Pressemitteilung vom 18.02.2016 der IG Metall Ingolstadt Seltsames Rechtsverständnis der Firmen EPOS CAT GmbH und der AUDI AG in Ingolstadt IG Metall ist empört über fristlose Kündigung von Beschäftigten, die auf dem Rechtsweg Klarheit über ihre Beschäftigungssituation erreichen wollen. (Ingolstadt) Arbeitnehmer der EPOS CAT GmbH und SanData Systemhaus GmbH, die über einen Werk- bzw. Dienstvertrag bei Audi beschäftigt sind, haben beim Arbeitsgericht Ingolstadt Klage eingereicht. Sie sind der Meinung, dass zwischen ihnen und der Audi ein sogenannter „Scheinwerk- bzw. Dienstvertrag“ besteht. Die Arbeitnehmer möchten mit diesem Schritt erreichen, bei der AUDI AG übernommen zu werden. Es handelt sich um hochqualifizierte Mitarbeiter aus dem IT-Bereich. Die IG Metall Ingolstadt vertritt die Beschäftigten vor Gericht. Als bekannt wurde, dass die Arbeitnehmer den Rechtsweg beschreiten, hat Audi ein Zutritts- bzw. Gewerkverbot erteilt. Ihnen wurde nicht einmal Gelegenheit gegeben, ihre persönlichen Sachen abzuholen. Im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang untersagte die EPOS CAT GmbH den betroffenen Mitarbeitern den Zutritt zum Werksgelände der AUDI AG und forderte die Herausgabe sämtlicher Betriebsmittel sowie des Werksausweises der AUDI AG. Das Unternehmen EPOS CAT GmbH hat die betroffenen Arbeitnehmer zunächst freigestellt. Inzwischen wurde nahezu allen, die über ihre Gewerkschaft Klage eingereicht haben, fristlos gekündigt. Gegen diese Kündigungen wurde seitens der Gewerkschaft ebenfalls Klage beim zuständigen Arbeitsgericht Ingolstadt eingereicht. Nach Ansicht der Arbeitsrechtsanwältin der IG Metall Ingolstadt, Anja Brecht, handelt es sich bei den Maßnahmen gegen die Arbeitnehmer um eine durch das BGB verbotene Maßregelung. In § 612a BGB ist geregelt, dass Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden dürfen, wenn sie in zulässiger Weise ihre Rechte ausüben. „Ohne Zweifel gehört es zu den Rechten von Arbeitnehmern, auch gerichtlich feststellen zu lassen, in welchem Beschäftigungsverhältnis sie stehen“, betont Brecht. Das Vorgehen der beiden Unternehmen, so die Anwältin, zeugt von einem seltsamen Rechtsverständnis. Johann Horn, Erster Bevollmächtigter der IG Metall, geht noch einen Schritt weiter: „Wenn Arbeitnehmer, die bei einem renommierten Unternehmen wie der EPOS CAT GmbH beschäftigt oder per Werk- bzw. Dienstvertrag bei der AUDI AG tätig sind, damit rechnen müssen, wenn sie die ihnen zustehenden Rechte wahrnehmen, abgestraft zu werden, ist das ein Skandal.“ Für Rückfragen: Johann Horn Erster Bevollmächtigter IG Metall Ingolstadt Paradeplatz 9 85049 Ingolstadt Zentrale: 0841 93409-0 Telefon: 0841 93409-66 Telefax: 0841 93409-99 E-Mail: [email protected] [email protected] Internet: www.igmetall-ingolstadt.de 2 In einer Mitteilung der IG Metall heißt es, dass zwischen der IG Metall und der Rechtsabteilung der AUDI AG im Rahmen einer sehr konstruktiven und sachorientierten, von gegenseitigem Vertrauen geprägten Zusammenarbeit, viele Konflikte geklärt werden konnten. Zum Nutzen der Beschäftigten und des Unternehmens. Johann Horn: „Ein solches Verhalten ist für mich deswegen völlig unverständlich.“ Fragwürdig ist auch die Verhaltensweise der EPOS CAT GmbH in Bezug auf eine Mitteilung der Geschäftsführung im Januar 2016 an alle ihre Mitarbeiter. Das Unternehmen behauptet dort, im engen Austausch mit der AUDI AG zu stehen und verbreitete betriebsintern unter anderem, die Gewerkschaft habe Gesprächsangebote nicht wahrgenommen und verwende die Mitarbeiter als Mittel zum Zweck der Forcierung einer Auseinandersetzung zwischen der IG Metall und der AUDI AG. Der Aufforderung der IG Metall Ingolstadt, diese völlig haltlosen Behauptungen gegenüber den Beschäftigten richtigzustellen, folgte das Unternehmen nur eingeschränkt. Es veröffentlichte ein Schreiben der IG Metall Ingolstadt zur Richtigstellung, wies aber zugleich daraufhin, weiterhin auf ihre Sicht der Dinge zu bestehen. Die betroffenen Menschen haben auf dem Weg des Rechtsschutzes mit Hilfe der IG Metall die ihnen zustehende Rechte gerichtlich geltend gemacht. Nach langwierigen, aber vergeblichen Versuchen, eine außergerichtliche, einvernehmliche Lösung zu suchen, ist das in einem demokratischen Land völlig normal.
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