B E N UTZ E R R E G LE M E NT 1. Woody darf nur von Aktivmitgliedern gefahren werden. 2. Zum Fahren berichtigt sind nur Aktivmitglieder, welche im Besitze eines gültigen schweizerischer Führerausweises und einer Woddy-Driver-Licence sind. Diese wird Ihnen nach einer erfolgreichen Trainingsfahrt mit dem Woody vom Vorstand ausgestellt. 3.Reservation Dem Mitglied stehen pro CHF 1‘000.— Mitgliederbeitrag jährlich 3 Tage zur Mitbenützung zu. Der Buchungszugang wird nach Erhalt der Woody-Driver-Licence freigeschalten. 4. Freischaltung zur Reservation Das Woody-Jahr beginnt immer am 1. Mai und endet am 30. April des Folgejahres. 5. Mietpreis für die Mitglieder Fix Tage frei wählbare Tage über Kontingent u. Lastminute SFR. SFR. SFR. 30,-30,-50,-- 6.Fremdvermietung Woody kann auch für Hochzeiten, Foto/Filmshooting usw. unter bestimmten Voraussetzungen gebucht werden. Jedoch muss gewährleistet sein, dass eines unserer Mitglieder den Woody fährt. Dieses Mitglied wird über den Verein finanziell mit CHF 25,-- pro Stunde entlohnt. 7.Fremdvermietungsgebühren Woody erst ab 2 Stunden buchbar jede weitere Stunde Werbe/Film/Foto Tagessatz ½ Tagessatz SFR. 300,-SFR. 100,-SFR. 1‘000,-SFR. 500,-- 8. Da unser Verein die Mitgliedsbeiträge für die Restauration des Woody`s komplett einsetzt, sind die Einnahmen für den Unterhalt sowie für die laufenden Kosten eingesetzt. 9. Das Benutzerreglement ist ein Teil der Statuten und wird jährlich durch die Mitgliederversammlung bestätigt und bei Bedarf neu angepasst. Benutzerreglement 22. Mai 2014 / revidiert 19. November 2015 Seite 1 von 1
© Copyright 2024 ExpyDoc