Gemeindeverwaltung Sils i.D. Publikation im Pöschtli vom 28. Januar 2016 Baugesuch Tag der Publikation: Bauherrschaft: Vertreten durch: Bauvorhaben: Parzelle: Bauzone: Planauflage: Einsprachen: Sils i.D., den 28. Januar 2016 Sunrise Communications SA und Swisscom (Schweiz) AG Binzmühlestrasse 130 / Hr. Nicolas Paul, 8050 Zürich EnKom, Ralf Lange, Worbstrasse 225, 3073 Gümligen Antennentausch 497 „Viaplana“ Wald vom 28.01.2016 bis 17.02.2016 Öffentlichrechtliche Einsprachen sind schriftlich und begründet innert 20 Tagen ab Publikation an den Gemeindevorstand, 7411 Sils i.D. einzureichen. Zivilklagen sind beim Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis, anhängig zu machen. 25.01.2016 Gemeindevorstand Sils i.D. Hundemarken 2016 Die neuen Marken können ab sofort auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Preis: Für den 1. Hund Fr. 80.00, für jeden weiteren Hund Fr. 180.00. Für Junghunde muss ab dem 3. Monat eine Marke gelöst werden und zwingend der Ausweis mitgebracht werden, damit die Microchip- oder Tätowierungsnummer erfasst werden kann. Die Hundemarken sind bis spätestens 29. Februar 2016 zu beziehen. Ehemalige Hundehalter, welche in diesem Jahr keinen Hund mehr besitzen, bitten wir, uns dies mitzuteilen (Tel. 081 651 12 79 oder per Email: [email protected]). Wer nach Ende Februar im Laufe des Jahres einen Hund anschafft, hat innert 14 Tagen die Steuer zu entrichten. Die Gemeindeverwaltung Mofavignetten 2016 Die Mofavignetten 2016 können ab sofort auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Der Preis beträgt (inkl. Haftpflichtversicherung) CHF 50.--. Die Gemeindeverwaltung Einreichung Steuererklärung 2015 Für die Einreichung der Steuererklärung sind folgende Fristen zu beachten: 31. März 2016 für Unselbständigerwerbende, volljährige Schüller und Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften. 30. September 2016 für Selbständigerwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten und/oder Liegenschaften im Kanton Graubünden (beschränkte Steuerpflicht). Fristerstreckungsgesuche sind vor Ablauf der Deklarationspflicht schriftlich beim Gemeindesteueramt einzureichen. Die Gesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann. Die Nichtzustellung eines Steuererklärungsformulars entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einreichung der Steuererklärung binnen der vorgenannten Fristen. Wer keine Formulare erhalten hat, kann die entsprechenden Unterlagen beim Gemeindesteueramt oder bei der kantonalen Steuerverwaltung in Chur jederzeit anfordern. Das Gemeindesteueramt Sirenentests 2016 vom Mittwoch, den 3. Februar 2016 Am Mittwoch, 3. Februar 2016, finden in der ganzen Schweiz die jährlichen Sirenentests „Allgemeiner Alarm“ um 13.30 Uhr und 13.45 Uhr sowie der „Wasseralarm“ um 14.15 Uhr und 14.50 Uhr statt. Diese Sirenentests dienen einerseits der Überprüfung der technischen Funktionsbereitschaft der Sirenen und andererseits der Bevölkerung zum Kennenlernen der unterschiedlichen Alarmsignale, mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr alarmiert wird. 1. Allgemeiner Alarm Der „Allgemeine Alarm“ wird um 13.30 Uhr ausgelöst. Die Auslösung der Sirenen erfolgt über eine Fernsteuerung der Einsatzzentrale der Kantonspolizei in Chur. Um 13.45 werden sämtliche Sirenen nochmals von den Gemeinden per Handauslösung vor Ort ausgelöst. Beim „Allgemeinen Alarm“ handelt es sich um einen regelmässigen auf- und absteigenden Ton von einer Minute Dauer. Dieser Alarm wiederholt sich innerhalb von 5 Minuten ein zweites Mal. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Verhaltensanweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. 2. Wasseralarm Der „Wasseralarm“ wird im Einzugsgebiet von Stauanlagen um 14.15 Uhr und 14.50 ausgelöst. Es handelt sich um einen regelmässigen unterbrochenen tiefen Ton von sechs Minuten. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Fluchtpläne bei Wasseralarm sind bei den Gemeinden, welche sich Abflussgebiet von Stauanlagen befinden, einsehbar. Wenn das Zeichen „Wasseralarm“ jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies eine Gefährdung der Bevölkerung. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet unverzüglich zu verlassen. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sie auf Teletext, Seite 680, und auf der Website www.sirenentest.ch. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten. Amt für Militär und Zivilschutz Feuerwehr: Übungspläne 2016 Die Feuerwehrübungspläne 2016 wurden allen Feuerwehrleuten per Post oder Mail zugesandt. Das Feuerwehrkommando bittet euch, die entsprechenden Pläne genau durchzulesen und die Daten in eure Agenden oder ins Outlook einzutragen. Bei Fragen wendet euch bitte an den Kommandanten oder seinen Stellvertreter. Der Plan kann auch auf der Homepage www.sils-id.ch unter Verwaltung/Publikationen eingesehen und heruntergeladen werden. Wir bitten um Kenntnisnahme. Das Feuerwehrkommando Papiersammlung Donnerstag, 11. Februar, Papierbündel vor 8 Uhr bereitstellen oder direkt in die Mulde beim Gemeindeschopf bis 10 Uhr werfen. Die Mulde wir bereits am Mittwoch gestellt und darf ab 14 Uhr beladen werden. Fundgegenstand Auf der Gemeindekanzlei wurde folgender Fundgegenstand abgegeben: - 1 Armband, weiss (Fundort: Turnhalle Sils) - 1 Halskette, braun (Fundort: Evangelische Kirche Sils) Die Gegenstände können von den Besitzern bei der Gemeindekanzlei abgeholt werden. Die Gemeindeverwaltung
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