Betrieb & Umwelt - IHK Mittleres Ruhrgebiet

Ein Informationsdienst für eine vorsorgende Abfall- und Wasserwirtschaft, innovative Umwelttechnologie
und Umweltmanagement in der Märkischen Region und den Städten Hattingen und Witten
Nr.:02/2015
Betrieb & Umwelt
Hagener Unternehmer Hans Peter Scheene „lebt“ eMobility vor
Inhalt
Elektroautos in
gewerblichen Fuhrparks
Abfallwirtschaft
NRW plant ökologische
Abfallwirtschaft für kommunalen Restmüll... Seite 5
ADR-konformer Transport
von Altlampen: Lightcycle
bietet Sammelstellen praxisgerechte Lösung und tauscht
Behälter aus... Seite 6
Abfallentsorgung im Gesundheitsdienst: LAGA-Merkblatt
18 aktualisiert und veröffentlicht... Seite 5
Energie/Klimaschutz
Elektroautos in gewerblichen
Fuhrparks, Hagener Unternehmer Hans Peter Scheene
„lebt“ eMobility vor... Seite 1
Energiedienstleistungsgesetz
jetzt in Kraft, auch Entsorgungswirtschaft kann von der
Energieauditpflicht betroffen
sein... Seite 3
KlimaExpo.NRW sucht Vorreiter: Aufruf an Unternehmen
und Organisationen... Seite 2
Wasserwirtschaft
Hochwasserschutz im Betrieb: Risiken erkennen und
richtig handeln; IHKs bieten
Hilfe... Seite 4
„Die letzte Seite“
kurz & bündig
Impressum
Fa. Scheene macht und fährt sauber
(Bild: Hans Peter Scheene)
I
n gewerblichen Fuhrparks können
Elektroautos bereits heute wirtschaftlich eingesetzt werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) geförderte Studie, die jetzt im
Internet kostenlos abrufbar ist. Auch
heimische Unternehmen machen positive Erfahrungen mit der E-Mobilität, wie
das Beispiel der Hagener Gebäudereinigung Werner Scheene GmbH zeigt.
Studie
Im Rahmen der BMWi-Studie wurde erstmals die Wirtschaftlichkeit von
Elektrofahrzeugen mit der von konventionellen Fahrzeugen auf einer Gesamtkostenbasis verglichen. Bei ihrer
Analyse betrachteten die Autoren batterieelektrische Fahrzeuge der Kategorien Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, mittelschwere Lkw und Linienbusse. Dabei
wurde deutlich, dass besonders Pkw und
leichte Nutzfahrzeuge bei hohen Jahresfahrleistungen und langer Haltedauer
schon heute Gesamtkostenvorteile gegenüber vergleichbaren konventionellen
Autos aufweisen. Schwere Nutzfahrzeuge können mit den derzeitigen Rahmenbedingungen noch nicht wirtschaftlich betrieben werden. Auf Basis weiter
sinkender Batteriepreise geht die Studie
insgesamt von einem hohen ökonomischen Potenzial für gewerbliche Elektrofahrzeuge aus.
Praxis
Hans Peter Scheene, Geschäftsführer
und Inhaber der Hagener Gebäudereinigungsfirma, ist bereits seit langem
von den Potenzialen eines batteriebetriebenen Fuhrparks überzeugt. „In
der betrieblichen Praxis leben wir die
Elektromobilität. Wir haben mittlerweile mit unseren fünf E-Fahrzeugen rund
120.000 km zurückgelegt“. Der vollelektronische Batterieantrieb ist für den
Unternehmer die Technik der Zukunft;
deshalb soll die gesamte Flotte von
zehn Fahrzeugen auf Strom umgestellt
Ennepe-Ruhr-Kreis  Stadt Hagen  Märkischer Kreis
Industrie- und Handelskammern NRW
Betrieb &
Umwelt
werden. Schmutzige Auspuffgase in der
Luft nervten den Firmenchef auf seinem
Weg ins Büro derart, dass er sich im Jahr
2012 entschloss, einen Renault Twizy zu
kaufen. Aufgrund des geringen Anschaffungspreises und des niedrigen Verbrauches hatte sich sein erstes E-Auto bereits
in zweieinhalb Jahren amortisiert. „Das
macht das Auto zum idealen Stadtfahrzeug. Es ist günstig, emittiert keine
schmutzigen Auspuffgase und passt in
jede Parklücke. Da der Motor kein Öl
braucht und keine teuren Inspektionen,
sind auch die Unterhaltungskosten unschlagbar.“
Vorteile, die nicht nur auf den kleinen
Twizy zutreffen, sondern auch auf die
vier weiteren E-Fahrzeuge der Flotte.
Da die Autos deutlich günstiger tanken als Benziner oder Dieselfahrzeuge,
konnte die Mineralölrechnung auf ein
Drittel reduziert werden. Zudem sind
die Fahrzeuge 10 Jahre von der Steuer
befreit.
Erfahrungen sind positiv
Reichweitenprobleme gibt es auch
nicht. Mit einer Batterieladung können
die Fahrzeuge rund 100 km fahren. Das
reicht, um ohne Probleme die Kunden
zu erreichen. Aufgetankt wird dann wieder am Lager oder am Büro. In knapp
einer Stunde ist die Batterie mit Strom
aus erneuerbaren Energien wieder betankt. Auch die Kunden sind zufrieden.
„Wir fahren oft auf Grundstücke bis nah
an die Häuser. Da gibt es kein störendes
Motorgeräusch und keine Auspuffabgase“. Was ist mit der Batterie, dem Sorgenkind des Elektroautos? „Wir haben
keine Probleme in der betrieblichen Praxis, weder mit der Lebensdauer, noch
mit der Leistungsfähigkeit. Defekte in
der Zündanlage, Getriebeschaden, zwei
geplatzte Motoren durch eine kaputte
Ölpumpe hatten wir in der Vergangenheit aber schon bei unseren Verbrennern“. (gb)
Gebäudereinigung Werner Scheene GmbH, Internet: www.wernerscheene.de, Tel.: 02331/61059,
Mail: [email protected].
Die Studie kann kostenlos unter
http://ikt-em.de/_media/Gesamtbericht_Wirtschaftlichkeit_von_
Elektromobilitaet.pdf herunter geladen werden.
Aufruf an Unternehmen und Organisationen
KlimaExpo.NRW sucht Vorreiter
D
ie KlimaExpo.NRW sucht Projekte, die eine Vorreiterrolle für den
Klimaschutz am Standort NordrheinWestfalen einnehmen können. Der
Aufruf gilt den unterschiedlichsten
Akteuren. Eingereicht werden kann die
kleine Schulinitiative bis hin zum industriellen Großprojekt. Bis zum Jahr 2022
soll so ein NRW-weites KlimaschutzNetzwerk mit mindestens 1.000 „BitteNachmach-Aktionen“ gefüllt und präsentiert werden.
Hintergrund
Um Energiewende, Klimaschutz und
die notwendige Anpassung an die Folgen des Klimawandels als Schubkräfte einer nachhaltigen Entwicklung für
Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu
machen, hat die Landesregierung die
KlimaExpo.NRW ins Leben gerufen.
Diese soll das technologische und wirtschaftliche Potenzial Nordrhein-Westfalens präsentieren und einem breiten
Publikum bis hin zur internationalen
Ebene erfahrbar machen. Letztendlich
soll die Initiative der Landesregierung
das Engagement für den Klimaschutz
fördern und eine Kultur des Mitmachens
schaffen. Die Teilnahme ist denkbar einfach, wie ein Blick auf den nur eine Seite umfassenden Bewerber-Check zeigt.
Zunächst sollte kurz skizziert werden,
was das Projekt besonders interessant
macht und inwiefern es technisch oder
gesellschaftlich besonders innovativ
ist. Gefragt wird auch, ob das Projekt
positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder die Umweltqualität in NRW hat und möglicherweise zur
Steigerung der Lebensqualität beiträgt.
Schließlich möchten die Macher der
KlimaExpo.NRW wissen, ob das Projekt viele Nachahmer finden kann.
Bekannter machen
Dass die heimische Wirtschaft eine
Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz
und Energieeffizienz einnimmt, zeigt
ein Blick in die Projekt-Datenbank der
EnergieAgentur.NRW, der EffizienzAgentur NRW und die des Innovationsprogramms des Umweltministeriums.
Auch die eindrucksvollen Bilanzen der
vielen Ökoprofit-Projekte in Hagen,
dem Ennepe-Ruhr-Kreis und dem Mär-
2
kischen Kreis belegen das herausragende Engagement der unterschiedlichen
Teilnehmer und Institutionen. Die Stadt
Hagen gewann zudem den Klimaschutzpreis 2014. Die Stadt Iserlohn ist KWKModellkommune (Kraft-Wärme-Kopplung). Eine ganze Reihe von heimischen
Kommunen wurden darüber hinaus bereits mit dem European Energy Award
ausgezeichnet. Nicht zu vergessen sind
die vielen Initiativen der Kammern wie
beispielsweise die Qualifizierung von
Azubis zum „Energie-Scout“. Warum
sollten die guten Projekte und Aktivitäten nicht bekannter gemacht werden?
(gb)
Informationen für die Bewerbung
als „Schrittmacher“ bei der KlimaExpo.NRW gibt es unter www.
klimaexpo-nrw.de.
Betrieb &
Umwelt
Auch Entsorgungswirtschaft kann von der Energieauditpflicht betroffen sein
Energiedienstleistungsgesetz jetzt in Kraft
A
m 22.04.2015 ist das novellierte
Energiedienstleistungsgesetz
(EDL-G) in Kraft getreten. Hierdurch
werden große Unternehmen verpflichtet, bis zum 5. Dezember 2015 erstmalig ein Energieaudit durchzuführen (vgl.
B&U 01/2015). Ausgenommen sind lediglich die Betriebe, die ein zertifiziertes
Energiemanagementsystem nach ISO
50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt haben.
Hilfestellungen bei der Umsetzung der
Auditpflicht finden Unternehmen auf
diversen Internetseiten. Eine Auswahl
wird im Nachfolgenden vorgestellt.
dena
Ein Energieaudit legt die wesentlichen
Energieflüsse im Unternehmen offen
und identifiziert Effizienzpotenziale.
Grundlage hierfür ist die systematische
Erfassung und Analyse der Energiedaten. Die Ergebnisse werden in einem
abschließenden Bericht zusammengefasst, der vorhandene Energieeinsparpotenziale ausweist und sinnvolle Energieeffizienzmaßnahmen auf der Basis
von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
empfiehlt. Die Deutsche Energieagentur
stellt unter www.stromeffizienz.de ein
umfassendes Dossier zum Thema bereit.
Hier gibt es ausführliche Hintergrundinformationen. Beschrieben werden auch
der Auditablauf und die Anforderungen
an den Energieauditor.
BAFA
Die Appelle der betroffenen Wirtschaftsverbände, Hilfestellungen schnellstmöglich zu veröffentlichen, richteten
sich insbesondere an das Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA). Die Umsetzung der Auditpflicht wird zukünftig vom BAFA überwacht. Bereits im April startete die Behörde einen Konsultationsprozess, um
gemeinsam mit Verbänden, Unternehmen und Energieberatern ein „Merkblatt
für Energieaudits nach dem EDL-G“ abzustimmen. Mittlerweile ist die endgül-
Entsorgungswirtschaft kann vom EDL-G auch betroffen sein (Bild: Bartsch/MK)
tige Fassung auf der BAFA-Internetseite
kostenlos abrufbar. Ein wesentliches
Kapitel des Merkblattes beschäftigt
sich mit der Frage, wer von den neuen
Regeln überhaupt betroffen ist. Die Beantwortung ist gar nicht so einfach. So
sind beispielsweise Unternehmen von
der Auditpflicht ausgeschlossen, die
überwiegend hoheitliche Tätigkeiten
wahrnehmen. Hier ist jeder Einzelfall
zu prüfen, rät der BAFA-Leitfaden. So
können auch öffentlich-private Partnerschaften, wie sie in der Entsorgungswirtschaft häufig vorkommen, von der
Energieauditpflicht betroffen sein. Oder
was ist zu beachten, wenn ein Betrieb
sein Personal aufbauen oder abbauen
muss und infolge dessen so den Schwellenwert „250“ kurzfristig über- oder unterschreitet? Antworten auf diese Fragen
und Berechnungsbeispiele finden sich
im BAFA-Merkblatt unter www.bafa.
de/bafa/de/energie/energie_audit/publikationen/index.html.
mod.EEM
Hilfestellung, ein Energieaudit in die
Praxis umzusetzen, bietet beispielsweise
auch der Online-Leitfaden mod.EEM,
der von der Energie.Agentur.NRW entwickelt wurde (vgl. B&U 02/2012). Die
Abkürzung mod.EEM steht für modulares
Energie-Effizienz-Management
und führt die Unternehmen mit Check-
3
listen, Tabellenvorlagen und umfassenden Informationen durch das Audit oder
zum Energiemanagementsystem. Mit
der Walzwerke Einsal GmbH und der
Busch-Jaeger Elektro GmbH finden sich
auch zwei heimische Betriebe mit zertifiziertem Energiemanagementsystem
unter den erfolgreichen mod.EEM-Teilnehmern. Die Internetseite lautet www.
modeem.de.
UGA
Der Umweltgutachterausschuss (UGA)
stellt auf seiner Internetseite ebenfalls
hilfreiche Informationen bereit. Unternehmen, die bereits nach ISO 14001
zertifiziert sind, sollten ihr Umweltmanagementsystem zu EMAS aufwerten.
Aus Sicht des UGAs ist der zu leistende
Mehraufwand nicht höher als eine neue
Zertifizierung nach ISO 50001. Die Anforderungen der ISO 14001 stellen bereits vollumfänglich die Grundlage für
EMAS dar. Die UGA hat unter www.
emas.de/service/pdf-downloads/infoblaetter eine Hilfestellung zum Umstieg
veröffentlicht. (gb)
Das novellierte Energiedienstleistungsgesetz steht im Internet unter www.gesetze-im-internet.de/
edl-g kostenlos als Download zur
Verfügung.
Betrieb &
Umwelt
Betriebe müssen Risiken erkennen und richtig handeln; IHKs bieten Hilfe
Hochwasserschutz jetzt!
H
ochwasser! Das Thema ist brisant:
Die Bilder von 2013 sind noch im
Kopf. Katastrophale Überschwemmungen an Elbe und Donau, überflutete
Städte und Landschaften, zerstörte Deiche und Gebäude. Künftig drohen uns
nach Expertenansicht noch mehr und
noch stärkere Starkregentage. Die Betriebe am Wasser sind gefordert!
Risikomanagementpläne
Zentrales Instrument des Hochwasserschutzes ist die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) der
EU. Deren Ziel ist ein systematisches
und kooperatives Vorgehen über Staatsund Ländergrenzen hinweg, das zu
nachhaltigen Maßnahmen für weniger
Hochwasser und zu einer besseren Vorsorge für den Fall der Fälle führt.
Das 2010 in Abschnitt 6 des deutschen
Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) umgesetzte Regelwerk schreibt einen Dreischritt vor: bis Dezember 2011 waren
die Gebiete mit erhöhtem Hochwasserrisiko zu ermitteln und bis Dezember
2013 Hochwasserkarten zu erstellen, die
zeigen, welche Bereiche bei Hochwassern niedriger (HQ extrem), mittlerer
(HQ 100) und hoher (HQ 10) Wahrscheinlichkeit überflutet werden. Im Dezember 2015 müssen nun die Risikomanagementpläne mit den Maßnahmen zur
Minimierung von Umfang und Auswirkung künftiger Hochwasserereignisse
vorliegen. Jeder der drei Schritte ist alle
sechs Jahre zu wiederholen.
Runde Tische
Bei der zurzeit laufenden Erstellung der
Risikomanagementpläne leisten ganz
unterschiedliche Partner wie Städte, Private, Polizei, Feuerwehr und andere Katastrophenschutzeinheiten ihren Beitrag.
In den vergangenen Monaten wurden
in den einzelnen Managementeinheiten
Runde Tische durchgeführt, an denen
auch die SIHK und potenziell betroffene
Unternehmen teilgenommen haben, um
geeignete Maßnahmen abzusprechen.
Die Ergebnisse sind beispielsweise Pläne für neue Retentionsflächen, technische Schutzmaßnahmen, eine bessere
Kommunikation der Hochwasserprognosen und Konzepte für ein abgestimmtes Verhalten im Notfall.
Die Risikomanagementpläne sprechen
vor allem die Kommunen und die Wasserverbände an. Anders ist dies bei der
Ausweisung von Überschwemmungsgebieten, die über die neuen Hochwasserkarten von 2013 und die dort verzeichneten HQ-100-Flächen mit der
HWRM-RL verknüpft ist. Hier sind
betriebliche Interessen in hohem Maße
tangiert, weshalb sich die IHKs aktiv
an diesem Prozess beteiligen und für
die Berücksichtigung der unternehmerischen Belange eintreten.
Gemäß Paragraf 76 WHG und Paragraf
112 Landeswassergesetz (LWG) sind
die HQ-100-Flächen nämlich als Überschwemmungsgebiete auszuweisen. In
NRW wurden sämtliche HQ-100-Flächen bis Ende Februar 2015 zumindest
vorläufig gesichert. In Überschwemmungsgebieten gelten gemäß Paragraf
78 WHG und Paragraf 113 LWG strenge Restriktionen wie etwa die Verbote,
Gebäude zu errichten oder zu erweitern,
Gegenstände abzulagern, die den Wasserabfluss behindern oder weggespült
werden könnten oder das Grundstück
zu erhöhen oder zu vertiefen. Gehen
Betriebe mit wassergefährdenden Stoffen um oder unterliegen sie der Störfallverordnung, kommen weitere Auflagen
hinzu.
Einschränkungen
Unternehmen in Überschwemmungsgebieten werden in ihren Entwicklungsmöglichkeiten mitunter massiv
eingeschränkt. Wer unsicher ist, ob sein
Betriebsgelände eine HQ-100-Fläche
ist, sollte dies unter www.flussgebiete.
nrw.de (vgl. Infokasten) recherchieren
oder die SIHK ansprechen.
Aber auch Betriebe außerhalb von Überschwemmungsgebieten können von
4
Hochwasser im Jahr 2008 in Hüinghausen
(Bild: Brunsmeier/MK)
Hochwasserereignissen und Sturzfluten betroffen sein. Auch für sie besteht
Handlungsbedarf. Denn letztlich ist gemäß Paragraf 5 WHG „jede Person, die
durch Hochwasser betroffen sein kann,
[…] verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen […] zu treffen“.
Risiken erkennen
Hier setzt die Broschüre „Hochwasserschutz im Betrieb: Risiken erkennen –
Richtig handeln“ (vgl. Infokasten) an,
die die IHKs mit Unterstützung von
Fachanwälten und Ingenieuren erstellt
haben. Unterteilt in die Punkte „Standortfragen“, „Vorsorge“, „Arbeitsrechtliche Aspekte“, „Öffentlichkeitsarbeit
und Kundenmanagement“, „Pflichten
von Vermietern und Mietern“ und „Dokumentation“ kann die Veröffentlichung
einen Beitrag dazu leisten, dass die
Unternehmen Hochwasserrisiken erkennen, die notwendigen Vorsorgemaßnahmen treffen und im Hochwasserfall
richtig handeln.
Im Kern geht es um drei Punkte: die
Prüfung rechtlicher und faktischer Betroffenheiten, die Erwägung baulichtechnischer Maßnahmen und die Durchführung organisatorischer Maßnahmen.
Angesichts der Brisanz des Hochwas-
Betrieb &
Umwelt
serthemas haben die NRW-IHKs und
das Düsseldorfer Umweltministerium
eine enge Zusammenarbeit mit dem Ziel
einer breit angelegten Informationsoffensive vereinbart. Auch soll mit der Bezirksregierung Arnsberg ein Verfahren
erprobt werden, mit dem die IHKs und
ihre Betriebe aktiv in die Ausweisung
von Überschwemmungsgebieten eingebunden werden. (jf)
Die HQ-100-Flächen sind unter www.flussgebiete.nrw.de zu finden unter
der Rubrik „HWRM-RL - Hochwasser gemeinsam meistern“, Unterpunkt
„Hochwasserrisikokarten/Hochwassergefahrenkarten“. Rechts auf das
entsprechende Teileinzugsgebiet klicken, die passende Detailkarte auswählen und schließlich HQ 100 anklicken, wobei es egal ist, ob die Risikooder die Gefahrenkarte ausgewählt wird.
Nähere Infos: Dr. Jens Ferber, [email protected]. Hier kann auch die
IHK-Broschüre angefordert werden.
Künftig gibt es fünf Entsorgungsregionen im Land
E
nde April wurde der Entwurf des
nordrhein-westfälischen ökologischen Abfallwirtschaftsplanes (öAWP)
veröffentlicht. Hiermit will die Landesregierung die Entsorgung von kommunalen Siedlungsabfällen neu regeln.
Ziele sind die Vermeidung von Mülltourismus, eine hochwertige Verwertung
und eine ortsnahe Beseitigung. Ferner
soll der öAWP dazu beitragen, langfristig die kommunale Entsorgung zu
sichern und Abfallgebühren vergleichbar zu machen. Derzeit beschäftigen
sich die zuständigen Fachausschüsse
des Landtages mit dem Entwurf. Im Anschluss daran tritt der Abfallwirtschaftsplan in Kraft.
Entsorgungsregionen
NRW-weit werden 31 Kreise und 23
kreisfreie Städte fünf Entsorgungsregionen zugeordnet. Nur innerhalb
dieser Grenzen dürfen die Kommunen ihre Siedlungsabfälle beseitigen.
In der jeweils zugewiesenen Region
können freiwillige Kooperationen oder
Zweckverbände gegründet werden.
Das sollte möglichst innerhalb eines
Jahres nach dem öAWP-Inkrafttreten
passieren. Nach Ablauf des Zeitraums
behält sich die Landesregierung vor,
die Zuweisungen zu einer bestimmten
Hausmüllverbrennungsanlage und/oder
einer mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage durch Rechtsverordnung zu regeln.
Die kreisfreie Stadt Hagen und der Märkische Kreis gehören zur Entsorgungsregion III, die im Wesentlichen dem
Gebiet des Regierungsbezirks Arnsberg
entspricht. Zur thermischen Behandlung
der Siedlungsabfälle stehen hier die drei
Müllverbrennungsanlagen in Hagen,
Hamm und Iserlohn mit einer Gesamtkapazität von 710.000 Tonnen zur Verfügung. Der Ennepe-Ruhr-Kreis wurde
der Region V zugewiesen. Diese weist
mit fünf Hausmüllverbrennungsanlagen und drei mechanisch-biologischen
Abfallbehandlungsanlagen die höchste
Behandlungskapazität der fünf Entsorgungsregionen in NRW auf, 2.710.000
Tonnen.
Keine Zuweisung
Laut öAWP wäre eine verbindliche
Zuweisung zu einzelnen Abfallentsorgungsanlagen nicht zielführend. Daher
setzt die Landesregierung auf die Bildung von Entsorgungsregionen, in der
die Kommunen freiwillige regionale
Kooperationen eingehen. Hiervon sollen auch Impulse für eine landesweite
Anpassung der Behandlungskapazitäten
ausgehen. Der öAWP prognostiziert für
ganz NRW, dass die Müllmenge bis 2025
im Vergleich zu 2010 um fast zehn Prozent zurückgehen wird - auf dann 4,42
Millionen Tonnen. Herruntergebrochen
auf die Regionen ist der Mengenrückgang im Gebiet III mit fast 20 Prozent
am höchsten. In der Entsorgungsregion
V fällt die Behandlungsmenge nur um
ca. neun Prozent.
Diskussion
Der Rhein-Kreis Neuss prüft derzeit
rechtliche Schritte gegen die Abfall-
5
Müllbunker (Bild: Bartsch/MK)
NRW plant ökologische Abfallwirtschaft
wirtschaftsplanung der Landesregierung. Die Umsetzung des öAWPs hätte
für den Kreis die Konsequenz, dass der
Neusser Abfall zwar in der 67 Kilometer entfernten MVA in Aachen entsorgt
werden könnte, nicht aber in der nur 35
Kilometer entfernte MVA in Wuppertal.
Wuppertal liegt in der Entsorgungsregion V. Der Rhein-Kreis Neuss ist hingegen der Entsorgungsregion I zugeteilt.
Bioabfall
Eine weitere Änderung im Abfallwirtschaftsplan betrifft den Biomüll. Als
langfristiges Ziel ruft der öAWP eine
Menge von 150 Kilogramm aus, die pro
Einwohner und Jahr erfasst werden soll.
Auf welchem Wege Bioabfälle gesammelt und verwertet werden, entscheiden
die Kommunen. (gb)
Der 131-seitige Entwurf ist abrufbar unter www.umwelt.nrw.de,
Stichpunkt: „Umweltschutz/Umweltwirtschaft“.
Betrieb &
Umwelt
Lightcycle bietet Sammelstellen praxisgerechte Lösung und tauscht Behälter aus
ADR-konformer Transport von Altlampen
D
erzeit stattet Lightcycle bundesweit
die Sammelstellen für ausgediente
Leuchtmittel mit optimierten Gitterboxen und Rungenpaletten aus. Damit
reagiert der Betreiber des AltlampenRücknahmesystems auf neue Anforderungen, die seit Beginn des Jahres an
den Transport gefährlicher Güter gestellt werden.
Hintergrund
Die Suche nach einer praxisgerechten Lösung für eine ADR-konforme
Entsorgung von Elektroaltgeräten mit
Lithiumbatterien (vgl. B&U 01/2015)
geht weiter, nachdem die Task-Force
„ADR und Elektro-Altgeräte“ Ende
März zum zweiten Mal tagte. Vor ähnlichen Problemen stehen auch die Altlampenentsorger bzw. die kommunalen
und privaten Sammelstellen. Auch der
Transport ausgedienter Leuchtmittel
muss ADR-konform durchgeführt werden. Bisher erfolgten die Sammlung und
der Abtransport mit Hilfe sogenannter
Rungenpaletten. Wenn während des
Transportvorganges jedoch noch intakte Leuchtmittel zerbrechen, ist der
Einsatz von Rungenpaletten problematisch und aus Sicht von Experten nicht
ADR-gemäß. Im Rahmen der Neuregelung müsse sichergestellt sein, dass auch
für den Fall einer transportbegleitenden
Beschädigung der Leuchtmittel etwaige
Füllgutreste wie z. B. Glasscherben in
einer Außenverpackung verbleiben. Vor
dem Transport beschädigte Altlampen
(Lampenbruch) werden bei Lightcycle
bereits heute in geschlossenen Spannringfässern erfasst.
Austausch
Lightcycle hat angekündigt, in den
nächsten Wochen und Monaten bundesweit die Sammelstellen über seine Logistikpartner rechtzeitig sowohl mit den
optimierten Gitterboxen und Rungenpaletten als auch mit dem zugehörigen
Informations- und Schulungsmaterial
auszustatten. Dadurch können die mit
Lightcycle kooperierenden Sammelstellen sowie die Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ihren
Versenderpflichten gemäß der neuen
ADR-Anforderungen
nachkommen,
und die fachgerechte Sammlung und
Schadstoffsammlung (Bild: Bartsch/MK)
Entsorgung von Altlampen in Deutschland bleibt weiterhin gesetzeskonform
gewährleistet. (gb)
Abgabemöglichkeiten für die Entsorgung von Klein- und Großmengen (über 50 Stück) finden
sich unter www.lightcycle.de.
LAGA-Merkblatt 18 aktualisiert und veröffentlicht
Abfallentsorgung im Gesundheitsdienst
Medikamente (Bild: Bartsch/MK)
D
ie
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat auf ihrer Internetseite eine neue Fassung der
Mitteilung 18 „Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen
des Gesundheitsdienstes“ veröffentlicht.
Das 35-seitige Papier wurde den Vorga-
ben des aktuellen Abfallrechts angepasst
und gibt den Verantwortlichen praktische Ratschläge für ihre tägliche Arbeit.
Die LAGA ist ein Arbeitsgremium der
Umweltministerkonferenz. Ihre Zielsetzung ist die Sicherstellung eines
möglichst ländereinheitlichen Vollzugs
6
des Abfallrechts in Deutschland. Zur
Lösung abfallwirtschaftlicher Aufgabenstellungen erarbeitet die LAGA
Merkblätter, Richtlinien und Informationsschriften.
Mit der überarbeiteten Mitteilung 18
gibt die Arbeitsgemeinschaft Hinwei-
Betrieb &
Umwelt
se für die Einstufung und Entsorgung
von Abfällen aus allen Einrichtungen
des Gesundheitsdienstes, die im Rahmen der humanmedizinischen und tierärztlichen Versorgung und Forschung
anfallen. Von diesen Abfällen, so die
Einschätzung der LAGA, gehen keine größeren Gefahren aus als von ordnungsgemäß entsorgtem Siedlungsabfall und ähnlichen gewerblichen und
industriellen Abfällen - vorausgesetzt,
die Handhabung ist sachgemäß. Dies ist
eine komplexe Herausforderung für alle
Verantwortlichen. Sie müssen für die
ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. die gemeinwohlverträgliche
Beseitigung nicht nur die Vorgaben des
Abfallrechts berücksichtigen, sondern
zusätzlich auch das Infektionsschutz-,
Arbeitsschutz-, Chemikalien- und Ge-
fahrgutrecht. So ist z.B. zu prüfen, inwieweit aus infektionspräventiver Sicht
besondere Anforderungen innerhalb und
außerhalb der Einrichtung des Gesundheitsdienstes zu stellen sind. (gb)
Die Mitteilung 18 steht unter www.
laga-online.de zum kostenlosen
Download bereit.
Betrieblicher Ressourcenverbrauch & Energieeffizienz im Fokus der zweiten KlimaTour MK
Heimische Firmen öffnen Türen
3
3 Bürgerinnen und Bürger machten
sich mit Landrat Thomas Gemke
und Kreisdirektorin Barbara DienstelKümper vom Lüdenscheider Kreishaus
aus auf zur zweiten KlimaTour durch
den Märkischen Kreis. In diesem Jahr
standen vier Kommunen auf dem Fahrplan, in denen sich Firmen besonders innovativ beim Ressourcenverbrauch, der
Energieeffizienz und dem Klimaschutz
hervorheben.
Stationen
Erste Station waren die Wirtschaftsdienste (WiDi) im Lüdenscheider Ortsteil Hellersen. Dort wurden herkömmliche Kondensat-Ableiter, die bisher
Dampfverluste im hohen fünfstelligen
Euro-Bereich verursachten, gegen eine
neue, effizienter und zuverlässiger arbeitende Technik ausgetauscht (vgl. B&U
01/2015). Damit werden rund 20 Prozent Wasser und etwa 480 Tonnen CO2
eingespart. Die Energiekosten konnten
um ca. 30.000 Euro gesenkt werden.
Beeindruckend für die KlimaTouristen
war die Logistik in der Großwäscherei,
die täglich 40 Tonnen Kleidung, Bettwäsche und Handtücher reinigt.
Anschließend ging es weiter zur Firma Schniewindt nach Neuenrade. Das
mittelständische Familienunternehmen
steht seit kurzem im Lexikon der Weltmarktführer. Schniewindt hat einen
elektrischen Bremswiderstand entwickelt, mit dem riesige Kreuzfahrt- und
Containerschiffe ca. 20 Prozent weniger
Treibhausgase ausstoßen. Der Brems-
Stefan vom Schemm (SIHK) und Babara Dienstel-Kümper (MK) im Gespräch mit Christof
Hackler (WiDi) bei den Wirtschaftsdiensten Hellersen v.l. (Bild: Petra Schaller/ MK)
weg verkürzt sich, und die entstehende
Wärme, kann noch zur Erhitzung von
Brauchwasser genutzt werden. Ungewöhnlich ebenfalls die Verkleidung der
Fassade mit Photovoltaikplatten. Vor
zehn Jahren war dies die erste senkrecht
aufgestellte Anlage in Nordrhein-Westfalen.
Drittes Ziel war das Hotel Antoniushütte
in Balve-Eisborn. Hier hat man bereits
bei der Einrichtung auf Nachhaltigkeit
gesetzt, historische Bauteile wiederverwendet und einheimischen Hölzern den
Vorrang gegeben. In der Hotel-Küche
werden regionale, saisonale Produkte
verarbeitet. Darüber hinaus steht eine
Ladestation für E-Bikes zur Verfügung.
Zuletzt hielt der KlimaTour-Bus bei der
Sundwiger Drehtechnik GmbH in Hemer. Das Unternehmen hat eine gründliche Analyse seiner Energieverbräuche
gemacht, weil die Kosten mit mehr als
7
500.000 Euro ein großen Ausgabeposten darstellen. In einem umfassenden
Projekt wurden die veraltete Heizung
durch ein Blockheizkraftwerk und die
Beleuchtung durch LED ersetzt. Eine
Besonderheit ist, dass die vom BHKW
erzeugte Wärme in Kälte umgewandelt
wird, um die Maschinen zu kühlen. Die
Maßnahmen (eine Photovoltaikanlage
soll noch gebaut werden) sind noch nicht
abgeschlossen – dennoch werden bereits
jetzt 24 Prozent Strom eingespart.
Positives Fazit
„Wichtig ist mir, dass einmal mehr in
die Öffentlichkeit gerückt wird, wie innovativ Firmen aus dem industriestarken Märkischen Kreis im Thema Klimaschutz unterwegs sind. Und das ist
mit dieser Tour sehr gut gelungen“, zog
Landrat Thomas Gemke ein positives
Fazit. (Presse MK)
Betrieb &
Umwelt
Herausgeber:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Stadt Hagen, Märkischer Kreis, Industrie- und Handelskammern NRW
Ansprechpartner:
Ennepe-Ruhr-Kreis:
Fachbereich Bau, Umwelt, Vermessung
und Kataster, Hauptstraße 92,
58332 Schwelm, Jörg Schürmann (js),
Tel.: 02336/93-2493,
Mail: [email protected],
Internet: www.en-kreis.de
Stadt Hagen:
Umweltamt,
Rathausstraße 11, 58095 Hagen,
Sabine Garmann (sg),
Tel.: 02331/207-2722,
Mail: [email protected],
Internet: www.hagen.de
Märkischer Kreis:
Fachdienst 44 - Umweltschutz und
Planung, Heedfelder Str. 45,
58509 Lüdenscheid, Guido Bartsch
(gb), Tel.: 02351/966-6371,
Mail: [email protected],
Internet: www.maerkischer-kreis.de
Industrie- und Handelskammern:
Südwestfälische Industrieund Handelskammer zu Hagen,
Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen,
Dr. Jens Ferber (jf), Tel: 02331/390-272,
Mail: [email protected],
Internet: www.sihk.de
IHK Mittleres Ruhrgebiet
(für die Städte Hattingen und Witten),
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Rouven Beeck (rb), Tel.: 0234/9113-141,
Mail: [email protected],
Internet: www.bochum.ihk.de
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Redaktion, Layout & Grafik:
Märkischer Kreis (s.o.)
Guido Bartsch (V. i. S. d. P.)
Internet: www.maerkischer-kreis.de,
Stichpunkt: „Newsletter“
Erscheinungszeitraum
und Druck:
3-mal im Jahr, lose Folge,
Hausdruckerei Märkischer Kreis
Hagen NRW-weit vorn
62 Prozent neu genehmigter Gebäude
werden in Hagen mit erneuerbaren Energien beheizt. Im letzten Jahr war das
die höchste Quote in ganz NordrheinWestfalen. Das geht aus aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes (IT.
NRW) hervor. Mit etwas Abstand folgen
der Märkische Kreis und der EnnepeRuhr-Kreis. Hier nutzen immerhin noch
45,2 bzw. 44,3 Prozent der Bauherren
Biomasse, Biogas/Biomethan, Holz,
Solaranlagen und Wärmepumpen zur
Wärmeerzeugung. Die komplette Liste
ist unter www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2015/pres_100_15.html
abrufbar.
Mitarbeitermotivation
Das Bayrische Landesamt für Umwelt
hat auf seiner Internetseite den neuen
Leitfaden „Mitarbeitermotivation für
Klimaschutz & Energieeffizienz“ veröffentlicht. Der Faktor Mensch ist neben allen technischen Maßnahmen ein
Schlüssel zur nachhaltigen Senkung
des betrieblichen Energieverbrauchs. Je
stärker die Motivation der Belegschaft
für die Steigerung der Energieeffizienz
und für den Klimaschutz geweckt werden kann, desto eher sind Mitarbeiter
bereit, aktiv Energieeffizienzpotenziale
zu erschließen. Vor diesem Hintergrund
stellt die kostenlose Broschüre praxisbewährte Maßnahmen und Instrumente vor, Mitarbeiter zu motivieren. Die
16-seitige pdf-Datei ist unter www.izu.
bayern.de, Stichpunkt „Energie/Klima“,
„Publikationen“ abrufbar.
Entsorgungsnachweise
Die Beseitigung asbesthaltiger Abfälle
auf eine Boden- und Bauschuttdeponie
darf nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde erfolgen. Bei Deponien
der Klasse 1 genehmigten bisher die
Unteren Abfallwirtschaftsbehörden der
Kreise bzw. kreisfreien Städte die Entsorgungsnachweise. Diese Zuständigkeit wechselte jetzt. Für die Deponie
Lüdenscheid-Lösenbach ist jetzt nicht
mehr der Märkische Kreis, sondern die
Bezirksregierung in Arnsberg Ansprechpartnerin.
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(Bild: Bartsch/MK)
Impressum
kurz & bündig
Gefahrstoffkennzeichnung
Im Mai endete die Umstellungsfrist für
die Gefahrstoffkennzeichnung; seit Juni
müssen Unternehmen die neuen Gefahrstoff-Symbole anwenden. Bereits am 3.
September 2008 verabschiedete das Europäische Parlament die Verordnung zur
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte (GHS-Verordnung). Mit dieser Vorschrift wurden
neue Warnkennzeichen für gefährliche
chemische Stoffe und Produkte (Gemische) eingeführt. Ziel war eine weltweit
einheitliche Einstufung, Kennzeichnung
und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen. Um die Umstellung
für die Betroffenen zu erleichtern, konnten in der Übergangsfrist auch noch die
alten Gefahrensymbole genutzt werden.
Mehr Informationen finden sich unter
www.bfr.bund.de, Stichpunkt „Fragen
und Antworten“, „Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“.
Energie & Kommunen
Mit dem neuen Leitfaden „Energie- und
Klimaschutzmanagement: Handlungsfeld Gebäude.“ bietet die Deutsche
Energie-Agentur (dena) Hilfestellungen
für Kommunen zum Energiesparen in
öffentlichen Gebäuden. Die 52-seitige
Publikation kann unter www.energieeffiziente-kommune.de/broschueren
heruntergeladen werden. Der Leitfaden
erläutert, wie Gemeinden, Städte und
Landkreise den Energieverbrauch in
kommunalen Gebäuden systematisch
senken und damit erhebliche Kosten
einsparen können. Ergänzt wird die Broschüre durch praktische Tipps sowie einen Überblick über Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogramme.