Informationen zum Schuljahr 2015/16 Bitte aufbewahren! Inhalt Lehrerinnen und Lehrer S. 4 Wichtige Adressen S. 5 Ferienplan S. 6 Leitbild der Schule Egerkingen S. 7 Schwerpunkte Unterrichtsqualität S. 9 Beschwerde-Management S. 10 Schulhausregeln Kleinfeld S. 11 Schulhausregeln Mühlematt S. 12 Schülerabsenzen S. 13 Schulausfall S. 13 Regelung Jokertage S. 14 Laufbahnreglement S. 15 Musikschule S. 16 Schulweg S. 18 Diverses S. 19 Termine S. 20 2 Liebe Eltern Ihr Kind besucht im kommenden Schuljahr den Kindergarten oder die Primarschule Egerkingen. Damit haben Sie als Eltern, die Lehrpersonen und ich als Schulleiter dasselbe Ziel: Jedem Kind soll es in der Schule wohl sein, es soll sich angenommen fühlen, entsprechend seinen Möglichkeiten optimal gefördert und bestens auf die Zeit nach der Primarschule vorbereitet werden. Dies gelingt am besten, wenn wir alle am gleichen Strick ziehen. Pflegen Sie den Kontakt zur Schule. Schulbesuche sind jederzeit möglich, nicht nur an den Tagen der offenen Schule. Zur Förderung der Kontakte zwischen Schule und Elternhaus organisieren die Lehrpersonen verschiedene Anlässe, z.B. Elternabende, Elternmorgen oder Veranstaltungen mit den Kindern für die Eltern. Wünschen Sie eine Aussprache mit der Lehrerin oder dem Lehrer, so vereinbaren Sie bitte einen Termin. Bei Problemen oder Unsicherheiten ist es wichtig, frühzeitig und zuallererst mit der betreffenden Lehrperson Kontakt aufzunehmen. Alle Lehrpersonen sind dankbar für direkte, faire und konstruktive Rückmeldungen und Kritik. Anlaufstelle (nicht nur) bei Problemen ist auch die Schulleitung. Für das kommende Schuljahr wünsche ich • den Eltern viel Verständnis für ihre Kinder und eine positive Einstellung zur Schule • den Schülerinnen und Schülern viel Freude und Erfolg beim Lernen • den Lehrerinnen und Lehrern Gelassenheit, Geduld, Ausdauer und Zufriedenheit beim Lehren sowie viele positive Rückmeldungen von Kindern und Eltern. Mit freundlichen Grüssen Hanspeter Stöckli, Schulleiter 3 Lehrerinnen und Lehrer Berger Annemarie Werklehrerin Berger Berger Cantieni-Hofer Derendinger Henriette Petra Brigitte Tamara Primarlehrerin 1./2. A Kindergärtnerin KG 4 Werklehrerin Primarlehrerin 5./6. Furrer-Wyss Hänggi-Häni Heid-Füeg Hofstetter Krieg Jeannine Sandra Cécile Franziska Fachlehrerin Französisch Primarlehrerin 3. Kl. Heilpädagogin Werklehrerin Hubler Imper Jäggi Kissling-Räber Krattiger Kümmerli Langenstein Katja Manuela Patricia Elisabeth Lea Sonja Regula Kindergärtnerin KG 3 Fachlehrerin Englisch Primarlehrerin 6. Kl., Lehrerin für SF Primarlehrerin 1./2. A Kindergärtnerin KG 2 Primarlehrerin 1./2. C Primarlehrerin 1./2. B, Lehrerin für SF Leuenberger-Engel Mauron Meier Müller Margot Sylvia Jeannine Benno Primarlehrerin 1./2. C, Lehrerin für SF Kindergärtnerin KG 1 Primarlehrerin 1./2. D Primarlehrer 5. Kl. Peier Probst Ruetsch Rutz Schär Schär-Baumgartner Daniel Tanja Markus Helen Daniel Franziska Primarlehrer 4. Kl. A Logopädin Primarlehrer 6. Kl. Heilpädagogin Primarlehrer 4. Kl. B Fachlehrerin Französisch, Lehrerin SF Senn-Di Bernardo Späti Denise Katrin Kindergärtnerin KG 2 Heilpädagogin Studer von Arx Wilhelm Zeltner Zeltner-Schürmann Alexandra Christina Iris Deborah Evelyn Heilpädagogin Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache Primarlehrerin 1./2. B Primarlehrerin 3. Kl. Kindergärtnerin KG 3 von Tümpling Elmiger Vita Helen Musikgrundschule 2. Klasse Religion katholisch Lombardo Studer Zürcher Yolanda Cornelia Jürg Religion reformiert Religion katholisch Religion reformiert 4 Wichtige Adressen Schulleitung Hanspeter Stöckli Kleinfeldstr. 7, 4622 Egerkingen SL-Büro: 062 387 79 22 [email protected] Kleinfeldschulhaus Kleinfeldstr. 7, 4822 Egerkingen Lehrerzimmer 062 387 79 20 Urs Fischer Schulhauswart 079 334 06 00 S. Mauron Kindergarten 1 062 387 79 23 L. Krattiger / D. Senn Kindergarten 2 062 387 79 24 K. Hubler / E. Zeltner Kindergarten 3 062 387 79 25 P. Berger Kindergarten 4 (alte Poststr. 5) 062 398 17 25 Mühlemattschulhaus André Strub Sportstrasse 2, 4622 Egerkingen Lehrerzimmer 062 388 18 86 Schulhauswart 079 311 58 58 Bildungs- und Kulturkom mission Dominik Studer, Präsident Ob. Gasse 2, 4622 Egerkingen 062 398 10 21 [email protected] Gesundheit Dr. med. U. Straumann Schularzt 062 398 33 66 Dr. med. dent. R. Sleiter Schulzahnarzt 062 398 22 44 Schulpsychologischer Dienst Schulpsychologischer Dienst Ursula Loretan Amthausquai 23, 4601 Olten 062 311 28 60 [email protected] Beratung und Unterstützung KJPD (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst) Amthausquai 23, 4600 Olten Das Kind im Zentrum Solothurnstrasse 42, 4702 Oensingen Kinder- und Jugendtelefon (Pro Juventute) 062 311 82 82 062 396 30 04 147 Verwaltung Gemeindeverwaltung Bahnhofstrasse 22 062 387 71 71 [email protected] Pfarrämter Pfarramt röm.-kath Domherrenstrasse 1, 4622 Egerkingen 062 398 11 14 Pfarramt evang.-ref. Paulusstrasse 8, 4622 Egerkingen 062 398 11 60 5 Ferienplan Schuljahr 2015/2016 Die Schule Egerkingen übernimmt den Ferienplan des Zweckverbandes Kreisschule Gäu. Ferienbeginn Ferienende Schulbeginn 2015 Schulbeginn Mo 10.08.2015 Herbstferien Mo 28.09.2015 16.10.2015 Mo 19.10.2015 Weihnachtsferien Do 24.12.2015 08.01.2016 Mo 11.01.2016 Sportferien Mo 08.02.2016 19.02.2016 Mo 22.02.2016 Frühlingsferien Mo 11.04.2016 22.04.2016 Mo 25.04.2016 Sommerferien Mo 11.07.2016 12.08.2016 Di 16.08.2016 ab Mittag Schulbeginn 2016 Zusätzliche schulfreie Tage (ganzer Kreis schulfrei) Schmutziger Donnerstag Do 04.02.2016 ganzer Tag schulfrei Karfreitag Fr 25.03.2016 ganzer Tag schulfrei Ostermontag Mo 28.03.2016 ganzer Tag schulfrei Auffahrt Do 05.05.2016 ganzer Tag schulfrei Auffahrtsbrücke Fr 06.05.2016 ganzer Tag schulfrei Pfingstmontag Mo 16.05.2016 ganzer Tag schulfrei Fronleichnam Do 26.05.2016 ganzer Tag schulfrei Fronleichnamsbrücke Fr 27.05.2016 ganzer Tag schulfrei 6 Leitbild der Schule Egerkingen Gesellschaftliche Veränderungen stellen neue Anforderungen an eine zukunftsorientierte Schule. Um den Ansprüchen zu genügen, arbeitet die Schule Egerkingen mit einem Leitbild. Das Leitbild beschreibt Sinn und Zweck, Vision, längerfristige Ziele, Werte und Verhaltensgrundsätze der Schule Egerkingen. Die Entwicklung unserer Schule und die weitere Förderung der Schulqualität bewegen sich im Rahmen des Leitbildes. Das Leitbild ist ein Arbeitsinstrument. Daraus werden Schwerpunkte für das Schulprogramm und die Jahresplanungen entnommen. 1. Unterricht 1.1. Wir begleiten und fördern das Kind in seiner persönlichen und sozialen Entwicklung. 1.2. Wir vermitteln Wissen, Können und Fertigkeiten. 1.3. Wir fordern und fördern Leistung. 1.4. Wir leiten Schülerinnen und Schüler zum selbständigen Lernen und Arbeiten an. Wir arbeiten daran, indem wir • soziales Verhalten üben, • die intellektuellen, musischen und kreativen Fähigkeiten fördern, • verschiedene Lehr- und Lernformen anwenden, • lehrplanorientiert unterrichten, • alle Sinne ansprechen, • uns bewusst mit Verhaltensauffälligkeiten und verschiedenen Lernbegabungen auseinandersetzen, • unsere Lernziele transparent machen und kontrollieren. 2. Umfeld 2.1. Wir pflegen regelmässigen Kontakt mit Eltern, Behörden und der Öffentlichkeit. 2.2. Wir unterstützen unsere Kultur und einheimisches Brauchtum. 2.3. Wir respektieren fremde Kulturen. Wir arbeiten daran, indem wir • Elterngespräche und -anlässe durchführen, • zu Veranstaltungen einladen, • über unsere Aktivitäten berichten, • Traditionen in den Schulalltag aufnehmen, • die Integration von Schülern aus fremden Kulturräumen fördern. 7 3. Qualität 3.1. Wir orientieren uns an einem gemeinsam definierten Qualitätsbegriff. 3.2. Wir überprüfen regelmässig unseren Qualitätsstand. 3.3. Wir pflegen auf allen Ebenen eine konstruktive Feedbackkultur. Wir arbeiten daran, indem wir • durch Fremd- und Selbstevaluationen regelmässig unseren Unterricht reflektieren, • unter den Lehrpersonen gegenseitige Schulbesuche machen, • uns im Team und individuell weiterbilden, • uns messbare Ziele setzen und diese überprüfen. 4. Organisation 4.1. Wir sind eine geleitete Schule mit einer Schulleitung nach kantonalen Richtlinien. 4.2. Schulleitung, Lehrpersonen und Mitglieder der Bildungs- und Kulturkommission setzen sich für optimale Rahmenbedingungen ein. 4.3. Schulleitung, Lehrpersonen und Mitglieder der Bildungs- und Kulturkommission halten sich an die im Pflichtenheft schriftlich festgehaltenen Aufgaben und Kompetenzen. 4.4. Wir halten uns an Vereinbarungen. Wir arbeiten daran, indem wir • klare und transparente Aufgaben und Kompetenzen vereinbaren, • einen klaren und sachlichen Informationsaustausch pflegen, • Mitarbeitende sowie Betroffene in Führungsentscheide mit einbeziehen. 5. Zusammenarbeit 5.1. 5.2. 5.3. 5.4. 5.5. Wir pflegen Arbeitsformen, die unsere Zusammenarbeit unterstützen und fördern. Wir begegnen einander offen, ehrlich und mit Wertschätzung. Wir tragen gemeinsam Verantwortung für unsere Schule. Wir halten uns an definierte Werte und Verhaltensregeln. Wir nutzen Konflikte als Lernchance für unsere Weiterentwicklung. Wir arbeiten daran, indem wir • uns gegenseitig achten und akzeptieren, • regelmässig Teamsitzungen durchführen und in Stufengruppen, Arbeitsgruppen und QGruppen arbeiten, • gemeinsame und stufenübergreifende Projekte durchführen, • über unsere erzieherischen Anliegen informieren und auf die Unterstützung der Eltern zählen, • Gemeinsame Verhaltensregeln entwickeln und Ordnung und Disziplin verlangen, • Wert legen auf sorgfältigen Umgang mit Materialien, • Natur und Umwelt achten. 8 Schwerpunkte Unterrichtsqualität Jedes Jahr setzen sich die Lehrerinnen und Lehrer der Schule Egerkingen Jahresschwerpunkte zur Unterrichtsqualität. Dabei orientieren sie sich an den kantonalen „Qualitätsmerkmalen für die Arbeit der Lehrpersonen“. Die ausgewählten Qualitätsmerkmale bilden zudem einzelne Aspekte des Leitbildes der Schule Egerkingen ab. Für das Schuljahr 2015/16 gelten folgende Schwerpunkte: Die Lehrperson macht Ziele, Abläufe und Erwartungen den Schülerinnen und Schülern bekannt. Die Lehrperson unterstützt die Schülerinnen und Schüler gezielt bei der Selbstbeurteilung und Selbsteinschätzung. Die Lehrperson ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern Erfolgserlebnisse. 9 Beschwerde-Management Beschwerde-Management zum konstruktiven Umgang mit Beschwerden von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrpersonen Einleitung Der Umgang mit Beschwerden bedarf einer sachlichen und angemessenen Strategie, deren Stärke auch in der Verbindlichkeit liegt. Die Einhaltung eines festgelegten Instanzenweges trägt zur Problemlösung und gleichzeitigen Entlastung aller Beteiligten bei. Rückmeldungen sind oft Auslöser für positive Entwicklungsschritte. Sie können als „Frühwarnsystem“ genutzt werden, um etwaige Probleme rechtzeitig zu bearbeiten. Jede Beschwerde muss daraufhin überprüft werden, ob sie einen Einzelfall anspricht, oder ob sie auf ein generell begründetes Problem verweist. Eine Wiederholung oder Eskalation soll verhindert werden. Dies ist der Ausdruck eines professionellen Umgangs mit Problemen und Beschwerden, steigert die Zufriedenheit und trägt zu einem positiven Schulklima bei. Das Beschwerdemanagement kommt allen Beteiligten der Schule zugute und hilft mit, unnötige Frustrationen zu vermeiden. Die Qualität der Schule wird somit verbessert. Die Zielsetzungen beziehen sich auf das Leitbild der Schule Egerkingen: „Wir nutzen Konflikte als Lernchance für unsere Weiterentwicklung.“ Wer kann Beschwerde einreichen? Beschwerden können grundsätzlich von allen am Schulalltag beteiligten Personen eingereicht werden. In einem ersten Schritt muss die Beschwerde den direkt Beteiligten vorgetragen werden. Sollte es hierbei zu keiner Lösung kommen, ist die Beschwerde in schriftlicher Form (Formular Homepage / Schulleitung) an die nächst höhere Instanz zu leiten. Instanzenweg für Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrpersonen Für alle Beschwerden muss zwingend der Instanzenweg eingehalten werden. Schülerinnen Schüler Eltern Lehrpersonen mündlich oder schriftlich betroffene Person falls keine Lösung Formular Schulleitung Hanspeter Stöckli (Kontaktaufnahme mit allen Beteiligten) Schule Egerkingen, Hanspeter Stöckli Kleinfeldstrasse 7, 4622 Egerkingen Tel. 062 387 79 22 [email protected] Bildungs- und Kulturkommission Dominik Studer (Kontaktaufnahme mit allen Beteiligten) Bildungs- und Kulturkommission Dominik Studer Obere Gasse 2, 4622 Egerkingen Tel. 062 398 10 21 [email protected] falls keine Lösung Formular Das Beschwerde-Formular finden Sie im Internet unter www.egerkingen.ch 10 Schulhausregeln Kleinfeld 1. Wir behandeln einander so, wie wir selber auch behandelt werden möchten: Wir schlagen nicht, bedrohen nicht, lachen nicht aus und gebrauchen keine Schimpfwörter. 2. Wir hören einander zu und lassen einander ausreden. 3. Wir grüssen einander. 4. Wir treffen am Morgen frühestens 15 Minuten und am Mittag 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn beim Schulhaus ein. 5. Wir betreten das Schulhaus erst beim ersten Klingeln (5 Min. vor Schulbeginn). 6. Wir gehen nach dem Unterricht am Mittag direkt nach Hause. 7. In den Schulhausgängen gilt: 7.1 Wir gehen und passen auf, dass wir andere Kinder nicht anrempeln. 7.2 Wir verhalten uns ruhig in den Gängen, damit wir die anderen Kinder nicht stören. 7.3 Wir halten Ordnung in der Garderobe. 7.4 Wir lassen die Gegenstände der anderen Kinder in Ruhe. 7.5 Wir rutschen nicht das Treppengeländer hinunter. 8. In der Turngarderobe gilt: 8.1 Wir sprechen in normaler Lautstärke. 8.2 Wir halten Ordnung mit unseren Kleidern. 9. Auf dem Pausenplatz gilt: 9.1 Wir verbringen die Pause bei jedem Wetter draussen. 9.2 Wir steigen nicht aufs Dach, um Spielmaterial zu holen. 9.3 Wir werfen Abfälle in die Abfalleimer. 9.4 Wir spucken nirgendwohin. 9.5 Wir verlassen das Schulhausareal während der Pause nicht. 9.6 Wir klettern nicht auf Mauern und Zäune. 9.7 Wir werfen Schneebälle nur auf dem Turnplatz. Diese Schulhausregeln gelten für alle Kinder des Kleinfeldschulhauses. Jede Stufe hat einen altersgemäss ausgearbeiteten Massnahmenkatalog. Die Schulhausregeln können während des Schuljahres ergänzt, bzw. angepasst werden! Die Kinder werden darüber jeweils mündlich informiert. 11 Schulhausregeln Mühlematt Titel A: Schulareal B: Fahrzeuge Regel Wir tragen Sorge zu Gebäuden, Anlagen, Material und Mobiliar, wie Bänke, Stühle, Computer, etc. Wir werfen keine Schneebälle an Gebäude, Velounterstand und Fahrzeuge. Wir werfen Schneebälle nur in der Schneeballwurfzone. Wir achten das Eigentum unserer Kameraden und Kameradinnen. Wir parkieren die Trottinetts im Velounterstand. Wir parkieren Velos im Velounterstand. Die Inlineskates werden vor dem Schulhaus ausgezogen und in der Garderobe deponiert. C: Im Schulhaus Wir verhalten uns im Schulhaus ruhig und anständig, ohne den Unterricht anderer zu stören. Wir rennen nicht. Wir lassen Wertgegenstände zu Hause. Wir nehmen das Turnsäckli jeden Tag nach Hause. Das Schulhaus ist ab 17.30 h geschlossen. Das Schulhaus wird durch den Hauswart nicht geöffnet. Wir halten auf dem WC Ordnung. Wir betreten das Schulhaus nach dem ersten Klingeln, also 5 Minuten vor Schulbeginn. Wir gehen nach dem Unterricht am Mittag direkt nach Hause. Wir tragen in den Schulzimmern Finken und verlassen das Schulhaus D: Im Schulzimmer nur in Schuhen. Wir tragen im Schulzimmer keine Kopfbedeckung. Wir kauen im Unterricht keine Kaugummis. Wir beachten die vorgegebenen Schulzeiten. Wir nehmen keine eingeschalteten elektronischen Geräte mit in den Unterricht. Die Geräte werden im Velounterstand ausgeschaltet und dürfen da auch erst wieder eingeschaltet werden. E: Pausen Wir verbringen unsere Pausen im Freien. Wir verlassen das Schulgelände während der Unterrichtszeit (inkl. Pausen) nicht. Auf dem nördlichen roten Platz wird Fussball gespielt und auf dem südlichen roten Platz alle anderen Ballspiele. Im Innenhof dürfen keine Ballspiele gespielt werden. Der Velounterstand gehört nicht zum Pausenareal. 12 F: Pausengeräte Die Pausenspiele dürfen nur bei trockenem Boden benutzt werden. Wer zuletzt mit einem Pausengerät gespielt hat, räumt es auch weg. G: Anstand, Umgang miteinander Wir behandeln einander so, wie wir selber behandelt werden möchten: Wir schlagen nicht, bedrohen nicht, lachen nicht aus und gebrauchen keine Schimpfwörter. Wir behandeln einander also mit Respekt. Anstandsregeln Wir sind freundlich zu den Erwachsenen und grüssen einander. Wir warten mit Sprechen, bis wir an der Reihe sind. Wir lügen nicht. Wir spucken nicht auf den Boden. Wir hören zu, wenn jemand spricht. Wir gebrauchen keine Schimpfwörter und keine beleidigenden Wörter. Wir werfen den Abfall nicht auf den Boden, sondern entsorgen die Abfälle in den Abfalleimer. Wir achten auf eine korrekte Körperpflege (Zähne putzen, Hände waschen…) 13 Schülerabsenzen Kann das Kind den Unterricht nicht besuchen, geben Sie bitte noch vor Unterrichtsbeginn der Lehrperson Bescheid. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten: • Wenn Ihr Kind die Schule besucht: per Telefon ins Kleinfeldschulhaus: 062 387 79 20 per Telefon ins Mühlemattschulhaus 062 398 07 86 • Wenn Ihr Kind den Kindergarten besucht: per Telefon direkt in den Kindergarten Ihres Kindes • Geschwister oder Kameraden richten der Lehrperson die Abwesenheit des Kindes aus. • Bei längerer Krankheitsdauer informieren Sie die Lehrperson telefonisch. • Wenn ein Schüler bis 20 Min. nach Unterrichtsbeginn nicht im Schulzimmer erscheint, ruft die Lehrperson die Eltern an, um nachzufragen. Kann die Lehrperson die Eltern nicht erreichen, übernimmt sie für das Fernbleiben des Kindes keine Verantwortung. Schulausfall Unvorhergesehener Schulausfall Mit der Einführung der Blockzeiten gewährleisten der Kindergarten und die Primarschule Egerkingen grundsätzlich jeden Schultag die Durchführung der Lektionen nach Stundenplan. Es werden keine Lektionen mehr kurzfristig, z.B. wegen Krankheit einer Lehrperson, ausfallen. Der Nachmittagsunterricht fällt nicht unter das Blockzeitengesetz des Kantons. In der Gemeinde Egerkingen gilt die Blockzeitenregelung jedoch wenn möglich auch am Nachmittag, vor allem für den Kindergarten und die 1.und 2. Klasse. Falls am Nachmittag keine Stellvertretung eingesetzt werden kann, können Eltern, die keine Betreuungsmöglichkeiten haben, Ihr Kind in eine andere Klasse schicken. Falls eine Lehrperson längere Zeit ausfällt, werden Sie durch die Schulleitung schriftlich über die Stellvertretung informiert. Dauert die Abwesenheit einer Lehrperson nur 2 - 3 Tage, werden Sie mündlich durch Ihr Kind über die Stellvertretung / Betreuung informiert. Vorhersehbarer Schulausfall Jede Lehrperson hat 10 Halbtage während der Unterrichtszeit für Weiterbildung zur Verfügung (Lehrertag, schulinterne / persönliche Weiterbildung, gegenseitige Schulbesuche, usw.) Bei diesen speziellen Anlässen, die im Voraus geplant werden, kann der morgendliche Unterricht ausfallen. Die Eltern werden in diesen Fällen frühzeitig informiert. 14 Regelung Jokertage Auf Beginn des Schuljahres 2012 / 2013 wurde das Kapitel „Absenzen und Dispensationen“ im Volksschulgesetz angepasst. Die wesentlichste Änderung ist die Einführung von so genannten Jokertagen: §28 sagt Folgendes aus: - Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Angabe von Gründen fernbleiben (Jokertage). - Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet oder das Kind nur einen halben Tag frei nehmen will. - Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende des Schuljahres. - Die kommunale Aufsichtsbehörde kann Sperrtage bestimmen, an welchen keine Jokertage bezogen werden können. Ergänzend dazu gelten seit dem Schuljahr 2012/2013 im Kindergarten und der Primarschule Egerkingen folgende Regelungen: 1. Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen vorgängig mit. Die Jokertage werden frühzeitig, spätestens jedoch drei Schultage, vor Ferien zwei Schulwochen im Voraus bei der Klassenlehrperson mittels dem offiziellen Formular angemeldet. 2. Das Vor- und Nachholen des verpassten Schulstoffs liegt in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Es gilt das Holprinzip. Ob verpasste Prüfungen nachgeholt werden müssen, entscheiden die Lehrpersonen. 3. Grundsätzlich gelten als Sperrtage Schulanlässe wie beispielsweise: Sporttag, Herbstwanderung, Exkursionen, Klassenlager, Schulreisen, usw. Am ersten Schultag nach den Sommerferien kann kein Jokertag bezogen werden. Mit der Einführung der Jokertage werden künftig zusätzliche Gesuche um Ferienverlängerungen abgelehnt. 15 Laufbahnreglement Die Beurteilung in der Primarschule richtet sich nach dem Laufbahnreglement für die Volksschule, Verfügung des Departements für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn. (www.avk.so.ch) Die Beurteilung der Schüler und Schülerinnen erfolgt ganzheitlich und beinhaltet die Fachleistungen (Sachkompetenz), das Arbeits- und Lernverhalten (Selbstkompetenz) und das Sozialverhalten (Sozialkompetenz). Beurteilungsinstrumente sind das Zeugnis und das Standortgespräch. • Beurteilungen formative Beurteilung (Beurteilung ohne Noten) summative Beurteilung (Beurteilung mit Noten) prognostische Beurteilung (Prognose) • Leistungsmessungen erfolgen mündlich, schriftlich und praktisch. • Mit den Noten wird ausgedrückt, in welcher Qualität die Lernziele in den Fächern erreicht wurden. Sie stellen eine Gesamtbeurteilung dar, die sich auf schriftliche, mündliche und praktische Leistungen bezieht. Über die Gewichtung der einzelnen Noten entscheidet die Lehrkraft (z.B. formative Beurteilungen werden weniger gewichtet). • Noten ab der 1. Klasse • Benotete Fächer Zeugnistermin: Ende Schuljahr Deutsche Sprache Mathematik 1. - 3. Kl. 1. - 3. Kl. Zeugnistermin: Ende jedes Semesters (5./6. Kl) / Ende Schuljahr (4. Kl.) Deutsche Sprache inkl. Schreiben 4. - 6. Kl. Sachunterricht 4. - 6. Kl. Musik 4. - 6. Kl. Zeichnen 4. - 6. Kl. Werken 4. - 6. Kl. Französische Sprache 4. - 6. Kl. Englische Sprache 5. - 6. Kl. Mathematik 4. - 6. Kl. Turnen 4. - 6. Kl. 16 Notenskala Alle Lernziele sind erreicht; zusätzlich werden regelmässig besondere Leistungen erbracht 5 gut Alle Lernziele sind erreicht. 4 genügend Die wesentlichen Lernziele sind erreicht. 3 ungenügend Die wesentlichen Lernziele sind nur teilweise erreicht. Die Lernziele sind nicht oder nur zu einem geringen Teil 2 schwach erreicht. 1 sehr schwach Die Lernziele sind nicht erreicht. Zur besseren Abstufung der Bewertung können auch halbe Noten 5-6, 4-5, 3-4, 2-3, 1-2 verwendet werden. 6 sehr gut Pro Schuljahr 1 Standortgespräch 1. - 4 Kl. zwischen Dezember - Februar 5. Kl. zwischen Januar und März Zu Beginn des 2. Semesters (gilt gleichzeitig als Übertrittsgespräch 6. Kl. für die Sekundarstufe 1 • Kein Zeugnisbüchlein mehr, sondern eine Zeugnismappe. • Beförderung am Ende eines Schuljahres ohne Promotionsbedingungen. • Einmal eine Verlangsamung (Repetition) der Schullaufbahn während der Primarschule möglich. • Freiwillige Wiederholung einer Klasse in speziellen Fällen möglich. • Die Lernziele im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten sind einheitlich. Musikschule Gäu Alle wichtigen Informationen zur Musikschule Gäu finden Sie im Internet unter: http://www.musikschule-gaeu.ch/ 17 Schulweg Schulweg-Regelung der Schule Egerkingen Sicherheit • • • • • • • Die Sicherheit auf dem Schulweg ist ein gemeinsames Anliegen der Schule, der Erziehungsberechtigten und der Kinder. Durch die neue Mobilität auf dem Schulweg (Trottinett, Inline-Skates, Skateboard, Waveboard …) entstehen neue Gefahren. Kinder, vor allem im Kindergartenalter sowie auf der Unter- und Mittelstufe der Primarschule, haben ein noch wenig ausgeprägtes Gefahrenbewusstsein. Gefährliche Situationen können besonders auch dann eintreten, wenn sich Fussgänger/innen und Benützer/innen von Velo, Waveboard oder Trottinett auf dem Trottoir begegnen. Auch auf dem Schulweg gelten die Verkehrsregeln. Velofahren auf dem Trottoir ist verboten. Bei Dunkelheit müssen auch Trottinetts beleuchtet sein (hinten rot, vorne weiss). Kluge Köpfe schützen sich mit einem Velohelm. Gesetzliche Regelung • • Die Verantwortung für den Schulweg liegt alleine bei den Erziehungsberechtigten. Kinder dürfen erst ab 6 Jahren alleine auf Strassen mit dem Velo fahren. Regelung der Schule zu Sachbeschädigungen oder Diebstahl • Die Schule kann nicht für Sachbeschädigungen oder Diebstahl von Velos und fahrzeugähnlichen Geräten haftbar gemacht werden. Empfehlung der Schule zum Schulweg • Grundsätzlich sollen alle Kinder zu Fuss zur Schule kommen. Dies ist gesund und lässt die Kinder viele wertvolle Erfahrungen sammeln. • Kinder des Kindergartens und der 1./2. Klasse kommen konsequent zu Fuss zur Schule. Velos und fahrzeugähnliche Geräte wie Skateboard oder Waveboard sind für diese Kinder auf dem Schulweg zu gefährlich. • Kinder der 3./4. Klasse kommen in der Regel zu Fuss zur Schule. Die Eltern können den Kindern ab und zu erlauben, Trottinett, Skateboard, Waveboard oder Inline-Skates zur Schule zu kommen, wenn sich die Kinder mit diesen Geräten sicher fühlen. Nach der Veloprüfung können die Kinder der 4. Klasse mit dem Velo zur Schule kommen. • Kindern der 5./6. Klasse ist es freigestellt, wie und womit sie zur Schule kommen, wenn sie damit sich selber und andere nicht gefährden. 18 Versorgen der Geräte bei der Schule • • Velos und Trottinetts werden beim Velounterstand abgestellt und abgeschlossen. Da die Platzverhältnisse in den Schulhäusern unterschiedlich sind, gelten die Weisungen der Klassenlehrpersonen. Pausenplatz • • Auf dem Pausenplatz dürfen aus Sicherheitsgründen keine der mitgebrachten Fahrzeuge oder Geräte benutzt werden. Dies gilt vor und nach der Schule sowie auch in den Pausen. Massnahmen der Schule bei Nichtversorgen der Geräte und unerlaubtem Fahren auf dem Pausenplatz • • Eine Woche verboten, mit Velo, Trottinett, Inline Skates, Skateboard oder Waveboard zur Schule zu kommen. Im Wiederholungsfall: Drei Wochen verboten, mit Velo, Trottinett, Inline Skates, Skateboard oder Waveboard zur Schule zu kommen. Elterntaxis • „Elterntaxis“ sind nicht erwünscht, weil sie sich für die betroffenen Kinder nachteilig auswirken und die Sicherheit der anderen Kinder vor den Schulhäusern gefährden. Diverses Fundgegenstände Fundgegenstände werden gesammelt (im Kleinfeldschulhaus bei der Vitrine im Eingangsbereich, im Mühlemattschulhaus beim Hauswart) und können jederzeit abgeholt werden: • Wer etwas vermisst wendet sich an die Lehrpersonen oder den Hauswart. Gesundes Znüni Geben Sie Ihrem Kind ein gesundes Znüni mit in die Schule. Süssigkeiten schaden der Gesundheit und der Konzentrationsfähigkeit der Kinder und gehören deshalb nicht in die Schule. Vor dem Unterricht Die Kinder sollen sich nicht früher als ¼ Stunde vor Schulbeginn auf dem Schulhausplatz einfinden. Sie werden vor Schulbeginn nicht durch Lehrpersonen beaufsichtigt. Die Verantwortung für die Kinder liegt bis zum Betreten des Schulhauses bei den Eltern. 19 Termine Schuljahresbeginn Mo 10.08.2015 07.45 Uhr Mühlemattschulhaus 08.15 Uhr Kleinfeldschulhaus Elternabende Elternabend KG 1 Mi 26.08.2015 Elternabend KG 2 Mo 24.08.2015 Elternabend KG 3 Mi Elternabend KG 4 Mo 17.08.2015 Elternabend 1./2. A Di 18.08.2015 Elternabend 1./2. B Di 25.08.2015 Elternabend 1./2. C Mo 07.09.2015 Elternabend 1./2. D Do Elternabend 3. Klasse Mo 07.09.2015 Elternabend 4. A Do 27.08.2015 Elternabend 4. B Do 03.09.2015 Elternabend 5. Klasse Fr 18.09.2015 Elternabend 5./6. Klasse Mi 02.09.2015 Elternabend 5. Kl. (alle) Mo 24.08.2015 19.00 Uhr für alle Eltern 5. Kl. Ort: Kreisschule in Neuendorf (Thema: Übertritt) Schulsporttag Di 08.09.2015 Verschiebedaten: 10.9. / 15. 9. Unterrichtsausfall Mi 16.09.2015 Lehrerinnen- und Lehrertag Herbstwanderung Fr 18.09.2015 Verschiebedaten: folgender Di, Do oder Fr Erzählnacht Fr 13.11.2015 ab 18.00 Uhr Aussendfeier Sa 28.11.2015 Singen: 5./6. Kl., Umzug: 1./2./3./4. Kl. Chesslete Do 04.02.2015 Volleynight Fr 04.03.2016 19.00 Uhr, freiwillig für Eltern und Kinder Besuchstage Mi Do 09.03.2016 10.03.2016 Alle Eltern sind herzlich eingeladen. Schulschlussfeier Fr 01.07.2016 Alle Eltern sind herzlich eingeladen. 19.08.2015 17.09.2015 Weitere Termine 20
© Copyright 2024 ExpyDoc