Badeordnung Hotel Disentiserhof Grundsätze Die Hotel Disentiserhof Betriebs AG, als Betreiberin des Schwimmbads, möchte den Gästen, den Eigentümern und der Bevölkerung eine gepflegte und attraktive Erholungsanlage anbieten. Bedenken Sie dabei, dass im Interesse dieser Gemeinschaft einige „Spielregeln“ unerlässlich sind. Bitten nehmen Sie auf andere Badegäste Rücksicht und verhalten sich so, dass keine anderen Gäste belästigt oder gefährdet werden. Selbstverantwortung Nicht jede Gefahr lässt sich vorbeugen. Die Schaffung eines Sicherheitsstandards, der jeden Unfall ausschliesst, ist nicht möglich. Jeder Badegast ist angehalten, sich keinen Gefahren auszusetzen, denen er nicht gewachsen ist. Er hat die Badeanlage so zu nutzen, dass er sich und andere nicht in Gefahr bringt. Aufsicht über Kinder Da die Badeanlage unbeaufsichtigt ist, kann die Überwachung von Kindern, nicht gewährleistet werden. Die Erziehungspflichtigen haben daher Sorge zu tragen, dass Kinder das Schwimmbad nur in Begleitung Erwachsener besuchen. 1. Zweck und Geltungsbereich Die Badeordnung bezweckt die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Badeanlage. Sie ist für alle Benutzer der Anlage verbindlich. Mit dem Lösen einer Eintrittskarte oder bei Eigentümern (bezahlen der Hallenbad- Sauna und Fitnessrechnung) anerkennen die Benutzer die Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb. 2. Betriebs- und Öffnungszeiten Saisondauer und Öffnungszeiten werden vom Hotel Disentiserhof festgelegt. 3. Eintritts- und Zutrittsregelung Die Eintrittspreise werden vom Hotel Disentiserhof festgelegt. Der Badegast erhält an der Kasse einen Einzeleintritt, ein 10er Abo-Karte oder ein Jahresabonnement und wird damit zum Zutritt berechtigt. Das Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder Angebote besteht kein Anspruch auf Preisminderung oder Erstattung. Einzeleintritte sind nur am Tag des Kaufes gültig. Verlorene oder gestohlene Einzeleintritte, 10er- Abos oder Jahresabonnemente werden nicht ersetzt. Kindern ohne Schwimmkenntnisse ist der Zutritt nur in Begleitung volljähriger Aufsichtspersonen gestattet. Für unbeaufsichtigte Kinder wird keine Verantwortung übernommen. Auf Verlangen ist ein Ausweis vorzulegen. Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können oder sich sogar gefährden oder die über keine Schwimmkenntnisse verfügen, ist die Benutzung des Bades nur gemeinsam mit einer geeigneten Begleitperson erlaubt. Personen, die an ansteckenden Krankheiten leiden, offene Wunden oder Hautausschläge haben, dürfen das Bad nicht benutzen. 4. Unterricht Das Erteilen von Schwimmunterricht und sonstigen Kursen sowie das Durchführen von Veranstaltungen jeglicher Art sind bewilligungspflichtig und müssen an der Réception angemeldet werden. Der Nutzer sorgt selbst für Sicherheit und Ordnung sowie dafür, dass während der Nutzung immer ein Kursleiter anwesend ist, der im Besitz eines Lebensrettungs- und CRP-Brevets (Herz-Lungen-Wiederbelebung) ist oder eine gleichwertige Ausbildung vorweisen kann. 5. Sicherheit Das Herumrennen ist bedingt durch die bestehende Rutschgefahr verboten. 6. Hygiene Das Duschen vor dem Baden ist obligatorisch. Das Baden ist nur mit entsprechender Badebekleidung erlaubt, auch Kleinkinder haben eine Badehose oder eine spezielle Windel zu tragen. Das Tragen von Unterhosen unter der Badebekleidung ist nicht erlaubt. Spezielle Badebekleidung (beispielsweise Neoprenanzüge) sowie Schwimmhilfen sind vor dem Baden abzuduschen. Das Betreten der markierten Barfusszone in Strassenschuhen ist nicht erlaubt. In der Badeanlage dürfen nur abriebfeste Badeschlappen getragen werden, die nicht auf der Strasse zum Einsatz kommen. Das Verwenden von Seife oder Duschmitteln in der Badeanlage ist untersagt (nur in den Duschen erlaubt). Über das Duschen hinausgehende Körperpflege (beispielsweise Durchführen von Peelings, Färben von Haaren oder rasieren) ist untersagt. 7. Verhaltensregeln Grundsätzlich haben die Badegäste alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwider läuft. Die üblichen Baderegeln sind zu beachten. Im Speziellen verboten ist: a. Belästigen anderer Badegäste durch Spritzen und Umherjagen, unanständiges Betragen, sexuelle Handlungen und Darstellungen, etc.; b. Benutzen von Musikapparaten und anderen Ton- oder Bildwiedergabegeräten ohne Kopfhörer sowie von Musikinstrumenten. Ausnahme: Kursbegleitung mit Erlaubnis und in angemessener Lautstärke; c. Seitliches Einspringen ins Schwimmerbecken, Stossen oder Hineinwerfen von Personen in das Becken, Untertauchen von Mitbadenden, quer zur Bahn Schwimmen sowie Turnen an den Einstiegsleitern und Abgrenzungen; d. Verunreinigen der Anlage durch Spucken, Urinieren und Liegenlassen von Abfällen jeglicher Art; e. Mitbringen von Tieren; f. Betreten der Diensträume durch Unberechtigte; g. Mitbringen und Genuss von alkoholischen Getränken und anderen Suchtmitteln wie Drogen, etc.; h. jegliches Betreten der Anlage ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten; i. Filmen oder Fotografieren von Personen ohne deren Erlaubnis oder zu Erwerbszwecken; j. Rauchen; k. Tauchen mit Atemgerät ohne Erlaubnis. Stellt ein Badegast Verunreinigungen oder Beschädigungen fest, so ist dies dem Badepersonal zu melden. l. Glas in jeglicher Art mit ins Hallenbad oder in die Duschen mitzunehmen m. alle Anlagen und Einrichtungen des Bades dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden; n. das Mitbringen von Liegestühlen, Schwimmkörpern (ausgenommen Schwimmhilfen), in das Hallenbad ist untersagt, es sein denn, dass eine ausdrückliche Erlaubnis von der Hotelleitung erteilt wurde; o. das Reservieren von frei zugänglichen Liegestühlen ist nicht gestattet; 8. Weisungsbefugnis Die Benutzer der Anlage haben den Anordnungen des Personals und der Badeordnung Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen die Badeordnung oder gegen die Weisungen des Badepersonals können mit Verwarnung oder sofortiger Wegweisung geahndet werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet. Bei besonderen Vorkommnissen kann das Hotel Disentiserhof den Zutritt zur Anlage auf längere Zeit verbieten. 9. Haftung Die Badegäste benutzen das Bad auf eigene Gefahr. Es wird jegliche Haftung abgelehnt. Der Betreiber haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. Den Erziehungsberechtigten obliegt die Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Die Nichteinhaltung der selbigen kann Haftungsansprüche gegen die Erziehungsberechtigten auslösen. Für den Verlust und Diebstahl von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschranks und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. Die Benutzung von Kästchen und Kabinen erfolgt auf eigenes Risiko. Fundgegenstände sind dem Badepersonal abzugeben. Verzichtet ein verunfallter Badegast auf eine Erstversorgung durch das Personal oder eine weitergehende Behandlung durch einen Arzt oder im Krankenhaus, so hat dieser eine entsprechende Verzichtserklärung zu unterzeichnen. Es wird jegliche Haftung abgelehnt. Für Beschädigungen und Verunreinigungen ist voller Ersatz zu leisten, wobei für Minderjährige die Eltern oder deren Stellvertreter haften. 10. Verhalten bei Unfällen Bei Unfällen ist unverzüglich das Personal zu verständigen. Jeder Gast ist verpflichtet, die notwendige erste Hilfe oder andere Hilfestellungen zu leisten. 11. Benützung der Sauna Die Sauna ist ein Nacktbereich und daher keine Textilsauna. Das bekleidete Saunieren ist untersagt. Die Sauna darf nur von Personen benutzt werden, die aus gesundheitlicher Sicht dazu geeignet sind (in Zweifelsfällen empfiehlt es sich den Hausarzt zu konsultieren). Die Sauna darf nicht mit ansteckenden Krankheiten besucht werden. In den Saunakabinen sind Handtücher als Sitz Unterlage zu verwenden ausserdem darf kein Schuhwerk in den Kabinen benützt werden. Aufgüsse können von den Badegästen selbst vorgenommen werden. Dabei dürfen nur hauseigene Aufgussmittel verwendet werden. Kinder unter 16 Jahren haben keinen Zutritt in die Sauna (Nacktbereich). 12. Benützung von Zusatzeinrichtungen Liegestühle und andere Einrichtungen können, solange der Vorrat reicht, kostenlos verwendet werden. 13. Gültigkeit Die Badeordnung tritt per sofort in Kraft und ersetzt alle älteren Datums. Sie kann jederzeit angepasst oder geändert werden. Disentis, Juli 2015 Wir wünschen Ihnen einen entspannten Aufenthalt in unsere Wellnesslandschaft. Für Fragen und wünsche während Ihres Aufenthaltes stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Ihr Disentiserhof Team
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