Islam und Menschenrechte Hadayatullah Hübsch

Hadayatullah Hübsch
Islam und
Menschenrechte
Islam und Menschenrechte
Hadayatullah Hübsch
Erste Auflage: 1993
© 2011 Verlag Der Islam
Genfer Straße 11
D – 60437 Frankfurt am Main
http://www.verlagderislam.de
ISBN: 3-921458-82-X
5000 Exemplare
printed in Germany
Islam und
Menschenrechte
Das Thema meines Vortrages bedarf umfassender Stellungnahme, und ich denke, dass es nicht
möglich sein kann, in der mir zur Verfügung
stehenden Zeit dem Vergleich zwischen der
UNO-Menschenrechtserklärung und den Geboten des Islam gerecht zu werden. Ein anderer
hat dies bereits getan, und ich möchte die Aufmerksamkeit der Zuhörer und Zuhörerinnen auf
das Buch »Islam and Human Rights« von Sir
Muhammad Zafrullah Khan lenken, das indes
bislang nur in englischer Sprache vorliegt. Sir
Zafrullah Khan, ein Ahmadi-Muslim, war seinerzeit Präsident des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag. Sir Zafrullah Khan hat jeden
einzelnen Artikel der Menschenrechtserklärung
mit den Gesetzen des Islam verglichen, eine
Arbeit, die höchsten Lobpreis verdient. Ich indes
möchte mich auf einige der herausragenden
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Artikel der UN-Menschenrechtsdeklaration konzentrieren.
In Artikel 1 heißt es, dass alle Menschen frei
und gleich an Würde und Rechten seien. Der
Heilige Prophet Muhammad (Frieden und Segnungen Allahs seien auf ihm) hat erklärt, dass
jeder Mensch frei geboren sei, seine Eltern jedoch machen ihn zu einem Muslim, einem
Christen oder einem Magier. Der Heilige Qur-ân
sagt dazu in der Sure 49 Vers 14:
O ihr Menschen, Wir haben euch von Mann
und Weib erschaffen und euch zu Völkern und
Stämmen gemacht, dass ihr einander kennen
möchtet. Wahrlich, der Angesehenste von euch
ist vor Allah der, der unter euch der Gerechteste
ist. Siehe, Allah ist allwissend, allkundig.
Konkret heißt das, dass es vor Allah keinen
Unterschied von Rasse und Geschlecht gibt,
sondern dass in den Augen unseres Schöpfers
derjenige Mensch vor anderen herausragt, der
am Gerechtesten handelt.
Dies besagt auch der Artikel 2 der Men4
schenrechtserklärung. Der Gläubige und der
Ungläubige, beide kämpfen friedvoll miteinander um die Anerkennung durch Gott oder die
Menschen. Ihr Handeln wird von Gott bemessen, mehr noch, ihre Absicht ist es, die Allah
bewertet. Der Qur-ân sagt dazu:
Und jener, der ungläubig ist, lass seinen Unglauben dich nicht bekümmern. Zu Uns wird
ihre Heimkehr sein, dann werden Wir ihnen
verkünden, was sie getan; denn Allah weiß
recht wohl, was in den Herzen ist. (31:24)
Der Muslim hat somit zwar die Pflicht, anderen
den Weg Gottes zu zeigen, indem er gerecht lebt
und seinen Glauben predigt, es gibt aber keine
Form des Zwanges in der Verkündigung der
Wahrheit. Das entspricht dem Artikel 3 der
Menschenrechte, der lautet: Jeder hat das Recht
auf Leben, Freiheit und Sicherheit. Der Islam
legt Wert auf dieses Gesetz, indem er zum Beispiel jeglichen Angriffskrieg, jegliche Aggression verbietet. Erlaubt ist nur der Verteidigungskrieg um der Sicherheit und der Freiheit des
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Glaubens willen. Dazu heißt es im Qur-ân:
Erlaubnis (sich zu verteidigen) ist denen gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen Unrecht
geschah – und Allah hat fürwahr die Macht,
ihnen zu helfen –, jeden die schuldlos aus ihren
Häusern vertrieben wurden, nur weil sie sprachen: »Unser Herr ist Allah«. Und würde Allah
nicht die einen Menschen durch die anderen im
Zaum halten, so wären gewiss Klöster und Kirchen und Synagogen und Moscheen niedergerissen worden, worin der Name Allahs häufig genannt wird. Allah wird sicherlich dem beistehen, der Ihm beisteht. Allah ist fürwahr allmächtig, gewaltig. Jenen, die, wenn Wir sie auf
der Erde ansiedelten, das Gebet verrichten und
die Zakat zahlen und Gutes gebieten und Böses
verbieten würden. Und bei Allah ruht der Ausgang aller Dinge. (22:40-42)
Einen Heiligen Krieg, wie er immer wieder von
Fanatikern, die sich dem Islam zugehörig fühlen,
beschworen wird, gibt es gemäß der Lehre des
Qur-ân nicht. Im Gegenteil, der Heilige Qur-ân
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sagt eindeutig: »In Glaubensdingen darf es keinen Zwang geben« (2:257), und noch deutlicher: »Lass den gläubig sein, der will, und den
ungläubig sein, der will« (18:30). Diese Aussagen entsprechen dem Artikel 18 der Menschenrechte, in dem die Glaubens- und Gewissensfreiheit festgelegt wird.
Im Artikel 19 hingegen wird aufgeführt, dass
jedermann das Recht und die Freiheit habe, seine Meinung durch irgendein Medium und unabhängig von Grenzen zu vertreten. Hier macht
der Islam eine Einschränkung, die aber von den
verschiedensten Staaten in ihren jeweiligen
Grundgesetzen ähnlich dargestellt wird. Der
Islam nämlich verbietet den Gebrauch beleidigender Formen. Zwar gibt es keine weltliche
Strafe für Gotteslästerung oder Beleidigung des
Propheten Muhammad, Friede sei auf ihm, und
alle, die solche Gesetze fordern, können sich
nicht auf den Qur-ân berufen, der Gotteslästerung und Beleidigung von Propheten nicht unter
weltliche Strafe stellt. Andererseits gibt es Regeln des Anstandes und der Würde, wie sie der
Qur-ân folgendermaßen, um ein Beispiel zu
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geben, festlegt:
O die ihr glaubt! lasset nicht ein Volk über das
andere spotten, vielleicht sind diese besser als
jene; noch Frauen (eines Volkes) über Frauen
(eines anderen Volkes), vielleicht sind diese
besser als jene. Und verleumdet einander nicht
und gebet einander nicht Schimpfnamen.
Schlimm ist das Wort: Ungehorsam nach dem
Glauben; und wer nicht ablässt, das sind die
Frevler. O die ihr glaubt! vermeidet häufigen
Argwohn, denn mancher Argwohn ist Sünde.
Und belauert nicht und führt nicht üble Nachrede übereinander. Würde wohl einer von euch
gerne das Fleisch seines toten Bruders essen?
Sicherlich würdet ihr es verabscheuen. So fürchtet Allah. Wahrlich, Allah ist langmütig, barmherzig. (49:12,13)
Im Gegensatz dazu fordert Allah die Menschen auf:
Wetteifert denn miteinander um die Vergebung
eures Herrn und den Garten, dessen Wert gleich
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dem Werte des Himmels und der Erde ist, bereitet denen, die an Allah und seine Gesandten
glauben. Das ist Allahs Huld; Er gewährt sie,
wem er will. Und Allah ist der Eigner großer
Huld. (57:22)
Bemerkenswert ist hier, dass Allah alle, die an
irgendeinen Propheten und an Ihn glauben,
berücksichtigt. Der Wettkampf um Seine Gunst
ist nicht auf die Muslime beschränkt. In einem
anderen Vers derselben Sure erklärt Allah:
Fürwahr, die mildtätigen Männer und die mildtätigen Frauen und jene, die Allah ein stattliches Darlehen geben – es wird ihnen um ein
Vielfaches gemehrt werden, und ihr Lohn wird
ein würdiger sein. (57:19)
In diesem Vers betont Allah die Unterschiede
zwischen den Geschlechtern, indem er Männer
und Frauen extra erwähnt, das heißt, Allah legt
Wert darauf, dass beide Geschlechter mit ihren
spezifischen Eigenschaften aufgerufen sind,
mildtätig zu sein, und dass beiden ein besonde9
rer Lohn zusteht. Diese Gleichberechtigung der
Frau gegenüber dem Mann, auf die die Menschenrechte besonderen Wert legen, wird im
Qur-ân an verschiedensten Stellen betont. So
heißt es zum Beispiel:
Wer Böses tut, dem soll nur mit gleichem vergolten werden; wer aber Gutes tut, sei es Mann
oder Weib – und gläubig ist, diese werden in
den Garten eintreten; darin werden sie versorgt
werden mit Unterhalt ohne zu rechnen. (40:41)
Explizit nimmt Allah hier nicht nur auf die
Gläubigen allein Bezug, sondern schließt alle
Menschen mit ein, wie auch in dem folgenden
Vers, wo die Gleichberechtigung der Frau vielfach wiederholt wird:
Wahrlich, die muslimischen Männer und die
muslimischen Frauen, die gläubigen Männer
und die gläubigen Frauen, die gehorsamen
Männer und die gehorsamen Frauen, die wahrhaftigen Männer und die wahrhaftigen Frauen,
die standhaften Männer und die standhaften
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Frauen, die demütigen Männer und die demütigen Frauen, die Männer, die Almosen geben,
und die Frauen, die Almosen geben, die Männer, die fasten, und die Frauen, die fasten, die
Männer, die ihre Keuschheit wahren, und die
Frauen, die ihre Keuschheit wahren, die Männer, die Allahs häufig gedenken, und die Frauen, die gedenken – Allah hat ihnen Vergebung
und herrlichen Lohn bereitet. (33:36)
Hier finden wir auch eine Grundlage für den
Artikel 16 der Menschenrechte, in dem geregelt
wird, dass und wie Frauen und Männer heiraten
sollen und können. Wiewohl der Islam das freie
Vermischen der Geschlechter in der Öffentlichkeit ablehnt, hat doch der Prophet Muhammad,
Friede sei auf ihm, Sorge dafür getragen, dass
keine Frau wider ihren Willen verheiratet wird.
Selbst wenn die Eltern des Bräutigams und der
Braut übereinstimmen, dass eine Heirat arrangiert werden soll, obliegt es allein den möglichen Ehepartnern, ihre Zustimmung zur Heirat
zu geben oder nicht. Der Qur-ân erklärt dies:
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Die aber glauben und gute Werke tun, die
wollen Wir in Gärten führen, durch die Ströme
fließen, darin sie ewig weilen und immerdar;
dort sollen sie reine Gefährten und Gefährtinnen haben, und Wir gewähren ihnen Zutritt zu
einem (Ort) wohltätigen und reichlichen Schattens. (4:58)
Allah erklärt im Qur-ân immer wieder, dass Er
allein Herr der Himmel und der Erde ist und
dass dem Menschen die Herrschaft über Teile
der Erde nur verliehen wird, während der wahre
Herr Gott ist. So heißt es schon in der ersten
Sura, die von jedem Muslim jeden Tag über
20mal gebetet wird: »Aller Preis gebührt Allah,
dem Herrn aller Welten.« (1:2). In der Sura Maryam sagt Allah im Vers 66: »Herr der Himmel
und der Erde und all dessen, was zwischen beiden liegt. Diene Ihm darum und sei beharrlich
in Seinem Dienst. Kennst du etwa einen, der
Ihm gleich wäre?« Der Mensch ist nur Statthalter auf Erden: »Er ist es, Der euch zu Statthaltern auf Erden gemacht hat« und, wie ich schon
früher ausgeführt habe, der Mensch soll sich der
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Statthalterschaft als würdig erweisen, indem er
bemüht ist, zu den Gerechtesten zu gehören,
also auch in Bezug auf die Erlaubnis zu arbeiten,
wie es der Artikel 23 der Menschenrechte fordert.
Hierzu zählt auch die Frage, wie die Menschen sich eine Form wählen, nach der sie regiert werden möchten. Der Qur-ân geht davon
aus, dass es Führer und Führerinnen für die
Menschen geben muss. Lapidar erklärt Allah:
Allah gebietet euch, dass ihr die Treuhänderschaft jenen übergebt, die ihrer würdig sind;
und wenn ihr zwischen Menschen richtet, dass
ihr richtet nach Gerechtigkeit. Fürwahr, herrlich
ist, wozu Allah euch ermahnt. Allah ist allhörend, allsehend. O die ihr glaubt, gehorchet Allah und gehorchet dem Gesandten und denen,
die Befehlsgewalt unter euch haben. Und wenn
ihr in etwas uneins seid, so bringet es vor Allah
und den Gesandten, so ihr an Allah glaubt und
an den Jüngsten Tag. Das ist das Beste und am
Ende auch das Empfehlenswerteste. (4:59,60)
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Hier werden Wahlen als der beste Weg zu einer
Regierungsform beschrieben und zugleich betont, dass die Religionszugehörigkeit nicht ausschlaggebend für einen gerechten Herrscher, ob
Mann oder Frau, sein muss. Die Untertanen
hingegen haben die Pflicht, darüber zu wachen,
dass sich keine Korruption in die herrschenden
Kreise einschleicht, und so lautet das Gebet der
Gläubigen:
O Allah, Herr der Herrschaft, Du gibst die
Herrschaft, wem Du willst, und Du nimmst die
Herrschaft, wem Du willst. Du erhöhst, wen Du
willst, und erniedrigst, wen Du willst. In Deiner
Hand ist alles Gute. Wahrlich, Du hast Macht
über alle Dinge. Du lässt die Nacht übergehen
in den Tag und lässt den Tag übergehen in die
Nacht. Du lässt das Lebendige hervorgehen aus
dem Toten und das Tote hervorgehen aus dem
Lebendigen. Du gibst, wem Du willst, ohne zu
rechnen. (3:27,28)
Immer wieder sagt Allah, dass wir Gerechtigkeit
wahren sollen – ein Grundzug der Menschen14
rechte. So heißt es:
Allahs ist, was in den Himmeln und was auf
Erden ist, und Allah genügt als Beschützer.
Wenn Er will, so kann Er euch fortnehmen, ihr
Menschen, und andere bringen; und Allah hat
volle Macht, das zu tun. Wer den Lohn dieser
Welt begehrt – bei Allah ist der Lohn dieser
Welt und im Jenseits; und Allah ist allhörend,
allsehend. O die ihr glaubt, seid fest in Wahrung der Gerechtigkeit und Zeugen für Allah,
mag es auch gegen euch selbst oder gegen Eltern
und Verwandte sein. Ob Reicher oder Armer,
Allah hat über beide mehr Rechte. Darum folgt
nicht niederen Begierden, damit ihr billig handeln könnt. Und wenn ihr (die Wahrheit) verhehlt oder (ihr) ausweichet, dann ist Allah wohl
kundig eures Tuns. (4:133-136)
Die Menschenrechte betonen nicht die Pflichten
des Menschen oder des Staates. Aber sie reden
davon, dass jeder arbeiten darf, entsprechend
seiner Wahl. Der Staat muss ihm dieses Recht
gewähren. Der Islam indes fordert vom Staat,
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dass er für seine Bürger und Bürgerinnen ausreichende Möglichkeiten schafft, so dass alle
zufriedenstellend ernährt werden, gekleidet sind,
Wissen erlangen und eine anständige Behausung genießen dürfen. So heißt es im Qur-ân
über den Staat:
Es ist für dich (gesorgt), dass du darin weder
Hunger fühlen noch nackend sein sollst. Und
dass du nicht dürsten noch der Sonnenhitze
ausgesetzt sein sollst. (20:119-120)
Sollte es in einem Staat zu Verfolgungen Andersdenkender kommen, ermahnt der Qur-ân,
dass andere den Bedrängten Asyl gewähren
müssen. Dies liegt schon in der Geschichte des
Islam begründet, weil der Prophet Muhammad,
Friede sei auf ihm, und seine Getreuen Mekka
verlassen und in Medina Zuflucht suchen mussten. Der Qur-ân verweist an mehreren Stellen
auf das Recht und die Pflicht zur Auswanderung, so zum Beispiel in der Sure 16 Vers 111:
Alsdann wird dein Herr jenen, die auswander16
ten, nachdem sie verfolgt worden waren, und
dann hart kämpften (für Allah) und standhaft
blieben – siehe, dein Herr wird hernach gewiss
allverzeihend, barmherzig sein.
Und in der Sure 9 Vers 6 manifestiert Allah die
Pflicht, Asyl zu gewähren:
Und wenn einer der Götzendiener bei dir Schutz
sucht, dann gewähre ihm Schutz, bis er Allahs
Wort vernehmen kann; hierauf lasse ihn die
Stätte seiner Sicherheit erreichen.
Dies entspricht den Artikeln 13 und 5 der Menschenrechte.
Die Menschenrechte verurteilen zudem jegliche Grausamkeit und Folter. Auch dies entspricht der islamischen Gesetzgebung. So sagt
der Qur-ân:
Gut und Böse sind nicht gleich. Wehre (das
Böse) mit dem ab, was das Beste ist. Und siehe,
der, zwischen dem und dir Feindschaft war,
wird wie ein warmer Freund werden. Aber dies
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wird nur denen gewährt, die standhaft sind; und
keinem wird es gewährt als dem Besitzer großen
Seelenadels. (41:35,36)
Gutes aber muss erlernt werden. Die Qur-ân
fordert die Menschen auf, sich an den großen
Vorbildern zu orientieren, die Allah geschaffen
hat, damit sie den Menschen Gottes Willen und
Wesen verkünden. So heißt es: »Wahrlich, ihr
habt an dem Propheten Allahs ein schönes Vorbild für jeden, der auf Allah und den Letzten
Tag hofft und Allahs häufig gedenkt.« (33:22)
Der Prophet hingegen wird aufgefordert, zu den
Gläubigen, die an Gott glauben, zu sprechen. »Sprich: „Liebt ihr Allah, so folget mir,
(dann) wird Allah euch lieben und euch eure
Fehler verzeihen; denn Allah ist allverzeihend,
barmherzig.“« (3:32) Der Prophet aber wies die
Gläubigen an, Wissen zu erwerben, und wenn
sie dafür bis zum Ende der Welt wandern müssten. Auch der Qur-ân sagt, dass die Menschen
Wissen erwerben sollen. In Sure 20 Vers
115 heißt es: »Sprich: O mein Herr, mehre mich
an Wissen.« Das alles entspricht dem Artikel 26
18
der Menschenrechte, in dem das Recht auf Erziehung behandelt wird.
In Kürze können wir feststellen und sagen,
dass der Heilige Qur-ân, das Gesetz Gottes für
die Menschen, bereits vor 1400 Jahren das verkündete, was im Jahre 1948 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen als Menschenrechte festgelegt wurde. Der Qur-ân indes
hat nicht die Form einer Deklaration gewählt,
sondern zu verschiedenen Anlässen Mitteilungen gegeben, die als Grundlage für die Ausführungen der Menschen verstanden werden müssen. Zwar ist der Qur-ân Leben, aber seine Worte können papieren aufgefasst werden, und so ist
es für jeden Gläubigen Pflicht, diese Worte lebendig werden zu lassen. So wie Aisha, die Gattin des Propheten, über Muhammad, Friede sei
auf ihm, nach dessen Tod sagte, als sie gefragt
wurde, wie sein Leben war. Ihre Antwort
war: „Sein Leben war wie der Qur-ân.“
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Liebe für Alle – Hass für Keinen!
Ahmadiyya Muslim Jamaat
In der religiösen Welt einzigartig
In der heutigen religiösen Welt spielt die Ahmadiyya Muslim Jamaat eine
einzigartige Rolle. Glaube und Vernunft sowie die Lehre, daß zwischen Religion
und Wissenschaft kein Widerspruch bestehen darf, zeichnen die Geschichte der
Ahmadiyya Muslim Jamaat aus. Diese islamische Gemeinschaft wurde 1889 durch
Hadhrat Mirza Ghulam Ahmadas (1835-1908) aus Qadian gegründet. Er beanspruchte aufgrund von Offenbarungen Gottes der von allen Religionen für die Endzeit
angekündigte Reformer und Prophet zu sein, insbesondere der vom Heiligen
Propheten Muhammadsaw prophezeite Imam Mahdi, der auch die Wiederkunft von
Jesusas repräsentiert. Die Ahmadiyya Muslim Jamaat ist die einzige Gemeinschaft
im Islam, die mittlerweile seit mehr als 100 Jahren durch ein spirituelles Khilafat
(Kalifentum) geleitet wird. Dabei setzt sich die Gemeinde für die Trennung von
Politik und Religion ein. Das jeweilige Oberhaupt heißt Khalifatul Massih, d.h.
Nachfolger des Verheißenen Messiasas. Er wird demokratisch durch ein Wahlkomitee der Gemeinde auf Lebenszeit gewählt.
Bedingungslos friedlich
Die Ahmadiyya Muslim Jamaat ist weder eine neue Religion, noch eine Ergänzung
zu einer alten. Sie ist eine islamische Reformgemeinde von rein spirituellem
Charakter. So ist es, den Worten des Verheißenen Messias (Friede sei auf ihm)
zufolge, vor allem ihre Aufgabe, den Menschen den Weg zu zeigen, wie sie wieder
zu Gott finden können. Ein anderes Hauptanliegen besteht darin, den zeitgenössischen Islam von seinem Aberglauben und Irrtümern zu reinigen und den Menschen
jenen ausschließlich friedliebenden und toleranten Islam näherzubringen, der zu
Zeiten des Religionsstifters Muhammad (Friede und Segen Allahs seien auf ihm)
praktiziert wurde. Dazu gehört wesentlich der Glaubensgrundsatz aus dem Heiligen
Qur’an: „In Glaubensdingen darf es keinen Zwang geben“. (2:257) Weit weg von
blindem Fanatismus lehnt die Ahmadiyya Muslim Jamaat jegliche Terrorakte ab.
Traditionell setzt sie sich für einen überkonfessionellen und interreligiösen Dialog
ein und veranstaltet regelmäßig Informationstreffen oder auch öffentliche Frage- und
Antwortsitzungen. Sie fördert Frieden und Verständnis zwischen der Gefolgschaft
der unterschiedlichen Glaubensrichtungen genauso wie die Integration ihrer
Mitglieder in die jeweiligen Gesellschaften, als deren aktiver Teil sie sich versteht.
Auch der Moscheenbau wird als wichtiges gesellschaftliches Miteinander verstanden, und das derzeitige weltweite Oberhaupt der Gemeinde, der 5. Kalif Hadhrat
Mirza Masroor Ahmad, weist anläßlich solcher Eröffnungsfeierlichkeiten immer
wieder darauf hin, daß diese Gotteshäuser Symbole und Zeichen des Friedens sind
sowie ein gutes nachbarschaftliches Verhältnisses zum Ausdruck bringen.
Liebe für Alle – Hass für Keinen!
Ahmadiyya Muslim Jamaat
Humanitäre Projekte
Die Gemeinde engagiert sich auf allen Kontinenten nachhaltig in zahlreichen
sozialen Bereichen. So unterhält sie vielerorts Krankenhäuser und Bildungseinrichtungen oder fördert über die internationale Hilfsorganisation Humanity First
einerseits Forschungsprojekte in den Bereichen Medizin, der Energie- oder
Wassergewinnung und andererseits Ausbildungs- und Betreuungsprojekte. Letztere
leistet darüber hinaus Katastrophenhilfe, wie beispielsweise anläßlich der Oderflutkatastrophe in Deutschland 1997, des Erdbebens in der Türkei 1999, des Tsunamis
2004, des Erdbebenunglücks in Kaschmir 2005 oder der Kriegsopfer in Gaza 2009.
In mehr als 190 Staaten vertreten
Heute gilt die Ahmadiyya Muslim Jamaat als eine der dynamischsten Bewegungen
innerhalb des Islam. Sie umfaßt Millionen von Anhängern in mehr als 190 Ländern
der Erde. Auch in Deutschland gehört sie mit mehr als 30.000 Mitgliedern zu den
größten islamischen Organisationen. Bisher verfügt die Gemeinde in Deutschland
über dreißig Moscheen und siebzig Gemeindezentren. Die Ahmadiyya Muslim
Jamaat gilt bei Moscheebauten als Pionier. Unter anderem konnte 1980 die erste
Grundsteinlegung einer Moschee in Spanien seit Vertreibung der Mauren verwirklicht werden oder 2003 die größte Moschee Westeuropas in London eröffnet, die
Platz für mehr als 10.000 Gläubige bietet. In Deutschland befindet sich in Hamburg
mit der Fazle-Omar-Moschee die erste Moschee der Nachkriegszeit. Weltweit hat
die Gemeinde inzwichen mehr als 14.000 Moscheebauten errichtet.
Aufruf zum Frieden
Das derzeitige fünfte Oberhaupt der Ahmadiyya Muslim Jamaat ruft in Erinnerung,
daß nur die Praxis notwendiger Gerechtigkeit zur Verbreitung von Frieden in der
Welt führen kann. So sagt Allah im Heiligen Qur’an: „O die ihr glaubt! Seid
standhaft in der Sache Allahs und wahrt Gerechtigkeit; und laßt nicht die Feindschaft eines Volkes euch anstacheln, anders denn in Gerechtigkeit zu handeln. Seid
immer gerecht, das ist der Rechtschaffenheit näher. Und fürchtet Allah. Wahrlich,
Allah ist dessen bewußt, was ihr tut.“ (5:9) Der Islam lehrt, daß auch die geringste
Unfreundlichkeit den Mitmenschen gegenüber letztendlich zur Zerstörung von
Frieden und Harmonie führen kann. Deswegen solle man in seinem Verhalten zu
jedem Menschen der Welt freundlich sein und die friedfertige Botschaft des Islam
verbreiten.
Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Islam oder ein
persönliches Gespräch wünschen, wenden Sie sich bitte an eine der
folgenden Kontaktadressen in Ihrer Nähe
Baitus-Sabuh (ZentraleBRD)
Genfer Straße 11
60437 Frankfurt am Main
(Bonames)
Tel.: 069-50 688 600
Fax: 069-50 688 666
Nuur-Moschee
Babenhäuser Landstraße 25
60599 Frankfurt am Main
(Sachsenhausen)
Tel.: 069- 68 14 85
Fax: 069- 68 10 62
Fazl-e-Umar Moschee
Wieckstraße 24
22527 Hamburg
Tel.: 040- 40 55 60
Fax: 040- 49 18 474
Baitur-Rasheed
Pinneberger Straße 46
22457 Hamburg (Schnelsen)
Tel.: 040- 559 32 93
Tel.: 040- 559 32 82
Fax: 040- 550 35 34
Baitul-Malik
Meteorstraße 52
13405 Berlin (Reinickendorf)
Tel.: 030- 413 85 46
Fax: 030- 417 466 17
Tahir-Moschee
Am Franzosenfriedhof 1-3
56070 Koblenz
Tel.: 0179-2105045
Fax.: 0261-9839993
Baitun-Nasr
Eichhornstraße 2-4
50735 Köln
Tel.: 0221- 71 33 07
Tel.: 0221- 71 25 215
Fax: 0221- 71 26 197
Baitul Ham‘d-Moschee
Werkstraße 12
54516 Wittlich
Tel.: 06571-260613
Fax.: 06571-149685
Al-Mahdi-Moschee
Massenhausener Straße 7
85375 Neufahrn bei München
Tel.: 08165/ 59 96
Aziz-Moschee
Römerstraße 14a
64560 Riedstadt
Tel.: 06158-749123
Fax.: 06158-749125
Baitul-Huda
Raiffeisenstraße 17
61250 Usingen
Tel.: 06081-443978
Fax.: 06081-443978
Sami-Moschee
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30419 Hannover-Stöcken
Tel.: 0511- 4819434
63083 Rodgau-Jügesheim
Qamar-Moschee
Eisenbahnstraße 22
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Baitul-Shakoor (Nasir Bagh)
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34376 Immenhausen
Tel.: 05673- 912 336
Tel.: 05673 912 98 41
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Tel.: 0163-5089169
Fax.: 06151-8700647
Mahdi-Abad
Wakendorfer Straße 11
23866 Nahe
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Fax: 040- 535 80 73
Bashier-Moschee
Gemeinde Kreis Bergstraße
Zeppelin Str. 33
64625 Bensheim
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Baitul-Wakeel
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27576 Bremerhaven
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0471/ 83 805
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Baitul-Salam
Haintorstraße 11
67251 Freinsheim
Tel.: 06353/ 91 283
Tel.: 06353/ 66 28
Fax: 06353/ 50 81 47
Basharat-Moschee
Atterstraße 104
49090 Osnabrück
Tel.: 0541 / 9116115
Tel. : 05921/ 38 128
Fax: 05921/ 30 87 59
Habib-Moschee
Flintbeker Straße 7
24113 Kiel
Tel.: 0431-6594146
Fax.: 040-61199913
Baitul-Momin
Hansestraße 61
48165 Münster
Tel.: 02501 / 5889-56+57
Fax.: 02501 / 5889-58
Baitul-Muqiet
Trieschweg 1
34590 Wabern
Tel.: 05683/923673
Baitul-Karim
Am Bullenhof 5
21680 Stade
Mahmud-Moschee
Graf Hässeler Str. 16
34134 Kassel
Mosque-Nasir
Dreibömerweg 7
46419 Isselburg
Baitul-Aleem
Edith-Stein-Straße 6
97084 Würzburg
Ehsan Moschee
Innstr. 7
68199 Mannheim
Tel: 0621 - 86 23 56 35
Baitul-Jame
Boschweg 7
63071 Offenbach