PM EPOS CAT GmbH und AUDI AG 2016_02_18

Pressemitteilung vom 18.02.2016 der IG Metall Ingolstadt
Seltsames Rechtsverständnis der Firmen EPOS CAT
GmbH und der AUDI AG in Ingolstadt
IG Metall ist empört über fristlose Kündigung von
Beschäftigten, die auf dem Rechtsweg Klarheit über ihre
Beschäftigungssituation erreichen wollen.
(Ingolstadt) Arbeitnehmer der EPOS CAT GmbH und SanData
Systemhaus GmbH, die über einen Werk- bzw. Dienstvertrag bei Audi
beschäftigt sind, haben beim Arbeitsgericht Ingolstadt Klage
eingereicht. Sie sind der Meinung, dass zwischen ihnen und der Audi
ein sogenannter „Scheinwerk- bzw. Dienstvertrag“ besteht. Die
Arbeitnehmer möchten mit diesem Schritt erreichen, bei der AUDI AG
übernommen zu werden. Es handelt sich um hochqualifizierte
Mitarbeiter aus dem IT-Bereich. Die IG Metall Ingolstadt vertritt die
Beschäftigten vor Gericht.
Als bekannt wurde, dass die Arbeitnehmer den Rechtsweg beschreiten, hat
Audi ein Zutritts- bzw. Gewerkverbot erteilt. Ihnen wurde nicht einmal
Gelegenheit gegeben, ihre persönlichen Sachen abzuholen. Im
unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang untersagte die EPOS CAT GmbH
den betroffenen Mitarbeitern den Zutritt zum Werksgelände der AUDI AG
und forderte die Herausgabe sämtlicher Betriebsmittel sowie des
Werksausweises der AUDI AG.
Das Unternehmen EPOS CAT GmbH hat die betroffenen Arbeitnehmer
zunächst freigestellt. Inzwischen wurde nahezu allen, die über ihre
Gewerkschaft Klage eingereicht haben, fristlos gekündigt. Gegen diese
Kündigungen wurde seitens der Gewerkschaft ebenfalls Klage beim
zuständigen Arbeitsgericht Ingolstadt eingereicht.
Nach Ansicht der Arbeitsrechtsanwältin der IG Metall Ingolstadt, Anja
Brecht, handelt es sich bei den Maßnahmen gegen die Arbeitnehmer um
eine durch das BGB verbotene Maßregelung. In § 612a BGB ist geregelt,
dass Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden dürfen, wenn sie in zulässiger
Weise ihre Rechte ausüben. „Ohne Zweifel gehört es zu den Rechten von
Arbeitnehmern, auch gerichtlich feststellen zu lassen, in welchem
Beschäftigungsverhältnis sie stehen“, betont Brecht. Das Vorgehen der
beiden Unternehmen, so die Anwältin, zeugt von einem seltsamen
Rechtsverständnis.
Johann Horn, Erster Bevollmächtigter der IG Metall, geht noch einen Schritt
weiter: „Wenn Arbeitnehmer, die bei einem renommierten Unternehmen wie
der EPOS CAT GmbH beschäftigt oder per Werk- bzw. Dienstvertrag bei
der AUDI AG tätig sind, damit rechnen müssen, wenn sie die ihnen
zustehenden Rechte wahrnehmen, abgestraft zu werden, ist das ein
Skandal.“
Für Rückfragen:
Johann Horn
Erster Bevollmächtigter
IG Metall Ingolstadt
Paradeplatz 9
85049 Ingolstadt
Zentrale: 0841 93409-0
Telefon: 0841 93409-66
Telefax: 0841 93409-99
E-Mail:
[email protected]
[email protected]
Internet:
www.igmetall-ingolstadt.de
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In einer Mitteilung der IG Metall heißt es, dass zwischen der IG Metall und
der Rechtsabteilung der AUDI AG im Rahmen einer sehr konstruktiven und
sachorientierten, von gegenseitigem Vertrauen geprägten Zusammenarbeit,
viele Konflikte geklärt werden konnten. Zum Nutzen der Beschäftigten und
des Unternehmens. Johann Horn: „Ein solches Verhalten ist für mich
deswegen völlig unverständlich.“
Fragwürdig ist auch die Verhaltensweise der EPOS CAT GmbH in Bezug
auf eine Mitteilung der Geschäftsführung im Januar 2016 an alle ihre
Mitarbeiter. Das Unternehmen behauptet dort, im engen Austausch mit der
AUDI AG zu stehen und verbreitete betriebsintern unter anderem, die
Gewerkschaft habe Gesprächsangebote nicht wahrgenommen und
verwende die Mitarbeiter als Mittel zum Zweck der Forcierung einer
Auseinandersetzung zwischen der IG Metall und der AUDI AG.
Der Aufforderung der IG Metall Ingolstadt, diese völlig haltlosen
Behauptungen gegenüber den Beschäftigten richtigzustellen, folgte das
Unternehmen nur eingeschränkt. Es veröffentlichte ein Schreiben der IG
Metall Ingolstadt zur Richtigstellung, wies aber zugleich daraufhin, weiterhin
auf ihre Sicht der Dinge zu bestehen.
Die betroffenen Menschen haben auf dem Weg des Rechtsschutzes mit
Hilfe der IG Metall die ihnen zustehende Rechte gerichtlich geltend
gemacht. Nach langwierigen, aber vergeblichen Versuchen, eine
außergerichtliche, einvernehmliche Lösung zu suchen, ist das in einem
demokratischen Land völlig normal.