20151216_Abschluss BTV 2016-2017 Mitgliederrundschreiben

zds • konrad-zuse-straße 19 • 99099 erfurt
A n a lle
M itg lie d e r
F ö r d e r m itg lie d e r
u n d A u s z u b ild e n d e
ZDS-Bundesverband
1. Vorsitzender
Daniel Fürst
Konrad-Zuse-Straße 19
D-99099 Erfurt
Fon: +49 (0)361-789510
Fax: +49 (0)361-7895120
[email protected]
www.zds-schornsteinfeger.de
Erfurt,17.Dezember2015
NeuerBundestarifvertrag(BTV)
fürdasSchornsteinfegerhandwerk
LiebeKolleginnenundKollegen,
wirfreuenunseuchmitteilenzukönnen,dasssicham17.12.2015derBundesverbanddes
Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband und der Zentralverband Deutscher
Schornsteinfeger e.V. -Gewerkschaftlicher Fachverband- auf einen neuen Tarifvertrag für
das Schornsteinfegerhandwerk verständigen konnten. Somit konnte eine tariflose Zeit ab
dem01.01.2016abgewendetwerden.
Ineinerlangenundkonstruktiven3.VerhandlungeinigtensichbeideSeitenamEndeauf
eine2-jährigeLaufzeitmiteinerjährlichenLohnerhöhung.FürdasJahr2016erhaltendie
neuenundaltenBundesländer(AusnahmeBerlin)2,95%aufdenbisherigenStundenlohn.
ImJahr2017folgteineerneuteLohnerhöhungvon2,5%.DasBundeslandBerlinerhältfür
2016 2,2 % und für 2017 2,0 % Lohnerhöhung, dafür konnte allerdings die geforderte
ReduzierungderRegelarbeitszeitauf37Std./WinBerlinabgewendetwerden.
Dass das Lohnangebot der Arbeitgeber schlussendlich von ursprünglich 1 % auf 2,95 %
erhöhtwurde,istzueinemsehrgroßenTeildenKolleginnenundKollegenzuverdanken,
die für einen vernünftigen Tarifabschluss gekämpft haben. Sie haben sich solidarisch
gezeigtindemsieandenMahnwacheninDortmund,BerlinundHeilbronnteilgenommen
haben. Manche von ihnen haben an diesen Samstagen sehr lange Reisen auf sich
genommen, private Termine abgesagt, um für die Rechte der Arbeitnehmer im
Schornsteinfegerhandwerk einzustehen. Nur dadurch war es möglich für alle Mitglieder
desZDSeineLohnerhöhungimBundestarifvertragab2016zuverankern.
Den folgenden Tabellen könnt ihr eure neuen Bruttomonatslöhne und Stundenlöhne
entnehmen. Sollten im kommenden Jahr Abweichungen, Diskussionen oder sonstige
Streitigkeiten bezüglich des Lohns entstehen, wendet euch weiterhin vertrauensvoll an
eureZDSFunktionsträger.
Darüber hinaus wird der Bundestarifvertrag um den Anhang 3 ergänzt. Hier werden
Erläuterungen zum §2 Lohn (Telefonieren in der Freizeit) und §11 Freistellung (Regelung
derDurchführungvonSchulungstagen)hinzugefügt.
Anhang3zumBundestarifvertrag
Begründungzu§2Nr.4BTV
Zeiten,indenenelektronischeGerätewiez.B.Handy,Computer,etc.vonArbeitnehmern
zuprivatenZweckengenutztwerden,geltennichtalsArbeitszeit.
Begründungzu§2Nr.6BTV
Zeiten, in denen der Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers telefoniert, sind
Arbeitszeiten. Der Arbeitnehmer hat nur in den betrieblich vereinbarten Arbeitszeiten zu
telefonieren.
Begründungzu§11Nr.2BTV
Die Kosten für die von den Innungen durchgeführten beruflichen Schulungstage sind von
den Arbeitgebern zu tragen. Die Definition „unter Mitwirkung des Zentralverbandes
DeutscherSchornsteinfegere.V.–GewerkschaftlicherFachverband-,„dieberufsfachlichen
Themen in Absprache der jeweiligen Landesverbände mit dem ZDS“ sowie „die
berufsfachlichen Themen in Abstimmung mit dem Zentralverband Deutscher
Schornsteinfeger e.V. – Gewerkschaftlicher Fachverband“ haben die jeweiligen
Landesinnungsverbände und die Landesgruppen des Zentralverbandes Deutscher
Schornsteinfegere.V.–GewerkschaftlicherFachverband–biszum30.06.2016gemeinsam
zukonkretisieren.
NeuerBeitrag
Der §12 der Satzung des Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. –
Gewerkschaftlicher Fachverband – regelt die Höhe des Mitgliedsbeitrages. Durch die
Lohnerhöhung aufgrund des positiven Tarifabschlusses wird sich somit auch dein
MitgliedsbeitragimZDSgeringfügigändern.
BeitragsordnungZDS2016
ImJahr2016:
Gewerkschaftsbeitragmtl.:
BeitragFördermitglieder(sofern
nichtsanderes
vereinbart):
36,50€
18,25€
35,55€
17,78€
35,80€
17,90€
32,39€
16,20€
Baden-Württemberg
Berlin
Bayern,Bremen,Hamburg,
Hessen,Niedersachsen,NRW,
Rheinland-Pfalz,Saarland,
Schleswig-Holstein
Brandenburg,MecklenburgVorpommern,Sachsen,SachsenAnhalt,Thüringen
BeitragsordnungZDS2017
ImJahr2017:
Baden-Württemberg
Berlin
Bayern,Bremen,Hamburg,
Hessen,Niedersachsen,NRW,
Rheinland-Pfalz,Saarland,
Schleswig-Holstein
Brandenburg,MecklenburgVorpommern,Sachsen,SachsenAnhalt,Thüringen
Gewerkschaftsbeitragmtl.:
BeitragFördermitglieder(sofern
nichtsanderes
vereinbart):
37,32€
18,66€
36,17€
18,09€
36,61€
18,31€
33,11€
16,56€
MitbestenGrüßen
ZentralverbandDeutscherSchornsteinfegere.V.
-GewerkschaftlicherFachverband-
Bundesverband
DanielFürst
1.Vorsitzender