Voraussetzungen für die Aufnahme in den VVS

Kaderrichtlinien – Schüler 2015/16
In den Schülerkader werden LäuferInnen der Jahrgänge 2001, 2002 und 2003
aufgenommen.
LäuferInnen des Jahrganges 2004, welche beim ÖSV Kids Spring Festival Top
Platzierungen erzielen, können nach Absprache mit dem verantwortlichen
Schülertrainer Mittrainingsmöglichkeiten erhalten.
Im Nachwuchsrennsport ist eine breite und vielseitige Ausbildung der jungen
AthletInnen notwendig. Dies soll auch bei den Kaderrichtlinien Schüler berücksichtigt
werden. So sind die drei Faktoren Skirennlauf, Skitechnik und Kondition Bestandteil
der Kadererstellung.
Für die Aufnahme in einen VSV-Kader im Schülerbereich werden die Rangierungen
in den einzelnen Disziplinen (Kondition, Skitechnik, Rennergebnisse) in den
einzelnen Jahrgängen erstellt und in Rangpunkte (Platz 1 = 1 Punkt, Rang 2 = 2
Punkte usw.) umgelegt. Die Punkte aus den Disziplinen werden addiert und mit der
jeweiligen Wertigkeit pro Jahrgang berechnet. Die LäuferInnen mit der geringsten
Punkteanzahl sind die besten in den Jahrgängen.
Kriterien für die Aufnahme in den VSV-Schülerkader:
1) Kondition
Wertung – U 14 sowie U 15 mit der Wertigkeit 25%
Wertung – U 16 mit der Wertigkeit 15%
2) Skitechnik
Wertung – U 14 sowie U 15 mit der Wertigkeit 25%
Wertung – U 16 mit der Wertigkeit 25%
3) Rennergebnisse
Wertung – U 14 sowie U 15 mit der Wertigkeit 50%
Wertung – U 16 mit der Wertigkeit 60%
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1) Kondition:
In die Auswertung gelangen die Übungen der Konditionstests sowie des
Konditionswettkampfs.
Die Aufgaben des Konditionstest sind im Vorhinein bekannt und wiederholen
sich meist jährlich, jene des Konditionswettkampfs werden im Vorfeld nicht
öffentlich gemacht.
Gewertet wird jede einzelne Aufgabenstellung aus dem Konditionswettkampf.
Der Konditionstest wird vom VSV einmal im Frühjahr sowie einmal im Herbst
durchgeführt, wobei für die Kadererstellung die bessere Platzierung einer
Einzelübung gewertet wird. Jene AthletInnen, welche bereits eine
weiterführende Skischwerpunktschule besuchen können von den vom VSV
durchgeführten Konditionstests befreit werden, wenn diese in den Schulen
durchgeführt und die Werte vollständig übermittelt werden.
Bei Nichtteilnahme an einer Übung wird der Durchschnittswert der restlichen
Übungen des Bewerbs plus 2 Rangpunkte angenommen.
Schlussendlich werden die Rangpunkte der Einzelübungen von
Konditionswettkampf und -test addiert, wer am wenigsten Punkte hat ist der
SiegerIn.
2) Skitechnik:
Die im Rahmen der VSV-Landesrennen durchgeführten Bewerbe Ski-Basics
werden für die Bewertung der Skitechnik herangezogen. Teilweise werden bei
den VSV-Landesrennen Renntechnikbewertungen durchgeführt. Die
Rangpunkte der einzelnen Fahrten werden addiert.
Bei Nichtteilnahme an einer einzelnen Fahrt wird der Durchschnittswert der
restlichen Übungen des Bewerbs plus 2 Rangpunkte angenommen.
3) Rennergebnisse:
Um die Zeitrückstände in die Bewertung einfließen zu lassen, werden die
Rennpunkte ohne Zuschlag herangezogen und anschließend auf Rangpunkte
umgelegt. Gewertet werden die 2 besten Ergebnisse aller VSV-Landesrennen
inkl. Landesmeisterschaft aus den Disziplinen SL und RTL sowie das beste
SG Ergebnis. Aus dem Bewerb SC wird für die Kadererstellung nur der SG
gewertet. Liegt in einer Disziplin nur ein Ergebnis vor, wird dieses Ergebnis
plus 30 Punkte als zweites Ergebnis für die Berechnung herangezogen.
Dann wird eine Rangierung der Einzeldisziplinen (SL, RTL, SG) mit der
Gewichtung 40 % SL, 40 % RTL sowie 20 % SG erstellt und die Rangpunkte
addiert.
Der Parallelslalom wird bei Streitfällen im Zuge des Trainerurteiles
berücksichtigt.
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Allgemeines:
1. Grundvoraussetzungen für die Kaderzugehörigkeit:
- Sportärztlich bestätigte Rennsporttauglichkeit durch den Verbandsarzt
- Nachweis einer Unfall-, Berge- und Transportkosten-Versicherung unter
Einschluss des Rennrisikos
- Schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten
(Verpflichtungserklärung)
- Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft
2. Die Anzahl pro Jahrgang ist abhängig vom Jahrgangsniveau und der
optimalen Kaderstärke.
3. Zusätzlich zu den objektiven Kaderkriterien können AthletInnen durch
Trainerurteil in den VSV-Kader aufgenommen werden.
4. Liegt in einer oder mehreren Disziplinen kein oder ungenügend Ergebnisse
vor, besteht die Aufnahmemöglichkeit in den VSV-Kader nur über das
Trainerurteil.
5. Die Leistungen bei intern. sowie nationalen Rennen (wie z.B. Arge Alp,
ÖSV-Test, ÖSV-Schülermeisterschaft, etc.) werden im Zuge des
Trainerurteiles berücksichtigt.
6. Es gibt nach dem ersten Jahr keine Garantie für eine weitere
Kaderzugehörigkeit.
7. Um Verletzungen vorzubeugen, wird eine kontinuierliche Weiterentwicklung
im konditionellen Bereich verlangt. Zur präzisen Feststellung eines
Aufwärtstrends dienen die sportärztlichen Untersuchungen.
8. Bleibt bei einem gesunden AthletenInnen die adäquate körperliche
Weiterentwicklung aus, hat die sportliche Leitung die Möglichkeit, den
betreffenden AthletenInnen, insbesondere aus Sicherheitsgründen, vom
Training vorübergehend auszuladen, oder, nach nicht erfolgter
Verbesserung der konditionellen Verfassung auszuschließen.
9. Sämtliche Richtlinien dienen der Orientierung, die Letztentscheidung
basiert auf der Grundlage des Trainerurteils.
10. Die Kaderstärke richtet sich nach organisatorischen und finanziellen
Möglichkeiten des Verbandes.
Schoder Marcel, Schülertrainer
Hirschbühl Pepi, Sportdirektor
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