Preisblatt Netzentgelte

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Entgelte für die Nutzung der Stromnetzinfrastruktur
der HEW HofEnergie+Wasser GmbH
Preisstand 01.01.2016
1. Netzpreise (*)
1.1. Kunden mit Leistungsmessung (Jahresvertrag)
und 1/4-h Lastprofilmessung
Jahresbenutzungsdauer
Entnahmestelle
< 2.500 Std.
LeistungsArbeitspreis
preis
€/kW/a**
ct/kWh
>= 2.500 Std.
LeistungsArbeitspreis
preis
€/kW/a**
ct/kWh
Mittelspannungsnetz
13,57
3,17
74,99
0,69
Umspannung MS/NS
14,57
3,49
84,31
0,70
Niederspannungsnetz
17,16
3,69
75,92
1,34
Grundpreis
Netto
€/a
Brutto
€/a
Arbeitspreis
Netto
ct/kWh
Brutto
ct/kWh
18,00
21,42
5,85
6,96
0,00
0,00
2,04
2,43
0,00
0,00
2,04
2,43
** maximale Jahreshöchstleistung
1.2. Kunden ohne Leistungsmessung (NS-Netz)
Kleinkunden
Speicherheizung**
sonstige unterbrechbare
Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen)**
** Der Preis ist gültig für eine getrennte Mehrtarifmessung und bei gemeinsamer Mehrtarifmessung für den Anteil in der Schwachlastzeit.
2. Blindarbeit für Kunden mit 1/4-h Lastprofilmessung (*)
Mittel- und Niederspannungsnetz
1,30 ct/kvarh
Bei Mengen, die 50 % des Wirkarbeitsbezuges im gleichen Zeitraum übersteigen.
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3. Umlage aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) (*)
Die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz wird
in folgender Höhe erhoben:
Letztverbrauchskategorie A
Lieferung bis 1.000.000 kWh/a
0,445 ct/kWh
Letztverbrauchskategorie B, § 9 Abs. 7 S. 2 KWKG
Lieferung bis 1.000.000 kWh/a
Lieferung der über 1.000.000 kWh/a hinausgehenden Strombezüge
0,445 ct/kWh
0,040 ct/kWh
Letztverbrauchskategorie C, § 9 Abs. 7 S. 3 KWKG
Lieferung bis 1.000.000 kWh/a
Lieferung der über 1.000.000 kWh/a hinausgehenden Strombezüge
0,445 ct/kWh
0,030 ct/kWh
4. Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) (*)
Die entgangenen Erlöse werden gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV
auf alle Letztverbraucher umgelegt und in folgender Höhe erhoben:
Letztverbrauchergruppe A
Lieferung bis 1.000.000 kWh/a
0,378 ct/kWh
Letztverbrauchergruppe B
Lieferung bis 1.000.000 kWh/a
Lieferung der über 1.000.000 kWh/a hinausgehenden Strombezüge
0,378 ct/kWh
0,050 ct/kWh
Letztverbrauchergruppe C
Lieferung bis 1.000.000 kWh/a
Lieferung der über 1.000.000 kWh/a hinausgehenden Strombezüge
0,378 ct/kWh
0,025 ct/kWh
5. Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG-Novelle (*)
Die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen, soweit diese dem Belastungsausgleich unterliegen
und nicht erstattet worden sind, und für Ausgleichszahlungen werden gemäß § 17f Abs. 5 EnWG
auf alle Letztverbraucher umgelegt und in folgender Höhe erhoben:
Letztverbrauchergruppe A
Lieferung bis 1.000.000 kWh/a
0,040 ct/kWh
Letztverbrauchergruppe B
Lieferung bis 1.000.000 kWh/a
Lieferung der über 1.000.000 kWh/a hinausgehenden Strombezüge
0,040 ct/kWh
0,027 ct/kWh
Letztverbrauchergruppe C
Lieferung bis 1.000.000 kWh/a
Lieferung der über 1.000.000 kWh/a hinausgehenden Strombezüge
0,040 ct/kWh
0,025 ct/kWh
6. Umlage nach § 18 der Verordnung über abschaltbare Lasten (AbLaV) (*)
Ab 01.01.2014 wurde die Umlage für abschaltbare Lasten von Letztverbrauchern erhoben.
Die entsprechende Verordnung ist zum Jahresende 2015 ausgelaufen und für den Zeitraum
ab 01.01.2016 liegt momentan keine neue Verordnung vor. Bis auf weiteres erfolgt keine Erhebung
einer Umlage für abschaltbare Lasten.
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7. Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung (*)
(gilt für die Entnahme und die Einspeisung)
7.1. Kunden mit Leistungsmessung
Messstellenbetrieb
je Messstelle
€/a
Messung
je Messstelle
€/a
Abrechnung
je Messstelle
€/a
Mittelspannungsnetz
664,80
284,40
174,00
Umspannung MS/NS
259,20
279,60
174,00
Niederspannungsnetz
259,20
279,60
174,00
Messstellenbetrieb
je Messstelle
€/a
Messung (**)
je Messstelle
€/a
Abrechnung (**)
je Messstelle
€/a
Eintarifzähler (Standard)
11,04
3,59
8,27
Zweitarifzähler (Standard)
19,60
8,40
9,45
Eintarifzähler (Smart Meter)
44,16
3,59
8,27
Zweitarifzähler (Smart Meter)
78,40
3,59
8,27
7.2. Kunden ohne Leistungsmessung
(*) Auf die oben genannten Entgelte kommen die sonstigen gesetzlichen Zuschläge (Konzessionsabgabe
je nach Gemeinde), sowie die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
(**) Die genannten Preise gelten bei einer jährlichen Messung bzw. Abrechnung. Nach Kundenwunsch, in schriftlicher Form,
kann auch eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Messung und Abrechnung erfolgen. Die genannten Preise
gelten dann pro Messung und Abrechnung.