Startset für Schüler/innen und Jobanbieter 2015

&
präsentieren:
SocialDayDüsseldorf
www.socialday-duesseldorf.de
Hotline 0211.8 92 20 31
Startset
Informationen für Schüler/ innen
Informationen für Jobanbieter
Jobvereinbarung – Social Day Düsseldorf (2-fache Ausführung)
Jobanbieterplakat
In Kooperation mit:
BDKJ
Bund der Deutschen
Katholischen Jugend
Düsseldorf
Mit freundlicher Unterstützung von:
Eine ganze Stadt in Aktion
Social Day Büro
T 0211.8922031
[email protected]
www.socialday-duesseldorf.de
SocialDay Düsseldorf
Du bist dabei – und so geht’s!
Der 8. Social Day Düsseldorf findet vom 15. – 25. 6. 2015 statt.
An diesen Tagen kannst du deine Schulbank gegen einen echten Arbeitsplatz tauschen und dabei für deine Schule und für
hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche in Düsseldorf Geld verdienen. Wann genau du an diesen Tagen für den Social Day
jobbst, entscheidet deine Schule.
Das Geld, das du bei deinem Job verdienst, kommt als Spende zur Hälfte deiner Schule zugute. Diese legt fest, wie die
verdienten Spenden eingesetzt werden. Zum Beispiel können Spiele für den Freizeitbereich oder Material für AGs angeschafft,
euer Aufenthaltsraum verschönert oder ein Ausflug finanziert werden.
Derzeit fliehen viele Kinder und Jugendliche vor allem aus Kriegsgebieten nach Deutschland. Sie haben meist Schlimmes erlebt
und suchen nun Sicherheit und ein neues Zuhause, in dem sie sich wohl fühlen. Daher geht die andere Hälfte deiner Spende
an verschiedene Flüchtlingsprojekte für Kinder und Jugendliche in Düsseldorf, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, ihnen
den Start in ein neues Leben zu erleichtern.
Das Wichtigste auf einen Blick:
1. Nimm dieses STARTSET mit auf deine Jobsuche. Frage z. B. beim Frisör nebenan, in der nächsten Autowerkstatt oder Gärtnerei,
im Café, im Supermarkt, im Schuhgeschäft, . . . Rufe bei großen Unternehmen an, frage bei Zeitungsredaktionen, Banken,
Versicherungen, . . . Überleg einmal, worauf du Lust hast und wo du später gerne einmal arbeiten möchtest! Nutze die Chance
und erhalte einen Einblick in deinen späteren Traumjob.
2. Wenn du Unterstützung bei der Jobsuche brauchst, kannst du unter www.socialday-duesseldorf.de in der Rubrik ›Jobs‹ freie Stellen finden. Sicherlich helfen auch Eltern, Freunde und Verwandte.
3. Zeige bei der Jobsuche die beigefügten Informationen für Jobanbieter deinem /r möglichen Arbeitgeber / in, denn dort stehen
wichtige Informationen für ihn / sie.
4. Hast du einen Job gefunden und ihr habt euch auf eine Tätigkeit geeinigt, füllt ihr die 2 Jobvereinbarungen gemeinsam aus.
5. Eine Jobvereinbarung erhält dein / e Lehrer/in, die zweite bleibt bei deinem /deiner Arbeitgeber / in.
6. Kurz vor dem Social Day bekommst du von deinem / r Lehrer / in einen Überweisungsträger. Gib ihn bitte deinem/r Arbeitgeber /in am Social Day, damit er/sie deinen Verdienst auf das Spendenkonto überweisen kann. Es ist wichtig, dass der Name
deiner Schule angegeben ist, damit wir wissen, an welche Schule die Spende überwiesen werden soll.
Noch Fragen?
Dann schau hier: www.socialday-duesseldorf.de oder ruf direkt im Büro des Jugendringes an (Hotline Social Day: 02 11. 89 220 31).
Danke fürs Mitmachen, für dein Interesse und dein ehrenamtliches Engagement!
Viel Spaß beim 8. Social Day Düsseldorf!
Veranstaltet von:
In Kooperation mit:
BDKJ
Bund der Deutschen
Katholischen Jugend
Düsseldorf
Mit freundlicher Unterstützung von:
Eine ganze Stadt in Aktion
Social Day Büro
T 0211.8922031
[email protected]
www.socialday-duesseldorf.de
SocialDay Düsseldorf
Informationen für Jobanbieterinnen und Jobanbieter
Was ist der Social Day Düsseldorf?
An vorher festgelegten Tagen stellen Unternehmen, Handelsbetriebe, Handwerker oder Privatpersonen einen ›Job‹ für Schüler/innen
zur Verfügung. Ob Ware einsortieren, in der Werkstatt beim Reifenwechsel helfen oder sogar in ein größeres Unternehmen reinschnuppern – der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Das Geld, das die ›Jobanbieter‹ für diese Leistung bezahlen, wird auf ein extra eingerichtetes Spendenkonto überwiesen. Das erarbeitete Geld der Jugendlichen kommt zu 50 % der teilnehmenden Schule z. B. für neue Freizeitmittel und zu 50 % verschiedenen
Flüchtlingsprojekten für Kinder und Jugendliche in Düsseldorf zu Gute.
Die wichtigsten Informationen zum Ablauf des Social Day:
C Diesem Schreiben liegen zwei Jobvereinbarungen bei. Bitte füllen Sie diese gemeinsam mit dem Jugendlichen aus. Eine ist
für die Schule, die andere für Ihre Unterlagen.
C Sie handeln mit dem Jugendlichen einen Lohn für die vereinbarte Tätigkeit aus. Dieser sollte mindestens 4,00 € pro Stunde
betragen.
C Den Lohn überweisen Sie nach getaner Arbeit mit dem vorgedruckten Überweisungsträger auf das Spendenkonto des Social Day.
Diesen bringt der Jugendliche am Tag des Social Day mit. Es ist wichtig, dass im Verwendungszweck der Name der Schule
des Jugendlichen aufgeführt ist, damit 50 % Ihrer Spende der richtigen Schule zugeht.
C Der Lohn unterliegt nicht der Lohnsteuer und kann als Spende gebucht werden. Die Jobvereinbarung dient dabei als Spendenquittung für das Finanzamt. Für weitere Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
C Die Schüler/ innen sind haftpflichtversichert und über die Gemeindeunfallversicherung auch unfallversichert.
Da der Social Day Düsseldorf auf der Grundlage des Erlasses zum Schülerbetriebspraktikum und unter Beachtung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes durchgeführt wird, ist Folgendes zu beachten:
C
C
C
C
C
C
Der Jobanbieter darf keine Leistungsvorgaben machen (z. B. Arbeiten in einer vorgegebenen Zeit, Akkordarbeit usw.).
Da der Social Day im Rahmen einer Schulveranstaltung abläuft, dürfen Schüler/innen unter 13 Jahren mehr als 2 Stunden
am Tag jobben.
Die maximale Tätigkeitszeit beträgt im Rahmen einer Schulveranstaltung 7 Stunden für Schüler/innen unter 13 Jahren und
8 Stunden für Schüler / innen ab 13 Jahren.
Der Jobanbieter ist dazu angehalten, dem /der Schüler/in leichte, für Jugendliche geeignete Tätigkeiten zuzuweisen. Sowohl
die Schüler / innen als auch die Jobanbieter / innen sind dazu angehalten, Tätigkeiten im Falle einer Überforderung zu wechseln.
Innerhalb von Betrieben kann es sinnvoll sein, den Jugendlichen einen Überblick über den Betrieb zu geben. Je nach Tätigkeit
ist eine Anleitung durch den /die Jobanbieter/ in notwendig ( z. B. bei verletzungsgefährdeten Tätigkeiten). In jedem Fall muss
eine Aufsichtsperson während der Ausübung der zugewiesenen Tätigkeiten ansprechbar sein.
Die Art der Tätigkeit ist schriftlich in der Jobvereinbarung darzulegen.
Mit einer Beteiligung als ›Jobanbieter/in‹ am Social Day 2015 ermöglichen Sie einem jungen Menschen einen kurzen Blick in Ihre
Arbeitswelt. Nutzen Sie die Chance und bringen Sie ihm ihren Berufszweig näher. Fördern Sie sein ehrenamtliches Engagement und
engagieren auch Sie sich so für einen sozialen Zweck. Anbei finden Sie ein Plakat, mit dem Sie z.B. in Ihrem Schaufenster auf Ihr
Engagement aufmerksam machen können.
Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Unterstützung. Ihr Social-Day-Team
Veranstaltet von:
In Kooperation mit:
BDKJ
Bund der Deutschen
Katholischen Jugend
Düsseldorf
Mit freundlicher Unterstützung von:
Eine ganze Stadt in Aktion
Social Day Büro
T 0211.8922031
[email protected]
www.socialday-duesseldorf.de
SocialDay Düsseldorf
Jobanbieter/ in
Firma / Name:
Ansprechpartner/in:
Straße:
PLZ / Ort:
Kontakt (Telefon / Fax /E-Mail):
Schüler/ in
Name:
Kontakt (Telefon /E-Mail):
Schule:
Klasse:
Folgende Aufgabe wird der Jugendliche erledigen:
Vereinbarte Tätigkeitszeit am:
Dies ergibt in einer Zeit von
von
Stunden die Summe von
bis
Uhr. Stundenlohn:
€.
€ für den guten Zweck.
Das Geld kann per Online-Banking oder mit dem beiliegenden Überweisungsträger überwiesen werden. Der Jobanbieter verpflichtet sich, den Überweisungsträger gemäß der Jobvereinbarung auszufüllen.
Für diese Zeit ist der Jugendliche vom regulären Unterricht freigestellt. Dieser ist über die Gemeindeunfallversicherung abgesichert.
Der Veranstalter hat zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, um auch Sachschäden zu versichern. Unternehmen
können die Spende als Betriebsausgabe verbuchen. Die Lohnsteuer braucht nicht einbehalten zu werden.
Bitte überweisen sie Ihre Spende bis zum 31. August 2015 auf unser Spendenkonto: Trägerverein des Jugendrings Düsseldorf e.V.,
BIC: DUSSDEDDXXX, IBAN: DE 73 3005 0110 1004 6948 30. Vermerk: Social Day – . . . (Schule des Jugendlichen angeben! ! ! )
Zusammen mit einer Kopie des Kontoauszugs mit der Überweisung der Spendensumme kann der Jobanbieter die gezahlte Spende
bis zu einer Höhe von 200,– € beim Finanzamt geltend machen. Bitte verwenden Sie dafür im Verwendungszweck zusätzlich zur
Schule noch den Zusatz ›Social Day Spende SteuerNr. 105/5886/1558 Gemeinnützig anerkannt‹.
Für Spenden über 200,– € stellt der Jugendring Düsseldorf eine Spendenquittung aus. Bitte wenden Sie sich hierzu telefonisch
oder per Email an das Projektbüro des Social Day.
Mit meiner Unterschrift erkenne ich die in der Jobvereinbarung genannten Bedingungen an. Den Hinweis für Jobanbieter habe
ich zur Kenntnis genommen.
Ort, Datum (Unterschrift des / der Jobanbieter / in)
Veranstaltet von:
In Kooperation mit:
BDKJ
Bund der Deutschen
Katholischen Jugend
Düsseldorf
Ort, Datum (Unterschrift des Jugendlichen)
Bei Rückfragen: Projekt-Hotline 02 11. 89 220 31
oder [email protected] .
Ihre Ansprechpartnerin: Katja von Rüsten.
Mit freundlicher Unterstützung von:
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Social Day Büro
T 0211.8922031
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SocialDay Düsseldorf
Jobanbieter/ in
Firma / Name:
Ansprechpartner/in:
Straße:
PLZ / Ort:
Kontakt (Telefon / Fax /E-Mail):
Schüler/ in
Name:
Kontakt (Telefon /E-Mail):
Schule:
Klasse:
Folgende Aufgabe wird der Jugendliche erledigen:
Vereinbarte Tätigkeitszeit am:
Dies ergibt in einer Zeit von
von
Stunden die Summe von
bis
Uhr. Stundenlohn:
€.
€ für den guten Zweck.
Das Geld kann per Online-Banking oder mit dem beiliegenden Überweisungsträger überwiesen werden. Der Jobanbieter verpflichtet sich, den Überweisungsträger gemäß der Jobvereinbarung auszufüllen.
Für diese Zeit ist der Jugendliche vom regulären Unterricht freigestellt. Dieser ist über die Gemeindeunfallversicherung abgesichert.
Der Veranstalter hat zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, um auch Sachschäden zu versichern. Unternehmen
können die Spende als Betriebsausgabe verbuchen. Die Lohnsteuer braucht nicht einbehalten zu werden.
Bitte überweisen sie Ihre Spende bis zum 31. August 2015 auf unser Spendenkonto: Trägerverein des Jugendrings Düsseldorf e.V.,
BIC: DUSSDEDDXXX, IBAN: DE 73 3005 0110 1004 6948 30. Vermerk: Social Day – . . . (Schule des Jugendlichen angeben! ! ! )
Zusammen mit einer Kopie des Kontoauszugs mit der Überweisung der Spendensumme kann der Jobanbieter die gezahlte Spende
bis zu einer Höhe von 200,– € beim Finanzamt geltend machen. Bitte verwenden Sie dafür im Verwendungszweck zusätzlich zur
Schule noch den Zusatz ›Social Day Spende SteuerNr. 105/5886/1558 Gemeinnützig anerkannt‹.
Für Spenden über 200,– € stellt der Jugendring Düsseldorf eine Spendenquittung aus. Bitte wenden Sie sich hierzu telefonisch
oder per Email an das Projektbüro des Social Day.
Mit meiner Unterschrift erkenne ich die in der Jobvereinbarung genannten Bedingungen an. Den Hinweis für Jobanbieter habe
ich zur Kenntnis genommen.
Ort, Datum (Unterschrift des / der Jobanbieter / in)
Veranstaltet von:
In Kooperation mit:
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Bei Rückfragen: Projekt-Hotline 02 11. 89 220 31
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Ihre Ansprechpartnerin: Katja von Rüsten.
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Wir machen mit! Wir bieten
einen Job für den Social Day.*
In Kooperation mit:
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Bund der Deutschen
Katholischen Jugend
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Mit freundlicher Unterstützung von:
Gestaltung: www.meier-stracke.de
* Den Lohn des Schülers erhalten zu 50% dessen Schule z. B. für
neue Freizeitmittel und zu 50% verschiedene Flüchtlingsprojekten
für Kinder und Jugendliche in Düsseldorf zu Gute.