Bekanntmachung Planfeststellung für den Neubau und Betrieb einer kombinierten 380-kV Höchstspannungsfrei- und -erdkabelleitung zwischen den Umspannwerken Ganderkesee und Sankt Hülfe bei Diepholz; Planfeststellungsbeschluss vom 31.03.2016 Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 31.03.2016 - AZ.: 3337-05020-08St/06 OL -, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 14.04.2016 bis 27.04.2016 einschließlich bei der Samtgemeinde Harpstedt, Amtshof der Samtgemeinde Harpstedt, (westlicher Flur im 1. Obergeschoss), Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt während der Dienststunden montags – freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr zusätzlich montags von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr zur allgemeinen Einsicht aus. Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan (ungesiegelt) im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Samtgemeinde Harpstedt unter www.harpstedt.de eingesehen werden. Eine Einsichtnahme in den Planfeststellungsbeschluss und den festgestellten Plan ist während dieses Zeitraumes auch bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Dezernat 33 – Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover möglich. Die individuelle Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses wird durch öffentliche Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt, im Diepholzer Kreisblatt, Kreiszeitung, Nordwest-Zeitung (Landkreis Oldenburg und Vechta), Delmenhorster Kreisblatt, Delmenhorster Kurier, Wildeshauser Zeitung und der Oldenburgischen Volkszeitung ersetzt. Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt. Harpstedt, 01.04.2016 Samtgemeinde Harpstedt Der Samtgemeindebürgermeister Herwig Wöbse
© Copyright 2024 ExpyDoc