Benutzerhandbuch Allgemeiner Teil Ist vom Techniker des GIN Zugangs-Providers auszufüllen: Adresse der GINA-Box: Standard Gateway: IP-Adresse des Routers: IP-Adresse des Kartenlesegerätes: Hinweis Alle nachfolgenden Formulierungen gelten gleichermaßen für Frauen und Männer. Um die Verständlichkeit und die Lesbarkeit des Handbuches zu erleichtern, wurden im Text männliche Formulierungen verwendet. Copyright Dieses Handbuch wird im Rahmen der bestehenden Vertragsbeziehungen zur Nutzung des e-card Systems und der dieses System nutzenden Services der österreichischen Sozialversicherung übergeben. Es darf außerhalb bestehender Verträge oder außerhalb dieses Systems nicht verwendet werden. Bestimmungen, die über bestehende Vertragsbeziehungen hinausgehen oder von diesen abweichen, werden durch dieses Handbuch nicht geschaffen. Alle Rechte vorbehalten. © 2012 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Version Rel. 15b Version Rel. 15b November 2015 2 November 2015 Inhaltsverzeichnis 1 2 Vorwort ...................................................................................................................................... 5 e-card System ............................................................................................................................ 6 2.1 Vorstellung des e-card Systems ......................................................................................... 6 3 Bestandteile des e-card Systems ............................................................................................... 7 3.1 e-card ................................................................................................................................. 7 3.2 Ordinationskarte ................................................................................................................. 8 3.3 e-card Server ..................................................................................................................... 9 3.4 GINA, e-card Applikation .................................................................................................. 10 3.4.1 Installation ................................................................................................................ 11 3.4.2 Inbetriebnahme......................................................................................................... 11 3.4.3 Funktion GINA Generation 1..................................................................................... 12 3.4.4 Funktion GINA Generation 2..................................................................................... 14 3.4.5 Reinigung ................................................................................................................. 15 3.5 Bildschirm und Tastatur .................................................................................................... 16 3.5.1 Installation ................................................................................................................ 16 3.6 Kartenlesegerät ................................................................................................................ 18 3.6.1 Inbetriebnahme......................................................................................................... 18 3.6.2 Funktion.................................................................................................................... 18 3.6.3 Fehlerfälle ................................................................................................................. 19 3.6.4 Reinigung ................................................................................................................. 19 3.7 Netzverbindung ................................................................................................................ 19 4 Gesetzliche Grundlagen........................................................................................................... 20 5 Verwendung einer Vertragspartner-Software mit integriertem e-card System .......................... 21 6 Anwendungen auf der GINA starten......................................................................................... 22 6.1 Verwenden eines Webbrowsers ....................................................................................... 22 6.1.1 Informationen zum Dialogaufbau .............................................................................. 23 6.2 Verwenden einer textbasierten Oberfläche ....................................................................... 25 7 Anmelden am e-card System ................................................................................................... 26 7.1 Ordinationskarte in das Kartenlesegerät stecken.............................................................. 26 7.1.1 Transport-PIN eingeben ........................................................................................... 27 7.2 Identifikationsnummer (PIN) ............................................................................................. 28 7.3 PUK Eingabe.................................................................................................................... 29 7.4 Ordinationsadresse und Tätigkeitsbereich ........................................................................ 30 7.5 Status und Voreinstellungen ............................................................................................. 31 8 Anspruchs- und Gültigkeitsprüfung .......................................................................................... 33 8.1 Gültigkeitsprüfung der e-card bzw. Bürgerkarte ................................................................ 33 8.2 Gültigkeitsprüfung der SV-Nummer .................................................................................. 34 8.3 Versicherungsrechtliche Anspruchsprüfung...................................................................... 35 9 Informationsdienste .................................................................................................................. 37 9.1 Menüeintrag wählen ......................................................................................................... 37 9.2 Menü Informationsdienste ................................................................................................ 38 9.3 Verträge anzeigen ............................................................................................................ 39 9.4 Sozialversicherungsnummer abfragen ............................................................................. 41 9.4.1 Sozialversicherungsnummernabfrage Suchergebnis ................................................ 42 9.5 Patientendaten abfragen .................................................................................................. 43 9.5.1 Patientendatenabfrage Suchergebnis ....................................................................... 44 10 Nachrichten anzeigen .............................................................................................................. 45 10.1 Menüeintrag wählen ......................................................................................................... 45 10.2 Nachrichten anzeigen ....................................................................................................... 46 11 Allgemeine Systemeinstellungen ändern.................................................................................. 47 11.1 Menüeintrag wählen ......................................................................................................... 47 11.2 Allgemeine Systemeinstellungen ändern .......................................................................... 48 11.2.1 Voreinstellungen konfigurieren ................................................................................. 49 November 2015 3 Version Rel. 15b 11.2.2 Identifikationsnummer (PIN) für Ordinationskarte ändern.......................................... 50 11.2.3 KV-Trägerlistenanzeige ändern ................................................................................ 51 12 Abmelden vom e-card System ................................................................................................. 54 12.1 Ordnungsgemäßes Abmelden .......................................................................................... 54 12.2 Gründe für nicht ordnungsgemäßes Abmelden ................................................................ 55 13 Fälle außerhalb des e-card Systems ........................................................................................ 56 13.1 Versicherte ausländischer Versicherungsträger................................................................ 56 13.2 Nicht -Versicherte ............................................................................................................. 57 14 Sperre/Neuanschaffung der e-card .......................................................................................... 58 15 Aktualisierung der Software des e-card Systems ..................................................................... 59 16 Systeminstallation und Konfigurationen.................................................................................... 60 16.1 GINA konfigurieren ........................................................................................................... 60 16.2 LAN Kartenleser statisch konfigurieren............................................................................. 62 16.3 Kartenleser konfigurieren - Übersicht ............................................................................... 63 16.3.1 Kartenleser konfigurieren .......................................................................................... 63 16.4 Konfigurationsberechtigungskarten konfigurieren - Übersicht ........................................... 64 16.4.1 Konfigurationsberechtigungskarten hinzufügen ........................................................ 65 16.4.2 Konfigurationsberechtigungskarten löschen ............................................................. 66 16.5 GINA Tausch – Konfiguration speichern........................................................................... 67 17 Systemstatusinformationen anzeigen ....................................................................................... 68 17.1 Menüeintrag wählen ......................................................................................................... 68 17.2 Systemstatusinformationen anzeigen ............................................................................... 69 17.3 Verbindungsstatus anzeigen ............................................................................................ 70 17.4 LAN-Kartenleserstatus anzeigen ...................................................................................... 71 17.5 Kartenlesezugriff testen .................................................................................................... 72 17.5.1 Kartenlesertestergebnis anzeigen............................................................................. 73 17.6 GINA-Test durchführen .................................................................................................... 74 18 Anhang .................................................................................................................................... 75 18.1 Fehlermeldungen ............................................................................................................. 75 18.2 Glossar - Allgemeine Begriffe ........................................................................................... 76 18.3 Liste der KV-Träger .......................................................................................................... 87 18.4 Liste der Fachgebiete ....................................................................................................... 88 18.5 Daten des e-card Systems ............................................................................................... 90 18.5.1 e-card Kartendaten ................................................................................................... 90 18.5.2 Ordinationskartendaten ............................................................................................ 90 18.5.3 e-card Serverdaten ................................................................................................... 90 18.6 Tastenkombinationen (Shortcuts) ..................................................................................... 92 18.6.1 Shortcuts der webbasierten Oberfläche .................................................................... 92 18.6.2 Shortcuts für den Ausdruck der webbasierten Oberfläche ........................................ 92 18.6.3 Shortcuts der textbasierten Oberfläche ..................................................................... 92 18.7 Kurzanleitung für Ihre e-card Geräte ................................................................................ 94 18.7.1 Kurzanleitung- GINA Generation 1 wird verwendet ................................................... 95 18.7.2 Kurzanleitung - GINA Generation 2 wird verwendet .................................................. 97 18.8 Erste Hilfe für Ihre e-card Geräte...................................................................................... 99 18.8.1 Erste Hilfe - GINA Generation 1 wird verwendet ..................................................... 100 18.8.2 Erste Hilfe - GINA Generation 2 wird verwendet ..................................................... 102 Eigene Notizen .............................................................................................................................. 104 Version Rel. 15b 4 November 2015 1 Vorwort Sehr geehrte e-card Benutzerinnen und Benutzer! Durch die Einführung der e-card und der dazugehörigen Informationsinfrastruktur wurde erstmals in Österreich eine Plattform geschaffen, die Verwaltungsabläufe im öffentlichen Gesundheitssystem einfacher und effizienter macht. Um Sie mit den Veränderungen umfassend vertraut zu machen, bietet Ihnen die österreichische Sozialversicherung eine Reihe von Hilfestellungen, wie dieses Handbuch. Uns ist es ein großes Anliegen, Ihnen den Einstieg in das e-card System und die dazugehörigen Anwendungen einfach und angenehm zu gestalten. DI (FH) Volker Schörghofer November 2015 5 Version Rel. 15b 2 e-card System 2.1 Vorstellung des e-card Systems Mit Hilfe des e-card Systems können Sie unter anderem den Leistungsanspruch des Patienten zuverlässig und prompt feststellen. Dabei stehen effiziente und unbürokratische Abläufe im Mittelpunkt. Das Benutzerhandbuch dient dazu, wesentliche Abläufe im Zusammenhang mit der e-card darzustellen. Version Rel. 15b 6 November 2015 3 Bestandteile des e-card Systems 3.1 e-card Abbildung 1: e-card Die e-card ist die Schlüsselkarte („key-card“) des Patienten, welche er Ihnen (dem Vertragspartner) bei jeder Konsultation übergibt. Sie bekommen mit diesem „Schlüssel“ Zugriff auf die Anspruchsdaten. Die e-card alleine stellt jedoch noch keinen Anspruchsnachweis dar! Weiters dient sie als Nachweis gegenüber dem KV-Träger, dass der Versicherte (bzw. Anspruchsberechtigte) in Ihrer Ordination anwesend war, um eine Behandlung in Anspruch zu nehmen. Auf dieser Karte befindet sich (zumindest) die Sozialversicherungs-Signatur, mittels derer zu allen Konsultationen (wenn die e-card eingelesen wurde) ein Schlüssel erzeugt wird. Dieser stellt die elektronische Unterschrift des Patienten dar. Auf den ab dem Jahr 2010 ausgestellten e-cards werden zusätzlich die Buchstaben „sv“ in Blindenschrift geprägt. Dadurch soll die Unterscheidung zu anderen Karten erleichtert werden. Abbildung 2: Rückseite der e-card – EKVK November 2015 7 Version Rel. 15b Die Rückseite der e-card dient als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Nähere Informationen darüber finden Sie im Kapitel Fälle außerhalb des e card Systems. Weiters kann auch für einige Funktionen des e-card Systems anstelle der e-card eine so genannte „Bürgerkarte“ verwendet werden. Was ist eine Bürgerkarte? Text zur Verfügung gestellt von Prof. Dr. Reinhard Posch, wissenschaftlicher Gesamtleiter von A-SIT (www.a-sit.at) Die österreichische Bürgerkarte ist ein Konzept, das die eindeutige Identifikation der Person und die elektronische Signatur vereint. Dabei wird die Identifikation über eine so genannte Personenbindung erreicht – das ist eine Datenstruktur, die bei in Österreich gemeldeten Personen von Daten des Zentralen Melderegisters abgeleitet ist. Die elektronische Unterschrift kann durch Signaturen, die der sicheren Signatur nach Signaturgesetz genügen, umgesetzt sein. Die Trennung von Identifikationsfunktion über Register der öffentlichen Verwaltung und Signaturfunktion, die auch von Technologien wie Chipkarten aus dem privatwirtschaftlichen Bereich umgesetzt werden können, erlaubt verschiedene Realisierungen der Bürgerkarte. So sind derzeit die e-card, die Bankomatkarte und Mobiltelefone über Handy-Signaturen die bekanntesten Umsetzungen. Weniger bekannte Beispiele, aber wie die vorgenannten ebenso mit allen Funktionen einer Bürgerkarte ausgestattet, sind Dienstkarten von Ministerien oder einige Studentenkarten. Gemeinsam ist diesen Lösungen, dass damit alle Anwendungen, die auf das Konzept Bürgerkarte abstellen, verwendet werden können. So kann das Login zur Datenübertragung an die Finanzverwaltung über FinanzOnline mit der e-card als Bürgerkarte bzw. die Anwendung Krankenscheinersatz mit einer als Bürgerkarte aktivierten Bankomatkarte oder dem Studentenausweis erfolgen. Die Bürgerkarte wird ergänzt durch elektronische Äquivalente zu in herkömmlichen Verfahren üblichen Elementen. Dies sind etwa elektronische Vertretungen oder Vollmachten. Elektronische Zustellung ermöglicht das durchgängig elektronische Verfahren vom elektronisch eingebrachten Antrag bis zur Erledigung. 3.2 Ordinationskarte Abbildung 3: Ordinationskarte Die Ordinationskarte dient gemeinsam mit dem PIN-Code ( siehe Kapitel Identifikationsnummer (PIN)) dazu, Sie gegenüber dem e-card System als Vertragspartner der Sozialversicherung zu Version Rel. 15b 8 November 2015 identifizieren. Weiters können Sie die Ordinationskarte unter Beachtung des Limits für Konsultationen ohne e-card ( siehe Handbuch Konsultationsverwaltung Kapitel Limits anzeigen) immer dann benutzen, wenn die e-card des Patienten nicht verfügbar ist. Ohne Ordinationskarte können Sie nicht auf das e-card System zugreifen! Die Ordinationskarte enthält eine Signatur. Als Vertragspartner erhalten Sie mit der Grundausstattung 2 Ordinationskarten pro Ordination auf Kosten der Sozialversicherung. Sie können in begründeten Fällen weitere Ordinationskarten bei einem mit Ihnen in einem Vertragsverhältnis stehenden KV-Träger anfordern. Beachten Sie, dass Sie Ordinationskarten (z.B. in einer Ordinationsgemeinschaft) nicht beliebig austauschen können, da jede Karte an eine bestimmte Vertragspartnernummer gebunden ist. Um die missbräuchliche Verwendung Ihrer Ordinationskarte auszuschließen, sollten Sie diese ebenso sicher wie beispielsweise Ihre Bankomatkarte aufbewahren. Sie sind verpflichtet Defekt, Verlust oder Diebstahl (analog einem Stempelverlust) sofort zu melden. Ersatz für Ihre defekte, gestohlene oder verlorene Ordinationskarte können Sie bei der Serviceline oder bei einem KV-Träger bestellen. Zusätzlich benötigte Ordinationskarten (Zusatzkarten) können bei Ihrem KV-Träger angefordert werden. Sollten sich Ihre auf der Ordinationskarte aufgebrachten Daten ändern (z.B. Namenswechsel) oder aufgrund technischer Innovation neue Karten produziert werden, werden Ihre Ordinationskarten selbstverständlich ausgetauscht. Über die Serviceline können Sie ausschließlich Ersatzkarten (bei Diebstahl, Verlust, usw. der Karte) bestellen. 3.3 e-card Server Abbildung 4: e-card Server Der e-card Server hält aktuelle KV-Anspruchsdaten der Patienten bereit, auf die Sie als Vertragspartner zugreifen können. Wenn z.B. im Rahmen einer Konsultation ( siehe Handbuch Konsultationsverwaltung Kapitel Menü Konsultationsverwaltung) Anspruchsdaten des Patienten abgefragt werden, führt der e-card Server Anspruchsprüfungen durch und schickt die Daten, versehen mit der Signatur des Servers, an Ihren PC zurück. Dies dient Ihnen als Bestätigung für Ihre Abfrage und kann gemeinsam mit den anderen Konsultationsdaten in die Vertragspartner-Software November 2015 9 Version Rel. 15b übernommen werden (Vereinfachung der Abrechnung siehe Kapitel Verwendung einer Vertragspartner-Software mit integriertem e-card System). Weiters speichert der Server – nach erfolgter positiver Anspruchsprüfung – Konsultationsdaten und schickt sie, ebenfalls versehen mit der Serversignatur, als Abstimmungsdatensätze an die KV-Träger. Für sämtliche Datenübermittlungen werden dem Stand der Technik entsprechend die bestmöglichen Verschlüsselungssysteme angewendet. 3.4 GINA, e-card Applikation Die GINA ist derzeit in zwei Varianten im Einsatz: GINA Generation 1: Abbildung 5: GINA 1 Vorderseite Abbildung 6: GINA 1 Rückseite GINA Generation 2: Abbildung 7: GINA 2 Vorderseite Version Rel. 15b 10 November 2015 Abbildung 8: GINA 2 Rückseite Die GINA (Gesundheits-Informations-Netz-Adapter) ist die Hardware, auf der die verfügbaren Software-Anwendungen (z.B. e-card Applikation) für die Ordination installiert sind. Sie brauchen die GINA sowie die e-card Applikation, um mit dem e-card Server kommunizieren zu können. Die Datenübermittlung zwischen GINA und e-card Server erfolgt über das GIN (GesundheitsInformations-Netz). Das GIN ist nur für bestimmte Benutzer zugänglich (Closed Usergroup), wodurch die Sicherheit der zu übermittelnden Daten aus beiden Richtungen gewährleistet ist. Durch Verwendung der GINA wird Ihr eigener PC mit den installierten Programmen nicht beeinträchtigt. Sie können eine GINA für mehrere Arbeitsplätze (z.B. in Ordinationsgemeinschaften) verwenden. Sie können z.B. sämtliche Konsultationsdaten in Ihre Vertragspartner-Software übernehmen bzw. können diese Daten auch auf ein an die GINA anzusteckendes Speichermedium (USB-Stick) speichern ( siehe Handbuch Konsultationsverwaltung Kapitel Konsultationsdaten anfordern). 3.4.1 Installation Die GINA ist sowohl für die Wandmontage vorbereitet als auch als Standgerät verwendbar. Die GINA der Generation 2 kann zusätzlich mit zwei Halteösen und den beigelegten Schrauben und Dübeln an der Wand befestigt werden. Abbildung 9: GINA 2 Unterseite Im Standardfall wird die GINA in der Nähe des GIN-Anschlusses montiert. 3.4.2 Inbetriebnahme Eine ordnungsgemäße Inbetriebnahme der GINA wird durch einen Techniker des jeweiligen Zugangsnetz-Providers (Unternehmen, das die physische Verbindung zum GIN herstellt) sichergestellt. Der Techniker verbindet die GINA mit dem Kartenlesegerät (oder auch mehreren) und schließt die GINA mit dem mitgelieferten Netzteil an das Stromnetz an. Bitte beachten Sie, dass das Laden der GINAAnwendungen bis zu 15 Minuten dauern kann. November 2015 11 Version Rel. 15b Bitte vertauschen Sie nicht die Netzteile von GINA, Kartenleser und Router, da diese mit unterschiedlichen Spannungen betrieben werden. 3.4.3 Funktion GINA Generation 1 Der Betriebszustand der GINA 1 wird mit 4 Leuchtdioden angezeigt. Abbildung 10: Leuchtdioden der GINA 1 Leuchtdiode Beschreibung Grün – Online Modus, d.h. die GINA ist über das GIN mit dem e-card Server verbunden Online Orange – Offline Modus, d.h. die GINA hat keine Verbindung zum e-card Server ( siehe Handbuch Konsultationsverwaltung Kapitel Störfälle) Power Grün – die GINA ist an das Stromnetz angeschlossen Ready Grün – das Betriebssystem ist korrekt auf der GINA geladen, unabhängig vom Betriebszustand vorhandener Applikationen Error Rot – ein Defekt liegt vor, bitte wenden Sie sich an die Serviceline Im Normalfall sollten die Leuchtdioden Online, Power und Ready grün leuchten. Die Leuchtdiode Error soll nicht leuchten. Version Rel. 15b 12 November 2015 3.4.3.1 Fehlerfälle GINA Generation 1 Empfohlene Vorgehensweise nach einem Stromausfall: Sollte wider Erwarten der Startvorgang nicht fehlerfrei ablaufen, ist es ratsam den Router UND die GINA auszuschalten bzw. abzustecken und dann die Geräte in folgender Reihenfolge unter Einhaltung der in Punkt 2 genannten Wartezeit in Betrieb zu nehmen: 1. Router einschalten 2. 10-15 Minuten warten, danach GINA und Kartenleser an den Strom anschließen. Power leuchtet nicht Bitte überprüfen Sie, ob die GINA an das Stromnetz angeschlossen ist. Ready leuchtet nicht Das GINA-Betriebssystem konnte nicht korrekt geladen werden, nehmen Sie die GINA vom Stromnetz, warten Sie ca. 10 Sekunden und schließen Sie dann die GINA wieder an die Stromversorgung an. Ready blinkt Auf der GINA ist ein Fehler aufgetreten. Bitte warten Sie bis die Leuchtdiode Ready wieder leuchtet. Dieser Vorgang kann eine Stunde überschreiten. Falls nach diesem Zeitraum das Blinken nicht aufhört, wenden Sie sich an die Serviceline. Error leuchtet rot Ein Defekt liegt vor, bitte wenden Sie sich an die Serviceline. November 2015 13 Version Rel. 15b 3.4.4 Funktion GINA Generation 2 Abbildung 11: GINA 2 Statusanzeige Der Betriebszustand der GINA wird mit 2 Leuchtdioden und einer zweistelligen Statusanzeige dargestellt. Leuchtdiode Beschreibung POWER Grün – die GINA ist an das Stromnetz angeschlossen READY Grün – die GINA ist betriebsbereit. Diese Anzeige erscheint im Normalfall zwischen 5 und 10 Minuten nach Starten der GINA. STATUS Im Normalbetrieb ist die Anzeige nach dem Startvorgang ausgeschalten. Wenn ein Statuscode länger als 1 Minute angezeigt wird, befindet sich die GINA im Fehlerzustand (Lösungen siehe Kapitel Fehlerfälle). Im Normalfall sollten die Leuchtdioden POWER und READY grün leuchten. Die Statusanzeige sollte im Normalbetrieb ausgeschalten sein. Version Rel. 15b 14 November 2015 3.4.4.1 Fehlerfälle GINA Generation 2 Empfohlene Vorgehensweise nach einem Stromausfall: Sollte wider Erwarten der Startvorgang nicht fehlerfrei ablaufen, ist es ratsam den Router UND die GINA auszuschalten bzw. abzustecken und dann die Geräte in folgender Reihenfolge unter Einhaltung der im Punkt 2 genannten Wartezeit in Betrieb zu nehmen: 1. Router einschalten 2. Ca. 10 Minuten warten, danach GINA und Kartenleser an den Strom anschließen. Leuchtdiode Beschreibung POWER leuchtet nicht Bitte überprüfen Sie, ob die GINA an das Stromnetz angeschlossen ist. Beachten Sie auch, dass die Leuchtdiode am Netzteil leuchtet und die Kabel fest gesteckt sind. READY leuchtet nicht Wenn diese Leuchtdiode 15 Minuten nach Starten der GINA nicht leuchtet, wenden Sie sich an die Serviceline. Um die Anzeige von Fehlern zu konkretisieren, bietet die GINA Generation 2 einen zweistelligen Statuscode. Statuscode Beschreibung 01, 12 Information - die GINA startet gerade die e-card Anwendung. Dieser Statuscode sollte nach einer Minute wieder automatisch erlöschen. 02 Information - die GINA installiert sich neu (Rescue). Dieser Vorgang dauert rund 30 Minuten. In dieser Zeit kann das Gerät nicht benutzt werden. 0F Offline – Anwendungen können derzeit den e-card Server nicht erreichen. ( siehe Handbuch Konsultationsverwaltung Kapitel Störfälle) 23, 24, 25, 26 Die GINA kann den Router nicht erreichen. Prüfen Sie, ob das LAN-Kabel an der GINA und am Router angeschlossen und ob der Router eingeschalten ist. Eventuell ist das LAN-Kabel beschädigt. Bitte tauschen Sie dieses. 55 Entfernen Sie die USB Geräte und starten Sie die GINA neu. Trennen Sie dazu die GINA für 10 Sekunden von der Stromversorgung. Bleibt der Fehler bestehen oder wird ein anderer Statuscode länger als eine Minute angezeigt, notieren Sie bitte den Statuscode und wenden Sie sich an die Serviceline. 3.4.5 Reinigung Die GINA darf nur mit einem trockenen Tuch abgewischt werden. Dringt Feuchtigkeit in das Gehäuse ein, kann die empfindliche Elektronik beschädigt werden! November 2015 15 Version Rel. 15b 3.5 Bildschirm und Tastatur Abbildung 12: Bildschirm und Tastatur Um am e-card System teilnehmen zu können, brauchen Sie aufgrund der GINA keinen eigenen PC. Um Daten erfassen und lesen zu können, ist jedoch ein Bildschirm und eine Tastatur (beides wird an die GINA angesteckt) unbedingt nötig. Bitte beachten Sie, dass Sie nur Tastaturen mit einem USB-Anschluss oder einem passenden Adapter an die GINA anschließen können. 3.5.1 Installation Falls Sie einen Monitor und eine Tastatur direkt an die GINA anschließen, können Sie dies folgendermaßen tun: Schließen Sie die Tastatur an der USB-Schnittstelle an der Vorderseite (in der Generation 2 auch an der Rückseite) der GINA an. Abbildung 13: USB-Anschlüsse der GINA Generation 1 Abbildung 14: USB-Anschlüsse der GINA Generation 2 Vorderseite Version Rel. 15b 16 November 2015 Abbildung 15: USB-Anschlüsse der GINA Generation 2 Rückseite An der Rückseite der GINA können Sie einen Monitor oder einen Flachbildschirm mit einem Standard-VGA-Anschluss (handelsüblicher Monitoranschluss) anstecken. Abbildung 16: Monitoranschluss der GINA Bei der GINA Generation 2 besteht die Möglichkeit zusätzlich zum VGA-Anschluss einen Monitor mit einem DVI Anschluss anzustecken. Abbildung 17: USB-Anschlüsse der GINA Generation 2 Rückseite November 2015 17 Version Rel. 15b 3.6 Kartenlesegerät Abbildung 18: Kartenlesegerät Das Kartenlesegerät dient zum „Lesen“ von e-cards und Ordinationskarten. Dieses Gerät benötigt lediglich einen Leseschlitz, da die Ordinationskarte nicht permanent stecken bleiben muss. Sie können ein oder mehrere Kartenlesegeräte mit der GINA verwenden. Ein Kartenlesegerät kann – genauso wie die GINA - von mehreren Arbeitsplätzen verwendet werden. 3.6.1 Inbetriebnahme Eine ordnungsgemäße Inbetriebnahme des Kartenlesegeräts wird durch den Techniker des jeweiligen Zugangsnetz-Providers sichergestellt. Der Techniker verbindet das Kartenlesegerät mit der GINA und steckt es mit dem mitgelieferten Netzteil an das Stromnetz an. 3.6.2 Funktion Der Betriebszustand des Kartenlesegerätes und der Zugriff auf eine Karte werden mittels 2 Leuchtdioden angezeigt. Ist das Kartenlesegerät an das Stromnetz angeschlossen und betriebsbereit, so leuchtet die grüne Leuchtdiode – Karten können nun gesteckt werden. Wird eine e-card oder Ordinationskarte in den Kartenschlitz eingeführt, so beginnt die rote Leuchtdiode zu blinken und Daten werden von der Karte gelesen. Solange die rote Leuchtdiode blinkt, ziehen Sie keinesfalls die Karte aus dem Schlitz! Version Rel. 15b 18 November 2015 Im Normalfall leuchtet die grüne Leuchtdiode durchgehend grün und erlischt beim Stecken einer Karte. Der Zugriff auf die Karte wird durch das Blinken der roten Leuchtdiode signalisiert. 3.6.3 Fehlerfälle Fehlerfall Maßnahme Nach dem Anstecken leuchten beide Leuchtdioden und gehen nicht aus. Der Kartenleser ist defekt. Bitte wenden Sie sich an die Serviceline. Nach dem Anstecken leuchtet keine der beiden Leuchtdioden. Bitte überprüfen Sie, ob der Kartenleser an das Stromnetz angeschlossen ist, andernfalls ist der Kartenleser defekt. Die rote Leuchtdiode blinkt periodisch, die grüne Leuchtdiode leuchtet. Eine e-card oder eine Ordinationskarte steckt im Kartenleser, aber es tritt ein allgemeiner Fehler auf. Bitte wenden Sie sich an die Serviceline. 3.6.4 Reinigung Das Kartenlesegerät ist nur mit einem trockenen Tuch abzuwischen. Dringt Feuchtigkeit in das Gehäuse ein, kann die empfindliche Elektronik beschädigt werden! 3.7 Netzverbindung Zum Betrieb des e-card Systems in der Ordination wird eine leistungsfähige Verbindung zum GIN benötigt (Standard- und Ersatzanbindung). November 2015 19 Version Rel. 15b 4 Gesetzliche Grundlagen Der Gesetzesauftrag der 56. ASVG-Novelle lautet, dass die e-card als Schlüsselkarte zu gestalten ist, die berechtigten Personen Zugriff auf persönliche Daten, die bei anderen Stellen gespeichert sind, ermöglichen soll. Weiters wurden Vertragsärzte durch die 59. ASVG-Novelle ab 1. Jänner 2003 sowie andere Vertragspartner gemäß § 349a ASVG ab 1. Jänner 2004 dazu verpflichtet, die für die Patienten erbrachten Leistungen mit den Versicherungsträgern nach einheitlichen Grundsätzen elektronisch abzurechnen. Dieser gesetzliche Auftrag wird nun durch die Möglichkeit der Datenübernahme aus dem e-card System in die Vertragspartner-Software erleichtert. Version Rel. 15b 20 November 2015 5 Verwendung einer Vertragspartner-Software mit integriertem e-card System Sollte der Hersteller Ihrer Vertragspartner-Software das e-card System bereits integriert haben, stellen sich die Oberflächen so dar, wie Sie sie von Ihrer Vertragspartner-Software gewöhnt sind. In diesem Fall sind vor allem jene Teile des Handbuches wichtig, die mit gekennzeichnet sind. November 2015 21 Version Rel. 15b 6 Anwendungen auf der GINA starten 6.1 Verwenden eines Webbrowsers Starten Sie den Internet-Browser Ihres Computers, geben Sie in der Adressleiste die URL z.B. https://192.168.14.23 (die genaue Adresse erfahren Sie vom jeweiligen Techniker des ZugangsnetzProviders) ein und bestätigen Sie mit [Enter]. Wenn Sie eine Verbindung zur GINA hergestellt haben, sehen Sie folgende Bildschirmmaske: Abbildung 19: Startmenü – Maske 000 Wählen Sie [Am e-card Produktivsystem anmelden], um sich mittels http am Produktivsystem anzumelden. Wählen Sie [Am e-card Produktivsystem anmelden (verschlüsselt)], um sich mittels https am Produktivsystem anzumelden. In Abhängigkeit der Art der Anmeldung (http oder https) bzw. des verwendeten WEB-Browsers und des Betriebssystem werden Sie vor dem weiteren Dialogaufbau zur Maske 00A weitergeleitet ( siehe Kapitel Information(en) zum Dialogaufbau. Mit [GINA konfigurieren] können Sie grundlegende Systemeinstellungen vornehmen ( siehe Kapitel GINA konfigurieren). Wählen Sie [Systemstatusinformationen anzeigen], um den Verbindungsstatus beziehungsweise den LAN-Kartenleserstatus anzuzeigen und den Kartenlesezugriff zu testen ( siehe Kapitel Systemstatusinformationen anzeigen). Version Rel. 15b 22 November 2015 Mit [Weiterführende Informationen bzgl. Verschlüsselung] werden sie auf eine Webseite der Sozialversicherung weitergeleitet, die Hilfestellungen und Informationen zur verschlüsselten Kommunikation mit dem e-card Produktivsystem zur Verfügung stellt. Der Link [Weiterführende Informationen bzgl. Verschlüsselung] wird Ihnen nur angezeigt wenn Sie sich mittels http auf die GINA verbinden. Bei Nutzung von https wird ihnen zur Anmeldung am e-card System nur der Link [Am e-card Produktivsystem anmelden (verschlüsselt)] angezeigt. 6.1.1 Informationen zum Dialogaufbau Im Zuge des Dialogaufbaus wird überprüft, ob Ihr Browser und Ihr Betriebssystem aktuell sind, sowie ob Sie sich für die verschlüsselte oder die unverschlüsselte Anmeldung entschieden haben. In Abhängigkeit der Prüfergebnisse werden Ihnen entsprechende Informationen angezeigt: Information bezüglich der Möglichkeit der verschlüsselten Anmeldung Sie erhalten diese Information, wenn Sie die unverschlüsselte Anmeldung am Produktivsystem gewählt haben. Damit Sie diese Information nicht mehr erhalten, wählen Sie im Startmenü den Menüpunkt [Am e-card Produktivsystem anmelden (verschlüsselt)]. Beachten Sie bitte, dass Sie über den eingebundenen Link [Weiterführende Informationen bzgl. Verschlüsselung] alle weiterführenden Informationen zur verschlüsselten Anmeldung erhalten. Information bezüglich des Browsers bzw. der Browserversion Sie erhalten diese Information, wenn Sie mit einer nicht unterstützen oder veralteten Browserversion arbeiten. Dadurch können Sicherheitsprobleme Fehlfunktionen oder Probleme bei der Darstellung der Seiten auftreten. Damit Sie diese Information nicht mehr erhalten, aktualisieren Sie Ihren Browser bzw. steigen Sie auf einen unterstützten Browser um. Informationen zu unterstützten Browsern und aktuellen Versionen finden Sie in der aktuellen Releaseinformation auf www.chipkarte.at/ im Bereich PARTNER | ARZT | Aktuell. Bei nicht unterstützten Browsern wird ein Link [Weiterführende Informationen] angezeigt, der zu der aktuellen Liste mit unterstützten Browsern auf www.chipkarte.at führt. Eine Onlineüberprüfung Ihres aktuellen Browsers können Sie unter http://www.peeringpoint.at/browsersicherheitscheck/ vornehmen. Information bezüglich des Betriebssystems Sie erhalten diese Information, wenn Sie sich mit einem veralteten Betriebssystem am e-card System anmelden, weil Betriebssysteme, für die der Betriebssystemhersteller keine Sicherheits-Updates mehr zur Verfügung stellt, nicht unterstützt werden. Um diese Information nicht mehr zu erhalten, aktualisieren Sie bitte Ihr Betriebssystem. November 2015 23 Version Rel. 15b Auf dieser Maske können eine, zwei oder alle drei Informationen angezeigt werden. Die Maske wird nicht angezeigt, wenn Sie sich mit aktuellen Browsern und Betriebssystemen verschlüsselt am e-card System anmelden. Abbildung 20: Information(en) zum Dialogaufbau – Maske 00A Bestätigen Sie die Kenntnisnahme der Informationen [Zur Kenntnis genommen] um mit dem Anmelden am e-card System fortzufahren oder wählen Sie [Zurück zum Startmenü] um zurück zum Startmenü zu gelangen. Version Rel. 15b 24 November 2015 6.2 Verwenden einer textbasierten Oberfläche Nach dem Hochstarten der GINA erhalten Sie automatisch ein Menü zum Starten der GINAAnwendungen. Abbildung 21: Textbasierte Oberfläche – Maske 000 Wählen Sie [Am e-card Produktivsystem anmelden], um sich am Produktivsystem anzumelden. Mit [GINA konfigurieren] können Sie grundlegende Systemeinstellungen vornehmen ( siehe Kapitel GINA konfigurieren). Wählen Sie [Systemstatusinformationen anzeigen], um den Verbindungsstatus beziehungsweise den LAN-Kartenleserstatus anzuzeigen und den Kartenlesezugriff zu testen ( siehe Kapitel Systemstatusinformationen anzeigen). Die in Klammern gesetzten Buchstaben auf den Schaltflächen ermöglichen eine schnelle Bedienung der Oberfläche. Nähere Informationen über die Bedienung mit Shortcuts: siehe Kapitel Tastenkombinationen (Shortcuts). November 2015 25 Version Rel. 15b 7 Anmelden am e-card System Nach Auswahl des Menüpunktes [Am e-card Produktivsystem anmelden] / [Am e-card Produktivsystem anmelden (verschlüsselt)] bzw. nach Bestätigung der Informationen zum Dialogaufbau, werden Sie aufgefordert, die Ordinationskarte zu stecken. Sie können maximal 20 Verbindungen von maximal 10 Arbeitsplätzen zur GINA-Software herstellen. Diese Verbindungen können über einen Webbrowser, ein VT100 Terminal, die Arzt-Software oder durch direkten Anschluss von Tastatur und Monitor hergestellt werden. 7.1 Ordinationskarte in das Kartenlesegerät stecken Abbildung 22: Anmeldung – Maske 001 Wählen Sie aus der Liste der Kartenlesegeräte jenes aus, welches Sie für den aktuellen Dialog verwenden möchten (diese Möglichkeit besteht nur, wenn mehrere Geräte zur Verfügung stehen) und stecken Sie die Ordinationskarte in das gewählte Kartenlesegerät. Ist Ihre Ordinationskarte defekt, erhalten Sie eine entsprechende Meldung und können Ihre Zweitkarte benutzen. Im linken oberen Bereich (unterhalb des grünen Balkens) der Maske wird Ihnen das Systemdatum angezeigt. Bestätigen Sie mit [Weiter]. Bitte bedenken Sie: Ohne Ordinationskarte ist kein Systemzugriff möglich. Version Rel. 15b 26 November 2015 7.1.1 Transport-PIN eingeben Falls Sie sich das erste Mal am e-card System anmelden, müssen Sie Ihre Ordinationskarte zur weiteren Verwendung mit dem Transport-PIN-Code freischalten. Dies erfolgt in der Regel bei der Installation des e-card Systems. Abbildung 23: Transport-PIN setzen – Maske 003 Sie müssen den Transport-PIN-Code beim erstmaligen Dialogaufbau ändern, da sonst das Weiterarbeiten mit dem e-card System nicht möglich ist. Der PIN-Code ist eine frei wählbare Kombination aus 4 bis 8 Ziffern ( siehe Kapitel Identifikationsnummer (PIN) für die Ordinationskarte ändern). Den Transport-PIN-Code entnehmen Sie dem PIN-Brief. Nach dreimaliger fehlerhafter Eingabe des Transport-PINCodes ist es nicht mehr möglich, die Ordinationskarte mit dem PUK-Code zu entsperren – sie ist endgültig gesperrt! November 2015 27 Version Rel. 15b 7.2 Identifikationsnummer (PIN) Nun werden die Daten Ihrer Ordinationskarte eingelesen, und Sie werden zur Eingabe Ihres PINCodes aufgefordert. Der PIN-Code ist eine frei wählbare Kombination aus 4 bis 8 Ziffern ( siehe Kapitel Identifikationsnummer (PIN) für die Ordinationskarte ändern). Abbildung 24: PIN Eingabe – Maske 002 Bestätigen Sie mit [Weiter]. Bei mehrmalig falscher PIN-Code Eingabe werden Sie aufgefordert, den PUK-Code zur Entsperrung der Ordinationskarte einzugeben. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie PIN- und PUKCode wie Ihren Arztstempel sicher, aber doch griffbereit verwahren! Version Rel. 15b 28 November 2015 7.3 PUK Eingabe Abbildung 25: PUK Eingabe – Maske 003 Nach mehrmaliger Eingabe des falschen PIN-Codes wird Ihre Ordinationskarte gesperrt. Um diese Sperrung aufzuheben, müssen Sie den PUK-Code und zweimal den neuen PIN-Code eingeben. Den PUK-Code entnehmen Sie bitte dem PIN-Brief. November 2015 29 Version Rel. 15b 7.4 Ordinationsadresse und Tätigkeitsbereich Die Abfrage der gerade aktuellen Ordinationsadresse und des aktuellen Tätigkeitsbereiches erfolgt nur, wenn Sie mehr als eine Ordination sowie Tätigkeitsbereiche unter ein und derselben Vertragspartnernummer besitzen. Sollte das nicht der Fall sein, entfällt dieser Schritt. Abbildung 26: Auswahl der Ordinationsadresse – Maske 004 Wählen Sie aus der Liste der verfügbaren Adressen/Tätigkeitsbereiche jene aus, unter der Sie den aktuellen Dialog führen wollen. Bestätigen Sie mit [Weiter]. Sie können nach erfolgreicher Anmeldung Korrekturen und Abfragen der Konsultationsdaten einerseits für jede vorhandene Ordinationsadresse als auch für jeden vorhandenen Tätigkeitsbereich durchführen - unabhängig von der für die Anmeldung gewählten Ordinationsadresse samt Tätigkeitsbereich. Version Rel. 15b 30 November 2015 7.5 Status und Voreinstellungen Nach erfolgreicher Anmeldung bekommen Sie eine Information über den Status Ihrer Anmeldung und Ihrer Voreinstellungen, die Sie für den aktuellen Dialog getroffen haben. Abbildung 27: Status und Voreinstellungen – Maske 005 Hier können Sie das voreingestellte Fachgebiet überprüfen, und für den Fall, dass Sie mehr als ein Fachgebiet ausüben, das für den aktuellen Dialog passende auswählen. Falls nur ein Fachgebiet zur Auswahl steht, haben Sie hier keine Auswahlmöglichkeit. Z.B. können Sie das hier gewählte Fachgebiet natürlich für jede einzelne Konsultation (bei deren Erfassung) ändern – hier treffen Sie nur eine dialogspezifische Voreinstellung. Die hier vorgenommenen dialogspezifischen Einstellungen können Sie auch dauerhaft (für alle Dialoge) im Anwendungsmenü über den Punkt [Allgemeine Systemeinstellungen ändern] ( siehe Kapitel Allgemeine Systemeinstellungen ändern) vornehmen. Weiters bekommen Sie einen Überblick über Ihren gewählten Tätigkeitsbereich die Kartennummer der von Ihnen verwendeten Ordinationskarte, die zuvor ausgewählte Ordinationsadresse, die eventuell fehlgeschlagenen PIN-Eingabeversuche, die eventuell fehlgeschlagenen Dialoganmeldungen seit der letzten erfolgreichen Anmeldung. November 2015 31 Version Rel. 15b Fehlgeschlagene PIN-Eingabeversuche und Dialoganmeldungen sind aus sicherheitstechnischen Gründen wichtige Informationen um zu erkennen, ob eine unbefugte Person versucht hat, sich Zugang zum e-card System zu verschaffen. Die wichtigsten dieser Informationen werden permanent in der Kopfzeile angezeigt. Bestätigen Sie mit [OK], um anschließend ins Anwendungsmenü zu gelangen. Version Rel. 15b 32 November 2015 8 Anspruchs- und Gültigkeitsprüfung 8.1 Gültigkeitsprüfung der e-card bzw. Bürgerkarte Was wird geprüft? Ist die ins Kartenlesegerät gesteckte e-card bzw. Bürgerkarte gültig? Die e-card bzw. Bürgerkarte kann entweder defekt oder gesperrt sein. Bitte weisen Sie den Patienten darauf hin, dass die Ihnen übergebene e-card gesperrt oder defekt ist. Was sind die Konsequenzen bei einer ungültigen e-card bzw. Bürgerkarte? Sie erhalten vom e-card Server die Meldung, ob die ins Kartenlesegerät gesteckte e-card bzw. Bürgerkarte defekt oder gesperrt ist. Der Patient muss sich selbst darum bemühen wieder in den Besitz einer gültigen e-card bzw. Bürgerkarte zu gelangen. Bei einer ungültigen e-card können Sie dem Patienten nun empfehlen, sich mit dem für ihn zuständigen KV-Träger oder der Serviceline in Verbindung zu setzen. Trotzdem können Sie mittels Eingabe seiner SV-Nummer und Stecken Ihrer Ordinationskarte mit der Anspruchsabfrage fortfahren. Bei einer ungültigen Bürgerkarte können Sie dem Patienten nun empfehlen, sich mit seinem Zertifizierungsdienstanbieter in Verbindung zu setzen. Gründe für die negative Gültigkeitsprüfung: Der Patient hat aufgrund einer Namensänderung eine neue e-card erhalten. Die alte, die er Ihnen irrtümlich vorlegt, wurde bereits gesperrt. Die e-card ist gesperrt, weil sie verloren/gestohlen gemeldet wurde. (Sie können den Patienten darauf hinweisen, dass ihm im Zuge der Verlustmeldung eine neue ecard ausgestellt wurde.) Die e-card bzw. Bürgerkarte ist defekt. Was sind die Möglichkeiten bei ungültiger e-card? Es besteht die Möglichkeit, Anspruchsdaten mit Eingabe der Sozialversicherungsnummer abzufragen bzw. auch Konsultationen ohne e-card zu erfassen. Um sicherzustellen, dass der Patient Ihnen die e-card nachbringt, können Sie Depotzahlungen verlangen. Lassen Sie sich vom Patienten unbedingt dessen Leistungsanspruch durch Unterschrift bestätigen. (Die Unterschrift kann auch von der Begleitperson geleistet werden, sollte der Patient dazu (noch) nicht selbst in der Lage sein.) November 2015 33 Version Rel. 15b 8.2 Gültigkeitsprüfung der SV-Nummer Was wird geprüft? Ist die eingegebene SV-Nummer korrekt? Die Sozialversicherungsnummer wird durch eine Prüfziffernrechnung auf Plausibilität geprüft. Was sind die Konsequenzen bei ungültiger SV-Nummer? Sie erhalten die Information, dass die eingegebene Sozialversicherungsnummer nicht gültig ist. Was sind die Möglichkeiten bei ungültiger SV-Nummer? Sie können die Eingabe korrigieren oder, wenn es sich nicht um einen Eingabefehler gehandelt hat: Können Sie die SV-Nummer über das Sozialversicherungsnummernabfrageservice (SAS) ( siehe Kapitel Sozialversicherungsnummer abfragen) ermitteln. mit einem KV-Träger Kontakt aufnehmen, um so die richtige Sozialversicherungsnummer zu erfahren. oder die richtige SV-Nummer über das Serviceportal ( siehe Handbuch Serviceportal www.sozialversicherung.at (eSV)) erfahren. Natürlich können Sie z.B. die Konsultation auch noch später erfassen, sobald Ihnen die korrekte SV-Nummer vorliegt. Version Rel. 15b 34 November 2015 8.3 Versicherungsrechtliche Anspruchsprüfung Was wird geprüft? Darf der Patient auf Rechnung des angegebenen KV-Trägers Leistungen in Anspruch nehmen (Versicherungsfall der Krankheit, Versicherungsfall der Mutterschaft, Mutter-KindPass-Leistungen, Leistungen der Zahnbehandlung oder des Zahnersatzes bzw. Vorsorgeuntersuchungen)? Die Zugehörigkeit des Patienten zu einem KV-Träger bzw. die Leistungszuständigkeit des KV-Trägers hängen versicherungsrechtlich vom Eintritt bestimmter Umstände (z.B. Aufnahme einer Beschäftigung) ab. Diese Umstände werden vom Patienten oder dessen Dienstgeber dem zuständigen KV-Träger gemeldet und stehen sodann am e-card Server zur Verfügung. Wesentlich für das e-card System ist das Vorliegen eines Anspruches zum Zeitpunkt der Überprüfung. Kann der versicherungsrechtliche Anspruch nicht online überprüft werden (z.B. Hausbesuch), sollten Sie eine Nachweisalternative wählen, z.B. können Sie sich vom Patienten dessen Anspruch schriftlich bestätigen lassen. Was sind die Konsequenzen bei negativer versicherungsrechtlicher Anspruchsprüfung? Ist als Ergebnis der Anspruchsprüfung der vom Patienten angegebene KV-Träger nicht leistungszuständig, wird diese Konsultation nicht am e-card Server gespeichert und kann auch nicht abgerechnet werden. Sie erhalten eine dementsprechende Meldung, wobei das e-card System hier unterscheidet, ob der Patient überhaupt keinen Leistungsanspruch hat (negative Anspruchsprüfung, Konsequenz: Privatpatient) oder nur der eingegebene KV-Träger falsch ist. Was sind die Möglichkeiten bei negativer versicherungsrechtlicher Anspruchsprüfung? Sollte nur der eingegebene KV-Träger falsch sein, können Sie beim Patienten nochmals rückfragen und Ihre Eingaben korrigieren. Ist kein KV-Träger leistungszuständig oder ist der automatische Ermittlungsversuch nicht erfolgreich, können Sie dem Patienten eine Privathonorarnote ausstellen. Hat Ihr Patient erst kürzlich eine berufliche Tätigkeit aufgenommen, kann es sein, dass seitens des Dienstgebers noch keine Anmeldung beim zuständigen KV-Träger erfolgt bzw. die Meldung des Dienstgebers noch nicht am e-card Server erfasst ist. In diesem Fall können Sie den Patienten darauf hinweisen, dass er sich beim Genehmigungsdienst des zuständigen KV-Trägers ( siehe Handbuch Konsultationsverwaltung Kapitel Genehmigungsdienst beim KV-Träger) einen vorläufigen Anspruchsnachweis besorgen kann. Legt Ihnen der Patient diesen in weiterer Folge vor, können Sie ihn auf SV-Kosten behandeln. Sie können zusätzlich über den Genehmigungsdienst des vermutlich November 2015 35 Version Rel. 15b leistungszuständigen KV-Trägers einen temporären KV-Anspruch für den Patienten frei schalten lassen. Dieser Anspruch ist sofort im e-card System verfügbar. Version Rel. 15b 36 November 2015 9 Informationsdienste Hier können Sie sich zusätzliche Informationen anzeigen lassen. 9.1 Menüeintrag wählen Abbildung 28: Informationsdienste anzeigen – Anwendungsmenü – Maske 008 Um sich zusätzliche Informationen anzeigen zu lassen, wählen Sie im Anwendungsmenü [Informationsdienste]. November 2015 37 Version Rel. 15b 9.2 Menü Informationsdienste Abbildung 29:Informationsdienste anzeigen – Menü Informationsdienste – Maske 800 Unter [Verträge anzeigen] können Sie sich die aktuellen Verträge, je nach Ordinationsadresse mit den einzelnen KV-Trägern anzeigen lassen. Mit [SV-Nummer abfragen] können Sie mit Hilfe des Sozialversicherungsnummernabfrage Service (SAS) die Sozialversicherungsnummer eines Patienten ermitteln. Durch Eingabe der SV-Nummer haben Sie über [Patientendaten abfragen] die Möglichkeit Namen, Geburtsdatum und Todesdatum Ihrer Patienten zu überprüfen. Version Rel. 15b 38 November 2015 9.3 Verträge anzeigen Abbildung 30:Verträge anzeigen – Maske 810 Hier sehen Sie die aktuellen Verträge und Ihre Berechtigungen mit den einzelnen KV-Trägern. Spalte vz. KV-Träger Hier sehen Sie die Kurzbezeichnung des verrechnungszuständigen KV-Trägers, mit dem Sie einen Vertrag eingegangen sind ( siehe Kapitel Liste der KV-Träger). Spalte lz. KV-Träger Hier sehen Sie die Kurzbezeichnung des leistungszuständigen KV-Trägers ( siehe Kapitel Liste der KV-Träger). Spalte Fachgebiet Hier sehen Sie den Fachgebietscode ( siehe Kapitel Liste der Fachgebiete). Spalte Bezugsbereich Hier sehen Sie den Bereich, auf den sich der Vertrag bezieht. Folgende Varianten sind möglich: KU: Kurative Medizin GU: Vorsorgeuntersuchung Spalte Vertragstyp Hier sehen Sie, um welchen Typ des Vertrages es sich handelt. Folgende Möglichkeiten bestehen: KU: kurativer Vertrag November 2015 39 Version Rel. 15b GU: Vorsorgeuntersuchungsvetrag REZ: Rezepturrecht HAPO: Bescheid zur Führung einer Hausapotheke Spalte KR Hier sehen Sie, ob ein Vertrag mit Konsultationsrecht vorliegt. Folgende Varianten sind möglich: J: Ja N: Nein Spalte RR Hier sehen Sie, ob ein Rezepturrecht vorliegt. Folgende Varianten sind möglich: J: Ja N: Nein Falls sich die Anzeige der Verträge über mehrere Bildschirmseiten erstreckt, erhalten Sie die Schaltflächen [Vorige Seite] und [Nächste Seite] angezeigt, um zu blättern. Falls Sie mehr als eine Ordinationsadresse/Tätigkeitsbereich haben, können Sie mit [Vorige Ord./Tätigkeitsb.] und [Nächste Ord./Tätigkeitsb.] in der Anzeige der Ordinationen/Tätigkeitsbereiche blättern. Wählen Sie [Zurück zum Menü], um zum Informationsdienste-Menü zu gelangen. Version Rel. 15b 40 November 2015 9.4 Sozialversicherungsnummer abfragen Abbildung 31:SV-Nummer abfragen – Maske 801 Hier können Sie durch Eingabe von Familienname, Vorname und Geburtsdatum die Sozialversicherungsnummer eines Versicherten abfragen. Fam.name Geben Sie hier den Familiennamen der Person ein (max. 70 Zeichen). Vorname Geben Sie hier den Vornamen der Person ein (max. 70 Zeichen). Geburtsdatum Geben Sie hier das Geburtsdatum der Person im Format TT.MM.JJJJ (z.B.: 26.02.1972) ein. Bei Namen, die aus mehreren Namensteilen bestehen, wie zusammengesetzte Familiennamen oder Doppelnamen, ist als Trennzeichen zwischen den Namensteilen eine Blankstelle (Leerzeichen) oder ein Sonderzeichen „Bindestrich“ bzw. „Hochkomma“ zu setzen (z.B. De’Ville, Mc’Donald, Van der Vorde, Bacher-Fried, Karl-Heinz, Karlheinz, Marie Christin). Beachten Sie, dass alle Felder für die Suche ausgefüllt werden müssen. Sind Geburtstag und -monat nicht bekannt, setzen Sie dafür den 01.01. des Geburtsjahres ein. Sollte das Geburtsjahr auch nicht bekannt sein, kontaktieren Sie den zuständigen KV-Träger. Der Titel einer Person ist nicht Teil der Suchkriterien. November 2015 41 Version Rel. 15b Bestätigen Sie mit [Weiter], um die SV-Nummernabfrage zu starten und um sich das Ergebnis Ihrer Suche anzeigen zu lassen. Mit [Abbrechen] gelangen Sie zum Informationsdienste-Menü. Gründe, warum die SV-Nummernabfrage nicht erfolgreich war: Die Eingabe war nicht richtig oder unvollständig. Zu den eingegebenen Suchkriterien konnte keine Person gefunden werden, für die eine e-card ausgestellt wurde. Zu den eingegebenen Suchkriterien wurden mehrere Personen gefunden. Das Service steht nicht zur Verfügung. 9.4.1 Sozialversicherungsnummernabfrage Suchergebnis Abbildung 32: Sozialversicherungsnummerabfrage Suchergebnis – Maske 802 Hier sehen Sie nun das Suchergebnis. Mit [Neue Suche] können Sie eine neue SV-Nummernabfrage starten. Mit [Beenden] gelangen Sie zum Informationsdienste-Menü. Version Rel. 15b 42 November 2015 9.5 Patientendaten abfragen Abbildung 33:Patientendaten abfragen – Maske 803 Durch Eingabe der Sozialversicherungsnummer Ihres Patienten können Sie dessen Name und Geburtsdatum überprüfen. Falls der Patient als verstorben gemeldet wurde, erhalten Sie ebenfalls eine Information darüber. Bestätigen Sie mit [Weiter], um die Patientendatenabfrage zu starten und um sich das Ergebnis Ihrer Suche anzeigen zu lassen. Mit [Abbrechen] gelangen Sie zum Informationsdienste-Menü. November 2015 43 Version Rel. 15b 9.5.1 Patientendatenabfrage Suchergebnis Abbildung 34: Patientendatenabfrage Suchergebnis – Maske 804 Das Suchergebnis wird zusammenfassend dargestellt. Wurde der Patient von den zuständigen Stellen als verstorben gemeldet, erhalten Sie entweder das konkrete Todesdatum (sofern dies z.B. durch eine Urkunde bestätigt wurde) oder den Hinweis „unbestätigt“ (sofern lediglich eine Todesmeldung, aber keine Bestätigung des Todesdatums vorliegt). Mit [Neue Suche] können Sie eine neue Patientendatenabfrage starten. Mit [Beenden] gelangen Sie zum Informationsdienste-Menü. Version Rel. 15b 44 November 2015 10 Nachrichten anzeigen Hier können Sie Nachrichten, die vom e-card System oder dessen Administratoren gesendet werden, lesen (z.B. Nachrichten über asynchron angeforderte Konsultationsdaten). 10.1 Menüeintrag wählen Abbildung 35: Nachrichten anzeigen – Anwendungsmenü – Maske 008 Um sich Ihre Nachrichten anzusehen, wählen Sie im Anwendungsmenü [Nachrichten anzeigen]. November 2015 45 Version Rel. 15b 10.2 Nachrichten anzeigen In dieser Maske sehen Sie Nachrichten, die Ihnen vom e-card System geliefert werden. Falls keine Nachrichten vorliegen, erfolgt die Anzeige der Meldung „Es liegen derzeit keine Nachrichten für Sie vor“. Falls Sie über die webbasierte Oberfläche arbeiten, öffnet sich ein neues Fenster. Abbildung 36: Nachrichten anzeigen – Maske 605 Wechseln Sie dann zur passenden Anwendung, der die Nachricht zugeordnet ist (z.B. ABS, KONV). Falls sich die Anzeige der Nachrichten über mehrere Bildschirmseiten erstreckt, erhalten Sie die Schaltflächen [Vorige Seite] und [Nächste Seite] angezeigt, um zu blättern. Mit [Fenster schließen] schließt sich dieses Fenster wieder, in der textbasierten Oberfläche kehren Sie zur vorhergehenden Maske zurück. Version Rel. 15b 46 November 2015 11 Allgemeine Systemeinstellungen ändern Unter diesem Menüpunkt lassen sich Voreinstellungen wie z.B. das Standard-Fachgebiet festlegen oder der PIN-Code der Ordinationskarte ändern. 11.1 Menüeintrag wählen Abbildung 37: Allgemeine Systemeinstellungen ändern – Maske 008 Wählen Sie im Anwendungsmenü [Allgemeine Systemeinstellungen ändern]. November 2015 47 Version Rel. 15b 11.2 Allgemeine Systemeinstellungen ändern Abbildung 38: Menü Allgemeine Systemeinstellungen ändern – Maske 020 Unter [Voreinstellungen konfigurieren] können Sie das vorgeschlagene Fachgebiet bei Dialog anmelden einstellen. Unter [Identifikationsnummer (PIN) für Ordinationskarte ändern] können Sie den PIN-Code Ihrer Ordinationskarte ändern. Unter [KV-Trägerlistenanzeige ändern] können Sie die Reihenfolge der KV-Träger verändern. Version Rel. 15b 48 November 2015 11.2.1 Voreinstellungen konfigurieren Abbildung 39: Fachgebiet dauerhaft ändern – Maske 022 Hier können Sie das bevorzugte Vertragsfachgebiet einstellen, sofern Sie mehr als eines haben. Diese Einstellungen werden Ihnen bei jedem neuen Behandlungsfall oder auch nach dem Anmelden mit Ihrer Ordinationskarte ( siehe Kapitel Anmelden am e-card System) standardmäßig vorgeschlagen. D.h. diese Einstellungen werden bei anderen Dialogen erst bei erneutem Anmelden aktiviert. Andere bereits geöffnete Dialoge bleiben davon unberücksichtigt. Mit [Änderungen speichern] werden die von Ihnen vorgenommenen Änderungen gespeichert. Mit [Abbrechen] gelangen Sie wieder ins vorhergehende Menü (Allgemeine Systemeinstellungen ändern) zurück. November 2015 49 Version Rel. 15b 11.2.2 Identifikationsnummer (PIN) für Ordinationskarte ändern Abbildung 40: Identifikationsnummer (PIN) für Ordinationskarte ändern – Maske 021 Aus Sicherheitsgründen geben Sie Ihre alte PIN ein. Danach geben Sie die neue PIN ein. Die PIN darf zwischen 4 und 8 Stellen haben und nur Ziffern beinhalten. Geben Sie die neue PIN in der darunter liegenden Zeile zur Kontrolle erneut ein. Sollte Ihnen bei der Eingabe des neuen PIN-Codes ein Fehler unterlaufen und sich die beiden Eingaben unterscheiden, werden Sie mit einer Fehlermeldung darauf hingewiesen. Mit [Neue PIN speichern] wird die neue PIN gespeichert. Mit [Abbrechen] gelangen Sie wieder ins vorhergehende Menü (Allgemeine Systemeinstellungen ändern) zurück, ohne dass die PIN geändert wurde. Version Rel. 15b 50 November 2015 11.2.3 KV-Trägerlistenanzeige ändern Die Liste der KV-Träger finden Sie auch unter Kapitel Liste der KV-Träger. Abbildung 41: KV-Trägerlistenanzeige ändern – Maske 026 Sie können hier die Reihenfolge der KV-Träger in allen Dialogen, bei denen eine Auswahl des KVTrägers vorgesehen ist, ändern. Schreiben Sie in das Feld für den KV-Träger der an erster Stelle erscheinen soll die Zahl 1, in den zweiten die Zahl 2, usw. Soll ein KV-Träger in der Liste nicht erscheinen, so setzen Sie ein x in das Feld davor. Beachten Sie, dass Sie eine durchgehende Nummerierung der KV-Träger durchführen, da sonst das System die Reihung automatisch korrigiert und etwaige Lücken mit anderen KV-Trägern auffüllt oder bei gleichen Nummern diese korrigiert. Bestätigen Sie mit [Weiter], um eine Vorschau der Änderungen zu sehen. Mit [Abbrechen] gelangen Sie wieder in das vorgehende Menü Allgemeine Systemeinstellungen ändern. November 2015 51 Version Rel. 15b 11.2.3.1 KV-Trägerlistenanzeige ändern Vorschau Hier sehen Sie nun das Ergebnis Ihrer Änderungen in der Reihung der Anzeige der KV-Träger. Abbildung 42: KV-Trägerlistenanzeige ändern – speichern – Maske 027 Mit [Speichern] übernehmen Sie Ihre Einstellungen für das ganze System. Mit [Zurück] gelangen Sie ohne speichern in die vorhergehende Maske zurück. Mit [Abbrechen] gelangen Sie wieder in das Menü Allgemeine Systemeinstellungen ändern. Version Rel. 15b 52 November 2015 11.2.3.2 KV-Träger Liste ändern – Konfiguration durchgeführt Wurde die Änderung der KV-Träger Listen erfolgreich durchgeführt, bekommen Sie folgende Meldung: Abbildung 43: KV-Träger Liste ändern – erfolgreich – Maske 023 Mit [OK] gelangen Sie wieder in das Menü Allgemeine Systemeinstellungen ändern. November 2015 53 Version Rel. 15b 12 Abmelden vom e-card System 12.1 Ordnungsgemäßes Abmelden Abbildung 44: Abmelden vom e-card System – Maske 008 Zum Abmelden wählen Sie den Eintrag [Dialog beenden] im Anwendungsmenü. Version Rel. 15b 54 November 2015 Sie werden in der darauf folgenden Bildschirmmaske noch einmal gefragt, ob Sie den Dialog auch wirklich beenden wollen: Abbildung 45: Ordnungsgemäßes Abmelden – Maske 012 Mit [Beenden] melden Sie sich (diesen Dialog) vom System vollständig ab. Mit [Zurück zum Anwendungsmenü] gelangen Sie wieder zum Anwendungsmenü zurück ohne sich abzumelden (der Abmeldevorgang wurde abgebrochen). 12.2 Gründe für nicht ordnungsgemäßes Abmelden Gründe für nicht ordnungsgemäßes Abmelden und warum eine erneute Anmeldung nötig ist: Sie schließen den Webbrowser. Die Stromversorgung der GINA wird unterbrochen. Eine automatische Trennung der Verbindung mit dem e-card Server tritt ein, wenn Sie für einen längeren Zeitraum keine Tätigkeiten im e-card System durchgeführt haben oder ununterbrochen mit dem ecard Server verbunden waren. Der Systemadministrator beendet serverseitig den Dialog. Es tritt eine Verbindungsstörung zwischen Vertragspartner-EDV und GINA auf. November 2015 55 Version Rel. 15b 13 Fälle außerhalb des e-card Systems Eine e-card erhalten alle in Österreich krankenversicherten Personen und deren Angehörige. Folgende Sachverhalte werden außerhalb des e-card Systems mit anderen Belegen abgewickelt: 13.1 Versicherte ausländischer Versicherungsträger Für Versicherte ausländischer Versicherungsträger gelten grundsätzlich die bisherigen Bestimmungen. Seit 1. Juli 2004 hat jede in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, EWR-Staat oder der Schweiz anspruchsberechtigte Person das Recht eine aushilfsweise medizinische Sachleistung direkt bei einem Vertragspartner in Anspruch zu nehmen. Die auf Grund der Beschwerden des Patienten zu erbringende Sachleistung muss entsprechend der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer des Patienten medizinisch erforderlich sein. Der Patient muss einen gültigen Anspruchsnachweis vorlegen und darf nicht zum Zwecke einer Behandlung eingereist sein. Als beim Leistungserbringer (also bei Ihnen) direkt vorzulegende Anspruchsnachweise gelten: Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die Europäische Krankenversicherungskarte (PEB). Sucht Sie nun ein Patient auf, der im Besitz einer EKVK oder einer PEB ist, gehen Sie wie folgt vor: 1. Überprüfen Sie die Identität des Patienten (z.B. durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises). 2. Die medizinische Notwendigkeit der zu erbringenden Leistungen ist im Hinblick auf die Aufenthaltsdauer des Patienten zu beurteilen. 3. Vom Patienten ist das Formblatt „Erklärung des im EU-Mitgliedstaat, EWR-Staat oder der Schweiz versicherten Patienten bei Inanspruchnahme von Sachleistungen während eines vorübergehenden Aufenthaltes in Österreich“ auszufüllen und zu unterfertigen. Dieses Formblatt ist von Ihnen zu bestätigen und an die örtlich zuständige Gebietskrankenkasse zu übermitteln (aus praktischen Gründen wird die Übermittlung mit den Krankmeldungen empfohlen). Für nähere Informationen über eventuell abweichende Bestimmungen in Ihrem Bundesland kontaktieren Sie bitte Ihre örtlich zuständige GKK. Version Rel. 15b 56 November 2015 13.2 Nicht -Versicherte Möchte ein Nicht-Versicherter eine Vorsorgeuntersuchung bzw. eine Mutter-Kind-PassUntersuchung durchführen lassen, muss er sich nach Vorsprache bei der örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse entweder einen Anspruchsbeleg ausstellen oder über den Genehmigungsdienst des KV-Trägers einen Online-Anspruch für VU und MKP für Nicht-Versicherte setzen lassen (siehe Handbuch Konsultationsverwaltung Kapitel Genehmigungsdienst beim KV-Träger). Dieser eingeschränkte Anspruch ist ausschließlich gültig für Leistungen des Mutter-Kind-Passes und für Vorsorgeuntersuchungen. November 2015 57 Version Rel. 15b 14 Sperre/Neuanschaffung der e-card Bei Verlust oder Beschädigung (Funktionsuntüchtigkeit) der e-card muss sich der Patient an einen KV-Träger oder an die Serviceline hinsichtlich der Sperre der alten und der Ausstellung einer neuen Karte wenden. Bei Vorliegen einer beschädigten e-card oder bei Nichtvorliegen der e-card können Sie Depotzahlungen verlangen. Die Nummer der Serviceline entnehmen Sie entweder der Vorderseite der e-card oder der Rückseite der Ordinationskarte. Version Rel. 15b 58 November 2015 15 Aktualisierung der Software des e-card Systems Die GINA überprüft zyklisch im e-card Rechenzentrum, ob eine Aktualisierung der GINA-Software vorhanden ist. Ist dies der Fall, wird Ihnen dies über eine Meldung im e-card System angezeigt. Sie haben nun die Möglichkeit, die Aktualisierung der e-card Applikation auf der GINA sofort durchzuführen oder eine spezielle Uhrzeit einzustellen, wann diese Aktualisierung erfolgen soll ( siehe Handbuch Allgemeiner Teil Kapitel GINA konfigurieren). Während der Aktualisierungs-Phase kann die GINA nicht verwendet werden. Wählen Sie den Aktualisierungs-Zeitpunkt immer so, dass Sie in Ihrer täglichen Arbeit nicht beeinträchtigt sind (beispielsweise in der Nacht)! Dieser Vorgang (Download) dauert im Normalfall nur wenige Minuten, wird jedoch eine komplette Aktualisierung vorgenommen, also wenn die gesamte e-card Applikation auf der GINA ausgetauscht wird, kann dies bis zu drei Stunden dauern. Während der Aktualisierung erhalten Sie eine Fortschrittsinformation dieses Vorganges am Bildschirm angezeigt. Bitte melden Sie sich nach Beendigung dieses Vorganges erneut an. November 2015 59 Version Rel. 15b 16 Systeminstallation und Konfigurationen Als Teilnehmer am e-card System bestellen Sie bei einem GIN-Zugangsnetz-Provider den Dienst „GIN-Zugangsnetz“. Dieser umfasst einen Standard-Anschluss oder einen Ersatzanschluss, das dazu notwendige Netzwerkequipment, eine GINA, ein LAN-Kartenlesegerät und das Basis-Service. Nach der Bestellung des Dienstes beim Provider wird mit diesem ein Termin vereinbart, bei dem das oben genannte Equipment bei Ihnen installiert wird. Eine genaue Beschreibung des Vorganges können Sie im GIN-Zugangsnetz-Provider-Vertrag nachlesen. Als Vertragspartner werden Sie während der Auslieferung mit Erstgeräten sowie bei Bedarf mit neuen Geräten ausgestattet. Zu diesem Zweck kommt der Techniker des zuständigen GINZugangsnetz-Providers in Ihre Ordination und führt die nötigen Installationen und Konfigurationen durch. Sollten sich nach der durchgeführten Installation bzw. Konfiguration Probleme ergeben oder haben Sie Fragen, setzen Sie sich bitte mit der Serviceline in Verbindung. Weiters können auch Sie (wenn Sie technisch entsprechend geschult sind) gewisse Konfigurationen an der GINA vornehmen. Unter der Adresse www.chipkarte.at finden Sie im Bereich Partner unter dem Menüpunkt Arzt eine aktuelle Liste aller GIN-Zugangsnetz-Provider. 16.1 GINA konfigurieren Nach Auswahl des Menüpunktes [GINA konfigurieren] werden Sie auf die möglichen Auswirkungen bei Änderung der Konfiguration hingewiesen. Änderungen an der GINA-Konfiguration können einen Funktionsausfall Ihrer e-card Anwendung hervorrufen und sollten daher nur von technisch geschultem Personal mit entsprechender Berechtigung (passende Konfigurationsberechtigungskarte) durchgeführt werden. Sie gelangen direkt in das Menü GINA konfigurieren falls Sie diesen Menüpunkt das erste Mal auswählen und noch keine Karte für diesen abgesicherten Konfigurationsbereich berechtigt haben oder diese Sicherheitsfunktion durch den Servicetechniker rückgesetzt wurde. Nach Auswahl des passenden Kartenlesegerätes und Stecken einer für diesen Menüpunkt bereits berechtigten Karte gelangen Sie zur nachfolgenden Maske: Version Rel. 15b 60 November 2015 Abbildung 46: GINA konfigurieren – Maske 210 Um die Liste der manuell konfigurierten LAN Kartenleser zu editieren, wählen Sie [LAN Kartenleser statisch konfigurieren]. Um die Kartenleser zu konfigurieren, wählen Sie [Kartenleser konfigurieren]. Um eine e-card oder eine Ordinationskarte für Systemeinstellungen zu autorisieren, wählen Sie [Konfigurationsberichtigungskarten konfigurieren]. Die Funktion [GINA Tausch – Konfiguration speichern] unterstützt Ihren Servicetechniker beim GINA Tausch. November 2015 61 Version Rel. 15b 16.2 LAN Kartenleser statisch konfigurieren Dieser Menüeintrag ist je nach Konfiguration Ihres Netzwerkes durch den EDV-Systembetreuer (Netzwerkadministrator) auswählbar. Abbildung 47: Kartenleser konfigurieren Übersicht – Maske 227 Hier können Sie LAN Kartenleser zu der Liste der manuell konfigurierten LAN Kartenleser hinzufügen oder auch löschen. Dazu können Sie entweder die IP-Adresse oder den DNS-Namen des jeweiligen LAN Kartenlesers verwenden. Weitere Informationen darüber erhalten Sie von Ihrem EDV-Systembetreuer (Netzwerkadministrator). Mit [Speichern] werden die eingegebenen Daten übernommen und gespeichert. Mit [Abbrechen] gelangen Sie in den Dialog GINA konfigurieren zurück. Version Rel. 15b 62 November 2015 16.3 Kartenleser konfigurieren - Übersicht Abbildung 48: Kartenleser konfigurieren Übersicht – Maske 215 Um bei einem Kartenleser die Kartenleser-ID (Bezeichnung) zu ändern, klicken Sie auf die passende Kartenleser-ID und geben Sie im darauf folgenden Dialog den gewünschten Namen ein. Mit [Zurück] gelangen Sie in den Dialog GINA konfigurieren zurück. 16.3.1 Kartenleser konfigurieren Abbildung 49: Kartenleser konfigurieren – Maske 216 Im Feld Kartenleser-ID ist beim Öffnen der Maske automatisch der änderbare Teil der aktuellen Kartenleser-ID (Bezeichnung des Kartenlesers) voreingestellt. Dieser änderbare Teil der KartenleserID kann nun im Bedarfsfall geändert werden. Die hinter dem Eingabefeld stehende MAC-Adresse ist nicht änderbar. Mit [Speichern] kehren Sie wieder zur Liste der Kartenlesegeräte zurück. Mit [Zurück] kommen Sie zur Liste der Kartenlesegeräte zurück. Mit [Abbrechen] gelangen Sie in den Dialog GINA konfigurieren zurück. November 2015 63 Version Rel. 15b 16.4 Konfigurationsberechtigungskarten konfigurieren - Übersicht Abbildung 50 - Konfigurationsberechtigungskarten konfigurieren - Maske 22A Zum Löschen von Konfigurationsberichtigungskarten wählen Sie die gewünschte Kartennummer aus. Um bestimmte Ordinationskarten oder e-cards für das Menü GINA konfigurieren zu berechtigen, wählen Sie [Hinzufügen]. Sollte die Liste der angezeigten Konfigurationsberechtigungskarten mehrseitig sein, können Sie mit [Vorige Seite] oder [Nächste Seite] zwischen den Seiten blättern. Mit [Zurück] gelangen Sie in den Dialog GINA konfigurieren zurück. Version Rel. 15b 64 November 2015 16.4.1 Konfigurationsberechtigungskarten hinzufügen Abbildung 51 - Konfigurationsberechtigungskarten hinzufügen - Maske 22B Stecken Sie nun die gewünschte Karte in das ausgewählte Kartenlesegerät. Mit [Weiter] wird die Karte erfasst und als konfigurationsberechtigt gespeichert. November 2015 65 Version Rel. 15b 16.4.2 Konfigurationsberechtigungskarten löschen Abbildung 52 - Konfigurationsberechtigungskarten löschen - Maske 22C Mit [Löschen] können Sie die gewählte Karte aus der Liste der konfigurationsberechtigten Karten löschen und damit deaktivieren. Version Rel. 15b 66 November 2015 16.5 GINA Tausch – Konfiguration speichern Abbildung 53 – GINA Tausch – Konfiguration speichern - Maske 226 Diese Funktion ist zur Unterstützung Ihres Servicetechnikers gedacht. Er erhält Informationen über das Datum der letzten Datensicherung sowie Angaben, wann ein manuelles Eingreifen für das Speichern der GINA-Konfiguration notwendig ist. Im Normalfall erfolgen das Speichern und das Laden der GINA-Konfiguration selbstständig. Das manuelle Auslösen der Speichern-Funktionalität ist nur im Fehlerfall durch den Servicetechniker auszuführen. Über [Speichern] wird die neueste Konfiguration der GINA auf dem Server gespeichert. Werden keine Änderungen der Daten zur Letztversion erkannt, kommt es auch zu keiner wiederholten Speicherung. Der Servicetechniker wird über den Erfolg des Speicherns informiert. November 2015 67 Version Rel. 15b 17 Systemstatusinformationen anzeigen 17.1 Menüeintrag wählen Abbildung 54: Systemstatusinformationen anzeigen – Maske 000 Wählen Sie [Systemstatusinformationen anzeigen], um den Verbindungsstatus beziehungsweise den LAN-Kartenleserstatus anzuzeigen und den Kartenlesezugriff zu testen. Version Rel. 15b 68 November 2015 17.2 Systemstatusinformationen anzeigen Abbildung 55: Systemstatusinformationen anzeigen – Maske 100 Mit [Verbindungsstatus anzeigen] können Sie sich den Status der e-card Anwendungen und den Status der Verbindung zum e-card Server anzeigen lassen. Mit [LAN-Katenleserstatus anzeigen] können Sie sich über den Status und die Verfügbarkeit Ihrer Kartenlesegeräte informieren. Mit [Kartenlesezugriff testen] können Sie das Kartenlesegerät und die Ordinationskarte auf Funktionstüchtigkeit prüfen. Mit [GINA-Test durchführen] können Sie sich über Konfiguration und Status der e-card Komponenten informieren. November 2015 69 Version Rel. 15b 17.3 Verbindungsstatus anzeigen Abbildung 56: Verbindungsstatus anzeigen – Maske 302 Wartungsfenster aktiv von <Beginn Wartungsfenster> bis <Ende Wartungsfenster> wird nur bei laufenden Wartungsarbeiten im e-card System angezeigt. Spalte Anwendungen Hier wird Ihnen der Name der Anwendung angezeigt. Spalte Status online: die angezeigte Anwendung ist verfügbar offline: die angezeigte Anwendung ist nicht verfügbar, Ausnahme Konsultationsverwaltung, hier ist ein Offline Betrieb möglich ( siehe Handbuch Konsultationsverwaltung Kapitel Störfälle). Spalte Problembehandlung An dieser Stelle erhalten Sie einen Hinweis zur weiteren Vorgehensweise bei einem eventuell aufgetretenen Störfall. Sollte die Liste der angezeigten Verbindungsstatus mehrseitig sein, können Sie mit [Vorige Seite] oder [Nächste Seite] zwischen den Seiten blättern. Mit [Zurück] kommen Sie zum Dialog Systemstatusinformationen anzeigen zurück. Version Rel. 15b 70 November 2015 17.4 LAN-Kartenleserstatus anzeigen Abbildung 57: LAN-Katenleserstatus anzeigen – Maske 301 Hier sehen Sie Ihre konfigurierten aktiven Kartenlesegeräte. Falls sich die Anzeige der Kartenlesegeräte über mehrere Bildschirmseiten erstreckt, erhalten Sie die Schaltflächen [Vorige Seite] und [Nächste Seite] angezeigt, um zu blättern. November 2015 71 Version Rel. 15b 17.5 Kartenlesezugriff testen Wählen Sie dafür im Menü [Kartenlesezugriff testen]. Abbildung 58: Kartenlesezugriff testen – Maske 102 Stecken Sie nun die Karte in das Kartenlesegerät und bestätigen Sie mit [Weiter], um den Lesezugriff zu testen. Version Rel. 15b 72 November 2015 17.5.1 Kartenlesertestergebnis anzeigen Falls der Kartenzugriff erfolgreich war, sehen Sie folgende Information: Abbildung 59: Test des Kartenlesegerätes erfolgreich – Maske 103 Bestätigen Sie mit [OK], um in das vorhergehende Menü zurückzukommen. Falls der Kartenzugriff nicht erfolgreich war, entnehmen Sie die weitere Vorgehensweise dem Kapitel Erste Hilfe - GINA Generation 1 wird verwendet und Kapitel Erste Hilfe - GINA Generation 2 wird verwendet. November 2015 73 Version Rel. 15b 17.6 GINA-Test durchführen Abbildung 60: GINA-Test durchführen erfolgreich – Maske 304 Der Liste können Sie Details zur Konfiguration und den Status der einzelnen Komponenten Ihres ecard Systems sowie Ihrer zur Verfügung gestellten Applikationen entnehmen. Die Informationen sollen vorwiegend als Unterstützung des Servicetechnikers zur Feststellung der korrekten und vollständigen Installation oder einer Wartung Ihres e-card Systems dienen. Version Rel. 15b 74 November 2015 18 Anhang 18.1 Fehlermeldungen Fehlernummer Abbildung 61: Fehlermeldung Im Falle einer Fehlermeldung, deren Bedeutung nicht klar ist, notieren Sie sich bitte die Fehlernummer (z.B. ZS-00003) und wenden Sie sich an die Serviceline. Version Rel. 15b 75 November 2015 18.2 Glossar - Allgemeine Begriffe Begriff Erklärung Abrechnungsgarantie Eine nach den jeweiligen Rechtsnormen festgelegte Zusage, dass eine Leistung unter bestimmten Umständen (mit einem KV-Träger) verrechnet werden kann. Diese besteht bei Verwendung der e-card, wenn eine Konsultation ohne Rücksicht auf das Resultat der Anspruchsprüfung vom Vertragspartner abgerechnet werden kann bei Vorlage der sonstigen Voraussetzungen. Abrechnungsperiode Kalenderzeitraum, für den abrechnungsrelevante Sachverhalte gemeinsam betrachtet bzw. abgerechnet werden. Die Abrechnungsperiode wird zwischen dem KVTräger und dem Vertragspartner in einem Vertrag geregelt. Dauer entweder ein Monat oder ein Quartal. Abstimmungsdaten Für eine Abrechnungsperiode für einen bestimmten verrechnungs- oder leistungszuständigen KV-Träger gesammelte und genehmigte Konsultationsdaten. Sie dienen dem Versicherungsträger zur Überprüfung der Abrechnungsdaten bzw. für die Erstellung der Vorschreibung des Behandlungsbeitrages. Anspruchsbeleg Grundsätzlich wird der KV-Anspruch durch eine Abfrage am e-card Server festgestellt. In Einzelfällen kann durch den leistungszuständigen Krankenversicherungsträger ein Papierbeleg ausgestellt werden, um den Vertragspartner eine Abrechnung zu ermöglichen. Anspruchsberechtigter Person, die zu einem bestimmten Zeitpunkt Anspruch auf Versicherungsleistungen aus der Krankenversicherung hat. Anspruchsnachweis e-card oder Anspruchsbeleg eines KV-Trägers, der den Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung dokumentiert. Arzneispezialität Eine Arzneispezialität ist ein Arzneimittel, das im Voraus stets in gleicher Zusammensetzung hergestellt und unter der gleichen Bezeichnung in einer zur Abgabe an den Verbraucher oder Anwender bestimmten Form in Verkehr gebracht wird. (Quelle: Arzneimittelgesetz) Arzt-EDV Externes EDV-System einer Ordination zur Verwaltung und Abrechnung des Ordinationsbetriebes. ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz ATC-Code Der Anatomisch-therapeutisch-chemische Code ist eine von der Weltgesundheitsorganisation herausgegebene Version Rel. 15b 76 November 2015 Begriff Erklärung internationale Klassifikation für Arzneistoffe. Ärztemuster Ärztemuster sind Arzneispezialitäten, die dem Arzt vom Zulassungsinhaber (Pharmazeutischer Unternehmer) kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Basis-Service Das Basis-Service des Dienstes GIN-Zugangsnetz umfasst Folgendes: Erreichbarkeit der e-card Serviceline bei technischen Fragen/Problemen, welche die e-card Infrastruktur betreffen Wartung und gegebenenfalls Austausch der e-card Infrastruktur (GINA und LAN-Kartenlesegerät) vor Ort beim SV-Vertragspartner Wartung und gegebenenfalls vor Ort Einsatz bei Problemen des GIN-Zugangsnetzes. Benutzer Sammelbegriff für die Benutzer des e-card Systems, wie z.B. Ordinationshilfen, Ärzte, Mitarbeiter der KV-Träger, Techniker, Versicherte, etc. Bewilligungsanfrage Anfrage eines Vertragspartners (mit Rezepturrecht) auf Erteilung einer ärztlichen Bewilligung durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst des KV-Trägers für die Verschreibung einer bewilligungspflichtigen Arzneispezialität. Bewilligungsvorrat Vorrat an bereits bewilligten Arzneimitteln, die für einen bestimmten Patienten, ohne neuerliche Bewilligungsanfrage, für das Ausstellen von Folgeverordnungen abgebucht werden können. Solche Vorräte können durch Langzeitbewilligung(en) oder durch Bewilligung(en) von in (Spitals)Entlassungsbriefen genannten Arzneimitteln (Therapievorschlägen) entstehen. BKU Bürgerkartenumgebung BMASK Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz BMG Bundesministerium für Gesundheit GINA-BKU Bürgerkartenumgebung für das e-card System Bürgerkarte Bürgerkarten sind die „amtlichen Ausweisdokumente“ im elektronischen Verwaltungsverfahren, etwa im Behördengang über das Internet. Bürgerkartenumgebung Jenes Programm bzw. jener Dienst, der die Funktionalität der Bürgerkarte zur Verfügung stellt. Sie wird z.B. für das Signieren (elektronisch Unterschreiben) mit der Bürgerkarte von e-government-Lösungen verwendet. November 2015 77 Version Rel. 15b Begriff Erklärung Dialog Bezeichnet den Zeitraum zwischen Anmeldung und Abmeldung am e-card System. Dosierung Darunter ist jene Dosis einer Arzneispezialität zu verstehen, die im Rahmen einer Therapie zugeführt wird. Download Übertragen von Daten oder Programmen von einem übergeordneten System (Hintergrundsystem, Host) an ein untergeordnetes System. DVR Nummer Nummer im Datenverarbeitungsregister DVR. Das Datenverarbeitungsregister in Österreich ist eine zentrale Meldestelle von Stellen, die elektronische Daten verarbeiten (ausgenommen Privathaushalte). In diesem Register wird verzeichnet, welche Art von Daten verarbeitet werden. Das Datenverarbeitungsregister vergibt eine siebenstellige Registernummer an die Unternehmen. Die DVR-Nummer muss bei jedem Kontakt mit dem Betroffenen angeführt werden. e-card Server Zentrales EDV-System beim Betreiber zur Verwaltung und Überprüfung der Ansprüche und Konsultationen. e-card System Ergebnis des Projektes e-card, bestehend aus Konsultationsgesamtsystem + Kartensystem, Prozessen und Personen. e-government Bereich der Vollziehung staatlicher Aufgaben und der Kontakte der Behörden mit den BürgerInnen auf elektronischem Weg. Einnahmesequenz Die Einnahmesequenz gibt die Häufigkeit der Einnahme einer Arzneispezialität an. Die Einnahmesequenz kann auch Einnahmepausen enthalten. EKVK Europäische Krankenversicherungskarte Elektive Operation Chirurgischer Eingriff, der nicht wirklich dringend notwendig ist (Wahloperation) bzw. dessen Zeitpunkt man fast frei wählen kann. Im Gegensatz dazu müssen Notoperationen sofort, dringliche Operationen binnen 24 Stunden durchgeführt werden. Ersatzanbindung Standard- und Ersatzanbindung Ersatzkarte Bei Verlust oder Defekt der e-card oder der Ordinationskarte können diese nachbestellt und ersetzt werden. Erstattungskodex Der Erstattungskodex des Hauptverbandes ist ein Verzeichnis für die Abgabe von Arzneispezialitäten auf Rechnung der Sozialversicherungsträger. Darin sind jene in Version Rel. 15b 78 November 2015 Begriff Erklärung Österreich zugelassenen, erstattungsfähigen und gesichert lieferbaren Arzneispezialitäten aufgenommen, bei denen eine therapeutische Wirkung und ein Nutzen für Patienten im Sinn der Ziele der Krankenbehandlung (§ 133 Abs 2 ASVG) anzunehmen ist. Im Erstattungskodex ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen die angeführten Arzneispezialitäten auf Rechnung der Sozialversicherungsträger abgegeben werden dürfen. Erstkonsultation Erste Inanspruchnahme eines Vertragspartners eines bestimmten Fachgebietes durch einen Anspruchsberechtigten eines bestimmten KV-Trägers im Abrechnungszeitraum. exportieren Um Daten zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufrufen zu können, müssen diese an einem anderen Ort außerhalb der Applikation (z.B. externes Laufwerk, USB-Stick, usw.) archiviert werden, da diese Daten sonst nach dem Übermitteln nicht mehr zur Verfügung stehen. Fachgebietsgruppe Vom Krankenversicherungsträger abhängige Gruppierung der Fachgebiete (Zahnbehandler, allgemeine Fachärzte). Fachgebietsgruppenlimit Die Anzahl der Erstkonsultationen für eine Fachgebietsgruppe, die ein Anspruchsberechtigter in einer Prüfperiode „verbrauchen“ darf. Das Fachgebietsgruppenlimit wird von jedem Krankenversicherungsträger für jede Fachgebietsgruppe gesondert festgesetzt. Fachgebietslimit Die Anzahl der Erstkonsultationen für ein Fachgebiet, die ein Anspruchsberechtigter in einer Prüfperiode „verbrauchen“ darf. Das Fachgebietslimit wird von jedem Krankenversicherungsträger für jedes Fachgebiet gesondert festgesetzt. Folgekonsultation Ab der zweiten Inanspruchnahme durch denselben Anspruchsberechtigten bei demselben Vertragspartner in derselben Prüfperiode aus demselben Behandlungsfall bei demselben Krankenversicherungsträger in demselben Fachgebiet spricht man von einer Folgekonsultation. Folgeverordnung November 2015 Eine Folgeverordnung dient der Therapiefortsetzung. Hierbei wird dem Patienten ein Arzneimittel verordnet, das ihm 79 Version Rel. 15b Begriff Erklärung bereits in der Vorperiode verordnet wurde, um seine Therapie weiterzuführen; im Unterschied zur erstmaligen Verordnung eines Arzneimittels zum Therapiebeginn (= Erstverordnung). Geldleistungsberechtigter Versicherte der SVA werden, abhängig vom Einkommen oder deren Erklärung, in Geldleistungs- und Sachleistungsberechtigte eingeteilt. Geldleistungsberechtigte müssen alle Ärzte als Privatpatienten aufsuchen und haben die Möglichkeit, die saldierten Honorarnoten an die SVA zu übermitteln. Genehmigungsanfrage Dabei handelt es sich um eine Anfrage des Vertragspartners, ob die Behandlung des Patienten mit den angegebenen Parametern: Fachgebiet Behandlungsfall KV-Träger auf Kosten der Sozialversicherung möglich ist. Gruppenpraxis Zusammenschluss mehrerer Ärzte zu einem Vertragspartner mit einer einzigen Vertragspartnernummer. Gültige e-card Eine e-card ist gültig, wenn sie elektronisch angesprochen werden kann und nicht gesperrt ist. Hausapothekeführender Arzt Arzt der gemäß § 29 ApoG die Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke besitzt. Hausbesuch Bezeichnung für die Betreuung eines Patienten in dessen Wohnräumlichkeiten (auch Heimbewohner). Identity Provider Ein Identity Provider („Identitätsanbieter“) stellt digitale Identitäten aus und bestätigt diese. Identity Provider bestätigen gegenüber einem Serviceanbieter („Dienstanbieter“) die Identität des Auftraggebers, sofern sich dieser zuvor beim Identity Provider authentifiziert hat. Initialisierung Laden der festen und personenunabhängigen Daten der Anwendung. Kennung Die alphanumerische fünfstellige Kennung stellt neben der SV-Nummer den zweiten Teil der Protokollnummer dar. Konsultation Erstkonsultation oder Folgekonsultation. Inanspruchnahme eines Vertragspartners durch einen Anspruchsberechtigten. Konsultationsrecht Version Rel. 15b Das Konsultationsrecht ist das Recht (eines Vertragspartners), einen Anspruchsberechtigten im Rahmen 80 November 2015 Begriff Erklärung des e-card Systems zu betreuen. Es stellt im e-card System einen bestimmten Vertragstyp dar. Vertragspartner, die entweder einen kurativen oder einen VU-Vertrag mit mindestens einem KV-Träger haben, besitzen in den meisten Fällen ein Konsultations- und Rezepturrecht. Kontakt Faktische (nicht rechtliche) Beziehung zwischen Vertragspartner und Anspruchsberechtigten (z.B. in Form der Krankenbehandlung) im e-card System. Korrekturfälle Konsultation stornieren, Storno zurücksetzen, Konsultation ändern. Krankenfürsorgeanstalt Krankenfürsorgeanstalten (KFA) sind dienstrechtliche Einrichtungen für Dienstnehmer (Beamte, Vertragsbedienstete) einiger Länder und Gemeinden (z.B. Wien, Baden, Tirol, Salzburg, Graz, Villach, usw.) außerhalb des österreichischen Sozialversicherungssystems, die im Wesentlichen dieselbe Funktion haben wie Sozialversicherungs-Krankenkassen. Einige KFA nehmen am e-card System teil, andere nicht. Die Versicherungszeiten bei KFA sind Zeiten einer Krankenversicherung nach dem Sozialversicherungsrecht weitgehend gleichgestellt. Kurative Leistungen Bezeichnung für ärztliche Leistungen, die im Rahmen eines „kurativen Vertrages“ zur Behandlung der Patienten erbracht werden (im Gegensatz zu Vorsorgeleistungen, Mutter-KindPass-Untersuchungen). KV-Anspruch Ein KV-Anspruch ist die ermittelte Anspruchsberechtigung auf den Bezug einer Sach- bzw. Geldleistung aus der Krankenversicherung. KV-Träger Krankenversicherungsträger nimmt die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung wahr. Dazu zählen alle Gebietskrankenkassen, alle Betriebskrankenkassen, VAEB, BVA, SVA, SVB sowie (technisch betrachtet, nicht rechtlich!) alle am e-card System teilnehmenden Krankenfürsorgeanstalten. Langzeitbewilligung November 2015 Mit der Langzeitbewilligung wird nicht nur die aktuell verschriebene Menge eines Arzneimittels bewilligt, sondern darüber hinaus der Bedarf von maximal zwölf weiteren Monaten. Dadurch entsteht ein Bewilligungsvorrat, weshalb bei den (maximal zwölf) Folgeverordnungen keine neuerliche Bewilligungsanfrage gestellt sondern die Verordnung lediglich vom Bewilligungsvorrat abgebucht werden muss. Ist der Vorrat aufgebraucht, muss bei einer neuerlichen 81 Version Rel. 15b Begriff Erklärung Verordnung wieder eine Bewilligungsanfrage übermittelt werden. Leistungszuständiger KV-Träger des Anspruchsberechtigten Das ist jener KV-Träger des Anspruchsberechtigten, der für eine mögliche Übernahme der Kosten für eine erbrachte Leistung zuständig ist. Die Zuordnung erfolgt auf Grund der Pflichtversicherung. Mehrfachversicherung Bezeichnung für das gleichzeitige Bestehen von mehreren Versicherungsverhältnissen bei einem oder mehreren Krankenversicherungsträgern. Nachbringfrist Frist in Kalendertagen, in welcher das Nachbringen der ecard und sämtliche Korrekturfälle nach dem Abrechnungszeitraum (Monat oder Quartal) durchgeführt werden können. Diese Fristen sind je KV-Träger verschieden und dem Handbuch Konsultationsverwaltung Kapitel Nachbringfristen der einzelnen KV-Träger zu entnehmen. NAV Jene Umsatzsteuer, die im Rahmen der Umsatzsteuerverrechnung nicht als Vorsteuer von der zu leistenden Umsatzsteuer abgezogen werden kann, sondern vom Betroffenen selbst zu tragen ist. Online Es kommt zu einer direkten Netzverbindung zum e-card Server. Der aktuelle Stand der Daten kann eingesehen und übertragen werden. Online-Anspruchsprüfung Jeder Online-Zugriff auf den e-card Server, bei dem die aktuellen Versicherungsdaten eines Patienten abgefragt werden. OTC Over-the-counter: Darunter ist die Abgabe von Arzneispezialitäten, die nicht verschreibungspflichtig sind, zu verstehen. OTC-AGES Liste Die OTC-AGES Liste wurde erstellt von der AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) unter Mitarbeit der klinischen Pharmakologie des AKH-Wiens. Die Liste enthält kontrollierte wechselwirkungsrelevante OTC, welche im Zusammenhang von e-Medikation berücksichtigt werden. Ordinations- oder Praxisgemeinschaft Unabhängige Vertragspartner, die getrennt abrechnen und eigene Vertragspartner- und Ordinationsnummern haben, jedoch gemeinsame Räumlichkeiten nutzen. Ordinationskartennummer Eindeutige Nummer einer Ordinationskarte. Sie setzt sich aus der Vertragspartnernummer und der Kartenfolgenummer zusammen. Version Rel. 15b 82 November 2015 Begriff Erklärung Ordinationsnummer Zweistellige Nummer zur eindeutigen Unterscheidung von Ordinationen eines Vertragspartners. ÖGARI Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin ÖGGH Österreichische Gesellschaft für Gastroenterologie und Hepatologie Protokollnummer Als eindeutige Bezeichnung des gespeicherten Anamnesebefundes dient sie allgemein zur Identifizierung und zur Referenzierung des Befundes in der Abrechnung des Vertragspartners. Sie ist eine Kombination aus SVNummer des Patienten und Kennung, getrennt durch einen Schrägstrich. Prüfperiode Eine Prüfperiode ist die Festlegung der Unterteilung eines Kalenderzeitraumes, für den der leistungsrechtliche Krankenversicherungsanspruch eines Anspruchsberechtigten vom leistungszuständigen Krankenversicherungsträger geprüft wird. Gültige Prüfperioden sind: M – Kalendermonat Q – Kalenderquartal Quartalsanspruch Bei GKK/BKK-Mehrfachversicherung muss der Anspruchsberechtigte im Zuge der ersten Konsultation im Quartal innerhalb eines Fachgebiets einen der KV-Träger auswählen, der für das restliche Quartal für dieses Fachgebiet gültig sein soll. Will der Anspruchsberechtigte einen weiteren GKK/BKK-Anspruch im selben Fachgebiet nutzen, so muss er sich diesen für das aktuelle Quartal vom entsprechenden KV-Träger genehmigen lassen. QZK Qualitätszertifikat Darmkrebsvorsorge ist ein Projekt, in dem Qualitätsstandards für die Koloskopie festgelegt wurden. Rezepturrecht Das Rezepturrecht ist das Recht, auf Kosten eines KVTrägers Heilmittel zu verschreiben und einschlägige Rezepte auszustellen. Es stellt im e-card System einen bestimmten Vertragstyp dar. Vertragspartner im Sinne des e-card Systems, die ausschließlich eine Rezeptbewilligung, also ein Rezepturrecht haben (Krankenanstalten oder Wahlärzte mit Rezepturrecht), dürfen Kassenrezepte ausstellen. Vertragspartner, die entweder einen kurativen oder einen VU-Vertrag mit mindestens einem KV-Träger haben, besitzen in den meisten Fällen ein Konsultations- und November 2015 83 Version Rel. 15b Begriff Erklärung Rezepturrecht. Sachleistungsberechtigter Versicherte der SVA werden, abhängig vom Einkommen und deren Erklärung, in Geldleistungs- und Sachleistungsberechtigte eingeteilt. Sachleistungsberechtigte können Vertragspartner mit der ecard (=„Krankenschein“) aufsuchen. Weiters gibt es die Möglichkeit einer „Sachleistungsberechtigung für Mutter-Kind-Pass und Vorsorgeuntersuchungen für Nichtversicherte“, welche zur Inanspruchnahme eines Vertragspartners speziell für die Behandlungsfälle der Mutter-KindPass-Untersuchungen und der Vorsorgeuntersuchungen auf Kosten eines KVTrägers berechtigt. Schnittstelle Dies ist die Bezeichnung für eine logische Einheit, über die verschiedene Softwarekomponenten miteinander kommunizieren. Serviceanbieter Ein Serviceanbieter bietet einem Auftraggeber (Vertragspartner) elektronisch Dienste an und erfüllt diese. Er vertraut dabei auf die Identitätsbestätigung des e-card Systems (Identity Provider). Serviceline Die Serviceline stellt das zentrale Bindeglied zwischen Versicherten, Ordinationen, KV-Träger Servicecenter, KVTräger eigenen Einrichtungen und dem Betrieb des e-card Systems dar. Die Nummer der Serviceline entnehmen Sie entweder der Vorderseite der e-card oder der Rückseite der Ordinationskarte. Signatur Oft auch elektronische Unterschrift genannt und wird zur Feststellung der Authentizität von elektronisch übermittelten Nachrichten oder elektronischen Dokumenten verwendet. D.h. mittels der digitalen Signatur kann sowohl die Unverfälschtheit einer Nachricht als auch der Unterzeichner des gesendeten Dokumentes verifiziert werden. Zur Verschlüsselung der digitalen Signatur dient ein asymmetrischer kryptografischer Algorithmus. Standard- und Ersatzanbindung Standard-Anbindung: Die Standardanbindung erfolgt mittels BreitbandTechnologie. Die Nominalbandbreite der Standardanbindung beträgt mindestens 768 KBit/s vom Netzbetreiber Version Rel. 15b 84 November 2015 Begriff Erklärung (Download) und 128 KBit/s zum Netzbetreiber (Upload). Der GIN-Zugangsnetz-Provider konfiguriert die Datenanbindung so, dass sie eine geschlossene, vom Internet und anderen Netzen völlig getrennte Datenanbindung darstellt. Ersatz-Anbindung: Der GIN-Zugangsnetz-Provider ist berechtigt, dem SVPartner bei Nicht-Verfügbarkeit einer Standardanbindung – d.h. technisch nicht möglich und/oder wirtschaftlich nicht vertretbar – eine Ersatzanbindung mittels ISDN-Wählleitung zur Verfügung zu stellen. Dem SV-Partner wird unabhängig von der Verbindungsdauer das gleiche Teilnahmeentgelt verrechnet, wie bei einer Standardanbindung beim selben Provider. Suchtgift Diese Kennzeichnung tragen Arzneispezialitäten, welche ohne Einschränkung den strengen Abgabebestimmungen für Suchtgifte unterliegen. Als Suchtgifte gelten Stoffe und Zubereitungen nach § 2 Suchtmittelgesetz. SV-Beleg Papierformular zur Unterstützung des e-card Systems z.B. in Form eines Verrechnungsbelegs, Anspruchsbelegs, Überweisungsbelegs etc. SV-Nummer Eine SV-Nummer (Sozialversicherungsnummer, auch VSNR abgekürzt) ist eine 10-stellige Zahl, die aus einer 3-stelligen Laufnummer, einer Prüfziffer und dem Geburtsdatum (in der Form TTMMJJ) besteht. Falls das genaue Geburtsdatum nicht bekannt ist oder an einem Kalendertag die Laufnummern aufgebraucht sind, wird der Geburtsmonat mit 13, 14, 15... ersetzt. Die Versicherungsnummer dient zur Identifikation eines Menschen und sagt nichts über seine sozialversicherungsrechtliche Stellung aus. Tätigkeitsbereich Der Tätigkeitsbereich ist jene Rolle, mit der der Vertragspartner gegenüber der Sozialversicherung auftritt. Der einem Vertragspartner zugeordnete Tätigkeitsbereich richtet sich nach dessen Fachgebiet(en) bzw. Verträgen. Ein Vertragspartner kann einen oder mehrere Tätigkeitsbereiche besitzen. Technischer Dienst Partner, der für die Behebung von technischen Problemen vor Ort verantwortlich ist. Token Ein elektronischer Schlüssel, der die Authentifikation und Identifikation des Vertragspartners gegenüber Dritten bestätigt. November 2015 85 Version Rel. 15b Begriff Erklärung UID Nummer Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine eindeutige EU-weite Kennzeichnung eines Umsatzsteuerpflichtigen. Sie dient innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zur Abrechnung der Umsatzsteuer durch die Finanzämter. Verordnung Die Verschreibung eines Heilmittels, Heilbehelfs, Hilfsmittels und anderer Leistungen innerhalb einer Bewilligungsanfrage. Verrechnungszuständiger KV-Träger des Vertragspartners Jener KV-Träger, mit dem der Vertragspartner die für den Anspruchsberechtigten erbrachte Leistung abrechnet. Versichertendatenabfrage Service Diese Applikation des e-card Systems informiert über Personen- und Anspruchsdaten der Versicherten. Vertragseinrichtung Alle Institutionen, mit denen ein Vertrag über die Erbringung von Leistungen auf Rechnung des KV-Trägers besteht. Vertragspartnernummer Die Vertragspartnernummer ist die eindeutige Identifikation eines Vertragspartners. Zugangsnetz-Provider Firma, welche die physikalische Verbindung zum GIN herstellt. Zusatzkarte Das sind Karten, die über die Grundausstattung hinaus separat beim KV-Träger angefordert werden müssen. Version Rel. 15b 86 November 2015 18.3 Liste der KV-Träger Code Kurztext Langtext ABS AUM 11 WGKK Gebietskrankenkasse Wien Ja Ja 12 NÖGKK Gebietskrankenkasse Niederösterreich Ja Ja 13 BGKK Gebietskrankenkasse Burgenland Ja Ja 14 OÖGKK Gebietskrankenkasse Oberösterreich Ja Ja 15 STGKK Gebietskrankenkasse Steiermark Ja Ja 16 KGKK Gebietskrankenkasse Kärnten Ja Ja 17 SGKK Gebietskrankenkasse Salzburg Ja Ja 18 TGKK Gebietskrankenkasse Tirol Ja Ja 19 VGKK Gebietskrankenkasse Vorarlberg Ja Ja 21 BKKAT Betriebskrankenkasse Austria Tabak Ja Ja 22 BKKVB Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe Ja Ja 24 BKKMO Betriebskrankenkasse Mondi Ja Ja 25 BKKVABS Betriebskrankenkasse Voestalpine Bahnsysteme Ja Ja 26 BKKZW Betriebskrankenkasse Zeltweg Ja Ja 28 BKKKA Betriebskrankenkasse Kapfenberg Ja Ja 05 VAEB Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau Ja Ja 07 BVA Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter Ja Ja 40 SVA Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Ja Nein 50 SVB Sozialversicherungsanstalt der Bauern Ja Ja 1A KFAW Ja Ja 5A KFGRZ Ja Ja 6A KFVIL Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Stadt Villach Nein Nein 7A KFSAL Krankenfürsorgeanstalt der Magistratsbeamten der Landeshauptstadt Salzburg Nein Nein 8B KFTGB Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Gemeindebeamten Nein Nein 8C KFTLB Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landesbeamten Nein Nein 8D KFTLL Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landeslehrer Nein Nein Der Spalte ABS können Sie die am Arzneimittelbewilligungsservice teilnehmenden KV-Träger entnehmen. Der Spalte AUM können Sie die am Arbeitsunfähigkeitsmeldungsservice teilnehmenden KV-Träger entnehmen. November 2015 87 Version Rel. 15b 18.4 Liste der Fachgebiete Nr. Fachgebiet 01 Arzt für Allgemeinmedizin 02 Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin 03 Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie 04 Facharzt für Chirurgie 05 Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten 06 Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe 07 Facharzt für Innere Medizin 08 Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde 09 Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten 10 Facharzt für Lungenkrankheiten 11 Facharzt für Neurologie und Psychiatrie/Psychiatrie und Neurologie 12 Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie 13 Facharzt für Physikalische Medizin 14 Facharzt für Radiologie 15 Facharzt für Unfallchirurgie 16 Facharzt für Urologie 17 Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde 18 Facharzt für Neurochirurgie 19 Facharzt für Neurologie 20 Facharzt für Psychiatrie 21 Facharzt für Plastische Chirurgie 22 Facharzt für Kinderchirurgie 23 Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie 24 Facharzt für Nuklearmedizin 25 Facharzt für Medizinische Radiologie-Diagnostik 26 Facharzt für Strahlentherapie - Radioonkologie 27 Zahnarzt 28 Facharzt für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin 29 Facharzt für Immunologie 30 Kieferorthopädie Version Rel. 15b 88 November 2015 Nr. Fachgebiet 32 Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie 33 Facharzt für Histologie und Embryologie 34 Facharzt für medizinische Biologie 35 Facharzt für Virologie 38 Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie 40 Hörgeräteakustiker 42 Leihfirmen für Heilbehelfe und Hilfsmittel 50 Facharzt für Medizinische und Chemische Labordiagnostik 51 Labor, EEG 52 Labor, zytodiagnostisch 53 Facharzt für Pathologie und Histologie 55 Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie bzw. Facharzt für Mikrobiologisch-serologische Labordiagnostik 59 Hausapothekenführender Arzt 60 Öffentliche Apotheken 61 Bandagist 62 Dentist 65 Rettungsdienste, Beförderungsgewerbe 67 Augenoptiker/Kontaktlinsenoptiker 68 Orthopädieschuhmacher 69 Orthopädietechniker (Prothesenhersteller) 80 Krankenanstalt, stationär (ausgenommen Pflegeheime für chronisch Kranke, Genesungsheime, Kurheime), SKA für Rehabilitation, Entbindungsheim/Gebäranstalten, Krankenhausambulanzen 84 CT, MR und sonstige Leistungen (Knochendichte und nuklearmedizinische Leistungen) 85 86 Selbständiges Ambulatorium (auch für ambulante Rehabilitation), ausgenommen für ZMK, phys. Medizin und CT, MR und andere Leistungen (Knochendichte und nuklearmedizinische Leistungen) Selbständiges Ambulatorium für ZMK 87 Pflegeheim für chronisch Kranke, Pensionistenheim 90 Genesungsheim, Kurheim, sonstige Heime 91 Selbständiges Ambulatorium für physikalische Medizin 96 Selbständiges Ambulatorium für Kieferorthopädie 99 Andere Vertragspartner, soweit sie nicht den Fachgebieten 40-44, 50-91 zuzuordnen sind, z.B. Universitätsinstitut (sofern nicht als Teil einer Krankenanstalt), Bundesstaatliche November 2015 89 Version Rel. 15b Nr. Fachgebiet Untersuchungsanstalt, sonstige Unternehmen (Handelsunternehmen, Frisöre und Perückenmacher, etc.) 18.5 Daten des e-card Systems 18.5.1 e-card Kartendaten Daten im Public-Bereich der e-card, die von außen sichtbar und im Chip gespeichert sind: Versicherungsnummer Anspruchsberechtigter Kartennummer Familienname Vorname Titel vorne Titel hinten EKVK-Daten ( siehe Abbildung 2: Rückseite der e-card - EKVK) Daten im Public-Bereich der e-card, die unsichtbar im Chip gespeichert sind (diese Daten werden sichtbar, nachdem die e-card in das Kartenlesegerät gesteckt wurde): Geschlecht Geburtsdatum 18.5.2 Ordinationskartendaten Ordinationskartendaten, die von außen sichtbar und im Chip gespeichert sind: Vertragspartnernummer Kartennummer Familien- oder Unternehmensname Vorname Titel vorne Titel hinten 18.5.3 e-card Serverdaten Patientendaten, die nach positiver Anspruchsabfrage zusätzlich bereitgestellt werden: Leistungszuständige(r) KV-Träger Abhängig vom Anspruchsverhältnis des Patienten und/oder der Eingabe des Vertragspartners Version Rel. 15b 90 November 2015 Versicherungsnummer des Hauptversicherten, von dem sich der Anspruch des Patienten ableitet Vorname des Hauptversicherten, von dem sich der Anspruch des Patienten ableitet Familienname des Hauptversicherten, von dem sich der Anspruch des Patienten ableitet Versichertenkategorie (z.B. 05 – Pensionist) Anspruchsart (Geld- oder Sachleistungsberechtigter (verschiedene Ausprägungen)) Versichertenart (A- oder B-Versicherter der VAEB, BVA und KFA) Gebührenbefreiungen (Rezeptgebühren- und/oder Kostenanteilsbefreiung) Konsultationsdaten, die nach positiver Anspruchsabfrage zusätzlich bereitgestellt werden: Konsultationsart (Erst- oder Folgekonsultation, mit/ohne e-card, nacherfasst, etc.) Vertragspartner- und sonstige verrechnungsrelevante Daten, die den Konsultationsdaten zusätzlich zugeordnet werden: Vertragspartnernummer Fachgebiet Kartennummer Ordinationsnummer (wichtig bei Zweitordinationen) Bearbeitungstagesdatum Behandlungstagesdatum Ursprünglich erfasster KV-Träger Behandlungsfall Identifikationsnummer der Konsultation Leistungszuständiger KV-Träger Verrechnungszuständiger KV-Träger Bezugsbereich (KU, VU) Bundeslandkurzbezeichnung Signatur e-card/Ordinationskarte Signatur des e-card Servers November 2015 91 Version Rel. 15b 18.6 Tastenkombinationen (Shortcuts) 18.6.1 Shortcuts der webbasierten Oberfläche Programm Tastenkombination Hinweis Microsoft IE 6.0+ <Alt> + < Shortcut Key> Schaltflächen werden durch Shortcuts sofort ausgeführt. Alle anderen Bedienelemente wie z.B. Menü-Links werden nur selektiert und müssen mit <Enter> bestätigt werden. Opera <Shift> + <Esc> + <Shortcut Key> Funktioniert zum Selektieren von Schaltflächen (nicht für Menü-Links). Auswahl muss mit <Enter> bestätigt werden. Firefox/Safari <Alt> + <Shift> + <Shortcut Key> Auch Menü-Links werden direkt ausgeführt. 18.6.2 Shortcuts für den Ausdruck der webbasierten Oberfläche Betriebssystem Windows Tastenkombination deutschsprachige Tastatur: <Strg> + <P> englischsprachige Tastatur: <Ctrl> + <P> Hinweis Schaltflächen werden durch Shortcuts sofort ausgeführt. Alle anderen Bedienelemente wie z.B. Menü-Links werden nur selektiert und müssen mit <Enter> bestätigt werden. Mac OS <Cmd> + <P> Funktioniert zum Selektieren von Schaltflächen (nicht für Menü-Links). Auswahl muss mit <Enter> bestätigt werden. Linux <Alt> + <Shortcut Key> Auch Menü-Links werden direkt ausgeführt. 18.6.3 Shortcuts der textbasierten Oberfläche VT-100 über COM Lokale Konsole Funktion <Strg> + <Shortcut Key> <Alt> + <Shortcut Key> Bedienen der Schaltflächen Ctrl-1 Alt-1 Neues "Fenster" (für weiteren Dialogaufbau) öffnen Ctrl-2 Alt-2 Aktuelles Fenster schließen (nur möglich, wenn mehrere Fenster geöffnet sind) Version Rel. 15b 92 November 2015 VT-100 über COM Lokale Konsole Funktion > >, Alt-0 Zum nächsten Fenster wechseln (wenn mehrere Fenster geöffnet sind) < <, Alt-9 Zum vorherigen Fenster wechseln (wenn mehrere Fenster geöffnet sind) % % Wechseln der Farbeinstellung (z.B.: bei Problemen mit Schrifterkennung) Ctrl-4 Alt-4 (optional) Ein-/Ausschalten der Fenster-Tab-Leiste am unteren Bildschirmrand (Zustände: immer aus; ein, bei mehreren Fenster; immer ein) Wenn die Fenster-Tab-Leiste eingeschaltet ist, steht für die Anzeige der Anwendungsdaten eine Zeile weniger zur Verfügung. Die Leiste kann z.B.: ausgeblendet werden, wenn dadurch ein vertikales Scrolling (Auf- und Abbewegen des Fensterinhaltes) verhindert werden soll. November 2015 93 Version Rel. 15b 18.7 Kurzanleitung für Ihre e-card Geräte Im Folgenden erhalten Sie in einer Darstellung eine Beschreibung der Bestandteile Ihrer e-card Ausstattung und deren Verbindungen untereinander. Es soll Ihnen dadurch eine Handhabe gegeben werden, Funktion und mögliche Fehlerfälle (rascher) erkennen zu können. Bitte unterscheiden Sie zunächst, ob Sie eine GINA der Generation 1 (siehe Kapitel Kurzanleitung- GINA Generation 1 wird verwendet) Abbildung 62: GINA 1 Vorderseite oder eine GINA der Generation 2 (siehe Kapitel Kurzanleitung - GINA Generation 2 wird verwendet) Abbildung 63: GINA 2 Vorderseite im Einsatz haben. Version Rel. 15b 94 November 2015 18.7.1 Kurzanleitung- GINA Generation 1 wird verwendet Bitte lesen Sie im Fehlerfall im Kapitel Erste Hilfe - GINA Generation 1 wird verwendet weiter. November 2015 95 Version Rel. 15b Version Rel. 15b 96 November 2015 18.7.2 Kurzanleitung - GINA Generation 2 wird verwendet Bitte lesen Sie im Fehlerfall im Kapitel Erste Hilfe - GINA Generation 2 wird verwendet weiter. November 2015 97 Version Rel. 15b Version Rel. 15b 98 November 2015 18.8 Erste Hilfe für Ihre e-card Geräte Die nachfolgende Zusammenfassung soll Ihnen als Hilfestellung bei Stromausfall und im Fehlerfall der GINA bzw. dem Kartenleser dienen. Bitte unterscheiden Sie zunächst, ob Sie eine GINA der Generation 1 (siehe Kapitel Erste Hilfe GINA Generation 1 wird verwendet) Abbildung 64: GINA 1 Vorderseite oder eine GINA der Generation 2 (siehe Kapitel Erste Hilfe - GINA Generation 2 wird verwendet) Abbildung 65: GINA 2 Vorderseite im Einsatz haben. November 2015 99 Version Rel. 15b 18.8.1 Erste Hilfe - GINA Generation 1 wird verwendet Version Rel. 15b 100 November 2015 November 2015 101 Version Rel. 15b 18.8.2 Erste Hilfe - GINA Generation 2 wird verwendet Version Rel. 15b 102 November 2015 November 2015 103 Version Rel. 15b Eigene Notizen Version Rel. 15b 104 November 2015
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