Badeordnung Hotel Disentiserhof

Badeordnung Hotel Disentiserhof
Grundsätze
Die Hotel Disentiserhof Betriebs AG, als Betreiberin des Schwimmbads, möchte den Gästen,
den Eigentümern und der Bevölkerung eine gepflegte und attraktive Erholungsanlage
anbieten. Bedenken Sie dabei, dass im Interesse dieser Gemeinschaft einige „Spielregeln“
unerlässlich sind. Bitten nehmen Sie auf andere Badegäste Rücksicht und verhalten sich so,
dass keine anderen Gäste belästigt oder gefährdet werden.
Selbstverantwortung
Nicht jede Gefahr lässt sich vorbeugen. Die Schaffung eines Sicherheitsstandards, der jeden
Unfall ausschliesst, ist nicht möglich. Jeder Badegast ist angehalten, sich keinen Gefahren
auszusetzen, denen er nicht gewachsen ist. Er hat die Badeanlage so zu nutzen, dass er sich
und andere nicht in Gefahr bringt.
Aufsicht über Kinder
Da die Badeanlage unbeaufsichtigt ist, kann die Überwachung von Kindern, nicht gewährleistet
werden. Die Erziehungspflichtigen haben daher Sorge zu tragen, dass Kinder das Schwimmbad
nur in Begleitung Erwachsener besuchen.
1. Zweck und Geltungsbereich
Die Badeordnung bezweckt die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Badeanlage. Sie ist
für alle Benutzer der Anlage verbindlich. Mit dem Lösen einer Eintrittskarte oder bei
Eigentümern (bezahlen der Hallenbad- Sauna und Fitnessrechnung) anerkennen die
Benutzer die Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und
geordneten Betrieb.
2. Betriebs- und Öffnungszeiten
Saisondauer und Öffnungszeiten werden vom Hotel Disentiserhof festgelegt.
3. Eintritts- und Zutrittsregelung
Die Eintrittspreise werden vom Hotel Disentiserhof festgelegt.
Der Badegast erhält an der Kasse einen Einzeleintritt, ein 10er Abo-Karte oder ein
Jahresabonnement und wird damit zum Zutritt berechtigt. Das Wechselgeld ist sofort zu
kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder Angebote besteht kein Anspruch
auf Preisminderung oder Erstattung. Einzeleintritte sind nur am Tag des Kaufes gültig.
Verlorene oder gestohlene Einzeleintritte, 10er- Abos oder Jahresabonnemente werden
nicht ersetzt.
Kindern ohne Schwimmkenntnisse ist der Zutritt nur in Begleitung volljähriger
Aufsichtspersonen gestattet. Für unbeaufsichtigte Kinder wird keine Verantwortung
übernommen. Auf Verlangen ist ein Ausweis vorzulegen.
Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher
bewegen können oder sich sogar gefährden oder die über keine Schwimmkenntnisse
verfügen, ist die Benutzung des Bades nur gemeinsam mit einer geeigneten Begleitperson
erlaubt. Personen, die an ansteckenden Krankheiten leiden, offene Wunden oder
Hautausschläge haben, dürfen das Bad nicht benutzen.
4. Unterricht
Das Erteilen von Schwimmunterricht und sonstigen Kursen sowie das Durchführen von
Veranstaltungen jeglicher Art sind bewilligungspflichtig und müssen an der Réception
angemeldet werden. Der Nutzer sorgt selbst für Sicherheit und Ordnung sowie dafür, dass
während der Nutzung immer ein Kursleiter anwesend ist, der im Besitz eines
Lebensrettungs- und CRP-Brevets (Herz-Lungen-Wiederbelebung) ist oder eine gleichwertige
Ausbildung vorweisen kann.
5. Sicherheit
Das Herumrennen ist bedingt durch die bestehende Rutschgefahr verboten.
6. Hygiene
Das Duschen vor dem Baden ist obligatorisch. Das Baden ist nur mit entsprechender
Badebekleidung erlaubt, auch Kleinkinder haben eine Badehose oder eine spezielle Windel
zu tragen. Das Tragen von Unterhosen unter der Badebekleidung ist nicht erlaubt. Spezielle
Badebekleidung (beispielsweise Neoprenanzüge) sowie Schwimmhilfen sind vor dem Baden
abzuduschen. Das Betreten der markierten Barfusszone in Strassenschuhen ist nicht erlaubt.
In der Badeanlage dürfen nur abriebfeste Badeschlappen getragen werden, die nicht auf der
Strasse zum Einsatz kommen. Das Verwenden von Seife oder Duschmitteln in der
Badeanlage ist untersagt (nur in den Duschen erlaubt). Über das Duschen hinausgehende
Körperpflege (beispielsweise Durchführen von Peelings, Färben von Haaren oder rasieren) ist
untersagt.
7. Verhaltensregeln
Grundsätzlich haben die Badegäste alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der
Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwider läuft. Die üblichen Baderegeln
sind zu beachten. Im Speziellen verboten ist:
a.
Belästigen anderer Badegäste durch Spritzen und Umherjagen, unanständiges Betragen,
sexuelle Handlungen und Darstellungen, etc.;
b.
Benutzen von Musikapparaten und anderen Ton- oder Bildwiedergabegeräten ohne
Kopfhörer sowie von Musikinstrumenten. Ausnahme: Kursbegleitung mit Erlaubnis und in
angemessener Lautstärke;
c.
Seitliches Einspringen ins Schwimmerbecken, Stossen oder Hineinwerfen von Personen in
das Becken, Untertauchen von Mitbadenden, quer zur Bahn Schwimmen sowie Turnen an
den Einstiegsleitern und Abgrenzungen;
d.
Verunreinigen der Anlage durch Spucken, Urinieren und Liegenlassen von Abfällen jeglicher
Art;
e.
Mitbringen von Tieren;
f.
Betreten der Diensträume durch Unberechtigte;
g.
Mitbringen und Genuss von alkoholischen Getränken und anderen Suchtmitteln wie Drogen,
etc.;
h.
jegliches Betreten der Anlage ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten;
i.
Filmen oder Fotografieren von Personen ohne deren Erlaubnis oder zu Erwerbszwecken;
j.
Rauchen;
k.
Tauchen mit Atemgerät ohne Erlaubnis. Stellt ein Badegast Verunreinigungen oder
Beschädigungen fest, so ist dies dem Badepersonal zu melden.
l.
Glas in jeglicher Art mit ins Hallenbad oder in die Duschen mitzunehmen
m.
alle Anlagen und Einrichtungen des Bades dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung
benutzt werden;
n.
das Mitbringen von Liegestühlen, Schwimmkörpern (ausgenommen Schwimmhilfen), in das
Hallenbad ist untersagt, es sein denn, dass eine ausdrückliche Erlaubnis von der Hotelleitung
erteilt wurde;
o.
das Reservieren von frei zugänglichen Liegestühlen ist nicht gestattet;
8. Weisungsbefugnis
Die Benutzer der Anlage haben den Anordnungen des Personals und der Badeordnung Folge
zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen die Badeordnung oder gegen die Weisungen des
Badepersonals können mit Verwarnung oder sofortiger Wegweisung geahndet werden. Das
Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet. Bei besonderen Vorkommnissen kann das
Hotel Disentiserhof den Zutritt zur Anlage auf längere Zeit verbieten.
9. Haftung
Die Badegäste benutzen das Bad auf eigene Gefahr. Es wird jegliche Haftung abgelehnt. Der
Betreiber haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für höhere Gewalt und Zufall
sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt
werden, haftet der Betreiber nicht.
Den Erziehungsberechtigten obliegt die Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Die Nichteinhaltung
der selbigen kann Haftungsansprüche gegen die Erziehungsberechtigten auslösen.
Für den Verlust und Diebstahl von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber
nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch
Dritte. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschranks und/oder eines Wertfaches
werden keine Verwahrpflichten begründet. Die Benutzung von Kästchen und Kabinen erfolgt
auf eigenes Risiko. Fundgegenstände sind dem Badepersonal abzugeben.
Verzichtet ein verunfallter Badegast auf eine Erstversorgung durch das Personal oder eine
weitergehende Behandlung durch einen Arzt oder im Krankenhaus, so hat dieser eine
entsprechende Verzichtserklärung zu unterzeichnen. Es wird jegliche Haftung abgelehnt. Für
Beschädigungen und Verunreinigungen ist voller Ersatz zu leisten, wobei für Minderjährige
die Eltern oder deren Stellvertreter haften.
10. Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen ist unverzüglich das Personal zu verständigen.
Jeder Gast ist verpflichtet, die notwendige erste Hilfe oder andere Hilfestellungen zu leisten.
11. Benützung der Sauna
Die Sauna ist ein Nacktbereich und daher keine Textilsauna. Das bekleidete Saunieren ist
untersagt. Die Sauna darf nur von Personen benutzt werden, die aus gesundheitlicher Sicht
dazu geeignet sind (in Zweifelsfällen empfiehlt es sich den Hausarzt zu konsultieren).
Die Sauna darf nicht mit ansteckenden Krankheiten besucht werden.
In den Saunakabinen sind Handtücher als Sitz Unterlage zu verwenden ausserdem darf kein
Schuhwerk in den Kabinen benützt werden.
Aufgüsse können von den Badegästen selbst vorgenommen werden. Dabei dürfen nur
hauseigene Aufgussmittel verwendet werden. Kinder unter 16 Jahren haben keinen Zutritt in
die Sauna (Nacktbereich).
12. Benützung von Zusatzeinrichtungen
Liegestühle und andere Einrichtungen können, solange der Vorrat reicht, kostenlos
verwendet werden.
13. Gültigkeit
Die Badeordnung tritt per sofort in Kraft und ersetzt alle älteren Datums.
Sie kann jederzeit angepasst oder geändert werden.
Disentis, Juli 2015
Wir wünschen Ihnen einen entspannten Aufenthalt in unsere Wellnesslandschaft.
Für Fragen und wünsche während Ihres Aufenthaltes stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur
Verfügung.
Ihr Disentiserhof Team