Amtsblatt Wilsdruff Seite 4 30. Mai 2015 Aus der Stadtratssitzung vom 23. April 2015 Bürgermeister Ralf Rother begrüßte die Stadträte, die Vertreter der Presse und Gäste zur Stadtratssitzung im Rathaus Wilsdruff. Im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurden Fragen von Dietmar Kost beantwortet. Er warf der Stadtverwaltung, dem Eigenbetrieb Trinkwasserversorgung Braunsdorfer Höhe (ETBH) und dem Abwasserzweckverband (AZV) „Wilde Sau" vor, seine Anfragen nicht bzw. zu spät beantwortet und ihm keine Eingangsbestätigung übersandt zu haben. Beigeordneter Andreas Clausnitzer antwortete, dass der Übergang der Betriebsführung am 1. Januar 2015 erfolgt sei und nach dem Zeitplan des Betriebsführers eine Prioritätenliste für die Widerspruchsbearbeitung erstellt wurde. Danach seien von 139 bereits 81 Widersprüche abgearbeitet. Hinsichtlich des ETBH sei die Mail von Herrn Kost zeitnah beantwortet worden. Des Weiteren ging der AZV „Wilde Sau" davon aus, dass alle Fragen beantwortet seien. Auch der Vorwurf, dass das Abwasserbeseitigungskonzept weder im Internet veröffentlicht noch im Ortschaftsrat diskutiert worden sei, wird von dem Beigeordneten Andreas Clausnitzer mit der Aussage, dass das Abwasserbeseitigungskonzept 2015 auf der Verbandsversammlung beschlossen worden ist und nunmehr im Internet veröffentlicht wird, beantwortet. Bürgermeister Ralf Rother ergänzte, dass das Abwasserbeseitigungskonzept u. a. im Zusammenhang mit der Erschließung „Gartenweg" im Ortschaftsrat diskutiert worden ist. Als weitere Bürgeranfrage bat Birgit Grahl um Information zur terminlichen Abfolge bei der Ernst-Thälmann-Straße in Braunsdorf. Beigeordneter Andreas Clausnitzer teilte mit, dass die Umsetzung in zwei Abschnitten erfolgen soll, aber bisher nicht absehbar ist, ob die Arbeiten in der 1. oder 2. Jahreshälfte beginnen werden. Ende 2015 soll die Maßnahme abgeschlossen werden. Nach der Bestätigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 19. März 2015 (Beschluss SR 17/2015) gab Bürgermeister Ralf Rother die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse des Stadtrates vom 19. März 2015 bekannt. Neben der Bestätigung des Protokolls der nichtöffentlichen Sitzung vom 19. März 2015 waren zwei weitere Beschlüsse bekanntzugeben. Zum einen beschloss der Stadtrat mit Beschluss 15/2015 einen noch zu vermessenden Teil des Flurstücks 471 q der Gemarkung Grumbach mit einer Größe von ca. 120 m2 an Sabine Bormann zu verkaufen. Weiter wurde mit Beschluss 16/2015 die Vorbereitung des Entwurfs des Haushaltes 2015 durch die Verwaltung zur Auslegung und Beschlussfassung in der Beratung des Stadtrates am 23. April 2015 beschlossen. Bürgermeister Ralf Rother informierte weiter darüber, dass die im letzten Stadtrat avisierte Belegung der weiteren Wohnung in Braunsdorf am 20. März 2015 mit einer 5-köpfigen Familie realisiert worden ist. Weiter stand das durch die Stadt Wilsdruff beim Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge angefragte Unterbringungskonzept für das Objekt Kellner KG noch aus. Alle weiteren potentiellen Objekte, in denen Asylbewerber dezentral untergebracht werden könnten, sind entweder nicht verfügbar oder werden von der Ausländerbehörde als nicht geeignet eingestuft. Herr Krenz von der Stadtentwässerung Dresden informierte umfassend zur geplanten Abwasserüberleitung von Wilsdruff zur Kläranlage Dresden-Kaditz. Nach einer Variantenuntersuchung und Kostenvergleichsrechnung wurde die Entscheidung für eine Abwasserüberleitung nach Dresden getroffen. Veranlassung war die fast 20 Jahre alte Verbandskläranlage (VKA) des Abwasserzweckverbandes „Wilde Sau", wo in wachsendem Umfang Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen anstehen. Außerdem stößt die VKA auf Grund der positiven Wohn- und Gewerbeentwicklung an ihre Kapazitätsgrenzen. Im Rahmen einer zweistufigen Vorplanung wurden drei Hauptvarianten für eine Abwasserüberleitung nach Dresden untersucht. Die Trasse der technischen und gesamtwirtschaftlichen Vorzugsvariante verläuft weitgehend parallel zur Bundesautobahn A4. Nach einer durchgehenden Unterquerung der B6, der Bahngleise und der Elbe bindet die Druckleitung direkt in den Beckenkomplex der biologischen Abwasserbehandlung ein. Der Bau der Abwasserüberleitungsanlagen soll Mitte 2016 beginnen. Zieltermin für die Inbetriebnahme ist der 1. Januar 2018. Bürgermeister Ralf Rother ergänzte, dass eine deutlich geringere Gebührensteigerung stattfinden wird, als beim notwendigen Ersatzneubau der VKA. Weiter beschloss der Stadtrat zur Abwägung über die vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentli- cher Belange sowie der Öffentlichkeit und der Nachbargemeinden zur Ergänzungssatzung „Wielandstraße" (Beschluss SR 18/2015). Ebenso beschloss der Stadtrat gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 3 BauGB die Ergänzungssatzung „Wielandstraße", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 23. März 2015, einschließlich der redaktionellen Korrekturen gemäß Abwägung vom 16. April 2015 als Satzung (Beschluss SR 19/2015). Anschließend billigte der Stadtrat den Entwurf der Ergänzungssatzung „Steinbacher Weg" in Kaufbach einschließlich der Begründung und bestimmt ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB (Beschluss SR 20/2015). Ebenso beschloss der Stadtrat die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Südhang" in Grumbach. Der Geltungsbereich der Änderung beinhaltet den gesamten Bebauungsplan (Flurstücken 378/5, 381, 378/2, 378/6 und T. v. 1469/6 der Gemarkung Grumbach) und ist in der Anlage zum Aufstellungsbeschluss dargestellt (Beschluss SR 21/2015). Nachfolgend beschloss der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 c „Erweiterungsfläche Gewerbe- und Industriegebiet Hühndorfer Höhe" 3. BA. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet Teile der Flurstücke 729/13, und 729/15 der Gemarkung Wilsdruff mit einer Gesamtgröße von ca. 10,0 ha und ist auf dem Übersichtsplan als Anlage zum Aufstellungsbeschluss dargestellt (Beschluss SR 22/2015). Weiter beschloss der Stadtrat, einen Teil des Flurstücks 13 a und 122/2 der Gemarkung Helbigsdorf als Ortsstraßen gemäß § 6 Sächsisches Straßengesetz zu widmen. Der gewidmete Teil erhält den Namen „Talstraße" (Beschluss SR 23/2015). Der Stadtrat Wilsdruff beschloss ebenso die Haushaltsatzung sowie den Haushaltsplan der Stadt Wilsdruff mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss SR 24/2015). Weiter informierte Bürgermeister Ralf Rother darüber, dass bezüglich des Verkehrsversuches eine Verlängerung der verkehrsrechtlichen Anordnung bis zum 30. Juni 2015 erfolgte. ■ Impressum: Herausgeber: Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Ralf Rother. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Bürgermeister Ralf Rother bzw. die Leiter der zeichnenden Einrichtungen bzw. Verbände. Lokales, Vereine, Veranstaltungen: Verlag. Verantwortlich im Sinne des Presserechts sind die Text- bzw. Bildautoren. Verantwortlich für Redaktion, Satz, Druck, Anzeigen, Vertrieb: Riedel-Verlag & Druck KG, Heinrich-Heine-Str.13a, 09247 Chemnitz, Tel.: 03722 5050 90, Fax: 03722 50 50 922, E-Mail: [email protected], Verlagsleitung: Hannes Riedel. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Herr Reinhard Riedel. Es gelten die AGB der Riedel-Verlag & Druck KG. Fotos: I. Salzmann, B. Häusermann, St. Meier, Stiftung Leben und Arbeit, Stadtverwaltung. 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