Ein Informationsdienst für eine vorsorgende Abfall- und Wasserwirtschaft, innovative Umwelttechnologie und Umweltmanagement in der Märkischen Region und den Städten Hattingen und Witten Nr.:02/2015 Betrieb & Umwelt Hagener Unternehmer Hans Peter Scheene „lebt“ eMobility vor Inhalt Elektroautos in gewerblichen Fuhrparks Abfallwirtschaft NRW plant ökologische Abfallwirtschaft für kommunalen Restmüll... Seite 5 ADR-konformer Transport von Altlampen: Lightcycle bietet Sammelstellen praxisgerechte Lösung und tauscht Behälter aus... Seite 6 Abfallentsorgung im Gesundheitsdienst: LAGA-Merkblatt 18 aktualisiert und veröffentlicht... Seite 5 Energie/Klimaschutz Elektroautos in gewerblichen Fuhrparks, Hagener Unternehmer Hans Peter Scheene „lebt“ eMobility vor... Seite 1 Energiedienstleistungsgesetz jetzt in Kraft, auch Entsorgungswirtschaft kann von der Energieauditpflicht betroffen sein... Seite 3 KlimaExpo.NRW sucht Vorreiter: Aufruf an Unternehmen und Organisationen... Seite 2 Wasserwirtschaft Hochwasserschutz im Betrieb: Risiken erkennen und richtig handeln; IHKs bieten Hilfe... Seite 4 „Die letzte Seite“ kurz & bündig Impressum Fa. Scheene macht und fährt sauber (Bild: Hans Peter Scheene) I n gewerblichen Fuhrparks können Elektroautos bereits heute wirtschaftlich eingesetzt werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderte Studie, die jetzt im Internet kostenlos abrufbar ist. Auch heimische Unternehmen machen positive Erfahrungen mit der E-Mobilität, wie das Beispiel der Hagener Gebäudereinigung Werner Scheene GmbH zeigt. Studie Im Rahmen der BMWi-Studie wurde erstmals die Wirtschaftlichkeit von Elektrofahrzeugen mit der von konventionellen Fahrzeugen auf einer Gesamtkostenbasis verglichen. Bei ihrer Analyse betrachteten die Autoren batterieelektrische Fahrzeuge der Kategorien Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, mittelschwere Lkw und Linienbusse. Dabei wurde deutlich, dass besonders Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bei hohen Jahresfahrleistungen und langer Haltedauer schon heute Gesamtkostenvorteile gegenüber vergleichbaren konventionellen Autos aufweisen. Schwere Nutzfahrzeuge können mit den derzeitigen Rahmenbedingungen noch nicht wirtschaftlich betrieben werden. Auf Basis weiter sinkender Batteriepreise geht die Studie insgesamt von einem hohen ökonomischen Potenzial für gewerbliche Elektrofahrzeuge aus. Praxis Hans Peter Scheene, Geschäftsführer und Inhaber der Hagener Gebäudereinigungsfirma, ist bereits seit langem von den Potenzialen eines batteriebetriebenen Fuhrparks überzeugt. „In der betrieblichen Praxis leben wir die Elektromobilität. Wir haben mittlerweile mit unseren fünf E-Fahrzeugen rund 120.000 km zurückgelegt“. Der vollelektronische Batterieantrieb ist für den Unternehmer die Technik der Zukunft; deshalb soll die gesamte Flotte von zehn Fahrzeugen auf Strom umgestellt Ennepe-Ruhr-Kreis Stadt Hagen Märkischer Kreis Industrie- und Handelskammern NRW Betrieb & Umwelt werden. Schmutzige Auspuffgase in der Luft nervten den Firmenchef auf seinem Weg ins Büro derart, dass er sich im Jahr 2012 entschloss, einen Renault Twizy zu kaufen. Aufgrund des geringen Anschaffungspreises und des niedrigen Verbrauches hatte sich sein erstes E-Auto bereits in zweieinhalb Jahren amortisiert. „Das macht das Auto zum idealen Stadtfahrzeug. Es ist günstig, emittiert keine schmutzigen Auspuffgase und passt in jede Parklücke. Da der Motor kein Öl braucht und keine teuren Inspektionen, sind auch die Unterhaltungskosten unschlagbar.“ Vorteile, die nicht nur auf den kleinen Twizy zutreffen, sondern auch auf die vier weiteren E-Fahrzeuge der Flotte. Da die Autos deutlich günstiger tanken als Benziner oder Dieselfahrzeuge, konnte die Mineralölrechnung auf ein Drittel reduziert werden. Zudem sind die Fahrzeuge 10 Jahre von der Steuer befreit. Erfahrungen sind positiv Reichweitenprobleme gibt es auch nicht. Mit einer Batterieladung können die Fahrzeuge rund 100 km fahren. Das reicht, um ohne Probleme die Kunden zu erreichen. Aufgetankt wird dann wieder am Lager oder am Büro. In knapp einer Stunde ist die Batterie mit Strom aus erneuerbaren Energien wieder betankt. Auch die Kunden sind zufrieden. „Wir fahren oft auf Grundstücke bis nah an die Häuser. Da gibt es kein störendes Motorgeräusch und keine Auspuffabgase“. Was ist mit der Batterie, dem Sorgenkind des Elektroautos? „Wir haben keine Probleme in der betrieblichen Praxis, weder mit der Lebensdauer, noch mit der Leistungsfähigkeit. Defekte in der Zündanlage, Getriebeschaden, zwei geplatzte Motoren durch eine kaputte Ölpumpe hatten wir in der Vergangenheit aber schon bei unseren Verbrennern“. (gb) Gebäudereinigung Werner Scheene GmbH, Internet: www.wernerscheene.de, Tel.: 02331/61059, Mail: [email protected]. Die Studie kann kostenlos unter http://ikt-em.de/_media/Gesamtbericht_Wirtschaftlichkeit_von_ Elektromobilitaet.pdf herunter geladen werden. Aufruf an Unternehmen und Organisationen KlimaExpo.NRW sucht Vorreiter D ie KlimaExpo.NRW sucht Projekte, die eine Vorreiterrolle für den Klimaschutz am Standort NordrheinWestfalen einnehmen können. Der Aufruf gilt den unterschiedlichsten Akteuren. Eingereicht werden kann die kleine Schulinitiative bis hin zum industriellen Großprojekt. Bis zum Jahr 2022 soll so ein NRW-weites KlimaschutzNetzwerk mit mindestens 1.000 „BitteNachmach-Aktionen“ gefüllt und präsentiert werden. Hintergrund Um Energiewende, Klimaschutz und die notwendige Anpassung an die Folgen des Klimawandels als Schubkräfte einer nachhaltigen Entwicklung für Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen, hat die Landesregierung die KlimaExpo.NRW ins Leben gerufen. Diese soll das technologische und wirtschaftliche Potenzial Nordrhein-Westfalens präsentieren und einem breiten Publikum bis hin zur internationalen Ebene erfahrbar machen. Letztendlich soll die Initiative der Landesregierung das Engagement für den Klimaschutz fördern und eine Kultur des Mitmachens schaffen. Die Teilnahme ist denkbar einfach, wie ein Blick auf den nur eine Seite umfassenden Bewerber-Check zeigt. Zunächst sollte kurz skizziert werden, was das Projekt besonders interessant macht und inwiefern es technisch oder gesellschaftlich besonders innovativ ist. Gefragt wird auch, ob das Projekt positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder die Umweltqualität in NRW hat und möglicherweise zur Steigerung der Lebensqualität beiträgt. Schließlich möchten die Macher der KlimaExpo.NRW wissen, ob das Projekt viele Nachahmer finden kann. Bekannter machen Dass die heimische Wirtschaft eine Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz und Energieeffizienz einnimmt, zeigt ein Blick in die Projekt-Datenbank der EnergieAgentur.NRW, der EffizienzAgentur NRW und die des Innovationsprogramms des Umweltministeriums. Auch die eindrucksvollen Bilanzen der vielen Ökoprofit-Projekte in Hagen, dem Ennepe-Ruhr-Kreis und dem Mär- 2 kischen Kreis belegen das herausragende Engagement der unterschiedlichen Teilnehmer und Institutionen. Die Stadt Hagen gewann zudem den Klimaschutzpreis 2014. Die Stadt Iserlohn ist KWKModellkommune (Kraft-Wärme-Kopplung). Eine ganze Reihe von heimischen Kommunen wurden darüber hinaus bereits mit dem European Energy Award ausgezeichnet. Nicht zu vergessen sind die vielen Initiativen der Kammern wie beispielsweise die Qualifizierung von Azubis zum „Energie-Scout“. Warum sollten die guten Projekte und Aktivitäten nicht bekannter gemacht werden? (gb) Informationen für die Bewerbung als „Schrittmacher“ bei der KlimaExpo.NRW gibt es unter www. klimaexpo-nrw.de. Betrieb & Umwelt Auch Entsorgungswirtschaft kann von der Energieauditpflicht betroffen sein Energiedienstleistungsgesetz jetzt in Kraft A m 22.04.2015 ist das novellierte Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) in Kraft getreten. Hierdurch werden große Unternehmen verpflichtet, bis zum 5. Dezember 2015 erstmalig ein Energieaudit durchzuführen (vgl. B&U 01/2015). Ausgenommen sind lediglich die Betriebe, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt haben. Hilfestellungen bei der Umsetzung der Auditpflicht finden Unternehmen auf diversen Internetseiten. Eine Auswahl wird im Nachfolgenden vorgestellt. dena Ein Energieaudit legt die wesentlichen Energieflüsse im Unternehmen offen und identifiziert Effizienzpotenziale. Grundlage hierfür ist die systematische Erfassung und Analyse der Energiedaten. Die Ergebnisse werden in einem abschließenden Bericht zusammengefasst, der vorhandene Energieeinsparpotenziale ausweist und sinnvolle Energieeffizienzmaßnahmen auf der Basis von Wirtschaftlichkeitsberechnungen empfiehlt. Die Deutsche Energieagentur stellt unter www.stromeffizienz.de ein umfassendes Dossier zum Thema bereit. Hier gibt es ausführliche Hintergrundinformationen. Beschrieben werden auch der Auditablauf und die Anforderungen an den Energieauditor. BAFA Die Appelle der betroffenen Wirtschaftsverbände, Hilfestellungen schnellstmöglich zu veröffentlichen, richteten sich insbesondere an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Umsetzung der Auditpflicht wird zukünftig vom BAFA überwacht. Bereits im April startete die Behörde einen Konsultationsprozess, um gemeinsam mit Verbänden, Unternehmen und Energieberatern ein „Merkblatt für Energieaudits nach dem EDL-G“ abzustimmen. Mittlerweile ist die endgül- Entsorgungswirtschaft kann vom EDL-G auch betroffen sein (Bild: Bartsch/MK) tige Fassung auf der BAFA-Internetseite kostenlos abrufbar. Ein wesentliches Kapitel des Merkblattes beschäftigt sich mit der Frage, wer von den neuen Regeln überhaupt betroffen ist. Die Beantwortung ist gar nicht so einfach. So sind beispielsweise Unternehmen von der Auditpflicht ausgeschlossen, die überwiegend hoheitliche Tätigkeiten wahrnehmen. Hier ist jeder Einzelfall zu prüfen, rät der BAFA-Leitfaden. So können auch öffentlich-private Partnerschaften, wie sie in der Entsorgungswirtschaft häufig vorkommen, von der Energieauditpflicht betroffen sein. Oder was ist zu beachten, wenn ein Betrieb sein Personal aufbauen oder abbauen muss und infolge dessen so den Schwellenwert „250“ kurzfristig über- oder unterschreitet? Antworten auf diese Fragen und Berechnungsbeispiele finden sich im BAFA-Merkblatt unter www.bafa. de/bafa/de/energie/energie_audit/publikationen/index.html. mod.EEM Hilfestellung, ein Energieaudit in die Praxis umzusetzen, bietet beispielsweise auch der Online-Leitfaden mod.EEM, der von der Energie.Agentur.NRW entwickelt wurde (vgl. B&U 02/2012). Die Abkürzung mod.EEM steht für modulares Energie-Effizienz-Management und führt die Unternehmen mit Check- 3 listen, Tabellenvorlagen und umfassenden Informationen durch das Audit oder zum Energiemanagementsystem. Mit der Walzwerke Einsal GmbH und der Busch-Jaeger Elektro GmbH finden sich auch zwei heimische Betriebe mit zertifiziertem Energiemanagementsystem unter den erfolgreichen mod.EEM-Teilnehmern. Die Internetseite lautet www. modeem.de. UGA Der Umweltgutachterausschuss (UGA) stellt auf seiner Internetseite ebenfalls hilfreiche Informationen bereit. Unternehmen, die bereits nach ISO 14001 zertifiziert sind, sollten ihr Umweltmanagementsystem zu EMAS aufwerten. Aus Sicht des UGAs ist der zu leistende Mehraufwand nicht höher als eine neue Zertifizierung nach ISO 50001. Die Anforderungen der ISO 14001 stellen bereits vollumfänglich die Grundlage für EMAS dar. Die UGA hat unter www. emas.de/service/pdf-downloads/infoblaetter eine Hilfestellung zum Umstieg veröffentlicht. (gb) Das novellierte Energiedienstleistungsgesetz steht im Internet unter www.gesetze-im-internet.de/ edl-g kostenlos als Download zur Verfügung. Betrieb & Umwelt Betriebe müssen Risiken erkennen und richtig handeln; IHKs bieten Hilfe Hochwasserschutz jetzt! H ochwasser! Das Thema ist brisant: Die Bilder von 2013 sind noch im Kopf. Katastrophale Überschwemmungen an Elbe und Donau, überflutete Städte und Landschaften, zerstörte Deiche und Gebäude. Künftig drohen uns nach Expertenansicht noch mehr und noch stärkere Starkregentage. Die Betriebe am Wasser sind gefordert! Risikomanagementpläne Zentrales Instrument des Hochwasserschutzes ist die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) der EU. Deren Ziel ist ein systematisches und kooperatives Vorgehen über Staatsund Ländergrenzen hinweg, das zu nachhaltigen Maßnahmen für weniger Hochwasser und zu einer besseren Vorsorge für den Fall der Fälle führt. Das 2010 in Abschnitt 6 des deutschen Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) umgesetzte Regelwerk schreibt einen Dreischritt vor: bis Dezember 2011 waren die Gebiete mit erhöhtem Hochwasserrisiko zu ermitteln und bis Dezember 2013 Hochwasserkarten zu erstellen, die zeigen, welche Bereiche bei Hochwassern niedriger (HQ extrem), mittlerer (HQ 100) und hoher (HQ 10) Wahrscheinlichkeit überflutet werden. Im Dezember 2015 müssen nun die Risikomanagementpläne mit den Maßnahmen zur Minimierung von Umfang und Auswirkung künftiger Hochwasserereignisse vorliegen. Jeder der drei Schritte ist alle sechs Jahre zu wiederholen. Runde Tische Bei der zurzeit laufenden Erstellung der Risikomanagementpläne leisten ganz unterschiedliche Partner wie Städte, Private, Polizei, Feuerwehr und andere Katastrophenschutzeinheiten ihren Beitrag. In den vergangenen Monaten wurden in den einzelnen Managementeinheiten Runde Tische durchgeführt, an denen auch die SIHK und potenziell betroffene Unternehmen teilgenommen haben, um geeignete Maßnahmen abzusprechen. Die Ergebnisse sind beispielsweise Pläne für neue Retentionsflächen, technische Schutzmaßnahmen, eine bessere Kommunikation der Hochwasserprognosen und Konzepte für ein abgestimmtes Verhalten im Notfall. Die Risikomanagementpläne sprechen vor allem die Kommunen und die Wasserverbände an. Anders ist dies bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten, die über die neuen Hochwasserkarten von 2013 und die dort verzeichneten HQ-100-Flächen mit der HWRM-RL verknüpft ist. Hier sind betriebliche Interessen in hohem Maße tangiert, weshalb sich die IHKs aktiv an diesem Prozess beteiligen und für die Berücksichtigung der unternehmerischen Belange eintreten. Gemäß Paragraf 76 WHG und Paragraf 112 Landeswassergesetz (LWG) sind die HQ-100-Flächen nämlich als Überschwemmungsgebiete auszuweisen. In NRW wurden sämtliche HQ-100-Flächen bis Ende Februar 2015 zumindest vorläufig gesichert. In Überschwemmungsgebieten gelten gemäß Paragraf 78 WHG und Paragraf 113 LWG strenge Restriktionen wie etwa die Verbote, Gebäude zu errichten oder zu erweitern, Gegenstände abzulagern, die den Wasserabfluss behindern oder weggespült werden könnten oder das Grundstück zu erhöhen oder zu vertiefen. Gehen Betriebe mit wassergefährdenden Stoffen um oder unterliegen sie der Störfallverordnung, kommen weitere Auflagen hinzu. Einschränkungen Unternehmen in Überschwemmungsgebieten werden in ihren Entwicklungsmöglichkeiten mitunter massiv eingeschränkt. Wer unsicher ist, ob sein Betriebsgelände eine HQ-100-Fläche ist, sollte dies unter www.flussgebiete. nrw.de (vgl. Infokasten) recherchieren oder die SIHK ansprechen. Aber auch Betriebe außerhalb von Überschwemmungsgebieten können von 4 Hochwasser im Jahr 2008 in Hüinghausen (Bild: Brunsmeier/MK) Hochwasserereignissen und Sturzfluten betroffen sein. Auch für sie besteht Handlungsbedarf. Denn letztlich ist gemäß Paragraf 5 WHG „jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, […] verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen […] zu treffen“. Risiken erkennen Hier setzt die Broschüre „Hochwasserschutz im Betrieb: Risiken erkennen – Richtig handeln“ (vgl. Infokasten) an, die die IHKs mit Unterstützung von Fachanwälten und Ingenieuren erstellt haben. Unterteilt in die Punkte „Standortfragen“, „Vorsorge“, „Arbeitsrechtliche Aspekte“, „Öffentlichkeitsarbeit und Kundenmanagement“, „Pflichten von Vermietern und Mietern“ und „Dokumentation“ kann die Veröffentlichung einen Beitrag dazu leisten, dass die Unternehmen Hochwasserrisiken erkennen, die notwendigen Vorsorgemaßnahmen treffen und im Hochwasserfall richtig handeln. Im Kern geht es um drei Punkte: die Prüfung rechtlicher und faktischer Betroffenheiten, die Erwägung baulichtechnischer Maßnahmen und die Durchführung organisatorischer Maßnahmen. Angesichts der Brisanz des Hochwas- Betrieb & Umwelt serthemas haben die NRW-IHKs und das Düsseldorfer Umweltministerium eine enge Zusammenarbeit mit dem Ziel einer breit angelegten Informationsoffensive vereinbart. Auch soll mit der Bezirksregierung Arnsberg ein Verfahren erprobt werden, mit dem die IHKs und ihre Betriebe aktiv in die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten eingebunden werden. (jf) Die HQ-100-Flächen sind unter www.flussgebiete.nrw.de zu finden unter der Rubrik „HWRM-RL - Hochwasser gemeinsam meistern“, Unterpunkt „Hochwasserrisikokarten/Hochwassergefahrenkarten“. Rechts auf das entsprechende Teileinzugsgebiet klicken, die passende Detailkarte auswählen und schließlich HQ 100 anklicken, wobei es egal ist, ob die Risikooder die Gefahrenkarte ausgewählt wird. Nähere Infos: Dr. Jens Ferber, [email protected]. Hier kann auch die IHK-Broschüre angefordert werden. Künftig gibt es fünf Entsorgungsregionen im Land E nde April wurde der Entwurf des nordrhein-westfälischen ökologischen Abfallwirtschaftsplanes (öAWP) veröffentlicht. Hiermit will die Landesregierung die Entsorgung von kommunalen Siedlungsabfällen neu regeln. Ziele sind die Vermeidung von Mülltourismus, eine hochwertige Verwertung und eine ortsnahe Beseitigung. Ferner soll der öAWP dazu beitragen, langfristig die kommunale Entsorgung zu sichern und Abfallgebühren vergleichbar zu machen. Derzeit beschäftigen sich die zuständigen Fachausschüsse des Landtages mit dem Entwurf. Im Anschluss daran tritt der Abfallwirtschaftsplan in Kraft. Entsorgungsregionen NRW-weit werden 31 Kreise und 23 kreisfreie Städte fünf Entsorgungsregionen zugeordnet. Nur innerhalb dieser Grenzen dürfen die Kommunen ihre Siedlungsabfälle beseitigen. In der jeweils zugewiesenen Region können freiwillige Kooperationen oder Zweckverbände gegründet werden. Das sollte möglichst innerhalb eines Jahres nach dem öAWP-Inkrafttreten passieren. Nach Ablauf des Zeitraums behält sich die Landesregierung vor, die Zuweisungen zu einer bestimmten Hausmüllverbrennungsanlage und/oder einer mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage durch Rechtsverordnung zu regeln. Die kreisfreie Stadt Hagen und der Märkische Kreis gehören zur Entsorgungsregion III, die im Wesentlichen dem Gebiet des Regierungsbezirks Arnsberg entspricht. Zur thermischen Behandlung der Siedlungsabfälle stehen hier die drei Müllverbrennungsanlagen in Hagen, Hamm und Iserlohn mit einer Gesamtkapazität von 710.000 Tonnen zur Verfügung. Der Ennepe-Ruhr-Kreis wurde der Region V zugewiesen. Diese weist mit fünf Hausmüllverbrennungsanlagen und drei mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen die höchste Behandlungskapazität der fünf Entsorgungsregionen in NRW auf, 2.710.000 Tonnen. Keine Zuweisung Laut öAWP wäre eine verbindliche Zuweisung zu einzelnen Abfallentsorgungsanlagen nicht zielführend. Daher setzt die Landesregierung auf die Bildung von Entsorgungsregionen, in der die Kommunen freiwillige regionale Kooperationen eingehen. Hiervon sollen auch Impulse für eine landesweite Anpassung der Behandlungskapazitäten ausgehen. Der öAWP prognostiziert für ganz NRW, dass die Müllmenge bis 2025 im Vergleich zu 2010 um fast zehn Prozent zurückgehen wird - auf dann 4,42 Millionen Tonnen. Herruntergebrochen auf die Regionen ist der Mengenrückgang im Gebiet III mit fast 20 Prozent am höchsten. In der Entsorgungsregion V fällt die Behandlungsmenge nur um ca. neun Prozent. Diskussion Der Rhein-Kreis Neuss prüft derzeit rechtliche Schritte gegen die Abfall- 5 Müllbunker (Bild: Bartsch/MK) NRW plant ökologische Abfallwirtschaft wirtschaftsplanung der Landesregierung. Die Umsetzung des öAWPs hätte für den Kreis die Konsequenz, dass der Neusser Abfall zwar in der 67 Kilometer entfernten MVA in Aachen entsorgt werden könnte, nicht aber in der nur 35 Kilometer entfernte MVA in Wuppertal. Wuppertal liegt in der Entsorgungsregion V. Der Rhein-Kreis Neuss ist hingegen der Entsorgungsregion I zugeteilt. Bioabfall Eine weitere Änderung im Abfallwirtschaftsplan betrifft den Biomüll. Als langfristiges Ziel ruft der öAWP eine Menge von 150 Kilogramm aus, die pro Einwohner und Jahr erfasst werden soll. Auf welchem Wege Bioabfälle gesammelt und verwertet werden, entscheiden die Kommunen. (gb) Der 131-seitige Entwurf ist abrufbar unter www.umwelt.nrw.de, Stichpunkt: „Umweltschutz/Umweltwirtschaft“. Betrieb & Umwelt Lightcycle bietet Sammelstellen praxisgerechte Lösung und tauscht Behälter aus ADR-konformer Transport von Altlampen D erzeit stattet Lightcycle bundesweit die Sammelstellen für ausgediente Leuchtmittel mit optimierten Gitterboxen und Rungenpaletten aus. Damit reagiert der Betreiber des AltlampenRücknahmesystems auf neue Anforderungen, die seit Beginn des Jahres an den Transport gefährlicher Güter gestellt werden. Hintergrund Die Suche nach einer praxisgerechten Lösung für eine ADR-konforme Entsorgung von Elektroaltgeräten mit Lithiumbatterien (vgl. B&U 01/2015) geht weiter, nachdem die Task-Force „ADR und Elektro-Altgeräte“ Ende März zum zweiten Mal tagte. Vor ähnlichen Problemen stehen auch die Altlampenentsorger bzw. die kommunalen und privaten Sammelstellen. Auch der Transport ausgedienter Leuchtmittel muss ADR-konform durchgeführt werden. Bisher erfolgten die Sammlung und der Abtransport mit Hilfe sogenannter Rungenpaletten. Wenn während des Transportvorganges jedoch noch intakte Leuchtmittel zerbrechen, ist der Einsatz von Rungenpaletten problematisch und aus Sicht von Experten nicht ADR-gemäß. Im Rahmen der Neuregelung müsse sichergestellt sein, dass auch für den Fall einer transportbegleitenden Beschädigung der Leuchtmittel etwaige Füllgutreste wie z. B. Glasscherben in einer Außenverpackung verbleiben. Vor dem Transport beschädigte Altlampen (Lampenbruch) werden bei Lightcycle bereits heute in geschlossenen Spannringfässern erfasst. Austausch Lightcycle hat angekündigt, in den nächsten Wochen und Monaten bundesweit die Sammelstellen über seine Logistikpartner rechtzeitig sowohl mit den optimierten Gitterboxen und Rungenpaletten als auch mit dem zugehörigen Informations- und Schulungsmaterial auszustatten. Dadurch können die mit Lightcycle kooperierenden Sammelstellen sowie die Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ihren Versenderpflichten gemäß der neuen ADR-Anforderungen nachkommen, und die fachgerechte Sammlung und Schadstoffsammlung (Bild: Bartsch/MK) Entsorgung von Altlampen in Deutschland bleibt weiterhin gesetzeskonform gewährleistet. (gb) Abgabemöglichkeiten für die Entsorgung von Klein- und Großmengen (über 50 Stück) finden sich unter www.lightcycle.de. LAGA-Merkblatt 18 aktualisiert und veröffentlicht Abfallentsorgung im Gesundheitsdienst Medikamente (Bild: Bartsch/MK) D ie Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat auf ihrer Internetseite eine neue Fassung der Mitteilung 18 „Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ veröffentlicht. Das 35-seitige Papier wurde den Vorga- ben des aktuellen Abfallrechts angepasst und gibt den Verantwortlichen praktische Ratschläge für ihre tägliche Arbeit. Die LAGA ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz. Ihre Zielsetzung ist die Sicherstellung eines möglichst ländereinheitlichen Vollzugs 6 des Abfallrechts in Deutschland. Zur Lösung abfallwirtschaftlicher Aufgabenstellungen erarbeitet die LAGA Merkblätter, Richtlinien und Informationsschriften. Mit der überarbeiteten Mitteilung 18 gibt die Arbeitsgemeinschaft Hinwei- Betrieb & Umwelt se für die Einstufung und Entsorgung von Abfällen aus allen Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die im Rahmen der humanmedizinischen und tierärztlichen Versorgung und Forschung anfallen. Von diesen Abfällen, so die Einschätzung der LAGA, gehen keine größeren Gefahren aus als von ordnungsgemäß entsorgtem Siedlungsabfall und ähnlichen gewerblichen und industriellen Abfällen - vorausgesetzt, die Handhabung ist sachgemäß. Dies ist eine komplexe Herausforderung für alle Verantwortlichen. Sie müssen für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. die gemeinwohlverträgliche Beseitigung nicht nur die Vorgaben des Abfallrechts berücksichtigen, sondern zusätzlich auch das Infektionsschutz-, Arbeitsschutz-, Chemikalien- und Ge- fahrgutrecht. So ist z.B. zu prüfen, inwieweit aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen innerhalb und außerhalb der Einrichtung des Gesundheitsdienstes zu stellen sind. (gb) Die Mitteilung 18 steht unter www. laga-online.de zum kostenlosen Download bereit. Betrieblicher Ressourcenverbrauch & Energieeffizienz im Fokus der zweiten KlimaTour MK Heimische Firmen öffnen Türen 3 3 Bürgerinnen und Bürger machten sich mit Landrat Thomas Gemke und Kreisdirektorin Barbara DienstelKümper vom Lüdenscheider Kreishaus aus auf zur zweiten KlimaTour durch den Märkischen Kreis. In diesem Jahr standen vier Kommunen auf dem Fahrplan, in denen sich Firmen besonders innovativ beim Ressourcenverbrauch, der Energieeffizienz und dem Klimaschutz hervorheben. Stationen Erste Station waren die Wirtschaftsdienste (WiDi) im Lüdenscheider Ortsteil Hellersen. Dort wurden herkömmliche Kondensat-Ableiter, die bisher Dampfverluste im hohen fünfstelligen Euro-Bereich verursachten, gegen eine neue, effizienter und zuverlässiger arbeitende Technik ausgetauscht (vgl. B&U 01/2015). Damit werden rund 20 Prozent Wasser und etwa 480 Tonnen CO2 eingespart. Die Energiekosten konnten um ca. 30.000 Euro gesenkt werden. Beeindruckend für die KlimaTouristen war die Logistik in der Großwäscherei, die täglich 40 Tonnen Kleidung, Bettwäsche und Handtücher reinigt. Anschließend ging es weiter zur Firma Schniewindt nach Neuenrade. Das mittelständische Familienunternehmen steht seit kurzem im Lexikon der Weltmarktführer. Schniewindt hat einen elektrischen Bremswiderstand entwickelt, mit dem riesige Kreuzfahrt- und Containerschiffe ca. 20 Prozent weniger Treibhausgase ausstoßen. Der Brems- Stefan vom Schemm (SIHK) und Babara Dienstel-Kümper (MK) im Gespräch mit Christof Hackler (WiDi) bei den Wirtschaftsdiensten Hellersen v.l. (Bild: Petra Schaller/ MK) weg verkürzt sich, und die entstehende Wärme, kann noch zur Erhitzung von Brauchwasser genutzt werden. Ungewöhnlich ebenfalls die Verkleidung der Fassade mit Photovoltaikplatten. Vor zehn Jahren war dies die erste senkrecht aufgestellte Anlage in Nordrhein-Westfalen. Drittes Ziel war das Hotel Antoniushütte in Balve-Eisborn. Hier hat man bereits bei der Einrichtung auf Nachhaltigkeit gesetzt, historische Bauteile wiederverwendet und einheimischen Hölzern den Vorrang gegeben. In der Hotel-Küche werden regionale, saisonale Produkte verarbeitet. Darüber hinaus steht eine Ladestation für E-Bikes zur Verfügung. Zuletzt hielt der KlimaTour-Bus bei der Sundwiger Drehtechnik GmbH in Hemer. Das Unternehmen hat eine gründliche Analyse seiner Energieverbräuche gemacht, weil die Kosten mit mehr als 7 500.000 Euro ein großen Ausgabeposten darstellen. In einem umfassenden Projekt wurden die veraltete Heizung durch ein Blockheizkraftwerk und die Beleuchtung durch LED ersetzt. Eine Besonderheit ist, dass die vom BHKW erzeugte Wärme in Kälte umgewandelt wird, um die Maschinen zu kühlen. Die Maßnahmen (eine Photovoltaikanlage soll noch gebaut werden) sind noch nicht abgeschlossen – dennoch werden bereits jetzt 24 Prozent Strom eingespart. Positives Fazit „Wichtig ist mir, dass einmal mehr in die Öffentlichkeit gerückt wird, wie innovativ Firmen aus dem industriestarken Märkischen Kreis im Thema Klimaschutz unterwegs sind. Und das ist mit dieser Tour sehr gut gelungen“, zog Landrat Thomas Gemke ein positives Fazit. (Presse MK) Betrieb & Umwelt Herausgeber: Ennepe-Ruhr-Kreis, Stadt Hagen, Märkischer Kreis, Industrie- und Handelskammern NRW Ansprechpartner: Ennepe-Ruhr-Kreis: Fachbereich Bau, Umwelt, Vermessung und Kataster, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm, Jörg Schürmann (js), Tel.: 02336/93-2493, Mail: [email protected], Internet: www.en-kreis.de Stadt Hagen: Umweltamt, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, Sabine Garmann (sg), Tel.: 02331/207-2722, Mail: [email protected], Internet: www.hagen.de Märkischer Kreis: Fachdienst 44 - Umweltschutz und Planung, Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid, Guido Bartsch (gb), Tel.: 02351/966-6371, Mail: [email protected], Internet: www.maerkischer-kreis.de Industrie- und Handelskammern: Südwestfälische Industrieund Handelskammer zu Hagen, Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen, Dr. Jens Ferber (jf), Tel: 02331/390-272, Mail: [email protected], Internet: www.sihk.de IHK Mittleres Ruhrgebiet (für die Städte Hattingen und Witten), Ostring 30-32, 44787 Bochum, Rouven Beeck (rb), Tel.: 0234/9113-141, Mail: [email protected], Internet: www.bochum.ihk.de Mit Namenskürzel gekennzeichnete Artikel weisen auf den Verfasser hin. Redaktion, Layout & Grafik: Märkischer Kreis (s.o.) Guido Bartsch (V. i. S. d. P.) Internet: www.maerkischer-kreis.de, Stichpunkt: „Newsletter“ Erscheinungszeitraum und Druck: 3-mal im Jahr, lose Folge, Hausdruckerei Märkischer Kreis Hagen NRW-weit vorn 62 Prozent neu genehmigter Gebäude werden in Hagen mit erneuerbaren Energien beheizt. Im letzten Jahr war das die höchste Quote in ganz NordrheinWestfalen. Das geht aus aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes (IT. NRW) hervor. Mit etwas Abstand folgen der Märkische Kreis und der EnnepeRuhr-Kreis. Hier nutzen immerhin noch 45,2 bzw. 44,3 Prozent der Bauherren Biomasse, Biogas/Biomethan, Holz, Solaranlagen und Wärmepumpen zur Wärmeerzeugung. Die komplette Liste ist unter www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2015/pres_100_15.html abrufbar. Mitarbeitermotivation Das Bayrische Landesamt für Umwelt hat auf seiner Internetseite den neuen Leitfaden „Mitarbeitermotivation für Klimaschutz & Energieeffizienz“ veröffentlicht. Der Faktor Mensch ist neben allen technischen Maßnahmen ein Schlüssel zur nachhaltigen Senkung des betrieblichen Energieverbrauchs. Je stärker die Motivation der Belegschaft für die Steigerung der Energieeffizienz und für den Klimaschutz geweckt werden kann, desto eher sind Mitarbeiter bereit, aktiv Energieeffizienzpotenziale zu erschließen. Vor diesem Hintergrund stellt die kostenlose Broschüre praxisbewährte Maßnahmen und Instrumente vor, Mitarbeiter zu motivieren. Die 16-seitige pdf-Datei ist unter www.izu. bayern.de, Stichpunkt „Energie/Klima“, „Publikationen“ abrufbar. Entsorgungsnachweise Die Beseitigung asbesthaltiger Abfälle auf eine Boden- und Bauschuttdeponie darf nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde erfolgen. Bei Deponien der Klasse 1 genehmigten bisher die Unteren Abfallwirtschaftsbehörden der Kreise bzw. kreisfreien Städte die Entsorgungsnachweise. Diese Zuständigkeit wechselte jetzt. Für die Deponie Lüdenscheid-Lösenbach ist jetzt nicht mehr der Märkische Kreis, sondern die Bezirksregierung in Arnsberg Ansprechpartnerin. 8 (Bild: Bartsch/MK) Impressum kurz & bündig Gefahrstoffkennzeichnung Im Mai endete die Umstellungsfrist für die Gefahrstoffkennzeichnung; seit Juni müssen Unternehmen die neuen Gefahrstoff-Symbole anwenden. Bereits am 3. September 2008 verabschiedete das Europäische Parlament die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte (GHS-Verordnung). Mit dieser Vorschrift wurden neue Warnkennzeichen für gefährliche chemische Stoffe und Produkte (Gemische) eingeführt. Ziel war eine weltweit einheitliche Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen. Um die Umstellung für die Betroffenen zu erleichtern, konnten in der Übergangsfrist auch noch die alten Gefahrensymbole genutzt werden. Mehr Informationen finden sich unter www.bfr.bund.de, Stichpunkt „Fragen und Antworten“, „Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“. Energie & Kommunen Mit dem neuen Leitfaden „Energie- und Klimaschutzmanagement: Handlungsfeld Gebäude.“ bietet die Deutsche Energie-Agentur (dena) Hilfestellungen für Kommunen zum Energiesparen in öffentlichen Gebäuden. Die 52-seitige Publikation kann unter www.energieeffiziente-kommune.de/broschueren heruntergeladen werden. Der Leitfaden erläutert, wie Gemeinden, Städte und Landkreise den Energieverbrauch in kommunalen Gebäuden systematisch senken und damit erhebliche Kosten einsparen können. Ergänzt wird die Broschüre durch praktische Tipps sowie einen Überblick über Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogramme.
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