Schulbroschüre 15-16

Informationen
zum Schuljahr 2015/16
Bitte aufbewahren!
Inhalt
Lehrerinnen und Lehrer
S. 4
Wichtige Adressen
S. 5
Ferienplan
S. 6
Leitbild der Schule Egerkingen
S. 7
Schwerpunkte Unterrichtsqualität
S. 9
Beschwerde-Management
S. 10
Schulhausregeln Kleinfeld
S. 11
Schulhausregeln Mühlematt
S. 12
Schülerabsenzen
S. 13
Schulausfall
S. 13
Regelung Jokertage
S. 14
Laufbahnreglement
S. 15
Musikschule
S. 16
Schulweg
S. 18
Diverses
S. 19
Termine
S. 20
2
Liebe Eltern
Ihr Kind besucht im kommenden Schuljahr den Kindergarten oder die Primarschule
Egerkingen. Damit haben Sie als Eltern, die Lehrpersonen und ich als Schulleiter dasselbe
Ziel:
Jedem Kind soll es in der Schule wohl sein, es soll sich angenommen fühlen, entsprechend
seinen Möglichkeiten optimal gefördert und bestens auf die Zeit nach der Primarschule
vorbereitet werden.
Dies gelingt am besten, wenn wir alle am gleichen Strick ziehen.
Pflegen Sie den Kontakt zur Schule. Schulbesuche sind jederzeit
möglich, nicht nur an den Tagen der offenen Schule.
Zur Förderung der Kontakte zwischen Schule und Elternhaus
organisieren die Lehrpersonen verschiedene Anlässe, z.B. Elternabende, Elternmorgen oder
Veranstaltungen mit den Kindern für die Eltern.
Wünschen Sie eine Aussprache mit der Lehrerin oder dem Lehrer, so vereinbaren Sie bitte
einen Termin.
Bei Problemen oder Unsicherheiten ist es wichtig, frühzeitig und zuallererst mit der
betreffenden Lehrperson Kontakt aufzunehmen.
Alle Lehrpersonen sind dankbar für direkte, faire und konstruktive Rückmeldungen
und Kritik.
Anlaufstelle (nicht nur) bei Problemen ist auch die Schulleitung.
Für das kommende Schuljahr wünsche ich
• den Eltern viel Verständnis für ihre Kinder und eine positive Einstellung zur Schule
• den Schülerinnen und Schülern viel Freude und Erfolg beim Lernen
• den Lehrerinnen und Lehrern Gelassenheit, Geduld, Ausdauer und Zufriedenheit beim
Lehren sowie viele positive Rückmeldungen von Kindern und Eltern.
Mit freundlichen Grüssen
Hanspeter Stöckli, Schulleiter
3
Lehrerinnen und Lehrer
Berger
Annemarie
Werklehrerin
Berger
Berger
Cantieni-Hofer
Derendinger
Henriette
Petra
Brigitte
Tamara
Primarlehrerin 1./2. A
Kindergärtnerin KG 4
Werklehrerin
Primarlehrerin 5./6.
Furrer-Wyss
Hänggi-Häni
Heid-Füeg
Hofstetter Krieg
Jeannine
Sandra
Cécile
Franziska
Fachlehrerin Französisch
Primarlehrerin 3. Kl.
Heilpädagogin
Werklehrerin
Hubler
Imper
Jäggi
Kissling-Räber
Krattiger
Kümmerli
Langenstein
Katja
Manuela
Patricia
Elisabeth
Lea
Sonja
Regula
Kindergärtnerin KG 3
Fachlehrerin Englisch
Primarlehrerin 6. Kl., Lehrerin für SF
Primarlehrerin 1./2. A
Kindergärtnerin KG 2
Primarlehrerin 1./2. C
Primarlehrerin 1./2. B, Lehrerin für SF
Leuenberger-Engel
Mauron
Meier
Müller
Margot
Sylvia
Jeannine
Benno
Primarlehrerin 1./2. C, Lehrerin für SF
Kindergärtnerin KG 1
Primarlehrerin 1./2. D
Primarlehrer 5. Kl.
Peier
Probst
Ruetsch
Rutz
Schär
Schär-Baumgartner
Daniel
Tanja
Markus
Helen
Daniel
Franziska
Primarlehrer 4. Kl. A
Logopädin
Primarlehrer 6. Kl.
Heilpädagogin
Primarlehrer 4. Kl. B
Fachlehrerin Französisch, Lehrerin SF
Senn-Di Bernardo
Späti
Denise
Katrin
Kindergärtnerin KG 2
Heilpädagogin
Studer
von Arx
Wilhelm
Zeltner
Zeltner-Schürmann
Alexandra
Christina
Iris
Deborah
Evelyn
Heilpädagogin
Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache
Primarlehrerin 1./2. B
Primarlehrerin 3. Kl.
Kindergärtnerin KG 3
von Tümpling
Elmiger
Vita
Helen
Musikgrundschule 2. Klasse
Religion katholisch
Lombardo
Studer
Zürcher
Yolanda
Cornelia
Jürg
Religion reformiert
Religion katholisch
Religion reformiert
4
Wichtige Adressen
Schulleitung
Hanspeter Stöckli
Kleinfeldstr. 7, 4622 Egerkingen
SL-Büro: 062 387 79 22
[email protected]
Kleinfeldschulhaus Kleinfeldstr. 7, 4822 Egerkingen
Lehrerzimmer
062 387 79 20
Urs Fischer
Schulhauswart
079 334 06 00
S. Mauron
Kindergarten 1
062 387 79 23
L. Krattiger / D. Senn
Kindergarten 2
062 387 79 24
K. Hubler / E. Zeltner
Kindergarten 3
062 387 79 25
P. Berger
Kindergarten 4 (alte Poststr. 5)
062 398 17 25
Mühlemattschulhaus
André Strub
Sportstrasse 2, 4622 Egerkingen
Lehrerzimmer
062 388 18 86
Schulhauswart
079 311 58 58
Bildungs- und Kulturkom mission
Dominik Studer, Präsident
Ob. Gasse 2, 4622 Egerkingen
062 398 10 21
[email protected]
Gesundheit
Dr. med. U. Straumann
Schularzt
062 398 33 66
Dr. med. dent. R. Sleiter
Schulzahnarzt
062 398 22 44
Schulpsychologischer Dienst
Schulpsychologischer Dienst
Ursula Loretan
Amthausquai 23, 4601 Olten
062 311 28 60
[email protected]
Beratung und Unterstützung
KJPD (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst)
Amthausquai 23, 4600 Olten
Das Kind im Zentrum
Solothurnstrasse 42, 4702 Oensingen
Kinder- und Jugendtelefon (Pro Juventute)
062 311 82 82
062 396 30 04
147
Verwaltung
Gemeindeverwaltung
Bahnhofstrasse 22
062 387 71 71
[email protected]
Pfarrämter
Pfarramt röm.-kath
Domherrenstrasse 1, 4622 Egerkingen
062 398 11 14
Pfarramt evang.-ref.
Paulusstrasse 8, 4622 Egerkingen
062 398 11 60
5
Ferienplan Schuljahr 2015/2016
Die Schule Egerkingen übernimmt den Ferienplan des Zweckverbandes Kreisschule Gäu.
Ferienbeginn
Ferienende
Schulbeginn 2015
Schulbeginn
Mo
10.08.2015
Herbstferien
Mo
28.09.2015
16.10.2015
Mo
19.10.2015
Weihnachtsferien
Do
24.12.2015
08.01.2016
Mo
11.01.2016
Sportferien
Mo
08.02.2016
19.02.2016
Mo
22.02.2016
Frühlingsferien
Mo
11.04.2016
22.04.2016
Mo
25.04.2016
Sommerferien
Mo
11.07.2016
12.08.2016
Di
16.08.2016
ab Mittag
Schulbeginn 2016
Zusätzliche schulfreie Tage (ganzer Kreis schulfrei)
Schmutziger Donnerstag Do
04.02.2016
ganzer Tag schulfrei
Karfreitag
Fr
25.03.2016
ganzer Tag schulfrei
Ostermontag
Mo
28.03.2016
ganzer Tag schulfrei
Auffahrt
Do
05.05.2016
ganzer Tag schulfrei
Auffahrtsbrücke
Fr
06.05.2016
ganzer Tag schulfrei
Pfingstmontag
Mo
16.05.2016
ganzer Tag schulfrei
Fronleichnam
Do
26.05.2016
ganzer Tag schulfrei
Fronleichnamsbrücke
Fr
27.05.2016
ganzer Tag schulfrei
6
Leitbild der Schule Egerkingen
Gesellschaftliche Veränderungen stellen neue Anforderungen an eine zukunftsorientierte
Schule. Um den Ansprüchen zu genügen, arbeitet die Schule Egerkingen mit einem Leitbild.
Das Leitbild beschreibt Sinn und Zweck, Vision, längerfristige Ziele, Werte und
Verhaltensgrundsätze der Schule Egerkingen. Die Entwicklung unserer Schule und die
weitere Förderung der Schulqualität bewegen sich im Rahmen des Leitbildes.
Das Leitbild ist ein Arbeitsinstrument. Daraus werden Schwerpunkte für das Schulprogramm
und die Jahresplanungen entnommen.
1. Unterricht
1.1. Wir begleiten und fördern das Kind in seiner persönlichen und sozialen
Entwicklung.
1.2. Wir vermitteln Wissen, Können und Fertigkeiten.
1.3. Wir fordern und fördern Leistung.
1.4. Wir leiten Schülerinnen und Schüler zum selbständigen Lernen und Arbeiten an.
Wir arbeiten daran, indem wir
• soziales Verhalten üben,
• die intellektuellen, musischen und kreativen Fähigkeiten fördern,
• verschiedene Lehr- und Lernformen anwenden,
• lehrplanorientiert unterrichten,
• alle Sinne ansprechen,
• uns bewusst mit Verhaltensauffälligkeiten und verschiedenen Lernbegabungen
auseinandersetzen,
• unsere Lernziele transparent machen und kontrollieren.
2. Umfeld
2.1. Wir pflegen regelmässigen Kontakt mit Eltern, Behörden und der Öffentlichkeit.
2.2. Wir unterstützen unsere Kultur und einheimisches Brauchtum.
2.3. Wir respektieren fremde Kulturen.
Wir arbeiten daran, indem wir
• Elterngespräche und -anlässe durchführen,
• zu Veranstaltungen einladen,
• über unsere Aktivitäten berichten,
• Traditionen in den Schulalltag aufnehmen,
• die Integration von Schülern aus fremden Kulturräumen fördern.
7
3. Qualität
3.1. Wir orientieren uns an einem gemeinsam definierten Qualitätsbegriff.
3.2. Wir überprüfen regelmässig unseren Qualitätsstand.
3.3. Wir pflegen auf allen Ebenen eine konstruktive Feedbackkultur.
Wir arbeiten daran, indem wir
• durch Fremd- und Selbstevaluationen regelmässig unseren Unterricht reflektieren,
• unter den Lehrpersonen gegenseitige Schulbesuche machen,
• uns im Team und individuell weiterbilden,
• uns messbare Ziele setzen und diese überprüfen.
4. Organisation
4.1. Wir sind eine geleitete Schule mit einer Schulleitung nach kantonalen Richtlinien.
4.2. Schulleitung, Lehrpersonen und Mitglieder der Bildungs- und Kulturkommission
setzen sich für optimale Rahmenbedingungen ein.
4.3. Schulleitung, Lehrpersonen und Mitglieder der Bildungs- und Kulturkommission
halten sich an die im Pflichtenheft schriftlich festgehaltenen Aufgaben und
Kompetenzen.
4.4. Wir halten uns an Vereinbarungen.
Wir arbeiten daran, indem wir
• klare und transparente Aufgaben und Kompetenzen vereinbaren,
• einen klaren und sachlichen Informationsaustausch pflegen,
• Mitarbeitende sowie Betroffene in Führungsentscheide mit einbeziehen.
5. Zusammenarbeit
5.1.
5.2.
5.3.
5.4.
5.5.
Wir pflegen Arbeitsformen, die unsere Zusammenarbeit unterstützen und fördern.
Wir begegnen einander offen, ehrlich und mit Wertschätzung.
Wir tragen gemeinsam Verantwortung für unsere Schule.
Wir halten uns an definierte Werte und Verhaltensregeln.
Wir nutzen Konflikte als Lernchance für unsere Weiterentwicklung.
Wir arbeiten daran, indem wir
• uns gegenseitig achten und akzeptieren,
• regelmässig Teamsitzungen durchführen und in Stufengruppen, Arbeitsgruppen und QGruppen arbeiten,
• gemeinsame und stufenübergreifende Projekte durchführen,
• über unsere erzieherischen Anliegen informieren und auf die Unterstützung der Eltern
zählen,
• Gemeinsame Verhaltensregeln entwickeln und Ordnung und Disziplin verlangen,
• Wert legen auf sorgfältigen Umgang mit Materialien,
• Natur und Umwelt achten.
8
Schwerpunkte Unterrichtsqualität
Jedes Jahr setzen sich die Lehrerinnen und Lehrer der Schule Egerkingen
Jahresschwerpunkte zur Unterrichtsqualität. Dabei orientieren sie sich an den kantonalen
„Qualitätsmerkmalen für die Arbeit der Lehrpersonen“.
Die ausgewählten Qualitätsmerkmale bilden zudem einzelne Aspekte des Leitbildes der
Schule Egerkingen ab.
Für das Schuljahr 2015/16 gelten folgende Schwerpunkte:
Die Lehrperson macht Ziele, Abläufe und Erwartungen den
Schülerinnen und Schülern bekannt.
Die Lehrperson unterstützt die Schülerinnen und Schüler gezielt bei
der Selbstbeurteilung und Selbsteinschätzung.
Die Lehrperson ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern
Erfolgserlebnisse.
9
Beschwerde-Management
Beschwerde-Management
zum konstruktiven Umgang mit Beschwerden von Schülerinnen und
Schülern, Eltern und Lehrpersonen
Einleitung
Der Umgang mit Beschwerden bedarf einer sachlichen und angemessenen Strategie, deren Stärke
auch in der Verbindlichkeit liegt. Die Einhaltung eines festgelegten Instanzenweges trägt zur
Problemlösung und gleichzeitigen Entlastung aller Beteiligten bei.
Rückmeldungen sind oft Auslöser für positive Entwicklungsschritte. Sie können als „Frühwarnsystem“
genutzt werden, um etwaige Probleme rechtzeitig zu bearbeiten.
Jede Beschwerde muss daraufhin überprüft werden, ob sie einen Einzelfall anspricht, oder ob sie auf
ein generell begründetes Problem verweist. Eine Wiederholung oder Eskalation soll verhindert werden.
Dies ist der Ausdruck eines professionellen Umgangs mit Problemen und Beschwerden, steigert die
Zufriedenheit und trägt zu einem positiven Schulklima bei. Das Beschwerdemanagement kommt allen
Beteiligten der Schule zugute und hilft mit, unnötige Frustrationen zu vermeiden. Die Qualität der
Schule wird somit verbessert.
Die Zielsetzungen beziehen sich auf das Leitbild der Schule Egerkingen:
„Wir nutzen Konflikte als Lernchance für unsere Weiterentwicklung.“
Wer kann Beschwerde einreichen?
Beschwerden können grundsätzlich von allen am Schulalltag beteiligten Personen eingereicht werden.
In einem ersten Schritt muss die Beschwerde den direkt Beteiligten vorgetragen werden. Sollte es
hierbei zu keiner Lösung kommen, ist die Beschwerde in schriftlicher Form (Formular Homepage /
Schulleitung) an die nächst höhere Instanz zu leiten.
Instanzenweg für Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrpersonen
Für alle Beschwerden muss zwingend der Instanzenweg eingehalten werden.
Schülerinnen
Schüler
Eltern
Lehrpersonen
mündlich oder
schriftlich
betroffene
Person
falls keine
Lösung
Formular
Schulleitung
Hanspeter Stöckli
(Kontaktaufnahme
mit allen
Beteiligten)
Schule Egerkingen, Hanspeter
Stöckli
Kleinfeldstrasse 7, 4622
Egerkingen
Tel. 062 387 79 22
[email protected]
Bildungs- und
Kulturkommission
Dominik Studer
(Kontaktaufnahme
mit allen
Beteiligten)
Bildungs- und Kulturkommission
Dominik Studer
Obere Gasse 2, 4622 Egerkingen
Tel. 062 398 10 21
[email protected]
falls keine
Lösung
Formular
Das Beschwerde-Formular finden Sie im Internet unter www.egerkingen.ch
10
Schulhausregeln Kleinfeld
1. Wir behandeln einander so, wie wir selber auch behandelt werden möchten: Wir schlagen
nicht, bedrohen nicht, lachen nicht aus und gebrauchen keine Schimpfwörter.
2. Wir hören einander zu und lassen einander ausreden.
3. Wir grüssen einander.
4. Wir treffen am Morgen frühestens 15 Minuten und am Mittag 30 Minuten vor
Unterrichtsbeginn beim Schulhaus ein.
5. Wir betreten das Schulhaus erst beim ersten Klingeln (5 Min. vor Schulbeginn).
6. Wir gehen nach dem Unterricht am Mittag direkt nach Hause.
7. In den Schulhausgängen gilt:
7.1
Wir gehen und passen auf, dass wir andere Kinder nicht anrempeln.
7.2
Wir verhalten uns ruhig in den Gängen, damit wir die anderen Kinder nicht stören.
7.3
Wir halten Ordnung in der Garderobe.
7.4
Wir lassen die Gegenstände der anderen Kinder in Ruhe.
7.5
Wir rutschen nicht das Treppengeländer hinunter.
8. In der Turngarderobe gilt:
8.1
Wir sprechen in normaler Lautstärke.
8.2
Wir halten Ordnung mit unseren Kleidern.
9. Auf dem Pausenplatz gilt:
9.1 Wir verbringen die Pause bei jedem Wetter draussen.
9.2 Wir steigen nicht aufs Dach, um Spielmaterial zu holen.
9.3 Wir werfen Abfälle in die Abfalleimer.
9.4 Wir spucken nirgendwohin.
9.5 Wir verlassen das Schulhausareal während der Pause nicht.
9.6 Wir klettern nicht auf Mauern und Zäune.
9.7 Wir werfen Schneebälle nur auf dem Turnplatz.
Diese Schulhausregeln gelten für alle Kinder des Kleinfeldschulhauses.
Jede Stufe hat einen altersgemäss ausgearbeiteten Massnahmenkatalog.
Die Schulhausregeln können während des Schuljahres ergänzt, bzw. angepasst werden! Die
Kinder werden darüber jeweils mündlich informiert.
11
Schulhausregeln Mühlematt
Titel
A: Schulareal
B: Fahrzeuge
Regel
Wir tragen Sorge zu Gebäuden, Anlagen, Material und Mobiliar, wie
Bänke, Stühle, Computer, etc.
Wir werfen keine Schneebälle an Gebäude, Velounterstand und
Fahrzeuge.
Wir werfen Schneebälle nur in der Schneeballwurfzone.
Wir achten das Eigentum unserer Kameraden und Kameradinnen.
Wir parkieren die Trottinetts im Velounterstand.
Wir parkieren Velos im Velounterstand. Die Inlineskates werden vor
dem Schulhaus ausgezogen und in der Garderobe deponiert.
C: Im Schulhaus
Wir verhalten uns im Schulhaus ruhig und anständig, ohne den
Unterricht anderer zu stören. Wir rennen nicht.
Wir lassen Wertgegenstände zu Hause.
Wir nehmen das Turnsäckli jeden Tag nach Hause. Das Schulhaus ist
ab 17.30 h geschlossen. Das Schulhaus wird durch den Hauswart nicht
geöffnet.
Wir halten auf dem WC Ordnung.
Wir betreten das Schulhaus nach dem ersten Klingeln, also 5 Minuten
vor Schulbeginn.
Wir gehen nach dem Unterricht am Mittag direkt nach Hause.
Wir tragen in den Schulzimmern Finken und verlassen das Schulhaus
D: Im Schulzimmer nur in Schuhen.
Wir tragen im Schulzimmer keine Kopfbedeckung.
Wir kauen im Unterricht keine Kaugummis.
Wir beachten die vorgegebenen Schulzeiten.
Wir nehmen keine eingeschalteten elektronischen Geräte mit in den
Unterricht. Die Geräte werden im Velounterstand ausgeschaltet und
dürfen da auch erst wieder eingeschaltet werden.
E: Pausen
Wir verbringen unsere Pausen im Freien.
Wir verlassen das Schulgelände während der Unterrichtszeit (inkl.
Pausen) nicht.
Auf dem nördlichen roten Platz wird Fussball gespielt und auf dem
südlichen roten Platz alle anderen Ballspiele. Im Innenhof dürfen keine
Ballspiele gespielt werden.
Der Velounterstand gehört nicht zum Pausenareal.
12
F: Pausengeräte
Die Pausenspiele dürfen nur bei trockenem Boden benutzt werden.
Wer zuletzt mit einem Pausengerät gespielt hat, räumt es auch weg.
G: Anstand,
Umgang
miteinander
Wir behandeln einander so, wie wir selber behandelt werden möchten:
Wir schlagen nicht, bedrohen nicht, lachen nicht aus und gebrauchen
keine Schimpfwörter. Wir behandeln einander also mit Respekt.
Anstandsregeln
Wir sind freundlich zu den Erwachsenen und grüssen einander.
Wir warten mit Sprechen, bis wir an der Reihe sind.
Wir lügen nicht.
Wir spucken nicht auf den Boden.
Wir hören zu, wenn jemand spricht.
Wir gebrauchen keine Schimpfwörter und keine beleidigenden Wörter.
Wir werfen den Abfall nicht auf den Boden, sondern entsorgen die
Abfälle in den Abfalleimer.
Wir achten auf eine korrekte Körperpflege (Zähne putzen, Hände
waschen…)
13
Schülerabsenzen
Kann das Kind den Unterricht nicht besuchen, geben Sie bitte noch vor Unterrichtsbeginn der
Lehrperson Bescheid. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
•
Wenn Ihr Kind die Schule besucht:
per Telefon ins Kleinfeldschulhaus: 062 387 79 20
per Telefon ins Mühlemattschulhaus 062 398 07 86
•
Wenn Ihr Kind den Kindergarten besucht:
per Telefon direkt in den Kindergarten Ihres Kindes
•
Geschwister oder Kameraden richten der Lehrperson die Abwesenheit des Kindes aus.
•
Bei längerer Krankheitsdauer informieren Sie die Lehrperson telefonisch.
•
Wenn ein Schüler bis 20 Min. nach Unterrichtsbeginn nicht im Schulzimmer erscheint,
ruft die Lehrperson die Eltern an, um nachzufragen.
Kann die Lehrperson die Eltern nicht erreichen, übernimmt sie für das Fernbleiben des
Kindes keine Verantwortung.
Schulausfall
Unvorhergesehener Schulausfall
Mit der Einführung der Blockzeiten gewährleisten der Kindergarten und die Primarschule
Egerkingen grundsätzlich jeden Schultag die Durchführung der Lektionen nach Stundenplan.
Es werden keine Lektionen mehr kurzfristig, z.B. wegen Krankheit einer Lehrperson,
ausfallen.
Der Nachmittagsunterricht fällt nicht unter das Blockzeitengesetz des Kantons. In der
Gemeinde Egerkingen gilt die Blockzeitenregelung jedoch wenn möglich auch am
Nachmittag, vor allem für den Kindergarten und die 1.und 2. Klasse.
Falls am Nachmittag keine Stellvertretung eingesetzt werden kann, können Eltern, die keine
Betreuungsmöglichkeiten haben, Ihr Kind in eine andere Klasse schicken.
Falls eine Lehrperson längere Zeit ausfällt, werden Sie durch die Schulleitung schriftlich über
die Stellvertretung informiert.
Dauert die Abwesenheit einer Lehrperson nur 2 - 3 Tage, werden Sie mündlich durch Ihr
Kind über die Stellvertretung / Betreuung informiert.
Vorhersehbarer Schulausfall
Jede Lehrperson hat 10 Halbtage während der Unterrichtszeit für Weiterbildung zur
Verfügung (Lehrertag, schulinterne / persönliche Weiterbildung, gegenseitige Schulbesuche,
usw.)
Bei diesen speziellen Anlässen, die im Voraus geplant werden, kann der morgendliche
Unterricht ausfallen.
Die Eltern werden in diesen Fällen frühzeitig informiert.
14
Regelung Jokertage
Auf Beginn des Schuljahres 2012 / 2013 wurde das Kapitel „Absenzen und Dispensationen“
im Volksschulgesetz angepasst. Die wesentlichste Änderung ist die Einführung von so
genannten Jokertagen:
§28 sagt Folgendes aus:
-
Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro
Schuljahr ohne Angabe von Gründen fernbleiben (Jokertage).
-
Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der
Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet oder das Kind nur einen halben
Tag frei nehmen will.
-
Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende des Schuljahres.
-
Die kommunale Aufsichtsbehörde kann Sperrtage bestimmen, an welchen keine
Jokertage bezogen werden können.
Ergänzend dazu gelten seit dem Schuljahr 2012/2013 im Kindergarten und der
Primarschule Egerkingen folgende Regelungen:
1. Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen vorgängig mit. Die Jokertage werden
frühzeitig, spätestens jedoch drei Schultage, vor Ferien zwei Schulwochen im Voraus bei
der Klassenlehrperson mittels dem offiziellen Formular angemeldet.
2. Das Vor- und Nachholen des verpassten Schulstoffs liegt in der Verantwortung der
Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Es gilt das Holprinzip. Ob verpasste
Prüfungen nachgeholt werden müssen, entscheiden die Lehrpersonen.
3. Grundsätzlich gelten als Sperrtage Schulanlässe wie beispielsweise: Sporttag,
Herbstwanderung, Exkursionen, Klassenlager, Schulreisen, usw.
Am ersten Schultag nach den Sommerferien kann kein Jokertag bezogen werden.
Mit der Einführung der Jokertage werden künftig zusätzliche Gesuche um
Ferienverlängerungen abgelehnt.
15
Laufbahnreglement
Die Beurteilung in der Primarschule richtet sich nach dem Laufbahnreglement für die
Volksschule, Verfügung des Departements für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn.
(www.avk.so.ch)
Die Beurteilung der Schüler und Schülerinnen erfolgt ganzheitlich und beinhaltet
die Fachleistungen (Sachkompetenz), das Arbeits- und Lernverhalten (Selbstkompetenz) und
das Sozialverhalten (Sozialkompetenz).
Beurteilungsinstrumente sind das Zeugnis und das Standortgespräch.
•
Beurteilungen
formative Beurteilung (Beurteilung ohne Noten)
summative Beurteilung (Beurteilung mit Noten)
prognostische Beurteilung (Prognose)
•
Leistungsmessungen erfolgen mündlich, schriftlich und praktisch.
•
Mit den Noten wird ausgedrückt, in welcher Qualität die Lernziele in den Fächern erreicht
wurden. Sie stellen eine Gesamtbeurteilung dar, die sich auf schriftliche, mündliche und
praktische Leistungen bezieht. Über die Gewichtung der einzelnen Noten entscheidet die
Lehrkraft (z.B. formative Beurteilungen werden weniger gewichtet).
•
Noten ab der 1. Klasse
•
Benotete Fächer
Zeugnistermin: Ende Schuljahr
Deutsche Sprache
Mathematik
1. - 3. Kl.
1. - 3. Kl.
Zeugnistermin: Ende jedes Semesters (5./6. Kl) / Ende Schuljahr (4. Kl.)
Deutsche Sprache inkl. Schreiben
4. - 6. Kl.
Sachunterricht
4. - 6. Kl.
Musik
4. - 6. Kl.
Zeichnen
4. - 6. Kl.
Werken
4. - 6. Kl.
Französische Sprache
4. - 6. Kl.
Englische Sprache
5. - 6. Kl.
Mathematik
4. - 6. Kl.
Turnen
4. - 6. Kl.
16
Notenskala
Alle Lernziele sind erreicht; zusätzlich werden
regelmässig besondere Leistungen erbracht
5
gut
Alle Lernziele sind erreicht.
4
genügend
Die wesentlichen Lernziele sind erreicht.
3
ungenügend
Die wesentlichen Lernziele sind nur teilweise erreicht.
Die Lernziele sind nicht oder nur zu einem geringen Teil
2
schwach
erreicht.
1
sehr schwach
Die Lernziele sind nicht erreicht.
Zur besseren Abstufung der Bewertung können auch halbe Noten 5-6, 4-5, 3-4,
2-3, 1-2 verwendet werden.
6
sehr gut
Pro Schuljahr 1 Standortgespräch
1. - 4 Kl. zwischen Dezember - Februar
5. Kl.
zwischen Januar und März
Zu Beginn des 2. Semesters (gilt gleichzeitig als Übertrittsgespräch
6. Kl.
für die Sekundarstufe 1
•
Kein Zeugnisbüchlein mehr, sondern eine Zeugnismappe.
•
Beförderung am Ende eines Schuljahres ohne Promotionsbedingungen.
•
Einmal eine Verlangsamung (Repetition) der Schullaufbahn während der Primarschule
möglich.
•
Freiwillige Wiederholung einer Klasse in speziellen Fällen möglich.
•
Die Lernziele im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten sind einheitlich.
Musikschule Gäu
Alle wichtigen Informationen zur Musikschule Gäu finden Sie im Internet unter:
http://www.musikschule-gaeu.ch/
17
Schulweg
Schulweg-Regelung der Schule Egerkingen
Sicherheit
•
•
•
•
•
•
•
Die Sicherheit auf dem Schulweg ist ein gemeinsames Anliegen der Schule, der
Erziehungsberechtigten und der Kinder.
Durch die neue Mobilität auf dem Schulweg (Trottinett, Inline-Skates, Skateboard,
Waveboard …) entstehen neue Gefahren.
Kinder, vor allem im Kindergartenalter sowie auf der Unter- und Mittelstufe der
Primarschule, haben ein noch wenig ausgeprägtes Gefahrenbewusstsein.
Gefährliche Situationen können besonders auch dann eintreten, wenn sich
Fussgänger/innen und Benützer/innen von Velo, Waveboard oder Trottinett auf dem
Trottoir begegnen.
Auch auf dem Schulweg gelten die Verkehrsregeln. Velofahren auf dem Trottoir ist
verboten.
Bei Dunkelheit müssen auch Trottinetts beleuchtet sein (hinten rot, vorne weiss).
Kluge Köpfe schützen sich mit einem Velohelm.
Gesetzliche Regelung
•
•
Die Verantwortung für den Schulweg liegt alleine bei den Erziehungsberechtigten.
Kinder dürfen erst ab 6 Jahren alleine auf Strassen mit dem Velo fahren.
Regelung der Schule zu Sachbeschädigungen oder Diebstahl
•
Die Schule kann nicht für Sachbeschädigungen oder Diebstahl von Velos und
fahrzeugähnlichen Geräten haftbar gemacht werden.
Empfehlung der Schule zum Schulweg
•
Grundsätzlich sollen alle Kinder zu Fuss zur Schule kommen. Dies ist gesund und
lässt die Kinder viele wertvolle Erfahrungen sammeln.
•
Kinder des Kindergartens und der 1./2. Klasse kommen konsequent zu Fuss zur
Schule.
Velos und fahrzeugähnliche Geräte wie Skateboard oder Waveboard sind für diese
Kinder auf dem Schulweg zu gefährlich.
•
Kinder der 3./4. Klasse kommen in der Regel zu Fuss zur Schule.
Die Eltern können den Kindern ab und zu erlauben, Trottinett, Skateboard,
Waveboard oder Inline-Skates zur Schule zu kommen, wenn sich die Kinder mit
diesen Geräten sicher fühlen.
Nach der Veloprüfung können die Kinder der 4. Klasse mit dem Velo zur Schule
kommen.
•
Kindern der 5./6. Klasse ist es freigestellt, wie und womit sie zur Schule kommen,
wenn sie damit sich selber und andere nicht gefährden.
18
Versorgen der Geräte bei der Schule
•
•
Velos und Trottinetts werden beim Velounterstand abgestellt und abgeschlossen.
Da die Platzverhältnisse in den Schulhäusern unterschiedlich sind, gelten die
Weisungen der Klassenlehrpersonen.
Pausenplatz
•
•
Auf dem Pausenplatz dürfen aus Sicherheitsgründen keine der mitgebrachten
Fahrzeuge oder Geräte benutzt werden.
Dies gilt vor und nach der Schule sowie auch in den Pausen.
Massnahmen der Schule
bei Nichtversorgen der Geräte und unerlaubtem Fahren auf dem Pausenplatz
•
•
Eine Woche verboten, mit Velo, Trottinett, Inline Skates, Skateboard oder Waveboard
zur Schule zu kommen.
Im Wiederholungsfall: Drei Wochen verboten, mit Velo, Trottinett, Inline Skates,
Skateboard oder Waveboard zur Schule zu kommen.
Elterntaxis
•
„Elterntaxis“ sind nicht erwünscht, weil sie sich für die betroffenen Kinder nachteilig
auswirken und die Sicherheit der anderen Kinder vor den Schulhäusern gefährden.
Diverses
Fundgegenstände
Fundgegenstände werden gesammelt (im Kleinfeldschulhaus bei der Vitrine im
Eingangsbereich, im Mühlemattschulhaus beim Hauswart) und können jederzeit abgeholt
werden:
• Wer etwas vermisst wendet sich an die Lehrpersonen oder den Hauswart.
Gesundes Znüni
Geben Sie Ihrem Kind ein gesundes Znüni mit in die Schule.
Süssigkeiten schaden der Gesundheit und der Konzentrationsfähigkeit der
Kinder und gehören deshalb nicht in die Schule.
Vor dem Unterricht
Die Kinder sollen sich nicht früher als ¼ Stunde vor Schulbeginn auf dem Schulhausplatz einfinden. Sie werden vor Schulbeginn nicht durch Lehrpersonen beaufsichtigt. Die
Verantwortung für die Kinder liegt bis zum Betreten des Schulhauses bei den Eltern.
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Termine
Schuljahresbeginn
Mo 10.08.2015
07.45 Uhr Mühlemattschulhaus
08.15 Uhr Kleinfeldschulhaus
Elternabende
Elternabend KG 1
Mi
26.08.2015
Elternabend KG 2
Mo 24.08.2015
Elternabend KG 3
Mi
Elternabend KG 4
Mo 17.08.2015
Elternabend 1./2. A
Di
18.08.2015
Elternabend 1./2. B
Di
25.08.2015
Elternabend 1./2. C
Mo 07.09.2015
Elternabend 1./2. D
Do
Elternabend 3. Klasse
Mo 07.09.2015
Elternabend 4. A
Do
27.08.2015
Elternabend 4. B
Do
03.09.2015
Elternabend 5. Klasse
Fr
18.09.2015
Elternabend 5./6. Klasse
Mi
02.09.2015
Elternabend 5. Kl. (alle)
Mo 24.08.2015
19.00 Uhr für alle Eltern 5. Kl. Ort: Kreisschule in Neuendorf (Thema: Übertritt)
Schulsporttag
Di
08.09.2015
Verschiebedaten: 10.9. / 15. 9.
Unterrichtsausfall
Mi
16.09.2015
Lehrerinnen- und Lehrertag
Herbstwanderung
Fr
18.09.2015
Verschiebedaten: folgender Di, Do oder Fr
Erzählnacht
Fr
13.11.2015
ab 18.00 Uhr
Aussendfeier
Sa
28.11.2015
Singen: 5./6. Kl., Umzug: 1./2./3./4. Kl.
Chesslete
Do
04.02.2015
Volleynight
Fr
04.03.2016
19.00 Uhr, freiwillig für Eltern und Kinder
Besuchstage
Mi
Do
09.03.2016
10.03.2016
Alle Eltern sind herzlich eingeladen.
Schulschlussfeier
Fr
01.07.2016
Alle Eltern sind herzlich eingeladen.
19.08.2015
17.09.2015
Weitere Termine
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