2 e-card System - Österreichische Sozialversicherung

Benutzerhandbuch
Allgemeiner Teil
Ist vom Techniker des GIN Zugangs-Providers auszufüllen:
Adresse der GINA-Box:
Standard Gateway:
IP-Adresse des Routers:
IP-Adresse des Kartenlesegerätes:
Hinweis
Alle nachfolgenden Formulierungen gelten gleichermaßen für Frauen und Männer. Um die Verständlichkeit und
die Lesbarkeit des Handbuches zu erleichtern, wurden im Text männliche Formulierungen verwendet.
Copyright
Dieses Handbuch wird im Rahmen der bestehenden Vertragsbeziehungen zur Nutzung des e-card Systems
und der dieses System nutzenden Services der österreichischen Sozialversicherung übergeben. Es darf
außerhalb bestehender Verträge oder außerhalb dieses Systems nicht verwendet werden. Bestimmungen, die
über bestehende Vertragsbeziehungen hinausgehen oder von diesen abweichen, werden durch dieses
Handbuch nicht geschaffen.
Alle Rechte vorbehalten.
© 2012 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Version Rel. 15b
Version Rel. 15b
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Inhaltsverzeichnis
1
2
Vorwort ...................................................................................................................................... 5
e-card System ............................................................................................................................ 6
2.1
Vorstellung des e-card Systems ......................................................................................... 6
3
Bestandteile des e-card Systems ............................................................................................... 7
3.1
e-card ................................................................................................................................. 7
3.2
Ordinationskarte ................................................................................................................. 8
3.3
e-card Server ..................................................................................................................... 9
3.4
GINA, e-card Applikation .................................................................................................. 10
3.4.1
Installation ................................................................................................................ 11
3.4.2
Inbetriebnahme......................................................................................................... 11
3.4.3
Funktion GINA Generation 1..................................................................................... 12
3.4.4
Funktion GINA Generation 2..................................................................................... 14
3.4.5
Reinigung ................................................................................................................. 15
3.5
Bildschirm und Tastatur .................................................................................................... 16
3.5.1
Installation ................................................................................................................ 16
3.6
Kartenlesegerät ................................................................................................................ 18
3.6.1
Inbetriebnahme......................................................................................................... 18
3.6.2
Funktion.................................................................................................................... 18
3.6.3
Fehlerfälle ................................................................................................................. 19
3.6.4
Reinigung ................................................................................................................. 19
3.7
Netzverbindung ................................................................................................................ 19
4
Gesetzliche Grundlagen........................................................................................................... 20
5
Verwendung einer Vertragspartner-Software mit integriertem e-card System .......................... 21
6
Anwendungen auf der GINA starten......................................................................................... 22
6.1
Verwenden eines Webbrowsers ....................................................................................... 22
6.1.1
Informationen zum Dialogaufbau .............................................................................. 23
6.2
Verwenden einer textbasierten Oberfläche ....................................................................... 25
7
Anmelden am e-card System ................................................................................................... 26
7.1
Ordinationskarte in das Kartenlesegerät stecken.............................................................. 26
7.1.1
Transport-PIN eingeben ........................................................................................... 27
7.2
Identifikationsnummer (PIN) ............................................................................................. 28
7.3
PUK Eingabe.................................................................................................................... 29
7.4
Ordinationsadresse und Tätigkeitsbereich ........................................................................ 30
7.5
Status und Voreinstellungen ............................................................................................. 31
8
Anspruchs- und Gültigkeitsprüfung .......................................................................................... 33
8.1
Gültigkeitsprüfung der e-card bzw. Bürgerkarte ................................................................ 33
8.2
Gültigkeitsprüfung der SV-Nummer .................................................................................. 34
8.3
Versicherungsrechtliche Anspruchsprüfung...................................................................... 35
9
Informationsdienste .................................................................................................................. 37
9.1
Menüeintrag wählen ......................................................................................................... 37
9.2
Menü Informationsdienste ................................................................................................ 38
9.3
Verträge anzeigen ............................................................................................................ 39
9.4
Sozialversicherungsnummer abfragen ............................................................................. 41
9.4.1
Sozialversicherungsnummernabfrage Suchergebnis ................................................ 42
9.5
Patientendaten abfragen .................................................................................................. 43
9.5.1
Patientendatenabfrage Suchergebnis ....................................................................... 44
10 Nachrichten anzeigen .............................................................................................................. 45
10.1 Menüeintrag wählen ......................................................................................................... 45
10.2 Nachrichten anzeigen ....................................................................................................... 46
11 Allgemeine Systemeinstellungen ändern.................................................................................. 47
11.1 Menüeintrag wählen ......................................................................................................... 47
11.2 Allgemeine Systemeinstellungen ändern .......................................................................... 48
11.2.1
Voreinstellungen konfigurieren ................................................................................. 49
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11.2.2
Identifikationsnummer (PIN) für Ordinationskarte ändern.......................................... 50
11.2.3
KV-Trägerlistenanzeige ändern ................................................................................ 51
12 Abmelden vom e-card System ................................................................................................. 54
12.1 Ordnungsgemäßes Abmelden .......................................................................................... 54
12.2 Gründe für nicht ordnungsgemäßes Abmelden ................................................................ 55
13 Fälle außerhalb des e-card Systems ........................................................................................ 56
13.1 Versicherte ausländischer Versicherungsträger................................................................ 56
13.2 Nicht -Versicherte ............................................................................................................. 57
14 Sperre/Neuanschaffung der e-card .......................................................................................... 58
15 Aktualisierung der Software des e-card Systems ..................................................................... 59
16 Systeminstallation und Konfigurationen.................................................................................... 60
16.1 GINA konfigurieren ........................................................................................................... 60
16.2 LAN Kartenleser statisch konfigurieren............................................................................. 62
16.3 Kartenleser konfigurieren - Übersicht ............................................................................... 63
16.3.1
Kartenleser konfigurieren .......................................................................................... 63
16.4 Konfigurationsberechtigungskarten konfigurieren - Übersicht ........................................... 64
16.4.1
Konfigurationsberechtigungskarten hinzufügen ........................................................ 65
16.4.2
Konfigurationsberechtigungskarten löschen ............................................................. 66
16.5 GINA Tausch – Konfiguration speichern........................................................................... 67
17 Systemstatusinformationen anzeigen ....................................................................................... 68
17.1 Menüeintrag wählen ......................................................................................................... 68
17.2 Systemstatusinformationen anzeigen ............................................................................... 69
17.3 Verbindungsstatus anzeigen ............................................................................................ 70
17.4 LAN-Kartenleserstatus anzeigen ...................................................................................... 71
17.5 Kartenlesezugriff testen .................................................................................................... 72
17.5.1
Kartenlesertestergebnis anzeigen............................................................................. 73
17.6 GINA-Test durchführen .................................................................................................... 74
18 Anhang .................................................................................................................................... 75
18.1 Fehlermeldungen ............................................................................................................. 75
18.2 Glossar - Allgemeine Begriffe ........................................................................................... 76
18.3 Liste der KV-Träger .......................................................................................................... 87
18.4 Liste der Fachgebiete ....................................................................................................... 88
18.5 Daten des e-card Systems ............................................................................................... 90
18.5.1
e-card Kartendaten ................................................................................................... 90
18.5.2
Ordinationskartendaten ............................................................................................ 90
18.5.3
e-card Serverdaten ................................................................................................... 90
18.6 Tastenkombinationen (Shortcuts) ..................................................................................... 92
18.6.1
Shortcuts der webbasierten Oberfläche .................................................................... 92
18.6.2
Shortcuts für den Ausdruck der webbasierten Oberfläche ........................................ 92
18.6.3
Shortcuts der textbasierten Oberfläche ..................................................................... 92
18.7 Kurzanleitung für Ihre e-card Geräte ................................................................................ 94
18.7.1
Kurzanleitung- GINA Generation 1 wird verwendet ................................................... 95
18.7.2
Kurzanleitung - GINA Generation 2 wird verwendet .................................................. 97
18.8 Erste Hilfe für Ihre e-card Geräte...................................................................................... 99
18.8.1
Erste Hilfe - GINA Generation 1 wird verwendet ..................................................... 100
18.8.2
Erste Hilfe - GINA Generation 2 wird verwendet ..................................................... 102
Eigene Notizen .............................................................................................................................. 104
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1 Vorwort
Sehr geehrte e-card Benutzerinnen und Benutzer!
Durch die Einführung der e-card und der dazugehörigen
Informationsinfrastruktur wurde erstmals in Österreich eine Plattform
geschaffen, die Verwaltungsabläufe im öffentlichen Gesundheitssystem
einfacher und effizienter macht.
Um Sie mit den Veränderungen umfassend vertraut zu machen, bietet
Ihnen die österreichische Sozialversicherung eine Reihe von
Hilfestellungen, wie dieses Handbuch.
Uns ist es ein großes Anliegen, Ihnen den Einstieg in das e-card System
und die dazugehörigen Anwendungen einfach und angenehm zu gestalten.
DI (FH) Volker Schörghofer
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2 e-card System
2.1 Vorstellung des e-card Systems
Mit Hilfe des e-card Systems können Sie unter anderem den Leistungsanspruch des Patienten
zuverlässig und prompt feststellen.
Dabei stehen effiziente und unbürokratische Abläufe im Mittelpunkt.
Das Benutzerhandbuch dient dazu, wesentliche Abläufe im Zusammenhang mit der e-card
darzustellen.
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3 Bestandteile des e-card Systems
3.1 e-card
Abbildung 1: e-card
Die e-card ist die Schlüsselkarte („key-card“) des Patienten, welche er Ihnen (dem Vertragspartner)
bei jeder Konsultation übergibt.
Sie bekommen mit diesem „Schlüssel“ Zugriff auf die Anspruchsdaten.
Die e-card alleine stellt jedoch noch keinen
Anspruchsnachweis dar!
Weiters dient sie als Nachweis gegenüber dem KV-Träger, dass der Versicherte (bzw.
Anspruchsberechtigte) in Ihrer Ordination anwesend war, um eine Behandlung in Anspruch zu
nehmen.
Auf dieser Karte befindet sich (zumindest) die Sozialversicherungs-Signatur, mittels derer zu allen
Konsultationen (wenn die e-card eingelesen wurde) ein Schlüssel erzeugt wird. Dieser stellt die
elektronische Unterschrift des Patienten dar.
Auf den ab dem Jahr 2010 ausgestellten e-cards werden zusätzlich die Buchstaben „sv“ in
Blindenschrift geprägt. Dadurch soll die Unterscheidung zu anderen Karten erleichtert werden.
Abbildung 2: Rückseite der e-card – EKVK
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Die Rückseite der e-card dient als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Nähere
Informationen darüber finden Sie im  Kapitel Fälle außerhalb des e card Systems.
Weiters kann auch für einige Funktionen des e-card Systems anstelle der e-card eine so genannte
„Bürgerkarte“ verwendet werden.
Was ist eine Bürgerkarte?
Text zur Verfügung gestellt von Prof. Dr. Reinhard Posch, wissenschaftlicher Gesamtleiter von A-SIT (www.a-sit.at)
Die österreichische Bürgerkarte ist ein Konzept, das die eindeutige Identifikation der Person und die
elektronische Signatur vereint. Dabei wird die Identifikation über eine so genannte Personenbindung
erreicht – das ist eine Datenstruktur, die bei in Österreich gemeldeten Personen von Daten des
Zentralen Melderegisters abgeleitet ist. Die elektronische Unterschrift kann durch Signaturen, die der
sicheren Signatur nach Signaturgesetz genügen, umgesetzt sein.
Die Trennung von Identifikationsfunktion über Register der öffentlichen Verwaltung und
Signaturfunktion, die auch von Technologien wie Chipkarten aus dem privatwirtschaftlichen Bereich
umgesetzt werden können, erlaubt verschiedene Realisierungen der Bürgerkarte. So sind derzeit die
e-card, die Bankomatkarte und Mobiltelefone über Handy-Signaturen die bekanntesten
Umsetzungen. Weniger bekannte Beispiele, aber wie die vorgenannten ebenso mit allen Funktionen
einer Bürgerkarte ausgestattet, sind Dienstkarten von Ministerien oder einige Studentenkarten.
Gemeinsam ist diesen Lösungen, dass damit alle Anwendungen, die auf das Konzept Bürgerkarte
abstellen, verwendet werden können. So kann das Login zur Datenübertragung an die
Finanzverwaltung über FinanzOnline mit der e-card als Bürgerkarte bzw. die Anwendung
Krankenscheinersatz mit einer als Bürgerkarte aktivierten Bankomatkarte oder dem
Studentenausweis erfolgen.
Die Bürgerkarte wird ergänzt durch elektronische Äquivalente zu in herkömmlichen Verfahren
üblichen Elementen. Dies sind etwa elektronische Vertretungen oder Vollmachten. Elektronische
Zustellung ermöglicht das durchgängig elektronische Verfahren vom elektronisch eingebrachten
Antrag bis zur Erledigung.
3.2 Ordinationskarte
Abbildung 3: Ordinationskarte
Die Ordinationskarte dient gemeinsam mit dem PIN-Code ( siehe Kapitel Identifikationsnummer
(PIN)) dazu, Sie gegenüber dem e-card System als Vertragspartner der Sozialversicherung zu
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identifizieren. Weiters können Sie die Ordinationskarte unter Beachtung des Limits für Konsultationen
ohne e-card ( siehe Handbuch Konsultationsverwaltung Kapitel Limits anzeigen) immer dann
benutzen, wenn die e-card des Patienten nicht verfügbar ist.
Ohne Ordinationskarte können Sie nicht auf das e-card System zugreifen!
Die Ordinationskarte enthält eine Signatur. Als Vertragspartner erhalten Sie mit der
Grundausstattung 2 Ordinationskarten pro Ordination auf Kosten der Sozialversicherung. Sie können
in begründeten Fällen weitere Ordinationskarten bei einem mit Ihnen in einem Vertragsverhältnis
stehenden KV-Träger anfordern.
Beachten Sie, dass Sie Ordinationskarten (z.B. in einer
Ordinationsgemeinschaft) nicht beliebig austauschen können,
da jede Karte an eine bestimmte Vertragspartnernummer
gebunden ist.
Um die missbräuchliche Verwendung Ihrer Ordinationskarte auszuschließen, sollten Sie diese
ebenso sicher wie beispielsweise Ihre Bankomatkarte aufbewahren.
Sie sind verpflichtet Defekt, Verlust oder Diebstahl (analog einem Stempelverlust) sofort zu melden.
Ersatz für Ihre defekte, gestohlene oder verlorene Ordinationskarte können Sie bei der Serviceline
oder bei einem KV-Träger bestellen.
Zusätzlich benötigte Ordinationskarten (Zusatzkarten) können bei Ihrem KV-Träger angefordert
werden.
Sollten sich Ihre auf der Ordinationskarte aufgebrachten Daten ändern (z.B. Namenswechsel) oder
aufgrund technischer Innovation neue Karten produziert werden, werden Ihre Ordinationskarten
selbstverständlich ausgetauscht.
Über die Serviceline können Sie ausschließlich Ersatzkarten (bei Diebstahl, Verlust, usw. der Karte)
bestellen.
3.3 e-card Server
Abbildung 4: e-card Server
Der e-card Server hält aktuelle KV-Anspruchsdaten der Patienten bereit, auf die Sie als
Vertragspartner zugreifen können. Wenn z.B. im Rahmen einer Konsultation ( siehe Handbuch
Konsultationsverwaltung Kapitel Menü Konsultationsverwaltung) Anspruchsdaten des Patienten
abgefragt werden, führt der e-card Server Anspruchsprüfungen durch und schickt die Daten,
versehen mit der Signatur des Servers, an Ihren PC zurück. Dies dient Ihnen als Bestätigung für Ihre
Abfrage und kann gemeinsam mit den anderen Konsultationsdaten in die Vertragspartner-Software
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übernommen werden (Vereinfachung der Abrechnung  siehe Kapitel Verwendung einer
Vertragspartner-Software mit integriertem e-card System). Weiters speichert der Server – nach
erfolgter positiver Anspruchsprüfung – Konsultationsdaten und schickt sie, ebenfalls versehen mit der
Serversignatur, als Abstimmungsdatensätze an die KV-Träger. Für sämtliche Datenübermittlungen
werden dem Stand der Technik entsprechend die bestmöglichen Verschlüsselungssysteme
angewendet.
3.4 GINA, e-card Applikation
Die GINA ist derzeit in zwei Varianten im Einsatz:
GINA Generation 1:
Abbildung 5: GINA 1 Vorderseite
Abbildung 6: GINA 1 Rückseite
GINA Generation 2:
Abbildung 7: GINA 2 Vorderseite
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Abbildung 8: GINA 2 Rückseite
Die GINA (Gesundheits-Informations-Netz-Adapter) ist die Hardware, auf der die verfügbaren
Software-Anwendungen (z.B. e-card Applikation) für die Ordination installiert sind. Sie brauchen die
GINA sowie die e-card Applikation, um mit dem e-card Server kommunizieren zu können.
Die Datenübermittlung zwischen GINA und e-card Server erfolgt über das GIN (GesundheitsInformations-Netz). Das GIN ist nur für bestimmte Benutzer zugänglich (Closed Usergroup), wodurch
die Sicherheit der zu übermittelnden Daten aus beiden Richtungen gewährleistet ist.
Durch Verwendung der GINA wird Ihr eigener PC mit den installierten Programmen nicht
beeinträchtigt.
Sie können eine GINA für mehrere Arbeitsplätze (z.B. in Ordinationsgemeinschaften) verwenden.
Sie können z.B. sämtliche Konsultationsdaten in Ihre Vertragspartner-Software übernehmen bzw.
können diese Daten auch auf ein an die GINA anzusteckendes Speichermedium (USB-Stick)
speichern ( siehe Handbuch Konsultationsverwaltung Kapitel Konsultationsdaten anfordern).
3.4.1 Installation
Die GINA ist sowohl für die Wandmontage vorbereitet als auch als Standgerät verwendbar. Die GINA
der Generation 2 kann zusätzlich mit zwei Halteösen und den beigelegten Schrauben und Dübeln an
der Wand befestigt werden.
Abbildung 9: GINA 2 Unterseite
Im Standardfall wird die GINA in der Nähe des GIN-Anschlusses montiert.
3.4.2 Inbetriebnahme
Eine ordnungsgemäße Inbetriebnahme der GINA wird durch einen Techniker des jeweiligen
Zugangsnetz-Providers (Unternehmen, das die physische Verbindung zum GIN herstellt)
sichergestellt. Der Techniker verbindet die GINA mit dem Kartenlesegerät (oder auch mehreren) und
schließt die GINA mit dem mitgelieferten Netzteil an das Stromnetz an.
Bitte beachten Sie, dass das Laden der GINAAnwendungen bis zu 15 Minuten dauern kann.
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Bitte vertauschen Sie nicht die Netzteile von GINA,
Kartenleser und Router, da diese mit unterschiedlichen
Spannungen betrieben werden.
3.4.3 Funktion GINA Generation 1
Der Betriebszustand der GINA 1 wird mit 4 Leuchtdioden angezeigt.
Abbildung 10: Leuchtdioden der GINA 1
Leuchtdiode
Beschreibung
Grün – Online Modus, d.h. die GINA ist über das GIN mit dem e-card Server
verbunden
Online
Orange – Offline Modus, d.h. die GINA hat keine Verbindung zum e-card Server
( siehe Handbuch Konsultationsverwaltung Kapitel Störfälle)
Power
Grün – die GINA ist an das Stromnetz angeschlossen
Ready
Grün – das Betriebssystem ist korrekt auf der GINA geladen, unabhängig vom
Betriebszustand vorhandener Applikationen
Error
Rot – ein Defekt liegt vor, bitte wenden Sie sich an die Serviceline
Im Normalfall sollten die Leuchtdioden Online, Power und
Ready grün leuchten.
Die Leuchtdiode Error soll nicht leuchten.
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3.4.3.1 Fehlerfälle GINA Generation 1
Empfohlene Vorgehensweise nach einem Stromausfall:
Sollte wider Erwarten der Startvorgang nicht fehlerfrei ablaufen, ist
es ratsam den Router UND die GINA auszuschalten bzw. abzustecken
und dann die Geräte in folgender Reihenfolge unter Einhaltung der in
Punkt 2 genannten Wartezeit in Betrieb zu nehmen:
1. Router einschalten
2. 10-15 Minuten warten, danach GINA und Kartenleser an den
Strom anschließen.
Power leuchtet nicht
Bitte überprüfen Sie, ob die GINA an das Stromnetz
angeschlossen ist.
Ready leuchtet nicht
Das GINA-Betriebssystem konnte nicht korrekt geladen
werden, nehmen Sie die GINA vom Stromnetz, warten Sie
ca. 10 Sekunden und schließen Sie dann die GINA wieder
an die Stromversorgung an.
Ready blinkt
Auf der GINA ist ein Fehler aufgetreten. Bitte warten Sie bis
die Leuchtdiode Ready wieder leuchtet. Dieser Vorgang
kann eine Stunde überschreiten. Falls nach diesem Zeitraum
das Blinken nicht aufhört, wenden Sie sich an die
Serviceline.
Error leuchtet rot
Ein Defekt liegt vor, bitte wenden Sie sich an die Serviceline.
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3.4.4 Funktion GINA Generation 2
Abbildung 11: GINA 2 Statusanzeige
Der Betriebszustand der GINA wird mit 2 Leuchtdioden und einer zweistelligen Statusanzeige
dargestellt.
Leuchtdiode
Beschreibung
POWER
Grün – die GINA ist an das Stromnetz angeschlossen
READY
Grün – die GINA ist betriebsbereit. Diese Anzeige erscheint im Normalfall
zwischen 5 und 10 Minuten nach Starten der GINA.
STATUS
Im Normalbetrieb ist die Anzeige nach dem Startvorgang ausgeschalten. Wenn
ein Statuscode länger als 1 Minute angezeigt wird, befindet sich die GINA im
Fehlerzustand (Lösungen siehe  Kapitel
Fehlerfälle).
Im Normalfall sollten die Leuchtdioden POWER und
READY grün leuchten.
Die Statusanzeige sollte im Normalbetrieb ausgeschalten
sein.
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3.4.4.1 Fehlerfälle GINA Generation 2
Empfohlene Vorgehensweise nach einem Stromausfall:
Sollte wider Erwarten der Startvorgang nicht fehlerfrei ablaufen, ist
es ratsam den Router UND die GINA auszuschalten bzw. abzustecken
und dann die Geräte in folgender Reihenfolge unter Einhaltung der im
Punkt 2 genannten Wartezeit in Betrieb zu nehmen:
1. Router einschalten
2. Ca. 10 Minuten warten, danach GINA und Kartenleser an den
Strom anschließen.
Leuchtdiode
Beschreibung
POWER leuchtet nicht
Bitte überprüfen Sie, ob die GINA an das Stromnetz angeschlossen
ist. Beachten Sie auch, dass die Leuchtdiode am Netzteil leuchtet
und die Kabel fest gesteckt sind.
READY leuchtet nicht
Wenn diese Leuchtdiode 15 Minuten nach Starten der GINA nicht
leuchtet, wenden Sie sich an die Serviceline.
Um die Anzeige von Fehlern zu konkretisieren, bietet die GINA Generation 2 einen zweistelligen
Statuscode.
Statuscode
Beschreibung
01, 12
Information - die GINA startet gerade die e-card Anwendung. Dieser
Statuscode sollte nach einer Minute wieder automatisch erlöschen.
02
Information - die GINA installiert sich neu (Rescue). Dieser Vorgang dauert
rund 30 Minuten. In dieser Zeit kann das Gerät nicht benutzt werden.
0F
Offline – Anwendungen können derzeit den e-card Server nicht erreichen.
( siehe Handbuch Konsultationsverwaltung Kapitel Störfälle)
23, 24, 25, 26
Die GINA kann den Router nicht erreichen. Prüfen Sie, ob das LAN-Kabel an
der GINA und am Router angeschlossen und ob der Router eingeschalten ist.
Eventuell ist das LAN-Kabel beschädigt. Bitte tauschen Sie dieses.
55
Entfernen Sie die USB Geräte und starten Sie die GINA neu. Trennen Sie
dazu die GINA für 10 Sekunden von der Stromversorgung.
Bleibt der Fehler bestehen oder wird ein anderer Statuscode länger als eine Minute angezeigt,
notieren Sie bitte den Statuscode und wenden Sie sich an die Serviceline.
3.4.5 Reinigung
Die GINA darf nur mit einem trockenen Tuch abgewischt werden. Dringt Feuchtigkeit in das Gehäuse
ein, kann die empfindliche Elektronik beschädigt werden!
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3.5 Bildschirm und Tastatur
Abbildung 12: Bildschirm und Tastatur
Um am e-card System teilnehmen zu können, brauchen Sie aufgrund der GINA keinen eigenen PC.
Um Daten erfassen und lesen zu können, ist jedoch ein Bildschirm und eine Tastatur (beides wird an
die GINA angesteckt) unbedingt nötig.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur Tastaturen mit einem
USB-Anschluss oder einem passenden Adapter an die GINA
anschließen können.
3.5.1 Installation
Falls Sie einen Monitor und eine Tastatur direkt an die GINA anschließen, können Sie dies
folgendermaßen tun:
Schließen Sie die Tastatur an der USB-Schnittstelle an der Vorderseite (in der Generation 2 auch an
der Rückseite) der GINA an.
Abbildung 13: USB-Anschlüsse der GINA Generation 1
Abbildung 14: USB-Anschlüsse der GINA Generation 2 Vorderseite
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Abbildung 15: USB-Anschlüsse der GINA Generation 2 Rückseite
An der Rückseite der GINA können Sie einen Monitor oder einen Flachbildschirm mit einem
Standard-VGA-Anschluss (handelsüblicher Monitoranschluss) anstecken.
Abbildung 16: Monitoranschluss der GINA
Bei der GINA Generation 2 besteht die Möglichkeit zusätzlich zum VGA-Anschluss einen Monitor mit
einem DVI Anschluss anzustecken.
Abbildung 17: USB-Anschlüsse der GINA Generation 2 Rückseite
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3.6 Kartenlesegerät
Abbildung 18: Kartenlesegerät
Das Kartenlesegerät dient zum „Lesen“ von e-cards und Ordinationskarten. Dieses Gerät benötigt
lediglich einen Leseschlitz, da die Ordinationskarte nicht permanent stecken bleiben muss.
Sie können ein oder mehrere Kartenlesegeräte mit der GINA verwenden. Ein Kartenlesegerät kann –
genauso wie die GINA - von mehreren Arbeitsplätzen verwendet werden.
3.6.1 Inbetriebnahme
Eine ordnungsgemäße Inbetriebnahme des Kartenlesegeräts wird durch den Techniker des
jeweiligen Zugangsnetz-Providers sichergestellt. Der Techniker verbindet das Kartenlesegerät mit
der GINA und steckt es mit dem mitgelieferten Netzteil an das Stromnetz an.
3.6.2 Funktion
Der Betriebszustand des Kartenlesegerätes und der Zugriff auf eine Karte werden mittels 2
Leuchtdioden angezeigt.
Ist das Kartenlesegerät an das Stromnetz angeschlossen und betriebsbereit, so leuchtet die grüne
Leuchtdiode – Karten können nun gesteckt werden.
Wird eine e-card oder Ordinationskarte in den Kartenschlitz eingeführt, so beginnt die rote
Leuchtdiode zu blinken und Daten werden von der Karte gelesen. Solange die rote Leuchtdiode
blinkt, ziehen Sie keinesfalls die Karte aus dem Schlitz!
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Im Normalfall leuchtet die grüne Leuchtdiode
durchgehend grün und erlischt beim Stecken einer Karte. Der
Zugriff auf die Karte wird durch das Blinken der roten
Leuchtdiode signalisiert.
3.6.3 Fehlerfälle
Fehlerfall
Maßnahme
Nach dem Anstecken leuchten
beide Leuchtdioden und gehen
nicht aus.
Der Kartenleser ist defekt.
Bitte wenden Sie sich an die Serviceline.
Nach dem Anstecken leuchtet
keine der beiden Leuchtdioden.
Bitte überprüfen Sie, ob der Kartenleser an das Stromnetz
angeschlossen ist, andernfalls ist der Kartenleser defekt.
Die rote Leuchtdiode blinkt
periodisch, die grüne
Leuchtdiode leuchtet.
Eine e-card oder eine Ordinationskarte steckt im Kartenleser,
aber es tritt ein allgemeiner Fehler auf.
Bitte wenden Sie sich an die Serviceline.
3.6.4 Reinigung
Das Kartenlesegerät ist nur mit einem trockenen Tuch abzuwischen. Dringt Feuchtigkeit in das
Gehäuse ein, kann die empfindliche Elektronik beschädigt werden!
3.7 Netzverbindung
Zum Betrieb des e-card Systems in der Ordination wird eine leistungsfähige Verbindung zum GIN
benötigt (Standard- und Ersatzanbindung).
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4 Gesetzliche Grundlagen
Der Gesetzesauftrag der 56. ASVG-Novelle lautet, dass die e-card als Schlüsselkarte zu gestalten
ist, die berechtigten Personen Zugriff auf persönliche Daten, die bei anderen Stellen gespeichert
sind, ermöglichen soll.
Weiters wurden Vertragsärzte durch die 59. ASVG-Novelle ab 1. Jänner 2003 sowie andere
Vertragspartner gemäß § 349a ASVG ab 1. Jänner 2004 dazu verpflichtet, die für die Patienten
erbrachten Leistungen mit den Versicherungsträgern nach einheitlichen Grundsätzen elektronisch
abzurechnen. Dieser gesetzliche Auftrag wird nun durch die Möglichkeit der Datenübernahme aus
dem e-card System in die Vertragspartner-Software erleichtert.
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5 Verwendung einer Vertragspartner-Software mit
integriertem e-card System
Sollte der Hersteller Ihrer Vertragspartner-Software das e-card System bereits integriert haben,
stellen sich die Oberflächen so dar, wie Sie sie von Ihrer Vertragspartner-Software gewöhnt sind.
In diesem Fall sind vor allem jene Teile des Handbuches wichtig, die mit
gekennzeichnet sind.
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Version Rel. 15b
6 Anwendungen auf der GINA starten
6.1 Verwenden eines Webbrowsers
Starten Sie den Internet-Browser Ihres Computers, geben Sie in der Adressleiste die URL z.B.
https://192.168.14.23 (die genaue Adresse erfahren Sie vom jeweiligen Techniker des ZugangsnetzProviders) ein und bestätigen Sie mit [Enter].
Wenn Sie eine Verbindung zur GINA hergestellt haben, sehen Sie folgende Bildschirmmaske:
Abbildung 19: Startmenü – Maske 000
Wählen Sie [Am e-card Produktivsystem anmelden], um sich mittels http am Produktivsystem
anzumelden.
Wählen Sie [Am e-card Produktivsystem anmelden (verschlüsselt)], um sich mittels https am
Produktivsystem anzumelden.
In Abhängigkeit der Art der Anmeldung (http oder https)
bzw. des verwendeten WEB-Browsers und des
Betriebssystem werden Sie vor dem weiteren Dialogaufbau
zur Maske 00A weitergeleitet ( siehe Kapitel Information(en)
zum Dialogaufbau.
Mit [GINA konfigurieren] können Sie grundlegende Systemeinstellungen vornehmen ( siehe
Kapitel GINA konfigurieren).
Wählen Sie [Systemstatusinformationen anzeigen], um den Verbindungsstatus beziehungsweise
den LAN-Kartenleserstatus anzuzeigen und den Kartenlesezugriff zu testen ( siehe Kapitel
Systemstatusinformationen anzeigen).
Version Rel. 15b
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November 2015
Mit [Weiterführende Informationen bzgl. Verschlüsselung] werden sie auf eine Webseite der
Sozialversicherung weitergeleitet, die Hilfestellungen und Informationen zur verschlüsselten
Kommunikation mit dem e-card Produktivsystem zur Verfügung stellt.
Der Link [Weiterführende Informationen bzgl.
Verschlüsselung] wird Ihnen nur angezeigt wenn Sie sich
mittels http auf die GINA verbinden. Bei Nutzung von https
wird ihnen zur Anmeldung am e-card System nur der Link
[Am e-card Produktivsystem anmelden (verschlüsselt)]
angezeigt.
6.1.1 Informationen zum Dialogaufbau
Im Zuge des Dialogaufbaus wird überprüft, ob Ihr Browser und Ihr Betriebssystem aktuell sind, sowie
ob Sie sich für die verschlüsselte oder die unverschlüsselte Anmeldung entschieden haben.
In Abhängigkeit der Prüfergebnisse werden Ihnen entsprechende Informationen angezeigt:

Information bezüglich der Möglichkeit der verschlüsselten Anmeldung
Sie erhalten diese Information, wenn Sie die unverschlüsselte Anmeldung am
Produktivsystem gewählt haben. Damit Sie diese Information nicht mehr erhalten, wählen Sie
im Startmenü den Menüpunkt [Am e-card Produktivsystem anmelden (verschlüsselt)].
Beachten Sie bitte, dass Sie über den eingebundenen Link [Weiterführende Informationen
bzgl. Verschlüsselung] alle weiterführenden Informationen zur verschlüsselten Anmeldung
erhalten.

Information bezüglich des Browsers bzw. der Browserversion
Sie erhalten diese Information, wenn Sie mit einer nicht unterstützen oder veralteten
Browserversion arbeiten. Dadurch können Sicherheitsprobleme Fehlfunktionen oder
Probleme bei der Darstellung der Seiten auftreten. Damit Sie diese Information nicht mehr
erhalten, aktualisieren Sie Ihren Browser bzw. steigen Sie auf einen unterstützten Browser
um. Informationen zu unterstützten Browsern und aktuellen Versionen finden Sie in der
aktuellen Releaseinformation auf www.chipkarte.at/ im Bereich PARTNER | ARZT | Aktuell.
Bei nicht unterstützten Browsern wird ein Link [Weiterführende Informationen] angezeigt, der
zu der aktuellen Liste mit unterstützten Browsern auf www.chipkarte.at führt.
Eine Onlineüberprüfung Ihres aktuellen Browsers können Sie unter
http://www.peeringpoint.at/browsersicherheitscheck/ vornehmen.

Information bezüglich des Betriebssystems
Sie erhalten diese Information, wenn Sie sich mit einem veralteten Betriebssystem am e-card
System anmelden, weil Betriebssysteme, für die der Betriebssystemhersteller keine
Sicherheits-Updates mehr zur Verfügung stellt, nicht unterstützt werden. Um diese
Information nicht mehr zu erhalten, aktualisieren Sie bitte Ihr Betriebssystem.
November 2015
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Version Rel. 15b
Auf dieser Maske können eine, zwei oder alle drei Informationen angezeigt werden.
Die Maske wird nicht angezeigt, wenn Sie sich mit aktuellen Browsern und Betriebssystemen
verschlüsselt am e-card System anmelden.
Abbildung 20: Information(en) zum Dialogaufbau – Maske 00A
Bestätigen Sie die Kenntnisnahme der Informationen [Zur Kenntnis genommen] um mit dem
Anmelden am e-card System fortzufahren oder wählen Sie [Zurück zum Startmenü] um zurück zum
Startmenü zu gelangen.
Version Rel. 15b
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November 2015
6.2 Verwenden einer textbasierten Oberfläche
Nach dem Hochstarten der GINA erhalten Sie automatisch ein Menü zum Starten der GINAAnwendungen.
Abbildung 21: Textbasierte Oberfläche – Maske 000
Wählen Sie [Am e-card Produktivsystem anmelden], um sich am Produktivsystem anzumelden.
Mit [GINA konfigurieren] können Sie grundlegende Systemeinstellungen vornehmen ( siehe
Kapitel GINA konfigurieren).
Wählen Sie [Systemstatusinformationen anzeigen], um den Verbindungsstatus beziehungsweise
den LAN-Kartenleserstatus anzuzeigen und den Kartenlesezugriff zu testen ( siehe Kapitel
Systemstatusinformationen anzeigen).
Die in Klammern gesetzten Buchstaben auf den
Schaltflächen ermöglichen eine schnelle Bedienung der
Oberfläche.
Nähere Informationen über die Bedienung mit Shortcuts:
 siehe Kapitel Tastenkombinationen (Shortcuts).
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Version Rel. 15b
7 Anmelden am e-card System
Nach Auswahl des Menüpunktes [Am e-card Produktivsystem anmelden] / [Am e-card
Produktivsystem anmelden (verschlüsselt)] bzw. nach Bestätigung der Informationen zum
Dialogaufbau, werden Sie aufgefordert, die Ordinationskarte zu stecken.
Sie können maximal 20 Verbindungen von maximal 10 Arbeitsplätzen zur GINA-Software herstellen.
Diese Verbindungen können über einen Webbrowser, ein VT100 Terminal, die Arzt-Software oder
durch direkten Anschluss von Tastatur und Monitor hergestellt werden.
7.1 Ordinationskarte in das Kartenlesegerät stecken
Abbildung 22: Anmeldung – Maske 001
Wählen Sie aus der Liste der Kartenlesegeräte jenes aus, welches Sie für den aktuellen Dialog
verwenden möchten (diese Möglichkeit besteht nur, wenn mehrere Geräte zur Verfügung stehen)
und stecken Sie die Ordinationskarte in das gewählte Kartenlesegerät. Ist Ihre Ordinationskarte
defekt, erhalten Sie eine entsprechende Meldung und können Ihre Zweitkarte benutzen.
Im linken oberen Bereich (unterhalb des grünen Balkens) der Maske wird Ihnen das Systemdatum
angezeigt.
Bestätigen Sie mit [Weiter].
Bitte bedenken Sie: Ohne Ordinationskarte ist kein
Systemzugriff möglich.
Version Rel. 15b
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November 2015
7.1.1 Transport-PIN eingeben
Falls Sie sich das erste Mal am e-card System anmelden, müssen Sie Ihre Ordinationskarte zur
weiteren Verwendung mit dem Transport-PIN-Code freischalten. Dies erfolgt in der Regel bei der
Installation des e-card Systems.
Abbildung 23: Transport-PIN setzen – Maske 003
Sie müssen den Transport-PIN-Code beim erstmaligen Dialogaufbau ändern, da sonst das
Weiterarbeiten mit dem e-card System nicht möglich ist.
Der PIN-Code ist eine frei wählbare Kombination aus 4 bis 8 Ziffern ( siehe Kapitel
Identifikationsnummer (PIN) für die Ordinationskarte ändern).
Den Transport-PIN-Code entnehmen Sie dem PIN-Brief.
Nach dreimaliger fehlerhafter Eingabe des Transport-PINCodes ist es nicht mehr möglich, die Ordinationskarte mit dem
PUK-Code zu entsperren – sie ist endgültig gesperrt!
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Version Rel. 15b
7.2 Identifikationsnummer (PIN)
Nun werden die Daten Ihrer Ordinationskarte eingelesen, und Sie werden zur Eingabe Ihres PINCodes aufgefordert.
Der PIN-Code ist eine frei wählbare Kombination aus 4 bis 8 Ziffern ( siehe Kapitel
Identifikationsnummer (PIN) für die Ordinationskarte ändern).
Abbildung 24: PIN Eingabe – Maske 002
Bestätigen Sie mit [Weiter].
Bei mehrmalig falscher PIN-Code Eingabe werden Sie
aufgefordert, den PUK-Code zur Entsperrung der
Ordinationskarte einzugeben.
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie PIN- und PUKCode wie Ihren Arztstempel sicher, aber doch griffbereit
verwahren!
Version Rel. 15b
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November 2015
7.3 PUK Eingabe
Abbildung 25: PUK Eingabe – Maske 003
Nach mehrmaliger Eingabe des falschen PIN-Codes wird Ihre Ordinationskarte gesperrt.
Um diese Sperrung aufzuheben, müssen Sie den PUK-Code und zweimal den neuen PIN-Code
eingeben.
Den PUK-Code entnehmen Sie bitte dem PIN-Brief.
November 2015
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Version Rel. 15b
7.4 Ordinationsadresse und Tätigkeitsbereich
Die Abfrage der gerade aktuellen Ordinationsadresse und des aktuellen Tätigkeitsbereiches erfolgt
nur, wenn Sie mehr als eine Ordination sowie Tätigkeitsbereiche unter ein und derselben
Vertragspartnernummer besitzen. Sollte das nicht der Fall sein, entfällt dieser Schritt.
Abbildung 26: Auswahl der Ordinationsadresse – Maske 004
Wählen Sie aus der Liste der verfügbaren Adressen/Tätigkeitsbereiche jene aus, unter der Sie den
aktuellen Dialog führen wollen.
Bestätigen Sie mit [Weiter].
Sie können nach erfolgreicher Anmeldung Korrekturen
und Abfragen der Konsultationsdaten einerseits für jede
vorhandene Ordinationsadresse als auch für jeden
vorhandenen Tätigkeitsbereich durchführen - unabhängig von
der für die Anmeldung gewählten Ordinationsadresse samt
Tätigkeitsbereich.
Version Rel. 15b
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November 2015
7.5 Status und Voreinstellungen
Nach erfolgreicher Anmeldung bekommen Sie eine Information über den Status Ihrer Anmeldung
und Ihrer Voreinstellungen, die Sie für den aktuellen Dialog getroffen haben.
Abbildung 27: Status und Voreinstellungen – Maske 005
Hier können Sie das voreingestellte Fachgebiet überprüfen, und für den Fall, dass Sie mehr als ein
Fachgebiet ausüben, das für den aktuellen Dialog passende auswählen.
Falls nur ein Fachgebiet zur Auswahl steht, haben Sie hier keine Auswahlmöglichkeit.
Z.B. können Sie das hier gewählte Fachgebiet natürlich für jede einzelne Konsultation (bei deren
Erfassung) ändern – hier treffen Sie nur eine dialogspezifische Voreinstellung.
Die hier vorgenommenen dialogspezifischen Einstellungen können Sie auch dauerhaft (für alle
Dialoge) im Anwendungsmenü über den Punkt [Allgemeine Systemeinstellungen ändern]
( siehe Kapitel Allgemeine Systemeinstellungen ändern) vornehmen.
Weiters bekommen Sie einen Überblick über

Ihren gewählten Tätigkeitsbereich

die Kartennummer der von Ihnen verwendeten Ordinationskarte,

die zuvor ausgewählte Ordinationsadresse,

die eventuell fehlgeschlagenen PIN-Eingabeversuche,

die eventuell fehlgeschlagenen Dialoganmeldungen seit der letzten erfolgreichen
Anmeldung.
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Version Rel. 15b
Fehlgeschlagene PIN-Eingabeversuche und
Dialoganmeldungen sind aus sicherheitstechnischen Gründen
wichtige Informationen um zu erkennen, ob eine unbefugte
Person versucht hat, sich Zugang zum e-card System zu
verschaffen.
Die wichtigsten dieser Informationen werden permanent in der Kopfzeile angezeigt.
Bestätigen Sie mit [OK], um anschließend ins Anwendungsmenü zu gelangen.
Version Rel. 15b
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November 2015
8 Anspruchs- und Gültigkeitsprüfung
8.1 Gültigkeitsprüfung der e-card bzw. Bürgerkarte
Was wird geprüft?
Ist die ins Kartenlesegerät gesteckte e-card bzw. Bürgerkarte gültig?
Die e-card bzw. Bürgerkarte kann entweder defekt oder gesperrt sein.
Bitte weisen Sie den Patienten darauf hin, dass die Ihnen
übergebene e-card gesperrt oder defekt ist.
Was sind die Konsequenzen bei einer ungültigen e-card bzw. Bürgerkarte?
Sie erhalten vom e-card Server die Meldung, ob die ins Kartenlesegerät gesteckte e-card
bzw. Bürgerkarte defekt oder gesperrt ist.
Der Patient muss sich selbst darum bemühen wieder in den Besitz einer gültigen e-card
bzw. Bürgerkarte zu gelangen.
Bei einer ungültigen e-card können Sie dem Patienten nun empfehlen, sich mit dem für ihn
zuständigen KV-Träger oder der Serviceline in Verbindung zu setzen. Trotzdem können
Sie mittels Eingabe seiner SV-Nummer und Stecken Ihrer Ordinationskarte mit der
Anspruchsabfrage fortfahren.
Bei einer ungültigen Bürgerkarte können Sie dem Patienten nun empfehlen, sich mit
seinem Zertifizierungsdienstanbieter in Verbindung zu setzen.
Gründe für die negative Gültigkeitsprüfung:

Der Patient hat aufgrund einer Namensänderung eine neue e-card erhalten. Die
alte, die er Ihnen irrtümlich vorlegt, wurde bereits gesperrt.

Die e-card ist gesperrt, weil sie verloren/gestohlen gemeldet wurde. (Sie können
den Patienten darauf hinweisen, dass ihm im Zuge der Verlustmeldung eine neue ecard ausgestellt wurde.)

Die e-card bzw. Bürgerkarte ist defekt.
Was sind die Möglichkeiten bei ungültiger e-card?

Es besteht die Möglichkeit, Anspruchsdaten mit Eingabe der
Sozialversicherungsnummer abzufragen bzw. auch Konsultationen ohne e-card zu
erfassen.

Um sicherzustellen, dass der Patient Ihnen die e-card nachbringt, können Sie
Depotzahlungen verlangen.

Lassen Sie sich vom Patienten unbedingt dessen Leistungsanspruch durch
Unterschrift bestätigen. (Die Unterschrift kann auch von der Begleitperson geleistet
werden, sollte der Patient dazu (noch) nicht selbst in der Lage sein.)
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Version Rel. 15b
8.2 Gültigkeitsprüfung der SV-Nummer
Was wird geprüft?
Ist die eingegebene SV-Nummer korrekt?
Die Sozialversicherungsnummer wird durch eine Prüfziffernrechnung auf Plausibilität
geprüft.
Was sind die Konsequenzen bei ungültiger SV-Nummer?
Sie erhalten die Information, dass die eingegebene Sozialversicherungsnummer nicht gültig
ist.
Was sind die Möglichkeiten bei ungültiger SV-Nummer?
Sie können die Eingabe korrigieren oder, wenn es sich nicht um einen Eingabefehler
gehandelt hat:

Können Sie die SV-Nummer über das Sozialversicherungsnummernabfrageservice
(SAS) ( siehe Kapitel Sozialversicherungsnummer abfragen) ermitteln.

mit einem KV-Träger Kontakt aufnehmen, um so die richtige
Sozialversicherungsnummer zu erfahren.

oder die richtige SV-Nummer über das Serviceportal ( siehe Handbuch
Serviceportal www.sozialversicherung.at (eSV)) erfahren.

Natürlich können Sie z.B. die Konsultation auch noch später erfassen, sobald Ihnen
die korrekte SV-Nummer vorliegt.
Version Rel. 15b
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November 2015
8.3 Versicherungsrechtliche Anspruchsprüfung
Was wird geprüft?
Darf der Patient auf Rechnung des angegebenen KV-Trägers Leistungen in Anspruch
nehmen (Versicherungsfall der Krankheit, Versicherungsfall der Mutterschaft, Mutter-KindPass-Leistungen, Leistungen der Zahnbehandlung oder des Zahnersatzes bzw. Vorsorgeuntersuchungen)?
Die Zugehörigkeit des Patienten zu einem KV-Träger bzw. die Leistungszuständigkeit des
KV-Trägers hängen versicherungsrechtlich vom Eintritt bestimmter Umstände (z.B.
Aufnahme einer Beschäftigung) ab. Diese Umstände werden vom Patienten oder dessen
Dienstgeber dem zuständigen KV-Träger gemeldet und stehen sodann am e-card Server zur
Verfügung.
Wesentlich für das e-card System ist das Vorliegen eines Anspruches zum Zeitpunkt der
Überprüfung.
Kann der versicherungsrechtliche Anspruch nicht online überprüft werden (z.B.
Hausbesuch), sollten Sie eine Nachweisalternative wählen, z.B. können Sie sich vom
Patienten dessen Anspruch schriftlich bestätigen lassen.
Was sind die Konsequenzen bei negativer versicherungsrechtlicher
Anspruchsprüfung?
Ist als Ergebnis der Anspruchsprüfung der vom Patienten angegebene KV-Träger nicht
leistungszuständig, wird diese Konsultation nicht am e-card Server gespeichert und kann
auch nicht abgerechnet werden. Sie erhalten eine dementsprechende Meldung, wobei das
e-card System hier unterscheidet,

ob der Patient überhaupt keinen Leistungsanspruch hat (negative Anspruchsprüfung,
Konsequenz: Privatpatient)

oder nur der eingegebene KV-Träger falsch ist.
Was sind die Möglichkeiten bei negativer versicherungsrechtlicher
Anspruchsprüfung?

Sollte nur der eingegebene KV-Träger falsch sein, können Sie beim Patienten
nochmals rückfragen und Ihre Eingaben korrigieren.

Ist kein KV-Träger leistungszuständig oder ist der automatische Ermittlungsversuch
nicht erfolgreich, können Sie dem Patienten eine Privathonorarnote ausstellen.

Hat Ihr Patient erst kürzlich eine berufliche Tätigkeit aufgenommen, kann es sein,
dass seitens des Dienstgebers noch keine Anmeldung beim zuständigen KV-Träger
erfolgt bzw. die Meldung des Dienstgebers noch nicht am e-card Server erfasst ist.
In diesem Fall können Sie den Patienten darauf hinweisen, dass er sich beim
Genehmigungsdienst des zuständigen KV-Trägers ( siehe Handbuch
Konsultationsverwaltung Kapitel Genehmigungsdienst beim KV-Träger) einen
vorläufigen Anspruchsnachweis besorgen kann. Legt Ihnen der Patient diesen in
weiterer Folge vor, können Sie ihn auf SV-Kosten behandeln.

Sie können zusätzlich über den Genehmigungsdienst des vermutlich
November 2015
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Version Rel. 15b
leistungszuständigen KV-Trägers einen temporären KV-Anspruch für den Patienten
frei schalten lassen. Dieser Anspruch ist sofort im e-card System verfügbar.
Version Rel. 15b
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November 2015
9 Informationsdienste
Hier können Sie sich zusätzliche Informationen anzeigen lassen.
9.1 Menüeintrag wählen
Abbildung 28: Informationsdienste anzeigen – Anwendungsmenü – Maske 008
Um sich zusätzliche Informationen anzeigen zu lassen, wählen Sie im Anwendungsmenü
[Informationsdienste].
November 2015
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Version Rel. 15b
9.2 Menü Informationsdienste
Abbildung 29:Informationsdienste anzeigen – Menü Informationsdienste – Maske 800
Unter [Verträge anzeigen] können Sie sich die aktuellen Verträge, je nach Ordinationsadresse mit
den einzelnen KV-Trägern anzeigen lassen.
Mit [SV-Nummer abfragen] können Sie mit Hilfe des Sozialversicherungsnummernabfrage Service
(SAS) die Sozialversicherungsnummer eines Patienten ermitteln.
Durch Eingabe der SV-Nummer haben Sie über [Patientendaten abfragen] die Möglichkeit Namen,
Geburtsdatum und Todesdatum Ihrer Patienten zu überprüfen.
Version Rel. 15b
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November 2015
9.3 Verträge anzeigen
Abbildung 30:Verträge anzeigen – Maske 810
Hier sehen Sie die aktuellen Verträge und Ihre Berechtigungen mit den einzelnen KV-Trägern.
Spalte vz. KV-Träger
Hier sehen Sie die Kurzbezeichnung des verrechnungszuständigen KV-Trägers, mit dem Sie einen
Vertrag eingegangen sind ( siehe Kapitel Liste der KV-Träger).
Spalte lz. KV-Träger
Hier sehen Sie die Kurzbezeichnung des leistungszuständigen KV-Trägers ( siehe Kapitel Liste
der KV-Träger).
Spalte Fachgebiet
Hier sehen Sie den Fachgebietscode ( siehe Kapitel Liste der Fachgebiete).
Spalte Bezugsbereich
Hier sehen Sie den Bereich, auf den sich der Vertrag bezieht. Folgende Varianten sind möglich:
KU: Kurative Medizin
GU: Vorsorgeuntersuchung
Spalte Vertragstyp
Hier sehen Sie, um welchen Typ des Vertrages es sich handelt. Folgende Möglichkeiten bestehen:
KU: kurativer Vertrag
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Version Rel. 15b
GU: Vorsorgeuntersuchungsvetrag
REZ: Rezepturrecht
HAPO: Bescheid zur Führung einer Hausapotheke
Spalte KR
Hier sehen Sie, ob ein Vertrag mit Konsultationsrecht vorliegt. Folgende Varianten sind möglich:
J: Ja
N: Nein
Spalte RR
Hier sehen Sie, ob ein Rezepturrecht vorliegt. Folgende Varianten sind möglich:
J: Ja
N: Nein
Falls sich die Anzeige der Verträge über mehrere Bildschirmseiten erstreckt, erhalten Sie die
Schaltflächen [Vorige Seite] und [Nächste Seite] angezeigt, um zu blättern.
Falls Sie mehr als eine Ordinationsadresse/Tätigkeitsbereich haben, können Sie mit [Vorige
Ord./Tätigkeitsb.] und [Nächste Ord./Tätigkeitsb.] in der Anzeige der
Ordinationen/Tätigkeitsbereiche blättern.
Wählen Sie [Zurück zum Menü], um zum Informationsdienste-Menü zu gelangen.
Version Rel. 15b
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9.4 Sozialversicherungsnummer abfragen
Abbildung 31:SV-Nummer abfragen – Maske 801
Hier können Sie durch Eingabe von Familienname, Vorname und Geburtsdatum die
Sozialversicherungsnummer eines Versicherten abfragen.
Fam.name
Geben Sie hier den Familiennamen der Person ein (max. 70 Zeichen).
Vorname
Geben Sie hier den Vornamen der Person ein (max. 70 Zeichen).
Geburtsdatum
Geben Sie hier das Geburtsdatum der Person im Format TT.MM.JJJJ (z.B.: 26.02.1972) ein.
Bei Namen, die aus mehreren Namensteilen bestehen,
wie zusammengesetzte Familiennamen oder Doppelnamen,
ist als Trennzeichen zwischen den Namensteilen eine
Blankstelle (Leerzeichen) oder ein Sonderzeichen
„Bindestrich“ bzw. „Hochkomma“ zu setzen (z.B. De’Ville,
Mc’Donald, Van der Vorde, Bacher-Fried, Karl-Heinz,
Karlheinz, Marie Christin).
Beachten Sie, dass alle Felder für die Suche ausgefüllt
werden müssen.
Sind Geburtstag und -monat nicht bekannt, setzen Sie
dafür den 01.01. des Geburtsjahres ein.
Sollte das Geburtsjahr auch nicht bekannt sein,
kontaktieren Sie den zuständigen KV-Träger.
Der Titel einer Person ist nicht Teil der Suchkriterien.
November 2015
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Version Rel. 15b
Bestätigen Sie mit [Weiter], um die SV-Nummernabfrage zu starten und um sich das Ergebnis Ihrer
Suche anzeigen zu lassen.
Mit [Abbrechen] gelangen Sie zum Informationsdienste-Menü.
Gründe, warum die SV-Nummernabfrage nicht erfolgreich
war:

Die Eingabe war nicht richtig oder unvollständig.

Zu den eingegebenen Suchkriterien konnte keine
Person gefunden werden, für die eine e-card
ausgestellt wurde.

Zu den eingegebenen Suchkriterien wurden mehrere
Personen gefunden.

Das Service steht nicht zur Verfügung.
9.4.1 Sozialversicherungsnummernabfrage Suchergebnis
Abbildung 32: Sozialversicherungsnummerabfrage Suchergebnis – Maske 802
Hier sehen Sie nun das Suchergebnis.
Mit [Neue Suche] können Sie eine neue SV-Nummernabfrage starten.
Mit [Beenden] gelangen Sie zum Informationsdienste-Menü.
Version Rel. 15b
42
November 2015
9.5 Patientendaten abfragen
Abbildung 33:Patientendaten abfragen – Maske 803
Durch Eingabe der Sozialversicherungsnummer Ihres Patienten können Sie dessen Name und
Geburtsdatum überprüfen. Falls der Patient als verstorben gemeldet wurde, erhalten Sie ebenfalls
eine Information darüber.
Bestätigen Sie mit [Weiter], um die Patientendatenabfrage zu starten und um sich das Ergebnis Ihrer
Suche anzeigen zu lassen.
Mit [Abbrechen] gelangen Sie zum Informationsdienste-Menü.
November 2015
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Version Rel. 15b
9.5.1 Patientendatenabfrage Suchergebnis
Abbildung 34: Patientendatenabfrage Suchergebnis – Maske 804
Das Suchergebnis wird zusammenfassend dargestellt.
Wurde der Patient von den zuständigen Stellen als verstorben gemeldet, erhalten Sie

entweder das konkrete Todesdatum (sofern dies z.B. durch eine Urkunde bestätigt wurde)

oder den Hinweis „unbestätigt“ (sofern lediglich eine Todesmeldung, aber keine Bestätigung
des Todesdatums vorliegt).
Mit [Neue Suche] können Sie eine neue Patientendatenabfrage starten.
Mit [Beenden] gelangen Sie zum Informationsdienste-Menü.
Version Rel. 15b
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November 2015
10 Nachrichten anzeigen
Hier können Sie Nachrichten, die vom e-card System oder dessen Administratoren gesendet werden,
lesen (z.B. Nachrichten über asynchron angeforderte Konsultationsdaten).
10.1 Menüeintrag wählen
Abbildung 35: Nachrichten anzeigen – Anwendungsmenü – Maske 008
Um sich Ihre Nachrichten anzusehen, wählen Sie im Anwendungsmenü [Nachrichten anzeigen].
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Version Rel. 15b
10.2 Nachrichten anzeigen
In dieser Maske sehen Sie Nachrichten, die Ihnen vom e-card System geliefert werden.
Falls keine Nachrichten vorliegen, erfolgt die Anzeige der Meldung „Es liegen derzeit keine
Nachrichten für Sie vor“.
Falls Sie über die webbasierte Oberfläche arbeiten, öffnet sich ein neues Fenster.
Abbildung 36: Nachrichten anzeigen – Maske 605
Wechseln Sie dann zur passenden Anwendung, der die Nachricht zugeordnet ist (z.B. ABS, KONV).
Falls sich die Anzeige der Nachrichten über mehrere Bildschirmseiten erstreckt, erhalten Sie die
Schaltflächen [Vorige Seite] und [Nächste Seite] angezeigt, um zu blättern.
Mit [Fenster schließen] schließt sich dieses Fenster wieder, in der textbasierten Oberfläche kehren
Sie zur vorhergehenden Maske zurück.
Version Rel. 15b
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11 Allgemeine Systemeinstellungen ändern
Unter diesem Menüpunkt lassen sich Voreinstellungen wie z.B. das Standard-Fachgebiet festlegen
oder der PIN-Code der Ordinationskarte ändern.
11.1 Menüeintrag wählen
Abbildung 37: Allgemeine Systemeinstellungen ändern – Maske 008
Wählen Sie im Anwendungsmenü [Allgemeine Systemeinstellungen ändern].
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Version Rel. 15b
11.2 Allgemeine Systemeinstellungen ändern
Abbildung 38: Menü Allgemeine Systemeinstellungen ändern – Maske 020
Unter [Voreinstellungen konfigurieren] können Sie das vorgeschlagene Fachgebiet bei Dialog
anmelden einstellen.
Unter [Identifikationsnummer (PIN) für Ordinationskarte ändern] können Sie den PIN-Code Ihrer
Ordinationskarte ändern.
Unter [KV-Trägerlistenanzeige ändern] können Sie die Reihenfolge der KV-Träger verändern.
Version Rel. 15b
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November 2015
11.2.1 Voreinstellungen konfigurieren
Abbildung 39: Fachgebiet dauerhaft ändern – Maske 022
Hier können Sie das bevorzugte Vertragsfachgebiet einstellen, sofern Sie mehr als eines haben.
Diese Einstellungen werden Ihnen bei jedem neuen Behandlungsfall oder auch nach dem Anmelden
mit Ihrer Ordinationskarte ( siehe Kapitel Anmelden am e-card System) standardmäßig
vorgeschlagen.
D.h. diese Einstellungen werden bei anderen Dialogen erst bei erneutem Anmelden aktiviert. Andere
bereits geöffnete Dialoge bleiben davon unberücksichtigt.
Mit [Änderungen speichern] werden die von Ihnen vorgenommenen Änderungen gespeichert.
Mit [Abbrechen] gelangen Sie wieder ins vorhergehende Menü (Allgemeine Systemeinstellungen
ändern) zurück.
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Version Rel. 15b
11.2.2 Identifikationsnummer (PIN) für Ordinationskarte ändern
Abbildung 40: Identifikationsnummer (PIN) für Ordinationskarte ändern – Maske 021
Aus Sicherheitsgründen geben Sie Ihre alte PIN ein.
Danach geben Sie die neue PIN ein.
Die PIN darf zwischen 4 und 8 Stellen haben und nur Ziffern beinhalten.
Geben Sie die neue PIN in der darunter liegenden Zeile zur Kontrolle erneut ein.
Sollte Ihnen bei der Eingabe des neuen PIN-Codes ein Fehler unterlaufen und sich die beiden
Eingaben unterscheiden, werden Sie mit einer Fehlermeldung darauf hingewiesen.
Mit [Neue PIN speichern] wird die neue PIN gespeichert.
Mit [Abbrechen] gelangen Sie wieder ins vorhergehende Menü (Allgemeine Systemeinstellungen
ändern) zurück, ohne dass die PIN geändert wurde.
Version Rel. 15b
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November 2015
11.2.3 KV-Trägerlistenanzeige ändern
Die Liste der KV-Träger finden Sie auch unter  Kapitel Liste der KV-Träger.
Abbildung 41: KV-Trägerlistenanzeige ändern – Maske 026
Sie können hier die Reihenfolge der KV-Träger in allen Dialogen, bei denen eine Auswahl des KVTrägers vorgesehen ist, ändern.
Schreiben Sie in das Feld für den KV-Träger der an erster Stelle erscheinen soll die Zahl 1, in den
zweiten die Zahl 2, usw.
Soll ein KV-Träger in der Liste nicht erscheinen, so setzen Sie ein x in das Feld davor.
Beachten Sie, dass Sie eine durchgehende Nummerierung der KV-Träger durchführen, da sonst das
System die Reihung automatisch korrigiert und etwaige Lücken mit anderen KV-Trägern auffüllt oder
bei gleichen Nummern diese korrigiert.
Bestätigen Sie mit [Weiter], um eine Vorschau der Änderungen zu sehen.
Mit [Abbrechen] gelangen Sie wieder in das vorgehende Menü Allgemeine Systemeinstellungen
ändern.
November 2015
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Version Rel. 15b
11.2.3.1
KV-Trägerlistenanzeige ändern Vorschau
Hier sehen Sie nun das Ergebnis Ihrer Änderungen in der Reihung der Anzeige der KV-Träger.
Abbildung 42: KV-Trägerlistenanzeige ändern – speichern – Maske 027
Mit [Speichern] übernehmen Sie Ihre Einstellungen für das ganze System.
Mit [Zurück] gelangen Sie ohne speichern in die vorhergehende Maske zurück.
Mit [Abbrechen] gelangen Sie wieder in das Menü Allgemeine Systemeinstellungen ändern.
Version Rel. 15b
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November 2015
11.2.3.2
KV-Träger Liste ändern – Konfiguration durchgeführt
Wurde die Änderung der KV-Träger Listen erfolgreich durchgeführt, bekommen Sie folgende
Meldung:
Abbildung 43: KV-Träger Liste ändern – erfolgreich – Maske 023
Mit [OK] gelangen Sie wieder in das Menü Allgemeine Systemeinstellungen ändern.
November 2015
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Version Rel. 15b
12 Abmelden vom e-card System
12.1 Ordnungsgemäßes Abmelden
Abbildung 44: Abmelden vom e-card System – Maske 008
Zum Abmelden wählen Sie den Eintrag [Dialog beenden] im Anwendungsmenü.
Version Rel. 15b
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November 2015
Sie werden in der darauf folgenden Bildschirmmaske noch einmal gefragt, ob Sie den Dialog auch
wirklich beenden wollen:
Abbildung 45: Ordnungsgemäßes Abmelden – Maske 012
Mit [Beenden] melden Sie sich (diesen Dialog) vom System vollständig ab.
Mit [Zurück zum Anwendungsmenü] gelangen Sie wieder zum Anwendungsmenü zurück ohne
sich abzumelden (der Abmeldevorgang wurde abgebrochen).
12.2 Gründe für nicht ordnungsgemäßes Abmelden
Gründe für nicht ordnungsgemäßes Abmelden und
warum eine erneute Anmeldung nötig ist:

Sie schließen den Webbrowser.

Die Stromversorgung der GINA wird unterbrochen.

Eine automatische Trennung der Verbindung mit dem
e-card Server tritt ein, wenn Sie für einen längeren
Zeitraum keine Tätigkeiten im e-card System
durchgeführt haben oder ununterbrochen mit dem ecard Server verbunden waren.

Der Systemadministrator beendet serverseitig den
Dialog.

Es tritt eine Verbindungsstörung zwischen
Vertragspartner-EDV und GINA auf.
November 2015
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Version Rel. 15b
13 Fälle außerhalb des e-card Systems
Eine e-card erhalten alle in Österreich krankenversicherten Personen und deren
Angehörige.
Folgende Sachverhalte werden außerhalb des e-card Systems mit anderen Belegen
abgewickelt:
13.1 Versicherte ausländischer Versicherungsträger
Für Versicherte ausländischer Versicherungsträger gelten grundsätzlich die bisherigen
Bestimmungen.
Seit 1. Juli 2004 hat jede in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, EWR-Staat oder der Schweiz
anspruchsberechtigte Person das Recht eine aushilfsweise medizinische Sachleistung
direkt bei einem Vertragspartner in Anspruch zu nehmen.
Die auf Grund der Beschwerden des Patienten zu erbringende Sachleistung muss
entsprechend der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer des Patienten medizinisch erforderlich
sein. Der Patient muss einen gültigen Anspruchsnachweis vorlegen und darf nicht zum
Zwecke einer Behandlung eingereist sein.
Als beim Leistungserbringer (also bei Ihnen) direkt vorzulegende Anspruchsnachweise
gelten:

Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die Europäische
Krankenversicherungskarte (PEB).
Sucht Sie nun ein Patient auf, der im Besitz einer EKVK oder einer PEB ist, gehen Sie wie
folgt vor:
1. Überprüfen Sie die Identität des Patienten (z.B. durch Vorlage eines amtlichen
Lichtbildausweises).
2. Die medizinische Notwendigkeit der zu erbringenden Leistungen ist im Hinblick auf die
Aufenthaltsdauer des Patienten zu beurteilen.
3. Vom Patienten ist das Formblatt „Erklärung des im EU-Mitgliedstaat, EWR-Staat oder
der Schweiz versicherten Patienten bei Inanspruchnahme von Sachleistungen während
eines vorübergehenden Aufenthaltes in Österreich“ auszufüllen und zu unterfertigen.
Dieses Formblatt ist von Ihnen zu bestätigen und an die örtlich zuständige
Gebietskrankenkasse zu übermitteln (aus praktischen Gründen wird die Übermittlung
mit den Krankmeldungen empfohlen).
Für nähere Informationen über eventuell
abweichende Bestimmungen in Ihrem Bundesland
kontaktieren Sie bitte Ihre örtlich zuständige GKK.
Version Rel. 15b
56
November 2015
13.2 Nicht -Versicherte
Möchte ein Nicht-Versicherter eine Vorsorgeuntersuchung bzw. eine Mutter-Kind-PassUntersuchung durchführen lassen, muss er sich nach Vorsprache bei der örtlich
zuständigen Gebietskrankenkasse entweder einen Anspruchsbeleg ausstellen oder über
den Genehmigungsdienst des KV-Trägers einen Online-Anspruch für VU und MKP für
Nicht-Versicherte setzen lassen (siehe  Handbuch Konsultationsverwaltung Kapitel
Genehmigungsdienst beim KV-Träger). Dieser eingeschränkte Anspruch ist ausschließlich
gültig für Leistungen des Mutter-Kind-Passes und für Vorsorgeuntersuchungen.
November 2015
57
Version Rel. 15b
14 Sperre/Neuanschaffung der e-card
Bei Verlust oder Beschädigung (Funktionsuntüchtigkeit) der e-card muss sich der Patient an
einen KV-Träger oder an die Serviceline hinsichtlich der Sperre der alten und der
Ausstellung einer neuen Karte wenden.
Bei Vorliegen einer beschädigten e-card
oder bei Nichtvorliegen der e-card können Sie
Depotzahlungen verlangen.
Die Nummer der Serviceline entnehmen
Sie entweder der Vorderseite der e-card oder
der Rückseite der Ordinationskarte.
Version Rel. 15b
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November 2015
15 Aktualisierung der Software des e-card
Systems
Die GINA überprüft zyklisch im e-card Rechenzentrum, ob eine Aktualisierung der GINA-Software
vorhanden ist. Ist dies der Fall, wird Ihnen dies über eine Meldung im e-card System angezeigt. Sie
haben nun die Möglichkeit, die Aktualisierung der e-card Applikation auf der GINA sofort
durchzuführen oder eine spezielle Uhrzeit einzustellen, wann diese Aktualisierung erfolgen soll
( siehe Handbuch Allgemeiner Teil Kapitel GINA konfigurieren).
Während der Aktualisierungs-Phase kann die GINA nicht verwendet werden.
Wählen Sie den Aktualisierungs-Zeitpunkt immer so, dass
Sie in Ihrer täglichen Arbeit nicht beeinträchtigt sind
(beispielsweise in der Nacht)!
Dieser Vorgang (Download) dauert im Normalfall nur wenige Minuten, wird jedoch eine komplette
Aktualisierung vorgenommen, also wenn die gesamte e-card Applikation auf der GINA ausgetauscht
wird, kann dies bis zu drei Stunden dauern. Während der Aktualisierung erhalten Sie eine
Fortschrittsinformation dieses Vorganges am Bildschirm angezeigt. Bitte melden Sie sich nach
Beendigung dieses Vorganges erneut an.
November 2015
59
Version Rel. 15b
16 Systeminstallation und Konfigurationen
Als Teilnehmer am e-card System bestellen Sie bei einem GIN-Zugangsnetz-Provider den Dienst
„GIN-Zugangsnetz“. Dieser umfasst einen Standard-Anschluss oder einen Ersatzanschluss, das
dazu notwendige Netzwerkequipment, eine GINA, ein LAN-Kartenlesegerät und das Basis-Service.
Nach der Bestellung des Dienstes beim Provider wird mit diesem ein Termin vereinbart, bei dem das
oben genannte Equipment bei Ihnen installiert wird. Eine genaue Beschreibung des Vorganges
können Sie im GIN-Zugangsnetz-Provider-Vertrag nachlesen.
Als Vertragspartner werden Sie während der Auslieferung mit Erstgeräten sowie bei Bedarf mit
neuen Geräten ausgestattet. Zu diesem Zweck kommt der Techniker des zuständigen GINZugangsnetz-Providers in Ihre Ordination und führt die nötigen Installationen und Konfigurationen
durch.
Sollten sich nach der durchgeführten Installation bzw. Konfiguration Probleme ergeben oder haben
Sie Fragen, setzen Sie sich bitte mit der Serviceline in Verbindung.
Weiters können auch Sie (wenn Sie technisch entsprechend geschult sind) gewisse Konfigurationen
an der GINA vornehmen.
Unter der Adresse www.chipkarte.at finden Sie im Bereich Partner unter dem Menüpunkt Arzt eine
aktuelle Liste aller GIN-Zugangsnetz-Provider.
16.1 GINA konfigurieren
Nach Auswahl des Menüpunktes [GINA konfigurieren] werden Sie auf die möglichen Auswirkungen
bei Änderung der Konfiguration hingewiesen.
Änderungen an der GINA-Konfiguration können einen Funktionsausfall Ihrer e-card Anwendung
hervorrufen und sollten daher nur von technisch geschultem Personal mit entsprechender
Berechtigung (passende Konfigurationsberechtigungskarte) durchgeführt werden.
Sie gelangen direkt in das Menü GINA konfigurieren
falls Sie

diesen Menüpunkt das erste Mal auswählen und noch
keine Karte für diesen abgesicherten
Konfigurationsbereich berechtigt haben oder

diese Sicherheitsfunktion durch den Servicetechniker
rückgesetzt wurde.
Nach Auswahl des passenden Kartenlesegerätes und Stecken einer für diesen Menüpunkt bereits
berechtigten Karte gelangen Sie zur nachfolgenden Maske:
Version Rel. 15b
60
November 2015
Abbildung 46: GINA konfigurieren – Maske 210
Um die Liste der manuell konfigurierten LAN Kartenleser zu editieren, wählen Sie [LAN Kartenleser
statisch konfigurieren].
Um die Kartenleser zu konfigurieren, wählen Sie [Kartenleser konfigurieren].
Um eine e-card oder eine Ordinationskarte für Systemeinstellungen zu autorisieren, wählen Sie
[Konfigurationsberichtigungskarten konfigurieren].
Die Funktion [GINA Tausch – Konfiguration speichern] unterstützt Ihren Servicetechniker beim
GINA Tausch.
November 2015
61
Version Rel. 15b
16.2 LAN Kartenleser statisch konfigurieren
Dieser Menüeintrag ist je nach Konfiguration Ihres Netzwerkes durch den EDV-Systembetreuer
(Netzwerkadministrator) auswählbar.
Abbildung 47: Kartenleser konfigurieren Übersicht – Maske 227
Hier können Sie LAN Kartenleser zu der Liste der manuell konfigurierten LAN Kartenleser hinzufügen
oder auch löschen. Dazu können Sie entweder die IP-Adresse oder den DNS-Namen des jeweiligen
LAN Kartenlesers verwenden.
Weitere Informationen darüber erhalten Sie von Ihrem EDV-Systembetreuer (Netzwerkadministrator).
Mit [Speichern] werden die eingegebenen Daten übernommen und gespeichert.
Mit [Abbrechen] gelangen Sie in den Dialog GINA konfigurieren zurück.
Version Rel. 15b
62
November 2015
16.3 Kartenleser konfigurieren - Übersicht
Abbildung 48: Kartenleser konfigurieren Übersicht – Maske 215
Um bei einem Kartenleser die Kartenleser-ID (Bezeichnung) zu ändern, klicken Sie auf die passende
Kartenleser-ID und geben Sie im darauf folgenden Dialog den gewünschten Namen ein.
Mit [Zurück] gelangen Sie in den Dialog GINA konfigurieren zurück.
16.3.1 Kartenleser konfigurieren
Abbildung 49: Kartenleser konfigurieren – Maske 216
Im Feld Kartenleser-ID ist beim Öffnen der Maske automatisch der änderbare Teil der aktuellen
Kartenleser-ID (Bezeichnung des Kartenlesers) voreingestellt. Dieser änderbare Teil der KartenleserID kann nun im Bedarfsfall geändert werden. Die hinter dem Eingabefeld stehende MAC-Adresse ist
nicht änderbar.
Mit [Speichern] kehren Sie wieder zur Liste der Kartenlesegeräte zurück.
Mit [Zurück] kommen Sie zur Liste der Kartenlesegeräte zurück.
Mit [Abbrechen] gelangen Sie in den Dialog GINA konfigurieren zurück.
November 2015
63
Version Rel. 15b
16.4 Konfigurationsberechtigungskarten konfigurieren - Übersicht
Abbildung 50 - Konfigurationsberechtigungskarten konfigurieren - Maske 22A
Zum Löschen von Konfigurationsberichtigungskarten wählen Sie die gewünschte Kartennummer aus.
Um bestimmte Ordinationskarten oder e-cards für das Menü GINA konfigurieren zu berechtigen,
wählen Sie [Hinzufügen].
Sollte die Liste der angezeigten Konfigurationsberechtigungskarten mehrseitig sein, können Sie mit
[Vorige Seite] oder [Nächste Seite] zwischen den Seiten blättern.
Mit [Zurück] gelangen Sie in den Dialog GINA konfigurieren zurück.
Version Rel. 15b
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November 2015
16.4.1 Konfigurationsberechtigungskarten hinzufügen
Abbildung 51 - Konfigurationsberechtigungskarten hinzufügen - Maske 22B
Stecken Sie nun die gewünschte Karte in das ausgewählte Kartenlesegerät.
Mit [Weiter] wird die Karte erfasst und als konfigurationsberechtigt gespeichert.
November 2015
65
Version Rel. 15b
16.4.2 Konfigurationsberechtigungskarten löschen
Abbildung 52 - Konfigurationsberechtigungskarten löschen - Maske 22C
Mit [Löschen] können Sie die gewählte Karte aus der Liste der konfigurationsberechtigten Karten
löschen und damit deaktivieren.
Version Rel. 15b
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November 2015
16.5 GINA Tausch – Konfiguration speichern
Abbildung 53 – GINA Tausch – Konfiguration speichern - Maske 226
Diese Funktion ist zur Unterstützung Ihres Servicetechnikers gedacht. Er erhält Informationen über
das Datum der letzten Datensicherung sowie Angaben, wann ein manuelles Eingreifen für das
Speichern der GINA-Konfiguration notwendig ist.
Im Normalfall erfolgen das Speichern und das Laden der GINA-Konfiguration selbstständig. Das
manuelle Auslösen der Speichern-Funktionalität ist nur im Fehlerfall durch den Servicetechniker
auszuführen.
Über [Speichern] wird die neueste Konfiguration der GINA auf dem Server gespeichert. Werden
keine Änderungen der Daten zur Letztversion erkannt, kommt es auch zu keiner wiederholten
Speicherung. Der Servicetechniker wird über den Erfolg des Speicherns informiert.
November 2015
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Version Rel. 15b
17 Systemstatusinformationen anzeigen
17.1 Menüeintrag wählen
Abbildung 54: Systemstatusinformationen anzeigen – Maske 000
Wählen Sie [Systemstatusinformationen anzeigen], um den Verbindungsstatus beziehungsweise
den LAN-Kartenleserstatus anzuzeigen und den Kartenlesezugriff zu testen.
Version Rel. 15b
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November 2015
17.2 Systemstatusinformationen anzeigen
Abbildung 55: Systemstatusinformationen anzeigen – Maske 100
Mit [Verbindungsstatus anzeigen] können Sie sich den Status der e-card Anwendungen und den
Status der Verbindung zum e-card Server anzeigen lassen.
Mit [LAN-Katenleserstatus anzeigen] können Sie sich über den Status und die Verfügbarkeit Ihrer
Kartenlesegeräte informieren.
Mit [Kartenlesezugriff testen] können Sie das Kartenlesegerät und die Ordinationskarte auf
Funktionstüchtigkeit prüfen.
Mit [GINA-Test durchführen] können Sie sich über Konfiguration und Status der e-card
Komponenten informieren.
November 2015
69
Version Rel. 15b
17.3 Verbindungsstatus anzeigen
Abbildung 56: Verbindungsstatus anzeigen – Maske 302
Wartungsfenster aktiv von <Beginn Wartungsfenster> bis <Ende Wartungsfenster>
wird nur bei laufenden Wartungsarbeiten im e-card System angezeigt.
Spalte Anwendungen
Hier wird Ihnen der Name der Anwendung angezeigt.
Spalte Status
online: die angezeigte Anwendung ist verfügbar
offline: die angezeigte Anwendung ist nicht verfügbar,
Ausnahme Konsultationsverwaltung, hier ist ein Offline Betrieb möglich ( siehe Handbuch
Konsultationsverwaltung Kapitel Störfälle).
Spalte Problembehandlung
An dieser Stelle erhalten Sie einen Hinweis zur weiteren Vorgehensweise bei einem eventuell
aufgetretenen Störfall.
Sollte die Liste der angezeigten Verbindungsstatus mehrseitig sein, können Sie mit [Vorige Seite]
oder [Nächste Seite] zwischen den Seiten blättern. Mit [Zurück] kommen Sie zum Dialog
Systemstatusinformationen anzeigen zurück.
Version Rel. 15b
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November 2015
17.4 LAN-Kartenleserstatus anzeigen
Abbildung 57: LAN-Katenleserstatus anzeigen – Maske 301
Hier sehen Sie Ihre konfigurierten aktiven Kartenlesegeräte.
Falls sich die Anzeige der Kartenlesegeräte über mehrere Bildschirmseiten erstreckt, erhalten Sie die
Schaltflächen [Vorige Seite] und [Nächste Seite] angezeigt, um zu blättern.
November 2015
71
Version Rel. 15b
17.5 Kartenlesezugriff testen
Wählen Sie dafür im Menü [Kartenlesezugriff testen].
Abbildung 58: Kartenlesezugriff testen – Maske 102
Stecken Sie nun die Karte in das Kartenlesegerät und bestätigen Sie mit [Weiter], um den
Lesezugriff zu testen.
Version Rel. 15b
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November 2015
17.5.1 Kartenlesertestergebnis anzeigen
Falls der Kartenzugriff erfolgreich war, sehen Sie folgende Information:
Abbildung 59: Test des Kartenlesegerätes erfolgreich – Maske 103
Bestätigen Sie mit [OK], um in das vorhergehende Menü zurückzukommen.
Falls der Kartenzugriff nicht erfolgreich war, entnehmen Sie die weitere Vorgehensweise dem 
Kapitel Erste Hilfe - GINA Generation 1 wird verwendet und  Kapitel Erste Hilfe - GINA Generation
2 wird verwendet.
November 2015
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Version Rel. 15b
17.6 GINA-Test durchführen
Abbildung 60: GINA-Test durchführen erfolgreich – Maske 304
Der Liste können Sie Details zur Konfiguration und den Status der einzelnen Komponenten Ihres ecard Systems sowie Ihrer zur Verfügung gestellten Applikationen entnehmen.
Die Informationen sollen vorwiegend als Unterstützung des Servicetechnikers zur Feststellung der
korrekten und vollständigen Installation oder einer Wartung Ihres e-card Systems dienen.
Version Rel. 15b
74
November 2015
18 Anhang
18.1 Fehlermeldungen
Fehlernummer
Abbildung 61: Fehlermeldung
Im Falle einer Fehlermeldung, deren Bedeutung nicht klar ist, notieren Sie sich bitte die
Fehlernummer (z.B. ZS-00003) und wenden Sie sich an die Serviceline.
Version Rel. 15b
75
November 2015
18.2 Glossar - Allgemeine Begriffe
Begriff
Erklärung
Abrechnungsgarantie
Eine nach den jeweiligen Rechtsnormen festgelegte Zusage,
dass eine Leistung unter bestimmten Umständen (mit einem
KV-Träger) verrechnet werden kann. Diese besteht bei
Verwendung der e-card, wenn eine Konsultation ohne
Rücksicht auf das Resultat der Anspruchsprüfung vom
Vertragspartner abgerechnet werden kann bei Vorlage der
sonstigen Voraussetzungen.
Abrechnungsperiode
Kalenderzeitraum, für den abrechnungsrelevante
Sachverhalte gemeinsam betrachtet bzw. abgerechnet
werden. Die Abrechnungsperiode wird zwischen dem KVTräger und dem Vertragspartner in einem Vertrag geregelt.
Dauer entweder ein Monat oder ein Quartal.
Abstimmungsdaten
Für eine Abrechnungsperiode für einen bestimmten
verrechnungs- oder leistungszuständigen KV-Träger
gesammelte und genehmigte Konsultationsdaten. Sie dienen
dem Versicherungsträger zur Überprüfung der
Abrechnungsdaten bzw. für die Erstellung der Vorschreibung
des Behandlungsbeitrages.
Anspruchsbeleg
Grundsätzlich wird der KV-Anspruch durch eine Abfrage am
e-card Server festgestellt. In Einzelfällen kann durch den
leistungszuständigen Krankenversicherungsträger ein
Papierbeleg ausgestellt werden, um den Vertragspartner
eine Abrechnung zu ermöglichen.
Anspruchsberechtigter
Person, die zu einem bestimmten Zeitpunkt Anspruch auf
Versicherungsleistungen aus der Krankenversicherung hat.
Anspruchsnachweis
e-card oder Anspruchsbeleg eines KV-Trägers, der den
Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung
dokumentiert.
Arzneispezialität
Eine Arzneispezialität ist ein Arzneimittel, das im Voraus
stets in gleicher Zusammensetzung hergestellt und unter der
gleichen Bezeichnung in einer zur Abgabe an den
Verbraucher oder Anwender bestimmten Form in Verkehr
gebracht wird.
(Quelle: Arzneimittelgesetz)
Arzt-EDV
Externes EDV-System einer Ordination zur Verwaltung und
Abrechnung des Ordinationsbetriebes.
ASVG
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
ATC-Code
Der Anatomisch-therapeutisch-chemische Code ist eine von
der Weltgesundheitsorganisation herausgegebene
Version Rel. 15b
76
November 2015
Begriff
Erklärung
internationale Klassifikation für Arzneistoffe.
Ärztemuster
Ärztemuster sind Arzneispezialitäten, die dem Arzt vom
Zulassungsinhaber (Pharmazeutischer Unternehmer)
kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Basis-Service
Das Basis-Service des Dienstes GIN-Zugangsnetz umfasst
Folgendes:
Erreichbarkeit der e-card Serviceline bei technischen
Fragen/Problemen, welche die e-card Infrastruktur betreffen
Wartung und gegebenenfalls Austausch der e-card
Infrastruktur (GINA und LAN-Kartenlesegerät) vor Ort beim
SV-Vertragspartner
Wartung und gegebenenfalls vor Ort Einsatz bei Problemen
des GIN-Zugangsnetzes.
Benutzer
Sammelbegriff für die Benutzer des e-card Systems, wie z.B.
Ordinationshilfen, Ärzte, Mitarbeiter der KV-Träger,
Techniker, Versicherte, etc.
Bewilligungsanfrage
Anfrage eines Vertragspartners (mit Rezepturrecht) auf
Erteilung einer ärztlichen Bewilligung durch den chef- und
kontrollärztlichen Dienst des KV-Trägers für die
Verschreibung einer bewilligungspflichtigen Arzneispezialität.
Bewilligungsvorrat
Vorrat an bereits bewilligten Arzneimitteln, die für einen
bestimmten Patienten, ohne neuerliche Bewilligungsanfrage,
für das Ausstellen von Folgeverordnungen abgebucht
werden können. Solche Vorräte können durch
Langzeitbewilligung(en) oder durch Bewilligung(en) von in
(Spitals)Entlassungsbriefen genannten Arzneimitteln
(Therapievorschlägen) entstehen.
BKU
Bürgerkartenumgebung
BMASK
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
BMG
Bundesministerium für Gesundheit
GINA-BKU
Bürgerkartenumgebung für das e-card System
Bürgerkarte
Bürgerkarten sind die „amtlichen Ausweisdokumente“ im
elektronischen Verwaltungsverfahren, etwa im
Behördengang über das Internet.
Bürgerkartenumgebung
Jenes Programm bzw. jener Dienst, der die Funktionalität der
Bürgerkarte zur Verfügung stellt. Sie wird z.B. für das
Signieren (elektronisch Unterschreiben) mit der Bürgerkarte
von e-government-Lösungen verwendet.
November 2015
77
Version Rel. 15b
Begriff
Erklärung
Dialog
Bezeichnet den Zeitraum zwischen Anmeldung und
Abmeldung am e-card System.
Dosierung
Darunter ist jene Dosis einer Arzneispezialität zu verstehen,
die im Rahmen einer Therapie zugeführt wird.
Download
Übertragen von Daten oder Programmen von einem
übergeordneten System (Hintergrundsystem, Host) an ein
untergeordnetes System.
DVR Nummer
Nummer im Datenverarbeitungsregister DVR. Das
Datenverarbeitungsregister in Österreich ist eine zentrale
Meldestelle von Stellen, die elektronische Daten verarbeiten
(ausgenommen Privathaushalte). In diesem Register wird
verzeichnet, welche Art von Daten verarbeitet werden. Das
Datenverarbeitungsregister vergibt eine siebenstellige
Registernummer an die Unternehmen. Die DVR-Nummer
muss bei jedem Kontakt mit dem Betroffenen angeführt
werden.
e-card Server
Zentrales EDV-System beim Betreiber zur Verwaltung und
Überprüfung der Ansprüche und Konsultationen.
e-card System
Ergebnis des Projektes e-card, bestehend aus
Konsultationsgesamtsystem + Kartensystem, Prozessen und
Personen.
e-government
Bereich der Vollziehung staatlicher Aufgaben und der
Kontakte der Behörden mit den BürgerInnen auf
elektronischem Weg.
Einnahmesequenz
Die Einnahmesequenz gibt die Häufigkeit der Einnahme
einer Arzneispezialität an. Die Einnahmesequenz kann auch
Einnahmepausen enthalten.
EKVK
Europäische Krankenversicherungskarte
Elektive Operation
Chirurgischer Eingriff, der nicht wirklich dringend notwendig
ist (Wahloperation) bzw. dessen Zeitpunkt man fast frei
wählen kann.
Im Gegensatz dazu müssen Notoperationen sofort,
dringliche Operationen binnen 24 Stunden durchgeführt
werden.
Ersatzanbindung
 Standard- und Ersatzanbindung
Ersatzkarte
Bei Verlust oder Defekt der e-card oder der Ordinationskarte
können diese nachbestellt und ersetzt werden.
Erstattungskodex
Der Erstattungskodex des Hauptverbandes ist ein
Verzeichnis für die Abgabe von Arzneispezialitäten auf
Rechnung der Sozialversicherungsträger. Darin sind jene in
Version Rel. 15b
78
November 2015
Begriff
Erklärung
Österreich zugelassenen, erstattungsfähigen und gesichert
lieferbaren Arzneispezialitäten aufgenommen, bei denen
eine therapeutische Wirkung und ein Nutzen für Patienten im
Sinn der Ziele der Krankenbehandlung (§ 133 Abs 2 ASVG)
anzunehmen ist. Im Erstattungskodex ist geregelt, unter
welchen Voraussetzungen die angeführten
Arzneispezialitäten auf Rechnung der
Sozialversicherungsträger abgegeben werden dürfen.
Erstkonsultation
Erste Inanspruchnahme eines Vertragspartners eines
bestimmten Fachgebietes durch einen
Anspruchsberechtigten eines bestimmten KV-Trägers im
Abrechnungszeitraum.
exportieren
Um Daten zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufrufen zu
können, müssen diese an einem anderen Ort außerhalb der
Applikation (z.B. externes Laufwerk, USB-Stick, usw.)
archiviert werden, da diese Daten sonst nach dem
Übermitteln nicht mehr zur Verfügung stehen.
Fachgebietsgruppe
Vom Krankenversicherungsträger abhängige Gruppierung
der Fachgebiete (Zahnbehandler, allgemeine Fachärzte).
Fachgebietsgruppenlimit
Die Anzahl der Erstkonsultationen für eine
Fachgebietsgruppe, die ein Anspruchsberechtigter in einer
Prüfperiode „verbrauchen“ darf. Das
Fachgebietsgruppenlimit wird von jedem
Krankenversicherungsträger für jede Fachgebietsgruppe
gesondert festgesetzt.
Fachgebietslimit
Die Anzahl der Erstkonsultationen für ein Fachgebiet, die ein
Anspruchsberechtigter in einer Prüfperiode „verbrauchen“
darf. Das Fachgebietslimit wird von jedem
Krankenversicherungsträger für jedes Fachgebiet gesondert
festgesetzt.
Folgekonsultation
Ab der zweiten Inanspruchnahme

durch denselben Anspruchsberechtigten

bei demselben Vertragspartner

in derselben Prüfperiode

aus demselben Behandlungsfall

bei demselben Krankenversicherungsträger

in demselben Fachgebiet
spricht man von einer Folgekonsultation.
Folgeverordnung
November 2015
Eine Folgeverordnung dient der Therapiefortsetzung. Hierbei
wird dem Patienten ein Arzneimittel verordnet, das ihm
79
Version Rel. 15b
Begriff
Erklärung
bereits in der Vorperiode verordnet wurde, um seine
Therapie weiterzuführen; im Unterschied zur erstmaligen
Verordnung eines Arzneimittels zum Therapiebeginn (=
Erstverordnung).
Geldleistungsberechtigter
Versicherte der SVA werden, abhängig vom Einkommen
oder deren Erklärung, in Geldleistungs- und
Sachleistungsberechtigte eingeteilt. Geldleistungsberechtigte
müssen alle Ärzte als Privatpatienten aufsuchen und haben
die Möglichkeit, die saldierten Honorarnoten an die SVA zu
übermitteln.
Genehmigungsanfrage
Dabei handelt es sich um eine Anfrage des Vertragspartners,
ob die Behandlung des Patienten mit den angegebenen
Parametern:

Fachgebiet

Behandlungsfall

KV-Träger
auf Kosten der Sozialversicherung möglich ist.
Gruppenpraxis
Zusammenschluss mehrerer Ärzte zu einem Vertragspartner
mit einer einzigen Vertragspartnernummer.
Gültige e-card
Eine e-card ist gültig, wenn sie elektronisch angesprochen
werden kann und nicht gesperrt ist.
Hausapothekeführender Arzt
Arzt der gemäß § 29 ApoG die Bewilligung zur Haltung einer
ärztlichen Hausapotheke besitzt.
Hausbesuch
Bezeichnung für die Betreuung eines Patienten in dessen
Wohnräumlichkeiten (auch Heimbewohner).
Identity Provider
Ein Identity Provider („Identitätsanbieter“) stellt digitale
Identitäten aus und bestätigt diese. Identity Provider
bestätigen gegenüber einem Serviceanbieter
(„Dienstanbieter“) die Identität des Auftraggebers, sofern sich
dieser zuvor beim Identity Provider authentifiziert hat.
Initialisierung
Laden der festen und personenunabhängigen Daten der
Anwendung.
Kennung
Die alphanumerische fünfstellige Kennung stellt neben der
SV-Nummer den zweiten Teil der Protokollnummer dar.
Konsultation
 Erstkonsultation oder  Folgekonsultation.
Inanspruchnahme eines Vertragspartners durch einen
Anspruchsberechtigten.
Konsultationsrecht
Version Rel. 15b
Das Konsultationsrecht ist das Recht (eines
Vertragspartners), einen Anspruchsberechtigten im Rahmen
80
November 2015
Begriff
Erklärung
des e-card Systems zu betreuen. Es stellt im e-card System
einen bestimmten Vertragstyp dar.
Vertragspartner, die entweder einen kurativen oder einen
VU-Vertrag mit mindestens einem KV-Träger haben,
besitzen in den meisten Fällen ein Konsultations- und
Rezepturrecht.
Kontakt
Faktische (nicht rechtliche) Beziehung zwischen
Vertragspartner und Anspruchsberechtigten (z.B. in Form der
Krankenbehandlung) im e-card System.
Korrekturfälle
Konsultation stornieren, Storno zurücksetzen, Konsultation
ändern.
Krankenfürsorgeanstalt
Krankenfürsorgeanstalten (KFA) sind dienstrechtliche
Einrichtungen für Dienstnehmer (Beamte,
Vertragsbedienstete) einiger Länder und Gemeinden (z.B.
Wien, Baden, Tirol, Salzburg, Graz, Villach, usw.) außerhalb
des österreichischen Sozialversicherungssystems, die im
Wesentlichen dieselbe Funktion haben wie
Sozialversicherungs-Krankenkassen. Einige KFA nehmen
am e-card System teil, andere nicht. Die Versicherungszeiten
bei KFA sind Zeiten einer Krankenversicherung nach dem
Sozialversicherungsrecht weitgehend gleichgestellt.
Kurative Leistungen
Bezeichnung für ärztliche Leistungen, die im Rahmen eines
„kurativen Vertrages“ zur Behandlung der Patienten erbracht
werden (im Gegensatz zu Vorsorgeleistungen, Mutter-KindPass-Untersuchungen).
KV-Anspruch
Ein KV-Anspruch ist die ermittelte Anspruchsberechtigung
auf den Bezug einer Sach- bzw. Geldleistung aus der
Krankenversicherung.
KV-Träger
Krankenversicherungsträger nimmt die Aufgaben der
gesetzlichen Krankenversicherung wahr.
Dazu zählen alle Gebietskrankenkassen, alle
Betriebskrankenkassen, VAEB, BVA, SVA, SVB sowie
(technisch betrachtet, nicht rechtlich!) alle am e-card System
teilnehmenden Krankenfürsorgeanstalten.
Langzeitbewilligung
November 2015
Mit der Langzeitbewilligung wird nicht nur die aktuell
verschriebene Menge eines Arzneimittels bewilligt, sondern
darüber hinaus der Bedarf von maximal zwölf weiteren
Monaten. Dadurch entsteht ein Bewilligungsvorrat, weshalb
bei den (maximal zwölf) Folgeverordnungen keine neuerliche
Bewilligungsanfrage gestellt sondern die Verordnung
lediglich vom Bewilligungsvorrat abgebucht werden muss. Ist
der Vorrat aufgebraucht, muss bei einer neuerlichen
81
Version Rel. 15b
Begriff
Erklärung
Verordnung wieder eine Bewilligungsanfrage übermittelt
werden.
Leistungszuständiger KV-Träger des
Anspruchsberechtigten
Das ist jener KV-Träger des Anspruchsberechtigten, der für
eine mögliche Übernahme der Kosten für eine erbrachte
Leistung zuständig ist. Die Zuordnung erfolgt auf Grund der
Pflichtversicherung.
Mehrfachversicherung
Bezeichnung für das gleichzeitige Bestehen von mehreren
Versicherungsverhältnissen bei einem oder mehreren
Krankenversicherungsträgern.
Nachbringfrist
Frist in Kalendertagen, in welcher das Nachbringen der ecard und sämtliche Korrekturfälle nach dem
Abrechnungszeitraum (Monat oder Quartal) durchgeführt
werden können. Diese Fristen sind je KV-Träger verschieden
und  dem Handbuch Konsultationsverwaltung Kapitel
Nachbringfristen der einzelnen KV-Träger zu entnehmen.
NAV
Jene Umsatzsteuer, die im Rahmen der
Umsatzsteuerverrechnung nicht als Vorsteuer von der zu
leistenden Umsatzsteuer abgezogen werden kann, sondern
vom Betroffenen selbst zu tragen ist.
Online
Es kommt zu einer direkten Netzverbindung zum e-card
Server. Der aktuelle Stand der Daten kann eingesehen und
übertragen werden.
Online-Anspruchsprüfung
Jeder Online-Zugriff auf den e-card Server, bei dem die
aktuellen Versicherungsdaten eines Patienten abgefragt
werden.
OTC
Over-the-counter: Darunter ist die Abgabe von
Arzneispezialitäten, die nicht verschreibungspflichtig sind, zu
verstehen.
OTC-AGES Liste
Die OTC-AGES Liste wurde erstellt von der AGES
(Österreichische Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit) unter Mitarbeit der klinischen
Pharmakologie des AKH-Wiens. Die Liste enthält
kontrollierte wechselwirkungsrelevante OTC, welche im
Zusammenhang von e-Medikation berücksichtigt werden.
Ordinations- oder
Praxisgemeinschaft
Unabhängige Vertragspartner, die getrennt abrechnen und
eigene Vertragspartner- und Ordinationsnummern haben,
jedoch gemeinsame Räumlichkeiten nutzen.
Ordinationskartennummer
Eindeutige Nummer einer Ordinationskarte. Sie setzt sich
aus der Vertragspartnernummer und der Kartenfolgenummer
zusammen.
Version Rel. 15b
82
November 2015
Begriff
Erklärung
Ordinationsnummer
Zweistellige Nummer zur eindeutigen Unterscheidung von
Ordinationen eines Vertragspartners.
ÖGARI
Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie,
Reanimation und Intensivmedizin
ÖGGH
Österreichische Gesellschaft für Gastroenterologie und
Hepatologie
Protokollnummer
Als eindeutige Bezeichnung des gespeicherten
Anamnesebefundes dient sie allgemein zur Identifizierung
und zur Referenzierung des Befundes in der Abrechnung
des Vertragspartners. Sie ist eine Kombination aus SVNummer des Patienten und Kennung, getrennt durch einen
Schrägstrich.
Prüfperiode
Eine Prüfperiode ist die Festlegung der Unterteilung eines
Kalenderzeitraumes, für den der leistungsrechtliche
Krankenversicherungsanspruch eines
Anspruchsberechtigten vom leistungszuständigen
Krankenversicherungsträger geprüft wird.
Gültige Prüfperioden sind:
M – Kalendermonat
Q – Kalenderquartal
Quartalsanspruch
Bei GKK/BKK-Mehrfachversicherung muss der
Anspruchsberechtigte im Zuge der ersten Konsultation im
Quartal innerhalb eines Fachgebiets einen der KV-Träger
auswählen, der für das restliche Quartal für dieses
Fachgebiet gültig sein soll. Will der Anspruchsberechtigte
einen weiteren GKK/BKK-Anspruch im selben Fachgebiet
nutzen, so muss er sich diesen für das aktuelle Quartal vom
entsprechenden KV-Träger genehmigen lassen.
QZK
Qualitätszertifikat Darmkrebsvorsorge ist ein Projekt, in dem
Qualitätsstandards für die Koloskopie festgelegt wurden.
Rezepturrecht
Das Rezepturrecht ist das Recht, auf Kosten eines KVTrägers Heilmittel zu verschreiben und einschlägige Rezepte
auszustellen. Es stellt im e-card System einen bestimmten
Vertragstyp dar.
Vertragspartner im Sinne des e-card Systems, die
ausschließlich eine Rezeptbewilligung, also ein
Rezepturrecht haben (Krankenanstalten oder Wahlärzte mit
Rezepturrecht), dürfen Kassenrezepte ausstellen.
Vertragspartner, die entweder einen kurativen oder einen
VU-Vertrag mit mindestens einem KV-Träger haben,
besitzen in den meisten Fällen ein Konsultations- und
November 2015
83
Version Rel. 15b
Begriff
Erklärung
Rezepturrecht.
Sachleistungsberechtigter
Versicherte der SVA werden, abhängig vom Einkommen und
deren Erklärung, in Geldleistungs- und
Sachleistungsberechtigte eingeteilt.
Sachleistungsberechtigte können Vertragspartner mit der ecard (=„Krankenschein“) aufsuchen.
Weiters gibt es die Möglichkeit einer

„Sachleistungsberechtigung für Mutter-Kind-Pass
und Vorsorgeuntersuchungen für Nichtversicherte“,
welche zur Inanspruchnahme eines Vertragspartners
speziell für die Behandlungsfälle der Mutter-KindPass-Untersuchungen und der
Vorsorgeuntersuchungen auf Kosten eines KVTrägers berechtigt.
Schnittstelle
Dies ist die Bezeichnung für eine logische Einheit, über die
verschiedene Softwarekomponenten miteinander
kommunizieren.
Serviceanbieter
Ein Serviceanbieter bietet einem Auftraggeber
(Vertragspartner) elektronisch Dienste an und erfüllt diese.
Er vertraut dabei auf die Identitätsbestätigung des e-card
Systems (Identity Provider).
Serviceline
Die Serviceline stellt das zentrale Bindeglied zwischen
Versicherten, Ordinationen, KV-Träger Servicecenter, KVTräger eigenen Einrichtungen und dem Betrieb des e-card
Systems dar.
Die Nummer der Serviceline entnehmen Sie entweder der
Vorderseite der e-card oder der Rückseite der
Ordinationskarte.
Signatur
Oft auch elektronische Unterschrift genannt und wird zur
Feststellung der Authentizität von elektronisch übermittelten
Nachrichten oder elektronischen Dokumenten verwendet.
D.h. mittels der digitalen Signatur kann sowohl die
Unverfälschtheit einer Nachricht als auch der Unterzeichner
des gesendeten Dokumentes verifiziert werden. Zur
Verschlüsselung der digitalen Signatur dient ein
asymmetrischer kryptografischer Algorithmus.
Standard- und Ersatzanbindung
Standard-Anbindung:
Die Standardanbindung erfolgt mittels BreitbandTechnologie. Die Nominalbandbreite der Standardanbindung
beträgt mindestens 768 KBit/s vom Netzbetreiber
Version Rel. 15b
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November 2015
Begriff
Erklärung
(Download) und 128 KBit/s zum Netzbetreiber (Upload).
Der GIN-Zugangsnetz-Provider konfiguriert die
Datenanbindung so, dass sie eine geschlossene, vom
Internet und anderen Netzen völlig getrennte
Datenanbindung darstellt.
Ersatz-Anbindung:
Der GIN-Zugangsnetz-Provider ist berechtigt, dem SVPartner bei Nicht-Verfügbarkeit einer Standardanbindung –
d.h. technisch nicht möglich und/oder wirtschaftlich nicht
vertretbar – eine Ersatzanbindung mittels ISDN-Wählleitung
zur Verfügung zu stellen.
Dem SV-Partner wird unabhängig von der Verbindungsdauer
das gleiche Teilnahmeentgelt verrechnet, wie bei einer
Standardanbindung beim selben Provider.
Suchtgift
Diese Kennzeichnung tragen Arzneispezialitäten, welche
ohne Einschränkung den strengen Abgabebestimmungen für
Suchtgifte unterliegen. Als Suchtgifte gelten Stoffe und
Zubereitungen nach § 2 Suchtmittelgesetz.
SV-Beleg
Papierformular zur Unterstützung des e-card Systems z.B. in
Form eines Verrechnungsbelegs, Anspruchsbelegs,
Überweisungsbelegs etc.
SV-Nummer
Eine SV-Nummer (Sozialversicherungsnummer, auch VSNR
abgekürzt) ist eine 10-stellige Zahl, die aus einer 3-stelligen
Laufnummer, einer Prüfziffer und dem Geburtsdatum (in der
Form TTMMJJ) besteht. Falls das genaue Geburtsdatum
nicht bekannt ist oder an einem Kalendertag die
Laufnummern aufgebraucht sind, wird der Geburtsmonat mit
13, 14, 15... ersetzt. Die Versicherungsnummer dient zur
Identifikation eines Menschen und sagt nichts über seine
sozialversicherungsrechtliche Stellung aus.
Tätigkeitsbereich
Der Tätigkeitsbereich ist jene Rolle, mit der der
Vertragspartner gegenüber der Sozialversicherung auftritt.
Der einem Vertragspartner zugeordnete Tätigkeitsbereich
richtet sich nach dessen Fachgebiet(en) bzw. Verträgen. Ein
Vertragspartner kann einen oder mehrere Tätigkeitsbereiche
besitzen.
Technischer Dienst
Partner, der für die Behebung von technischen Problemen
vor Ort verantwortlich ist.
Token
Ein elektronischer Schlüssel, der die Authentifikation und
Identifikation des Vertragspartners gegenüber Dritten
bestätigt.
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85
Version Rel. 15b
Begriff
Erklärung
UID Nummer
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine eindeutige
EU-weite Kennzeichnung eines Umsatzsteuerpflichtigen. Sie
dient innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zur
Abrechnung der Umsatzsteuer durch die Finanzämter.
Verordnung
Die Verschreibung eines Heilmittels, Heilbehelfs, Hilfsmittels
und anderer Leistungen innerhalb einer Bewilligungsanfrage.
Verrechnungszuständiger KV-Träger
des Vertragspartners
Jener KV-Träger, mit dem der Vertragspartner die für den
Anspruchsberechtigten erbrachte Leistung abrechnet.
Versichertendatenabfrage Service
Diese Applikation des e-card Systems informiert über
Personen- und Anspruchsdaten der Versicherten.
Vertragseinrichtung
Alle Institutionen, mit denen ein Vertrag über die Erbringung
von Leistungen auf Rechnung des KV-Trägers besteht.
Vertragspartnernummer
Die Vertragspartnernummer ist die eindeutige Identifikation
eines Vertragspartners.
Zugangsnetz-Provider
Firma, welche die physikalische Verbindung zum GIN
herstellt.
Zusatzkarte
Das sind Karten, die über die Grundausstattung hinaus
separat beim KV-Träger angefordert werden müssen.
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18.3 Liste der KV-Träger
Code Kurztext
Langtext
ABS
AUM
11
WGKK
Gebietskrankenkasse Wien
Ja
Ja
12
NÖGKK
Gebietskrankenkasse Niederösterreich
Ja
Ja
13
BGKK
Gebietskrankenkasse Burgenland
Ja
Ja
14
OÖGKK
Gebietskrankenkasse Oberösterreich
Ja
Ja
15
STGKK
Gebietskrankenkasse Steiermark
Ja
Ja
16
KGKK
Gebietskrankenkasse Kärnten
Ja
Ja
17
SGKK
Gebietskrankenkasse Salzburg
Ja
Ja
18
TGKK
Gebietskrankenkasse Tirol
Ja
Ja
19
VGKK
Gebietskrankenkasse Vorarlberg
Ja
Ja
21
BKKAT
Betriebskrankenkasse Austria Tabak
Ja
Ja
22
BKKVB
Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe
Ja
Ja
24
BKKMO
Betriebskrankenkasse Mondi
Ja
Ja
25
BKKVABS
Betriebskrankenkasse Voestalpine Bahnsysteme
Ja
Ja
26
BKKZW
Betriebskrankenkasse Zeltweg
Ja
Ja
28
BKKKA
Betriebskrankenkasse Kapfenberg
Ja
Ja
05
VAEB
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
Ja
Ja
07
BVA
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
Ja
Ja
40
SVA
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Ja
Nein
50
SVB
Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Ja
Ja
1A
KFAW
Ja
Ja
5A
KFGRZ
Ja
Ja
6A
KFVIL
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien
Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der
Landeshauptstadt Graz
Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Stadt Villach
Nein
Nein
7A
KFSAL
Krankenfürsorgeanstalt der Magistratsbeamten der
Landeshauptstadt Salzburg
Nein
Nein
8B
KFTGB
Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Gemeindebeamten
Nein
Nein
8C
KFTLB
Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landesbeamten
Nein
Nein
8D
KFTLL
Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landeslehrer
Nein
Nein
Der Spalte ABS können Sie die am Arzneimittelbewilligungsservice teilnehmenden KV-Träger
entnehmen.
Der Spalte AUM können Sie die am Arbeitsunfähigkeitsmeldungsservice teilnehmenden KV-Träger
entnehmen.
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Version Rel. 15b
18.4 Liste der Fachgebiete
Nr.
Fachgebiet
01
Arzt für Allgemeinmedizin
02
Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin
03
Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie
04
Facharzt für Chirurgie
05
Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten
06
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
07
Facharzt für Innere Medizin
08
Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
09
Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
10
Facharzt für Lungenkrankheiten
11
Facharzt für Neurologie und Psychiatrie/Psychiatrie und Neurologie
12
Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie
13
Facharzt für Physikalische Medizin
14
Facharzt für Radiologie
15
Facharzt für Unfallchirurgie
16
Facharzt für Urologie
17
Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
18
Facharzt für Neurochirurgie
19
Facharzt für Neurologie
20
Facharzt für Psychiatrie
21
Facharzt für Plastische Chirurgie
22
Facharzt für Kinderchirurgie
23
Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
24
Facharzt für Nuklearmedizin
25
Facharzt für Medizinische Radiologie-Diagnostik
26
Facharzt für Strahlentherapie - Radioonkologie
27
Zahnarzt
28
Facharzt für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin
29
Facharzt für Immunologie
30
Kieferorthopädie
Version Rel. 15b
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November 2015
Nr.
Fachgebiet
32
Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie
33
Facharzt für Histologie und Embryologie
34
Facharzt für medizinische Biologie
35
Facharzt für Virologie
38
Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie
40
Hörgeräteakustiker
42
Leihfirmen für Heilbehelfe und Hilfsmittel
50
Facharzt für Medizinische und Chemische Labordiagnostik
51
Labor, EEG
52
Labor, zytodiagnostisch
53
Facharzt für Pathologie und Histologie
55
Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie bzw. Facharzt für Mikrobiologisch-serologische
Labordiagnostik
59
Hausapothekenführender Arzt
60
Öffentliche Apotheken
61
Bandagist
62
Dentist
65
Rettungsdienste, Beförderungsgewerbe
67
Augenoptiker/Kontaktlinsenoptiker
68
Orthopädieschuhmacher
69
Orthopädietechniker (Prothesenhersteller)
80
Krankenanstalt, stationär (ausgenommen Pflegeheime für chronisch Kranke,
Genesungsheime, Kurheime), SKA für Rehabilitation, Entbindungsheim/Gebäranstalten,
Krankenhausambulanzen
84
CT, MR und sonstige Leistungen (Knochendichte und nuklearmedizinische Leistungen)
85
86
Selbständiges Ambulatorium (auch für ambulante Rehabilitation), ausgenommen für ZMK,
phys. Medizin und CT, MR und andere Leistungen (Knochendichte und nuklearmedizinische
Leistungen)
Selbständiges Ambulatorium für ZMK
87
Pflegeheim für chronisch Kranke, Pensionistenheim
90
Genesungsheim, Kurheim, sonstige Heime
91
Selbständiges Ambulatorium für physikalische Medizin
96
Selbständiges Ambulatorium für Kieferorthopädie
99
Andere Vertragspartner, soweit sie nicht den Fachgebieten 40-44, 50-91 zuzuordnen sind,
z.B. Universitätsinstitut (sofern nicht als Teil einer Krankenanstalt), Bundesstaatliche
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Version Rel. 15b
Nr.
Fachgebiet
Untersuchungsanstalt, sonstige Unternehmen (Handelsunternehmen, Frisöre und
Perückenmacher, etc.)
18.5 Daten des e-card Systems
18.5.1 e-card Kartendaten
Daten im Public-Bereich der e-card, die von außen sichtbar und im Chip gespeichert sind:

Versicherungsnummer Anspruchsberechtigter

Kartennummer

Familienname

Vorname

Titel vorne

Titel hinten

EKVK-Daten ( siehe Abbildung 2: Rückseite der e-card - EKVK)
Daten im Public-Bereich der e-card, die unsichtbar im Chip gespeichert sind (diese Daten werden
sichtbar, nachdem die e-card in das Kartenlesegerät gesteckt wurde):

Geschlecht

Geburtsdatum
18.5.2 Ordinationskartendaten
Ordinationskartendaten, die von außen sichtbar und im Chip gespeichert sind:

Vertragspartnernummer

Kartennummer

Familien- oder Unternehmensname

Vorname

Titel vorne

Titel hinten
18.5.3 e-card Serverdaten
Patientendaten, die nach positiver Anspruchsabfrage zusätzlich bereitgestellt werden:

Leistungszuständige(r) KV-Träger
Abhängig vom Anspruchsverhältnis des Patienten und/oder der Eingabe des
Vertragspartners
Version Rel. 15b
90
November 2015

Versicherungsnummer des Hauptversicherten, von dem sich der Anspruch des Patienten
ableitet

Vorname des Hauptversicherten, von dem sich der Anspruch des Patienten ableitet

Familienname des Hauptversicherten, von dem sich der Anspruch des Patienten ableitet

Versichertenkategorie (z.B. 05 – Pensionist)

Anspruchsart (Geld- oder Sachleistungsberechtigter (verschiedene Ausprägungen))

Versichertenart (A- oder B-Versicherter der VAEB, BVA und KFA)

Gebührenbefreiungen (Rezeptgebühren- und/oder Kostenanteilsbefreiung)
Konsultationsdaten, die nach positiver Anspruchsabfrage zusätzlich bereitgestellt werden:

Konsultationsart (Erst- oder Folgekonsultation, mit/ohne e-card, nacherfasst, etc.)
Vertragspartner- und sonstige verrechnungsrelevante Daten, die den Konsultationsdaten zusätzlich
zugeordnet werden:

Vertragspartnernummer

Fachgebiet

Kartennummer

Ordinationsnummer (wichtig bei Zweitordinationen)

Bearbeitungstagesdatum

Behandlungstagesdatum

Ursprünglich erfasster KV-Träger

Behandlungsfall

Identifikationsnummer der Konsultation

Leistungszuständiger KV-Träger

Verrechnungszuständiger KV-Träger

Bezugsbereich (KU, VU)

Bundeslandkurzbezeichnung

Signatur e-card/Ordinationskarte

Signatur des e-card Servers
November 2015
91
Version Rel. 15b
18.6 Tastenkombinationen (Shortcuts)
18.6.1 Shortcuts der webbasierten Oberfläche
Programm
Tastenkombination
Hinweis
Microsoft IE 6.0+
<Alt> + < Shortcut Key>
Schaltflächen werden durch Shortcuts
sofort ausgeführt. Alle anderen
Bedienelemente wie z.B. Menü-Links
werden nur selektiert und müssen mit
<Enter> bestätigt werden.
Opera
<Shift> + <Esc> +
<Shortcut Key>
Funktioniert zum Selektieren von
Schaltflächen (nicht für Menü-Links).
Auswahl muss mit <Enter> bestätigt
werden.
Firefox/Safari
<Alt> + <Shift> +
<Shortcut Key>
Auch Menü-Links werden direkt
ausgeführt.
18.6.2 Shortcuts für den Ausdruck der webbasierten Oberfläche
Betriebssystem
Windows
Tastenkombination
deutschsprachige Tastatur:
<Strg> + <P>
englischsprachige Tastatur:
<Ctrl> + <P>
Hinweis
Schaltflächen werden durch Shortcuts
sofort ausgeführt. Alle anderen
Bedienelemente wie z.B. Menü-Links
werden nur selektiert und müssen mit
<Enter> bestätigt werden.
Mac OS
<Cmd> + <P>
Funktioniert zum Selektieren von
Schaltflächen (nicht für Menü-Links).
Auswahl muss mit <Enter> bestätigt
werden.
Linux
<Alt> + <Shortcut Key>
Auch Menü-Links werden direkt
ausgeführt.
18.6.3 Shortcuts der textbasierten Oberfläche
VT-100 über
COM
Lokale Konsole Funktion
<Strg> +
<Shortcut Key>
<Alt> +
<Shortcut Key>
Bedienen der Schaltflächen
Ctrl-1
Alt-1
Neues "Fenster" (für weiteren Dialogaufbau) öffnen
Ctrl-2
Alt-2
Aktuelles Fenster schließen
(nur möglich, wenn mehrere Fenster geöffnet sind)
Version Rel. 15b
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VT-100 über
COM
Lokale Konsole Funktion
>
>, Alt-0
Zum nächsten Fenster wechseln
(wenn mehrere Fenster geöffnet sind)
<
<, Alt-9
Zum vorherigen Fenster wechseln
(wenn mehrere Fenster geöffnet sind)
%
%
Wechseln der Farbeinstellung
(z.B.: bei Problemen mit Schrifterkennung)
Ctrl-4
Alt-4
(optional) Ein-/Ausschalten der Fenster-Tab-Leiste am unteren
Bildschirmrand
(Zustände: immer aus; ein, bei mehreren Fenster; immer ein)
Wenn die Fenster-Tab-Leiste eingeschaltet ist, steht für die
Anzeige der Anwendungsdaten eine Zeile weniger zur Verfügung.
Die Leiste kann z.B.: ausgeblendet werden, wenn dadurch ein
vertikales Scrolling (Auf- und Abbewegen des Fensterinhaltes)
verhindert werden soll.
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93
Version Rel. 15b
18.7 Kurzanleitung für Ihre e-card Geräte
Im Folgenden erhalten Sie in einer Darstellung eine Beschreibung der Bestandteile Ihrer e-card
Ausstattung und deren Verbindungen untereinander. Es soll Ihnen dadurch eine Handhabe gegeben
werden, Funktion und mögliche Fehlerfälle (rascher) erkennen zu können.
Bitte unterscheiden Sie zunächst, ob Sie eine GINA der Generation 1 (siehe  Kapitel
Kurzanleitung- GINA Generation 1 wird verwendet)
Abbildung 62: GINA 1 Vorderseite
oder eine GINA der Generation 2 (siehe  Kapitel Kurzanleitung - GINA Generation 2 wird
verwendet)
Abbildung 63: GINA 2 Vorderseite
im Einsatz haben.
Version Rel. 15b
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18.7.1 Kurzanleitung- GINA Generation 1 wird verwendet
Bitte lesen Sie im Fehlerfall  im Kapitel Erste Hilfe - GINA Generation 1 wird verwendet weiter.
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Version Rel. 15b
Version Rel. 15b
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18.7.2 Kurzanleitung - GINA Generation 2 wird verwendet
Bitte lesen Sie im Fehlerfall  im Kapitel Erste Hilfe - GINA Generation 2 wird verwendet weiter.
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Version Rel. 15b
Version Rel. 15b
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18.8 Erste Hilfe für Ihre e-card Geräte
Die nachfolgende Zusammenfassung soll Ihnen als Hilfestellung bei Stromausfall und im Fehlerfall
der GINA bzw. dem Kartenleser dienen.
Bitte unterscheiden Sie zunächst, ob Sie eine GINA der Generation 1 (siehe  Kapitel Erste Hilfe GINA Generation 1 wird verwendet)
Abbildung 64: GINA 1 Vorderseite
oder eine GINA der Generation 2 (siehe  Kapitel Erste Hilfe - GINA Generation 2 wird verwendet)
Abbildung 65: GINA 2 Vorderseite
im Einsatz haben.
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Version Rel. 15b
18.8.1 Erste Hilfe - GINA Generation 1 wird verwendet
Version Rel. 15b
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Version Rel. 15b
18.8.2 Erste Hilfe - GINA Generation 2 wird verwendet
Version Rel. 15b
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Version Rel. 15b
Eigene Notizen
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