Hadayatullah Hübsch Islam und Menschenrechte Islam und Menschenrechte Hadayatullah Hübsch Erste Auflage: 1993 © 2011 Verlag Der Islam Genfer Straße 11 D – 60437 Frankfurt am Main http://www.verlagderislam.de ISBN: 3-921458-82-X 5000 Exemplare printed in Germany Islam und Menschenrechte Das Thema meines Vortrages bedarf umfassender Stellungnahme, und ich denke, dass es nicht möglich sein kann, in der mir zur Verfügung stehenden Zeit dem Vergleich zwischen der UNO-Menschenrechtserklärung und den Geboten des Islam gerecht zu werden. Ein anderer hat dies bereits getan, und ich möchte die Aufmerksamkeit der Zuhörer und Zuhörerinnen auf das Buch »Islam and Human Rights« von Sir Muhammad Zafrullah Khan lenken, das indes bislang nur in englischer Sprache vorliegt. Sir Zafrullah Khan, ein Ahmadi-Muslim, war seinerzeit Präsident des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag. Sir Zafrullah Khan hat jeden einzelnen Artikel der Menschenrechtserklärung mit den Gesetzen des Islam verglichen, eine Arbeit, die höchsten Lobpreis verdient. Ich indes möchte mich auf einige der herausragenden 3 Artikel der UN-Menschenrechtsdeklaration konzentrieren. In Artikel 1 heißt es, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten seien. Der Heilige Prophet Muhammad (Frieden und Segnungen Allahs seien auf ihm) hat erklärt, dass jeder Mensch frei geboren sei, seine Eltern jedoch machen ihn zu einem Muslim, einem Christen oder einem Magier. Der Heilige Qur-ân sagt dazu in der Sure 49 Vers 14: O ihr Menschen, Wir haben euch von Mann und Weib erschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, dass ihr einander kennen möchtet. Wahrlich, der Angesehenste von euch ist vor Allah der, der unter euch der Gerechteste ist. Siehe, Allah ist allwissend, allkundig. Konkret heißt das, dass es vor Allah keinen Unterschied von Rasse und Geschlecht gibt, sondern dass in den Augen unseres Schöpfers derjenige Mensch vor anderen herausragt, der am Gerechtesten handelt. Dies besagt auch der Artikel 2 der Men4 schenrechtserklärung. Der Gläubige und der Ungläubige, beide kämpfen friedvoll miteinander um die Anerkennung durch Gott oder die Menschen. Ihr Handeln wird von Gott bemessen, mehr noch, ihre Absicht ist es, die Allah bewertet. Der Qur-ân sagt dazu: Und jener, der ungläubig ist, lass seinen Unglauben dich nicht bekümmern. Zu Uns wird ihre Heimkehr sein, dann werden Wir ihnen verkünden, was sie getan; denn Allah weiß recht wohl, was in den Herzen ist. (31:24) Der Muslim hat somit zwar die Pflicht, anderen den Weg Gottes zu zeigen, indem er gerecht lebt und seinen Glauben predigt, es gibt aber keine Form des Zwanges in der Verkündigung der Wahrheit. Das entspricht dem Artikel 3 der Menschenrechte, der lautet: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit. Der Islam legt Wert auf dieses Gesetz, indem er zum Beispiel jeglichen Angriffskrieg, jegliche Aggression verbietet. Erlaubt ist nur der Verteidigungskrieg um der Sicherheit und der Freiheit des 5 Glaubens willen. Dazu heißt es im Qur-ân: Erlaubnis (sich zu verteidigen) ist denen gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen Unrecht geschah – und Allah hat fürwahr die Macht, ihnen zu helfen –, jeden die schuldlos aus ihren Häusern vertrieben wurden, nur weil sie sprachen: »Unser Herr ist Allah«. Und würde Allah nicht die einen Menschen durch die anderen im Zaum halten, so wären gewiss Klöster und Kirchen und Synagogen und Moscheen niedergerissen worden, worin der Name Allahs häufig genannt wird. Allah wird sicherlich dem beistehen, der Ihm beisteht. Allah ist fürwahr allmächtig, gewaltig. Jenen, die, wenn Wir sie auf der Erde ansiedelten, das Gebet verrichten und die Zakat zahlen und Gutes gebieten und Böses verbieten würden. Und bei Allah ruht der Ausgang aller Dinge. (22:40-42) Einen Heiligen Krieg, wie er immer wieder von Fanatikern, die sich dem Islam zugehörig fühlen, beschworen wird, gibt es gemäß der Lehre des Qur-ân nicht. Im Gegenteil, der Heilige Qur-ân 6 sagt eindeutig: »In Glaubensdingen darf es keinen Zwang geben« (2:257), und noch deutlicher: »Lass den gläubig sein, der will, und den ungläubig sein, der will« (18:30). Diese Aussagen entsprechen dem Artikel 18 der Menschenrechte, in dem die Glaubens- und Gewissensfreiheit festgelegt wird. Im Artikel 19 hingegen wird aufgeführt, dass jedermann das Recht und die Freiheit habe, seine Meinung durch irgendein Medium und unabhängig von Grenzen zu vertreten. Hier macht der Islam eine Einschränkung, die aber von den verschiedensten Staaten in ihren jeweiligen Grundgesetzen ähnlich dargestellt wird. Der Islam nämlich verbietet den Gebrauch beleidigender Formen. Zwar gibt es keine weltliche Strafe für Gotteslästerung oder Beleidigung des Propheten Muhammad, Friede sei auf ihm, und alle, die solche Gesetze fordern, können sich nicht auf den Qur-ân berufen, der Gotteslästerung und Beleidigung von Propheten nicht unter weltliche Strafe stellt. Andererseits gibt es Regeln des Anstandes und der Würde, wie sie der Qur-ân folgendermaßen, um ein Beispiel zu 7 geben, festlegt: O die ihr glaubt! lasset nicht ein Volk über das andere spotten, vielleicht sind diese besser als jene; noch Frauen (eines Volkes) über Frauen (eines anderen Volkes), vielleicht sind diese besser als jene. Und verleumdet einander nicht und gebet einander nicht Schimpfnamen. Schlimm ist das Wort: Ungehorsam nach dem Glauben; und wer nicht ablässt, das sind die Frevler. O die ihr glaubt! vermeidet häufigen Argwohn, denn mancher Argwohn ist Sünde. Und belauert nicht und führt nicht üble Nachrede übereinander. Würde wohl einer von euch gerne das Fleisch seines toten Bruders essen? Sicherlich würdet ihr es verabscheuen. So fürchtet Allah. Wahrlich, Allah ist langmütig, barmherzig. (49:12,13) Im Gegensatz dazu fordert Allah die Menschen auf: Wetteifert denn miteinander um die Vergebung eures Herrn und den Garten, dessen Wert gleich 8 dem Werte des Himmels und der Erde ist, bereitet denen, die an Allah und seine Gesandten glauben. Das ist Allahs Huld; Er gewährt sie, wem er will. Und Allah ist der Eigner großer Huld. (57:22) Bemerkenswert ist hier, dass Allah alle, die an irgendeinen Propheten und an Ihn glauben, berücksichtigt. Der Wettkampf um Seine Gunst ist nicht auf die Muslime beschränkt. In einem anderen Vers derselben Sure erklärt Allah: Fürwahr, die mildtätigen Männer und die mildtätigen Frauen und jene, die Allah ein stattliches Darlehen geben – es wird ihnen um ein Vielfaches gemehrt werden, und ihr Lohn wird ein würdiger sein. (57:19) In diesem Vers betont Allah die Unterschiede zwischen den Geschlechtern, indem er Männer und Frauen extra erwähnt, das heißt, Allah legt Wert darauf, dass beide Geschlechter mit ihren spezifischen Eigenschaften aufgerufen sind, mildtätig zu sein, und dass beiden ein besonde9 rer Lohn zusteht. Diese Gleichberechtigung der Frau gegenüber dem Mann, auf die die Menschenrechte besonderen Wert legen, wird im Qur-ân an verschiedensten Stellen betont. So heißt es zum Beispiel: Wer Böses tut, dem soll nur mit gleichem vergolten werden; wer aber Gutes tut, sei es Mann oder Weib – und gläubig ist, diese werden in den Garten eintreten; darin werden sie versorgt werden mit Unterhalt ohne zu rechnen. (40:41) Explizit nimmt Allah hier nicht nur auf die Gläubigen allein Bezug, sondern schließt alle Menschen mit ein, wie auch in dem folgenden Vers, wo die Gleichberechtigung der Frau vielfach wiederholt wird: Wahrlich, die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen, die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen, die gehorsamen Männer und die gehorsamen Frauen, die wahrhaftigen Männer und die wahrhaftigen Frauen, die standhaften Männer und die standhaften 10 Frauen, die demütigen Männer und die demütigen Frauen, die Männer, die Almosen geben, und die Frauen, die Almosen geben, die Männer, die fasten, und die Frauen, die fasten, die Männer, die ihre Keuschheit wahren, und die Frauen, die ihre Keuschheit wahren, die Männer, die Allahs häufig gedenken, und die Frauen, die gedenken – Allah hat ihnen Vergebung und herrlichen Lohn bereitet. (33:36) Hier finden wir auch eine Grundlage für den Artikel 16 der Menschenrechte, in dem geregelt wird, dass und wie Frauen und Männer heiraten sollen und können. Wiewohl der Islam das freie Vermischen der Geschlechter in der Öffentlichkeit ablehnt, hat doch der Prophet Muhammad, Friede sei auf ihm, Sorge dafür getragen, dass keine Frau wider ihren Willen verheiratet wird. Selbst wenn die Eltern des Bräutigams und der Braut übereinstimmen, dass eine Heirat arrangiert werden soll, obliegt es allein den möglichen Ehepartnern, ihre Zustimmung zur Heirat zu geben oder nicht. Der Qur-ân erklärt dies: 11 Die aber glauben und gute Werke tun, die wollen Wir in Gärten führen, durch die Ströme fließen, darin sie ewig weilen und immerdar; dort sollen sie reine Gefährten und Gefährtinnen haben, und Wir gewähren ihnen Zutritt zu einem (Ort) wohltätigen und reichlichen Schattens. (4:58) Allah erklärt im Qur-ân immer wieder, dass Er allein Herr der Himmel und der Erde ist und dass dem Menschen die Herrschaft über Teile der Erde nur verliehen wird, während der wahre Herr Gott ist. So heißt es schon in der ersten Sura, die von jedem Muslim jeden Tag über 20mal gebetet wird: »Aller Preis gebührt Allah, dem Herrn aller Welten.« (1:2). In der Sura Maryam sagt Allah im Vers 66: »Herr der Himmel und der Erde und all dessen, was zwischen beiden liegt. Diene Ihm darum und sei beharrlich in Seinem Dienst. Kennst du etwa einen, der Ihm gleich wäre?« Der Mensch ist nur Statthalter auf Erden: »Er ist es, Der euch zu Statthaltern auf Erden gemacht hat« und, wie ich schon früher ausgeführt habe, der Mensch soll sich der 12 Statthalterschaft als würdig erweisen, indem er bemüht ist, zu den Gerechtesten zu gehören, also auch in Bezug auf die Erlaubnis zu arbeiten, wie es der Artikel 23 der Menschenrechte fordert. Hierzu zählt auch die Frage, wie die Menschen sich eine Form wählen, nach der sie regiert werden möchten. Der Qur-ân geht davon aus, dass es Führer und Führerinnen für die Menschen geben muss. Lapidar erklärt Allah: Allah gebietet euch, dass ihr die Treuhänderschaft jenen übergebt, die ihrer würdig sind; und wenn ihr zwischen Menschen richtet, dass ihr richtet nach Gerechtigkeit. Fürwahr, herrlich ist, wozu Allah euch ermahnt. Allah ist allhörend, allsehend. O die ihr glaubt, gehorchet Allah und gehorchet dem Gesandten und denen, die Befehlsgewalt unter euch haben. Und wenn ihr in etwas uneins seid, so bringet es vor Allah und den Gesandten, so ihr an Allah glaubt und an den Jüngsten Tag. Das ist das Beste und am Ende auch das Empfehlenswerteste. (4:59,60) 13 Hier werden Wahlen als der beste Weg zu einer Regierungsform beschrieben und zugleich betont, dass die Religionszugehörigkeit nicht ausschlaggebend für einen gerechten Herrscher, ob Mann oder Frau, sein muss. Die Untertanen hingegen haben die Pflicht, darüber zu wachen, dass sich keine Korruption in die herrschenden Kreise einschleicht, und so lautet das Gebet der Gläubigen: O Allah, Herr der Herrschaft, Du gibst die Herrschaft, wem Du willst, und Du nimmst die Herrschaft, wem Du willst. Du erhöhst, wen Du willst, und erniedrigst, wen Du willst. In Deiner Hand ist alles Gute. Wahrlich, Du hast Macht über alle Dinge. Du lässt die Nacht übergehen in den Tag und lässt den Tag übergehen in die Nacht. Du lässt das Lebendige hervorgehen aus dem Toten und das Tote hervorgehen aus dem Lebendigen. Du gibst, wem Du willst, ohne zu rechnen. (3:27,28) Immer wieder sagt Allah, dass wir Gerechtigkeit wahren sollen – ein Grundzug der Menschen14 rechte. So heißt es: Allahs ist, was in den Himmeln und was auf Erden ist, und Allah genügt als Beschützer. Wenn Er will, so kann Er euch fortnehmen, ihr Menschen, und andere bringen; und Allah hat volle Macht, das zu tun. Wer den Lohn dieser Welt begehrt – bei Allah ist der Lohn dieser Welt und im Jenseits; und Allah ist allhörend, allsehend. O die ihr glaubt, seid fest in Wahrung der Gerechtigkeit und Zeugen für Allah, mag es auch gegen euch selbst oder gegen Eltern und Verwandte sein. Ob Reicher oder Armer, Allah hat über beide mehr Rechte. Darum folgt nicht niederen Begierden, damit ihr billig handeln könnt. Und wenn ihr (die Wahrheit) verhehlt oder (ihr) ausweichet, dann ist Allah wohl kundig eures Tuns. (4:133-136) Die Menschenrechte betonen nicht die Pflichten des Menschen oder des Staates. Aber sie reden davon, dass jeder arbeiten darf, entsprechend seiner Wahl. Der Staat muss ihm dieses Recht gewähren. Der Islam indes fordert vom Staat, 15 dass er für seine Bürger und Bürgerinnen ausreichende Möglichkeiten schafft, so dass alle zufriedenstellend ernährt werden, gekleidet sind, Wissen erlangen und eine anständige Behausung genießen dürfen. So heißt es im Qur-ân über den Staat: Es ist für dich (gesorgt), dass du darin weder Hunger fühlen noch nackend sein sollst. Und dass du nicht dürsten noch der Sonnenhitze ausgesetzt sein sollst. (20:119-120) Sollte es in einem Staat zu Verfolgungen Andersdenkender kommen, ermahnt der Qur-ân, dass andere den Bedrängten Asyl gewähren müssen. Dies liegt schon in der Geschichte des Islam begründet, weil der Prophet Muhammad, Friede sei auf ihm, und seine Getreuen Mekka verlassen und in Medina Zuflucht suchen mussten. Der Qur-ân verweist an mehreren Stellen auf das Recht und die Pflicht zur Auswanderung, so zum Beispiel in der Sure 16 Vers 111: Alsdann wird dein Herr jenen, die auswander16 ten, nachdem sie verfolgt worden waren, und dann hart kämpften (für Allah) und standhaft blieben – siehe, dein Herr wird hernach gewiss allverzeihend, barmherzig sein. Und in der Sure 9 Vers 6 manifestiert Allah die Pflicht, Asyl zu gewähren: Und wenn einer der Götzendiener bei dir Schutz sucht, dann gewähre ihm Schutz, bis er Allahs Wort vernehmen kann; hierauf lasse ihn die Stätte seiner Sicherheit erreichen. Dies entspricht den Artikeln 13 und 5 der Menschenrechte. Die Menschenrechte verurteilen zudem jegliche Grausamkeit und Folter. Auch dies entspricht der islamischen Gesetzgebung. So sagt der Qur-ân: Gut und Böse sind nicht gleich. Wehre (das Böse) mit dem ab, was das Beste ist. Und siehe, der, zwischen dem und dir Feindschaft war, wird wie ein warmer Freund werden. Aber dies 17 wird nur denen gewährt, die standhaft sind; und keinem wird es gewährt als dem Besitzer großen Seelenadels. (41:35,36) Gutes aber muss erlernt werden. Die Qur-ân fordert die Menschen auf, sich an den großen Vorbildern zu orientieren, die Allah geschaffen hat, damit sie den Menschen Gottes Willen und Wesen verkünden. So heißt es: »Wahrlich, ihr habt an dem Propheten Allahs ein schönes Vorbild für jeden, der auf Allah und den Letzten Tag hofft und Allahs häufig gedenkt.« (33:22) Der Prophet hingegen wird aufgefordert, zu den Gläubigen, die an Gott glauben, zu sprechen. »Sprich: „Liebt ihr Allah, so folget mir, (dann) wird Allah euch lieben und euch eure Fehler verzeihen; denn Allah ist allverzeihend, barmherzig.“« (3:32) Der Prophet aber wies die Gläubigen an, Wissen zu erwerben, und wenn sie dafür bis zum Ende der Welt wandern müssten. Auch der Qur-ân sagt, dass die Menschen Wissen erwerben sollen. In Sure 20 Vers 115 heißt es: »Sprich: O mein Herr, mehre mich an Wissen.« Das alles entspricht dem Artikel 26 18 der Menschenrechte, in dem das Recht auf Erziehung behandelt wird. In Kürze können wir feststellen und sagen, dass der Heilige Qur-ân, das Gesetz Gottes für die Menschen, bereits vor 1400 Jahren das verkündete, was im Jahre 1948 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen als Menschenrechte festgelegt wurde. Der Qur-ân indes hat nicht die Form einer Deklaration gewählt, sondern zu verschiedenen Anlässen Mitteilungen gegeben, die als Grundlage für die Ausführungen der Menschen verstanden werden müssen. Zwar ist der Qur-ân Leben, aber seine Worte können papieren aufgefasst werden, und so ist es für jeden Gläubigen Pflicht, diese Worte lebendig werden zu lassen. So wie Aisha, die Gattin des Propheten, über Muhammad, Friede sei auf ihm, nach dessen Tod sagte, als sie gefragt wurde, wie sein Leben war. Ihre Antwort war: „Sein Leben war wie der Qur-ân.“ 19 Liebe für Alle – Hass für Keinen! Ahmadiyya Muslim Jamaat In der religiösen Welt einzigartig In der heutigen religiösen Welt spielt die Ahmadiyya Muslim Jamaat eine einzigartige Rolle. Glaube und Vernunft sowie die Lehre, daß zwischen Religion und Wissenschaft kein Widerspruch bestehen darf, zeichnen die Geschichte der Ahmadiyya Muslim Jamaat aus. Diese islamische Gemeinschaft wurde 1889 durch Hadhrat Mirza Ghulam Ahmadas (1835-1908) aus Qadian gegründet. Er beanspruchte aufgrund von Offenbarungen Gottes der von allen Religionen für die Endzeit angekündigte Reformer und Prophet zu sein, insbesondere der vom Heiligen Propheten Muhammadsaw prophezeite Imam Mahdi, der auch die Wiederkunft von Jesusas repräsentiert. Die Ahmadiyya Muslim Jamaat ist die einzige Gemeinschaft im Islam, die mittlerweile seit mehr als 100 Jahren durch ein spirituelles Khilafat (Kalifentum) geleitet wird. Dabei setzt sich die Gemeinde für die Trennung von Politik und Religion ein. Das jeweilige Oberhaupt heißt Khalifatul Massih, d.h. Nachfolger des Verheißenen Messiasas. Er wird demokratisch durch ein Wahlkomitee der Gemeinde auf Lebenszeit gewählt. Bedingungslos friedlich Die Ahmadiyya Muslim Jamaat ist weder eine neue Religion, noch eine Ergänzung zu einer alten. Sie ist eine islamische Reformgemeinde von rein spirituellem Charakter. So ist es, den Worten des Verheißenen Messias (Friede sei auf ihm) zufolge, vor allem ihre Aufgabe, den Menschen den Weg zu zeigen, wie sie wieder zu Gott finden können. Ein anderes Hauptanliegen besteht darin, den zeitgenössischen Islam von seinem Aberglauben und Irrtümern zu reinigen und den Menschen jenen ausschließlich friedliebenden und toleranten Islam näherzubringen, der zu Zeiten des Religionsstifters Muhammad (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) praktiziert wurde. Dazu gehört wesentlich der Glaubensgrundsatz aus dem Heiligen Qur’an: „In Glaubensdingen darf es keinen Zwang geben“. (2:257) Weit weg von blindem Fanatismus lehnt die Ahmadiyya Muslim Jamaat jegliche Terrorakte ab. Traditionell setzt sie sich für einen überkonfessionellen und interreligiösen Dialog ein und veranstaltet regelmäßig Informationstreffen oder auch öffentliche Frage- und Antwortsitzungen. Sie fördert Frieden und Verständnis zwischen der Gefolgschaft der unterschiedlichen Glaubensrichtungen genauso wie die Integration ihrer Mitglieder in die jeweiligen Gesellschaften, als deren aktiver Teil sie sich versteht. Auch der Moscheenbau wird als wichtiges gesellschaftliches Miteinander verstanden, und das derzeitige weltweite Oberhaupt der Gemeinde, der 5. Kalif Hadhrat Mirza Masroor Ahmad, weist anläßlich solcher Eröffnungsfeierlichkeiten immer wieder darauf hin, daß diese Gotteshäuser Symbole und Zeichen des Friedens sind sowie ein gutes nachbarschaftliches Verhältnisses zum Ausdruck bringen. Liebe für Alle – Hass für Keinen! Ahmadiyya Muslim Jamaat Humanitäre Projekte Die Gemeinde engagiert sich auf allen Kontinenten nachhaltig in zahlreichen sozialen Bereichen. So unterhält sie vielerorts Krankenhäuser und Bildungseinrichtungen oder fördert über die internationale Hilfsorganisation Humanity First einerseits Forschungsprojekte in den Bereichen Medizin, der Energie- oder Wassergewinnung und andererseits Ausbildungs- und Betreuungsprojekte. Letztere leistet darüber hinaus Katastrophenhilfe, wie beispielsweise anläßlich der Oderflutkatastrophe in Deutschland 1997, des Erdbebens in der Türkei 1999, des Tsunamis 2004, des Erdbebenunglücks in Kaschmir 2005 oder der Kriegsopfer in Gaza 2009. In mehr als 190 Staaten vertreten Heute gilt die Ahmadiyya Muslim Jamaat als eine der dynamischsten Bewegungen innerhalb des Islam. Sie umfaßt Millionen von Anhängern in mehr als 190 Ländern der Erde. Auch in Deutschland gehört sie mit mehr als 30.000 Mitgliedern zu den größten islamischen Organisationen. Bisher verfügt die Gemeinde in Deutschland über dreißig Moscheen und siebzig Gemeindezentren. Die Ahmadiyya Muslim Jamaat gilt bei Moscheebauten als Pionier. Unter anderem konnte 1980 die erste Grundsteinlegung einer Moschee in Spanien seit Vertreibung der Mauren verwirklicht werden oder 2003 die größte Moschee Westeuropas in London eröffnet, die Platz für mehr als 10.000 Gläubige bietet. In Deutschland befindet sich in Hamburg mit der Fazle-Omar-Moschee die erste Moschee der Nachkriegszeit. Weltweit hat die Gemeinde inzwichen mehr als 14.000 Moscheebauten errichtet. Aufruf zum Frieden Das derzeitige fünfte Oberhaupt der Ahmadiyya Muslim Jamaat ruft in Erinnerung, daß nur die Praxis notwendiger Gerechtigkeit zur Verbreitung von Frieden in der Welt führen kann. So sagt Allah im Heiligen Qur’an: „O die ihr glaubt! Seid standhaft in der Sache Allahs und wahrt Gerechtigkeit; und laßt nicht die Feindschaft eines Volkes euch anstacheln, anders denn in Gerechtigkeit zu handeln. Seid immer gerecht, das ist der Rechtschaffenheit näher. Und fürchtet Allah. Wahrlich, Allah ist dessen bewußt, was ihr tut.“ (5:9) Der Islam lehrt, daß auch die geringste Unfreundlichkeit den Mitmenschen gegenüber letztendlich zur Zerstörung von Frieden und Harmonie führen kann. Deswegen solle man in seinem Verhalten zu jedem Menschen der Welt freundlich sein und die friedfertige Botschaft des Islam verbreiten. Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Islam oder ein persönliches Gespräch wünschen, wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Kontaktadressen in Ihrer Nähe Baitus-Sabuh (ZentraleBRD) Genfer Straße 11 60437 Frankfurt am Main (Bonames) Tel.: 069-50 688 600 Fax: 069-50 688 666 Nuur-Moschee Babenhäuser Landstraße 25 60599 Frankfurt am Main (Sachsenhausen) Tel.: 069- 68 14 85 Fax: 069- 68 10 62 Fazl-e-Umar Moschee Wieckstraße 24 22527 Hamburg Tel.: 040- 40 55 60 Fax: 040- 49 18 474 Baitur-Rasheed Pinneberger Straße 46 22457 Hamburg (Schnelsen) Tel.: 040- 559 32 93 Tel.: 040- 559 32 82 Fax: 040- 550 35 34 Baitul-Malik Meteorstraße 52 13405 Berlin (Reinickendorf) Tel.: 030- 413 85 46 Fax: 030- 417 466 17 Tahir-Moschee Am Franzosenfriedhof 1-3 56070 Koblenz Tel.: 0179-2105045 Fax.: 0261-9839993 Baitun-Nasr Eichhornstraße 2-4 50735 Köln Tel.: 0221- 71 33 07 Tel.: 0221- 71 25 215 Fax: 0221- 71 26 197 Baitul Ham‘d-Moschee Werkstraße 12 54516 Wittlich Tel.: 06571-260613 Fax.: 06571-149685 Al-Mahdi-Moschee Massenhausener Straße 7 85375 Neufahrn bei München Tel.: 08165/ 59 96 Aziz-Moschee Römerstraße 14a 64560 Riedstadt Tel.: 06158-749123 Fax.: 06158-749125 Baitul-Huda Raiffeisenstraße 17 61250 Usingen Tel.: 06081-443978 Fax.: 06081-443978 Sami-Moschee Alter Damm 47-49 30419 Hannover-Stöcken Tel.: 0511- 4819434 63083 Rodgau-Jügesheim Qamar-Moschee Eisenbahnstraße 22 71263 Weil der Stadt Baitul-Shakoor (Nasir Bagh) Frankfurter Straße 136 64521 Groß-Gerau Tel.: 06152-81 777, 06152-9618 46 Fax: 06152/ 82 895 Mahmud-Moschee Forchstraße 323 CH-8008 Zürich Tel.: +41(0)1-381 55 70 Fax: +41(0)1-382 21 81 Baitul-Zafar Am Bahnhof 1 34376 Immenhausen Tel.: 05673- 912 336 Tel.: 05673 912 98 41 Fax: 05673- 912 98 40 Nasir-Moschee Marie-Curie-Straße 7 28816 Stuhr-Brinkum Tel.: 0421 89 84 764 Noor-ud-Din-Moschee Haasstraße 1a 64293 Darmstadt Tel.: 0163-5089169 Fax.: 06151-8700647 Mahdi-Abad Wakendorfer Straße 11 23866 Nahe Tel.: 04535- 59 89 20 Fax: 040- 535 80 73 Bashier-Moschee Gemeinde Kreis Bergstraße Zeppelin Str. 33 64625 Bensheim Tel.: 06251/583375 Fax: 06251/780181 Baitul-Wakeel Poststraße 23 27576 Bremerhaven Tel.: 0471/ 88 295 0471/ 83 805 Fax: 0471/ 83 805 Baitul-Salam Haintorstraße 11 67251 Freinsheim Tel.: 06353/ 91 283 Tel.: 06353/ 66 28 Fax: 06353/ 50 81 47 Basharat-Moschee Atterstraße 104 49090 Osnabrück Tel.: 0541 / 9116115 Tel. : 05921/ 38 128 Fax: 05921/ 30 87 59 Habib-Moschee Flintbeker Straße 7 24113 Kiel Tel.: 0431-6594146 Fax.: 040-61199913 Baitul-Momin Hansestraße 61 48165 Münster Tel.: 02501 / 5889-56+57 Fax.: 02501 / 5889-58 Baitul-Muqiet Trieschweg 1 34590 Wabern Tel.: 05683/923673 Baitul-Karim Am Bullenhof 5 21680 Stade Mahmud-Moschee Graf Hässeler Str. 16 34134 Kassel Mosque-Nasir Dreibömerweg 7 46419 Isselburg Baitul-Aleem Edith-Stein-Straße 6 97084 Würzburg Ehsan Moschee Innstr. 7 68199 Mannheim Tel: 0621 - 86 23 56 35 Baitul-Jame Boschweg 7 63071 Offenbach
© Copyright 2025 ExpyDoc