Allgemeine Preise der Stadtwerke Schneeberg GmbH für die

Lieferant: Stadtwerke Schneeberg GmbH
Handelsregister: HRB 4179, Amtsgericht Chemnitz
Hausanschrift: Joseph-Haydn-Straße 5, 08289 Schneeberg
Tel.: 03772/3502-0 / Fax: 03772/3502-130 / Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Gunar Friedrich
Aufsichtsratsvorsitzender: Frieder Stimpel
Allgemeine Preise der Stadtwerke Schneeberg GmbH für die
Grundversorgung Strom gemäß § 36 EnWG und Ersatzversorgung Strom gemäß § 38 EnWG
gültig ab 01.01.2016
Tarifpreise
Einheit
netto
brutto
Cent/kWh
24,55
29,21
Eur/Jahr
69,00
82,11
Eur/Jahr
39,00
46,41
Cent/kWh
Eur/Jahr
24,95
87,00
29,69
103,53
Cent/kWh
Cent/kWh
Eur/Jahr
25,95
18,95
87,00
30,88
22,55
103,53
Eur/Jahr
Eur/Jahr
Eur/Jahr
Eur/Jahr
Eur/Jahr
12,00
24,00
12,00
60,00
84,00
14,28
28,56
14,28
71,40
99,96
Haushaltsbedarf
Arbeitspreis
Grundpreis inkl. Kosten für Eintarifzähler ohne Wandler
mit einer Abrechnung pro Jahr
Grundpreis inkl. Kosten für Eintarifzähler ohne Wandler - Hauslicht
mit einer Abrechnung pro Jahr
(Der reduzierte Grundpreis für Hauslichtzähler gilt nur, sofern der Kunde
auch seinen sonstigen Bedarf von der Stadtwerke Schneeberg GmbH
bezieht. Ansonsten gilt der normale Grundpreis.)
Gewerbl., berufl. u. sonstiger Bedarf bis 10.000 kWh
Arbeitspreis
Grundpreis inkl. Kosten für Eintarifzähler ohne Wandler
Für alle Bedarfsarten
Tarif mit Schwachlastregelung
Arbeitspreis
Schwachlastpreis 6 Stunden (zwischen 22 00-600 Uhr)
Grundpreis inkl. Kosten für Eintarifzähler ohne Wandler
Sonderzähler
Mehrkosten Zweitarifzähler
Mehrkosten Wandlersatz
Mehrkosten Tarifschaltgerät
Mehrkosten Vorkassezähler
Mehrkosten Smart Meter
Mehrkosten für jede zusätzliche Verbrauchsabrechnung gem. § 40 Abs. 3 EnWG
Der Gesamt-Strompreis setzt sich aus folgenden 3 Kostenblöcken zusammen:
1. staatlich festgesetzte Preisbestandteile (siehe auch www.netztransparenz.de):
- Stromsteuer:
- Konzessionsabgabe (allgemeiner Satz / Schwachlast zwischen 2200-600 Uhr)
- Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage):
- Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Umlage):
- Umlage nach §19 Stromnetzentgeltverordnung (§19-Umlage):
- Offshore-Umlage:
- Umlage für abschaltbare Lasten (abLa-Umlage):
2. regulatorische Preisbestandteile:
- Arbeitspreis Netznutzungsentgelte:
- Grundpreis Netznutzungsentgelte:
- Preis für Messstellenbetrieb (Eintarifzähler):
- Preis für Messung (Eintarifzähler):
- Abrechnungspreis Netznutzung (Eintarifzähler):
3. Restpreis für Beschaffung, Vertrieb und Verwaltung einschließlich Marge
- Haushaltsbedarf
- Gewerbl., berufl. u. sonstiger Bedarf bis 10.000 kWh
- Tarif mit Schwachlastregelung
siehe separates Preisblatt
Cent/kWh
Cent/kWh
Cent/kWh
Cent/kWh
Cent/kWh
Cent/kWh
Cent/kWh
netto
2,05
1,32
6,354
0,445
0,378
0,04
ausgesetzt
Cent/kWh
Eur/Jahr
Eur/Jahr
Eur/Jahr
Eur/Jahr
6,92
35,04
6,85
2,00
11,75
Cent/kWh
Eur/Jahr
Cent/kWh
Eur/Jahr
Cent/kWh
Cent/kWh
Eur/Jahr
7,04
13,36
7,44
31,36
8,44
2,15
19,36
0,61
(2200-600 Uhr)
b. w.

In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer (z.Z. 19%) enthalten. Die Bruttopreise des Preisblattes sind teilweise gerundet.
Die Rechnungslegung erfolgt auf Basis Nettopreise unter Hinzurechnung des gesondert ausgewiesenen Betrages der
jeweils gültigen Umsatzsteuer (z. Z. 19%). Im monatlichen Abschlag ist die Umsatzsteuer enthalten.
Hinweis:
Der Grund- & Ersatzversorgungstarif ist der staatlich vorgesehene Auffangtarif für Kunden,
die keinen aktiven Vertragsabschluss tätigen.
Wir empfehlen allen Kunden unsere Silberstrom-Wettbewerbsprodukte.
Inhaltliche Erläuterung der Preisbestandteile:
EEG-Umlage:
Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Konzessionsabgabe:
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
KWK-Umlage:
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-WärmeKopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Netzentgelte:
Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen;
bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.
Offshore-Haftungsumlage:
Sie sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab; die daraus entstehenden
Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Stromsteuer:
Eine durch das Stromsteuergesetz / Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Umlage Abschaltbare Lasten: Dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung
abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen
§ 19 StromNEV-Umlage:
Finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Die aus der StromNetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher
umgelegt.
Information: Energieträgermix der Stadtwerke Schneeberg GmbH im Jahr 2014 (zum Vergleich Durchschnittswerte Deutschland - Quelle BDEW):
Kernkraft: 10,9 % (16,8 %); Kohle: 26,7 % (45,5 %); Erdgas: 23,3 % (6,7 %); sonstige fossile Energieträger:
1,0 % (3,1 %); Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG: 37,7 % (24,6 %); sonstige Erneuerbare Energien: 0,4 % (3,3 %).
Auf den Gesamtenergieträgermix sind folgende Umweltauswirkungen zurückzuführen:
radioaktiver Abfall: 0,0003 g/kWh (0,0005 g/kWh); CO2-Emissionen: 359 g/kWh (508 g/kWh).
Übrigens: Über 20 % des Gesamtenergieträgermix stammen aus umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung in unseren hocheffizienten
Schneeberger Blockheizkraftwerken.
Bei allen Fragen zum Strom und zur Stromabrechnung sowie dem für Sie günstigsten Produkt
stehen Ihnen unsere Kundenberater gern zur Verfügung:
Service-Center, Joseph-Haydn-Straße 5 in 08289 Schneeberg, Telefon (03772) 3502-0
Stadtwerke. Wir sind da!
SWS 01/16
GVT