Münchner Opernfestspiele 2016

Jonas Kaufmann
MÜNCHNER OPERNFESTSPIELE
28. Juni bis 2. Juli 2016
• „Tosca“ mit Jonas Kaufmann,
Anja Harteros & Bryn Terfel
• „La Juive“ mit Kristine Opolais,
Roberto Alagna, John Osborn,
Aleksandra Kurzak & Ain Anger
• Festspielkonzert in der
Traditionsreich, aber immer offen für Neues – so präsentiert sich alljährlich die Bayerische
Staatsoper mit den Münchner Opernfestspiele.
Opernfreunde aus aller Welt reisen an, um ein ebenso hochkarätiges wie abwechslungsreiches Programm und ein sängerisches Star-Aufgebot zu genießen. Es erwarten Sie zwei
großartige Aufführungen im Nationaltheater, der Spielstätte der Bayerischen Staatsoper
sowie ein Konzertabend in der Allerheiligen-Hofkirche, die durch eine besondere Aus-
Allerheiligen-Hofkirche
strahlung überzeugt.
• Musikalische Stadtansichten
Kulinarische Köstlichkeiten, ein ausgewogenes Besichtigungsprogramm und ein Hotel
der absoluten Luxusklasse - der Bayerische Hof - lassen diese Reise zu einem wirklich
• Ihr Luxus-Domizil:
erstklassigen Erlebnis werden.
Hotel Bayerischer Hof
Dienstag, 28. Juni
keit, das Cuvilliés-Theater in
Rundgang. Sie hören von der
Individuelle Anreise nach
Eigenregie zu besuchen, es gilt
Kirchenmusik Zöbeleys, erfahren
München. Die Zimmer im
als das bedeutendste Rokoko-
etwas von den Münchner Volks-
Hotel Bayerischer Hof stehen
theater Deutschlands und als
sängern auf dem Viktualienmarkt,
ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
ein Gesamtkunstwerk von euro-
bringen das Glockenspiel auf
päischem Rang.
dem Marienplatz mit Orlando di
Um 19.00 Uhr bitten wir Sie zur
Begrüßung und gemeinsamen
Am Abend kehren Sie noch ein-
Essen in den urigen Palais-Keller
mal in die Residenz zurück.
des Hotels.
In der Allerheiligen-Hofkirche
erklingt die Messe in h-Moll
sance, in Verbindung und
philosophieren in der Burgstraße
über Mozart und „Idomeneo“…
von Johann Sebastian Bach -
Heute Vormittag besuchen Sie
ein wahrer Höhepunkt sakraler
Abends widmen Sie sich im
die Residenz. Bei einem Rund-
Musik. Die Aufführung mit Mit-
Nationaltheater der Grand Opéra
gang durch die Appartements,
gliedern der Bayerischen Staats-
„La Juive“ von Fromental
Festsäle und Hofkapellen der
oper verspricht ein besonderes
Halévy. Früher omnipräsent
bayerischen Herrscher erleben
Erlebnis zu werden!
zählt sie heutzutage eher zu den
Raritäten. Unter der musikali-
Raumensembles in unterschied-
Donnerstag, 30. Juni
schen Leitung von Bertrand de
lichen Zeitstilen.
Nach einem exquisiten Frühstück
Billy brillieren Kristine Opolais,
entdecken Sie die „Weltstadt mit
Roberto Alagna, John Osborn,
Herz“ bei einem musikalischen
Aleksandra Kurzak und Ain
Nach einer individuellen Mittags-
20
Komponisten der Hochrenais-
Mittwoch, 29. Juni
Sie einzigartige historische
Anja Harteros
Lasso, einem der bedeutendsten
pause haben Sie die Möglich-
Anger auf der Bühne.
Freitag, 1. Juli
Opernkrimi „Tosca“. Die Haupt-
Ihre charmante Gästeführerin
rollen sind hochkarätig besetzt!
nimmt Sie mit auf eine Rund-
Jonas Kaufmann schlüpft in
fahrt durch die bayerische
die Rolle des rebellischen Malers
Hauptstadt. Dabei sehen Sie
Cavaradossi, die eifersüchtige,
u. a. mittelalterliche Stadttore,
nach beifall-heischende Prima-
Königsplatz, Pinakotheken,
donna Floria Tosca wird packend
Olympiagelände, Siegestor,
und mit glanzvoller Stimme von
Universität und Feldherrnhalle.
Anja Harteros gegeben und der
Im Schloss Nymphenburg,
walisische Bariton Bryn Terfel
dem Hauptschloss von Ludwig I.,
überzeugt als Baron Scarpia.
erfolgt eine Führung, bei der Sie
Kirill Petrenko gibt am Dirigen-
u. a. die Schönheitsgalerie König
tenpult des Bayrischen Staats-
Ludwig I. sehen werden. Die
orchesters den Ton an.
symmetrische Parkanlage lädt
Nach diesem Opernschmaus
anschließend zu einem Spazier-
kehren Sie zurück ins Spaten-
gang ein.
haus und lassen beim Dessert
Zur Einstimmung auf den
krönenden musikalischen Abschlussabend nehmen Sie in
der „kleinen Opernstube“ des
Bryn Terfel
Kristine Opolais
den Abend ausklingen.
Samstag, 2. Juli
Individuelle Heimreise.
Spatenhauses, vis-a-vis der
Staatsoper, ein Abendessen ein.
Unterbrochen wird dieses von
Puccinis unverwüstlichem
Programm- und/oder
Besetzungsänderungen vorbehalten!
Roberto Alagna
Ihr Domizil:
Hotel Bayerischer Hof (5*****)
Im Jahr 1841 suchte Ludwig I.
eine komfortable Herberge für
seine Gäste und fand sie im
„Bayerischen Hof“. Ein Luxushotel von internationalem Rang
erwartet Sie.
Ideal in der Münchener Altstadt
und in nächster Nähe der
Sehenswürdigkeiten gelegen,
bietet das Haus exzellent ausgestattete, individuell gestaltete
Reisepreis pro Person:
Zimmer, preisgekrönte Bars
und Restaurants.
Himmlisch gelegen, auf dem
Dach des Hotels, befindet sich
das mehrfach ausgezeichnete
„Blue Spa“ - eine echte Oase
für Körper und Sinne.
Bemerken werden Sie aber noch
etwas anderes:
Im Bayerischen Hof freut man
sich herzlich über Ihren Besuch,
hier sind Sie willkommen!
 Themen-Stadtrundgang
€ 2.095,-- im Doppelzimmer
„Musikmetropole“ (30.06.)
€ 2.690,-- im Doppelzimmer
 Stadtrundfahrt & Schloss
zur Alleinbenutzung
Eingeschlossene Leistungen:
 4 Übernachtungen im
Hotel Bayerischer Hof (5*****)
 Tägliches ChampagnerFrühstücksbuffet
 Abendessen (4-Gang-Menü
inkl. Getränke) im
Hotel (28.06.)
Nymphenburg (01.07.)
 Eintrittskarten für die
Münchner Opernfestspiele:
♫ Festspielkonzert in der
Allerheiligen-Hofkirche
(PG 1, 29.06.)
♫ „La Juive“ (PG 2, 30.06.)
♫ „Tosca“ (PG 2, 01.07.)
 Abendessen (4-Gang-Menü
inkl. Getränke) im
Spatenhaus
(01.07.)
 Führung „Residenz“ & Eintritt Cuvilliés-Theater (29.06.)
Fotoquellen:
S. 20 - Jonas Kaufmann © Gregor Hohenberg
Anja Harteros © Markus Tedeskino
S. 21 - Neues Rathaus © sborisov, iStock-thinkstock
21
Die Anmeldung bitte einsenden an:
LLOYD TOURISTIK
Telefon 0471 / 9 72 32 - 0
Telefax 0471 / 9 72 32 - 22
[email protected]
www.lloydtouristik.de
Heinz Riebesehl GmbH
Freiladestr. 1
27572 Bremerhaven
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Bitte buchen Sie für mich/uns verbindlich folgende Reise/n und Leistungen
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Zimmerwunsch:
 Doppelzimmer
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 Anreise in Eigenregie
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Mit dem Erscheinen meines/unseres Namens und Wohnortes auf einer Teilnehmerliste bin/sind ich/wir:
 einverstanden
 nicht einverstanden
 Ich stimme zu, dass mich Lloyd Touristik auch per Email/Newsletter (erscheint unregelmäßig, ca. 1x im Monat) über Reiseangebote informiert.
Eine Anzahlung von 30% vom Reisepreis + ggf. Versicherungsprämie werde/n ich/wir nach Erhalt der Reisebestätigung auf das Konto von LLOYD TOURISTIK bei der
Weser-Elbe Sparkasse überweisen: IBAN: DE31 2925 0000 0004 0050 07
BIC: BRLADE21BRS
Die hier erfassten Daten werden von LLOYD TOURISTIK zur Reiseabwicklung und Kundenbetreuung gespeichert. Für diese Reise gelten die Reisebedingungen der
LLOYD TOURISTIK Heinz Riebesehl GmbH, die der Unterzeichner anerkennt.
Hiermit melde ich mich und die oben aufgeführte Person, als deren Vertreter ich handle, verbindlich an. Ich erkläre hiermit ausdrücklich, auch für die Vertragsverpflichtungen
des von mir angemeldeten Teilnehmers, wie für meine eigenen einzustehen.
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Ort/Datum
Unterschrift
Diese Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen dem Kunden und der LLOYD TOURISTIK Heinz
Riebesehl GmbH, nachfolgend LLOYD TOURISTIK genannt. Sie gelten für Reisen, die von LLOYD TOURISTIK
veranstaltet werden. Abweichungen in der jeweiligen
Reiseausschreibung haben Vorrang.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde LLOYD TOURISTIK
den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch LLOYD
TOURISTIK zustande, die keiner bestimmten Form bedarf.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird
LLOYD TOURISTIK dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung aushändigen.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt
der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von
LLOYD TOURISTIK vor, an das LLOYD TOURISTIK für die
Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt
auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist das neue
Angebot ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten,
z. B. den Antritt der Reise, annimmt.
2. Bezahlung
2.1. Unmittelbar nach Vertragsabschluss sowie Aushändigung des Insolvenzscheins ist eine Anzahlung zu
leisten, die vorbehaltlich abweichender Angaben in der
Reiseausschreibung 30 % des Reisepreises beträgt.
2.2. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reiseantritt zu
leisten, wenn die Reise nicht mehr nach Ziffer 6.1. abgesagt werden kann.
2.3. Wenn der Reisepreis trotz Fälligkeit und anschließender Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung oder
sonst bis zum Reiseantritt nicht vollständig gezahlt wird,
kann LLOYD TOURISTIK vom Reisevertrag zurücktreten
und als Entschädigung ein Rücktrittsentgelt nach Ziffer
5.2. verlangen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus
der Reisebestätigung und ergänzend aus den
Leistungsbeschreibungen (z. B. Prospekt) von LLOYD
TOURISTIK.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und
die von LLOYD TOURISTIK nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese
Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und
sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen.
4.2. LLOYD TOURISTIK ist verpflichtet, den Kunden über
wesentliche Leistungsänderungen oder Abweichungen
unverzüglich zu informieren.
4.3. LLOYD TOURISTIK kann die ausgeschriebenen und
mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen durch unverzügliche Erklärung
gegenüber dem Kunden, jedoch nur bis 21 Tage vor
Reisebeginn, ändern. Die Änderung erfolgt dergestalt,
dass die von LLOYD TOURISTIK aufgrund der Erhöhung
zu tragenden Mehrkosten oder Mehrabgaben je Beförderungsmittel zu gleichen Teilen auf die an der Beförderung teilnehmenden Reisenden umgelegt werden, und
der Reisepreis für jeden Reisenden um den sich danach
je Reisendem ergebenden Mehrbetrag erhöht wird.
5. Rücktritt durch den Kunden, Rücktrittsentgelt
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem
Reisevertrag zurücktreten.
5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er
die Reise nicht an, verliert LLOYD TOURISTIK den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung (Rücktrittsentgelt) verlangen. Das
Rücktrittsentgelt entspricht abhängig vom Tag des Rücktritts folgendem Anteil des Reisepreises:
bis zum 60. Tag vor Reiseantritt
30 %
ab 59. bis 31. Tag vor Reiseantritt
40 %
ab 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt
50 %
ab 21. bis 14. Tag vor Reiseantritt
60 %
ab 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt
70 %
ab 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt
80 %
ab 1. Tag vor Reiseantritt oder
bei Nichtantritt der Reise
90 %
Auf Ausnahmen dieser Regelung wird gesondert hingewiesen. Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang
der Rücktrittserklärung bei LLOYD TOURISTIK.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines tatsächlich
geringeren Schadens vorbehalten, LLOYD TOURISTIK
kann einen höheren Schaden nachweisen und geltend
machen.
6. Rücktritt und Kündigung durch den
Reiseveranstalter
6.1. LLOYD TOURISTIK kann wegen Nichterreichens der
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl dann vom
Vertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung
und der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl
genannt wurde und diese bis 4 Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn nicht erreicht ist. LLOYD
TOURISTIK hat den Rücktritt in diesem Fall spätestens 3
Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden
gegenüber zu erklären und ihm sodann unverzüglich die
auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen zu erstatten.
6.2. LLOYD TOURISTIK kann nach § 651j BGB den Vertrag wegen höherer Gewalt kündigen.
6.3. LLOYD TOURISTIK kann vor oder nach Antritt der
Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende
die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von LLOYD TOURISTIK nachhaltig stört oder wenn er
sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In
diesem Fall behält LLOYD TOURISTIK den Anspruch auf
den Reisepreis, rechnet hierauf jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an,
die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden
einschließlich etwaiger von den Leistungsträgern erstatteter Beträge.
7. Haftung
7.1. Die vertragliche und deliktische Haftung von LLOYD
TOURISTIK für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
auf den dreifachen Reisepreis für den Reisenden beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit
LLOYD TOURISTIK aus Vertrag für den Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.2. Ein Schadensanspruch gegen LLOYD TOURISTIK ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den
Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann
oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
7.3. Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation
am Urlaubsort angebotene und vor Ort bei diesen gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche
Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen den Kunden und LLOYD TOURISTIK;
für solche Leistungen übernimmt LLOYD TOURISTIK keine
Haftung.
8. Gewährleistung
8.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. LLOYD
TOURISTIK kann u. a. in der Weise Abhilfe schaffen, dass
eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
8.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn es sich
nicht nur um einen unbedeutenden Mangel handelt.
Diese Minderung tritt nicht ein, wenn der Reisende den
Reisemangel nicht unverzüglich der Reiseleitung oder
LLOYD TOURISTIK anzeigt.
8.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt, so kann der Kunde den Reisevertrag
kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den
Kunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn LLOYD TOURISTIK keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der
Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer
Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich
ist, sie von LLOYD TOURISTIK verweigert wird oder wenn
die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse
des Kunden gerechtfertigt ist.
8.4. Schadensersatzansprüche stehen dem Reisenden
daneben nur bei einem von LLOYD TOURISTIK zu vertretenden Mangel zu.
8.5. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende
gegenüber LLOYD TOURISTIK geltend zu machen. Nach
Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert war. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen verjähren
in einem Jahr, beginnend mit dem Tag des vertraglich
vorgesehenen Reiseendes.
9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
9.1. LLOYD TOURISTIK steht dafür ein, Staatsangehörige
eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem
die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Passund Visavorschriften sowie deren eventuelle Änderung
vor Antritt der Reise zu unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes
weist LLOYD TOURISTIK in der Reiseausschreibung hin.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen rechtzeitig informieren. Es wird auf
die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den
Gesundheitsämtern, Ärzten (Reisemedizinern) und
Tropeninstituten u. a. hingewiesen.
9.2. LLOYD TOURISTIK haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende
LLOYD TOURISTIK mit der Besorgung beauftragt hat, es
sei denn, dass LLOYD TOURISTIK die Verzögerung zu
vertreten hat.
9.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die
aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch
eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von
LLOYD TOURISTIK bedingt sind.
10. Versicherungen
LLOYD TOURISTIK weist auf die Möglichkeit hin, eine
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und eine Auslandsreise-Krankenversicherung inkl. Rücktransport bzw. ein
Versicherungspaket abzuschließen. Der Abschluss sollte
bei Buchung der Reise erfolgen. Bei Reisebuchungen ab
29 Tage vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort,
spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage abzuschließen. Die Produkt- u. Verbraucherinformationen
sowie die vollständigen Versicherungsbedingungen
(AVB) können Sie unter www.allianz-assistance.de/pib
einsehen oder auf telefonische Anfrage unter
+49(0)89.62424460 zugesandt bekommen.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
11.2. Der Kunde kann LLOYD TOURISTIK nur an deren
Sitz verklagen.
11.3. Für Klagen von LLOYD TOURISTIK gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es
sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss
des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von
LLOYD TOURISTIK maßgebend.
13. Sonstige Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge.
14. Reiseveranstalter
Freiladestr. 1
27572 Bremerhaven
Telefon 0471 / 97232-0
Telefax 0471 / 97232-22
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lloydtouristik.de
Geschäftsführerin: Silke Kirovski
Sitz der Gesellschaft: Bremerhaven
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen beim Amtsgericht Bremen
(bis 31.12.2012 Amtsgericht Bremerhaven) zu HRB 2870
Stand: 29. September 2011
AGB Musikreisen