Vademekum für Studierende der Hochschule für Technik in Brugg-Windisch Verfasser: M. Meyer [email protected] Version: 19. März 2016 Einleitung An der Hochschule für Technik (HT) studieren über 1000 Studentinnen und Studenten. Für die Studiengänge (SG) in Brugg-Windisch gibt es zahlreiche Module, die von mehreren SG benutzt werden, d.h. wir mischen die Studierenden horizontal (über die SG) und auch vertikal (über die Jahrgänge). Dieser Betrieb erfordert einen relativ hohen Organisationsgrad. Die Prozesse sind zum Teil auf Stufe Hochschule angesiedelt (z.B. Einschreibung), z.T. auf Stufe SG (z.B. für die Projekte). Dieses Vademekum soll den Studierenden helfen, sich im Dschungel der zahlreichen Prozesse zurechtzufinden. Z.T. finden sich hier lediglich Verweise auf separate Dokumente. Hier sind nur die Prozesse auf Stufe Hochschule beschrieben, nicht jene auf Stufe Studiengang. Inhaltsverzeichnis Einleitung .................................................................................................................................. 1 1 Ausbildungskonzept .............................................................................................................. 3 2 Planung des Studiums ........................................................................................................... 5 3 Tools........................................................................................................................................ 6 3.1 Stundenplan ...................................................................................................................... 6 3.2 Einschreibe-Portal (ESP).................................................................................................. 8 3.3 Active Directory (AD) und Informatikdienste ................................................................. 9 3.4 Eventoweb ........................................................................................................................ 9 4 Unterrichte ............................................................................................................................. 9 4.1 Modulbeschreibungen ...................................................................................................... 9 4.2 Drehbücher ..................................................................................................................... 10 4.3 Ablage der Unterrichtsunterlagen .................................................................................. 10 4.4 Anwesenheitspflicht ....................................................................................................... 10 4.5 Urlaube ........................................................................................................................... 11 4.6 Unterrichtsausfälle und -verschiebungen ....................................................................... 11 4.7 Unterrichtssprache .......................................................................................................... 11 4.8 Unterrichtsbelastung....................................................................................................... 12 4.9 Abbruch eines Moduls ................................................................................................... 12 4.10 Wiederholung eines Moduls......................................................................................... 12 5 Prüfungen und Noten .......................................................................................................... 13 5.1 Leistungsbewertungen für die Erfahrungsnoten ............................................................ 13 5.2 Organisation der Modulschlussprüfungen (MSP) .......................................................... 13 5.3 MSP-Noten, Modulnoten, Grades .................................................................................. 14 5.4 Leistungsausweise .......................................................................................................... 14 5.5 Einsprachen / Beschwerden ........................................................................................... 15 6 Pflichten der Studierenden ................................................................................................. 15 7 Abbruch des Studiums ........................................................................................................ 15 8 Hilfe! ..................................................................................................................................... 16 9 Achtung: Fallen ................................................................................................................... 16 10 Orientierungen und Weisungen der Administration ..................................................... 17 11 Wenn das Studium langsam zu Ende geht … ................................................................. 17 12 Informationsquellen .......................................................................................................... 18 Vademekum für Studierende 2/18 1 Ausbildungskonzept Unsere Ausbildung ist in drei Bereiche gegliedert, vgl. Bild 1: Bild 1: Struktur der Bachelor-Studiengänge Fachausbildung (mindestens 111 Credits, SG W: 114 Credits)1 - Fachgrundlagen (je nach SG mindestens 63-96 Credits) - Fachvertiefung (mindestens 18 Credits) - Fachergänzung (mindestens 0 Credit) Kontextausbildung (mindestens 22 Credits, SG W: 18 Credits)2 - Kommunikation (mindestens 4 Credits) - Englisch (mindestens 8 Credits) - Betriebswirtschaft (mindestens 4 Credits, SG W: 0 Credits)2 - Geistes- und sozialwissenschaftliche Wahlpflichtmodule (mindestens 6 Credits) Projekte (42 Credits) Das Studium besteht also aus Wahlpflichtgruppen, d.h. Gruppen mit Modulen, wobei aus jeder Gruppe eine definierte Anzahl von Modulen bestanden sein muss. Wenn alle Gruppen mit dem Minimum erfüllt sind, so fehlen noch Credits bis zu den für das Bachelor-Studium geforderten 180 Credits. Diese fehlenden Credits können von Modulen aus irgendeiner Gruppe stammen. Damit wird das Studium individualisierbar, d.h. jeder 1 Bei den SG U und W weichen die Zahlen etwas ab, weil die BWL in die Fachausbildung integriert und nicht im Kontext angesiedelt ist. Vademekum für Studierende 3/18 Studierende kann nach seinem Geschmack Stärken ausbauen oder Schwächen ausbügeln oder wählen zwischen Breite und Tiefe seiner Ausbildung. Dieses System hat aber eine Kehrseite: jeder Studierende muss sein Studium selber planen. Die Fachvertiefung umfasst eine einzige Modulgruppe, woraus 18 Credits erarbeitet werden müssen. In der Vertiefung hat es sog. Profile, das heisst thematische Konzentrationen. Jedes Profil umfasst genau 18 Credits. Es ist aber nicht zwingend, ein Profil gesamthaft zu bestehen. Im Abschlusszeugnis wird die Studienrichtung aufgeführt sowie das gewählte Profil, falls alle 18 Credits aus dem Profil erreicht wurden. Liegen die 42 Credits aus der Projektschiene, die 111 (bzw. 114) aus der Fachausbildung sowie die 22 (bzw. 18) Credits aus dem Kontextbereich vor, so fehlen immer noch 5 bzw. 6 Credits. Diese können beliebig aus dem Kontext oder der Fachausbildung geholt werden. Es können auch Module aus andern SG oder sogar andern Hochschulen sein, diese werden dann als sog. "freie Module" verbucht. Der Transcript of Records (ToR, vgl. Abschnitt 5.4) gibt Auskunft darüber, ob die Modulgruppen erfüllt sind. Die Projektschiene und die Fachausbildung liegen in der Verantwortung der einzelnen SG. Der Kontextbereich wird auf Stufe Hochschule organisiert, die SG-Leiter sind dafür nicht zuständig. Wer es ganz genau wissen möchte, kann sich im Ausbildungskonzept informieren: \\Fsemu18.edu.ds.fhnw.ch\e_18_data11$\E1811_Info\E1811_Info_HT\Reglemente_und_Ori entierungen Das erste Studienjahr gilt als Assessmentjahr. Es soll aufzeigen, ob ein Studierender am richtigen Ort ist und es soll verhindern, dass Studierende ohne die notwendigen Vorkenntnisse in den oberen Semestern Module ohne Aussicht auf Erfolg besuchen. SG-weise sind Module im Umfang von 36 Credits aus dem 1. Studienjahr als sog. Assessmentmodule definiert, vgl. Modulverzeichnis. Von diesen 36 Credits müssen mindestens 27 bestanden sein, damit Fach- und Projektmodule aus den oberen Semestern besucht werden dürfen. Sind nur 21 bis 26 Credits aus den Assessmentmodulen, so kann der Konvent mit Auflagen die Zulassung zu den oberen Semestern gewähren, z.B.: Module aus dem 1. und 2. Semester, welche wiederholt werden müssen. Module aus dem 3. Semester, welche noch nicht besucht werden dürfen. Anzahl Credits, die maximal eingeschrieben sein dürfen. Sind weniger als 21 Credits bestanden, so kann auch der Konvent nicht helfen. Wer das Assessmentjahr nicht besteht, muss in ein Repetitionsjahr. Im Repetitionsjahr können nur nicht bestandene Fach- und Projektmodule repetiert werden sowie beliebige Kontextmodule (auch solche aus höheren Semestern). Damit haben die Repetenten ein vernünftiges Pensum im Repetitionsjahr und eine Entlastung in den folgenden Jahren. Sind nach zwei Jahren Studium immer noch nicht mindestens 27 Credits aus den Assessmentmodulen bestanden, so erfolgt der Ausschluss vom Studium. Merkblatt zur Assessmentregelung: \\Fsemu18.edu.ds.fhnw.ch\e_18_data11$\E1811_Info\E1811_Info_HT\Reglemente_und_Ori entierungen Vademekum für Studierende 4/18 2 Planung des Studiums Fast alle Informationen für die Planung des Studiums finden sich im Modulverzeichnis. Dieses ist SG-spezifisch und findet sich auf der Homepage des jeweiligen Studienganges: http://www.fhnw.ch/technik/bachelor Für die Modulwahl gibt es 4 Leitlinien, Bild 2: 1. Promotionsbedingungen: pro Modulgruppe müssen Sie eine minimale Anzahl Module bestanden haben. Es ist aber völlig egal, welche Module der Gruppe dies sind. Im Modulverzeichnis auf dem Web finden Sie die Minimalanforderung in der Titelzeile jeder Modulgruppe. Juristisch bindend sind einzig diese Promotionsbedingungen. 2. Aufbau "von unten nach oben": in der Spalte "fachliche Voraussetzungen" finden Sie die Module, welche Sie erfolgreich besucht haben sollten, damit Sie das gewünschte Modul ebenfalls erfolgreich absolvieren können. Diese Angaben sind nicht bindend und werden nicht überprüft. Sie können also ein Modul auch dann belegen, wenn Sie die Vorgängermodule nicht bestanden haben. 3. Aufbau "von oben nach unten": aus der Kolonne "empfohlen für Profil" ersehen Sie die "Bestellungen" der Profilierungsrichtungen. Auch diese sind nicht bindend, aber vermutlich trotzdem nicht aus der Luft gegriffen. 4. Der persönliche Geschmack der Studierenden. Da gibt es "normale Varianten" (Sie verfolgen eines der vier vorgeschlagenen Profile) und "exotische Varianten" (Modulwahl Querbeet durch das ganze Programm, einzig die Promotionsbedingung wird berücksichtigt). Die exotische Variante bringt u.U. fachliche Probleme sowie Schwierigkeiten mit dem Stundenplan mit sich, d.h. nicht jede Variante ist machbar. 1. Promotionsbedingungen 2. Aufbau "von unten nach oben" 3. Aufbau "von oben nach unten" Bild 2: Auszug aus dem Modulverzeichnis Die Spalte "MSP" zeigt, ob das jeweilige Modul eine abgesetzte Modulschlussprüfung hat und - wenn ja - ob diese mündlich oder schriftlich ist. Aus der Spalte "mit SG" ist ersichtlich, welche andern Studiengänge dasselbe Modul auch benutzen. Ein Blick in den Stundenplan dieser SG zeigt vielleicht eine zeitlich günstiger gelegene Durchführung dieses Moduls. Vademekum für Studierende 5/18 3 Tools 3.1 Stundenplan Begriffsdefinitionen: Modul = „Fach“, Unterrichtseinheit über ein Semester, dokumentiert mit einer Modulbeschreibung. Modulanlass = effektiv durchgeführter Unterricht eines Moduls. Es können mehrere Anlässe desselben Moduls parallel durchgeführt werden. Die verschiedenen Anlässe können verschiedene Dozierende haben und intern unterschiedlich durchgeführt werden. Der Outcome ist aber stets derselbe, die Module werden unabhängig vom besuchten Anlass angerechnet. Die Modulanlässe werden benannt nach dem System „Modulkürzel“/“Hauptklasse“. Beispiele: an1/1Ea, an1/2Ib. Beides sind Unterrichte in Analysis 1, aber in verschiedenen Hauptklassen. Klasse = Gruppe von Studierenden, die zusammen denselben Modulanlass besuchen. Ein Studierender kann also die Klasse im Laufe des Tages öfters wechseln. Hauptklasse = eindeutige Kennzeichnung der Anlässe sowie Seitenbezeichnung im Stundenplan. Pro Seite im Stundenplan können darum nie mehrere Anlässe desselben Moduls aufgeführt sein. Nebenklasse = weiterer Erscheinungsort eines Modulanlasses im Stundenplan. Ein Anlass kann keine Nebenklasse oder mehrere Nebenklasse haben. Jeder Anlass hat aber genau eine Hauptklasse. Der Stundenplan zeigt keine Klassenstundenpläne, vielmehr zeigt er die von der Hochschule für Technik angebotenen Modulanlässe, gruppiert nach der Hauptklasse wie 1Ea oder 1Mb usw. Es ist völlig egal, in welchen Anlass sich ein Studierender einschreibt. Jeder wählt denjenigen Anlass, der ihm am besten passt. Einige Wochen vor Semesterende wird der Stundenplan auf dem Web publiziert: http://www.fhnw.ch/technik/bachelor/informationen/stundenplan Interpretation des Stundenplanes: Bild 3 zeigt einen Auszug aus dem Stundenplan. Rot sind die Erläuterungen zum Bezeichnungssystem aufgeführt. Beispiel 1: Bei der 1Ea kommt zweimal aet1 vor (blau eingerahmt). Das ist nur ein einziger Anlass und nicht etwa deren zwei. Es können nicht zwei Anlässe desselben Moduls auf derselben Stundenplanseite stehen! Die 4 Lektionen sind aufgeteilt in 2 Doppellektionen. Vademekum für Studierende 6/18 Seitenbezeichnung im Stundenplan Modulkürzel Hauptklasse Dozierende (max. 2 angezeigt) Räume (max. 2 angezeigt) Bild 3: Auszug aus dem Stundenplan Vademekum für Studierende 7/18 Beispiel 2: Das Modul lalg1 findet bei der 1Ea statt, zu einem andern Zeitpunkt bei der 1Eb (grün eingerahmt). Das sind zwei verschiedene Modulanlässe, der Dozent ist aber zufälligerweise identisch. Beispiel 3: Das Modul pro1E findet bei der Klasse 1Ea statt, aber auch bei der 1Eb (orange eingerahmt). Es handelt sich um denselben Zeitpunkt, dieselben Dozierenden und dieselben Räume, d.h. es handelt sich um nur einen einzigen Modulanlass. Dies ist erkennbar an der Hauptklasse: auf der Stundenplanseite 1Eb hat der Anlass pro1E auch die Hauptklasse 1Ea. Dass es nur eine Wiederholung ist, erkennt man also daran, dass Hauptklasse und Seitenbezeichnung nicht übereinstimmen. Bei der Hauptklasse 1Eb ist der Modulanlass pro1E/1Ea eingetragen, um dort auf die Existenz dieses Modulanlasses hinzuweisen und um bei der 1Eb den Platz zu sperren. Englischsprachige Modulanlässe: Vermehrt führen wir auch Fach- und Projektmodule in Englisch durch. Von einem Modul kann es Anlässe in Englisch geben, gleichzeitig andere Anlässe in Deutsch. Unabhängig von der Sprache ist es dasselbe Modul: gleicher Name, gleiches Kürzel, zwei Versuche pro Modul (also nicht 2 in Deutsch und dann noch zwei in englisch). Zur Kennzeichnung der englischsprachigen Anlässe werden die auf speziellen Stundenplanseiten aufgeführt, deren Bezeichnung stets mit „eng“ endet, z.B. 3Meng, 5Ieng. 3.2 Einschreibe-Portal (ESP) Etwa zwei Wochen vor Semesterende erfolgt die Einschreibung für die Modulanlässe des kommenden Semesters. Dazu benutzen wir das Einschreibe-Portal (ESP), die Bedienungsanleitung findet sich auf dem Active Directory (AD): \\Fsemu18.edu.ds.fhnw.ch\e_18_data11$\E1811_Info\E1811_Info_HT\Anleitungen_Vorlagen _Software\ESP_Einschreibe-Portal Ein paar Tage vor Abschluss der Einschreibungen werden einige Modulanlässe gestrichen, nämlich jene, die zu wenig Teilnehmer haben. Die betroffenen Studierenden haben danach noch Gelegenheit, sich auf Ersatzmodulanlässe einzuschreiben. Abgesehen von den Streichungen ändert im Stundenplan höchstens die Raumzuteilung, nicht aber die Zeiten der Modulanlässe. Zu Semesterbeginn sind die Noten des vergangenen Semesters verfügbar. Studierende, welche nicht alle Module bestanden haben, benötigen vielleicht eine Umbuchung. Diese Studierenden - und nur diese - können zu Semesterbeginn eine Umbuchung bei Ihrem SGLeiter beantragen. Über das Einschreibeprozedere mit den exakten Terminen werden alle via Mail durch das Ausbildungssekretariat orientiert. Pro Semester dürfen Sie Modulanlässe im Umfang von maximal 35 ECTS einschreiben. Wenn Sie diese Limite überschreiten wollen, dann braucht es einen Antrag an den Ausbildungsleiter. Anträge von guten Studierenden haben eine Chance auf Bewilligung. Wenn es aber um eine Aufholjagd geht wegen diversen nicht bestandenen Modulen, dann ist die Verlängerung der Studienzeit der richtige Weg. Ausnahme: vgl. Abschnitt 10. Link zum ESP: https://esp.technik.fhnw.ch (normaler AAI-Login) Vademekum für Studierende 8/18 3.3 Active Directory (AD) und Informatikdienste Wir benutzen als gemeinsame Plattform das Active Directory (AD). Jeder Modulanlass erhält auf einem Netzlaufwerk einen Ordner für die Unterlagen. Eine Woche vor Semesterbeginn werden die Ordner des vergangenen Semesters gelöscht und die neuen Ordner bereitgestellt. Anleitung Active Directory: \\Fsemu18.edu.ds.fhnw.ch\e_18_data11$\E1811_Info\E1811_Info_HT\Anleitungen_Vorlagen _Software\Active_Directory Im gleichen Ordner finden Sie auch den Leitfaden der Informatikdienste. Weitere Informationen der Informatikdienste (Benutzungsanleitung / VPN-Client / FHConnector) usw. findet man auf dem Web: http://www.fhnw.ch/services/ict 3.4 Eventoweb Unser Schuladministrationssystem heisst Evento. Eventoweb ist der Web-Zugang zu Daten des Systems. Zugang: https://eventoweb.fhnw.ch/ oder via: http://www.fhnw.ch/technik/bachelor/informationen Im Eventoweb kann jeder Studierende selber seine Anmeldungen überprüfen. 4 Unterrichte 4.1 Modulbeschreibungen Die Modulbeschreibung finden Sie im Modulverzeichnis auf dem Web, indem Sie auf den Namen des Moduls klicken. Die Modulbeschreibung zeigt, was die Studierenden am Ende des Semesters können sollten, eine grobe Inhaltsübersicht, die empfohlenen Vorgängermodule sowie die Leistungserfassung. Für letztere gibt es einige wenige Varianten: Erfahrungsnote Erfahrungsnote plus MSP schriftlich Erfahrungsnote plus MSP mündlich MSP schriftlich MSP mündlich Testat Die Angaben in der Modulbeschreibung sind für alle Anlässe dieses Moduls bindend. Zur Gewichtung von Erfahrungsnote und MSP_Note vgl. Abschnitt 5.3. In der Modulbeschreibung ist auch das Anspruchsniveau angegeben. Wir benutzen dazu die Ausdrücke basic (keine Vorkenntnisse von der FH notwendig, üblicherweise 1. Studienjahr), intermediate (üblicherweise zweites Studienjahr) und advanced (üblicherweise drittes Studienjahr). Vademekum für Studierende 9/18 4.2 Drehbücher Die Drehbücher gelten für einen einzigen Modulanlass. Verschiedene Dozierende für Anlässe desselben Moduls können Ihren Unterricht also im Rahmen der Modulbeschreibung ganz unterschiedlich gestalten punkto Unterrichtsmethode, Bildung der Erfahrungsnote und Anwesenheitspflichten. Wenn im Drehbuch diese Angaben fehlen, so verlangen Sie von den Dozierenden eine Nachbesserung des Drehbuches! Das Drehbuch ist eine Planungsgrundlage. Es kann gute Gründe geben, das Drehbuch im Laufe des Semesters anzupassen. Dies muss den Studierenden aber mitgeteilt werden. 4.3 Ablage der Unterrichtsunterlagen Die meisten Unterlagen finden Sie im entsprechenden Unterrichtsordner auf dem AD. Die Dozierenden können aber auch ein anderes System benutzen, z.B. eine private Homepage oder Moodle usw. Mindestens das Drehbuch muss aber im AD-Unterrichtsordner abgelegt sein und im Drehbuch ist der Ort der weiteren Unterlagen angegeben. 4.4 Anwesenheitspflicht Wir haben keine generelle Anwesenheitspflicht. Vielmehr wird diese von den Dozierenden selektiv eingefordert und funktional begründet. Das heisst: Die Dozierenden haben die Kompetenz, nach ihrem Gutdünken Anwesenheitspflicht zu fordern, z.B. für Klausuren (ausser es gibt mehrere Klausuren mit einer Streichnote) Laborunterricht Exkursionen Unterrichte durch Gastreferenten spezielle Unterrichtsformen wie Gruppenarbeiten mündlichen Sprachunterricht usw. Die Anwesenheitspflichten sind im Idealfall im Drehbuch aufgeführt, sie können aber auch fallweise per Klassenmail kommuniziert werden. Notengebung bei Absenzen: Fehlt ein Studierender unentschuldigt bei einer Leistungsbeurteilung, so kriegt er für diese Prüfung eine 1. Fehlt ein Studierender unentschuldigt bei einer Lektion mit Präsenzpflicht, in welcher aber keine Prüfung stattfindet, so gilt folgendes Verfahren: a) Bei Modulen mit Erfahrungsnote (mit oder ohne MSP): die Absenz wird gewertet wie eine zusätzliche Klausur mit der Note 1, verschlechtert also die Erfahrungsnote. b) Bei Modulen ohne Erfahrungsnote, nur MSP: pro unentschuldigte Abwesenheit wird die MSP-Note um einen Notenpunkt reduziert. c) Bei Modulen mit Testat als Leistungsbewertung: die Regel a) wird sinngemäss angewendet, Details stehen im Drehbuch des Modulanlasses. Beispiel: der Dozierende setzt nachträglich eine Komponente der Leistungsbewertung auf 1 oder "ungenügend". Vademekum für Studierende 10/18 Können Sie wegen Krankheit oder Unfall nicht eine Anwesenheitspflicht wahrnehmen, so informieren Sie sofort das Sekretariat und die Dozierenden. Sie müssen ein Arztzeugnis nachliefern. Für vorhersehbare Abwesenheiten benötigen Sie einen bewilligten Urlaub (vgl. Kap. 4.5). Falls Sie entschuldigt einer Prüfung fernbleiben, so haben Sie Anrecht auf eine Note. Es wird somit eine Nachprüfung in geeigneter Form geben, diese Nachprüfung kann auch mündlich sein. Falls Sie Unterrichten ohne Anwesenheitspflicht fernbleiben, so sind Sie selber verantwortlich für die Beschaffung aller verpassten Informationen und Unterlagen. Sie haben kein Anrecht auf Privatlektionen. 4.5 Urlaube Urlaube müssen die Studierenden beim SGL beantragen, nicht bei den Dozierenden. Das Gesuch muss beinhalten: eine gute Begründung, Belege für den Urlaubsgrund, Darlegung, weshalb kein anderer Termin infrage kommt, die durch die Abwesenheit tangierten Anwesenheitspflichten und die betroffenen Dozierenden. Gute Gründe: Skilager als J+S - Leiter, Kurs für J+S - Leiter Schlechte Begründung: private Skiwoche Wenn der SG-Leiter den Urlaub bewilligt, so gilt die Absenz als entschuldigt. Die Studierenden machen mit den Dozierenden bilateral Termine für allfällige Ersatzklausuren ab und orientieren den Studiengangleiter darüber. Für Militärdienst kriegen Sie auch Urlaub. Für Dienstverschiebungen wenden Sie sich an Prof. D. Thommen, Büro 1.118. 4.6 Unterrichtsausfälle und -verschiebungen Unterrichtsverschiebungen sind schwierig zu realisieren, in Absprache mit der Klasse aber möglich. Bei Ausfällen können Ihnen die Dozierenden auch Aufträge zur selbständigen Bearbeitung geben. 4.7 Unterrichtssprache Die Unterrichtssprache ist Hochdeutsch oder Englisch. Vademekum für Studierende 11/18 4.8 Unterrichtsbelastung 1 Credit heisst, dass der Studierende 30 Stunden arbeiten soll. Die Dozierenden eines Moduls mit 3 Credits werden den Unterricht also so gestalten, dass im Mittel jeder Studierende im Laufe des Semesters 90 Stunden für das Modul arbeitet. Diese 90 Stunden umfassen Unterrichtsbesuche, Prüfungsvorbereitungen alleine und in Lerngruppen, Prüfungen schreiben usw. Sie umfassen nicht die Zeit für Hin- und Rückweg zur Schule, die Zeit, in der man für das Modul arbeiten wollte aber es dann doch nicht tat und nicht die Zeit, die man vertrödelt. Die 90 Stunden sind ein Schätzwert. Ein Studierender braucht für das Modul A vielleicht mehr, für Modul B weniger. Bei einem andern Studierenden ist es genau umgekehrt. Es macht keinen Sinn, mit der Stoppuhr diese Zeit zu erfassen. Es macht aber durchaus Sinn, die Zeit für das gesamte Studium zu messen. In einem Studienjahr (2 mal 20 Wochen Umfang, inklusive MSP) sollten Sie mindestens 1800 Stunden arbeiten, das entspräche dem Gegenwert von 60 Credits. Es darf durchaus auch mehr sein! 4.9 Abbruch eines Moduls Wenn Sie in einen Modulanlass eingeschrieben sind, so ist dies definitiv (Ausnahme: siehe Abschnitt 3.2). Wenn Sie das Modul trotzdem nicht besuchen möchten, so informieren Sie die Dozierenden. Konsequenzen: Das Modul gilt als besucht. Für jede verpasste Klausur kriegen Sie die Note 1, ebenso für verpasste andere Anwesenheitspflichten. Die Modulnote erscheint im Leistungsausweis, nicht aber im ToR (vgl. Kap. 5.4). Die Modulnote geht ein in das Ranking (Kap. 5.4). Maximal dürfen Sie Module im Umfang von 60 Credits nicht bestanden haben, vgl. Abschnitt 7. Wenn Sie dieses Spiel zu oft treiben, können Sie in Konflikt mit dieser Regelung kommen. Im Falle höherer Gründe (z.B. Unfall, Krankheit) mit der Konsequenz langer Absenzen können Sie aus Modulen ausgebucht werden. Damit haben Sie keinen Fehlversuch. Das braucht aber zwingend ein Arztzeugnis. 4.10 Wiederholung eines Moduls Nur nicht bestandene Module können wiederholt werden und es ist nur eine einzige Wiederholung möglich. Bei der Repetition eines Moduls mit Erfahrungsnote und MSP können Sie bei der Repetition nur die MSP ablegen und die Erfahrungsnote aus dem ersten Versuch überschreiben lassen. Das müssen Sie aber zu Semesterbeginn mitteilen. Sie können nicht eine zweite Erfahrungsnote machen und dann die bessere zählen lassen. Die Gefahr dieser Variante ist aber, kurz vor der Prüfung ein wenig auf die MSP zu lernen und nochmals zu scheitern. Vademekum für Studierende 12/18 5 Prüfungen und Noten 5.1 Leistungsbewertungen für die Erfahrungsnoten Wie es zur Erfahrungsnote kommt, ist im Drehbuch genau beschrieben. Beispiele: 7 Kurzklausuren, Noten auf 0.5 gerundet 2 Langklausuren, Noten auf 0.25 gerundet 2 Mittelklausuren und eine Präsentation 3 Klausuren, wovon eine Streichnote, Erfahrungsnote = arithmetischer Mittelwert der beiden zählenden Noten 3 Klausuren, die erste hat Gewicht 20%, die zweite 30% und die dritte 50% Laborberichte, Abschlussberichte usw. In jedem Fall wird die aggregierte Erfahrungsnote auf 0.1 gerundet und im Schuladministrationssystem hinterlegt, also 4.8 und nicht 4.75. Ende Semester geben die Dozierenden die Erfahrungsnoten bekannt. Dies kann auch im Unterricht mündlich geschehen. 5.2 Organisation der Modulschlussprüfungen (MSP) Der Prüfungsplan wird zentral erstellt. Der Plan koordiniert die Modulschlussprüfungen (MSP), welche konzentriert in zwei Wochen in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. Auch der Prüfungsplan wird nach der Erstellung noch optimiert, um Überschneidungen zu verhindern. Diese entstehen, weil sich die Studierenden ja individuell auf die Modulanlässe einschreiben. Aus der Modulbeschreibung ist ersichtlich, welche Modulanlässe eine MSP haben. Die MSPs von verschiedenen Anlässen desselben Moduls können identisch oder teilweise identisch sein. Zwingend ist dies jedoch nicht. Link zum Prüfungsplan: http://www.fhnw.ch/technik/bachelor/informationen/termine Die Zeiten für die mündlichen Prüfungen werden von der Administration mit Listen im AD bekanntgegeben. Bei mündlichen MSPs muss neben dem Examinator und dem Kandidaten noch eine weitere Person bei der Prüfung anwesend sein, diese dritte Person kann auch ein Studierender sein. Zum Thema "abschreiben und abschreiben lassen" ein Hinweis auf die Studienordnung (§ 7 Abs. 5): "Der Versuch, mit unredlichen Mitteln für sich oder andere eine bessere Benotung zu erreichen hat die Bewertung des Moduls mit „nicht erfüllt“ zur Folge, womit das Modul als nicht bestanden gilt. Wird diese Tatsache erst später bekannt, ist die Bewertung nachträglich mit „nicht erfüllt“ bzw. die Aberkennung des Bachelor-Abschlusses möglich. Diese Bewertung ist aktenkundig zu machen und beschwerdefähig." Vademekum für Studierende 13/18 5.3 MSP-Noten, Modulnoten, Grades Die MSP-Noten werden auf 0.1 gerundet und im Schuladministrationssystem hinterlegt. Sobald die MSP-Noten von den Dozierenden im Evento eingegeben sind, werden die Notenlisten durch die Ausbildungsadministration im Active Directory publiziert. Anstelle der Namen der Studierenden sind deren Matrikelnummern angegeben. \\fsemu18.edu.ds.fhnw.ch\e_18_data11$\E1811_Info\E1811_Info_HT Diese vorgängige Bekanntgabe der Noten ist darum wichtig, weil die Studierenden bei Nichtbestehen eines Moduls ihre Moduleinschreibungen für das bereits laufende neue Semester u.U. anpassen müssen, vgl. Abschnitt 3.2. Die Leistungsausweise kommen dafür zu spät. Modulnote = auf 0.5 gerundeter arithmetischer Mittelwert von Erfahrungsnote und MSPNote bzw. auf 0.5 gerundete Erfahrungsnote (Modul hat keine MSP) bzw. auf 0.5 gerundete MSP-Note (Modul hat keine Erfahrungsnote). Diese gerundete Note ist entscheidend, ob das Modul bestanden ist. Die Zehntelnoten werden benötigt für die Berechnung der Grades (A .. F). Die ECTS-Grades gruppieren die Studierenden in 5 Gruppen aufgrund ihres Ranges, nicht aufgrund der Noten. Die besten Studierenden sind also in der Gruppe A, auch wenn Sie einen persönlichen Notenschnitt von "nur" 5.0 haben. Umgekehrt: wenn der Notenschnitt über alle Studierenden 5.5 ist, so sind Studierende mit der persönlichen Notenschnitt 5.0 vielleicht in der Gruppe B oder C. Gruppeneinteilung: ECTS-Grade A B C D E F Verteilung nach den Tegeln des ECTS 10 % der Bewertungen 25 % der Bewertungen 30 % der Bewertungen 25 % der Bewertungen 10 % der Bewertungen Nicht bestanden 5.4 Leistungsausweise Die Studierenden erhalten jedes Semester einen Leistungsausweis. Dort sind alle Erfahrungsnoten, MSP-Noten sowie die daraus berechneten und gerundeten Modulnoten aufgeführt. Alle Studierenden erhalten eine Angabe über ihr Ranking, d.h. ihren Rang innerhalb ihres SG-Jahrgangs. Basis für die Berechnung des Rankings sind alle ungerundeten Modulnoten, auch die ungenügenden. Die Information über das Ranking wird per Mail verteilt. Ab dem 4. Semester erhalten die Studierenden zusätzlich zum Leistungsausweis einen Transcript of Records (ToR). Dies ist eine Auflistung aller bisher bestandenen Module, sortiert nach Modulgruppen. Der ToR ist das massgebende Dokument für das Bestehen des Studiums. Vademekum für Studierende 14/18 5.5 Einsprachen / Beschwerden Das Einsprachewesen ist festgelegt im §13 der Studienordnung der Hochschule für Technik. Link: http://www.fhnw.ch/technik/bachelor/informationen/studienordnung/studienordnung-ht Grundlage für eine Einsprache ist der Leistungsausweis, mit jedem Leistungsausweis erhalten die Studierenden deshalb auch eine Rechtsmittelbelehrung. Normalerweise benötigt ein Studierender eine Prüfungseinsicht, um eine Einsprache zu eröffnen. Für die schriftlichen MSPs gibt es deshalb eine Einsichtsmöglichkeit, Termin und Ort legen die Dozierenden fest, kommuniziert wird das zusammen mit den MSP-Noten auf dem Active Directory. Legt ein Studierender Einsprache ein, so gibt es eine Aussprache zwischen dem Studierenden, den betroffenen Dozierenden, Studiengangleiter und Ausbildungsleiter. Der Direktor entscheidet über die Einsprache. Dieser Entscheid kann bei der FHNW in Form einer Beschwerde angefochten werden. 6 Pflichten der Studierenden Mit der Immatrikulation und der Bezahlung der Studiengebühr erhalten Sie das Recht, die Unterrichte zu besuchen und die Infrastruktur zu nutzen. Sie haben aber auch Pflichten (Studienordnung §13): Sie müssen über die FHNW-Mailadresse erreichbar sein. Auf den FHNW-Mailserver können Sie auch zugreifen über Webmail und Sie können die Mails auch an Ihre private Mailadresse weiterleiten. Es gibt also keine Entschuldigung, wenn Sie wichtige Informationen verpasst haben. Sie müssen die Reglemente (Studienordnung, Netiquette, Hausordnung usw.) einhalten. 7 Abbruch des Studiums Es gibt mehrere Varianten, das Studium vor dem Abschluss zu beenden: schriftliche Abmeldung bei der Ausbildungsadministration (Mail genügt), zweimaliges Nichtbestehen eines Pflichtmoduls (z.B. eines Projektmoduls), Nichtbestehen des Assessments innert zwei Jahren, eine Modulgruppe kann nicht mehr erfüllt werden, weil zuwenig Module daraus bestanden sind und die restlichen Module alle zweimal nicht bestanden wurden, seit Studiumsbeginn sind Module im Umfang von über 60 Credits nicht bestanden worden, das Studium dauert mehr als doppelt so lange wie vorgesehen (d.h. mehr als 12 Semester für Vollzeitstudierende), Nichteinhalten der Pflichten gem. Kap. 6. Vademekum für Studierende 15/18 8 Hilfe! Es ist ja schon gut, wenn man zuerst versucht, seine Schwierigkeiten selber zu meistern. Es ist aber gar nicht gut, wenn man nicht merkt, wann der Zeitpunkt für die Inanspruchnahme von Hilfe gekommen ist. Es kann sein, dass Sie als Studierender an ihre Grenzen stossen, sei es rein schulisch bedingt, durch Legasthenie usw. oder durch andere Umstände wie finanzielle Probleme, eine schwierige Situation im privaten Umfeld usw. Bevor das Studium gefährdet ist, sollten Sie Hilfe in Anspruch nehmen. Der erste Schritt ist eine Ansprechperson, die Ihnen einen nächsten Schritt aufzeigen kann. Sie haben folgende Möglichkeiten: Coach (v.a. im ersten Studienjahr) Studiengangleiter Campusberatung http://web.fhnw.ch/plattformen/rtw irgend eine Person Ihres Vertrauens Sie müssen nicht diese Reihenfolge einhalten, Sie können also direkt zum Studiengangleiter oder zur Campusberatung gehen. Mit jeder Stelle können Sie eine Schweigepflicht vereinbaren. Bei anerkannten Lernschwächen wie z.B. Legasthenie müssen Sie den Sachverhalt belegen, d.h. das Resultat einer durch eine Fachperson durchgeführten Diagnose vorlegen. Dazu reicht auch ein Vermerk im Zeugnis einer früheren Schule. Dies muss zu Semesterbeginn erfolgen, im Nachhinein kann keine Sonderbehandlung gewährt werden. Bei psychischen Problemen können sich an die Campusberatung wenden, der Hausarzt ist auch eine mögliche erste Anlaufstelle. 9 Achtung: Fallen Unser Ausbildungskonzept gibt Ihnen sehr viele Freiheiten in der Gestaltung des Studiums, Sie können inhaltlich und zeitlich Ihr Studium individuell organisieren. Auf der andern Seite übernehmen Sie damit auch Verantwortung für Ihr Studium. Sie können Ihr Studium auch falsch organisieren, z.B.: Projekt 5 im 5. Semester statt im zweitletzten, Thesis im 6. Semester statt im letzten. Überlastung, z.B. Einschreibung von mehr als 30 ECTS pro Semester, um aufzuholen. Einschreibung von Modulen, obwohl die Vorbildung fehlt. Das Überwinden von Hindernisse nicht anpacken, sondern hinausschieben. Wenn z.B. eine Modulgruppe der Fachgrundlagen für Sie schwierig erfüllbar ist, dann ist es eine schlechte Idee, das so nebenbei im 9. Semester erledigen zu wollen. Besser ist eine kompromisslose Ausrichtung auf diese Module (d.h. weniger Einschreibungen, Zusatzaufwand betreiben usw.). Vademekum für Studierende 16/18 Die Ihnen gegebene Freiheit birgt das Risiko, dass Sie auf der Zielgeraden stolpern und zwangsexmatrikuliert werden wegen einer nicht mehr erfüllbaren Modulgruppe. Genügend Beispiele zeigen: das ist nicht Pech im letzten Modul dieser Gruppe. Davor stehen Jahre, wo das Problem sichtbar war, meistens ist es eine Kette von verpassten Chancen und nicht einfach Pech. 10 Orientierungen und Weisungen der Administration Die Administration orientiert zu spezifischen Themen (Einschreibung, Prüfungen usw.) per Mail. Diese Orientierungen und Weisungen werden auch auf dem AD abgelegt: \\Fsemu18.edu.ds.fhnw.ch\e_18_data11$\E1811_Info\E1811_Info_HT\Reglemente_und_Ori entierungen\Orientierungen Es ist die Pflicht der Studierenden, diese Informationen entgegenzunehmen. "Ich habe das leider nicht gelesen" gilt nicht als Entschuldigungsgrund. 11 Wenn das Studium langsam zu Ende geht … Wenn alle Promotionsbedingungen erfüllt sind, dann ist das Studium automatisch beendet. Es ist nicht möglich, ein Semester anzuhängen, um noch weitere Module besuchen zu können. Dies können Sie nach dem Studium nämlich auch als Fachhörer tun, die Noten zählen aber nicht mehr zum Studium. Rein rechnerisch ist es möglich, Das dritte Studienjahr im Juli abzuschliessen (Belastung von je 30 ECTS über 6 Semester). Oft fehlen aber noch ein oder zwei Module. Aus diesem Grund ist die Abgabe der Thesis erst Mitte August, d.h. die Thesis kann auch in der unterrichtsfreien Zeit weiter bearbeitet werden. Das schafft Kapazität während der Unterrichtszeit, um die fehlenden Module zu belegen. Falls Sie die Thesis eingeschrieben haben, liegt die Obergrenze der Einschreibung bei 40 ECTS und nicht bei 35 (vgl. Abschnitt 3.2). Trotzdem müssen Sie den Antrag an den Ausbildungsleiter stellen, Sie dürfen aber mit einer grosszügigen Behandlung rechnen. Trotz Verlängerung der Thesis ist es möglich, im folgenden Herbstsemester ein MasterStudium zu beginnen. Falls Ihr Rückstand zu gross ist, dann hängen Sie ein 7. oder 8. Semester an. Das ist zwar nicht angenehm, aber überhaupt nicht schlimm für Ihre künftige Kartriere. Achten Sie darauf, dass Sie das Projekt 5 nicht im 5. Semester machen, sondern im zweitletzten (egal ob HS oder FS), entsprechend die Thesis nicht im 6. Semestrer, sondern im letzten. Wichtig ist, dass Sie parallel zum Projekt 5 auch mit der Vertiefung beginnen. Vielleicht brauchen Sie ein Zusatzsemester, benötigen aber nur noch wenige ECTS. Es steht Ihnen dann frei, daneben anderweitig zu arbeiten oder zusätzliche Module zu belegen. Sie dürfen mehr als 180 ECTS einschreiben, ohne dass dies zusätzlich kostet. Ende September findet jeweils die Diplomfeier statt, ein schöner Anlass für Sie und Ihre Angehörigen. Wer nicht erscheinen kann, soll sich bitte abmelden. Allerdings haben wir jährlich mehrere Termine, wo Studierende mit ihrem Studium fertig werden. Wer ausserplanmässig fertig wird, erhält die Austrittsdokumente per Post zugestellt und ist eingeladen für die die Diplomfeier im folgenden September (Anmeldung notwendig). Vademekum für Studierende 17/18 12 Informationsquellen Die Seite mit den vielen nützlichen Links: http://www.fhnw.ch/technik/bachelor/informationen Rahmenordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der FHNW: http://www.fhnw.ch/bachelor-und-master/rechtserlasse Studienordnung der Hochschule für Technik (HT): http://www.fhnw.ch/technik/bachelor/informationen/studienordnung/studienordnung-ht Ausbildungskonzept der HT: Kurzversion: http://www.fhnw.ch/technik/bachelor/informationen/ausbildungskonzept Homepages der Studiengänge: http://www.fhnw.ch/technik/bachelor Info-Ordner der einzelnen Studiengänge auf dem Active-Directory: \\Fsemu18.edu.ds.fhnw.ch\e_18_data11$\E1811_Info Informationen der Schulleitung auf dem Active Directory: \\Fsemu18.edu.ds.fhnw.ch\e_18_data11$\E1811_Info\E1811_Info_HT Semester- und Jahrestermine, Stundenpläne, MSP-Prüfungspläne: http://www.fhnw.ch/technik/bachelor/informationen/termine Einschreibesystem: \\Fsemu18.edu.ds.fhnw.ch\e_18_data11$\E1811_Info\E1811_Info_HT\Anleitungen_Vorlagen _Software\ESP_Einschreibe-Portal Anleitungen der Informatikdienste: http://www.fhnw.ch/services/ict Anleitung für Active Directory: \\Fsemu18.edu.ds.fhnw.ch\e_18_data11$\E1811_Info\E1811_Info_HT\Anleitungen_Vorlagen _Software\Active_Directory Zugang zum Eventoweb: https://eventoweb.fhnw.ch/ Campusberatung: http://web.fhnw.ch/plattformen/rtw Vademekum für Studierende 18/18
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