Kaderrichtlinien – Schüler 2015/16 In den Schülerkader werden LäuferInnen der Jahrgänge 2001, 2002 und 2003 aufgenommen. LäuferInnen des Jahrganges 2004, welche beim ÖSV Kids Spring Festival Top Platzierungen erzielen, können nach Absprache mit dem verantwortlichen Schülertrainer Mittrainingsmöglichkeiten erhalten. Im Nachwuchsrennsport ist eine breite und vielseitige Ausbildung der jungen AthletInnen notwendig. Dies soll auch bei den Kaderrichtlinien Schüler berücksichtigt werden. So sind die drei Faktoren Skirennlauf, Skitechnik und Kondition Bestandteil der Kadererstellung. Für die Aufnahme in einen VSV-Kader im Schülerbereich werden die Rangierungen in den einzelnen Disziplinen (Kondition, Skitechnik, Rennergebnisse) in den einzelnen Jahrgängen erstellt und in Rangpunkte (Platz 1 = 1 Punkt, Rang 2 = 2 Punkte usw.) umgelegt. Die Punkte aus den Disziplinen werden addiert und mit der jeweiligen Wertigkeit pro Jahrgang berechnet. Die LäuferInnen mit der geringsten Punkteanzahl sind die besten in den Jahrgängen. Kriterien für die Aufnahme in den VSV-Schülerkader: 1) Kondition Wertung – U 14 sowie U 15 mit der Wertigkeit 25% Wertung – U 16 mit der Wertigkeit 15% 2) Skitechnik Wertung – U 14 sowie U 15 mit der Wertigkeit 25% Wertung – U 16 mit der Wertigkeit 25% 3) Rennergebnisse Wertung – U 14 sowie U 15 mit der Wertigkeit 50% Wertung – U 16 mit der Wertigkeit 60% September 15 1 1) Kondition: In die Auswertung gelangen die Übungen der Konditionstests sowie des Konditionswettkampfs. Die Aufgaben des Konditionstest sind im Vorhinein bekannt und wiederholen sich meist jährlich, jene des Konditionswettkampfs werden im Vorfeld nicht öffentlich gemacht. Gewertet wird jede einzelne Aufgabenstellung aus dem Konditionswettkampf. Der Konditionstest wird vom VSV einmal im Frühjahr sowie einmal im Herbst durchgeführt, wobei für die Kadererstellung die bessere Platzierung einer Einzelübung gewertet wird. Jene AthletInnen, welche bereits eine weiterführende Skischwerpunktschule besuchen können von den vom VSV durchgeführten Konditionstests befreit werden, wenn diese in den Schulen durchgeführt und die Werte vollständig übermittelt werden. Bei Nichtteilnahme an einer Übung wird der Durchschnittswert der restlichen Übungen des Bewerbs plus 2 Rangpunkte angenommen. Schlussendlich werden die Rangpunkte der Einzelübungen von Konditionswettkampf und -test addiert, wer am wenigsten Punkte hat ist der SiegerIn. 2) Skitechnik: Die im Rahmen der VSV-Landesrennen durchgeführten Bewerbe Ski-Basics werden für die Bewertung der Skitechnik herangezogen. Teilweise werden bei den VSV-Landesrennen Renntechnikbewertungen durchgeführt. Die Rangpunkte der einzelnen Fahrten werden addiert. Bei Nichtteilnahme an einer einzelnen Fahrt wird der Durchschnittswert der restlichen Übungen des Bewerbs plus 2 Rangpunkte angenommen. 3) Rennergebnisse: Um die Zeitrückstände in die Bewertung einfließen zu lassen, werden die Rennpunkte ohne Zuschlag herangezogen und anschließend auf Rangpunkte umgelegt. Gewertet werden die 2 besten Ergebnisse aller VSV-Landesrennen inkl. Landesmeisterschaft aus den Disziplinen SL und RTL sowie das beste SG Ergebnis. Aus dem Bewerb SC wird für die Kadererstellung nur der SG gewertet. Liegt in einer Disziplin nur ein Ergebnis vor, wird dieses Ergebnis plus 30 Punkte als zweites Ergebnis für die Berechnung herangezogen. Dann wird eine Rangierung der Einzeldisziplinen (SL, RTL, SG) mit der Gewichtung 40 % SL, 40 % RTL sowie 20 % SG erstellt und die Rangpunkte addiert. Der Parallelslalom wird bei Streitfällen im Zuge des Trainerurteiles berücksichtigt. September 15 2 Allgemeines: 1. Grundvoraussetzungen für die Kaderzugehörigkeit: - Sportärztlich bestätigte Rennsporttauglichkeit durch den Verbandsarzt - Nachweis einer Unfall-, Berge- und Transportkosten-Versicherung unter Einschluss des Rennrisikos - Schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten (Verpflichtungserklärung) - Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft 2. Die Anzahl pro Jahrgang ist abhängig vom Jahrgangsniveau und der optimalen Kaderstärke. 3. Zusätzlich zu den objektiven Kaderkriterien können AthletInnen durch Trainerurteil in den VSV-Kader aufgenommen werden. 4. Liegt in einer oder mehreren Disziplinen kein oder ungenügend Ergebnisse vor, besteht die Aufnahmemöglichkeit in den VSV-Kader nur über das Trainerurteil. 5. Die Leistungen bei intern. sowie nationalen Rennen (wie z.B. Arge Alp, ÖSV-Test, ÖSV-Schülermeisterschaft, etc.) werden im Zuge des Trainerurteiles berücksichtigt. 6. Es gibt nach dem ersten Jahr keine Garantie für eine weitere Kaderzugehörigkeit. 7. Um Verletzungen vorzubeugen, wird eine kontinuierliche Weiterentwicklung im konditionellen Bereich verlangt. Zur präzisen Feststellung eines Aufwärtstrends dienen die sportärztlichen Untersuchungen. 8. Bleibt bei einem gesunden AthletenInnen die adäquate körperliche Weiterentwicklung aus, hat die sportliche Leitung die Möglichkeit, den betreffenden AthletenInnen, insbesondere aus Sicherheitsgründen, vom Training vorübergehend auszuladen, oder, nach nicht erfolgter Verbesserung der konditionellen Verfassung auszuschließen. 9. Sämtliche Richtlinien dienen der Orientierung, die Letztentscheidung basiert auf der Grundlage des Trainerurteils. 10. Die Kaderstärke richtet sich nach organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten des Verbandes. Schoder Marcel, Schülertrainer Hirschbühl Pepi, Sportdirektor September 15 3
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