Aus dem Stadtrat am 23.04.2015 berichtet

Amtsblatt Wilsdruff
Seite 4
30. Mai 2015
Aus der Stadtratssitzung vom 23. April 2015
Bürgermeister Ralf Rother begrüßte die
Stadträte, die Vertreter der Presse und Gäste
zur Stadtratssitzung im Rathaus Wilsdruff. Im
Rahmen der Einwohnerfragestunde wurden
Fragen von Dietmar Kost beantwortet. Er warf
der Stadtverwaltung, dem Eigenbetrieb Trinkwasserversorgung Braunsdorfer Höhe (ETBH)
und dem Abwasserzweckverband (AZV) „Wilde Sau" vor, seine Anfragen nicht bzw. zu spät
beantwortet und ihm keine Eingangsbestätigung übersandt zu haben. Beigeordneter
Andreas Clausnitzer antwortete, dass der
Übergang der Betriebsführung am 1. Januar
2015 erfolgt sei und nach dem Zeitplan des
Betriebsführers eine Prioritätenliste für die Widerspruchsbearbeitung erstellt wurde. Danach
seien von 139 bereits 81 Widersprüche abgearbeitet. Hinsichtlich des ETBH sei die Mail
von Herrn Kost zeitnah beantwortet worden.
Des Weiteren ging der AZV „Wilde Sau" davon
aus, dass alle Fragen beantwortet seien. Auch
der Vorwurf, dass das Abwasserbeseitigungskonzept weder im Internet veröffentlicht noch
im Ortschaftsrat diskutiert worden sei, wird
von dem Beigeordneten Andreas Clausnitzer
mit der Aussage, dass das Abwasserbeseitigungskonzept 2015 auf der Verbandsversammlung beschlossen worden ist und nunmehr im Internet veröffentlicht wird, beantwortet. Bürgermeister Ralf Rother ergänzte, dass
das Abwasserbeseitigungskonzept u. a. im
Zusammenhang mit der Erschließung „Gartenweg" im Ortschaftsrat diskutiert worden ist.
Als weitere Bürgeranfrage bat Birgit Grahl
um Information zur terminlichen Abfolge bei
der Ernst-Thälmann-Straße in Braunsdorf.
Beigeordneter Andreas Clausnitzer teilte mit,
dass die Umsetzung in zwei Abschnitten erfolgen soll, aber bisher nicht absehbar ist, ob
die Arbeiten in der 1. oder 2. Jahreshälfte beginnen werden. Ende 2015 soll die Maßnahme abgeschlossen werden.
Nach der Bestätigung des Protokolls der
öffentlichen Sitzung vom 19. März 2015 (Beschluss SR 17/2015) gab Bürgermeister Ralf
Rother die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse des Stadtrates vom 19. März 2015
bekannt. Neben der Bestätigung des Protokolls der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.
März 2015 waren zwei weitere Beschlüsse
bekanntzugeben. Zum einen beschloss der
Stadtrat mit Beschluss 15/2015 einen noch
zu vermessenden Teil des Flurstücks 471 q
der Gemarkung Grumbach mit einer Größe
von ca. 120 m2 an Sabine Bormann zu verkaufen. Weiter wurde mit Beschluss 16/2015
die Vorbereitung des Entwurfs des Haushaltes 2015 durch die Verwaltung zur Auslegung
und Beschlussfassung in der Beratung des
Stadtrates am 23. April 2015 beschlossen.
Bürgermeister Ralf Rother informierte weiter darüber, dass die im letzten Stadtrat avisierte Belegung der weiteren Wohnung in
Braunsdorf am 20. März 2015 mit einer 5-köpfigen Familie realisiert worden ist. Weiter stand
das durch die Stadt Wilsdruff beim Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge angefragte Unterbringungskonzept für das Objekt Kellner KG noch aus. Alle weiteren potentiellen
Objekte, in denen Asylbewerber dezentral untergebracht werden könnten, sind entweder
nicht verfügbar oder werden von der Ausländerbehörde als nicht geeignet eingestuft.
Herr Krenz von der Stadtentwässerung
Dresden informierte umfassend zur geplanten
Abwasserüberleitung von Wilsdruff zur Kläranlage Dresden-Kaditz. Nach einer Variantenuntersuchung und Kostenvergleichsrechnung
wurde die Entscheidung für eine Abwasserüberleitung nach Dresden getroffen. Veranlassung war die fast 20 Jahre alte Verbandskläranlage (VKA) des Abwasserzweckverbandes
„Wilde Sau", wo in wachsendem Umfang Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen anstehen. Außerdem stößt die VKA auf Grund der
positiven Wohn- und Gewerbeentwicklung an
ihre Kapazitätsgrenzen. Im Rahmen einer
zweistufigen Vorplanung wurden drei Hauptvarianten für eine Abwasserüberleitung nach
Dresden untersucht. Die Trasse der technischen und gesamtwirtschaftlichen Vorzugsvariante verläuft weitgehend parallel zur Bundesautobahn A4. Nach einer durchgehenden Unterquerung der B6, der Bahngleise und der Elbe bindet die Druckleitung direkt in den
Beckenkomplex der biologischen Abwasserbehandlung ein. Der Bau der Abwasserüberleitungsanlagen soll Mitte 2016 beginnen. Zieltermin für die Inbetriebnahme ist der 1. Januar
2018. Bürgermeister Ralf Rother ergänzte,
dass eine deutlich geringere Gebührensteigerung stattfinden wird, als beim notwendigen
Ersatzneubau der VKA.
Weiter beschloss der Stadtrat zur Abwägung über die vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentli-
cher Belange sowie der Öffentlichkeit und der
Nachbargemeinden zur Ergänzungssatzung
„Wielandstraße" (Beschluss SR 18/2015).
Ebenso beschloss der Stadtrat gemäß § 34
Absatz 4 Nr. 3 BauGB die Ergänzungssatzung „Wielandstraße", bestehend aus der
Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 23. März 2015,
einschließlich der redaktionellen Korrekturen
gemäß Abwägung vom 16. April 2015 als
Satzung (Beschluss SR 19/2015).
Anschließend billigte der Stadtrat den
Entwurf der Ergänzungssatzung „Steinbacher Weg" in Kaufbach einschließlich der Begründung und bestimmt ihn zur öffentlichen
Auslegung gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2
BauGB i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB (Beschluss SR 20/2015).
Ebenso beschloss der Stadtrat die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
„Am Südhang" in Grumbach. Der Geltungsbereich der Änderung beinhaltet den gesamten
Bebauungsplan (Flurstücken 378/5, 381, 378/2,
378/6 und T. v. 1469/6 der Gemarkung Grumbach) und ist in der Anlage zum Aufstellungsbeschluss dargestellt (Beschluss SR 21/2015).
Nachfolgend beschloss der Stadtrat die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 c
„Erweiterungsfläche Gewerbe- und Industriegebiet Hühndorfer Höhe" 3. BA. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet Teile der Flurstücke 729/13, und 729/15
der Gemarkung Wilsdruff mit einer Gesamtgröße von ca. 10,0 ha und ist auf dem Übersichtsplan als Anlage zum Aufstellungsbeschluss dargestellt (Beschluss SR 22/2015).
Weiter beschloss der Stadtrat, einen Teil
des Flurstücks 13 a und 122/2 der Gemarkung Helbigsdorf als Ortsstraßen gemäß § 6
Sächsisches Straßengesetz zu widmen. Der
gewidmete Teil erhält den Namen „Talstraße"
(Beschluss SR 23/2015).
Der Stadtrat Wilsdruff beschloss ebenso
die Haushaltsatzung sowie den Haushaltsplan
der Stadt Wilsdruff mit seinen Anlagen für das
Haushaltsjahr 2015 (Beschluss SR 24/2015).
Weiter informierte Bürgermeister Ralf Rother darüber, dass bezüglich des Verkehrsversuches eine Verlängerung der verkehrsrechtlichen Anordnung bis zum 30. Juni 2015 erfolgte.
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