Planfeststellung für den Neubau und Betrieb einer

Bekanntmachung
Planfeststellung für den Neubau und Betrieb einer kombinierten 380-kV
Höchstspannungsfrei- und -erdkabelleitung zwischen den Umspannwerken
Ganderkesee und Sankt Hülfe bei Diepholz;
Planfeststellungsbeschluss vom 31.03.2016
Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr vom 31.03.2016 - AZ.: 3337-05020-08St/06 OL -, der das o. a. Bauvorhaben betrifft,
liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung)
in der Zeit vom 14.04.2016 bis 27.04.2016 einschließlich
bei der Samtgemeinde Harpstedt, Amtshof der Samtgemeinde Harpstedt, (westlicher Flur
im 1. Obergeschoss), Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt während der Dienststunden
montags – freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr
zusätzlich montags von 14.00 bis 16.00 Uhr
und donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr
zur allgemeinen Einsicht aus.
Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan
(ungesiegelt) im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Samtgemeinde
Harpstedt unter www.harpstedt.de eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme in den Planfeststellungsbeschluss und den festgestellten Plan ist
während dieses Zeitraumes auch bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau
und Verkehr - Dezernat 33 – Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover möglich.
Die individuelle Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses wird durch öffentliche
Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt, im Diepholzer Kreisblatt,
Kreiszeitung, Nordwest-Zeitung (Landkreis Oldenburg und Vechta), Delmenhorster
Kreisblatt, Delmenhorster Kurier, Wildeshauser Zeitung und der Oldenburgischen
Volkszeitung ersetzt. Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit Ende der Auslegungsfrist allen
Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen
abgegeben haben, als zugestellt.
Harpstedt, 01.04.2016
Samtgemeinde Harpstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
Herwig Wöbse