Vademekum

Vademekum für Studierende
der Hochschule für Technik in Brugg-Windisch
Verfasser: M. Meyer [email protected]
Version: 19. März 2016
Einleitung
An der Hochschule für Technik (HT) studieren über 1000 Studentinnen und Studenten. Für
die Studiengänge (SG) in Brugg-Windisch gibt es zahlreiche Module, die von mehreren SG
benutzt werden, d.h. wir mischen die Studierenden horizontal (über die SG) und auch vertikal
(über die Jahrgänge). Dieser Betrieb erfordert einen relativ hohen Organisationsgrad. Die
Prozesse sind zum Teil auf Stufe Hochschule angesiedelt (z.B. Einschreibung), z.T. auf
Stufe SG (z.B. für die Projekte).
Dieses Vademekum soll den Studierenden helfen, sich im Dschungel der zahlreichen
Prozesse zurechtzufinden. Z.T. finden sich hier lediglich Verweise auf separate Dokumente.
Hier sind nur die Prozesse auf Stufe Hochschule beschrieben, nicht jene auf Stufe
Studiengang.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung .................................................................................................................................. 1
1 Ausbildungskonzept .............................................................................................................. 3
2 Planung des Studiums ........................................................................................................... 5
3 Tools........................................................................................................................................ 6
3.1 Stundenplan ...................................................................................................................... 6
3.2 Einschreibe-Portal (ESP).................................................................................................. 8
3.3 Active Directory (AD) und Informatikdienste ................................................................. 9
3.4 Eventoweb ........................................................................................................................ 9
4 Unterrichte ............................................................................................................................. 9
4.1 Modulbeschreibungen ...................................................................................................... 9
4.2 Drehbücher ..................................................................................................................... 10
4.3 Ablage der Unterrichtsunterlagen .................................................................................. 10
4.4 Anwesenheitspflicht ....................................................................................................... 10
4.5 Urlaube ........................................................................................................................... 11
4.6 Unterrichtsausfälle und -verschiebungen ....................................................................... 11
4.7 Unterrichtssprache .......................................................................................................... 11
4.8 Unterrichtsbelastung....................................................................................................... 12
4.9 Abbruch eines Moduls ................................................................................................... 12
4.10 Wiederholung eines Moduls......................................................................................... 12
5 Prüfungen und Noten .......................................................................................................... 13
5.1 Leistungsbewertungen für die Erfahrungsnoten ............................................................ 13
5.2 Organisation der Modulschlussprüfungen (MSP) .......................................................... 13
5.3 MSP-Noten, Modulnoten, Grades .................................................................................. 14
5.4 Leistungsausweise .......................................................................................................... 14
5.5 Einsprachen / Beschwerden ........................................................................................... 15
6 Pflichten der Studierenden ................................................................................................. 15
7 Abbruch des Studiums ........................................................................................................ 15
8 Hilfe! ..................................................................................................................................... 16
9 Achtung: Fallen ................................................................................................................... 16
10 Orientierungen und Weisungen der Administration ..................................................... 17
11 Wenn das Studium langsam zu Ende geht … ................................................................. 17
12 Informationsquellen .......................................................................................................... 18
Vademekum für Studierende
2/18
1 Ausbildungskonzept
Unsere Ausbildung ist in drei Bereiche gegliedert, vgl. Bild 1:
Bild 1: Struktur der Bachelor-Studiengänge



Fachausbildung (mindestens 111 Credits, SG W: 114 Credits)1
- Fachgrundlagen (je nach SG mindestens 63-96 Credits)
- Fachvertiefung (mindestens 18 Credits)
- Fachergänzung (mindestens 0 Credit)
Kontextausbildung (mindestens 22 Credits, SG W: 18 Credits)2
- Kommunikation (mindestens 4 Credits)
- Englisch (mindestens 8 Credits)
- Betriebswirtschaft (mindestens 4 Credits, SG W: 0 Credits)2
- Geistes- und sozialwissenschaftliche Wahlpflichtmodule (mindestens 6 Credits)
Projekte (42 Credits)
Das Studium besteht also aus Wahlpflichtgruppen, d.h. Gruppen mit Modulen, wobei aus
jeder Gruppe eine definierte Anzahl von Modulen bestanden sein muss.
Wenn alle Gruppen mit dem Minimum erfüllt sind, so fehlen noch Credits bis zu den für das
Bachelor-Studium geforderten 180 Credits. Diese fehlenden Credits können von Modulen
aus irgendeiner Gruppe stammen. Damit wird das Studium individualisierbar, d.h. jeder
1
Bei den SG U und W weichen die Zahlen etwas ab, weil die BWL in die Fachausbildung integriert
und nicht im Kontext angesiedelt ist.
Vademekum für Studierende
3/18
Studierende kann nach seinem Geschmack Stärken ausbauen oder Schwächen ausbügeln
oder wählen zwischen Breite und Tiefe seiner Ausbildung. Dieses System hat aber eine
Kehrseite: jeder Studierende muss sein Studium selber planen.
Die Fachvertiefung umfasst eine einzige Modulgruppe, woraus 18 Credits erarbeitet werden
müssen. In der Vertiefung hat es sog. Profile, das heisst thematische Konzentrationen.
Jedes Profil umfasst genau 18 Credits. Es ist aber nicht zwingend, ein Profil gesamthaft zu
bestehen.
Im Abschlusszeugnis wird die Studienrichtung aufgeführt sowie das gewählte Profil, falls alle
18 Credits aus dem Profil erreicht wurden.
Liegen die 42 Credits aus der Projektschiene, die 111 (bzw. 114) aus der Fachausbildung
sowie die 22 (bzw. 18) Credits aus dem Kontextbereich vor, so fehlen immer noch 5 bzw. 6
Credits. Diese können beliebig aus dem Kontext oder der Fachausbildung geholt werden. Es
können auch Module aus andern SG oder sogar andern Hochschulen sein, diese werden
dann als sog. "freie Module" verbucht. Der Transcript of Records (ToR, vgl. Abschnitt 5.4)
gibt Auskunft darüber, ob die Modulgruppen erfüllt sind.
Die Projektschiene und die Fachausbildung liegen in der Verantwortung der einzelnen SG.
Der Kontextbereich wird auf Stufe Hochschule organisiert, die SG-Leiter sind dafür nicht
zuständig.
Wer es ganz genau wissen möchte, kann sich im Ausbildungskonzept informieren:
\\Fsemu18.edu.ds.fhnw.ch\e_18_data11$\E1811_Info\E1811_Info_HT\Reglemente_und_Ori
entierungen
Das erste Studienjahr gilt als Assessmentjahr. Es soll aufzeigen, ob ein Studierender am
richtigen Ort ist und es soll verhindern, dass Studierende ohne die notwendigen Vorkenntnisse in den oberen Semestern Module ohne Aussicht auf Erfolg besuchen. SG-weise
sind Module im Umfang von 36 Credits aus dem 1. Studienjahr als sog. Assessmentmodule
definiert, vgl. Modulverzeichnis. Von diesen 36 Credits müssen mindestens 27 bestanden
sein, damit Fach- und Projektmodule aus den oberen Semestern besucht werden dürfen.
Sind nur 21 bis 26 Credits aus den Assessmentmodulen, so kann der Konvent mit Auflagen
die Zulassung zu den oberen Semestern gewähren, z.B.:
 Module aus dem 1. und 2. Semester, welche wiederholt werden müssen.
 Module aus dem 3. Semester, welche noch nicht besucht werden dürfen.
 Anzahl Credits, die maximal eingeschrieben sein dürfen.
Sind weniger als 21 Credits bestanden, so kann auch der Konvent nicht helfen.
Wer das Assessmentjahr nicht besteht, muss in ein Repetitionsjahr. Im Repetitionsjahr
können nur nicht bestandene Fach- und Projektmodule repetiert werden sowie beliebige
Kontextmodule (auch solche aus höheren Semestern). Damit haben die Repetenten ein
vernünftiges Pensum im Repetitionsjahr und eine Entlastung in den folgenden Jahren.
Sind nach zwei Jahren Studium immer noch nicht mindestens 27 Credits aus den
Assessmentmodulen bestanden, so erfolgt der Ausschluss vom Studium.
Merkblatt zur Assessmentregelung:
\\Fsemu18.edu.ds.fhnw.ch\e_18_data11$\E1811_Info\E1811_Info_HT\Reglemente_und_Ori
entierungen
Vademekum für Studierende
4/18
2 Planung des Studiums
Fast alle Informationen für die Planung des Studiums finden sich im Modulverzeichnis.
Dieses ist SG-spezifisch und findet sich auf der Homepage des jeweiligen Studienganges:
http://www.fhnw.ch/technik/bachelor
Für die Modulwahl gibt es 4 Leitlinien, Bild 2:
1. Promotionsbedingungen: pro Modulgruppe müssen Sie eine minimale Anzahl
Module bestanden haben. Es ist aber völlig egal, welche Module der Gruppe dies
sind. Im Modulverzeichnis auf dem Web finden Sie die Minimalanforderung in der
Titelzeile jeder Modulgruppe. Juristisch bindend sind einzig diese Promotionsbedingungen.
2. Aufbau "von unten nach oben": in der Spalte "fachliche Voraussetzungen" finden
Sie die Module, welche Sie erfolgreich besucht haben sollten, damit Sie das
gewünschte Modul ebenfalls erfolgreich absolvieren können. Diese Angaben sind
nicht bindend und werden nicht überprüft. Sie können also ein Modul auch dann
belegen, wenn Sie die Vorgängermodule nicht bestanden haben.
3. Aufbau "von oben nach unten": aus der Kolonne "empfohlen für Profil" ersehen Sie
die "Bestellungen" der Profilierungsrichtungen. Auch diese sind nicht bindend, aber
vermutlich trotzdem nicht aus der Luft gegriffen.
4. Der persönliche Geschmack der Studierenden. Da gibt es "normale Varianten" (Sie
verfolgen eines der vier vorgeschlagenen Profile) und "exotische Varianten"
(Modulwahl Querbeet durch das ganze Programm, einzig die Promotionsbedingung
wird berücksichtigt). Die exotische Variante bringt u.U. fachliche Probleme sowie
Schwierigkeiten mit dem Stundenplan mit sich, d.h. nicht jede Variante ist machbar.
1. Promotionsbedingungen
2. Aufbau "von unten nach oben"
3. Aufbau "von oben nach unten"
Bild 2: Auszug aus dem Modulverzeichnis
Die Spalte "MSP" zeigt, ob das jeweilige Modul eine abgesetzte Modulschlussprüfung hat
und - wenn ja - ob diese mündlich oder schriftlich ist.
Aus der Spalte "mit SG" ist ersichtlich, welche andern Studiengänge dasselbe Modul auch
benutzen. Ein Blick in den Stundenplan dieser SG zeigt vielleicht eine zeitlich günstiger
gelegene Durchführung dieses Moduls.
Vademekum für Studierende
5/18
3 Tools
3.1 Stundenplan
Begriffsdefinitionen:
Modul = „Fach“, Unterrichtseinheit über ein Semester, dokumentiert mit einer
Modulbeschreibung.
Modulanlass = effektiv durchgeführter Unterricht eines Moduls. Es können mehrere Anlässe
desselben Moduls parallel durchgeführt werden. Die verschiedenen Anlässe können
verschiedene Dozierende haben und intern unterschiedlich durchgeführt werden. Der
Outcome ist aber stets derselbe, die Module werden unabhängig vom besuchten Anlass
angerechnet.
Die Modulanlässe werden benannt nach dem System „Modulkürzel“/“Hauptklasse“.
Beispiele: an1/1Ea, an1/2Ib. Beides sind Unterrichte in Analysis 1, aber in verschiedenen
Hauptklassen.
Klasse = Gruppe von Studierenden, die zusammen denselben Modulanlass besuchen. Ein
Studierender kann also die Klasse im Laufe des Tages öfters wechseln.
Hauptklasse = eindeutige Kennzeichnung der Anlässe sowie Seitenbezeichnung im
Stundenplan. Pro Seite im Stundenplan können darum nie mehrere Anlässe desselben
Moduls aufgeführt sein.
Nebenklasse = weiterer Erscheinungsort eines Modulanlasses im Stundenplan. Ein Anlass
kann keine Nebenklasse oder mehrere Nebenklasse haben. Jeder Anlass hat aber genau
eine Hauptklasse.
Der Stundenplan zeigt keine Klassenstundenpläne, vielmehr zeigt er die von der Hochschule
für Technik angebotenen Modulanlässe, gruppiert nach der Hauptklasse wie 1Ea oder 1Mb
usw. Es ist völlig egal, in welchen Anlass sich ein Studierender einschreibt. Jeder wählt
denjenigen Anlass, der ihm am besten passt.
Einige Wochen vor Semesterende wird der Stundenplan auf dem Web publiziert:
http://www.fhnw.ch/technik/bachelor/informationen/stundenplan
Interpretation des Stundenplanes:
Bild 3 zeigt einen Auszug aus dem Stundenplan. Rot sind die Erläuterungen zum
Bezeichnungssystem aufgeführt.
Beispiel 1:
Bei der 1Ea kommt zweimal aet1 vor (blau eingerahmt). Das ist nur ein einziger Anlass und
nicht etwa deren zwei. Es können nicht zwei Anlässe desselben Moduls auf derselben
Stundenplanseite stehen! Die 4 Lektionen sind aufgeteilt in 2 Doppellektionen.

Vademekum für Studierende
6/18
Seitenbezeichnung im Stundenplan
Modulkürzel
Hauptklasse
Dozierende
(max. 2 angezeigt)
Räume
(max. 2 angezeigt)
Bild 3: Auszug aus dem Stundenplan
Vademekum für Studierende
7/18
Beispiel 2:
Das Modul lalg1 findet bei der 1Ea statt, zu einem andern Zeitpunkt bei der 1Eb (grün
eingerahmt). Das sind zwei verschiedene Modulanlässe, der Dozent ist aber zufälligerweise
identisch.

Beispiel 3:
Das Modul pro1E findet bei der Klasse 1Ea statt, aber auch bei der 1Eb (orange
eingerahmt). Es handelt sich um denselben Zeitpunkt, dieselben Dozierenden und dieselben
Räume, d.h. es handelt sich um nur einen einzigen Modulanlass. Dies ist erkennbar an der
Hauptklasse: auf der Stundenplanseite 1Eb hat der Anlass pro1E auch die Hauptklasse 1Ea.
Dass es nur eine Wiederholung ist, erkennt man also daran, dass Hauptklasse und Seitenbezeichnung nicht übereinstimmen.
Bei der Hauptklasse 1Eb ist der Modulanlass pro1E/1Ea eingetragen, um dort auf die
Existenz dieses Modulanlasses hinzuweisen und um bei der 1Eb den Platz zu sperren.

Englischsprachige Modulanlässe: Vermehrt führen wir auch Fach- und Projektmodule in
Englisch durch. Von einem Modul kann es Anlässe in Englisch geben, gleichzeitig andere
Anlässe in Deutsch. Unabhängig von der Sprache ist es dasselbe Modul: gleicher Name,
gleiches Kürzel, zwei Versuche pro Modul (also nicht 2 in Deutsch und dann noch zwei in
englisch). Zur Kennzeichnung der englischsprachigen Anlässe werden die auf speziellen
Stundenplanseiten aufgeführt, deren Bezeichnung stets mit „eng“ endet, z.B. 3Meng, 5Ieng.
3.2 Einschreibe-Portal (ESP)
Etwa zwei Wochen vor Semesterende erfolgt die Einschreibung für die Modulanlässe des
kommenden Semesters. Dazu benutzen wir das Einschreibe-Portal (ESP), die
Bedienungsanleitung findet sich auf dem Active Directory (AD):
\\Fsemu18.edu.ds.fhnw.ch\e_18_data11$\E1811_Info\E1811_Info_HT\Anleitungen_Vorlagen
_Software\ESP_Einschreibe-Portal
Ein paar Tage vor Abschluss der Einschreibungen werden einige Modulanlässe gestrichen,
nämlich jene, die zu wenig Teilnehmer haben. Die betroffenen Studierenden haben danach
noch Gelegenheit, sich auf Ersatzmodulanlässe einzuschreiben.
Abgesehen von den Streichungen ändert im Stundenplan höchstens die Raumzuteilung,
nicht aber die Zeiten der Modulanlässe.
Zu Semesterbeginn sind die Noten des vergangenen Semesters verfügbar. Studierende,
welche nicht alle Module bestanden haben, benötigen vielleicht eine Umbuchung. Diese
Studierenden - und nur diese - können zu Semesterbeginn eine Umbuchung bei Ihrem SGLeiter beantragen.
Über das Einschreibeprozedere mit den exakten Terminen werden alle via Mail durch das
Ausbildungssekretariat orientiert.
Pro Semester dürfen Sie Modulanlässe im Umfang von maximal 35 ECTS einschreiben.
Wenn Sie diese Limite überschreiten wollen, dann braucht es einen Antrag an den
Ausbildungsleiter. Anträge von guten Studierenden haben eine Chance auf Bewilligung.
Wenn es aber um eine Aufholjagd geht wegen diversen nicht bestandenen Modulen, dann ist
die Verlängerung der Studienzeit der richtige Weg. Ausnahme: vgl. Abschnitt 10.
Link zum ESP: https://esp.technik.fhnw.ch (normaler AAI-Login)
Vademekum für Studierende
8/18
3.3 Active Directory (AD) und Informatikdienste
Wir benutzen als gemeinsame Plattform das Active Directory (AD). Jeder Modulanlass erhält
auf einem Netzlaufwerk einen Ordner für die Unterlagen. Eine Woche vor Semesterbeginn
werden die Ordner des vergangenen Semesters gelöscht und die neuen Ordner
bereitgestellt.
Anleitung Active Directory:
\\Fsemu18.edu.ds.fhnw.ch\e_18_data11$\E1811_Info\E1811_Info_HT\Anleitungen_Vorlagen
_Software\Active_Directory
Im gleichen Ordner finden Sie auch den Leitfaden der Informatikdienste.
Weitere Informationen der Informatikdienste (Benutzungsanleitung / VPN-Client / FHConnector) usw. findet man auf dem Web:
http://www.fhnw.ch/services/ict
3.4 Eventoweb
Unser Schuladministrationssystem heisst Evento. Eventoweb ist der Web-Zugang zu Daten
des Systems. Zugang:
https://eventoweb.fhnw.ch/ oder via: http://www.fhnw.ch/technik/bachelor/informationen
Im Eventoweb kann jeder Studierende selber seine Anmeldungen überprüfen.
4 Unterrichte
4.1 Modulbeschreibungen
Die Modulbeschreibung finden Sie im Modulverzeichnis auf dem Web, indem Sie auf den
Namen des Moduls klicken.
Die Modulbeschreibung zeigt, was die Studierenden am Ende des Semesters können
sollten, eine grobe Inhaltsübersicht, die empfohlenen Vorgängermodule sowie die Leistungserfassung. Für letztere gibt es einige wenige Varianten:
 Erfahrungsnote
 Erfahrungsnote plus MSP schriftlich
 Erfahrungsnote plus MSP mündlich
 MSP schriftlich
 MSP mündlich
 Testat
Die Angaben in der Modulbeschreibung sind für alle Anlässe dieses Moduls bindend.
Zur Gewichtung von Erfahrungsnote und MSP_Note vgl. Abschnitt 5.3.
In der Modulbeschreibung ist auch das Anspruchsniveau angegeben. Wir benutzen dazu die
Ausdrücke basic (keine Vorkenntnisse von der FH notwendig, üblicherweise 1. Studienjahr),
intermediate (üblicherweise zweites Studienjahr) und advanced (üblicherweise drittes
Studienjahr).
Vademekum für Studierende
9/18
4.2 Drehbücher
Die Drehbücher gelten für einen einzigen Modulanlass. Verschiedene Dozierende für
Anlässe desselben Moduls können Ihren Unterricht also im Rahmen der Modulbeschreibung
ganz unterschiedlich gestalten punkto Unterrichtsmethode, Bildung der Erfahrungsnote und
Anwesenheitspflichten. Wenn im Drehbuch diese Angaben fehlen, so verlangen Sie von den
Dozierenden eine Nachbesserung des Drehbuches!
Das Drehbuch ist eine Planungsgrundlage. Es kann gute Gründe geben, das Drehbuch im
Laufe des Semesters anzupassen. Dies muss den Studierenden aber mitgeteilt werden.
4.3 Ablage der Unterrichtsunterlagen
Die meisten Unterlagen finden Sie im entsprechenden Unterrichtsordner auf dem AD.
Die Dozierenden können aber auch ein anderes System benutzen, z.B. eine private
Homepage oder Moodle usw.
Mindestens das Drehbuch muss aber im AD-Unterrichtsordner abgelegt sein und im
Drehbuch ist der Ort der weiteren Unterlagen angegeben.
4.4 Anwesenheitspflicht
Wir haben keine generelle Anwesenheitspflicht. Vielmehr wird diese von den Dozierenden
selektiv eingefordert und funktional begründet. Das heisst: Die Dozierenden haben die
Kompetenz, nach ihrem Gutdünken Anwesenheitspflicht zu fordern, z.B. für
 Klausuren (ausser es gibt mehrere Klausuren mit einer Streichnote)
 Laborunterricht
 Exkursionen
 Unterrichte durch Gastreferenten
 spezielle Unterrichtsformen wie Gruppenarbeiten
 mündlichen Sprachunterricht
 usw.
Die Anwesenheitspflichten sind im Idealfall im Drehbuch aufgeführt, sie können aber auch
fallweise per Klassenmail kommuniziert werden.
Notengebung bei Absenzen:
 Fehlt ein Studierender unentschuldigt bei einer Leistungsbeurteilung, so kriegt er für
diese Prüfung eine 1.

Fehlt ein Studierender unentschuldigt bei einer Lektion mit Präsenzpflicht, in
welcher aber keine Prüfung stattfindet, so gilt folgendes Verfahren:
a) Bei Modulen mit Erfahrungsnote (mit oder ohne MSP): die Absenz wird gewertet
wie eine zusätzliche Klausur mit der Note 1, verschlechtert also die
Erfahrungsnote.
b) Bei Modulen ohne Erfahrungsnote, nur MSP: pro unentschuldigte Abwesenheit
wird die MSP-Note um einen Notenpunkt reduziert.
c) Bei Modulen mit Testat als Leistungsbewertung: die Regel a) wird sinngemäss
angewendet, Details stehen im Drehbuch des Modulanlasses. Beispiel: der
Dozierende setzt nachträglich eine Komponente der Leistungsbewertung auf 1
oder "ungenügend".
Vademekum für Studierende
10/18
Können Sie wegen Krankheit oder Unfall nicht eine Anwesenheitspflicht wahrnehmen, so
informieren Sie sofort das Sekretariat und die Dozierenden. Sie müssen ein Arztzeugnis
nachliefern.
Für vorhersehbare Abwesenheiten benötigen Sie einen bewilligten Urlaub (vgl. Kap. 4.5).
Falls Sie entschuldigt einer Prüfung fernbleiben, so haben Sie Anrecht auf eine Note. Es wird
somit eine Nachprüfung in geeigneter Form geben, diese Nachprüfung kann auch mündlich
sein.
Falls Sie Unterrichten ohne Anwesenheitspflicht fernbleiben, so sind Sie selber
verantwortlich für die Beschaffung aller verpassten Informationen und Unterlagen. Sie haben
kein Anrecht auf Privatlektionen.
4.5 Urlaube
Urlaube müssen die Studierenden beim SGL beantragen, nicht bei den Dozierenden. Das
Gesuch muss beinhalten:
 eine gute Begründung,
 Belege für den Urlaubsgrund,
 Darlegung, weshalb kein anderer Termin infrage kommt,
 die durch die Abwesenheit tangierten Anwesenheitspflichten und die betroffenen
Dozierenden.
Gute Gründe: Skilager als J+S - Leiter, Kurs für J+S - Leiter
Schlechte Begründung: private Skiwoche
Wenn der SG-Leiter den Urlaub bewilligt, so gilt die Absenz als entschuldigt. Die
Studierenden machen mit den Dozierenden bilateral Termine für allfällige Ersatzklausuren ab
und orientieren den Studiengangleiter darüber.
Für Militärdienst kriegen Sie auch Urlaub. Für Dienstverschiebungen wenden Sie sich an
Prof. D. Thommen, Büro 1.118.
4.6 Unterrichtsausfälle und -verschiebungen
Unterrichtsverschiebungen sind schwierig zu realisieren, in Absprache mit der Klasse aber
möglich.
Bei Ausfällen können Ihnen die Dozierenden auch Aufträge zur selbständigen Bearbeitung
geben.
4.7 Unterrichtssprache
Die Unterrichtssprache ist Hochdeutsch oder Englisch.
Vademekum für Studierende
11/18
4.8 Unterrichtsbelastung
1 Credit heisst, dass der Studierende 30 Stunden arbeiten soll. Die Dozierenden eines
Moduls mit 3 Credits werden den Unterricht also so gestalten, dass im Mittel jeder
Studierende im Laufe des Semesters 90 Stunden für das Modul arbeitet. Diese 90 Stunden
umfassen Unterrichtsbesuche, Prüfungsvorbereitungen alleine und in Lerngruppen,
Prüfungen schreiben usw. Sie umfassen nicht die Zeit für Hin- und Rückweg zur Schule, die
Zeit, in der man für das Modul arbeiten wollte aber es dann doch nicht tat und nicht die Zeit,
die man vertrödelt.
Die 90 Stunden sind ein Schätzwert. Ein Studierender braucht für das Modul A vielleicht
mehr, für Modul B weniger. Bei einem andern Studierenden ist es genau umgekehrt.
Es macht keinen Sinn, mit der Stoppuhr diese Zeit zu erfassen. Es macht aber durchaus
Sinn, die Zeit für das gesamte Studium zu messen. In einem Studienjahr (2 mal 20 Wochen
Umfang, inklusive MSP) sollten Sie mindestens 1800 Stunden arbeiten, das entspräche dem
Gegenwert von 60 Credits. Es darf durchaus auch mehr sein!
4.9 Abbruch eines Moduls
Wenn Sie in einen Modulanlass eingeschrieben sind, so ist dies definitiv (Ausnahme: siehe
Abschnitt 3.2). Wenn Sie das Modul trotzdem nicht besuchen möchten, so informieren Sie
die Dozierenden. Konsequenzen:
 Das Modul gilt als besucht.
 Für jede verpasste Klausur kriegen Sie die Note 1, ebenso für verpasste andere
Anwesenheitspflichten.
 Die Modulnote erscheint im Leistungsausweis, nicht aber im ToR (vgl. Kap. 5.4).
 Die Modulnote geht ein in das Ranking (Kap. 5.4).
Maximal dürfen Sie Module im Umfang von 60 Credits nicht bestanden haben, vgl. Abschnitt
7. Wenn Sie dieses Spiel zu oft treiben, können Sie in Konflikt mit dieser Regelung kommen.
Im Falle höherer Gründe (z.B. Unfall, Krankheit) mit der Konsequenz langer Absenzen
können Sie aus Modulen ausgebucht werden. Damit haben Sie keinen Fehlversuch. Das
braucht aber zwingend ein Arztzeugnis.
4.10 Wiederholung eines Moduls
Nur nicht bestandene Module können wiederholt werden und es ist nur eine einzige
Wiederholung möglich.
Bei der Repetition eines Moduls mit Erfahrungsnote und MSP können Sie bei der Repetition
nur die MSP ablegen und die Erfahrungsnote aus dem ersten Versuch überschreiben lassen.
Das müssen Sie aber zu Semesterbeginn mitteilen. Sie können nicht eine zweite Erfahrungsnote machen und dann die bessere zählen lassen. Die Gefahr dieser Variante ist aber, kurz
vor der Prüfung ein wenig auf die MSP zu lernen und nochmals zu scheitern.
Vademekum für Studierende
12/18
5 Prüfungen und Noten
5.1 Leistungsbewertungen für die Erfahrungsnoten
Wie es zur Erfahrungsnote kommt, ist im Drehbuch genau beschrieben. Beispiele:
 7 Kurzklausuren, Noten auf 0.5 gerundet
 2 Langklausuren, Noten auf 0.25 gerundet
 2 Mittelklausuren und eine Präsentation
 3 Klausuren, wovon eine Streichnote, Erfahrungsnote = arithmetischer Mittelwert der
beiden zählenden Noten
 3 Klausuren, die erste hat Gewicht 20%, die zweite 30% und die dritte 50%
 Laborberichte, Abschlussberichte
 usw.
In jedem Fall wird die aggregierte Erfahrungsnote auf 0.1 gerundet und im Schuladministrationssystem hinterlegt, also 4.8 und nicht 4.75.
Ende Semester geben die Dozierenden die Erfahrungsnoten bekannt. Dies kann auch im
Unterricht mündlich geschehen.
5.2 Organisation der Modulschlussprüfungen (MSP)
Der Prüfungsplan wird zentral erstellt. Der Plan koordiniert die Modulschlussprüfungen
(MSP), welche konzentriert in zwei Wochen in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. Auch der
Prüfungsplan wird nach der Erstellung noch optimiert, um Überschneidungen zu verhindern.
Diese entstehen, weil sich die Studierenden ja individuell auf die Modulanlässe einschreiben.
Aus der Modulbeschreibung ist ersichtlich, welche Modulanlässe eine MSP haben. Die
MSPs von verschiedenen Anlässen desselben Moduls können identisch oder teilweise
identisch sein. Zwingend ist dies jedoch nicht.
Link zum Prüfungsplan:
http://www.fhnw.ch/technik/bachelor/informationen/termine
Die Zeiten für die mündlichen Prüfungen werden von der Administration mit Listen im AD
bekanntgegeben.
Bei mündlichen MSPs muss neben dem Examinator und dem Kandidaten noch eine weitere
Person bei der Prüfung anwesend sein, diese dritte Person kann auch ein Studierender sein.
Zum Thema "abschreiben und abschreiben lassen" ein Hinweis auf die Studienordnung (§ 7
Abs. 5): "Der Versuch, mit unredlichen Mitteln für sich oder andere eine bessere Benotung
zu erreichen hat die Bewertung des Moduls mit „nicht erfüllt“ zur Folge, womit das Modul als
nicht bestanden gilt. Wird diese Tatsache erst später bekannt, ist die Bewertung nachträglich
mit „nicht erfüllt“ bzw. die Aberkennung des Bachelor-Abschlusses möglich. Diese
Bewertung ist aktenkundig zu machen und beschwerdefähig."
Vademekum für Studierende
13/18
5.3 MSP-Noten, Modulnoten, Grades
Die MSP-Noten werden auf 0.1 gerundet und im Schuladministrationssystem hinterlegt.
Sobald die MSP-Noten von den Dozierenden im Evento eingegeben sind, werden die Notenlisten durch die Ausbildungsadministration im Active Directory publiziert. Anstelle der Namen
der Studierenden sind deren Matrikelnummern angegeben.
\\fsemu18.edu.ds.fhnw.ch\e_18_data11$\E1811_Info\E1811_Info_HT
Diese vorgängige Bekanntgabe der Noten ist darum wichtig, weil die Studierenden bei Nichtbestehen eines Moduls ihre Moduleinschreibungen für das bereits laufende neue Semester
u.U. anpassen müssen, vgl. Abschnitt 3.2. Die Leistungsausweise kommen dafür zu spät.
Modulnote = auf 0.5 gerundeter arithmetischer Mittelwert von Erfahrungsnote und MSPNote bzw. auf 0.5 gerundete Erfahrungsnote (Modul hat keine MSP) bzw. auf 0.5 gerundete
MSP-Note (Modul hat keine Erfahrungsnote).
Diese gerundete Note ist entscheidend, ob das Modul bestanden ist. Die Zehntelnoten
werden benötigt für die Berechnung der Grades (A .. F).
Die ECTS-Grades gruppieren die Studierenden in 5 Gruppen aufgrund ihres Ranges, nicht
aufgrund der Noten. Die besten Studierenden sind also in der Gruppe A, auch wenn Sie
einen persönlichen Notenschnitt von "nur" 5.0 haben. Umgekehrt: wenn der Notenschnitt
über alle Studierenden 5.5 ist, so sind Studierende mit der persönlichen Notenschnitt 5.0
vielleicht in der Gruppe B oder C. Gruppeneinteilung:
ECTS-Grade
A
B
C
D
E
F
Verteilung nach den Tegeln des
ECTS
10 % der Bewertungen
25 % der Bewertungen
30 % der Bewertungen
25 % der Bewertungen
10 % der Bewertungen
Nicht bestanden
5.4 Leistungsausweise
Die Studierenden erhalten jedes Semester einen Leistungsausweis. Dort sind alle
Erfahrungsnoten, MSP-Noten sowie die daraus berechneten und gerundeten Modulnoten
aufgeführt.
Alle Studierenden erhalten eine Angabe über ihr Ranking, d.h. ihren Rang innerhalb ihres
SG-Jahrgangs. Basis für die Berechnung des Rankings sind alle ungerundeten Modulnoten,
auch die ungenügenden. Die Information über das Ranking wird per Mail verteilt.
Ab dem 4. Semester erhalten die Studierenden zusätzlich zum Leistungsausweis einen
Transcript of Records (ToR). Dies ist eine Auflistung aller bisher bestandenen Module,
sortiert nach Modulgruppen. Der ToR ist das massgebende Dokument für das Bestehen des
Studiums.
Vademekum für Studierende
14/18
5.5 Einsprachen / Beschwerden
Das Einsprachewesen ist festgelegt im §13 der Studienordnung der Hochschule für Technik.
Link:
http://www.fhnw.ch/technik/bachelor/informationen/studienordnung/studienordnung-ht
Grundlage für eine Einsprache ist der Leistungsausweis, mit jedem Leistungsausweis
erhalten die Studierenden deshalb auch eine Rechtsmittelbelehrung.
Normalerweise benötigt ein Studierender eine Prüfungseinsicht, um eine Einsprache zu
eröffnen. Für die schriftlichen MSPs gibt es deshalb eine Einsichtsmöglichkeit, Termin und
Ort legen die Dozierenden fest, kommuniziert wird das zusammen mit den MSP-Noten auf
dem Active Directory.
Legt ein Studierender Einsprache ein, so gibt es eine Aussprache zwischen dem
Studierenden, den betroffenen Dozierenden, Studiengangleiter und Ausbildungsleiter. Der
Direktor entscheidet über die Einsprache. Dieser Entscheid kann bei der FHNW in Form
einer Beschwerde angefochten werden.
6 Pflichten der Studierenden
Mit der Immatrikulation und der Bezahlung der Studiengebühr erhalten Sie das Recht, die
Unterrichte zu besuchen und die Infrastruktur zu nutzen. Sie haben aber auch Pflichten
(Studienordnung §13):


Sie müssen über die FHNW-Mailadresse erreichbar sein. Auf den FHNW-Mailserver
können Sie auch zugreifen über Webmail und Sie können die Mails auch an Ihre
private Mailadresse weiterleiten. Es gibt also keine Entschuldigung, wenn Sie
wichtige Informationen verpasst haben.
Sie müssen die Reglemente (Studienordnung, Netiquette, Hausordnung usw.)
einhalten.
7 Abbruch des Studiums
Es gibt mehrere Varianten, das Studium vor dem Abschluss zu beenden:
 schriftliche Abmeldung bei der Ausbildungsadministration (Mail genügt),
 zweimaliges Nichtbestehen eines Pflichtmoduls (z.B. eines Projektmoduls),
 Nichtbestehen des Assessments innert zwei Jahren,
 eine Modulgruppe kann nicht mehr erfüllt werden, weil zuwenig Module daraus
bestanden sind und die restlichen Module alle zweimal nicht bestanden wurden,
 seit Studiumsbeginn sind Module im Umfang von über 60 Credits nicht bestanden
worden,
 das Studium dauert mehr als doppelt so lange wie vorgesehen (d.h. mehr als 12
Semester für Vollzeitstudierende),
 Nichteinhalten der Pflichten gem. Kap. 6.
Vademekum für Studierende
15/18
8 Hilfe!
Es ist ja schon gut, wenn man zuerst versucht, seine Schwierigkeiten selber zu meistern. Es
ist aber gar nicht gut, wenn man nicht merkt, wann der Zeitpunkt für die Inanspruchnahme
von Hilfe gekommen ist.
Es kann sein, dass Sie als Studierender an ihre Grenzen stossen, sei es rein schulisch
bedingt, durch Legasthenie usw. oder durch andere Umstände wie finanzielle Probleme, eine
schwierige Situation im privaten Umfeld usw.
Bevor das Studium gefährdet ist, sollten Sie Hilfe in Anspruch nehmen. Der erste Schritt ist
eine Ansprechperson, die Ihnen einen nächsten Schritt aufzeigen kann. Sie haben folgende
Möglichkeiten:




Coach (v.a. im ersten Studienjahr)
Studiengangleiter
Campusberatung http://web.fhnw.ch/plattformen/rtw
irgend eine Person Ihres Vertrauens
Sie müssen nicht diese Reihenfolge einhalten, Sie können also direkt zum Studiengangleiter
oder zur Campusberatung gehen. Mit jeder Stelle können Sie eine Schweigepflicht
vereinbaren.
Bei anerkannten Lernschwächen wie z.B. Legasthenie müssen Sie den Sachverhalt belegen,
d.h. das Resultat einer durch eine Fachperson durchgeführten Diagnose vorlegen. Dazu
reicht auch ein Vermerk im Zeugnis einer früheren Schule. Dies muss zu Semesterbeginn
erfolgen, im Nachhinein kann keine Sonderbehandlung gewährt werden.
Bei psychischen Problemen können sich an die Campusberatung wenden, der Hausarzt ist
auch eine mögliche erste Anlaufstelle.
9 Achtung: Fallen
Unser Ausbildungskonzept gibt Ihnen sehr viele Freiheiten in der Gestaltung des Studiums,
Sie können inhaltlich und zeitlich Ihr Studium individuell organisieren. Auf der andern Seite
übernehmen Sie damit auch Verantwortung für Ihr Studium.
Sie können Ihr Studium auch falsch organisieren, z.B.:
 Projekt 5 im 5. Semester statt im zweitletzten, Thesis im 6. Semester statt im letzten.
 Überlastung, z.B. Einschreibung von mehr als 30 ECTS pro Semester, um
aufzuholen.
 Einschreibung von Modulen, obwohl die Vorbildung fehlt.
 Das Überwinden von Hindernisse nicht anpacken, sondern hinausschieben. Wenn
z.B. eine Modulgruppe der Fachgrundlagen für Sie schwierig erfüllbar ist, dann ist es
eine schlechte Idee, das so nebenbei im 9. Semester erledigen zu wollen. Besser ist
eine kompromisslose Ausrichtung auf diese Module (d.h. weniger Einschreibungen,
Zusatzaufwand betreiben usw.).
Vademekum für Studierende
16/18
Die Ihnen gegebene Freiheit birgt das Risiko, dass Sie auf der Zielgeraden stolpern und
zwangsexmatrikuliert werden wegen einer nicht mehr erfüllbaren Modulgruppe. Genügend
Beispiele zeigen: das ist nicht Pech im letzten Modul dieser Gruppe. Davor stehen Jahre, wo
das Problem sichtbar war, meistens ist es eine Kette von verpassten Chancen und nicht
einfach Pech.
10 Orientierungen und Weisungen der Administration
Die Administration orientiert zu spezifischen Themen (Einschreibung, Prüfungen usw.) per
Mail. Diese Orientierungen und Weisungen werden auch auf dem AD abgelegt:
\\Fsemu18.edu.ds.fhnw.ch\e_18_data11$\E1811_Info\E1811_Info_HT\Reglemente_und_Ori
entierungen\Orientierungen
Es ist die Pflicht der Studierenden, diese Informationen entgegenzunehmen. "Ich habe das
leider nicht gelesen" gilt nicht als Entschuldigungsgrund.
11 Wenn das Studium langsam zu Ende geht …
Wenn alle Promotionsbedingungen erfüllt sind, dann ist das Studium automatisch beendet.
Es ist nicht möglich, ein Semester anzuhängen, um noch weitere Module besuchen zu
können. Dies können Sie nach dem Studium nämlich auch als Fachhörer tun, die Noten
zählen aber nicht mehr zum Studium.
Rein rechnerisch ist es möglich, Das dritte Studienjahr im Juli abzuschliessen (Belastung von
je 30 ECTS über 6 Semester). Oft fehlen aber noch ein oder zwei Module. Aus diesem
Grund ist die Abgabe der Thesis erst Mitte August, d.h. die Thesis kann auch in der
unterrichtsfreien Zeit weiter bearbeitet werden. Das schafft Kapazität während der
Unterrichtszeit, um die fehlenden Module zu belegen. Falls Sie die Thesis eingeschrieben
haben, liegt die Obergrenze der Einschreibung bei 40 ECTS und nicht bei 35 (vgl. Abschnitt
3.2). Trotzdem müssen Sie den Antrag an den Ausbildungsleiter stellen, Sie dürfen aber mit
einer grosszügigen Behandlung rechnen.
Trotz Verlängerung der Thesis ist es möglich, im folgenden Herbstsemester ein MasterStudium zu beginnen.
Falls Ihr Rückstand zu gross ist, dann hängen Sie ein 7. oder 8. Semester an. Das ist zwar
nicht angenehm, aber überhaupt nicht schlimm für Ihre künftige Kartriere. Achten Sie darauf,
dass Sie das Projekt 5 nicht im 5. Semester machen, sondern im zweitletzten (egal ob HS
oder FS), entsprechend die Thesis nicht im 6. Semestrer, sondern im letzten. Wichtig ist,
dass Sie parallel zum Projekt 5 auch mit der Vertiefung beginnen.
Vielleicht brauchen Sie ein Zusatzsemester, benötigen aber nur noch wenige ECTS. Es steht
Ihnen dann frei, daneben anderweitig zu arbeiten oder zusätzliche Module zu belegen. Sie
dürfen mehr als 180 ECTS einschreiben, ohne dass dies zusätzlich kostet.
Ende September findet jeweils die Diplomfeier statt, ein schöner Anlass für Sie und Ihre
Angehörigen. Wer nicht erscheinen kann, soll sich bitte abmelden.
Allerdings haben wir jährlich mehrere Termine, wo Studierende mit ihrem Studium fertig
werden. Wer ausserplanmässig fertig wird, erhält die Austrittsdokumente per Post zugestellt
und ist eingeladen für die die Diplomfeier im folgenden September (Anmeldung notwendig).
Vademekum für Studierende
17/18
12 Informationsquellen
Die Seite mit den vielen nützlichen Links: http://www.fhnw.ch/technik/bachelor/informationen
Rahmenordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der FHNW:
http://www.fhnw.ch/bachelor-und-master/rechtserlasse
Studienordnung der Hochschule für Technik (HT):
http://www.fhnw.ch/technik/bachelor/informationen/studienordnung/studienordnung-ht
Ausbildungskonzept der HT:
Kurzversion: http://www.fhnw.ch/technik/bachelor/informationen/ausbildungskonzept
Homepages der Studiengänge: http://www.fhnw.ch/technik/bachelor
Info-Ordner der einzelnen Studiengänge auf dem Active-Directory:
\\Fsemu18.edu.ds.fhnw.ch\e_18_data11$\E1811_Info
Informationen der Schulleitung auf dem Active Directory:
\\Fsemu18.edu.ds.fhnw.ch\e_18_data11$\E1811_Info\E1811_Info_HT
Semester- und Jahrestermine, Stundenpläne, MSP-Prüfungspläne:
http://www.fhnw.ch/technik/bachelor/informationen/termine
Einschreibesystem:
\\Fsemu18.edu.ds.fhnw.ch\e_18_data11$\E1811_Info\E1811_Info_HT\Anleitungen_Vorlagen
_Software\ESP_Einschreibe-Portal
Anleitungen der Informatikdienste: http://www.fhnw.ch/services/ict
Anleitung für Active Directory:
\\Fsemu18.edu.ds.fhnw.ch\e_18_data11$\E1811_Info\E1811_Info_HT\Anleitungen_Vorlagen
_Software\Active_Directory
Zugang zum Eventoweb: https://eventoweb.fhnw.ch/
Campusberatung: http://web.fhnw.ch/plattformen/rtw
Vademekum für Studierende
18/18