Wichtige Information: Im Gegensatz zur Auftragsbekanntmachung, Fragen ausschließlich an Folgenden Emailadresse: [email protected] TEILNAHMEANTRAG zum Vergabeverfahren nach VOF Maßnahme: Generalsanierung des bayrischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Salvatorstraße 2 , 80333 München Leistungen: Objektplanung Gebäude nach § 33 ff HOAI , Bauabschnitt 1 Leistungsphasen 3-5 § 34 HOAI Optional, stufenweise Beauftragung Leistungsphase 6 - 9 § 34 HOAI und optional weitere Bauabschnitte nach VOF §3 Abs. 4e Bauabschnitte 1-7 Gesamtkonzept für Leistungsphasen 1-2 über alle Bauabschnitte, inkl. Erstellung einer Brandschutzplanung Hinweis: Für Ihre Bewerbung ist der vorliegende Bewerbungsbogen mit Anlagen zu bearbeiten, zu unterzeichnen und zusammen mit Ihren Anlagen in einer Originalfassung einzureichen. Der Teilnahmeantrag verbleibt beim Bewerber. Staatliches Bauamt München 1 1/8 Inhalt VERFAHREN UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN ..............................................................................................4 1. VERFAHREN ........................................................................................................................................4 2. FORM UND FRISTEN ............................................................................................................................5 3. BEWERBUNGSUNTERLAGEN / BEWERBUNGSBOGEN ............................................................6 4. UNTERAUFTRAGNEHMER ....................................................................................................................6 5. BEWERBERGEMEINSCHAFT ..................................................................................................................6 6. SONSTIGE INFORMATIONEN ................................................................................................................7 7. ANFRAGEN ..........................................................................................................................................7 8. AUFGABENBESCHREIBUNG ..................................................................................................................7 BEWERBUNGSBOGEN ALS FORMBLATT UND MIT VORFORMULIERTEN FORMULAREN ...................................1 1. TEILNEHMER AM VERGABEVERFAHREN ................................................................................................2 2. PERSÖNLICHE LAGE DES BEWERBERS ...................................................................................................3 3. AUSKÜNFTE GEM. § 4 VOF UND WEITERE ERKLÄRUNGEN .....................................................................4 4. WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT ..................................................................5 5. TECHNISCHE / FACHTECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT ........................................................................6 6. SONSTIGE BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG ......................................................................................9 ANLAGE 1 ERKLÄRUNG ZUM ANGEBOT EINER BEWERBERGEMEINSCHAFT ............................................ 11 ANLAGE 2 UNTERAUFTRAGNEHMER .................................................................................................... 13 ANLAGE 3 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG DES UNTERAUFTRAGNEHMERS ............................................ 14 ANLAGE 4 UMSATZ ............................................................................................................................. 15 ANLAGE 5 REFERENZ – NR. 1 ............................................................................................................... 16 ANLAGE 6 REFERENZ – NR. 2 ............................................................................................................... 17 ANLAGE 7 REFERENZ – NR. 3 ............................................................................................................... 18 ANLAGE 8 MITARBEITERPROFIL – VERANTWORTLICHER PROJEKTLEITER ............................................... 19 BEWERTUNGSKRITERIEN VOF-VERGABEVERFAHREN .................................................................................. 20 VERFAHREN UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN ..............................................................................................4 1. VERFAHREN ........................................................................................................................................4 2. FORM UND FRISTEN ............................................................................................................................5 3. BEWERBUNGSUNTERLAGEN / BEWERBUNGSBOGEN ............................................................6 4. UNTERAUFTRAGNEHMER ....................................................................................................................6 5. BEWERBERGEMEINSCHAFT ..................................................................................................................6 6. SONSTIGE INFORMATIONEN ................................................................................................................7 7. ANFRAGEN ..........................................................................................................................................7 Staatliches Bauamt München 1 2/8 8. AUFGABENBESCHREIBUNG ..................................................................................................................7 BEWERBUNGSBOGEN ALS FORMBLATT UND MIT VORFORMULIERTEN FORMULAREN ...................................1 1. TEILNEHMER AM VERGABEVERFAHREN ................................................................................................2 2. PERSÖNLICHE LAGE DES BEWERBERS ...................................................................................................3 3. AUSKÜNFTE GEM. § 4 VOF UND WEITERE ERKLÄRUNGEN .....................................................................4 4. WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT ..................................................................5 5. TECHNISCHE / FACHTECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT ........................................................................6 6. SONSTIGE BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG ......................................................................................9 ANLAGE 1 ERKLÄRUNG ZUM ANGEBOT EINER BEWERBERGEMEINSCHAFT ............................................ 11 ANLAGE 2 UNTERAUFTRAGNEHMER .................................................................................................... 13 ANLAGE 3 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG DES UNTERAUFTRAGNEHMERS ............................................. 14 ANLAGE 4 UMSATZ ............................................................................................................................. 15 ANLAGE 5 REFERENZ – NR. 1 ............................................................................................................... 16 ANLAGE 6 REFERENZ – NR. 2 ............................................................................................................... 17 ANLAGE 7 REFERENZ – NR. 3 ............................................................................................................... 18 ANLAGE 8 MITARBEITERPROFIL ........................................................................................................... 19 BEWERTUNGSKRITERIEN VOF-VERGABEVERFAHREN .................................................................................. 20 Staatliches Bauamt München 1 3/8 VERFAHREN UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN 1. VERFAHREN Zur Realisierung der Baumaßnahme Generalsanierung des bayrischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wird ein Verhandlungsverfahren nach VOF in zwei Stufen durchgeführt: Stufe 1: Auswahlverfahren Stufe 2: Verhandlungsverfahren Aufgrund der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt und aufgrund nachfolgender Teilnahmeunterlage wird zunächst die erste Stufe des Vergabeverfahrens, der öffentliche Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Auswahlverfahren (Stufe 1) durchgeführt. Die Bewerbung ist ausschließlich unter Verwendung des beigefügten Bewerbungsbogens bei der Vergabestelle des Staatlichen Bauamtes München 1 in Papierform einzureichen. Anhand der eingereichten Teilnahmeanträge und anhand der vom Auftraggeber genannten Auswahlkriterien werden mindestens 3 und höchstens 5 geeignete Bewerber ausgesucht, die zur Teilnahme an der darauf folgenden Stufe des Vergabeverfahrens, am Verhandlungsverfahren (Stufe 2) eingeladen werden. Objektive Kriterien für die Auswahl (Stufe 1) der begrenzten Zahl von Bewerbern: Diese sind projektbezogen, und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt allgemeine fachliche Eignung spezielle fachliche Eignung finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit technische, fachtechnische Leistungsfähigkeit Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen vorausgesetzt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Hierzu gehören insbesondere: Sanierung von Gebäuden mit intelligenter Verbesserung in energetischer Hinsicht, Erstellung einer Brandschutzplanung mit büroangehörigen Mitarbeitern Kenntnisse von Bauen im Bestand mit strengen Denkmalschutzauflagen Vorhaben mit Gebäudeteilen aus verschiedenen Bauzeiten von 17jhr bis 70er Jahre Bauabschnittsweise Sanierung in verengerten innerstädtischen Gebiet eine fundierte Erfahrung in Bezug Generalplanungen Für den Vergleich für den ersten Bauabschnitt werden 11 Mio. € brutto Gesamtbaukosten angenommen, davon ca. 5 Mio.€ bei der Kostengruppe 300 sowie 3,3 Mio.€ bei der Kostengruppe 400 (DIN 276-1:2008-12). Für den Vergleich für die Planung eines gesamt Konzeptes über alle Bauabschnitte werden 63 Mio. € brutto Gesamtbaukosten angenommen, davon ca. 27 Mio.€ bei der Kostengruppe 300 sowie 18 Mio.€ bei der Kostengruppe 400 (DIN 276-1:2008-12). Staatliches Bauamt München 1 4/8 Weitere Informationen zum Verfahren siehe auch Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt: www.simap.europa.eu DE-München / Dienstleistungen von Architekturbüros / XXXX / S …noch nicht bekannt Sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wurde, wird diese ebenfalls auf die Internetseite des Staatlichen Bauamtes München 1 eingestellt: http://www.stbam1.bayern.de/hochbau/aktuelles.php 2. FORM UND FRISTEN Für Ihre schriftliche Bewerbung (Teilnahmeantrag) ist der Bewerbungsbogen mit Anlagen und mit allen geforderten Nachweisen, Beschreibungen unterzeichnet und zusammengefasst in einer Originalfassung bis spätestens den 01.10.2015– 12:00 Uhr (Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) an die Angebotssammelstelle: Staatliches Bauamt München 1 Peter-Auzinger-Straße 10 81547 München in verschlossenen Umschlägen zu senden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit folgender Aufschrift zu versehen: Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zum VOF-Verfahren Generalsanierung des bayrischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Salvatorstraße 2 , 80333 München - Objektplanung Gebäude Bitte sofort weiterleiten An die Abteilung Technische Geschäftsstelle T1 EILT! Staatliches Bauamt München 1 5/8 3. BEWERBUNGSUNTERLAGEN / BEWERBUNGSBOGEN Zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung können u. a. nachfolgende Gegebenheiten führen: Bewerbungen sind nur mit dem Bewerbungsbogen möglich; formlose Bewerbungen führen zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung. Mehrfache Bewerbungen, sowohl in der Form der Einzelbewerbung (Einzelbewerber) als auch durch die Beteiligung an einer Gemeinschaft, führen zur Nichtberücksichtigung aller betroffenen Bewerbungen. Nicht formgerechte und termingerechte Vorlage des Teilnahmeantrages (Bewerbungen, die verspätet eingegangen sind, die nicht ordnungsgemäß verschlossen oder gekennzeichnet sind). Fehlende rechtsverbindliche Unterzeichnungen (Bewerbungsbogen, Erklärungen). Falsche oder fehlende Auskünfte, Erklärungen gemäß § 4 VOF. Bewerbungen per E-Mail oder als Faxsendung werden nicht berücksichtigt. Die Ausarbeitungen der verlangten Angaben sind vom Bewerber soweit wie möglich direkt im Bewerbungsbogen und in den beigefügten Anlagen vorzunehmen. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bestätigungen in anderen als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes gem. Art. 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BayBO, ist spätestens zum Präsentationstermin vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. 4. UNTERAUFTRAGNEHMER Für Unterauftragnehmer sind vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag alle Erklärungen, Nachweise vorzulegen, die zur Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit der Unterauftragnehmer benötigt werden. Freiberufliche Mitarbeiter gelten als Unterauftragnehmer. Eignungsnachweise sind bezogen auf den Leistungsanteil, den der Unterauftragnehmer angebotsgemäß übernehmen soll, vorzulegen. Beachten Sie bitte insbesondere die Erklärungen: Beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Nur bei einer eindeutigen und klaren Zuordenbarkeit der Leistungsanteile und der Referenzen kann die Eignung des Bewerbers geprüft werden. 5. BEWERBERGEMEINSCHAFT Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt, hat diese mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung (siehe beiliegende Bewerbererklärung Anlage 1 zum Bewerbungsbogen) abzugeben: in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter aller Mitglieder bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Seiten 2-9 des Bewerbungsbogens mehrfach, d.h. von allen Mitgliedern einzeln auszufüllen. Ebenso die zugehörigen Anlagen und Nachweise. Staatliches Bauamt München 1 6/8 6. SONSTIGE INFORMATIONEN Das Vertragsmuster Gebäude und die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) werden zur Information den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Unabhängig davon werden diese den Verdingungsunterlagen in der Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens als Anlage beigefügt. 7. ANFRAGEN Evtl. Anfragen sind nur schriftlich an die vorgenannte Kontaktstelle zu richten. [email protected] 8. AUFGABENBESCHREIBUNG Das Dienstgebäude an der Salvatorstraße 2 soll weitestgehend unter Erhaltung der vorhandenen Struktur saniert werden. Hierfür muss das, unter Ensembleschutz stehende, Gebäudeteil (1. Bauabschnitt) aus den 1970er Jahren gemäß den heutigen technischen Anforderungen umgebaut und saniert werden. Des Weiteren muss für das gesamte Dienstgebäude ein Konzept in Vorentwurfsschärfe erstellt werden. Historie - Bestand Das Gebäude befindet sich im Stadtteil Maxvorstadt und wird an der Nordseite von der Theatinerkirche, an der Ostseite von der Theatinerstraße, an der Südseite von der Salvatorstraße und an der Westseite vom Salvatorplatz begrenzt. Es handelt sich um ein genehmigtes Verwaltungsgebäude, bestehend aus Tiefgarage, Erdgeschoss, 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss, 3. Obergeschoss (Dachgeschoss) sowie teilweise nicht ausgebautem Dachspitz. Das Gebäude gliedert sich in 8 Gebäudeteile mit historisch belegten Bezeichnungen (Theatinertrakt, Salvatortrakt, Mitteltrakt, Kirchentrakt, Nordflügel, Südtrakt, Südwestflügel und Westflügel). Genutzt wird das Gebäude vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Ferner sind Teilbereiche an Dritte, vor allem in den Erdgeschossbereichen, vermietet. Es handelt sich hierbei um verschiedene Läden, Cafés, das Dominikanerkonvent und eine Hausmeisterwohnung. Der West- und Südwestflügel des Gebäudes am Salvatorplatz stellt den historischen Teil des ca. 1668 erbauten Theatinerklosters. Diese Gebäudeteile, welche von Kriegszerstörungen weitestgehend verschont blieben sind, sind eingetragen in der Denkmalliste. Die übrigen Gebäudeteile waren nach dem Krieg vollständig zerstört und wurden teilweise in den 50iger (Südtrakt), teilweise in den 70iger Jahren als sogenannter „Erweiterungsbau“ wiederaufgebaut. Mit der baulichen Ergänzung durch den Mitteltrakt im Zuge der Errichtung des „Erweiterungsbaus“ entstanden zwei Innenhöfe. Der westliche sogenannte Ministerhof ist nicht öffentlich zugänglich, der Theatinerhof ist zu der Theatinerstraße und der Salvatorstraße tagesüber geöffnet und wird öffentlich genutzt. Im Kellergeschoss des Gebäudes befindet sich die Tiefgarage mit 106 Stellplätzen. Darüber hinaus befinden sich im Kellergeschoss des Gebäudes eine nicht öffentliche Kantine mit Küche, Lager zu den erdgeschossigen Läden, technische Betriebsräume, sowie die Werkstatt der Hausmeister, sowie weitere Nebenräume. Das Grundstück besteht aus den Flurstücknummern 302, 303, 304, 344 (Gemarkung München 1, Block Nr. III/14121, Katasterblatt 319). Aufgrund der unterschiedlichen Bauepochen der Gebäudeteile ist auch die Baukonstruktion unterschiedlich ausgebildet. Der denkmalgeschützte Teil des Hauses (Südwest- und Westflügel) besteht überwiegend aus Mauerwerkwänden mit Holzbalkendecken. Im Südtrakt finden sich sowohl Flach- als auch Rippendecken aus Stahlbeton mit Mauerwerkswänden. Der Rest des Gebäudes ist den Bestandsunterlagen aus den 70iger Jahren zufolge hauptsächlich aus Röhbaudecken (Hohlkörperdecken) mit Wänden teils aus Stahlbeton, teils aus Mauerwerk errichtet worden. Berücksichtigung der Denkmalpflege Staatliches Bauamt München 1 7/8 Wie bereits dargestellt, weist das Gebäude erhaltenswerte Baustrukturen und sehr viele Baudetails auf, deren Erhalt unter Umständen denkmalfachlich und denkmalrechtlich gefordert werden könnten. Das Gesamtgebäude steht unter Ensembleschutz, d.h. auch die Fassaden, der nicht Denkmalgeschützten Bauteile erfordern eine Abstimmung mit der LafDP. Schwerpunkte der Planungsanforderungen und Auswahlkriterien Bei der Planung des Umbaus wird ein besonderer Anspruch auf wirtschaftliche, funktionale, gestalterische und nachhaltige Kriterien gestellt. Eine wesentliche Rolle spielt die nachgewiesene fachliche Kenntnis über die Sanierung von Gebäuden mit intelligenter Verbesserung in energetischer Hinsicht und die Erstellung einer funktionierenden Brandschutz- Planung, die ebenfalls die Sanierung in Bauabschnitten berücksichtig und der Erstellung dafür geforderter Unterlagen. Darüber hinaus sollte der Planer vertraut sein mit Bauten aus verschiedenen Bauzeiten und Denkmalschutzauflagen (idealerweise bei bauten der 50er - 70iger Jahre und aus dem 17 Jahrhundert). Infolge des laufenden Betriebs und des zur Verfügung stehenden Zeitraums werden von den Bewerbern fundierte Erfahrungen verlangt, Maßnahmen innerhalb des Kostenrahmens termingerecht durchzuführen. Geplanter Ablauf Unmittelbar im Anschluss an die Auftragserteilung beginnt die Erstellung der Haushaltsunterlage-Bau, parallel muss mit der Ausführungsplanung begonnen werden. Abgabe der Haushaltsunterlage im Staatlichen Bauamt München1 ist am Mitte 2017. Die Baumaßnahme soll bis Mitte 2020fertiggestellt sein. Da die geplante Baumaßnahme in einer kurzen Zeit realisiert werden muss, ist die Eignung, die Leistungsfähigkeit und Erfahrung des Büros von großer Bedeutung. Gebäudekennwerte / Auftragsvolumen Bauabschnitt 1 LPH 1-9: Für den ersten Bauabschnitt ist das Volumen von ca. 4400m² BGF zu bearbeiten. Geschätze Kosten inkl. 19% MWST Kostengruppen 200-700: Kostengruppe 300: Kostengruppe 400: ca. 11.010.000 EUR ca. 5.000.000 EUR ca. 3.300.000 EUR Bauabschnitt 1-7 LPH 1-2: Das Volumen für die Gesamtplanung entspricht in etwa 29.500m² BGF mit einer Nutzfläche von ca. 16.900m³. Die gesamte Fläche pro Geschoss beträgt ca. 4.600 m². Das Gebäude ist in mehrere Brandabschnitte und Nutzungseinheiten aufgeteilt. Die einzelnen Nutzungseinheiten verfügen teilweise über mehr als 400 m² Nutzfläche. Geschätze Kosten inkl. 19% MWST: Kostengruppen 200-700: ca. 63.000.000 EUR Kostengruppe 300: ca. 27.300.000 EUR Kostengruppe 400: ca. 18.800.000 EUR Leistungsumfang Vorab Erstellung von gesamtkonzeptionellen Überlegungen und Prüfung baufachlicher und baurechtlicher Belange auf Grundlage eines funktionalen Gesamtkonzeptes über alle Bauabschnitte des Gebäudes gemäß Teilleistungen aus der Leistungsphase 1 und 2. Objektplanung für Gebäude Bauabschnitt 1 der Leistungsphasen 3-5 und optional stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 6-9 nach § 33 HOAI, mit optionaler weiter Beauftragung für die Bauabschnitt 2-7 nach §3 Abs. 4e VOF. Erstellung eines Brandschutzkonzeptes als Besondere Leitung über alle Bauabschnitte. Staatliches Bauamt München 1 8/8 BEWERBUNGSBOGEN ALS FORMBLATT UND MIT VORFORMULIERTEN FORMULAREN Einreichungstermin 01.10.2015/ 12:00 Uhr Eingang Bauamt: Bewerber - Nr.: (Eintragungen Bauamt) BEWERBUNGSBOGEN zum Vergabeverfahren nach VOF Maßnahme: Generalsanierung des bayrischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Salvatorstraße 2 , 80333 München Leistungen: Objektplanung Gebäude nach § 33 ff HOAI , Bauabschnitt 1 Leistungsphasen 3-5 § 34 HOAI Optional, stufenweise Beauftragung Leistungsphase 6 - 9 § 34 HOAI und optional weitere Bauabschnitte nach VOF §3 Abs. 4e Bauabschnitte 1-7 Gesamtkonzept für Leistungsphasen 1-2 über alle Bauabschnitte, inkl. Erstellung einer Brandschutzplanung Staatliches Bauamt München 1 1 / 20 1. TEILNEHMER AM VERGABEVERFAHREN Allgemeine Informationen Name des Bewerbers / Bietergemeinschaft (Ausführende Niederlassung) 1.1. Standort/ Hauptsitz des Bewerbers / Mitglieds einer Bietergemeinschaft 1.1.1. 1.1.2. Straße PLZ / Ort Land Telefon / Fax E-mail Ggf. vertragsschließende Niederlassung 1.1.3. Straße PLZ / Ort Land Telefon / Fax E-mail 1.1.4. Ggf. Anzahl weiterer Niederlassungen 1.1.5. Das / die Unternehmen besteht/en seit 1.1.6. Name des vertretungsberechtigten Ansprechpartners des Bewerbers / Bietergemeinschaft Telefon / Fax 1.1.7. E-mail 1.1.8. Beschreibung der wesentlichen Geschäftsfelder und des Leistungsspektrums (max. 1 Seite) Beschreibung ist beigefügt (max. 1 DINA4 Seite) Ich / wir beabsichtigen die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ja Falls ja, Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft Erklärung ist beigefügt (ANLAGE 1) Staatliches Bauamt München 1 nein 2 / 20 Persönliche Lage des Bewerbers Rechtsform des Unternehmens (§ 4 Abs. 1 VOF) 1.2. Natürliche Person Juristische Person Namentliche Benennung der für die Dienstleistung verantwortlichen Person Berufliche Qualifikation (§19 VOF) 1.2.1. 1.3. 1.4. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ nach BauKaG Nachweis ist beigefügt Nachweis Bauvorlagenberechtigung nach Art. 61 BayBO ist beigefügt Nachweis ist beigefügt Nachweis der erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes gem. Art. 62 Abs. 2 Satz 2 Nr.1 BayBO (durch Eintrag in eigener Liste der Bay. Architektenoder Ingenieurkammer) Nachweis ist beigefügt Angaben ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen vorliegen (§ 4 Abs. 2 VOF) ja Nachweis §19 VOF Auszug aus dem Berufsregister (oder jeweils gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde d. Heimatlandes) Staatliches Bauamt München 1 nein Wenn ja Beschreibung ist beigefügt (max. 1 DINA4 Seite) Nachweis nur auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber 3 / 20 2. AUSKÜNFTE GEM. § 4 VOF UND WEITERE ERKLÄRUNGEN Ausschlussgründe nach § 4 VOF Ausschlussgründe nach § 4Abs. 6 VOF 2.1. Nach § 4 Abs. 6 lit. a VOF ja nein Nach § 4 Abs. 6 lit. b VOF ja nein Nach § 4 Abs. 6 lit. c VOF ja nein Nach § 4 Abs. 6 lit. d VOF ja nein Nach § 4 Abs. 6 lit. e VOF ja nein Nach § 4 Abs. 6 lit. f VOF ja nein Nach § 4 Abs. 6 lit. g VOF ja nein Falls § 4 Abs. 6 lit. a-g VOF zutreffend Erklärung liegt bei 2.1.1. Ausschlussgründe nach § 4Abs. 9 VOF 2.1.2. Nach § 4 Abs. 9 lit. a VOF ja nein Nach § 4 Abs. 9 lit. b VOF ja nein Nach § 4 Abs. 9 lit. c VOF ja nein Nach § 4 Abs. 9 lit. d VOF ja nein Nach § 4 Abs. 9 lit. e VOF ja nein Falls § 4 Abs. 9 lit. a-e VOF zutreffend Erklärung liegt bei Staatliches Bauamt München 1 4 / 20 3. WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Berufshaftpflichtversicherung Berufshaftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 4 lit. a VOF): Haftungssummen für 3.1. - Personenschäden mind. 3.000.000 € - sonstige Schäden mind. 3.000.000 € bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Versicherungsträgern mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist sicherzustellen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Nachweis der Versicherung / Objektversicherung ist beigefügt (berücksichtigt werden nur gültige Nachweise) Schriftliche Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfalle entsprechende Versicherung abgeschlossen wird, ist beigefügt Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine schriftliche Erklärung des Versicherers abzugeben, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. 3.2. Erklärungen nach § 4 Abs. 2 und 3 VOF und § 5 Abs. 5 lit. h VOF - Nachunternehmer - 3.2.1. Ich/wir bediene(n) mich/uns zur Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen (vgl. auch § 4 Abs. 2 VOF) ja Wenn ja: Übersicht, welches Unternehmen für die Erbringung welcher Lieferungen und Dienstleistungen verantwortlich ist. Erklärung ist beigefügt (ANLAGE 2) Wenn ja: Die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen stehen mir/uns zur Verfügung ja nein 3.2.2. 3.3. Wenn ja, Verpflichtungserklärung der benannten Unternehmen 3.3.1. nein Erklärung des Unterauftragnehmers ist auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb von 7 Kalendertagen einzureichen (ANLAGE 3) Gesamtumsatz des Bewerbers Gesamtumsatz des Bewerbers in EUR (brutto) der letzten 3 Geschäftsjahre Staatliches Bauamt München 1 Erklärung ist beigefügt (ANLAGE 4) 5 / 20 4. TECHNISCHE / FACHTECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Büroprofil Personalstruktur-, Entwicklung des Unternehmens, des Büros (§ 5 Abs. 5 lit. d VOF) Vollzeit / Teilzeit 4.1. 4.1.1. Personalstand der fest angestellten Mitarbeiter der letzten drei Geschäftsjahre (nur Architekten und Ingenieure) für entsprechende Dienstleistungen (Objektplanung Gebäude) 2012: 2013: 2014: Aktueller Personalstand der festangestellten Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen (Objektplanung Gebäude) (nur Architekten und Ingenieure) 2015: Technische Ausstattung des Unternehmens (§ 5 Abs. 5 lit. e VOF) 4.1.2. Mindestvoraussetzung ist die Verfügbarkeit der erforderlichen technischen Ausrüstung beim Bewerber und die Kompatibilität der Systeme des Bewerbers mit den Systemen /Programmen des Auftraggebers (aktueller Stand): Kompatibilität mit AutoCAD 2014 (dwg, dxf) ja nein Leistungsbeschreibung – Kompatibilität mit AVA (D83, GAEB , XML) ja nein Bürokommunikation – Kompatibilität mit MS Office 2010 ja nein Terminplanung –MS Project MS Project 4.1.3. Gewährleistung der Qualität im Unternehmen, Büro – Qualitätsmanagement – (§ 5 Abs. 5 lit. f VOF) Werden vom Bewerber Qualitätssicherungsmaßnahmen im Unternehmen durchgeführt bzw. gewährleistet: Staatliches Bauamt München 1 ja nein falls ja, Beschreibung ist beigefügt (max. 1 DINA4 Seite) 6 / 20 Referenzen Referenzen des Unternehmens (§ 5 Abs. 5 lit. b VOF) 4.2. 4.2.1. Die in den letzten acht Jahren (2007-2014) erbrachten, mit der Aufgabenstellung vergleichbaren, Dienstleistungen (abgeschlossene Baumaßnahmen mit Leistungsphasen 1-9 nach §33 HOAI), die ähnliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit erforderten, sind darzustellen bei insgesamt max. 3 Referenzprojekten (auch bei Bewerbergemeinschaften insgesamt nur max. 3 Referenzen). Referenz 1 ist nach Möglichkeit entsprechend der Aufgabenstellung intelligente energetische Sanierung und Brandschutzertüchtigung (mit büroangehörigen Mitarbeitern) im Bestand aus den 70er Jahren im vergleichbarem Umfang (Gesamtkosten KG 200-700 11 Mio. €) und Sanierung im laufenden Betrieb zu wählen. Referenz 2 ist nach Möglichkeit entsprechend der Aufgabenstellung intelligente energetische Sanierung und Brandschutzertüchtigung (mit büroangehörigen Mitarbeitern) im Bestand aus verschiedenen Epochen mit Denkmalschutzauflagen und verschiedenen bauzeitlichen Epochen im vergleichbarem Umfang (Gesamtkosten KG 200-700 11 Mio. €) und Sanierung im laufenden Betrieb zu wählen. Referenzen sind beigefügt (Anlage 5; Anlage 6; Anlage 7) Anzahl der Referenzobjekte: Bei Angaben von mehr als 3 Referenzen werden die ersten drei gewertet (soweit diese nummeriert sind); andernfalls kann keine gewertet werden (Bewertung mit null Punkten), da der Auftraggeber nicht darüber entscheiden darf, welche der Referenzen gewertet werden sollen. Referenz 3 soll ein für das Büro repräsentatives Bauwerk, in vergleichbarer Größe von ca. 30.000 m² BGF inkl. Erstellung der Brandschutzplanung und in einem Innerstädtischen Kontext mit beengten Verhältnisse für Baustelleinrichtung, zeigen. Die Darstellung der Referenzen soll an Hand von beispielhaften Grundrissen, Schnitten, Systemdiagrammen und Bildern auf je maximal 2 Seiten DIN A3 erfolgen. Staatliches Bauamt München 1 7 / 20 Vorgesehenes Projektteam Darstellung der Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung: Organigramm 4.3. 4.3.1. Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitung, Team, Ausschreiber und Objektüberwachung in Bezug gesetzt werden. Bitte kennzeichnen Sie hierbei eventuelle Unterauftragnehmer und ARGEParteien. Organigramm ist beigefügt (max. 1 DINA4 Seite) Information: die Bewertung erfolgt hinsichtlich der Struktur und Organisationsform (u.a. Darstellung Verantwortlichkeiten, Vertretungen) Benennung des Projektteams 4.3.2. Namentliche Benennung der vorgesehenen maßgeblichen technischen Mitarbeiter Qualifikation Eigene Kapazität FremdKapazität (Freie MA / Unter-AN) Verantwortlicher Projektleiter oder (Stellvertretung) oder Verantwortlicher Planer oder oder oder Verantwortlicher Ausschreiber oder (Stellvertretung) oder Verantwortlicher für die Objektüberwachung oder 4.3.3. (Stellvertretung) Hauptverantwortlichen Mitarbeiter Qualifikation bzw. Erfahrung, Verfügbarkeit für Leistungserbringung der vorgesehenen hauptverantwortlichen Mitarbeiter des Projektteams: - Verantw. Projektleiter - oder Mitarbeiterprofile sind beigefügt (ANLAGE 8) verantw. Objektüberwachung Staatliches Bauamt München 1 8 / 20 5. 5.1. 5.2. 5.3. SONSTIGE BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG Mit der Arbeit wird unverzüglich nach Erteilung des Zuschlags begonnen. Mit den in der Baubeschreibung vorgegebenen Planungsund Ausführungszeiträume besteht Einverständnis. Die Projektsprache ist ausschließlich deutsch, d.h. im Projekt werden alle Dokumente in deutscher Sprache verfasst und die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Wird mit Unterzeichnung des Bewerbungsbogens bestätigt. Wird mit Unterzeichnung des Bewerbungsbogens bestätigt. Wird mit Unterzeichnung des Bewerbungsbogens bestätigt. Hiermit bewerbe(n) ich mich/wir uns im Rahmen des vorliegenden Verfahrens für den Auftrag. Zum Nachweis meiner/unserer Eignung mache(n) ich/wir die vorstehenden Angaben und habe(n) die entsprechenden Nachweise in der Reihenfolge der Ordnungsziffern gem. Auflistung des Anlagenverzeichnisses (S. 10) beigefügt. Ort/Datum Unterschrift des Bewerbers / Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft Firmenstempel Hinweis: Erklärungen, die nicht unterschrieben sind, gelten als nicht abgegeben! Die Erklärung ist auch vom Unterauftragnehmer abzugeben. Staatliches Bauamt München 1 9 / 20 Anlagenverzeichnis zum Bewerbungsbogen Verzeichnis Erklärungen, Nachweise gemäß Bewerbungsbogen (BWB) Die Anlagen sind verbindlich gemäß unten aufgeführter Nummerierung zu sortieren Vorformulierte Erklärungen: ANLAGEN 1 - 8 Zusätzliche formlose Erklärungen, die von der Bewerberin beizufügen sind Nachweise/Bescheinigungen/Pläne, etc. Lfd.N ANLAGEN/ r. Erklär/ Nachweis 1. Erklärung BWB Nr. 1.1.7 Bezeichnung der Erklärung 2. 3. Anlage 1 Nachweis 1.1.8 1.2.1 Erklärung zur Bewerbergemeinschaft Nachweis der Berechtigung zur Führung Berufsbez. „Architekt“ 4. Nachweis 1.2.1 Nachweis der Bauvorlageberechtigung 5. Nachweis 1.2.1 6. 7. Erklärung Nachweis 1.3 1.4 Nachweis der erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes gem. Art. 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BayBO Ggf. Erklärung: Beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Nachweis §19 VOF Auszug aus dem Berufsregister 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Erklärung Erklärung Nachweis Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 2.1.1 2.1.2 3.1 3.2.1 3.2.2 3.3.1 4.2.1 15. Anlage 6 4.2.1 16. Anlage 7 4.2.1 17. 18. Erklärung Anlage 8 4.3.1 4.3.3 Staatliches Bauamt München 1 Beschreibung Büroprofil Ggf. Erklärung: bei Vorliegen Tatbestände §4 Abs.6 lit.a-g VOF Ggf. Erklärung: bei Vorliegen Tatbestände §4 Abs.9 lit.a-g VOF Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung Verzeichnis benannter Unterauftragnehmer Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer Erklärung zum Umsatz Referenzprojekt Nr. 1 Referenzbescheinigung Auftraggeber, Beschreibung Referenzprojekt Grafische Darstellung Referenzprojekt Nr. 2 Referenzbescheinigung Auftraggeber, Beschreibung Referenzprojekt Grafische Darstellung Referenzprojekt Nr. 3 Referenzbescheinigung Auftraggeber, Beschreibung Referenzprojekt Grafische Darstellung Organigramm für die Leistungserbringung Mitarbeiterprofil des verantw. Projektleiters Mitarbeiterprofil des verantw. Ausschreibers Mitarbeiterprofil der verantw. Objektüberwachung 10 / 20 ANLAGE 1 ERKLÄRUNG ZUM ANGEBOT EINER BEWERBERGEMEINSCHAFT Erklärung zum Angebot einer Bewerbergemeinschaft Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen Wir erklären die Bildung einer Bewerbergemeinschaft und: die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle, dass nachfolgend alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter aller Mitglieder bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft: Name des Bevollmächtigten Vertreters Stempel und Unterschrift des Bevollmächtigten Vertreters Rechtsform der Bewerbergemeinschaft für die Erfüllung des Auftrages: Staatliches Bauamt München 1 11 / 20 ANHANG ZU ANLAGE 1 Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, Rechtsverbindliche Unterschrift aller Mitglieder 1. Art und Umfang der Leistung in der Bewerbergemeinschaft Ort/Datum Mitglied der Bewerbergemeinschaft (auch in Druckbuchstaben) / Stempel und Unterschrift 2. Art und Umfang der Leistung in der Bewerbergemeinschaft Ort/Datum Mitglied der Bewerbergemeinschaft (auch in Druckbuchstaben) / Stempel und Unterschrift 3. Art und Umfang der Leistung in der Bewerbergemeinschaft Ort/Datum Mitglied der Bewerbergemeinschaft (auch in Druckbuchstaben) / Stempel und Unterschrift 4. Art und Umfang der Leistung in der Bewerbergemeinschaft Ort/Datum Mitglied der Bewerbergemeinschaft (auch in Druckbuchstaben) / Stempel und Unterschrift Staatliches Bauamt München 1 12 / 20 ANLAGE 2 UNTERAUFTRAGNEHMER Unterauftragnehmer für Einzelanbieter und Bewerbergemeinschaften § 4 Abs. 2 VOF Nur erforderlich wenn Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen Falls Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, teilen Sie bitte mit, welche der angeführten Leistungen, durch welchen Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen (Art und Umfang) 1. Art und Umfang der Leistung Name und Anschrift der/des Unterauftragnehmer/s 2. Art und Umfang der Leistung Name und Anschrift der/des Unterauftragnehmer/s 3. Art und Umfang der Leistung Name und Anschrift der/des Unterauftragnehmer/s Leistungen, die erst nach Zuschlagserteilung von Unterauftragnehmern ausgeführt werden sollen, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Auftraggeber an diese vergeben werden. Uns ist bekannt, dass wir bei Nichtabgabe der Erklärung - im Falle der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmen - bei der betreffenden Auftragsvergabe unberücksichtigt bleiben. Bei Abgabe unzutreffender Erklärungen können wir gemäß § 4 Abs. 9 lit. e VOF von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden Die Erklärung ist vom Bewerber (vom Hauptauftragnehmer) abzugeben. Staatliches Bauamt München 1 13 / 20 ANLAGE 3 VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG DES UNTERAUFTRAGNEHMERS Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gemäß § 4 Abs. 2 VOF und § 5 Abs. 6 VOF für Einzelanbieter und Bewerbergemeinschaften Nur erforderlich wenn Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen Erst auf Verlangen durch den Auftraggeber vorzulegen Verpflichtungserklärung Teilleistung durch andere Unternehmen Name des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft Name des Unternehmens, das die Teilleistung erbringt Gegenstand der Teilleistung Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber die bezeichnete Teilleistung zu erbringen. Ort/Datum Unterschrift des Bewerbers, auch in Druckbuchstaben Firmenstempel Bei Abgabe unzutreffender Erklärungen können wir gemäß § 4 Abs. 9 lit. e VOF von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden. Die Erklärung ist vom Unterauftragnehmer abzugeben. Für jeden Unterauftragnehmer ist eine Erklärung abzugeben. Das Formblatt ist bei Bedarf zu vervielfältigen. Erklärungen, die nicht unterschrieben sind, gelten als nicht abgegeben. Staatliches Bauamt München 1 14 / 20 ANLAGE 4 UMSATZ Umsatz (Honorarumsatz) § 5 Abs. 4 VOF Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen Erklärung zum Gesamtumsatz Ihres Unternehmens in den letzten 3 Jahren in EUR, brutto: 2014: 2013: 2012: Summe: /3= (gemittelter Betrag) Bei Bewerbergemeinschaften ist der Umsatz von jedem Mitglied der Gemeinschaft anzugeben. Bei Haupt- und Unterauftragnehmer nur vom Hauptunternehmer. Uns ist bekannt, dass wir bei Nichtabgabe der Erklärung oder bei unvollständiger oder nicht rechtzeitiger Abgabe bei der betreffenden Auftragsvergabe unberücksichtigt bleiben. Bei Abgabe unzutreffender Erklärungen können wir gemäß § 4 Abs. 9 lit. e VOF von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden. Staatliches Bauamt München 1 15 / 20 ANLAGE 5 REFERENZ – NR. 1 Referenz – Nr. 1 zur Beschreibung eines Referenzprojekts Referenzobjekt, das mit dem in der Bekanntmachung unter II.1.5 und II.2.1 beschriebenen Auftrag nach Möglichkeit hinsichtlich des Gegenstandes, der Vorgehensweise und der Größenordnung vergleichbar ist. Bezeichnung Referenzprojekt: Ort Bauherr Anschrift Ansprechpartner / Tel. Öffentlicher Auftraggeber ja nein Referenzbescheinigung des Auftraggebers Bescheinigung ist beigefügt Eigener Leistungsumfang: Kurze Beschreibung des Projektes und des Leistungsumfangs analog Leistungsphasen nach HOAI § 33 - und der Vorgehensweise (z.B. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Nachhaltigkeitsuntersuchungen, Methoden zur Einhaltung von Projektzielen, Maßnahmen zur beschleunigten Abwicklung und Durchführung, Regelwerke, etc.) Beschreibung ist beigefügt (max. 1 Seite) Planungszeitraum (Leistungsphase 1-5) Planungszeitraum (Leistungsphase 6-7) Ausführungszeitraum (Leistungsphase 8-9) (Baubeginn – Inbetriebnahme) Projektumfang Gebäudetyp/ Funktion (gleich oder vergleichbar): a) Energetische- und Brandschutzsanierung b) Bestand aus den 70igern c) Sanierung im laufenden Betrieb Trifft zu (auch mehrere möglich), kurze Beschreibung a) b) c) Gesamtkosten in EUR brutto (KG 200-700) Bruttogrundfläche (BGF) Anlage grafische Darstellung (max.2 Seiten DINA3) (beispielhafte Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Bilder und Systemdiagramme) Staatliches Bauamt München 1 Grafische Darstellung ist beigefügt 16 / 20 ANLAGE 6 REFERENZ – NR. 2 Referenz – Nr. 2 zur Beschreibung eines Referenzprojekts Referenzobjekt, das mit dem in der Bekanntmachung unter II.1.5 und II.2.1 beschriebenen Auftrag nach Möglichkeit hinsichtlich des Gegenstandes, der Vorgehensweise und der Größenordnung vergleichbar ist. Bezeichnung Referenzprojekt: Ort Bauherr Anschrift Ansprechpartner / Tel. Öffentlicher Auftraggeber ja nein Referenzbescheinigung des Auftraggebers Bescheinigung ist beigefügt Eigener Leistungsumfang: Kurze Beschreibung des Projektes und des Leistungsumfangs analog Leistungsphasen nach HOAI § 33 - und der Vorgehensweise (z.B. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Nachhaltigkeitsuntersuchungen, Methoden zur Einhaltung von Projektzielen, Maßnahmen zur beschleunigten Abwicklung und Durchführung, Regelwerke, etc.) Beschreibung ist beigefügt (max. 1 Seite) Planungszeitraum (Leistungsphase 1-5) Planungszeitraum (Leistungsphase 6-7) Ausführungszeitraum (Leistungsphase 8-9) (Baubeginn – Inbetriebnahme) Projektumfang Gebäudetyp/ Funktion (gleich oder vergleichbar): a) Energetische- und Brandschutzsanierung b) Bestand aus verschiedenen Epochen und Denkmal c) Sanierung im laufenden Betrieb Trifft zu (auch mehrere möglich), kurze Beschreibung a) b) c) Gesamtkosten in EUR brutto (KG 200-700) Bruttogrundfläche (BGF) Anlage grafische Darstellung (max.2 Seiten DINA3) (beispielhafte Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Bilder und Systemdiagramme) Staatliches Bauamt München 1 Grafische Darstellung ist beigefügt 17 / 20 ANLAGE 7 REFERENZ – NR. 3 Referenz – Nr. 3 zur Beschreibung eines Referenzprojekts Referenzobjekt, das ein für das Büro repräsentatives Bauwerk zeigt Bezeichnung Referenzprojekt: Ort Bauherr Anschrift Ansprechpartner / Tel. Öffentlicher Auftraggeber ja nein Referenzbescheinigung des Auftraggebers Bescheinigung ist beigefügt Eigener Leistungsumfang: Kurze Beschreibung des Projektes und des Leistungsumfangs analog Leistungsphasen nach HOAI § 33 - und der Vorgehensweise (z.B. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Nachhaltigkeitsuntersuchungen, Methoden zur Einhaltung von Projektzielen, Maßnahmen zur beschleunigten Abwicklung und Durchführung, Regelwerke, etc.) Beschreibung ist beigefügt (max. 1 Seite) Planungszeitraum (Leistungsphase 1-5) Planungszeitraum (Leistungsphase 6-7) Ausführungszeitraum (Leistungsphase 8-9) (Baubeginn – Inbetriebnahme) Projektumfang Gebäudetyp/ Funktion (gleich oder vergleichbar): a) Planung eines Gesmatzkonzeptes > 30.000 m² b) Erstellung einer Brandschutzplanung > 30.000 m² Trifft zu (auch mehrere möglich), kurze Beschreibung a) b) Gesamtkosten in EUR brutto (KG 200-700) Bruttogrundfläche (BGF) Anlage grafische Darstellung (max.2 Seiten DINA3) (beispielhafte Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Bilder und Systemdiagramme) Staatliches Bauamt München 1 Grafische Darstellung ist beigefügt 18 / 20 ANLAGE 8 MITARBEITERPROFIL Mitarbeiterprofil – Verantwortlicher Projektleiter Name Wohnort Berufliche Befähigung (Qualifikationsnachweis ist beigefügt) Berufserfahrung in Jahren Erbrachte LPH nach HOAI: Verfügbarkeit für den Auftrag Lebenslauf des verantwortlichen Projektleiters % Lebenslauf ist beigefügt (max. 1 Seite) Mitarbeiterprofil – Verantwortlicher Ausschreiber Name Wohnort Berufliche Befähigung (Qualifikationsnachweis ist beigefügt) Berufserfahrung in Jahren Erbrachte LPH nach HOAI: Verfügbarkeit für den Auftrag Lebenslauf des verantwortlichen Ausschreibers % Lebenslauf ist beigefügt (max. 1 Seite) Mitarbeiterprofil – Verantwortlicher für die Objektüberwachung Name Wohnort Berufliche Befähigung (Qualifikationsnachweis ist beigefügt) Berufserfahrung in Jahren Erbrachte LPH nach HOAI: Verfügbarkeit für den Auftrag Lebenslauf der verantwortl. Objektüberwachung Staatliches Bauamt München 1 % Lebenslauf ist beigefügt (max. 1 Seite) 19 / 20 BEWERTUNGSKRITERIEN VOF-VERGABEVERFAHREN 1. Büro und Team 1.1. Büro 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.1.4. Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre im Mittel (brutto) Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 Jahre im Mittel (brutto); aktuellen Stand Gesamteindruck der Bewerbung (vollständig, nachvollziehbar, übersichtlich) Brandschutzsachverständiger im Büro 1.2. Team 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.2.4. Organigramm des Büros Berufserfahrung des Projektleiters (Lebenslauf, Komplexität absolvierter Projekte) Berufserfahrung des Ausschreibers (Lebenslauf, Komplexität absolvierter Projekte) Berufserfahrung des Bauleiters (Lebenslauf, Komplexität absolvierter Projekte) 2. Referenzen 2.1. Referenz 1 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.1.4. 2.1.5. 2.1.6. 2.1.7. 2.1.8. 2.1.9. Bestätigung Bauherr Typologie Baukosten (200-700) Bearbeitete Leistungsphasen Sanierung Bestand aus den 70er Jahren energetische Sanierung Brandschutzertüchtigung (mit büroangehörigen Mitarbeitern) Sanierung im laufenden Betrieb Qualität der Gestaltung 2.2. Referenz 2 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.2.4. 2.2.5. 2.2.6. 2.2.7. 2.2.8. 2.2.9. Bestätigung Bauherr Typologie Baukosten (200-700) Bearbeitete Leistungsphasen Sanierung Bestand aus verschiedenen Epochen, Teile mit Denkmalschutz energetische Sanierung Brandschutzertüchtigung (mit büroangehörigen Mitarbeitern) Sanierung im laufenden Betrieb Qualität der Gestaltung 2.3. Referenz 3 2.3.1. 2.3.2. 2.3.3. 2.3.4. 2.3.5. 2.3.6. 2.3.7. 2.3.8. Bestätigung Bauherr Typologie Baukosten (200-700) Bearbeitete Leistungsphasen Planung eines Gesamtkonzept ≥ 30.000m² BGF im Verwaltungsbau Beengte Innerstädtische Verhältnisse Erstellung einer Branschutzplanung Qualität der Gestaltung Maximal zu erreichende Punktzahl Staatliches Bauamt München 1 20 P 20 P 20 P 20 P 20 P 100 P 20 / 20 VI.1 Auftragsnummer: Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB) Inhaltsverzeichnis §1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers §2 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und anderen fachlich Beteiligen §3 Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer §4 Herausgabeanspruch des Auftraggebers §5 Urheberrecht §6 Öffentlichkeitsarbeit §7 Behandlung von Unterlagen §8 Leistungsverzögerungen §9 Abnahme § 10 Vergütung § 11 Abrechnung § 12 Zahlungen § 13 Kündigung durch den Auftraggeber § 14 Kündigung durch den Auftragnehmer § 15 Haftung und Verjährung § 16 Haftpflichtversicherung § 17 Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand § 18 Arbeitsgemeinschaft § 19 Anwendbares Recht, Schriftform, Sprache © VHF Bayern – Stand Oktober 2014 Seite 1 von 11 VI.1 Auftragsnummer: §1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 1.1 Die Leistungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik, dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit einschließlich der Grundsätze und Voraussetzungen für einen späteren wirtschaftlichen Betrieb des Bauwerks / der baulichen Anlage sowie den öffentlichrechtlichen Bestimmungen entsprechen. 1.2 Der Auftragnehmer hat die gesetzlichen Bestimmungen und die Verwaltungsvorschriften für das Öffentliche Bauwesen in der jeweils geltenden Fassung zu beachten; insbesondere: - die Bundeshaushaltsordnung (BHO) und ihre Verwaltungsvorschriften (VV-BHO), insbe1 sondere die §§ 7, 24, 34, 54, 55, 56, 58, 59 und 70 BHO - die Bayer. Haushaltsordnung (BayHO) und ihre Verwaltungsvorschriften (VV-BayHO) - die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), bzw. die 1 Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaats Bayern (RLBau) - den Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - die Verordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV), - die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) - die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) - die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) - das Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaats Bayern (VHB) - das Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Lieferungen und Leistungen durch Behörden des Freistaats Bayern (VHL Bayern) 1.3 Die Leistungsanforderungen an den Auftragnehmer werden durch die Sach- und Fachkunde des Auftraggebers nicht gemindert. 1.4 Als Sachwalter seines Auftraggebers darf der Auftragnehmer keine Unternehmer- oder Lieferanteninteressen vertreten. Er hat gemäß seinem Berufs- und Standesrecht im Rahmen des Vertrages ihm mit übertragene Vermögensbetreuungspflichten ausschließlich für den Auftraggeber wahrzunehmen. 1.5 Weder der Auftragnehmer noch eine ihm angehörige oder wirtschaftlich verbundene Person dürfen in einem von ihm vertragsgemäß betreuten Vergabeverfahren für einen Bewerber oder Bieter tätig sein, es sei denn, dass dadurch für den Auftragnehmer kein Interessenskonflikt besteht oder sich die Tätigkeiten nicht auf die Entscheidungen im Vergabeverfahren auswirken. 1.6 Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Leistungen mit seinem eigenen Büro zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine Unterbeauftragung an Nachunternehmer zulässig. 1.6.1 Die für die Erbringung der Leistungen benannten müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH/ FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen, sie dürfen sich durch entsprechend qualifizierte vertreten lassen. Für die Objektüberwachung ist zusätzlich eine angemessene Baustellenpraxis von mindestens 3 Jahren Voraussetzung. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. 1.6.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Auswechslung eines Mitarbeiters zu verlangen, wenn das Vertrauensverhältnis aus vom Mitarbeiter zu vertretenden Gründen gestört ist. Der Auftraggeber kann darüber hinaus eine Ergänzung des Personals 1 Nicht bei Maßnahmen der Wasserwirtschaft © VHF Bayern – Stand Oktober 2014 Seite 2 von 11 VI.1 Auftragsnummer: durch geeignete Fachleute verlangen, wenn die eingesetzten Mitarbeiter nicht in ausreichendem Maße eine rechtzeitige Planung oder einen störungsfreien Bauablauf gewährleisten. 1.6.3 Entsprechen die Leistungen des Nachunternehmers trotz Beanstandung durch den Auftraggeber nicht den vertraglichen Anforderungen, kann der Auftraggeber seine Zustimmung zur Beauftragung widerrufen mit der Folge, dass der Auftragnehmer die Leistung des Nachunternehmers selbst übernehmen muss oder mit Zustimmung des Auftraggebers einen anderen Nachunternehmer mit der Leistung beauftragt. §2 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und anderen fachlich Beteiligen 2.1 Weisungsbefugt gegenüber dem Auftragnehmer ist nur die mit der Vertragsdurchführung betraute Stelle des Auftraggebers. 2.2 Auftraggeber und Auftragnehmer wirken mit den fachlich Beteiligten und den beauftragten Unternehmen vertrauensvoll zusammen, um die vereinbarten Projektziele zu realisieren. 2.3 Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer über die Leistungen, die die von ihm beauftragten fachlich Beteiligten zu erbringen haben, und übermittelt ihm die mit ihnen auf der Grundlage des Ablaufplans vereinbarten Termine. 2.4 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber jeweils zeitnah umfassend über den Stand der Planung und die planerischen Alternativen zur Realisierung der vereinbarten Projektziele zu unterrichten, Auskunft über den vorgesehenen Bauablauf zu erteilen, sich mit ihm zu beraten und sich an den Vorgaben und Weisungen des Auftraggebers auszurichten. 2.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber, den anderen fachlich Beteiligten und dem ggf. beauftragten Projektsteuerer die notwendigen Angaben und Unterlagen so rechtzeitig zu liefern, dass diese ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen können. 2.6 Der Auftraggeber hat zu den vom Auftragnehmer vorgeschlagenen planerischen Lösungen die im Rahmen der jeweiligen Leistungsstufe notwendigen Entscheidungen in angemessener Frist zu treffen. Er nimmt bei der Anberaumung von Besprechungen Rücksicht auf die Arbeitsdispositionen des Auftragnehmers. Über Verzögerungen in der Entscheidungsfindung hat der Auftraggeber den Auftragnehmer zu unterrichten. 2.7 Wird erkennbar, dass die Vertragsziele voraussichtlich nicht erreicht werden können, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies unverzüglich schriftlich dem Auftraggeber anzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. 2.8 Wenn während der Ausführung der Leistungen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Auftragnehmer und anderen fachlich Beteiligten auftreten, hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich die Entscheidung des Auftraggebers herbeizuführen. 2.9 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich über Umstände zu unterrichten, aus denen sich Ansprüche gegen mit der Ausführung beauftragte Unternehmen oder gegen fachlich Beteiligte bzw. gegen ihn selbst ergeben können. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber bei der Geltendmachung seiner Ansprüche gegen Dritte zu unterstützen; die Geltendmachung erfolgt durch den Auftraggeber. 2.10 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber nach Abnahme der Leistungen mit Ausnahme der Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) auf Anforderung über seine Leistungen unverzüglich und ohne besondere Vergütung schriftliche Stellungnahmen abzugeben, bis das Rechnungsprüfungsverfahren für die Baumaßnahme für abgeschlossen erklärt ist. 2.11 Streitfälle berechtigen den Auftragnehmer nicht, die Leistungen einzustellen. © VHF Bayern – Stand Oktober 2014 Seite 3 von 11 VI.1 Auftragsnummer: §3 Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer 3.1 Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Objektüberwachungspflichten berechtigt und verpflichtet, die ausführenden Unternehmen zur vertragsgemäßen Ausführung ihrer Leistungen anzuhalten und ihnen gegenüber die Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung ihrer Leistungen erforderlich sind. Der Auftragnehmer darf keine Anordnungen treffen, die zusätzliche Vergütungsansprüche der ausführenden Unternehmen begründen können, es sei denn, er hat zuvor die Zustimmung des Auftraggebers in Textform eingeholt; seine Anordnungsbefugnis zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Baubetriebs bleibt davon unberührt. 3.2 Über Nummer 3.1 hinaus hat der Auftragnehmer keine Befugnisse, finanzielle Verpflichtungen für den Auftraggeber einzugehen. Dies gilt insbesondere für den Abschluss, die Änderung und Ergänzung von Verträgen sowie für die Vereinbarung neuer Preise. §4 Herausgabeanspruch des Auftraggebers 4.1 Die vom Auftragnehmer zur Erfüllung des Vertrags angefertigten Unterlagen sind an den Auftraggeber herauszugeben; sie werden dessen Eigentum. 4.2 Die dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Erfüllung oder Beendigung seines Vertrages zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen. 4.3 Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die vom Auftraggeber digital zur Verfügung gestellten Daten in seinem DV-System zu löschen. §5 Urheberrecht 5.1 Soweit die vom Auftragnehmer gefertigten Unterlagen und das ausgeführte Werk ganz oder in Teilen urheberrechtlich geschützt sind, bestimmen sich die Rechte des Auftraggebers auf Nutzung, Änderung und Veröffentlichung dieser Werke nach den Nummern 5.1.1 bis 5.1.4. Als Werke der Baukunst im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind solche Unterlagen und Bauwerke anzusehen, die eine persönliche, geistige Schöpfung des Auftragnehmers darstellen und einen so hohen Grad an individueller ästhetischer Gestaltungskraft aufweisen, dass sie aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragen. Gegen fachliche Weisungen des Auftraggebers kann der Auftragnehmer nicht einwenden, dass die von ihm im Rahmen des Auftrags erstellten Pläne und Unterlagen seinem Urheberrecht unterliegen. 5.1.1 Der Auftraggeber darf die Unterlagen für die im Vertrag genannte Baumaßnahme und das ausgeführte Werk ohne Mitwirkung des Auftragnehmers nutzen. Die Unterlagen dürfen auch für eine etwaige Wiederherstellung des ausgeführten Werks benutzt werden. © VHF Bayern – Stand Oktober 2014 Seite 4 von 11 VI.1 Auftragsnummer: 5.1.2 Der Auftraggeber darf die Unterlagen sowie das ausgeführte Werk ohne Mitwirkung des Auftragnehmers ändern, wenn die vom Auftraggeber vorzunehmende Interessenabwägung im Einzelfall ergeben hat, dass das Schutzinteresse des Auftragnehmers hinter dem Gebrauchsinteresse des Auftraggebers zurücktreten muss. In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer über das Vorhaben unterrichten und ihm Gelegenheit geben, innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen Zeit mitzuteilen, ob und in welcher Weise er mit einer Änderung einverstanden ist. 5.1.3 Müssen am ausgeführten Werk Mängel, die insbesondere eine Gefahr für die Sicherheit darstellen oder die Nutzung des Objektes beeinträchtigen und die nicht ohne eine Änderung des ursprünglichen Werkes behoben werden können, beseitigt werden, kann der Auftraggeber das ausgeführte Werk ohne Mitwirkung des Auftragnehmers ändern. Nummer 5.1.2. Satz 1 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Gebrauchsinteresses des Auftraggebers das Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Werkausführung tritt. Soweit möglich, wird er den Urheber vor Ausführung hören. 5.1.4 Der Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe des Auftragnehmers. Das Veröffentlichungsrecht des Auftragnehmers unterliegt der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, wenn Geheimhaltungs- bzw. Sicherheitsinteressen oder sonstige besondere Belange des Auftraggebers durch die Veröffentlichung berührt werden. 5.2 Liegen die Voraussetzungen von Nummer 5.1 nicht vor, darf der Auftraggeber die Unterlagen für die im Vertrag genannte Baumaßnahme ohne Mitwirkung des Auftragnehmers nutzen und ändern; dasselbe gilt auch für das ausgeführte Werk. Der Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe des Auftragnehmers. Das Veröffentlichungsrecht des Auftragnehmers unterliegt der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Planungs- und Kostendaten der Baumaßnahme dürfen vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben werden; Nummer 2.5 bleibt davon unberührt. 5.3 Der Auftraggeber kann seine vorgenannten Rechte auf den jeweiligen zur Verfügung über das Grundstück Berechtigten übertragen. §6 Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort. Der Auftragnehmer hat Personen, die er mit der Erfüllung der Vertragspflichten beauftragt, zur Verschwiegenheit im Sinne von Nummer 6.1 Satz 1 und 2 zu verpflichten. 6.2 Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme darf der Auftragnehmer Dritten nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers weitergeben; § 2 Nummer 2.5 und§ 5 Nummer 5.2 bleiben davon unberührt. Anfragen der Medien hat er an den Auftraggeber weiter zu leiten. §7 Behandlung von Unterlagen 7.1 Der Auftragnehmer hat Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen und sonstige Unterlagen DIN-gemäß zu erstellen, aufeinander abzustimmen und sachlich in sich schlüssig 1 dem Auftraggeber vorzulegen. Sie müssen den Vorgaben der RBBau/RLBau , dem VHB und dem VHL entsprechen. 7.2 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass seine Arbeitsergebnisse über die DVAnlagen des Auftraggebers und der übrigen fachlich Beteiligten ausgetauscht werden können. © VHF Bayern – Stand Oktober 2014 Seite 5 von 11 VI.1 Auftragsnummer: Auf Aufforderung des Auftraggebers oder auf Wunsch des Auftragnehmers ist zur Prüfung der Kompatibilität der DV-Systeme der Datenaustausch zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer praktisch zu testen. Alle Pläne und Planinhalte sind nach Vorgabe durch den Auftraggeber einheitlich zu kodieren; der Auftragnehmer erarbeitet hierzu Vorschläge, für deren Umsetzung es der Zustimmung des Auftraggebers bedarf. 7.3 Der Auftragnehmer unterzeichnet die von ihm gefertigten Unterlagen als „Verfasser“. Der Auftragnehmer hat die Planungsunterlagen, soweit ein Baugenehmigungsverfahren oder ein öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren durchgeführt wird, als Entwurfsverfasser und in allen anderen Fällen (Zustimmungsverfahren, Kenntnisgabe) als Planverfasser zu unterzeichnen. §8 Leistungsverzögerungen 8.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer zur vertragsgerechten Leistungserbringung anzuhalten und Anordnungen zu treffen, wenn der Auftragnehmer seine Tätigkeiten nicht zeitgerecht aufnimmt oder fortführt. Verzögert der Auftragnehmer eine Leistung, für die keine Vertragsfrist besteht, kann ihm der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Leistungserbringung setzen. Hält der Auftragnehmer diese Frist nicht für angemessen, hat er unverzüglich zu widersprechen und dem Auftraggeber den aus seiner Sicht erforderlichen Zeitraum für die Leistungserbringung unter Beachtung der Vertragsfristen zu benennen; der Auftraggeber entscheidet unter Würdigung der vom Auftragnehmer genannten benötigten Zeitdauer. 8.2 Verzögert sich die Leistung eines fachlich Beteiligten oder eine Entscheidung des Auftraggebers, kann der Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren Beschleunigungsmaßnahmen anordnen. Können Vertragsfristen aus unabweisbaren Gründen nicht eingehalten werden, gibt der Auftraggeber neue Fristen vor, die die objektiv eingetretenen Terminverzögerungen berücksichtigen. Vor Anordnung von Beschleunigungsmaßnahmen oder der Festlegung von neuen Terminen oder Fristen hört der Auftraggeber den Auftragnehmer an und berücksichtigt seine Leistungsfähigkeit. 8.3 Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Verlängerung von Vertragsfristen, wenn er bei der Erbringung seiner Leistung durch einen Umstand aus dem Risikobereich des Auftraggebers oder durch höhere Gewalt oder andere für den Auftragnehmer unabwendbare Umstände behindert wird. Behinderungen hat er unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, obwohl ihm das nach den Umständen möglich gewesen wäre, hat er nur dann Anspruch auf Berücksichtigung behindernder Umstände, wenn dem Auftraggeber die entsprechenden Tatsachen und ihre hindernde Wirkung bekannt waren oder er diese hätte kennen müssen. §9 Abnahme 9.1 Der Auftraggeber nimmt die Leistungen des Auftragnehmers nach Erbringung der letzten beauftragten Leistungsstufe ab; Voraussetzung ist, dass die Leistungen abnahmefähig fertig gestellt sind und keine wesentlichen Mängel erkennen lassen. Erstreckt sich die Weiterbeauftragung auf die Objektbetreuung, findet nach Vollendung der Objektüberwachung / Bauüberwachung und Dokumentation eine Teilabnahme statt. Nach Erbringung der Leistungsstufe 1 kann auf Antrag einer Vertragspartei eine Teilabnahme erfolgen. Sonstige Teilabnahmen finden nicht statt. 9.2 Die Abnahme hat gemeinsam und förmlich zu erfolgen. Das Ergebnis der Abnahme ist in einem gemeinsamen Protokoll festzuhalten; im Protokoll sind vorhandene Mängel festzustellen und die vertraglichen Erfüllungsansprüche vorzubehalten. © VHF Bayern – Stand Oktober 2014 Seite 6 von 11 VI.1 Auftragsnummer: § 10 Vergütung 10.1 Alle Vergütungsregelungen sind vor Beginn der Leistungen schriftlich zu vereinbaren. 10.2 Verlängert sich die Bauzeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich und entstehen ihm dadurch erhebliche Mehraufwendungen für die Objektüberwachung/Bauüberwachung, kann dafür eine zusätzliche Vergütung vereinbart werden, wenn die Überschreitung mehr als 20 v.H. der festgelegten Bauzeit, oder mehr als 6 Monate beträgt. Der Auftragnehmer hat seinen Mehraufwand im Einzelnen nachzuweisen und darzulegen. Im Übrigen begründen Veränderungen der festgelegten Termine allein keinen Anspruch auf Erhöhung des Honorars. 10.3 Zeithonorare sind auf der Grundlage der im Vertrag festgelegten Stundensätze durch Vorausschätzung des Zeitbedarfs als Fest- oder Höchstbetrag zu berechnen. Ist eine Vorausschätzung des Zeitbedarfs nicht möglich, so sind die Honorare nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf auf der Grundlage der vereinbarten Stundensätze zu berechnen. 10.3.1 Der Auftragnehmer hat die erbrachten Stunden durch qualifizierte, die Leistung genau bezeichnende Stundenbelege nachzuweisen. Die Stundenbelege mit Angabe der Bearbeiter sind dem Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten. Unterlässt der Auftragnehmer eine fristgerechte Einreichung, hat er daraus resultierende Mehraufwendungen des Auftraggebers bei der Prüfung, z. B. durch die Einschaltung eines sachverständigen Dritten zur Leistungsbewertung, zu tragen. 10.3.2 Mit der Unterzeichnung von Stundenzetteln erkennt der Auftraggeber die Leistungen nach Art und Umfang der aufgelisteten Stunden an. Die Prüfung des Vergütungsanspruchs dem Grund und der Höhe nach bleibt davon unberührt. 10.4 Für die Erteilung von Auskünften über eigene Leistungen im Zuge der Rechnungsprüfung erhält der Auftragnehmer keine zusätzliche Vergütung. 10.5 Nachforderungen nach erteilter (Teil-)Schlussrechnung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber durfte aufgrund besonderer Umstände nicht davon ausgehen, dass der Auftragnehmer mit der (Teil-) Schlussrechnung eine endgültige Bewertung seiner Leistungen vorgenommen hat. § 11 Abrechnung 11.1 Sobald die vereinbarten Leistungen insgesamt vertragsgemäß erbracht und abgenommen sind, hat der Auftragnehmer sie prüffähig abzurechnen (Schlussrechnung). Er hat die Schlussrechnung übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Leistungspositionen gemäß der Gliederungsstruktur der Anlage zu den Spezifischen Leistungspflichten und den Vergütungsregelungen (Honorar, Nebenkosten, Umsatzsteuer) des Vertrages in der Schlussrechnung einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden. Die zum Nachweis von Art und Umfang der vertragsgemäß erbrachten Leistungen erforderlichen Unterlagen sind der Rechnung beizufügen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sind in der Schlussrechnung besonders kenntlich zu machen und auf Verlangen des Auftraggebers getrennt abzurechnen. 11.2 Die Schlussrechnung muss innerhalb von 2 Monaten nach vertragsgemäßer Erbringung der letzten Leistung eingereicht werden. © VHF Bayern – Stand Oktober 2014 Seite 7 von 11 VI.1 Auftragsnummer: Reicht der Auftragnehmer eine prüffähige Schlussrechnung nicht ein, obwohl ihm der Auftraggeber nach Ablauf dieser Frist dafür eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, so kann der Auftraggeber die Schlussrechnung selbst auf Kosten des Auftragnehmers aufstellen. Die Ersatzschlussrechnung begründet dann ebenfalls die Fälligkeit der Vergütungsforderung des Auftragnehmers. § 12 Zahlungen 12.1 Auf Antrag des Auftragnehmers werden Abschlagszahlungen für die nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen und Nebenkosten einschließlich des darauf entfallenden bzw. dazu ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrages gewährt. Die Forderungsaufstellung (Abschlagsrechnung) muss prüffähig sein. Auf Wunsch einer Vertragspartei kann ein Zahlungsplan vereinbart werden; zu den einzelnen Zahlungsterminen hat der Auftragnehmer jeweils eine prüffähige Abschlagsrechnung vorzulegen. Erfolgt zum einzelnen Zahlungstermin keine Abschlagsrechnung, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach erfolgloser, angemessener, kurzer Nachfristsetzung für die Abschlagszahlung eine Ersatzabschlagsrechnung zu erstellen. Abschlagszahlungen werden 18 Werktage nach Zugang der prüffähigen Abschlagsrechnung bzw. der Versendung der Ersatzabschlagsrechnung fällig. Als Sicherheit behält der Auftraggeber von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. 12.2 Wird nach Annahme der Teil- / Schlusszahlung festgestellt, dass die Vergütung abweichend vom Vertrag oder aufgrund unzutreffender anrechenbarer Kosten ermittelt wurde, so ist die Abrechnung zu berichtigen. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich danach ergebenden Beträge zu erstatten. Sie können sich nicht auf einen etwaigen Wegfall der Bereicherung (§ 818 Absatz 3 BGB) berufen. Die Ausgaben des Auftraggebers unterliegen der Rechnungsprüfung durch den Rechnungshof. Die Rechnungsprüfung kann auch erst nach Ablauf mehrerer Jahre durchgeführt werden. Die gesetzliche Verjährungsfrist (§ 195 BGB) von Ansprüchen des Auftraggebers wegen Überzahlung des Auftragnehmers von Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen insoweit festgestellter ungerechtfertigter Zahlungen bzw. Überzahlungen beginnt mit der Kenntnis des Auftraggebers vom Ergebnis der Rechnungsprüfung, es sei denn, der Auftraggeber hatte bereits zuvor von der Überzahlung Kenntnis oder seine Unkenntnis war grob fahrlässig; § 199 Absatz 4 BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer muss bis zum Ablauf der Verjährungsfrist damit rechnen, dass er auf Erstattung dieser ungerechtfertigt gezahlten Beträge in Anspruch genommen wird. 12.3 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 v.H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. 12.4 Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftragnehmer ein, dass vertragliche und steuerliche Forderungen der Bundesrepublik Deutschland und des Bundeslandes, in dem der Auftragnehmer für die Bundesrepublik Deutschland tätig wird, sowie vertragliche Forderungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und des Landesbetriebs bzw. des Landessondervermögens des Bundeslandes, in dem der Auftragnehmer für die Bundesrepublik Deutschland tätig wird, gegen Forderungen des Auftragnehmers an eine dieser Gebietskörperschaften bzw. der vorgenannten Einrichtungen des Bundes / des Bundeslandes aufgerechnet werden. § 13 Kündigung durch den Auftraggeber © VHF Bayern – Stand Oktober 2014 Seite 8 von 11 VI.1 Auftragsnummer: 13.1 Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der beauftragten Leistung jederzeit den Vertrag kündigen. 13.2 Kündigt der Auftraggeber aus einem Grund, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft und seines Unternehmens / Büros erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 649 Satz 2, 2. Halbsatz BGB). Die ersparten Aufwendungen für die nicht erbrachten, vertraglichen Leistungen werden für - die Leistungen Entwurfsunterlage, Ausführungsplanung sowie Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe auf 40 v.H. der vereinbarten Vergütung, - die Leistungen Objektüberwachung / Bauüberwachung / Dokumentation, Überwachung der Ausführung beziehungsweise der Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung auf 60 v.H. der vereinbarten Vergütung festgelegt, - die Leistungen Objektbetreuung auf 90 v.H. der vereinbarten Vergütung festgelegt, es sei denn, es werden geringere oder höhere ersparte Aufwendungen oder sonstige vergütungsmindernde Umstände von einer Vertragspartei nachgewiesen. 13.3 Kündigt der Auftraggeber aus einem Grund, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, hat der Auftragnehmer nur Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen. 13.4 Der Auftraggeber kann auch kündigen, wenn der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt oder das Insolvenzverfahren beziehungsweise ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder ein solches Verfahren eröffnet wird oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Der Auftragnehmer hat dann nur Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen. 13.5 Die Kündigung des Vertrages kann auf einen Teil der vertraglichen Leistung beschränkt werden. Das gilt auch für innerhalb der einzelnen beauftragten Leistungsstufe zu erbringende Einzelleistungen. Nach Kündigung des Vertrages oder eines Teils davon ist der Auftraggeber berechtigt, die bisher erbrachten Leistungen des Auftragnehmers für die im Vertrag genannte Baumaßnahme zu nutzen und zu ändern. Entstehen dem Auftraggeber durch die Kündigung nach § 13 Nummern 13.3 oder 13.4 zusätzliche Kosten oder Aufwendungen, z.B. durch Verzögerung der Projektrealisierung oder Weiterbeauftragung an einen Dritten, gehen sie zu Lasten des Auftragnehmers. 13.6 Die Fristsetzung mit Kündigungsandrohung sowie die Kündigung sind schriftlich zu erklären. Bei Kündigung nach § 13 Nummern 13.3 oder 13.4 sind die Kündigungsgründe in kurzer, nachvollziehbarer Weise im Kündigungsschreiben darzulegen. 13.7 Der Auftragnehmer kann die Feststellung und Abnahme seiner bis zur Kündigung erbrachten Leistungen alsbald nach der Kündigung verlangen; er hat danach unverzüglich eine prüffähige Rechnung über seine ausgeführten Leistungen vorzulegen. 13.8 Die Ansprüche der Vertragsparteien aus §§ 4, 5, 6, 14, 15, 16 und 18 bleiben unberührt. § 14 Kündigung durch den Auftragnehmer 14.1 Bei stufenweiser Beauftragung kann der Auftragnehmer den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der Auftraggeber die Leistungen für die jeweils folgende Stufe erst nach Ablauf von 24 Monaten nach Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe beauftragt. Hieraus erwachsen keiner Vertragspartei Schadensersatz-, Entschädigungs- oder Vergütungsansprüche; die Ansprüche aus den bis dahin erbrachten Leistungen bleiben unberührt. 14.2 Im Übrigen kann der Auftragnehmer den Vertrag nur kündigen, wenn der Auftraggeber © VHF Bayern – Stand Oktober 2014 Seite 9 von 11 VI.1 Auftragsnummer: - eine ihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch den Auftragnehmer außerstande setzt, die Leistung auszuführen (Annahmeverzug nach §§ 293 ff BGB), - eine fällige Zahlung nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät. 14.2.1 Die Kündigung ist erst zulässig, wenn eine vom Auftragnehmer gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist und in der Fristsetzung mit Aufforderung zur Nacherfüllung erklärt worden ist, dass der Vertrag nach fruchtlosem Verlauf gekündigt werde. 14.2.2 Die Fristsetzung mit Kündigungsandrohung sowie die Kündigung sind schriftlich zu erklären. Die Kündigungsgründe sind in kurzer, nachvollziehbarer Weise im Kündigungsschreiben darzulegen; enthält die Kündigung keine Kündigungsgründe, ist die Kündigung unwirksam. 14.2.3 Die bis zur Kündigung erbrachten vertraglichen Leistungen sind nach den vertraglich vereinbarten Vergütungsregelungen abzurechnen. Etwaige weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt. Für die ersparten Aufwendungen für die nicht erbrachten, vertraglichen Leistungen gilt § 13 Nummer 13.2, 2. Absatz entsprechend. 14.3 Für die ersparten Aufwendungen für die nicht erbrachten, vertraglichen Leistungen gilt § 13 Nummer 13.2, 2. Absatz entsprechend. § 15 Haftung und Verjährung 15.1 Die Rechte des Auftraggebers aus Pflichtverletzungen des Auftragnehmers wie Mängelund Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 15.2 Die Verjährungsfrist von fünf Jahren für die Ansprüche des Auftraggebers beginnt mit Abnahme der Leistungen gemäß § 8. § 16 Haftpflichtversicherung 16.1 Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. 16.2 Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen. 16.3 Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. Er ist in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Deckung in der vereinbarten Höhe für die gesamte Vertragszeit nachzuholen, zu gewährleisten und nachzuweisen. § 17 Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand 17.1 Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers. © VHF Bayern – Stand Oktober 2014 Seite 10 von 11 VI.1 Auftragsnummer: 17.2 Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag soll der Auftragnehmer zunächst die Fachaufsicht führende Stelle des Auftraggebers anrufen. Streitigkeiten berechtigen den Auftragnehmer nicht, die Arbeiten einzustellen. 17.3 Soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. § 18 Arbeitsgemeinschaft 18.1 Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer ist, übernimmt das mit der Vertretung beauftragte, im Vertrag genannte Mitglied die Federführung. Es vertritt alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dem Auftraggeber gegenüber. Beschränkungen seiner Vertretungsbefugnis, die sich aus dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber unwirksam. 18.2 Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haftet jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch. 18.3 Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber ausschließlich an den im Vertrag genannten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. § 19 Anwendbares Recht, Schriftform, Sprache 19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 19.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 19.3 Für die Durchführung des Vertrags gilt ausschließlich die deutsche Sprache. © VHF Bayern – Stand Oktober 2014 Seite 11 von 11 VII.10 Auftragsnummer: Architektenvertrag Gebäude und/oder Innenräume Zwischen dem Freistaat Bayern diese/r vertreten durch diese/r vertreten durch diese/r vertreten durch nachstehend Auftraggeber genannt und dem/den vertreten durch nachstehend Auftragnehmer genannt wird für die Baumaßnahme: folgender Vertrag geschlossen: Inhaltsverzeichnis §1 §2 §3 §4 §5 §6 §7 §8 §9 § 10 § 11 § 12 § 13 § 14 § 15 Gegenstand des Vertrages Bestandteile und Grundlagen des Vertrages Unterlagen zum Vertrag Leistungspflichten des Auftragnehmers, stufenweise Beauftragung Allgemeine Leistungspflichten Spezifische Leistungspflichten Fachlich Beteiligte Personaleinsatz des Auftragnehmers Baustellenbüro Honorar Nebenkosten Umsatzsteuer Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Datenverarbeitung Ergänzende Vereinbarungen © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 1 von 17 VII.10 Auftragsnummer: §1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Objektplanung für Gebäude Innenräume gemäß § 34 HOAI, mit denen Gebäude und Innenräume in der Liegenschaft (Straße) (Ort) auf dem/den Grundstück/en (Fl.st.Nr. ) Flur/e Größe Gesamtfläche aller Flurstücke: m² eine bauliche Anlage (Gebäude) eine Baumaßnahme, bestehend aus mehreren Gebäuden (s. Anlage zu § 1 Nummer 1.1) 2 mit einer Nutzfläche (NF) nach DIN 277 von m 2 mit einer Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277 von m 2 mit einer Geschossfläche von m 2 mit einer Anzahl Nutzeinheiten (NE) von m neu hergestellt, umgebaut, instand gehalten werden soll. erweitert, modernisiert, instand gesetzt oder 1.2 Die Baumaßnahme ist Teil des Gesamtvorhabens 1.3 Die Leistungen umfassen auch Grundleistungen für Freianlagen mit weniger als 7.500 EUR anrechenbaren Kosten (§ 37 Abs. 1 HOAI) §2 Bestandteile und Grundlagen des Vertrages 2.1 Folgende Anlagen sind Vertragsbestandteile: VI.1 VII.10.2 VI.11 VI.3 VI.4 VI.6 VI.5 VI.14 Formlos 2.2 Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB) Leistungsumfang (zu § 6) Niederschrift Verpflichtungserklärung ZVB Rechnungsprüfung, Feststellungsvermerke ZVB Pflichtenheft ZVB Regelungen zur Datenverarbeitung ZVB Einsatz virtueller Raum Liste der Fachlich Beteiligten (Anlage zu § 7.1) Objektverzeichnis (Anlage zu § 1.1) Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgende technische und sonstige Vorschriften, Regelwerke und Erlasse zu beachten: Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen der Bayer. Staatsregierung BFR Vermessung Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungserbringung Widersprüche aus den Vorgaben des Auftraggebers erkennt, hat er auf diese hinzuweisen. © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 2 von 17 VII.10 Auftragsnummer: 2.3 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Grunde zu legen: das baufachliche Gutachten über das Baugrundstück nach RLBau B den amtlichen Lageplan vom: die Bestandspläne des Gebäudes/des Gebäudekomplexes mit Stand vom: in Papierform digital gemäß beigefügter Planliste das Bodengutachten vom: - 2.3.1 Für das Aufstellen der Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) / Bauunterlage nach § 6 Nr. 6.1 ist zugrunde zu legen: der genehmigte Bauantrag vom (Anlage) der Planungsauftrag vom (Anlage) 2.3.2 Für die weitere Bearbeitung (§ 6 Nrn. 6.2 ff) sind zugrunde zu legen: die vom Auftraggeber gebilligte und baufachlich genehmigte und festgesetzte HU Bau. die gebilligte Bauunterlage 2.4 Die Baumaßnahme ist ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO. genehmigungsfrei nach Art. 58 BayBO. Die Baumaßnahme unterliegt dem Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO. dem Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO. dem Zustimmungsverfahren nach Art. 73 Abs. 1 BayBO. dem Kenntnisgabeverfahren nach Art. 73 Abs. 4 BayBO. §3 Unterlagen zum Vertrag Dem Auftragnehmer werden mit Vertragsabschluss folgende Unterlagen in Ausfertigung übergeben: 3.1 - facher der genehmigte Bauantrag die baufachlich genehmigte und festgesetzte HU-Bau die vorläufige Honorarermittlung (Anlage VII.10.5) das baufachliche Gutachten über das Baugrundstück nach RLBau B der amtliche Lageplan vom die Bestandspläne des Gebäudes / des Gebäudekomplexes mit Stand vom in Papierform, digital, gemäß beigefügter Planliste das Bodengutachten vom §4 Leistungspflichten des Auftragnehmers, stufenweise Beauftragung 4.1 Allgemeine und spezifische Leistungspflichten © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 3 von 17 VII.10 Auftragsnummer: Die Leistungspflichten des Auftragnehmers gliedern sich in allgemeine und spezifische Leistungspflichten: - Die allgemeinen Leistungspflichten (§ 5) sind in jeder Stufe der Beauftragung zu beachten und zu erfüllen. - Die spezifischen Leistungspflichten (§ 6) sind in der jeweils beauftragten Stufe zu erbringen. 4.2 Stufenweise Beauftragung Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht nach Nummer 4.2.1 mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie gemäß Nummer 4.2.2 abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. 4.2.1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1 gemäß § 6 Nr. 6.1. mit der Erbringung der Leistungsstufe gemäß § 6 Nummer 6. Die Beauftragung ist beschränkt auf den Bauabschnitt 4.2.2 Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen nach § 6 Nummern 6.2 bis 6.5 – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Der Abruf erfolgt schriftlich unter gleichzeitiger Vereinbarung der Termine und Fristen für diese Leistungen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig auf die Notwendigkeit des Anschlussabrufs hinzuweisen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungsstufen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass diese in der Regel unter anderem die Einhaltung der Kostenobergrenze gemäß § 5 Nr. 5.3.1 voraussetzt. 4.2.3 Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt; § 14 Nr. 14.1 AVB bleibt unberührt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. §5 Allgemeine Leistungspflichten 5.1 Projektziele Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf der Grundlage der §§ 2 und 3 seine Leistungen in allen Leistungsstufen so zu erbringen, dass die bauliche Anlage / die Baumaßnahme (§ 1 Nr. 1.1) gemäß den nachfolgenden Vorgaben nach § 5 Nrn. 5.2 bis 5.4 (Projektziele) mangelfrei hergestellt werden kann. 5.2 Quantitäten/Qualitäten Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im genehmigten Bauantrag vorgegebenen Quantitätsund Qualitätsziele umzusetzen. Diese hat der Auftragnehmer für die Grundflächen und Bauteile nach Kostenkennwerten (EUR/Bezugseinheit) zu belegen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu präzisieren. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten (NF, BGF, GF, NE) sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers (Art. 24 und 54 BayHO). 5.3 Kosten 5.3.1 Die Baukosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes € brutto nicht überschreiSeite 4 von 17 VII.10 Auftragsnummer: ten. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1: 2008-12 (jeweils einschließlich Umsatzsteuer), soweit diese Kostengruppen im genehmigten Bauantrag / der HU-Bau erfasst sind. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass diese Kostenobergrenze eingehalten wird. Unabhängig von der Beachtung der Projektziele hat der Auftragnehmer bei allen Leistungen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht nur in Bezug auf die Baukosten, sondern auch im Hinblick auf den Betrieb des Gebäudes zu beachten. Unter Wahrung der Vorgaben des Auftraggebers sind die künftigen Bau- und Nutzungskosten möglichst gering zu halten; Baukosten dürfen nicht mit der Folge eingespart werden, dass die Einsparungen durch absehbare höhere Nutzungskosten (insbesondere Betriebs- und Instandsetzungskosten) aufgezehrt werden. Alle Kostenermittlungen sind auf der Grundlage der DIN 276-1: 2008-12 zu erstellen. 5.3.2 Im Rahmen der fortlaufenden Kostensteuerung und Kostenkontrolle ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Kosten bis zum Abschluss der Entwurfsplanung in der Gliederung gemäß DIN 276: 2008-12 und ab der Ausführungsplanung parallel auch nach Vergabeeinheiten / vergabe-orientierte Kostenkontrolleinheiten (KKE) zu erfassen und kontinuierlich fortzuschreiben. Hierfür können vom Auftragnehmer die Muster 16 bis 18 RBBau angewendet werden; statt der Muster 16 bis 18 RBBau kann der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber gleichwertige Formulare oder Kostenkontrollinstrumente einsetzen. 5.4 Termine 5.4.1 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass folgende Termine eingehalten werden können: Baubeginn: Fertigstellungstermin: Beginn der Inbetriebnahmephase: Übergabe nach Abschnitt F RLBau 5.4.2 Auf der Grundlage der Termine gemäß § 5.4.1 erarbeitet der Auftraggeber oder der von ihm beauftragte Dritte der Auftragnehmer in Abstimmung mit seinem Vertragspartner unverzüglich nach Vertragsschluss einen Zeitund Ablaufplan betreffend Planung, Vergabe und Ausführung. In Abstimmung mit dem Auftraggeber wird der Auftragnehmer diesen Terminplan in regelmäßigen Abständen überprüfen und, soweit sich die Projektumstände geändert haben, fortschreiben bzw. an dessen Fortschreibung mitwirken. 5.4.3 Für die Leistungen des Auftragnehmers werden die nachfolgenden Termine bzw. Leistungszeiträume vorgegeben; es handelt sich dabei um Vertragstermine bzw. –fristen. Für die komplette Erbringung der folgenden Leistungen gemäß Anlage zu § 6 gelten die folgenden Termine oder Leistungszeiträume: Datum/Leistungszeitraum Vorlage Bauunterlage: / Wochen Vorlage HU-Bau: / Wochen sämtliche Leistungen der Leistungsstufe 1: / Wochen sämtliche Leistungen der Leistungsstufe 2: / Wochen © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 5 von 17 VII.10 Auftragsnummer: Ausschreibungsunterlagen: / / Wochen Wochen 5.5 Erreichen der Projektziele 5.5.1 Der Auftragnehmer hat Anordnungen des Auftraggebers unverzüglich daraufhin zu überprüfen, ob sie die vertraglich vereinbarten Projektziele gefährden. Hat der Auftragnehmer insoweit Bedenken, ist er verpflichtet, sie anzuzeigen und schriftlich zu begründen. 5.5.2 Wird erkennbar, dass die Projektziele mit der bisherigen Planung, nach dem Ergebnis der Ausschreibung von Leistungen oder dem bisher vorgesehenen Bauablauf nicht erreicht werden können, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten und die aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten und deren Auswirkungen auf die Projektziele darzulegen, so dass diese Ziele und insbesondere die Kostenobergrenze doch noch eingehalten werden können. 5.5.3 Erkennt der Auftraggeber die Planungsergebnisse des Auftragnehmers im Rahmen einer Leistungsstufe für die weitere Bearbeitung an, ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine weiterführenden Arbeiten auf die darin enthaltenen gestalterischen, wirtschaftlichen und funktionalen Anforderungen aufzubauen. Die Billigung von Planungsergebnissen durch den Auftraggeber befreit den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Verantwortung für die Einhaltung der Kostenobergrenze, vertragsgerechte Qualität seiner Planungen und die Mangelfreiheit der sie realisierenden Bauleistungen. 5.5.4 Die Verantwortung des Auftragnehmers für die Erreichung der Projektziele bleibt durch die Beauftragung eines Projektsteuerers unberührt. 5.6 Besprechungen 5.6.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung des Auftraggebers an projektbezogenen Besprechungen teilzunehmen und an Verhandlungen mit Behörden mitzuwirken. Diese Termine sind rechtzeitig abzustimmen. Die Besprechungen sind durch rechtzeitige Übersendung von Unterlagen zu unterstützen. Der Auftragnehmer fertigt über die Besprechungen und Verhandlungen unverzüglich Niederschriften an und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. 5.6.2 Der Auftragnehmer fertigt über die von ihm geführten Planungs- und Baubesprechungen Niederschriften. Diese legt er dem Auftraggeber zur Kenntnis vor. 5.7 Leistungsänderungen 5.7.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Projektziele zu ändern. Sofern hierdurch geänderte oder zusätzliche Leistungen erforderlich werden, gilt § 5 Nr. 5.7.2. 5.7.2 Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, die Ausführung geänderter oder zusätzlicher Planungsleistungen zu verlangen, soweit diese der Umsetzung des Bauvorhabens nach § 1 Nr. 1.1 dienlich sind, es sei denn, das Unternehmen des Auftragnehmers ist auf derartige Leistungen nicht eingerichtet. Für einen etwaigen Honoraranspruch des Auftragnehmers gilt § 10 Nr. 10.10. 5.8 Behandlung von Unterlagen 5.8.1 Der Auftragnehmer hat sämtliche ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich zu sichten und ihn schriftlich zu unterrichten, wenn er feststellt, dass sie unvollständig oder unzutreffend sind oder ihre Beachtung als Grundlage der Planung und Ausführung mit den Projektzielen nicht vereinbar ist. © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 6 von 17 VII.10 Auftragsnummer: 5.8.2 Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Zeichnungen und Beschreibungen einschließlich der Leistungsverzeichnisse und der Berechnungen sind nach den Regelungen des § 14 und der Anlagen VI.4 und VI.6 in digitaler Form auf Datenträger zu erstellen. Sie sind zusätzlich -fach in kopierfähiger Ausführung zu übergeben Abweichend hiervon sind folgende Unterlagen -fach in kopierfähiger Ausführung zu übergeben. Die von den Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nötigen Umfang weiter zu bearbeiten, normengerecht farbig oder mit Symbolen anzulegen, DINgemäß zu falten und in Ordnern vorzulegen. 5.9 Koordination Der Auftragnehmer hat die Fachlich Beteiligten in jeder Leistungsstufe zeitlich und sachlich so zu koordinieren und ihre Beiträge rechtzeitig und ordnungsgemäß zu integrieren, dass die vereinbarten Projektziele eingehalten werden. §6 Spezifische Leistungspflichten Die spezifischen Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassen die in der Anlage VII.10.2 zu § 6 enthaltenen Leistungen und gliedern sich in folgende Leistungsstufen: 6.1 Leistungsstufe 1 - HU-Bau / Bauunterlage 6.1.1 Die Leistungsstufe 1 umfasst: 1 für die Erarbeitung der HU-Bau gemäß Abschnitt E RLBau für die Erarbeitung der Bauunterlage gemäß Abschnitt D RLBau alle in der Anlage VII.10.2 zu § 6 zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten / aufgeführten Leistungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung). zusätzlich folgende Teile der Leistungsstufe 2 in der Form der nachfolgend beschriebenen Darstellungen von Einzelheiten des Objekts als Ausführungszeichnungen: M=1: M=1: M=1: Dem Auftraggeber obliegen im Rahmen der Grundlagenermittlung folgende Leistungen: - Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter Dem Auftraggeber obliegt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens: - die Federführung bei Verhandlungen mit den Genehmigungsbehörden über die Genehmigungsfähigkeit - das Einreichen der Vorlagen einschließlich der noch notwendigen Verhandlungen mit Behörden 6.1.2 1 Die Leistungen der Leistungsstufe 1 sind erbracht, wenn Nichtzutreffendes löschen © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 7 von 17 VII.10 Auftragsnummer: - sämtliche in der Anlage VII.10.2 zu § 6 zur Leistungsstufe 1 gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen erbracht sind, - die endgültige Lösung der Planungsaufgabe in einer Weise erarbeitet ist, dass die vereinbarten Projektziele nachweislich eingehalten werden können, - auf ihrer Grundlage die Ausführung geplant werden kann und - der Auftragnehmer die für die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Zustimmungen erforderlichen Unterlagen genehmigungs- und zustimmungsfähig übergeben hat 6.2 Leistungsstufe 2 - Ausführungsplanung 6.2.1 Die Leistungsstufe 2 umfasst alle Leistungen, die zur Erstellung der Ausführungsplanung nach Maßgabe der RLBau erforderlich sind, soweit sie nicht bereits nach § 6.1.1 beauftragt waren. Hierzu gehören die in der Anlage VII.10.2 zu § 6 zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten / aufgeführten Leistungen. Der Auftragnehmer hat insbesondere folgende Ausführungsunterlagen vorzulegen: M = 1 : 50 M=1: M=1: M=1: 6.2.2 Die Leistungen der Leistungsstufe 2 sind erbracht, wenn - sämtliche in der Anlage VII.10.2 zu § 6 zur Leitungsstufe 2 gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen erbracht sind - die in Leistungsstufe 1 erarbeitete Lösung der Planungsaufgabe nach Maßgabe des beschriebenen Leistungsumfanges ausführungsreif durchgeplant und dargestellt ist, - die Arbeitsergebnisse der anderen an der Planung fachlich Beteiligten vollständig integriert sind - die zur Vorbereitung der Vergabe für die Ausschreibung notwendigen zeichnerischen Details einschließlich der Planvorgaben DIN-gerecht und so vollständig erstellt sind, dass auf dieser Grundlage eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibungen aufgestellt werden können, - die Ausführungsplanung die Kostenobergrenze gemäß § 5.3.1 nachweislich einhält (Muster 6 RLBau), - die fortgeschriebenen Ausführungspläne mit der tatsächlich zu realisierenden Ausführung übereinstimmen 6.3 Leistungsstufe 3 - Leistungen für die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe 6.3.1 Die Leistungsstufe 3 umfasst alle in der Anlage VII.10.2 zu § 6 zu dieser Stufe gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen. 6.3.2 Dem Auftraggeber obliegen im Rahmen der Vergabe folgende Leistungen: - Zusammenstellen und Versenden der Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche, einschließlich Führen der Bewerber- und Bieterliste, - Auskunftserteilung gegenüber Bewerbern und Bietern, - Einholen von Angeboten, - Durchsicht sowie Nachrechnen der Angebote und Aufstellen des Preisspiegels, - Führen von Aufklärungsgesprächen mit Bietern, - Auftragserteilung, - 6.3.3 Unverzüglich nach der ersten maßgeblichen Ausschreibungsrunde ist durch den Auftrag- © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 8 von 17 VII.10 Auftragsnummer: nehmer ein Vergleich der Ausschreibungsergebnisse - mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und - mit der Kostenberechnung gemäß DIN 276: 2008-12 vorzulegen; der Kostenvergleich bedarf der Anerkennung durch den Auftraggeber. Die Fortschreibung ist durch den Auftragnehmer im Rahmen der Kostensteuerung und Kostenkontrolle nach § 5 Nummer 5.3.2 vorzunehmen. 6.3.4 Die Leistungen der Leistungsstufe 3 sind erbracht, wenn unter Berücksichtigung der vereinbarten Projektziele - sämtliche in der Anlage VII.10.2 zu § 6 zur Leistungsstufe 3 gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen erbracht sind, - die zur Realisierung der ausführungsreifen Planungen erforderlichen Mengen nachvollziehbar ermittelt sind, - der Vergabeterminplan vorliegt - die erforderlichen Leistungsbeschreibungen eindeutig und erschöpfend aufgestellt und ausgepreist sind, - die Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse ermittelt und vom Auftraggeber anerkannt sind. - die Prüfung und Wertung der eingereichten Angebote fachlich zuschlagsreif abgeschlossen sind. 6.4 Leistungsstufe 4 –Objektüberwachung und Dokumentation 6.4.1 Die Leistungsstufe 4 umfasst alle in der Anlage VII.10.2 zu § 6 zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten / aufgeführten Leistungen. 6.4.2 Der Auftragnehmer hat seine für die Bauausführung erforderlichen Leistungen so zu erbringen, dass der mit den ausführenden Firmen und dem Auftraggeber vereinbarte Bauablauf störungsfrei verläuft. 6.4.3 Eingehende Rechnungen sind unverzüglich auf ihre Prüffähigkeit zu prüfen und wenn prüffähig, fachtechnisch und rechnerisch gemäß Anlage VI.3 (Prüfung, Feststellungsbescheinigungen) zu prüfen und mit den entsprechenden Feststellungsvermerken festzustellen. Bei der Behandlung der Rechnungen und der diese begründenden Unterlagen sind die Vorgaben der RLBau Abschnitte A und G zu beachten. 6.4.4 Der Auftragnehmer hat bei der Vorlage von Rechnungen der ausführenden Unternehmen beim Auftraggeber folgende Fristen einzuhalten: Abschlagsrechnungen: Teil-/ Schlussrechnungen: 6.4.5 Der mit der örtlichen Bauüberwachung Beauftragte hat während der Bauzeit zum Nachweis aller Leistungen - ausgenommen solcher, die durch fachlich Beteiligte überwacht werden die Ausführungszeichnungen entsprechend der tatsächlichen Ausführung während der Objektausführung fortzuschreiben bzw. ihre Fortschreibung durch die jeweiligen Ausführungsplanenden zu veranlassen. 6.4.6 Die Leistungen der Leistungsstufe 4 sind erbracht, wenn - sämtliche in der Anlage VII.10.2 zu § 6 zur Leistungsstufe 4 gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen erbracht sind, - alle Leistungen der ausführenden Unternehmen zur Realisierung der genehmigten Planung und zur Erfüllung der Projektziele vollständig erbracht, abgenommen und schlussgerechnet sind, - alle bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel beseitigt sind, © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 9 von 17 VII.10 Auftragsnummer: - die Kostenkontrolle gemäß § 6 Leistungsstufe 4 durchgeführt ist, die Kostenfeststellung nach Muster 6 RLBau vorliegt - die Zusammenstellung der Dokumentation vollständig erbracht ist 6.5 Leistungsstufe 5 – Objektbetreuung 6.5.1 Die Leistungsstufe 5 umfasst alle in der Anlage VII.10.2 zu § 6 zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen. 6.5.2 Die Leistungen der Leistungsstufe 5 sind erbracht, wenn sämtliche in der Anlage VII.10.2 zu § 6 zur Leistungsstufe 5 gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen erbracht sind. §7 Fachlich Beteiligte 7.1 Die für die Erbringung der übrigen Planungs- und Überwachungs- sowie der Beratungs- und Gutachterleistungen vorgesehenen Unternehmen (Fachlich Beteiligte) ergeben sich aus der Anlage VI.14. Änderungen und Ergänzungen zu dieser Liste wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer zeitnah mitteilen. 7.2 Das Projekt wird unter Beteiligung eines Projektsteuerers durchgeführt. Der Projektsteuerer ist im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages bevollmächtigt, die Rechte des Auftraggebers zur Realisierung der Projektziele gegenüber dem Auftragnehmer und den Fachplanern wahrzunehmen. §8 Personaleinsatz des Auftragnehmers 8.1 Als fachlich Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name, Qualifikation): für Leistungsstufe 1 für Leistungsstufe 2 für Leistungsstufe 3 für Leistungsstufe 4 für Leistungsstufe 5 Der für die Leistungsstufe 4 Benannte ist berechtigt, die nach § 6 Nr. 6.4.3 und Anlage zu § 6, Leistungsstufe 4 auszustellenden Bescheinigungen für den Auftragnehmer zu vollziehen. 8.2 Durchgängiger Mitarbeitereinsatz Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass die benannten Mitarbeiter über die gesamte Vertragsdauer bzw. während der jeweiligen gesamten Leistungsstufen eingesetzt werden. §9 Baustellenbüro 9.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baustellenbüro zu unterhalten. Er hat ausreichende Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und nach dem Fortgang der Arbeiten richtet. © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 10 von 17 VII.10 Auftragsnummer: Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baustellenbüro zu unterhalten. Er hat ausreichende Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und nach dem Fortgang der Arbeiten richtet, mindestens aber an Tag/en pro Woche. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ab der Leistungsstufe 4 bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme ein Baustellenbüro auf oder in unmittelbarer Nähe der Liegenschaft ausreichend zu besetzen. Der Auftragnehmer hat durch mindestens fachlich geeignete Mitarbeiter während des Betriebs der Baustelle im Baustellenbüro präsent zu sein. 9.2 Kostentragung Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber - ohne Einrichtung - kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer mit folgenden Einrichtungen kostenfrei bereitgestellt: Telefonanschluss Möblierung Die Betriebskosten trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beschafft sich das Baustellenbüro selbst, inklusive der erforderlichen Einrichtung auf eigene Kosten. § 10 Honorar Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), insbesondere nach Teil 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1-16 HOAI und nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume (§§ 33-37 HOAI). Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar, das wie folgt vereinbart wird: 10.1 Anrechenbare Kosten Die anrechenbaren Kosten nach § 4 in Verbindung mit § 33 HOAI und ggf. § 37 Absatz 1 und 2 HOAI werden für die Leistungen nach § 6 auf der Grundlage der baufachlich genehmigten und festgesetzten Kostenberechnung zur HU-Bau / der Bauunterlage, ohne Umsatzsteuer ermittelt. Solange diese nicht vorliegt, ist die Kostenschätzung ohne Umsatzsteuer, zugrunde zu legen. Der Ermittlung der anrechenbaren Kosten ist die DIN 276-1: 2008-12 zugrunde zu legen. Die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (mvB) gemäß § 4 Absatz 3 HOAI betragen: Gebäude / Innenräume 10.2 mvB Honorarzonen © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 11 von 17 VII.10 Auftragsnummer: Folgende Honorarzonen werden der Honorarermittlung zugrunde gelegt: Gebäude / Innenräume 10.3 Honorarzone Honorarsatz Als Honorarsatz wird der Mindestsatz der Honorartafel nach § 35 Abs. 1 HOAI vereinbart. Als Honorarsatz wird der Mindestsatz der Honorartafel nach § 35 Abs. 1 HOAI vereinbart zuzüglich v. H. der Differenz zum Höchstsatz für Gebäude und Innenräume v. H. der Differenz zum Höchstsatz für Gebäude und Innenräume 10.4 Vom-Hundert-Sätze Die Leistungen gemäß Anlage zu § 6 des Vertrages werden wie folgt bewertet: Leistungen Gebäude: v. H. Innenräume: v. H. Leistungsstufe 1: Leistungsstufe 2: Leistungsstufe 3: Leistungsstufe 4: Leistungsstufe 5: Insgesamt: 10.5 Honorarzuschläge Folgende Honorarzuschläge werden vereinbart: Für Umbauten und/oder Modernisierungen Instandhaltungen und/oder Instandsetzungen wird kein Zuschlag vereinbart. Für Umbauten und/oder Modernisierungen wird das Honorar aller Leistungsstufen gemäß § 36 HOAI wie folgt erhöht: Für Umbauten und/oder Modernisierungen wird das Honorar aller Leistungsstufen gemäß § 36 HOAI, ausgenommen Leistungsstufe/n , wie folgt erhöht: Gebäude / Innenräume v. H. Für Instandhaltungen / Instandsetzung wird das Honorar für die Leistungsstufe 4 gemäß § 12 HOAI wie folgt erhöht: Gebäude / Innenräume © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes v. H. Seite 12 von 17 VII.10 Auftragsnummer: 10.6 Wiederholungsbauten: 10.7 Unterschreitung der Eingangstafelwerte der anrechenbaren Kosten Unterschreiten die anrechenbaren Kosten nach § 33 HOAI die Eingangstafelwerte des § 35 Abs. 1 HOAI (25.000,00 €), werden die Leistungen gemäß § 10.3 AVB und den Stundensätzen nach § 10 Nr. 10.10 des Vertrages wie folgt vergütet: 10.8 Überschreitung des maximalen Tafelwertes der anrechenbaren Kosten Überschreiten die anrechenbaren Kosten nach § 33 HOAI die Tafelwerte des § 35 Abs. 1 HOAI (25.000.000,00 €), werden die Leistungen wie folgt vergütet: 10.9 Besondere Leistungen Die Besonderen Leistungen gemäß Anlage zu § 6 werden ohne Nebenkosten wie folgt bewertet bzw. honoriert: Leistungsstufe 1 Leistungsstufe 2 Leistungsstufe 3 Leistungsstufe 4 Leistungsstufe 5 v.H. v.H. v.H. v.H. v.H. insgesamt: 10.10 €/ netto pauschal €/ Netto pauschal €/ Netto pauschal €/ Netto pauschal €/ Netto pauschal €/ Netto pauschal Honorar bei Leistungsänderungen Ordnet der Auftraggeber über die vereinbarten Leistungen hinaus gemäß § 5 Nr. 5.7.2 weitere Leistungen an, die nicht über die v. H. - Sätze honoriert werden können und die im Verhältnis zu den beauftragten Leistungen einen nicht unwesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand erfordern, werden diese nach Zeitaufwand honoriert. Dabei sind folgende Stundensätze zugrunde zu legen: für den Auftragnehmer für den Mitarbeiter für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen: € / Stunde € / Stunde € / Stunde Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber rechtzeitig vor der Ausführung von Leistungen darauf hinzuweisen, dass es sich seiner Meinung nach um zusätzlich zu honorierende Leistungen nach dieser Vorschrift handelt, den voraussichtlichen Zeitaufwand zu benennen und die Entscheidung des Auftraggebers über die Anordnung entsprechender Leistungen abzuwarten. Das Honorar wird grundsätzlich pauschaliert und vor Aufnahme der Leistung schriftlich vereinbart. 10.11 Sonstige/ Weitere Vergütungsvereinbarungen: § 11 Nebenkosten © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 13 von 17 VII.10 Auftragsnummer: 11.1 Erstattung von Nebenkosten Die Nebenkosten nach § 14 HOAI werden 11.1.1 nicht erstattet. 11.1.2 insgesamt pauschal mit 11.1.3 insgesamt pauschal mit v. H. nach Leistungsstufen erstattet: Leistungsstufe 1 Leistungsstufe 2 Leistungsstufe 3 Leistungsstufe 4 Leistungsstufe 5 v. H. vom Nettohonorar erstattet. 11.1.4 insgesamt pauschal zum Festpreis in Höhe von 11.1.5 insgesamt pauschal zum Festpreis nach Leistungsstufen erstattet: Leistungsstufe 1 Leistungsstufe 2 Leistungsstufe 3 Leistungsstufe 4 Leistungsstufe 5 v. H. vom Nettohonorar v. H. vom Nettohonorar v. H. vom Nettohonorar v. H. vom Nettohonorar v. H. vom Nettohonorar € netto erstattet. € netto € netto € netto € netto € netto 11.1.6 mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Kosten, die auf Einzelnachweis zusätzlich erstattet werden 11.1.7 ausschließlich auf Einzelnachweis erstattet. 11.1.8 Werden Leistungen nach § 5 Nummer 5.7.2 beauftragt, gelten die Nebenkostenregelungen der jeweils zugehörigen Leistungsstufe. 11.2 Erstattung von Reisekosten Bei Erstattung von Reisekosten auf Einzelnachweis ist das Bayerische Reisekostengesetz anzuwenden. Reisen zu Lasten des Auftraggebers müssen vorher mit diesem abgestimmt werden. Die Erstattung der Reisekosten ist unter Beifügung der Originalbelege innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten schriftlich geltend zu machen. Die Reisekostennachweise sind dem Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten. Reiseunterlagen werden vom Auftragnehmer beschafft. 11.3 Vorsteuerabzug Soweit Neben- und Reisekosten - ob pauschal oder zum Einzelnachweis – erstattet werden, sind sie abzüglich der nach § 15 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes abziehbaren Vorsteuern anzusetzen. § 12 Umsatzsteuer © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 14 von 17 VII.10 Auftragsnummer: Für das Honorar des Auftragnehmers gemäß § 10 und die Nebenkostenerstattung gemäß § 11 ist die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen. § 13 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers nach § 16 AVB müssen mindestens betragen: Für Personenschäden € Für sonstige Schäden € § 14 Datenverarbeitung 14.1 Für alle nach diesem Vertrag in DV-gerechter Form zu liefernden Unterlagen sind die nachstehenden Vorgaben maßgebend: 14.2 Anfertigung von Unterlagen für die Planung 14.2.1 Aufbau eines digitalen Gebäudemodells Grundlage für die Erzeugung und Bearbeitung der graphischen und alphanumerischen Daten ist Anlage VI.4 (ZVB Pflichtenheft) mit seinen Anhängen für Datenaustausch, Layerstruktur und Objektkatalog. Abweichungen hiervon und/oder notwendige Ergänzungen bzw. Anpassungen dieser Vorgaben müssen nach einvernehmlicher Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vor Ausführung schriftlich vereinbart werden. 14.2.2 Graphische Daten (Pläne) Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das die vollständige und richtige Datenübergabe in das CAD-System des Auftraggebers über geeignete Schnittstellen ermöglicht. Datenverzeichnisse und Layerstrukturen werden vom Auftraggeber vorgegeben. 14.2.3 Alphanumerische Daten (Digitales Raumbuch) Hat der Auftragnehmer für seine Leistungen ein Raumbuch mit einem digitalen System zu erstellen, erhält er hierfür ein Erfassungswerkzeug. Der Auftragnehmer hat den Stand der Baufertigstellung auf einem Datenträger zu dokumentieren. Der Aufbau der Datenbankstruktur wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der Umfang der vom Auftragnehmer einzugebenden Daten ist im anliegenden Pflichtenheft geregelt. 14.3 Anfertigung von Unterlagen für die Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Sonstigem 14.3.1 Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung Der Auftragnehmer hat die in § 6 aufgelisteten Leistungen für die Ausschreibungsunterlagen nach Maßgabe der Anlagen VI.4 und VI.6 zu diesem Vertrag auf seiner DV-Anlage und mit seinem DV-Programmsystem für alle Ausschreibungen zu erstellen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Einsatz seiner DV-Anlage und seines Programmsystems das StLB, die Richtlinien zu 214.H VHB und die REB-Verfahrens-Beschreibungen in der jeweils neuesten Fassung anzuwenden, die Regelungen und Richtlinien im VHB zur © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 15 von 17 VII.10 Auftragsnummer: Anwendung der DV bei der Prüfung und Wertung und bei der Abrechnung zu beachten und die Listenbilder für Leistungsverzeichnisse (Lang- und Kurztext) nach den Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen. Unterlagen für die Vergabeplattform Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Vorgaben für die Vergabeplattform erfüllt werden. Die Leistungsbeschreibung muss der GAEB-Schnittstelle DA 83 entsprechen. Der Auftragnehmer hat mittels eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten GAEB-Prüfprogramms zu prüfen, ob die Daten fehlerfrei sind; eventuelle Fehler hat er zu beseitigen. Hierzu ist das im Internet verfügbare GAEB-Prüfprogramm zu verwenden, die Internetadresse und das Passwort sind beim Auftraggeber zu erfragen. Die geprüfte Datei hat der Auftragnehmer je nach Verlangen des Auftraggebers durch Hochladen der Leistungsbeschreibung auf die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de oder durch elektronische Übermittlung (z. B. per Email oder CD-ROM) zu übergeben. CAD-Zeichnungen sowie Skizzen und Scans sind in ein pdf-Format umzuwandeln und je nach Verlangen des Auftraggebers auf die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de hochzuladen oder elektronisch zu übermitteln. Leistungsbeschreibungen und pdf-Dokumente sind dem Bauamt per E-Mail / mit entsprechendem Datenträger zuzusenden 14.3.2 Sonstige Unterlagen Der Auftragnehmer hat seine Terminpläne mit einem System zu erstellen, das die vollständige und richtige Datenübergabe in das Terminplanungssystem des Auftraggebers über geeignete Schnittstellen ermöglicht (siehe auch Nr. 14.4.2). Der Auftragnehmer hat alle über die in § 14 einzeln benannten Unterlagen hinausgehenden sonstigen Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen und dem Auftraggeber gemäß den Regelungen dieses Vertrages zu übergeben. Dies sind z. B.: - der Erläuterungsbericht - die Kostenberechnung - der Kostenanschlag - Unterlagen der Kostenkontrolle - Flächen-, Kubatur- und sonstige Berechnungen. 14.4 Regelungen für den Datenaustausch 14.4.1 Virtueller Projektraum Der Auftraggeber stellt als Plattform für Kommunikation und Datenaustausch aller Projektbeteiligten für die gesamte Dauer der Projektabwicklung einen virtuellen Projektraum (VPR) zur Verfügung. Die Einzelheiten regelt Anlage VI.5 zum Vertrag. 14.4.2 Grundlage für den Datenaustausch ist Anhang VI.4.1 des Pflichtenhefts (Datenaustauschbogen) mit den auf einander abgestimmten Eintragungen von Auftragnehmer und Auftraggeber und den Ergebnissen des durchgeführten Testlaufes zum Datenaustausch. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass dem Auftraggeber die Daten nach Übermittlung vollständig und richtig vorliegen. Erweisen sich die Daten nach der Übermittlung als nicht vollständig und richtig, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Hierdurch entstehende Kosten, einschließlich der Kosten des Auftraggebers für die Wiederholungsprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit, trägt der Auftragnehmer. Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit das Prüftool Intellicheck ein. Eine endgültige Übernahme der Daten durch den Auftraggeber erfolgt nur, wenn vom Prüftool keine Fehler festgestellt werden. © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 16 von 17 VII.10 Auftragsnummer: § 15 Ergänzende Vereinbarungen 15.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung (Anlage VI.11) gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02. März 1974 -BGBI. I S. 469 ff. / 547 - in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden zuständigen Behörde / Stelle abzugeben. Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung vor der zuständigen Behörde / Stelle abgeben. 15.2 Auftraggeber: .................................................. (Ort/Datum) Auftragnehmer: den ................ ……………………………………………............ (Unterschrift) ............................................... (Ort/Datum) den .................... ....…………………...…………………...................... (Unterschrift) © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 17 von 17 VII.10.2 Auftragsnummer: Leistungsumfang Gebäude (Geb) und/oder Innenräume (InR) Zu § 6, Spezifische Leistungspflichten einschließlich Leistungen bei Freianlagen mit weniger als 7 500 Euro anrechenbaren Kosten gemäß § 37 Abs. 1 HOAI Leistungsstufe 1 Haushaltsunterlage-Bau / Bauunterlage Grundleistungen der Leistungsphase (LPh) 1 (Grundlagenermittlung) Geb InR v. H. a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers 0,5 0,5 b) Ortsbesichtigung 0,5 0,5 c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf 0,5 0,5 -- -- 0,25 0,25 Geb InR d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 1 1 Summe (maximal: 1,75 v.H. für Gebäude / 1,75 v.H. für Innenräume) Grundleistungen der LPh 2 (Vorplanung) v. H. 1 a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten 0,25 0,25 b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte 0,25 0,25 c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts 3,25 3,25 d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen unter Verwendung des Musters 7 RLBau (z.B. städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche) 1,0 1,0 e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration deren Leistungen 0,5 0,5 f) Mitwirkung bei den Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit und Führen von Abstimmungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit 0,35 0,35 g) Kostenschätzung nach DIN 276 mindestens gegliedert in die erste Ebene der Kostengliederung unter Verwendung des Musters 6 RLBau, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen 0,75 0,75 Siehe Nr. 2 Richtlinie VII.10.0 und § 6 des Vertrages © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 1 von 8 VII.10.2 Auftragsnummer: h) Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs 0,25 0,25 i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse und übergeben aller Unterlagen 0,25 0,25 Geb InR 1 1 Summe (maximal: 6,85 v.H. für Gebäude / 6,85 v.H. für Innenräume) Leistungen der LPh 3 (Entwurfsplanung) v. H. a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (z.B. städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich- rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, nach Abschnitt E RLBau 10,0 10,0 b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration deren Leistungen 1,0 1,0 c) Erläuterungsbericht (Objektbeschreibung) unter Verwendung des Musters 7 RLBau mit Anlagen 0,5 0,5 d) Mitwirken bei Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit 0,35 0,35 e) Kostenberechnung nach DIN 276 mindestens gegliedert in die zweite Ebene der Kostengliederung unter Verwendung des Musters 6 RLBau und Vergleich mit der Kostenschätzung 1,75 1,75 f) Fortschreiben des Terminplans 0,5 0,5 g) Zusammenfassen der HU-Bau gemäß RLBau, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse und übergeben der Unterlagen 0,25 0,25 Geb InR 1 1 Summe (maximal: 14,35 v.H. für Gebäude / 14,35 v.H. für Innenräume) Grundleistungen der LPh 4 (Genehmigungsplanung) v. H. a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlichrechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter und übergeben dieser Unterlagen 2,0 1,5 b) Mitwirken beim Einreichen der Vorlagen einschließlich der noch notwendigen Verhandlungen mit den Behörden 0,05 0,05 c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen 0,75 0,25 1 1 Summe (maximal: 2,8 v.H. für Gebäude / 1,8 v.H. für Innenräume) © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 2 von 8 VII.10.2 Auftragsnummer: Geb Vorgezogene Teilleistungen aus der Leistungsstufe 2 InR v. H. Summe Geb Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 1 InR v. H. / € pauschal Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung Untersuchen verschiedener Lösungsmöglichkeiten mit überschlägiger Berechnung für den Wärmeschutz und die Energieeinsparung gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) unter Berücksichtigung der Beiträge von anderen an der Planung Beteiligten. Erstellen der prüfbaren Berechnungen mit grafischer Darstellung der Systemgrenze und der Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs bzw. des spezifischen Transmissionswärmeverlustes nach den in der EnEV festgelegten Nachweisverfahren unter Berücksichtigung der Beiträge von anderen an der Planung Beteiligten. Erstellung des Energieausweises gem. Abschnitt 5 EnEV auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs sowie dessen Fortschreibung auf den Stand der übergebenen Baumaßnahme. Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes in Hinblick auf die Einhaltung der Sonneneintragskennwerte und der Kühlleistung nach Anlage 1 Nr. 3 (Wohngebäude)* / Anlage 2 Nr. 4 (Nichtwohngebäude)* EnEV i.V. mit DIN 4108-Teil 2, Abschnitt 8 (Vereinfachter Nachweis). Erstellen eines digitalen Raumbuches nach § 14 auf Grundlage VI.4.3 VI.4.3.1 VI.4.3.2, oder Vorgaben der nutzenden Verwaltung Summe © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 3 von 8 VII.10.2 Auftragsnummer: Leistungsstufe 2 Ausführungsplanung Geb Grundleistungen der LPh 5 (Ausführungsplanung) InR v. H. a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen 11,5 15,0 b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, gemäß Abschnitt E RLBau 8,0 12,0 c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration deren Leistungen 2,0 -- d) Fortschreiben des Terminplans 0,5 1,0 e) Fortschreiben der Ausführungsplanung aufgrund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung 0,75 2,0 f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung 2,25 -- Geb InR 2 2 Summe (maximal: 25,0 v.H. für Gebäude / 30,0 v.H. für Innenräume) Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 2 v. H. / € pauschal Erstellen eines digitalen Raumbuches nach § 14 auf Grundlage VI.4.3 VI.4.3.1 VI.4.3.2, oder Vorgaben der nutzenden Verwaltung Summe 2 Sofern erforderlich, in den übrigen Grundleistungen der LPh 4 enthalten © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 4 von 8 VII.10.2 Auftragsnummer: Leistungsstufe 3 Leistungen für die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe Geb Grundleistungen der LPh 6 (Vorbereitung der Vergabe) InR v. H. a) Aufstellen eines Vergabeterminplans b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung 0,3 7,0 4,5 0,8 0,5 1,0 1,0 0,5 0,5 -- f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche 1 0,5 -- 1 Summe (maximal: 9,8 v.H. für Gebäude / 6,8 v.H. für Innenräume) Grundleistungen der LPh 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) v. H. a) Koordinieren der Vergaben der Fachplaner 0,5 0,25 -- -- c) Prüfen und Werten der Angebote (technische und wirtschaftliche Prüfung) einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise 1,3 1,0 d) Teilnehmen an und Auswerten von Aufklärungsgesprächen mit Bietern 0,15 0,1 e) Erstellen der Vergabevorschläge gemäß Richtlinie VHB/VHL, Dokumentation des Vergabeverfahrens 0,25 0,25 -- -- g) g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung bei mehreren Objekten jeweils getrennt und im Ergebnis zusammengefasst 0,8 0,5 h) Mitwirken bei der Auftragserteilung 0,2 0,1 Geb InR b) Einholen von Angeboten f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche 1 1 Summe (maximal: 3,2 v.H. für Gebäude / 2,2 v.H. für Innenräume) Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 3 v. H. / € pauschal Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung Summe © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 5 von 8 VII.10.2 Auftragsnummer: Leistungsstufe 4 Leistungen für die Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation Grundleistungen der LPh 8 (Objektüberwachung und Dokumentation) Geb InR v. H. a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlichrechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis 18,0 18,0 -- -- c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten 2,0 2,0 d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans(Balkendiagramm) 1,5 1,5 e) Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch gemäß Richtlinie VHB/VHL) 0,5 0,5 f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen 1,5 1,5 g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen 1,5 1,5 h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen 0,5 0,5 i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen 1,0 1,0 j) Kostenfeststellung, nach DIN 276 mindestens gegliedert in die dritte Ebene der Kostengliederung unter Verwendung des Musters 6 RLBau 1,0 1,0 k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber 2,0 2,0 l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran 0,25 0,25 m) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts 0,5 0,5 n) Übergabe des Objekts 0,25 0,25 o) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche 0,5 0,5 p) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel 1,0 1,0 Geb InR Summe (maximal: 32,0 v.H. für Gebäude / 32,0 v.H. für Innenräume) Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 4 v.H. / € pauschal Übertragung der Planungs- und Kostendaten in die digitalen Erhebungsformulare gemäß Abschnitt K 6 RBBau Mitwirken bei der Überwachung wichtiger Ausführungsarbeiten und der Durchführung von bauphysikalischen Messungen, Dichtheitsprüfungen etc. gem. § 6 EnEV. Durchführung von erforderlichen Simulationsberechnungen zu Wärmeverteilung, Aufheizung, Luftströmung etc. © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 6 von 8 VII.10.2 Auftragsnummer: Erstellung der nach § 23 Abs. 3 EnEV erforderlichen Nachweise für Bauteile, für die eine Bewertung im Hinblick auf die Anforderungen der EnEV aufgrund anerkannter Regeln der Technik nicht möglich ist, weil solche Regeln nicht vorliegen oder wesentlich von ihnen abgewichen wird. Nach Abschluss der Baumaßnahme Erstellung des Energieausweises auf der Grundlage des Energiebedarfs gem. § 16 EnEV und Anlage 6 (Wohngebäude)* / Anlage 7 (Nichtwohngebäude)* und Anlage 8 zur EnEV sowie dessen Fortschreibung unter Einbeziehung evtl. Änderungen im Zuge von Planung und Ausführung. Nach Abschluss der Baumaßnahme Erstellung des Energieausweises auf der Grundlage des Energieverbrauchs gem. § 16 EnEV und Anlage 6 (Wohngebäude)* / Anlage 7 (Nichtwohngebäude)* und Anlage 9 zur EnEV sowie dessen Fortschreibung unter Einbeziehung evtl. Änderungen im Zuge von Planung und Ausführung. Summe Leistungsstufe 5 Leistungen für die Objektbetreuung Grundleistungen der LPh 9 (Objektbetreuung) Geb InR v. H. a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen 1,25 1,25 b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen 0,5 0,5 c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen 0,25 0,25 Geb InR Summe (maximal: 2,0 v.H. für Gebäude / 2,0 v.H. für Innenräume Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 5 v. H. / € pauschal Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Anfertigen von Baubestandszeichnungen nach Anlage VI.4 und Maßgabe F 1.3 RLBau Anfertigen von Baubestandszeichnungen nach Anlage VI.4 und Maßgabe H 2 RBBau und den Vorgaben der nutzenden Verwaltung ( Anforderungen gemäß Anlage zu Kapitel 4 BFR GBestand für Maßnahmenträger BMVg / BImA im Standarddatenumfang. Ergänzend zusätzlicher Datenumfang nach Anlage ) © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 7 von 8 VII.10.2 Auftragsnummer: Erstellen eines/Fortschreiben des digitalen Raumbuchs nach § 14 auf Grundlage VI.4.3 VI.4.3.1 VI.4.3.2, oder den Vorgaben der nutzenden Verwaltung und den Anforderungen gemäß Anlage zu Kapitel 3 für Maßnahmenträger BMVg / BImA im Standarddatenumfang. Ergänzend zusätzlicher Datenumfang nach Anlage Ausfertigung gemäß Nr. 7.7.1 RiABG (US) Summe © VHF Bayern – Stand August 2014 – Maßnahmen des Landes Seite 8 von 8
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