Lieferant: Stadtwerke Schneeberg GmbH Handelsregister: HRB 4179, Amtsgericht Chemnitz Hausanschrift: Joseph-Haydn-Straße 5, 08289 Schneeberg Tel.: 03772/3502-0 / Fax: 03772/3502-130 / Mail: [email protected] Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Gunar Friedrich Aufsichtsratsvorsitzender: Frieder Stimpel Allgemeine Preise der Stadtwerke Schneeberg GmbH für die Grundversorgung Strom gemäß § 36 EnWG und Ersatzversorgung Strom gemäß § 38 EnWG gültig ab 01.01.2016 Tarifpreise Einheit netto brutto Cent/kWh 24,55 29,21 Eur/Jahr 69,00 82,11 Eur/Jahr 39,00 46,41 Cent/kWh Eur/Jahr 24,95 87,00 29,69 103,53 Cent/kWh Cent/kWh Eur/Jahr 25,95 18,95 87,00 30,88 22,55 103,53 Eur/Jahr Eur/Jahr Eur/Jahr Eur/Jahr Eur/Jahr 12,00 24,00 12,00 60,00 84,00 14,28 28,56 14,28 71,40 99,96 Haushaltsbedarf Arbeitspreis Grundpreis inkl. Kosten für Eintarifzähler ohne Wandler mit einer Abrechnung pro Jahr Grundpreis inkl. Kosten für Eintarifzähler ohne Wandler - Hauslicht mit einer Abrechnung pro Jahr (Der reduzierte Grundpreis für Hauslichtzähler gilt nur, sofern der Kunde auch seinen sonstigen Bedarf von der Stadtwerke Schneeberg GmbH bezieht. Ansonsten gilt der normale Grundpreis.) Gewerbl., berufl. u. sonstiger Bedarf bis 10.000 kWh Arbeitspreis Grundpreis inkl. Kosten für Eintarifzähler ohne Wandler Für alle Bedarfsarten Tarif mit Schwachlastregelung Arbeitspreis Schwachlastpreis 6 Stunden (zwischen 22 00-600 Uhr) Grundpreis inkl. Kosten für Eintarifzähler ohne Wandler Sonderzähler Mehrkosten Zweitarifzähler Mehrkosten Wandlersatz Mehrkosten Tarifschaltgerät Mehrkosten Vorkassezähler Mehrkosten Smart Meter Mehrkosten für jede zusätzliche Verbrauchsabrechnung gem. § 40 Abs. 3 EnWG Der Gesamt-Strompreis setzt sich aus folgenden 3 Kostenblöcken zusammen: 1. staatlich festgesetzte Preisbestandteile (siehe auch www.netztransparenz.de): - Stromsteuer: - Konzessionsabgabe (allgemeiner Satz / Schwachlast zwischen 2200-600 Uhr) - Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage): - Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Umlage): - Umlage nach §19 Stromnetzentgeltverordnung (§19-Umlage): - Offshore-Umlage: - Umlage für abschaltbare Lasten (abLa-Umlage): 2. regulatorische Preisbestandteile: - Arbeitspreis Netznutzungsentgelte: - Grundpreis Netznutzungsentgelte: - Preis für Messstellenbetrieb (Eintarifzähler): - Preis für Messung (Eintarifzähler): - Abrechnungspreis Netznutzung (Eintarifzähler): 3. Restpreis für Beschaffung, Vertrieb und Verwaltung einschließlich Marge - Haushaltsbedarf - Gewerbl., berufl. u. sonstiger Bedarf bis 10.000 kWh - Tarif mit Schwachlastregelung siehe separates Preisblatt Cent/kWh Cent/kWh Cent/kWh Cent/kWh Cent/kWh Cent/kWh Cent/kWh netto 2,05 1,32 6,354 0,445 0,378 0,04 ausgesetzt Cent/kWh Eur/Jahr Eur/Jahr Eur/Jahr Eur/Jahr 6,92 35,04 6,85 2,00 11,75 Cent/kWh Eur/Jahr Cent/kWh Eur/Jahr Cent/kWh Cent/kWh Eur/Jahr 7,04 13,36 7,44 31,36 8,44 2,15 19,36 0,61 (2200-600 Uhr) b. w. In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer (z.Z. 19%) enthalten. Die Bruttopreise des Preisblattes sind teilweise gerundet. Die Rechnungslegung erfolgt auf Basis Nettopreise unter Hinzurechnung des gesondert ausgewiesenen Betrages der jeweils gültigen Umsatzsteuer (z. Z. 19%). Im monatlichen Abschlag ist die Umsatzsteuer enthalten. Hinweis: Der Grund- & Ersatzversorgungstarif ist der staatlich vorgesehene Auffangtarif für Kunden, die keinen aktiven Vertragsabschluss tätigen. Wir empfehlen allen Kunden unsere Silberstrom-Wettbewerbsprodukte. Inhaltliche Erläuterung der Preisbestandteile: EEG-Umlage: Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Konzessionsabgabe: Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. KWK-Umlage: Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-WärmeKopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Netzentgelte: Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben. Offshore-Haftungsumlage: Sie sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab; die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Stromsteuer: Eine durch das Stromsteuergesetz / Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Umlage Abschaltbare Lasten: Dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen § 19 StromNEV-Umlage: Finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Die aus der StromNetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Information: Energieträgermix der Stadtwerke Schneeberg GmbH im Jahr 2014 (zum Vergleich Durchschnittswerte Deutschland - Quelle BDEW): Kernkraft: 10,9 % (16,8 %); Kohle: 26,7 % (45,5 %); Erdgas: 23,3 % (6,7 %); sonstige fossile Energieträger: 1,0 % (3,1 %); Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG: 37,7 % (24,6 %); sonstige Erneuerbare Energien: 0,4 % (3,3 %). Auf den Gesamtenergieträgermix sind folgende Umweltauswirkungen zurückzuführen: radioaktiver Abfall: 0,0003 g/kWh (0,0005 g/kWh); CO2-Emissionen: 359 g/kWh (508 g/kWh). Übrigens: Über 20 % des Gesamtenergieträgermix stammen aus umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung in unseren hocheffizienten Schneeberger Blockheizkraftwerken. Bei allen Fragen zum Strom und zur Stromabrechnung sowie dem für Sie günstigsten Produkt stehen Ihnen unsere Kundenberater gern zur Verfügung: Service-Center, Joseph-Haydn-Straße 5 in 08289 Schneeberg, Telefon (03772) 3502-0 Stadtwerke. Wir sind da! SWS 01/16 GVT
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