Seite 1 Entgelte für die Nutzung der Stromnetzinfrastruktur der HEW HofEnergie+Wasser GmbH Preisstand 01.01.2016 1. Netzpreise (*) 1.1. Kunden mit Leistungsmessung (Jahresvertrag) und 1/4-h Lastprofilmessung Jahresbenutzungsdauer Entnahmestelle < 2.500 Std. LeistungsArbeitspreis preis €/kW/a** ct/kWh >= 2.500 Std. LeistungsArbeitspreis preis €/kW/a** ct/kWh Mittelspannungsnetz 13,57 3,17 74,99 0,69 Umspannung MS/NS 14,57 3,49 84,31 0,70 Niederspannungsnetz 17,16 3,69 75,92 1,34 Grundpreis Netto €/a Brutto €/a Arbeitspreis Netto ct/kWh Brutto ct/kWh 18,00 21,42 5,85 6,96 0,00 0,00 2,04 2,43 0,00 0,00 2,04 2,43 ** maximale Jahreshöchstleistung 1.2. Kunden ohne Leistungsmessung (NS-Netz) Kleinkunden Speicherheizung** sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen)** ** Der Preis ist gültig für eine getrennte Mehrtarifmessung und bei gemeinsamer Mehrtarifmessung für den Anteil in der Schwachlastzeit. 2. Blindarbeit für Kunden mit 1/4-h Lastprofilmessung (*) Mittel- und Niederspannungsnetz 1,30 ct/kvarh Bei Mengen, die 50 % des Wirkarbeitsbezuges im gleichen Zeitraum übersteigen. Seite 2 3. Umlage aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) (*) Die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz wird in folgender Höhe erhoben: Letztverbrauchskategorie A Lieferung bis 1.000.000 kWh/a 0,445 ct/kWh Letztverbrauchskategorie B, § 9 Abs. 7 S. 2 KWKG Lieferung bis 1.000.000 kWh/a Lieferung der über 1.000.000 kWh/a hinausgehenden Strombezüge 0,445 ct/kWh 0,040 ct/kWh Letztverbrauchskategorie C, § 9 Abs. 7 S. 3 KWKG Lieferung bis 1.000.000 kWh/a Lieferung der über 1.000.000 kWh/a hinausgehenden Strombezüge 0,445 ct/kWh 0,030 ct/kWh 4. Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) (*) Die entgangenen Erlöse werden gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV auf alle Letztverbraucher umgelegt und in folgender Höhe erhoben: Letztverbrauchergruppe A Lieferung bis 1.000.000 kWh/a 0,378 ct/kWh Letztverbrauchergruppe B Lieferung bis 1.000.000 kWh/a Lieferung der über 1.000.000 kWh/a hinausgehenden Strombezüge 0,378 ct/kWh 0,050 ct/kWh Letztverbrauchergruppe C Lieferung bis 1.000.000 kWh/a Lieferung der über 1.000.000 kWh/a hinausgehenden Strombezüge 0,378 ct/kWh 0,025 ct/kWh 5. Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG-Novelle (*) Die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen, soweit diese dem Belastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, und für Ausgleichszahlungen werden gemäß § 17f Abs. 5 EnWG auf alle Letztverbraucher umgelegt und in folgender Höhe erhoben: Letztverbrauchergruppe A Lieferung bis 1.000.000 kWh/a 0,040 ct/kWh Letztverbrauchergruppe B Lieferung bis 1.000.000 kWh/a Lieferung der über 1.000.000 kWh/a hinausgehenden Strombezüge 0,040 ct/kWh 0,027 ct/kWh Letztverbrauchergruppe C Lieferung bis 1.000.000 kWh/a Lieferung der über 1.000.000 kWh/a hinausgehenden Strombezüge 0,040 ct/kWh 0,025 ct/kWh 6. Umlage nach § 18 der Verordnung über abschaltbare Lasten (AbLaV) (*) Ab 01.01.2014 wurde die Umlage für abschaltbare Lasten von Letztverbrauchern erhoben. Die entsprechende Verordnung ist zum Jahresende 2015 ausgelaufen und für den Zeitraum ab 01.01.2016 liegt momentan keine neue Verordnung vor. Bis auf weiteres erfolgt keine Erhebung einer Umlage für abschaltbare Lasten. Seite 3 7. Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung (*) (gilt für die Entnahme und die Einspeisung) 7.1. Kunden mit Leistungsmessung Messstellenbetrieb je Messstelle €/a Messung je Messstelle €/a Abrechnung je Messstelle €/a Mittelspannungsnetz 664,80 284,40 174,00 Umspannung MS/NS 259,20 279,60 174,00 Niederspannungsnetz 259,20 279,60 174,00 Messstellenbetrieb je Messstelle €/a Messung (**) je Messstelle €/a Abrechnung (**) je Messstelle €/a Eintarifzähler (Standard) 11,04 3,59 8,27 Zweitarifzähler (Standard) 19,60 8,40 9,45 Eintarifzähler (Smart Meter) 44,16 3,59 8,27 Zweitarifzähler (Smart Meter) 78,40 3,59 8,27 7.2. Kunden ohne Leistungsmessung (*) Auf die oben genannten Entgelte kommen die sonstigen gesetzlichen Zuschläge (Konzessionsabgabe je nach Gemeinde), sowie die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. (**) Die genannten Preise gelten bei einer jährlichen Messung bzw. Abrechnung. Nach Kundenwunsch, in schriftlicher Form, kann auch eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Messung und Abrechnung erfolgen. Die genannten Preise gelten dann pro Messung und Abrechnung.
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