DER GESUNDHEITS- DIENSTE DER GES DIE

CHARTA
DER GESUNDHEITSDIENSTE
DES SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEBES
GESUNDHEIT IST DIE ERSTE PFLICHT IM LEBEN.
Oscar
Oscar Wilde
Wilde
CHARTA
DER GESUNDHEITSDIENSTE
DES SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEBES
GESUNDHEIT IST DIE ERSTE PFLICHT IM LEBEN.
Oscar Wilde
2. Auflage
Mai 2015
Diese Charta wurde in Zusammenarbeit mit den Primariae, Primaren, den Verantwortlichen der
involvierten Dienste und Abteilungen sowie mit den Direktorinnen und Direktoren der Ämter für
Kommunikation und Bürgeranliegen ausgearbeitet.
Koordination und Redaktion:
Amt für Kommunikation und Bürgeranliegen
Gesundheitsbezirk Bozen
Direktorin: Dr.in Waltraud Vieider
E-Mail: [email protected]
Druck: Litotipografia Alcione, Lavis (Trento)
3
UNTERTEILUNG DER CHARTA DER GESUNDHEITSDIENSTE
ERSTER, ZWEITER UND
DRITTER ABSCHNITT
In diesen Abschnitten wird der Südtiroler Sanitätsbetrieb in seiner Gesamtheit vorgestellt.
Sie beinhalten die institutionellen Ziele, Qualitätsstandards, die Vorstellung des Sanitätsbetriebes mit den verschiedenen Strukturen
und die Direktionen. Auch sind alle operativen
Einheiten der Krankenhäuser und der Territorien mit den zuständigen Primariae, Primaren,
Koordinatorinnen, Koordinatoren und den telefonischen Kontakten angeführt.
VIERTER ABSCHNITT
Dieser Teil enthält die „Allgemeinen Informationen“ und gibt jegliche Hinweise zur Grundbetreuung, Betreuung im In- und Ausland, Betreuung im Krankenhaus, zu den Vormerkungen der Leistungen und den Ticketfragen.
FÜNFTER ABSCHNITT
Ist der Bereich, der den Notfällen gewidmet ist,
also der Ersten Hilfe unserer Krankenhäuser
mit den Notfallkodizes. Zu diesem Abschnitt
gehören auch die Transporte, einmal die dringenden mit Hubschrauber bzw. 118 und die
nicht dringenden und programmierten, durchgeführt durch das Rote oder das Weiße Kreuz.
ABSCHNITTE SECHS, SIEBEN UND ACHT
Der sechste Abschnitt beinhaltet die Basismedizin mit den verschiedenen Sprengeln, die
Palliativmedizin und die Rechtsmedizin/Invalidität, der siebte Abschnitt die Prävention, wie
zum Beispiel Hygiene und Öffentliche Gesundheit, Sportmedizin. Der achte Abschnitt enthält
die Sozialmedizin und Psychische Gesundheit,
also den psychiatrischen und psychologischen
Dienst und den Dienst für Abhängigkeitserkrankungen.
NEUNTER ABSCHNITT
Dieser Abschnitt beinhaltet das Angebot der
ambulanten Leistungen, die in den Südtiroler
Krankenhäusern erbracht werden. Für jeden
Fachbereich ist eine Tabelle erstellt worden, in
der die Zugangsmöglichkeiten zu den einzelnen Leistungen aufgelistet sind. Im Text erhalten Sie einen Überblick über die Tätigkeiten des
Fachbereiches.
ZEHNTER UND LETZTER ABSCHNITT
Dieser Teil befasst sich mit den Ämtern und Organisationen, in Bezug auf die „Mitbeteiligung
der Bürgerinnen und Bürger“. Dazu gehören
die Ämter für Kommunikation und Bürgeranliegen, die Schlichtungskommissionen, die
Volksanwaltschaft, das Forum für die Rechte
des Kranken, die Verbraucherzentrale und der
Dachverband für Soziales und Gesundheit.
Außerdem sind in diesem Abschnitt auch die
Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten angeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb
UNTERTEILUNG DER CHARTA DER GESUNDHEITSDIENSTE
Die Charta ist in 10 Abschnitte unterteilt. Die
einzelnen Themen sind in der Übersicht und in
einem alphabetischen Index mittels Stichwörter, um die Suche zu vereinfachen, aufgelistet.
4
ÜBERSICHT
1.VORSTELLUNG...................................11
4.11 VORMERKUNG DER
LEISTUNGEN ................................................. 42
4.12 STATIONÄRE BETREUUNG ...................... 43
4.13AUSBILDUNG ................................................ 47
4.14ETHIKKOMITEE ........................................... 48
4.15ORGANSPENDE .......................................... 48
4.16AUTOPSIE ...................................................... 49
VORWORT DER LANDESRÄTIN
FÜR GESUNDHEIT ....................................... 13
GRUSSWORT DES
GENERALDIREKTORS .................................. 14
2.
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
UND ZIELVORHABEN........................15
2.1 INSTITUTIONELLE ZIELE ......................... 17
2.2 UNSERE CHARTA DER
GESUNDHEITSDIENSTE ........................... 17
2.3 INFORMIERTE ZUSTIMMUNG .............. 18
2.4 DATENSCHUTZ
(Ges. NR. 196/2003)) ................................... 18
2.5QUALITÄTSSTANDARDS............................ 20
5. NOTFÄLLE UND
KRANKENTRANSPORTE
3. DER SÜDTIROLER
SANITÄTSBETRIEB
6.1 BASISMEDIZIN/Gesundheits­sprengel .......................................................... 59
6.2 DIE SENIORENBETREUUNG ................. 64
6.3 HOSPIZE – PALLIATIVSTATION ............. 66
6.4RECHTSMEDIZIN/Invalidität................. 67
ÜBERSICHT
4. ALLGEMEINE
INFORMATIONEN
5.1 ERSTE HILFE .................................................. 53
5.2 LANDESNOTRUFZENTRALE 118 ........... 55
5.3 NICHT-DRINGENDE KRANKENTRANSPORTE............................................................... 56
6.
21
3.1 VORSTELLUNG DES SANITÄTS BETRIEBES...................................................... 23
3.2 GESUNDHEITSBEZIRKE, KRANKENHÄUSER UND TERRITORIUM .......................... 24
3.3 PRIMARIAE, PRIMARE, VERANTWORTLICHE, KOORDINATORINNEN UND
KOORDINATOREN DER ABTEILUNGEN
UND DIENSTE................................................ 26
GRUNDVERSORGUNG
7. DIENSTE DER
GESUNDHEITSVORSORGE
55
71
7.1 HYGIENE UND ÖFFENTLICHE
GESUNDHEIT ................................................ 73
7.2SPORTMEDIZIN............................................ 75
7.3 ARBEITSMEDIZIN (BETRIEBLICH) ........ 76
7.4 PNEUMOLOGISCHER DIENST
(BETRIEBLICH) .............................................. 78
7.5 TIERÄRZTLICHER DIENST
(BETRIEBLICH) .............................................. 79
33
4.1INFORMATIONSSTELLEN ........................ 35
4.2GRUNDBETREUUNG.................................. 35
4.3 MEDIZINISCHE BETREUUNG ................ 36
4.4MEDIKAMENTE ........................................... 38
4.5THERMALKUREN ........................................ 38
4.6 FACHÄRZTLICHE BETREUUNG.............. 39
4.7 VERSCHREIBUNG VON MEDIKAMENTEN UND LEISTUNGEN
(BEWILLIGUNG)............................................ 39
4.8 ABHOLEN DES BEFUNDES ..................... 40
4.9 TICKET FÜR MEDIZINISCHE
LEISTUNGEN ................................................ 40
4.10 ALLGEMEINE DATEN DES SANITÄTSBETRIEBES DER AUTONOMEN PROVINZ
BOZEN ............................................................. 41
51
8. SOZIALMEDIZIN UND
PSYCHISCHE GESUNDHEIT
81
8.1 PSYCHIATRISCHER DIENST .................... 83
8.2 ABHÄNGIGKEITSERKRANKUNGEN
(D.F.A.) .............................................................. 85
8.3 PSYCHOLOGISCHER DIENST .................. 87
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
89
9.1 ANÄSTHESIE, INTENSIVMEDIZIN UND
SCHMERZTHERAPIE ................................. 91
5
ÜBERSICHT
9.29NEUROCHIRURGIE .................................. 122
9.30NEUROLOGIE .............................................. 123
9.31NUKLEARMEDIZIN .................................. 124
9.32 ONKOLOGISCHE STRAHLENTHERAPIE
(BETRIEBLICH) ............................................ 125
9.33 ORTHOPÄDIE UND
TRAUMATOLOGIE ..................................... 126
9.34 PATHOLOGISCHE ANATOMIE
UND HISTOLOGIE/Tumorregister
(BETRIEBLICH) ............................................ 127
9.35PÄDIATRIE .................................................... 128
9.36 PHYSISCHE REHABILITATION .............. 129
9.37 PNEUMOLOGIE – PHYSIO PATHOLOGIE
UND ENDOSKOPIE DER
ATEMWEGE ................................................. 130
9.38RADIODIAGNOSTIK .................................. 131
9.39SOZIALDIENST ............................................ 132
9.40UROLOGIE..................................................... 133
9.41 ZAHNHEILKUNDE .................................... 134
10. MITBETEILIGUNG DER
BÜRGERIN UND DES BÜRGERS
135
10.1 ÄMTER FÜR KOMMUNIKATION UND
BÜRGERANLIEGEN .................................. 137
10.2 SCHLICHTUNGS KOMMISSIONEN....140
10.3 DACHVERBAND FÜR SOZIALES UND
GESUNDHEIT .............................................. 141
10.4 FORUM DER RECHTE DES
KRANKEN – CITTADINANZATTIVA
ALTO ADIGE-SÜDTIROL .......................... 142
10.5VERBRAUCHERZENTRALE
SÜDTIROL ..................................................... 143
10.6 DIE VOLKSANWALTSCHAFT ................. 144
ÜBERSICHT
9.2 APOTHEKE – DIREKTE MEDIKAMENTEN VERTEILUNG ................................................. 92
9.3 AUGENHEILKUNDE ................................... 93
9.4 CHIRURGIE (ALLGEMEINE
CHIRURGIE) .................................................. 94
9.5 DERMATOLOGIE .......................................... 95
9.6 DIABETOLOGIE............................................. 96
9.7 DIÄTETIK UND KLINISCHE
ERNÄHRUNG ................................................ 97
9.8 GASTROENTEROLOGIE – ENDOSKOPIE
DES VERDAUUNGSTRAKTES ................. 98
9.9 GEBURTSHILFE ........................................... 99
9.10 GEFÄSS- UND THORAXCHIRURGIE . 100
9.11 GERIATRIE .................................................... 101
9.12 GYNÄKOLOGIE .......................................... 102
9.13 HALS-, NASEN-, OHRENABTEILUNG/
Logopädie und Audiologie .................... 103
9.14 HÄMATOLOGIE UND KNOCHEN
MARKTRANSPLANTATION (KMT) ...... 104
9.15 IMMUNHÄMATOLOGIE UND BLUT­
TRANSFUSION (BETRIEBLICH) ........... 105
9.16INFEKTIONSKRANKHEITEN ................. 107
9.17 KARDIOLOGIE UND
FUNKTIONSPROBEN .............................. 108
9.18KINDERCHIRURGIE ................................ 109
9.19 KINDER- UND JUGEND NEUROLOGIE
UND REHABILITATION ........................... 110
9.20 KINDER- UND
JUGENDPSYCHIATRIE .............................. 111
9.21KOMPLEMENTÄRMEDIZIN
(LANDESWEITER DIENST) ..................... 112
9.22 KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG ............. 113
9.23 LABOR FÜR
KLINISCH-BIOCHEMISCHE ANALYSEN/
Blutentnahmestellen ............................. 114
9.24 LABOR FÜR MIKROBIOLOGIE
UND VIROLOGIE ........................................ 117
9.25 MEDIZIN (INNERE MEDIZIN) .............. 118
9.26 MEDIZINISCHE ONKOLOGIE –
DAY HOSPITAL ............................................ 119
9.27 NEONATOLOGIE UND NEUGEBORENENINTENSIVSTATION .................................... 120
9.28 NEPHROLOGIE UND DIALYSE .............. 121
6
STICHWORTVERZEICHNIS
ASeite
Amt für Kommunikation und Bürgeranliegen
137
Anästhesie und Wiederbelebung
91
Apotheke
92
Ärztin, Arzt für Allgemeinmedizin
36
Audiologie
103
Augenheilkunde
93
Aufnahme
43
Aufnahme in nicht öffentlichen Strukturen
46
Ausstellung von ärztlichen Unterlagen
46
Autopsie
49
Arbeitsinspektorat
76
Arbeitsmedizin
76
Arbeitsvermittlung für Personen mit Behinderung
69
Ärztliche Unterlagen
46
Asthma
130
AVIS
105
Abhängigkeitserkrankungen (D.F.A.)
85
STICHWORTVERZEICHNIS
BSeite
Bank
45
Bankkoordinaten des Sanitätsbetriebes und der Gesundheitsbezirke
41
Basismedizin
59
Befundausgabe
40
Beratungsstellen
63
Beschwerden
137
Besuchszeiten
45
Bereitschaftsdienst
59
Betreuungskontinuität
62
Blutentnahmestellen
115
Blutproben
114
Blutspende
105
CSeite
Chemotherapie
119
Chirurgie (allgemeine)
94
DPagina
Dachverband für Soziales und Gesundheit
141
Day Hospital – Medizinische Onkologie
119
7
STICHWORTVERZEICHNIS
Dermatologie
95
Desinfektion, Entwesung und Rattenvernichtung
74
Diabetologie
96
Dialyse
121
Diätetik und klinische Ernährung
97
Direkte Medikamentenverteilung
92
Drogenabhängigkeit
85
ESeite
Einheitliche Vormerkungsstelle (EVS) / landesweit (ELVS)
42
Entlassung
45
Eintragung beim staatlichen Gesundheitsdienst (SSN)
35
Erste Hilfe
53
Ethikkomitee
48
Fachärztliche Betreuung in direkter und indirekter Form
39
Fachärztliche Betreuung in Einrichtungen Österreich und Deutschland
47
Führerscheine
67
Forum für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger
142
Führerscheinkommission
67
Funktionsproben Kardiologie
108
GSeite
Gastroenterologie – Endoskopie des Verdauungstraktes
98
Geburtshilfe
99
Geburtsanmeldung
35
Geburtsvorbereitung
63
Gefäß- und Thoraxchirurgie
100
Genetische Beratung
128
Geriatrie
101
Gesundheitsausweis
35
Gesundheitssprengel
60
Gesundheitsbezirke Bozen, Meran, Brixen und Bruneck
24
Gesundheitsversorgung zu Hause
62
Gynäkologie
102
HSeite
Hals-, Nasen-, Ohrenabteilung
103
Hämatologie und Zentrum für Knochenmarktransplantation (KMT)
104
Hands – Dienst für Alkoholabhängigkeit
86
STICHWORTVERZEICHNIS
FSeite
8
STICHWORTVERZEICHNIS
Hausbesuche
62
HIV
107
Hygiene und öffentliche Gesundheit
73
Hospize - Palliativcare
66
ISeite
Immunhämatologie und Bluttransfusion
105
Impfungen
73
Infektionskrankheiten
107
Informationen
35
Innere Medizin
118
Institutionelle Ziele
17
Interkulturelle Vermittlung
45
Invalidität
67
STICHWORTVERZEICHNIS
KSeite
Kardiologie und Funktionsproben
108
Kinderärztin, Kinderarzt (frei wählbar)
61
Kinderchirurgie
109
Kinder- und Jugendpsychiatrie
111
Kirche
45
Komplementärmedizin
112
Kontrollvisiten
46
Koordinatorinnen und Koordinatoren
26
Krankengeschichten
46
Krankenhaus- und territoriale Einheiten
24
Krankenpflegedienst auf dem Territorium
62
Krankenscheine
46
Krankentransporte (nicht dringende)
56
Krankentransporte (dringende)
55
Künstliche Befruchtung
113
LSeite
Labor für Analysen
114
Labor für Mikrobiologie und Virologie
117
Landesnotrufzentrale 118
55
Lebensmittelkontrolle
79
Logopädie
103
MSeite
Mammografie
131
9
STICHWORTVERZEICHNIS
Medikamente
38
Medizinische Onkologie – Day Hospital
119
Medizinische Versorgung im Ausland
37
Medizinische Versorgung im Inland
36
Mykologische Kontrollstelle
73
NSeite
Nephrologie und Dialyse
121
Neonatologie und Neugeborenen-Intensivstation
120
Neurochirurgie
122
Neurologie
123
Notfallregelung
54
Notruf 118
55
Nuklearmedizin
124
OSeite
Onkologische Strahlentherapie
125
Organspende
48
Orthopädie und Traumatologie
126
Pädiatrie
128
Palliativcare (Hospize)
66
Pathologische Anatomie und Histologie
127
Pharmazeutische Versorgung
38
Physische Rehabilitation
129
Pneumologischer Dienst
78
Pilzkontrolle
73
Psychiatrischer Dienst
83
Psychische Gesundheit (ZPG)
83
Psychologischer Dienst
87
Pneumologie – Physiopathologie und Endoskopie der Atemwege
130
Primariae und Primare, Verantwortliche
26
Prothesen und Hilfsmittel
70
QSeite
Qualitätsstandards
20
RSeite
Radiodiagnostik (Röntgen)
131
Rechtsmedizin
67
Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger
138
STICHWORTVERZEICHNIS
PSeite
10
STICHWORTVERZEICHNIS
SSeite
Schatzamt
45
Schmerzfreies Krankenhaus
91
Schmerztherapie
91
Screening (Mammografie)
131
Seelsorge
45
Seniorenbetreuung
64
Sozialdienst
132
Spender
105
Spielsucht
85
Sportmedizin
75
Stationäre Betreuung
43
Südtiroler Sanitätsbetrieb
23
TSeite
Thermalkuren
38
Ticket für medizinische Leistungen
40
Tierärztin und Tierarzt
79
Transplantation
48
Tumorregister und Todesursachenregister in Südtirol
127
STICHWORTVERZEICHNIS
USeite
Urologie
133
VSeite
Verbraucherzentrale Südtirol
143
Vereinbarung des Betriebes
17
Verkehrspsychologie
67
Volksanwaltschaft
144
Vormerkung der Leistungen
42
WSeite
Wiederbelebung
26
ZSeite
Zahnärztin und Zahnarzt
134
Zahnheilkunde
134
.
VORSTELLUNG
Die bereitgestellten Informationen sollen
einschlägige Kenntnisse vermitteln,
damit Sie eine bewusste Wahl der
angebotenen Leistungen treffen können
1.VORSTELLUNG
Vorwort der Landesrätin für Gesundheit
Grußwort des Generaldirektors
13
1.VORSTELLUNG
VORWORT DER LANDESRÄTIN FÜR GESUNDHEIT
„Gesundheit ist gewiss nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts,“ unterstrich der deutsche
Philosoph Arthur Schopenhauer schon vor über 150 Jahren. Gesundheit ist eine der wichtigsten
Grundlagen für Lebensqualität und ein gelingendes Leben.
Die Förderung der Gesundheitsvorsorge und das Angebot einer hochqualitativen medizinischen
Versorgung für unsere Bevölkerung sind seit jeher eines der zentralen Anliegen aller politischen
Entscheidungen. Diesem Anliegen folgend wurden in Südtirol landesweit sehr gut ausgestattete
Gesundheitseinrichtungen und Dienste geschaffen, die allen Bürgerinnen und Bürgern ein breites
Angebot an Gesundheitsleistungen eröffnen. Mit gegenseitigem Vertrauen und in Zusammenarbeit zwischen der Landesabteilung für das Gesundheitswesen, dem Südtiroler Sanitätsbetrieb,
seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Bevölkerung gelingt die Förderung, der Schutz
und die Wiederherstellung der Gesundheit. Eine stetige Verbesserung der Dienste und die Sensibilisierung für eine gesundheitsbewusste Lebensweise tragen wesentlich dazu bei.
Die vorliegende „Charta der Gesundheitsdienste des Südtiroler Sanitätsbetriebes“ bietet den Bürgerinnen und Bürgern transparente Informationen zu ihren Rechten und Pflichten und ein umfassendes Verzeichnis aller Dienste im Gesundheitswesen.
In ihrer übersichtlichen Darstellung bildet diese Broschüre ein informatives Nachschlagwerk, das
– und dessen bin ich mir sicher - für die Südtiroler Bevölkerung sehr hilfreich sein wird.
Die Landesrätin für Gesundheit
Dr.in Martha Stocker
VORWORT DER LANDESRÄTIN FÜR GESUNDHEIT
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
14
1.VORSTELLUNG
GRUSSWORT DES GENERALDIREKTORS
GRUSSWORT DES GENERALDIREKTORS
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
liebe Patientinnen und Patienten,
in der heutigen Zeit ist Dr. Google immer in Reichweite; er hat aber keineswegs immer die besten
Tipps und Ratschläge parat. Vor allem in persönlichen Momenten der Krankheit, Gebrechlichkeit
und Angst ist es nur allzu menschlich - und heute längst üblich - im Internet nach Meinungen
und Erfahrungen Anderer zu suchen. Mehr Informationen bedeuten jedoch nicht unbedingt mehr
Orientierung.
Mit der vorliegenden Charta bietet Ihnen der Südtiroler Sanitätsbetrieb einen Wegweiser durch
das vielfältige Angebot und eine praktische Anleitung für die Inanspruchnahme der Leistungen.
Das rund 120 Seiten starke Nachschlagewerk gibt kurz und kompakt einen Überblick über die verschiedenen Einrichtungen und Dienste, informiert über die wichtigsten Abläufe und Zugangsmodalitäten und erläutert die Schwerpunkte der Gesundheitsversorgung in Südtirol.
Der Charta zugrunde liegt der Gedanke einer Vereinbarung mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Gut informiert können Sie selbstverantwortlich die Dienstleistungen des Sanitätsbetriebes in Anspruch nehmen. Dadurch gewinnen Sie an Freiheit und tragen umgekehrt zum besseren Funktionieren der Dienste bei. Die Charta zielt darauf ab, Ihre Rechte zu stärken, indem die Qualitätsstandards, die wir für die Versorgung als wesentlich erachten, einsichtig und transparent kommuniziert werden.
Möge Ihnen dieser „Wegweiser“ bei der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen behilflich
sein und schnell und rasch jene Informationen zur Verfügung stellen, derer Sie bedürfen!
Der Generaldirektor
Dr. Thomas Schael
.
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
UND ZIELVORHABEN
Gesundheit ist eine der wichtigsten Ressourcen,
die eine positive soziale, wirtschaftliche und
persönliche Entwicklung ermöglicht
und stellt damit einen wichtigen Aspekt der
Lebensqualität dar
2.ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
UND ZIELVORHABEN
Institutionelle Ziele
Unsere Charta der Gesundheitsdienste
Informierte Zustimmung
Datenschutz (Ges. Nr. 196/2003)
Qualitätsstandards
17
2.1 INSTITUTIONELLE ZIELE
Auftrag
Auftrag des Betriebes ist es, den Gesundheitsschutz für das gesamte Gebiet der Autonomen
Provinz Bozen – Südtirol zu garantieren, sowie
den Gesundheitsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen. Der Betrieb
garantiert Leistungen und Dienste der Prävention, Therapie, Pflege und Rehabilitation, die
in der Landesprogrammmierung und in den
Staatsbestimmungen vorgesehen sind.
Weiters verfolgt der Betrieb das Ziel der Förderung der Gesundheit, im Sinne einer gesamtheitlichen Verbesserung der Lebensqualität
der Bevölkerung. Zu diesem Zwecke gewährleistet der Betrieb die von der Landesregierung
festgelegten wesentlichen Betreuungsstandards (WBS) und zusätzlichen Leistungen (extra-WBS), wobei er sich der betriebseigenen
Dienste oder der von anderen öffentlichen oder
privaten akkreditierten Körperschaften gemäß
den in den Vertragsabkommen angegebenen
qualitativen und quantitativen Merkmalen
angebotenen Dienste bedient; dabei darf der
Rahmen des Betriebshaushaltes nicht überschritten werden.
Die WBS sind Leistungen und Dienste, die der
nationale Gesundheitsdienst allen Anspruchsberechtigten unentgeltlich bzw. gegen einen
Selbstbehalt in Form eines Tickets gewährt
Strategische Vision des Betriebes
Um die Gesundheitsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und die professionellen Erwartungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zu erfüllen, richtet der Betrieb eine Organisation ein, die Vertrauen erweckt. Diese strategische Vision wird von einigen allgemein anerkannten Grundsätzen abgeleitet.
Die Grundsätze dieser strategischen Vision
sind folgende:
• die Gleichstellung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger;
• die Erfüllung der Gesundheitsbedürfnisse
der Bürgerinnen und Bürger durch angemessene Leistungen;
• die laufende Verbesserung der Qualität der
angebotenen Leistungen;
• die Miteinbeziehung und die ständige Qualifikation des Personals mittels Aus- und
Weiterbildungsprogrammen, wobei die
ständige Entwicklung neuer Kenntnisse und
Zuständigkeiten des Personals zu fördern
sind;
• die Optimierung des Ressourceneinsatzes
im Hinblick auf die Erreichung von hohen Effizienz- und Wirksamkeitsstandards.
Grundwerte des Betriebes
Der Betrieb gründet auf allgemein anerkannten ethischen Grundwerten, an denen sich das
Verhalten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientiert. Der Betrieb handelt nach folgenden Werten:
• Professionalität
• Zusammenarbeit
• Loyalität und Engagement
• Verantwortung
• Transparenz
• Datenschutz
Schmerzfreies Krankenhaus
Mit Inkrafttreten des Gesetzes 38 im März
2010, „Maßnahmen, um den Zugang zu Palliativ- und Schmerztherapie zu gewährleisten,“
wurde es Pflicht, die Erhebung des Schmerzes, die analgetische Technik, die verwendeten
Medikamente und die erzielten Ergebnisse in
die Patientenkartei einzutragen. Die Anerkennung, dass der Zugang zur Palliativ- und
Schmerztherapie ein Recht der Bürgerin und
des Bürgers ist, zeigt die steigende Achtung vor
der Lebensqualität der Patientin und des Patienten, auch prioritäres Ziel unseres Betriebes.
Die Ausbildung der letzten Jahre hat ermöglicht, die Sensibilität und Aufmerksamkeit des
Gesundheitspersonals für die Schmerzen der
Patientinnen und Patienten zu erhöhen, damit
alles getan wird, um die Schmerzen zu lindern.
2.2 UNSERE CHARTA DER
GESUNDHEITSDIENSTE
Die Charta der Gesundheitsdienste ist die Vereinbarung zwischen dem Sanitätsbetrieb und
der Bevölkerung hinsichtlich der Formen der
Förderung, des Schutzes und der Wiederherstellung der Gesundheit. Da es sich um eine
gegenseitige Vereinbarung handelt, muss die-
INSTITUTIONELLE ZIELE / UNSERE CHARTA DER GESUNDHEITSDIENSTE
2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEUND ZIELVORHABEN
18
2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEUND ZIELVORHABEN
INFORMIERTE ZUSTIMMUNG / DATENSCHUTZ
se auf Transparenz und auf gegenseitiger Zusammenarbeit aufbauen, was bedeutet, dass
die Partnerinnen und Partner Informationen
geben und erhalten, zuhören, zusammen Lösungen finden, um anfallende Probleme zu
überwinden und um neue Wege zu finden,
das Gesundheitswesen zu verbessern; es bedeutet aber auch, dass jede Person sich sowohl individuell als auch in der Gemeinschaft
gesundheitsbewusst verhält. Der Sanitätsbetrieb und die Bürgerinnen und Bürger müssen
verantwortungsbewusst bei der Umsetzung
der Bestimmungen zusammenwirken.
Für den Sanitätsbetrieb bedeutet diese
Vereinbarung, dass er:
• die grundsätzlichen Entscheidungen und
Ausrichtungskriterien erläutert, ebenso die
durchgeführten Tätigkeiten und die angebotenen Dienste, die entweder vom Betrieb
selbst oder von anderen Stellen erbracht
werden, denen bestimmte Tätigkeiten übertragen werden;
• die garantierten Qualitätsstandards gewährleistet;
• die Verpflichtungen einhält, die er eingegangen ist, um den Dienst ständig zu verbessern;
• den Schutz der Bürgerinnen und Bürger und
deren Mitbestimmung gewährleistet.
Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet
die Vereinbarung, dass sie:
• alle Maßnahmen treffen, um das Gebiet vor
Gesundheitsrisiken zu schützen;
• sich nach Möglichkeit immer so verhalten,
dass eine Gefährdung der Gesundheit vermieden wird;
• sich über die Dienste informieren;
• die Dienste in angemessener Form in Anspruch nehmen, da jeder kleinste Missbrauch Verzögerungen für jene Patientinnen
und Patienten mit sich bringen kann, die die
Leistungen wirklich brauchen;
• mit den Diensten dahingehend zusammenarbeiten, dass die Leistungen zeitgerecht
erbracht werden und das bestmögliche Ergebnis erzielen;
• mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Dienstes über die therapeutischen Entscheidungen, die sie betreffen, sprechen und
die Empfehlungen befolgen, da dies sicher
dazu beiträgt, positive Ergebnisse zu erzielen;
• auf Unregelmäßigkeiten und/oder Fehlleistungen hinweisen, aber auch Anregungen
und Vorschläge für Verbesserungen vorbringen.
Die Charta der Dienste enthält alle Angaben,
die Sie brauchen, um sich in den Diensten zurechtzufinden, um diese in Anspruch nehmen
zu können. Um die Nutzung zu erleichtern,
gliedert sie sich in mehrere Abschnitte zu den
einzelnen Gesundheitsdiensten. Die Charta ist
bei den Sprengeln und in den Ämtern für Kommunikation und Bürgeranliegen der einzelnen
Gesundheitsbezirke erhältlich.
2.3 INFORMIERTE ZUSTIMMUNG
„Der Arzt muss dem Patienten genaue Informationen über Diagnose, Prognose, Perspektiven und mögliche diagnostische und
therapeutische Alternativen sowie die wahrscheinlichen Folgen seiner Entscheidungen
übermitteln. Dabei muss der Arzt die Fähigkeit
des Patienten berücksichtigen, die vorgeschlagenen diagnostischen und therapeutischen
Maßnahmen zu verstehen. Jede weitere Informationsanfrage von Seiten des Patienten muss
zufriedenstellend beantwortet werden.“ (Art.
30 Medizinischer Ethikkodex).
2.4 DATENSCHUTZ (GES. NR. 196/2003)
Sensible Daten
Die Bürgerinnen und Bürger, die im Sanitätsbetrieb zur Diagnose und Behandlung medizinische Leistungen und administrative Vorgänge tätigen, haben das Recht auf Wahrung
absoluter Vertraulichkeit ihrer Daten und auf
Garantie ihrer Grundrechte und Menschenwürde. Die persönlichen Daten, welche den
gesundheitlichen Zustand offenbaren, sind
als „sensible Daten“ definiert und dürfen nicht
weitergegeben werden. Zum Schutz der personenbezogenen Daten gibt es einen Datenschutzkodex zur verstärkten Regelung ihrer
Bearbeitung im Gesundheitsbereich.
Datenbearbeitung
Artikel 13 des Datenschutzkodexes sieht vor,
dass vor der Datenerfassung die Bürgerinnen
19
2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEUND ZIELVORHABEN
Zustimmung zur Datenverarbeitung
Die Zustimmung für die Verarbeitung der Daten ist unerlässlich, damit sich der Sanitätsbetrieb für den Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger einsetzen kann. Sollte die
Zustimmung für die Verarbeitung der Daten
verweigert werden, kann der Sanitätsbetrieb
keine gesundheitlichen Leistungen zu Gunsten dieser Personen durchführen. Dringende
Leistungen werden jedoch auch ohne Zustimmung für die Datenverarbeitung erbracht. Es
ist möglich, die Zustimmung auch für einzelne
Leistungen abzugeben. Gesundheitsbezogene
Daten sind auch für die Forschung wichtig, die
Daten können für diesen Zweck nur in anonymer Form unter Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen verwendet werden. In besonderen Fällen kann eine weitere Zustimmung
eingeholt werden.
DATENSCHUTZ
und Bürger über die künftige Verwendung der
Daten, die zum Zweck des Gesundheitsschutzes erforderlich sind, genauestens informiert
werden.
20
2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEUND ZIELVORHABEN
2.5 QUALITÄTSSTANDARDS
Der Betrieb verpflichtet sich, den Bürgerinnen und Bürgern die vorgesehenen Qualitätsstandards
hinsichtlich der Dienstleistungen zu gewährleisten.
Tab.1 Qualitätsstandard
ID Kategorie
1
2
3
QUALITÄTSSTANDARDS
4
5
6
Zwischenmenschliche
Beziehungen
Humanität
Faktor
Ziel
Indikator
Gute Erkennbarkeit des Personals
Alle MitarbeiterInnen
des Betriebes
müssen das sichtbar
angebrachte Erkennungsschild tragen
Mitarbeiteranzahl, die
das Erkennungsschild
100%
tragen/Anzahl aller
MitarbeiterInnen
Regelmäßige Kontrollen des Verantwortlichen,
Überwachung der
Beschwerden /
Meldungen
Vorliegen von
Standards zur
Schmerztherapie
Im Intranet
veröffentlichte
Standards
Überwachung
durch Verteilung
von Fragebögen
Einsatz von notwendigen Ressourcen zur
Palliativ-Betreuung
(Krankenhausbetten,
Hospize, …)
100%
Überwachung auf
Betriebsebene
Die vorgesehenen
Termine für die
Dokumentation
einhalten
Anzahl ausgehändigAushändigung der Kran- ter Krankengeschichkengeschichte innerhalb ten innerhalb 30 Tader vorgesehenen Frist
gen/ Anzahl Anfragen
zur Aushändigung
100%
Überwachung
der Beschwerden/
Meldungen
Den Zugang
erleichtern
Verkürzung der Wartezeiten im Wartesaal
Die Betreuung gewährleisten
Vorliegen und
Umsetzung von
Gewährleistung eines
standardisierten Begeregelten klinischen
treuungspfaden auf
Pflege- und Betreuungs- Betriebsebene
prozesses
Anzahl Erstkonsulenzen
Angemessene ambulante und stationäre
Gewährleistung der Schmerztherapie
notwendigen Leistungen zur LindeGewährleistung des
rung des Leidens
Zugangs zur PalliativBetreuung
Wartezeiten
Zugang
Betreuung
Schutz,
Zuhören und
Überprüfung
Auskünfte und
Kommunikation
Mitbeteilung der
BürgerInnen
Antwort auf die Beschwerden innerhalb
der vorgeschriebenen
Termine, außer bei
besonders komplexen
Fällen
Anzahl der BürgerInnen mit Wartezeiten
unter
30 Minuten/Anzahl
aller BürgerInnen im
Wartesaal
Standard
Kontrolle
80% der BürgerInnen mit WarErhebungen
tezeit unter
der Wartezeiten
30 Minuten
Im Intranet
veröffentlichte
Betreuungspfade
Audit
100%
Überwachung
mittels Bericht
Angewandtes Verwaltungsverfahren der
Beschwerden
Im Intranet
veröffentlichtes
Verwaltungsverfahren
Überprüfung der
Einhaltung des
Verfahrens
Anzahl beantworteter
Beschwerden innerhalb von 30 Tagen/
Anzahl aller erhaltenen Beschwerden
100%
Überwachung der
Zeitspanne der
Antwort
Information der
Betreuten
über das therapeutische Verfahren
Gewährleistung eines
ersten Aufklärungsgesprächs
Anzahl der Betreuten,
die mit den erhaltenen Informationen
zufrieden sind/Anzahl
aller informierten
Betreuten
95%
Überwachung
durch Verteilung
von Fragebögen
Information der
PatientInnen über
die angebotenen
Leistungen
Gewährleistung von
Information mittels
Broschüren/ Charta der
Gesundheitsdienste
Vorliegen von Informationsmaterial
Verteilung
100% der Dokumentation an
die Betreuten
Überwachung der
Verteilung von
Informationsblättern
Angewandtes, spezifisches Verwaltungsverfahren
Im Intranet
veröffentlichtes
Verfahren
Der Informationsprozess und die EinGewährleistung der
willigung der inforEinwilligung der informierten Betreuten
mierten Betreuten
oder gesetzlichen
VertreterInnen
Anzahl nicht dringender Eingriffe mit
unterschriebener Ein100%
willigung/ Anzahl aller
nicht dringenden chirurgischen Eingriffe
Überprüfung
der Beachtung/
Einhaltung des
Verfahrens
.
DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB
Der Betrieb übt die öffentliche Funktion
zum Schutz und zur Förderung der
Gesundheit aus, indem er ein integriertes Netz
der Gesundheitsdienste für Vor- und
Nachsorge entwickelt und verwaltet
3.DER SÜDTIROLER
SANITÄTSBETRIEB
Vorstellung des Sanitätsbetriebes
Gesundheitsbezirke, Krankenhäuser und Territorium
Primariae, Primare, Verantwortliche, Koordinatorinnen und Koordinatoren der
Abteilungen und Dienste
23
3. DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB
3.1 VORSTELLUNG DES SANITÄTSBETRIEBES
Südtiroler Sanitätsbetrieb
Sparkassenstraße 4
39100 Bozen
Webseite http://www.sabes.it
Generaldirektor: Sanitätsdirektor: Pflegedirektor: Verwaltungsdirektor: Dr. Thomas Schael
Dr. Oswald Mayr
Dr. Robert Peer
RA. Dr. Marco Cappello
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb umfasst ein Gebiet von 7.400,43 km². Zum 31.12.2013 zählte die
Wohnbevölkerung 515.714 Einwohner.
Comprensorio sanitario
Fläche (km²)
Bevölkerung (Einwohnerzahl)
Bozen
1512,57
230.052
Meran
2542,41
133.837
Brixen
1273,79
74.279
Bruneck
2071,66
77.546
Sanitätsbetrieb
7400,43
515.714
Quelle: ISTAT/ASTAT
Sprengel und Sprengelstützpunkte
VORSTELLUNG DES SANITÄTSBETRIEBES
Tab.2 Wohnbevölkerung und Fläche der Gesundheitsbezirke
24
3. DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB
3.2 GESUNDHEITSBEZIRKE, KRANKENHÄUSER UND TERRITORIUM
Gesundheitsbezirk Bozen
Bezirksdirektor:
Sanitätskoordinator:
Koordinierende Pflegedienstleiterin:
Verwaltungskoordinator:
Dr. Umberto Tait
Dr. Walter Pitscheider
Dr.in Thea Villgrattner
Dr. Enrico Wegher
GESUNDHEITSBEZIRKE, KRANKENHÄUSER UND TERRITORIUM
Zentralkrankenhaus Bozen
L.-Böhler-Str. 5
39100 Bozen
Tel. 0471 908 111
Fax 0471 908 250
Ärztlicher Direktor: Dr. Flavio Girardi
Pflegedienstleiterin: Dr.in Thea Villgrattner
Verwaltungsleiter: Dr. Enrico Wegher
Territorium Bozen
Distretti sanitari:
- Bozen
- Grödental
- Eggental/Schlern
- Salten/Sarntal/Ritten
- Überetsch
- Unterland
- Leifers/Branzoll/
Pfatten
Ärztlicher Direktor: Dr. Paolo Conci
Pflegedienstleiterin: Dr.in Gundula Gröber
Gesundheitsbezirk Meran
Bezirksdirektorin: Sanitätskoordinator: Koordinierender Pflegedienstleiter: Verwaltungskoordinator: Schwerpunktkrankenhaus Meran
Rossinistr. 5
39012 Meran
Tel. 0473 263 333
Fax 0473 264 688
Dr.in Irene Pechlaner
Dr. Roland Döcker
Dr. Frank Blumtritt
Dr. Gottfried Federspiel
Krankenhaus der Grundversorgung Schlanders
Krankenhausstr. 3
39028 Schlanders
Tel. 0473 738 111
Fax 0473 738 425
Ärztlicher Direktor: Dr. Roland Döcker
Ärztlicher Direktor: Dr. Anton Theiner
Pflegedienstleiter: Dr. Frank BlumtrittPflegedienstleiter:
Dr. Christoph Alber
Verwaltungsleiter: Dr. Gottfried Federspiel Verwaltungsleiter: Dr. Gottfried Federspiel
(geschäftsführend)
Territorium Meran
Gesundheitssprengel:
Pflegedienstleiterin:Dr.in Nadia Cervo
- Meran/Umgebung - PasseiertalVerwaltungsleiter:
Dr. Hugo Minach
- Naturns/Umgebung - Mittelvinschgau - Lana/Umgebung
- Obervinschgau
25
3. DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB
Gesundheitsbezirk Brixen
Schwerpunktkrankenhaus Brixen
Dr. Siegfried Gatscher
Dr. Karl Lintner
Emanuela Pattis
Dr.in Evelin Reinstaller
Krankenhaus der Grundversorgung Sterzing
Dantestr. 51
39042 Brixen
Tel. 0472 812 111
Ärztlicher Direktor: Dr. Martin Ogriseg
Geschäftsf. Pflegedienstleiterin:
Emanuela Pattis
Verwaltungsleiter: Dr. Markus Thaler
Margarethenstr. 24
39049 Sterzing
Tel. 0472 774 111
Fax 0472 774 109
Ärztlicher Direktor: Dr. Franz Ploner
Geschäftsf. Pflegedienstleiterin:
Emanuela Pattis
Verwaltungsleiter: Dr. Peter Kinzner
Territorium Brixen Gesundheitssprengel:
- Brixen/Umgebung
- Klausen/Umgebung
- Wipptal
Ärztlicher Direktor: Dr. Karl Lintner
Geschäftsf. Pflegedienstleiterin:
Emanuela Pattis
Verwaltungsleiterin:
Dr.in Evelin Reinstaller
Gesundheitsbezirk Bruneck Bezirksdirektor: Sanitätskoordinator: Koordinierender Pflegedienstleiter: Verwaltungskoordinator: Schwerpunktkrankenhaus Bruneck
Krankenhausstr. 11
39031 Bruneck
Tel. 0474 581 111
Fax 0474 586 000
Dr. Walter Amhof
Dr. Thomas Lanthaler
Dr. Alexander Kugler
Dr. Wolfgang Alton
Krankenhaus der Grundversorgung Innichen
Freisingstr. 2
39038 Innichen
Tel. 0474 917 111
Fax 0474 917 000
Ärztliche Direktorin: Dr.in Monika Zäbisch
Ärztlicher Direktor: Dr. Thomas Lanthaler
Pflegedienstleiter: Dr. Alexander KuglerPflegedienstleiterin:
Helene Burgmann
Verwaltungsleiter: Dr. Gerhard GrießmairVerwaltungsleiterin:
Dr.in Renate Plitzner
Territorium Bruneck
Gesundheitssprengel: - Bruneck/Umgebung - Gadertal - Tauferer/Ahrntal
- Hochpustertal
Ärztlicher Direktor: Dr. Josef Leitner
Pflegedienstleiterin: Elfriede Ploner
Verwaltungsleiter: Dr. Wolfgang Alton
GESUNDHEITSBEZIRKE, KRANKENHÄUSER UND TERRITORIUM
Bezirksdirektor:
Sanitätskoordinator:
Geschäftsf. Koordinierende Pflegedienstleiterin:
Verwaltungskoordinatorin:
26
PRIMARIAE, PRIMARE, VERANTWORTLICHE, KOORDINATORINNEN UND KOORDINATOREN DER ABTEILUNGEN UND DIENSTE
3. DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB
3.3 PRIMARIAE, PRIMARE, VERANTWORTLICHE, KOORDINATORINNEN UND
KOORDINATOREN DER ABTEILUNGEN UND DIENSTE
Gesundheitsbezirk Bozen
Krankenhaus Bozen
Tab.3 Liste der Abteilungen und Dienste im Krankenhaus
Ärztlicher
Krankenhausbereich
Anästhesie und Intensiv 1
(Schmerztherapie)
Telefon
0471
Anästhesie und Intensiv 2
908 522
Apotheke
Augenabteilung
Orthoptik
Beobachtungsstation
Chirurgie 4. Stock
Chirurgie 5. Stock
Dermatologie
Diabetologie
Diätetik und klinische Ernährung
Erste Hilfe
Gastroenterologie
Endoskopie des Verdauungstraktes
Gefäß- und Thoraxchirurgie
Geriatrie I
Geriatrie II
Gynäkologie
Geburtshilfe
Hals-, Nasen-, Ohrenabteilung
Logopädie
908 295
Peter Zanon
(geschäftsführend)
Pietro Paluselli (Direktor)
908 605
Enrico Bertelli
908 441
908 468
908 456
909 901
908 384
908 545
908 443
Mario La Guardia
Maria Christanell
Karin Waldhauser
Wilma Flunger
Federico Martin
Michela Vettorato
Prof. Klaus Eisendle
Prof. Christian Wiedermann
Lucio Lucchin
Mario La Guardia
908 506
Lucia Piazzi (geschäftsführend)
909 700
909 852
909 853
Reinhold Perkmann
Ivana Gentilini
Johanna Elisabeth Eisath
Nicoletta Facchin
Martina Lazzeri
Elke Gasser
Roberta Dapor
Renata Ruocco
Albert March
Ferdinando Segala
908 530
Sergio Messini
908 641
Rolando Füstös
908 673
Hämatologie
908 807
Immunhämatologie
Infektionskrankheiten
Innere Medizin 7. Stock
Innere Medizin 6. Stock
Stroke Unit
Kardiologie – UTIC und
Funktionsproben
908 290
908 543
908 553
908 566
909 086
Kinderchirurgie
909 837
Labor für Mikrobiologie und
Virologie
Medizinische Onkologie
Nephrologie
Dialyse
Neonatologie
Neugeborenenintensiv
Primariat Dr.in/Dr.
Pflegekoordination
Franco Auricchio
Damiano Polli
Atto Billio
(geschäftsführend)
Ivo Gentilini
Peter Mian
Prof. Christian Wiedermann
908 572
Rainer Oberhollenzer
(geschäftsführend)
Paolo Andriolo
(Verantwortlicher)
Elisabetta Pagani
(geschäftsführend)
Claudio Graiff
908 579
Bruno Giacon
908 653
Hubert Messner
909 950
909 627
Alessandra Debertol
Marina Sartore
Judith Gostner (geschäftsf.)
Carmen Pardeller
Aloisia Tiefenbrunner
Andrea Pinna
Sabine Pardeller
Giorgio Costazza
Tiziana Macera-Mascitelli
Gisella Fratucello
Massimo Giacometti
Dorothea Morandell
Maira Nicoletti
Maria Idone
Massimo Dalla Villa
Luciano Giuliani
Judith Savio
Silvana Prevedel
3. DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB
Neurochirurgie
909 716
Neurologie
908 589
Nuklearmedizin
908 313
Onkologische Strahlentherapie
Orthopädie – Traumatologie
Pathologische Anatomie
Pädiatrie
Pneumologie, Physiopathologie
Endoskopie der Atemwege
Psychiatrie
442 770
908 677
908 145
908 648
Andreas Schwarz
Giulietta Tabiadon
(geschäftsführend)
Mohsen Farsad
(geschäftsführend)
Prof. Peter Lukas (Direktor)
Michael Memminger
Guido Mazzoleni
Lydia Pescollderungg
908 317
Giulio Donazzan
909 800
Psychologie
909 884
Prof. Andreas Conca
Mariantonietta Mazzoldi
(Direktorin)
Physische Rehabilitation
(Abteilung)
Physische Rehabilitation (Dienst)
Radiodiagnostik
Urologie
Zahnheilkunde
Zentrallabor für klinische
Pathologie
Rita Carli
Monica Webber
Othmar Teutsch
Andreas Tschurtschenthaler
Gerda Riedmann
Erica Menia
Dorothea Morandell
Michele Bertuzzo
(geschäftsführend)
Lorenzo Migliorini
907 428
Peter Zelger
Zita Cassar
Milena Annovi
908 494
908 686
908 408
Giampietro Bonatti
Prof. Armin Pycha
Fabrizio Fontanella
Giorgio Benati
Agnes Blasbichler
Roberto Beccari
908 306
Prof. Markus Herrmann
Roland Nocker
Territorium Bozen
Tab.4 Liste der Dienste auf dem Territorium
Ärztlicher
territorialer Bereich
118 Landesnotrufzentrale
Abhängigkeitserkrankungen
Arbeitsmedizin
Basismedizin
Genetische Beratung
Telefon
0471
907 570
907 060
907 900
909 133
907 100
Primariat Dr.in/Dr.
Pflegekoordination
Manfred Brandstätter
Elio Dellantonio
Angela Merseburger (geschäftsf.)
Paolo Conci
Lydia Pescollderungg
Paolo Berenzi
Romina Rossi
Maria Lia
Gundula Gröber
Dorothea Morandell
Adelheit Foppa
Felice Sansonetti (Techniker
für die Vorbeugung)
Hygiene und
öffentliche Gesundheit
909 211
Josef Simeoni
Hospice - Palliativstation
908 501
Massimo Bernardo
(Verantwortlicher)
Lia Ossana
Gianluca Casara
(Verantwortlicher)
Cinzia Fanelli
Kinder- und Jugendneurologie und
Rehabilitation
Überbetrieblicher Dienst für
Hörgeschädigte
Kinder- und Jugendpsychiatrie/
Psychotherapie
Pneumologie
Psychiatrische Rehabilitation
Bozen-Gries
Psychiatrische Rehabilitation
„Von Gelmini“ - Salurn
Psychologie
466 666
466 630
446 211
Prof. Andreas Conca
909 600
Paolo Pretto
Luigi Basso
(Verantwortlicher)
Barbara Plattner
(Verantwortliche)
Mariantonietta Mazzoldi
(Direktorin)
283 447
888 777
435 001
Simone Pattaro
Paola Pomarolli
Armando Plank
PRIMARIAE, PRIMARE, VERANTWORTLICHE, KOORDINATORINNEN UND KOORDINATOREN DER ABTEILUNGEN UND DIENSTE
27
PRIMARIAE, PRIMARE, VERANTWORTLICHE, KOORDINATORINNEN UND KOORDINATOREN DER ABTEILUNGEN UND DIENSTE
28
3. DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB
Ärztlicher
territorialer Bereich
Radiodiagnostik
Rechtsmedizin
Rehabilitationsdienst
Logopädie
Telefon
0471
907 371
909 215
909 415
466 671
Sportmedizin
435 630
Tierärztlicher Dienst
ZPG Zentrum für
Psychische Gesundheit
635 170
907 031
Primariat Dr.in/Dr.
Pflegekoordination
Giampietro Bonatti
Giovanna Zanirato
Alfonso Viola
Monika Premstaller
Anna Pichler
Isabella Ruta
Peter Zelger
Stefan Resnyak
(geschäftsführend)
Alessandro Fugatti
Stefano Torresani
(Verantwortlicher)
Maria Romeo
Klaus Jakomet
Fabio Carpi
Gesundheitsbezirk Meran
Krankenhaus Meran
Tab.5 Liste der Abteilungen und Dienste im Krankenhaus
Ärztlicher
Krankenhausbereich
Anästhesie und Intensivmedizin
Telefon
0473
263 110
Primariat Dr.in/Dr.
Pflegekoordination
Gerold Drüge
Barbara Battistini
(Direktorin)
Georg Schönhuber
Robert Kobald
Apotheke
264 936
Augenabteilung
263 530
263 330/
380
251 201
251 250
Prof. Heinrich Pernthaler
Herta Bachmann
Pierfrancesco Zampieri
Maria Elena Azzaro
Anita Stadler
Elisabeth Gruber
251 100
Martina Lanthaler (responsabile) Elisabeth Rauch
263 020
Norbert Pfeifer
(Verantwortlicher)
David Hofer
Christian Wenter
Erika Kuppelwieser
Herbert Heidegger
Klaus Wohlgemuth
Waltraud Holzknecht
Roberto Magnato
(geschäftsführend)
Nadja Olivieri
Andreas Lochmann
Monika Zöschg
Roberto Vanin
251 400
Rupert Paulmichl
Donatella Arcangeli
(Verantwortliche)
Christian Thuile (Direktor)
263 001
Stefan Platzgummer
Frediano Tezzon
Hartmann Waldner
Stefano Fratturato
Pädiatrie
Psychiatrie
264 480
263 430/
480
264 230
267 000
Edith Maier
Flora Gnech
Monica Alber
Roberto Vanin
Stefania Casarotto
Michael Brühl
Psychologie
251 000
Radiodiagnostik
263 070
Prof. Josef Egger
Verena Perwanger
Norbert Längerer
(Verantwortlicher)
Anton Wieser
Rehabilitation
267 250
Claudia Meinecke
Urologie
Zahnheilkunde
264 380
251 370
Josef Aufderklamm
Christian Greco (Direktor)
Chirurgie
Dermatologie
Diätetik und klinische Ernährung
Dienst für Kinderrehabilitation
und Logopädie
Erste Hilfe
Gynäkologie
Geburtshilfe
267 150/
100
264 330
264 130
Hals-, Nasen-, Ohrenabteilung
263 530
Geriatrie
Innere Medizin
Kardiologie
Kinder- und Jugendpsychiatrie/
-psychotherapie
Komplementärmedizin
Labor für chemisch-klinische
Analysen und Mikrobiologie
Neurologie
Orthopädie
264 530/
580
264 430
267 050
Nadja Olivieri
Michael Brühl
Massimo Favalli
Roberto Rebellato
Gudrun Nischler
Klaus Wohlgemuth
Corrado Zacchino
3. DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB
Zentrale chirurgische Tagesklinik
Zentrale internistische Tagesklinik
263 230
263 280
Ennio Longo (Verantwortlicher)
Prof. Manfred Mitterer
Monika Alber Gögele
Monika Alber Gögele
Krankenhaus Schlanders
Tab.6 Liste der Abteilungen und Dienste im Krankenhaus
Ärztlicher
Krankenhausbereich
Anästhesie
Chirurgie
Telefon
0473
735 220
738 200
Primariat Dr.in/Dr.
Pflegekoordination
Anton Theiner
Peter Georg Stecher
Helmuth Weiss
(Verantwortlicher)
Gerhard Piccolruaz
Lukas Schwarz
Erste Hilfe
735 000
Gynäkologie
Geburtshilfe
735 460
Robert Rainer
Innere Medizin
738 100
738 300
Prof. Oreste Pieramico
Labor
735 300
Pädiatrie (Mutter-Kind-Bereich)
735 460
Radiodiagnostik
735 020
Martina Filippi
(Verantwortliche Biologin)
Helmuth Egger
(geschäftsführend)
Martin Schaller
(Verantwortlicher)
Emma Fleischmann
Anna M.Pichler
Sibylle Kaserer
Waltraud Gruber
Anna M. Pichler
Helga Gruber
Rosamunde Bernhart
Anna Gasser
Territorium Meran
Tab.7 Liste der Dienste auf dem Territorium
Ärztlicher
territorialer Bereich
Telefon
0473
Abhängigkeitserkrankungen
251 760
Basismedizin
496 746
Primariat Dr.in/Dr.
Gabriele Ghirardello
(Direktor)
Ernst Oberschartner
(geschäftsführend)
Pflegekoordination
Lorena Maistrello
Nadia Cervo
Hygiene und
öffentliche Gesundheit
Psychiatrie
222 533
Simone Schmorak
Ingrid Erlacher
263 600
Gabriella Bernardi
Psychologie
251 000
Verena Perwanger
Josef Roman Pichler
(Direktor)
Gesundheitsbezirk Brixen
Krankenhaus Brixen
Tab.8 Liste der Abteilungen und Dienste im Krankenhaus
Ärztlicher
Krankenhausbereich
Anästhesie und Intensivmedizin,
Sterilisation; Operationssäle
Apotheke
Telefon
0472
Primariat Dr.in/Dr.
Pflegekoordination
813 845
Georg Rammlmair
Martin Pflanzer
Silke Achammer
813 260
Augenabteilung
812 420
Chirurgie - Plastische Chirurgie
Dermatologie
Erste Hilfe
812 532
812 410
812 444
Anna Avi
Ruth Leimegger
(geschäftsführend)
Josef Widmann
Carla Nobile
Martin Ogriseg
Erwachsenenrehabilitation
812 900
Gertraud Gisser
Gynäkologie
812 562
Arthur Scherer
Agnes Gebhard
Elisabeth Thurner
Agnes Gebhard
Josef Brunner
Albert Gruber
Elisabeth Hopfgartner
Franziska Penn
PRIMARIAE, PRIMARE, VERANTWORTLICHE, KOORDINATORINNEN UND KOORDINATOREN DER ABTEILUNGEN UND DIENSTE
29
PRIMARIAE, PRIMARE, VERANTWORTLICHE, KOORDINATORINNEN UND KOORDINATOREN DER ABTEILUNGEN UND DIENSTE
30
3. DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB
Ärztlicher
Krankenhausbereich
Hals-, Nasen-, Ohrenabteilung
Innere Medizin
Kinderrehabilitation
Labor
Neurologie
Orthopädie und
Traumatologie
Pädiatrie
Psychiatrischer Dienst
Psychologie
Radiodiagnostik
Urologie
Zahnheilkunde
Telefon
0472
812 600
812 743
812 840
813 200
813 120
Primariat Dr.in/Dr.
Pflegekoordination
Paul Goller
Reinhold Oberhofer
Gertraud Gisser
Martin Ogriseg
Franz Spögler
Ilse Leimegger
Agnes Messner
Elisabeth Lamprecht
Irmgard Schmidhofer
Agnes Gebhard
812 803
Franz Erschbaumer
Franz Gruber
812 670
812 942
813 100
813 150
812 922
812 420
Markus Markart
Josef Schwitzer
Roland Kiem
Alessio Salsa
Lukas Lusuardi
Cornel Strüning
Martha Pürgstaller
Peter Vorhauser
Edeltraud Zössmayr
Elisabeth Thurner
Agnes Gebhard
Krankenhaus Sterzing
Tab.9 Liste der Abteilungen und Dienste im Krankenhaus
Ärztlicher
Krankenhausbereich
Anästhesie und Intensivmedizin
Apotheke
Chirurgie/Orthopädie
Erste Hilfe
Erwachsenenrehabilitation
Kinderrehabilitation
Gynäkologie/Geburtshilfe
Telefon
0472
774 312
774 425
774 352
774 305
Primariat Dr.in/Dr.
Pflegekoordination
Franz Ploner
Anna Avi
Robert Pfitscher
Franz Ploner
Anna Braunhofer
Margareth Staudacher
Margareth Rabensteiner
774 482
Gertraud Gisser
Margit Obexer
774 322
Prof. Albrecht Giuliani
Christian Wenter
(geschäftsführend)
Franz Ploner
Franz Spögler
Gertraud Gisser
Konrad Mussner
Roland Keim
Alessio Salsa
Carlo Brancaccio
Sabine Nitz
Elmar Bernabè
Maria Stieger
Innere Medizin
774 372
Labor
Neurologie
Neurorehabilitation
Pädiatrie
Psychologie
Radiodiagnostik
Zahnheilkunde
774 422
774 432
774 470
774 340
774 498
774 412
774 442
Gabriele Engl
Erika Rigger
Maria Stieger
Marco Lavoriero
Sabine Nitz
Territorium Brixen
Tab.10 Liste der Dienste auf dem Territorium
Ärztlicher
territorialer Bereich
Abhängigkeitserkrankungen
Bad Bachgart
Basismedizin
Hygiene und
öffentliche Gesundheit
Psychiatrie
Telefon
0472
813 230
887 600
813 660
Primariat Dr.in/Dr.
Pflegekoordination
Rudolf Schöpf (Leiter)
Helmut Zingerle
Karl Lintner
Peter Vorhauser
Bernhard Oberhauser
Emanuela Pattis
812 460
Maria Grazia Zuccaro
812 960
Josef Schwitzer
Psychologie
813 100
Roland Keim
Sportmedizin
813 080
Mauro Fraternali
Peter Vorhauser
Alfons Pfattner
3. DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB
Gesundheitsbezirk Bruneck
Krankenhaus Bruneck
Tab.11 Liste der Abteilungen und Dienste im Krankenhaus
Ärztlicher
Krankenhausbereich
Anästhesie und Intensivmedizin
Apotheke
Augenabteilung
Chirurgie
Dermatologie
Erste Hilfe
Gynäkologie - Geburtshilfe
Hals-, Nasen-, Ohrenabteilung
Innere Medizin
Labor
Neurologie
Orthopädie und Traumatologie
Pädiatrie
Physische Rehabilitation
Psychiatrie
Psychologie
Radiodiagnostik
Zahnheilkunde
Telefon
0474
581 660
581 900
581 570
581 530
581 230
581 200
581 600
581 220
581 400/
20/40
581 370
581 350
581 700
581 740
581 550
581 480
586 300
586 220
581 250
586 560
Primariat Dr.in/Dr.
Pflegekoordination
Marco Pizzinini
Dorothea Wachtler
Ruth Leimegger
Walter Thaler
Carla Nobile
Konrad Forer
Bruno Engl
Paul Goller
Siegfried Weger
Peter Santer
Arno Gasperi
Ernst Demetz
Prof. Ralf Geiger
Claudio Corradini
Roger Pycha
Andreas Huber
Rolando Lorenzini
Sandro Villani
Brigitte Griessmair
Andrea De Martin Polo
Edith Dorigo
Franz Fiung
Martha Theissl
Annelies Hopfgartner
Helga Auer, Monika Gasser
Edith Oberparleiter Margaret
Reier
Reinhard Reier
Helga Auer
Regina Hilber
Markus Mayr am Tinkhof
Birgit Mayr
Erna Mur
Markus Fischnaller
Martin Rienzner
Irmgard Bergmann
Krankenhaus Innichen
Tab.12 Liste der Abteilungen und Dienste im Krankenhaus
Ärztlicher
Krankenhausbereich
Anästhesie und Wiederbelebung
Chirurgie
Gynäkologie und Geburtshilfe
Medizin
Pädiatrie
Radiodiagnostik
Telefon
0474
917 111
917 220
917 260
917 320
917 280
917 090
Primariat Dr.in/Dr.
Pflegekoordination
Thomas Lanthaler
Johann Steiner
Bruno Engl
Gottfried Kühebacher
Walter Pörnbacher
Angelo Dapunt
Sonia Tschurtschenthaler
Irmgard Schönegger
Veronika Bacher
Anna Kircher
Barbara Steinmaier
Johann Trojer
Primariat Dr.in/Dr.
Pflegekoordination
Territorium Bruneck
Tab.13 Liste der Dienste auf dem Territorium
Ärztlicher
territorialer Bereich
Telefon
0474
586 511
Marion von Sölder zu
Brackenstein
Josef Leitner
Elfriede Ploner
586 220
Dagmar Regele
Thomas Kofler
586 300
586 220
586 280
Roger Pycha
Andreas Huber
Alex Mitterhofer
Rita Agreiter
Abhängigkeitserkrankungen
586 200
Basismedizin
Hygiene und öffentliche
Gesundheit
Psychiatrie
Psychologie
Sportmedizin
Monika Rieder
PRIMARIAE, PRIMARE, VERANTWORTLICHE, KOORDINATORINNEN UND KOORDINATOREN DER ABTEILUNGEN UND DIENSTE
31
.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die informierten Bürgerinnen und Bürger
können entscheiden, die nicht Informierten
„glauben“ entscheiden zu können
4.ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Informationsstellen
Grundbetreuung
Medizinische Betreuung
Medikamente
Thermalkuren
Fachärztliche Betreuung
Verschreibung von Medikamenten und Leistungen
Abholen des Befundes
Ticket für medizinische Leistungen
Allgemeine Daten des Sanitätsbetriebes der Autonomen Provinz Bozen
Vormerkung der Leistungen
Stationäre Betreuung
Ausbildung
Ethikkomitee
Organspende
Autopsie
35
4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Bozen
Tel. 0471 908 274
Meran
Tel. 0473 263 099
Schlanders
Tel. 0473 738 111
Brixen
Tel. 0472 812 111
Sterzing
Tel. 0472 774 111
Bruneck
Tel. 0474 581 111
Innichen
Tel. 0474 917 111
4.2 GRUNDBETREUUNG
Geburtsmeldung
Innerhalb von 3 Tagen in der ärztlichen Direktion des Krankenhauses.
14:30−16:30 Uhr; Freitag, 9:00−11:00 Uhr
Krankenhaus Sterzing:
• Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr
Krankenhaus Bruneck:
• Montag−Donnerstag, 9:00−12:00 Uhr und
13:30−15:30 Uhr; Freitag, 9:00−12:00 Uhr
oder
• innerhalb von 10 Tagen nach der Geburt bei
der Geburtsgemeinde der oder des Neugeborenen bzw. Wohnsitzgemeinde eines
Elternteils.
Dokumente
• beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde
• Personalausweis der Elternteile
Eintragung in den Landesgesundheitsdienst
Beim nächstgelegenen Gesundheitssprengel
des Wohnsitzes.
Dokumente
• Wohnsitzbescheinigung, gleichwertiges Dokument oder Selbsterklärung;
• Personalausweis;
• Steuernummer;
• Antragsformular;
• Geburtsbescheinigung bei Neugeborenen
(oder Selbsterklärung).
Für nicht in Südtirol wohnhafte italienische
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (Eintragung
aus Arbeits-, Studien- oder Gesundheitsgründen):
• Bestätigung der Löschung der Ärztin oder
des Arztes für Allgemeinmedizin, ausgestellt
vom Sanitätsbetrieb des Wohnsitzes.
Gesundheitskarte
Neugeborene Zwillinge
Krankenhaus Bozen:
• Montag−Freitag, 8:30−12:00 Uhr und
14:00−16:00 Uhr; Samstag, 9:00−11:00 Uhr
Krankenhaus Meran:
• Montag−Donnerstag, 9:00−12:15 Uhr und
14:00−16:15 Uhr; Freitag, 8:00−13:45 Uhr
Krankenhaus Schlanders
• Montag−Donnerstag,
9:00−12:00
und
14:00−16:00 Uhr; Freitag, 9:00−12:00 Uhr
Krankenhaus Brixen:
• Montag-Donnerstag, 9:00−11:00 Uhr und
Alle beim Landesgesundheitsdienst eingetragenen Personen erhalten einen Personalausweis für die Krankenbetreuung (grünes Büchlein). Die Magnetkarte bzw. Bürgerkarte oder
INFORMATIONSSTELLEN / GRUNDBETREUUNG
4.1 INFORMATIONSSTELLEN
Die Informationsschalter befinden sich am
Haupteingang eines jeden Krankenhauses. Am
Schalter bekommt man allgemeine Auskünfte,
auch in welcher Abteilung eine Patientin oder
ein Patient eingeliefert ist.
Krankenhäuser
36
4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Gesundheitskarte wird von der Agentur der
Einnahmen zugeschickt. Auf der Rückseite dieser Magnetkarte befindet sich die europäische
Krankenversicherungskarte, die zur Gesundheitsversorgung in den 28 EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz und den 3 EWR Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum) berechtigt.
Für die Länder, mit denen ein bilaterales Abkommen besteht, gelten weiterhin die derzeitigen Vordrucke. Nähere Informationen können
in den Gesundheitssprengeln eingeholt werden.
MEDIZINISCHE BETREUUNG
Wahl/Widerruf/Wechsel der Ärztin oder
des Arztes für Allgemeinmedizin/Kinderärztin oder Kinderarzt
Formular für Wahl/Widerruf/Wechsel
Alle Personen, die im Landesgesundheitsdienst
eingetragen sind, haben Anrecht auf eine gesundheitliche Grundbetreuung durch eine
Ärztin, einen Arzt für Allgemeinmedizin oder
Kinderärztin, Kinderarzt. Das Wahlverzeichnis
liegt in den Verwaltungsämtern der Sprengelsitze und Sprengelstützpunkte auf. Man kann
jederzeit an den Verwaltungsschaltern der
Sprengel die Arztwahl widerrufen und eine
neue vornehmen. Auch die Ärztin oder der Arzt
bzw. die Kinderärztin oder der Kinderarzt können die Betreuten ablehnen.
4.3 MEDIZINISCHE BETREUUNG
Medizinische Betreuung in Italien
Betreuung der Staatsbürgerinnen und
Staatsbürger Italiens, der Europäischen
Union (EU) und Nicht-EU-Ländern
Alle beim Landesgesundheitsdienst eingetragenen Personen haben Anrecht auf Zugang
zu den Gesundheitsdiensten. Die Leistungen
werden in der Regel kostenlos erbracht, außer
einer Ticketzahlung, sofern vorgesehen.
Betreuung der Bürgerinnen und Bürger der
EU und Staaten mit bilateralem Abkommen.
Ab dem 1. Juni 2004 haben die Bürgerinnen
und Bürger der EU-Staaten oder der Staaten
mit EU-Regelung im Bereich Gesundheitsbetreuung (Island, Liechtenstein, Norwegen und
Schweiz) bei Vorlage der europäischen Krankenversicherungskarte oder eines gleichwertigen Dokumentes direkten Zugang zu den
Notfalldiensten (Bereitschaftsdienst an Vorfeiertagen, Feiertagen und in der Nacht, Landesnotrufzentrale 118 usw.) und in Notfällen
Anrecht auf Krankenhausbetreuung in öffentlichen Krankenhäusern. Ebenso direkt ist der
Zugang zur ärztlichen Betreuung auf dem Territorium sowie für die fachärztliche ambulante
Betreuung, außer in jenen Fällen, in denen die
Verschreibung der Ärztin bzw. des Arztes für
Allgemeinmedizin oder der Kinderärztin, des
Kinderarztes erforderlich ist. Die Bürgerinnen
und Bürger der Staaten, mit denen bilaterale
Abkommen bestehen, haben bei Vorlage der
vorgesehenen Bestätigung das Anrecht auf
ärztliche Betreuung, direkten Zugang zu den
Notfalldiensten und Anrecht auf Krankenhausbetreuung in Notfällen. Die Personen im
Besitze des Vordruckes S1 oder des Vordruckes,
der von den bilateralen Abkommen vorgesehen ist, müssen sich vor Inanspruchnahme
der Gesundheitsleistungen für die Eintragung
beim Landesgesundheitsdienst an den Gesundheitssprengel wenden.
Betreuung ausgewanderter Italienerinnen
und Italiener, die zeitweilig nach Italien zurückkehren
Italienische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und deren zu Lasten lebende Familienangehörige, die im AIRE (Melderegister der im
37
4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Medizinische Betreuung im Ausland
Betreuung in den EU-Ländern, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der
Schweiz
Diese Betreuung ist für italienische, EU- sowie
Nicht-EU Bürgerinnen und Bürger vorgesehen,
die beim staatlichen Gesundheitsdienst eingetragen sind und in Länder der Europäischen
Union sowie in die EWR-Länder und in die
Schweiz (ausgenommen Ausländerinnen und
Ausländer) reisen. Die notwendige Dokumentation ändert sich nach Aufenthalt:
• Kurzer Aufenthalt
(Tourismus, Studium usw.)
Europäische Krankenversicherungskarte (Rückseite der Magnetkarte): Diese Karte gewährleistet die Inanspruchnahme der notwendigen medizinischen Leistungen, die nach den
Vorschriften des Ziellandes vorgesehen sind.
Personen in Dialyse-Behandlung oder Sauerstofftherapie sollten sich vor der Reise mit der
Einrichtung des Ziellandes in Verbindung setzen, die diese Leistungen erbringen soll.
• Aufenthalt aus Arbeitsgründen
Formblatt S1: gilt ein Jahr mit Erneuerungsmög-
lichkeit oder für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, falls dieses weniger als ein Jahr ist. Für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler, die beim staatlichen Gesundheitsdienst eingetragen sind, in
Italien Sozialversicherungsbeiträge einzahlen
und ihren Wohnsitz ins EU-Ausland verlegen.
• Pensionistinnen und Pensionisten
Formblatt S1: für Personen, die in Italien eine
Pension beziehen und ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.
Betreuung in Ländern, mit denen ein bilaterales Abkommen besteht
Es handelt sich um Länder, die mit Italien ein
bilaterales Abkommen für die medizinische
Versorgung abgeschlossen haben. Genauere
Informationen dazu gibt es in den Gesundheitssprengeln.
Betreuung in Ländern, mit denen es kein Abkommen gibt
Anrecht haben:
• Arbeitnehmende in der Privatwirtschaft,
Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler;
• Arbeitnehmende aus Nicht-EU-Ländern,
eingetragen beim staatlichen Gesundheitsdienst;
• Priester und Ordensleute, Kultusbeauftragte
• Personen, die ein Stipendium von ausländischen Universitäten oder Stiftungen beziehen;
• öffentlich Bedienstete und Familienangehörige;
• Familienangehörige obgenannter Kategorien, die der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer ins Ausland folgen.
Spezifische Genehmigungen für medizinische
Behandlungen
Für die medizinischen Leistungen, die bei den
vertragsgebundenen Strukturen in Österreich
in Anspruch genommen werden können, ist
die vorherige Genehmigung durch dazu ermächtigte Ärztinnen oder Ärzte und die Bestätigung des Anrechts auf Betreuung seitens der
zuständigen Verwaltungsschalter der Sprengel oder der Ersten Hilfe im Krankenhaus notwendig.
MEDIZINISCHE BETREUUNG
Ausland ansässigen Italienerinnen und Italiener) eingetragen und demzufolge bei keinem
Sanitätsbetrieb in Italien eingetragen sind
und auch kein Anrecht auf die Anwendung der
EG-Rechtsvorschriften oder der bilateralen
Abkommen haben, können, falls sie zeitweilig
nach Italien zurückkehren, für einen Höchstzeitraum von 90 Tagen pro Kalenderjahr dringende Krankenhausleistungen in Anspruch
nehmen. Um Anrecht auf die obgenannten
Leistungen zu haben, muss man sich an die
Verwaltungsschalter der Sprengel mit folgenden Unterlagen wenden:
• Personalausweis sowie die Eigenerklärung,
die den Bezug einer italienischen Rente oder
den Status als Auswanderer bescheinigt
• eine Erklärung der Person, die den Antrag
stellt, dass kein Recht auf Rückerstattung der
in Anspruch genommenen medizinischen
Leistungen durch eine öffentliche oder private Versicherung im Wohnsitzstaat besteht
und die Angabe der Betreuung, die im Laufe
des Jahres bei anderen Sanitätsbetrieben
bereits in Anspruch genommenen wurde.
38
MEDIKAMENTE / THERMALKUREN
4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
4.4 MEDIKAMENTE
Der Ankauf der Medikamente kann bei jeder
öffentlichen Apotheke in Südtirol gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung (Bewilligung
Landesgesundheitsdienst) vorgenommen wer­den. Die ärztliche Verschreibung hat eine Gültigkeit von 30 Tagen und kann nur einmal verwendet werden. Diese Arzneimittel werden in
verschiedene Gruppen eingeteilt:
Arzneimittel der Klasse A sind lebensnotwendige Medikamente sowie solche gegen
chronische Erkrankungen, die zur Gänze zu
Lasten des Landesgesundheitsdienstes gehen,
vorbehaltlich der Bezahlung des Tickets seitens
der Bürgerin oder des Bürgers. Der Ticketbetrag
liegt zwischen 0 und 4 Euro pro Rezept, je nach
Anzahl der Packungen oder je nachdem, ob man
im Besitz einer gültigen Befreiung von der Ticketzahlung ist oder nicht. Bei Vorliegen einer
Befreiung wegen eines bestimmten Krankheitsbildes: maximal 3 Packungen pro Rezept.
Opiumhaltige schmerzstillende Medikamente, die in der Anlage III bis und Sekt. A (Gesetz 12.2.2001 Art. 43 Komma 4-bis) enthalten
sind und in der Schmerztherapie eingesetzt
werden, können seit 03.04.2010 auf einem normalen Rezeptblock des Landesgesundheitsdienstes, ohne Selbstdurchschlagpapier, ausgestellt werden.
Arzneimittel der Klasse C gehen voll zu Lasten der Betreuten.
Ausnahmen: Kriegsinvaliden, die im Besitz eines Befreiungskodes von 2 bis 13 sind, sowie Opfer des Terrorismus und Katastrophenopfer mit
Befreiungskodex PY können die Medikamente
der Klasse C nur dann zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes erhalten, wenn die Ärztin
oder der Arzt den nachgewiesenen therapeutischen Nutzen des Medikaments bescheinigt
(maximal zwei Packungen pro Rezept).
Gleichwertige Arzneimittel (Generika) haben die gleiche Dosierung und therapeutischen
Eigenschaften, sind preislich günstiger als die
gleichwertigen, patentrechtlich geschützten
Medikamente. Seit 1. September 2001 gibt es
ein Verzeichnis jener Arzneimittel, welche im
neuen, monatlich vom Gesundheitsministerium aktualisierten Rückvergütungssystem
enthalten sind. Dieses liegt in den Apotheken
auf und enthält: die Handelsbezeichnung, den
Wirkstoff, die Verabreichungsform, die Dosierung, die Packung, den Preis, die vom Landesgesundheitsdienst zurückerstattete Quote
und den eventuellen Betrag zu Lasten der Betreuten.
Arzneimittel, die mit Anmerkungen seitens
der AIFA (Agenzia Italiana del Farmaco)
versehen sind: dabei handelt es sich um Arzneimittel, deren Verschreibbarkeit zu Lasten
des staatlichen Gesundheitsdienstes auf bestimmte Fälle oder Krankheitsbilder beschränkt
ist. Auskünfte über Arzneimittel sind unter
nachstehenden Internet-Adressen verfügbar:
www.giofil.it oder www.agenziafarmaco. it.
Für Informationen über die rund um die Uhr
Dienst habenden Apotheken rufen Sie die kostenlose Nummer 118 an.
Seltene Erkrankungen
Informationen erhalten sie unter:
Genetischer Beratungsdienst
Europaallee 31 - 39100 Bozen
Tel. 0471 907 109
E-Mail: [email protected]
4.5THERMALKUREN
Thermalkuren
Bei Bedarf können die Bürgerinnen und Bürger Thermalkuren in Kuranstalten in Anspruch
nehmen, die mit dem staatlichen Gesundheitsdienst vertragsgebunden sind. Sie wählen diese
selbst aus und brauchen für die Zulassung eine
Verschreibung der Ärztin bzw. des Arztes für Allgemeinmedizin oder der Kinderärztin bzw. des
39
Kinderarztes. Man darf allerdings im Laufe eines
Jahres auf Kosten des Landesgesundheitsdienstes nur einen Zyklus von Thermalkuren in Anspruch nehmen, mit Ausnahme der besonders
geschützten Personenkategorien laut Gesetz
Nr. 833/78 (Dienst- und Kriegsinvaliden). Für die
Thermalkuren ist ein Ticket zu bezahlen, außer
es besteht eine Ticketbefreiung.
4.6 FACHÄRZTLICHE BETREUUNG
In direkter Form
Sie umfasst die fachärztlichen Visiten sowie die
instrumentellen und diagnostischen Leistungen
und Laboruntersuchungen, die vom Landestarifverzeichnis vorgesehen sind (s. Beschluss
der Landesregierung Nr. 2568 vom 15.6.1998 in
geltender Fassung; das Verzeichnis ist im Internet-Portal der Landesverwaltung einsehbar).
Die Leistungen müssen von einer Ärztin oder von
einem Arzt des staatlichen Gesundheitsdienstes auf dem Rezeptblock des Landes verschrieben werden. Keiner Verschreibung bedürfen
fachärztliche Untersuchungen in den Bereichen
Zahnheilkunde, Geburtshilfe und Gynäkologie,
Psychiatrie und Neuropsychiatrie für Kinder sowie Augenheilkunde (beschränkt auf Sehtests).
Die fachärztlichen Leistungen werden in den
Strukturen des Sanitätsbetriebes und in den
akkreditierten Strukturen erbracht, wobei die
vorgesehene Selbstkostenbeteiligung (Ticket) zu
entrichten ist, außer die Betreuten sind von der
Selbstkostenbeteilung befreit.
In indirekter Form
Mit Beschluss Nr. 288 vom 27.02.2012 „Neufestlegung der Kriterien für die indirekte fachärztliche
Betreuung“ hat die Landesregierung neue Kriterien für die Vergütung im Rahmen der indirekten
fachärztlichen Betreuung erlassen. Dieser Beschluss trat am 1. April 2012 in Kraft. Mit der Umsetzung wird im Südtiroler Sanitätsbetrieb weiter am Abbau der Vormerkzeiten gearbeitet. Der
neue Beschluss sieht ab 1. April 2012 nämlich eine
Rückerstattung von 50 € an die Bürgerinnen und
Bürger vor, wenn die Vormerkzeiten nicht eingehalten werden. Vergütet werden Rechnungen
der fachärztlichen Bereiche, die der Südtiroler
Sanitätsbetrieb monatlich als „unterversorgt“
erhebt. Als unterversorgt gelten jene Leistungen,
für die im zuständigen Gesundheitsbezirk und
den benachbarten Gesundheitsbezirken (Bozen,
Brixen, Meran und Bruneck) keine Vormerkung
innerhalb der 60 gesetzlich vorgesehenen Tage
garantiert werden kann. Pro Gesundheitsbezirk
wird eine Liste dieser unterversorgten Bereiche
erstellt, die jeweils am Monatsersten auf der
Webseite
www.sabes.it/indirektebetreuung
und als Aushang in den Gesundheitssprengeln
veröffentlicht wird. Diese Listen gelten drei Monate. Für eine Rückvergütung reicht es, wenn
in einem dieser drei Monate die Leistung als
unterversorgt galt. Jede Vergütung beträgt pro
Rechnung bzw. Honorarnote 50 €, wenn diese
die 50 € übersteigt. Die Rechnung muss zur Vergütung wie bisher innerhalb von sechs Monaten
ab Rechnungsdatum bei den Gesundheitssprengeln eingereicht werden. Für die Vergütung
braucht es eine ärztliche Verschreibung auf dem
roten Rezeptblock des Gesundheitsdienstes.
Die Verschreibung muss ein Datum aufweisen,
welches vor dem Ausstellungsdatum der entsprechenden Rechnung bzw. der Honorarnote
liegt. Für die Fachrichtung Zahnheilkunde werden bestimmte nicht-prothetische Leistungen,
einschließlich fachärztliche Visiten, Zahnsteinentfernung, Füllungen, Wurzelbehandlungen,
Röntgenaufnahmen (keine Panoramaaufnahmen) usw. rückvergütet. Der in Rechnung gestellte Gesamtbetrag dieser Leistungen muss
in diesem Fall mindestens 200 € betragen. Die
Rückvergütung beträgt mindestens 50 € und
kann pro Rechnung oder Honorarnote je nach
Höhe der in Rechnung gestellten Leistungen bis
zu 200 € maximal ausmachen. Pro Person und
Kalenderjahr darf aber ein Höchstvergütungsbetrag von 300 € nicht überschritten werden.
Die Voraussetzungen für die Vergütung der prothetischen Leistungen (Kronen, Prothesen und
Regulierungsapparate) bleiben unverändert. Die
Vergütung schließt Rechnungen für private Leistungen im Krankenhaus aus.
4.7 VERSCHREIBUNG VON
MEDIKAMENTEN UND LEISTUNGEN
(BEWILLIGUNG)
Jegliche Verschreibung von Medikamenten sowie Untersuchungen, fachärztlichen Visiten,
therapeutischen Eingriffen oder vorgeschlagenen Aufnahmen, gänzlich oder zum Teil zu
FACHÄRZTLICHE BETREUUNG / VERSCHREIBUNG VON MEDIKAMENTEN UND LEISTUNGEN
4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
40
4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
ABHOLEN DES BEFUNDES / TICKET FÜR MEDIZINISCHE LEISTUNGEN
Lasten des Sanitätsbetriebes, benötigt eine
Bewilligung. Diese Bewilligung kann nur von
Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin
und vom angestellten ärztlichen Personal des
Sanitätsbetriebes ausgestellt werden.
Bewilligung
Bei der Verschreibung muss eine eventuelle Ticketbefreiung angemerkt werden. Im Falle des
Fehlens oder falscher Ausstellung müssen die
Betreuten, auch wenn sie im Besitze der Befreiung sind, das Ticket bezahlen. Es ist daher wichtig, dass die Betreuten die Ticketbefreiung kontrollieren, um Fehler und daraus resultierende
Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
(Laut Gesetz: Art. 4, Absatz 18 des Gesetzes 412
vom 30.12.91 und Rundschreiben des Schatzministeriums Nr. 29 vom 01.04.92)
4.9 TICKET FÜR MEDIZINISCHE
LEISTUNGEN
Die geltenden staatlichen Bestimmungen sehen die Beteiligung der Betreuten an den Ausgaben im Gesundheitswesen vor.
In Südtirol wurden mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1862 vom 27.05.2002 Tickets in folgenden Bereichen eingeführt.
• Arzneimittel;
• Erste-Hilfe-Leistungen, auf die keine stationäre Aufnahme folgt;
• Krankentransporte;
Im Allgemeinen kann eine Ticketbefreiung aus
folgenden Gründen gewährt werden:
• aufgrund des Alters und des Einkommens;
• zwecks Vorbeugung;
• aufgrund eines Krankheitsbildes;
• wegen Invalidität;
• aufgrund einer besonderen Situation, in der
sich die betreute Person befindet (Schwangerschaft, Haft, Organ- und Blutspenden usw.).
4.8 ABHOLEN DES BEFUNDES
Der Befund muss bei der Struktur, die die Leistung erbracht hat, oder beim Schalter für die
Befundausgabe, sofern vorhanden, abgeholt
werden. Zum Schutz der Privatsphäre muss
beim Abholen des Befundes der Abholschein,
der bei der Annahme ausgehändigt wurde,
und ein gültiger Personalausweis vorgezeigt
werden.
Wird eine andere Person zum Abholen des Befundes beauftragt, muss diese auf dem Abholschein dazu bevollmächtigt werden und einen
gültigen Ausweis von sich selbst und der antragstellenden Person vorlegen.
Kriterien für die Anwendung des Tickets
Arzneimittel:
• 1, 2 oder 4 Euro pro Rezept, gemäß den verschiedenen vorgesehenen Fällen.
Ambulante fachärztliche Leistungen:
• 18,10 Euro erste Visite;
• 11,90 Euro Kontrollvisite;
• max. 36,15 Euro pro Rezept für alle anderen
Visiten und instrumentellen Leistungen.
Erste-Hilfe-Leistungen:
Auf die keine stationäre Aufnahme folgt oder
Intensivbeobachtung (O.B.I.)
• 15 Euro für gerechtfertigte Fälle;
• 50 Euro für jene Fälle, die aus ärztlicher Sicht
nicht gerechtfertigt sind, zuzüglich des Tarifs für jede in Anspruch genommene medizinische Leistung bis zu einem Höchstbetrag
von weiteren 100 Euro.
Nicht abgeholte Befunde
Wird ein Befund nicht innerhalb von 90 Tagen
abgeholt, muss die Bürgerin oder der Bürger
den vollen Betrag der Leistung zahlen, auch
wenn eine Ticketbefreiung vorliegt.
Krankentransporte:
von der Landesnotrufzentrale 118 verfügte
Transporte:
• Gesamtkosten des Transportes bis zu 100
Euro für nicht-gerechtfertigte Transporte;
41
4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Wo und wann wird das Ticket gezahlt?
Das Ticket kann bei den verschiedenen Kassendiensten vor oder nach Inanspruchnahme der jeweiligen Leistungen bezahlt werden, je nach vorgesehener Regelung der einzelnen Strukturen.
4.10 ALLGEMEINE DATEN DES
SANITÄTSBETRIEBES DER
AUTONOMEN PROVINZ BOZEN
Sparkassenstraße 4 - 39100 Bozen
Steuernummer und
Mehrwertsteuernummer: 00773750211
Bankverbindung:
Bank Intesa S. Paolo AG.
Mustergasse 7/A
39100 Bozen
Bankkoordinaten der Gesundheitsbezirke:
Gesundheitsbezirk Bozen
Überweisungen aus Italien:
IBAN: IT69 C 03069 11619 651100928736
Überweisungen aus dem Ausland:
SWIFT / BIC-Code: BC IT IT MM
Gesundheitsbezirk Meran
Überweisungen aus Italien:
IBAN: IT95 T 03069 11619 651100928813
Überweisungen aus dem Ausland:
SWIFT / BIC-Code: BC IT IT MM
Gesundheitsbezirk Brixen
Überweisungen aus Italien:
IBAN: IT28 V 03069 11619 651100928999
Überweisungen aus dem Ausland:
SWIFT / BIC-Code: BC IT IT MM
Gesundheitsbezirk Bruneck
Überweisungen aus Italien:
IBAN: IT14Z0306911619651100929151
Überweisungen aus dem Ausland:
SWIFT / BIC-Code: BC IT IT MM
Schalter für die Ticketzahlung
ALLGEMEINE DATEN DES SANITÄTSBETRIEBES DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN
gerechtfertigte Transporte sind hingegen
kostenlos.
programmierte Transporte:
• 25 Euro pro Einsatz bis zu einem Höchstbetrag von 250 Euro pro Jahr für gerechtfertigte
Transporte; für nicht-gerechtfertigte Einsätze gehen die Gesamtkosten hingegen zu Lasten der betreuten Person.
Flugrettung:
• 100 Euro für gerechtfertigten Einsatz;
• Gesamtkosten des Einsatzes bis zu einem
Höchstbetrag von 1000 Euro für nicht-gerechtfertigten Einsatz.
42
4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
4.11 VORMERKUNG DER LEISTUNGEN
Für den Zugang zu den fachärztlichen Leistungen bedarf es einer Vormerkung. Die Vormerkungen müssen über die Einheitliche Vormer-
kungsstelle (EVS), mit einigen Ausnahmen, die
von den jeweiligen Diensten oder Sekretariaten verwaltet werden, durchgeführt
werden.
Tab.14 Kontakte für die Vormerkungen
Wo
Stundenplan
Einheitliche
Vormerkungsstelle (EVS)
Bozen
Poliambulatorien
KH Schalter
Telefon/Fax
Vormerkungen
0471 457 457
0471 401 091
Mit Bewilligung
[email protected]
0471 466 466
Montag−Freitag, 0471 409 404
8:00−16:00 Uhr
Sprengel Quirein /
Gries - Schalter
Meran
Direkter
Zugang
Mit Bewilligung
0473 264 000
Mit Bewilligung, auch für freiberufliche
innerbetriebliche Tätigkeit(1)
[email protected]
0473 735 160
Mit Bewilligung, auch für freiberufliche
innerbetriebliche Tätigkeit(1)
[email protected]
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
Schlanders
Montag−Freitag, 0472 812 320
8.00−16.00 Uhr 0472 812 329
Mit Bewilligung
[email protected]
Sterzing
Montag−Freitag, 0472 774 666
8.00−12.00 Uhr 0472 774 669
Mit Bewilligung
[email protected]
Bruneck und
Innichen
Montag−Freitag, 0474 581 040
8.00−16.00 Uhr 0474 581 041
Mit Bewilligung
[email protected]
Brixen
VORMERKUNG DER LEISTUNGEN
Einheitliche
Vormerkungsstelle (EVS)
Freiberufliche innerbetriebliche Tätigkeit(1)
[email protected]
(1)
Folgende Leistungen können landesweit, bei der
Einheitlichen Landesvormerkungsstelle (ELVS),
vorgemerkt werden:
• Hals-, Nasen-, Ohren- und phoniatrische Visite
• Dermatologische Visite
• Urologische, andrologische und pädiatrisch-urologische Visite
• Kardiologische Visite und Elektrokardiogramm (EKG).
Tel. 0471 457 457 - Fax 0471 401 091
Stundenplan und Zugang: (siehe EVS Bozen)
Tipps zur Vormerkung
Auf unserer Webseite www.sabes.it/vormerkzeiten stehen die aktuellen Vormerkzeiten für
die wichtigsten Untersuchungen. Dadurch bekommt man einen Überblick darüber, wo die
gewünschten Leistungen am schnellsten zur
Verfügung stehen. Weitere Auskünfte geben
unsere Vormerkstellen.
Privatvisiten
Die Leistungen bewusst vormerken!
• Für die Vormerkungen braucht es die ärztliche Verschreibung. Die darauf enthaltenen
Daten ermöglichen eine zeit- und fachgerechte Terminbuchung.
• Es ist ratsam, die Daten für den Termin zu
notieren.
Bitte Dringlichkeit beachten!
Die Vormerkung von fachärztlichen und instrumental-diagnostischen Leistungen erfolgt
in den Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes nach dem Prinzip der klinischen
Dringlichkeit. Dadurch soll erreicht werden,
dass die Betreuten die richtige Leistung zur
termingerechten Zeit erhalten.
Aufgrund der geltenden Bestimmungen wird
zwischen vier Dringlichkeitsstufen unterschieden:
Dringende Leistungen:
• innerhalb von 24 Stunden ab Zeitpunkt der
43
4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Unterstützen Sie uns!
Indem Sie Mitverantwortung zeigen, ermöglichen Sie es uns, flexibler zu arbeiten, Wartezeiten zu verkürzen und eine andere Person
schneller zu behandeln.
Können Sie einen Termin für eine fachärztliche Untersuchung nicht wahrnehmen?
Bitte sagen Sie den Termin ab. Sie müssen dafür keine Gründe angeben.
Schaffen Sie es nicht, die Vormerkungsstelle anzurufen, weil alle Leitungen besetzt sind?
Versuchen Sie es am Nachmittag. Der Großteil
der Personen ruft am Vormittag an. Schicken
Sie eine E-Mail oder ein Fax an die EVS.
Möchten Sie die Fachärztin oder den
Facharzt auswählen?
Sie werden auf jeden Fall von qualifiziertem
Fachpersonal untersucht, aber leider ist es
nicht möglich, namentliche Anfragen zu gewährleisten.
4.12 STATIONÄRE BETREUUNG
Das Krankenhaus gewährleistet die stationäre
Betreuung der Patientinnen und Patienten zur
Diagnose und Behandlung der Krankheiten,
die dringende oder notärztliche Maßnahmen
erfordern, sowie der akuten Krankheiten, die
weder ambulant noch durch den Hauskran-
kenpflegedienst betreut werden können. Für
besondere Krankheiten erfolgt die Überweisung in hoch spezialisierte Zentren außerhalb
der Autonomen Provinz Bozen.
Krankenpflegerin misst den Blutdruck einer Patientin
Modalitäten der stationären Aufnahme
Dringende und notärztliche Aufnahme
Dringende stationäre Aufnahmen erfolgen
über die Erste Hilfe. Dabei werden notärztliche Maßnahmen zur Diagnose und Therapie
vorgenommen und falls nötig auch erste medizinisch-chirurgische Schritte durchgeführt.
Sollte die Aufnahme nicht möglich oder sollen Behandlungen in anderen Einrichtungen
notwendig sein, so wird ein geschützter Patiententransport veranlasst. Die dringende
Aufnahme erfolgt über die Notrufzentrale 118,
über den direkten Zugang, auf Vorschlag der
Ärztin, des Arztes für Allgemeinmedizin oder
des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Ordentliche programmierte Aufnahme
Die ordentlich programmierte Aufnahme im
Krankenhaus erfolgt bei nicht-dringenden und
geplanten Eingriffen und bei besonderen Untersuchungen, die nicht ambulant oder im
Day Hospital durchgeführt werden können.
Die Aufnahme kann direkt von der Krankenhausabteilung, von der Ärztin, vom Arzt für
Allgemeinmedizin oder vom fachärztlichen
Personal, nach vorheriger Vereinbarung mit
dem Krankenhaus, durchgeführt werden. Für
die Anfrage muss bei der Aufnahmestelle im
Krankenhaus ein Formular ausgefüllt werden,
wobei die genaue Begründung der Aufnahme,
die Informationen über den Zustand der oder
des Betreuten sowie eventuell durchgeführte
diagnostische und labortechnische Untersu-
STATIONÄRE BETREUUNG
ärztlichen Anfrage, der Zugang erfolgt normalerweise über die Erste Hilfe.
Prioritäre Visiten:
• innerhalb von 8 Tagen ab Zeitpunkt der ärztlichen Anfrage.
Nicht-dringende Leistungen (aufschiebbare
Leistungen):
• innerhalb von 60 Tagen für fachärztliche Visiten und für Abklärungen, die in einer spezifischen Auflistung aufscheinen (Ausnahmeregelung bis zu 120 Tage für bestimmte
Fachbereiche)
Programmierte Leistungen:
• Leistungen, welche ausschließlich vom
fachärztlichen Personal verschrieben und
vorgemerkt werden.
Seit 1. Juli 2011 gilt der Landesplan zur Eindämmung der Vormerkzeiten, der für die
nicht-dringenden Leistungen eine neue Regelung (RAO) vorsieht.
44
4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
chungen angegeben werden müssen. Im Normalfall wird vor der Aufnahme eine ärztliche
Untersuchung in der Ambulanz des Krankenhauses vorgenommen. Bei Nichtverfügbarkeit
der Betten werden die Betreuten in die jeweilige Warteliste eingetragen.
STATIONÄRE BETREUUNG
Stationäre Betreuung im Day Hospital
Die Betreuung im Day Hospital beschränkt
sich auf eine Aufnahme oder mehrere Zyklen
programmierter Aufnahmen, die weniger als
einen Tag dauern. Dabei werden multiprofessionelle und mehrfach fachärztliche Leistungen
sowie chirurgische Eingriffe (Day Surgery) an
einem Tag durchgeführt. Der Zugang erfolgt
auf Anweisung einer Fachärztin oder eines
Facharztes, aber auch mit der Bewilligung der
Ärztin oder des Arztes für Allgemeinmedizin.
Der Einweisungsschein muss in der Abteilung
vorgelegt werden.
Post-akute Langzeitpflege
Die post-akute Langzeitpflege ist eine weniger intensive, rehabilitative und medizinische
Behandlung für Betreute mit Mehrfachpathologien oder nicht stabilisierten Krankheitsbildern. Die Betreuten werden in der Regel
mindestens eine Stunde pro Tag einer speziellen Therapie unterzogen, wobei die Aufenthaltsdauer gewöhnlich nicht mehr als 60 Tage
beträgt. Einmal nach Hause entlassen, werden
die Betreuten ambulant weiter behandelt oder
vom Hauspflegedienst versorgt. Wenn es sich
um stabilisierte Langzeitkranke handelt, werden die Betreuten möglichst nach Hause
entlassen oder in ein geeignetes Pflegeheim
verlegt.
Die stationäre Aufnahme von Kindern
Kinder werden in für sie spezifisch eingerichtete Bereiche aufgenommen. Dies geschieht
unter Einhaltung einer kindgerechten Betreuung, unter Einhaltung der „Internationalen
Charta der Rechte für Kinder“. Aus diesem
Grund können die Eltern das Kind während
des gesamten Aufenthaltes begleiten. In den
pädiatrischen Abteilungen der größeren Krankenhäuser steht eine Lehrperson zur Verfügung, damit die schulische Kontinuität gewährleistet werden kann.
Die Mutter überwacht ihr Kind
Ablauf der stationären Aufnahme
Aufnahme
Die Aufnahme erfolgt am Schalter des Aufnahmebüros der Verwaltung bzw. in Dringlichkeitsfällen direkt in den aufnehmenden
Abteilungen.
Erforderliche Dokumente
• Persönlicher Ausweis für die Krankenbetreuung;
• Personalausweis;
• Eventuell Blutgruppenausweis;
• Einweisungsantrag des behandelnden Arztes;
• Einweisungsantrag;
• Ausländerinnen und Ausländer müssen einen Personalausweis und Versicherungsnachweis sowie, falls sie beim Staatlichen
Gesundheitsdienst eingetragen sind, den
Ausweis für die Krankenbetreuung vorlegen.
Es ist zudem ratsam, folgende Unterlagen mitzubringen:
• Befunde (ärztliche Befunde, Ultraschallaufnahmen, Laboruntersuchungen, Röntgenbilder usw.);
• einzunehmende Medikamente;
• die für den Krankenhausaufenthalt benötigten Sachen (Unterwäsche, Schlafrock, Toilettenartikel für die tägliche Hygiene usw.).
Behandlung
Vor jeder Krankenhausaufnahme wird eine
Vorvisite durchgeführt. Dabei werden etwaige
weitere Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen besprochen und verordnet. Für
45
4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
jede ärztliche Maßnahme ist das Einverständnis der Patientin oder des Patienten erforderlich.
Psychologische Betreuung
Der Psychologische Dienst im Krankenhaus
unterstützt die Betreuten und deren Familienangehörigen in schwierigen Situationen, bei
psychischer und seelischer Belastung.
Der Besuch, ein angenehmer Moment
Seelsorge
Die Seelsorge kann
für ein Gespräch oder
andere
spirituelle/
religiöse Bedürfnisse
über das Pflegepersonal angefragt werden. In den verschiedenen
Krankenhäusern werden auch Gottesdienste
gefeiert.
Bank und Schatzamt
Im Krankenhaus Bozen gibt es einen Schalter
der Sparkasse und einen Schatzamtschalter, in
Meran hingegen einen Schalter der Bank für
Trient und Bozen.
In allen Krankenhäusern gibt es einen Bankomatschalter, außer in Innichen.
Begleitpersonen
Die Familienangehörigen können stationär
aufgenommene Patientinnen und Patienten
betreuen und gegen Bezahlung Verpflegung
und Unterkunft im Krankenhaus in Anspruch
nehmen. Es bedarf der vorherigen Genehmigung durch das zuständige ärztliche Personal.
Besuchszeiten
Es wird gebeten, sich an die Besuchszeiten zu
halten, um die Ruhe der Betreuten zu gewährleisten. Die Besuche außerhalb der Besuchszeit
sowie die Betreuung von Verwandten, Bekannten müssen mit der Abteilung vereinbart und
genehmigt werden.
Radio- und Fernsehgeräte
Einige Krankenzimmer sind mit Radio- und
Fernsehapparaten ausgestattet, in denen diese noch nicht vorhanden sind, können sie
eventuell von zu Hause mitgebracht werden.
Entlassung
Die Patientin oder der Patient wird von einer Ärztin oder vom Arzt entlassen, kann aber
auch selbst entscheiden, entlassen zu werden.
In diesem Fall muss die Entscheidung schriftlich begründet werden. Für Minderjährige und
für Entmündigte obliegt die Entscheidung den
Erziehungsberechtigten bzw. Bevollmächtigten. Sollte die Ärztin oder der Arzt hingegen die
STATIONÄRE BETREUUNG
Interkulturelle Mediation
Der Dienst steht allen ausländischen Betreuten, die im Krankenhaus eingeliefert sind oder
ambulant betreut werden, zur Verfügung, um
die Kommunikation zwischen Betreuten und
Gesundheitspersonal zu verbessern. Der Einsatz der Interkulturellen Mediation wird bei
Bedarf vom Gesundheitspersonal angefordert.
46
4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Entlassung anordnen, so muss die Patientin
oder der Patient das Krankenhaus innerhalb
desselben Tages verlassen. Die Patientin oder
der Patient bekommt einen Entlassungsbrief
mit den wichtigsten klinischen Informationen
bezüglich des stationären Aufenthaltes.
Krankenscheine für die Arbeitgebenden werden bei der Entlassung auf Anfrage ausgestellt.
Kontrolluntersuchung
Die Kontrolluntersuchungen nach der Krankenhausentlassung, die innerhalb von 30
Tagen ab der Entlassung durchgeführt werden
müssen, sind ticketfrei.
STATIONÄRE BETREUUNG
Ausstellung von ärztlichen Unterlagen
Die Kopien der Krankengeschichten, Karteikarten und Erste-Hilfe-Protokolle sind kostenpflichtig über die ärztlichen Direktionen zu
beziehen.
Ausstellung von ärztlichen Unterlagen
Zugang zur Dokumentation
Krankenhaus Bozen
Tel. 0471 908 210
Montag−Freitag, 9:00−12:00 Uhr
Krankenhaus Meran Tel. 0473 264 009
Montag−Donnerstag, 9:00−12:30 und
14:00−16:15 Uhr; Freitag, 8:00−13:45 Uhr
Krankenhaus SchlandersTel. 0473 735 530
Montag−Donnerstag, 9:00−12:00 und
14:00−16:00 Uhr; Freitag, 9:00−12:00 Uhr
Krankenhaus Brixen Tel. 0472 812 401
Montag−Donnerstag, 9:00−11:00 und
14:30−16:30 Uhr; Freitag, 9:00−12:00 Uhr
Krankenhaus Sterzing Tel. 0472 774 312
Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr
Krankenhaus Bruneck Tel. 0474 581 002
Montag−Donnerstag, 9:00−12:00 und
13:30−15:30 Uhr; Freitag, 9:00−12:00 Uhr
Krankenhaus Innichen Tel. 0474 917 120
Montag−Freitag,
8:00−12:00 und 13:00−16:00 Uhr
Stationäre Aufnahme in nicht
öffentlichen Strukturen
Die Unterbringung in Privatstrukturen oder in
Strukturen außerhalb des Landes kann, außer
aufgrund der Komplexität und der Besonderheit des einzelnen Falles, auch dann gerechtfertigt sein, um den Bürgerinnen und Bürgern
die medizinischen Leistungen in einem angemessenen Zeitraum, in Einklang mit den geltenden Landesgesetzen, zu gewähren.
Stationäre Aufnahme in Privatstrukturen
Südtirols
In Südtirol sind gegenwärtig folgende Privatstrukturen vom Land anerkannt:
im Gesundheitsbezirk Bozen
• Klinik “L. Bonvicini”
• Klinik “Villa Melitta”
• “Marienklinik”
• Pflegestätte Sarnthein
im Gesundheitsbezirk Meran
• Klinik “Villa St. Anna”
• Klinik “Martinsbrunn”
Einige der oben angeführten Privatkliniken
sind auch provisorisch akkreditiert und in den
jeweiligen Jahresplan der Gesundheitsleistungen eingebunden. Die Unterbringung in diesen
Einrichtungen ist im Rahmen der vertraglich
mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb vorgesehenen Bettenanzahl für die beim Landesgesundheitsdienst eingetragenen Personen gleichbedeutend wie die Unterbringung in einer
öffentlichen Einrichtung, d.h. sie müssen keinen Kostenbeitrag leisten:
• Klinik „L. Bonvicini“ und „Villa Melitta“: Rehabilitation und post-akute Langzeitpflege;
• Klinik „Villa St. Anna“: Aufenthalte von Akutund post-Akutbetreuten in der Abteilung für
Medizin;
47
• Pflegestätte Sarnthein: Aufenthalte von
Akutbetreuten;
• Klinik „Martinsbrunn“: Rehabilitation und
post-akute Langzeitaufenthalte sowie Palliativmedizin;
• Salus Center: Rehabilitation und kardiologische Rehabilitation.
Für Betreute in Langzeitbehandlung, die in der
Klinik „L. Bonvicini“ stationär aufgenommen
sind, ist die Zahlung eines Teilbetrages des
Pflegesatzes vorgesehen.
Die stationäre Behandlung der in Südtirol ansässigen Personen in den anderen Strukturen
wird vom Landesgesundheitsdienst über die
indirekte Betreuung unterstützt.
Stationäre und ambulante Inanspruchnahme
der fachärztlichen Betreuung in Einrichtungen in Österreich und Deutschland
Um den Bürgerinnen und Bürgern unter
Einhaltung der jeweiligen ethnischen und
sprachlichen Zugehörigkeit eine vollständige
Gesundheitsbetreuung zu gewährleisten, ist
der Gesundheitsbezirk befugt, für die eigene
ansässige Bevölkerung krankenhausinterne sowie externe Dienste in Österreich zu beanspruchen, falls diese vom lokalen Gesundheitsdienst
nicht garantiert werden können und zwar im
Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen, die
das Land mit österreichischen Institutionen
abgeschlossen hat.
In den nachstehenden Strukturen können stationäre fachärztliche Leistungen gewährleistet werden:
• Universitätsklinik Innsbruck
• Landeskrankenhaus Hochzirl (nur Abteilung
für neurologische Akutnachbehandlung)
• Öffentliches Landeskrankenhaus Natters
(nur Abteilung Pneumologie)
• Psychiatrisches Krankenhaus Hall
• Landeskrankenhaus Salzburg (nur Abteilung
für Mund-, Kiefer- u. Gesichtschirurgie für Lippen- Kiefer-Gaumenspalte sowie Kardiologie)
• Rehabilitationszentrum Bad Häring
• Krankenhaus „Stiftung Maria Ebene“
• Psychiatrische Rehabilitation Bregenz
• Therapiestation „KIT“
• Therapiestation „Haus am Seespitz“
• Landesverband für Psychohygiene im Bundesland Salzburg
• Evangelische Stiftung – De La Tour
• Klinikum Augsburg (herzchirurgische Patienten);
• Waldburg-Zeil-Rheumaklinik Oberammergau
(rheumatische Erkrankungen);
• Kinderklinik Garmisch-Partenkirchen GmbH
(rheumatische Erkrankungen);
Wenn die fachärztliche ambulante Betreuung
durch den Landesgesundheitsdienst nicht gewährleistet werden kann, dürfen Abkommen
mit Diensten in Krankenhäusern und außerhalb von Krankenhäusern in Österreich getroffen werden.
Die Strukturen, die von den Gesundheitsbezirken für die Erbringung von ambulanten
fachärztlichen Leistungen für die eigenen Eingeschriebenen in Anspruch genommen werden können, sind:
Universität Innsbruck
• Institut für Pathologie
• Institut für Bakteriologie und Serologie
• Institut für Hygiene
• Institut für medizinische und biomedizinische Chemie
• Institut für allgemeine und experimentelle
Pathologie
• Institut für genetische Beratung und Untersuchung
• Institut für Mikrobiologie
• Universitätsklinik Innsbruck
• Landeskrankenhaus Hochzirl (nur Abteilung
für neurologische Akutnachbehandlung)
• Landeskrankenhaus Salzburg für zahnärztliche Visiten vor und nach der stationären
Aufnahme.
4.13 AUSBILDUNG
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ausbildung
Der Sanitätsbetrieb organisiert Ausbildungskurse für die verschiedenen Gesundheitsberufe. Die Betreuten können demnach auf Personal in Ausbildung treffen, das jedoch stets
zusammen mit erfahrenen Fachkräften arbeitet. Die Auszubildenden sind anhand eines Erkennungsschildes, auf dem die Art der Ausbildung aufscheint, erkennbar.
AUSBILDUNG
4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
48
4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
ETHIKKOMITEE / ORGANSPENDE
• Erwerb und Übermittlung der Endergebnisse des durchgeführten Versuchs an die verschiedenen zuständigen Einrichtungen und/
oder an jene Einrichtungen, die diese benötigen;
• Ausübung anderer Funktionen, die von den
geltenden Bestimmungen vorgesehen sind.
Mitarbeiter während eines Weiterbildungskurses
4.15 ORGANSPENDE
Die Spende von Organen ist bei Menschen, die
nach einem Hirntod in der Intensivstation verstorben sind, möglich. Menschen, die anderen
Ursachen, zum Beispiel einem Herztod erlegen
sind, können nur Gewebe spenden.
Fachliche Weiterbildung
Das gesamte Personal des Sanitätsbetriebes
wird kontinuierlich weitergebildet, um so dessen Fachkenntnisse auf den letzten Stand zu
bringen.
Die Transplantation besteht in der Entnahme
eines Organs oder Gewebes von einer Spenderin
oder eines Spenders und in der Verpflanzung
derselben in einer Empfängerin oder einem Empfänger.
4.14 ETHIKKOMITEE
Im Gesundheitsbezirk Bozen ist, laut Dekret
13.09.2012 des Gesundheitsministers, das
Ethikkomitee des Südtiroler Sanitätsbetriebes
angesiedelt und arbeitet auch im Namen der
drei anderen Gesundheitsbezirke. Die Aufgaben des Ethikkomitees sind folgende:
• Bewertung des wissenschaftlichen Wertes
und des klinischen Nutzens für jeden Antrag
auf klinischen Versuch am Menschen;
• Bewertung des Versuchsprotokolls;
• Überprüfung des vorgeschlagenen Versuches aus ethischer Sicht;
• Überprüfung der Eignung der Struktur bzw.
des Personals, die am Versuch beteiligt ist;
• Überprüfung, das allfällige Schäden, die
sich aus dem klinischen Versuch ergeben,
durch eine Versicherung gedeckt sind;
• Überprüfung der Angemessenheit des finanziellen Aufwandes, der durch den Versuch
entsteht, seiner Zuteilung, sowie Überprüfung der Honorare und deren Aufteilung;
• Überwachung des Verlaufs des genehmigten
Versuches;
• Erstellung von Gutachten im Hinblick auf
den Beginn oder die Fortsetzung des Versuches;
Die entnommenen Organe und Gewebe können kranken Menschen transplantiert werden,
deren entsprechende Organe und Gewebe
nicht mehr funktionieren.
Plakat ausgearbeitet von den Studentinnen und
Studenten der Universität Bozen
49
4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
• Liegt eine negative Willenserklärung zur
Entnahme zu Lebzeiten vor, ist die Entnahme nicht gestattet.
• Falls keine Äußerung gemacht wurde, werden die Familienangehörigen befragt und
entscheiden.
4.16AUTOPSIE
Die im Krankenhaus Verstorbenen können
auf Antrag der dazu ermächtigten Ärztinnen
oder Ärzte einer sanitätspolizeilichen Leichenöffnung (Obduktion) unterzogen werden. Dies
gibt die Möglichkeit, die Todesursache genau
festzustellen und zusätzliche wissenschaftliche Erkenntnisse über die Krankheit, die zum
Tode geführt hat, zu gewinnen. Die Ergebnisse
der sanitätspolizeilichen Leichenöffnung sind
integrierender Teil der klinischen Dokumentation. Aus diesen Gründen kann der Körper der
oder des Verstorbenen dieser Untersuchung,
der sogenannten sanitätspolizeilichen Leichenöffnung, unterzogen werden, ohne dafür
die Einwilligung der Angehörigen einholen zu
müssen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass in Fällen von Tod durch Gewalteinwirkung oder bei Haftung Dritter (z.B. „Tod infolge Verkehrsunfall“), die gerichtspolizeiliche
Leichenöffnung (Autopsie) von der Gerichtsbehörde angeordnet und von eigens dazu beauftragten ärztlichen Personal durchgeführt
wird. In diesem Fall werden die Ergebnisse der
Untersuchungen direkt der Gerichtsbehörde
mitgeteilt.
AUTOPSIE
Mit Ausnahme von einigen Organen (z.B. Nieren und Leber), die auch zu Lebzeiten gespendet
werden dürfen, wird die Organspende vorwiegend bei verstorbenen Personen durchgeführt.
Die Feststellung des Todes unterliegt sehr
strengen Gesetzesbestimmungen und wird
von einem Ärztekollegium vorgenommen. Es
sind zwei Arten von Willenserklärungen vorgesehen:
• eine schriftliche Erklärung, die die Bürgerin
oder der Bürger zusammen mit den persönlichen Dokumenten mit sich trägt;
z.B. die Eintragung ins italienische Register
AIDO, Associazione Italiana Donatori Organi;
• die Registrierung der positiven oder negativen Bereitschaftserklärung zur Organspende, die beim Gesundheitsbezirk (Verwaltungsschalter der Sprengel), bei der Ärztin
oder beim Arzt für Allgemeinmedizin vorgenommen wird. Sollte keine Erklärung abgegeben haben, können sich die per Gesetz autorisierten Familienangehörigen gegen eine
Entnahme aussprechen. Falls zu Lebzeiten
eine Äußerung gemacht wurde, so gilt diese
Entscheidung und die Familienangehörigen
können sich nicht dagegen aussprechen. Daher ist auch die Organentnahme bei Leichen
für eine therapeutische Transplantation verboten, wenn die Person sich zu Lebzeiten
ausdrücklich gegen die Organspende ausgesprochen hat.
Es können also drei Fälle eintreten:
• Es besteht eine positive Willenserklärung zu
Lebzeiten zur Entnahme, somit ist die Entnahme genehmigt.
.
NOTFÄLLE UND
KRANKENTRANSPORTE
Der Transport einer Patientin oder eines
Patienten ist ein heikler Moment der
Gesundheitsbetreuung und erfordert eine
umfassende und fachliche Kompetenz
5.NOTFÄLLE UND
KRANKENTRANSPORTE
Erste Hilfe
Landesnotrufzentrale 118
Nicht-dringende Krankentransporte
53
5. NOTFÄLLE UND KRANKENTRANSPORTE
5.1 ERSTE HILFE
Tab.15 Zugang zu den Leistungen
Annahme
Zugang Telefon
Krankenhaus Standort
Bozen
Bozen Hauptgebäude, Erdgeschoss, violetter
Bereich
0471 908 330
Meran
Hochparterre
0473 263 020
Schlanders
Neuer Trakt, Erdgeschoss
Brixen
Gebäude B, Erdgeschoss
Sterzing
Erdgeschoss
0472 774 350
Bruneck
Erdgeschoss, Trakt C
0474 581 200
Innichen
Erdgeschoss
0474 917 140
Ratschläge für das gute Funktionieren
• Für ärztliche Visiten wenden Sie sich zuerst
an die Ärztin bzw. an den Arzt für Allgemeinmedizin oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst, um so die Inanspruchnahme
der Ersten Hilfe zu vermeiden.
• Die Reihenfolge der ärztlichen Behandlung
hängt vom klinischen Zustand der Betreuten
ab.
• Die Inanspruchnahme der Ersten Hilfe für
nicht dringende Fälle ist unbedingt zu vermeiden.
0473 735 000 Erstbehandlung
Rund um
von dringenden
0472 812 444
die Uhr
Fällen
• Die Inanspruchnahme der Ersten Hilfe sieht
eine Kostenbeteiligung vor (Beschluss der
Landesregierung Nr. 1862 vom 27.05.2002)
Hubschrauber in Aktion
ERSTE HILFE
Das gute Funktionieren dieses äußerst wichtigen und schwierigen Dienstes hängt maßgeblich davon ab, wie er von den Personen beansprucht wird. Der „Triagedienst“ nimmt die
Patientinnen und Patienten auf und leitet diese nach dem Schweregrad ihrer Krankheit so
rasch als möglich an die zuständige Fachärztin
oder den zuständigen Facharzt weiter.
Leistungen
54
5. NOTFÄLLE UND KRANKENTRANSPORTE
Notfallregelung (Triage)
Die Erste-Hilfe-Stationen der Krankenhäuser
versorgen jeden Tag sehr viele Patientinnen
und Patienten. Dabei ist die Zeit kostbar: Sie
muss richtig genutzt werden, denn in manchen Fällen kann eine Verspätung auch nur
von wenigen Minuten ein Leben in Gefahr
bringen. Gerade weil der Zeitaufwand vom
Verletzungsgrad abhängt, wurde eine Regelung mit vier Dringlichkeitsstufen eingeführt.
Bei der Aufnahme wird Ihnen ein Kodex zugewiesen, mit dem Sie die Dringlichkeit Ihrer
Behandlung und die entsprechende Wartezeit
berechnen können.
Tab.16 Die Notfallkodizes
ROTER KODEX
Sehr dringende Fälle, bei denen Lebensgefahr besteht. Das Personal der Ersten-Hilfe-Station unterbricht die Routinearbeit und übernimmt sofort diese
Person, die unverzüglich in den Schockraum gebracht wird. Die wartenden
Personen werden mittels Leuchttafel „Notfall im Gange“ auf diesen Umstand
hingewiesen.
GELBER KODEX
Wird den Personen mit schweren Verletzungen oder Krankheiten zugewiesen, welche die Beeinträchtigung einer der drei wichtigsten Lebensfunktionen (Atmung, Herz-Kreislauf und Nervensystem) zur Folge haben. Die Wartezeit wird dabei so kurz wie möglich gehalten.
ERSTE HILFE
GRÜNER KODEX
Wird jenen Personen zugeordnet, welche mit leichteren Verletzungen und
mit nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen in die Erste-Hilfe-Station kommen. Hierbei kann die Wartezeit länger dauern.
WEISSER KODEX
Es handelt sich dabei um Fälle, die keine Dringlichkeit aufweisen und eigentlich von der Ärztin oder dem Arzt für Allgemeinmedizin behandelt werden
sollten. Diese Personen werden erst behandelt, wenn alle dringenderen Fälle
abgeschlossen sind.
Bitte achten Sie daher auf den Kodex und dessen Bedeutung: Wenn Sie warten müssen, so bedeutet
dies, dass es jemandem schlechter geht als Ihnen.
55
5. NOTFÄLLE UND KRANKENTRANSPORTE
5.2LANDESNOTRUFZENTRALE 118
Tab.17 Zugang zu den Leistungen
Bozen
Standort
Drususallee 116
Zugang
Rund um die Uhr
Der Einsatz des Notrufdienstes 118 kann in
folgenden Fällen angefordert werden:
• bei schwerer akuter Krankheit;
• bei Unfällen jeglicher Art;
• für Notaufnahmen;
• bei wirklicher oder vermeintlicher Lebensgefahr;
• für Informationen über die Dienst habenden
Apotheken.
Es muss absolut vermieden werden, den
Notrufdienst 118 in folgenden unnötigen
Fällen anzurufen:
• Anforderung eines Krankenwagens für programmierte und nicht dringende Transporte;
• Anforderung einer Visite der Ärztin oder des
Arztes für Allgemeinmedizin bzw. der Kinderärztin, des Kinderarztes;
• Fachärztliche Beratungen;
• Auskünfte über Sozial- und Gesundheitswesen.
Telefon
Leistungen
118
(kostenlos)
Gewährleistung medizinischer
Rettungseinsätze in Notfällen mit
Entsendung des angemessenen
Rettungsmittels
Unnütze Anrufe können eine Gefährdung
für andere Menschen bedeuten. Bei Anforderung eines dringenden Einsatzes sollte
man möglichst ruhig bleiben und einige
genaue Angaben mitteilen:
Wo: Ort des Unfalles (Gemeinde, Straße, Hausnummer, Telefonnummer)
Wer: Name und Telefonnummer der Anruferin,
des Anrufers
Was ist passiert: Art des Unfalles (Unfall, Unfallhergang, Übelkeit, Zustand der verunglückten Personen usw.)
Wie viele: Anzahl der beteiligten Personen
Rettungseinsatz
LANDESNOTRUFZENTRALE 118
Wo
56
5. NOTFÄLLE UND KRANKENTRANSPORTE
5.3 NICHT-DRINGENDE KRANKENTRANSPORTE
Tab.18 Zugang zu den Leistungen
Wo
Standort
Zugang
Telefon
Leistungen
Provinz
Bozen
Weißes Kreuz und Rotes Kreuz –
Einsatzzentrale in Bozen
Rund um die Uhr
0471 444 444
organisiert die
programmierten
Transporte
NICHT-DRINGENDE KRANKENTRANSPORTE
Nicht dringende Krankentransporte müssen
von der Ärztin oder vom Arzt für Allgemeinmedizin oder von der Krankenhausärztin oder
vom Krankenhausarzt angefordert werden,
um die Notwendigkeit eines solchen Transportes zu bestätigen. Vormerkungen sollten innerhalb 17:00 Uhr durchgeführt werden.
Transport eines Bürgers
mit Gehbehinderung
.
GRUNDVERSORGUNG
Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht,
die bestmögliche Betreuung auf dem
Territorium zu erhalten, damit sie nur in
Notfällen ins Krankenhaus müssen
6.GRUNDVERSORGUNG
Basismedizin/Gesundheitssprengel
Die Seniorenbetreuung
Hospize – Palliativstation
Rechtsmedizin/Invalidität
59
6.GRUNDVERSORGUNG
6.1 BASISMEDIZIN/Gesundheitssprengel
Der Dienst für Basismedizin garantiert durch
die Gesundheitssprengel die medizinische
Grundversorgung einschließlich der Betreuungskontinuität, die von den Ärztinnen bzw.
Ärzten für Allgemeinmedizin, Kinderärztinnen
sowie Kinderärzten erbracht werden, die Hauskrankenpflege und Krankenpflege in ambulanten territorialen Einrichtungen, die integrierte
und programmierte Betreuung zu Hause, die
fachärztliche Betreuung auf Sprengelebene,
die territorialen geburtshilflichen Leistungen,
die Mutter-Kind-Betreuung, die präventivmedizinischen Leistungen, die Diät- und Ernährungsberatung auf dem Territorium, die stationäre Betreuung von älteren Menschen und
Behinderten, die Gesundheitsförderung und
Gesundheitserziehung und die pharmazeutische Versorgung auf dem Territorium.
Folgende Leistungen werden angeboten:
• Vorbeugung;
• Häusliche und ambulante Grundversorgung
• Gesundheitserziehung;
• Diagnostische und therapeutische Leistungen;
• Programmierte Hausbetreuung und integrierte Hausbetreuung 1. und 2. Grades;
• Unterstützende Maßnahmen zugunsten
von pflegebedürftigen und älteren Menschen in Pflegeheimen;
• Hospize und Palliativversorgung;
• Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Einheimische und Auswärtige;
• Ärztliche und krankenpflegerische Betreuung im Gefängnis;
• Ärztliche Leitung von Alters- und Pflegeheimen.
Gesundheitsbezirk
Standort
Bozen
Meran
Sekretariat
Stundenplan
Telefon
W.-A.-L.-Cadonna-Platz 12
und Sprengelsitze
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0471 457 457
Romstraße 3 und Sprengelsitze
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473 264 000
Brixen
Romstraße 5
Nach
Terminvereinbarung
0472 813 660
Bruneck
Paternsteig 3 und
Sprengelsitze
Montag−Freitag,
8:00−12:45 Uhr
0474 586 511
Fachärztliche Leistungen/Visiten in
folgenden Bereichen
• Bozen: Abdomen- und Gefäßsonografie,
Augenheilkunde, Augenheilkunde/Optometrische Messung, Dermatologie, Diätologie
und Ernährungstherapie, Diabetologie und
Stoffwechselerkrankungen, Gastroenterologie, Gynäkologie, HNO, Kardiologie, Neurologie, Onkologie, Orthopädie, Rheumatologie,
Urologie, Zahnheilkunde.
• Meran: Dermatologie, Gynäkologie, Neurologie, Zahnheilkunde, Schmerztherapie.
• Brixen und Bruneck: Zahnheilkunde und
Gynäkologie.
Auch in den verschiedenen Sprengeln stehen
fachärztliche Ambulanzen zur Verfügung.
Leistungen
Fachärztliche
Visiten
Gesundheitssprengel
Der Gesundheitssprengel ist die kleinste operative Einheit des Landesgesundheitsdienstes
und Bezugspunkt für die Bevölkerung, die gesundheitliche Leistungen in Anspruch nimmt.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb und dessen Gesundheitsbezirke koordinieren die Tätigkeiten
der Gesundheitssprengel, die verschiedene
Dienstleistungen, unter anderem Vorbeugung,
Diagnostik, Rehabilitation und Beratung, bürgernah anbieten.
In Südtirol gibt es landesweit 20 Gesundheitssprengel und 14 Sprengelstützpunkte. (Tab. 20)
BASISMEDIZIN/Gesundheitssprengel
Tab.19 Zugang zu den Leistungen
60
6.GRUNDVERSORGUNG
Tab.20 Die Gesundheitssprengel des Südtiroler Sanitätsbetriebes
Gesundheitsbezirk Bozen
BASISMEDIZIN/Gesundheitssprengel
Gesundheitssprengel
Verwaltung Tel. 0471
Bozen:
- Zentrum–Bozner Boden–Rentsch
- Don Bosco
- Europa
- Gries–Quirein
- Oberau
Rittnerstraße 37
Don-Bosco-Platz 11
Palermostraße 54
W.-A.-L.-Cadonna-Platz 12
Weissensteinerstr. 10 und C.-Augusta-Str. 99
Unterland
Neumarkt: F.-Bonatti-Platz 1
829 206
Leifers–Branzoll–Pfatten
Leifers: G. Falcone und P. Borsellino Platz 1
595 415
Überetsch
Eppan: J.-G.-Plazer-Straße 29
Kaltern: Rottenburgplatz 1
670 880
964 103
Salten–Sarntal–Ritten
Sarnthein: Postwiese 1
Klobenstein: P.-Mayr-Str. 25
Mölten: Anton Oberrauchstr. 1/A
Jenesien: Schrann 10/a
624 611
357 710
668 240
354 045
Eggental–Schlern
Kardaun: Steinegger Weg 3
Deutschnofen: Dorf 20
Welschnofen: Romstr. 48
Kastelruth: Vogelweidergasse 10/B
Völs: Kirchplatz 4
360 704
616 440
613 654
706 086
725 201
Grödental
St. Ulrich: Purgerstraße 14
797 780
319 503
541 010
541 103
909 113/122
469 425
Gesundheitsbezirk Meran
Gesundheitssprengel
Meran–Umgebung
Verwaltung Tel. 0473
Meran: Romstraße 3
496 706
Naturns–Umgebung
Naturns: Gustav-Flora-Straße 8
671 700
Lana–Umgebung
Lana: Andreas-Hofer-Straße 2
558 300
659 500
Passeiertal
St.Leonhard im Passeiertal: Passeierstraße 3
Mittelvinschgau
Schlanders: Hauptstraße 134
736 600
Obervinschgau
Mals: Marktgasse 4
836 000
Gesundheitsbezirk Brixen
Gesundheitssprengel
Brixen–Umgebung
Verwaltung Tel. 0472
Brixen: Romstraße 5
813 640
Klausen–Umgebung
Klausen: Seebegg 17
813 130
Wipptal
Sterzing: St.-Margarethen-Str. 24
774 316
Gesundheitsbezirk Bruneck
Gesundheitssprengel
Verwaltung Tel. 0474
Bruneck–Umgebung
Bruneck: Paternsteig 3
586 506
Gadertal
St. Martin in Thurn: Pikolein 71
586 120
Tauferer–Ahrntal
Sand in Taufers: Hugo-von-Taufers-Straße 19
586 160
Hochpustertal
Innichen: In der Au 6
917 450
61
Sprengeltätigkeiten
Die Ärztin, der Arzt für Allgemeinmedizin
Es handelt sich um die Bezugsperson die Sie als
Vertrauensärztin oder Vertrauensarzt gewählt
haben.
Der Arzt für Allgemeinmedizin untersucht eine
Patientin
Die ärztliche Leistung wird in der Praxis der
Ärztin bzw. des Arztes erbracht oder zu Hause
(falls die Patientin, der Patient nicht transportfähig ist). Die Dienstzeiten werden genau festgelegt. Außerhalb der Dienstzeit ist ein Anrufbeantworter aktiv. Die Anfragen auf dem Anrufbeantworter werden innerhalb 3 Stunden
und vor 21:00 Uhr beantwortet. Hausbesuche
werden je nach Dringlichkeit durchgeführt:
• im Laufe desselben Tages, wenn vor 10:00
Uhr angefragt wird;
• innerhalb 12:00 Uhr des darauffolgenden Tages in den anderen Fällen.
Tätigkeiten (kostenlose Leistungen):
Sie umfassen Diagnose, Therapie und Rehabilitation, Vorbeugung und Gesundheitserziehung.
• Untersuchungen in den Praxisräumen und
Hausbesuche;
• Ausstellung von Bewilligungen;
• Einweisungen zur stationären Behandlung;
• Eignungszeugnisse für Pflichtschulen und
sportliche Tätigkeiten;
• Bestätigungen für zeitweilige Arbeitsunfähigkeit (für nicht selbstständige Arbeitskräfte);
• Anfragen um Transporte mit dem Krankenwagen;
• Verschreibungen von Hilfsmitteln und Geräten;
• zusätzliche Leistungen (nach Ermessen der
Ärztin bzw. des Arztes): Wundversorgung,
Entfernen von Wundnähten, endovenöse
Injektionen, Entfernen von Ohrenschmalz
usw.
Der Zugang erfolgt entweder nach telefonischer Vormerkung oder direkt ohne Vormerkung.
Zahlungspflichtige Leistungen:
Alle Bescheinigungen, die nicht zu den „unentgeltlichen“ Bescheinigungen gehören (wie z.B.
Eignungsbestätigungen für nichtwettkampfmäßig betriebenen Sport, Genehmigung für
das Anrecht auf Thermalkuren, Genehmigung
für Meer- und Bergaufenthalte, Anerkennung
der Invalidität, Bestätigung für Versicherungszwecke) sind zahlungspflichtig. Das Verzeichnis der zahlungspflichtigen Leistungen und
die jeweiligen Tarife müssen in jeder Arztpraxis
ausgehängt werden. Für jede bezahlte Leistung muss eine ordnungsgemäße Quittung
ausgestellt werden.
Frei wählbare Kinderärztin bzw. frei wählbarer Kinderarzt
Bis zum 14. und auf schriftlichen Antrag bis
zum 16. Lebensjahr sind die frei wählbaren
Kinderärztinnen und Kinderärzte für den
Schutz der Gesundheit der Patientinnen und
Patienten im Kindes- und Entwicklungsalter
zuständig.
BASISMEDIZIN/Gesundheitssprengel
6.GRUNDVERSORGUNG
62
6.GRUNDVERSORGUNG
Wahl der Ärztin bzw. des Arztes für Allgemeinmedizin statt Kinderärztin bzw. Kinderarzt
• Wenn im Sprengel des Wohnsitzes keine Kinderärztin oder kein Kinderarzt tätig ist, dann
werden die vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen von der Kinderärztin oder vom Kinderarzt der Beratungsstelle durchgeführt;
• nach Vollendung des 6. Lebensjahres auf
schriftlichen Antrag eines Elternteils oder
der bevollmächtigten Person
• Personen mit Krankheiten, die eine schwere
Invalidität bewirken.
Integrierte Hausbetreuung (IHB)
Die integrierte Hausbetreuung umfasst ein Paket an ärztlichen, pflegerischen, rehabiliativen
und sozialen Dienstleistungen, die für pflegebzw. versorgebedürftigten Betreuten zu Hause
erbracht werden.
BASISMEDIZIN/Gesundheitssprengel
Die Betreuungskontinuität
Die Betreuungskontinuität umfasst den
Nacht- und Feiertagsdienst und wird von der
Basismedizin gewährleistet.
An den Werktagen: 20:00-8:00 Uhr
Am Wochenende: von Samstag 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr und ab 10:00 Uhr des Vorfeiertages
durchgehend bis 8:00 Uhr des Nachfeiertages.
Die Gesundheitsversorgung zu Hause
Im Rahmen der häuslichen Versorgung werden
Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung am
Wohnort der Betreuten erbracht. Vorrangiges
Ziel ist es, dadurch die Versorgungskontinuität
zu gewährleisten, nicht erforderliche stationäre Aufnahmen ins Krankenhaus zu vermeiden
und die Selbstständigkeit der Betreuten zu unterstützen.
Aktivierung der Betreuung
Der Antrag auf Betreuung wird vom ärztlichen
Personal für Allgemeinmedizin mit Begründung an den Dienst für Basismedizin-Gesundheitssprengel geschickt.
Programmierte Hausbetreuung (PHB)
Die programmierte Hausbetreuung wird in
festgelegten Abständen (wöchentlich, alle zwei
Wochen, monatlich) vom ärztliche Personal für
Allgemeinmedizin zugunsten jener Betreuten
durchgeführt, die aus Gesundheitsgründen
nicht ambulant behandelt werden können und
ständiger Kontrollen bedürfen.
Zielgruppe
• Alle Personen, die gehunfähig sind oder
nicht die üblichen Transportmittel benützen
können
Ein älterer Patient wird von der Krankenpflegerin zu Hause betreut
Der Krankenpflegedienst auf dem
Territorium
Ziel des Dienstes ist es, die krankenpflegerische Versorgung bürgernäher zu erbringen.
Der Dienst wird in den Gesundheitssprengeln
mit spezifischen territorialen Zuständigkeitsbereichen erbracht.
Der Dienst wird auf unterschiedliche Art aktiviert: vom ärztlichen Personal für Allgemeinmedizin, von den Angehörigen, von der betreuten Person selbst oder von der Krankenpflege
63
6.GRUNDVERSORGUNG
Die krankenpflegerische Betreuung von
stationär untergebrachten alten Menschen
und Pflegebedürftigen
Diese Form der Betreuung wird in den Altersund Pflegeheimen in Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin, Geriaterinnen und Geriatern und dem
Krankenpflegeteam ausgeführt.
Entlassungsmanagement
Über das Entlassungsmanagement wird für
die Betreuten, über einen Informationsfluss
zwischen dem ärztlichen und pflegerischen
Personal des Krankenhauses und des Territoriums, auch in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst und der Rehabilitation, eine geplante
Entlassung vom Krankenhaus an den Wohnsitz sichergestellt. Ziel dieses Entlassungsmanagements ist ein verbesserter Versorgungsprozess, der die notwendige Betreuung der Patientinnen und Patienten durch die Entlassung
aus dem Krankenhaus in das Territorium nicht
unterbricht oder verändert.
Die Aktivierung dieses Dienstes erfolgt im
Krankenhaus bei der Planung der Entlassung
der Patientin oder des Patienten und wird
dann über einen genau festgelegten Ablauf
umgesetzt, bei dem das mitwirkende Personal
untereinander und mit jenen Personen, die die
Patientin oder den Patienten zu Hause betreuen, in Kontakt tritt (z.B. mit den Verwandten
oder Pflegenden).
Fachärztliche Ambulanzen in den Sprengeln
Diese Visiten müssen vorgemerkt werden;
man benötigt eine ärztliche Verschreibung.
Für diese Leistungen ist eine Ticketzahlung
vorgesehen, ausgenommen sind jene Personen, die davon befreit sind. Auch die zahnärztlichen Facharztleistungen müssen, abgesehen
von wenigen Ausnahmefällen, bezahlt werden. In den Sprengeln stehen unterschiedlich
verschiedene fachärztliche Ambulanzen zur
Verfügung: Diätologie und Ernährungstherapie, Gastroenterologie, Zahnheilkunde, Gynäkologie, Augenheilkunde, Rheumatologie,
Kardiologie, Urologie, Hals-, Nasen-, und Ohrenheilkunde, Orthopädie, Diabetologie und
Stoffwechselerkrankungen, Neurologie, Dermatologie, Abdomen- und Gefäßsonografie
und Akupunktur.
Geburtsvorbereitungskurse
Kurse sollen die zukünftigen Eltern über
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sowie über Pflege, Ernährung und Entwicklung
der Neugeborenen fachkundig und umfassend
informieren.
Die Geburtsvorbereitungskurse werden von
Fachleuten abgehalten: Hebammen, Kinderkrankenpflegerinnen und Sanitätsassistentinnen. Informationen über die Kurse sind in
jedem Gesundheitssprengel erhältlich.
Vorsorgedienst im Entwicklungsalter
Die Beratungsstellen sind für Eltern mit Kindern bis 14 Jahren Anlaufstellen bei Gesundheitsproblemen ihrer Kinder. Die Beratung
umfasst die Überwachung des Wachstums
und Entwicklung des Kindes. Alle Leistungen
sind kostenlos und müssen nicht vorgemerkt
werden.
Beratungsstellen
Die Beratungsstellen sind medizinische Einrichtungen für Präventivmedizin, Diagnose
und Therapie und sind in den Sprengelsitzen
und Stützpunkten angesiedelt. An diese können sich die Bürgerinnen und Bürger ohne
ärztliche Verschreibung wenden. Es ist notwendig, die Gesundheitskarte mitzubringen.
Um den bestmöglichen Arbeitsablauf in den
Beratungsstellen gewährleisten zu können,
erfolgen die Visiten nach telefonischer oder
persönlicher Vormerkung während der Dienstzeiten der Beratungsstellen.
BASISMEDIZIN/Gesundheitssprengel
des Krankenhauses oder des Territoriums, falls
pflegerische Versorgung erforderlich ist.
Die Tätigkeiten des Krankenpflegedienstes auf
dem Territorium umfassen folgende Bereiche:
• Krankenpflege in der Ambulanz;
• Hauskrankenpflege bei den Betreuten (eigenständig oder in integrierter Form);
• Versorgung von alten Menschen oder Menschen mit Behinderung, in Heimen (in Zusammenarbeit/Supervision mit dem Personal der Einrichtungen). Zugang zu den Krankenpflegeambulanzen haben alle in Südtirol
ansässigen Personen.
64
6.GRUNDVERSORGUNG
DIE SENIORENBETREUUNG
Die gynäkologischen Beratungsstellen und
die Sprechstunden der Hebamme
Die Dienstzeiten sind in den Sprengelsitzen
und -stützpunkten aufgeschlagen. Alle programmierten Vorsorgeuntersuchungen sind
kostenlos, die anderen Untersuchungen müssen bezahlt werden.
Folgende Leistungen werden angeboten:
• Schutz der Gesundheit der Mutter während
der Schwangerschaft und im Wochenbett;
• Beratung für eine bewusste und verantwortungsvolle Schwangerschaft;
• Vorbeugung von Tumoren der weiblichen
Geschlechtsorgane (PAP-Test); diese Untersuchung ist kostenlos, wenn zum PAP-Test
der Einladungsbrief, der alle 3 Jahre verschickt wird, mitgebracht wird.
Beratung während der Schwangerschaft
6.2 DIE SENIORENBETREUUNG
Es gibt verschiedene Arten von stationären
Einrichtungen für ältere Menschen, wobei der
Grad der Pflegebedürftigkeit und die Möglichkeit zur Wiedererlangung der Selbstständigkeit
ein Kriterium für die Aufnahme in die jeweilige Struktur darstellt. Die völlige oder teilweise
Selbstständigkeit sowie die völlige Angewiesenheit auf fremde Hilfe wird von einer eigenen
Kommission festgestellt. In der Regel werden
die Einrichtungen entweder von der jeweiligen
Gemeinde oder von öffentlichen oder privaten
Stiftungen oder sonstigen Verwaltungen geführt, wobei die Aufnahme gemäß eines festgelegten Verfahrens erfolgt.
Wohneinrichtungen für ältere Menschen
Geschützte Wohnungen
Diese sind gänzlich oder teilweise den älteren
Menschen vorbehalten, die nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind. Es handelt sich um
Kleinwohnungen, die über allgemeine Dienste,
nicht jedoch über Betreuungsdienste verfügen.
Die Betreuung der Wohnungsinsassen obliegt
dem Personal der Sozial- und Gesundheitssprengel.
Wohngemeinschaft für ältere Menschen
Diese ist für sechs bis zehn ältere Menschen
vorgesehen und wird gänzlich oder teilweise
selbstständig von den Bewohnerinnen und
Bewohnern mitverwaltet. Es handelt sich um
eine stationäre Einrichtung. Während der Tagesstunden ist die Anwesenheit einer Betreuungsperson vorgesehen, die die Aufgabe hat,
die Tätigkeiten zu koordinieren und die älteren
Menschen bei der Haushaltsführung einzubeziehen.
Altenheim
Aufnahme für ganz oder teilweise selbstständige ältere Menschen. Heimbewohner, die
nach der Aufnahme ihre Selbstständigkeit verlieren oder dauernder Pflege bedürfen, bleiben
auf jeden Fall weiterhin im Altenheim stationär aufgenommen. Es handelt sich um eine
soziale Einrichtung, die nicht vom Landesgesundheitsdienst abhängt. Die Heime verfügen
über interne allgemeine Dienste, über spezielle
soziale Dienste und Gesundheitsdienste sowie
über qualifiziertes Personal für die Grundbetreuung, die Freizeitgestaltung und Unterhaltung. Die medizinische und krankenpflegerische Betreuung in den Altenheimen wird vom
Landesgesundheitsdienst gewährleistet.
Pflegeheim
Dort werden Patientinnen und Patienten mit
chronischen Erkrankungen, die einer kontinuierlichen Pflege, Rehabilitation sowie einer
ärztlichen Betreuung bedürfen, stationär aufgenommen. Es handelt sich um eine sozial-gesundheitliche Einrichtung, die vom lokalen Gesundheitsbezirk oder von anderen öffentlichen
oder privaten Einrichtungen geführt wird. Die
Kosten für die ärztliche, pflegerische, rehabili-
65
6.GRUNDVERSORGUNG
Tagesstätte
Es handelt sich um eine soziale Einrichtung,
die feste Patientengruppen tagsüber von Montag bis Freitag betreut. Die Tagesstätte bzw.
Tagespflegeeinrichtung kann auch nur an einzelnen Tagen in Anspruch genommen werden.
Einige Einrichtungen haben sich auf die Pflege und Betreuung von dementen Menschen
spezialisiert. Die Tagesstätte bietet neben den
Mahlzeiten vielfältige Angebote (Gymnastik,
kreatives Gestalten, Singen usw.), die den Tag
strukturieren.
Sie ist häufig an Alten- und Pflegeheime angeschlossen. Die Betreuung obliegt dem Personal
der Sozial- und Gesundheitssprengel.
Beschäftigungstherapie in der Tagesstätte
DIE SENIORENBETREUUNG
tative und pharmazeutische Betreuung gehen
zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes,
während zirka 50% des Tagessatzes für die stationäre Unterbringung zu Lasten der Nichtselbstständigen, deren Verwandten oder der
zuständigen Gemeinde gehen.
66
6.GRUNDVERSORGUNG
6.3 HOSPIZE – PALLIATIVSTATION
HOSPIZE – PALLIATIVSTATION
Tab.21 Zugang zu den Leistungen
Gesund­
heitsbezirk
Standort
Bozen
Sekretariat
Stundenplan
Telefon
Fagenstr. 44/C, 3. Stock
Montag−Freitag,
8:00−17:00 Uhr
0471 908 501
Meran
Klinik „Martinsbrunn“,
Laurinstr. 70, 2. Stock
Montag−Freitag,
8:00−19:00 Uhr
0473 205 614
Brixen
Krankenhaus,
Gebäude A, Chirurgie, 2. Stock
Brixen/Sterzing
Krankenhaus, Innere Medizin, 3. Stock
Bruneck
Krankenhaus, Innere Medizin, 4. Stock
Montag−Freitag,
8:00-16:00 Uhr
0474 581 120
Bruneck/
Innichen
Krankenhaus, Innere Medizin, 1. Stock
Montag−Freitag,
8:00-16:00 Uhr
0474 917 320
Die Zielgruppe von Palliativ Care sind Patientinnen und Patienten, die an einer progressiven
Erkrankung in einem fortgeschrittenen Stadium leiden, mit unaufhaltbarer Entwicklung
und infauster Prognose, bei denen jede Therapie mit dem Ziel der Heilung weder möglich
noch indiziert ist, mit besonderer Priorität für
jene Fälle, in denen die Krankheit mit starken,
chronischen Schmerzen verbunden ist. In der
Regel hat die Krankheit einen Punkt erreicht,
in dem Maßnahmen, die auf die Erhaltung der
Lebensqualität ausgerichtet sind, grundlegende Bedeutung gewinnen.
Zu diesem Zweck garantieren wir:
• Behandlung von Schmerzen und anderen
Montag−Freitag,
8:00−12:00 und
13:00−17:00 Uhr
0472 812 557
0472 774 380
Leistungen
Palliativmedizin
belastenden Symptomen;
• psychologische und spirituelle Begleitung
sowie soziale Unterstützung für Patientinnen und Patienten sowie für Angehörige;
• Unterstützung der Angehörigen durch Ratschläge zu praktischen, pflegerischen Problemen sowie praktische Einweisung;
• Betreuung im Rahmen des Day Hospitals;
• Aufrechterhaltung der Betreuungskontinuität durch telefonische oder, wo erforderlich,
direkte Beratungen.
„Wir verlangen, dass das Leben
einen Sinn haben müsse:
das Leben hat aber genau den Sinn,
den wir bereit sind, ihm zu geben“
67
6.GRUNDVERSORGUNG
6.4RECHTSMEDIZIN/Invalidität
Tab.22 Zugang zu den Leistungen
Gesundheitsbezirk
Standort
A.-Alagi-Str. 33
Bozen
Sekretariat
Stundenplan
Montag−Freitag, 9:00−12:00 Uhr;
Dienstag und Donnerstag,
14:00−16:00 Uhr
Montag−Freitag, 9:00−12:00 Uhr;
Dienstag und Donnerstag,
14:00−16:00 Uhr
Montag−Donnerstag,
8:30−12:00 und 14:00−17:00 Uhr;
Freitag, 8:30−12:00 Uhr
G.-Galilei-Str. 10
Montag-Freitag, 8:00−12:00 Uhr
Meran*
Laurinstr. 22/24
Montag−Freitag, 9:00-12:00 Uhr;
Montag, 14:00−15:30 Uhr
Brixen*
Romstr. 5
Montag, 8:00−12:00 Uhr; Dienstag
und Mittwoch 9:00−12:00 Uhr;
Donnerstag, 10:00−18:00 Uhr;
Freitag, 8:00−11:00 Uhr
Telefon
0471
909 280/
297/282
0471
909 129
Leistungen
Visiten zur Feststellung
der Zivilinvalidität,
Abgabe der Ansuchen
Prothetische Betreuung
zugunsten von Invaliden
Abgabe der Ansuchen
0471
909 215
Waffenschein (Rekurs)
0471
909 226
0473
264 712/
713
Führerscheinkommission
Verkehrspsychologie
Visiten zur Feststellung
der Zivilinvalidität,
Abgabe der Ansuchen
0472
813 650
Prothetische Betreuung
zugunsten von Invaliden
Abgabe der Ansuchen
Krankenhaus
Montag−Freitag, 8:00−12:45 Uhr;
0474
Bau A
Montag, 14:00−15:30 Uhr
586 530
Erdgeschoss
* in den Gesundheitsbezirken Meran, Brixen und Bruneck obliegen die Tätigkeiten der Rechtsmedizin der Sektion für Rechtsmedizin beim Dienst für Hygiene und Öffentliche Gesundheit.
Die Rechtsmedizin kann als Gesamtheit der biologischen Kenntnisse definiert werden, damit
rechtliche Bestimmungen korrekt interpretiert
und angewendet werden. Mit anderen Worten
untersucht die Rechtsmedizin alle rechtlichen
Aspekte des ärztlichen Tuns und wirkt wie eine
Brücke zwischen Medizin und Recht im Interesse der einzelnen Person und der Gemeinschaft.
Diese spezifischen Aufgaben werden durch den
Dienst für Rechtsmedizin, der auch die Führerscheinkommission und die Verkehrspsychologie mit Sitz in Bozen einschließt, gewährleistet.
Diese Dienste führen vor allem die Untersuchungen zur Feststellung der zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit, kollegiale Untersuchungen
für die Beurteilung der allgemeinen und spezifischen Eignung für die Arbeitsabläufe oder für
die Feststellung bleibender Invalidität durch.
Zur Zivilinvalidität gehören laut Gesetz:
• Personen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren
mit Beeinträchtigungen des Gesundheitszustandes, die nicht mehr behoben werden
können und die eine deutliche Verminderung oder den vollständigen Verlust der Arbeitsfähigkeit im Allgemeinen mit sich bringen
• eine Invalidität kann auch den Personen unter 18 und über 65 Jahren zugesprochen werden, die invalidisierende Krankheiten aufweisen sowie Blinden und Taubstummen.
Für die soziale und gesundheitliche Betreuung
und die Zuweisung des Begleitgeldes werden
Minderjährige oder über 65-Jährige als Invalidinnen und Invaliden anerkannt, wenn sie permanente Schwierigkeiten haben, den Aufgaben und Tätigkeiten ihres Alters nachzugehen.
Ausgenommen sind alle jene Situationen, die
bereits als kriegs-, dienst- und/oder arbeitsbedingt anerkannt sind.
Wo wird der Antrag eingereicht?
Der Antrag um die Anerkennung der Zivilinvalidität kann mittels entsprechender Formblätter und von der Person selbst unterzeichnet in
folgenden Strukturen eingereicht werden.
RECHTSMEDIZIN/Invalidität
Bruneck*
68
6.GRUNDVERSORGUNG
Tab.23 Kontaktstellen zur Einreichung der Anfrage auf Anerkennung der Invalidität
Gesundheitsbezirk
Standort
Sekretariat
Stundenplan
Bozen
Amba-Alagi-Str. 33,
3. Stock
Montag−Freitag, 9:00−12:00 Uhr;
Dienstag und Donnerstag, 14:00−16:00 Uhr
Meran
Laurinstr. 22/24
Montag−Freitag, 9:00−12:00 Uhr
Montag, 14:00−15:30 Uhr
Romstr. 5
Brixen
Sterzing
Margarethenstr. 24
Klausen
Seebegg 17
RECHTSMEDIZIN/Invalidität
Bruneck
Sprengelstützpunkt
Mühlbach
Krankenhaus
Bau A Erdgeschoss
Montag, 8:00−12:00 Uhr;
Dienstag und Mittwoch, 9:00−12:00 Uhr;
Donnerstag, 10:00−18:00 Uhr;
Freitag, 8:00−11:00 Uhr
Montag und Mittwoch, 8:00−12:30 und
14:00−15:30 Uhr;
Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8:00−12:30 Uhr
Montag, 8:00−12:30 und 13:30−18:00 Uhr;
Dienstag und Donnerstag, 9:30–12:30 Uhr;
Mittwoch, 8:00−12:30 Uhr
Dienstag, 8:45−12:00 Uhr
Montag−Freitag, 8:00−12:45 Uhr;
Montag−Donnerstag, 14:30−15:30 Uhr
Welche Dokumente müssen dem Antrag
beigelegt werden?
• Original des ärztlichen Zeugnisses, von
der Ärztin bzw. vom Arzt für Allgemeinmedizin oder von einer Fachärztin, von einem
Facharzt ausgestellt, mit Angabe aller zur
Invalidität führenden Pathologien;
• Fotokopie der kürzlich ausgestellten klinischen Unterlagen betreffend den Gesundheitszustand (z.B. Krankengeschichten von
eventuellen Krankenhausaufenthalten, Bestätigungen von durchgeführten fachärztlichen Untersuchungen, ärztliche Verschreibungen, durchgeführte physiotherapeutische
Maßnahmen, Röntgenaufnahmen und andere Diagnosemaßnahmen oder Untersuchungen, Unterlagen zu laufenden therapeutischen Maßnahmen usw.).
Das Antragsformular sieht eine eigenverantwortete Bescheinigung bezüglich Geburtsdatum, Wohnsitz und Staatsbürgerschaft vor. Für
Minderjährige wird das Ansuchen von jener
Person unterschrieben, welche die elterliche
Gewalt ausübt; für unzurechnungsfähige und
entmündigte Personen unterschreiben die Vormunde oder die Rechtsbevollmächtigten. Der
Telefon
0471
909 280/
282/297
0473
264 712/
713
Fax
0471
909 281
0473
264 715
0472
813 650
0472
813 659
0472
774 316
0472
774 439
0472
813 130
0472
813 139
0472
813 290
0474
586 533
0472
813 299
0474
586 531
Termin für die Kontrolluntersuchung wird der
betroffenen Person mittels eingeschriebenen
Brief mit Rückantwort mitgeteilt. Die antragstellende Person muss mit einem gültigen Personalausweis zur Untersuchung erscheinen. Sie
wird einer Untersuchung durch die Kommission
unterzogen, die vom Dienst für Rechtsmedizin
des Sanitätsbetriebes gegründet wurde, die
den Invaliditätsgrad anhand der eingereichten
klinischen Dokumentation sowie des bei der
Untersuchung festgestellten Gesundheitszustandes beurteilt. Zur Untersuchung kann die
antragstellende Person (auf eigene Kosten) eine
Vertrauensärztin oder einen Vertrauensarzt
hinzuziehen. Das Ergebnis der Untersuchung
wird der antragstellenden Person mittels eingeschriebenen Brief mit Rückantwort an ihren
meldeamtlichen Wohnsitz oder an die Einrichtung, wo sie untergebracht ist, übermittelt bzw.
unmittelbar nach der Untersuchung mitgeteilt.
Der prozentuelle Invaliditätsgrad wird auch
dem Patronat mitgeteilt, an welches sich die antragstellende Person gewandt hat. Sollte die Beurteilung durch die Ärztekommission in erster
Instanz die antragstellende Person nicht zufrieden stellen, kann diese innerhalb von 60 Tagen
69
6.GRUNDVERSORGUNG
Tab.24 Finanzielle Unterstützung aufgrund der Voraussetzungen
von 74% bis 99% (Teilinvalidität)
100% (Vollinvalide)
100 % Invalidität mit Bedarf an
permanenter Betreuung (Begleitung)
Taubstummheit
Vollblindheit
von Geburt an
Teilblindheit (restliches Sehvermögen
von nicht mehr als 1/20 auf beiden
Augen, mit Korrektur)
von Geburt an
nach Erhalt der Niederschrift mit dem Ergebnis
beim zuständigen Landesamt Rekurs einreichen, mit Beilegung einer neuen Bescheinigung
einer Fachärztin oder eines Facharztes für die
jeweilige Krankheit. Nur wenn die antragstellende Person von der Ärztin oder vom Arzt für
transportunfähig erklärt wird, kann eine Untersuchung zu Hause beantragt werden. Sollte die
antragstellende Person vor der Untersuchung
versterben, können die Erben eine Fortsetzung
des Verfahrens beantragen (Anerkennung der
Invalidität post mortem). In diesem Fall entscheidet die Ärztekommission anhand der
ärztlichen Unterlagen. Aus diesen Unterlagen
müssen die Pathologien der antragstellenden
Person unmissverständlich und präzise hervorgehen. Mit der Anerkennung der Zivilinvalidität
hat die betreffende Person Anrecht auf spezifische finanzielle Zuwendungen (Tab. 24).
Anerkennung von Behinderungen
Der Antrag muss bei derselben Behörde und in
derselben Form eingereicht werden wie für die
Zivilinvalidität vorgesehen. Die Anerkennung
der Behinderung garantiert Anrecht auf eine
Reihe von Begünstigungen; die wichtigsten
davon sind:
• Vorrang bei der Zuweisung des Arbeitsortes
im Falle eines Wettbewerbsgewinnes bei einer öffentlichen Körperschaft;
Finanzielle Unterstützung
(in Bezug auf das Alter, die festgestellte
Invalidität und die eventuellen Bezüge)
Rente für TeilinvalidInnen
Rente für VollinvalidInnen
Begleitzulage für VollinvalidInnen
Kommunikationszulage
Taubstummenrente
Rente für Vollblinde, Begleitzulage
für Vollblinde, Ergänzungszulage für
Vollblinde
Rente für Teilblinde, Sonderzulage
für Teilblinde, Ergänzungszulage für
Teilblinde
• Annäherung des Arbeitsplatzes an den
Wohnort, sofern dies möglich ist;
• monatlicher Urlaub von drei Tagen oder um
zwei Stunden reduzierter Tagesstundenplan
für die schwer behinderten Arbeitnehmenden und für zusammenlebende Familienangehörige, die sie dauerhaft pflegen;
• Befreiung von der Autosteuer für die Besitzerinnen oder Besitzer von behindertengerecht umgerüsteten Fahrzeugen;
• Landesbeiträge für den Kauf der Erstwohnung.
Die gezielte Arbeitsvermittlung für Personen mit Behinderung (Gesetz Nr. 68/1999)
Die Person mit Behinderung, der eine Invalidität
von mehr als 45 % zuerkannt wurde, hat ein Anrecht auf gezielte Arbeitsvermittlung. Um in den
Genuss dieser Vergünstigung zu kommen, muss
sie bei der vom Dienst für Rechtsmedizin des
Gesundheitsbezirkes Bozen zu diesem Zweck
gegründeten Kommission um Bewertung der
eigenen Arbeitsfähigkeit ansuchen. Nach Abschluss der Feststellung wird die Kommission
eine rechtsmedizinische Beurteilung über die
Restarbeitsfähigkeit geben, die die Projekte und
die Arten der Arbeitseingliederung für die Person
mit Behinderung umfasst. Diese Beurteilung
ist für die Einschreibung in die Arbeitsvermittlungslisten des Arbeitsamtes unentbehrlich.
RECHTSMEDIZIN/Invalidität
Invalidität / festgestellte
Behinderung
Alter
(Voraussetzung der
antragstellenden
Person für die Dauer der
Leistungen)
von der Geburt bis zum
65. Lebensjahr
vom 18. bis zum
65. Lebensjahr
es besteht keine
Altersgrenze
von Geburt an nach dem
18. Lebensjahr
70
6.GRUNDVERSORGUNG
Prothesen und Hilfsmittel
RECHTSMEDIZIN/Invalidität
Patientin wird mit dem Rollstuhl zur Visite begleitet
Der Gesundheitsbezirk versorgt kostenlos: Zivil-, Kriegs-, Dienstinvalidinnen, -invaliden
und gleichgestellte Kategorien (mit anerkannter Invalidität), Bürgerinnen und Bürger in besonderen Situationen (nicht Selbstständige) in
Erwartung der Zivilinvaliditätsanerkennung
sowie Minderjährige, die Vorsorgemaßnahmen, eine Behandlung und/oder Rehabilitation in Zusammenhang mit ihrer permanenten
Invalidität benötigen.
• Hilfsmittel (z.B. Rollstühle, Betten, Gehhilfen);
• Prothesen (z.B. für Gliedmaßen, Hörprothesen);
• Orthesen (z.B. orthopädische Mieder, orthopädische Schuhe, Stützapparate) im Zusammenhang mit der anerkannten Behinderung.
Die Ausgabe der genannten Behelfe steht auch
allen zu, die in einer anerkannten privaten
oder öffentlichen Gesundheitseinrichtung eingeliefert sind, für die die Notwendigkeit und
Dringlichkeit dieser Hilfsmittel wegen Bestehens einer schweren und permanenten Behinderung vor der Entlassung bescheinigt wurde.
Gleichzeitig ist das Verfahren um Anerkennung
der Zivilinvalidität auf Antrag der betroffenen
Person einzuleiten.
Wo wird der Antrag eingereicht?
Bozen:
Dienst für Rechtsmedizin - Amt für Zivilinvalidenbetreuung, Amba-Alagi-Straße 33 - 3. Stock
Tel. 0471 909 129 · Fax 0471 909 151
Meran:
Verwaltungsschalter, Laurinstraße 22/24
Tel. 0473 264 712/13 · Fax 0473 264 715
Brixen:
Verwaltungsschalter der Gesundheitssprengel
Tel. 0472 813650 · Fax 0472 813659
Bruneck:
Krankenhaus, Spitalstr. 11, Erdgeschoss
Tel. 0474 586 545 · Fax 0474 586 531
Wie erhält man die prothetische Betreuung?
• Verschreibung von öffentlichen oder vertragsgebundenen für die Erkrankung zuständigen Fachärztinnen und Fachärzten.
Nur für die Erneuerung der Behelfe für volljährige Invalidinnen und Invaliden ist die
Verschreibung der Ärztin oder des Arztes für
Allgemeinmedizin ausreichend;
• Antrag sowie darauf folgende Genehmigung
vom zuständigen Amt;
• Lieferung von dem gewählten Unternehmen
oder direkt vom Magazin.
Alle Hilfsmittel, Prothesen und Orthesen müssen vom Amt, das die Genehmigung ausgestellt hat und von den verschiedenen Ärztinnen oder Ärzten innerhalb von zwanzig Tagen
ab Erhalt geprüft werden. Die unterlassene
Prüfung zieht eine Geldstrafe nach sich. Bei besonderen Behelfen beteiligt sich der Gesundheitsbezirk zum Teil an den Ausgaben. Es gibt
ferner die Möglichkeit, nach Beurteilung durch
eine Fachkommission des Sanitätsbetriebes,
Behelfe zu erhalten, die zwar laut geltenden
Bestimmungen nicht vorgesehen sind, jedoch
für eine funktionale und soziale Rehabilitation
der Person mit Behinderung unerlässlich sind
(Hilfsmittel außerhalb des Tarifverzeichnisses).
Die vorgesehenen Maßnahmen für Menschen
mit Behinderung sind auf Bürgerinnen und
Bürger ausgedehnt, die in Italien ansässig
und beim italienischen Gesundheitsdienst
eingeschrieben sind sowie auf den Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die
als Arbeitnehmende oder als Selbständige tätig sind und auf deren Familienangehörigen.
Die Behelfe werden von den Sanitätshäusern
und den Apotheken, die in ein eigenes Landesverzeichnis eingetragen sind, zur Verfügung
gestellt. Jeder Behelf ist eindeutig für eine bestimmte Verwendung konstruiert und ausgestattet, sodass er bei der Lieferung den funktionalen Erfordernissen der medizinischen
Verschreibung entspricht.
.
DIENSTE DER
GESUNDHEITSVORSORGE
Eine korrekte Information ermöglicht den
Bürgerinnen und Bürgern, die eigene
Gesundheit zu pflegen und die Wichtigkeit
der Vorsorge und eines gesunden Lebensstiles
zu erkennen
7.DIENSTE DER
GESUNDHEITSVORSORGE
Hygiene und öffentliche Gesundheit
Sportmedizin
Arbeitsmedizin (betrieblich)
Pneumologischer Dienst (betrieblich)
Tierärztlicher Dienst (betrieblich)
73
7. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE
7.1 HYGIENE UND ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT
Tab.25 Zugang zu den Leistungen
Informationen
Stundenplan
Telefon
0471
909 229
0471
909 264
0471
909 222
A.-Alagi-Str. 33
Montag−Freitag, 8:30−12:00
und 14:30−16:30 Uhr
0471
909 223
0471
909 233
Mittwoch, 14:00–16:30 Uhr;
Freitag, 8:15–10:45 Uhr
Dienstag und Freitag,
8:15−10:00 Uhr; Mittwoch,
14:15−16:00 Uhr
Montag, 8:30−11:00 Uhr;
Donnerstag, 14:00−16:30 Uhr
Eppan,
J.-G.-PlatzerStraße 29 Montag, 9:30−11:00 Uhr;
Donnerstag, 14:00−16:00 Uhr
Dienstag, 14:00−16:30 Uhr;
Freitag, 14:00−16:00 Uhr
Sarntal,
Postwiese 1
Dienstag, 14:00−16:00 Uhr
Leifers,
G. Falcone und
P. Borsellino Platz 1
Bozen
Neumarkt,
F. Bonatti-Platz 1
Kardaun,
Steinegger Str. 3
Ritten,
Peter-MayrStraße 25
Montag, 14:00−16:00 Uhr;
Donnerstag, 8:30−11:00 Uhr
1.+3. Montag im Monat,
14:15−16:00 Uhr;
2.+4. Donnerstag im Monat,
8:30−10:00 Uhr
1.+3. Mittwoch im Monat,
8:30−11:00 Uhr;
2.+4. Mittwoch im Monat,
14:00−16:00 Uhr
3. Mittwoch im Monat,
9:30−11:00 Uhr; 4. Mittwoch
im Monat, 14:15−16:00 Uhr
Mittwoch, 14:00−16:30 Uhr
und Freitag 8:30−10:30 Uhr
1.+3. Mittwoch im Monat,
14:15−16:00 Uhr und
2.+4. Freitag im Monat,
8:30−10:00 Uhr
Leistungen
Bescheinungen und Impfungen
Beratungen für Auslandsreisen
Überwachung und Prophylaxe
von Infektionskrankheiten
und Überwachung der Kindergärten, Schulen und Gemeinschaften
Inspektions- und Überwachungstätigkeit, Mykologische Kontrollstelle ( Jeden
Sommer werden die genauen
Öffnungszeiten der mykologischen Kontrollstelle veröffentlicht)
Desinfektions-, Entwesungs-,
Rattenvernichtungseinsätze
Ärztliche Zeugnisse
0471
595 437
0471
670 855
0471
670 854
0471
624 602
0471
624 607
0471
829 283
0471
829 282
Impfungen
Ärztliche Zeugnisse
Impfungen
Ärztliche Zeugnisse
Impfungen
Ärztliche Zeugnisse
Impfungen
Ärztliche Zeugnisse
0471
365 167
Impfungen
0471
357 716
Ärztliche Zeugnisse
0471
357 722
Impfungen
HYGIENE UND ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT
GesundStandort
heitsbezirk
74
7. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE
Gesundheitsbezirk
Meran
Standort
Goethestr. 7
Sekretariat
Stundenplan
Telefon
Montag−Freitag,
8:30−12:00 Uhr;
Montag−Donnerstag,
14:30−17:00 Uhr
0473
251 800
Leistungen
Bescheinungen, Impfungen und Beratungen für
Auslandsreisen; Über wachung und Prophylaxe von
Infektionskrankheiten von
Kindergärten, Schulen und
Gemeinschaften
Inspektions- und Überwachungstätigkeit, Mykologische Kontrollstelle
Brixen
HYGIENE UND ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT
Bruneck
Dantestr. 51
Montag−Freitag, 8:30−12:30
Uhr;
0472
812 461
Bescheinungen, Impfungen
und Beratungen für Auslandsreisen
Paternsteig 3
Montag−Donnerstag,
8:00−12:00 Uhr und
14:00−16:00 Uhr;
Freitag 8:00−12:00 Uhr
0474
586 530
Informationen, Impfungen
und Beratungen für Auslandsreisen
Allgemein werden Tätigkeiten zum Schutz der
gesundheitlichen Bedingungen in den Lebensund Arbeitsräumen sowie der Überwachung
der Nahrungsmittelhygiene durchgeführt, im
Besonderen die epidemiologische Überwachung und Hygiene in Gemeinschaften, hygienisch-sanitäre Überwachung, Beratung und,
falls vom Gesetz vorgesehen, Begutachtung.
Im Einzelnen werden folgende Leistungen angeboten:
• Ambulanztätigkeit: Bescheinigungen für
Führerschein, Bootsführerschein, Waffenpass, Abtretung von 1/5 des Gehaltes, Arbeitsbüchlein für Minderjährige, Bescheinigungen für Adoptionen;
• Impfungen für Kinder und Erwachsene; Beratungen und Impfungen für Auslandsreisen;
• Überwachung, Meldung und Prophylaxe von
Infektionskrankheiten;
• Totenpolizeiliche Tätigkeit;
• Überwachung von Kindergärten, Schulen
und Gemeinschaften;
• Notunterkünfte für Einwanderinnen und
Einwanderer;
• Inspektions- und Überwachungstätigkeit
für: Trinkwasser, Schwimmbäder, Lebensmittel, Schönheits- und Körperpflege, Kosmetikartikel, Pflanzenschutzmittel, Bau- und
Wohnhygiene, Berufe im Gesundheitswesen
und in den Gesundheitseinrichtungen
• Mykologische Kontrollstelle;
• Tätigkeit im Bereich der betrieblichen Sektion für Umweltmedizin;
• Desinfektions-, Entwesungs- und Rattenvernichtungseinsätze.
75
7. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE
7.2 SPORTMEDIZIN
Tab.26 Zugang zu den Leistungen
GesundStandort
heitsbezirk
Bozen
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Marienklinik,
Claudia-de-Medici
Str. 2, 2. Stock
Montag-Freitag,
9:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr
Krankenhaus
Funktionsdiagnostik
Medizin/ Kardiologie
Meran/
Schlanders
Poliambulatorien
Brixen
Dantestr. 51
Brixen/
Sterzing
Krankenhaus,
Margarethenstr. 24
Bruneck
A.-Hofer-Str. 25
Eignungsuntersuchungen Wettkampfsport,
leistungsdiagnostische
Beurteilungen, Eignungsvisite für Rettungskräfte, Betreuung von
AthletInnen mit Behinderung, Beratungstätigkeit im Bereich
Alpin- und Tauchmedizin, Atemschutzvisiten
für die Feuerwehr
Eignungsuntersuchungen Wettkampfsport,
Atemschutzvisiten für
die Feuerwehr
0472
813 080
Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr; 0472
Mittwoch, 14:00−17:00 Uhr
774 432
Montag−Freitag, 8:30−12:00 Uhr
Montag−Freitag,
8:00−11:45 und 13:00−16:00 Uhr
Der Dienst für Sportmedizin ist für den Gesundheitsschutz im Bereich Sport zuständig.
Er übt besondere fachliche Aufgaben zugunsten der Südtiroler Sportlerinnen und Sportler
und der freiwilligen Feuerwehr aus; er koordiniert und unterstützt gesundheitserzieherische Programme und Maßnahmen bezüglich
gesunder Bewegung.
In den Sprengeln Neumarkt, Kardaun, St. Ulrich und Kaltern werden Eignungsuntersuchungen für Wettkampfsport durchgeführt.
0474
586 280
Eignungsuntersuchungen Wettkampfsport,
leistungsdiagnostische
Beurteilungen, Eignungsvisite für Rettungskräfte, Betreuung von
AthletInnen mit Behinderung, Atemschutzvisiten für die Feuerwehr.
SPORTMEDIZIN
Meran
0471
435 630
Leistungen
Eignungsuntersuchungen für den Wettkampf­
sport
76
7. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE
7.3 ARBEITSMEDIZIN (BETRIEBLICH)
Tab.27 Zugang zu den Leistungen
Gesundheitsbezirk
Standort
Abteilung ärztliches
Arbeitsinspektorat
Resselstr. 2/F
Bozen
Klinische Sektion
Resselstr. 2/F
Neumarkt
Bonattiplatz 1
ARBEITSMEDIZIN (BETRIEBLICH)
St. Ulrich
Purgerstr. 14
Meran
Marlinger Str. 29
Meran/
Schlanders
Krankenhaus,
Krankenhausstr. 3
Brixen
Dantestr. 51
A.-Hofer-Str. 25
Bruneck
Gadertal St.Martin
in Thurn, Frakt.
Piccolin 71
Sekretariat
Stundenplan
Telefon
Montag−Freitag,
9:00−12:00 Uhr
0471
907 155
Montag−Freitag,
8:00−12:30 und 14:00−16:30
Uhr
Mittwoch (ca. 2 Mal/Monat),
8:30−12:00 und
13:30−15:00 Uhr
Leistungen
Überprüfung der Einhaltung der Gesetzesnorm
im Rahmen des Gesundheitsschutzes und
Arbeitssicherheit
0471
907 900
0471
829 257/
256
0471
Montag (ca. 2 Mal/Monat),
781 327
8:30−12:00 und
0471
13:30−15:00 Uhr
789 028
Dienstag und Donnerstag,
0473
8:30−12:00 und 13:30−15:00 Uhr 229 221
Mittwoch und Freitag,
0471
9:00−15:00 Uhr
907 900
Dienstag und Donnerstag,
0472
9:00−15:00 Uhr
812 790
Dienstag und Freitag,
0474
8:45−12:00 und 13:00−15:00 Uhr 586 244
Überwachung am
Arbeitsplatz, Gesundheitsüberwachung der
MitarbeiterInnen und
Präventionsmedizin
Mittwoch (ca. 1 Mal/Monat)
0474
9:00−12:00 und 13:30−15:00 Uhr 586 138
Der Dienst ist in zwei Bereiche gegliedert: ärztliches Arbeitsinspektorat und Klinische Sektion. Das ärztliche Arbeitsinspektorat überprüft
die Einhaltung der geltenden Bestimmungen
im Bereich Gesundheit und Hygiene am Arbeitsplatz, wobei sie folgende Tätigkeiten ausübt:
• Informationen und Beistand bezüglich Risiken und Schäden für die Gesundheit am
Arbeitsplatz;
• Überprüfung der Arbeitspläne bei Abbruchoder Asbest-Sanierungsarbeiten;
• Behandlung der Rekurse gegen die von der
Betriebsärztin oder vom Betriebsarzt ausgestellten Eignungsbeurteilungen (gemäß Art.
41, Absatz 9, des G.v.D. Nr. 81/2008);
• Ermittlungen im Bereich der Arbeitshygiene
und der Arbeitsmedizin im Auftrag der Ge-
richtsbehörde;
• Beurteilung von ärztlichen Befunden und
Überprüfung der Anzeigen von Berufskrankheiten;
• Ausstellung von Gutachten (beschränkt auf
arbeitsmedizinische Aspekte) für die Zuweisung von Minderjährigen für die vom Gesetz
977/67 verbotenen Tätigkeiten.
Die Klinische Sektion dagegen überwacht die
Gesundheit der Beschäftigten und ergreift Präventionsmaßnahmen. Im Einzelnen werden
folgende Tätigkeiten durchgeführt:
• Zusammenarbeit mit der Arbeitgeberin oder
dem Arbeitgeber und der Dienststelle für Arbeitsschutz zur Betriebsorganisation beim
Erstellen der jeweiligen Risikobewertung;
• Durchführung von ärztlichen Untersuchun-
77
7. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE
gen gemäß Art. 25 und 41 des gesetzvertretenden Dekrets Nr. 81/2008;
• Beurteilung der beruflichen Eignung für die
den Arbeitnehmenden zugewiesenen Tätigkeiten;
• Durchführung von Betriebsbesichtigungen
zusammen mit der Leitung der Dienststelle
für Arbeitsschutz;
• Mitarbeit bei der Planung der vorgesehenen
Gefährdungskontrollen, Begutachtung und
Beurteilung der diesbezüglichen Ergebnisse.
Vorsorgeuntersuchung
ARBEITSMEDIZIN (BETRIEBLICH)
Für weitere Informationen bezüglich der sanitären Überwachung kann der Artikel Nr. 41 des
G.v.D. 81/2008 konsultiert werden.
78
7. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE
7.4 PNEUMOLOGISCHER DIENST (BETRIEBLICH)
Tab.28 Zugang zu den Leistungen
Gesundheitsbezirk
Standort
Vormerkung
Stundenplan
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
Telefon
0471
457 457
0471
909 613
W.-A.-L.-CadonnaPlatz 12
Montag−Freitag,
8:00−12:00 und 14:00−16:30
Uhr
PNEUMOLOGISCHER DIENST (BETRIEBLICH)
Bozen
Neumarkt
Bonattiplatz 1
Meran
Meran/
Schlanders
Krankenhaus
Reha-Trakt
Rossinistr. 1
Krankenhaus
Krankenhausstr. 3
Brixen
Krankenhaus
Dantestraße 51
Bruneck
Villa Elsa
A.-Hofer-Str. 25
Montag und Donnerstag,
8:00−12:00 und 14:00−16:30
Uhr
Dienstag und Donnerstag,
8:00−12:00 und 14:00−16:30
Uhr
Montag-Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
Montag und Mittwoch,
8:00−12:00 und 14:00−16:00;
Uhr
Freitag, ore 8:00−12:00 Uhr
Montag und Donnerstag,
8:00−12:00 und 14:00−16:30
Uhr;
Dienstag, Mittwoch und
Freitag,
8:00−12:00 Uhr
Der Pneumologische Dienst ist im Bereich der
Vorbeugung, Diagnose und Behandlung sowie
in der Rehabilitation von Atemwegserkrankungen tätig.
Im Einzelnen:
• Vorbeugung, Diagnostik, Behandlung und
Rehabilitation von Atemwegserkrankungen;
• Fachärztliche pneumologische Untersuchungen;
• Spirometrie und weitere Lungenfunktionsproben;
Leistungen
Allgemeine und
prioritäre Visiten
Betreuung für Personen
mit Ateminsuffizienz,
Sauerstofftherapie
Betreuung von
Schlaferkrankungen
0471
909 630
0471
909 611/
612
0471
909 615
Spirometrie und allergologische Hauttests
0471
909 602
Ambulatorium TBC
Beratung für
Rauchentwöhnung
0471
829 255
0473
264 000
0473
735 160
0472
813 090
Allgemeine Visiten,
Betreuung für Personen
mit Ateminsuffizienz,
Sauerstofftherapie und
obstruktive Schlafapnoe-Syndrom, Spirometrie und allergologische
Hauttests (individuelle
und Gruppentherapie)
0474
586 240
• Allergologische Hauttests, Tuberkulinproben;
• Atemrehabilitation und Atemgymnastik;
• Ambulante und häusliche Betreuung der
Personen mit Ateminsuffizienz in Sauerstofflangzeittherapie und Langzeitbeatmung;
• Betreuung von Patienten mit obstruktive
Schlafapnoe Syndrom.
• Raucherberatungsstelle: individuelle und
Gruppentherapie
79
7. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE
7.5 TIERÄRZTLICHER DIENST (BETRIEBLICH)
Tab.29 Zugang zu den Leistungen
Laura-ContiWeg 4
Sekretariat
Stundenplan
Montag−Freitag, 8:30−12:30 Uhr;
Donnerstag, 14:30−16:30 Uhr
Meran
Brixen
Bruneck
Paternsteig 3
Informationen
Nacht- und Wochenbereitschaftsdienst
(AmtstierärztInnen)
Besuchszeit für
BürgerInnen
Landesweiter Nacht- und
Wochenend-Bereitschaftsdienst
(TieraufseherInnen)
0471
908 111
Montag−Freitag, 14:30−16:30 Uhr
0471
329 800
Montag-Samstag, 20:00−8:00 Uhr;
Samstag−Montag, 8:00−8:00 Uhr
0471
908 111
Montag−Freitag, 8:30−12:30 Uhr;
Donnerstag, 14:30−16:30 Uhr
0473
222 236/
261
Informationen
Montag-Samstag, 19:00−7:00 Uhr,
Samstag−Montag, 7:00−7:00 Uhr
0473
263 333
Nacht- und Wochenbereitschaftsdienst
(AmtstierärztInnen)
Montag−Freitag, 8:30−12:30 Uhr;
Donnerstag, 14:30−16:30 Uhr
0472
801 230
Informationen
Montag–Samstag, 19:00−7:00 Uhr;
Samstag−Montag, 7:00−7:00 Uhr
0472
812 111
Nacht- und Wochenbereitschaftsdienst
(AmtstierärztInnen)
Montag−Freitag, 8:30−12:30 Uhr;
Donnerstag, 14:30−16:30 Uhr
0474
586 550
Informationen
Montag-Samstag, 19:00−7:00 Uhr,
Samstag−Montag, 7:00−7:00 Uhr
0474
581 111
Nacht- und Wochenbereitschaftsdienst
(AmtstierärztInnen)
Marlinger Str. 41
Vintler Weg 34
Leistungen
Montag-Samstag, 19:00−7:00 Uhr;
Samstag−Montag, 7:00−7:00 Uhr
Bozen
Tierheim Sill 9
Telefon
0471
635 161/
162
Der betriebliche tierärztliche Dienst ist in Bereich A und Bereich B gegliedert:
Der Bereich A beschäftigt sich mit der Tiergesundheit, Hygiene in der Tierzucht und in der
Tierproduktion, der Bereich B dagegen mit Hygiene bei der Produktion, der Konservierung
und beim Vertrieb von Lebensmitteln tierischer Herkunft.
Folgende Leistungen werden erbracht:
• Vorbeugungsmaßnahmen gegen Tierseuchen;
• Überwachung der Tierschutzbestimmungen
in der Haltung und beim Transport;
• Überwachung der Produktion, des Handels
und der Anwendung von tierärztlichen Medikamenten;
• Kontrolle von Tierausstellungen, Märkten,
Versteigerungen von Tieren;
• Überwachung der Produktion, Lagerung und
Verabreichung von Futtermitteln;
• Überwachung der Produktion von Rohmilch;
• Verwaltung von Tierdatenbanken und Überwachung der Tierkennzeichnung;
• Überwachung der Fortpflanzung von Tieren;
• Führung des Tierheims Sill;
• Ausstellung von Heimtierausweisen;
• Tierärztliche Betreuung von Nutztieren
durch konventionierte Tierärzte;
• Kontrolle, Audit und Überwachung der
Schlachthöfe, Verarbeitung, Lagerung,
Transport und Handel aller Lebensmittel tierischer Herkunft;
TIERÄRZTLICHER DIENST (BETRIEBLICH)
GesundStandort
heitsbezirk
80
7. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE
TIERÄRZTLICHER DIENST (BETRIEBLICH)
• Kontrolle und Überwachung der Entsorgung
von Abfällen tierischer Herkunft;
• Praktiken für die Registrierung und Anerkennung von Betrieben mit Produktion von
Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleisch,
Fisch, Eier, Milch, Honig, usw.);
• Implementierung der europäischen, nationalen und Landesgesetzgebung über Lebensmittelprodukte tierischer Herkunft;
• Auskünfte über Produkte tierischer Herkunft, sanitäre Erziehung und Vorbeugung
von Zoonosen;
• Gesundheitserziehung im Bereich Lebensmittelhygiene und Etikettierung der Lebensmittel tierischer Herkunft;
• Erhebung und epidemiologische Analyse
von medizinisch-veterinärmedizinisch relevanten Daten;
• Erziehung der Jägerinnen und Jäger im Hygienebereich des erlegten Wilds.
Der Dienst übernimmt Beschwerden bei:
• hygienisch-sanitären Missständen;
• streunenden Hunden;
• Bissen von Hunden, Katzen oder anderen
Tieren;
• Tiermisshandlungen;
• Ansiedelungen von Katzenkolonien;
• Verdacht auf Tierseuchen.
Tierärzte während einer Überwachung
.
SOZIALMEDIZIN UND
PSYCHISCHE GESUNDHEIT
Es ist einfacher, aus einer Leidenssituation
heraus zu kommen und deren Ursachen
zu ergründen, wenn Sie sich an eine Expertin
oder einen Experten wenden
8.DIENSTE DER
GESUNDHEITSVORSORGE
Psychiatrischer Dienst
Dienst für Abhängigkeitserkrankungen (D.F.A.)
Psychologischer Dienst
83
8. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE
8.1 PSYCHIATRISCHER DIENST
Tab.30 Zugang zu den Leistungen
Bozen
Sekretariat
Stundenplan
Telefon
Psychiatrischer Dienst
Gebäude W
1. Stock
Amb. für allgemeine
Psychiatrie und
Liaisons Psychiatrie
Montag−Freitag, 8:30−12:00
und 14:00−16:00 Uhr
0471
909 801
Montag−Donnerstag,
8:00−17:00 Uhr; Freitag,
8:00−14:00 Uhr
0471
435 146/
147
Day Hospital
Gebäude W
Montag−Freitag, 8:30−12:30
und 13:00−16:00 Uhr
0471
909 802
ZPG* Bozen Stadt
Neubruchweg 3
Montag−Freitag, 8:30−13:00
und 14:00−17:00 Uhr
Montag−Freitag,
8:30−17:00 Uhr
Montag−Freitag, 8:30−13:00
und 14:00−17:00 Uhr
Montag−Freitag, 8:00-12:00
und 13:00-15:30 Uhr
Montag−Donnerstag,
8:00−12:00 und 13:00−17:00
Uhr;
Freitag, 8:00−12:00 Uhr
0471
907 010
0471
907 014
0471
305 810
0471
435 935
Zentrum “Arche Noah”
ZPG* Bozen Umgebung
Rosministr. 42
Psychiatrisches Rehabilitationzentrum Bozen Gries
Psychiatrisches Reha Zentrum und Tagestätte Gelmini, Salurn, Schillerstr. 2
Psychiatrischer Dienst
Krankenhaus Trakt E
ZPG* Franziskusstr. 1
Meran
ZPG* und Rehabilitation
„Haus Basaglia“, Sinich,
Nazario-Sauro-Str. 8
Wohnheim,
„Haus der Wünsche“,
Speckbacherstraße
ZPG* Schlanders,
Hauptstraße 134
Wohnheim „Bahnhof “
Schlanders, Bahnhofstr. 12
ZPG*
Romstr. 7
Brixen
Brixen/
Sterzing
0473
263 600
Montag−Freitag,
8:30−17:00 Uhr
0473
251 700
0473
251 750/
751
0473
738 080
0473
730 511
0472
812 960
Psychosomatische
Ambulanz,
Dantestr. 51
Montag- Freitag,
8:00-17:30 Uhr
0472
812 995
Krankenhaus
Poliambulatorien ZPG
Donnerstag, 8:00–18:00 Uhr
und jeden zweiten Montag /
Monat von 8:00-12:00 Uhr
0472
774 432
Montag-Freitag,
8:00−17:00 Uhr
0474
586 340/
342
ZPG*
Bau L
Spitalstr. 11
* Zentrum für psychische Gesundheit
Bruneck
Montag−Freitag,
8:30−17:00 Uhr
Montag−Freitag, 8:30−12:00
und 13:00−17:00 Uhr
Montag−Freitag,
8:30−17:00 Uhr
Montag-Donnerstag, 8:0013:30 und 14:00-18:00 Uhr;
Freitag, 8:00-14:00 Uhr
Betreuung in der akuten und subakuten
Krankheitsphase
Erstvisiten und Konsiliarvisiten für die
Liaisons Psychiatrie
Betreuung in der
subakuten Krankheitsphase
Einzeltherapien und
Gruppentherapieprogramme
0471
888 777
0473
267 000
Montag−Freitag, 8:30−12:00
und 14:30−17:00 Uhr
Leistungen
Betreuung in der
akuten und subakuten Krankheitsphase
Einzeltherapien und
Gruppentherapieprogramme
Einzeltherapien und
Gruppentherapieprogramme
Betreuung bei psychosomatischen
Krankheiten
Einzeltherapien und
Gruppentherapieprogramme
PSYCHIATRISCHER DIENST
Gesund­
Standort
heitsbezirk
84
8. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE
PSYCHIATRISCHER DIENST
Das gesamte Behandlungsangebot richtet
sich an Erwachsene aller Altersgruppen und
kann anhand einer Reihe von Einrichtungen
mit unterschiedlichen Versorgungsbereichen,
wie Fachambulanzen, Zentren für psychische
Gesundheit, Krankenhausabteilungen, stationären und teilstationären Rehabilitationszentren, in Anspruch genommen werden. Es werden folgende Dienstleistungen angeboten:
• Präventive Maßnahmen im Rahmen der
seelischen Gesundheit;
• Abklärung, Diagnostik und Behandlung
der psychiatrischen Störungen nach dem
bio-psycho-sozialen Modell und durch ein
multiprofessionelles Team des ärztlichen,
krankenpflegerischen,
psychologischen,
therapeutischen, technisch-, rehabilitati-
ven-, psychiatrischen und sozio- sanitären
Bereiches;
• Unterstützung und Begleitung der Betroffenen und deren Familienangehöriger, Informationsvermittlung und Miteinbeziehung
aller in die therapeutische Behandlungsplanung;
• stationäre Aufnahme in den Abteilungen für
Psychiatrie der Krankenhäuser von Personen
mit schweren seelischen Störungen in der
Akutphase;
• ambulante, teilstationäre oder stationäre
Rehabilitation, sowohl im Frühstadium als
auch bei chronischen seelischen Erkrankungen, um die Wiedererlangung der individuellen Fähigkeiten und die soziale Wiedereingliederung zu fördern.
Patientinnen und Patienten während der Kunsttherapie
85
8. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE
8.2 ABHÄNGIGKEITSERKRANKUNGEN (D.F.A.)
Tab.31 Zugang zu den Leistungen
Bozen
Aufnahme für
Abhängigkeitserkrankungen,
Beratungs- und
Präventionszentrum und Spielsucht
Neubruchweg 3
Sekretariat
Stundenplan
Telefon
Montag−Dienstag,
9:15−13:00 und 14:00−17:00 Uhr;
Mittwoch und Donnerstag,
9:15−10:30 und 12:15−13:00 und
14:00−17:00 Uhr
Freitag, 9:15−14:00 Uhr
0471
907 070
Montag−Freitag, 7:05−9:30 und
12:15−13:15 Uhr;
Samstag, 7:35−10:00 Uhr;
Sonntag u. Feiertage geschlossen:
Privatverein
Montag-Donnerstag,
Hands
8:30−12:30 und 14:00−18:00 Uhr;
Duca-D’Aosta-Str.
Freitag, 8:30−12:30 Uhr
100
0471
270 924
Ambulante Betreuung
von Alkohol- und
Medikamentenabhängigen
0473
251 760*
Ambulante Betreuung
von Alkohol- und
Medikamentenabhängigen
sowie Nikotin und
Spielsucht
Alpinistr. 3 und
Goethestr. 7
Krankenhaus
Eingang
Franziskusstr.
Montag−Freitag,
6:30−7:20 und 10:00−11:00 Uhr,
Samstag, Sonntag und Feiertage,
8:30−10:30 Uhr
Brixen
Romstraße 5
Montag, Mittwoch, Donnerstag,
8:00−12:30 und 14:00−17:00 Uhr;
Dienstag, 11:00−12:30 Uhr
und 14:00−17:00 Uhr;
Freitag, 8:00−12:00 Uhr
Brixen/
Sterzing
Krankenhaus
Mittwoch, 9:00−12:00 Uhr
Poliambulatorien
0472
774 445
Bruneck
Bau L
Spitalstr. 11
0474
586 200
Montag−Freitag, 7:30−12:00 Uhr
Ambulante Behandlung,
Beratung und Prävention bei
Problemen des Missbrauchs
und Abhängigkeit von
Sucht- und psychotropen
Stoffen sowie Spielsucht
MethadonVerabreichung
Montag und Donnerstag,
8:30−13:00 und 14:00−17:30 Uhr;
Dienstag, 11:00−13:00; 14:00−17:30
Uhr;
Mittwoch und Freitag,
8:30−13:00, Uhr
nachmittags nach Vereinbarung
Meran
Leistungen
MethadonVerabreichung
0472
813 230
Ambulante Betreuung
von Alkohol- und
Medikamentenabhängigen,
Methadon-Verabreichung
* auch STEP - Beratungsstelle für Jugendliche, Eltern und Angehörige
Die Dienste befassen sich mit Information und
Vorbeugung sowie Therapie und Rehabilitation von alkohol- und drogenabhängigen Personen sowie solchen mit anderen krankhaften
Abhängigkeiten. Sie führen differenzierte und
integrierte therapeutische Tätigkeiten durch
und arbeiten dabei mit verschiedenen Fachleuten zusammen: ärztliches, krankenpflegerisches und Verwaltungspersonal, Psychologinnen, Psychologen, Sozialassistentinnen,
Sozialassistenten, Sozialerzieherinnen und
Sozialerzieher.
Behandelt werden Personen mit einem Suchtverhalten, das auf die Einnahme bzw. Abhängigkeit von Drogen und psychotropen Substanzen zurückzuführen ist.
• Ambulante Behandlungen zur Entgiftung
und Entwöhnung;
• Stationäre Entzugsbehandlungen in Krankenhäusern,
Rehabilitationsprogramme
ABHÄNGIGKEITSERKRANKUNGEN (D.F.A.)
Gesund­
Standort
heitsbezirk
86
8. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE
in
•
•
•
•
•
vertragsgebundenen Therapiegemeinschaften. Es besteht eine besonders enge
Zusammenarbeit mit der Vereinigung „La
Strada-Der Weg” von Bozen, Mariaheimweg
42/c;
Ausarbeitung von sozialen Eingliederungsprogrammen sowie Arbeitseingliederungsprogrammen in Zusammenarbeit mit den
Sozialdiensten;
Beratungs- und Informationstätigkeit sowie
Sensibilisierungsmaßnahmen;
Beratung und psychologische Betreuung
von stationär aufgenommenen Alkoholpatienten;
Beratung der Familienangehörigen;
Gruppentherapien für Betroffene und Angehörige.
ABHÄNGIGKEITSERKRANKUNGEN (D.F.A.)
Der Dienst für Suchtpatienten ist ein ambulanter Dienst, der die Notdienste nicht ersetzt.
Der Gesundheitsbezirk Bozen hat mit der privaten Vereinigung HANDS eine Konvention für
Die Abhängigkeit führt zur Verzweiflung
die ambulante Betreuung von Alkoholabhängigen abgeschlossen, der folgende Tätigkeiten
ausübt:
• Durchführung von ambulanten Entgiftungsund Entwöhnungsbehandlungen;
• Selbsthilfe- und therapeutische Gruppen;
• Informations- und Sensibilisierungstätigkeit, Prävention.
Patientinnen und Patienten, die eine rehabilitative stationäre Behandlung benötigen, werden an folgende Strukturen überwiesen:
• Therapiezentrum Bad Bachgart;
• Therapiegemeinschaft der Vereinigung
HANDS Bozen.
„Wenn ich einmal mit dem Spielen
angefangen habe, höre ich erst dann auf,
wenn kein Geld mehr vorhanden ist.
Wenn ich gewinne, spiele ich weiter,
um noch mehr zu gewinnen; wenn ich verliere,
muss ich weiterspielen,
um das verlorene Geld zurückzugewinnen.“
87
8. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE
8.3 PSYCHOLOGISCHER DIENST
Tab.32 Zugang zu den Leistungen
Standort
GalileoGalilei-Str. 2/E
Sekretariat
Leistungen
Stundenplan
Telefon
Montag−Donnerstag,
8:30−12:30 und 14:30−17:00 Uhr;
Freitag, 8:30−12:30 und
14:00−16:00 Uhr
0471
435 001
Psychodiagnostik,
psychologische Beratung,
Psychotherapie
Psychodiagnostik,
psychologische
Beratung, Psychotherapie
für PatientInnen
und Angehörige
Bozen
Krankenhaus,
L.-Böhler-Str. 5
Montag−Freitag,
8:30−12:20 und 13:30−16:00 Uhr
0471
909 884
Meran
Krankenhaus,
Reha-Trakt D,
Rossinistr. 1
Montag−Freitag, 11:00−12:00
Uhr
0473
251 000
Meran/
Schlanders
Sprengelsitz
Hauptstr. 134
Montag−Freitag, 8:30−12:00
und 14:00−17:00 Uhr
0473
736 692
Brixen
Krankenhaus,
Dantestraße 51
Montag-Donnertag,
8:00−12:00 und 14:00−16:00
Uhr;
Freitag, 8:00−12:00 Uhr
0472
813 100
Bruneck
Krankenhaus,
Spitalstr. 11,
Bau L
Montag−Donnerstag,
8:15−12:00 und 14:00−16:00 Uhr;
Freitag, 8:15−12:00 Uhr
0474
586 220
Der Psychologische Dienst steht Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offen, welche
psychische Störungen, psychische Probleme
oder Krisen durchleben. Durch psychologische
Diagnostik können Schwierigkeiten und Ursachen besser verstanden und Hilfsmöglichkeiten entwickelt werden. Es werden psychologische Beratungen und verschiedene Formen
von Psychotherapie für Betroffene und Angehörige angeboten. Eine möglichst frühzeitige
Unterstützung ist dabei im Sinne der Prävention besonders wichtig.
Je nach Problemsituation werden Einzel-,
Paar- oder Familiengespräche geführt. Bei
Bedarf und mit Einverständnis der zu behandelnden Person wird mit Fachleuten aus dem
Gesundheits- und Sozialbereich zusammengearbeitet. In den Krankenhäusern eines jeden
Gesundheitsbezirkes bestehen Psychologische
Dienste, welche sich mit organischen chronischen Pathologien befassen. Über verbindliche
Protokolle in Zusammenarbeit mit den Abtei-
Psychodiagnostik,
psychologische
Beratung für PatientInnen
und Angehörige
und Psychotherapie
lungen und Diensten bietet der Psychologische
Dienst des Krankenhauses Unterstützung an
Patientinnen, Patienten, Familienangehörigen
und professionellen Teams in der Bewertung
der Bedürfnisse, der Erarbeitung von Ressourcen für gute Anpassungsstrategien an die Erkrankung.
Neuropsychologische Beurteilung
PSYCHOLOGISCHER DIENST
Gesund­­­
heitsbezirk
.
AMBULANTE LEISTUNGEN
Gleichheit der Zugangsmöglichkeiten
zu den notwendigen und angepassten
Leistungen
9.AMBULANTE LEISTUNGEN
Anästhesie, Intensivmedizin und
Schmerztherapie
Apotheke – Direkte
Medikamentenverteilung
Augenheilkunde
Chirurgie (Allgemeine Chirurgie)
Dermatologie
Diabetologie
Diätetik und Klinische Ernährung
Gastroenterologie-Endoskopie des
Verdauungstraktes
Geburtshilfe
Gefäß- und Thoraxchirurgie
Geriatrie
Gynäkologie
Hals-, Nasen-, Ohrenabteilung
Hämatologie und Knochenmarktransplantation (KMT)
Immunhämatologie und Bluttransfusion
Infektionskrankheiten
Kardiologie und Funktionsproben
Kinderchirurgie
Kinder- und Jugendneurologie und Rehabilitation
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Komplementärmedizin
Künstliche Befruchtung
Labor für klinisch-biochemische Analysen
• Blutentnahmestellen
Labor für Mikrobiologie und Virologie
Medizin (Innere Medizin)
Medizinische Onkologie-Day Hospital
Neonatologie und
Neugeborenen-Intensivstation
Nephrologie und Dialyse
Neurochirurgie
Neurologie
Nuklearmedizin
Onkologische Strahlentherapie
Orthopädie und Traumatologie
Pathologische Anatomie und Histologie
• Tumorregister
Pädiatrie
Physische Rehabilitation
Pneumologie-Physiopathologie und
Endoskopie der Atemwege
Radiodiagnostik
Sozialdienst
Urologie
Zahnheilkunde
91
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.1 ANÄSTHESIE, INTENSIVMEDIZIN UND SCHMERZTHERAPIE
Tab.33 Zugang zu den Leistungen
Standort
Bozen
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Hauptgebäude, Erdgeschoss, roter Bereich
Montag−Donnerstag,
8:00−12:00 und 14:00−16:00 Uhr;
Freitag, 8:00−12:00 Uhr
0471
909 472
Meran
Day Surgery
Turm A 1. Stock
Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
264 000
Schlanders
Poliambulatorien
1. Stock
Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
735 160
0472
812 540
Brixen
Gebäude B
Montag−Freitag, 8:30−12:00 Uhr
Sterzing
Erdgeschoss
Montag−Donnerstag, 8:30−12:00 und
0472
14:00−17:00 Uhr; Freitag, 8:30−12:00 Uhr 774 312
Bruneck
2. Stock
Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr;
Schmerztherapie, 8:00−12:00 Uhr
0474
581 670
Innichen
2. Stock
Montag-Freitag, 8:30−15:00 Uhr;
Schmerztherapie nach Vereinbarung
0474
917 111
Die Dienste für Schmerztherapie betreuen Patientinnen und Patienten mit akuten und chronischen Schmerzen, stationär und ambulant.
Das Aufgabenfeld umfasst:
• die Behandlung akuter postoperativer
Schmerzen (APS - acute pain service);
• Konsiliardienste zur Bewertung und Indikationsstellung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen bei Schmerzpatientinnen und Schmerzpatienten mit akuten und
chronischen Schmerzen;
• ganzheitliche Schmerztherapie im interdisziplinären Setting (Schmerztherapeutin,
Schmerztherapeut, Phyisiotherapeutin, Physiotherapeut, Pflegerin, Pfleger, Psychoonkologin, Psychoonkologe, Seelsorgedienst);
• interventionelle
schmerztherapeutische
Maßnahmen bei komplexen Schmerzsyndromen (ambulant oder stationär). Diese
umfassen folgende Maßnahmen: Legen
von untertunnelten Periduralkathetern/
Leistungen
Allgemeine
Visiten,
Schmerz­
therapie
Porth-Kathetern/fest implantierten Pumpen
für die Gabe von Medikamenten in den Subarachnoidalraum, destruierende Blockaden
usw.
Schmerzfreies Krankenhaus
Am 15. März 2010 verabschiedete die Abgeordnetenkammer das Gesetz über den Zugang zu
„Palliative-Care“ und zur Schmerztherapie. Ein
Netzwerk von verschiedenen akkreditierten
Strukturen garantiert den Patientinnen und
Patienten den Zugang zu diesen Therapien
und vereinfacht die medikamentöse Verschreibung von Schmerzmitteln.
Gesetz 15 März 2010, Nr. 38
Vorgaben für den Zugang zu „Palliative-Care“
und Schmerztherapie (G.U. 19 März 2010, Nr. 65).
ANÄSTHESIE, INTENSIVMEDIZIN UND SCHMERZTHERAPIE
Krankenhaus
92
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
APOTHEKE – DIREKTE MEDIKAMENTENVERTEILUNG
9.2 APOTHEKE – DIREKTE MEDIKAMENTENVERTEILUNG
Tab.34 Zugang zu den Leistungen
Krankenhaus
Standort
Bozen
Hauptgebäude,
1. Stock, blauer Bereich
Meran
Erdgeschoss
Brixen
Gebäude A1
Untergeschoss
Bruneck
Trakt D
1. Untergeschoss
Kontakte
Kontakte
Telefon
Montag−Freitag,
8:45-13:00 und
13:30-16:00 Uhr
0471
908 295
0473
264 948
Montag−Freitag,
8:45-16:00 Uhr
In den Krankenhäusern Bozen, Meran, Brixen
und Bruneck sind von den Pharmazeutischen
Diensten Medikamentenverteilungsstellen errichtet worden. Von dort aus werden folgende
Tätigkeitsbereiche abgewickelt bzw. folgende
Kategorien von Patientinnen und Patienten
medikamentös betreut:
• Nach der Entlassung infolge eines stationären Aufenthalts (ordentliche Aufnahmen,
Day Hospital, Day Surgery);
• Chronisch Kranke, die regelmäßig in den
Krankenhäusern ambulant betreut werden;
• Medikamente der Klasse H und A-PHT und
der Verschreibbarkeitskategorie RNRL oder
RRL;
• Medikamente im Rahmen des Gesetzes Nr.
648/96 sowie lebenswichtige Medikamente,
die nicht im Handel sind.
0472
813 260
Leistungen
Direkte
Medikamentenverteilung
0474
581 900
Direkte Medikamentenverteilung
93
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.3 AUGENHEILKUNDE
Tab.35 Zugang zu den Leistungen
Standort
Hauptgebäude,
7. Stock
roter Bereich
Bozen
Hauptgebäude,
Poliambulatorien,
Erdgeschoss,
blauer Bereich
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Leistungen
Allgemeine, dringende und prioritäre Visiten, fachspezifische Leistungen (Gesichtsfeld, Endothelzellbiomikroskopie, Hornhauttopographie und -pachymetrie),
Fluorangiographie, Glaukomund Hornhautbehandlung
Chirurgische Eingriffe, OCT, Laser,
Ultraschalluntersuchungen,
Uveitissprechstunde
Orthoptische Untersuchungen
allgemein und fachspezifisch
(Low Vision, zentrale Sehstörungen nach Schlaganfall und bei
Reha-Betreuten, Kinder mit
Lese- Rechtschreibstörungen)
Montag−Freitag,
ore 8:00−16:00 (CUP)
0471
457 457
Montag−Freitag,
8:00−12:00 und
14:00−16:00 Uhr
0471
908 605/
607
Montag−Freitag,
11:30−12:30 Uhr
0471
908 407
Nur auf Einladung
0471
907 356
Screening - Sehtest für Kinder
Allgemeine, dringende und prioritäre Visiten, fachspezifische Leistungen, chirurgische Eingriffe
Meran
Poliambulatorien,
Hochparterre
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
264 000
Schlanders
Poliambulatorien
1. Stock
Brixen
Gebäude B
Sterzing
Untergeschoss
Bruneck
1. Stock
Innichen
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
Montag-Freitag,
8:00-16:00 Uhr (EVS)
Montag-Freitag,
8:00-12:00 Uhr
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
0473
735 160
0472
812 320
0472
774 666
0474
581 040
0474
917 120
Im Bereich der Augenheilkunde werden vor
allem chirurgische Eingriffe durchgeführt. Die
meisten davon ambulant oder in Day Surgery;
bei Bedarf auch mit stationärem Aufenthalt.
Das fachärztliche Personal behandelt Makulopathien aller Altersstufen, Hornhauterkrankungen, Patientinnen und Patienten mit
Uveitis sowie mit Schielproblemen. Auch wird
das Glaukom sowie das follow up von Patientinnen und Patienten behandelt nach Glaukom, Netzhaut- und Hornhautchirurgie sowie
Allgemeine, dringende und prioritäre Visiten, fachspezifische
Leistungen
Allgemeine, dringende und prioritäre Visiten, fachspezifische Leistungen, chirurgische Eingriffe
Strabismusoperationen. Es werden auch Laserbehandlungen, Kataraktoperationen und
Operationen an den Augenlidern und Augenanhangsgebilden ambulant durchgeführt.
Augenärztliche Visiten werden den Personen
aller Altersstufen angeboten. Die Rehabilitation von Sehstörungen bei Kindern und Erwachsenen sowie verschiedene Untersuchungen
(Gesichtsfeld; OCT, Hornhautdiagnostik) gehören zum Aufgabengebiet der Orthoptik.
AUGENHEILKUNDE
Krankenhaus
94
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.4 CHIRURGIE (ALLGEMEINE CHIRURGIE)
Tab.36 Zugang zu den Leistungen
Krankenhaus
Standort
Bozen
Hauptgebäude,
Poliambulatorien,
Erdgeschoss, blauer Bereich
Hauptgebäude
4. Stock, roter Bereich
Hauptgebäude,
Poliambulatorien,
Erdgeschoss, blauer Bereich
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0471
457 457
Allgemeine und
onkologische Visiten
0471
909 312
Stoma-Visite
0471
908 950
Senologische Visiten
Montag−Freitag,
8:00−12:00 Uhr
Montag−Freitag,
10:00−11:00 Uhr
CHIRURGIE (ALLGEMEINE CHIRURGIE)
Meran
Poliambulatorien
Hochparterre
Schlanders
Poliambulatorien
1. Stock
Brixen
Gebäude B
Sterzing
Erdgeschoss
Bruneck
Erdgeschoss
Innichen
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
Montag−Freitag,
8:00−12:00 Uhr
Montag−Freitag,
8:00−12:00 Uhr und
13:30−16:00 Uhr
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
Montag-Freitag,
8:00-16:00 Uhr (EVS)
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
Montag−Freitag,
8:30−12:00 Uhr
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
In den Ambulanzen der Allgemeinchirurgie
werden Personen mit gut- und bösartigen Erkrankungen vom fachärztlichen Personal untersucht. Insbesondere werden Tumorerkrankungen des Verdauungstraktes, der Bauchspeicheldrüse, der Leber und Gallengänge sowie
des Dickdarms behandelt. Auf der Brustambulanz im Krankenhaus Bozen werden sämtliche
Brusterkrankungen betreut. Weiters werden,
je nach Krankenhaus, spezielle Ambulanzen
für die Erkrankungen der Schilddrüse, für die
entzündlichen akuten Darmerkrankungen
(Morbus Crohn und Colitis Ulcerosa) und Übergewicht (Obesitas) angeboten. Zudem steht in
einigen Krankenhäusern eine Ambulanz für
proktologische Erkrankungen und eine für Stomatherapie zur Verfügung.
Zugang
ohne
Vormerkung
0473
264 000
0473
263 140
0473
264 064
0473
735 160
0472
812 320
0472
774 352
0474
581 150
0474
917 120
Leistungen
Allgemeine Visiten
Gefäßchirurgische
Visiten
Proktologische Visiten
Onkologische Visiten
Allgemeine Visiten,
Venenvisiten
Allgemeine und
onkologischchirurgische
Visiten,
instrumentelle
Leistungen
Kontrollvisite nach dem Eingriff
95
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.5DERMATOLOGIE
Tab.37 Zugang zu den Leistungen
Bozen
Standort
Gebäude W,
Erdgeschoss
schwarzer Bereich
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Leistungen
Montag−Freitag,
8:30−12:30 Uhr, Montag,
Dienstag und Donnerstag,
14:30–16:30 Uhr
0471
909 935
Kontrollvisiten
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0471
457 457
Allgemeine und
prioritäre Visiten,
dringende Visiten
ohne Vormerkung
Meran
Reha-Trakt 2. Stock
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
264 000
Schlanders
Poliambulatorien
1. Stock
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
735 160
Brixen
Erdgeschoss
Gebäude A
Montag-Freitag,
8:00-16:00 Uhr (EVS)
0472
812 320
Sterzing
Untergeschoss
Poliambulatorien
Montag-Freitag,
8:00-12:00 Uhr
0472
774 666
Bruneck
1. Stock Bau D
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
0474
581 040
Innichen
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
0474
917 120
Die Dermatologie behandelt Krankheiten
der Haut, der Schleimhäute, Haare, Nägel,
Schweiß- und Talgdrüsen sowie der Geschlechtskrankheiten und Allergien, inklusive
chirurgischer Therapie von bösartigen Hauttumoren. Aufgrund der in den letzten Jahren
stark ansteigenden Inzidenz von Hautkrebs
liegt ein Schwerpunkt der Dermatologie in
der Vorsorge und frühzeitigen Erkennung des
Melanoms und anderer bösartiger Hauttumoren. Sämtliche Therapiemöglichkeiten zur Behandlung kommen zur Anwendung (Chirurgie,
Immuntherapie, photodynamische Therapie,
Kryotherapie, Chemotherapie, zielgerichtete
Therapie). Die Behandlung von Ulzerationen
der Beine und komplexer Wunden erfolgt in
Spezialambulanzen in enger Zusammenar-
Allgemeine,
dringende
und prioritäre
Visiten,
Kontrollvisiten
beit mit den Sprengeln des Territoriums. Allergologische Abklärungen und spezifische
Immuntherapien (Hyposensibilisierung) bei
Insektengiftallergien sowie saisonalen oder
ganzjährigen Inhalationsallergien werden
durchgeführt. Für definierte Krankheitsbilder
stehen Laser (CO2-, Erbium und Farbstofflaser)
zur Verfügung. Landesweite Referenzzentren
sind in Südtirol für blasenbildende Dermatosen und komplexe Dermatochirurgie in Bozen,
für die Diagnostik und Therapie der Mastozytose in Bruneck und für die Dermatoskopie in
Meran etabliert. Kosmetische Hautveränderungen werden nicht behandelt (hierunter fällt
z.B. auch die Entfernung von harmlosen Talgdrüsenzysten, Fibromen, Alterswarzen oder
Lipomen).
DERMATOLOGIE
Krankenhaus
96
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.6 DIABETOLOGIE
Tab.38 Zugang zu den Leistungen
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Montag-Freitag,
8:00-16:00 Uhr (EVS)
0471
457 457
Montag−Freitag, 8:15−12:30
und 13:30−16:00 Uhr
0471
908 384
Reha-Trakt Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:30−12:00 Uhr
0473
267 660
Brixen
Gebäude A
Montag-Freitag,
8:00-16:00 Uhr (EVS)
0472
812 320
Sterzing
medizinische Ambulanz,
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−12:00 Uhr
0472
774 372
Bruneck
medizinische Ambulanz,
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
0474
581 120
Krankenhaus
Standort
Bozen
Mehrzweckgebäude
1. Stock, hellblauer Bereich
Meran
Leistungen
Prioritär- und
Erstvisiten
für alle Visiten
DIABETOLOGIE
In den anderen Krankenhäusern werden diabetologische Visiten von der Abteilung für Innere Medizin durchgeführt.
Die Erstvisite dient sowohl der Anamneseerhebung als auch der klinischen Untersuchung der
Patientinnen und Patienten, die sich wegen erhöhter Blutzuckerwerte vorstellen. Außerdem
werden eventuell zur weiteren Abklärung Untersuchungen verschrieben. Weiters wird eine
diätologische Beratung durchgeführt, um die
Ernährung besser zu kontrollieren. Nach der
Erstvisite werden die Patientinnen und Patienten in regelmäßigen Abständen vorgemerkt
für eine
• Routine-Kontrolle: diabetologische Facharzt
visite zur Auswertung der Einstellung des
Diabetes (Blutproben) und der instrumentellen Untersuchungen, Messung von Blutdruck, Gewicht, Größe, BMI (Body-Mass-Index), Bauchumfang;
• jährliche Kontrolle zur Vorbeugung der Spätkomplikationen des Diabetes: Nephropathie, periphere und autonome Neuropathie,
Kardiopathie, periphere und Halsgefäßerkrankung, Störungen des Fettstoffwechsels,
Blutdruck;
• Kontrolluntersuchung zur Vorbeugung und
Therapie der diabetischen Retinopathie:
Screening der diabetischen Retinopathie
mit digitalisierter Fotografie des Augenhintergrundes und Augenuntersuchung für Diabetiker;
• Gruppen- und Einzelschulungen: in Zusammenarbeit mit ärztlichem und krankenpflegerischem Personal, der Diätassistentin und
Diätassistenten, Podologinnen und Podologen.
Die Krankenpflegerin lehrt den Diabetikerpatienten selbständig den Blutzucker zu messen
97
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.7 DIÄTETIK UND KLINISCHE ERNÄHRUNG
Tab.39 Zugang zu den Leistungen
Standort
Vormerkung
Stundenplan
Bozen
Hauptgebäude
1. Stock,
hellblauer
Bereich
Montag−Donnerstag,
9:00−12:00 und
14:00−16:00 Uhr;
Freitag, 9:00−12:00 Uhr
0471
908 545
Meran
Reha-Trakt
2. Stock
Montag−Donnerstag,
9:00−12:00 und
14:00−16:00 Uhr,
Freitag, 9:00−12:00 Uhr
0473
251 250
Schlanders
Verwaltungsgebäude
1. Stock
Montag−Freitag,
9:00−12:00 Uhr
0473
738 431
Brixen
Hauptgebäude
5. Stock
Montag−Freitag,8:00−11:30
und 12:30−15:00 Uhr
0472
813 250
Sterzing
Erdgeschoss
Montag−Freitag, 8:30−15:30 Uhr
0472
774 447
Bruneck
Bau A,
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:30−15:00 Uhr
0474
581 136
Innichen
1. Stock
Montag−Freitag,
8:30−15:00 Uhr
0474
917 105
Im Krankenhaus koordiniert und überwacht
der Dienst die Verpflegung der stationär aufgenommenen Patientinnen und Patienten. Er
bietet den anderen Organisationseinheiten
Beratungen hinsichtlich der klinischen Ernährung (einschließlich der künstlichen Ernährung) an, erbringt in der Ambulanz und im Day
Hospital Facharztleistungen im Bereich der
Stoffwechselstörungen, speziell bei starker
Fettleibigkeit, Fehlernährung und Essstörungen (Mangelernährung z.B. bei Tumor- und
chronisch entzündlichen Darmerkrankungen)
und ist in der angewandten klinischen Forschung tätig. Auf territorialer Ebene sorgt der
Dienst für die Erfassung der Bedürfnisse und
der ernährungsspezifischen Probleme der
Bevölkerung, er sorgt zudem für die Planung
Telefon
Leistungen
Fachärztliche Visiten,
Ernährungstherapeutische
Beratungen, Instrumentale
Leistungen (Indirekte
Kalorimetrie und Bioimpedanzanalyse)
Untersuchungen und
fachärztliche Leistungen
und Durchführung von Informations-, Präventions- und Gesundheitserziehungskampagnen, überwacht die Gemeinschaftsverpflegung
in den verschiedenen Strukturen (Altenheime,
Schulen usw.), führt ambulante Beratungen
(Ambulanzen der ersten Ebene für klinisch weniger relevante Probleme) durch, arbeitet bei
der künstlichen Ernährung zu Hause mit und
bei der Ernährungstherapie für Patientinnen
und Patienten, die außerhalb des Krankenhauses stationär untergebracht sind (z.B. in Zentren für Langzeitkranke, Altenheimen usw.) und
berät auf Anfrage Körperschaften, Vereinigungen und Betriebe. In den Gesundheitsbezirken Bozen und Meran werden auch in einigen
Sprengeln Fachvisiten/Beratungen und instrumentelle Leistungen durchgeführt.
DIÄTETIK UND KLINISCHE ERNÄHRUNG
Krankenhaus
98
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.8 GASTROENTEROLOGIE – ENDOSKOPIE DES VERDAUUNGSTRAKTES
Tab.40 Zugang zu den Leistungen
Krankenhaus
GASTROENTEROLOGIE – ENDOSKOPIE DES VERDAUUNGSTRAKTES
Bozen
Meran
Schlanders
Brixen
Sterzing
Bruneck
Innichen
Standort
Hauptgebäude
1. Stock
blauer Bereich
Turm A
1. Stock
Funktionsdiagnostik,
Erdgeschoss
Gebäude A, medizinische
Ambulanz,
Erdgeschoss
medizinische und
chirurgische Ambulanz
Erdgeschoss
medizinische
Ambulanz Erdgeschoss
medizinische
Ambulanz Erdgeschoss
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Montag−Freitag,
8:15−13:00 und
14:00−16:00 Uhr
0471
908 341
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0471
457 457
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
264 000
Montag−Freitag,
8:00−12:00 Uhr
0473
263 140
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
735 160
Montag-Freitag,
8:00-16:00 Uhr (EVS)
0472
812 320
Montag−Donnerstag,
8:00−17:00 Uhr;
Freitag, 8:00−12:00 Uhr
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
0472
774 372
Leistungen
Diagnostische und operative
Endoskopien und Sonographien, pathophysiologische
Untersuchungen, extrakorporale Stoßwellenlithotripsie,
hepatologische Visiten und
Visiten für Lebertransplantierte
Visiten für chronisch entzündliche Darmerkrankungen, allgemeine Visiten*
Endoskopische Visiten
Proktologische Visiten,
Endosonographie,
Rektosigmoidoskopie
Endoskopische Untersuchungen, proktologische Visiten
Endoskopische Untersuchungen, allgemeine Visiten
0474
581 120
0474
917 170
* Die Gastroskopien mit Priorität können telefonisch vom Hausarzt bzw. von der Hausärztin vorgemerkt werden
oder vom Patienten bzw. von der Patientin persönlich, unter Vorlage einer Bewilligung für eine prioritäre Gastroskopie und unter der Angabe der klinischen Notwendigkeit, nach den RAO-Kriterien, vorgemerkt werden.
Die Abteilung Gastroenterologie in Bozen, einzige Abteilung auf Betriebsebene, umfasst auch
den Dienst für Pathophysiologie und Endoskopie des Verdauungstraktes. Sie befasst sich mit
der Diagnose und Therapie von Krankheiten des
Verdauungssystems unter Verwendung von diagnostischen und therapeutischen endoskopischen Prozeduren, Sonographie und pathophysiologischen Untersuchungen. In den anderen
Krankenhäusern wird der Dienst von der Abteilung für Innere Medizin erbracht. Die Gastroskopie ermöglicht die Erkennung von Erkrankungen
des oberen Verdauungstraktes, die Koloskopie
des Dickdarms und des unteren Dünndarms. Bei
den Untersuchungen können Gewebsproben
für histologische Untersuchungen gewonnen
und eventuelle Läsionen behandelt werden. Für
die Untersuchung des Dünndarms stehen die
Kapselendoskopie und die Doppelballon-Endoskopie zur Verfügung. Mit Hilfe der Sonographie
können Bauchorgane bzw. die Wände des Verdauungstraktes untersucht werden. Für die Behandlung von Gallenwegs– und Pankreassteinen ist auch die extrakorporale Stoßwellen-Lithotripsie verfügbar. Die pathophysiologischen
Untersuchungen dienen zur Abklärung der Refluxkrankheit, der Motilitätsstörungen der Speiseröhre bzw. des Rektums und zum Nachweis
von Laktoseintoleranz, Fruktoseintoleranz und
Helicobakter-pylori-Infektionen. Für chronisch
entzündliche Darmerkrankungen und Leberkrankheiten sowie Vor- und Nachbehandlung
bei Lebertransplantationen. Dafür stehen eigene Ambulanzen zu Verfügung.
99
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.9 GEBURTSHILFE
Tab.41 Zugang zu den Leistungen
Standort
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Hauptgebäude,
Poliambulatorien,
Erdgeschoss,
blauer Bereich
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0471
457 457
Prioritätsvisiten, Schwangerschaftskontrollen
0471
908 392
Ultraschall, geburtshilfliches Screening
0471
908 632
CTG, Nabelschnur blutspende
0471
908 633
Diabetes, Pathologien in
der Schwangerschaft, Ultraschall
Bozen
Hauptgebäude,
3. Stock, blauer Bereich
Montag−Freitag,
9:00−12:00 Uhr
Meran
Poliambulatorien
Hochparterre
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
264 000
Schlanders
Poliambulatorien
1. Stock
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
735 160
Brixen
Gebäude A,
Untergeschoss
Montag−Freitag,
8:30−12:00 Uhr
0472
812 580
Sterzing
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−12:00 Uhr
0472
774 322
Bruneck
3. Stock
Montag−Freitag,
9:00−12:00 Uhr
0474
581 333
Innichen
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
0474
917 160
Die Geburtshilfe betreut Frauen in der
Schwangerschaft, während der Geburt und im
Wochenbett. Außerdem werden alle mütterlichen Erkrankungen und fetoplazentaren Komplikationen behandelt.
Mittels instrumenteller Untersuchungen können eventuelle Komplikationen in den ersten
Monaten der Schwangerschaft diagnostiziert werden. Zudem werden Pathologien der
Schwangerschaft kontrolliert und behandelt.
Verschiedene Varianten der „sanften Geburt“
werden angeboten, darunter die Wassergeburt, die Geburt im Entbindungsbett oder auf
dem Geburtshocker, -teppich oder -ball. Ein
Operationssaal steht jederzeit für die Notwendigkeit eines Kaiserschnitts zur Verfügung. Der
Kaiserschnitt wird entweder in Regionalanästhesie (Peridural- oder Spinalanästhesie) oder
Leistungen
Schwangerschaftsuntersuchungen, Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, CTG-Kontrollen,
Betreuung des Schwangerschaftsdiabetes
in Vollnarkose durchgeführt. Die Regionalanästhesie ermöglicht ein aktives Miterleben
des Eingriffes und der Geburt des Kindes. Die
Nabelschnurblutspende wird angeboten und
unterstützt.
Die glückliche Mutter mit ihrem Baby
GEBURTSHILFE
Krankenhaus
100
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
GEFÄSS- UND THORAXCHIRURGIE
9.10 GEFÄSS- UND THORAXCHIRURGIE
Tab.42 Zugang zu den Leistungen
Krankenhaus
Standort
Bozen
Hauptgebäude
6. Stock,
roter Bereich
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0471
457 457
Erstvisiten für
Venenerkrankungen
Montag−Freitag,
8:00−12:00 Uhr
0471
909 719
Visiten der Venen, Arterien, Thorax,
spezifische Leistungen
Die Abteilung der Gefäß- und Thoraxchirurgie
behandelt die chronischen und akuten Erkrankungen der arteriösen und venösen Gefäße sowie die Pathologien des Thorax.
Die Pathologien der Gefäße erfassen Pathologien der Extremitäten, des Halses, des Thorax
und des Abdomens sowie die venöse Pathologie der unteren Extremitäten. Die Pathologien
des Thorax beinhalten die Chirurgie der pleura- parenchimalen Tumore, des Mediastinums
und der Thoraxwand aber auch Eingriffe für
gutartige Erkrankungen (Traumen, Lungenemphyseme, Interstiziopathien). Die gefäßchirurgischen Eingriffe werden sowohl mit
endovaskulärer Technik (Dilatation mit Ballonkatheter, Stent, Endoprothesen der Thoraxund Abdomenaorta) als auch mit traditioneller
Technik durchgeführt. Die venösen Pathologien werden mit perkutanen (Sklerotherapie,
Lasertherapie) und traditionellen Methoden
(Crossektomie, Stripping, Phlebektomie) behandelt. Die Techniken der Thoraxchirurgie
beinhalten mini- invasive Eingriffe (VATS,
Mediastinoskopie) und traditionelle Eingriffe
Leistungen
(Thorakotomie, Mediastinotomie und Sternotomie).
Für die Patientin und den Patienten ergeben sich die Vorteile des endoskopischen und
mini-invasiven Operierens aus einer frühen
Mobilisation nach der Operation, geringeren
postoperativen Schmerzen, einem kurzen
Krankenhausaufenthalt und einem sehr guten
kosmetischen Ergebnis. Auch werden die Gefäßzugänge für die Hämodialyse erstellt.
Stent -Prothese bei
Aortenaneurysma
101
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.11 GERIATRIE
Tab.43 Zugang zu den Leistungen
Krankenhaus
Bozen
Meran
Standort
Gebäude W,
Erdgeschoss,
schwarzer Bereich
Reha-Trakt
1. Stock
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Montag−Freitag,
8:00−16:00 (EVS)
0471
457 457
Allgemeine Visiten und Visiten für
Osteoporose und
Knochenstoffwechsel
Montag−Freitag,
8:30−13:00 und
14:00−15:30 Uhr
0471
909 846
Psychogeriatrische Visiten
(Ambulanz der Memory Clinic)
Montag−Freitag,
11:00−12:00 Uhr
0473
251 150
Allgemeine, dringende und
psychogeriatrische Visiten
Leistungen
In den Bezirken Brixen und Bruneck wird die geriatrische Versorgung in den Abteilungen für Innere Medizin gemacht.
Person so lange wie möglich im eigenen Zuhause verweilen kann. Im Rahmen einer Day
Hospitalaufnahme werden Patientinnen und
Patienten mit kognitiven Beeinträchtigungen
und Verhaltensauffälligkeiten, die keines ordentlichen stationären Aufenthaltes bedürfen,
therapeutisch versorgt.
GERIATRIE
Die geriatrischen Abteilungen behandeln
Menschen mit Erkrankungen aus dem gesamten internistischen Spektrum, wie z. B. der
Atemwege, des Herzens und des Kreislaufs,
des Verdauungstraktes und des Stoffwechsels,
einschließlich Zuckerkrankheit sowie des Bewegungsapparates. Dabei werden die besonderen Aspekte des Alters und der damit häufig
verbundenen Mehrfacherkrankungen berücksichtigt. In den Ambulanzen werden außerdem Patientinnen und Patienten mit unterschiedlichen neuro-geriatrischen Erkrankungen untersucht. Die Schwerpunkte dabei sind
Schwindel, Gangstörungen und Sturzgefährdung, die hauptsächlich bei älteren Menschen
zur Unselbständigkeit führen. Die Ambulanz
der Memory Clinic untersucht Personen mit
Verdacht auf kognitive Einbußen. Das Ziel besteht darin, den Krankheitsverlauf oft zu verlangsamen und, mittels einer intensiven Informations– und Anleitungstätigkeit gegenüber
den Angehörigen, dazu beizutragen, dass die
Therapeutische Tätigkeit im Day Hospital
102
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.12GYNÄKOLOGIE
Tab.44 Zugang zu den Leistungen
Krankenhaus
GYNÄKOLOGIE
Bozen
Standort
Hauptgebäude
3. Stock
roter Bereich
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0471
457 457
Gynäkologische Visiten
0471
908 392
Onkologische
Vorsorgeuntersuchung
und Ultraschall I - II
0471
908 394
Beratung für
Schwangerschaftsabbruch
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
264 000
Gynäkologische Visiten,
Brustuntersuchungen
Montag, 9:00−10:00
Uhr;
Freitag, 11:00−12:00 Uhr
0473
264 080
Dysplasie-Ambulanz/ KolposkopieAmbulanz, Nachsorge bei
onkologischen PatientInnen
Montag−Freitag,
8:00−12:00 Uhr
Meran
Poliambulatorien
Hochparterre
Schlanders
Poliambulatorien
1. Stock
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
735 160
Brixen
Gebäude A
Untergeschoss
Montag−Freitag,
8:30−12:00 Uhr
0472
812 580
Sterzing
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−12:00 Uhr
0472
774 322
Bruneck
3. Stock
Montag−Freitag,
8:00−12:00 Uhr
0474
581 333
Innichen
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
0474
917 160
Die Gynäkologie behandelt Fragestellungen
und Erkrankungen des weiblichen Genitalbereiches. Sie befasst sich zudem mit Problemen, die vor und in der Schwangerschaft im
Bereich der Reproduktionsmedizin und in der
Onko-Gynäkologie auftreten. Die gynäkologische Onkologie gliedert sich in drei Bereiche:
Vorsorge mit Screening und frühzeitiger Diagnose, Therapie und Chirurgie sowie Follow-up
(post-therapeutische Begleitung der behandelten Patientinnen). Den Patientinnen wird
der folgende vollständige und integrierte Behandlungsablauf angeboten:
Leistungen
Gynäkologische Visiten,
Brustuntersuchungen
Kolposkopie, Ultraschall,
Nachsorge bei onkologischen
PatientInnen
• Vorsorge;
• frühzeitige Diagnose;
• chirurgische Behandlung, bei der mini-invasive Eingriffe und organerhaltende Techniken bevorzugt werden; bei Bedarf wird der
Eingriff angepasst;
• Follow up.
Die gynäkologische Onkologie übt ihre Tätigkeiten im Rahmen einer interdisziplinären
Zusammenarbeit mit den Abteilungen Histopathologie, Röntgendiagnostik, Medizinische
Onkologie, Radiotherapie und Psycho-Onkologie auf der Grundlage modernster internationaler Erfahrungen aus.
103
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.13 HALS-, NASEN-, OHRENABTEILUNG/Logopädie und Audiologie
Tab.45 Zugang zu den Leistungen
Standort
Hauptgebäude
5. Stock,
roter Bereich
Bozen
Hauptgebäude,
Poliambulatorien,
Erdgeschoss,
blauer Bereich
Meran
Poliambulatorien,
Hochparterre
Vormerkung
Stundenplan
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
Telefon
0471
457 457
Montag−Freitag, 8:00−12:30
und 13:30−16:00 Uhr
0471
908 641
Montag−Freitag, 9:00−13:00
und 14:00-16:00 Uhr
0471
908 639
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0471
457 457
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
264 000
Montag−Donnerstag,
9:00−12:00 und 14:00−16:00 Uhr;
Freitag, 9:00−12:00 Uhr
0473
264 051
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
735 160
Allgemeine und prioritäre
Visiten, Hörtest
Montag-Freitag,
8:00-16:00 Uhr (EVS)
Montag-Freitag,
8:00-12:00 Uhr
0472
812 320
0472
774 666
Allgemeine, prioritäre und
audiologische Visiten
Schlanders
Poliambulatorien
1. Stock
Brixen
Gebäude B
Sterzing
Untergeschoss
Bruneck
Bau D, 1. Stock
Montag, Freitag, 8:00−16:00 Uhr;
0474
581 040
Innichen
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
0474
917 120
Die Hals-, Nasen-, Ohrenabteilungen befassen
sich mit der Diagnose und ärztlich-chirurgischen Behandlung der Erkrankungen des Kopfes und Halses. Die Aktivität konzentriert sich
hauptsächlich auf die Diagnose und Therapie
der Krankheiten des Ohres, des Gesichts, der
Nase, der Nasennebenhöhlen, des Kehlkopfes
und des Halses. Die Abteilungen beschäftigen
sich mit allen wichtigen HNO-Erkrankungen
der oberen Atemwege, der Stimme und Sprache,
mit der Therapie des Schwindels, des Tinnitus
Leistungen
Phoniatrische Visiten und
Kinderaudiometrie
Onkologische
HNO-Visiten,
Otochirurgie,
Schwindelanfälle
Audiometrie, BERA,
Schwindelproben,
Audiologie
Allgemeine,
prioritäre Visiten
Allgemeine, prioritäre
Visiten, audiologische
und kieferchirurgische
Visiten
Kontrolle und Anpassung
von Hörgeräten,
Cochlea-Implantaten und
Vibrand Soundbridge
Allgemeine, prioritäre
und audiologische Visiten
und plötzlicher Schwerhörigkeit, der Mikrochirurgie des Mittelohrs, der rekonstruktiven plastischen Chirurgie der Nase und endoskopischen
Chirurgie der Nasennebenhöhlen, dem Schnarchen und der obstruktiven Schlafapnoe, dem
Kehlkopfkrebs durch Zervikotomie und CO2-Laser. Ambulant werden allgemeine und dringende, pädiatrische audiologische, vestibuläre,
foniatrische, otochirurgische und Follow-up-Visiten der Onkologie durchgeführt.
HALS-, NASEN-, OHRENABTEILUNG/Logopädie und Audiologie
Krankenhaus
104
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
HÄMATOLOGIE UND KNOCHENMARKTRANSPLANTATION (KMT)
9.14 HÄMATOLOGIE UND KNOCHENMARKTRANSPLANTATION (KMT)
Tab.46 Zugang zu den Leistungen
Krankenhaus
Standort
Bozen
Hauptgebäude,
8. Stock, blauer
Bereich
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0471
457 457
Hämatologische Visiten,
fachspezifische Leistungen
Montag−Freitag,
8:00−16:30 Uhr
0471
908 388
Day Hospital, fachärztliche Visiten,
PatientInnen in Behandlung
mit Antikoagulantien
Die Hämatologie Bozen ist spezialisiert auf
die Diagnose und die Behandlung von Blutkrankheiten. Die am häufigsten behandelten
Erkrankungen sind Leukämien, Lymphome,
multiple Myelome, myeloproliferative und
myelodysplastische Erkrankungen sowie angeborene und erworbene Anämien. Zusätzlich
zu den Standard-Chemotherapien hat die Abteilung eine besondere Erfahrung in der Verabreichung von Hochdosis- Chemotherapien mit
anschließender autologer Stammzellentransplantation sowie in der allogenen Knochenmarktransplantation von kompatiblen familiären oder fremden Spenderinnen, Spender und
in der haploidentischen Transplantation. Die
Ambulanz für thrombotische und hämorrhagische Erkrankungen überwacht die oral anti-
Leistungen
koagulierten Patientinnen und Patienten und
bietet fachliche Beratung bei Blutgerinnungsstörungen an.
Bestimmung der Stammzellen
105
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.15 IMMUNHÄMATOLOGIE UND BLUTTRANSFUSION (BETRIEBLICH)
Tab.47 Zugang zu den Leistungen
Bozen
Standort
Sterzing
Bruneck
Innichen
Leistungen
Montag−Freitag,
10:30−16:00 Uhr
0471
908 290
/256
Blut- und Knochenmarkspender- Visiten, Autotransfusion, Transfusions
therapien, Aderlasstherapien, Vaterschaftsgutachten
AVIS
Neubruchweg 3
Montag−Mittwoch,
8:00−12:30 und
14:00−17:00 Uhr;
Donnerstag, 8:00−18:00 Uhr;
Freitag, 8:00−13:00 Uhr
0471
400 874
Vormerkung und Registrierung von angehenden
BlutspenderInnen
Krankenhaus,
Turm A 2. Stock
Montag−Freitag,
8:00−12:00 Uhr
0473
263 280
Immunhämatologische
und onkologische Visiten
Erstvisite für Personen mit
Gerinnungsstörungen
AVIS
Poliambulatorien
Krankenhaus,
Gebäude A
Krankenhaus,
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−12:00 Uhr;
Dienstag und Donnerstag,
15:00−18:00 Uhr
Dienstag und Freitag,
7:00−9:00 Uhr
Montag−Freitag,
7:15−10:00 Uhr
Montag, Mittwoch,
Donnerstag, 8:00−10:00 Uhr
AVIS
Margarethenstr. 24
Montag, Mittwoch,
Donnerstag, 8:00−10:30 Uhr
0472
774 396
Vormerkung und Registrierung von angehenden
BlutspenderInnen
Krankenhaus,
4. Stock, Trakt B
Montag−Freitag,
7:00-12:40 Uhr
Montag–Donnerstag,
8:00−12:00 und
14:00−18:00 Uhr;
Freitag, 8:00−12:00 Uhr
0474
581 370
Labor Analysen
0474
554 039
Vormerkung und Registrierung von angehenden
BlutspenderInnen
Dienstag, Mittwoch,
Donnerstag, 7:00−10:00 Uhr
0474
917 100
Visite für BlutspenderInnen, EigenblutspenderInnen
AVIS Goethestr. 50
Brixen
Telefon
Krankenhaus,
Mehrzweckgebäude,
Erdgeschoss,
hellblauer Bereich
Meran
Schlanders
Vormerkung
Stundenplan
AVIS
Andreas-HoferStr. 52
Krankenhaus,
Erdgeschoss, Ambulanz
Interne Medizin
An den betrieblichen Dienst für Immunhämatologie und Bluttransfusion kann sich jede Person
im Alter zwischen 18 und 65 Jahren wenden, die
an der Vollblutspende oder Blutkomponentenspende mittels Apherese interessiert ist bzw.
Personen im Alter zwischen 18 und 38 Jahren, die
das Knochenmark spenden möchten sowie Patientinnen und Patienten, die eine Transfusions-,
Infusions- oder Aderlasstherapie benötigen. In
0473
263 710
0473
735 115
0472
813 222
0472
774 396
Vormerkung und Registrierung von angehenden
BlutspenderInnen
Visite für BlutspenderInnen, EigenblutspenderInnen
Bozen, Meran, Brixen und Bruneck werden immunhämatologische Proben durchgeführt.
Weitere Tätigkeiten im Krankenhaus Bozen
sind:
• Vaterschaftsnachweis;
• Herstellung der Blutkomponenten und deren Verteilung an alle sanitären Einrichtungen der Provinz;
IMMUNHÄMATOLOGIE UND BLUTTRANSFUSION (BETRIEBLICH)
Gesundheitsbezirk
106
IMMUNHÄMATOLOGIE UND BLUTTRANSFUSION (BETRIEBLICH)
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
• Eigenblutspende für die Herstellung von Augenlotion;
• Organisation der Knochenmarkspenderinnen und der Knochenmarkspender im Alter
zwischen 18 und 38 Jahren;
• Blut-, Plasma- und Plättchentransfusion an
ambulante oder stationär aufgenommene
Patientinnen und Patienten;
• Infusionstherapie und therapeutischer Aderlass;
• Produktive und therapeutische Apherese;
• Stammzellensammlung;
• Immunhämatologische Untersuchungen
von Schwangeren und von Patientinnen und
Patienten mit immunhämatologischen Erkrankungen*;
• Immunhämatologische Untersuchungen
zur Prävention der hämolytischen Anämie
der Neugeborenen*;
• Immungenetische Untersuchungen zur Fest
stellung der genetischen Veranlagung von
Krankheiten (z. B. Zöliakie, Diabetes usw.) *.
• HLA–Bestimmung und Familienstudien zur
Bestimmung der Kompatibilität zur Knochenmarkstransplantation.
Blutspender während der Abnahme
* Die Blutabnahmen für die immungenetischen und
immunhämatologischen Laboruntersuchungen der
ambulanten Patientinnen und Patienten werden in
den dafür vorgesehenen Abnahmezentren der Provinz
durchgeführt.
107
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.16 INFEKTIONSKRANKHEITEN
Tab.48 Zugang zu den Leistungen
Bozen
Standort
Vormerkung
Stundenplan
Hauptgebäude,
Day Hospital,
Erdgeschoss,
grüner Bereich
Montag, Mittwoch und Donnerstag,
8:00−16:00 Uhr;
Dienstag, 8:00−12:00 Uhr;
Freitag, 8:00−15:00 Uhr
Hauptgebäude,
Bettenstation,
2. Stock, grüner
Bereich
Montag−Freitag, 16:00−18:00 Uhr;
Samstag und Sonntag, 8:00−12:00 Uhr
Hauptgebäude,
Day Hospital,
Erdgeschoss,
grüner Bereich
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
Leistungen
Dringende Visiten
(ohne Vormerkung)
0471
457 457
Allgemeine Visiten
Blutentnahme für
den HIV-Nachweis
(in anonymer Form)
Montag−Freitag,
7:30−10:30 Uhr
Montag−Freitag, 8:00−15:00 Uhr;
Dienstag, 8:00-12:00 Uhr
In den Ambulanzen werden Personen mit den
verschiedensten Infektions– und Tropenkrankheiten untersucht und behandelt. Dazu gehören Patientinnen und Patienten mit akuter und
chronischer Hepatitis, mit Tuberkulose und
HIV-Infizierte. Patientinnen und Patienten mit
erworbener Immunschwäche werden auf Anforderung auf der Abteilung untersucht.
Grippevirus
Telefon
0471
908 669
Impfungen
Mit Ausnahme der dringenden Visiten sind
alle durch die Einheitliche Vormerkstelle vorzumerken. Die Vormerkungen sind nominativ,
d.h. die Arztwahl ist garantiert. Die HIV-Tests
werden anonym und ohne Vormerkung durchgeführt. Die Hepatitis-B-Impfungen sind für all
jene kostenfrei, die zu den vom Gesetz vorgesehenen Risikogruppen gehören.
INFEKTIONSKRANKHEITEN
Krankenhaus
108
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.17 KARDIOLOGIE UND FUNKTIONSPROBEN
Tab.49 Zugang zu den Leistungen
Krankenhaus
Standort
Gebäude W, 1. Stock,
schwarzer Bereich
Bozen
Hauptgebäude
1. Stock,
blauer Bereich
KARDIOLOGIE UND FUNKTIONSPROBEN
Meran
Funktionsdiagnostik
Kardiologie,
Erdgeschoss
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0471
457 457
Prioritäre Visiten, Echokardiogramm, Elektrokardiogramm
unter Belastung
0471
909 985
Instrumentelle Leistungen
0471
908 335
Echokardiogramm (Kinder,
Schwangere), kongenitale Herzerkrankungen Elektrokardiogramm
(ohne Vormerkung)
Montag−Freitag,
8:00−12:30 und
13:30−16:15 Uhr
Leistungen
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
0473
Visiten und instrumentelle
264 900 /901 Leistungen
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
264 000
kardiologische Visiten
In den übrigen Krankenhäusern werden die kardiologischen Visiten und Fachleistungen in den Abteilungen der
Inneren Medizin vorgemerkt und durchgeführt. Elektrokardiogramm (ohne Vormerkung)
In der Kardiologie werden akute und chronische Herzerkrankungen behandelt wie z.B.
akuter Myokardinfarkt, Herzrhythmusstörungen, Herzklappenerkrankungen, Herzinsuffizienz usw.
Die Funktionsproben der Kardiologie bieten
folgende ambulante Leistungen:
• dringende und prioritäre Visiten;
• Elektrokardiogramm (EKG);
• Elektrokardiogramm unter Belastung;
• 24-Stunden-EKG nach Holter;
• Echokardiogramm (transthorakal, transösophageal, unter Belastung, nach pharmakologischem Stress).
Darüber hinaus gibt es in Bozen Ambulanzen
für die Betreuung spezifischer, chronischer
Krankheitsbilder wie Herzinsuffizienz, Herzklappenerkrankungen, Kardiomyopathien, ar-
rhythmologische Erkrankungen, angeborene
Herzerkrankungen. Die Visiten in diesen Ambulanzen werden direkt von der Kardiologin
oder vom Kardiologen vorgemerkt.
Durchführung des Elektrokardiogramms (EKG)
109
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.18KINDERCHIRURGIE
Tab.50 Zugang zu den Leistungen
Krankenhaus
Standort
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Bozen
Hauptgebäude, Poliambulatorien,
Erdgeschoss, blauer Bereich
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0471
457 457
Allgemeine Visiten
Darmverschlüsse, Zysten, Abszesse und Fisteln
sowie Neubildungen. Im Rahmen der urologischen Erkrankungen werden vor allem der Hodenhochstand, die Hydrozele und Varikozele
sowie die Hypospadien behandelt, während
die Phimose (Vorhautverengung) in der Regel
konservativ behandelt wird.
Unsere kleinen Patienten als Künstler
KINDERCHIRURGIE
Die Kinderchirurgie in Bozen befasst sich ausschließlich mit chirurgischen Erkrankungen
im Kindesalter. Sie besteht aus dem ärztlichen und krankenpflegerischen Personal
spezialisiert in Kinderchirurgie. Die Behandlungen sind gezielt auf das Kind ausgerichtet, das nicht als „kleine erwachsene Person“
angesehen werden darf, sondern als ein in
Wachstum und Reifung begriffener Organismus. Das Tätigkeitsfeld ist breit gestreut: von
angeborenen Fehlbildungen bis zu erworbenen Pathologien, von Gefäßmissbildungen
und Traumen über Halszysten bis zum Legen
von zentralvenösen Kathetern. Die Pathologien der Neu- und Frühgeborenen sind in erster
Linie Hernien, die Pylorusstenose, Atresien
und Stenosen des Darmtrakts, Mekoniumileus, Malrotationen, nekrotisierende Enterocolitis, Invaginationen u. a.
Häufige chirurgische Erkrankungen der größeren Kinder sind die akute Appendizitis,
Leistungen
110
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.19 KINDER- UND JUGENDNEUROLOGIE UND REHABILITATION
Tab.51 Zugang zu den Leistungen
Gesundheitsbezirk
KINDER- UND JUGENDNEUROLOGIE UND REHABILITATION
Bozen
Standort
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Leistungen
Krankenhaus,
Hauptgebäude,
4. Stock,
roter Bereich
Montag−Freitag
8:30−12:30 Uhr
0471
908 868
Fachärztliche Visiten und
EEG für ambulante und
stationär aufgenommene
Kinder in Pädiatrie, Day
Hospital und Neonatologie,
und Neugeborenen-Intensivstation
Krankenhaus,
Hauptgebäude,
Poliambulatorien,
Erdgeschoss,
blauer Bereich
Montag−Freitag
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0471
457 457
Fachärztliche
Visiten
Guntschnastraße
54/A
Dienstag, 8:30−11:30 Uhr;
Mittwoch, 8:30−11:30
und 14:30−16:00 Uhr
0471
466 666
Fachärztliche Visiten,
Beratungen und
Rehabilitation
Das interdisziplinäre Team der Neurorehabilitation befasst sich mit Patientinnen und Patienten mit verschiedensten neurologischen
Krankheiten sowie auch mit der Entwicklung
der Frühgeborenen und der Neugeborenen mit
Beeinträchtigung, auch während des stationären Aufenthaltes im Krankenhaus. Der Dienst
arbeitet eng mit anderen Diensten und Institutionen zusammen.
Überbetrieblicher Dienst für Hörgeschädigte
Tab.52 Zugang zu den Leistungen
Gesundheitsbezirk
Standort
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Bozen
Guntschnastraße
54/A
Montag−Freitag,
8:30−17:00 Uhr
0471
466 630
Psychologinnen und Psychologen befassen
sich mit Personen mit Hörschädigung. Das
Aufgabengebiet umfasst neben der psychologischen Diagnostik die spezifische Beratung
der Betreuten und ihrer Familien. Das psycho-
Leistungen
Psychologische Abklärungen
und Beratung
logische Team des Dienstes arbeitet eng mit
dem fachärztlichen Personal und den Logopädinnen bzw. Logopäden der vier Gesundheitsbezirke zusammen.
111
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.20KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE/PSYCHOTHERAPIE
Tab.53 Zugang zu den Leistungen
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Bozen
Montag−Freitag, 8:30−12:00
und 14:00−16:00 Uhr
0471
446 211
Montag−Donnerstag,
11:00−12:00 Uhr
0473
251 100
Vormerkung für Erstvisite:
Psychologischer Dienst
(siehe eigene Dienstzeiten)
0473
251 000
Meran
Brixen
Bruneck
Grieser Platz 10
Krankenhaus,
Trakt D, 1. Stock
Krankenhaus,
Trakt E, Erdgeschoss
Krankenhaus,
Gebäude C, 3. Stock
EOS
Sozialgenossenschaft,
Dantestraße 2/H/I
24-Stunden-Dienst
Montag−Freitag 8:30−13:00
und 14:00−17:00 Uhr
Montag−Donnerstag,
8:00−12:00 und 13:00−17:00 Uhr;
Freitag, 8:00−12:00 Uhr
nachmittags nach Vereinbarung
Eine Fachambulanz für psychosoziale Gesundheit im Kindes- und Jugendalter arbeitet in einem multiprofessionellen Team mit fachärztlichem, psychologischem, sozialpädagogischem
und technischem Fachpersonal, aber auch mit
Sozialassistentinnen und Sozialassistenten,
sowie Funktionstherapeutinnen und Funkti-
Das Spiel als rehabilitative Therapie
0473
267 050
0472
812 958
0474
370 070
Leistungen
Fachspezifische
Visiten sowie
multimodale
Abklärungen und
Therapien
Fachspezifische
Visiten, multi modale
Abklärungen
und Therapien
sowie Rehabilitation
Notfälle und
Krisensituationen
Fachspezifische
Visiten sowie
multimodale
Abklärungen und
Therapien
onstherapeuten. Ziel ist es, Kindern, Jugendlichen und ihren Familien bei sozialen, affektiven, psychischen und kognitiven Störungen sowie Verhaltensauffälligkeiten, Unterstützung
und fachgerechte Behandlungsmöglichkeiten
anzubieten. Der Dienst arbeitet eng mit anderen Diensten und Institutionen zusammen.
UND JUGENDPSYCHIATRIE/PSYCHOTHERAPIE
GesundheitsStandort
bezirk
112
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.21 KOMPLEMENTÄRMEDIZIN (LANDESWEITER DIENST)
Tab.54 Zugang zu den Leistungen
Krankenhaus
KOMPLEMENTÄRMEDIZIN (LANDESWEITER DIENST)
Meran
Standort
Vormerkung
Stundenplan
Reha-Trakt,
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
9:00−12:00 und
13:00−15:00 Uhr
Im Dienst für Komplementärmedizin werden
onkologische wie chronische Patientinnen
und Patienten ambulant betreut und ergänzend zur Schulmedizin mit Naturheilkunde
behandelt. Der Dienst bietet Akupunktur, Hyperthermie, Infusionstherapien, Kältebehandlung, Lasertherapie, Neuraltherapie, Phytotherapie, Orthomolekularmedizin, Homöopathie,
Stoßwellen und Magnetfeldtherapie an. Ein
besonderer Schwerpunkt wird auf die Komplementärpflege gelegt, die Shiatsu, Fußreflexzonenmassage, Healing Touch, Aromatherapie
anbietet und durch die Osteopathie abgerundet wird. Ziel der komplementärmedizinischen Leistungen im Bereich der Onkologie ist
in erster Linie die Behandlung von Therapienebenwirkungen und die Steigerung der Lebensqualität.
Telefon
0473
251 400
Leistungen
Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie,
Phytotherapie, Infusionstherapien,
Lasertherapie, Kryotherapie, Hyperthermie,
Shiatsu, Fußreflexzonentherapie,
Ernährungsmedizin, Bewegungstherapie
Diese Leistungen werden vom Land soweit unterstützt, dass nur in bestimmten Fällen ein
Selbstkostenbeitrag von der Patientin, vom Patienten privat zu entrichten ist.
Akupunktur
113
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.22 KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG
Tab.55 Zugang zu den Leistungen
Krankenhaus
Standort
Vormerkung
Stundenplan
Bozen
Hauptgebäude,
3. Stock, roter Bereich
Montag−
Donnerstag,
9:00−12:00 Uhr
0471
908 530
Beratung und
Infertilitätsbehandlung
Meran
Poliambulatorien,
Hochparterre,
Gynäkologie
Montag−Freitag,
10:00−11:00 Uhr
0473
264 080
Beratung und
Infertilitätsbehandlung Level I,
Kryokonservierung von Spermien
Brixen
Gebäude A,
Untergeschoss
Montag−Freitag,
8:30−12:00 Uhr
0472
812 580
Sterzing
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−12:00 Uhr
0472
774 322
Bruneck
3. Stock
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
0474
581 840
Beratung und Behandlung Level
I, II und III Kryokonservierung von
Spermien, Eizellen, Embryonen,
Ovargewebe
Innichen
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
0474
917 260
Beratung
Das Aufgabenfeld umfasst:
• Diagnostik: endokrinologische Abklärung,
Ultraschalluntersuchung,
Hysterosalpingosonografie, Ferti-Test, diagnostische und
operative Hysteroskopie, diagnostische und
operative Pelviskopie
• komplementärmedizinische Beratung (naturheilkundliche Beratung, Homöopathie)
Leistungen
Beratung
• Samenaufbereitung
• Medizinisch unterstützte Befruchtung Level
I-II-III
Künstliche Befruchtung
KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG
Die diagnostisch-therapeutischen Leistungen
auf dem Gebiet der medizinisch unterstützten
Befruchtung werden in den Krankenhauseinrichtungen gemäß gesetzlichen Vorgaben und
medizinisch-ethischen Prinzipien sowie unter Verantwortung der ärztlichen Direktionen
durchgeführt.
Telefon
114
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
LABOR FÜR KLINISCH-BIOCHEMISCHE ANALYSEN
9.23 LABOR FÜR KLINISCH-BIOCHEMISCHE ANALYSEN
Tab.56 Zugang zu den Leistungen
Krankenhaus
Standort
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Bozen
Hauptgebäude Erdgeschoss,
violetter Bereich
Montag−Freitag,
7:00−10:00 Uhr
0471
908 306
Meran
Turm B, Hochparterre
Montag−Freitag,
7:00−10:00 Uhr
0473
263 001
Schlanders
Poliambulatorien 1. Stock
Montag−Freitag,
7:00−9:00 Uhr
0473
735 300
Brixen
Gebäude A, Erdgeschoss
Montag−Freitag,
7:30−12:00 Uhr
0472
813 222
Sterzing
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−12:00 Uhr
0472
774 422
Bruneck
4. Stock
Montag−Freitag,
7:00−10:00 Uhr
0474
581 370
Innichen
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
7:30−9:00 Uhr
0474
917 080
Die Laboratorien für klinisch biochemische
Analysen führen klinische Untersuchungen
zum Zweck der Gesundheitsförderung, der
Vorbeugung, der Diagnostik, der Prognosestellung und der Überwachung von therapeutischen Maßnahmen an biologischem Material
durch. Die angebotenen Dienstleistungen umfassen nicht nur die klinisch chemische Untersuchung im engeren Sinne, sondern den gesamten Analyseprozess, der von der Angemessenheit der Anforderung bis zur Interpretation
der Ergebnisse und der klinischen Beratungstätigkeit reicht. Besonderes Augenmerk wird
dabei auf die Verbesserung der Leistungen für
die Bürgerinnen und Bürger gelegt, vor allem
Leistungen
Blutentnahme und
fachspezifische Analysen
um Wartezeiten und Krankenhausaufenthalte
zu reduzieren und um richtige Diagnosen und
adäquate Therapien zu gewährleisten.
Labor für Analysen
115
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
Blutentnahmestellen
Tab.57 Entnahmestellen des Gesundheitsbezirkes Bozen
Standort
Blutentnahme
Dienstzeiten
Oberau, Weissensteiner Weg 10
469 429
Europa, Palermostraße 54
Zentrum-Bozner Boden-Rentsch,
Rittner Straße 37
Bozen
Grödental
Salten-SarntalRitten
319 505
541 014
Labor für Mikrobiologie
und Virologie, A.-Alagi-Straße 5
Montag−Freitag, 7:50−9:30 Uhr
909 627
Labor „Druso“, Neustifter Weg 28
Montag−Freitag, 7:15−9:45 Uhr
280 708
Marienklinik,
Claudia-de-Medici-Str. 2
Montag−Freitag, 7:15−10:00 Uhr
310 600/608
Montag−Freitag, 7:30−9:30 Uhr
471 450
Kardaun, Steinegger Weg 3
Freitag, 7:30−8:45 Uhr
365 167
Kastelruth, Marinzenweg 1
Dienstag, 7:30−9:30 Uhr
710 069
Völs, Rathaus, Dorfstraße 14
Donnerstag, 7:30−9:30 Uhr
725 708
(Anrufb.)
Welschnofen, Romstraße 48
Donnerstag, 7:30−9:15 Uhr
613 538
(Anrufb.)
Deutschnofen, Dorf 20
Dienstag, 7:30−9:15 Uhr
616 440
St. Ulrich, Purgerstraße 14
Montag, Dienstag
und Donnerstag, 7:30−8:45 Uhr
797 785/780
Sarnthein, Postwiese 11
Dienstag und Freitag,
7:00−8:30 Uhr
624 611
Klobenstein, Peter-Mayr-Straße 25
Montag und Donnerstag,
7:00−8:30 Uhr
357 711
Mölten, Dorfstraße 160A
Mittwoch, 7:30−8:15 Uhr
668 240
Jenesien, Schrann 10
Donnerstag, 7:30−8:30
354 045
Eppan, J.-G.-Plazer-Str. 29
Montag, Mittwoch
und Freitag, 7:30−8:45 Uhr
670 851
Kaltern, Rottenburger Platz 1
Dienstag und Donnerstag,
7:30−8:45 Uhr
964 103
Neumarkt, Franz-Bonatti-Platz 1
Montag−Freitag, 7:15−8:45 Uhr
Salurn, Residenz Gelmini, Schillerstr. 2
Mittwoch, 7:30-8:45 Uhr
Auer, Hauptplatz 5
Dienstag und Donnerstag,
7:30−8:45 Uhr
Überetsch
Unterland
541 114
Montag−Freitag, 7:30−8:45 Uhr
Don Bosco, Don-Bosco-Platz 11
LeifersLeifers, Labormed, Noldinstraße 23
Branzoll- Pfatten
EggentalSchlern
Telefon 0471
829 211
810 068
Der Ticketbetrag muss normalerweise bei der Abgabe des Untersuchungsmaterials entrichtet werden; verfügt
die Entnahmestelle noch über keinen PC, so wird die Zahlung beim Abholen der Befunde eingehoben..
Blutentnahmestellen
Gesundheitssprengel
116
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
Tab.58 Entnahmestellen des Gesundheitsbezirkes Meran
Gesundheitssprengel
Standort
Meran
Umgebung
Meran, Romstraße 3
Klinik Martinsbrunn,
Laurinstr. 70
Klinik Sankt Anna,
Cavourstr. 58
Lana
Umgebung
Lana, Andreas-Hofer-Str. 2/A
Naturns
Umgebung
Naturns, Gustav-Flora-Str. 8
St. Leonhard in Passeier,
Passeirer Straße 3
Obervinschgau Mals, Marktgasse 4
Passeiertal
Blutentnahme
Dienstzeiten
Montag−Freitag, 7:30−9:30 Uhr*
Telefon 0473
496 720
Montag−Freitag, 7:00−10:00 Uhr
205 652
Montag−Freitag, 7:30−9:00 Uhr
236 480
Montag−Donnerstag, 7:00−8:30 Uhr;
558 300
Freitag, 7:00−8:30 Uhr*
Dienstag und Donnerstag, 7:00−8:15 Uhr;
Mittwoch, 7:00−8:00 Uhr*;
671 700/714
Montag und Freitag, 8:00−9:00 Uhr*;
Dienstag und Donnerstag, 10:00−11:00 Uhr*
Mittwoch und Donnerstag, 7:15−8:45 Uhr
659 500
Montag und Freitag, 7:00−8:00 Uhr
836 000
* Blutentnahme nur für antikoagulierte Patientinnen und Patienten
Tab.59 Entnahmestellen des Gesundheitsbezirkes Brixen
Gesundheitssprengel
Standort
Klausen
Brixen
Umgebung
Klausen, Seebegg 17
Mühlbach,
Mathia-Perger-Str. 1
Blutentnahme
Dienstzeiten
Dienstag und Donnerstag, 8:00−9:00 Uhr
Telefon 0472
813 140
Dienstag, 7:45−8:45 Uhr
813 290
Blutentnahmestellen
Tab.60 Entnahmestelle des Gesundheitsbezirkes Bruneck
Gesundheitssprengel
Standort
Sand in Taufers,
Tauferer Ahrntal
Hugo-von-Taufers-Str. 19
Gadertal, Pikolein 71 Montag,
Gadertal
Abtei, Pedraces 57
Bruneck
Umgebung
Hochpustertal
Sprengelstützpunkt
Olang,
Kanonikus-Gamper-Weg 5
Welsberg - Taisten, PaterJohann-Schwingshackl 1
Blutentnahme
Dienstzeiten
Telefon 0474
Montag−Freitag, 7:30−8:45 Uhr
586 170
Mittwoch und Freitag, 7:45−8:30 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag,
7:30−8:30 Uhr
586 120
Donnerstag, 7:30−8:30 Uhr
586 590
Dienstag, 7:30−8:30 Uhr
917 475
586 155
Es ist nicht möglich, die Kostenbeteiligung (Ticket) in den Blutentnahmestellen zu bezahlen. Die Rechnung wird
zugeschickt.
Abholen der Befunde
Der Befund kann in jener Blutentnahmestelle abgeholt werden, in der die Abnahme erfolgt ist. Entsprechend den Gesetzen zum Schutz der Privatsphäre muss beim Abholen des Befundes der bei der
Annahme ausgehändigte gelbe/weiße Abholschein und ein gültiger Personalausweis vorgezeigt werden. Wird eine andere Person zum Abholen des Befundes beauftragt, muss diese auf dem Abholschein
dazu bevollmächtigt werden und einen gültigen Ausweis von sich selbst und der antragsstellenden
Person vorlegen.
117
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.24 LABOR FÜR MIKROBIOLOGIE UND VIROLOGIE (BETRIEBLICH)
Tab.61 Zugang zu den Leistungen
Standort
Amba-Alagi-Str. 5
Bozen
Gesundheitssprengel,
W.-A.-L.-Cadonna-Platz 12
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Montag−Freitag,
8:00−16:30 Uhr
0471
909 627
Leistungen
Informationen
Montag−Freitag,
7:50−9:30 Uhr
Blutentnahme
Montag−Freitag,
7:50−10:00 Uhr
Abgabe des Harns für
chemisch-physikalische
Untersuchungen
Montag−Freitag,
7:50−12:00 Uhr
Abgabe des Harns
für Harnkultur
Montag-Freitag,
7:50−12:00 und
15:00−16:30 Uhr
Abgabe verschiede ner
biologischer Materialien
Montag−Freitag,
8:00−12:30 und
14:00−16:15 Uhr
Befundausgabe
Das betriebliche Labor für Mikrobiologie und
Virologie (LMV) führt die Laboranalysen zum
Nachweis von Bakterien, Viren, Pilzen, Parasiten und Antikörpern gegen diese Erreger in
verschiedenen biologischen Materialien und,
wenn erforderlich, Antibiotikum-Resistenztestungen nach dem neuesten Stand der Technik
und Wissenschaft durch. Das Labor realisierte
und unterhält ein Qualitätsmanagementsystem nach der Norm UNI EN ISO 9001:2008 für
Laboratoriumsmedizin in den oben angeführten Spezialisierungen. Es dient außerdem als
Entnahmestelle für die Analysen, die in den anderen Labors des Gesundheitsbezirkes Bozen
durchgeführt werden (Biochemie, Hämatologie, Transfusionszentrum sowie Anatomie und
Histopathologie) mit Ausnahme der Analysen,
die Mehrfachentnahmen (z.B. für Stimulationstests oder Belastungstests) erfordern. Die
Zahlung der Selbstkosten erfolgt bei der Annahme des Probenmaterials. Werden Analysen
angefordert, die direkt im LMV durchgeführt
werden, so erfolgt die Zahlung der Selbstkosten bei der Befundausgabe; es kann in bar, mit
Bancomat und Kreditkarte bezahlt werden.
Vorbereitung für molekularbiologische Untersuchungen
LABOR FÜR MIKROBIOLOGIE UND VIROLOGIE (BETRIEBLICH)
Gesundheitsbezirk
118
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.25 MEDIZIN (INNERE MEDIZIN)
Tab.62 Zugang zu den Leistungen
Standort
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Hauptgebäude,
6./7. Stock,
blauer Bereich
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0471
457 457
Internistische, rheumatologische,
angiologische und
endokrinologische Visiten
Hauptgebäude,
7. Stock,
blauer Bereich
Montag−Freitag,
8:00−12:00 und
13:30−15:30 Uhr
0471
908 833
Instrumentelle Leistungen
Hauptgebäude,
6. Stock,
blauer Bereich
Montag−Freitag,
11:00−12:00 Uhr
0471
907 661
Herzinsuffizienz
Meran
Funktions diagnostik
Montag−Freitag,
Medizin,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
Erdgeschoss
0473
264 000
Gastroenterologische,
internistische, rheumatologische
und endokrinologische Visiten u. a.,
Visiten für Infektionskrankheiten
Schlanders
Poliambulatorien
1. Stock
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
735 160
Gastroenterologische, internistische,
endokrinologische Visiten
Brixen
Gebäude A,
3. Stock
Montag-Freitag,
8:00-16:00 Uhr (EVS)
0472
812 320
Sterzing
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−12:00 Uhr
0472
774 372
Bruneck
Bau D, Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
0474
581 120
Innichen
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
0474
917 170
Krankenhaus
MEDIZIN (INNERE MEDIZIN)
Bozen
Die Abteilungen für Innere Medizin sind spezialisiert auf die Behandlung von Patientinnen
und Patienten mit rheumatologischen und
osteologischen Erkrankungen, Stoffwechselund endokrinologischen Erkrankungen sowie
Gefäßerkrankungen. Auch die nicht-invasive
Kardiologie und akute Schlaganfallmedizin
gehört dazu. Das Leistungsspektrum der Abteilungen umfasst auch die Diagnostik und
Therapie aller Erkrankungen dieser Spezialbereiche. Da häufig Herz- und Lungenerkrankungen (z.B. Herzinsuffizienz und chronisch
Leistungen
Gastroenterologische,
internistische, rheumatologische
und endokrinologische Visiten u. a.
Visiten für Infektionskrankheiten
obstruktive Lungenerkrankungen) oder Herzund Gefäßerkrankungen mit Risikofaktoren
(z.B. periphere arterielle Verschlusskrankheit,
koronare Herzkrankheit, arterielle Hypertonie, Diabetes) kombiniert auftreten, bietet die
besondere Spezialisierung der Abteilungen auf
diesen Fachrichtungen ein äußerst hohes Maß
an optimalen Behandlungsmöglichkeiten bei
komplexen als auch nicht-komplexen Krankheitsbildern. Daneben wird eine große Gruppe von Patientinnen und Patienten mit allgemein-internistischen Erkrankungen betreut.
119
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.26 MEDIZINISCHE ONKOLOGIE – DAY HOSPITAL
Tab.63 Zugang zu den Leistungen
Standort
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Leistungen
Bozen
Mehrzweckgebäude
1. Stock,
hellblauer Bereich
Montag−Freitag,
9:00−13:00 und
15:00−17:00 Uhr
0471
908 953
908 572
Onkologische Erstvisiten
und Follow Up, Onkologische
Betreuung im Day- Hospital,
innerbetriebliche Konsiliarvisiten, Therapieplanung durch
interdisziplinäre pathologiebezogene Tumorboards
Meran
Turm A, 2. Stock
Montag−Freitag,
8:00−11:30 und
12:30−15:30 Uhr
0473
263 280
Hämatologische und
onkologische Visiten
Sterzing
3.Stock
(medizinische
Abteilung)
Montag−Donnerstag,
8:00−16:00 Uhr;
Freitag, 8:00−12:00 Uhr
0472
774 380
Allgemeine und onkologisch/
hämatologische Visiten
Innichen
Medizinisches Day
Hospital, Erdgeschoss
Montag-Freitag,
8:00-14:00 Uhr
0474
917 300
Internistische
onkologische Visiten
In den anderen Krankenhäusern werden die Leistungen größtenteils von den Abteilungen für Innere Medizin
durchgeführt.
Die Leistungen des Day Hospitals bestehen aus
einer Vielzahl von unterschiedlichen Tätigkeiten, die sowohl fachärztliche und diagnostische Untersuchungen als auch krankenpflegerische Maßnahmen umfassen.
Im Einzelnen werden folgende Leistungen angeboten:
• Verabreichung von Zytostatika als Infusionstherapie oder in Form von oraler Gabe;
• Verabreichung von Zytostatika durch elektronische Infusionspumpen;
• Target therapy
• Immuntherapie
• Supportivtherapie und Schmerzbehandlungen
• diagnostische Untersuchungen bzw. zusätzliche Behandlungsverfahren (z.B. Positionierung, Prüfung, Instandhaltung und Entfernung von zentralen Gefäßkathetern).
Verabreichung der Chemotherapie
MEDIZINISCHE ONKOLOGIE – DAY HOSPITAL
Krankenhaus
120
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
NEONATOLOGIE UND NEUGEBORENEN-INTENSIVSTATION
9.27 NEONATOLOGIE UND NEUGEBORENEN-INTENSIVSTATION
Tab.64 Zugang zu den Leistungen
Krankenhaus
Standort
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Bozen
Hauptgebäude,
1. Stock, blauer
Bereich
Montag−Freitag,
8:00−15:30 Uhr
0471
908 653
Die Abteilung Neonatologie und Neugeborenen- Intensivstation ist das Referenzzentrum
für die gesamte Provinz Bozen. Zu den Aufgaben gehört die Behandlung von kritischen
Frühgeborenen und von Frühgeborenen und
Neugeborenen mit Atemwegserkrankungen,
kardiologischen, neurologischen, metabolischen, malformativen und infektiösen Krankheitsbildern, die einer intensivmedizinischen
Betreuung bedürfen. Für die Betreuung der
Neugeborenen mit besonders schwerwiegenden Problemen besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Strukturen des Krankenhauses
Bozen und mit verschiedenen Universitätskliniken. Im Neugeboren-Zimmer wird das Stillen gefördert und die Neugeborenen werden
in den ersten Lebenstagen klinisch überwacht.
Leistungen
Allgemeine Unter suchungen
und spezifische Pathologien
Als Referenzzentrum ist die Abteilung für den
Neugeborenen-Transport in ganz Südtirol verantwortlich.
Frühgeborenes im Brutkasten
121
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.28 NEPHROLOGIE UND DIALYSE
Tab.65 Zugang zu den Leistungen
Bozen
Meran
Standort
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Hauptgebäude,
Poliambulatorien
Erdgeschoss,
blauer Bereich
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0471
457 457
Allgemeine Visiten
Montag−Freitag,
8:00−11:00 Uhr
0471
908 820
Chronische
Nierenerkrankungen,
Transplantierte,
HochdruckPatientInnen,
Diabetesnephropathie
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
0471
908 579
Hereditäre
Nephropathien
Alle Tage außer Sonntag,
8:00−20:00 Uhr
0471
907 340
/341
Die wichtigsten
Dialyseverfahren
Hauptge bäude,
Abteilung,
Erdgeschoss,
gelber Bereich
Erdgeschoss
Montag, Mittwoch, Freitag,
7:00−17:00 Uhr;
Dienstag, Donnerstag,
Samstag, 7:00−16:00 Uhr
0473
264 980
Montag−Freitag,
10:00−12:00 Uhr
Die wichtigsten
Dialyseverfahren
Feriendialyse
Schlanders
4. Stock
Montag−Samstag,
7:00−19:00 Uhr
0473
735 400
Brixen
Gebäude A,
Erdgeschoss
Montag−Samstag,
7:15−18:00 Uhr
0472
812 730
Bruneck
Bau A, 2. Stock
Montag−Samstag,
7:30−18:30 Uhr
0474
581 353
Die Abteilung Nephrologie in Bozen, als einzige
Abteilung auf betrieblicher Ebene, befasst sich
mit der Diagnostik und Therapie der Nierenerkrankungen und behandelt die Patientinnen
und Patienten in allen Phasen der chronischen
Niereninsuffizienz bis hin zur Dialyse und
Nierentransplantation. Die ambulanten Tätigkeiten sind in mehrere Bereiche unterteilt.
Im Dienst für Dialyse werden Personen mit
terminaler Niereninsuffizienz mit jeder Art der
Dialyse, einschließlich der Peritoneal-Dialyse,
behandelt. Die Nieren und Pankreas-Nierentransplantierten werden in einer eigens dafür errichteten Ambulanz, in der immer eine
Leistungen
Die wichtigsten
Dialyseverfahren und
Feriendialyse
Nephrologin oder ein Nephrologe mit besonderer Erfahrung anwesend ist, betreut. Auch
stehen Ambulanzen den Patientinnen und
Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz
und mit besonderen Nierenerkrankungen, die
eine immunsuppressive Therapie benötigen,
zur Verfügung. Die Abteilung kümmert sich um
die seltenen und genetischen Nierenerkrankungen. Für eine genaue Diagnose wird ein
Nierenultraschallgerät Stufe II und ein Ecocolor- Doppler der Nierenarterien verwendet.
Die Dialyse kann auch in den Krankenhäusern
Meran, Schlanders, Brixen und Bruneck durchgeführt werden.
NEPHROLOGIE UND DIALYSE
Krankenhaus
122
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
NEUROCHIRURGIE
9.29 NEUROCHIRURGIE
Tab.66 Zugang zu den Leistungen
Krankenhaus
Standort
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Bozen
Hauptgebäude,
1. Stock, gelber Bereich
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0471
457 457
Meran
Poliambulatorien,
Hochparterre
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
264 000
Brixen
Gebäude A, neurologische
Ambulanz, Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:30−12:00 Uhr
0472
813 120
Bruneck
Bau D, neurologische
Ambulanz, Untergeschoss,
orthopädische Ambulanz,
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
9:00−12:00 Uhr
0474
581 180
/350
Die Neurochirurgie umfasst als medizinisches
Fachgebiet die Erkennung und operative Behandlung von Erkrankungen, Fehlbildungen
und Folgen von Verletzungen des zentralen
und peripheren Nervensystems. Rund um die
Uhr werden Schädel-Hirn-Traumen sowohl
der Erwachsenen, als auch der Kinder, spinale
Traumen aller Abschnitte der Wirbelsäule, mit
oder ohne neurologischer Ausfälle, Stabilisierung von instabilen Wirbelsäulen- Frakturen,
von cranio-cervical bis zum Sakrum und alle
spontanen und traumatischen intracraniellen
oder intraspinalen Blutungen, akut versorgt.
Im Rahmen der vaskulären Neurochirurgie
erfolgt die operative Versorgung cerebrovaskulärer Malformationen wie Aneurysmen, Angiome und Cavernome. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Diagnostik und Behandlung
von Hirntumoren. Bei Tumoren in eloquenten
Regionen des Gehirns wird ein intraoperatives Monitoring angewandt, Wachoperationen
Leistungen
Allgemeine und prioritäre
Visiten (dringende Visiten
ohne Vormerkung)
Allgemeine Visiten
durchgeführt und zusätzlich die computergesteuerte Neuronavigation verwendet. Sämtliche degenerative Wirbelsäulenerkrankungen
werden behandelt, in erster Linie die Operation von Bandscheibenvorfällen an Hals- und
Lendenwirbelsäule sowie die operative Behandlung von Verletzungen der Wirbelsäule
und des Rückenmarks. Die Neurochirurgie ist
zusätzlich telematisch mit allen Krankenhäusern der Provinz Bozen rund um die Uhr vernetzt. Dadurch können Notfälle zeitgerecht
beurteilt werden und eine Verlegung und Therapie in idealer Abfolge gewährleistet werden.
Zusätzlich führt das fachärztliche Personal der
Abteilung Neurochirurgie Bozen, die Referenzzentrum auf Betriebsebene ist, in den Krankenhäusern von Brixen, Bruneck und Meran
regelmäßig Konsiliarvisiten durch, um eine optimale Betreuung flächendeckend in Südtirol
zu gewährleisten.
123
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.30 NEUROLOGIE
Tab.67 Zugang zu den Leistungen
Bozen
Standort
Hauptgebäude,
2. Stock, gelber
Bereich
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0471
457 457
Fachärztliche Erstvisiten für
Epilepsie und Kopfschmerz,
Instrumentelle Leistungen
Montag−Freitag,
9:30−11:30 Uhr
(Neurologie
Ambulatorien)
0471
908 446
Fachärztliche Kontrollvisiten für
Epilepsie und Kopfschmerz
Montag−Freitag,
8:30−12:00 und
14:00−16:00 Uhr
0471
908 589
Multiple Sklerose, muskuläre
und seltene Erkrankungen,
Behandlung mit Botulinumtoxin
Leistungen
Meran
Poliambulatorien,
Hochparterre
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
264 000
Fachärztliche Visiten und
instrumentelle Leistungen,
Spezialambulanzen
Schlanders
Poliambulatorien,
1. Stock
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
735 160
Fachärztliche Visiten
Brixen
Gebäude A,
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:30−12:00 Uhr
0472
813 120
Sterzing
Untergeschoss
Montag−Freitag,
8:00−12:00 Uhr
0472
774 432
Bruneck
Bau D,
Untergeschoss
Montag−Freitag,
9:00−12:00 Uhr
0474
581 350
Die neurologische Ambulanz versorgt Patientinnen und Patienten, welche an Erkrankungen des
Zentralnervensystems, des peripheren Nervensystems und der Muskulatur leiden. Die am häufigsten vorkommenden Krankheitsbilder sind:
• Hirngefäßerkrankungen (Schlaganfall, Hirnblutungen);
• Kopf- und Gesichtsschmerzen;
• entzündliche, degenerative und traumatische Erkrankungen des peripheren und
zentralen Nervensystems und der Muskeln
(einschließlich Schäden am peripheren Nervensystem, Multiple Sklerose, Myopathien,
Myasthenie usw.);
Fachärztliche Visiten und
instrumentelle Leistungen
• Epilepsien;
• primär neurodegenerative Erkrankungen
(einschließlich Parkinson und Dystonien,
Demenzen);
• Tumore des Zentralnervensystems.
In der neurologischen Ambulanz werden Behandlungen mit Botulinumtoxin durchgeführt.
Die neurologische Ambulanz verfügt über das
notwendige neurologische diagnostische Instrumentarium; weiterführende, z.B. bildgebende oder laborchemische Untersuchungen
werden von den entsprechenden Abteilungen
im Hause durchgeführt.
NEUROLOGIE
Krankenhaus
124
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.31 NUKLEARMEDIZIN
Tab.68 Zugang zu den Leistungen
Gesundheitsbezirk
Standort
Gesundheitssprengel,
W.-A.-Loew-CadonnaPlatz 12
NUKLEARMEDIZIN
Bozen
Krankenhaus,
Hauptgebäude,
Erdgeschoss,
gelber Bereich
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0471
457 457
Montag−Freitag,
10:00−12:00 und
13:30−15:30 Uhr
In der Nuklearmedizin werden Pharmaka mit
geringer Radioaktivität zu diagnostischen
und therapeutischen Zwecken in Klinik und
Forschung verwendet. Mit Hilfe modernster Untersuchungsgeräte (PET-CT, SPECT-CT)
kann die Verteilung im Körper und damit die
Funktion der Organe sowie der pathologischen
Prozesse sogar im Frühstadium bestimmt werden. Mit der Verabreichung von spezifischen
Radiopharmaka werden einige Tumore gezielt
behandelt (radiometabolische Therapie). Die
Hauptanwendungsgebiete der Nuklearmedizin umfassen die Diagnostik und die Therapie
in der Onkologie, Hämatologie, Kardiologie,
Neurologie und Endokrinologie.
Leistungen
Knochendichtemessung
Schilddrüsenerkrankungen
0471
909 882
PET-CT
0471
908 321
Kardiologische
NuklearmedizinDiagnostik
0471
908 313
Radiometabolische
Strahlentherapie,
allgemeine Diagnostik
PET-CT-Durchführung
125
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.32 ONKOLOGISCHE STRAHLENTHERAPIE (BETRIEBLICH)
Tab.69 Zugang zu den Leistungen
Standort
Bozen
Klinik Bonvicini,
M.-Pacher-Str. 12
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Montag−Donnerstag, 8:00−16:30 Uhr;
Freitag, 8:00−15:00 Uhr
0471
442 770
Der Dienst für onkologische Strahlentherapie
wird in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik Innsbruck geführt. Die Abteilung ist
hauptsächlich den in der Provinz Bozen Ansässigen gewidmet und verfügt über drei Linearbeschleuniger, ein CT-Gerät für die 3D-Planung,
einen konventionellen Simulator, ein System
für virtuelle Simulation, Dosisrechnungssysteme, ein Micromultileaf und über alle für die
genaue Positionierung der Patientin oder des
Patienten notwendigen Vorrichtungen.
Spezielle Bestrahlungtechniken:
• IMRT (Intensitätsmodulierte Radiotherapie),
VMAT (Volumenmodulierte Rotationsbestrahlung)
Hochpräzisionstechniken:
• ESRT (Extrakranielle stereotaktische Radiotherapie) - Primärtumoren der Lunge, Metastasen der Lunge und Leber
• Cranielle Stereotaxie (im Kopf): Metastasen
und Rebestrahlungen
Kooperation, Zusammenarbeit:
• Universitätsklinik für Strahlentherapie-Radioonkologie Innsbruck
• Zentrum für Protonentherapie Trient
Jeder indizierte klinische Fall wird von einer
Fachärztin oder von einem Facharzt der oder
dem Verantwortlichen des Dienstes vorgestellt
oder wird entweder über die wöchentlichen
Besprechungen oder durch direkte Sendung
der klinischen Dokumentation zugewiesen.
Der Erstgesprächstermin wird der Patientin
oder dem Patienten telefonisch mitgeteilt.
Während der Erstvisite werden die strahlentherapeutischen Behandlungen und deren
Dauer festgelegt und gleichzeitig alle Fragen,
Leistungen
Strahlentherapie
auch über mögliche Nebenwirkungen der
Radiotherapie, geklärt. Nach dem Gespräch
wird die Patientin oder der Patient einer Planungs- Computertomographie unterzogen,
um eine personalisierte, gezielte Behandlung
zu programmieren. Die Bestrahlungen werden
von Montag bis Freitag durchgeführt. Die Bestrahlung, unter direkter Kontrolle der medizinisch- technischen Assistenten der Radiologie,
dauert nur wenige Minuten. Nach der Therapie werden die Patientinnen und Patienten
bis zum Abklingen strahlentherapiebedingter
Beschwerden in der Ambulanz weiter betreut.
Behandelte Pathologien:
• Mammakarzinom;
• Prostatakarzinom;
• Zerebrale Neoplasien;
• Hals- und Kopftumore;
• Gastro-intestinale Tumore;
• Lymphome;
• Hautneoplasien;
• Hirn-, Knochen- und Weichteilmetastasen;
Strahlentherapieraum
ONKOLOGISCHE STRAHLENTHERAPIE (BETRIEBLICH)
Gesundheitsbezirk
126
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
ORTHOPÄDIE UND TRAUMATOLOGIE
9.33 ORTHOPÄDIE UND TRAUMATOLOGIE
Tab.70 Zugang zu den Leistungen
Krankenhaus
Standort
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Bozen
Hauptgebäude, Poliambulatorien,
Erdgeschoss, grüner Bereich
Montag-Freitag,
8:00-16:00 Uhr (EVS)
0471
457 457
Meran
Poliambulatorien, Hochparterre
Montag-Freitag,
8:00-16:00 Uhr (EVS)
0473
264 000
Schlanders
Poliambulatorien, 1. Stock
Montag-Freitag,
8:00-16:00 Uhr (EVS)
0473
735 160
Brixen
Gebäude B
Montag-Freitag,
8:00-16:00 Uhr (EVS)
0472
812 320
Sterzing
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−12:00 Uhr
0472
774 352
Bruneck
Trakt C West, Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
0474
581 040
Innichen
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
0474
917 120
Aufgabe und Ziel der Abteilung ist die Behandlung der Krankheiten des Bewegungsapparates und die Behandlung von Unfallfolgen, wie
Arbeits-, Verkehrs-, Sportunfälle usw.
Die allgemeinen orthopädischen Visiten werden folgendermaßen eingeteilt:
a)nach dem entsprechenden Körperabschnitt:
• obere Extremität: Erkrankungen von
Schulter, Ellenbogen, Hand;
• untere Extremität: Erkrankungen von
Hüfte, Knie und Fuß;
• Erkrankungen des Rückens und des Beckens.
b) orthopädische Erkrankungen bei Kindern,
wie die angeborene Hüftdysplasie, Klumpfuß und Arthritis.
Anlegen einer Gipsschiene
Leistungen
Allgemeine und
prioritäre Visiten
127
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.34 PATHOLOGISCHE ANATOMIE UND HISTOLOGIE/Tumorregister (BETRIEBLICH)
Tab.71 Zugang zu den Leistungen
Standort
Bozen
Hauptgebäude
1. Stock,
roter Bereich
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
Montag−Freitag,
8:00−10:00 Uhr
Es handelt sich um einen betrieblichen Dienst,
der makroskopische, mikroskopische, genetische und molekulare Untersuchungen an
Zellen, Geweben, Organen und menschlichen
Körperflüssigkeiten durchführt, um verschiedenartige Krankheitsprozesse zu diagnostizieren. Auch werden Autopsien an Leichen von
Personen durchgeführt, die in Krankenhäusern
und außerhalb derselben versterben sowie die
in den Kompetenzbereich der Gerichtsbarkeit fallen. Dieser Dienst nimmt eine wichtige
Stellung in der Vorsorge, Diagnose und Behandlung der Tumorerkrankungen ein, indem
er Pap-Tests und Reihenuntersuchungen auf
Landesebene organisiert und alle zytologischen Diagnosen der Gebärmutterhalsabstriche sowie alle histologischen Untersuchungen
an Gewebsproben, die in den verschiedenen
Abteilungen und Facharztambulanzen öffentlicher Krankenhäuser und privater Einrichtungen entnommen werden, erstellt. Das Aufgabenfeld umfasst:
• klinische, versicherungsrechtliche und gerichtsmedizinische Autopsien und Gutachten;
Südtiroler Tumorregister
Das Tumorregister sammelt alle relevanten
Daten zu Tumorerkrankungen und verarbeitet wichtige epidemiologische Informationen
Leistungen
Abgabe von Untersuchungsmaterialien
0471
908 145
Befundauskunft
• histologische Untersuchungen;
• interoperative Schnellschnittuntersuchungen;
• zytologische Untersuchungen;
• zytogenetische Untersuchungen;
• molekularpathologische Untersuchungen.
Der Primar führt eine intraoperative Schnellschnittuntersuchung durch
über die Häufigkeit und geographische sowie
demographische Verteilung von Tumorerkrankungen in der Provinz Bozen.
Tab.72 Zugang zu den Leistungen
Standort
Bozen
Neubruchweg 3
Sekretariat
Stundenplan
Telefon
Montag−Donnerstag,
8:00−12:30 und
14:00–16:00 Uhr;
Freitag, 8:00−12:00 Uhr
0471
907 150
Leistungen
Sammlung der Daten und statistische Auswertung,
Organisation des Screeningprogramms
PATHOLOGISCHE ANATOMIE UND HISTOLOGIE/Tumorregister (BETRIEBLICH)
Krankenhaus
128
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.35 PÄDIATRIE
Tab.73 Zugang zu den Leistungen
Gesundheitsbezirk
Standort
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Krankenhaus,
Hauptgebäude,
Poliambulatorien,
Erdgeschoss,
blauer Bereich
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0471
457 457
Fachspezifische
internistische Visiten
Montag−Freitag,
11:00−13:00 Uhr
0471
908 823
Pneumologische, allergologische und gastroenterologische
Untersuchungen
Montag−Freitag,
8:00−12:00 und
14:00-16:00 Uhr
0471
908 648
Abdomen- und Nieren
Sonographie
Krankenhaus,
Hauptgebäude,
1. Stock
blauer Bereich
Bozen
Krankenhaus,
Hauptgebäude, Day
Hospital,
1. Stock,
blauer Bereich
Krankenhaus,
Hauptgebäude
Funktionsproben
Kardiologie, 1. Stock,
blauer Bereich
Krankenhaus,
Hauptgebäude,
4. Stock, roter Bereich
Europaallee 31,
6. Stock
PÄDIATRIE
Meran
Meran/
Schlanders
Brixen
Brixen/
Sterzing
Bruneck
Bruneck/
Innichen
Krankenhaus, Poliambulatorien,
Hochparterre
Krankenhaus,
Poliambulatorien,
1. Stock
Krankenhaus,
Gebäude C,
Erdgeschoss
Krankenhaus,
Untergeschoss
Krankenhaus,
Erdgeschoss
Krankenhaus,
Erdgeschoss
Leistungen
Knochensonografie,
kinderdiabetologische und
endokrinologische Tests,
Vormerkungen für allgemeines
Day Hospital
Vormerkungen für OnkoHämatologisches Day Hospital
Montag−Freitag,
11:00−13:00 Uhr
0471
909 764
Montag−Freitag,
7:30−15:00 Uhr
0471
909 796
Montag−Freitag,
8:15−12:00 und
13:30–16:00 Uhr
0471
908 335
Kinderkardiologische Untersuchungen
und Herzsonographie
Montag−Freitag,
9:00−16:00 Uhr
0471
908 868
Kinderneurologie und EEG
Montag−Donnerstag,
8:00−12:00 und
14:00−16:00 Uhr;
Freitag, 8:00−12:00 Uhr
0471
907 100
Genetische Beratung
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
264 000
Montag−Freitag,
8.00−16.00 (EVS)
0473
735 160
Montag−Freitag,
8:00−13:00 Uhr
0472
812 680
Montag−Freitag,
8:00−12:00 Uhr
Montag−Freitag,
8:00−15:00 Uhr
Montag−Freitag,
8:00−12:00 Uhr
0472
774 432
0474
581 170
0474
917 185
Die pädiatrischen Abteilungen behandeln alle
internistischen Krankheitsbilder im Bereich
der Kinder- und Jugendheilkunde. Die Kinderabteilung im Krankenhaus Bozen ist landes-
Fachärztliche Visiten und
instrumentelle Leistungen
weites Zentrum für Diabetes und Hormonstörungen. Der landesweite Dienst für klinische
Genetik ist Teil der Pädiatrie.
129
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.36 PHYSISCHE REHABILITATION
Tab.74 Zugang zu den Leistungen
Bozen
Vormerkung
Stundenplan
Montag−Freitag,
Krankenhaus,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
Hauptgebäude und
Mehrzweckgebäude,
Montag−Freitag,
Erdgeschoss, blauer
8:15−12:30 und
und hellblauer Bereich 13:30-16:00 Uhr
Montag−Freitag,
Fagenstr. 14
8:15−13:00
und 13:45−16:30 Uhr
Montag−Freitag,
Guntschnastr. 54/b
8:00−16:00 Uhr (EVS)
Standort
Telefon
0471
457 457
0471
907 428
0471
262 471
0471
457 457
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
264 000
Montag-Freitag,
8:00−13:00
und 14:00−16:30 Uhr
0473
251 050
Krankenhaus,
Reha-Trakt, 1.Stock
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
264 000
Meran/
Schlanders
Krankenhaus,
5. Stock
Montag−Freitag,
8:00−16:00 (EVS)
0473
735 160
Brixen
Krankenhaus,
Gebäude A1
Montag−Freitag,
8:30−12:00 Uhr
0472
812 900/
840
Meran
Brixen/
Sterzing
Bruneck
Bruneck/
Innichen
Krankenhaus,
Reha-Trakt D,
Erdgeschoss
Krankenhaus
2. Untergeschoss
Krankenhaus,
5. Stock Bau D
Krankenhaus,
3. Stock Bau D
Krankenhaus,
Untergeschoss
Montag−Freitag,
8:00−12:00 Uhr;
Dienstag, 14:00−16:00 Uhr;
Mittwoch, 8:00−16:00 Uhr;
Freitag, 8:00−12:00 Uhr
Montag−Freitag,
9:00−12:00 Uhr
Montag−Freitag,
9:00−12:00 Uhr
Montag−Freitag,
8:00−12:00 Uhr
Es werden sowohl stationär aufgenommene
Patientinnen und Patienten, deren Krankheitsbilder im orthopädischen, neurologischen,
traumatologischen geriatrischen, atmungstherapeutischen usw. Bereich liegen als auch
ambulante Patientinnen und Patienten mit
0472
774 482
0474
581 810
0474
581 300
0474
917 060
Leistungen
Erstvisiten
Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation
physischer Funktionseinschränkungen, Facharztvisiten für Kinder
(von 3–16 J.)
Logopädische
Therapien
Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation
physischer Funktionseinschränkungen
Physiotherapien
Facharztvisiten, Beratung
und Rehabilitation für
Kinder (von 0 –18 J.)
Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation
physischer Funktionseinschränkungen (Erwachsene) Facharztvisiten, Beratung und Rehabilitation
für Kinder (von 0–18 J.)
Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation
physischer Funktions einschränkungen
Facharztvisiten
für Kinder
Facharztvisiten
Physiotherapien
orthopädischen, traumatologischen, neurologischen, rheumatologischen Pathologien
behandelt. In den verschiedenen Sprengeln
werden präventive Tätigkeiten und Therapien
für Rehabilitation angeboten.
PHYSISCHE REHABILITATION
Gesundheitsbezirk
130
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.37 PNEUMOLOGIE – PHYSIOPATHOLOGIE UND ENDOSKOPIE DER ATEMWEGE
Tab.75 Zugang zu den Leistungen
PNEUMOLOGIE – PHYSIOPATHOLOGIE UND ENDOSKOPIE DER ATEMWEGE
Krankenhaus
Standort
Hauptgebäude,
Poliambulatorien,
Erdgeschoss,
blauer Bereich
Bozen
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
Leistungen
0471
457 457
Fachärztliche pneumologische
Erstvisite, fachärztliche
pneumologische Kontrollvisite,
Erstvisite für respiratorische
Schlafstörungen
Hauptgebäude,
Funktionsproben
der Pneumologie
1. Stock,
blauer Bereich
Montag−Freitag,
8:00−12:30 und
13:30–16:00 Uhr
0471
908 340
Thorakale Endoskopie,
Atemwegsallergologie,
Lungenfunktionsdiagnostik,
Pneumo-Onkologie, AsthmaAmbulanz, Ambulanz für
interstitielle Lungenerkrankungen,
Ambulanz für Alfa-1-AntitrypsinMangel
Hauptgebäude,
3. Stock,
gelber Bereich
Montag−Donnerstag,
8:00−16:00 Uhr;
Freitag, 8:00−12:00 Uhr
0471
908 317
Kontrollvisiten für Obstruktives
Schlafapnoesyndrom,
PatientInnen mit Heimbeatmung
In der Abteilung werden Atemwegs- und Lungenerkrankungen behandelt. Es werden folgende ambulante Leistungen erbracht:
• flexible Bronchoskopie;
• Allergologie (Atemwege, Insektengift, Medikamente, spezifischer bronchialer Provokationstest, Austestung von Medikamenten);
• Onkologie (Diagnostik, Stadiation, präoperative Beurteilung und multidisziplinäre
Diskussion gemeinsam mit Spezialisten im
Bereich Onkologie, Thoraxchirurgie und Radiotherapie);
• Ambulanz für Asthma, Interstitiopathien,
Alfa- 1-Antitrypsin-Mangel;
• Durchführung Lungenfunktionstests (Spirometrie, Bronchodilatationstest, Plethysmographie, Diffusion, Provokationstest mit Me-
tacholin, Ergospirometrie mit Analyse der
expiratorischen Gase, FeNO, Gehtest);
• Ambulanz für respiratorische Schlafstörungen.
Durchführung der Spirometrie
131
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.38 RADIODIAGNOSTIK
Tab.76 Zugang zu den Leistungen
Standort
Krankenhaus,
Hauptgebäude,
1. Stock,
blauer Bereich
Bozen
Gesundheits sprengel,
W.-A.-L.-CadonnaPlatz 12
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Leistungen
Montag−Donnerstag,
8:00−12:00 und
13:00−16:00 Uhr;
Freitag, 13:00−15:30 Uhr
0471
908 348/
237
Radiodiagnostische Untersuchungen mit und
ohne Kontrastmittel,
CT-Untersuchungen,
Kernspintomographie
Symptomatische Mammographie, Ultraschalldiagnostik
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0471
457 457
Knochen dichte messung, Mammographie
Screening
0471
907 371
Thoraxaufnahme,
Aufnahme von Skelettteilen, Wirbelsäule,
Zahnpanorama, Mammographie- Screening,
Knochendichte messung
0471
829 222
Thoraxaufnahme,
Aufnahme von Skelettteilen, Wirbelsäule,
Zahnpanorama
Montag−Donnerstag,
8:00−12:00 und
13:00−16:00 Uhr;
Freitag, 8:00-12:00 und
13:00−15:30 Uhr
Neumarkt,
Bonattiplatz 1
Meran
Krankenhaus,
Hochparterre
Montag-Freitag,
8:00-16:00 Uhr (EVS)
0473
264 000
Meran/
Schlanders
Krankenhaus
Erdgeschoss
Montag-Freitag,
8:00-12:30 und 13:30-16:00 Uhr
0473
735 020
Brixen
Krankenhaus,
Gebäude A
Untergeschoss
Montag-Freitag,
8:30-12:00 Uhr
0472
813 150
Brixen/
Sterzing
Krankenhaus
Erdgeschoss
Montag-Freitag,
8:00-16:00 Uhr
0472
774 412
Bruneck
Krankenhaus,
1. Stock
Montag-Donnerstag,
8:00−11:30 und 12:00−15:45 Uhr;
Freitag, 8:00−11:30 und
12:00−14:30 Uhr
0474
581 250
Bruneck/
Innichen
Krankenhaus,
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
0474
917 090
Die Radiodiagnostik ist ein interdiziplinäres
Teilgebiet der Medizin, das sich mit der bildgebenden Diagnostik beschäftigt. Diagnosen
können somit schneller gestellt werden und
therapeutische Eingriffe gezielter vorgenom-
Radiodiagnostische Untersuchungen mit und
ohne Kontrastmittel;
CT-Untersuchungen,
MRT, Mammographie,
Ultraschalldiagnostik,
Knochendichte messung
men werden. Für einige Untersuchungen, z.B.
bei denen man nüchtern sein muss und/oder
ein Kontrastmittel verwendet wird, ist eine
spezielle Vorbereitung notwendig, die bei der
Vormerkung erläutert wird.
RADIODIAGNOSTIK
Gesundheitsbezirk
132
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.39 SOZIALDIENST
Tab.77 Zugang zu den Leistungen
Standort
Vormerkung
Stundenplan
Mehrzweckgebäude,
Erdgeschoss,
hellblauer Bereich
Montag−Donnerstag,
9:00−10:30 und 14:00−15:00
Uhr;
Freitag, 09:00−10:30 Uhr;
0471
907 471
Gebäude W,
Abteilung Geriatrie 2,
2. Stock
Montag−Freitag,
10:00−11:00 Uhr;
Montag und Mittwoch,
14:00−15:00 Uhr
0471
909 890
Meran
Hauptgebäude
2. Stock und Reha Trakt,
Altes KH, Untergeschoss -1
Montag−Freitag,
8:30−10:00 Uhr;
oder nach Vereinbarung
0473
264 245
0473
267 659
Schlanders
5. Stock
Montag−Freitag, 8:30−11:30
oder nach Vereinbarung
0473
735 727
Bruneck
Neues Verwaltungs gebäude, Erdgeschoss
Montag−Freitag
9:00−12:00 Uhr
0474
581 021
Krankenhaus
Bozen
SOZIALDIENST
Der krankenhausinterne Sozialdienst arbeitet
mit dem Gesundheitspersonal zusammen, um
Patientinnen und Patienten und deren Familienmitgliedern bei der Bewältigung sozialer
Probleme zu helfen, die sich in Zusammen-
Telefon
Leistungen
Sozialberatung,
Vermittlung
von Diensten,
geschützte
Entlassung
hang mit der Krankheit, dem Krankenhausaufenthalt und der Wiedereingliederung danach
ergeben. Dieser Dienst wird direkt von der Patientin oder vom Patienten bzw. Familienmitglied oder auf Anfrage der Abteilung beantragt.
133
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.41 UROLOGIE
Tab.78 Zugang zu den Leistungen
Krankenhaus
Bozen
Standort
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Hauptgebäude,
Poliambulatorien,
Erdgeschoss,
blauer Bereich
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0471
457 457
Prioritäre und allgemeine
Visiten, ProstataErkrankungen (dringende
Visiten ohne Vormerkung)
0471
908 423
Fachspezifische urologische
Visiten für Kinder- und
Erwachsene, instrumentelle
Leistungen
0471
908 686
Urodynamik und
Videourodynamik
Lithotripsie
Hauptgebäude,
Poliambulatorien,
Erdgeschoss,
blauer Bereich
Hauptgebäude,
Abteilung, 2. Stock,
roter Bereich
Montag−Freitag,
8:30−12:30 und
14:00−16:00 Uhr
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
0471
908 800
Meran
Poliambulatorien,
Hochparterre
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
264 000
Schlanders
Poliambulatorien,
1. Stock
Montag−Freitag,
8.00−16.00 (EVS)
0473
735 160
Brixen
Gebäude A
Montag-Freitag,
8:00-16:00 Uhr (EVS)
0472
812 320
Sterzing
Untergeschoss
Montag-Freitag,
8:00-12:00 Uhr
0472
774 666
Bruneck
chirurgische Ambulanz,
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:30−12:00 Uhr
0474
581 040
Innichen
chirurgische Ambulanz,
Erdgeschoss
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr
0474
917 120
Diagnostische und therapeutische Eingriffe an
Niere, Harnleiter, Harnblase, Harnröhre sowie
der Prostata werden im urologischen Bereich
durchgeführt. So umfasst der operative Bereich
neben den urologischen Routineoperationen
wie transurethrale Resektionen von Prostata
und Blase sowie Operationen am äußeren Genital, die gesamte urologische Tumorchirurgie,
alle Arten der Steinbehandlung, Inkontinenzoperationen und die Kinderurologie.
Fachspezifische urologische
Visiten für Kinder- und
Erwachsene, instrumentelle
Leistungen
UROLOGIE
Hauptgebäude,
Erdgeschoss,
blauer Bereich
Leistungen
Während eines urologischen Eingriffes
134
9. AMBULANTE LEISTUNGEN
9.41 ZAHNHEILKUNDE
Tab.79 Zugang zu den Leistungen
Krankenhaus
Standort
Vormerkung
Stundenplan
Telefon
Bozen
Hauptgebäude,
Erdgeschoss,
blauer Bereich
Montag−Freitag,
7:30−15:00 Uhr
0471
908 408
Notfälle, programmierte Visiten
und Weiterbehandlungen
Montag−Freitag,
8:00−16:00 Uhr (EVS)
0473
264 000
Erstvisiten
Montag−Donnerstag,
8:00−12:00 und
14:00–15:30 Uhr;
Freitag, 8:00-12:00 Uhr
0473
251 370
programmierte Visiten und
Weiterbehandlungen
Meran
Erste Hilfe
alle Tage,
8:00−10:00 Uhr
Gebäude B
Dienstag und Mittwoch,
8:00−12:00 und
0472
13:00−16:00 Uhr;
812 440
Freitag, 8:00−12:00 Uhr
Sterzing
Untergeschoss
Montag−Mittwoch,
8:30−12:00 und
13:30−16:00 Uhr;
Freitag, 8:30−12:00 Uhr
0472
774 432
Bruneck
Paternsteig, 3
Montag−Freitag,
8:00−12:00 und
14:00–16:00 Uhr
0474
586 560
Brixen
ZAHNHEILKUNDE
Reha-Trakt
3. Stock
Im zahnärztlichen Dienst werden Notfälle
und auch fachärztliche Leistungen für bestimmte Patientengruppen erbracht. Der
Dienst umfasst alle Tätigkeiten und Maßnahmen, wie die Vorbeugung, die fachärztlichen
Untersuchungen sowie die Diagnostik und
die notwendigen medizinisch-chirurgischen
Therapien der Hauptkrankheiten im Zahn-,
Mund-, Kiefer- und Kiefergelenkbereich. Die
Leistungen werden ambulant, in Lokalanästhesie oder stationär in den entsprechenden
Abteilungen (Chirurgie, Pädiatrie) in Allgemeinanästhesie für die schwierigsten Fälle
angeboten.
Es werden Patientinnen und Patienten mit
schwerwiegenden systemischen Erkrankun-
Leistungen
Notfall-Behandlung ohne
Vormerkung
Notfälle, programmierte
Visiten und Weiterbehandlungen
gen, bei denen Risikofaktoren vorliegen und
mit Funktionsstörungen des Kauorgans und
Paradontologien behandelt. Auch steht der
Dienst den psychisch Behinderten, Personen
mit 100 %iger Invalidität, mit Alkohol- und
Drogenproblemen, AIDS-Kranken, Kindern
mit Lippen-Kiefer- Gaumen-Spalten, Patientinnen und Patienten mit schweren Allgemeinerkrankungen, die eine entsprechende
fachärztliche Behandlung erfordern und daher interdisziplinär behandelt werden müssen, zur Verfügung. Die Plastische Chirurgie
wird nur nach Vereinbarung durchgeführt.
Zahnärztliche Leistungen werden auch in den
verschiedenen Gesundheitssprengeln der vier
Gesundheitsbezirke durchgeführt.
.
MITBETEILIGUNG DER
BÜRGERIN UND DES BÜRGERS
Zuhören können ist einer der Faktoren,
der die Kommunikationsfähigkeit
charakterisiert, die Gesprächsperson richtig
zu verstehen und wahrzunehmen
10. MITBETEILIGUNG DER
BÜRGERIN UND DES BÜRGERS
Ämter für Kommunikation und Bürgeranliegen
Schlichtungskommissionen
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Forum der Rechte des Kranken – Cittadinanzattiva Alto Adige-Südtirol
Verbraucherzentrale
Volksanwaltschaft
137
10. MITBETEILIGUNG DER BÜRGERIN UND DES BÜRGERS
Südtiroler Sanitätsbetriebes.
Grüne Nummer: 840 002 211
Ämter für Bürgeranliegen
Tab.80 Sitze und Kontakte Ämter für Bürgeranliegen
Krankenhaus
Standort
Bozen
L.-BöhlerStr. 5
Meran
Rossinistr. 5
Schlanders
Krankenhausstr. 3
Brixen
Dantestr. 51
Bruneck
Spitalstr. 11
Informationen
Stundenplan
Montag-Donnerstag,
8:30−12:00 und
14:00−16:30 Uhr,
Freitag 8:30−12:00 Uhr
Telefon, Fax, E-Mail
0471 909 823
0471 908 924
[email protected]
0473 264 985
0473 263 820
[email protected]
Dr.in Waltraud
Vieider
Dr. Lukas Raffl
Dienstag
10:00−11:00 Uhr
und Donnerstag
18:00–19:00 Uhr
0473 738 416
[email protected]
Montag-Donnerstag,
8:30−12:00 und
14:00−16:30 Uhr,
Freitag 8:30−12:00 Uhr
0472 812 150/145
0472 812 149
[email protected]
0474 581 004
0474 581 001
[email protected]
Einreichung von Bemerkungen,
Einsprüchen, Klagen und Beschwerden
Patientinnen und Patienten, nahe und entfernte
Verwandte oder Freiwilligen- und Schutzorganisationen können Bemerkungen, Einsprüche
und Klagen oder Beschwerden gegen Handlungen oder Verhaltensweisen einreichen, die die
Inanspruchnahme der vom Gesundheitsbezirk
erbrachten medizinischen und sozialen Leistungen ablehnen oder einschränken. Anregungen und Bemerkungen können auf folgendem
Wege eingereicht werden:
• Schreiben an den zuständigen Gesundheitsbezirk oder an das Amt für Kommunikation
und Bürgeranliegen;
Direktor
Helmuth
Pircher
Dr.in Beatrix
Eppacher
• Ausfüllen eines entsprechenden Vordruckes,
der im Amt für Kommunikation und Bürgeranliegen erhältlich ist;
• Beschwerden per Telefon, Fax oder E-Mail an
das Amt für Kommunikation und Bürgeranliegen;
• Gespräch mit einer Mitarbeiterin oder mit
einem Mitarbeiter des Amtes für Kommunikation und Bürgeranliegen;
Die Bürgerin oder der Bürger erhält eine
schriftliche Antwort, sofern die Beschwerde,
der Einspruch oder die Bemerkung mit einer
Unterschrift versehen und die genaue Adresse angegeben ist. Das Amt für Bürgeranliegen setzt die Verantwortlichen der jeweiligen
ÄMTER FÜR KOMMUNIKATION UND BÜRGERANLIEGEN
10.1 ÄMTER FÜR KOMMUNIKATION
UND BÜRGERANLIEGEN
Die Ämter für Kommunikation und Bürgeranliegen gelten gemeinhin als “Visitenkarte”
der öffentlichen Verwaltung, d.h., sie sind eine
Schnittstelle zwischen dem Sanitätsbetrieb
und der Bevölkerung. Die Büros informieren,
beraten und betreuen, damit die Gesundheitsdienste besser in Anspruch genommen werden
können. Sie überprüfen den Zufriedenheitsgrad der Bevölkerung, pflegen die Kommunikation nach innen und außen und verwirklichen Marketinginitiativen im Interesse des
138
10. MITBETEILIGUNG DER BÜRGERIN UND DES BÜRGERS
ÄMTER FÜR KOMMUNIKATIONUND BÜRGERANLIEGEN
Dienste/Abteilung über die eingegangenen
Bemerkungen, Einsprüche, Klagen und Beschwerden in Kenntnis, damit diese alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen können, um
die Informationen zu liefern. Binnen 30 Tagen
muss das Amt der Bürgerin oder dem Bürger
schriftlich antworten.
Die Bestimmungen bezüglich der Rechte
der Patientinnen und der Patienten
Die folgenden Bestimmungen sind dem Dekret
des Ministerratspräsidenten vom 19. 5. 1995
entnommen und ergänzen die in den nachstehenden Dokumenten enthaltenen Grundsätze, worin auch die international geltenden
Bestimmungen berücksichtigt wurden.
• „Charta der Rechte des Patienten“, die im
Jahr 1973 von der American Hospital Association verabschiedet wurde;
• • „Charta der Rechte des Kranken“, die von
der EWG in Luxemburg vom 6. bis zum 9. Mai
1979 verabschiedet wurde;
• • „Charta der 33 Rechte des Bürgers“, die in
der ersten öffentlichen Session für die Rechte von kranken Menschen in Rom am 29. Juni
1980 ausgearbeitet wurde;
• Art. 25 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, Art. 11 und 13 der „Europäischen Sozialcharta 1961“;
• Art. 12 der „Internationalen UNO-Konvention über die wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Rechte“, 1966;
• Resolution Nr. 23 der Weltgesundheitsorganisation aus dem Jahr 1970, die bereits in den
entsprechenden Artikeln der italienischen
Verfassung (Art. 2, 3, 32) enthalten ist.
• „Europäische Charta der Rechte des Kranken”, ausgearbeitet im Jahre 2002 vom Forum für die Rechte des Kranken und 15 Bürgervereinigungen,
Die Bürgerinnen und Bürger haben das
Recht:
Art. 1 auf Betreuung und Pflege, die mit Einsatz und Aufmerksamkeit zu erbringen sind,
sowie ein Recht auf Respekt der Würde und der
persönlichen und weltanschaulichen Überzeugungen.
Art. 2 während des Krankenhausaufenthaltes,
immer mit eigenem Namen und Vornamen
und mit „Sie“ angesprochen zu werden, anstatt mit einer Nummer oder mit der Bezeichnung der Krankheit.
Art. 3 von der Gesundheitseinrichtung Auskunft über die angebotenen Leistungen, über
Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme
und deren Kosten zu erhalten und die behandelnden Personen aufgrund der obligatorischen Erkennungsschilder sofort erkennen zu
können.
Art. 4 vom ärztlichen Personal eine vollständige und verständliche Auskunft betreffend Diagnose der Krankheit, vorgeschlagene Therapie
und entsprechende Prognose zu erhalten.
Art. 5 außer in Dringlichkeitsfällen, bei denen
eine Verzögerung eine Gefahr für die Gesundheit darstellen kann, Erklärungen zu erhalten,
die es ermöglichen, eine wirklich überzeugte
Zustimmung zu geben, bevor eine Therapie
oder ein Eingriff durchgeführt wird. Diese Auskünfte müssen auch mögliche Risiken oder
Unannehmlichkeiten der Behandlung betreffen. Falls das ärztliche Personal die begründete Überzeugung hat, dass eine direkte Information unzweckmäßig ist, muss diese an die
Verwandten oder Berechtigten weitergegeben
werden, es sei denn, die Patientin oder der Patient verbietet dies ausdrücklich.
Art. 6 über die Möglichkeit von alternativen
Untersuchungen und Behandlungen informiert zu werden, auch wenn diese in anderen
Strukturen durchgeführt werden. In Fällen, wo
die Patientin oder der Patient selbst nicht in
der Lage ist, zu entscheiden, müssen die entsprechenden Informationen den Personen laut
Artikel 5 gegeben werden.
Art. 7 dass alle die Krankheit betreffenden Daten und alle weiteren persönlichen betreffenden Umstände geheim gehalten werden.
Art. 8 Beschwerden einzureichen, die einer
umgehenden Prüfung zu unterziehen sind; die
Patientin oder der Patient muss sofort über das
Ergebnis derselben informiert werden.
139
Während des stationären Aufenthaltes müssen
sich die Patientinnen bzw. die Patienten an einige Verhaltensregeln halten, um die eigenen
Rechte voll beanspruchen zu können. Die Mitarbeit der Betreuten ist Ausdruck des Respekts für
die Gemeinschaft und für die Gesundheitsdienste, die von der Bevölkerung in Anspruch genommen werden. Somit kann die Qualität der Leistungen, die von den Gesundheitsdiensten des
eigenen Gesundheitsbezirkes erbracht werden,
verbessert werden.
Die Bürgerinnen und Bürger haben die
Pflicht:
Art. 1 beim Eintritt in eine Gesundheitseinrichtung immer ein korrektes Verhalten zu
zeigen, wobei Respekt und Verständnis für die
Rechte der anderen Betreuten gezeigt wird.
Die Patientinnen und die Patienten müssen
bereit sein, mit dem Gesundheitspersonal der
Einrichtung zusammenzuarbeiten.
Art. 2 durch den Eintritt in das Krankenhaus
oder in eine sonstige Gesundheitseinrichtung
Vertrauen und Respekt gegenüber dem Gesundheitspersonal zu beweisen. Dies ist Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Betreuung und der Behandlung.
Art. 3 dem ärztlichen Personal umgehend die
Absicht mitzuteilen wenn auf eine stationäre
Aufnahme, auf Behandlungen und programmierte medizinische Leistungen verzichtet
werden will. Dies, um eine Verschwendung von
Zeit und Ressourcen zu vermeiden.
Art. 4 die Räumlichkeiten, Geräte und Ausstattungen des Krankenhauses schonend zu
behandeln, im Bewusstsein, dass sie ein Allgemeinbesitz sind.
Art. 5 die Öffnungs- und Besuchszeiten des
Krankenhauses und der übrigen Gesundheitseinrichtungen des Gesundheitsbezirkes einzuhalten, um den ordnungsgemäßen Ablauf
der Betreuung und der Behandlung zu ermöglichen und so die Ruhe und Erholung der anderen Patientinnen und Patienten zu gewährleisten und auch, um die Ansammlung von
Personen um das Krankenbett zu vermeiden.
Art. 6 Krankenhausbesuche von Kindern unter
12 Jahren aus Hygiene- und Gesundheitsgründen zu vermeiden. In Ausnahmesituationen
können solche Besuche mit dem ärztlichen
Personal der Abteilung vereinbart werden.
Art. 7 die Genehmigung für Besuche außerhalb der vorgesehenen Besuchszeiten einzuholen.
Art. 8 im Krankenhaus jegliches Verhalten zu
unterbinden, das andere Patientinnen und Patienten stört und belästigt (lautes Radio hören,
grelles Licht, Lärm usw.) und die Nachtruhe
und die Ruhezeiten tagsüber einzuhalten.
Art. 9 im Krankenhaus striktes Rauchverbot
einzuhalten.
Art. 10 sich rechtzeitig über die Organisation
der Gesundheitseinrichtung zu informieren
und die Organisation und die Öffnungszeiten
der verschiedenen ärztlichen und nichtärztlichen Dienste zu respektieren.
ÄMTER FÜR KOMMUNIKATIONUND BÜRGERANLIEGEN
10. MITBETEILIGUNG DER BÜRGERIN UND DES BÜRGERS
140
10. MITBETEILIGUNG DER BÜRGERIN UND DES BÜRGERS
SCHLICHTUNGSKOMMISSIONEN
10.2SCHLICHTUNGSKOMMISSIONEN
Gemischte Schlichtungskommission
Die Gemischte Schlichtungskommission untersucht erneut alle Fälle, für die die Bürgerinnen oder Bürger Rekurs eingereicht haben,
weil sie begründeter Weise mit den erhaltenen
Antworten der Ämter für Bürgeranliegen zu
den vorgebrachten Bemerkungen, Einwänden
und Beschwerden nicht zufrieden sind.
Ziel der Gemischten Schlichtungskommission ist die Lösung eventueller Streitfälle durch
Schlichtungsverfahren. Nach Möglichkeit soll
durch die Klärung des Sachverhaltes und die
Feststellung der Gründe, die das Recht auf
den Dienst und die Qualität desselben eingeschränkt haben, eine gemeinsame Entscheidung aller Parteien erfolgen.
Kontakt
Abteilung für Kommunikation, Marketing und
Bürgeranliegen des Südtiroler Sanitätsbetriebes
– Sparkassenstr, 2 39100 Bozen
Tel. 0471 907 138 · Fax 0471 907 114
E-Mail: [email protected]
Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen
Die Schlichtungsstelle ist ein unabhängiges
Organ. Sie ist zuständig für die Fälle, bei denen
der Gesundheitsschaden auf einen mutmaßlichen ärztlichen Diagnose- oder Behandlungsfehler oder auf fehlende oder nicht ordnungsgemäß erfolgte Aufklärung zurückzuführen ist
Die Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen
kann Ihnen bei Ihrem Versuch helfen, ein mögliches Einvernehmen über den zu leistenden
Schadenersatz seitens der Ärztin, des Arztes
oder der Gesundheitseinrichtung zu erzielen.
Kontakt
Assessorat für Gesundheitswesen
Kanonikus-M.-Gamper-Straße 1
39100 Bozen
Tel. 0471 418 027 · Fax 0471 418 039
E-Mail: [email protected]
141
10. MITBETEILIGUNG DER BÜRGERIN UND DES BÜRGERS
10.3 DACHVERBAND FÜR SOZIALES
UND GESUNDHEIT
Wo
Dr.-Streiter-Gasse, 4 · 39100 Bozen
Geschäftsstelle, Sekretariat,
Vereinsführung, Dienststelle für
Freiwilligenarbeit
Tel. 0471 324 667 · Fax 0471 324 682
E-Mail: [email protected]
PEC (zertifizierte E-Mail-Adresse):
[email protected]
Homepage: www.dsg.bz.it
Dienststelle für Selbsthilfegruppen
Wann
Montag−Freitag, 8:30−12:30 Uhr
Montag−Donnerstag 14:00−17:00 Uhr
Tel. 0471 312 424 · Fax 0471 324 682
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.selbsthilfe.bz.it
Wann
Montag−Freitag, 8:30−12:30 Uhr
Montag−Donnerstag, 14:00−17:00 Uhr
Dienststelle für Sachwalterschaft
Wann
Montag−Freitag, 14:00−17:00 Uhr
Tel. 0471 188 62 35 · Fax 0471 324 682
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.ads.bz.it
Der Dachverband ist ein nicht gewinnorientierter Volontariatsverein, der die Koordination, die Beratung und die Unterstützung der
Mitgliedsorganisationen bezweckt, um die
Ziele der Unterstützung, des Schutzes und
der sozialen Solidarität zugunsten der Menschen mit Behinderung oder sozial benachteiligten Menschen besser zu verwirklichen.
Insbesondere kann der Dachverband alle Initiativen ergreifen für gemeinsame Interessen
der einzelnen Mitgliedsorganisationen, oder
nach Abstimmung mit diesen, für einzelne
Betroffenengruppen, die nicht in der Lage
sind, solche Interessen allein zu übernehmen
oder um in einem gemeinsamen Vorgehen
mehr Wirksamkeit dadurch zu erlangen.
Der Dachverband umfasst 50 gemeinnützige Organisationen des Sozial- und Gesundheitswesens und verfolgt gemeinsame Interessen.
DACHVERBAND FÜR SOZIALES UND GESUNDHEIT
Präsident: Martin Telser
Geschäftsführer: Georg Leimstädtner
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FORUM DER RECHTE DES KRANKEN – CITTADINANZATTIVA ALTO ADIGE-SÜDTIROL
10. MITBETEILIGUNG DER BÜRGERIN UND DES BÜRGERS
10.4 FORUM DER RECHTE DES KRANKEN –
CITTADINANZATTIVA
ALTO ADIGE-SÜDTIROL
Südtiroler Regionalsekretär:
Stefano Mascheroni
Rechtlicher Sitz c/o CMG Scs onlus
Locatelli Str. 5 · 39100 Bozen
Tel. 327 0475723 · Fax 0471 407 581
Wo
Sitz für Termine
Im Sozial-Gesundheitssprengel Gries-Quirein
W.-A.-L.-Cadonna-Platz 12
(ex A.-Alagi-Str. 20) · 39100 Bozen
6. Stock · Zimmer N. 619
Dienstzeiten
Dienstag, 10:00−12:00 Uhr und Donnerstag,
15:00−17:00 Uhr
Tel. 333 5438189
Homepage:
www.cittadinanzattiva-altoadige.org
E-Mail:
[email protected]
PEC:
[email protected]
Nur für dringende Fälle:
Tel. 339 6414130
Tätigkeiten
• Informationen, Beistand und Beratung der
Bevölkerung über den Gesundheits- und Sozialdienst;
• Interessensvertretung der Bevölkerung gegenüber den politischen und wirtschaftlichen Autoritäten;
• Vertretung der Bevölkerung in den Landeskommissionen und Komitees: gemischte
Schlichtungskommission, Kommission der
klinischen Neuordnung, Ethikkomitee.
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10. MITBETEILIGUNG DER BÜRGERIN UND DES BÜRGERS
10.5 VERBRAUCHERZENTRALE SÜDTIROL
Direktor:
Walther Andreaus
Dienstzeiten
Infopoint:
Montag−Freitag, 9:00−12:00 Uhr
Montag−Donnerstag, 14:00−17:00 Uhr
Tätigkeiten
• Förderung der Information, der Beratung
und der Bildung für Verbraucherinnen und
Verbraucher;
• Vertretung von Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Politik
und Wirtschaft;
• Koordinierung der verbraucherpolitischen
Arbeit der Mitgliedsvereine.
Broschüren der Verbraucherzentrale
VERBRAUCHERZENTRALE SÜDTIROL
Wo
Hauptsitz: Zwölfmalgreiner Straße 2
39100 Bozen
tel. 0471 975 597 · fax 0471 979 914
Homepage: www.centroconsumatori.it
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10. MITBETEILIGUNG DER BÜRGERIN UND DES BÜRGERS
10.6 DIE VOLKSANWALTSCHAFT
Die Volksanwältin:
Dr.in Gabriele Morandell
DIE VOLKSANWALTSCHAFT
Wo
Cavourstr. 23 · 39100 Bozen
Tel. 0471 301 155 · Fax 0471 981 229
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.volksanwaltschaft.bz.it
Dienstzeiten
Montag−Freitag, 9:00−12:00 und
15:00−16:30 Uhr
Zugang
Auf Vormerkung
Tätigkeiten
Die Volksanwältin ist eine vom Südtiroler Landtag gewählte Mittlerin zwischen Bürgerinnen
und Bürger und öffentlicher Verwaltung. Sie
setzt sich in erster Linie für den Schutz der
Rechte und Interessen von Bürgerinnen und
Dr.in Gabriele Morandell
Bürgern ein und arbeitet frei und unabhängig. Die Patientenanliegen können mündlich,
schriftlich, per Fax oder E-Mail vorgebracht
werden. Neben den täglichen Sprechstunden
in den Büros in Bozen hält die Beauftragte für
Patientenanliegen in den Krankenhäusern Bozen, Meran, Brixen und Bruneck Sprechstunden. Informationen und Voranmeldungen unter Tel. 0471 301 155.
Tab.81 Sitze und Dienstzeiten
SITZ
Bozen, im Krankenhaus Bozen, L.-Böhler-Straße 5, im
Sitzungssaal der ärztlichen Direktion
Brixen, im Gebäude der Landesämter „Villa Adele“,
Regensburger Allee 18, Erdgeschoss, rechts im
Krankenhaus, Dantestraße 51, 1. Stock, im Sitzungssaal
der Sanitätsdirektion
Bruneck, im Rathaus, Rathausplatz 1, 2. Stock, links
im Krankenhaus, Spitalgasse 11, Erdgeschoss,
Bau A
Meran, im Gebäude der Landesämter, Sandplatz 10, 2.
Stock im Krankenhaus, G.-Rossini-Straße 7, 6. Stock, im
Sitzungssaal der ärztlichen Direktion
DIENSTZEITEN
Jeden dritten Montag im Monat, 9:30−11:30 Uhr
Jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat,
9:30−11:30 Uhr
Jeden ersten Montag im Monat,
9:30−11:30 Uhr
Jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat,
14:30−16:00 Uhr
Jeden zweiten Freitag im Monat,
9:30−11:30 Uhr
Jeden zweiten und vierten Mittwoch im Monat,
9:30−11:30 Uhr
Jeden vierten Freitag im Monat,
9:30−11:30 Uhr
Schlanders, im Haus der Bezirksgemeinschaft,
Hauptstraße 134, 2. Stock, links
Jeden zweiten Mittwoch im Monat, 14:30−16:00 Uhr
Sterzing St. Ulrich/Gröden,
St. Martin in Thurn und Neumarkt
Die Sprechstunden werden gesondert angekündigt