PROTOKOLL der ausserordentlichen Generalversammlung der Conzzeta AG, Zürich vom Montag, 22. Juni 2015, 10.00 Uhr bis 10.55 Uhr im Lake Side, Bellerivestrasse 170, 8008 Zürich Vorsitz: Ernst Bärtschi, Präsident des Verwaltungsrats Protokoll: Christian Thalheimer, Sekretär des Verwaltungsrats Stimmenzähler: Thomas Randon, Rolf Meyer Notar: Stefan Walder Unabhängige Stimmrechtsvertreterin: Marianne Sieger (Bretschger Leuch Rechtsanwälte) TAGESORDNUNG I. Begrüssung II. Formelle Feststellungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. III. Einberufung und Traktandierung Protokollführer, Stimmenzähler, unabh. Stimmrechtsvertreter, Notar und Revisionsstelle Beschlussfassung Präsenzermittlung Feststellung der Beschlussfähigkeit Test des elektronischen Abstimmungssystems Traktanden und Anträge des Verwaltungsrats 1. Aktiensplit 2. Genehmigung des Spaltungsplans und Kapitalherabsetzung der Conzzeta AG 3. Gründung der PLAZZA AG, inkl. Beschlüsse nach der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften IV. Abschliessende Feststellungen I. BEGRÜSSUNG Der Präsident des Verwaltungsrats eröffnet die ausserordentliche Generalversammlung der Conzzeta AG, begrüsst die Aktionäre sowie die weiteren Anwesenden und übernimmt statutengemäss den Vorsitz. II. FORMELLE FESTSTELLUNGEN 1. Einberufung und Traktandierung Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung und Traktandierung der heutigen ausserordentlichen Generalversammlung nach Gesetz und Statuten ordnungsgemäss erfolgt sind - 2. durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 21. April 2015 sowie in zwei anderen Zeitungen (Neue Zürcher Zeitung vom 21. April 2015 und Finanz und Wirtschaft vom 22. April 2015) sowie durch persönliche Einladung aller am 21. April 2015 im Aktienregister eingetragenen Namenaktionäre. Protokollführer, Stimmenzähler, unabhängiger Stimmrechtsvertreter, Notar und Revisionsstelle Der Vorsitzende begrüsst besonders folgende Versammlungsteilnehmer: Stefan Walder, Notar am Notariat Riesbach, nimmt über die beurkundungspflichtigen Geschäfte (Trakt. 1 - 3) eine öffentliche Urkunde auf. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter, die Kanzlei Bretschger Leuch Rechtsanwälte, Zürich, ist durch Rechtsanwältin Marianne Sieger vertreten. Die Revisionsstelle des Konzerns und der Conzzeta AG ist in der Versammlung durch Jürg Meisterhans, Partner der KPMG AG, Zürich, vertreten. Gemäss Art. 12 der Statuten ernennt der Vorsitzende den Protokollführer und die Stimmenzähler und bezeichnet 3. - als Protokollführer Christian Thalheimer, Sekretär des Verwaltungsrats - als Stimmenzähler Thomas Randon und Rolf Meyer Beschlussfassung Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich durch ein elektronisches Abstimmungssystem, sofern die Versammlung nichts anderes beschliesst oder der Vorsitzende eine andere Form der Abstimmung anordnet. In jedem Fall zählen die abgegebenen Aktienstimmen unter Ausschluss der leeren und ungültigen Stimmen. Der Vorsitzende weist weiter darauf hin, dass Nein-Stimmen oder Enthaltungen auf Wunsch zu Protokoll genommen werden. Der Vorsitzende wird vor jeder Abstimmung Gelegenheit für Wortmeldungen zum jeweiligen Traktandum geben. -2- 4. Präsenzermittlung Der Vorsitzende stellt fest, dass bei Feststellung der Präsenz zu Beginn der Generalversammlung das Aktienkapital wie folgt vertreten ist: a) Aktionäre Namenaktien A zu nom. CHF 10.- Namenaktien B zu nom. CHF 2.- 250‘943 300‘381 Anzahl b) unabhängiger Stimmrechtsvertreter Namenaktien A zu nom. CHF 10.- Namenaktien B zu nom. CHF 2.- 45‘287 864 Anzahl c) Total an der heutigen Generalversammlung vertreten Demnach stellt der Vorsitzende fest, dass an der heutigen Generalversammlung Total Stimmen Total Aktiennennwerte CHF 597‘475 3‘564‘790 vertreten sind. Anwesend sind 77 Aktionäre resp. deren Vertreter. (siehe Beilage 2) Die Versammlung nimmt davon Kenntnis. 5. Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt damit fest, dass die ausserordentliche Generalversammlung der Conzzeta AG vom 22. Juni 2015 ordnungsgemäss einberufen und konstituiert wurde. Es werden keine Einwendungen vorgebracht. 6. Test des elektronischen Abstimmungssystems Der Vorsitzende führt mit den Aktionären eine Testabstimmung durch, die fehlerfrei verläuft. Es werden keine Einwände gegen die elektronische Form der Abstimmung vorgebracht. -3- III. TRAKTANDEN UND ANTRÄGE DES VERWALTUNGSRATS Traktandum 1: Aktiensplit Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung vor, jede Aktie der Kategorie A mit CHF 10.- Nennwert und jede Aktie der Kategorie B mit CHF 2.- Nennwert in vier Aktien mit jeweils einem Viertel des ursprünglichen Nennwerts zu zerlegen und Art. 3 der Statuten wie folgt neu zu fassen: Art. 3 Das Aktienkapital beträgt CHF 5'175'000.- und ist eingeteilt in 1'827'000 Aktien, Kategorie A, zu CHF 2,50 Nennwert sowie 1'215'000 Aktien, Kategorie B, zu CHF 0,50 Nennwert. Alle Aktien lauten auf den Namen und sind voll einbezahlt. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass diese Statutenbestimmung dann im Falle der Genehmigung des Spaltungsplans und der Kapitalherabsetzung unter Traktandum 2 nochmals angepasst wird. Der Vorsitzende eröffnet die Diskussion, es gibt keine Voten und es folgt die Abstimmung. Die Generalversammlung genehmigt mit über 2/3 der Stimmen und der absoluten Mehrheit des vertretenen Aktienkapitals die Statuten in der Fassung, wie sie in der Einladung abgedruckt war. (Stimmverhältnis siehe Beilage 3) Über diesen Beschluss erstellt der Notar Stefan Walder eine öffentliche Urkunde. Traktandum 2: Genehmigung des Spaltungsplans und Kapitalherabsetzung der Conzzeta AG Der Vorsitzende erläutert der Generalversammlung die Absicht des Verwaltungsrats, den Bereich Immobilien der Conzzeta, der insbesondere sämtliche nicht betriebsnotwendigen Immobilien der Gesellschaft umfasst, in eine neu zu gründende Gesellschaft abzuspalten. Hierzu hat der Verwaltungsrat einen Spaltungsplan beschlossen. Die Aktien der neuen Gesellschaft, der PLAZZA AG, werden den Aktionären der Conzzeta AG proportional zu ihrem heutigen Aktienbesitz zugeteilt. Nach dem Spaltungsplan wird die PLAZZA AG ein Aktienkapital von 1'035'000 Franken haben. Im gleichen Umfang soll das Aktienkapital der Conzzeta AG herabgesetzt werden. Der Spaltungsplan muss von der Generalversammlung genehmigt werden. Ebenso ist die Kapitalherabsetzung von der Generalversammlung zu beschliessen. -4- Der Vorsitzende hält fest, dass der Generalversammlung folgende Belege vorliegen: − Spaltungsplan gemäss Art. 36 und Art. 37 FusG vom 14. April 2015, samt Inventar der zu übertragenden Vermögensteile mit Aktiven und Passiven; − Spaltungsbericht gemäss Art. 39 FusG vom 14. April 2015, der vom Verwaltungsrat der übertragenden Gesellschaft verfasst worden ist, samt beigefügtem Statutenentwurf der neu zu gründenden Gesellschaft; − Prüfungsbericht gemäss Art. 40 FusG vom 14. April 2015 des staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmens KPMG AG, Zürich; − Bescheinigung des Verwaltungsrats vom 22. Juni 2015, wonach − die dreimalige Veröffentlichung der Spaltung und der damit verbundenen Kapitalherabsetzung mit dem Hinweis, dass die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft unter Anmeldung ihrer Forderungen Sicherstellung verlangen können, im Schweizerischen Handelsamtsblatt Nr. 71, 72 und 73 vom 15., 16. und 17. April 2015 gemäss Art. 45 FusG erfolgt ist, und − die Gesellschaft anhand des Berichts des staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmens KPMG AG nachgewiesen hat, dass die Erfüllung der Forderungen durch die Spaltung nicht gefährdet wird (Art. 46 Abs. 2 FusG) Der Vorsitzende erläutert der Generalversammlung die Grundzüge des Spaltungsplans und hält fest, dass die Gesellschaft keine Arbeitnehmer beschäftigt und die Konsultation der Arbeitnehmervertretung damit entfällt. Schliesslich weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Beschlüsse unter diesem Traktandum derart miteinander verknüpft sind, dass sie nur gemeinsam angenommen oder abgelehnt werden können und die Beschlüsse eine Mehrheit von zwei Dritteln der vertretenen Aktienstimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Nennwerte verlangen. Der Vorsitzende unterbreitet der Generalversammlung nun den Antrag des Verwaltungsrates, den Spaltungsplan zu genehmigen und das Aktienkapital der Gesellschaft um CHF 1'035'000 auf CHF 4'140'000 herabzusetzen sowie Artikel 3 der Statuten entsprechend anzupassen. Massgeblich ist der Wortlaut der Anträge wie sie in der Einladung im SHAB abgedruckt waren. Der Vorsitzende eröffnet die Diskussion, es gibt keine Voten und es folgt die Abstimmung. Die Generalversammlung genehmigt mit über 2/3 der Stimmen und der absoluten Mehrheit des vertretenen Aktienkapitals den Antrag des VR wie er in der Einladung im SHAB abgedruckt war, einschliesslich der betreffenden Änderung von Art. 3 der Statuten. (Stimmverhältnis siehe Beilage 3) Über den Beschluss der Generalversammlung zu diesem Traktandum Nr. 2 erstellt der Notar Stefan Walder eine öffentliche Urkunde. -5- Traktandum 3: Gründung der PLAZZA AG, inkl. Beschlüsse nach der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften Der Vorsitzende führt aus, dass nachdem unter dem vorgehenden Traktandum der Spaltungsplan von der GV genehmigt wurde, nun die PLAZZA AG als übernehmende Gesellschaft des abzuspaltenden Immobilienbereichs gegründet werden soll. Die Gründung erfolgt durch diese Generalversammlung für die Aktionäre der Conzzeta AG, die per Stichtag des 25. Juni 2015, 17.30 Uhr Aktionäre sind und daher auch Aktionäre der PLAZZA AG werden. Da es sich bei der PLAZZA AG um eine Gesellschaft handelt, die in Kürze an der SIX Swiss Exchange kotiert wird, wird sie dann unter die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) fallen. Unter der VegüV müssen die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Vergütungsausschusses, der Präsident des Verwaltungsrats und der unabhängige Stimmrechtsvertreter von der Generalversammlung je einzeln gewählt werden. Ebenfalls müssen die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung festgelegt werden. Sämtliche der oben erwähnten Geschäfte werden der Generalversammlung deshalb im Rahmen der Beschlüsse zur Konstituierung der PLAZZA AG unter den Anträgen zu den Ziff. 3.6 bis 3.11 je einzeln zur Beschlussfassung unterbreitet. Der Vorsitzende unterbreitet der Generalversammlung den Antrag des Verwaltungsrates, die PLAZZA AG gemäss des nach Traktandum Nr. 2 genehmigten Spaltungsplans und nach Massgabe der Anträge zu den Ziff. 3.1 – 3.13, wie in der Einladung zu dieser Generalversammlung und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) abgedruckt, zu gründen. In Abweichung zu den in der Einladung zur Generalversammlung und im Schweizerischen Handelsamtsblatt abgedruckten Anträgen des Verwaltungsrats zu diesem Traktandum Nr. 3 beantragt der Verwaltungsrat allerdings, dass der Firmen-Name der PLAZZA AG vollumfänglich in Grossbuchstaben geschrieben wird. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass bei der nachfolgenden Abstimmung über die Anträge zu diesem Traktandum Nr. 3 zunächst über die Anträge zu den Ziff. 3.1 – 3.5 zusammen und anschliessend je einzeln über die Anträge zu den Ziff. 3.6 – 3.13 abgestimmt wird. Daraufhin eröffnet der Vorsitzende die Diskussion zu Traktandum Nr. 3, es gibt folgende Voten: Gabriel Minder (Genf) möchte wissen wie die Verbindungen der PLAZZA zur Conzzeta künftig sein werden, welche dienstliche Bezeichnung Ralph Siegle künftig haben wird und welchen Wohnungsmix die PLAZZA in Wallisellen vorsieht. Der Präsident führt aus, dass die PLAZZA AG von der Conzzeta völlig separiert wird und keinerlei Zusammenarbeit vorgesehen ist. Ralph Siegle erläutert, dass er als CEO der PLAZZA amten wird und dass beim Bauvorhaben in Wallisellen mehrheitlich mittelgrosse Wohnungen vorgesehen sind. Walter Grob (Bern) möchte wissen, wie der Businessplan der PLAZZA sein wird und welcher Ausbaustandard bei der PLAZZA vorgesehen ist. Ralph Siegle führt aus, dass die PLAZZA auf den Säulen Bewirtschaftung von Bestandesliegenschaften und dem Ausbau vorhandener Landreserven zur Eigenbewirtschaftung stehen soll (Bauen um zu halten). Die Wohnungen der PLAZZA sollten stets auf Mittelstandsniveau sein, das Luxussegment wird nicht angestrebt. -6- Erhard Lee (Hombrechtikon) möchte gerade im Hinblick auf die derzeit sehr hohe Eigenkapitalquote der PLAZZA eine Auskunft zur geplanten Kapitalstruktur. Ralph Siegle erklärt dazu, dass die Finanzierung für das Projekt in Wallisellen noch mit bereits vorhandenen Eigenmitteln geplant ist. Für weitere Projekte wird die PLAZZA dann Fremdkapital aufnehmen müssen. Zielgrösse soll eine Fremdkapitalquote von 40% , in besonderen Fällen 50% sein. Es gibt keine weiteren Fragen, es folgen daraufhin die Abstimmungen über die einzelnen Anträge des Verwaltungsrates. Traktanden Nr. 3.1 – 3.5: Der Verwaltungsrat beantragt die Gründung der PLAZZA AG nach Massgabe des Wortlauts der Anträge zu den Ziff. 3.1 – 3.5 wie sie in der Einladung zur GV und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) abgedruckt sind. Die deutliche Mehrheit der Aktionäre stimmt dem Antrag des Verwaltungsrates zu, womit dieser genehmigt ist. Traktandum Nr. 3.6 Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl der folgenden Personen als Mitglieder und als Präsident des Verwaltungsrates der PLAZZA AG (Einzelwahl): 3.6.1 3.6.2 3.6.3 3.6.4 3.6.5 Markus Kellenberger (als Präsident) Jacob Schmidheiny Martin Byland Lauric Barbier Dominik Weber Die Generalversammlung wählt alle vorgeschlagenen Personen zu Verwaltungsräten und Markus Kellenberger zum Präsidenten des Verwaltungsrats der PLAZZA AG. (Stimmverhältnisse siehe Beilage 3) Traktandum Nr. 3.7 Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl der KPMG AG, Zürich, als Revisionsstelle der PLAZZA AG. Die Generalversammlung wählt die KPMG AG, Zürich, als Revisionsstelle der PLAZZA AG. (Stimmverhältnisse siehe Beilage 3) -7- Traktandum Nr. 3.8 Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl der folgenden Personen als Mitglieder des Vergütungsausschusses der PLAZZA AG: 3.8.1 Jacob Schmidheiny 3.8.2 Martin Byland Die Generalversammlung wählt alle vorgeschlagenen Personen zu Mitgliedern des Vergütungsausschusses der PLAZZA AG. (Stimmverhältnisse siehe Beilage 3) Traktandum Nr. 3.9 Der Verwaltungsrat beantragt einen maximalen Gesamtbetrag der direkten und indirekten Vergütung des Verwaltungsrats der PLAZZA AG für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung von CHF 500'000. Die Generalversammlung genehmigt als maximale Gesamtvergütung des Verwaltungsrats für die Periode bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung den Betrag von CHF 500'000. (Stimmverhältnis siehe Beilage 3) Traktandum 3.10 Der Verwaltungsrat beantragt einen maximalen Gesamtbetrag der direkten und indirekten Vergütung der Geschäftsleitung der PLAZZA AG für das Geschäftsjahr 2015, bezogen auf eine Dauer von 12 Monaten, von CHF 800'000 und für das folgende Geschäftsjahr 2016 von ebenfalls CHF 800'000. Die Generalversammlung genehmigt den Antrag des Verwaltungsrates betreffend die maximale Vergütung für die Geschäftsleitung der PLAZZA AG. (Stimmverhältnis siehe Beilage 3) Traktandum 3.11 Der Vorsitzende orientiert, dass sich die Kanzlei Bretschger Leuch Rechtsanwälte bereit erklärt, bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung als unabhängiger Stimmrechtsvertreter der PLAZZA zu fungieren. Der Verwaltungsrat beantragt daher die Wahl von Bretschger Leuch Rechtsanwälte, Zürich, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Die Generalversammlung wählt als unabhängigen Stimmrechtsvertreter die Kanzlei Bretschger Leuch Rechtsanwälte für die Amtsdauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung. (Stimmverhältnis siehe Beilage 3) -8- Traktandum 3.12 Die deutliche Mehrheit der Aktionäre stimmt dem Antrag des Verwaltungsrates betreffend Domizil der PLAZZA AG zu, womit dieser genehmigt ist. Traktandum 3.13 Der Verwaltungsrat beantragt festzustellen, dass die PLAZZA AG ordnungsgemäss gegründet ist. Die deutliche Mehrheit der Aktionäre stimmt dem Antrag des Verwaltungsrates zu, womit festgestellt wird, dass die PLAZZA AG den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegründet wurde. Über die Beschlüsse der Generalversammlung zu Traktandum Nr. 3 erstellt der Notar Stefan Walder eine öffentliche Urkunde. IV. Abschliessende Feststellungen Der Vorsitzende stellt fest, dass sämtliche Traktanden behandelt sind und schliesst den offiziellen Teil der Generalversammlung mit der Einladung zur Teilnahme am Stehlunch. __________________________ Zürich, 22. Juni 2015 Der Vorsitzende: Der Protokollführer: Ernst Bärtschi Christian Thalheimer Beilagen zum Original-Protokoll: 1. Folienpräsentation zur ausserordentlichen Generalversammlung 2015 2. Übersicht Präsenz 3. Übersicht über die Abstimmungsresultate -9- Abstimmungsergebnisse der ausserordentlichen Generalversammlung der Conzzeta AG vom 22. Juni 2015 Vertreten Ja 1 Traktandum Bezeichnung Aktiensplit 597'610 595'809 868 2 Genehmigung des Spaltungsplans und Kapitalherabsetzung 597'615 596'661 14 940 3.01-3.05 Gründung der Plazza AG 597'615 586'149 10'464 1002 3.06.1 Markus Kellenberger (Mitglied und Präsident) 597'615 596'590 22 1003 3.06.2 Jacob Schmidheiny 597'615 586'478 8'561 2576 3.06.3 Martin Byland 597'615 594'145 2'455 1015 3.06.4 Lauric Barbier 597'615 596'237 39 1339 3.06.5 Dominik Weber 597'615 596'152 33 1430 3.07 Wahl der Revisionsstelle 597'615 591'663 4'298 1654 3.08.1 Jacob Schmidheiny 597'615 571'918 24'690 1007 3.08.2 Martin Byland 597'615 576'649 19'916 1050 3.09 Vergütungen des Verwaltungsrats 597'615 592'484 881 4250 3.10 Vergütungen der Konzernleitung 597'615 588'253 939 8423 3.11 Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters 597'615 596'253 29 1333 3.12 Domizil der Plazza AG 597'615 596'611 11 993 3.13 Feststellungsbeschluss 597'615 596'545 1 1069 Conzzeta AG Giesshübelstrasse 45 CH-8045 Zürich Nein Enthaltung 933 Tel. +41 44 468 24 44 www.conzzeta.ch Präsenz an der ausserordentlichen Generalversammlung der Conzzeta AG vom 22. Juni 2015 a) Aktionäre resp. deren Vertreter Anzahl Namen A Namen B 250'943 300'381 10 2 2'509'430 600'762 à Nennwert Fr. Total Nennwert Fr. 77 Total anwesende Aktionäre resp. deren Vertreter b) unababhängige Stimmrechtsvertretung Anzahl à Nennwert Fr. Total Nennwert Fr. Namen A Namen B 45'287 864 10 2 452'870 1'728 c) Total an der heutigen Generalversammlung vertreten Anzahl Aktien à Fr. Total EK Stimmen Aktiennennwerte Fr. Stimmen 50% + 1 Stimmen 2/3 Nennwerte Fr. 50% + 1 Namen A 456'750 10 4'567'500 Namen B 303'750 2 607'500 Total 760'500 5'175'000 296'230 301'245 597'475 2'962'300 602'490 3'564'790 298'738 398'317 1'782'396
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