Mobile Technologien in Krankenhaus, Arztpraxis und Seniorenzentrum

Mobile Technologien in Krankenhaus, Arztpraxis
und Seniorenzentrum - rechtssicher und
erfolgreich einsetzen
Mobile Health Forum - Digitalisiertes Gesundheitswesen - Medizin, Pflege & Fitness
auf allen Wegen
Frankfurt am Main, 30.06.2015
Dr. med. Urs-Vito Albrecht, MPH
PLRI MedAppLab – www.plrimedapplab.de
Peter L. Reichertz Institut für Medizinische Informatik
der Technischen Universität Braunschweig und der
Medizinischen Hochschule Hannover
[email protected]
Medizinische Hochschule Hannover
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Anwendungsfelder
●  Kommunikation
●  Aufklärung, Ausbildung und Sensibilisierung
●  Fernüberwachung von Krankheitsverläufen,
Gesundheits- und Aktivitätsmonitore
●  Diagnose- und Therapieunterstützung
●  Case-Management
●  Kognitive Orthesen
●  Forschung
Albrecht UV. Vertrauenswürdige Gesundheits-Apps - Trau, schau, wem? Forum der
Medizin_Dokumentation und Medizin_Informatik (mdi). Heft 3, Oktober 2014, 16. Jahrgang, S. 102-103
Pramann O, Albrecht UV. Smartphones, Tablet-PC und Apps in Krankenhaus und Arztpraxis –
rechtssicher und erfolgreich einsetzen. DKVG, 1. Auflage, 2014
Albrecht UV, Pramann O, von Jan U. Smart Devices: Mobile Labore für Feldversuche. Dtsch Arztebl
2013; 110(31-32): A-1478 / B-1301 / C-1285.
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Funktionale Eigenschaften
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Personalisierung
Modellierung von Zusammenhängen
Nutzung interner und externer Sensorik
(Mobile) Aktivitätserkennung
Erkennung besonderer Ereignisse
Orts- und Identitätsbestimmungen
Kommunikation/Datentransfer
Planungswerkzeug
Erweitert n. Rashidi P, Mihailidis A. A Survey on Ambient-Assisted Living Tools for
Older Adults. IEEE Journal of Biomedical and Health Informatics 2013;17(3):579-590
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Nutzergruppen
•  Gesunde, die an Informationen über ihren eigenen
Körper bzw. generell an Gesundheitsinformationen
interessiert sind bzw. ihre Gesundheit erhalten wollen
•  akut erkrankte Personen, die Informationen zu
bestimmten Problemen suchen
•  (chronisch kranke) Patienten, bei denen bereits eine
bestimmte Diagnose feststeht
•  professionelle Nutzer: Mediziner und andere HealthCare-Professionals
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Definition: Health-App / Medical-App
Albrecht UV, Pramann O, von Jan U. Chapter 7: Synopsis for Health Apps - Transparency for
Trust and Decision Making. In: Househ M, Borycki E, Kushniruk A, editors. Social Media
and Mobile Technologies for Healthcare. 1st ed., Hershey PA: Idea Group Pub; 2014.
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Risiken und Nebenwirkungen
1. App tut nicht das, was sie soll: 2. App tut mehr als sie soll: Die angegebene Funk,onalität wird nicht oder unzureichend erfüllt Funk,onalitäten, die zur Erfüllung des Au=rags der App nicht notwendig sind • 
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Technische Schwächen Inhaltliche Schwächen Programmiertechnische Schwächen Handhabungseinschränkungen Beeinträch,gung des Nutzers und/oder seiner Umgebung (von En9äuschung bis Gefährdung (!)) • 
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Datenerhebung Datenspeicherung Datentransfer Verarbeitung Einschränkung der Persönlichkeitsrechte des Nutzers und/
oder seiner Umgebung (von Werbesendung bis Persönlichkeitsprofilerstellung und Tracking) Albrecht UV, Pramann O, von Jan U. Chapter 7: Synopsis for Health Apps - Transparency for Trust and
Decision Making. In: Social Media and Mobile Technologies for Healthcare. Househ M, Borycki E,
Kushniruk AW, editors. IGI Global, Hershey PA: Medical Information Science
Reference; 2014, p. 93–107.
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Risiko: "App tut nicht, was sie soll!“
Wolf JA,et al:JAMADermatol.(online)16.Januar 2013
http://dx.doi.org/10.1001/jamadermatol.2013.2382
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Risiko: "App tut mehr als sie soll!"
Diverse Apps sind "gesprächiger" als der Nutzer
sich das vorstellt!
•  Drei Hauptkritikbereiche:
–  Die Apps übertrugen teils deutlich mehr Daten,
als dem Nutzer zuvor mitgeteilt wurde
–  Daten wurden oft unverschlüsselt oder mit
offensichtlich unzureichender "Verschlüsselung"
übertragen
–  Device- oder Nutzer-IDs wurden oft ungeschützt
zusammen mit den eigentlichen Daten
übertragen
•  Aber: Nicht alle möglichen Probleme werden
allein durch die jeweilige App verursacht:
Albrecht UV,
Jungnickel T, von
Jan U. Readout:
Health Apps and
their Data Sending
Behaviour. Biomed
Tech 2014; 59 (s1)
p. 676-680
DOI 10.1515/
bmt-2014-4291
–  Betriebssystem, andere Apps, Nutzer,...
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Richtlinie 93/42/EWG (MDD)
●  Herstellung von Sicherheit für Patienten, Anwender und Dritte durch
ein technisches Mindestniveau für alle auf dem europäischen Markt
befindlichen Medizinprodukte
●  Einhaltung der im Annex I genannten grundlegenden Anforderungen
●  ...nach dem Stand der Technik
●  ...angemessen dokumentiert
●  Seit 2007: Nachweis einer klinischen Bewertung nötig...mitunter
auch eine klinische Prüfung!
à Der Hersteller versichert mit einer Konformitätserklärung, dass alle
maßgeblichen regulatorischen Anforderungen eingehalten wurden!
à Nachdem die Konformität erklärt ist, darf die CEKennzeichnung aufgebracht werden
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1993L0042:20071011:de:PDF
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EU-Richtlinien und nationales Recht
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Das Inverkehrbringen von Medizinprodukten
§ 6 MPG (Medizinproduktegesetz)
●  Medizinprodukte dürfen, bis auf wenige Ausnahmen, nur in Verkehr
gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn sie mit einer CEKennzeichnung versehen sind
●  Das Kennzeichen darf auf das Medizinprodukt nur aufgebracht
werden, wenn das entsprechende
“Konformitätsbewertungsverfahren” durchgeführt worden ist
http://www.gesetze-im-internet.de/mpg/
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Die App als Medizinprodukt
§ 3 MPG (stark gekürzt):
[...] Medizinprodukt ist [...]Software[...], die vom Hersteller zur
Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zwecke der
Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung [...] oder Linderung
von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen, [...] zu dienen
bestimmt sind. http://www.gesetze-im-internet.de/mpg/
Die App ist also ein Medizinprodukt, wenn ...
●  ... sie medizinisches Wissen und individuelle Patientendaten
zusammenführt, die zur Diagnostik oder Therapie eingesetzt
werden.
●  ... sie bei der Planung einer Strahlentherapie unterstützt.
●  ... sie die Dosierung eines Medikaments für einen speziellen
Patienten berechnet.
●  ... sie als Diagnosesoftware automatisch Röntgenbilder einliest und
bewertet.
Pramann O, Albrecht UV. Smartphones, Tablet-PC und Apps in Krankenhaus und Arztpraxis,
Deutsche Krankenhausverlagsgesellschaft, Erstausgabe 2014
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Konformitätserklärung
●  Der Hersteller versichert mit der Konformitätserklärung, dass alle
maßgeblichen regulatorischen grundlegenden Anforderungen
eingehalten wurden.
●  Der Hersteller hat eine Dokumentation zu den folgenden
Anforderungen anzufertigen:
•  Risikomanagement
•  Risiko-Nutzen-Analyse
•  klinische Bewertung respektive klinischer Prüfung
●  Der Hersteller darf bei Medizinprodukten der Klasse I (ohne
Messfunktion/kein steriles Produkt) selbst die Konformität mit der
Medizinprodukterichtlinie erklären.
●  Bei Medizinprodukten einer höheren Klasse ist die Beteiligung einer
„benannten Stelle“ notwendig.
●  Der Hersteller wählt ein Konformitätsverfahren aus.
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Risikoklassen
●  Die Wahl des Konformitätsbewertungsverfahren richtet sich
nach der „Risikoklasse“
–  Risikoklassen I, IIa, IIb und III
–  Unterscheidung nach Gefährlichkeits- und Risikopotential
–  Klasse I den geringsten, Klasse III mit den stärksten potentielle
Risiken
●  Achtung:
–  Klinische Bewertung: Nachweis aus vorhandener Literatur
möglich (Klasse I)
–  Klinische Prüfung bei Klasse III zwingend!
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Deutsche Krankenhausverlagsgesellschaft, Erstausgabe 2014
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Schritt für Schritt
●  Klärung: Ist die App ein Medizinprodukt ?
●  Abgleich mit den Klassifizierungsregeln in Anhang IX der Richtlinie
93/42/EWG
●  Sicherstellung der grundlegenden Anforderungen nach Anhang I der
Richtlinie 93/42/EWG
●  Erstellung der technische Dokumentation über das Produkt
●  Aufbewahrung für fünf Jahre für mögliche Inspektion durch die
zuständige Behörde ab Herstellung des letzten Produkts
●  Abgabe der EG-Konformitätserklärung vor Anbringung der CEKennzeichnung, Aufbewahrung wie technische Dokumentation
●  eigenes internes Überwachungssystem
●  Anzeige des erstmaligen Inverkehrbringens in Deutschland
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Haftungsfragen
●  Haftungsrechtliche Verantwortung
–  technische Fehler, Erhebung falscher Daten
–  Behandlungsvertrag
–  Probandenvertrag
–  Datenschutzrechtliche Verantwortung
●  Regulatorische Verantwortung
–  Medizinprodukterecht?
●  Wettbewerbsrechtliche Risiken
–  Nicht-Einhaltung regulatorischer Anforderungen kann zu
wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen führen
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... Produkthaftung
Fehlerhaftigkeit nach § 3 ProdHaftG
„Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter
Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere
a) seiner Darbietung,
b) des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann,
c) des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wurde
berechtigterweise erwartet werden kann.
(2) Ein Produkt hat nicht allein deshalb einen Fehler, weil später ein
verbessertes Produkt in den Verkehr gebracht wurde.“
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App tut´s nicht ...
Fabrikationsfehler
●  Konstruktion des Produkts ist fehlerfrei
●  Fehler liegen in der Fabrikation
●  meist nur einzelne Produkte
Konstruktionsfehler
●  Produkt ist selbst dann für den Anwender
gefährlich, wenn es korrekt nach der
entsprechenden Beschreibung des
Herstellers eingesetzt wird
Instruktionsfehler
●  nur mit speziellen Warnhinweisen ist ein
gefahrloser bestimmungsgemäßer Gebrauch
möglich – Fehler, wenn nicht vorhanden
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App tut´s nicht ...
●  Software/App-spezifische Fehlerszenarien
●  technische Probleme
–  Rückgriff auf nicht verlässliche Informationen
–  Verwendung von unsicheren und/oder falsche Informationen
●  Programmierfehler
–  fehlerhafte Berechnungsalgorithmen in medizinischen
Kalkulatoren
–  damit falschen Berechnung von Medikamentendosierungen, was
zu Über- oder unter Dosierung mit den entsprechenden Folgen
führen kann
●  Gerätedefekte
–  fehlerhafte interne und/oder externe Sensorik und damit
fehlerhafte Messwerte und falsche Interpretationen
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... Datenschutz
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wichtige Rechtsgrundlage: Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
auch durch private Stellen
Gesundheitsdaten sind besonders geschützt
Personenbezogene Daten im Sinne des BSDG sind
–  Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer
bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.
–  Explizit genannt werden zum Beispiel Anschrift oder sonstige private
Informationen. Betroffen sind auch Informationen zum
Nutzungsverhalten, IP-Adressen, Gesundheitsdaten mit den
besonderen genannten Regelungen
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...andere einschlägige EU-Richtlinien mit Gültigkeit
●  Data Protection Directive
Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr
●  ePrivacy Directive
Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die
Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen
Kommunikation („Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation“)
●  Consumer Rights Directive
RICHTLINIE 2011/83/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober
2011 über die Rechte der Verbraucher
●  Commerce Directive
Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte
rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen
Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“)
●  Unfair Commercial Practices Directive
RICHTLINIE 2005/29/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2005
über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen
und Verbrauchern („Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“)
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Verantwortungsvolle Entwicklung
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sichere Funktionalität
hohe Qualität in der Herstellung
inhaltliche Validität und Reliabilität
hohe Gebrauchstauglichkeit
Fehlermanagement, Fehlerkommunikation und Pflege
Transparenz des Herstellers in allen Punkten, inkl.:
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Anwendungsbereich der App
Einschränkungen der App
Autoren und Quellen
Datenerfassung, -speicherung und -nutzung
Finanzierung und Interessenkonflikte
Freiwilligkeit
Albrecht UV. Transparency of Health-Apps for Trust and Decision Making
J Med Internet Res 2013;15(12):e277. URL: http://www.jmir.org/2013/12/e277/
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Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit
Kriterien Inhalt App-­‐Status • 
Ist die App ein Medizinprodukt entsprechend der regulatorischen Vorgaben oder besteht eine alterna,ve Zer,fizierung? Zweck • 
Ist der Zweck der App klar und verständlich beschrieben? FunkGon • 
Ist die Funk,onsbeschreibung ausführlich, verständlich und entspricht die Funk,onalität den Anforderungen? Risiken und Limits • 
Sind Risiken und Limits der App in Bezug auf die medizinischen und technischen Aspekte beschrieben? Verlässlichkeit der Inhalte • 
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Werden die Autoren und ihre Qualifika,onen benannt? Werden Informa,onsquellen angegeben und sind diese verlässlich? Bestehen Interessenkonflikte, welche die Inhalte beeinflussen können? Datenschutz und Privatsphäre • 
Haben Nutzer Kontrolle über ihre Daten, welche wann gespeichert werden und werden sie darüber informiert, wie sie die Datensammlung beeinflussen können? Kann die App auch ohne Angaben von persönlichen Daten genutzt werden und erfolgt die Angabe von Daten freiwillig? Wurden adäquate Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes während Datenerhebung, Speicherung und Sendung vorgenommen und werden die Nutzer über ihre Rechte aufgeklärt? • 
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Impressum • 
Ist die dargebotene Informa,on ausreichend, um den Hersteller/Herausgeber zu iden,fizieren und zu kontak,eren? Albrecht UV. Transparency of Health-Apps for Trust and Decision Making
J Med Internet Res 2013;15(12):e277. URL: http://www.jmir.org/2013/12/e277/
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