Schulhaus

Wahlen
Offizielles Informationsblatt
der Gemeinde Wahlen
herausgegeben vom Gemeinderat
Zivilschutz
Ausgabe Januar 2016
Probealarm am Mittwoch, 3. Februar 2016
ab 13.30 Uhr
Am Mittwoch, 3. Februar 2016 findet in der ganzen Schweiz von 13.30 Uhr bis
spätestens 15.00 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die
Funktionsbereitschaft der Sirenen des „Allgemeinen Alarms“ und auch jener des
„Wasseralarms“ getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu
ergreifen.
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen „Allgemeiner Alarm“, ein
regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, darf die
Sirenenkontrolle bis 14.00 Uhr weiter geführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr
wird in gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen das Zeichen „Wasseralarm“ getestet
(die Stauanlagen im Kanton Basel-Landschaft müssen gemäss dem Bundesgesetz über die
Stauanlagen nicht mit Sirenen für den Wasseralarm ausgerüstet sein). Er besteht aus zwölf
tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Insgesamt werden
in der Schweiz über 8'500 Sirenen (ca. 4'750 fest installierte und rund 3'000 mobile – sowie
750 Wasseralarmsirenen) auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet.
Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt,
bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die
Bevölkerung aufgefordert,
Radio zu hören
die Anweisungen der Behörden zu befolgen
und die Nachbarn zu informieren.
Der „Wasseralarm“ ertönt immer erst nach dem Zeichen „Allgemeiner Alarm“ und bedeutet,
dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll.
Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Internet unter
www.sirenentest.ch.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz sowie im Kanton Basel-Landschaft das Amt für Militär
und Bevölkerungsschutz, bitten die Bevölkerung um Verständnis für die mit der
Sirenenkontrolle zwangsläufig verbundenen Unannehmlichkeiten.
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Basel-Landschaft
Burgerkorporation Wahlen
Voranzeige
Am Freitag, 12. Februar 2016 findet im Gemeindesaal um 20.00 Uhr die Budgetversammlung
der Burgerkorporation Wahlen statt.
Der Burgerrat
Offizielles Informationsblatt
Gemeinde Wahlen
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Gemeinderatswahlen 2016 – Abstimmung vom 28.02.2016
Für die Gemeinderatswahl sind bei der Gemeindeverwaltung folgende Wahlvorschläge
fristgerecht eingegangen:
Asprion Willy
bisher
ohne Listenbezeichnung
Dreier-Del Mancini René
bisher
FDP
Kneuss-Stähli Michel
bisher
FDP
Kohlmeyer Susanne
neu
ohne Listenbezeichnung
Lutz Jonas
neu
ohne Listenbezeichnung
Neyerlin-Borer Marcel
neu
FDP
Rieder Sandra
neu
ohne Listenbezeichnung
Stich Andreas
neu
ohne Listenbezeichnung
Da mehr Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stehen als Sitze zu vergeben sind,
kommt es am Sonntag vom 28. Februar 2016 zu einem Urnengang, bei welchem fünf
Mitglieder des Gemeinderates zu wählen sind. Wählbar sind alle Stimmberechtigten der
Gemeinde Wahlen.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorzsystem)
gewählt.
Gewählt ist, wer das Absolute Mehr erreicht. Erreichen mehr Personen als zu wählen sind das
Absolute Mehr, sind diejenigen mit den meisten Stimmen gewählt. Bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los.
Zur Ermittlung des Absoluten Mehr werden die gültigen Stimmen durch die doppelte Anzahl
der zu Wählenden geteilt. Die auf den ermittelten Quotienten folgende höhere, ganze Zahl ist
das Absolute Mehr. Leere und ungültige Stimmen (Linien) fallen ausser Betracht.
•
Es kann nur mit dem offiziellen, amtlichen Wahlzettel gewählt werden.
•
Der Wahlzettel ist handschriftlich auszufüllen.
•
Die Kandidatennamen müssen klar identifizierbar sein. Da wir in Wahlen mehrere zum Teil gleichlautende - Familiennamen haben.
•
Im Wahlbüro geben Sie den Stimmrechtsausweis ab, lassen den Wahlzettel
abstempeln und legen ihn in die Urne.
•
Bei brieflicher Stimmabgabe bitte unbedingt die Anweisungen auf dem
Stimmrechts-Couvert beachten (eigenhändige Unterschrift, Abgabetermin, usw.)
Gemeindeverwaltung Wahlen
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Veranstaltungskalender
Februar
Anlass / Tätigkeit
Verein / Organisation
Ort
06.02.
Kinderfasnacht
Gschwellti-Clique
06.02.
Fasnachtszauber
TSV
Turnhalle Wahlen
09.02.
Jassen
Pro Senectute
Rest. Traube
17.02.
Essen
Pro Senectute
Rest. Traube
18.02.
Mütter- und Väterberatung
Mütter- und Väterberatung
Kindergarten 1.
OG
26.-28.02.
Skiweekend
Freizeitclub
27.02.
Generalversammlung
Feldschützen
Schützenhaus
März
Anlass / Tätigkeit
Verein / Organisation
Ort
03.03.
Redaktionsschluss Infoblatt
Gemeindeverwaltung
05./06.03.
Skiweekend "Snow Days for old
Gentlemen"
TSV
08.03.
Jassen
Pro Senectute
Rest. Traube
13.03.
Suppentag
Kirche
Gemeindesaal
16.03.
Essen
Pro Senectute
Rest. Traube
17.03.
Mütter- und Väterberatung
Mütter- und Väterberatung
Kindergarten 1.
OG
18.03.
Meisterschaftsrunde Mixed A
40+
TSV Indiaca
20.03.
Palmsonntag
Kirche
Kirche Wahlen
28.03.
Eierlesen
Männerchor
Gemeindesaal
30.03.
1. Training
Feldschützen
Fluh Laufen
St. Stephan
Turnhalle Wahlen
Pro Senectute Wahlen
Kleidersammlung
Bitte werfen Sie die nicht mehr benötigten Kleider in den Container bei der Sammelstelle auf
dem Parkplatz bei der Kirche. Das Entgelt für diese Kleider bleibt in Wahlen und wird für das
Alter verwendet.
Jass-Nachmittag
Jeden 2. Dienstag im Monat laden wir zu einem gemütlichen Jass-Nachmittag ein. Wir treffen
uns immer um 14.00 Uhr im Restaurant zur Traube in Wahlen.
Mittagstisch
Bitte notieren Sie sich jeden 3. Mittwoch im Monat. Um 11.30 Uhr treffen wir uns jeweils zu
einem Mittagessen im Restaurant zur Traube in Wahlen.
Ihre Ortsleiterinnen
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Antragsstellung für einen Pass oder das Kombi (Pass und IDK)
Wie komme ich als Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger rasch, einfach und bequem zu
einem neuen Schweizerpass?
Indem Sie den neuen Ausweis oder die neuen Ausweise (Pass und IDK als Kombi) via der
Internetplattform www.schweizerpass.ch beantragen.
Aufgrund der in diesem Jahr nochmals zunehmenden Nachfrage nach Schweizer
Reisedokumenten, sind die Telefone beim kantonalen Passbüro zum Teil bereits heute
während mehreren Stunden ununterbrochen besetzt, was längere Wartezeiten oder
mehrmaliges Anrufen bedeuten kann.
Erfahrungsgemäss wird sich diese Situation auf die Hauptreisezeiten von Frühling bis Herbst
hin noch wesentlich verschärfen und zu unliebsamen Telefonstaus führen.
Die Vorteile der Ausweisbestellung via Internet liegen klar auf der Hand. Sie können während
24 Stunden an 7 Tagen in der Woche den Ausweis oder die Ausweise einfach und bequem bei
www.schweizerpass.ch beantragen, ohne längere Wartezeiten oder gar mehrmaliges Anrufen
in Kauf nehmen zu müssen.
Das Passbüro garantiert, dass alle Internetanträge, die bis 16.00 Uhr eintreffen, am selben
Tag (ausser Wochenende) verarbeitet werden. Sie erhalten nach Ihrer Datenübermittlung eine
E-Mail als Bestätigung der Ausweisbestellung und anschliessend, nach Prüfung der Daten,
einen Link, mit dem Sie wiederum bequem und einfach sowie ohne zeitliche Einschränkung
den Termin für die Aufnahme der biometrischen Daten selbst buchen können.
Zusätzlich vor den Sommermonaten im Mai und Juni hat das Passbüro an bestimmten
Samstagen von 09.00 bis 13.00 Uhr geöffnet (Terminvereinbarung zwingend).
Nutzen Sie diese einfache, und von den Büroöffnungszeiten unabhängige Art der
Ausweisbestellung! Herzlichen Dank.
Bei Fragen gibt Ihnen das Pass- und Patentbüro, Mühlegasse14, 4410 Liestal,
Telefon 061 552 58 67 gerne Auskunft.
Altpapier- und Kartonsammlung
Mittwoch, 04. März 2016, ab 07.00 Uhr
Die Firma Bieli Transport AG wird am erwähnten Datum analog der Kehrrichttour das Altpapier
und den Karton unserer Gemeinde einsammeln.
Das Altpapier und der Karton ist gebündelt und verschnürt bereitzustellen.
Die Bündel müssen am Sammeltag um 08.00 Uhr am Strassenrand, dort wo Sie auch Ihren
Kehricht bereitstellen, deponiert sein. Es macht dabei nichts, wenn das Papier und der Karton
nass wird.
Nicht gebündeltes Papier und Karton, Papier in Plastiktaschen oder in Papiersäcken wird der
Unfallgefahr wegen stehengelassen.
Achtung! Das Papier darf keine Fremdstoffe enthalten.
Wir bitten die Bevölkerung, diese Regelung im Interesse einer reibungslosen Sammlung zu
befolgen. Sollten wider Erwarten Mängel bei der Sammlung auftreten, bitten wir Sie, diese
dem Gemeindeverwalter zu melden. Danke.
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Mütter- und Väterberatung 2016 in Wahlen
In unserer Gemeinde findet die Mütter- und
Väterberatung grundsätzlich jeden 3. Donnerstag im
Monat statt.
Zeit:
Ort:
09.30 – 11.30 Uhr
und
14.00 – 16.00 Uhr
Saal im neuen Kindergarten
(1. Stock)
In den verbleibenden elf Monaten sind dies:
18.
17.
21.
19.
Februar
März
April
Mai
16.
21.
18.
15.
Juni
Juli
August
September
20. Oktober
17. November
15. Dezember
Erneuerung Dorfbeflaggung in Wahlen
Mit der Annahme des Budgets 2016 hat der Souverän dem Ersatz der Fahnen im Dorf
zugestimmt.
Der Gemeinderat plant die Vergabe des Auftrages im Verlaufe des März 2016.
Aufgrund von Anfragen anlässlich der Gemeindeversammlung bietet der Gemeinderat
Interessierten, welche Interesse an einer Fahne (Wahlen, Kanton BL oder Schweiz) bekunden,
sich bis am 26. Februar 2016 bei der Gemeindeverwaltung (Telefon 061 766 50 50) zu
melden.
Der Gemeinderat wird dann entsprechende Offerten einholen und sich mit den Interessierten
wieder in Verbindung setzen.
Wasserleitungsbrüche
Trotz modernster Überwachungs- und Ortungstechniken kann es vorkommen, dass ein
Leitungsbruch erst nach ein paar Stunden wahrgenommen wird und lokalisiert werden kann.
In der Zwischenzeit treten oft Dutzende Kubikmeter Wasser aus. Dieses Wasser ist nicht nur
teuer, sondern es wurde auch mit grossem Aufwand zu wertvollem Trinkwasser aufbereitet.
Wir bitten die Dorfbevölkerung daher, bei ungewohnten Geräuschen am Wasserleitungsnetz in
jedem Fall unverzüglich, auch nachts, unseren Brunnmeister
Herr Rainer Schmidlin, Telefon 079 649 55 40
oder bei Abwesenheit seinen Stellvertreter
Herr Max Halbeisen, Telefon 078 645 82 22 zu avisieren. Besten Dank.
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Einwohnerstatistik Gemeinde Wahlen
Einwohnerstatistik der Gemeinde Wahlen per 31.12.2015
Frauen
Männer Total
Schweizerbürger
Gemeindebürger
Burger
Ausländer
438
14
167
70
465
16
143
87
Ausländer
Niedergelassene
Jahresaufenthalter
Kurzaufenthalter
Asylbewerber
Vorläufig Aufgenommene
Noch nicht zugeteilt
47
13
2
0
7
1
Zivilstand:
Ledige
Verheiratete
In eingetragener Partnerschaft
Verwitwete
Geschiedene
Vergleich 31.12.2014
Frauen
Männer Total
903
30
310
157
441
468
909
14
17
31
173
148
321
63
77
140
58
18
2
1
6
2
105
31
4
1
13
3
43
51
94
13
18
31
1
2
3
3
1
4
3
5
8
246
336
2
57
48
321
335
4
11
40
567
671
6
68
88
247
319
566
334
335
669
2
4
6
60
12
72
48
40
88
Konfessionen:
Römisch-katholisch
Evangelisch-reformiert
Christ-katholische
Konfessionslos
Übrige
436
104
3
103
43
419
117
3
123
49
855
221
6
226
92
429
411
840
102
114
216
5
5
10
110
129
239
45
51
96
Stimmberechtigte
Auslandschweizer
514
5
511
4
1025
9
523
516
1039
4
2
6
Anzahl Haushalte
584
582
Total Einwohner
1'400
1'401
Mutationen Einwohnerkontrolle 2015 (01.01.2015-31.12.2015)
Frauen
Männer Total
Zuzüge:
Aus dem Kanton BL
Aus einem anderen Kanton
Aus dem Ausland
49
26
17
5
54
36
13
6
Wegzüge
In den Kanton BL
In einen anderen Kanton
Ins Ausland
51
28
14
8
Umzüge innerhalb Gemeinde
Vergleich 2014
Frauen
Männer Total
103
62
30
11
48
50
98
24
22
46
19
24
43
5
4
9
54
30
15
8
105
58
29
16
44
47
91
23
25
48
18
17
35
3
5
8
10
10
20
7
13
20
Geburten
7
5
12
3
6
9
Todesfälle
6
5
11
2
8
10
Hochzeiten
6
6
12
11
9
20
Scheidungen
1
3
4
2
3
5
Konfessionswechsel
8
6
14
8
5
13
Namensänderungen
9
2
11
14
0
14
1601_Info
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Offizielles Informationsblatt
Gemeinde Wahlen
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Beschäftigen Sie Hausdienstpersonal?
Gute Engel können Sie in Teufelsküche bringen!
In Privathaushaltungen verrichten vielfach "gute Engel" gegen Bezahlung Dienste, die Sie als
Auftraggeber ganz schön in Teufelsküche bringen können.
Denn seit dem 1. Januar 2008 schreibt das Gesetz vor, dass Personen, die bei Ihnen gegen
Entgelt als
•
•
•
•
•
•
Haushaltshilfe
Raumpfleger/-in
Kinderbetreuer/-in
Pflegedienstleister/-in
Hauswart/-in
Aushilfe (Administration/Diverse Arbeiten)
ein- oder mehrmals im Montag tätig sind, in jedem Fall Sozialversicherungsbeiträge
(AHV/IV/EO + ALV) leisten, gegen Unfall versichert sein und Steuern (z.B. Quellensteuer)
bezahlen müssen.
ZAS – löst für Sie alles einfach, günstig und sicher!
Die ZAS - Zentrale Abrechnungsstelle für Sozialversicherungen – bietet aus einer Hand
kostengünstig die einfache und sichere Lösung. Mit nur einem Formular melden Sie
Arbeitnehmende der ZAS, die für Sie zentral mit allen Versicherungen abrechnet. So haben
Sie geringen Aufwand und verlieren keine wertvolle Zeit, denn die ZAS deckt alle gesetzlichen
Pflichten ab.
Und wenn Ihrem "guten Engel" doch mal etwas passieren sollte (z.B. Unfall), erledigt die ZAS
auch dies alles aus einer Hand zum gleichen Preis.
ZAS (Zentrale Abrechnungsstelle für Sozialversicherungen), Bonergasse 22, Postfach 119,
4019 Basel // Telefon 061 261 66 66 oder www.zas.ch
Weitere Informationen
Informieren Sie sich im Detail über unser Angebot und die Vorgehensweise auf www.zas.ch.
Hier finden Sie ausserdem das Anmeldeformular.
Urs Halbeisen, Leiter AHV Zweigstelle Wahlen
Redaktionsschluss Ausgabe März: 03. März 2016
Gemeindeverwaltung Wahlen
Laufenstrasse 2
4246 Wahlen
Telefon
Fax
E-Mail
Internet
1601_Info
061 766 50 50
061 766 50 59
[email protected]
www.gemeinde-wahlen.ch
Öffnungszeiten:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Donnerstag
10.00
10.00
10.00
10.00
16.00
–
–
–
–
–
11.30
11.30
11.30
11.30
18.00
......
Offizielles Informationsblatt
Beilagen:
1601_Info
Gemeinde Wahlen
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Gemeinderatswahlen 2016 FDP Wahlen – Information
Chesslete in Wahlen - Information
Gemeinderatswahlen 2016 – Freie Liste Information
Primarschule – Information
Steuerverwaltung BL – Aktuelles/Information
TSV Wahlen - Information
Hier möchten wir Ihnen unsere
Gemeinderatskandidaten für die Wahlen vom 28.2.2016
vorstellen und empfehlen.
René Dreier
bisher
Marcel Neyerlin
Michel Kneuss
bisher
Besuchen Sie uns auch im Internet!
www.fdp-wahlen.ch
Weihnachtsstimmung-imSchulhaus!
Ein!herzliches!Dankeschön!geht!an!
die!Familien!
Sonja-und-Hermann-Gasser6HalbeisenundClaudia-und-Marcel-Hänggi6Halbeisen!
für!den!gesponserten!Tannenbaum,!
den!die!Schulkinder!liebevoll!in!ihren!
Werk;und!Handarbeitsstunden!
weihnächtlich!geschmückt!haben.!!
Mit!Weihnachtsmelodien!und!dem!
beleuchteten!Weihnachtsbaum!wurde!
die!Kinderschar!täglich!in!
Adventstimmung!versetzt.!
!
Am!17.-Dezember-2015!durften!die!Schülerinnen!und!Schüler!der!Primarschule!
das!„Türchen“!Nummer!17!am!Lebkuchenhaus!mit!Advent;und!
Weihnachtsliedern!eröffnen.!Der!Schulrat!verwöhnte!die!Menschenmenge!
anschliessend!mit!heissen!Adventgetränken.!!!!!!!!!!!!!!!!!Primarschule!Wahlen!
!!!
!!!!!!!!Allen-ein-glückliches-2016!-
DANKE ….. allen kreativen Leuten, welche unser Lebkuchenhaus zum ersten Mal
mitgestaltet haben, Eure Ideen waren einfach grossartig. Wir hoffen, Ende Jahr wieder auf
Euch zählen zu können.
DANKE ….. allen Vereinen und Apéro-Veranstaltern, welche in der Adventszeit mit Musik,
Gesang und Gaumenschmaus unsere Dorfbevölkerung verwöhnt haben.
DANKE ….. allen Sponsoren und Gönnern,
welche die Idee überhaupt ermöglicht haben.
DANKE ….. dem Gemeinderat, welcher
den idealen Platz zur Verfügung gestellt hat.
DANKE ….. unserem Team !!!
DANKE ….. den vielen Besuchern, die das Haus bestaunt haben und uns mit lobenden
Worten, guten Taten, tollen Begegnungen und viel Freude begegnet sind und uns schon
jetzt für den Advent 2016 motiviert haben.
Aktuelles aus der Steuerverwaltung
Versand der Steuererklärungen 2015
antragt werden. In der Regel wird umgehend
elektronisch eine Bestätigung zugestellt.
Neuregelung Mahnwesen
Anfangs Februar 2016 erhalten die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungen 2015. Die vollständig
ausgefüllte Steuererklärung ist mit den notwendigen Beilagen bis am 31. März 2016 (Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige) bzw. bis
am 30. Juni 2016 (Selbständigerwerbende und
Juristische Personen) bei der zuständigen Veranlagungsbehörde einzureichen.
Wegleitung 2015
Wie vor einem Jahr bereits angekündigt, wurde
aus ökologischen und ökonomischen Gründen für
das Steuerjahr 2014 zum letzten Mal eine vollständige Wegleitung als Beilage zur Steuererklärung mitgeschickt. Eine beschränkte Anzahl Wegleitungen 2015 wird in Papierform bei den
Gemeindeverwaltungen und bei der kantonalen
Steuerverwaltung aufgelegt und kann dort abgeholt werden (solange Vorrat).
In der Broschüre «Ergänzungen zur Wegleitung»
informieren wir Sie über die Ergänzungen zur
Wegleitung 2014. Die Neuerungen zum Steuerjahr
2015 und weitere Informationen sind wie bisher im
Formular «Informationen und Neuerungen» zu
finden.
Wegleitung ist elektronisch verfügbar
Wer seine Steuererklärung mit EasyTax ausfüllt,
dem steht eine themenbezogene Wegleitung im
Programm zur Verfügung.
Selbstverständlich finden Sie die aktuelle Wegleitung sowie sämtliche Formulare auch unter
www.steuern.bl.ch  Ich habe Fragen als Privatperson  Formulare und Wegleitung.
Fristerstreckung online
www.steuern.bl.ch  Ich habe Fragen zur Privatperson  zur Steuererklärung  Fristen
Die Steuerverwaltung gewährt allen Steuerpflichtigen eine stillschweigende Frist von 2 Monaten
über die auf der Steuererklärung aufgedruckte
Ersteinreichungsfrist. Falls eine längere Frist nötig
ist, kann diese einfach und bequem auf der Internetseite der Steuerverwaltung elektronisch be-
Aktuelles-aus-der-Steuerverwaltung_HV 2015
Wer die Steuererklärung nicht rechtzeitig vor Ablauf der stillschweigend gewährten Fristerstreckung von 2 Monaten eingereicht hat, erhielt bisher ein Erinnerungsschreiben. Dieses wurde im
2015 zum letzten Mal versandt.
Ab Kalenderjahr 2016 gilt folgende Neuregelung:
Wer weder die Steuererklärung noch ein Fristerstreckungsgesuch vor Ablauf der stillschweigend
gewährten Fristerstreckung von 2 Monaten einreicht, erhält eine 1. Mahnung mit einem vorgedruckten Fristerstreckungsgesuch. Wird innerhalb
der gesetzten Nachfrist weder die Steuererklärung
noch ein Fristerstreckungsgesuch eingereicht, wird
anschliessend eine gebührenpflichtige 2. Mahnung
mit einer letzten Frist zugestellt.
Steuererklärung einfach und bequem am
PC
www.easytax.bl.ch
Über zwei Drittel der Steuererklärungen werden in
Baselland mit Hilfe einer Deklarationssoftware, in
der Regel mit EasyTax, ausgefüllt. Sie laden die
aktuelle Software auf Ihren Computer. Das Programm wird lokal installiert. Anschliessend kann die Steuererklärung offline ausgefüllt werden. Am
Schluss entscheiden Sie, ob Sie
alles ausdrucken und einsenden
oder ob Sie die Steuererklärung
elektronisch übermitteln möchten.
Dabei ist lediglich das Quittungsblatt auszudrucken und mit den Belegen einzureichen. Sie haben zudem die Möglichkeit, die
eingescannten Belege ebenfalls elektronisch zu
übermitteln.
EasyTax-CD
Die EasyTax-CD ist eine kostenlose Software der
Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft
zum Erfassen der Steuerdaten mit einem Computer. Die CD wurde für das Steuerjahr 2014 aus
Spargründen und ökologischen Überlegungen zum
letzten Mal automatisch verschickt.
Für das Steuerjahr 2015 wird eine beschränkte
Anzahl CDs verfügbar sein. Sie kann bei den Gemeindeverwaltungen und bei der kantonalen Steuerverwaltung abgeholt werden (solange Vorrat).
Liestal, im Dezember 2015