CHARTA DER GESUNDHEITSDIENSTE DES SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEBES GESUNDHEIT IST DIE ERSTE PFLICHT IM LEBEN. Oscar Oscar Wilde Wilde CHARTA DER GESUNDHEITSDIENSTE DES SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEBES GESUNDHEIT IST DIE ERSTE PFLICHT IM LEBEN. Oscar Wilde 2. Auflage Mai 2015 Diese Charta wurde in Zusammenarbeit mit den Primariae, Primaren, den Verantwortlichen der involvierten Dienste und Abteilungen sowie mit den Direktorinnen und Direktoren der Ämter für Kommunikation und Bürgeranliegen ausgearbeitet. Koordination und Redaktion: Amt für Kommunikation und Bürgeranliegen Gesundheitsbezirk Bozen Direktorin: Dr.in Waltraud Vieider E-Mail: [email protected] Druck: Litotipografia Alcione, Lavis (Trento) 3 UNTERTEILUNG DER CHARTA DER GESUNDHEITSDIENSTE ERSTER, ZWEITER UND DRITTER ABSCHNITT In diesen Abschnitten wird der Südtiroler Sanitätsbetrieb in seiner Gesamtheit vorgestellt. Sie beinhalten die institutionellen Ziele, Qualitätsstandards, die Vorstellung des Sanitätsbetriebes mit den verschiedenen Strukturen und die Direktionen. Auch sind alle operativen Einheiten der Krankenhäuser und der Territorien mit den zuständigen Primariae, Primaren, Koordinatorinnen, Koordinatoren und den telefonischen Kontakten angeführt. VIERTER ABSCHNITT Dieser Teil enthält die „Allgemeinen Informationen“ und gibt jegliche Hinweise zur Grundbetreuung, Betreuung im In- und Ausland, Betreuung im Krankenhaus, zu den Vormerkungen der Leistungen und den Ticketfragen. FÜNFTER ABSCHNITT Ist der Bereich, der den Notfällen gewidmet ist, also der Ersten Hilfe unserer Krankenhäuser mit den Notfallkodizes. Zu diesem Abschnitt gehören auch die Transporte, einmal die dringenden mit Hubschrauber bzw. 118 und die nicht dringenden und programmierten, durchgeführt durch das Rote oder das Weiße Kreuz. ABSCHNITTE SECHS, SIEBEN UND ACHT Der sechste Abschnitt beinhaltet die Basismedizin mit den verschiedenen Sprengeln, die Palliativmedizin und die Rechtsmedizin/Invalidität, der siebte Abschnitt die Prävention, wie zum Beispiel Hygiene und Öffentliche Gesundheit, Sportmedizin. Der achte Abschnitt enthält die Sozialmedizin und Psychische Gesundheit, also den psychiatrischen und psychologischen Dienst und den Dienst für Abhängigkeitserkrankungen. NEUNTER ABSCHNITT Dieser Abschnitt beinhaltet das Angebot der ambulanten Leistungen, die in den Südtiroler Krankenhäusern erbracht werden. Für jeden Fachbereich ist eine Tabelle erstellt worden, in der die Zugangsmöglichkeiten zu den einzelnen Leistungen aufgelistet sind. Im Text erhalten Sie einen Überblick über die Tätigkeiten des Fachbereiches. ZEHNTER UND LETZTER ABSCHNITT Dieser Teil befasst sich mit den Ämtern und Organisationen, in Bezug auf die „Mitbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger“. Dazu gehören die Ämter für Kommunikation und Bürgeranliegen, die Schlichtungskommissionen, die Volksanwaltschaft, das Forum für die Rechte des Kranken, die Verbraucherzentrale und der Dachverband für Soziales und Gesundheit. Außerdem sind in diesem Abschnitt auch die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten angeführt. Mit freundlichen Grüßen Der Südtiroler Sanitätsbetrieb UNTERTEILUNG DER CHARTA DER GESUNDHEITSDIENSTE Die Charta ist in 10 Abschnitte unterteilt. Die einzelnen Themen sind in der Übersicht und in einem alphabetischen Index mittels Stichwörter, um die Suche zu vereinfachen, aufgelistet. 4 ÜBERSICHT 1.VORSTELLUNG...................................11 4.11 VORMERKUNG DER LEISTUNGEN ................................................. 42 4.12 STATIONÄRE BETREUUNG ...................... 43 4.13AUSBILDUNG ................................................ 47 4.14ETHIKKOMITEE ........................................... 48 4.15ORGANSPENDE .......................................... 48 4.16AUTOPSIE ...................................................... 49 VORWORT DER LANDESRÄTIN FÜR GESUNDHEIT ....................................... 13 GRUSSWORT DES GENERALDIREKTORS .................................. 14 2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE UND ZIELVORHABEN........................15 2.1 INSTITUTIONELLE ZIELE ......................... 17 2.2 UNSERE CHARTA DER GESUNDHEITSDIENSTE ........................... 17 2.3 INFORMIERTE ZUSTIMMUNG .............. 18 2.4 DATENSCHUTZ (Ges. NR. 196/2003)) ................................... 18 2.5QUALITÄTSSTANDARDS............................ 20 5. NOTFÄLLE UND KRANKENTRANSPORTE 3. DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB 6.1 BASISMEDIZIN/Gesundheitssprengel .......................................................... 59 6.2 DIE SENIORENBETREUUNG ................. 64 6.3 HOSPIZE – PALLIATIVSTATION ............. 66 6.4RECHTSMEDIZIN/Invalidität................. 67 ÜBERSICHT 4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN 5.1 ERSTE HILFE .................................................. 53 5.2 LANDESNOTRUFZENTRALE 118 ........... 55 5.3 NICHT-DRINGENDE KRANKENTRANSPORTE............................................................... 56 6. 21 3.1 VORSTELLUNG DES SANITÄTS BETRIEBES...................................................... 23 3.2 GESUNDHEITSBEZIRKE, KRANKENHÄUSER UND TERRITORIUM .......................... 24 3.3 PRIMARIAE, PRIMARE, VERANTWORTLICHE, KOORDINATORINNEN UND KOORDINATOREN DER ABTEILUNGEN UND DIENSTE................................................ 26 GRUNDVERSORGUNG 7. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE 55 71 7.1 HYGIENE UND ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT ................................................ 73 7.2SPORTMEDIZIN............................................ 75 7.3 ARBEITSMEDIZIN (BETRIEBLICH) ........ 76 7.4 PNEUMOLOGISCHER DIENST (BETRIEBLICH) .............................................. 78 7.5 TIERÄRZTLICHER DIENST (BETRIEBLICH) .............................................. 79 33 4.1INFORMATIONSSTELLEN ........................ 35 4.2GRUNDBETREUUNG.................................. 35 4.3 MEDIZINISCHE BETREUUNG ................ 36 4.4MEDIKAMENTE ........................................... 38 4.5THERMALKUREN ........................................ 38 4.6 FACHÄRZTLICHE BETREUUNG.............. 39 4.7 VERSCHREIBUNG VON MEDIKAMENTEN UND LEISTUNGEN (BEWILLIGUNG)............................................ 39 4.8 ABHOLEN DES BEFUNDES ..................... 40 4.9 TICKET FÜR MEDIZINISCHE LEISTUNGEN ................................................ 40 4.10 ALLGEMEINE DATEN DES SANITÄTSBETRIEBES DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN ............................................................. 41 51 8. SOZIALMEDIZIN UND PSYCHISCHE GESUNDHEIT 81 8.1 PSYCHIATRISCHER DIENST .................... 83 8.2 ABHÄNGIGKEITSERKRANKUNGEN (D.F.A.) .............................................................. 85 8.3 PSYCHOLOGISCHER DIENST .................. 87 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 89 9.1 ANÄSTHESIE, INTENSIVMEDIZIN UND SCHMERZTHERAPIE ................................. 91 5 ÜBERSICHT 9.29NEUROCHIRURGIE .................................. 122 9.30NEUROLOGIE .............................................. 123 9.31NUKLEARMEDIZIN .................................. 124 9.32 ONKOLOGISCHE STRAHLENTHERAPIE (BETRIEBLICH) ............................................ 125 9.33 ORTHOPÄDIE UND TRAUMATOLOGIE ..................................... 126 9.34 PATHOLOGISCHE ANATOMIE UND HISTOLOGIE/Tumorregister (BETRIEBLICH) ............................................ 127 9.35PÄDIATRIE .................................................... 128 9.36 PHYSISCHE REHABILITATION .............. 129 9.37 PNEUMOLOGIE – PHYSIO PATHOLOGIE UND ENDOSKOPIE DER ATEMWEGE ................................................. 130 9.38RADIODIAGNOSTIK .................................. 131 9.39SOZIALDIENST ............................................ 132 9.40UROLOGIE..................................................... 133 9.41 ZAHNHEILKUNDE .................................... 134 10. MITBETEILIGUNG DER BÜRGERIN UND DES BÜRGERS 135 10.1 ÄMTER FÜR KOMMUNIKATION UND BÜRGERANLIEGEN .................................. 137 10.2 SCHLICHTUNGS KOMMISSIONEN....140 10.3 DACHVERBAND FÜR SOZIALES UND GESUNDHEIT .............................................. 141 10.4 FORUM DER RECHTE DES KRANKEN – CITTADINANZATTIVA ALTO ADIGE-SÜDTIROL .......................... 142 10.5VERBRAUCHERZENTRALE SÜDTIROL ..................................................... 143 10.6 DIE VOLKSANWALTSCHAFT ................. 144 ÜBERSICHT 9.2 APOTHEKE – DIREKTE MEDIKAMENTEN VERTEILUNG ................................................. 92 9.3 AUGENHEILKUNDE ................................... 93 9.4 CHIRURGIE (ALLGEMEINE CHIRURGIE) .................................................. 94 9.5 DERMATOLOGIE .......................................... 95 9.6 DIABETOLOGIE............................................. 96 9.7 DIÄTETIK UND KLINISCHE ERNÄHRUNG ................................................ 97 9.8 GASTROENTEROLOGIE – ENDOSKOPIE DES VERDAUUNGSTRAKTES ................. 98 9.9 GEBURTSHILFE ........................................... 99 9.10 GEFÄSS- UND THORAXCHIRURGIE . 100 9.11 GERIATRIE .................................................... 101 9.12 GYNÄKOLOGIE .......................................... 102 9.13 HALS-, NASEN-, OHRENABTEILUNG/ Logopädie und Audiologie .................... 103 9.14 HÄMATOLOGIE UND KNOCHEN MARKTRANSPLANTATION (KMT) ...... 104 9.15 IMMUNHÄMATOLOGIE UND BLUT TRANSFUSION (BETRIEBLICH) ........... 105 9.16INFEKTIONSKRANKHEITEN ................. 107 9.17 KARDIOLOGIE UND FUNKTIONSPROBEN .............................. 108 9.18KINDERCHIRURGIE ................................ 109 9.19 KINDER- UND JUGEND NEUROLOGIE UND REHABILITATION ........................... 110 9.20 KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE .............................. 111 9.21KOMPLEMENTÄRMEDIZIN (LANDESWEITER DIENST) ..................... 112 9.22 KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG ............. 113 9.23 LABOR FÜR KLINISCH-BIOCHEMISCHE ANALYSEN/ Blutentnahmestellen ............................. 114 9.24 LABOR FÜR MIKROBIOLOGIE UND VIROLOGIE ........................................ 117 9.25 MEDIZIN (INNERE MEDIZIN) .............. 118 9.26 MEDIZINISCHE ONKOLOGIE – DAY HOSPITAL ............................................ 119 9.27 NEONATOLOGIE UND NEUGEBORENENINTENSIVSTATION .................................... 120 9.28 NEPHROLOGIE UND DIALYSE .............. 121 6 STICHWORTVERZEICHNIS ASeite Amt für Kommunikation und Bürgeranliegen 137 Anästhesie und Wiederbelebung 91 Apotheke 92 Ärztin, Arzt für Allgemeinmedizin 36 Audiologie 103 Augenheilkunde 93 Aufnahme 43 Aufnahme in nicht öffentlichen Strukturen 46 Ausstellung von ärztlichen Unterlagen 46 Autopsie 49 Arbeitsinspektorat 76 Arbeitsmedizin 76 Arbeitsvermittlung für Personen mit Behinderung 69 Ärztliche Unterlagen 46 Asthma 130 AVIS 105 Abhängigkeitserkrankungen (D.F.A.) 85 STICHWORTVERZEICHNIS BSeite Bank 45 Bankkoordinaten des Sanitätsbetriebes und der Gesundheitsbezirke 41 Basismedizin 59 Befundausgabe 40 Beratungsstellen 63 Beschwerden 137 Besuchszeiten 45 Bereitschaftsdienst 59 Betreuungskontinuität 62 Blutentnahmestellen 115 Blutproben 114 Blutspende 105 CSeite Chemotherapie 119 Chirurgie (allgemeine) 94 DPagina Dachverband für Soziales und Gesundheit 141 Day Hospital – Medizinische Onkologie 119 7 STICHWORTVERZEICHNIS Dermatologie 95 Desinfektion, Entwesung und Rattenvernichtung 74 Diabetologie 96 Dialyse 121 Diätetik und klinische Ernährung 97 Direkte Medikamentenverteilung 92 Drogenabhängigkeit 85 ESeite Einheitliche Vormerkungsstelle (EVS) / landesweit (ELVS) 42 Entlassung 45 Eintragung beim staatlichen Gesundheitsdienst (SSN) 35 Erste Hilfe 53 Ethikkomitee 48 Fachärztliche Betreuung in direkter und indirekter Form 39 Fachärztliche Betreuung in Einrichtungen Österreich und Deutschland 47 Führerscheine 67 Forum für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger 142 Führerscheinkommission 67 Funktionsproben Kardiologie 108 GSeite Gastroenterologie – Endoskopie des Verdauungstraktes 98 Geburtshilfe 99 Geburtsanmeldung 35 Geburtsvorbereitung 63 Gefäß- und Thoraxchirurgie 100 Genetische Beratung 128 Geriatrie 101 Gesundheitsausweis 35 Gesundheitssprengel 60 Gesundheitsbezirke Bozen, Meran, Brixen und Bruneck 24 Gesundheitsversorgung zu Hause 62 Gynäkologie 102 HSeite Hals-, Nasen-, Ohrenabteilung 103 Hämatologie und Zentrum für Knochenmarktransplantation (KMT) 104 Hands – Dienst für Alkoholabhängigkeit 86 STICHWORTVERZEICHNIS FSeite 8 STICHWORTVERZEICHNIS Hausbesuche 62 HIV 107 Hygiene und öffentliche Gesundheit 73 Hospize - Palliativcare 66 ISeite Immunhämatologie und Bluttransfusion 105 Impfungen 73 Infektionskrankheiten 107 Informationen 35 Innere Medizin 118 Institutionelle Ziele 17 Interkulturelle Vermittlung 45 Invalidität 67 STICHWORTVERZEICHNIS KSeite Kardiologie und Funktionsproben 108 Kinderärztin, Kinderarzt (frei wählbar) 61 Kinderchirurgie 109 Kinder- und Jugendpsychiatrie 111 Kirche 45 Komplementärmedizin 112 Kontrollvisiten 46 Koordinatorinnen und Koordinatoren 26 Krankengeschichten 46 Krankenhaus- und territoriale Einheiten 24 Krankenpflegedienst auf dem Territorium 62 Krankenscheine 46 Krankentransporte (nicht dringende) 56 Krankentransporte (dringende) 55 Künstliche Befruchtung 113 LSeite Labor für Analysen 114 Labor für Mikrobiologie und Virologie 117 Landesnotrufzentrale 118 55 Lebensmittelkontrolle 79 Logopädie 103 MSeite Mammografie 131 9 STICHWORTVERZEICHNIS Medikamente 38 Medizinische Onkologie – Day Hospital 119 Medizinische Versorgung im Ausland 37 Medizinische Versorgung im Inland 36 Mykologische Kontrollstelle 73 NSeite Nephrologie und Dialyse 121 Neonatologie und Neugeborenen-Intensivstation 120 Neurochirurgie 122 Neurologie 123 Notfallregelung 54 Notruf 118 55 Nuklearmedizin 124 OSeite Onkologische Strahlentherapie 125 Organspende 48 Orthopädie und Traumatologie 126 Pädiatrie 128 Palliativcare (Hospize) 66 Pathologische Anatomie und Histologie 127 Pharmazeutische Versorgung 38 Physische Rehabilitation 129 Pneumologischer Dienst 78 Pilzkontrolle 73 Psychiatrischer Dienst 83 Psychische Gesundheit (ZPG) 83 Psychologischer Dienst 87 Pneumologie – Physiopathologie und Endoskopie der Atemwege 130 Primariae und Primare, Verantwortliche 26 Prothesen und Hilfsmittel 70 QSeite Qualitätsstandards 20 RSeite Radiodiagnostik (Röntgen) 131 Rechtsmedizin 67 Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger 138 STICHWORTVERZEICHNIS PSeite 10 STICHWORTVERZEICHNIS SSeite Schatzamt 45 Schmerzfreies Krankenhaus 91 Schmerztherapie 91 Screening (Mammografie) 131 Seelsorge 45 Seniorenbetreuung 64 Sozialdienst 132 Spender 105 Spielsucht 85 Sportmedizin 75 Stationäre Betreuung 43 Südtiroler Sanitätsbetrieb 23 TSeite Thermalkuren 38 Ticket für medizinische Leistungen 40 Tierärztin und Tierarzt 79 Transplantation 48 Tumorregister und Todesursachenregister in Südtirol 127 STICHWORTVERZEICHNIS USeite Urologie 133 VSeite Verbraucherzentrale Südtirol 143 Vereinbarung des Betriebes 17 Verkehrspsychologie 67 Volksanwaltschaft 144 Vormerkung der Leistungen 42 WSeite Wiederbelebung 26 ZSeite Zahnärztin und Zahnarzt 134 Zahnheilkunde 134 . VORSTELLUNG Die bereitgestellten Informationen sollen einschlägige Kenntnisse vermitteln, damit Sie eine bewusste Wahl der angebotenen Leistungen treffen können 1.VORSTELLUNG Vorwort der Landesrätin für Gesundheit Grußwort des Generaldirektors 13 1.VORSTELLUNG VORWORT DER LANDESRÄTIN FÜR GESUNDHEIT „Gesundheit ist gewiss nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts,“ unterstrich der deutsche Philosoph Arthur Schopenhauer schon vor über 150 Jahren. Gesundheit ist eine der wichtigsten Grundlagen für Lebensqualität und ein gelingendes Leben. Die Förderung der Gesundheitsvorsorge und das Angebot einer hochqualitativen medizinischen Versorgung für unsere Bevölkerung sind seit jeher eines der zentralen Anliegen aller politischen Entscheidungen. Diesem Anliegen folgend wurden in Südtirol landesweit sehr gut ausgestattete Gesundheitseinrichtungen und Dienste geschaffen, die allen Bürgerinnen und Bürgern ein breites Angebot an Gesundheitsleistungen eröffnen. Mit gegenseitigem Vertrauen und in Zusammenarbeit zwischen der Landesabteilung für das Gesundheitswesen, dem Südtiroler Sanitätsbetrieb, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Bevölkerung gelingt die Förderung, der Schutz und die Wiederherstellung der Gesundheit. Eine stetige Verbesserung der Dienste und die Sensibilisierung für eine gesundheitsbewusste Lebensweise tragen wesentlich dazu bei. Die vorliegende „Charta der Gesundheitsdienste des Südtiroler Sanitätsbetriebes“ bietet den Bürgerinnen und Bürgern transparente Informationen zu ihren Rechten und Pflichten und ein umfassendes Verzeichnis aller Dienste im Gesundheitswesen. In ihrer übersichtlichen Darstellung bildet diese Broschüre ein informatives Nachschlagwerk, das – und dessen bin ich mir sicher - für die Südtiroler Bevölkerung sehr hilfreich sein wird. Die Landesrätin für Gesundheit Dr.in Martha Stocker VORWORT DER LANDESRÄTIN FÜR GESUNDHEIT Liebe Bürgerinnen und Bürger, 14 1.VORSTELLUNG GRUSSWORT DES GENERALDIREKTORS GRUSSWORT DES GENERALDIREKTORS Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, liebe Patientinnen und Patienten, in der heutigen Zeit ist Dr. Google immer in Reichweite; er hat aber keineswegs immer die besten Tipps und Ratschläge parat. Vor allem in persönlichen Momenten der Krankheit, Gebrechlichkeit und Angst ist es nur allzu menschlich - und heute längst üblich - im Internet nach Meinungen und Erfahrungen Anderer zu suchen. Mehr Informationen bedeuten jedoch nicht unbedingt mehr Orientierung. Mit der vorliegenden Charta bietet Ihnen der Südtiroler Sanitätsbetrieb einen Wegweiser durch das vielfältige Angebot und eine praktische Anleitung für die Inanspruchnahme der Leistungen. Das rund 120 Seiten starke Nachschlagewerk gibt kurz und kompakt einen Überblick über die verschiedenen Einrichtungen und Dienste, informiert über die wichtigsten Abläufe und Zugangsmodalitäten und erläutert die Schwerpunkte der Gesundheitsversorgung in Südtirol. Der Charta zugrunde liegt der Gedanke einer Vereinbarung mit den Bürgerinnen und Bürgern. Gut informiert können Sie selbstverantwortlich die Dienstleistungen des Sanitätsbetriebes in Anspruch nehmen. Dadurch gewinnen Sie an Freiheit und tragen umgekehrt zum besseren Funktionieren der Dienste bei. Die Charta zielt darauf ab, Ihre Rechte zu stärken, indem die Qualitätsstandards, die wir für die Versorgung als wesentlich erachten, einsichtig und transparent kommuniziert werden. Möge Ihnen dieser „Wegweiser“ bei der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen behilflich sein und schnell und rasch jene Informationen zur Verfügung stellen, derer Sie bedürfen! Der Generaldirektor Dr. Thomas Schael . ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE UND ZIELVORHABEN Gesundheit ist eine der wichtigsten Ressourcen, die eine positive soziale, wirtschaftliche und persönliche Entwicklung ermöglicht und stellt damit einen wichtigen Aspekt der Lebensqualität dar 2.ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE UND ZIELVORHABEN Institutionelle Ziele Unsere Charta der Gesundheitsdienste Informierte Zustimmung Datenschutz (Ges. Nr. 196/2003) Qualitätsstandards 17 2.1 INSTITUTIONELLE ZIELE Auftrag Auftrag des Betriebes ist es, den Gesundheitsschutz für das gesamte Gebiet der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol zu garantieren, sowie den Gesundheitsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen. Der Betrieb garantiert Leistungen und Dienste der Prävention, Therapie, Pflege und Rehabilitation, die in der Landesprogrammmierung und in den Staatsbestimmungen vorgesehen sind. Weiters verfolgt der Betrieb das Ziel der Förderung der Gesundheit, im Sinne einer gesamtheitlichen Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung. Zu diesem Zwecke gewährleistet der Betrieb die von der Landesregierung festgelegten wesentlichen Betreuungsstandards (WBS) und zusätzlichen Leistungen (extra-WBS), wobei er sich der betriebseigenen Dienste oder der von anderen öffentlichen oder privaten akkreditierten Körperschaften gemäß den in den Vertragsabkommen angegebenen qualitativen und quantitativen Merkmalen angebotenen Dienste bedient; dabei darf der Rahmen des Betriebshaushaltes nicht überschritten werden. Die WBS sind Leistungen und Dienste, die der nationale Gesundheitsdienst allen Anspruchsberechtigten unentgeltlich bzw. gegen einen Selbstbehalt in Form eines Tickets gewährt Strategische Vision des Betriebes Um die Gesundheitsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und die professionellen Erwartungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erfüllen, richtet der Betrieb eine Organisation ein, die Vertrauen erweckt. Diese strategische Vision wird von einigen allgemein anerkannten Grundsätzen abgeleitet. Die Grundsätze dieser strategischen Vision sind folgende: • die Gleichstellung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger; • die Erfüllung der Gesundheitsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger durch angemessene Leistungen; • die laufende Verbesserung der Qualität der angebotenen Leistungen; • die Miteinbeziehung und die ständige Qualifikation des Personals mittels Aus- und Weiterbildungsprogrammen, wobei die ständige Entwicklung neuer Kenntnisse und Zuständigkeiten des Personals zu fördern sind; • die Optimierung des Ressourceneinsatzes im Hinblick auf die Erreichung von hohen Effizienz- und Wirksamkeitsstandards. Grundwerte des Betriebes Der Betrieb gründet auf allgemein anerkannten ethischen Grundwerten, an denen sich das Verhalten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientiert. Der Betrieb handelt nach folgenden Werten: • Professionalität • Zusammenarbeit • Loyalität und Engagement • Verantwortung • Transparenz • Datenschutz Schmerzfreies Krankenhaus Mit Inkrafttreten des Gesetzes 38 im März 2010, „Maßnahmen, um den Zugang zu Palliativ- und Schmerztherapie zu gewährleisten,“ wurde es Pflicht, die Erhebung des Schmerzes, die analgetische Technik, die verwendeten Medikamente und die erzielten Ergebnisse in die Patientenkartei einzutragen. Die Anerkennung, dass der Zugang zur Palliativ- und Schmerztherapie ein Recht der Bürgerin und des Bürgers ist, zeigt die steigende Achtung vor der Lebensqualität der Patientin und des Patienten, auch prioritäres Ziel unseres Betriebes. Die Ausbildung der letzten Jahre hat ermöglicht, die Sensibilität und Aufmerksamkeit des Gesundheitspersonals für die Schmerzen der Patientinnen und Patienten zu erhöhen, damit alles getan wird, um die Schmerzen zu lindern. 2.2 UNSERE CHARTA DER GESUNDHEITSDIENSTE Die Charta der Gesundheitsdienste ist die Vereinbarung zwischen dem Sanitätsbetrieb und der Bevölkerung hinsichtlich der Formen der Förderung, des Schutzes und der Wiederherstellung der Gesundheit. Da es sich um eine gegenseitige Vereinbarung handelt, muss die- INSTITUTIONELLE ZIELE / UNSERE CHARTA DER GESUNDHEITSDIENSTE 2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEUND ZIELVORHABEN 18 2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEUND ZIELVORHABEN INFORMIERTE ZUSTIMMUNG / DATENSCHUTZ se auf Transparenz und auf gegenseitiger Zusammenarbeit aufbauen, was bedeutet, dass die Partnerinnen und Partner Informationen geben und erhalten, zuhören, zusammen Lösungen finden, um anfallende Probleme zu überwinden und um neue Wege zu finden, das Gesundheitswesen zu verbessern; es bedeutet aber auch, dass jede Person sich sowohl individuell als auch in der Gemeinschaft gesundheitsbewusst verhält. Der Sanitätsbetrieb und die Bürgerinnen und Bürger müssen verantwortungsbewusst bei der Umsetzung der Bestimmungen zusammenwirken. Für den Sanitätsbetrieb bedeutet diese Vereinbarung, dass er: • die grundsätzlichen Entscheidungen und Ausrichtungskriterien erläutert, ebenso die durchgeführten Tätigkeiten und die angebotenen Dienste, die entweder vom Betrieb selbst oder von anderen Stellen erbracht werden, denen bestimmte Tätigkeiten übertragen werden; • die garantierten Qualitätsstandards gewährleistet; • die Verpflichtungen einhält, die er eingegangen ist, um den Dienst ständig zu verbessern; • den Schutz der Bürgerinnen und Bürger und deren Mitbestimmung gewährleistet. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Vereinbarung, dass sie: • alle Maßnahmen treffen, um das Gebiet vor Gesundheitsrisiken zu schützen; • sich nach Möglichkeit immer so verhalten, dass eine Gefährdung der Gesundheit vermieden wird; • sich über die Dienste informieren; • die Dienste in angemessener Form in Anspruch nehmen, da jeder kleinste Missbrauch Verzögerungen für jene Patientinnen und Patienten mit sich bringen kann, die die Leistungen wirklich brauchen; • mit den Diensten dahingehend zusammenarbeiten, dass die Leistungen zeitgerecht erbracht werden und das bestmögliche Ergebnis erzielen; • mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dienstes über die therapeutischen Entscheidungen, die sie betreffen, sprechen und die Empfehlungen befolgen, da dies sicher dazu beiträgt, positive Ergebnisse zu erzielen; • auf Unregelmäßigkeiten und/oder Fehlleistungen hinweisen, aber auch Anregungen und Vorschläge für Verbesserungen vorbringen. Die Charta der Dienste enthält alle Angaben, die Sie brauchen, um sich in den Diensten zurechtzufinden, um diese in Anspruch nehmen zu können. Um die Nutzung zu erleichtern, gliedert sie sich in mehrere Abschnitte zu den einzelnen Gesundheitsdiensten. Die Charta ist bei den Sprengeln und in den Ämtern für Kommunikation und Bürgeranliegen der einzelnen Gesundheitsbezirke erhältlich. 2.3 INFORMIERTE ZUSTIMMUNG „Der Arzt muss dem Patienten genaue Informationen über Diagnose, Prognose, Perspektiven und mögliche diagnostische und therapeutische Alternativen sowie die wahrscheinlichen Folgen seiner Entscheidungen übermitteln. Dabei muss der Arzt die Fähigkeit des Patienten berücksichtigen, die vorgeschlagenen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen zu verstehen. Jede weitere Informationsanfrage von Seiten des Patienten muss zufriedenstellend beantwortet werden.“ (Art. 30 Medizinischer Ethikkodex). 2.4 DATENSCHUTZ (GES. NR. 196/2003) Sensible Daten Die Bürgerinnen und Bürger, die im Sanitätsbetrieb zur Diagnose und Behandlung medizinische Leistungen und administrative Vorgänge tätigen, haben das Recht auf Wahrung absoluter Vertraulichkeit ihrer Daten und auf Garantie ihrer Grundrechte und Menschenwürde. Die persönlichen Daten, welche den gesundheitlichen Zustand offenbaren, sind als „sensible Daten“ definiert und dürfen nicht weitergegeben werden. Zum Schutz der personenbezogenen Daten gibt es einen Datenschutzkodex zur verstärkten Regelung ihrer Bearbeitung im Gesundheitsbereich. Datenbearbeitung Artikel 13 des Datenschutzkodexes sieht vor, dass vor der Datenerfassung die Bürgerinnen 19 2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEUND ZIELVORHABEN Zustimmung zur Datenverarbeitung Die Zustimmung für die Verarbeitung der Daten ist unerlässlich, damit sich der Sanitätsbetrieb für den Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger einsetzen kann. Sollte die Zustimmung für die Verarbeitung der Daten verweigert werden, kann der Sanitätsbetrieb keine gesundheitlichen Leistungen zu Gunsten dieser Personen durchführen. Dringende Leistungen werden jedoch auch ohne Zustimmung für die Datenverarbeitung erbracht. Es ist möglich, die Zustimmung auch für einzelne Leistungen abzugeben. Gesundheitsbezogene Daten sind auch für die Forschung wichtig, die Daten können für diesen Zweck nur in anonymer Form unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden. In besonderen Fällen kann eine weitere Zustimmung eingeholt werden. DATENSCHUTZ und Bürger über die künftige Verwendung der Daten, die zum Zweck des Gesundheitsschutzes erforderlich sind, genauestens informiert werden. 20 2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEUND ZIELVORHABEN 2.5 QUALITÄTSSTANDARDS Der Betrieb verpflichtet sich, den Bürgerinnen und Bürgern die vorgesehenen Qualitätsstandards hinsichtlich der Dienstleistungen zu gewährleisten. Tab.1 Qualitätsstandard ID Kategorie 1 2 3 QUALITÄTSSTANDARDS 4 5 6 Zwischenmenschliche Beziehungen Humanität Faktor Ziel Indikator Gute Erkennbarkeit des Personals Alle MitarbeiterInnen des Betriebes müssen das sichtbar angebrachte Erkennungsschild tragen Mitarbeiteranzahl, die das Erkennungsschild 100% tragen/Anzahl aller MitarbeiterInnen Regelmäßige Kontrollen des Verantwortlichen, Überwachung der Beschwerden / Meldungen Vorliegen von Standards zur Schmerztherapie Im Intranet veröffentlichte Standards Überwachung durch Verteilung von Fragebögen Einsatz von notwendigen Ressourcen zur Palliativ-Betreuung (Krankenhausbetten, Hospize, …) 100% Überwachung auf Betriebsebene Die vorgesehenen Termine für die Dokumentation einhalten Anzahl ausgehändigAushändigung der Kran- ter Krankengeschichkengeschichte innerhalb ten innerhalb 30 Tader vorgesehenen Frist gen/ Anzahl Anfragen zur Aushändigung 100% Überwachung der Beschwerden/ Meldungen Den Zugang erleichtern Verkürzung der Wartezeiten im Wartesaal Die Betreuung gewährleisten Vorliegen und Umsetzung von Gewährleistung eines standardisierten Begeregelten klinischen treuungspfaden auf Pflege- und Betreuungs- Betriebsebene prozesses Anzahl Erstkonsulenzen Angemessene ambulante und stationäre Gewährleistung der Schmerztherapie notwendigen Leistungen zur LindeGewährleistung des rung des Leidens Zugangs zur PalliativBetreuung Wartezeiten Zugang Betreuung Schutz, Zuhören und Überprüfung Auskünfte und Kommunikation Mitbeteilung der BürgerInnen Antwort auf die Beschwerden innerhalb der vorgeschriebenen Termine, außer bei besonders komplexen Fällen Anzahl der BürgerInnen mit Wartezeiten unter 30 Minuten/Anzahl aller BürgerInnen im Wartesaal Standard Kontrolle 80% der BürgerInnen mit WarErhebungen tezeit unter der Wartezeiten 30 Minuten Im Intranet veröffentlichte Betreuungspfade Audit 100% Überwachung mittels Bericht Angewandtes Verwaltungsverfahren der Beschwerden Im Intranet veröffentlichtes Verwaltungsverfahren Überprüfung der Einhaltung des Verfahrens Anzahl beantworteter Beschwerden innerhalb von 30 Tagen/ Anzahl aller erhaltenen Beschwerden 100% Überwachung der Zeitspanne der Antwort Information der Betreuten über das therapeutische Verfahren Gewährleistung eines ersten Aufklärungsgesprächs Anzahl der Betreuten, die mit den erhaltenen Informationen zufrieden sind/Anzahl aller informierten Betreuten 95% Überwachung durch Verteilung von Fragebögen Information der PatientInnen über die angebotenen Leistungen Gewährleistung von Information mittels Broschüren/ Charta der Gesundheitsdienste Vorliegen von Informationsmaterial Verteilung 100% der Dokumentation an die Betreuten Überwachung der Verteilung von Informationsblättern Angewandtes, spezifisches Verwaltungsverfahren Im Intranet veröffentlichtes Verfahren Der Informationsprozess und die EinGewährleistung der willigung der inforEinwilligung der informierten Betreuten mierten Betreuten oder gesetzlichen VertreterInnen Anzahl nicht dringender Eingriffe mit unterschriebener Ein100% willigung/ Anzahl aller nicht dringenden chirurgischen Eingriffe Überprüfung der Beachtung/ Einhaltung des Verfahrens . DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB Der Betrieb übt die öffentliche Funktion zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit aus, indem er ein integriertes Netz der Gesundheitsdienste für Vor- und Nachsorge entwickelt und verwaltet 3.DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB Vorstellung des Sanitätsbetriebes Gesundheitsbezirke, Krankenhäuser und Territorium Primariae, Primare, Verantwortliche, Koordinatorinnen und Koordinatoren der Abteilungen und Dienste 23 3. DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB 3.1 VORSTELLUNG DES SANITÄTSBETRIEBES Südtiroler Sanitätsbetrieb Sparkassenstraße 4 39100 Bozen Webseite http://www.sabes.it Generaldirektor: Sanitätsdirektor: Pflegedirektor: Verwaltungsdirektor: Dr. Thomas Schael Dr. Oswald Mayr Dr. Robert Peer RA. Dr. Marco Cappello Der Südtiroler Sanitätsbetrieb umfasst ein Gebiet von 7.400,43 km². Zum 31.12.2013 zählte die Wohnbevölkerung 515.714 Einwohner. Comprensorio sanitario Fläche (km²) Bevölkerung (Einwohnerzahl) Bozen 1512,57 230.052 Meran 2542,41 133.837 Brixen 1273,79 74.279 Bruneck 2071,66 77.546 Sanitätsbetrieb 7400,43 515.714 Quelle: ISTAT/ASTAT Sprengel und Sprengelstützpunkte VORSTELLUNG DES SANITÄTSBETRIEBES Tab.2 Wohnbevölkerung und Fläche der Gesundheitsbezirke 24 3. DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB 3.2 GESUNDHEITSBEZIRKE, KRANKENHÄUSER UND TERRITORIUM Gesundheitsbezirk Bozen Bezirksdirektor: Sanitätskoordinator: Koordinierende Pflegedienstleiterin: Verwaltungskoordinator: Dr. Umberto Tait Dr. Walter Pitscheider Dr.in Thea Villgrattner Dr. Enrico Wegher GESUNDHEITSBEZIRKE, KRANKENHÄUSER UND TERRITORIUM Zentralkrankenhaus Bozen L.-Böhler-Str. 5 39100 Bozen Tel. 0471 908 111 Fax 0471 908 250 Ärztlicher Direktor: Dr. Flavio Girardi Pflegedienstleiterin: Dr.in Thea Villgrattner Verwaltungsleiter: Dr. Enrico Wegher Territorium Bozen Distretti sanitari: - Bozen - Grödental - Eggental/Schlern - Salten/Sarntal/Ritten - Überetsch - Unterland - Leifers/Branzoll/ Pfatten Ärztlicher Direktor: Dr. Paolo Conci Pflegedienstleiterin: Dr.in Gundula Gröber Gesundheitsbezirk Meran Bezirksdirektorin: Sanitätskoordinator: Koordinierender Pflegedienstleiter: Verwaltungskoordinator: Schwerpunktkrankenhaus Meran Rossinistr. 5 39012 Meran Tel. 0473 263 333 Fax 0473 264 688 Dr.in Irene Pechlaner Dr. Roland Döcker Dr. Frank Blumtritt Dr. Gottfried Federspiel Krankenhaus der Grundversorgung Schlanders Krankenhausstr. 3 39028 Schlanders Tel. 0473 738 111 Fax 0473 738 425 Ärztlicher Direktor: Dr. Roland Döcker Ärztlicher Direktor: Dr. Anton Theiner Pflegedienstleiter: Dr. Frank BlumtrittPflegedienstleiter: Dr. Christoph Alber Verwaltungsleiter: Dr. Gottfried Federspiel Verwaltungsleiter: Dr. Gottfried Federspiel (geschäftsführend) Territorium Meran Gesundheitssprengel: Pflegedienstleiterin:Dr.in Nadia Cervo - Meran/Umgebung - PasseiertalVerwaltungsleiter: Dr. Hugo Minach - Naturns/Umgebung - Mittelvinschgau - Lana/Umgebung - Obervinschgau 25 3. DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB Gesundheitsbezirk Brixen Schwerpunktkrankenhaus Brixen Dr. Siegfried Gatscher Dr. Karl Lintner Emanuela Pattis Dr.in Evelin Reinstaller Krankenhaus der Grundversorgung Sterzing Dantestr. 51 39042 Brixen Tel. 0472 812 111 Ärztlicher Direktor: Dr. Martin Ogriseg Geschäftsf. Pflegedienstleiterin: Emanuela Pattis Verwaltungsleiter: Dr. Markus Thaler Margarethenstr. 24 39049 Sterzing Tel. 0472 774 111 Fax 0472 774 109 Ärztlicher Direktor: Dr. Franz Ploner Geschäftsf. Pflegedienstleiterin: Emanuela Pattis Verwaltungsleiter: Dr. Peter Kinzner Territorium Brixen Gesundheitssprengel: - Brixen/Umgebung - Klausen/Umgebung - Wipptal Ärztlicher Direktor: Dr. Karl Lintner Geschäftsf. Pflegedienstleiterin: Emanuela Pattis Verwaltungsleiterin: Dr.in Evelin Reinstaller Gesundheitsbezirk Bruneck Bezirksdirektor: Sanitätskoordinator: Koordinierender Pflegedienstleiter: Verwaltungskoordinator: Schwerpunktkrankenhaus Bruneck Krankenhausstr. 11 39031 Bruneck Tel. 0474 581 111 Fax 0474 586 000 Dr. Walter Amhof Dr. Thomas Lanthaler Dr. Alexander Kugler Dr. Wolfgang Alton Krankenhaus der Grundversorgung Innichen Freisingstr. 2 39038 Innichen Tel. 0474 917 111 Fax 0474 917 000 Ärztliche Direktorin: Dr.in Monika Zäbisch Ärztlicher Direktor: Dr. Thomas Lanthaler Pflegedienstleiter: Dr. Alexander KuglerPflegedienstleiterin: Helene Burgmann Verwaltungsleiter: Dr. Gerhard GrießmairVerwaltungsleiterin: Dr.in Renate Plitzner Territorium Bruneck Gesundheitssprengel: - Bruneck/Umgebung - Gadertal - Tauferer/Ahrntal - Hochpustertal Ärztlicher Direktor: Dr. Josef Leitner Pflegedienstleiterin: Elfriede Ploner Verwaltungsleiter: Dr. Wolfgang Alton GESUNDHEITSBEZIRKE, KRANKENHÄUSER UND TERRITORIUM Bezirksdirektor: Sanitätskoordinator: Geschäftsf. Koordinierende Pflegedienstleiterin: Verwaltungskoordinatorin: 26 PRIMARIAE, PRIMARE, VERANTWORTLICHE, KOORDINATORINNEN UND KOORDINATOREN DER ABTEILUNGEN UND DIENSTE 3. DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB 3.3 PRIMARIAE, PRIMARE, VERANTWORTLICHE, KOORDINATORINNEN UND KOORDINATOREN DER ABTEILUNGEN UND DIENSTE Gesundheitsbezirk Bozen Krankenhaus Bozen Tab.3 Liste der Abteilungen und Dienste im Krankenhaus Ärztlicher Krankenhausbereich Anästhesie und Intensiv 1 (Schmerztherapie) Telefon 0471 Anästhesie und Intensiv 2 908 522 Apotheke Augenabteilung Orthoptik Beobachtungsstation Chirurgie 4. Stock Chirurgie 5. Stock Dermatologie Diabetologie Diätetik und klinische Ernährung Erste Hilfe Gastroenterologie Endoskopie des Verdauungstraktes Gefäß- und Thoraxchirurgie Geriatrie I Geriatrie II Gynäkologie Geburtshilfe Hals-, Nasen-, Ohrenabteilung Logopädie 908 295 Peter Zanon (geschäftsführend) Pietro Paluselli (Direktor) 908 605 Enrico Bertelli 908 441 908 468 908 456 909 901 908 384 908 545 908 443 Mario La Guardia Maria Christanell Karin Waldhauser Wilma Flunger Federico Martin Michela Vettorato Prof. Klaus Eisendle Prof. Christian Wiedermann Lucio Lucchin Mario La Guardia 908 506 Lucia Piazzi (geschäftsführend) 909 700 909 852 909 853 Reinhold Perkmann Ivana Gentilini Johanna Elisabeth Eisath Nicoletta Facchin Martina Lazzeri Elke Gasser Roberta Dapor Renata Ruocco Albert March Ferdinando Segala 908 530 Sergio Messini 908 641 Rolando Füstös 908 673 Hämatologie 908 807 Immunhämatologie Infektionskrankheiten Innere Medizin 7. Stock Innere Medizin 6. Stock Stroke Unit Kardiologie – UTIC und Funktionsproben 908 290 908 543 908 553 908 566 909 086 Kinderchirurgie 909 837 Labor für Mikrobiologie und Virologie Medizinische Onkologie Nephrologie Dialyse Neonatologie Neugeborenenintensiv Primariat Dr.in/Dr. Pflegekoordination Franco Auricchio Damiano Polli Atto Billio (geschäftsführend) Ivo Gentilini Peter Mian Prof. Christian Wiedermann 908 572 Rainer Oberhollenzer (geschäftsführend) Paolo Andriolo (Verantwortlicher) Elisabetta Pagani (geschäftsführend) Claudio Graiff 908 579 Bruno Giacon 908 653 Hubert Messner 909 950 909 627 Alessandra Debertol Marina Sartore Judith Gostner (geschäftsf.) Carmen Pardeller Aloisia Tiefenbrunner Andrea Pinna Sabine Pardeller Giorgio Costazza Tiziana Macera-Mascitelli Gisella Fratucello Massimo Giacometti Dorothea Morandell Maira Nicoletti Maria Idone Massimo Dalla Villa Luciano Giuliani Judith Savio Silvana Prevedel 3. DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB Neurochirurgie 909 716 Neurologie 908 589 Nuklearmedizin 908 313 Onkologische Strahlentherapie Orthopädie – Traumatologie Pathologische Anatomie Pädiatrie Pneumologie, Physiopathologie Endoskopie der Atemwege Psychiatrie 442 770 908 677 908 145 908 648 Andreas Schwarz Giulietta Tabiadon (geschäftsführend) Mohsen Farsad (geschäftsführend) Prof. Peter Lukas (Direktor) Michael Memminger Guido Mazzoleni Lydia Pescollderungg 908 317 Giulio Donazzan 909 800 Psychologie 909 884 Prof. Andreas Conca Mariantonietta Mazzoldi (Direktorin) Physische Rehabilitation (Abteilung) Physische Rehabilitation (Dienst) Radiodiagnostik Urologie Zahnheilkunde Zentrallabor für klinische Pathologie Rita Carli Monica Webber Othmar Teutsch Andreas Tschurtschenthaler Gerda Riedmann Erica Menia Dorothea Morandell Michele Bertuzzo (geschäftsführend) Lorenzo Migliorini 907 428 Peter Zelger Zita Cassar Milena Annovi 908 494 908 686 908 408 Giampietro Bonatti Prof. Armin Pycha Fabrizio Fontanella Giorgio Benati Agnes Blasbichler Roberto Beccari 908 306 Prof. Markus Herrmann Roland Nocker Territorium Bozen Tab.4 Liste der Dienste auf dem Territorium Ärztlicher territorialer Bereich 118 Landesnotrufzentrale Abhängigkeitserkrankungen Arbeitsmedizin Basismedizin Genetische Beratung Telefon 0471 907 570 907 060 907 900 909 133 907 100 Primariat Dr.in/Dr. Pflegekoordination Manfred Brandstätter Elio Dellantonio Angela Merseburger (geschäftsf.) Paolo Conci Lydia Pescollderungg Paolo Berenzi Romina Rossi Maria Lia Gundula Gröber Dorothea Morandell Adelheit Foppa Felice Sansonetti (Techniker für die Vorbeugung) Hygiene und öffentliche Gesundheit 909 211 Josef Simeoni Hospice - Palliativstation 908 501 Massimo Bernardo (Verantwortlicher) Lia Ossana Gianluca Casara (Verantwortlicher) Cinzia Fanelli Kinder- und Jugendneurologie und Rehabilitation Überbetrieblicher Dienst für Hörgeschädigte Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie Pneumologie Psychiatrische Rehabilitation Bozen-Gries Psychiatrische Rehabilitation „Von Gelmini“ - Salurn Psychologie 466 666 466 630 446 211 Prof. Andreas Conca 909 600 Paolo Pretto Luigi Basso (Verantwortlicher) Barbara Plattner (Verantwortliche) Mariantonietta Mazzoldi (Direktorin) 283 447 888 777 435 001 Simone Pattaro Paola Pomarolli Armando Plank PRIMARIAE, PRIMARE, VERANTWORTLICHE, KOORDINATORINNEN UND KOORDINATOREN DER ABTEILUNGEN UND DIENSTE 27 PRIMARIAE, PRIMARE, VERANTWORTLICHE, KOORDINATORINNEN UND KOORDINATOREN DER ABTEILUNGEN UND DIENSTE 28 3. DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB Ärztlicher territorialer Bereich Radiodiagnostik Rechtsmedizin Rehabilitationsdienst Logopädie Telefon 0471 907 371 909 215 909 415 466 671 Sportmedizin 435 630 Tierärztlicher Dienst ZPG Zentrum für Psychische Gesundheit 635 170 907 031 Primariat Dr.in/Dr. Pflegekoordination Giampietro Bonatti Giovanna Zanirato Alfonso Viola Monika Premstaller Anna Pichler Isabella Ruta Peter Zelger Stefan Resnyak (geschäftsführend) Alessandro Fugatti Stefano Torresani (Verantwortlicher) Maria Romeo Klaus Jakomet Fabio Carpi Gesundheitsbezirk Meran Krankenhaus Meran Tab.5 Liste der Abteilungen und Dienste im Krankenhaus Ärztlicher Krankenhausbereich Anästhesie und Intensivmedizin Telefon 0473 263 110 Primariat Dr.in/Dr. Pflegekoordination Gerold Drüge Barbara Battistini (Direktorin) Georg Schönhuber Robert Kobald Apotheke 264 936 Augenabteilung 263 530 263 330/ 380 251 201 251 250 Prof. Heinrich Pernthaler Herta Bachmann Pierfrancesco Zampieri Maria Elena Azzaro Anita Stadler Elisabeth Gruber 251 100 Martina Lanthaler (responsabile) Elisabeth Rauch 263 020 Norbert Pfeifer (Verantwortlicher) David Hofer Christian Wenter Erika Kuppelwieser Herbert Heidegger Klaus Wohlgemuth Waltraud Holzknecht Roberto Magnato (geschäftsführend) Nadja Olivieri Andreas Lochmann Monika Zöschg Roberto Vanin 251 400 Rupert Paulmichl Donatella Arcangeli (Verantwortliche) Christian Thuile (Direktor) 263 001 Stefan Platzgummer Frediano Tezzon Hartmann Waldner Stefano Fratturato Pädiatrie Psychiatrie 264 480 263 430/ 480 264 230 267 000 Edith Maier Flora Gnech Monica Alber Roberto Vanin Stefania Casarotto Michael Brühl Psychologie 251 000 Radiodiagnostik 263 070 Prof. Josef Egger Verena Perwanger Norbert Längerer (Verantwortlicher) Anton Wieser Rehabilitation 267 250 Claudia Meinecke Urologie Zahnheilkunde 264 380 251 370 Josef Aufderklamm Christian Greco (Direktor) Chirurgie Dermatologie Diätetik und klinische Ernährung Dienst für Kinderrehabilitation und Logopädie Erste Hilfe Gynäkologie Geburtshilfe 267 150/ 100 264 330 264 130 Hals-, Nasen-, Ohrenabteilung 263 530 Geriatrie Innere Medizin Kardiologie Kinder- und Jugendpsychiatrie/ -psychotherapie Komplementärmedizin Labor für chemisch-klinische Analysen und Mikrobiologie Neurologie Orthopädie 264 530/ 580 264 430 267 050 Nadja Olivieri Michael Brühl Massimo Favalli Roberto Rebellato Gudrun Nischler Klaus Wohlgemuth Corrado Zacchino 3. DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB Zentrale chirurgische Tagesklinik Zentrale internistische Tagesklinik 263 230 263 280 Ennio Longo (Verantwortlicher) Prof. Manfred Mitterer Monika Alber Gögele Monika Alber Gögele Krankenhaus Schlanders Tab.6 Liste der Abteilungen und Dienste im Krankenhaus Ärztlicher Krankenhausbereich Anästhesie Chirurgie Telefon 0473 735 220 738 200 Primariat Dr.in/Dr. Pflegekoordination Anton Theiner Peter Georg Stecher Helmuth Weiss (Verantwortlicher) Gerhard Piccolruaz Lukas Schwarz Erste Hilfe 735 000 Gynäkologie Geburtshilfe 735 460 Robert Rainer Innere Medizin 738 100 738 300 Prof. Oreste Pieramico Labor 735 300 Pädiatrie (Mutter-Kind-Bereich) 735 460 Radiodiagnostik 735 020 Martina Filippi (Verantwortliche Biologin) Helmuth Egger (geschäftsführend) Martin Schaller (Verantwortlicher) Emma Fleischmann Anna M.Pichler Sibylle Kaserer Waltraud Gruber Anna M. Pichler Helga Gruber Rosamunde Bernhart Anna Gasser Territorium Meran Tab.7 Liste der Dienste auf dem Territorium Ärztlicher territorialer Bereich Telefon 0473 Abhängigkeitserkrankungen 251 760 Basismedizin 496 746 Primariat Dr.in/Dr. Gabriele Ghirardello (Direktor) Ernst Oberschartner (geschäftsführend) Pflegekoordination Lorena Maistrello Nadia Cervo Hygiene und öffentliche Gesundheit Psychiatrie 222 533 Simone Schmorak Ingrid Erlacher 263 600 Gabriella Bernardi Psychologie 251 000 Verena Perwanger Josef Roman Pichler (Direktor) Gesundheitsbezirk Brixen Krankenhaus Brixen Tab.8 Liste der Abteilungen und Dienste im Krankenhaus Ärztlicher Krankenhausbereich Anästhesie und Intensivmedizin, Sterilisation; Operationssäle Apotheke Telefon 0472 Primariat Dr.in/Dr. Pflegekoordination 813 845 Georg Rammlmair Martin Pflanzer Silke Achammer 813 260 Augenabteilung 812 420 Chirurgie - Plastische Chirurgie Dermatologie Erste Hilfe 812 532 812 410 812 444 Anna Avi Ruth Leimegger (geschäftsführend) Josef Widmann Carla Nobile Martin Ogriseg Erwachsenenrehabilitation 812 900 Gertraud Gisser Gynäkologie 812 562 Arthur Scherer Agnes Gebhard Elisabeth Thurner Agnes Gebhard Josef Brunner Albert Gruber Elisabeth Hopfgartner Franziska Penn PRIMARIAE, PRIMARE, VERANTWORTLICHE, KOORDINATORINNEN UND KOORDINATOREN DER ABTEILUNGEN UND DIENSTE 29 PRIMARIAE, PRIMARE, VERANTWORTLICHE, KOORDINATORINNEN UND KOORDINATOREN DER ABTEILUNGEN UND DIENSTE 30 3. DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB Ärztlicher Krankenhausbereich Hals-, Nasen-, Ohrenabteilung Innere Medizin Kinderrehabilitation Labor Neurologie Orthopädie und Traumatologie Pädiatrie Psychiatrischer Dienst Psychologie Radiodiagnostik Urologie Zahnheilkunde Telefon 0472 812 600 812 743 812 840 813 200 813 120 Primariat Dr.in/Dr. Pflegekoordination Paul Goller Reinhold Oberhofer Gertraud Gisser Martin Ogriseg Franz Spögler Ilse Leimegger Agnes Messner Elisabeth Lamprecht Irmgard Schmidhofer Agnes Gebhard 812 803 Franz Erschbaumer Franz Gruber 812 670 812 942 813 100 813 150 812 922 812 420 Markus Markart Josef Schwitzer Roland Kiem Alessio Salsa Lukas Lusuardi Cornel Strüning Martha Pürgstaller Peter Vorhauser Edeltraud Zössmayr Elisabeth Thurner Agnes Gebhard Krankenhaus Sterzing Tab.9 Liste der Abteilungen und Dienste im Krankenhaus Ärztlicher Krankenhausbereich Anästhesie und Intensivmedizin Apotheke Chirurgie/Orthopädie Erste Hilfe Erwachsenenrehabilitation Kinderrehabilitation Gynäkologie/Geburtshilfe Telefon 0472 774 312 774 425 774 352 774 305 Primariat Dr.in/Dr. Pflegekoordination Franz Ploner Anna Avi Robert Pfitscher Franz Ploner Anna Braunhofer Margareth Staudacher Margareth Rabensteiner 774 482 Gertraud Gisser Margit Obexer 774 322 Prof. Albrecht Giuliani Christian Wenter (geschäftsführend) Franz Ploner Franz Spögler Gertraud Gisser Konrad Mussner Roland Keim Alessio Salsa Carlo Brancaccio Sabine Nitz Elmar Bernabè Maria Stieger Innere Medizin 774 372 Labor Neurologie Neurorehabilitation Pädiatrie Psychologie Radiodiagnostik Zahnheilkunde 774 422 774 432 774 470 774 340 774 498 774 412 774 442 Gabriele Engl Erika Rigger Maria Stieger Marco Lavoriero Sabine Nitz Territorium Brixen Tab.10 Liste der Dienste auf dem Territorium Ärztlicher territorialer Bereich Abhängigkeitserkrankungen Bad Bachgart Basismedizin Hygiene und öffentliche Gesundheit Psychiatrie Telefon 0472 813 230 887 600 813 660 Primariat Dr.in/Dr. Pflegekoordination Rudolf Schöpf (Leiter) Helmut Zingerle Karl Lintner Peter Vorhauser Bernhard Oberhauser Emanuela Pattis 812 460 Maria Grazia Zuccaro 812 960 Josef Schwitzer Psychologie 813 100 Roland Keim Sportmedizin 813 080 Mauro Fraternali Peter Vorhauser Alfons Pfattner 3. DER SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB Gesundheitsbezirk Bruneck Krankenhaus Bruneck Tab.11 Liste der Abteilungen und Dienste im Krankenhaus Ärztlicher Krankenhausbereich Anästhesie und Intensivmedizin Apotheke Augenabteilung Chirurgie Dermatologie Erste Hilfe Gynäkologie - Geburtshilfe Hals-, Nasen-, Ohrenabteilung Innere Medizin Labor Neurologie Orthopädie und Traumatologie Pädiatrie Physische Rehabilitation Psychiatrie Psychologie Radiodiagnostik Zahnheilkunde Telefon 0474 581 660 581 900 581 570 581 530 581 230 581 200 581 600 581 220 581 400/ 20/40 581 370 581 350 581 700 581 740 581 550 581 480 586 300 586 220 581 250 586 560 Primariat Dr.in/Dr. Pflegekoordination Marco Pizzinini Dorothea Wachtler Ruth Leimegger Walter Thaler Carla Nobile Konrad Forer Bruno Engl Paul Goller Siegfried Weger Peter Santer Arno Gasperi Ernst Demetz Prof. Ralf Geiger Claudio Corradini Roger Pycha Andreas Huber Rolando Lorenzini Sandro Villani Brigitte Griessmair Andrea De Martin Polo Edith Dorigo Franz Fiung Martha Theissl Annelies Hopfgartner Helga Auer, Monika Gasser Edith Oberparleiter Margaret Reier Reinhard Reier Helga Auer Regina Hilber Markus Mayr am Tinkhof Birgit Mayr Erna Mur Markus Fischnaller Martin Rienzner Irmgard Bergmann Krankenhaus Innichen Tab.12 Liste der Abteilungen und Dienste im Krankenhaus Ärztlicher Krankenhausbereich Anästhesie und Wiederbelebung Chirurgie Gynäkologie und Geburtshilfe Medizin Pädiatrie Radiodiagnostik Telefon 0474 917 111 917 220 917 260 917 320 917 280 917 090 Primariat Dr.in/Dr. Pflegekoordination Thomas Lanthaler Johann Steiner Bruno Engl Gottfried Kühebacher Walter Pörnbacher Angelo Dapunt Sonia Tschurtschenthaler Irmgard Schönegger Veronika Bacher Anna Kircher Barbara Steinmaier Johann Trojer Primariat Dr.in/Dr. Pflegekoordination Territorium Bruneck Tab.13 Liste der Dienste auf dem Territorium Ärztlicher territorialer Bereich Telefon 0474 586 511 Marion von Sölder zu Brackenstein Josef Leitner Elfriede Ploner 586 220 Dagmar Regele Thomas Kofler 586 300 586 220 586 280 Roger Pycha Andreas Huber Alex Mitterhofer Rita Agreiter Abhängigkeitserkrankungen 586 200 Basismedizin Hygiene und öffentliche Gesundheit Psychiatrie Psychologie Sportmedizin Monika Rieder PRIMARIAE, PRIMARE, VERANTWORTLICHE, KOORDINATORINNEN UND KOORDINATOREN DER ABTEILUNGEN UND DIENSTE 31 . ALLGEMEINE INFORMATIONEN Die informierten Bürgerinnen und Bürger können entscheiden, die nicht Informierten „glauben“ entscheiden zu können 4.ALLGEMEINE INFORMATIONEN Informationsstellen Grundbetreuung Medizinische Betreuung Medikamente Thermalkuren Fachärztliche Betreuung Verschreibung von Medikamenten und Leistungen Abholen des Befundes Ticket für medizinische Leistungen Allgemeine Daten des Sanitätsbetriebes der Autonomen Provinz Bozen Vormerkung der Leistungen Stationäre Betreuung Ausbildung Ethikkomitee Organspende Autopsie 35 4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Bozen Tel. 0471 908 274 Meran Tel. 0473 263 099 Schlanders Tel. 0473 738 111 Brixen Tel. 0472 812 111 Sterzing Tel. 0472 774 111 Bruneck Tel. 0474 581 111 Innichen Tel. 0474 917 111 4.2 GRUNDBETREUUNG Geburtsmeldung Innerhalb von 3 Tagen in der ärztlichen Direktion des Krankenhauses. 14:30−16:30 Uhr; Freitag, 9:00−11:00 Uhr Krankenhaus Sterzing: • Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr Krankenhaus Bruneck: • Montag−Donnerstag, 9:00−12:00 Uhr und 13:30−15:30 Uhr; Freitag, 9:00−12:00 Uhr oder • innerhalb von 10 Tagen nach der Geburt bei der Geburtsgemeinde der oder des Neugeborenen bzw. Wohnsitzgemeinde eines Elternteils. Dokumente • beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde • Personalausweis der Elternteile Eintragung in den Landesgesundheitsdienst Beim nächstgelegenen Gesundheitssprengel des Wohnsitzes. Dokumente • Wohnsitzbescheinigung, gleichwertiges Dokument oder Selbsterklärung; • Personalausweis; • Steuernummer; • Antragsformular; • Geburtsbescheinigung bei Neugeborenen (oder Selbsterklärung). Für nicht in Südtirol wohnhafte italienische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (Eintragung aus Arbeits-, Studien- oder Gesundheitsgründen): • Bestätigung der Löschung der Ärztin oder des Arztes für Allgemeinmedizin, ausgestellt vom Sanitätsbetrieb des Wohnsitzes. Gesundheitskarte Neugeborene Zwillinge Krankenhaus Bozen: • Montag−Freitag, 8:30−12:00 Uhr und 14:00−16:00 Uhr; Samstag, 9:00−11:00 Uhr Krankenhaus Meran: • Montag−Donnerstag, 9:00−12:15 Uhr und 14:00−16:15 Uhr; Freitag, 8:00−13:45 Uhr Krankenhaus Schlanders • Montag−Donnerstag, 9:00−12:00 und 14:00−16:00 Uhr; Freitag, 9:00−12:00 Uhr Krankenhaus Brixen: • Montag-Donnerstag, 9:00−11:00 Uhr und Alle beim Landesgesundheitsdienst eingetragenen Personen erhalten einen Personalausweis für die Krankenbetreuung (grünes Büchlein). Die Magnetkarte bzw. Bürgerkarte oder INFORMATIONSSTELLEN / GRUNDBETREUUNG 4.1 INFORMATIONSSTELLEN Die Informationsschalter befinden sich am Haupteingang eines jeden Krankenhauses. Am Schalter bekommt man allgemeine Auskünfte, auch in welcher Abteilung eine Patientin oder ein Patient eingeliefert ist. Krankenhäuser 36 4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Gesundheitskarte wird von der Agentur der Einnahmen zugeschickt. Auf der Rückseite dieser Magnetkarte befindet sich die europäische Krankenversicherungskarte, die zur Gesundheitsversorgung in den 28 EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz und den 3 EWR Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum) berechtigt. Für die Länder, mit denen ein bilaterales Abkommen besteht, gelten weiterhin die derzeitigen Vordrucke. Nähere Informationen können in den Gesundheitssprengeln eingeholt werden. MEDIZINISCHE BETREUUNG Wahl/Widerruf/Wechsel der Ärztin oder des Arztes für Allgemeinmedizin/Kinderärztin oder Kinderarzt Formular für Wahl/Widerruf/Wechsel Alle Personen, die im Landesgesundheitsdienst eingetragen sind, haben Anrecht auf eine gesundheitliche Grundbetreuung durch eine Ärztin, einen Arzt für Allgemeinmedizin oder Kinderärztin, Kinderarzt. Das Wahlverzeichnis liegt in den Verwaltungsämtern der Sprengelsitze und Sprengelstützpunkte auf. Man kann jederzeit an den Verwaltungsschaltern der Sprengel die Arztwahl widerrufen und eine neue vornehmen. Auch die Ärztin oder der Arzt bzw. die Kinderärztin oder der Kinderarzt können die Betreuten ablehnen. 4.3 MEDIZINISCHE BETREUUNG Medizinische Betreuung in Italien Betreuung der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Italiens, der Europäischen Union (EU) und Nicht-EU-Ländern Alle beim Landesgesundheitsdienst eingetragenen Personen haben Anrecht auf Zugang zu den Gesundheitsdiensten. Die Leistungen werden in der Regel kostenlos erbracht, außer einer Ticketzahlung, sofern vorgesehen. Betreuung der Bürgerinnen und Bürger der EU und Staaten mit bilateralem Abkommen. Ab dem 1. Juni 2004 haben die Bürgerinnen und Bürger der EU-Staaten oder der Staaten mit EU-Regelung im Bereich Gesundheitsbetreuung (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) bei Vorlage der europäischen Krankenversicherungskarte oder eines gleichwertigen Dokumentes direkten Zugang zu den Notfalldiensten (Bereitschaftsdienst an Vorfeiertagen, Feiertagen und in der Nacht, Landesnotrufzentrale 118 usw.) und in Notfällen Anrecht auf Krankenhausbetreuung in öffentlichen Krankenhäusern. Ebenso direkt ist der Zugang zur ärztlichen Betreuung auf dem Territorium sowie für die fachärztliche ambulante Betreuung, außer in jenen Fällen, in denen die Verschreibung der Ärztin bzw. des Arztes für Allgemeinmedizin oder der Kinderärztin, des Kinderarztes erforderlich ist. Die Bürgerinnen und Bürger der Staaten, mit denen bilaterale Abkommen bestehen, haben bei Vorlage der vorgesehenen Bestätigung das Anrecht auf ärztliche Betreuung, direkten Zugang zu den Notfalldiensten und Anrecht auf Krankenhausbetreuung in Notfällen. Die Personen im Besitze des Vordruckes S1 oder des Vordruckes, der von den bilateralen Abkommen vorgesehen ist, müssen sich vor Inanspruchnahme der Gesundheitsleistungen für die Eintragung beim Landesgesundheitsdienst an den Gesundheitssprengel wenden. Betreuung ausgewanderter Italienerinnen und Italiener, die zeitweilig nach Italien zurückkehren Italienische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und deren zu Lasten lebende Familienangehörige, die im AIRE (Melderegister der im 37 4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Medizinische Betreuung im Ausland Betreuung in den EU-Ländern, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz Diese Betreuung ist für italienische, EU- sowie Nicht-EU Bürgerinnen und Bürger vorgesehen, die beim staatlichen Gesundheitsdienst eingetragen sind und in Länder der Europäischen Union sowie in die EWR-Länder und in die Schweiz (ausgenommen Ausländerinnen und Ausländer) reisen. Die notwendige Dokumentation ändert sich nach Aufenthalt: • Kurzer Aufenthalt (Tourismus, Studium usw.) Europäische Krankenversicherungskarte (Rückseite der Magnetkarte): Diese Karte gewährleistet die Inanspruchnahme der notwendigen medizinischen Leistungen, die nach den Vorschriften des Ziellandes vorgesehen sind. Personen in Dialyse-Behandlung oder Sauerstofftherapie sollten sich vor der Reise mit der Einrichtung des Ziellandes in Verbindung setzen, die diese Leistungen erbringen soll. • Aufenthalt aus Arbeitsgründen Formblatt S1: gilt ein Jahr mit Erneuerungsmög- lichkeit oder für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, falls dieses weniger als ein Jahr ist. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler, die beim staatlichen Gesundheitsdienst eingetragen sind, in Italien Sozialversicherungsbeiträge einzahlen und ihren Wohnsitz ins EU-Ausland verlegen. • Pensionistinnen und Pensionisten Formblatt S1: für Personen, die in Italien eine Pension beziehen und ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Betreuung in Ländern, mit denen ein bilaterales Abkommen besteht Es handelt sich um Länder, die mit Italien ein bilaterales Abkommen für die medizinische Versorgung abgeschlossen haben. Genauere Informationen dazu gibt es in den Gesundheitssprengeln. Betreuung in Ländern, mit denen es kein Abkommen gibt Anrecht haben: • Arbeitnehmende in der Privatwirtschaft, Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler; • Arbeitnehmende aus Nicht-EU-Ländern, eingetragen beim staatlichen Gesundheitsdienst; • Priester und Ordensleute, Kultusbeauftragte • Personen, die ein Stipendium von ausländischen Universitäten oder Stiftungen beziehen; • öffentlich Bedienstete und Familienangehörige; • Familienangehörige obgenannter Kategorien, die der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer ins Ausland folgen. Spezifische Genehmigungen für medizinische Behandlungen Für die medizinischen Leistungen, die bei den vertragsgebundenen Strukturen in Österreich in Anspruch genommen werden können, ist die vorherige Genehmigung durch dazu ermächtigte Ärztinnen oder Ärzte und die Bestätigung des Anrechts auf Betreuung seitens der zuständigen Verwaltungsschalter der Sprengel oder der Ersten Hilfe im Krankenhaus notwendig. MEDIZINISCHE BETREUUNG Ausland ansässigen Italienerinnen und Italiener) eingetragen und demzufolge bei keinem Sanitätsbetrieb in Italien eingetragen sind und auch kein Anrecht auf die Anwendung der EG-Rechtsvorschriften oder der bilateralen Abkommen haben, können, falls sie zeitweilig nach Italien zurückkehren, für einen Höchstzeitraum von 90 Tagen pro Kalenderjahr dringende Krankenhausleistungen in Anspruch nehmen. Um Anrecht auf die obgenannten Leistungen zu haben, muss man sich an die Verwaltungsschalter der Sprengel mit folgenden Unterlagen wenden: • Personalausweis sowie die Eigenerklärung, die den Bezug einer italienischen Rente oder den Status als Auswanderer bescheinigt • eine Erklärung der Person, die den Antrag stellt, dass kein Recht auf Rückerstattung der in Anspruch genommenen medizinischen Leistungen durch eine öffentliche oder private Versicherung im Wohnsitzstaat besteht und die Angabe der Betreuung, die im Laufe des Jahres bei anderen Sanitätsbetrieben bereits in Anspruch genommenen wurde. 38 MEDIKAMENTE / THERMALKUREN 4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN 4.4 MEDIKAMENTE Der Ankauf der Medikamente kann bei jeder öffentlichen Apotheke in Südtirol gegen Vorlage einer ärztlichen Verschreibung (Bewilligung Landesgesundheitsdienst) vorgenommen werden. Die ärztliche Verschreibung hat eine Gültigkeit von 30 Tagen und kann nur einmal verwendet werden. Diese Arzneimittel werden in verschiedene Gruppen eingeteilt: Arzneimittel der Klasse A sind lebensnotwendige Medikamente sowie solche gegen chronische Erkrankungen, die zur Gänze zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes gehen, vorbehaltlich der Bezahlung des Tickets seitens der Bürgerin oder des Bürgers. Der Ticketbetrag liegt zwischen 0 und 4 Euro pro Rezept, je nach Anzahl der Packungen oder je nachdem, ob man im Besitz einer gültigen Befreiung von der Ticketzahlung ist oder nicht. Bei Vorliegen einer Befreiung wegen eines bestimmten Krankheitsbildes: maximal 3 Packungen pro Rezept. Opiumhaltige schmerzstillende Medikamente, die in der Anlage III bis und Sekt. A (Gesetz 12.2.2001 Art. 43 Komma 4-bis) enthalten sind und in der Schmerztherapie eingesetzt werden, können seit 03.04.2010 auf einem normalen Rezeptblock des Landesgesundheitsdienstes, ohne Selbstdurchschlagpapier, ausgestellt werden. Arzneimittel der Klasse C gehen voll zu Lasten der Betreuten. Ausnahmen: Kriegsinvaliden, die im Besitz eines Befreiungskodes von 2 bis 13 sind, sowie Opfer des Terrorismus und Katastrophenopfer mit Befreiungskodex PY können die Medikamente der Klasse C nur dann zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes erhalten, wenn die Ärztin oder der Arzt den nachgewiesenen therapeutischen Nutzen des Medikaments bescheinigt (maximal zwei Packungen pro Rezept). Gleichwertige Arzneimittel (Generika) haben die gleiche Dosierung und therapeutischen Eigenschaften, sind preislich günstiger als die gleichwertigen, patentrechtlich geschützten Medikamente. Seit 1. September 2001 gibt es ein Verzeichnis jener Arzneimittel, welche im neuen, monatlich vom Gesundheitsministerium aktualisierten Rückvergütungssystem enthalten sind. Dieses liegt in den Apotheken auf und enthält: die Handelsbezeichnung, den Wirkstoff, die Verabreichungsform, die Dosierung, die Packung, den Preis, die vom Landesgesundheitsdienst zurückerstattete Quote und den eventuellen Betrag zu Lasten der Betreuten. Arzneimittel, die mit Anmerkungen seitens der AIFA (Agenzia Italiana del Farmaco) versehen sind: dabei handelt es sich um Arzneimittel, deren Verschreibbarkeit zu Lasten des staatlichen Gesundheitsdienstes auf bestimmte Fälle oder Krankheitsbilder beschränkt ist. Auskünfte über Arzneimittel sind unter nachstehenden Internet-Adressen verfügbar: www.giofil.it oder www.agenziafarmaco. it. Für Informationen über die rund um die Uhr Dienst habenden Apotheken rufen Sie die kostenlose Nummer 118 an. Seltene Erkrankungen Informationen erhalten sie unter: Genetischer Beratungsdienst Europaallee 31 - 39100 Bozen Tel. 0471 907 109 E-Mail: [email protected] 4.5THERMALKUREN Thermalkuren Bei Bedarf können die Bürgerinnen und Bürger Thermalkuren in Kuranstalten in Anspruch nehmen, die mit dem staatlichen Gesundheitsdienst vertragsgebunden sind. Sie wählen diese selbst aus und brauchen für die Zulassung eine Verschreibung der Ärztin bzw. des Arztes für Allgemeinmedizin oder der Kinderärztin bzw. des 39 Kinderarztes. Man darf allerdings im Laufe eines Jahres auf Kosten des Landesgesundheitsdienstes nur einen Zyklus von Thermalkuren in Anspruch nehmen, mit Ausnahme der besonders geschützten Personenkategorien laut Gesetz Nr. 833/78 (Dienst- und Kriegsinvaliden). Für die Thermalkuren ist ein Ticket zu bezahlen, außer es besteht eine Ticketbefreiung. 4.6 FACHÄRZTLICHE BETREUUNG In direkter Form Sie umfasst die fachärztlichen Visiten sowie die instrumentellen und diagnostischen Leistungen und Laboruntersuchungen, die vom Landestarifverzeichnis vorgesehen sind (s. Beschluss der Landesregierung Nr. 2568 vom 15.6.1998 in geltender Fassung; das Verzeichnis ist im Internet-Portal der Landesverwaltung einsehbar). Die Leistungen müssen von einer Ärztin oder von einem Arzt des staatlichen Gesundheitsdienstes auf dem Rezeptblock des Landes verschrieben werden. Keiner Verschreibung bedürfen fachärztliche Untersuchungen in den Bereichen Zahnheilkunde, Geburtshilfe und Gynäkologie, Psychiatrie und Neuropsychiatrie für Kinder sowie Augenheilkunde (beschränkt auf Sehtests). Die fachärztlichen Leistungen werden in den Strukturen des Sanitätsbetriebes und in den akkreditierten Strukturen erbracht, wobei die vorgesehene Selbstkostenbeteiligung (Ticket) zu entrichten ist, außer die Betreuten sind von der Selbstkostenbeteilung befreit. In indirekter Form Mit Beschluss Nr. 288 vom 27.02.2012 „Neufestlegung der Kriterien für die indirekte fachärztliche Betreuung“ hat die Landesregierung neue Kriterien für die Vergütung im Rahmen der indirekten fachärztlichen Betreuung erlassen. Dieser Beschluss trat am 1. April 2012 in Kraft. Mit der Umsetzung wird im Südtiroler Sanitätsbetrieb weiter am Abbau der Vormerkzeiten gearbeitet. Der neue Beschluss sieht ab 1. April 2012 nämlich eine Rückerstattung von 50 € an die Bürgerinnen und Bürger vor, wenn die Vormerkzeiten nicht eingehalten werden. Vergütet werden Rechnungen der fachärztlichen Bereiche, die der Südtiroler Sanitätsbetrieb monatlich als „unterversorgt“ erhebt. Als unterversorgt gelten jene Leistungen, für die im zuständigen Gesundheitsbezirk und den benachbarten Gesundheitsbezirken (Bozen, Brixen, Meran und Bruneck) keine Vormerkung innerhalb der 60 gesetzlich vorgesehenen Tage garantiert werden kann. Pro Gesundheitsbezirk wird eine Liste dieser unterversorgten Bereiche erstellt, die jeweils am Monatsersten auf der Webseite www.sabes.it/indirektebetreuung und als Aushang in den Gesundheitssprengeln veröffentlicht wird. Diese Listen gelten drei Monate. Für eine Rückvergütung reicht es, wenn in einem dieser drei Monate die Leistung als unterversorgt galt. Jede Vergütung beträgt pro Rechnung bzw. Honorarnote 50 €, wenn diese die 50 € übersteigt. Die Rechnung muss zur Vergütung wie bisher innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum bei den Gesundheitssprengeln eingereicht werden. Für die Vergütung braucht es eine ärztliche Verschreibung auf dem roten Rezeptblock des Gesundheitsdienstes. Die Verschreibung muss ein Datum aufweisen, welches vor dem Ausstellungsdatum der entsprechenden Rechnung bzw. der Honorarnote liegt. Für die Fachrichtung Zahnheilkunde werden bestimmte nicht-prothetische Leistungen, einschließlich fachärztliche Visiten, Zahnsteinentfernung, Füllungen, Wurzelbehandlungen, Röntgenaufnahmen (keine Panoramaaufnahmen) usw. rückvergütet. Der in Rechnung gestellte Gesamtbetrag dieser Leistungen muss in diesem Fall mindestens 200 € betragen. Die Rückvergütung beträgt mindestens 50 € und kann pro Rechnung oder Honorarnote je nach Höhe der in Rechnung gestellten Leistungen bis zu 200 € maximal ausmachen. Pro Person und Kalenderjahr darf aber ein Höchstvergütungsbetrag von 300 € nicht überschritten werden. Die Voraussetzungen für die Vergütung der prothetischen Leistungen (Kronen, Prothesen und Regulierungsapparate) bleiben unverändert. Die Vergütung schließt Rechnungen für private Leistungen im Krankenhaus aus. 4.7 VERSCHREIBUNG VON MEDIKAMENTEN UND LEISTUNGEN (BEWILLIGUNG) Jegliche Verschreibung von Medikamenten sowie Untersuchungen, fachärztlichen Visiten, therapeutischen Eingriffen oder vorgeschlagenen Aufnahmen, gänzlich oder zum Teil zu FACHÄRZTLICHE BETREUUNG / VERSCHREIBUNG VON MEDIKAMENTEN UND LEISTUNGEN 4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN 40 4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ABHOLEN DES BEFUNDES / TICKET FÜR MEDIZINISCHE LEISTUNGEN Lasten des Sanitätsbetriebes, benötigt eine Bewilligung. Diese Bewilligung kann nur von Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin und vom angestellten ärztlichen Personal des Sanitätsbetriebes ausgestellt werden. Bewilligung Bei der Verschreibung muss eine eventuelle Ticketbefreiung angemerkt werden. Im Falle des Fehlens oder falscher Ausstellung müssen die Betreuten, auch wenn sie im Besitze der Befreiung sind, das Ticket bezahlen. Es ist daher wichtig, dass die Betreuten die Ticketbefreiung kontrollieren, um Fehler und daraus resultierende Unannehmlichkeiten zu vermeiden. (Laut Gesetz: Art. 4, Absatz 18 des Gesetzes 412 vom 30.12.91 und Rundschreiben des Schatzministeriums Nr. 29 vom 01.04.92) 4.9 TICKET FÜR MEDIZINISCHE LEISTUNGEN Die geltenden staatlichen Bestimmungen sehen die Beteiligung der Betreuten an den Ausgaben im Gesundheitswesen vor. In Südtirol wurden mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1862 vom 27.05.2002 Tickets in folgenden Bereichen eingeführt. • Arzneimittel; • Erste-Hilfe-Leistungen, auf die keine stationäre Aufnahme folgt; • Krankentransporte; Im Allgemeinen kann eine Ticketbefreiung aus folgenden Gründen gewährt werden: • aufgrund des Alters und des Einkommens; • zwecks Vorbeugung; • aufgrund eines Krankheitsbildes; • wegen Invalidität; • aufgrund einer besonderen Situation, in der sich die betreute Person befindet (Schwangerschaft, Haft, Organ- und Blutspenden usw.). 4.8 ABHOLEN DES BEFUNDES Der Befund muss bei der Struktur, die die Leistung erbracht hat, oder beim Schalter für die Befundausgabe, sofern vorhanden, abgeholt werden. Zum Schutz der Privatsphäre muss beim Abholen des Befundes der Abholschein, der bei der Annahme ausgehändigt wurde, und ein gültiger Personalausweis vorgezeigt werden. Wird eine andere Person zum Abholen des Befundes beauftragt, muss diese auf dem Abholschein dazu bevollmächtigt werden und einen gültigen Ausweis von sich selbst und der antragstellenden Person vorlegen. Kriterien für die Anwendung des Tickets Arzneimittel: • 1, 2 oder 4 Euro pro Rezept, gemäß den verschiedenen vorgesehenen Fällen. Ambulante fachärztliche Leistungen: • 18,10 Euro erste Visite; • 11,90 Euro Kontrollvisite; • max. 36,15 Euro pro Rezept für alle anderen Visiten und instrumentellen Leistungen. Erste-Hilfe-Leistungen: Auf die keine stationäre Aufnahme folgt oder Intensivbeobachtung (O.B.I.) • 15 Euro für gerechtfertigte Fälle; • 50 Euro für jene Fälle, die aus ärztlicher Sicht nicht gerechtfertigt sind, zuzüglich des Tarifs für jede in Anspruch genommene medizinische Leistung bis zu einem Höchstbetrag von weiteren 100 Euro. Nicht abgeholte Befunde Wird ein Befund nicht innerhalb von 90 Tagen abgeholt, muss die Bürgerin oder der Bürger den vollen Betrag der Leistung zahlen, auch wenn eine Ticketbefreiung vorliegt. Krankentransporte: von der Landesnotrufzentrale 118 verfügte Transporte: • Gesamtkosten des Transportes bis zu 100 Euro für nicht-gerechtfertigte Transporte; 41 4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Wo und wann wird das Ticket gezahlt? Das Ticket kann bei den verschiedenen Kassendiensten vor oder nach Inanspruchnahme der jeweiligen Leistungen bezahlt werden, je nach vorgesehener Regelung der einzelnen Strukturen. 4.10 ALLGEMEINE DATEN DES SANITÄTSBETRIEBES DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN Sparkassenstraße 4 - 39100 Bozen Steuernummer und Mehrwertsteuernummer: 00773750211 Bankverbindung: Bank Intesa S. Paolo AG. Mustergasse 7/A 39100 Bozen Bankkoordinaten der Gesundheitsbezirke: Gesundheitsbezirk Bozen Überweisungen aus Italien: IBAN: IT69 C 03069 11619 651100928736 Überweisungen aus dem Ausland: SWIFT / BIC-Code: BC IT IT MM Gesundheitsbezirk Meran Überweisungen aus Italien: IBAN: IT95 T 03069 11619 651100928813 Überweisungen aus dem Ausland: SWIFT / BIC-Code: BC IT IT MM Gesundheitsbezirk Brixen Überweisungen aus Italien: IBAN: IT28 V 03069 11619 651100928999 Überweisungen aus dem Ausland: SWIFT / BIC-Code: BC IT IT MM Gesundheitsbezirk Bruneck Überweisungen aus Italien: IBAN: IT14Z0306911619651100929151 Überweisungen aus dem Ausland: SWIFT / BIC-Code: BC IT IT MM Schalter für die Ticketzahlung ALLGEMEINE DATEN DES SANITÄTSBETRIEBES DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN gerechtfertigte Transporte sind hingegen kostenlos. programmierte Transporte: • 25 Euro pro Einsatz bis zu einem Höchstbetrag von 250 Euro pro Jahr für gerechtfertigte Transporte; für nicht-gerechtfertigte Einsätze gehen die Gesamtkosten hingegen zu Lasten der betreuten Person. Flugrettung: • 100 Euro für gerechtfertigten Einsatz; • Gesamtkosten des Einsatzes bis zu einem Höchstbetrag von 1000 Euro für nicht-gerechtfertigten Einsatz. 42 4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN 4.11 VORMERKUNG DER LEISTUNGEN Für den Zugang zu den fachärztlichen Leistungen bedarf es einer Vormerkung. Die Vormerkungen müssen über die Einheitliche Vormer- kungsstelle (EVS), mit einigen Ausnahmen, die von den jeweiligen Diensten oder Sekretariaten verwaltet werden, durchgeführt werden. Tab.14 Kontakte für die Vormerkungen Wo Stundenplan Einheitliche Vormerkungsstelle (EVS) Bozen Poliambulatorien KH Schalter Telefon/Fax Vormerkungen 0471 457 457 0471 401 091 Mit Bewilligung [email protected] 0471 466 466 Montag−Freitag, 0471 409 404 8:00−16:00 Uhr Sprengel Quirein / Gries - Schalter Meran Direkter Zugang Mit Bewilligung 0473 264 000 Mit Bewilligung, auch für freiberufliche innerbetriebliche Tätigkeit(1) [email protected] 0473 735 160 Mit Bewilligung, auch für freiberufliche innerbetriebliche Tätigkeit(1) [email protected] Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr Schlanders Montag−Freitag, 0472 812 320 8.00−16.00 Uhr 0472 812 329 Mit Bewilligung [email protected] Sterzing Montag−Freitag, 0472 774 666 8.00−12.00 Uhr 0472 774 669 Mit Bewilligung [email protected] Bruneck und Innichen Montag−Freitag, 0474 581 040 8.00−16.00 Uhr 0474 581 041 Mit Bewilligung [email protected] Brixen VORMERKUNG DER LEISTUNGEN Einheitliche Vormerkungsstelle (EVS) Freiberufliche innerbetriebliche Tätigkeit(1) [email protected] (1) Folgende Leistungen können landesweit, bei der Einheitlichen Landesvormerkungsstelle (ELVS), vorgemerkt werden: • Hals-, Nasen-, Ohren- und phoniatrische Visite • Dermatologische Visite • Urologische, andrologische und pädiatrisch-urologische Visite • Kardiologische Visite und Elektrokardiogramm (EKG). Tel. 0471 457 457 - Fax 0471 401 091 Stundenplan und Zugang: (siehe EVS Bozen) Tipps zur Vormerkung Auf unserer Webseite www.sabes.it/vormerkzeiten stehen die aktuellen Vormerkzeiten für die wichtigsten Untersuchungen. Dadurch bekommt man einen Überblick darüber, wo die gewünschten Leistungen am schnellsten zur Verfügung stehen. Weitere Auskünfte geben unsere Vormerkstellen. Privatvisiten Die Leistungen bewusst vormerken! • Für die Vormerkungen braucht es die ärztliche Verschreibung. Die darauf enthaltenen Daten ermöglichen eine zeit- und fachgerechte Terminbuchung. • Es ist ratsam, die Daten für den Termin zu notieren. Bitte Dringlichkeit beachten! Die Vormerkung von fachärztlichen und instrumental-diagnostischen Leistungen erfolgt in den Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes nach dem Prinzip der klinischen Dringlichkeit. Dadurch soll erreicht werden, dass die Betreuten die richtige Leistung zur termingerechten Zeit erhalten. Aufgrund der geltenden Bestimmungen wird zwischen vier Dringlichkeitsstufen unterschieden: Dringende Leistungen: • innerhalb von 24 Stunden ab Zeitpunkt der 43 4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Unterstützen Sie uns! Indem Sie Mitverantwortung zeigen, ermöglichen Sie es uns, flexibler zu arbeiten, Wartezeiten zu verkürzen und eine andere Person schneller zu behandeln. Können Sie einen Termin für eine fachärztliche Untersuchung nicht wahrnehmen? Bitte sagen Sie den Termin ab. Sie müssen dafür keine Gründe angeben. Schaffen Sie es nicht, die Vormerkungsstelle anzurufen, weil alle Leitungen besetzt sind? Versuchen Sie es am Nachmittag. Der Großteil der Personen ruft am Vormittag an. Schicken Sie eine E-Mail oder ein Fax an die EVS. Möchten Sie die Fachärztin oder den Facharzt auswählen? Sie werden auf jeden Fall von qualifiziertem Fachpersonal untersucht, aber leider ist es nicht möglich, namentliche Anfragen zu gewährleisten. 4.12 STATIONÄRE BETREUUNG Das Krankenhaus gewährleistet die stationäre Betreuung der Patientinnen und Patienten zur Diagnose und Behandlung der Krankheiten, die dringende oder notärztliche Maßnahmen erfordern, sowie der akuten Krankheiten, die weder ambulant noch durch den Hauskran- kenpflegedienst betreut werden können. Für besondere Krankheiten erfolgt die Überweisung in hoch spezialisierte Zentren außerhalb der Autonomen Provinz Bozen. Krankenpflegerin misst den Blutdruck einer Patientin Modalitäten der stationären Aufnahme Dringende und notärztliche Aufnahme Dringende stationäre Aufnahmen erfolgen über die Erste Hilfe. Dabei werden notärztliche Maßnahmen zur Diagnose und Therapie vorgenommen und falls nötig auch erste medizinisch-chirurgische Schritte durchgeführt. Sollte die Aufnahme nicht möglich oder sollen Behandlungen in anderen Einrichtungen notwendig sein, so wird ein geschützter Patiententransport veranlasst. Die dringende Aufnahme erfolgt über die Notrufzentrale 118, über den direkten Zugang, auf Vorschlag der Ärztin, des Arztes für Allgemeinmedizin oder des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Ordentliche programmierte Aufnahme Die ordentlich programmierte Aufnahme im Krankenhaus erfolgt bei nicht-dringenden und geplanten Eingriffen und bei besonderen Untersuchungen, die nicht ambulant oder im Day Hospital durchgeführt werden können. Die Aufnahme kann direkt von der Krankenhausabteilung, von der Ärztin, vom Arzt für Allgemeinmedizin oder vom fachärztlichen Personal, nach vorheriger Vereinbarung mit dem Krankenhaus, durchgeführt werden. Für die Anfrage muss bei der Aufnahmestelle im Krankenhaus ein Formular ausgefüllt werden, wobei die genaue Begründung der Aufnahme, die Informationen über den Zustand der oder des Betreuten sowie eventuell durchgeführte diagnostische und labortechnische Untersu- STATIONÄRE BETREUUNG ärztlichen Anfrage, der Zugang erfolgt normalerweise über die Erste Hilfe. Prioritäre Visiten: • innerhalb von 8 Tagen ab Zeitpunkt der ärztlichen Anfrage. Nicht-dringende Leistungen (aufschiebbare Leistungen): • innerhalb von 60 Tagen für fachärztliche Visiten und für Abklärungen, die in einer spezifischen Auflistung aufscheinen (Ausnahmeregelung bis zu 120 Tage für bestimmte Fachbereiche) Programmierte Leistungen: • Leistungen, welche ausschließlich vom fachärztlichen Personal verschrieben und vorgemerkt werden. Seit 1. Juli 2011 gilt der Landesplan zur Eindämmung der Vormerkzeiten, der für die nicht-dringenden Leistungen eine neue Regelung (RAO) vorsieht. 44 4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN chungen angegeben werden müssen. Im Normalfall wird vor der Aufnahme eine ärztliche Untersuchung in der Ambulanz des Krankenhauses vorgenommen. Bei Nichtverfügbarkeit der Betten werden die Betreuten in die jeweilige Warteliste eingetragen. STATIONÄRE BETREUUNG Stationäre Betreuung im Day Hospital Die Betreuung im Day Hospital beschränkt sich auf eine Aufnahme oder mehrere Zyklen programmierter Aufnahmen, die weniger als einen Tag dauern. Dabei werden multiprofessionelle und mehrfach fachärztliche Leistungen sowie chirurgische Eingriffe (Day Surgery) an einem Tag durchgeführt. Der Zugang erfolgt auf Anweisung einer Fachärztin oder eines Facharztes, aber auch mit der Bewilligung der Ärztin oder des Arztes für Allgemeinmedizin. Der Einweisungsschein muss in der Abteilung vorgelegt werden. Post-akute Langzeitpflege Die post-akute Langzeitpflege ist eine weniger intensive, rehabilitative und medizinische Behandlung für Betreute mit Mehrfachpathologien oder nicht stabilisierten Krankheitsbildern. Die Betreuten werden in der Regel mindestens eine Stunde pro Tag einer speziellen Therapie unterzogen, wobei die Aufenthaltsdauer gewöhnlich nicht mehr als 60 Tage beträgt. Einmal nach Hause entlassen, werden die Betreuten ambulant weiter behandelt oder vom Hauspflegedienst versorgt. Wenn es sich um stabilisierte Langzeitkranke handelt, werden die Betreuten möglichst nach Hause entlassen oder in ein geeignetes Pflegeheim verlegt. Die stationäre Aufnahme von Kindern Kinder werden in für sie spezifisch eingerichtete Bereiche aufgenommen. Dies geschieht unter Einhaltung einer kindgerechten Betreuung, unter Einhaltung der „Internationalen Charta der Rechte für Kinder“. Aus diesem Grund können die Eltern das Kind während des gesamten Aufenthaltes begleiten. In den pädiatrischen Abteilungen der größeren Krankenhäuser steht eine Lehrperson zur Verfügung, damit die schulische Kontinuität gewährleistet werden kann. Die Mutter überwacht ihr Kind Ablauf der stationären Aufnahme Aufnahme Die Aufnahme erfolgt am Schalter des Aufnahmebüros der Verwaltung bzw. in Dringlichkeitsfällen direkt in den aufnehmenden Abteilungen. Erforderliche Dokumente • Persönlicher Ausweis für die Krankenbetreuung; • Personalausweis; • Eventuell Blutgruppenausweis; • Einweisungsantrag des behandelnden Arztes; • Einweisungsantrag; • Ausländerinnen und Ausländer müssen einen Personalausweis und Versicherungsnachweis sowie, falls sie beim Staatlichen Gesundheitsdienst eingetragen sind, den Ausweis für die Krankenbetreuung vorlegen. Es ist zudem ratsam, folgende Unterlagen mitzubringen: • Befunde (ärztliche Befunde, Ultraschallaufnahmen, Laboruntersuchungen, Röntgenbilder usw.); • einzunehmende Medikamente; • die für den Krankenhausaufenthalt benötigten Sachen (Unterwäsche, Schlafrock, Toilettenartikel für die tägliche Hygiene usw.). Behandlung Vor jeder Krankenhausaufnahme wird eine Vorvisite durchgeführt. Dabei werden etwaige weitere Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen besprochen und verordnet. Für 45 4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN jede ärztliche Maßnahme ist das Einverständnis der Patientin oder des Patienten erforderlich. Psychologische Betreuung Der Psychologische Dienst im Krankenhaus unterstützt die Betreuten und deren Familienangehörigen in schwierigen Situationen, bei psychischer und seelischer Belastung. Der Besuch, ein angenehmer Moment Seelsorge Die Seelsorge kann für ein Gespräch oder andere spirituelle/ religiöse Bedürfnisse über das Pflegepersonal angefragt werden. In den verschiedenen Krankenhäusern werden auch Gottesdienste gefeiert. Bank und Schatzamt Im Krankenhaus Bozen gibt es einen Schalter der Sparkasse und einen Schatzamtschalter, in Meran hingegen einen Schalter der Bank für Trient und Bozen. In allen Krankenhäusern gibt es einen Bankomatschalter, außer in Innichen. Begleitpersonen Die Familienangehörigen können stationär aufgenommene Patientinnen und Patienten betreuen und gegen Bezahlung Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus in Anspruch nehmen. Es bedarf der vorherigen Genehmigung durch das zuständige ärztliche Personal. Besuchszeiten Es wird gebeten, sich an die Besuchszeiten zu halten, um die Ruhe der Betreuten zu gewährleisten. Die Besuche außerhalb der Besuchszeit sowie die Betreuung von Verwandten, Bekannten müssen mit der Abteilung vereinbart und genehmigt werden. Radio- und Fernsehgeräte Einige Krankenzimmer sind mit Radio- und Fernsehapparaten ausgestattet, in denen diese noch nicht vorhanden sind, können sie eventuell von zu Hause mitgebracht werden. Entlassung Die Patientin oder der Patient wird von einer Ärztin oder vom Arzt entlassen, kann aber auch selbst entscheiden, entlassen zu werden. In diesem Fall muss die Entscheidung schriftlich begründet werden. Für Minderjährige und für Entmündigte obliegt die Entscheidung den Erziehungsberechtigten bzw. Bevollmächtigten. Sollte die Ärztin oder der Arzt hingegen die STATIONÄRE BETREUUNG Interkulturelle Mediation Der Dienst steht allen ausländischen Betreuten, die im Krankenhaus eingeliefert sind oder ambulant betreut werden, zur Verfügung, um die Kommunikation zwischen Betreuten und Gesundheitspersonal zu verbessern. Der Einsatz der Interkulturellen Mediation wird bei Bedarf vom Gesundheitspersonal angefordert. 46 4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Entlassung anordnen, so muss die Patientin oder der Patient das Krankenhaus innerhalb desselben Tages verlassen. Die Patientin oder der Patient bekommt einen Entlassungsbrief mit den wichtigsten klinischen Informationen bezüglich des stationären Aufenthaltes. Krankenscheine für die Arbeitgebenden werden bei der Entlassung auf Anfrage ausgestellt. Kontrolluntersuchung Die Kontrolluntersuchungen nach der Krankenhausentlassung, die innerhalb von 30 Tagen ab der Entlassung durchgeführt werden müssen, sind ticketfrei. STATIONÄRE BETREUUNG Ausstellung von ärztlichen Unterlagen Die Kopien der Krankengeschichten, Karteikarten und Erste-Hilfe-Protokolle sind kostenpflichtig über die ärztlichen Direktionen zu beziehen. Ausstellung von ärztlichen Unterlagen Zugang zur Dokumentation Krankenhaus Bozen Tel. 0471 908 210 Montag−Freitag, 9:00−12:00 Uhr Krankenhaus Meran Tel. 0473 264 009 Montag−Donnerstag, 9:00−12:30 und 14:00−16:15 Uhr; Freitag, 8:00−13:45 Uhr Krankenhaus SchlandersTel. 0473 735 530 Montag−Donnerstag, 9:00−12:00 und 14:00−16:00 Uhr; Freitag, 9:00−12:00 Uhr Krankenhaus Brixen Tel. 0472 812 401 Montag−Donnerstag, 9:00−11:00 und 14:30−16:30 Uhr; Freitag, 9:00−12:00 Uhr Krankenhaus Sterzing Tel. 0472 774 312 Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr Krankenhaus Bruneck Tel. 0474 581 002 Montag−Donnerstag, 9:00−12:00 und 13:30−15:30 Uhr; Freitag, 9:00−12:00 Uhr Krankenhaus Innichen Tel. 0474 917 120 Montag−Freitag, 8:00−12:00 und 13:00−16:00 Uhr Stationäre Aufnahme in nicht öffentlichen Strukturen Die Unterbringung in Privatstrukturen oder in Strukturen außerhalb des Landes kann, außer aufgrund der Komplexität und der Besonderheit des einzelnen Falles, auch dann gerechtfertigt sein, um den Bürgerinnen und Bürgern die medizinischen Leistungen in einem angemessenen Zeitraum, in Einklang mit den geltenden Landesgesetzen, zu gewähren. Stationäre Aufnahme in Privatstrukturen Südtirols In Südtirol sind gegenwärtig folgende Privatstrukturen vom Land anerkannt: im Gesundheitsbezirk Bozen • Klinik “L. Bonvicini” • Klinik “Villa Melitta” • “Marienklinik” • Pflegestätte Sarnthein im Gesundheitsbezirk Meran • Klinik “Villa St. Anna” • Klinik “Martinsbrunn” Einige der oben angeführten Privatkliniken sind auch provisorisch akkreditiert und in den jeweiligen Jahresplan der Gesundheitsleistungen eingebunden. Die Unterbringung in diesen Einrichtungen ist im Rahmen der vertraglich mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb vorgesehenen Bettenanzahl für die beim Landesgesundheitsdienst eingetragenen Personen gleichbedeutend wie die Unterbringung in einer öffentlichen Einrichtung, d.h. sie müssen keinen Kostenbeitrag leisten: • Klinik „L. Bonvicini“ und „Villa Melitta“: Rehabilitation und post-akute Langzeitpflege; • Klinik „Villa St. Anna“: Aufenthalte von Akutund post-Akutbetreuten in der Abteilung für Medizin; 47 • Pflegestätte Sarnthein: Aufenthalte von Akutbetreuten; • Klinik „Martinsbrunn“: Rehabilitation und post-akute Langzeitaufenthalte sowie Palliativmedizin; • Salus Center: Rehabilitation und kardiologische Rehabilitation. Für Betreute in Langzeitbehandlung, die in der Klinik „L. Bonvicini“ stationär aufgenommen sind, ist die Zahlung eines Teilbetrages des Pflegesatzes vorgesehen. Die stationäre Behandlung der in Südtirol ansässigen Personen in den anderen Strukturen wird vom Landesgesundheitsdienst über die indirekte Betreuung unterstützt. Stationäre und ambulante Inanspruchnahme der fachärztlichen Betreuung in Einrichtungen in Österreich und Deutschland Um den Bürgerinnen und Bürgern unter Einhaltung der jeweiligen ethnischen und sprachlichen Zugehörigkeit eine vollständige Gesundheitsbetreuung zu gewährleisten, ist der Gesundheitsbezirk befugt, für die eigene ansässige Bevölkerung krankenhausinterne sowie externe Dienste in Österreich zu beanspruchen, falls diese vom lokalen Gesundheitsdienst nicht garantiert werden können und zwar im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen, die das Land mit österreichischen Institutionen abgeschlossen hat. In den nachstehenden Strukturen können stationäre fachärztliche Leistungen gewährleistet werden: • Universitätsklinik Innsbruck • Landeskrankenhaus Hochzirl (nur Abteilung für neurologische Akutnachbehandlung) • Öffentliches Landeskrankenhaus Natters (nur Abteilung Pneumologie) • Psychiatrisches Krankenhaus Hall • Landeskrankenhaus Salzburg (nur Abteilung für Mund-, Kiefer- u. Gesichtschirurgie für Lippen- Kiefer-Gaumenspalte sowie Kardiologie) • Rehabilitationszentrum Bad Häring • Krankenhaus „Stiftung Maria Ebene“ • Psychiatrische Rehabilitation Bregenz • Therapiestation „KIT“ • Therapiestation „Haus am Seespitz“ • Landesverband für Psychohygiene im Bundesland Salzburg • Evangelische Stiftung – De La Tour • Klinikum Augsburg (herzchirurgische Patienten); • Waldburg-Zeil-Rheumaklinik Oberammergau (rheumatische Erkrankungen); • Kinderklinik Garmisch-Partenkirchen GmbH (rheumatische Erkrankungen); Wenn die fachärztliche ambulante Betreuung durch den Landesgesundheitsdienst nicht gewährleistet werden kann, dürfen Abkommen mit Diensten in Krankenhäusern und außerhalb von Krankenhäusern in Österreich getroffen werden. Die Strukturen, die von den Gesundheitsbezirken für die Erbringung von ambulanten fachärztlichen Leistungen für die eigenen Eingeschriebenen in Anspruch genommen werden können, sind: Universität Innsbruck • Institut für Pathologie • Institut für Bakteriologie und Serologie • Institut für Hygiene • Institut für medizinische und biomedizinische Chemie • Institut für allgemeine und experimentelle Pathologie • Institut für genetische Beratung und Untersuchung • Institut für Mikrobiologie • Universitätsklinik Innsbruck • Landeskrankenhaus Hochzirl (nur Abteilung für neurologische Akutnachbehandlung) • Landeskrankenhaus Salzburg für zahnärztliche Visiten vor und nach der stationären Aufnahme. 4.13 AUSBILDUNG Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ausbildung Der Sanitätsbetrieb organisiert Ausbildungskurse für die verschiedenen Gesundheitsberufe. Die Betreuten können demnach auf Personal in Ausbildung treffen, das jedoch stets zusammen mit erfahrenen Fachkräften arbeitet. Die Auszubildenden sind anhand eines Erkennungsschildes, auf dem die Art der Ausbildung aufscheint, erkennbar. AUSBILDUNG 4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN 48 4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ETHIKKOMITEE / ORGANSPENDE • Erwerb und Übermittlung der Endergebnisse des durchgeführten Versuchs an die verschiedenen zuständigen Einrichtungen und/ oder an jene Einrichtungen, die diese benötigen; • Ausübung anderer Funktionen, die von den geltenden Bestimmungen vorgesehen sind. Mitarbeiter während eines Weiterbildungskurses 4.15 ORGANSPENDE Die Spende von Organen ist bei Menschen, die nach einem Hirntod in der Intensivstation verstorben sind, möglich. Menschen, die anderen Ursachen, zum Beispiel einem Herztod erlegen sind, können nur Gewebe spenden. Fachliche Weiterbildung Das gesamte Personal des Sanitätsbetriebes wird kontinuierlich weitergebildet, um so dessen Fachkenntnisse auf den letzten Stand zu bringen. Die Transplantation besteht in der Entnahme eines Organs oder Gewebes von einer Spenderin oder eines Spenders und in der Verpflanzung derselben in einer Empfängerin oder einem Empfänger. 4.14 ETHIKKOMITEE Im Gesundheitsbezirk Bozen ist, laut Dekret 13.09.2012 des Gesundheitsministers, das Ethikkomitee des Südtiroler Sanitätsbetriebes angesiedelt und arbeitet auch im Namen der drei anderen Gesundheitsbezirke. Die Aufgaben des Ethikkomitees sind folgende: • Bewertung des wissenschaftlichen Wertes und des klinischen Nutzens für jeden Antrag auf klinischen Versuch am Menschen; • Bewertung des Versuchsprotokolls; • Überprüfung des vorgeschlagenen Versuches aus ethischer Sicht; • Überprüfung der Eignung der Struktur bzw. des Personals, die am Versuch beteiligt ist; • Überprüfung, das allfällige Schäden, die sich aus dem klinischen Versuch ergeben, durch eine Versicherung gedeckt sind; • Überprüfung der Angemessenheit des finanziellen Aufwandes, der durch den Versuch entsteht, seiner Zuteilung, sowie Überprüfung der Honorare und deren Aufteilung; • Überwachung des Verlaufs des genehmigten Versuches; • Erstellung von Gutachten im Hinblick auf den Beginn oder die Fortsetzung des Versuches; Die entnommenen Organe und Gewebe können kranken Menschen transplantiert werden, deren entsprechende Organe und Gewebe nicht mehr funktionieren. Plakat ausgearbeitet von den Studentinnen und Studenten der Universität Bozen 49 4. ALLGEMEINE INFORMATIONEN • Liegt eine negative Willenserklärung zur Entnahme zu Lebzeiten vor, ist die Entnahme nicht gestattet. • Falls keine Äußerung gemacht wurde, werden die Familienangehörigen befragt und entscheiden. 4.16AUTOPSIE Die im Krankenhaus Verstorbenen können auf Antrag der dazu ermächtigten Ärztinnen oder Ärzte einer sanitätspolizeilichen Leichenöffnung (Obduktion) unterzogen werden. Dies gibt die Möglichkeit, die Todesursache genau festzustellen und zusätzliche wissenschaftliche Erkenntnisse über die Krankheit, die zum Tode geführt hat, zu gewinnen. Die Ergebnisse der sanitätspolizeilichen Leichenöffnung sind integrierender Teil der klinischen Dokumentation. Aus diesen Gründen kann der Körper der oder des Verstorbenen dieser Untersuchung, der sogenannten sanitätspolizeilichen Leichenöffnung, unterzogen werden, ohne dafür die Einwilligung der Angehörigen einholen zu müssen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass in Fällen von Tod durch Gewalteinwirkung oder bei Haftung Dritter (z.B. „Tod infolge Verkehrsunfall“), die gerichtspolizeiliche Leichenöffnung (Autopsie) von der Gerichtsbehörde angeordnet und von eigens dazu beauftragten ärztlichen Personal durchgeführt wird. In diesem Fall werden die Ergebnisse der Untersuchungen direkt der Gerichtsbehörde mitgeteilt. AUTOPSIE Mit Ausnahme von einigen Organen (z.B. Nieren und Leber), die auch zu Lebzeiten gespendet werden dürfen, wird die Organspende vorwiegend bei verstorbenen Personen durchgeführt. Die Feststellung des Todes unterliegt sehr strengen Gesetzesbestimmungen und wird von einem Ärztekollegium vorgenommen. Es sind zwei Arten von Willenserklärungen vorgesehen: • eine schriftliche Erklärung, die die Bürgerin oder der Bürger zusammen mit den persönlichen Dokumenten mit sich trägt; z.B. die Eintragung ins italienische Register AIDO, Associazione Italiana Donatori Organi; • die Registrierung der positiven oder negativen Bereitschaftserklärung zur Organspende, die beim Gesundheitsbezirk (Verwaltungsschalter der Sprengel), bei der Ärztin oder beim Arzt für Allgemeinmedizin vorgenommen wird. Sollte keine Erklärung abgegeben haben, können sich die per Gesetz autorisierten Familienangehörigen gegen eine Entnahme aussprechen. Falls zu Lebzeiten eine Äußerung gemacht wurde, so gilt diese Entscheidung und die Familienangehörigen können sich nicht dagegen aussprechen. Daher ist auch die Organentnahme bei Leichen für eine therapeutische Transplantation verboten, wenn die Person sich zu Lebzeiten ausdrücklich gegen die Organspende ausgesprochen hat. Es können also drei Fälle eintreten: • Es besteht eine positive Willenserklärung zu Lebzeiten zur Entnahme, somit ist die Entnahme genehmigt. . NOTFÄLLE UND KRANKENTRANSPORTE Der Transport einer Patientin oder eines Patienten ist ein heikler Moment der Gesundheitsbetreuung und erfordert eine umfassende und fachliche Kompetenz 5.NOTFÄLLE UND KRANKENTRANSPORTE Erste Hilfe Landesnotrufzentrale 118 Nicht-dringende Krankentransporte 53 5. NOTFÄLLE UND KRANKENTRANSPORTE 5.1 ERSTE HILFE Tab.15 Zugang zu den Leistungen Annahme Zugang Telefon Krankenhaus Standort Bozen Bozen Hauptgebäude, Erdgeschoss, violetter Bereich 0471 908 330 Meran Hochparterre 0473 263 020 Schlanders Neuer Trakt, Erdgeschoss Brixen Gebäude B, Erdgeschoss Sterzing Erdgeschoss 0472 774 350 Bruneck Erdgeschoss, Trakt C 0474 581 200 Innichen Erdgeschoss 0474 917 140 Ratschläge für das gute Funktionieren • Für ärztliche Visiten wenden Sie sich zuerst an die Ärztin bzw. an den Arzt für Allgemeinmedizin oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst, um so die Inanspruchnahme der Ersten Hilfe zu vermeiden. • Die Reihenfolge der ärztlichen Behandlung hängt vom klinischen Zustand der Betreuten ab. • Die Inanspruchnahme der Ersten Hilfe für nicht dringende Fälle ist unbedingt zu vermeiden. 0473 735 000 Erstbehandlung Rund um von dringenden 0472 812 444 die Uhr Fällen • Die Inanspruchnahme der Ersten Hilfe sieht eine Kostenbeteiligung vor (Beschluss der Landesregierung Nr. 1862 vom 27.05.2002) Hubschrauber in Aktion ERSTE HILFE Das gute Funktionieren dieses äußerst wichtigen und schwierigen Dienstes hängt maßgeblich davon ab, wie er von den Personen beansprucht wird. Der „Triagedienst“ nimmt die Patientinnen und Patienten auf und leitet diese nach dem Schweregrad ihrer Krankheit so rasch als möglich an die zuständige Fachärztin oder den zuständigen Facharzt weiter. Leistungen 54 5. NOTFÄLLE UND KRANKENTRANSPORTE Notfallregelung (Triage) Die Erste-Hilfe-Stationen der Krankenhäuser versorgen jeden Tag sehr viele Patientinnen und Patienten. Dabei ist die Zeit kostbar: Sie muss richtig genutzt werden, denn in manchen Fällen kann eine Verspätung auch nur von wenigen Minuten ein Leben in Gefahr bringen. Gerade weil der Zeitaufwand vom Verletzungsgrad abhängt, wurde eine Regelung mit vier Dringlichkeitsstufen eingeführt. Bei der Aufnahme wird Ihnen ein Kodex zugewiesen, mit dem Sie die Dringlichkeit Ihrer Behandlung und die entsprechende Wartezeit berechnen können. Tab.16 Die Notfallkodizes ROTER KODEX Sehr dringende Fälle, bei denen Lebensgefahr besteht. Das Personal der Ersten-Hilfe-Station unterbricht die Routinearbeit und übernimmt sofort diese Person, die unverzüglich in den Schockraum gebracht wird. Die wartenden Personen werden mittels Leuchttafel „Notfall im Gange“ auf diesen Umstand hingewiesen. GELBER KODEX Wird den Personen mit schweren Verletzungen oder Krankheiten zugewiesen, welche die Beeinträchtigung einer der drei wichtigsten Lebensfunktionen (Atmung, Herz-Kreislauf und Nervensystem) zur Folge haben. Die Wartezeit wird dabei so kurz wie möglich gehalten. ERSTE HILFE GRÜNER KODEX Wird jenen Personen zugeordnet, welche mit leichteren Verletzungen und mit nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen in die Erste-Hilfe-Station kommen. Hierbei kann die Wartezeit länger dauern. WEISSER KODEX Es handelt sich dabei um Fälle, die keine Dringlichkeit aufweisen und eigentlich von der Ärztin oder dem Arzt für Allgemeinmedizin behandelt werden sollten. Diese Personen werden erst behandelt, wenn alle dringenderen Fälle abgeschlossen sind. Bitte achten Sie daher auf den Kodex und dessen Bedeutung: Wenn Sie warten müssen, so bedeutet dies, dass es jemandem schlechter geht als Ihnen. 55 5. NOTFÄLLE UND KRANKENTRANSPORTE 5.2LANDESNOTRUFZENTRALE 118 Tab.17 Zugang zu den Leistungen Bozen Standort Drususallee 116 Zugang Rund um die Uhr Der Einsatz des Notrufdienstes 118 kann in folgenden Fällen angefordert werden: • bei schwerer akuter Krankheit; • bei Unfällen jeglicher Art; • für Notaufnahmen; • bei wirklicher oder vermeintlicher Lebensgefahr; • für Informationen über die Dienst habenden Apotheken. Es muss absolut vermieden werden, den Notrufdienst 118 in folgenden unnötigen Fällen anzurufen: • Anforderung eines Krankenwagens für programmierte und nicht dringende Transporte; • Anforderung einer Visite der Ärztin oder des Arztes für Allgemeinmedizin bzw. der Kinderärztin, des Kinderarztes; • Fachärztliche Beratungen; • Auskünfte über Sozial- und Gesundheitswesen. Telefon Leistungen 118 (kostenlos) Gewährleistung medizinischer Rettungseinsätze in Notfällen mit Entsendung des angemessenen Rettungsmittels Unnütze Anrufe können eine Gefährdung für andere Menschen bedeuten. Bei Anforderung eines dringenden Einsatzes sollte man möglichst ruhig bleiben und einige genaue Angaben mitteilen: Wo: Ort des Unfalles (Gemeinde, Straße, Hausnummer, Telefonnummer) Wer: Name und Telefonnummer der Anruferin, des Anrufers Was ist passiert: Art des Unfalles (Unfall, Unfallhergang, Übelkeit, Zustand der verunglückten Personen usw.) Wie viele: Anzahl der beteiligten Personen Rettungseinsatz LANDESNOTRUFZENTRALE 118 Wo 56 5. NOTFÄLLE UND KRANKENTRANSPORTE 5.3 NICHT-DRINGENDE KRANKENTRANSPORTE Tab.18 Zugang zu den Leistungen Wo Standort Zugang Telefon Leistungen Provinz Bozen Weißes Kreuz und Rotes Kreuz – Einsatzzentrale in Bozen Rund um die Uhr 0471 444 444 organisiert die programmierten Transporte NICHT-DRINGENDE KRANKENTRANSPORTE Nicht dringende Krankentransporte müssen von der Ärztin oder vom Arzt für Allgemeinmedizin oder von der Krankenhausärztin oder vom Krankenhausarzt angefordert werden, um die Notwendigkeit eines solchen Transportes zu bestätigen. Vormerkungen sollten innerhalb 17:00 Uhr durchgeführt werden. Transport eines Bürgers mit Gehbehinderung . GRUNDVERSORGUNG Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, die bestmögliche Betreuung auf dem Territorium zu erhalten, damit sie nur in Notfällen ins Krankenhaus müssen 6.GRUNDVERSORGUNG Basismedizin/Gesundheitssprengel Die Seniorenbetreuung Hospize – Palliativstation Rechtsmedizin/Invalidität 59 6.GRUNDVERSORGUNG 6.1 BASISMEDIZIN/Gesundheitssprengel Der Dienst für Basismedizin garantiert durch die Gesundheitssprengel die medizinische Grundversorgung einschließlich der Betreuungskontinuität, die von den Ärztinnen bzw. Ärzten für Allgemeinmedizin, Kinderärztinnen sowie Kinderärzten erbracht werden, die Hauskrankenpflege und Krankenpflege in ambulanten territorialen Einrichtungen, die integrierte und programmierte Betreuung zu Hause, die fachärztliche Betreuung auf Sprengelebene, die territorialen geburtshilflichen Leistungen, die Mutter-Kind-Betreuung, die präventivmedizinischen Leistungen, die Diät- und Ernährungsberatung auf dem Territorium, die stationäre Betreuung von älteren Menschen und Behinderten, die Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung und die pharmazeutische Versorgung auf dem Territorium. Folgende Leistungen werden angeboten: • Vorbeugung; • Häusliche und ambulante Grundversorgung • Gesundheitserziehung; • Diagnostische und therapeutische Leistungen; • Programmierte Hausbetreuung und integrierte Hausbetreuung 1. und 2. Grades; • Unterstützende Maßnahmen zugunsten von pflegebedürftigen und älteren Menschen in Pflegeheimen; • Hospize und Palliativversorgung; • Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Einheimische und Auswärtige; • Ärztliche und krankenpflegerische Betreuung im Gefängnis; • Ärztliche Leitung von Alters- und Pflegeheimen. Gesundheitsbezirk Standort Bozen Meran Sekretariat Stundenplan Telefon W.-A.-L.-Cadonna-Platz 12 und Sprengelsitze Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Romstraße 3 und Sprengelsitze Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 264 000 Brixen Romstraße 5 Nach Terminvereinbarung 0472 813 660 Bruneck Paternsteig 3 und Sprengelsitze Montag−Freitag, 8:00−12:45 Uhr 0474 586 511 Fachärztliche Leistungen/Visiten in folgenden Bereichen • Bozen: Abdomen- und Gefäßsonografie, Augenheilkunde, Augenheilkunde/Optometrische Messung, Dermatologie, Diätologie und Ernährungstherapie, Diabetologie und Stoffwechselerkrankungen, Gastroenterologie, Gynäkologie, HNO, Kardiologie, Neurologie, Onkologie, Orthopädie, Rheumatologie, Urologie, Zahnheilkunde. • Meran: Dermatologie, Gynäkologie, Neurologie, Zahnheilkunde, Schmerztherapie. • Brixen und Bruneck: Zahnheilkunde und Gynäkologie. Auch in den verschiedenen Sprengeln stehen fachärztliche Ambulanzen zur Verfügung. Leistungen Fachärztliche Visiten Gesundheitssprengel Der Gesundheitssprengel ist die kleinste operative Einheit des Landesgesundheitsdienstes und Bezugspunkt für die Bevölkerung, die gesundheitliche Leistungen in Anspruch nimmt. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb und dessen Gesundheitsbezirke koordinieren die Tätigkeiten der Gesundheitssprengel, die verschiedene Dienstleistungen, unter anderem Vorbeugung, Diagnostik, Rehabilitation und Beratung, bürgernah anbieten. In Südtirol gibt es landesweit 20 Gesundheitssprengel und 14 Sprengelstützpunkte. (Tab. 20) BASISMEDIZIN/Gesundheitssprengel Tab.19 Zugang zu den Leistungen 60 6.GRUNDVERSORGUNG Tab.20 Die Gesundheitssprengel des Südtiroler Sanitätsbetriebes Gesundheitsbezirk Bozen BASISMEDIZIN/Gesundheitssprengel Gesundheitssprengel Verwaltung Tel. 0471 Bozen: - Zentrum–Bozner Boden–Rentsch - Don Bosco - Europa - Gries–Quirein - Oberau Rittnerstraße 37 Don-Bosco-Platz 11 Palermostraße 54 W.-A.-L.-Cadonna-Platz 12 Weissensteinerstr. 10 und C.-Augusta-Str. 99 Unterland Neumarkt: F.-Bonatti-Platz 1 829 206 Leifers–Branzoll–Pfatten Leifers: G. Falcone und P. Borsellino Platz 1 595 415 Überetsch Eppan: J.-G.-Plazer-Straße 29 Kaltern: Rottenburgplatz 1 670 880 964 103 Salten–Sarntal–Ritten Sarnthein: Postwiese 1 Klobenstein: P.-Mayr-Str. 25 Mölten: Anton Oberrauchstr. 1/A Jenesien: Schrann 10/a 624 611 357 710 668 240 354 045 Eggental–Schlern Kardaun: Steinegger Weg 3 Deutschnofen: Dorf 20 Welschnofen: Romstr. 48 Kastelruth: Vogelweidergasse 10/B Völs: Kirchplatz 4 360 704 616 440 613 654 706 086 725 201 Grödental St. Ulrich: Purgerstraße 14 797 780 319 503 541 010 541 103 909 113/122 469 425 Gesundheitsbezirk Meran Gesundheitssprengel Meran–Umgebung Verwaltung Tel. 0473 Meran: Romstraße 3 496 706 Naturns–Umgebung Naturns: Gustav-Flora-Straße 8 671 700 Lana–Umgebung Lana: Andreas-Hofer-Straße 2 558 300 659 500 Passeiertal St.Leonhard im Passeiertal: Passeierstraße 3 Mittelvinschgau Schlanders: Hauptstraße 134 736 600 Obervinschgau Mals: Marktgasse 4 836 000 Gesundheitsbezirk Brixen Gesundheitssprengel Brixen–Umgebung Verwaltung Tel. 0472 Brixen: Romstraße 5 813 640 Klausen–Umgebung Klausen: Seebegg 17 813 130 Wipptal Sterzing: St.-Margarethen-Str. 24 774 316 Gesundheitsbezirk Bruneck Gesundheitssprengel Verwaltung Tel. 0474 Bruneck–Umgebung Bruneck: Paternsteig 3 586 506 Gadertal St. Martin in Thurn: Pikolein 71 586 120 Tauferer–Ahrntal Sand in Taufers: Hugo-von-Taufers-Straße 19 586 160 Hochpustertal Innichen: In der Au 6 917 450 61 Sprengeltätigkeiten Die Ärztin, der Arzt für Allgemeinmedizin Es handelt sich um die Bezugsperson die Sie als Vertrauensärztin oder Vertrauensarzt gewählt haben. Der Arzt für Allgemeinmedizin untersucht eine Patientin Die ärztliche Leistung wird in der Praxis der Ärztin bzw. des Arztes erbracht oder zu Hause (falls die Patientin, der Patient nicht transportfähig ist). Die Dienstzeiten werden genau festgelegt. Außerhalb der Dienstzeit ist ein Anrufbeantworter aktiv. Die Anfragen auf dem Anrufbeantworter werden innerhalb 3 Stunden und vor 21:00 Uhr beantwortet. Hausbesuche werden je nach Dringlichkeit durchgeführt: • im Laufe desselben Tages, wenn vor 10:00 Uhr angefragt wird; • innerhalb 12:00 Uhr des darauffolgenden Tages in den anderen Fällen. Tätigkeiten (kostenlose Leistungen): Sie umfassen Diagnose, Therapie und Rehabilitation, Vorbeugung und Gesundheitserziehung. • Untersuchungen in den Praxisräumen und Hausbesuche; • Ausstellung von Bewilligungen; • Einweisungen zur stationären Behandlung; • Eignungszeugnisse für Pflichtschulen und sportliche Tätigkeiten; • Bestätigungen für zeitweilige Arbeitsunfähigkeit (für nicht selbstständige Arbeitskräfte); • Anfragen um Transporte mit dem Krankenwagen; • Verschreibungen von Hilfsmitteln und Geräten; • zusätzliche Leistungen (nach Ermessen der Ärztin bzw. des Arztes): Wundversorgung, Entfernen von Wundnähten, endovenöse Injektionen, Entfernen von Ohrenschmalz usw. Der Zugang erfolgt entweder nach telefonischer Vormerkung oder direkt ohne Vormerkung. Zahlungspflichtige Leistungen: Alle Bescheinigungen, die nicht zu den „unentgeltlichen“ Bescheinigungen gehören (wie z.B. Eignungsbestätigungen für nichtwettkampfmäßig betriebenen Sport, Genehmigung für das Anrecht auf Thermalkuren, Genehmigung für Meer- und Bergaufenthalte, Anerkennung der Invalidität, Bestätigung für Versicherungszwecke) sind zahlungspflichtig. Das Verzeichnis der zahlungspflichtigen Leistungen und die jeweiligen Tarife müssen in jeder Arztpraxis ausgehängt werden. Für jede bezahlte Leistung muss eine ordnungsgemäße Quittung ausgestellt werden. Frei wählbare Kinderärztin bzw. frei wählbarer Kinderarzt Bis zum 14. und auf schriftlichen Antrag bis zum 16. Lebensjahr sind die frei wählbaren Kinderärztinnen und Kinderärzte für den Schutz der Gesundheit der Patientinnen und Patienten im Kindes- und Entwicklungsalter zuständig. BASISMEDIZIN/Gesundheitssprengel 6.GRUNDVERSORGUNG 62 6.GRUNDVERSORGUNG Wahl der Ärztin bzw. des Arztes für Allgemeinmedizin statt Kinderärztin bzw. Kinderarzt • Wenn im Sprengel des Wohnsitzes keine Kinderärztin oder kein Kinderarzt tätig ist, dann werden die vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen von der Kinderärztin oder vom Kinderarzt der Beratungsstelle durchgeführt; • nach Vollendung des 6. Lebensjahres auf schriftlichen Antrag eines Elternteils oder der bevollmächtigten Person • Personen mit Krankheiten, die eine schwere Invalidität bewirken. Integrierte Hausbetreuung (IHB) Die integrierte Hausbetreuung umfasst ein Paket an ärztlichen, pflegerischen, rehabiliativen und sozialen Dienstleistungen, die für pflegebzw. versorgebedürftigten Betreuten zu Hause erbracht werden. BASISMEDIZIN/Gesundheitssprengel Die Betreuungskontinuität Die Betreuungskontinuität umfasst den Nacht- und Feiertagsdienst und wird von der Basismedizin gewährleistet. An den Werktagen: 20:00-8:00 Uhr Am Wochenende: von Samstag 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr und ab 10:00 Uhr des Vorfeiertages durchgehend bis 8:00 Uhr des Nachfeiertages. Die Gesundheitsversorgung zu Hause Im Rahmen der häuslichen Versorgung werden Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung am Wohnort der Betreuten erbracht. Vorrangiges Ziel ist es, dadurch die Versorgungskontinuität zu gewährleisten, nicht erforderliche stationäre Aufnahmen ins Krankenhaus zu vermeiden und die Selbstständigkeit der Betreuten zu unterstützen. Aktivierung der Betreuung Der Antrag auf Betreuung wird vom ärztlichen Personal für Allgemeinmedizin mit Begründung an den Dienst für Basismedizin-Gesundheitssprengel geschickt. Programmierte Hausbetreuung (PHB) Die programmierte Hausbetreuung wird in festgelegten Abständen (wöchentlich, alle zwei Wochen, monatlich) vom ärztliche Personal für Allgemeinmedizin zugunsten jener Betreuten durchgeführt, die aus Gesundheitsgründen nicht ambulant behandelt werden können und ständiger Kontrollen bedürfen. Zielgruppe • Alle Personen, die gehunfähig sind oder nicht die üblichen Transportmittel benützen können Ein älterer Patient wird von der Krankenpflegerin zu Hause betreut Der Krankenpflegedienst auf dem Territorium Ziel des Dienstes ist es, die krankenpflegerische Versorgung bürgernäher zu erbringen. Der Dienst wird in den Gesundheitssprengeln mit spezifischen territorialen Zuständigkeitsbereichen erbracht. Der Dienst wird auf unterschiedliche Art aktiviert: vom ärztlichen Personal für Allgemeinmedizin, von den Angehörigen, von der betreuten Person selbst oder von der Krankenpflege 63 6.GRUNDVERSORGUNG Die krankenpflegerische Betreuung von stationär untergebrachten alten Menschen und Pflegebedürftigen Diese Form der Betreuung wird in den Altersund Pflegeheimen in Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin, Geriaterinnen und Geriatern und dem Krankenpflegeteam ausgeführt. Entlassungsmanagement Über das Entlassungsmanagement wird für die Betreuten, über einen Informationsfluss zwischen dem ärztlichen und pflegerischen Personal des Krankenhauses und des Territoriums, auch in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst und der Rehabilitation, eine geplante Entlassung vom Krankenhaus an den Wohnsitz sichergestellt. Ziel dieses Entlassungsmanagements ist ein verbesserter Versorgungsprozess, der die notwendige Betreuung der Patientinnen und Patienten durch die Entlassung aus dem Krankenhaus in das Territorium nicht unterbricht oder verändert. Die Aktivierung dieses Dienstes erfolgt im Krankenhaus bei der Planung der Entlassung der Patientin oder des Patienten und wird dann über einen genau festgelegten Ablauf umgesetzt, bei dem das mitwirkende Personal untereinander und mit jenen Personen, die die Patientin oder den Patienten zu Hause betreuen, in Kontakt tritt (z.B. mit den Verwandten oder Pflegenden). Fachärztliche Ambulanzen in den Sprengeln Diese Visiten müssen vorgemerkt werden; man benötigt eine ärztliche Verschreibung. Für diese Leistungen ist eine Ticketzahlung vorgesehen, ausgenommen sind jene Personen, die davon befreit sind. Auch die zahnärztlichen Facharztleistungen müssen, abgesehen von wenigen Ausnahmefällen, bezahlt werden. In den Sprengeln stehen unterschiedlich verschiedene fachärztliche Ambulanzen zur Verfügung: Diätologie und Ernährungstherapie, Gastroenterologie, Zahnheilkunde, Gynäkologie, Augenheilkunde, Rheumatologie, Kardiologie, Urologie, Hals-, Nasen-, und Ohrenheilkunde, Orthopädie, Diabetologie und Stoffwechselerkrankungen, Neurologie, Dermatologie, Abdomen- und Gefäßsonografie und Akupunktur. Geburtsvorbereitungskurse Kurse sollen die zukünftigen Eltern über Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sowie über Pflege, Ernährung und Entwicklung der Neugeborenen fachkundig und umfassend informieren. Die Geburtsvorbereitungskurse werden von Fachleuten abgehalten: Hebammen, Kinderkrankenpflegerinnen und Sanitätsassistentinnen. Informationen über die Kurse sind in jedem Gesundheitssprengel erhältlich. Vorsorgedienst im Entwicklungsalter Die Beratungsstellen sind für Eltern mit Kindern bis 14 Jahren Anlaufstellen bei Gesundheitsproblemen ihrer Kinder. Die Beratung umfasst die Überwachung des Wachstums und Entwicklung des Kindes. Alle Leistungen sind kostenlos und müssen nicht vorgemerkt werden. Beratungsstellen Die Beratungsstellen sind medizinische Einrichtungen für Präventivmedizin, Diagnose und Therapie und sind in den Sprengelsitzen und Stützpunkten angesiedelt. An diese können sich die Bürgerinnen und Bürger ohne ärztliche Verschreibung wenden. Es ist notwendig, die Gesundheitskarte mitzubringen. Um den bestmöglichen Arbeitsablauf in den Beratungsstellen gewährleisten zu können, erfolgen die Visiten nach telefonischer oder persönlicher Vormerkung während der Dienstzeiten der Beratungsstellen. BASISMEDIZIN/Gesundheitssprengel des Krankenhauses oder des Territoriums, falls pflegerische Versorgung erforderlich ist. Die Tätigkeiten des Krankenpflegedienstes auf dem Territorium umfassen folgende Bereiche: • Krankenpflege in der Ambulanz; • Hauskrankenpflege bei den Betreuten (eigenständig oder in integrierter Form); • Versorgung von alten Menschen oder Menschen mit Behinderung, in Heimen (in Zusammenarbeit/Supervision mit dem Personal der Einrichtungen). Zugang zu den Krankenpflegeambulanzen haben alle in Südtirol ansässigen Personen. 64 6.GRUNDVERSORGUNG DIE SENIORENBETREUUNG Die gynäkologischen Beratungsstellen und die Sprechstunden der Hebamme Die Dienstzeiten sind in den Sprengelsitzen und -stützpunkten aufgeschlagen. Alle programmierten Vorsorgeuntersuchungen sind kostenlos, die anderen Untersuchungen müssen bezahlt werden. Folgende Leistungen werden angeboten: • Schutz der Gesundheit der Mutter während der Schwangerschaft und im Wochenbett; • Beratung für eine bewusste und verantwortungsvolle Schwangerschaft; • Vorbeugung von Tumoren der weiblichen Geschlechtsorgane (PAP-Test); diese Untersuchung ist kostenlos, wenn zum PAP-Test der Einladungsbrief, der alle 3 Jahre verschickt wird, mitgebracht wird. Beratung während der Schwangerschaft 6.2 DIE SENIORENBETREUUNG Es gibt verschiedene Arten von stationären Einrichtungen für ältere Menschen, wobei der Grad der Pflegebedürftigkeit und die Möglichkeit zur Wiedererlangung der Selbstständigkeit ein Kriterium für die Aufnahme in die jeweilige Struktur darstellt. Die völlige oder teilweise Selbstständigkeit sowie die völlige Angewiesenheit auf fremde Hilfe wird von einer eigenen Kommission festgestellt. In der Regel werden die Einrichtungen entweder von der jeweiligen Gemeinde oder von öffentlichen oder privaten Stiftungen oder sonstigen Verwaltungen geführt, wobei die Aufnahme gemäß eines festgelegten Verfahrens erfolgt. Wohneinrichtungen für ältere Menschen Geschützte Wohnungen Diese sind gänzlich oder teilweise den älteren Menschen vorbehalten, die nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind. Es handelt sich um Kleinwohnungen, die über allgemeine Dienste, nicht jedoch über Betreuungsdienste verfügen. Die Betreuung der Wohnungsinsassen obliegt dem Personal der Sozial- und Gesundheitssprengel. Wohngemeinschaft für ältere Menschen Diese ist für sechs bis zehn ältere Menschen vorgesehen und wird gänzlich oder teilweise selbstständig von den Bewohnerinnen und Bewohnern mitverwaltet. Es handelt sich um eine stationäre Einrichtung. Während der Tagesstunden ist die Anwesenheit einer Betreuungsperson vorgesehen, die die Aufgabe hat, die Tätigkeiten zu koordinieren und die älteren Menschen bei der Haushaltsführung einzubeziehen. Altenheim Aufnahme für ganz oder teilweise selbstständige ältere Menschen. Heimbewohner, die nach der Aufnahme ihre Selbstständigkeit verlieren oder dauernder Pflege bedürfen, bleiben auf jeden Fall weiterhin im Altenheim stationär aufgenommen. Es handelt sich um eine soziale Einrichtung, die nicht vom Landesgesundheitsdienst abhängt. Die Heime verfügen über interne allgemeine Dienste, über spezielle soziale Dienste und Gesundheitsdienste sowie über qualifiziertes Personal für die Grundbetreuung, die Freizeitgestaltung und Unterhaltung. Die medizinische und krankenpflegerische Betreuung in den Altenheimen wird vom Landesgesundheitsdienst gewährleistet. Pflegeheim Dort werden Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen, die einer kontinuierlichen Pflege, Rehabilitation sowie einer ärztlichen Betreuung bedürfen, stationär aufgenommen. Es handelt sich um eine sozial-gesundheitliche Einrichtung, die vom lokalen Gesundheitsbezirk oder von anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen geführt wird. Die Kosten für die ärztliche, pflegerische, rehabili- 65 6.GRUNDVERSORGUNG Tagesstätte Es handelt sich um eine soziale Einrichtung, die feste Patientengruppen tagsüber von Montag bis Freitag betreut. Die Tagesstätte bzw. Tagespflegeeinrichtung kann auch nur an einzelnen Tagen in Anspruch genommen werden. Einige Einrichtungen haben sich auf die Pflege und Betreuung von dementen Menschen spezialisiert. Die Tagesstätte bietet neben den Mahlzeiten vielfältige Angebote (Gymnastik, kreatives Gestalten, Singen usw.), die den Tag strukturieren. Sie ist häufig an Alten- und Pflegeheime angeschlossen. Die Betreuung obliegt dem Personal der Sozial- und Gesundheitssprengel. Beschäftigungstherapie in der Tagesstätte DIE SENIORENBETREUUNG tative und pharmazeutische Betreuung gehen zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes, während zirka 50% des Tagessatzes für die stationäre Unterbringung zu Lasten der Nichtselbstständigen, deren Verwandten oder der zuständigen Gemeinde gehen. 66 6.GRUNDVERSORGUNG 6.3 HOSPIZE – PALLIATIVSTATION HOSPIZE – PALLIATIVSTATION Tab.21 Zugang zu den Leistungen Gesund heitsbezirk Standort Bozen Sekretariat Stundenplan Telefon Fagenstr. 44/C, 3. Stock Montag−Freitag, 8:00−17:00 Uhr 0471 908 501 Meran Klinik „Martinsbrunn“, Laurinstr. 70, 2. Stock Montag−Freitag, 8:00−19:00 Uhr 0473 205 614 Brixen Krankenhaus, Gebäude A, Chirurgie, 2. Stock Brixen/Sterzing Krankenhaus, Innere Medizin, 3. Stock Bruneck Krankenhaus, Innere Medizin, 4. Stock Montag−Freitag, 8:00-16:00 Uhr 0474 581 120 Bruneck/ Innichen Krankenhaus, Innere Medizin, 1. Stock Montag−Freitag, 8:00-16:00 Uhr 0474 917 320 Die Zielgruppe von Palliativ Care sind Patientinnen und Patienten, die an einer progressiven Erkrankung in einem fortgeschrittenen Stadium leiden, mit unaufhaltbarer Entwicklung und infauster Prognose, bei denen jede Therapie mit dem Ziel der Heilung weder möglich noch indiziert ist, mit besonderer Priorität für jene Fälle, in denen die Krankheit mit starken, chronischen Schmerzen verbunden ist. In der Regel hat die Krankheit einen Punkt erreicht, in dem Maßnahmen, die auf die Erhaltung der Lebensqualität ausgerichtet sind, grundlegende Bedeutung gewinnen. Zu diesem Zweck garantieren wir: • Behandlung von Schmerzen und anderen Montag−Freitag, 8:00−12:00 und 13:00−17:00 Uhr 0472 812 557 0472 774 380 Leistungen Palliativmedizin belastenden Symptomen; • psychologische und spirituelle Begleitung sowie soziale Unterstützung für Patientinnen und Patienten sowie für Angehörige; • Unterstützung der Angehörigen durch Ratschläge zu praktischen, pflegerischen Problemen sowie praktische Einweisung; • Betreuung im Rahmen des Day Hospitals; • Aufrechterhaltung der Betreuungskontinuität durch telefonische oder, wo erforderlich, direkte Beratungen. „Wir verlangen, dass das Leben einen Sinn haben müsse: das Leben hat aber genau den Sinn, den wir bereit sind, ihm zu geben“ 67 6.GRUNDVERSORGUNG 6.4RECHTSMEDIZIN/Invalidität Tab.22 Zugang zu den Leistungen Gesundheitsbezirk Standort A.-Alagi-Str. 33 Bozen Sekretariat Stundenplan Montag−Freitag, 9:00−12:00 Uhr; Dienstag und Donnerstag, 14:00−16:00 Uhr Montag−Freitag, 9:00−12:00 Uhr; Dienstag und Donnerstag, 14:00−16:00 Uhr Montag−Donnerstag, 8:30−12:00 und 14:00−17:00 Uhr; Freitag, 8:30−12:00 Uhr G.-Galilei-Str. 10 Montag-Freitag, 8:00−12:00 Uhr Meran* Laurinstr. 22/24 Montag−Freitag, 9:00-12:00 Uhr; Montag, 14:00−15:30 Uhr Brixen* Romstr. 5 Montag, 8:00−12:00 Uhr; Dienstag und Mittwoch 9:00−12:00 Uhr; Donnerstag, 10:00−18:00 Uhr; Freitag, 8:00−11:00 Uhr Telefon 0471 909 280/ 297/282 0471 909 129 Leistungen Visiten zur Feststellung der Zivilinvalidität, Abgabe der Ansuchen Prothetische Betreuung zugunsten von Invaliden Abgabe der Ansuchen 0471 909 215 Waffenschein (Rekurs) 0471 909 226 0473 264 712/ 713 Führerscheinkommission Verkehrspsychologie Visiten zur Feststellung der Zivilinvalidität, Abgabe der Ansuchen 0472 813 650 Prothetische Betreuung zugunsten von Invaliden Abgabe der Ansuchen Krankenhaus Montag−Freitag, 8:00−12:45 Uhr; 0474 Bau A Montag, 14:00−15:30 Uhr 586 530 Erdgeschoss * in den Gesundheitsbezirken Meran, Brixen und Bruneck obliegen die Tätigkeiten der Rechtsmedizin der Sektion für Rechtsmedizin beim Dienst für Hygiene und Öffentliche Gesundheit. Die Rechtsmedizin kann als Gesamtheit der biologischen Kenntnisse definiert werden, damit rechtliche Bestimmungen korrekt interpretiert und angewendet werden. Mit anderen Worten untersucht die Rechtsmedizin alle rechtlichen Aspekte des ärztlichen Tuns und wirkt wie eine Brücke zwischen Medizin und Recht im Interesse der einzelnen Person und der Gemeinschaft. Diese spezifischen Aufgaben werden durch den Dienst für Rechtsmedizin, der auch die Führerscheinkommission und die Verkehrspsychologie mit Sitz in Bozen einschließt, gewährleistet. Diese Dienste führen vor allem die Untersuchungen zur Feststellung der zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit, kollegiale Untersuchungen für die Beurteilung der allgemeinen und spezifischen Eignung für die Arbeitsabläufe oder für die Feststellung bleibender Invalidität durch. Zur Zivilinvalidität gehören laut Gesetz: • Personen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren mit Beeinträchtigungen des Gesundheitszustandes, die nicht mehr behoben werden können und die eine deutliche Verminderung oder den vollständigen Verlust der Arbeitsfähigkeit im Allgemeinen mit sich bringen • eine Invalidität kann auch den Personen unter 18 und über 65 Jahren zugesprochen werden, die invalidisierende Krankheiten aufweisen sowie Blinden und Taubstummen. Für die soziale und gesundheitliche Betreuung und die Zuweisung des Begleitgeldes werden Minderjährige oder über 65-Jährige als Invalidinnen und Invaliden anerkannt, wenn sie permanente Schwierigkeiten haben, den Aufgaben und Tätigkeiten ihres Alters nachzugehen. Ausgenommen sind alle jene Situationen, die bereits als kriegs-, dienst- und/oder arbeitsbedingt anerkannt sind. Wo wird der Antrag eingereicht? Der Antrag um die Anerkennung der Zivilinvalidität kann mittels entsprechender Formblätter und von der Person selbst unterzeichnet in folgenden Strukturen eingereicht werden. RECHTSMEDIZIN/Invalidität Bruneck* 68 6.GRUNDVERSORGUNG Tab.23 Kontaktstellen zur Einreichung der Anfrage auf Anerkennung der Invalidität Gesundheitsbezirk Standort Sekretariat Stundenplan Bozen Amba-Alagi-Str. 33, 3. Stock Montag−Freitag, 9:00−12:00 Uhr; Dienstag und Donnerstag, 14:00−16:00 Uhr Meran Laurinstr. 22/24 Montag−Freitag, 9:00−12:00 Uhr Montag, 14:00−15:30 Uhr Romstr. 5 Brixen Sterzing Margarethenstr. 24 Klausen Seebegg 17 RECHTSMEDIZIN/Invalidität Bruneck Sprengelstützpunkt Mühlbach Krankenhaus Bau A Erdgeschoss Montag, 8:00−12:00 Uhr; Dienstag und Mittwoch, 9:00−12:00 Uhr; Donnerstag, 10:00−18:00 Uhr; Freitag, 8:00−11:00 Uhr Montag und Mittwoch, 8:00−12:30 und 14:00−15:30 Uhr; Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8:00−12:30 Uhr Montag, 8:00−12:30 und 13:30−18:00 Uhr; Dienstag und Donnerstag, 9:30–12:30 Uhr; Mittwoch, 8:00−12:30 Uhr Dienstag, 8:45−12:00 Uhr Montag−Freitag, 8:00−12:45 Uhr; Montag−Donnerstag, 14:30−15:30 Uhr Welche Dokumente müssen dem Antrag beigelegt werden? • Original des ärztlichen Zeugnisses, von der Ärztin bzw. vom Arzt für Allgemeinmedizin oder von einer Fachärztin, von einem Facharzt ausgestellt, mit Angabe aller zur Invalidität führenden Pathologien; • Fotokopie der kürzlich ausgestellten klinischen Unterlagen betreffend den Gesundheitszustand (z.B. Krankengeschichten von eventuellen Krankenhausaufenthalten, Bestätigungen von durchgeführten fachärztlichen Untersuchungen, ärztliche Verschreibungen, durchgeführte physiotherapeutische Maßnahmen, Röntgenaufnahmen und andere Diagnosemaßnahmen oder Untersuchungen, Unterlagen zu laufenden therapeutischen Maßnahmen usw.). Das Antragsformular sieht eine eigenverantwortete Bescheinigung bezüglich Geburtsdatum, Wohnsitz und Staatsbürgerschaft vor. Für Minderjährige wird das Ansuchen von jener Person unterschrieben, welche die elterliche Gewalt ausübt; für unzurechnungsfähige und entmündigte Personen unterschreiben die Vormunde oder die Rechtsbevollmächtigten. Der Telefon 0471 909 280/ 282/297 0473 264 712/ 713 Fax 0471 909 281 0473 264 715 0472 813 650 0472 813 659 0472 774 316 0472 774 439 0472 813 130 0472 813 139 0472 813 290 0474 586 533 0472 813 299 0474 586 531 Termin für die Kontrolluntersuchung wird der betroffenen Person mittels eingeschriebenen Brief mit Rückantwort mitgeteilt. Die antragstellende Person muss mit einem gültigen Personalausweis zur Untersuchung erscheinen. Sie wird einer Untersuchung durch die Kommission unterzogen, die vom Dienst für Rechtsmedizin des Sanitätsbetriebes gegründet wurde, die den Invaliditätsgrad anhand der eingereichten klinischen Dokumentation sowie des bei der Untersuchung festgestellten Gesundheitszustandes beurteilt. Zur Untersuchung kann die antragstellende Person (auf eigene Kosten) eine Vertrauensärztin oder einen Vertrauensarzt hinzuziehen. Das Ergebnis der Untersuchung wird der antragstellenden Person mittels eingeschriebenen Brief mit Rückantwort an ihren meldeamtlichen Wohnsitz oder an die Einrichtung, wo sie untergebracht ist, übermittelt bzw. unmittelbar nach der Untersuchung mitgeteilt. Der prozentuelle Invaliditätsgrad wird auch dem Patronat mitgeteilt, an welches sich die antragstellende Person gewandt hat. Sollte die Beurteilung durch die Ärztekommission in erster Instanz die antragstellende Person nicht zufrieden stellen, kann diese innerhalb von 60 Tagen 69 6.GRUNDVERSORGUNG Tab.24 Finanzielle Unterstützung aufgrund der Voraussetzungen von 74% bis 99% (Teilinvalidität) 100% (Vollinvalide) 100 % Invalidität mit Bedarf an permanenter Betreuung (Begleitung) Taubstummheit Vollblindheit von Geburt an Teilblindheit (restliches Sehvermögen von nicht mehr als 1/20 auf beiden Augen, mit Korrektur) von Geburt an nach Erhalt der Niederschrift mit dem Ergebnis beim zuständigen Landesamt Rekurs einreichen, mit Beilegung einer neuen Bescheinigung einer Fachärztin oder eines Facharztes für die jeweilige Krankheit. Nur wenn die antragstellende Person von der Ärztin oder vom Arzt für transportunfähig erklärt wird, kann eine Untersuchung zu Hause beantragt werden. Sollte die antragstellende Person vor der Untersuchung versterben, können die Erben eine Fortsetzung des Verfahrens beantragen (Anerkennung der Invalidität post mortem). In diesem Fall entscheidet die Ärztekommission anhand der ärztlichen Unterlagen. Aus diesen Unterlagen müssen die Pathologien der antragstellenden Person unmissverständlich und präzise hervorgehen. Mit der Anerkennung der Zivilinvalidität hat die betreffende Person Anrecht auf spezifische finanzielle Zuwendungen (Tab. 24). Anerkennung von Behinderungen Der Antrag muss bei derselben Behörde und in derselben Form eingereicht werden wie für die Zivilinvalidität vorgesehen. Die Anerkennung der Behinderung garantiert Anrecht auf eine Reihe von Begünstigungen; die wichtigsten davon sind: • Vorrang bei der Zuweisung des Arbeitsortes im Falle eines Wettbewerbsgewinnes bei einer öffentlichen Körperschaft; Finanzielle Unterstützung (in Bezug auf das Alter, die festgestellte Invalidität und die eventuellen Bezüge) Rente für TeilinvalidInnen Rente für VollinvalidInnen Begleitzulage für VollinvalidInnen Kommunikationszulage Taubstummenrente Rente für Vollblinde, Begleitzulage für Vollblinde, Ergänzungszulage für Vollblinde Rente für Teilblinde, Sonderzulage für Teilblinde, Ergänzungszulage für Teilblinde • Annäherung des Arbeitsplatzes an den Wohnort, sofern dies möglich ist; • monatlicher Urlaub von drei Tagen oder um zwei Stunden reduzierter Tagesstundenplan für die schwer behinderten Arbeitnehmenden und für zusammenlebende Familienangehörige, die sie dauerhaft pflegen; • Befreiung von der Autosteuer für die Besitzerinnen oder Besitzer von behindertengerecht umgerüsteten Fahrzeugen; • Landesbeiträge für den Kauf der Erstwohnung. Die gezielte Arbeitsvermittlung für Personen mit Behinderung (Gesetz Nr. 68/1999) Die Person mit Behinderung, der eine Invalidität von mehr als 45 % zuerkannt wurde, hat ein Anrecht auf gezielte Arbeitsvermittlung. Um in den Genuss dieser Vergünstigung zu kommen, muss sie bei der vom Dienst für Rechtsmedizin des Gesundheitsbezirkes Bozen zu diesem Zweck gegründeten Kommission um Bewertung der eigenen Arbeitsfähigkeit ansuchen. Nach Abschluss der Feststellung wird die Kommission eine rechtsmedizinische Beurteilung über die Restarbeitsfähigkeit geben, die die Projekte und die Arten der Arbeitseingliederung für die Person mit Behinderung umfasst. Diese Beurteilung ist für die Einschreibung in die Arbeitsvermittlungslisten des Arbeitsamtes unentbehrlich. RECHTSMEDIZIN/Invalidität Invalidität / festgestellte Behinderung Alter (Voraussetzung der antragstellenden Person für die Dauer der Leistungen) von der Geburt bis zum 65. Lebensjahr vom 18. bis zum 65. Lebensjahr es besteht keine Altersgrenze von Geburt an nach dem 18. Lebensjahr 70 6.GRUNDVERSORGUNG Prothesen und Hilfsmittel RECHTSMEDIZIN/Invalidität Patientin wird mit dem Rollstuhl zur Visite begleitet Der Gesundheitsbezirk versorgt kostenlos: Zivil-, Kriegs-, Dienstinvalidinnen, -invaliden und gleichgestellte Kategorien (mit anerkannter Invalidität), Bürgerinnen und Bürger in besonderen Situationen (nicht Selbstständige) in Erwartung der Zivilinvaliditätsanerkennung sowie Minderjährige, die Vorsorgemaßnahmen, eine Behandlung und/oder Rehabilitation in Zusammenhang mit ihrer permanenten Invalidität benötigen. • Hilfsmittel (z.B. Rollstühle, Betten, Gehhilfen); • Prothesen (z.B. für Gliedmaßen, Hörprothesen); • Orthesen (z.B. orthopädische Mieder, orthopädische Schuhe, Stützapparate) im Zusammenhang mit der anerkannten Behinderung. Die Ausgabe der genannten Behelfe steht auch allen zu, die in einer anerkannten privaten oder öffentlichen Gesundheitseinrichtung eingeliefert sind, für die die Notwendigkeit und Dringlichkeit dieser Hilfsmittel wegen Bestehens einer schweren und permanenten Behinderung vor der Entlassung bescheinigt wurde. Gleichzeitig ist das Verfahren um Anerkennung der Zivilinvalidität auf Antrag der betroffenen Person einzuleiten. Wo wird der Antrag eingereicht? Bozen: Dienst für Rechtsmedizin - Amt für Zivilinvalidenbetreuung, Amba-Alagi-Straße 33 - 3. Stock Tel. 0471 909 129 · Fax 0471 909 151 Meran: Verwaltungsschalter, Laurinstraße 22/24 Tel. 0473 264 712/13 · Fax 0473 264 715 Brixen: Verwaltungsschalter der Gesundheitssprengel Tel. 0472 813650 · Fax 0472 813659 Bruneck: Krankenhaus, Spitalstr. 11, Erdgeschoss Tel. 0474 586 545 · Fax 0474 586 531 Wie erhält man die prothetische Betreuung? • Verschreibung von öffentlichen oder vertragsgebundenen für die Erkrankung zuständigen Fachärztinnen und Fachärzten. Nur für die Erneuerung der Behelfe für volljährige Invalidinnen und Invaliden ist die Verschreibung der Ärztin oder des Arztes für Allgemeinmedizin ausreichend; • Antrag sowie darauf folgende Genehmigung vom zuständigen Amt; • Lieferung von dem gewählten Unternehmen oder direkt vom Magazin. Alle Hilfsmittel, Prothesen und Orthesen müssen vom Amt, das die Genehmigung ausgestellt hat und von den verschiedenen Ärztinnen oder Ärzten innerhalb von zwanzig Tagen ab Erhalt geprüft werden. Die unterlassene Prüfung zieht eine Geldstrafe nach sich. Bei besonderen Behelfen beteiligt sich der Gesundheitsbezirk zum Teil an den Ausgaben. Es gibt ferner die Möglichkeit, nach Beurteilung durch eine Fachkommission des Sanitätsbetriebes, Behelfe zu erhalten, die zwar laut geltenden Bestimmungen nicht vorgesehen sind, jedoch für eine funktionale und soziale Rehabilitation der Person mit Behinderung unerlässlich sind (Hilfsmittel außerhalb des Tarifverzeichnisses). Die vorgesehenen Maßnahmen für Menschen mit Behinderung sind auf Bürgerinnen und Bürger ausgedehnt, die in Italien ansässig und beim italienischen Gesundheitsdienst eingeschrieben sind sowie auf den Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die als Arbeitnehmende oder als Selbständige tätig sind und auf deren Familienangehörigen. Die Behelfe werden von den Sanitätshäusern und den Apotheken, die in ein eigenes Landesverzeichnis eingetragen sind, zur Verfügung gestellt. Jeder Behelf ist eindeutig für eine bestimmte Verwendung konstruiert und ausgestattet, sodass er bei der Lieferung den funktionalen Erfordernissen der medizinischen Verschreibung entspricht. . DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE Eine korrekte Information ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, die eigene Gesundheit zu pflegen und die Wichtigkeit der Vorsorge und eines gesunden Lebensstiles zu erkennen 7.DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE Hygiene und öffentliche Gesundheit Sportmedizin Arbeitsmedizin (betrieblich) Pneumologischer Dienst (betrieblich) Tierärztlicher Dienst (betrieblich) 73 7. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE 7.1 HYGIENE UND ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT Tab.25 Zugang zu den Leistungen Informationen Stundenplan Telefon 0471 909 229 0471 909 264 0471 909 222 A.-Alagi-Str. 33 Montag−Freitag, 8:30−12:00 und 14:30−16:30 Uhr 0471 909 223 0471 909 233 Mittwoch, 14:00–16:30 Uhr; Freitag, 8:15–10:45 Uhr Dienstag und Freitag, 8:15−10:00 Uhr; Mittwoch, 14:15−16:00 Uhr Montag, 8:30−11:00 Uhr; Donnerstag, 14:00−16:30 Uhr Eppan, J.-G.-PlatzerStraße 29 Montag, 9:30−11:00 Uhr; Donnerstag, 14:00−16:00 Uhr Dienstag, 14:00−16:30 Uhr; Freitag, 14:00−16:00 Uhr Sarntal, Postwiese 1 Dienstag, 14:00−16:00 Uhr Leifers, G. Falcone und P. Borsellino Platz 1 Bozen Neumarkt, F. Bonatti-Platz 1 Kardaun, Steinegger Str. 3 Ritten, Peter-MayrStraße 25 Montag, 14:00−16:00 Uhr; Donnerstag, 8:30−11:00 Uhr 1.+3. Montag im Monat, 14:15−16:00 Uhr; 2.+4. Donnerstag im Monat, 8:30−10:00 Uhr 1.+3. Mittwoch im Monat, 8:30−11:00 Uhr; 2.+4. Mittwoch im Monat, 14:00−16:00 Uhr 3. Mittwoch im Monat, 9:30−11:00 Uhr; 4. Mittwoch im Monat, 14:15−16:00 Uhr Mittwoch, 14:00−16:30 Uhr und Freitag 8:30−10:30 Uhr 1.+3. Mittwoch im Monat, 14:15−16:00 Uhr und 2.+4. Freitag im Monat, 8:30−10:00 Uhr Leistungen Bescheinungen und Impfungen Beratungen für Auslandsreisen Überwachung und Prophylaxe von Infektionskrankheiten und Überwachung der Kindergärten, Schulen und Gemeinschaften Inspektions- und Überwachungstätigkeit, Mykologische Kontrollstelle ( Jeden Sommer werden die genauen Öffnungszeiten der mykologischen Kontrollstelle veröffentlicht) Desinfektions-, Entwesungs-, Rattenvernichtungseinsätze Ärztliche Zeugnisse 0471 595 437 0471 670 855 0471 670 854 0471 624 602 0471 624 607 0471 829 283 0471 829 282 Impfungen Ärztliche Zeugnisse Impfungen Ärztliche Zeugnisse Impfungen Ärztliche Zeugnisse Impfungen Ärztliche Zeugnisse 0471 365 167 Impfungen 0471 357 716 Ärztliche Zeugnisse 0471 357 722 Impfungen HYGIENE UND ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT GesundStandort heitsbezirk 74 7. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE Gesundheitsbezirk Meran Standort Goethestr. 7 Sekretariat Stundenplan Telefon Montag−Freitag, 8:30−12:00 Uhr; Montag−Donnerstag, 14:30−17:00 Uhr 0473 251 800 Leistungen Bescheinungen, Impfungen und Beratungen für Auslandsreisen; Über wachung und Prophylaxe von Infektionskrankheiten von Kindergärten, Schulen und Gemeinschaften Inspektions- und Überwachungstätigkeit, Mykologische Kontrollstelle Brixen HYGIENE UND ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT Bruneck Dantestr. 51 Montag−Freitag, 8:30−12:30 Uhr; 0472 812 461 Bescheinungen, Impfungen und Beratungen für Auslandsreisen Paternsteig 3 Montag−Donnerstag, 8:00−12:00 Uhr und 14:00−16:00 Uhr; Freitag 8:00−12:00 Uhr 0474 586 530 Informationen, Impfungen und Beratungen für Auslandsreisen Allgemein werden Tätigkeiten zum Schutz der gesundheitlichen Bedingungen in den Lebensund Arbeitsräumen sowie der Überwachung der Nahrungsmittelhygiene durchgeführt, im Besonderen die epidemiologische Überwachung und Hygiene in Gemeinschaften, hygienisch-sanitäre Überwachung, Beratung und, falls vom Gesetz vorgesehen, Begutachtung. Im Einzelnen werden folgende Leistungen angeboten: • Ambulanztätigkeit: Bescheinigungen für Führerschein, Bootsführerschein, Waffenpass, Abtretung von 1/5 des Gehaltes, Arbeitsbüchlein für Minderjährige, Bescheinigungen für Adoptionen; • Impfungen für Kinder und Erwachsene; Beratungen und Impfungen für Auslandsreisen; • Überwachung, Meldung und Prophylaxe von Infektionskrankheiten; • Totenpolizeiliche Tätigkeit; • Überwachung von Kindergärten, Schulen und Gemeinschaften; • Notunterkünfte für Einwanderinnen und Einwanderer; • Inspektions- und Überwachungstätigkeit für: Trinkwasser, Schwimmbäder, Lebensmittel, Schönheits- und Körperpflege, Kosmetikartikel, Pflanzenschutzmittel, Bau- und Wohnhygiene, Berufe im Gesundheitswesen und in den Gesundheitseinrichtungen • Mykologische Kontrollstelle; • Tätigkeit im Bereich der betrieblichen Sektion für Umweltmedizin; • Desinfektions-, Entwesungs- und Rattenvernichtungseinsätze. 75 7. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE 7.2 SPORTMEDIZIN Tab.26 Zugang zu den Leistungen GesundStandort heitsbezirk Bozen Vormerkung Stundenplan Telefon Marienklinik, Claudia-de-Medici Str. 2, 2. Stock Montag-Freitag, 9:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr Krankenhaus Funktionsdiagnostik Medizin/ Kardiologie Meran/ Schlanders Poliambulatorien Brixen Dantestr. 51 Brixen/ Sterzing Krankenhaus, Margarethenstr. 24 Bruneck A.-Hofer-Str. 25 Eignungsuntersuchungen Wettkampfsport, leistungsdiagnostische Beurteilungen, Eignungsvisite für Rettungskräfte, Betreuung von AthletInnen mit Behinderung, Beratungstätigkeit im Bereich Alpin- und Tauchmedizin, Atemschutzvisiten für die Feuerwehr Eignungsuntersuchungen Wettkampfsport, Atemschutzvisiten für die Feuerwehr 0472 813 080 Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr; 0472 Mittwoch, 14:00−17:00 Uhr 774 432 Montag−Freitag, 8:30−12:00 Uhr Montag−Freitag, 8:00−11:45 und 13:00−16:00 Uhr Der Dienst für Sportmedizin ist für den Gesundheitsschutz im Bereich Sport zuständig. Er übt besondere fachliche Aufgaben zugunsten der Südtiroler Sportlerinnen und Sportler und der freiwilligen Feuerwehr aus; er koordiniert und unterstützt gesundheitserzieherische Programme und Maßnahmen bezüglich gesunder Bewegung. In den Sprengeln Neumarkt, Kardaun, St. Ulrich und Kaltern werden Eignungsuntersuchungen für Wettkampfsport durchgeführt. 0474 586 280 Eignungsuntersuchungen Wettkampfsport, leistungsdiagnostische Beurteilungen, Eignungsvisite für Rettungskräfte, Betreuung von AthletInnen mit Behinderung, Atemschutzvisiten für die Feuerwehr. SPORTMEDIZIN Meran 0471 435 630 Leistungen Eignungsuntersuchungen für den Wettkampf sport 76 7. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE 7.3 ARBEITSMEDIZIN (BETRIEBLICH) Tab.27 Zugang zu den Leistungen Gesundheitsbezirk Standort Abteilung ärztliches Arbeitsinspektorat Resselstr. 2/F Bozen Klinische Sektion Resselstr. 2/F Neumarkt Bonattiplatz 1 ARBEITSMEDIZIN (BETRIEBLICH) St. Ulrich Purgerstr. 14 Meran Marlinger Str. 29 Meran/ Schlanders Krankenhaus, Krankenhausstr. 3 Brixen Dantestr. 51 A.-Hofer-Str. 25 Bruneck Gadertal St.Martin in Thurn, Frakt. Piccolin 71 Sekretariat Stundenplan Telefon Montag−Freitag, 9:00−12:00 Uhr 0471 907 155 Montag−Freitag, 8:00−12:30 und 14:00−16:30 Uhr Mittwoch (ca. 2 Mal/Monat), 8:30−12:00 und 13:30−15:00 Uhr Leistungen Überprüfung der Einhaltung der Gesetzesnorm im Rahmen des Gesundheitsschutzes und Arbeitssicherheit 0471 907 900 0471 829 257/ 256 0471 Montag (ca. 2 Mal/Monat), 781 327 8:30−12:00 und 0471 13:30−15:00 Uhr 789 028 Dienstag und Donnerstag, 0473 8:30−12:00 und 13:30−15:00 Uhr 229 221 Mittwoch und Freitag, 0471 9:00−15:00 Uhr 907 900 Dienstag und Donnerstag, 0472 9:00−15:00 Uhr 812 790 Dienstag und Freitag, 0474 8:45−12:00 und 13:00−15:00 Uhr 586 244 Überwachung am Arbeitsplatz, Gesundheitsüberwachung der MitarbeiterInnen und Präventionsmedizin Mittwoch (ca. 1 Mal/Monat) 0474 9:00−12:00 und 13:30−15:00 Uhr 586 138 Der Dienst ist in zwei Bereiche gegliedert: ärztliches Arbeitsinspektorat und Klinische Sektion. Das ärztliche Arbeitsinspektorat überprüft die Einhaltung der geltenden Bestimmungen im Bereich Gesundheit und Hygiene am Arbeitsplatz, wobei sie folgende Tätigkeiten ausübt: • Informationen und Beistand bezüglich Risiken und Schäden für die Gesundheit am Arbeitsplatz; • Überprüfung der Arbeitspläne bei Abbruchoder Asbest-Sanierungsarbeiten; • Behandlung der Rekurse gegen die von der Betriebsärztin oder vom Betriebsarzt ausgestellten Eignungsbeurteilungen (gemäß Art. 41, Absatz 9, des G.v.D. Nr. 81/2008); • Ermittlungen im Bereich der Arbeitshygiene und der Arbeitsmedizin im Auftrag der Ge- richtsbehörde; • Beurteilung von ärztlichen Befunden und Überprüfung der Anzeigen von Berufskrankheiten; • Ausstellung von Gutachten (beschränkt auf arbeitsmedizinische Aspekte) für die Zuweisung von Minderjährigen für die vom Gesetz 977/67 verbotenen Tätigkeiten. Die Klinische Sektion dagegen überwacht die Gesundheit der Beschäftigten und ergreift Präventionsmaßnahmen. Im Einzelnen werden folgende Tätigkeiten durchgeführt: • Zusammenarbeit mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber und der Dienststelle für Arbeitsschutz zur Betriebsorganisation beim Erstellen der jeweiligen Risikobewertung; • Durchführung von ärztlichen Untersuchun- 77 7. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE gen gemäß Art. 25 und 41 des gesetzvertretenden Dekrets Nr. 81/2008; • Beurteilung der beruflichen Eignung für die den Arbeitnehmenden zugewiesenen Tätigkeiten; • Durchführung von Betriebsbesichtigungen zusammen mit der Leitung der Dienststelle für Arbeitsschutz; • Mitarbeit bei der Planung der vorgesehenen Gefährdungskontrollen, Begutachtung und Beurteilung der diesbezüglichen Ergebnisse. Vorsorgeuntersuchung ARBEITSMEDIZIN (BETRIEBLICH) Für weitere Informationen bezüglich der sanitären Überwachung kann der Artikel Nr. 41 des G.v.D. 81/2008 konsultiert werden. 78 7. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE 7.4 PNEUMOLOGISCHER DIENST (BETRIEBLICH) Tab.28 Zugang zu den Leistungen Gesundheitsbezirk Standort Vormerkung Stundenplan Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) Telefon 0471 457 457 0471 909 613 W.-A.-L.-CadonnaPlatz 12 Montag−Freitag, 8:00−12:00 und 14:00−16:30 Uhr PNEUMOLOGISCHER DIENST (BETRIEBLICH) Bozen Neumarkt Bonattiplatz 1 Meran Meran/ Schlanders Krankenhaus Reha-Trakt Rossinistr. 1 Krankenhaus Krankenhausstr. 3 Brixen Krankenhaus Dantestraße 51 Bruneck Villa Elsa A.-Hofer-Str. 25 Montag und Donnerstag, 8:00−12:00 und 14:00−16:30 Uhr Dienstag und Donnerstag, 8:00−12:00 und 14:00−16:30 Uhr Montag-Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) Montag und Mittwoch, 8:00−12:00 und 14:00−16:00; Uhr Freitag, ore 8:00−12:00 Uhr Montag und Donnerstag, 8:00−12:00 und 14:00−16:30 Uhr; Dienstag, Mittwoch und Freitag, 8:00−12:00 Uhr Der Pneumologische Dienst ist im Bereich der Vorbeugung, Diagnose und Behandlung sowie in der Rehabilitation von Atemwegserkrankungen tätig. Im Einzelnen: • Vorbeugung, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation von Atemwegserkrankungen; • Fachärztliche pneumologische Untersuchungen; • Spirometrie und weitere Lungenfunktionsproben; Leistungen Allgemeine und prioritäre Visiten Betreuung für Personen mit Ateminsuffizienz, Sauerstofftherapie Betreuung von Schlaferkrankungen 0471 909 630 0471 909 611/ 612 0471 909 615 Spirometrie und allergologische Hauttests 0471 909 602 Ambulatorium TBC Beratung für Rauchentwöhnung 0471 829 255 0473 264 000 0473 735 160 0472 813 090 Allgemeine Visiten, Betreuung für Personen mit Ateminsuffizienz, Sauerstofftherapie und obstruktive Schlafapnoe-Syndrom, Spirometrie und allergologische Hauttests (individuelle und Gruppentherapie) 0474 586 240 • Allergologische Hauttests, Tuberkulinproben; • Atemrehabilitation und Atemgymnastik; • Ambulante und häusliche Betreuung der Personen mit Ateminsuffizienz in Sauerstofflangzeittherapie und Langzeitbeatmung; • Betreuung von Patienten mit obstruktive Schlafapnoe Syndrom. • Raucherberatungsstelle: individuelle und Gruppentherapie 79 7. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE 7.5 TIERÄRZTLICHER DIENST (BETRIEBLICH) Tab.29 Zugang zu den Leistungen Laura-ContiWeg 4 Sekretariat Stundenplan Montag−Freitag, 8:30−12:30 Uhr; Donnerstag, 14:30−16:30 Uhr Meran Brixen Bruneck Paternsteig 3 Informationen Nacht- und Wochenbereitschaftsdienst (AmtstierärztInnen) Besuchszeit für BürgerInnen Landesweiter Nacht- und Wochenend-Bereitschaftsdienst (TieraufseherInnen) 0471 908 111 Montag−Freitag, 14:30−16:30 Uhr 0471 329 800 Montag-Samstag, 20:00−8:00 Uhr; Samstag−Montag, 8:00−8:00 Uhr 0471 908 111 Montag−Freitag, 8:30−12:30 Uhr; Donnerstag, 14:30−16:30 Uhr 0473 222 236/ 261 Informationen Montag-Samstag, 19:00−7:00 Uhr, Samstag−Montag, 7:00−7:00 Uhr 0473 263 333 Nacht- und Wochenbereitschaftsdienst (AmtstierärztInnen) Montag−Freitag, 8:30−12:30 Uhr; Donnerstag, 14:30−16:30 Uhr 0472 801 230 Informationen Montag–Samstag, 19:00−7:00 Uhr; Samstag−Montag, 7:00−7:00 Uhr 0472 812 111 Nacht- und Wochenbereitschaftsdienst (AmtstierärztInnen) Montag−Freitag, 8:30−12:30 Uhr; Donnerstag, 14:30−16:30 Uhr 0474 586 550 Informationen Montag-Samstag, 19:00−7:00 Uhr, Samstag−Montag, 7:00−7:00 Uhr 0474 581 111 Nacht- und Wochenbereitschaftsdienst (AmtstierärztInnen) Marlinger Str. 41 Vintler Weg 34 Leistungen Montag-Samstag, 19:00−7:00 Uhr; Samstag−Montag, 7:00−7:00 Uhr Bozen Tierheim Sill 9 Telefon 0471 635 161/ 162 Der betriebliche tierärztliche Dienst ist in Bereich A und Bereich B gegliedert: Der Bereich A beschäftigt sich mit der Tiergesundheit, Hygiene in der Tierzucht und in der Tierproduktion, der Bereich B dagegen mit Hygiene bei der Produktion, der Konservierung und beim Vertrieb von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Folgende Leistungen werden erbracht: • Vorbeugungsmaßnahmen gegen Tierseuchen; • Überwachung der Tierschutzbestimmungen in der Haltung und beim Transport; • Überwachung der Produktion, des Handels und der Anwendung von tierärztlichen Medikamenten; • Kontrolle von Tierausstellungen, Märkten, Versteigerungen von Tieren; • Überwachung der Produktion, Lagerung und Verabreichung von Futtermitteln; • Überwachung der Produktion von Rohmilch; • Verwaltung von Tierdatenbanken und Überwachung der Tierkennzeichnung; • Überwachung der Fortpflanzung von Tieren; • Führung des Tierheims Sill; • Ausstellung von Heimtierausweisen; • Tierärztliche Betreuung von Nutztieren durch konventionierte Tierärzte; • Kontrolle, Audit und Überwachung der Schlachthöfe, Verarbeitung, Lagerung, Transport und Handel aller Lebensmittel tierischer Herkunft; TIERÄRZTLICHER DIENST (BETRIEBLICH) GesundStandort heitsbezirk 80 7. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE TIERÄRZTLICHER DIENST (BETRIEBLICH) • Kontrolle und Überwachung der Entsorgung von Abfällen tierischer Herkunft; • Praktiken für die Registrierung und Anerkennung von Betrieben mit Produktion von Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleisch, Fisch, Eier, Milch, Honig, usw.); • Implementierung der europäischen, nationalen und Landesgesetzgebung über Lebensmittelprodukte tierischer Herkunft; • Auskünfte über Produkte tierischer Herkunft, sanitäre Erziehung und Vorbeugung von Zoonosen; • Gesundheitserziehung im Bereich Lebensmittelhygiene und Etikettierung der Lebensmittel tierischer Herkunft; • Erhebung und epidemiologische Analyse von medizinisch-veterinärmedizinisch relevanten Daten; • Erziehung der Jägerinnen und Jäger im Hygienebereich des erlegten Wilds. Der Dienst übernimmt Beschwerden bei: • hygienisch-sanitären Missständen; • streunenden Hunden; • Bissen von Hunden, Katzen oder anderen Tieren; • Tiermisshandlungen; • Ansiedelungen von Katzenkolonien; • Verdacht auf Tierseuchen. Tierärzte während einer Überwachung . SOZIALMEDIZIN UND PSYCHISCHE GESUNDHEIT Es ist einfacher, aus einer Leidenssituation heraus zu kommen und deren Ursachen zu ergründen, wenn Sie sich an eine Expertin oder einen Experten wenden 8.DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE Psychiatrischer Dienst Dienst für Abhängigkeitserkrankungen (D.F.A.) Psychologischer Dienst 83 8. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE 8.1 PSYCHIATRISCHER DIENST Tab.30 Zugang zu den Leistungen Bozen Sekretariat Stundenplan Telefon Psychiatrischer Dienst Gebäude W 1. Stock Amb. für allgemeine Psychiatrie und Liaisons Psychiatrie Montag−Freitag, 8:30−12:00 und 14:00−16:00 Uhr 0471 909 801 Montag−Donnerstag, 8:00−17:00 Uhr; Freitag, 8:00−14:00 Uhr 0471 435 146/ 147 Day Hospital Gebäude W Montag−Freitag, 8:30−12:30 und 13:00−16:00 Uhr 0471 909 802 ZPG* Bozen Stadt Neubruchweg 3 Montag−Freitag, 8:30−13:00 und 14:00−17:00 Uhr Montag−Freitag, 8:30−17:00 Uhr Montag−Freitag, 8:30−13:00 und 14:00−17:00 Uhr Montag−Freitag, 8:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr Montag−Donnerstag, 8:00−12:00 und 13:00−17:00 Uhr; Freitag, 8:00−12:00 Uhr 0471 907 010 0471 907 014 0471 305 810 0471 435 935 Zentrum “Arche Noah” ZPG* Bozen Umgebung Rosministr. 42 Psychiatrisches Rehabilitationzentrum Bozen Gries Psychiatrisches Reha Zentrum und Tagestätte Gelmini, Salurn, Schillerstr. 2 Psychiatrischer Dienst Krankenhaus Trakt E ZPG* Franziskusstr. 1 Meran ZPG* und Rehabilitation „Haus Basaglia“, Sinich, Nazario-Sauro-Str. 8 Wohnheim, „Haus der Wünsche“, Speckbacherstraße ZPG* Schlanders, Hauptstraße 134 Wohnheim „Bahnhof “ Schlanders, Bahnhofstr. 12 ZPG* Romstr. 7 Brixen Brixen/ Sterzing 0473 263 600 Montag−Freitag, 8:30−17:00 Uhr 0473 251 700 0473 251 750/ 751 0473 738 080 0473 730 511 0472 812 960 Psychosomatische Ambulanz, Dantestr. 51 Montag- Freitag, 8:00-17:30 Uhr 0472 812 995 Krankenhaus Poliambulatorien ZPG Donnerstag, 8:00–18:00 Uhr und jeden zweiten Montag / Monat von 8:00-12:00 Uhr 0472 774 432 Montag-Freitag, 8:00−17:00 Uhr 0474 586 340/ 342 ZPG* Bau L Spitalstr. 11 * Zentrum für psychische Gesundheit Bruneck Montag−Freitag, 8:30−17:00 Uhr Montag−Freitag, 8:30−12:00 und 13:00−17:00 Uhr Montag−Freitag, 8:30−17:00 Uhr Montag-Donnerstag, 8:0013:30 und 14:00-18:00 Uhr; Freitag, 8:00-14:00 Uhr Betreuung in der akuten und subakuten Krankheitsphase Erstvisiten und Konsiliarvisiten für die Liaisons Psychiatrie Betreuung in der subakuten Krankheitsphase Einzeltherapien und Gruppentherapieprogramme 0471 888 777 0473 267 000 Montag−Freitag, 8:30−12:00 und 14:30−17:00 Uhr Leistungen Betreuung in der akuten und subakuten Krankheitsphase Einzeltherapien und Gruppentherapieprogramme Einzeltherapien und Gruppentherapieprogramme Betreuung bei psychosomatischen Krankheiten Einzeltherapien und Gruppentherapieprogramme PSYCHIATRISCHER DIENST Gesund Standort heitsbezirk 84 8. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE PSYCHIATRISCHER DIENST Das gesamte Behandlungsangebot richtet sich an Erwachsene aller Altersgruppen und kann anhand einer Reihe von Einrichtungen mit unterschiedlichen Versorgungsbereichen, wie Fachambulanzen, Zentren für psychische Gesundheit, Krankenhausabteilungen, stationären und teilstationären Rehabilitationszentren, in Anspruch genommen werden. Es werden folgende Dienstleistungen angeboten: • Präventive Maßnahmen im Rahmen der seelischen Gesundheit; • Abklärung, Diagnostik und Behandlung der psychiatrischen Störungen nach dem bio-psycho-sozialen Modell und durch ein multiprofessionelles Team des ärztlichen, krankenpflegerischen, psychologischen, therapeutischen, technisch-, rehabilitati- ven-, psychiatrischen und sozio- sanitären Bereiches; • Unterstützung und Begleitung der Betroffenen und deren Familienangehöriger, Informationsvermittlung und Miteinbeziehung aller in die therapeutische Behandlungsplanung; • stationäre Aufnahme in den Abteilungen für Psychiatrie der Krankenhäuser von Personen mit schweren seelischen Störungen in der Akutphase; • ambulante, teilstationäre oder stationäre Rehabilitation, sowohl im Frühstadium als auch bei chronischen seelischen Erkrankungen, um die Wiedererlangung der individuellen Fähigkeiten und die soziale Wiedereingliederung zu fördern. Patientinnen und Patienten während der Kunsttherapie 85 8. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE 8.2 ABHÄNGIGKEITSERKRANKUNGEN (D.F.A.) Tab.31 Zugang zu den Leistungen Bozen Aufnahme für Abhängigkeitserkrankungen, Beratungs- und Präventionszentrum und Spielsucht Neubruchweg 3 Sekretariat Stundenplan Telefon Montag−Dienstag, 9:15−13:00 und 14:00−17:00 Uhr; Mittwoch und Donnerstag, 9:15−10:30 und 12:15−13:00 und 14:00−17:00 Uhr Freitag, 9:15−14:00 Uhr 0471 907 070 Montag−Freitag, 7:05−9:30 und 12:15−13:15 Uhr; Samstag, 7:35−10:00 Uhr; Sonntag u. Feiertage geschlossen: Privatverein Montag-Donnerstag, Hands 8:30−12:30 und 14:00−18:00 Uhr; Duca-D’Aosta-Str. Freitag, 8:30−12:30 Uhr 100 0471 270 924 Ambulante Betreuung von Alkohol- und Medikamentenabhängigen 0473 251 760* Ambulante Betreuung von Alkohol- und Medikamentenabhängigen sowie Nikotin und Spielsucht Alpinistr. 3 und Goethestr. 7 Krankenhaus Eingang Franziskusstr. Montag−Freitag, 6:30−7:20 und 10:00−11:00 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage, 8:30−10:30 Uhr Brixen Romstraße 5 Montag, Mittwoch, Donnerstag, 8:00−12:30 und 14:00−17:00 Uhr; Dienstag, 11:00−12:30 Uhr und 14:00−17:00 Uhr; Freitag, 8:00−12:00 Uhr Brixen/ Sterzing Krankenhaus Mittwoch, 9:00−12:00 Uhr Poliambulatorien 0472 774 445 Bruneck Bau L Spitalstr. 11 0474 586 200 Montag−Freitag, 7:30−12:00 Uhr Ambulante Behandlung, Beratung und Prävention bei Problemen des Missbrauchs und Abhängigkeit von Sucht- und psychotropen Stoffen sowie Spielsucht MethadonVerabreichung Montag und Donnerstag, 8:30−13:00 und 14:00−17:30 Uhr; Dienstag, 11:00−13:00; 14:00−17:30 Uhr; Mittwoch und Freitag, 8:30−13:00, Uhr nachmittags nach Vereinbarung Meran Leistungen MethadonVerabreichung 0472 813 230 Ambulante Betreuung von Alkohol- und Medikamentenabhängigen, Methadon-Verabreichung * auch STEP - Beratungsstelle für Jugendliche, Eltern und Angehörige Die Dienste befassen sich mit Information und Vorbeugung sowie Therapie und Rehabilitation von alkohol- und drogenabhängigen Personen sowie solchen mit anderen krankhaften Abhängigkeiten. Sie führen differenzierte und integrierte therapeutische Tätigkeiten durch und arbeiten dabei mit verschiedenen Fachleuten zusammen: ärztliches, krankenpflegerisches und Verwaltungspersonal, Psychologinnen, Psychologen, Sozialassistentinnen, Sozialassistenten, Sozialerzieherinnen und Sozialerzieher. Behandelt werden Personen mit einem Suchtverhalten, das auf die Einnahme bzw. Abhängigkeit von Drogen und psychotropen Substanzen zurückzuführen ist. • Ambulante Behandlungen zur Entgiftung und Entwöhnung; • Stationäre Entzugsbehandlungen in Krankenhäusern, Rehabilitationsprogramme ABHÄNGIGKEITSERKRANKUNGEN (D.F.A.) Gesund Standort heitsbezirk 86 8. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE in • • • • • vertragsgebundenen Therapiegemeinschaften. Es besteht eine besonders enge Zusammenarbeit mit der Vereinigung „La Strada-Der Weg” von Bozen, Mariaheimweg 42/c; Ausarbeitung von sozialen Eingliederungsprogrammen sowie Arbeitseingliederungsprogrammen in Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten; Beratungs- und Informationstätigkeit sowie Sensibilisierungsmaßnahmen; Beratung und psychologische Betreuung von stationär aufgenommenen Alkoholpatienten; Beratung der Familienangehörigen; Gruppentherapien für Betroffene und Angehörige. ABHÄNGIGKEITSERKRANKUNGEN (D.F.A.) Der Dienst für Suchtpatienten ist ein ambulanter Dienst, der die Notdienste nicht ersetzt. Der Gesundheitsbezirk Bozen hat mit der privaten Vereinigung HANDS eine Konvention für Die Abhängigkeit führt zur Verzweiflung die ambulante Betreuung von Alkoholabhängigen abgeschlossen, der folgende Tätigkeiten ausübt: • Durchführung von ambulanten Entgiftungsund Entwöhnungsbehandlungen; • Selbsthilfe- und therapeutische Gruppen; • Informations- und Sensibilisierungstätigkeit, Prävention. Patientinnen und Patienten, die eine rehabilitative stationäre Behandlung benötigen, werden an folgende Strukturen überwiesen: • Therapiezentrum Bad Bachgart; • Therapiegemeinschaft der Vereinigung HANDS Bozen. „Wenn ich einmal mit dem Spielen angefangen habe, höre ich erst dann auf, wenn kein Geld mehr vorhanden ist. Wenn ich gewinne, spiele ich weiter, um noch mehr zu gewinnen; wenn ich verliere, muss ich weiterspielen, um das verlorene Geld zurückzugewinnen.“ 87 8. DIENSTE DER GESUNDHEITSVORSORGE 8.3 PSYCHOLOGISCHER DIENST Tab.32 Zugang zu den Leistungen Standort GalileoGalilei-Str. 2/E Sekretariat Leistungen Stundenplan Telefon Montag−Donnerstag, 8:30−12:30 und 14:30−17:00 Uhr; Freitag, 8:30−12:30 und 14:00−16:00 Uhr 0471 435 001 Psychodiagnostik, psychologische Beratung, Psychotherapie Psychodiagnostik, psychologische Beratung, Psychotherapie für PatientInnen und Angehörige Bozen Krankenhaus, L.-Böhler-Str. 5 Montag−Freitag, 8:30−12:20 und 13:30−16:00 Uhr 0471 909 884 Meran Krankenhaus, Reha-Trakt D, Rossinistr. 1 Montag−Freitag, 11:00−12:00 Uhr 0473 251 000 Meran/ Schlanders Sprengelsitz Hauptstr. 134 Montag−Freitag, 8:30−12:00 und 14:00−17:00 Uhr 0473 736 692 Brixen Krankenhaus, Dantestraße 51 Montag-Donnertag, 8:00−12:00 und 14:00−16:00 Uhr; Freitag, 8:00−12:00 Uhr 0472 813 100 Bruneck Krankenhaus, Spitalstr. 11, Bau L Montag−Donnerstag, 8:15−12:00 und 14:00−16:00 Uhr; Freitag, 8:15−12:00 Uhr 0474 586 220 Der Psychologische Dienst steht Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offen, welche psychische Störungen, psychische Probleme oder Krisen durchleben. Durch psychologische Diagnostik können Schwierigkeiten und Ursachen besser verstanden und Hilfsmöglichkeiten entwickelt werden. Es werden psychologische Beratungen und verschiedene Formen von Psychotherapie für Betroffene und Angehörige angeboten. Eine möglichst frühzeitige Unterstützung ist dabei im Sinne der Prävention besonders wichtig. Je nach Problemsituation werden Einzel-, Paar- oder Familiengespräche geführt. Bei Bedarf und mit Einverständnis der zu behandelnden Person wird mit Fachleuten aus dem Gesundheits- und Sozialbereich zusammengearbeitet. In den Krankenhäusern eines jeden Gesundheitsbezirkes bestehen Psychologische Dienste, welche sich mit organischen chronischen Pathologien befassen. Über verbindliche Protokolle in Zusammenarbeit mit den Abtei- Psychodiagnostik, psychologische Beratung für PatientInnen und Angehörige und Psychotherapie lungen und Diensten bietet der Psychologische Dienst des Krankenhauses Unterstützung an Patientinnen, Patienten, Familienangehörigen und professionellen Teams in der Bewertung der Bedürfnisse, der Erarbeitung von Ressourcen für gute Anpassungsstrategien an die Erkrankung. Neuropsychologische Beurteilung PSYCHOLOGISCHER DIENST Gesund heitsbezirk . AMBULANTE LEISTUNGEN Gleichheit der Zugangsmöglichkeiten zu den notwendigen und angepassten Leistungen 9.AMBULANTE LEISTUNGEN Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie Apotheke – Direkte Medikamentenverteilung Augenheilkunde Chirurgie (Allgemeine Chirurgie) Dermatologie Diabetologie Diätetik und Klinische Ernährung Gastroenterologie-Endoskopie des Verdauungstraktes Geburtshilfe Gefäß- und Thoraxchirurgie Geriatrie Gynäkologie Hals-, Nasen-, Ohrenabteilung Hämatologie und Knochenmarktransplantation (KMT) Immunhämatologie und Bluttransfusion Infektionskrankheiten Kardiologie und Funktionsproben Kinderchirurgie Kinder- und Jugendneurologie und Rehabilitation Kinder- und Jugendpsychiatrie Komplementärmedizin Künstliche Befruchtung Labor für klinisch-biochemische Analysen • Blutentnahmestellen Labor für Mikrobiologie und Virologie Medizin (Innere Medizin) Medizinische Onkologie-Day Hospital Neonatologie und Neugeborenen-Intensivstation Nephrologie und Dialyse Neurochirurgie Neurologie Nuklearmedizin Onkologische Strahlentherapie Orthopädie und Traumatologie Pathologische Anatomie und Histologie • Tumorregister Pädiatrie Physische Rehabilitation Pneumologie-Physiopathologie und Endoskopie der Atemwege Radiodiagnostik Sozialdienst Urologie Zahnheilkunde 91 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.1 ANÄSTHESIE, INTENSIVMEDIZIN UND SCHMERZTHERAPIE Tab.33 Zugang zu den Leistungen Standort Bozen Vormerkung Stundenplan Telefon Hauptgebäude, Erdgeschoss, roter Bereich Montag−Donnerstag, 8:00−12:00 und 14:00−16:00 Uhr; Freitag, 8:00−12:00 Uhr 0471 909 472 Meran Day Surgery Turm A 1. Stock Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 264 000 Schlanders Poliambulatorien 1. Stock Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 735 160 0472 812 540 Brixen Gebäude B Montag−Freitag, 8:30−12:00 Uhr Sterzing Erdgeschoss Montag−Donnerstag, 8:30−12:00 und 0472 14:00−17:00 Uhr; Freitag, 8:30−12:00 Uhr 774 312 Bruneck 2. Stock Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr; Schmerztherapie, 8:00−12:00 Uhr 0474 581 670 Innichen 2. Stock Montag-Freitag, 8:30−15:00 Uhr; Schmerztherapie nach Vereinbarung 0474 917 111 Die Dienste für Schmerztherapie betreuen Patientinnen und Patienten mit akuten und chronischen Schmerzen, stationär und ambulant. Das Aufgabenfeld umfasst: • die Behandlung akuter postoperativer Schmerzen (APS - acute pain service); • Konsiliardienste zur Bewertung und Indikationsstellung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen bei Schmerzpatientinnen und Schmerzpatienten mit akuten und chronischen Schmerzen; • ganzheitliche Schmerztherapie im interdisziplinären Setting (Schmerztherapeutin, Schmerztherapeut, Phyisiotherapeutin, Physiotherapeut, Pflegerin, Pfleger, Psychoonkologin, Psychoonkologe, Seelsorgedienst); • interventionelle schmerztherapeutische Maßnahmen bei komplexen Schmerzsyndromen (ambulant oder stationär). Diese umfassen folgende Maßnahmen: Legen von untertunnelten Periduralkathetern/ Leistungen Allgemeine Visiten, Schmerz therapie Porth-Kathetern/fest implantierten Pumpen für die Gabe von Medikamenten in den Subarachnoidalraum, destruierende Blockaden usw. Schmerzfreies Krankenhaus Am 15. März 2010 verabschiedete die Abgeordnetenkammer das Gesetz über den Zugang zu „Palliative-Care“ und zur Schmerztherapie. Ein Netzwerk von verschiedenen akkreditierten Strukturen garantiert den Patientinnen und Patienten den Zugang zu diesen Therapien und vereinfacht die medikamentöse Verschreibung von Schmerzmitteln. Gesetz 15 März 2010, Nr. 38 Vorgaben für den Zugang zu „Palliative-Care“ und Schmerztherapie (G.U. 19 März 2010, Nr. 65). ANÄSTHESIE, INTENSIVMEDIZIN UND SCHMERZTHERAPIE Krankenhaus 92 9. AMBULANTE LEISTUNGEN APOTHEKE – DIREKTE MEDIKAMENTENVERTEILUNG 9.2 APOTHEKE – DIREKTE MEDIKAMENTENVERTEILUNG Tab.34 Zugang zu den Leistungen Krankenhaus Standort Bozen Hauptgebäude, 1. Stock, blauer Bereich Meran Erdgeschoss Brixen Gebäude A1 Untergeschoss Bruneck Trakt D 1. Untergeschoss Kontakte Kontakte Telefon Montag−Freitag, 8:45-13:00 und 13:30-16:00 Uhr 0471 908 295 0473 264 948 Montag−Freitag, 8:45-16:00 Uhr In den Krankenhäusern Bozen, Meran, Brixen und Bruneck sind von den Pharmazeutischen Diensten Medikamentenverteilungsstellen errichtet worden. Von dort aus werden folgende Tätigkeitsbereiche abgewickelt bzw. folgende Kategorien von Patientinnen und Patienten medikamentös betreut: • Nach der Entlassung infolge eines stationären Aufenthalts (ordentliche Aufnahmen, Day Hospital, Day Surgery); • Chronisch Kranke, die regelmäßig in den Krankenhäusern ambulant betreut werden; • Medikamente der Klasse H und A-PHT und der Verschreibbarkeitskategorie RNRL oder RRL; • Medikamente im Rahmen des Gesetzes Nr. 648/96 sowie lebenswichtige Medikamente, die nicht im Handel sind. 0472 813 260 Leistungen Direkte Medikamentenverteilung 0474 581 900 Direkte Medikamentenverteilung 93 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.3 AUGENHEILKUNDE Tab.35 Zugang zu den Leistungen Standort Hauptgebäude, 7. Stock roter Bereich Bozen Hauptgebäude, Poliambulatorien, Erdgeschoss, blauer Bereich Vormerkung Stundenplan Telefon Leistungen Allgemeine, dringende und prioritäre Visiten, fachspezifische Leistungen (Gesichtsfeld, Endothelzellbiomikroskopie, Hornhauttopographie und -pachymetrie), Fluorangiographie, Glaukomund Hornhautbehandlung Chirurgische Eingriffe, OCT, Laser, Ultraschalluntersuchungen, Uveitissprechstunde Orthoptische Untersuchungen allgemein und fachspezifisch (Low Vision, zentrale Sehstörungen nach Schlaganfall und bei Reha-Betreuten, Kinder mit Lese- Rechtschreibstörungen) Montag−Freitag, ore 8:00−16:00 (CUP) 0471 457 457 Montag−Freitag, 8:00−12:00 und 14:00−16:00 Uhr 0471 908 605/ 607 Montag−Freitag, 11:30−12:30 Uhr 0471 908 407 Nur auf Einladung 0471 907 356 Screening - Sehtest für Kinder Allgemeine, dringende und prioritäre Visiten, fachspezifische Leistungen, chirurgische Eingriffe Meran Poliambulatorien, Hochparterre Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 264 000 Schlanders Poliambulatorien 1. Stock Brixen Gebäude B Sterzing Untergeschoss Bruneck 1. Stock Innichen Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) Montag-Freitag, 8:00-16:00 Uhr (EVS) Montag-Freitag, 8:00-12:00 Uhr Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr 0473 735 160 0472 812 320 0472 774 666 0474 581 040 0474 917 120 Im Bereich der Augenheilkunde werden vor allem chirurgische Eingriffe durchgeführt. Die meisten davon ambulant oder in Day Surgery; bei Bedarf auch mit stationärem Aufenthalt. Das fachärztliche Personal behandelt Makulopathien aller Altersstufen, Hornhauterkrankungen, Patientinnen und Patienten mit Uveitis sowie mit Schielproblemen. Auch wird das Glaukom sowie das follow up von Patientinnen und Patienten behandelt nach Glaukom, Netzhaut- und Hornhautchirurgie sowie Allgemeine, dringende und prioritäre Visiten, fachspezifische Leistungen Allgemeine, dringende und prioritäre Visiten, fachspezifische Leistungen, chirurgische Eingriffe Strabismusoperationen. Es werden auch Laserbehandlungen, Kataraktoperationen und Operationen an den Augenlidern und Augenanhangsgebilden ambulant durchgeführt. Augenärztliche Visiten werden den Personen aller Altersstufen angeboten. Die Rehabilitation von Sehstörungen bei Kindern und Erwachsenen sowie verschiedene Untersuchungen (Gesichtsfeld; OCT, Hornhautdiagnostik) gehören zum Aufgabengebiet der Orthoptik. AUGENHEILKUNDE Krankenhaus 94 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.4 CHIRURGIE (ALLGEMEINE CHIRURGIE) Tab.36 Zugang zu den Leistungen Krankenhaus Standort Bozen Hauptgebäude, Poliambulatorien, Erdgeschoss, blauer Bereich Hauptgebäude 4. Stock, roter Bereich Hauptgebäude, Poliambulatorien, Erdgeschoss, blauer Bereich Vormerkung Stundenplan Telefon Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Allgemeine und onkologische Visiten 0471 909 312 Stoma-Visite 0471 908 950 Senologische Visiten Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr Montag−Freitag, 10:00−11:00 Uhr CHIRURGIE (ALLGEMEINE CHIRURGIE) Meran Poliambulatorien Hochparterre Schlanders Poliambulatorien 1. Stock Brixen Gebäude B Sterzing Erdgeschoss Bruneck Erdgeschoss Innichen Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr und 13:30−16:00 Uhr Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) Montag-Freitag, 8:00-16:00 Uhr (EVS) Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr Montag−Freitag, 8:30−12:00 Uhr Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr In den Ambulanzen der Allgemeinchirurgie werden Personen mit gut- und bösartigen Erkrankungen vom fachärztlichen Personal untersucht. Insbesondere werden Tumorerkrankungen des Verdauungstraktes, der Bauchspeicheldrüse, der Leber und Gallengänge sowie des Dickdarms behandelt. Auf der Brustambulanz im Krankenhaus Bozen werden sämtliche Brusterkrankungen betreut. Weiters werden, je nach Krankenhaus, spezielle Ambulanzen für die Erkrankungen der Schilddrüse, für die entzündlichen akuten Darmerkrankungen (Morbus Crohn und Colitis Ulcerosa) und Übergewicht (Obesitas) angeboten. Zudem steht in einigen Krankenhäusern eine Ambulanz für proktologische Erkrankungen und eine für Stomatherapie zur Verfügung. Zugang ohne Vormerkung 0473 264 000 0473 263 140 0473 264 064 0473 735 160 0472 812 320 0472 774 352 0474 581 150 0474 917 120 Leistungen Allgemeine Visiten Gefäßchirurgische Visiten Proktologische Visiten Onkologische Visiten Allgemeine Visiten, Venenvisiten Allgemeine und onkologischchirurgische Visiten, instrumentelle Leistungen Kontrollvisite nach dem Eingriff 95 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.5DERMATOLOGIE Tab.37 Zugang zu den Leistungen Bozen Standort Gebäude W, Erdgeschoss schwarzer Bereich Vormerkung Stundenplan Telefon Leistungen Montag−Freitag, 8:30−12:30 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag, 14:30–16:30 Uhr 0471 909 935 Kontrollvisiten Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Allgemeine und prioritäre Visiten, dringende Visiten ohne Vormerkung Meran Reha-Trakt 2. Stock Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 264 000 Schlanders Poliambulatorien 1. Stock Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 735 160 Brixen Erdgeschoss Gebäude A Montag-Freitag, 8:00-16:00 Uhr (EVS) 0472 812 320 Sterzing Untergeschoss Poliambulatorien Montag-Freitag, 8:00-12:00 Uhr 0472 774 666 Bruneck 1. Stock Bau D Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr 0474 581 040 Innichen Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr 0474 917 120 Die Dermatologie behandelt Krankheiten der Haut, der Schleimhäute, Haare, Nägel, Schweiß- und Talgdrüsen sowie der Geschlechtskrankheiten und Allergien, inklusive chirurgischer Therapie von bösartigen Hauttumoren. Aufgrund der in den letzten Jahren stark ansteigenden Inzidenz von Hautkrebs liegt ein Schwerpunkt der Dermatologie in der Vorsorge und frühzeitigen Erkennung des Melanoms und anderer bösartiger Hauttumoren. Sämtliche Therapiemöglichkeiten zur Behandlung kommen zur Anwendung (Chirurgie, Immuntherapie, photodynamische Therapie, Kryotherapie, Chemotherapie, zielgerichtete Therapie). Die Behandlung von Ulzerationen der Beine und komplexer Wunden erfolgt in Spezialambulanzen in enger Zusammenar- Allgemeine, dringende und prioritäre Visiten, Kontrollvisiten beit mit den Sprengeln des Territoriums. Allergologische Abklärungen und spezifische Immuntherapien (Hyposensibilisierung) bei Insektengiftallergien sowie saisonalen oder ganzjährigen Inhalationsallergien werden durchgeführt. Für definierte Krankheitsbilder stehen Laser (CO2-, Erbium und Farbstofflaser) zur Verfügung. Landesweite Referenzzentren sind in Südtirol für blasenbildende Dermatosen und komplexe Dermatochirurgie in Bozen, für die Diagnostik und Therapie der Mastozytose in Bruneck und für die Dermatoskopie in Meran etabliert. Kosmetische Hautveränderungen werden nicht behandelt (hierunter fällt z.B. auch die Entfernung von harmlosen Talgdrüsenzysten, Fibromen, Alterswarzen oder Lipomen). DERMATOLOGIE Krankenhaus 96 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.6 DIABETOLOGIE Tab.38 Zugang zu den Leistungen Vormerkung Stundenplan Telefon Montag-Freitag, 8:00-16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Montag−Freitag, 8:15−12:30 und 13:30−16:00 Uhr 0471 908 384 Reha-Trakt Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:30−12:00 Uhr 0473 267 660 Brixen Gebäude A Montag-Freitag, 8:00-16:00 Uhr (EVS) 0472 812 320 Sterzing medizinische Ambulanz, Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr 0472 774 372 Bruneck medizinische Ambulanz, Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr 0474 581 120 Krankenhaus Standort Bozen Mehrzweckgebäude 1. Stock, hellblauer Bereich Meran Leistungen Prioritär- und Erstvisiten für alle Visiten DIABETOLOGIE In den anderen Krankenhäusern werden diabetologische Visiten von der Abteilung für Innere Medizin durchgeführt. Die Erstvisite dient sowohl der Anamneseerhebung als auch der klinischen Untersuchung der Patientinnen und Patienten, die sich wegen erhöhter Blutzuckerwerte vorstellen. Außerdem werden eventuell zur weiteren Abklärung Untersuchungen verschrieben. Weiters wird eine diätologische Beratung durchgeführt, um die Ernährung besser zu kontrollieren. Nach der Erstvisite werden die Patientinnen und Patienten in regelmäßigen Abständen vorgemerkt für eine • Routine-Kontrolle: diabetologische Facharzt visite zur Auswertung der Einstellung des Diabetes (Blutproben) und der instrumentellen Untersuchungen, Messung von Blutdruck, Gewicht, Größe, BMI (Body-Mass-Index), Bauchumfang; • jährliche Kontrolle zur Vorbeugung der Spätkomplikationen des Diabetes: Nephropathie, periphere und autonome Neuropathie, Kardiopathie, periphere und Halsgefäßerkrankung, Störungen des Fettstoffwechsels, Blutdruck; • Kontrolluntersuchung zur Vorbeugung und Therapie der diabetischen Retinopathie: Screening der diabetischen Retinopathie mit digitalisierter Fotografie des Augenhintergrundes und Augenuntersuchung für Diabetiker; • Gruppen- und Einzelschulungen: in Zusammenarbeit mit ärztlichem und krankenpflegerischem Personal, der Diätassistentin und Diätassistenten, Podologinnen und Podologen. Die Krankenpflegerin lehrt den Diabetikerpatienten selbständig den Blutzucker zu messen 97 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.7 DIÄTETIK UND KLINISCHE ERNÄHRUNG Tab.39 Zugang zu den Leistungen Standort Vormerkung Stundenplan Bozen Hauptgebäude 1. Stock, hellblauer Bereich Montag−Donnerstag, 9:00−12:00 und 14:00−16:00 Uhr; Freitag, 9:00−12:00 Uhr 0471 908 545 Meran Reha-Trakt 2. Stock Montag−Donnerstag, 9:00−12:00 und 14:00−16:00 Uhr, Freitag, 9:00−12:00 Uhr 0473 251 250 Schlanders Verwaltungsgebäude 1. Stock Montag−Freitag, 9:00−12:00 Uhr 0473 738 431 Brixen Hauptgebäude 5. Stock Montag−Freitag,8:00−11:30 und 12:30−15:00 Uhr 0472 813 250 Sterzing Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:30−15:30 Uhr 0472 774 447 Bruneck Bau A, Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:30−15:00 Uhr 0474 581 136 Innichen 1. Stock Montag−Freitag, 8:30−15:00 Uhr 0474 917 105 Im Krankenhaus koordiniert und überwacht der Dienst die Verpflegung der stationär aufgenommenen Patientinnen und Patienten. Er bietet den anderen Organisationseinheiten Beratungen hinsichtlich der klinischen Ernährung (einschließlich der künstlichen Ernährung) an, erbringt in der Ambulanz und im Day Hospital Facharztleistungen im Bereich der Stoffwechselstörungen, speziell bei starker Fettleibigkeit, Fehlernährung und Essstörungen (Mangelernährung z.B. bei Tumor- und chronisch entzündlichen Darmerkrankungen) und ist in der angewandten klinischen Forschung tätig. Auf territorialer Ebene sorgt der Dienst für die Erfassung der Bedürfnisse und der ernährungsspezifischen Probleme der Bevölkerung, er sorgt zudem für die Planung Telefon Leistungen Fachärztliche Visiten, Ernährungstherapeutische Beratungen, Instrumentale Leistungen (Indirekte Kalorimetrie und Bioimpedanzanalyse) Untersuchungen und fachärztliche Leistungen und Durchführung von Informations-, Präventions- und Gesundheitserziehungskampagnen, überwacht die Gemeinschaftsverpflegung in den verschiedenen Strukturen (Altenheime, Schulen usw.), führt ambulante Beratungen (Ambulanzen der ersten Ebene für klinisch weniger relevante Probleme) durch, arbeitet bei der künstlichen Ernährung zu Hause mit und bei der Ernährungstherapie für Patientinnen und Patienten, die außerhalb des Krankenhauses stationär untergebracht sind (z.B. in Zentren für Langzeitkranke, Altenheimen usw.) und berät auf Anfrage Körperschaften, Vereinigungen und Betriebe. In den Gesundheitsbezirken Bozen und Meran werden auch in einigen Sprengeln Fachvisiten/Beratungen und instrumentelle Leistungen durchgeführt. DIÄTETIK UND KLINISCHE ERNÄHRUNG Krankenhaus 98 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.8 GASTROENTEROLOGIE – ENDOSKOPIE DES VERDAUUNGSTRAKTES Tab.40 Zugang zu den Leistungen Krankenhaus GASTROENTEROLOGIE – ENDOSKOPIE DES VERDAUUNGSTRAKTES Bozen Meran Schlanders Brixen Sterzing Bruneck Innichen Standort Hauptgebäude 1. Stock blauer Bereich Turm A 1. Stock Funktionsdiagnostik, Erdgeschoss Gebäude A, medizinische Ambulanz, Erdgeschoss medizinische und chirurgische Ambulanz Erdgeschoss medizinische Ambulanz Erdgeschoss medizinische Ambulanz Erdgeschoss Vormerkung Stundenplan Telefon Montag−Freitag, 8:15−13:00 und 14:00−16:00 Uhr 0471 908 341 Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 264 000 Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr 0473 263 140 Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 735 160 Montag-Freitag, 8:00-16:00 Uhr (EVS) 0472 812 320 Montag−Donnerstag, 8:00−17:00 Uhr; Freitag, 8:00−12:00 Uhr Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr 0472 774 372 Leistungen Diagnostische und operative Endoskopien und Sonographien, pathophysiologische Untersuchungen, extrakorporale Stoßwellenlithotripsie, hepatologische Visiten und Visiten für Lebertransplantierte Visiten für chronisch entzündliche Darmerkrankungen, allgemeine Visiten* Endoskopische Visiten Proktologische Visiten, Endosonographie, Rektosigmoidoskopie Endoskopische Untersuchungen, proktologische Visiten Endoskopische Untersuchungen, allgemeine Visiten 0474 581 120 0474 917 170 * Die Gastroskopien mit Priorität können telefonisch vom Hausarzt bzw. von der Hausärztin vorgemerkt werden oder vom Patienten bzw. von der Patientin persönlich, unter Vorlage einer Bewilligung für eine prioritäre Gastroskopie und unter der Angabe der klinischen Notwendigkeit, nach den RAO-Kriterien, vorgemerkt werden. Die Abteilung Gastroenterologie in Bozen, einzige Abteilung auf Betriebsebene, umfasst auch den Dienst für Pathophysiologie und Endoskopie des Verdauungstraktes. Sie befasst sich mit der Diagnose und Therapie von Krankheiten des Verdauungssystems unter Verwendung von diagnostischen und therapeutischen endoskopischen Prozeduren, Sonographie und pathophysiologischen Untersuchungen. In den anderen Krankenhäusern wird der Dienst von der Abteilung für Innere Medizin erbracht. Die Gastroskopie ermöglicht die Erkennung von Erkrankungen des oberen Verdauungstraktes, die Koloskopie des Dickdarms und des unteren Dünndarms. Bei den Untersuchungen können Gewebsproben für histologische Untersuchungen gewonnen und eventuelle Läsionen behandelt werden. Für die Untersuchung des Dünndarms stehen die Kapselendoskopie und die Doppelballon-Endoskopie zur Verfügung. Mit Hilfe der Sonographie können Bauchorgane bzw. die Wände des Verdauungstraktes untersucht werden. Für die Behandlung von Gallenwegs– und Pankreassteinen ist auch die extrakorporale Stoßwellen-Lithotripsie verfügbar. Die pathophysiologischen Untersuchungen dienen zur Abklärung der Refluxkrankheit, der Motilitätsstörungen der Speiseröhre bzw. des Rektums und zum Nachweis von Laktoseintoleranz, Fruktoseintoleranz und Helicobakter-pylori-Infektionen. Für chronisch entzündliche Darmerkrankungen und Leberkrankheiten sowie Vor- und Nachbehandlung bei Lebertransplantationen. Dafür stehen eigene Ambulanzen zu Verfügung. 99 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.9 GEBURTSHILFE Tab.41 Zugang zu den Leistungen Standort Vormerkung Stundenplan Telefon Hauptgebäude, Poliambulatorien, Erdgeschoss, blauer Bereich Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Prioritätsvisiten, Schwangerschaftskontrollen 0471 908 392 Ultraschall, geburtshilfliches Screening 0471 908 632 CTG, Nabelschnur blutspende 0471 908 633 Diabetes, Pathologien in der Schwangerschaft, Ultraschall Bozen Hauptgebäude, 3. Stock, blauer Bereich Montag−Freitag, 9:00−12:00 Uhr Meran Poliambulatorien Hochparterre Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 264 000 Schlanders Poliambulatorien 1. Stock Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 735 160 Brixen Gebäude A, Untergeschoss Montag−Freitag, 8:30−12:00 Uhr 0472 812 580 Sterzing Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr 0472 774 322 Bruneck 3. Stock Montag−Freitag, 9:00−12:00 Uhr 0474 581 333 Innichen Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr 0474 917 160 Die Geburtshilfe betreut Frauen in der Schwangerschaft, während der Geburt und im Wochenbett. Außerdem werden alle mütterlichen Erkrankungen und fetoplazentaren Komplikationen behandelt. Mittels instrumenteller Untersuchungen können eventuelle Komplikationen in den ersten Monaten der Schwangerschaft diagnostiziert werden. Zudem werden Pathologien der Schwangerschaft kontrolliert und behandelt. Verschiedene Varianten der „sanften Geburt“ werden angeboten, darunter die Wassergeburt, die Geburt im Entbindungsbett oder auf dem Geburtshocker, -teppich oder -ball. Ein Operationssaal steht jederzeit für die Notwendigkeit eines Kaiserschnitts zur Verfügung. Der Kaiserschnitt wird entweder in Regionalanästhesie (Peridural- oder Spinalanästhesie) oder Leistungen Schwangerschaftsuntersuchungen, Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, CTG-Kontrollen, Betreuung des Schwangerschaftsdiabetes in Vollnarkose durchgeführt. Die Regionalanästhesie ermöglicht ein aktives Miterleben des Eingriffes und der Geburt des Kindes. Die Nabelschnurblutspende wird angeboten und unterstützt. Die glückliche Mutter mit ihrem Baby GEBURTSHILFE Krankenhaus 100 9. AMBULANTE LEISTUNGEN GEFÄSS- UND THORAXCHIRURGIE 9.10 GEFÄSS- UND THORAXCHIRURGIE Tab.42 Zugang zu den Leistungen Krankenhaus Standort Bozen Hauptgebäude 6. Stock, roter Bereich Vormerkung Stundenplan Telefon Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Erstvisiten für Venenerkrankungen Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr 0471 909 719 Visiten der Venen, Arterien, Thorax, spezifische Leistungen Die Abteilung der Gefäß- und Thoraxchirurgie behandelt die chronischen und akuten Erkrankungen der arteriösen und venösen Gefäße sowie die Pathologien des Thorax. Die Pathologien der Gefäße erfassen Pathologien der Extremitäten, des Halses, des Thorax und des Abdomens sowie die venöse Pathologie der unteren Extremitäten. Die Pathologien des Thorax beinhalten die Chirurgie der pleura- parenchimalen Tumore, des Mediastinums und der Thoraxwand aber auch Eingriffe für gutartige Erkrankungen (Traumen, Lungenemphyseme, Interstiziopathien). Die gefäßchirurgischen Eingriffe werden sowohl mit endovaskulärer Technik (Dilatation mit Ballonkatheter, Stent, Endoprothesen der Thoraxund Abdomenaorta) als auch mit traditioneller Technik durchgeführt. Die venösen Pathologien werden mit perkutanen (Sklerotherapie, Lasertherapie) und traditionellen Methoden (Crossektomie, Stripping, Phlebektomie) behandelt. Die Techniken der Thoraxchirurgie beinhalten mini- invasive Eingriffe (VATS, Mediastinoskopie) und traditionelle Eingriffe Leistungen (Thorakotomie, Mediastinotomie und Sternotomie). Für die Patientin und den Patienten ergeben sich die Vorteile des endoskopischen und mini-invasiven Operierens aus einer frühen Mobilisation nach der Operation, geringeren postoperativen Schmerzen, einem kurzen Krankenhausaufenthalt und einem sehr guten kosmetischen Ergebnis. Auch werden die Gefäßzugänge für die Hämodialyse erstellt. Stent -Prothese bei Aortenaneurysma 101 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.11 GERIATRIE Tab.43 Zugang zu den Leistungen Krankenhaus Bozen Meran Standort Gebäude W, Erdgeschoss, schwarzer Bereich Reha-Trakt 1. Stock Vormerkung Stundenplan Telefon Montag−Freitag, 8:00−16:00 (EVS) 0471 457 457 Allgemeine Visiten und Visiten für Osteoporose und Knochenstoffwechsel Montag−Freitag, 8:30−13:00 und 14:00−15:30 Uhr 0471 909 846 Psychogeriatrische Visiten (Ambulanz der Memory Clinic) Montag−Freitag, 11:00−12:00 Uhr 0473 251 150 Allgemeine, dringende und psychogeriatrische Visiten Leistungen In den Bezirken Brixen und Bruneck wird die geriatrische Versorgung in den Abteilungen für Innere Medizin gemacht. Person so lange wie möglich im eigenen Zuhause verweilen kann. Im Rahmen einer Day Hospitalaufnahme werden Patientinnen und Patienten mit kognitiven Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten, die keines ordentlichen stationären Aufenthaltes bedürfen, therapeutisch versorgt. GERIATRIE Die geriatrischen Abteilungen behandeln Menschen mit Erkrankungen aus dem gesamten internistischen Spektrum, wie z. B. der Atemwege, des Herzens und des Kreislaufs, des Verdauungstraktes und des Stoffwechsels, einschließlich Zuckerkrankheit sowie des Bewegungsapparates. Dabei werden die besonderen Aspekte des Alters und der damit häufig verbundenen Mehrfacherkrankungen berücksichtigt. In den Ambulanzen werden außerdem Patientinnen und Patienten mit unterschiedlichen neuro-geriatrischen Erkrankungen untersucht. Die Schwerpunkte dabei sind Schwindel, Gangstörungen und Sturzgefährdung, die hauptsächlich bei älteren Menschen zur Unselbständigkeit führen. Die Ambulanz der Memory Clinic untersucht Personen mit Verdacht auf kognitive Einbußen. Das Ziel besteht darin, den Krankheitsverlauf oft zu verlangsamen und, mittels einer intensiven Informations– und Anleitungstätigkeit gegenüber den Angehörigen, dazu beizutragen, dass die Therapeutische Tätigkeit im Day Hospital 102 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.12GYNÄKOLOGIE Tab.44 Zugang zu den Leistungen Krankenhaus GYNÄKOLOGIE Bozen Standort Hauptgebäude 3. Stock roter Bereich Vormerkung Stundenplan Telefon Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Gynäkologische Visiten 0471 908 392 Onkologische Vorsorgeuntersuchung und Ultraschall I - II 0471 908 394 Beratung für Schwangerschaftsabbruch Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 264 000 Gynäkologische Visiten, Brustuntersuchungen Montag, 9:00−10:00 Uhr; Freitag, 11:00−12:00 Uhr 0473 264 080 Dysplasie-Ambulanz/ KolposkopieAmbulanz, Nachsorge bei onkologischen PatientInnen Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr Meran Poliambulatorien Hochparterre Schlanders Poliambulatorien 1. Stock Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 735 160 Brixen Gebäude A Untergeschoss Montag−Freitag, 8:30−12:00 Uhr 0472 812 580 Sterzing Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr 0472 774 322 Bruneck 3. Stock Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr 0474 581 333 Innichen Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr 0474 917 160 Die Gynäkologie behandelt Fragestellungen und Erkrankungen des weiblichen Genitalbereiches. Sie befasst sich zudem mit Problemen, die vor und in der Schwangerschaft im Bereich der Reproduktionsmedizin und in der Onko-Gynäkologie auftreten. Die gynäkologische Onkologie gliedert sich in drei Bereiche: Vorsorge mit Screening und frühzeitiger Diagnose, Therapie und Chirurgie sowie Follow-up (post-therapeutische Begleitung der behandelten Patientinnen). Den Patientinnen wird der folgende vollständige und integrierte Behandlungsablauf angeboten: Leistungen Gynäkologische Visiten, Brustuntersuchungen Kolposkopie, Ultraschall, Nachsorge bei onkologischen PatientInnen • Vorsorge; • frühzeitige Diagnose; • chirurgische Behandlung, bei der mini-invasive Eingriffe und organerhaltende Techniken bevorzugt werden; bei Bedarf wird der Eingriff angepasst; • Follow up. Die gynäkologische Onkologie übt ihre Tätigkeiten im Rahmen einer interdisziplinären Zusammenarbeit mit den Abteilungen Histopathologie, Röntgendiagnostik, Medizinische Onkologie, Radiotherapie und Psycho-Onkologie auf der Grundlage modernster internationaler Erfahrungen aus. 103 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.13 HALS-, NASEN-, OHRENABTEILUNG/Logopädie und Audiologie Tab.45 Zugang zu den Leistungen Standort Hauptgebäude 5. Stock, roter Bereich Bozen Hauptgebäude, Poliambulatorien, Erdgeschoss, blauer Bereich Meran Poliambulatorien, Hochparterre Vormerkung Stundenplan Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) Telefon 0471 457 457 Montag−Freitag, 8:00−12:30 und 13:30−16:00 Uhr 0471 908 641 Montag−Freitag, 9:00−13:00 und 14:00-16:00 Uhr 0471 908 639 Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 264 000 Montag−Donnerstag, 9:00−12:00 und 14:00−16:00 Uhr; Freitag, 9:00−12:00 Uhr 0473 264 051 Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 735 160 Allgemeine und prioritäre Visiten, Hörtest Montag-Freitag, 8:00-16:00 Uhr (EVS) Montag-Freitag, 8:00-12:00 Uhr 0472 812 320 0472 774 666 Allgemeine, prioritäre und audiologische Visiten Schlanders Poliambulatorien 1. Stock Brixen Gebäude B Sterzing Untergeschoss Bruneck Bau D, 1. Stock Montag, Freitag, 8:00−16:00 Uhr; 0474 581 040 Innichen Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr 0474 917 120 Die Hals-, Nasen-, Ohrenabteilungen befassen sich mit der Diagnose und ärztlich-chirurgischen Behandlung der Erkrankungen des Kopfes und Halses. Die Aktivität konzentriert sich hauptsächlich auf die Diagnose und Therapie der Krankheiten des Ohres, des Gesichts, der Nase, der Nasennebenhöhlen, des Kehlkopfes und des Halses. Die Abteilungen beschäftigen sich mit allen wichtigen HNO-Erkrankungen der oberen Atemwege, der Stimme und Sprache, mit der Therapie des Schwindels, des Tinnitus Leistungen Phoniatrische Visiten und Kinderaudiometrie Onkologische HNO-Visiten, Otochirurgie, Schwindelanfälle Audiometrie, BERA, Schwindelproben, Audiologie Allgemeine, prioritäre Visiten Allgemeine, prioritäre Visiten, audiologische und kieferchirurgische Visiten Kontrolle und Anpassung von Hörgeräten, Cochlea-Implantaten und Vibrand Soundbridge Allgemeine, prioritäre und audiologische Visiten und plötzlicher Schwerhörigkeit, der Mikrochirurgie des Mittelohrs, der rekonstruktiven plastischen Chirurgie der Nase und endoskopischen Chirurgie der Nasennebenhöhlen, dem Schnarchen und der obstruktiven Schlafapnoe, dem Kehlkopfkrebs durch Zervikotomie und CO2-Laser. Ambulant werden allgemeine und dringende, pädiatrische audiologische, vestibuläre, foniatrische, otochirurgische und Follow-up-Visiten der Onkologie durchgeführt. HALS-, NASEN-, OHRENABTEILUNG/Logopädie und Audiologie Krankenhaus 104 9. AMBULANTE LEISTUNGEN HÄMATOLOGIE UND KNOCHENMARKTRANSPLANTATION (KMT) 9.14 HÄMATOLOGIE UND KNOCHENMARKTRANSPLANTATION (KMT) Tab.46 Zugang zu den Leistungen Krankenhaus Standort Bozen Hauptgebäude, 8. Stock, blauer Bereich Vormerkung Stundenplan Telefon Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Hämatologische Visiten, fachspezifische Leistungen Montag−Freitag, 8:00−16:30 Uhr 0471 908 388 Day Hospital, fachärztliche Visiten, PatientInnen in Behandlung mit Antikoagulantien Die Hämatologie Bozen ist spezialisiert auf die Diagnose und die Behandlung von Blutkrankheiten. Die am häufigsten behandelten Erkrankungen sind Leukämien, Lymphome, multiple Myelome, myeloproliferative und myelodysplastische Erkrankungen sowie angeborene und erworbene Anämien. Zusätzlich zu den Standard-Chemotherapien hat die Abteilung eine besondere Erfahrung in der Verabreichung von Hochdosis- Chemotherapien mit anschließender autologer Stammzellentransplantation sowie in der allogenen Knochenmarktransplantation von kompatiblen familiären oder fremden Spenderinnen, Spender und in der haploidentischen Transplantation. Die Ambulanz für thrombotische und hämorrhagische Erkrankungen überwacht die oral anti- Leistungen koagulierten Patientinnen und Patienten und bietet fachliche Beratung bei Blutgerinnungsstörungen an. Bestimmung der Stammzellen 105 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.15 IMMUNHÄMATOLOGIE UND BLUTTRANSFUSION (BETRIEBLICH) Tab.47 Zugang zu den Leistungen Bozen Standort Sterzing Bruneck Innichen Leistungen Montag−Freitag, 10:30−16:00 Uhr 0471 908 290 /256 Blut- und Knochenmarkspender- Visiten, Autotransfusion, Transfusions therapien, Aderlasstherapien, Vaterschaftsgutachten AVIS Neubruchweg 3 Montag−Mittwoch, 8:00−12:30 und 14:00−17:00 Uhr; Donnerstag, 8:00−18:00 Uhr; Freitag, 8:00−13:00 Uhr 0471 400 874 Vormerkung und Registrierung von angehenden BlutspenderInnen Krankenhaus, Turm A 2. Stock Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr 0473 263 280 Immunhämatologische und onkologische Visiten Erstvisite für Personen mit Gerinnungsstörungen AVIS Poliambulatorien Krankenhaus, Gebäude A Krankenhaus, Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr; Dienstag und Donnerstag, 15:00−18:00 Uhr Dienstag und Freitag, 7:00−9:00 Uhr Montag−Freitag, 7:15−10:00 Uhr Montag, Mittwoch, Donnerstag, 8:00−10:00 Uhr AVIS Margarethenstr. 24 Montag, Mittwoch, Donnerstag, 8:00−10:30 Uhr 0472 774 396 Vormerkung und Registrierung von angehenden BlutspenderInnen Krankenhaus, 4. Stock, Trakt B Montag−Freitag, 7:00-12:40 Uhr Montag–Donnerstag, 8:00−12:00 und 14:00−18:00 Uhr; Freitag, 8:00−12:00 Uhr 0474 581 370 Labor Analysen 0474 554 039 Vormerkung und Registrierung von angehenden BlutspenderInnen Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, 7:00−10:00 Uhr 0474 917 100 Visite für BlutspenderInnen, EigenblutspenderInnen AVIS Goethestr. 50 Brixen Telefon Krankenhaus, Mehrzweckgebäude, Erdgeschoss, hellblauer Bereich Meran Schlanders Vormerkung Stundenplan AVIS Andreas-HoferStr. 52 Krankenhaus, Erdgeschoss, Ambulanz Interne Medizin An den betrieblichen Dienst für Immunhämatologie und Bluttransfusion kann sich jede Person im Alter zwischen 18 und 65 Jahren wenden, die an der Vollblutspende oder Blutkomponentenspende mittels Apherese interessiert ist bzw. Personen im Alter zwischen 18 und 38 Jahren, die das Knochenmark spenden möchten sowie Patientinnen und Patienten, die eine Transfusions-, Infusions- oder Aderlasstherapie benötigen. In 0473 263 710 0473 735 115 0472 813 222 0472 774 396 Vormerkung und Registrierung von angehenden BlutspenderInnen Visite für BlutspenderInnen, EigenblutspenderInnen Bozen, Meran, Brixen und Bruneck werden immunhämatologische Proben durchgeführt. Weitere Tätigkeiten im Krankenhaus Bozen sind: • Vaterschaftsnachweis; • Herstellung der Blutkomponenten und deren Verteilung an alle sanitären Einrichtungen der Provinz; IMMUNHÄMATOLOGIE UND BLUTTRANSFUSION (BETRIEBLICH) Gesundheitsbezirk 106 IMMUNHÄMATOLOGIE UND BLUTTRANSFUSION (BETRIEBLICH) 9. AMBULANTE LEISTUNGEN • Eigenblutspende für die Herstellung von Augenlotion; • Organisation der Knochenmarkspenderinnen und der Knochenmarkspender im Alter zwischen 18 und 38 Jahren; • Blut-, Plasma- und Plättchentransfusion an ambulante oder stationär aufgenommene Patientinnen und Patienten; • Infusionstherapie und therapeutischer Aderlass; • Produktive und therapeutische Apherese; • Stammzellensammlung; • Immunhämatologische Untersuchungen von Schwangeren und von Patientinnen und Patienten mit immunhämatologischen Erkrankungen*; • Immunhämatologische Untersuchungen zur Prävention der hämolytischen Anämie der Neugeborenen*; • Immungenetische Untersuchungen zur Fest stellung der genetischen Veranlagung von Krankheiten (z. B. Zöliakie, Diabetes usw.) *. • HLA–Bestimmung und Familienstudien zur Bestimmung der Kompatibilität zur Knochenmarkstransplantation. Blutspender während der Abnahme * Die Blutabnahmen für die immungenetischen und immunhämatologischen Laboruntersuchungen der ambulanten Patientinnen und Patienten werden in den dafür vorgesehenen Abnahmezentren der Provinz durchgeführt. 107 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.16 INFEKTIONSKRANKHEITEN Tab.48 Zugang zu den Leistungen Bozen Standort Vormerkung Stundenplan Hauptgebäude, Day Hospital, Erdgeschoss, grüner Bereich Montag, Mittwoch und Donnerstag, 8:00−16:00 Uhr; Dienstag, 8:00−12:00 Uhr; Freitag, 8:00−15:00 Uhr Hauptgebäude, Bettenstation, 2. Stock, grüner Bereich Montag−Freitag, 16:00−18:00 Uhr; Samstag und Sonntag, 8:00−12:00 Uhr Hauptgebäude, Day Hospital, Erdgeschoss, grüner Bereich Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) Leistungen Dringende Visiten (ohne Vormerkung) 0471 457 457 Allgemeine Visiten Blutentnahme für den HIV-Nachweis (in anonymer Form) Montag−Freitag, 7:30−10:30 Uhr Montag−Freitag, 8:00−15:00 Uhr; Dienstag, 8:00-12:00 Uhr In den Ambulanzen werden Personen mit den verschiedensten Infektions– und Tropenkrankheiten untersucht und behandelt. Dazu gehören Patientinnen und Patienten mit akuter und chronischer Hepatitis, mit Tuberkulose und HIV-Infizierte. Patientinnen und Patienten mit erworbener Immunschwäche werden auf Anforderung auf der Abteilung untersucht. Grippevirus Telefon 0471 908 669 Impfungen Mit Ausnahme der dringenden Visiten sind alle durch die Einheitliche Vormerkstelle vorzumerken. Die Vormerkungen sind nominativ, d.h. die Arztwahl ist garantiert. Die HIV-Tests werden anonym und ohne Vormerkung durchgeführt. Die Hepatitis-B-Impfungen sind für all jene kostenfrei, die zu den vom Gesetz vorgesehenen Risikogruppen gehören. INFEKTIONSKRANKHEITEN Krankenhaus 108 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.17 KARDIOLOGIE UND FUNKTIONSPROBEN Tab.49 Zugang zu den Leistungen Krankenhaus Standort Gebäude W, 1. Stock, schwarzer Bereich Bozen Hauptgebäude 1. Stock, blauer Bereich KARDIOLOGIE UND FUNKTIONSPROBEN Meran Funktionsdiagnostik Kardiologie, Erdgeschoss Vormerkung Stundenplan Telefon Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Prioritäre Visiten, Echokardiogramm, Elektrokardiogramm unter Belastung 0471 909 985 Instrumentelle Leistungen 0471 908 335 Echokardiogramm (Kinder, Schwangere), kongenitale Herzerkrankungen Elektrokardiogramm (ohne Vormerkung) Montag−Freitag, 8:00−12:30 und 13:30−16:15 Uhr Leistungen Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr 0473 Visiten und instrumentelle 264 900 /901 Leistungen Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 264 000 kardiologische Visiten In den übrigen Krankenhäusern werden die kardiologischen Visiten und Fachleistungen in den Abteilungen der Inneren Medizin vorgemerkt und durchgeführt. Elektrokardiogramm (ohne Vormerkung) In der Kardiologie werden akute und chronische Herzerkrankungen behandelt wie z.B. akuter Myokardinfarkt, Herzrhythmusstörungen, Herzklappenerkrankungen, Herzinsuffizienz usw. Die Funktionsproben der Kardiologie bieten folgende ambulante Leistungen: • dringende und prioritäre Visiten; • Elektrokardiogramm (EKG); • Elektrokardiogramm unter Belastung; • 24-Stunden-EKG nach Holter; • Echokardiogramm (transthorakal, transösophageal, unter Belastung, nach pharmakologischem Stress). Darüber hinaus gibt es in Bozen Ambulanzen für die Betreuung spezifischer, chronischer Krankheitsbilder wie Herzinsuffizienz, Herzklappenerkrankungen, Kardiomyopathien, ar- rhythmologische Erkrankungen, angeborene Herzerkrankungen. Die Visiten in diesen Ambulanzen werden direkt von der Kardiologin oder vom Kardiologen vorgemerkt. Durchführung des Elektrokardiogramms (EKG) 109 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.18KINDERCHIRURGIE Tab.50 Zugang zu den Leistungen Krankenhaus Standort Vormerkung Stundenplan Telefon Bozen Hauptgebäude, Poliambulatorien, Erdgeschoss, blauer Bereich Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Allgemeine Visiten Darmverschlüsse, Zysten, Abszesse und Fisteln sowie Neubildungen. Im Rahmen der urologischen Erkrankungen werden vor allem der Hodenhochstand, die Hydrozele und Varikozele sowie die Hypospadien behandelt, während die Phimose (Vorhautverengung) in der Regel konservativ behandelt wird. Unsere kleinen Patienten als Künstler KINDERCHIRURGIE Die Kinderchirurgie in Bozen befasst sich ausschließlich mit chirurgischen Erkrankungen im Kindesalter. Sie besteht aus dem ärztlichen und krankenpflegerischen Personal spezialisiert in Kinderchirurgie. Die Behandlungen sind gezielt auf das Kind ausgerichtet, das nicht als „kleine erwachsene Person“ angesehen werden darf, sondern als ein in Wachstum und Reifung begriffener Organismus. Das Tätigkeitsfeld ist breit gestreut: von angeborenen Fehlbildungen bis zu erworbenen Pathologien, von Gefäßmissbildungen und Traumen über Halszysten bis zum Legen von zentralvenösen Kathetern. Die Pathologien der Neu- und Frühgeborenen sind in erster Linie Hernien, die Pylorusstenose, Atresien und Stenosen des Darmtrakts, Mekoniumileus, Malrotationen, nekrotisierende Enterocolitis, Invaginationen u. a. Häufige chirurgische Erkrankungen der größeren Kinder sind die akute Appendizitis, Leistungen 110 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.19 KINDER- UND JUGENDNEUROLOGIE UND REHABILITATION Tab.51 Zugang zu den Leistungen Gesundheitsbezirk KINDER- UND JUGENDNEUROLOGIE UND REHABILITATION Bozen Standort Vormerkung Stundenplan Telefon Leistungen Krankenhaus, Hauptgebäude, 4. Stock, roter Bereich Montag−Freitag 8:30−12:30 Uhr 0471 908 868 Fachärztliche Visiten und EEG für ambulante und stationär aufgenommene Kinder in Pädiatrie, Day Hospital und Neonatologie, und Neugeborenen-Intensivstation Krankenhaus, Hauptgebäude, Poliambulatorien, Erdgeschoss, blauer Bereich Montag−Freitag 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Fachärztliche Visiten Guntschnastraße 54/A Dienstag, 8:30−11:30 Uhr; Mittwoch, 8:30−11:30 und 14:30−16:00 Uhr 0471 466 666 Fachärztliche Visiten, Beratungen und Rehabilitation Das interdisziplinäre Team der Neurorehabilitation befasst sich mit Patientinnen und Patienten mit verschiedensten neurologischen Krankheiten sowie auch mit der Entwicklung der Frühgeborenen und der Neugeborenen mit Beeinträchtigung, auch während des stationären Aufenthaltes im Krankenhaus. Der Dienst arbeitet eng mit anderen Diensten und Institutionen zusammen. Überbetrieblicher Dienst für Hörgeschädigte Tab.52 Zugang zu den Leistungen Gesundheitsbezirk Standort Vormerkung Stundenplan Telefon Bozen Guntschnastraße 54/A Montag−Freitag, 8:30−17:00 Uhr 0471 466 630 Psychologinnen und Psychologen befassen sich mit Personen mit Hörschädigung. Das Aufgabengebiet umfasst neben der psychologischen Diagnostik die spezifische Beratung der Betreuten und ihrer Familien. Das psycho- Leistungen Psychologische Abklärungen und Beratung logische Team des Dienstes arbeitet eng mit dem fachärztlichen Personal und den Logopädinnen bzw. Logopäden der vier Gesundheitsbezirke zusammen. 111 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.20KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE/PSYCHOTHERAPIE Tab.53 Zugang zu den Leistungen Vormerkung Stundenplan Telefon Bozen Montag−Freitag, 8:30−12:00 und 14:00−16:00 Uhr 0471 446 211 Montag−Donnerstag, 11:00−12:00 Uhr 0473 251 100 Vormerkung für Erstvisite: Psychologischer Dienst (siehe eigene Dienstzeiten) 0473 251 000 Meran Brixen Bruneck Grieser Platz 10 Krankenhaus, Trakt D, 1. Stock Krankenhaus, Trakt E, Erdgeschoss Krankenhaus, Gebäude C, 3. Stock EOS Sozialgenossenschaft, Dantestraße 2/H/I 24-Stunden-Dienst Montag−Freitag 8:30−13:00 und 14:00−17:00 Uhr Montag−Donnerstag, 8:00−12:00 und 13:00−17:00 Uhr; Freitag, 8:00−12:00 Uhr nachmittags nach Vereinbarung Eine Fachambulanz für psychosoziale Gesundheit im Kindes- und Jugendalter arbeitet in einem multiprofessionellen Team mit fachärztlichem, psychologischem, sozialpädagogischem und technischem Fachpersonal, aber auch mit Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, sowie Funktionstherapeutinnen und Funkti- Das Spiel als rehabilitative Therapie 0473 267 050 0472 812 958 0474 370 070 Leistungen Fachspezifische Visiten sowie multimodale Abklärungen und Therapien Fachspezifische Visiten, multi modale Abklärungen und Therapien sowie Rehabilitation Notfälle und Krisensituationen Fachspezifische Visiten sowie multimodale Abklärungen und Therapien onstherapeuten. Ziel ist es, Kindern, Jugendlichen und ihren Familien bei sozialen, affektiven, psychischen und kognitiven Störungen sowie Verhaltensauffälligkeiten, Unterstützung und fachgerechte Behandlungsmöglichkeiten anzubieten. Der Dienst arbeitet eng mit anderen Diensten und Institutionen zusammen. UND JUGENDPSYCHIATRIE/PSYCHOTHERAPIE GesundheitsStandort bezirk 112 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.21 KOMPLEMENTÄRMEDIZIN (LANDESWEITER DIENST) Tab.54 Zugang zu den Leistungen Krankenhaus KOMPLEMENTÄRMEDIZIN (LANDESWEITER DIENST) Meran Standort Vormerkung Stundenplan Reha-Trakt, Erdgeschoss Montag−Freitag, 9:00−12:00 und 13:00−15:00 Uhr Im Dienst für Komplementärmedizin werden onkologische wie chronische Patientinnen und Patienten ambulant betreut und ergänzend zur Schulmedizin mit Naturheilkunde behandelt. Der Dienst bietet Akupunktur, Hyperthermie, Infusionstherapien, Kältebehandlung, Lasertherapie, Neuraltherapie, Phytotherapie, Orthomolekularmedizin, Homöopathie, Stoßwellen und Magnetfeldtherapie an. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die Komplementärpflege gelegt, die Shiatsu, Fußreflexzonenmassage, Healing Touch, Aromatherapie anbietet und durch die Osteopathie abgerundet wird. Ziel der komplementärmedizinischen Leistungen im Bereich der Onkologie ist in erster Linie die Behandlung von Therapienebenwirkungen und die Steigerung der Lebensqualität. Telefon 0473 251 400 Leistungen Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie, Phytotherapie, Infusionstherapien, Lasertherapie, Kryotherapie, Hyperthermie, Shiatsu, Fußreflexzonentherapie, Ernährungsmedizin, Bewegungstherapie Diese Leistungen werden vom Land soweit unterstützt, dass nur in bestimmten Fällen ein Selbstkostenbeitrag von der Patientin, vom Patienten privat zu entrichten ist. Akupunktur 113 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.22 KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG Tab.55 Zugang zu den Leistungen Krankenhaus Standort Vormerkung Stundenplan Bozen Hauptgebäude, 3. Stock, roter Bereich Montag− Donnerstag, 9:00−12:00 Uhr 0471 908 530 Beratung und Infertilitätsbehandlung Meran Poliambulatorien, Hochparterre, Gynäkologie Montag−Freitag, 10:00−11:00 Uhr 0473 264 080 Beratung und Infertilitätsbehandlung Level I, Kryokonservierung von Spermien Brixen Gebäude A, Untergeschoss Montag−Freitag, 8:30−12:00 Uhr 0472 812 580 Sterzing Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr 0472 774 322 Bruneck 3. Stock Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr 0474 581 840 Beratung und Behandlung Level I, II und III Kryokonservierung von Spermien, Eizellen, Embryonen, Ovargewebe Innichen Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr 0474 917 260 Beratung Das Aufgabenfeld umfasst: • Diagnostik: endokrinologische Abklärung, Ultraschalluntersuchung, Hysterosalpingosonografie, Ferti-Test, diagnostische und operative Hysteroskopie, diagnostische und operative Pelviskopie • komplementärmedizinische Beratung (naturheilkundliche Beratung, Homöopathie) Leistungen Beratung • Samenaufbereitung • Medizinisch unterstützte Befruchtung Level I-II-III Künstliche Befruchtung KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG Die diagnostisch-therapeutischen Leistungen auf dem Gebiet der medizinisch unterstützten Befruchtung werden in den Krankenhauseinrichtungen gemäß gesetzlichen Vorgaben und medizinisch-ethischen Prinzipien sowie unter Verantwortung der ärztlichen Direktionen durchgeführt. Telefon 114 9. AMBULANTE LEISTUNGEN LABOR FÜR KLINISCH-BIOCHEMISCHE ANALYSEN 9.23 LABOR FÜR KLINISCH-BIOCHEMISCHE ANALYSEN Tab.56 Zugang zu den Leistungen Krankenhaus Standort Vormerkung Stundenplan Telefon Bozen Hauptgebäude Erdgeschoss, violetter Bereich Montag−Freitag, 7:00−10:00 Uhr 0471 908 306 Meran Turm B, Hochparterre Montag−Freitag, 7:00−10:00 Uhr 0473 263 001 Schlanders Poliambulatorien 1. Stock Montag−Freitag, 7:00−9:00 Uhr 0473 735 300 Brixen Gebäude A, Erdgeschoss Montag−Freitag, 7:30−12:00 Uhr 0472 813 222 Sterzing Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr 0472 774 422 Bruneck 4. Stock Montag−Freitag, 7:00−10:00 Uhr 0474 581 370 Innichen Erdgeschoss Montag−Freitag, 7:30−9:00 Uhr 0474 917 080 Die Laboratorien für klinisch biochemische Analysen führen klinische Untersuchungen zum Zweck der Gesundheitsförderung, der Vorbeugung, der Diagnostik, der Prognosestellung und der Überwachung von therapeutischen Maßnahmen an biologischem Material durch. Die angebotenen Dienstleistungen umfassen nicht nur die klinisch chemische Untersuchung im engeren Sinne, sondern den gesamten Analyseprozess, der von der Angemessenheit der Anforderung bis zur Interpretation der Ergebnisse und der klinischen Beratungstätigkeit reicht. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Verbesserung der Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger gelegt, vor allem Leistungen Blutentnahme und fachspezifische Analysen um Wartezeiten und Krankenhausaufenthalte zu reduzieren und um richtige Diagnosen und adäquate Therapien zu gewährleisten. Labor für Analysen 115 9. AMBULANTE LEISTUNGEN Blutentnahmestellen Tab.57 Entnahmestellen des Gesundheitsbezirkes Bozen Standort Blutentnahme Dienstzeiten Oberau, Weissensteiner Weg 10 469 429 Europa, Palermostraße 54 Zentrum-Bozner Boden-Rentsch, Rittner Straße 37 Bozen Grödental Salten-SarntalRitten 319 505 541 014 Labor für Mikrobiologie und Virologie, A.-Alagi-Straße 5 Montag−Freitag, 7:50−9:30 Uhr 909 627 Labor „Druso“, Neustifter Weg 28 Montag−Freitag, 7:15−9:45 Uhr 280 708 Marienklinik, Claudia-de-Medici-Str. 2 Montag−Freitag, 7:15−10:00 Uhr 310 600/608 Montag−Freitag, 7:30−9:30 Uhr 471 450 Kardaun, Steinegger Weg 3 Freitag, 7:30−8:45 Uhr 365 167 Kastelruth, Marinzenweg 1 Dienstag, 7:30−9:30 Uhr 710 069 Völs, Rathaus, Dorfstraße 14 Donnerstag, 7:30−9:30 Uhr 725 708 (Anrufb.) Welschnofen, Romstraße 48 Donnerstag, 7:30−9:15 Uhr 613 538 (Anrufb.) Deutschnofen, Dorf 20 Dienstag, 7:30−9:15 Uhr 616 440 St. Ulrich, Purgerstraße 14 Montag, Dienstag und Donnerstag, 7:30−8:45 Uhr 797 785/780 Sarnthein, Postwiese 11 Dienstag und Freitag, 7:00−8:30 Uhr 624 611 Klobenstein, Peter-Mayr-Straße 25 Montag und Donnerstag, 7:00−8:30 Uhr 357 711 Mölten, Dorfstraße 160A Mittwoch, 7:30−8:15 Uhr 668 240 Jenesien, Schrann 10 Donnerstag, 7:30−8:30 354 045 Eppan, J.-G.-Plazer-Str. 29 Montag, Mittwoch und Freitag, 7:30−8:45 Uhr 670 851 Kaltern, Rottenburger Platz 1 Dienstag und Donnerstag, 7:30−8:45 Uhr 964 103 Neumarkt, Franz-Bonatti-Platz 1 Montag−Freitag, 7:15−8:45 Uhr Salurn, Residenz Gelmini, Schillerstr. 2 Mittwoch, 7:30-8:45 Uhr Auer, Hauptplatz 5 Dienstag und Donnerstag, 7:30−8:45 Uhr Überetsch Unterland 541 114 Montag−Freitag, 7:30−8:45 Uhr Don Bosco, Don-Bosco-Platz 11 LeifersLeifers, Labormed, Noldinstraße 23 Branzoll- Pfatten EggentalSchlern Telefon 0471 829 211 810 068 Der Ticketbetrag muss normalerweise bei der Abgabe des Untersuchungsmaterials entrichtet werden; verfügt die Entnahmestelle noch über keinen PC, so wird die Zahlung beim Abholen der Befunde eingehoben.. Blutentnahmestellen Gesundheitssprengel 116 9. AMBULANTE LEISTUNGEN Tab.58 Entnahmestellen des Gesundheitsbezirkes Meran Gesundheitssprengel Standort Meran Umgebung Meran, Romstraße 3 Klinik Martinsbrunn, Laurinstr. 70 Klinik Sankt Anna, Cavourstr. 58 Lana Umgebung Lana, Andreas-Hofer-Str. 2/A Naturns Umgebung Naturns, Gustav-Flora-Str. 8 St. Leonhard in Passeier, Passeirer Straße 3 Obervinschgau Mals, Marktgasse 4 Passeiertal Blutentnahme Dienstzeiten Montag−Freitag, 7:30−9:30 Uhr* Telefon 0473 496 720 Montag−Freitag, 7:00−10:00 Uhr 205 652 Montag−Freitag, 7:30−9:00 Uhr 236 480 Montag−Donnerstag, 7:00−8:30 Uhr; 558 300 Freitag, 7:00−8:30 Uhr* Dienstag und Donnerstag, 7:00−8:15 Uhr; Mittwoch, 7:00−8:00 Uhr*; 671 700/714 Montag und Freitag, 8:00−9:00 Uhr*; Dienstag und Donnerstag, 10:00−11:00 Uhr* Mittwoch und Donnerstag, 7:15−8:45 Uhr 659 500 Montag und Freitag, 7:00−8:00 Uhr 836 000 * Blutentnahme nur für antikoagulierte Patientinnen und Patienten Tab.59 Entnahmestellen des Gesundheitsbezirkes Brixen Gesundheitssprengel Standort Klausen Brixen Umgebung Klausen, Seebegg 17 Mühlbach, Mathia-Perger-Str. 1 Blutentnahme Dienstzeiten Dienstag und Donnerstag, 8:00−9:00 Uhr Telefon 0472 813 140 Dienstag, 7:45−8:45 Uhr 813 290 Blutentnahmestellen Tab.60 Entnahmestelle des Gesundheitsbezirkes Bruneck Gesundheitssprengel Standort Sand in Taufers, Tauferer Ahrntal Hugo-von-Taufers-Str. 19 Gadertal, Pikolein 71 Montag, Gadertal Abtei, Pedraces 57 Bruneck Umgebung Hochpustertal Sprengelstützpunkt Olang, Kanonikus-Gamper-Weg 5 Welsberg - Taisten, PaterJohann-Schwingshackl 1 Blutentnahme Dienstzeiten Telefon 0474 Montag−Freitag, 7:30−8:45 Uhr 586 170 Mittwoch und Freitag, 7:45−8:30 Uhr Montag, Mittwoch und Freitag, 7:30−8:30 Uhr 586 120 Donnerstag, 7:30−8:30 Uhr 586 590 Dienstag, 7:30−8:30 Uhr 917 475 586 155 Es ist nicht möglich, die Kostenbeteiligung (Ticket) in den Blutentnahmestellen zu bezahlen. Die Rechnung wird zugeschickt. Abholen der Befunde Der Befund kann in jener Blutentnahmestelle abgeholt werden, in der die Abnahme erfolgt ist. Entsprechend den Gesetzen zum Schutz der Privatsphäre muss beim Abholen des Befundes der bei der Annahme ausgehändigte gelbe/weiße Abholschein und ein gültiger Personalausweis vorgezeigt werden. Wird eine andere Person zum Abholen des Befundes beauftragt, muss diese auf dem Abholschein dazu bevollmächtigt werden und einen gültigen Ausweis von sich selbst und der antragsstellenden Person vorlegen. 117 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.24 LABOR FÜR MIKROBIOLOGIE UND VIROLOGIE (BETRIEBLICH) Tab.61 Zugang zu den Leistungen Standort Amba-Alagi-Str. 5 Bozen Gesundheitssprengel, W.-A.-L.-Cadonna-Platz 12 Vormerkung Stundenplan Telefon Montag−Freitag, 8:00−16:30 Uhr 0471 909 627 Leistungen Informationen Montag−Freitag, 7:50−9:30 Uhr Blutentnahme Montag−Freitag, 7:50−10:00 Uhr Abgabe des Harns für chemisch-physikalische Untersuchungen Montag−Freitag, 7:50−12:00 Uhr Abgabe des Harns für Harnkultur Montag-Freitag, 7:50−12:00 und 15:00−16:30 Uhr Abgabe verschiede ner biologischer Materialien Montag−Freitag, 8:00−12:30 und 14:00−16:15 Uhr Befundausgabe Das betriebliche Labor für Mikrobiologie und Virologie (LMV) führt die Laboranalysen zum Nachweis von Bakterien, Viren, Pilzen, Parasiten und Antikörpern gegen diese Erreger in verschiedenen biologischen Materialien und, wenn erforderlich, Antibiotikum-Resistenztestungen nach dem neuesten Stand der Technik und Wissenschaft durch. Das Labor realisierte und unterhält ein Qualitätsmanagementsystem nach der Norm UNI EN ISO 9001:2008 für Laboratoriumsmedizin in den oben angeführten Spezialisierungen. Es dient außerdem als Entnahmestelle für die Analysen, die in den anderen Labors des Gesundheitsbezirkes Bozen durchgeführt werden (Biochemie, Hämatologie, Transfusionszentrum sowie Anatomie und Histopathologie) mit Ausnahme der Analysen, die Mehrfachentnahmen (z.B. für Stimulationstests oder Belastungstests) erfordern. Die Zahlung der Selbstkosten erfolgt bei der Annahme des Probenmaterials. Werden Analysen angefordert, die direkt im LMV durchgeführt werden, so erfolgt die Zahlung der Selbstkosten bei der Befundausgabe; es kann in bar, mit Bancomat und Kreditkarte bezahlt werden. Vorbereitung für molekularbiologische Untersuchungen LABOR FÜR MIKROBIOLOGIE UND VIROLOGIE (BETRIEBLICH) Gesundheitsbezirk 118 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.25 MEDIZIN (INNERE MEDIZIN) Tab.62 Zugang zu den Leistungen Standort Vormerkung Stundenplan Telefon Hauptgebäude, 6./7. Stock, blauer Bereich Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Internistische, rheumatologische, angiologische und endokrinologische Visiten Hauptgebäude, 7. Stock, blauer Bereich Montag−Freitag, 8:00−12:00 und 13:30−15:30 Uhr 0471 908 833 Instrumentelle Leistungen Hauptgebäude, 6. Stock, blauer Bereich Montag−Freitag, 11:00−12:00 Uhr 0471 907 661 Herzinsuffizienz Meran Funktions diagnostik Montag−Freitag, Medizin, 8:00−16:00 Uhr (EVS) Erdgeschoss 0473 264 000 Gastroenterologische, internistische, rheumatologische und endokrinologische Visiten u. a., Visiten für Infektionskrankheiten Schlanders Poliambulatorien 1. Stock Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 735 160 Gastroenterologische, internistische, endokrinologische Visiten Brixen Gebäude A, 3. Stock Montag-Freitag, 8:00-16:00 Uhr (EVS) 0472 812 320 Sterzing Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr 0472 774 372 Bruneck Bau D, Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr 0474 581 120 Innichen Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr 0474 917 170 Krankenhaus MEDIZIN (INNERE MEDIZIN) Bozen Die Abteilungen für Innere Medizin sind spezialisiert auf die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit rheumatologischen und osteologischen Erkrankungen, Stoffwechselund endokrinologischen Erkrankungen sowie Gefäßerkrankungen. Auch die nicht-invasive Kardiologie und akute Schlaganfallmedizin gehört dazu. Das Leistungsspektrum der Abteilungen umfasst auch die Diagnostik und Therapie aller Erkrankungen dieser Spezialbereiche. Da häufig Herz- und Lungenerkrankungen (z.B. Herzinsuffizienz und chronisch Leistungen Gastroenterologische, internistische, rheumatologische und endokrinologische Visiten u. a. Visiten für Infektionskrankheiten obstruktive Lungenerkrankungen) oder Herzund Gefäßerkrankungen mit Risikofaktoren (z.B. periphere arterielle Verschlusskrankheit, koronare Herzkrankheit, arterielle Hypertonie, Diabetes) kombiniert auftreten, bietet die besondere Spezialisierung der Abteilungen auf diesen Fachrichtungen ein äußerst hohes Maß an optimalen Behandlungsmöglichkeiten bei komplexen als auch nicht-komplexen Krankheitsbildern. Daneben wird eine große Gruppe von Patientinnen und Patienten mit allgemein-internistischen Erkrankungen betreut. 119 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.26 MEDIZINISCHE ONKOLOGIE – DAY HOSPITAL Tab.63 Zugang zu den Leistungen Standort Vormerkung Stundenplan Telefon Leistungen Bozen Mehrzweckgebäude 1. Stock, hellblauer Bereich Montag−Freitag, 9:00−13:00 und 15:00−17:00 Uhr 0471 908 953 908 572 Onkologische Erstvisiten und Follow Up, Onkologische Betreuung im Day- Hospital, innerbetriebliche Konsiliarvisiten, Therapieplanung durch interdisziplinäre pathologiebezogene Tumorboards Meran Turm A, 2. Stock Montag−Freitag, 8:00−11:30 und 12:30−15:30 Uhr 0473 263 280 Hämatologische und onkologische Visiten Sterzing 3.Stock (medizinische Abteilung) Montag−Donnerstag, 8:00−16:00 Uhr; Freitag, 8:00−12:00 Uhr 0472 774 380 Allgemeine und onkologisch/ hämatologische Visiten Innichen Medizinisches Day Hospital, Erdgeschoss Montag-Freitag, 8:00-14:00 Uhr 0474 917 300 Internistische onkologische Visiten In den anderen Krankenhäusern werden die Leistungen größtenteils von den Abteilungen für Innere Medizin durchgeführt. Die Leistungen des Day Hospitals bestehen aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Tätigkeiten, die sowohl fachärztliche und diagnostische Untersuchungen als auch krankenpflegerische Maßnahmen umfassen. Im Einzelnen werden folgende Leistungen angeboten: • Verabreichung von Zytostatika als Infusionstherapie oder in Form von oraler Gabe; • Verabreichung von Zytostatika durch elektronische Infusionspumpen; • Target therapy • Immuntherapie • Supportivtherapie und Schmerzbehandlungen • diagnostische Untersuchungen bzw. zusätzliche Behandlungsverfahren (z.B. Positionierung, Prüfung, Instandhaltung und Entfernung von zentralen Gefäßkathetern). Verabreichung der Chemotherapie MEDIZINISCHE ONKOLOGIE – DAY HOSPITAL Krankenhaus 120 9. AMBULANTE LEISTUNGEN NEONATOLOGIE UND NEUGEBORENEN-INTENSIVSTATION 9.27 NEONATOLOGIE UND NEUGEBORENEN-INTENSIVSTATION Tab.64 Zugang zu den Leistungen Krankenhaus Standort Vormerkung Stundenplan Telefon Bozen Hauptgebäude, 1. Stock, blauer Bereich Montag−Freitag, 8:00−15:30 Uhr 0471 908 653 Die Abteilung Neonatologie und Neugeborenen- Intensivstation ist das Referenzzentrum für die gesamte Provinz Bozen. Zu den Aufgaben gehört die Behandlung von kritischen Frühgeborenen und von Frühgeborenen und Neugeborenen mit Atemwegserkrankungen, kardiologischen, neurologischen, metabolischen, malformativen und infektiösen Krankheitsbildern, die einer intensivmedizinischen Betreuung bedürfen. Für die Betreuung der Neugeborenen mit besonders schwerwiegenden Problemen besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Strukturen des Krankenhauses Bozen und mit verschiedenen Universitätskliniken. Im Neugeboren-Zimmer wird das Stillen gefördert und die Neugeborenen werden in den ersten Lebenstagen klinisch überwacht. Leistungen Allgemeine Unter suchungen und spezifische Pathologien Als Referenzzentrum ist die Abteilung für den Neugeborenen-Transport in ganz Südtirol verantwortlich. Frühgeborenes im Brutkasten 121 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.28 NEPHROLOGIE UND DIALYSE Tab.65 Zugang zu den Leistungen Bozen Meran Standort Vormerkung Stundenplan Telefon Hauptgebäude, Poliambulatorien Erdgeschoss, blauer Bereich Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Allgemeine Visiten Montag−Freitag, 8:00−11:00 Uhr 0471 908 820 Chronische Nierenerkrankungen, Transplantierte, HochdruckPatientInnen, Diabetesnephropathie Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr 0471 908 579 Hereditäre Nephropathien Alle Tage außer Sonntag, 8:00−20:00 Uhr 0471 907 340 /341 Die wichtigsten Dialyseverfahren Hauptge bäude, Abteilung, Erdgeschoss, gelber Bereich Erdgeschoss Montag, Mittwoch, Freitag, 7:00−17:00 Uhr; Dienstag, Donnerstag, Samstag, 7:00−16:00 Uhr 0473 264 980 Montag−Freitag, 10:00−12:00 Uhr Die wichtigsten Dialyseverfahren Feriendialyse Schlanders 4. Stock Montag−Samstag, 7:00−19:00 Uhr 0473 735 400 Brixen Gebäude A, Erdgeschoss Montag−Samstag, 7:15−18:00 Uhr 0472 812 730 Bruneck Bau A, 2. Stock Montag−Samstag, 7:30−18:30 Uhr 0474 581 353 Die Abteilung Nephrologie in Bozen, als einzige Abteilung auf betrieblicher Ebene, befasst sich mit der Diagnostik und Therapie der Nierenerkrankungen und behandelt die Patientinnen und Patienten in allen Phasen der chronischen Niereninsuffizienz bis hin zur Dialyse und Nierentransplantation. Die ambulanten Tätigkeiten sind in mehrere Bereiche unterteilt. Im Dienst für Dialyse werden Personen mit terminaler Niereninsuffizienz mit jeder Art der Dialyse, einschließlich der Peritoneal-Dialyse, behandelt. Die Nieren und Pankreas-Nierentransplantierten werden in einer eigens dafür errichteten Ambulanz, in der immer eine Leistungen Die wichtigsten Dialyseverfahren und Feriendialyse Nephrologin oder ein Nephrologe mit besonderer Erfahrung anwesend ist, betreut. Auch stehen Ambulanzen den Patientinnen und Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz und mit besonderen Nierenerkrankungen, die eine immunsuppressive Therapie benötigen, zur Verfügung. Die Abteilung kümmert sich um die seltenen und genetischen Nierenerkrankungen. Für eine genaue Diagnose wird ein Nierenultraschallgerät Stufe II und ein Ecocolor- Doppler der Nierenarterien verwendet. Die Dialyse kann auch in den Krankenhäusern Meran, Schlanders, Brixen und Bruneck durchgeführt werden. NEPHROLOGIE UND DIALYSE Krankenhaus 122 9. AMBULANTE LEISTUNGEN NEUROCHIRURGIE 9.29 NEUROCHIRURGIE Tab.66 Zugang zu den Leistungen Krankenhaus Standort Vormerkung Stundenplan Telefon Bozen Hauptgebäude, 1. Stock, gelber Bereich Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Meran Poliambulatorien, Hochparterre Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 264 000 Brixen Gebäude A, neurologische Ambulanz, Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:30−12:00 Uhr 0472 813 120 Bruneck Bau D, neurologische Ambulanz, Untergeschoss, orthopädische Ambulanz, Erdgeschoss Montag−Freitag, 9:00−12:00 Uhr 0474 581 180 /350 Die Neurochirurgie umfasst als medizinisches Fachgebiet die Erkennung und operative Behandlung von Erkrankungen, Fehlbildungen und Folgen von Verletzungen des zentralen und peripheren Nervensystems. Rund um die Uhr werden Schädel-Hirn-Traumen sowohl der Erwachsenen, als auch der Kinder, spinale Traumen aller Abschnitte der Wirbelsäule, mit oder ohne neurologischer Ausfälle, Stabilisierung von instabilen Wirbelsäulen- Frakturen, von cranio-cervical bis zum Sakrum und alle spontanen und traumatischen intracraniellen oder intraspinalen Blutungen, akut versorgt. Im Rahmen der vaskulären Neurochirurgie erfolgt die operative Versorgung cerebrovaskulärer Malformationen wie Aneurysmen, Angiome und Cavernome. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Diagnostik und Behandlung von Hirntumoren. Bei Tumoren in eloquenten Regionen des Gehirns wird ein intraoperatives Monitoring angewandt, Wachoperationen Leistungen Allgemeine und prioritäre Visiten (dringende Visiten ohne Vormerkung) Allgemeine Visiten durchgeführt und zusätzlich die computergesteuerte Neuronavigation verwendet. Sämtliche degenerative Wirbelsäulenerkrankungen werden behandelt, in erster Linie die Operation von Bandscheibenvorfällen an Hals- und Lendenwirbelsäule sowie die operative Behandlung von Verletzungen der Wirbelsäule und des Rückenmarks. Die Neurochirurgie ist zusätzlich telematisch mit allen Krankenhäusern der Provinz Bozen rund um die Uhr vernetzt. Dadurch können Notfälle zeitgerecht beurteilt werden und eine Verlegung und Therapie in idealer Abfolge gewährleistet werden. Zusätzlich führt das fachärztliche Personal der Abteilung Neurochirurgie Bozen, die Referenzzentrum auf Betriebsebene ist, in den Krankenhäusern von Brixen, Bruneck und Meran regelmäßig Konsiliarvisiten durch, um eine optimale Betreuung flächendeckend in Südtirol zu gewährleisten. 123 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.30 NEUROLOGIE Tab.67 Zugang zu den Leistungen Bozen Standort Hauptgebäude, 2. Stock, gelber Bereich Vormerkung Stundenplan Telefon Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Fachärztliche Erstvisiten für Epilepsie und Kopfschmerz, Instrumentelle Leistungen Montag−Freitag, 9:30−11:30 Uhr (Neurologie Ambulatorien) 0471 908 446 Fachärztliche Kontrollvisiten für Epilepsie und Kopfschmerz Montag−Freitag, 8:30−12:00 und 14:00−16:00 Uhr 0471 908 589 Multiple Sklerose, muskuläre und seltene Erkrankungen, Behandlung mit Botulinumtoxin Leistungen Meran Poliambulatorien, Hochparterre Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 264 000 Fachärztliche Visiten und instrumentelle Leistungen, Spezialambulanzen Schlanders Poliambulatorien, 1. Stock Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 735 160 Fachärztliche Visiten Brixen Gebäude A, Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:30−12:00 Uhr 0472 813 120 Sterzing Untergeschoss Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr 0472 774 432 Bruneck Bau D, Untergeschoss Montag−Freitag, 9:00−12:00 Uhr 0474 581 350 Die neurologische Ambulanz versorgt Patientinnen und Patienten, welche an Erkrankungen des Zentralnervensystems, des peripheren Nervensystems und der Muskulatur leiden. Die am häufigsten vorkommenden Krankheitsbilder sind: • Hirngefäßerkrankungen (Schlaganfall, Hirnblutungen); • Kopf- und Gesichtsschmerzen; • entzündliche, degenerative und traumatische Erkrankungen des peripheren und zentralen Nervensystems und der Muskeln (einschließlich Schäden am peripheren Nervensystem, Multiple Sklerose, Myopathien, Myasthenie usw.); Fachärztliche Visiten und instrumentelle Leistungen • Epilepsien; • primär neurodegenerative Erkrankungen (einschließlich Parkinson und Dystonien, Demenzen); • Tumore des Zentralnervensystems. In der neurologischen Ambulanz werden Behandlungen mit Botulinumtoxin durchgeführt. Die neurologische Ambulanz verfügt über das notwendige neurologische diagnostische Instrumentarium; weiterführende, z.B. bildgebende oder laborchemische Untersuchungen werden von den entsprechenden Abteilungen im Hause durchgeführt. NEUROLOGIE Krankenhaus 124 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.31 NUKLEARMEDIZIN Tab.68 Zugang zu den Leistungen Gesundheitsbezirk Standort Gesundheitssprengel, W.-A.-Loew-CadonnaPlatz 12 NUKLEARMEDIZIN Bozen Krankenhaus, Hauptgebäude, Erdgeschoss, gelber Bereich Vormerkung Stundenplan Telefon Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Montag−Freitag, 10:00−12:00 und 13:30−15:30 Uhr In der Nuklearmedizin werden Pharmaka mit geringer Radioaktivität zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken in Klinik und Forschung verwendet. Mit Hilfe modernster Untersuchungsgeräte (PET-CT, SPECT-CT) kann die Verteilung im Körper und damit die Funktion der Organe sowie der pathologischen Prozesse sogar im Frühstadium bestimmt werden. Mit der Verabreichung von spezifischen Radiopharmaka werden einige Tumore gezielt behandelt (radiometabolische Therapie). Die Hauptanwendungsgebiete der Nuklearmedizin umfassen die Diagnostik und die Therapie in der Onkologie, Hämatologie, Kardiologie, Neurologie und Endokrinologie. Leistungen Knochendichtemessung Schilddrüsenerkrankungen 0471 909 882 PET-CT 0471 908 321 Kardiologische NuklearmedizinDiagnostik 0471 908 313 Radiometabolische Strahlentherapie, allgemeine Diagnostik PET-CT-Durchführung 125 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.32 ONKOLOGISCHE STRAHLENTHERAPIE (BETRIEBLICH) Tab.69 Zugang zu den Leistungen Standort Bozen Klinik Bonvicini, M.-Pacher-Str. 12 Vormerkung Stundenplan Telefon Montag−Donnerstag, 8:00−16:30 Uhr; Freitag, 8:00−15:00 Uhr 0471 442 770 Der Dienst für onkologische Strahlentherapie wird in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik Innsbruck geführt. Die Abteilung ist hauptsächlich den in der Provinz Bozen Ansässigen gewidmet und verfügt über drei Linearbeschleuniger, ein CT-Gerät für die 3D-Planung, einen konventionellen Simulator, ein System für virtuelle Simulation, Dosisrechnungssysteme, ein Micromultileaf und über alle für die genaue Positionierung der Patientin oder des Patienten notwendigen Vorrichtungen. Spezielle Bestrahlungtechniken: • IMRT (Intensitätsmodulierte Radiotherapie), VMAT (Volumenmodulierte Rotationsbestrahlung) Hochpräzisionstechniken: • ESRT (Extrakranielle stereotaktische Radiotherapie) - Primärtumoren der Lunge, Metastasen der Lunge und Leber • Cranielle Stereotaxie (im Kopf): Metastasen und Rebestrahlungen Kooperation, Zusammenarbeit: • Universitätsklinik für Strahlentherapie-Radioonkologie Innsbruck • Zentrum für Protonentherapie Trient Jeder indizierte klinische Fall wird von einer Fachärztin oder von einem Facharzt der oder dem Verantwortlichen des Dienstes vorgestellt oder wird entweder über die wöchentlichen Besprechungen oder durch direkte Sendung der klinischen Dokumentation zugewiesen. Der Erstgesprächstermin wird der Patientin oder dem Patienten telefonisch mitgeteilt. Während der Erstvisite werden die strahlentherapeutischen Behandlungen und deren Dauer festgelegt und gleichzeitig alle Fragen, Leistungen Strahlentherapie auch über mögliche Nebenwirkungen der Radiotherapie, geklärt. Nach dem Gespräch wird die Patientin oder der Patient einer Planungs- Computertomographie unterzogen, um eine personalisierte, gezielte Behandlung zu programmieren. Die Bestrahlungen werden von Montag bis Freitag durchgeführt. Die Bestrahlung, unter direkter Kontrolle der medizinisch- technischen Assistenten der Radiologie, dauert nur wenige Minuten. Nach der Therapie werden die Patientinnen und Patienten bis zum Abklingen strahlentherapiebedingter Beschwerden in der Ambulanz weiter betreut. Behandelte Pathologien: • Mammakarzinom; • Prostatakarzinom; • Zerebrale Neoplasien; • Hals- und Kopftumore; • Gastro-intestinale Tumore; • Lymphome; • Hautneoplasien; • Hirn-, Knochen- und Weichteilmetastasen; Strahlentherapieraum ONKOLOGISCHE STRAHLENTHERAPIE (BETRIEBLICH) Gesundheitsbezirk 126 9. AMBULANTE LEISTUNGEN ORTHOPÄDIE UND TRAUMATOLOGIE 9.33 ORTHOPÄDIE UND TRAUMATOLOGIE Tab.70 Zugang zu den Leistungen Krankenhaus Standort Vormerkung Stundenplan Telefon Bozen Hauptgebäude, Poliambulatorien, Erdgeschoss, grüner Bereich Montag-Freitag, 8:00-16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Meran Poliambulatorien, Hochparterre Montag-Freitag, 8:00-16:00 Uhr (EVS) 0473 264 000 Schlanders Poliambulatorien, 1. Stock Montag-Freitag, 8:00-16:00 Uhr (EVS) 0473 735 160 Brixen Gebäude B Montag-Freitag, 8:00-16:00 Uhr (EVS) 0472 812 320 Sterzing Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr 0472 774 352 Bruneck Trakt C West, Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr 0474 581 040 Innichen Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr 0474 917 120 Aufgabe und Ziel der Abteilung ist die Behandlung der Krankheiten des Bewegungsapparates und die Behandlung von Unfallfolgen, wie Arbeits-, Verkehrs-, Sportunfälle usw. Die allgemeinen orthopädischen Visiten werden folgendermaßen eingeteilt: a)nach dem entsprechenden Körperabschnitt: • obere Extremität: Erkrankungen von Schulter, Ellenbogen, Hand; • untere Extremität: Erkrankungen von Hüfte, Knie und Fuß; • Erkrankungen des Rückens und des Beckens. b) orthopädische Erkrankungen bei Kindern, wie die angeborene Hüftdysplasie, Klumpfuß und Arthritis. Anlegen einer Gipsschiene Leistungen Allgemeine und prioritäre Visiten 127 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.34 PATHOLOGISCHE ANATOMIE UND HISTOLOGIE/Tumorregister (BETRIEBLICH) Tab.71 Zugang zu den Leistungen Standort Bozen Hauptgebäude 1. Stock, roter Bereich Vormerkung Stundenplan Telefon Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr Montag−Freitag, 8:00−10:00 Uhr Es handelt sich um einen betrieblichen Dienst, der makroskopische, mikroskopische, genetische und molekulare Untersuchungen an Zellen, Geweben, Organen und menschlichen Körperflüssigkeiten durchführt, um verschiedenartige Krankheitsprozesse zu diagnostizieren. Auch werden Autopsien an Leichen von Personen durchgeführt, die in Krankenhäusern und außerhalb derselben versterben sowie die in den Kompetenzbereich der Gerichtsbarkeit fallen. Dieser Dienst nimmt eine wichtige Stellung in der Vorsorge, Diagnose und Behandlung der Tumorerkrankungen ein, indem er Pap-Tests und Reihenuntersuchungen auf Landesebene organisiert und alle zytologischen Diagnosen der Gebärmutterhalsabstriche sowie alle histologischen Untersuchungen an Gewebsproben, die in den verschiedenen Abteilungen und Facharztambulanzen öffentlicher Krankenhäuser und privater Einrichtungen entnommen werden, erstellt. Das Aufgabenfeld umfasst: • klinische, versicherungsrechtliche und gerichtsmedizinische Autopsien und Gutachten; Südtiroler Tumorregister Das Tumorregister sammelt alle relevanten Daten zu Tumorerkrankungen und verarbeitet wichtige epidemiologische Informationen Leistungen Abgabe von Untersuchungsmaterialien 0471 908 145 Befundauskunft • histologische Untersuchungen; • interoperative Schnellschnittuntersuchungen; • zytologische Untersuchungen; • zytogenetische Untersuchungen; • molekularpathologische Untersuchungen. Der Primar führt eine intraoperative Schnellschnittuntersuchung durch über die Häufigkeit und geographische sowie demographische Verteilung von Tumorerkrankungen in der Provinz Bozen. Tab.72 Zugang zu den Leistungen Standort Bozen Neubruchweg 3 Sekretariat Stundenplan Telefon Montag−Donnerstag, 8:00−12:30 und 14:00–16:00 Uhr; Freitag, 8:00−12:00 Uhr 0471 907 150 Leistungen Sammlung der Daten und statistische Auswertung, Organisation des Screeningprogramms PATHOLOGISCHE ANATOMIE UND HISTOLOGIE/Tumorregister (BETRIEBLICH) Krankenhaus 128 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.35 PÄDIATRIE Tab.73 Zugang zu den Leistungen Gesundheitsbezirk Standort Vormerkung Stundenplan Telefon Krankenhaus, Hauptgebäude, Poliambulatorien, Erdgeschoss, blauer Bereich Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Fachspezifische internistische Visiten Montag−Freitag, 11:00−13:00 Uhr 0471 908 823 Pneumologische, allergologische und gastroenterologische Untersuchungen Montag−Freitag, 8:00−12:00 und 14:00-16:00 Uhr 0471 908 648 Abdomen- und Nieren Sonographie Krankenhaus, Hauptgebäude, 1. Stock blauer Bereich Bozen Krankenhaus, Hauptgebäude, Day Hospital, 1. Stock, blauer Bereich Krankenhaus, Hauptgebäude Funktionsproben Kardiologie, 1. Stock, blauer Bereich Krankenhaus, Hauptgebäude, 4. Stock, roter Bereich Europaallee 31, 6. Stock PÄDIATRIE Meran Meran/ Schlanders Brixen Brixen/ Sterzing Bruneck Bruneck/ Innichen Krankenhaus, Poliambulatorien, Hochparterre Krankenhaus, Poliambulatorien, 1. Stock Krankenhaus, Gebäude C, Erdgeschoss Krankenhaus, Untergeschoss Krankenhaus, Erdgeschoss Krankenhaus, Erdgeschoss Leistungen Knochensonografie, kinderdiabetologische und endokrinologische Tests, Vormerkungen für allgemeines Day Hospital Vormerkungen für OnkoHämatologisches Day Hospital Montag−Freitag, 11:00−13:00 Uhr 0471 909 764 Montag−Freitag, 7:30−15:00 Uhr 0471 909 796 Montag−Freitag, 8:15−12:00 und 13:30–16:00 Uhr 0471 908 335 Kinderkardiologische Untersuchungen und Herzsonographie Montag−Freitag, 9:00−16:00 Uhr 0471 908 868 Kinderneurologie und EEG Montag−Donnerstag, 8:00−12:00 und 14:00−16:00 Uhr; Freitag, 8:00−12:00 Uhr 0471 907 100 Genetische Beratung Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 264 000 Montag−Freitag, 8.00−16.00 (EVS) 0473 735 160 Montag−Freitag, 8:00−13:00 Uhr 0472 812 680 Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr Montag−Freitag, 8:00−15:00 Uhr Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr 0472 774 432 0474 581 170 0474 917 185 Die pädiatrischen Abteilungen behandeln alle internistischen Krankheitsbilder im Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde. Die Kinderabteilung im Krankenhaus Bozen ist landes- Fachärztliche Visiten und instrumentelle Leistungen weites Zentrum für Diabetes und Hormonstörungen. Der landesweite Dienst für klinische Genetik ist Teil der Pädiatrie. 129 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.36 PHYSISCHE REHABILITATION Tab.74 Zugang zu den Leistungen Bozen Vormerkung Stundenplan Montag−Freitag, Krankenhaus, 8:00−16:00 Uhr (EVS) Hauptgebäude und Mehrzweckgebäude, Montag−Freitag, Erdgeschoss, blauer 8:15−12:30 und und hellblauer Bereich 13:30-16:00 Uhr Montag−Freitag, Fagenstr. 14 8:15−13:00 und 13:45−16:30 Uhr Montag−Freitag, Guntschnastr. 54/b 8:00−16:00 Uhr (EVS) Standort Telefon 0471 457 457 0471 907 428 0471 262 471 0471 457 457 Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 264 000 Montag-Freitag, 8:00−13:00 und 14:00−16:30 Uhr 0473 251 050 Krankenhaus, Reha-Trakt, 1.Stock Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 264 000 Meran/ Schlanders Krankenhaus, 5. Stock Montag−Freitag, 8:00−16:00 (EVS) 0473 735 160 Brixen Krankenhaus, Gebäude A1 Montag−Freitag, 8:30−12:00 Uhr 0472 812 900/ 840 Meran Brixen/ Sterzing Bruneck Bruneck/ Innichen Krankenhaus, Reha-Trakt D, Erdgeschoss Krankenhaus 2. Untergeschoss Krankenhaus, 5. Stock Bau D Krankenhaus, 3. Stock Bau D Krankenhaus, Untergeschoss Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr; Dienstag, 14:00−16:00 Uhr; Mittwoch, 8:00−16:00 Uhr; Freitag, 8:00−12:00 Uhr Montag−Freitag, 9:00−12:00 Uhr Montag−Freitag, 9:00−12:00 Uhr Montag−Freitag, 8:00−12:00 Uhr Es werden sowohl stationär aufgenommene Patientinnen und Patienten, deren Krankheitsbilder im orthopädischen, neurologischen, traumatologischen geriatrischen, atmungstherapeutischen usw. Bereich liegen als auch ambulante Patientinnen und Patienten mit 0472 774 482 0474 581 810 0474 581 300 0474 917 060 Leistungen Erstvisiten Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation physischer Funktionseinschränkungen, Facharztvisiten für Kinder (von 3–16 J.) Logopädische Therapien Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation physischer Funktionseinschränkungen Physiotherapien Facharztvisiten, Beratung und Rehabilitation für Kinder (von 0 –18 J.) Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation physischer Funktionseinschränkungen (Erwachsene) Facharztvisiten, Beratung und Rehabilitation für Kinder (von 0–18 J.) Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation physischer Funktions einschränkungen Facharztvisiten für Kinder Facharztvisiten Physiotherapien orthopädischen, traumatologischen, neurologischen, rheumatologischen Pathologien behandelt. In den verschiedenen Sprengeln werden präventive Tätigkeiten und Therapien für Rehabilitation angeboten. PHYSISCHE REHABILITATION Gesundheitsbezirk 130 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.37 PNEUMOLOGIE – PHYSIOPATHOLOGIE UND ENDOSKOPIE DER ATEMWEGE Tab.75 Zugang zu den Leistungen PNEUMOLOGIE – PHYSIOPATHOLOGIE UND ENDOSKOPIE DER ATEMWEGE Krankenhaus Standort Hauptgebäude, Poliambulatorien, Erdgeschoss, blauer Bereich Bozen Vormerkung Stundenplan Telefon Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) Leistungen 0471 457 457 Fachärztliche pneumologische Erstvisite, fachärztliche pneumologische Kontrollvisite, Erstvisite für respiratorische Schlafstörungen Hauptgebäude, Funktionsproben der Pneumologie 1. Stock, blauer Bereich Montag−Freitag, 8:00−12:30 und 13:30–16:00 Uhr 0471 908 340 Thorakale Endoskopie, Atemwegsallergologie, Lungenfunktionsdiagnostik, Pneumo-Onkologie, AsthmaAmbulanz, Ambulanz für interstitielle Lungenerkrankungen, Ambulanz für Alfa-1-AntitrypsinMangel Hauptgebäude, 3. Stock, gelber Bereich Montag−Donnerstag, 8:00−16:00 Uhr; Freitag, 8:00−12:00 Uhr 0471 908 317 Kontrollvisiten für Obstruktives Schlafapnoesyndrom, PatientInnen mit Heimbeatmung In der Abteilung werden Atemwegs- und Lungenerkrankungen behandelt. Es werden folgende ambulante Leistungen erbracht: • flexible Bronchoskopie; • Allergologie (Atemwege, Insektengift, Medikamente, spezifischer bronchialer Provokationstest, Austestung von Medikamenten); • Onkologie (Diagnostik, Stadiation, präoperative Beurteilung und multidisziplinäre Diskussion gemeinsam mit Spezialisten im Bereich Onkologie, Thoraxchirurgie und Radiotherapie); • Ambulanz für Asthma, Interstitiopathien, Alfa- 1-Antitrypsin-Mangel; • Durchführung Lungenfunktionstests (Spirometrie, Bronchodilatationstest, Plethysmographie, Diffusion, Provokationstest mit Me- tacholin, Ergospirometrie mit Analyse der expiratorischen Gase, FeNO, Gehtest); • Ambulanz für respiratorische Schlafstörungen. Durchführung der Spirometrie 131 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.38 RADIODIAGNOSTIK Tab.76 Zugang zu den Leistungen Standort Krankenhaus, Hauptgebäude, 1. Stock, blauer Bereich Bozen Gesundheits sprengel, W.-A.-L.-CadonnaPlatz 12 Vormerkung Stundenplan Telefon Leistungen Montag−Donnerstag, 8:00−12:00 und 13:00−16:00 Uhr; Freitag, 13:00−15:30 Uhr 0471 908 348/ 237 Radiodiagnostische Untersuchungen mit und ohne Kontrastmittel, CT-Untersuchungen, Kernspintomographie Symptomatische Mammographie, Ultraschalldiagnostik Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Knochen dichte messung, Mammographie Screening 0471 907 371 Thoraxaufnahme, Aufnahme von Skelettteilen, Wirbelsäule, Zahnpanorama, Mammographie- Screening, Knochendichte messung 0471 829 222 Thoraxaufnahme, Aufnahme von Skelettteilen, Wirbelsäule, Zahnpanorama Montag−Donnerstag, 8:00−12:00 und 13:00−16:00 Uhr; Freitag, 8:00-12:00 und 13:00−15:30 Uhr Neumarkt, Bonattiplatz 1 Meran Krankenhaus, Hochparterre Montag-Freitag, 8:00-16:00 Uhr (EVS) 0473 264 000 Meran/ Schlanders Krankenhaus Erdgeschoss Montag-Freitag, 8:00-12:30 und 13:30-16:00 Uhr 0473 735 020 Brixen Krankenhaus, Gebäude A Untergeschoss Montag-Freitag, 8:30-12:00 Uhr 0472 813 150 Brixen/ Sterzing Krankenhaus Erdgeschoss Montag-Freitag, 8:00-16:00 Uhr 0472 774 412 Bruneck Krankenhaus, 1. Stock Montag-Donnerstag, 8:00−11:30 und 12:00−15:45 Uhr; Freitag, 8:00−11:30 und 12:00−14:30 Uhr 0474 581 250 Bruneck/ Innichen Krankenhaus, Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr 0474 917 090 Die Radiodiagnostik ist ein interdiziplinäres Teilgebiet der Medizin, das sich mit der bildgebenden Diagnostik beschäftigt. Diagnosen können somit schneller gestellt werden und therapeutische Eingriffe gezielter vorgenom- Radiodiagnostische Untersuchungen mit und ohne Kontrastmittel; CT-Untersuchungen, MRT, Mammographie, Ultraschalldiagnostik, Knochendichte messung men werden. Für einige Untersuchungen, z.B. bei denen man nüchtern sein muss und/oder ein Kontrastmittel verwendet wird, ist eine spezielle Vorbereitung notwendig, die bei der Vormerkung erläutert wird. RADIODIAGNOSTIK Gesundheitsbezirk 132 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.39 SOZIALDIENST Tab.77 Zugang zu den Leistungen Standort Vormerkung Stundenplan Mehrzweckgebäude, Erdgeschoss, hellblauer Bereich Montag−Donnerstag, 9:00−10:30 und 14:00−15:00 Uhr; Freitag, 09:00−10:30 Uhr; 0471 907 471 Gebäude W, Abteilung Geriatrie 2, 2. Stock Montag−Freitag, 10:00−11:00 Uhr; Montag und Mittwoch, 14:00−15:00 Uhr 0471 909 890 Meran Hauptgebäude 2. Stock und Reha Trakt, Altes KH, Untergeschoss -1 Montag−Freitag, 8:30−10:00 Uhr; oder nach Vereinbarung 0473 264 245 0473 267 659 Schlanders 5. Stock Montag−Freitag, 8:30−11:30 oder nach Vereinbarung 0473 735 727 Bruneck Neues Verwaltungs gebäude, Erdgeschoss Montag−Freitag 9:00−12:00 Uhr 0474 581 021 Krankenhaus Bozen SOZIALDIENST Der krankenhausinterne Sozialdienst arbeitet mit dem Gesundheitspersonal zusammen, um Patientinnen und Patienten und deren Familienmitgliedern bei der Bewältigung sozialer Probleme zu helfen, die sich in Zusammen- Telefon Leistungen Sozialberatung, Vermittlung von Diensten, geschützte Entlassung hang mit der Krankheit, dem Krankenhausaufenthalt und der Wiedereingliederung danach ergeben. Dieser Dienst wird direkt von der Patientin oder vom Patienten bzw. Familienmitglied oder auf Anfrage der Abteilung beantragt. 133 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.41 UROLOGIE Tab.78 Zugang zu den Leistungen Krankenhaus Bozen Standort Vormerkung Stundenplan Telefon Hauptgebäude, Poliambulatorien, Erdgeschoss, blauer Bereich Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0471 457 457 Prioritäre und allgemeine Visiten, ProstataErkrankungen (dringende Visiten ohne Vormerkung) 0471 908 423 Fachspezifische urologische Visiten für Kinder- und Erwachsene, instrumentelle Leistungen 0471 908 686 Urodynamik und Videourodynamik Lithotripsie Hauptgebäude, Poliambulatorien, Erdgeschoss, blauer Bereich Hauptgebäude, Abteilung, 2. Stock, roter Bereich Montag−Freitag, 8:30−12:30 und 14:00−16:00 Uhr Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr 0471 908 800 Meran Poliambulatorien, Hochparterre Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 264 000 Schlanders Poliambulatorien, 1. Stock Montag−Freitag, 8.00−16.00 (EVS) 0473 735 160 Brixen Gebäude A Montag-Freitag, 8:00-16:00 Uhr (EVS) 0472 812 320 Sterzing Untergeschoss Montag-Freitag, 8:00-12:00 Uhr 0472 774 666 Bruneck chirurgische Ambulanz, Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:30−12:00 Uhr 0474 581 040 Innichen chirurgische Ambulanz, Erdgeschoss Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr 0474 917 120 Diagnostische und therapeutische Eingriffe an Niere, Harnleiter, Harnblase, Harnröhre sowie der Prostata werden im urologischen Bereich durchgeführt. So umfasst der operative Bereich neben den urologischen Routineoperationen wie transurethrale Resektionen von Prostata und Blase sowie Operationen am äußeren Genital, die gesamte urologische Tumorchirurgie, alle Arten der Steinbehandlung, Inkontinenzoperationen und die Kinderurologie. Fachspezifische urologische Visiten für Kinder- und Erwachsene, instrumentelle Leistungen UROLOGIE Hauptgebäude, Erdgeschoss, blauer Bereich Leistungen Während eines urologischen Eingriffes 134 9. AMBULANTE LEISTUNGEN 9.41 ZAHNHEILKUNDE Tab.79 Zugang zu den Leistungen Krankenhaus Standort Vormerkung Stundenplan Telefon Bozen Hauptgebäude, Erdgeschoss, blauer Bereich Montag−Freitag, 7:30−15:00 Uhr 0471 908 408 Notfälle, programmierte Visiten und Weiterbehandlungen Montag−Freitag, 8:00−16:00 Uhr (EVS) 0473 264 000 Erstvisiten Montag−Donnerstag, 8:00−12:00 und 14:00–15:30 Uhr; Freitag, 8:00-12:00 Uhr 0473 251 370 programmierte Visiten und Weiterbehandlungen Meran Erste Hilfe alle Tage, 8:00−10:00 Uhr Gebäude B Dienstag und Mittwoch, 8:00−12:00 und 0472 13:00−16:00 Uhr; 812 440 Freitag, 8:00−12:00 Uhr Sterzing Untergeschoss Montag−Mittwoch, 8:30−12:00 und 13:30−16:00 Uhr; Freitag, 8:30−12:00 Uhr 0472 774 432 Bruneck Paternsteig, 3 Montag−Freitag, 8:00−12:00 und 14:00–16:00 Uhr 0474 586 560 Brixen ZAHNHEILKUNDE Reha-Trakt 3. Stock Im zahnärztlichen Dienst werden Notfälle und auch fachärztliche Leistungen für bestimmte Patientengruppen erbracht. Der Dienst umfasst alle Tätigkeiten und Maßnahmen, wie die Vorbeugung, die fachärztlichen Untersuchungen sowie die Diagnostik und die notwendigen medizinisch-chirurgischen Therapien der Hauptkrankheiten im Zahn-, Mund-, Kiefer- und Kiefergelenkbereich. Die Leistungen werden ambulant, in Lokalanästhesie oder stationär in den entsprechenden Abteilungen (Chirurgie, Pädiatrie) in Allgemeinanästhesie für die schwierigsten Fälle angeboten. Es werden Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden systemischen Erkrankun- Leistungen Notfall-Behandlung ohne Vormerkung Notfälle, programmierte Visiten und Weiterbehandlungen gen, bei denen Risikofaktoren vorliegen und mit Funktionsstörungen des Kauorgans und Paradontologien behandelt. Auch steht der Dienst den psychisch Behinderten, Personen mit 100 %iger Invalidität, mit Alkohol- und Drogenproblemen, AIDS-Kranken, Kindern mit Lippen-Kiefer- Gaumen-Spalten, Patientinnen und Patienten mit schweren Allgemeinerkrankungen, die eine entsprechende fachärztliche Behandlung erfordern und daher interdisziplinär behandelt werden müssen, zur Verfügung. Die Plastische Chirurgie wird nur nach Vereinbarung durchgeführt. Zahnärztliche Leistungen werden auch in den verschiedenen Gesundheitssprengeln der vier Gesundheitsbezirke durchgeführt. . MITBETEILIGUNG DER BÜRGERIN UND DES BÜRGERS Zuhören können ist einer der Faktoren, der die Kommunikationsfähigkeit charakterisiert, die Gesprächsperson richtig zu verstehen und wahrzunehmen 10. MITBETEILIGUNG DER BÜRGERIN UND DES BÜRGERS Ämter für Kommunikation und Bürgeranliegen Schlichtungskommissionen Dachverband für Soziales und Gesundheit Forum der Rechte des Kranken – Cittadinanzattiva Alto Adige-Südtirol Verbraucherzentrale Volksanwaltschaft 137 10. MITBETEILIGUNG DER BÜRGERIN UND DES BÜRGERS Südtiroler Sanitätsbetriebes. Grüne Nummer: 840 002 211 Ämter für Bürgeranliegen Tab.80 Sitze und Kontakte Ämter für Bürgeranliegen Krankenhaus Standort Bozen L.-BöhlerStr. 5 Meran Rossinistr. 5 Schlanders Krankenhausstr. 3 Brixen Dantestr. 51 Bruneck Spitalstr. 11 Informationen Stundenplan Montag-Donnerstag, 8:30−12:00 und 14:00−16:30 Uhr, Freitag 8:30−12:00 Uhr Telefon, Fax, E-Mail 0471 909 823 0471 908 924 [email protected] 0473 264 985 0473 263 820 [email protected] Dr.in Waltraud Vieider Dr. Lukas Raffl Dienstag 10:00−11:00 Uhr und Donnerstag 18:00–19:00 Uhr 0473 738 416 [email protected] Montag-Donnerstag, 8:30−12:00 und 14:00−16:30 Uhr, Freitag 8:30−12:00 Uhr 0472 812 150/145 0472 812 149 [email protected] 0474 581 004 0474 581 001 [email protected] Einreichung von Bemerkungen, Einsprüchen, Klagen und Beschwerden Patientinnen und Patienten, nahe und entfernte Verwandte oder Freiwilligen- und Schutzorganisationen können Bemerkungen, Einsprüche und Klagen oder Beschwerden gegen Handlungen oder Verhaltensweisen einreichen, die die Inanspruchnahme der vom Gesundheitsbezirk erbrachten medizinischen und sozialen Leistungen ablehnen oder einschränken. Anregungen und Bemerkungen können auf folgendem Wege eingereicht werden: • Schreiben an den zuständigen Gesundheitsbezirk oder an das Amt für Kommunikation und Bürgeranliegen; Direktor Helmuth Pircher Dr.in Beatrix Eppacher • Ausfüllen eines entsprechenden Vordruckes, der im Amt für Kommunikation und Bürgeranliegen erhältlich ist; • Beschwerden per Telefon, Fax oder E-Mail an das Amt für Kommunikation und Bürgeranliegen; • Gespräch mit einer Mitarbeiterin oder mit einem Mitarbeiter des Amtes für Kommunikation und Bürgeranliegen; Die Bürgerin oder der Bürger erhält eine schriftliche Antwort, sofern die Beschwerde, der Einspruch oder die Bemerkung mit einer Unterschrift versehen und die genaue Adresse angegeben ist. Das Amt für Bürgeranliegen setzt die Verantwortlichen der jeweiligen ÄMTER FÜR KOMMUNIKATION UND BÜRGERANLIEGEN 10.1 ÄMTER FÜR KOMMUNIKATION UND BÜRGERANLIEGEN Die Ämter für Kommunikation und Bürgeranliegen gelten gemeinhin als “Visitenkarte” der öffentlichen Verwaltung, d.h., sie sind eine Schnittstelle zwischen dem Sanitätsbetrieb und der Bevölkerung. Die Büros informieren, beraten und betreuen, damit die Gesundheitsdienste besser in Anspruch genommen werden können. Sie überprüfen den Zufriedenheitsgrad der Bevölkerung, pflegen die Kommunikation nach innen und außen und verwirklichen Marketinginitiativen im Interesse des 138 10. MITBETEILIGUNG DER BÜRGERIN UND DES BÜRGERS ÄMTER FÜR KOMMUNIKATIONUND BÜRGERANLIEGEN Dienste/Abteilung über die eingegangenen Bemerkungen, Einsprüche, Klagen und Beschwerden in Kenntnis, damit diese alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen können, um die Informationen zu liefern. Binnen 30 Tagen muss das Amt der Bürgerin oder dem Bürger schriftlich antworten. Die Bestimmungen bezüglich der Rechte der Patientinnen und der Patienten Die folgenden Bestimmungen sind dem Dekret des Ministerratspräsidenten vom 19. 5. 1995 entnommen und ergänzen die in den nachstehenden Dokumenten enthaltenen Grundsätze, worin auch die international geltenden Bestimmungen berücksichtigt wurden. • „Charta der Rechte des Patienten“, die im Jahr 1973 von der American Hospital Association verabschiedet wurde; • • „Charta der Rechte des Kranken“, die von der EWG in Luxemburg vom 6. bis zum 9. Mai 1979 verabschiedet wurde; • • „Charta der 33 Rechte des Bürgers“, die in der ersten öffentlichen Session für die Rechte von kranken Menschen in Rom am 29. Juni 1980 ausgearbeitet wurde; • Art. 25 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, Art. 11 und 13 der „Europäischen Sozialcharta 1961“; • Art. 12 der „Internationalen UNO-Konvention über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte“, 1966; • Resolution Nr. 23 der Weltgesundheitsorganisation aus dem Jahr 1970, die bereits in den entsprechenden Artikeln der italienischen Verfassung (Art. 2, 3, 32) enthalten ist. • „Europäische Charta der Rechte des Kranken”, ausgearbeitet im Jahre 2002 vom Forum für die Rechte des Kranken und 15 Bürgervereinigungen, Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht: Art. 1 auf Betreuung und Pflege, die mit Einsatz und Aufmerksamkeit zu erbringen sind, sowie ein Recht auf Respekt der Würde und der persönlichen und weltanschaulichen Überzeugungen. Art. 2 während des Krankenhausaufenthaltes, immer mit eigenem Namen und Vornamen und mit „Sie“ angesprochen zu werden, anstatt mit einer Nummer oder mit der Bezeichnung der Krankheit. Art. 3 von der Gesundheitseinrichtung Auskunft über die angebotenen Leistungen, über Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme und deren Kosten zu erhalten und die behandelnden Personen aufgrund der obligatorischen Erkennungsschilder sofort erkennen zu können. Art. 4 vom ärztlichen Personal eine vollständige und verständliche Auskunft betreffend Diagnose der Krankheit, vorgeschlagene Therapie und entsprechende Prognose zu erhalten. Art. 5 außer in Dringlichkeitsfällen, bei denen eine Verzögerung eine Gefahr für die Gesundheit darstellen kann, Erklärungen zu erhalten, die es ermöglichen, eine wirklich überzeugte Zustimmung zu geben, bevor eine Therapie oder ein Eingriff durchgeführt wird. Diese Auskünfte müssen auch mögliche Risiken oder Unannehmlichkeiten der Behandlung betreffen. Falls das ärztliche Personal die begründete Überzeugung hat, dass eine direkte Information unzweckmäßig ist, muss diese an die Verwandten oder Berechtigten weitergegeben werden, es sei denn, die Patientin oder der Patient verbietet dies ausdrücklich. Art. 6 über die Möglichkeit von alternativen Untersuchungen und Behandlungen informiert zu werden, auch wenn diese in anderen Strukturen durchgeführt werden. In Fällen, wo die Patientin oder der Patient selbst nicht in der Lage ist, zu entscheiden, müssen die entsprechenden Informationen den Personen laut Artikel 5 gegeben werden. Art. 7 dass alle die Krankheit betreffenden Daten und alle weiteren persönlichen betreffenden Umstände geheim gehalten werden. Art. 8 Beschwerden einzureichen, die einer umgehenden Prüfung zu unterziehen sind; die Patientin oder der Patient muss sofort über das Ergebnis derselben informiert werden. 139 Während des stationären Aufenthaltes müssen sich die Patientinnen bzw. die Patienten an einige Verhaltensregeln halten, um die eigenen Rechte voll beanspruchen zu können. Die Mitarbeit der Betreuten ist Ausdruck des Respekts für die Gemeinschaft und für die Gesundheitsdienste, die von der Bevölkerung in Anspruch genommen werden. Somit kann die Qualität der Leistungen, die von den Gesundheitsdiensten des eigenen Gesundheitsbezirkes erbracht werden, verbessert werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Pflicht: Art. 1 beim Eintritt in eine Gesundheitseinrichtung immer ein korrektes Verhalten zu zeigen, wobei Respekt und Verständnis für die Rechte der anderen Betreuten gezeigt wird. Die Patientinnen und die Patienten müssen bereit sein, mit dem Gesundheitspersonal der Einrichtung zusammenzuarbeiten. Art. 2 durch den Eintritt in das Krankenhaus oder in eine sonstige Gesundheitseinrichtung Vertrauen und Respekt gegenüber dem Gesundheitspersonal zu beweisen. Dies ist Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Betreuung und der Behandlung. Art. 3 dem ärztlichen Personal umgehend die Absicht mitzuteilen wenn auf eine stationäre Aufnahme, auf Behandlungen und programmierte medizinische Leistungen verzichtet werden will. Dies, um eine Verschwendung von Zeit und Ressourcen zu vermeiden. Art. 4 die Räumlichkeiten, Geräte und Ausstattungen des Krankenhauses schonend zu behandeln, im Bewusstsein, dass sie ein Allgemeinbesitz sind. Art. 5 die Öffnungs- und Besuchszeiten des Krankenhauses und der übrigen Gesundheitseinrichtungen des Gesundheitsbezirkes einzuhalten, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Betreuung und der Behandlung zu ermöglichen und so die Ruhe und Erholung der anderen Patientinnen und Patienten zu gewährleisten und auch, um die Ansammlung von Personen um das Krankenbett zu vermeiden. Art. 6 Krankenhausbesuche von Kindern unter 12 Jahren aus Hygiene- und Gesundheitsgründen zu vermeiden. In Ausnahmesituationen können solche Besuche mit dem ärztlichen Personal der Abteilung vereinbart werden. Art. 7 die Genehmigung für Besuche außerhalb der vorgesehenen Besuchszeiten einzuholen. Art. 8 im Krankenhaus jegliches Verhalten zu unterbinden, das andere Patientinnen und Patienten stört und belästigt (lautes Radio hören, grelles Licht, Lärm usw.) und die Nachtruhe und die Ruhezeiten tagsüber einzuhalten. Art. 9 im Krankenhaus striktes Rauchverbot einzuhalten. Art. 10 sich rechtzeitig über die Organisation der Gesundheitseinrichtung zu informieren und die Organisation und die Öffnungszeiten der verschiedenen ärztlichen und nichtärztlichen Dienste zu respektieren. ÄMTER FÜR KOMMUNIKATIONUND BÜRGERANLIEGEN 10. MITBETEILIGUNG DER BÜRGERIN UND DES BÜRGERS 140 10. MITBETEILIGUNG DER BÜRGERIN UND DES BÜRGERS SCHLICHTUNGSKOMMISSIONEN 10.2SCHLICHTUNGSKOMMISSIONEN Gemischte Schlichtungskommission Die Gemischte Schlichtungskommission untersucht erneut alle Fälle, für die die Bürgerinnen oder Bürger Rekurs eingereicht haben, weil sie begründeter Weise mit den erhaltenen Antworten der Ämter für Bürgeranliegen zu den vorgebrachten Bemerkungen, Einwänden und Beschwerden nicht zufrieden sind. Ziel der Gemischten Schlichtungskommission ist die Lösung eventueller Streitfälle durch Schlichtungsverfahren. Nach Möglichkeit soll durch die Klärung des Sachverhaltes und die Feststellung der Gründe, die das Recht auf den Dienst und die Qualität desselben eingeschränkt haben, eine gemeinsame Entscheidung aller Parteien erfolgen. Kontakt Abteilung für Kommunikation, Marketing und Bürgeranliegen des Südtiroler Sanitätsbetriebes – Sparkassenstr, 2 39100 Bozen Tel. 0471 907 138 · Fax 0471 907 114 E-Mail: [email protected] Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen Die Schlichtungsstelle ist ein unabhängiges Organ. Sie ist zuständig für die Fälle, bei denen der Gesundheitsschaden auf einen mutmaßlichen ärztlichen Diagnose- oder Behandlungsfehler oder auf fehlende oder nicht ordnungsgemäß erfolgte Aufklärung zurückzuführen ist Die Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen kann Ihnen bei Ihrem Versuch helfen, ein mögliches Einvernehmen über den zu leistenden Schadenersatz seitens der Ärztin, des Arztes oder der Gesundheitseinrichtung zu erzielen. Kontakt Assessorat für Gesundheitswesen Kanonikus-M.-Gamper-Straße 1 39100 Bozen Tel. 0471 418 027 · Fax 0471 418 039 E-Mail: [email protected] 141 10. MITBETEILIGUNG DER BÜRGERIN UND DES BÜRGERS 10.3 DACHVERBAND FÜR SOZIALES UND GESUNDHEIT Wo Dr.-Streiter-Gasse, 4 · 39100 Bozen Geschäftsstelle, Sekretariat, Vereinsführung, Dienststelle für Freiwilligenarbeit Tel. 0471 324 667 · Fax 0471 324 682 E-Mail: [email protected] PEC (zertifizierte E-Mail-Adresse): [email protected] Homepage: www.dsg.bz.it Dienststelle für Selbsthilfegruppen Wann Montag−Freitag, 8:30−12:30 Uhr Montag−Donnerstag 14:00−17:00 Uhr Tel. 0471 312 424 · Fax 0471 324 682 E-Mail: [email protected] Homepage: www.selbsthilfe.bz.it Wann Montag−Freitag, 8:30−12:30 Uhr Montag−Donnerstag, 14:00−17:00 Uhr Dienststelle für Sachwalterschaft Wann Montag−Freitag, 14:00−17:00 Uhr Tel. 0471 188 62 35 · Fax 0471 324 682 E-Mail: [email protected] Homepage: www.ads.bz.it Der Dachverband ist ein nicht gewinnorientierter Volontariatsverein, der die Koordination, die Beratung und die Unterstützung der Mitgliedsorganisationen bezweckt, um die Ziele der Unterstützung, des Schutzes und der sozialen Solidarität zugunsten der Menschen mit Behinderung oder sozial benachteiligten Menschen besser zu verwirklichen. Insbesondere kann der Dachverband alle Initiativen ergreifen für gemeinsame Interessen der einzelnen Mitgliedsorganisationen, oder nach Abstimmung mit diesen, für einzelne Betroffenengruppen, die nicht in der Lage sind, solche Interessen allein zu übernehmen oder um in einem gemeinsamen Vorgehen mehr Wirksamkeit dadurch zu erlangen. Der Dachverband umfasst 50 gemeinnützige Organisationen des Sozial- und Gesundheitswesens und verfolgt gemeinsame Interessen. DACHVERBAND FÜR SOZIALES UND GESUNDHEIT Präsident: Martin Telser Geschäftsführer: Georg Leimstädtner 142 FORUM DER RECHTE DES KRANKEN – CITTADINANZATTIVA ALTO ADIGE-SÜDTIROL 10. MITBETEILIGUNG DER BÜRGERIN UND DES BÜRGERS 10.4 FORUM DER RECHTE DES KRANKEN – CITTADINANZATTIVA ALTO ADIGE-SÜDTIROL Südtiroler Regionalsekretär: Stefano Mascheroni Rechtlicher Sitz c/o CMG Scs onlus Locatelli Str. 5 · 39100 Bozen Tel. 327 0475723 · Fax 0471 407 581 Wo Sitz für Termine Im Sozial-Gesundheitssprengel Gries-Quirein W.-A.-L.-Cadonna-Platz 12 (ex A.-Alagi-Str. 20) · 39100 Bozen 6. Stock · Zimmer N. 619 Dienstzeiten Dienstag, 10:00−12:00 Uhr und Donnerstag, 15:00−17:00 Uhr Tel. 333 5438189 Homepage: www.cittadinanzattiva-altoadige.org E-Mail: [email protected] PEC: [email protected] Nur für dringende Fälle: Tel. 339 6414130 Tätigkeiten • Informationen, Beistand und Beratung der Bevölkerung über den Gesundheits- und Sozialdienst; • Interessensvertretung der Bevölkerung gegenüber den politischen und wirtschaftlichen Autoritäten; • Vertretung der Bevölkerung in den Landeskommissionen und Komitees: gemischte Schlichtungskommission, Kommission der klinischen Neuordnung, Ethikkomitee. 143 10. MITBETEILIGUNG DER BÜRGERIN UND DES BÜRGERS 10.5 VERBRAUCHERZENTRALE SÜDTIROL Direktor: Walther Andreaus Dienstzeiten Infopoint: Montag−Freitag, 9:00−12:00 Uhr Montag−Donnerstag, 14:00−17:00 Uhr Tätigkeiten • Förderung der Information, der Beratung und der Bildung für Verbraucherinnen und Verbraucher; • Vertretung von Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft; • Koordinierung der verbraucherpolitischen Arbeit der Mitgliedsvereine. Broschüren der Verbraucherzentrale VERBRAUCHERZENTRALE SÜDTIROL Wo Hauptsitz: Zwölfmalgreiner Straße 2 39100 Bozen tel. 0471 975 597 · fax 0471 979 914 Homepage: www.centroconsumatori.it 144 10. MITBETEILIGUNG DER BÜRGERIN UND DES BÜRGERS 10.6 DIE VOLKSANWALTSCHAFT Die Volksanwältin: Dr.in Gabriele Morandell DIE VOLKSANWALTSCHAFT Wo Cavourstr. 23 · 39100 Bozen Tel. 0471 301 155 · Fax 0471 981 229 E-Mail: [email protected] Homepage: www.volksanwaltschaft.bz.it Dienstzeiten Montag−Freitag, 9:00−12:00 und 15:00−16:30 Uhr Zugang Auf Vormerkung Tätigkeiten Die Volksanwältin ist eine vom Südtiroler Landtag gewählte Mittlerin zwischen Bürgerinnen und Bürger und öffentlicher Verwaltung. Sie setzt sich in erster Linie für den Schutz der Rechte und Interessen von Bürgerinnen und Dr.in Gabriele Morandell Bürgern ein und arbeitet frei und unabhängig. Die Patientenanliegen können mündlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail vorgebracht werden. Neben den täglichen Sprechstunden in den Büros in Bozen hält die Beauftragte für Patientenanliegen in den Krankenhäusern Bozen, Meran, Brixen und Bruneck Sprechstunden. Informationen und Voranmeldungen unter Tel. 0471 301 155. Tab.81 Sitze und Dienstzeiten SITZ Bozen, im Krankenhaus Bozen, L.-Böhler-Straße 5, im Sitzungssaal der ärztlichen Direktion Brixen, im Gebäude der Landesämter „Villa Adele“, Regensburger Allee 18, Erdgeschoss, rechts im Krankenhaus, Dantestraße 51, 1. Stock, im Sitzungssaal der Sanitätsdirektion Bruneck, im Rathaus, Rathausplatz 1, 2. Stock, links im Krankenhaus, Spitalgasse 11, Erdgeschoss, Bau A Meran, im Gebäude der Landesämter, Sandplatz 10, 2. Stock im Krankenhaus, G.-Rossini-Straße 7, 6. Stock, im Sitzungssaal der ärztlichen Direktion DIENSTZEITEN Jeden dritten Montag im Monat, 9:30−11:30 Uhr Jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat, 9:30−11:30 Uhr Jeden ersten Montag im Monat, 9:30−11:30 Uhr Jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat, 14:30−16:00 Uhr Jeden zweiten Freitag im Monat, 9:30−11:30 Uhr Jeden zweiten und vierten Mittwoch im Monat, 9:30−11:30 Uhr Jeden vierten Freitag im Monat, 9:30−11:30 Uhr Schlanders, im Haus der Bezirksgemeinschaft, Hauptstraße 134, 2. Stock, links Jeden zweiten Mittwoch im Monat, 14:30−16:00 Uhr Sterzing St. Ulrich/Gröden, St. Martin in Thurn und Neumarkt Die Sprechstunden werden gesondert angekündigt
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