Anhang C: Spezielle Vorschriften der EW Rothrist AG 2

Anhang C: Spezielle Vorschriften der EW Rothrist AG
2. Meldewesen
Der objektbezogene Kontakt- und Korrespondenzverkehr ist direkt mit der EW Rothrist AG (in
der Folge EWR genannt) abzuwickeln.
2.4
Fertigstellung und Inbetriebsetzung
2.42
Die Montage der Mess- und Steuerapparate erfolgt durch die EWR. In Ausnahmefällen kann
die Montage der Geräte den Installationsfirmen abgegeben werden. Dabei ist der Zählerzuteilung allergrösste Aufmerksamkeit zu widmen. Falsch zugeordnete Zähler führen zu erheblichen Fehlerkosten. Diese Kosten werden den verantwortlichen Installationsfirmen in Rechnung gestellt.
Mit der Inbetriebnahme der Anlage übernimmt der Installateur die Verantwortung, dass die
Installation ohne Gefahr für Personen oder Sachen in Betrieb genommen werden kann. Der
Installateur haftet für Schäden durch mangelhafte Installation der Messeinrichtung.
Die EWR behält sich vor, bei nicht vorschriftsgemässer Vorbereitung der Installation eine Mängelbehebung zu verlangen und zusätzliche Aufwendungen dem Verursacher zu verrechnen.
4. Netzanschlüsse
4.3
Temporäre Netzanschlüsse
4.31
Der temporäre Netzanschlusspunkt wird von der EWR bestimmt. In der Regel wird ein Übergabekasten neben einer Trafostation oder einer Verteilkabine in der näheren Umgebung
zur Verfügung gestellt. Für temporäre Anschlüsse ist der EWR mindes tens 5 Arbeitstage im
Voraus eine Installationsanzeige einzureichen.
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WV 2.0 - 01
5. Haus-, Bezüger – und Steuerleitungen
5.3
Steuerleitungen
Lastmanagementgeräte (z. B. von Energieerzeugungsanlagen) dürfen die EWR-Rundsteuerung nicht beeinflussen. Direkte Eingriffe in die Steuerverdrahtung der EWR-Rundsteuerung
sind nicht erlaubt (siehe auch Schema 10.1/3).
5.35
„Anhang“ Zuordnung Steuerleiter
Steuerfunktion
Leiter-Nr.
alt (Farbe)
Neutralleiter
0
ge / sw
Spitzensperrung variabel (Wärmepumpe (WP), Boiler-Tag,
Direktheizer, spez. Verbraucher
1
vio / ws
Nachtenergieverbraucher (Boiler-Nacht 8 h)
2
sw / ws
Spitzensperrung fest (Waschmaschine und Tumbler mit
Leistung >3 kW, Pool/Sauna mit Leistung >3 kW Boiler-Tag,
sofern keine WP)
3
rt / ws
Doppeltarif
4
br / ws
Elektro-Heizung (Speicher 22.00 - 06.00 Uhr)
6
grü / ws
Elektro-Heizung (Tagnachladung 100 % 2 h, 50 % 6 h,
100 % 7 h)
7
bl / ws
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WV 2.0 - 02
6. Messeinrichtungen und Schaltgerätekombinationen
6.1
Allgemeines
6.12
Werden zur Steuerung und Sperrung von Energieverbrauchern Schaltapparate benötigt, so
sind diese bauseits zu liefern, einzubauen und zu unterhalten. Die Schaltkontakte der Schaltapparate sind für einen IN = min. 20A auszulegen.
Für Fernschalter sind plombierbare, brummfreie Kleinschütze für die Montage auf 35 mm DIN–
Trageschienen und für 45 mm Ausschnitte erforderlich. Für Verbraucher über 10 kW Leistung
sind Steuerfernschalter mit Hauptschütz zu verwenden.
Für die Anwendung der Legionellenschaltung ist die INFO 2081 der Electrosuisse zu beachten.
Fernauslesung für Einfamilienhäuser
Die Fernauslesung in Einfamilienhäusern bedingt, vom Standort der Wasseruhr auf die Schaltgerätekombination, ein Kommunikationsrohr KRF 20. In das Verbindungsrohr ist ein Kabel
Typ U72 1x4x0.8 mm einzuziehen. Dieses ist bei der Wasseruhr auf eine plombierbare Verteildose zu führen und bei der Schaltgerätekombination das Kabel mit 2 m Reservelänge aufzurollen und zu beschriften. Ein weiteres Kommunikationsrohr KRF 20 wird von der Schaltgerätekombination auf ein UP-Einlasskasten Gr.1, mit Blindabdeckung mi Hauseingangsbereich
(aussen) oder Garagenbereich, benötigt.
Fernauslesung in Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern ist für die Fernauslesung ein Kommunikationsrohr KRF 20 vom
Standort Wasseruhr auf die Schaltgerätekombination erforderlich.
6.17
Für allfällige Zählerfernauslesungen (ZFA) sind die Messeinrichtungen gemäss Vorgaben der
EWR zu erstellen. Die Bauherrschaft muss der EWR ein Kommunikationsanschluss zur Verfügung stellen. Ist ein Kommunikationsanschluss nicht möglich, kann gegen einen monatlichen Aufpreis zur Zählergrundgebühr, ein Anschluss bei der EWR gemietet werden. Mit der
Bewilligung der Installationsanzeige werden das Messprinzip und die Art des Kommunikationsanschlusses bekannt gegeben.
Bei gesetzlich vorgeschriebenen Fernauslesungen muss der Kunde (Installationsinhaber,
Energiekunde, Produzent) die gesamten Kosten für die Verkabelung und Infrastruktur übernehmen.
6.42
In Mehrfamilien- und Gewerbehäusern sind die Zähler und Bezüger-Überstromunterbrecher sinngemäss anzuordnen.
Im Wohnungsbau müssen die Zählerplätze mit der Lage der Wohnungen aus Sicht vom
Hauseingang bezeichnet werden. Die Wohnungsnummern müssen vor den Wohnungstüren
ersichtlich sein (z. B. Sonnerie-Abdeckplatte oder Türrahmen). Ebenfalls sind die zur Wohnung gehörenden Kellerräume mit den entsprechenden Wohnungsnummern zu bezeichnen.
Ist eine Wohnungsnummerierung bekannt, ist diese zu übernehmen.
Beispiel:
Whg. Nr. 4
1. OG Links
6.43
In Industrie- und Gewerbebauten ist der EWR ein Grundrissplan mit Raumnummerierung
als Vorschlag zur Verfügung zu stellen.
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WV 2.0 - 03
7. Überstromunterbrecher
7.1
Anschluss- und Haus-Überstromunterbrecher
7.13
Beim Einsatz von Leistungsschaltern muss der Einstellbereich plombierbar sein.
7.15
Die Art und der Einbau des Anschlussüberstromunterbrechers in Schaltgerätekombinationen hat in Absprache mit der EWR zu erfolgen (siehe auch WV 4.12).
8. Anschluss von Energieverbrauchern
8.1
Allgemeine Bedingungen
8.18
Waschmaschinen, Wäschetrockner usw über 3 kW sind sperrpflichtig (Schliesskontakte), ausser bei Nutzung von Eigenverbrauch in Zusammenhang mit einer Energieerzeugungsanlage
(siehe auch Schema 10.1./3).
Kommen Lastmanagementgeräte (z. B. bei Energieerzeugungsanlagen) zur Anwendung, dürfen diese die EWR- Rundsteuerung nicht beeinflussen. Werkseitig Steuerapparate und Verdrahtungen dürfen nicht verändert werden.
8.23
Widerstandsheizung
8.231
Die Anlagen werden werkseitig gesteuert.
Anschlusswerte für Widerstandsspeicherheizungen sind für eine Aufladestundenzahl von
15 Stunden zu dimensionieren.
Die nächtliche Einschaltdauer bei Speicherheizungen mit einem Anschlusswert ab 6kW, muss
in Funktion der massgebenden Regelgrösse (z. B. Witterung, Restwerte) so erfolgen, dass
die Speicher erst in der späteren Nacht aufgeladen werden.
Für Neuinstallationen oder Erweiterungen von Elektroheizungen gilt das Energiegesetz des
Kanton Aargaus.
8.24
Wassererwärmer, Wärmepumpen-Boiler
8.241
Für die Elektro-Boiler gelten die in den Werkvorschriften TAB Tabelle 8.24, Leistungsreihe III
mit 8 Stunden Aufladezeit, aufgeführten Anschlussleistungen und zugehörenden Spannungen.
8.26
Wärme- und Kälteanlagen
8.261
Die Anlagen werden werkseitig gesteuert. Die Wärmepumpe und Zusatzheizung werden
durch Schaltapparate gesperrt. Fremdspannung an Rundsteuerempfängern ist nicht erlaubt.
9. Kompensationsanlagen, Aktivfilter und Saugkreisanlagen
9.2
Kompensationsanlagen
9.22
Die Rundsteuerfrequenz beträgt 219 Hz.
9.23
Eine Zentralkompensation für mehrere Zählerstromkreise ist nicht zulässig.
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WV 2.0 - 04
10. Elektrische Energieerzeugungsanlagen (EEA)
10.1
EEA im Parallelbetrieb mit dem Stromversorgungsnetz
10.113
Der EWR ist vorgängig zur Installationsanzeige ein Anschlussgesuch (EEA im Parallelbetrieb mit Stromversorgungsnetz) mit den erforderlichen Beilagen einzureichen. Das entsprechende Formular steht auf der Homepage der EWR als Download zur Verfügung.
10.151
Die Messeinrichtung für eine allfällige Einspeisung in das Verteilnetz erfolgt im Einvernehmen mit der EWR. Entsprechend geeichte und parametrierte Zähler (Rücklaufregister/Rücklaufhemmung), werden durch die EWR montiert.
Die Zähler für Produktion und Verbrauch sollen nach Möglichkeit nebeneinander platziert werden. Wo dies nicht möglich ist, muss zwingend eine Kommunikationsleitung für die Fernauslesung installiert werden. Die Kosten für die Fernauslesung gehen zu Lasten des Anlagebetreibers.
Energieerzeugungsanlagen mit einer Anschlussleistung >30 kVA werden mit einer Lastgangmessung mit automatischer Datenübermittlung (Zählerfernauslesung, ZFA) ausgerüstet.
Eine Lastgangmessung und die Erfassung von Herkunftsnachweisen sind ab Anschlussleistung >30 kVA gesetzlich vorgeschrieben.
Eigenverbrauchsgemeinschaft
Die Bildung einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) ist nur dann möglich, wenn die Endverbraucher der gleichen Kundengruppe angehören. Nicht zulässig ist die Bildung einer EVG,
in der die Endverbraucher eine unterschiedliche Verbrauchscharakteristik aufweisen. Die
Messeinrichtung hat in Absprache mit der EWR zu erfolgen. Der VSE hat ein Handbuch zu
Umsetzung der Eigenverbrauchsregelung herausgegeben.
Lastmanagementgeräte
Lastmanagementgeräte (z. B. von Energieerzeugungsanlagen) dürfen die EWR-Rundsteuerung nicht beeinflussen. Direkte Eingriffe in die Steuerverdrahtung der EWR-Rundsteuerung
sind nicht erlaubt (siehe auch WV 5.3 und Schema 10.1/3).
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WV 2.0 - 05
Einsatz:
- bei nicht ständig bewohnten Objekten (inkl. Zähler)
- bei Ein-/Doppeleinfamilienhäusern (inkl. Zähler)
- bei schwer zugänglichen Hauptverteilungen
- bei ungenügendem Anschlussraum bei der Hauptverteilung
Bemerkungen:
- Die Anordnung der Kabeleinführungslöcher ist durch den verwendeten Kastentyp
- Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Metalldrähte für den Leitereinzug verwendet werden.
- Die Werkvorschriften zusammen mit den Anschlussbedingungen sind
massgebend.
Hausanschluss
Fassadenanschlusskasten
Einsatz, Übersicht
WV 10 Anhang C: Version 2.0
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WV 2.3 C – 4.11/1
Ausgabe 2015
WV 2.0 - 06
Zählerkasten mit Platz für Hausanschlusskasten Schurter SKD 160A. Der Hausanschlusskasten wird durch die EWR geliefert.
KSR Ø 72/60 mm
Mit Einziehschnur, Radius min. 60 cm
KEINE GERILLTEN ROHRE
Rohr so verlegen, dass kein Wasser in
die Fassade und den Aussenkasten
eindringen kann.
Der Standort des Kastens wird gemeinsam mit der EWR festgelegt. Wichtig. Dieser darf nicht
in der Nähe des Schlafbereichs platziert werden (NISV).
Empfehlung: Reserve-Zählerplatz für Photovoltaikanlage vorsehen.
Hausanschluss
Fassadenanschlusskasten
Maueraussparung, Zuleitung, Montage
WV 10 Anhang C: Version 2.0
© 2015 EW Rothrist AG
WV 2.3 C – 4.11/2
Ausgabe 2015
WV 2.0 - 07
Gegenstand:
Dieses Normblatt enthält die massgeblichen Richtlinien für die bauseitige Hausanschluss-Zuleitung.
Richtlinien:
-
Wasser- und gasdichte Kabeldurchführung in Betonmauer
System Aladin Hauseinführung 72/60 AW, Mauerdicke 20 cm bis 25 cm
System Aladin Hauseinführung 112/100 AW, Mauerdicke 20 cm bis 25 cm
Lieferung durch EWR
Hausanschluss
Kabeldurchführung
Zuleitung, Vorschläge
WV 10 Anhang C: Version 2.0
© 2015 EW Rothrist AG
WV 2.3 C – 4.11/5
Ausgabe 2015
WV 2.0 - 08
Gegenstand:
Dieses Normblatt enthält die massgeblichen Richtlinien für die bauseitigen Schutzmassnahmen für die Hausanschluss-Zuleitung.
PE-KR 72/60
Betonkies 0-16 normal
Beton PC 200 kg/m3, 0-16, bei Radien
HPE-KRAZ-U 163/150, 72/60
PE-DIL 163/150
Hausanschluss
Zuleitung an Abzweigmuffe
Vorschläge
WV 10 Anhang C: Version 2.0
© 2015 EW Rothrist AG
PE KRB 72/60 – BL 2000
oder PE 72/60, KBR 90°
PE-DIL 163/150
WV 2.3 C – 4.11/6
Ausgabe 2015
WV 2.0 - 09
Grundsätzlich werden die Anschlüsse mittels BÜK gemäss nachfolgender Anordnung erstellt:
Der Eigentümer oder der von ihm bezeichnete Vertreter sorgt dafür, dass die elektrische Installation ständig den Anforderungen der Niederspannungs-Installation (NIV) Artikel 3 und 4
entsprechen.
Temporärer Anschluss
Trennstelle: Netzbetreiber / Eigentümer
WV 10 Anhang C: Version 2.0
© 2015 EW Rothrist AG
WV 2.3 C – 4.31/1
Ausgabe 2015
WV 2.0 - 010
Verdrahtungsschema
für Tarifapparate
Beispiel: Waschmaschine/Boiler
WV 10 Anhang C: Version 2.0
© 2015 EW Rothrist AG
WV 2.3 C – 6.72/1
Ausgabe 2015
WV 2.0 - 011
Verdrahtungsschema
für Tarifapparate
Beispiel: Wärmepumpe/Direktheizung
WV 10 Anhang C: Version 2.0
© 2015 EW Rothrist AG
WV 2.3 C – 6.72/3
Ausgabe 2015
WV 2.0 - 012
Hinweise:
Alle Zähler mit Rücklaufregister/Rücklaufhemmung parametriert
-
Beide Zähler sind nebeneinander zu platzieren.
Wo dies nicht möglich ist, ist zwingend eine
Kommunikationsleitung für eine Zählerfernauslesung vorzusehen.
-
Bei Lastgangmessung ist eine Zähler-Fernauslesung gesetzlich vorgeschrieben.
-
Die EWR bestimmt die Art der Fernauslesung.
Die einmaligen und wiederkehrenden Kosten
gehen zu Lasten des Produzenten.
Messarten für EEA
WV 2.3 C – 10.1/1
 Überschuss
 Produktion
 Lastgangmessung
Ausgabe 2015
WV 10 Anhang C: Version 2.0
© 2015 EW Rothrist AG
-
WV 2.0 - 013
Hinweis:
Die Bildung einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) ist nur dann möglich, wenn die Endverbraucher der gleichen Kundengruppe angehören. Nicht zulässig ist die Bildung einer EVT,
in der die Endverbraucher eine unterschiedliche Verbrauchscharakteristik aufweisen. Die
Messeinrichtung hat in Absprache mit der EWR zu erfolgen.
Der VSE hat ein Handbuch zur Umsetzung der Eigenverbrauchsregelung herausgegeben.
Eigenverbrauchsgemeinschaften: Handbuch Eigenverbrauchsregelung (HER), VSE
Eigenverbrauchsregelung
Mehrere Endverbraucher am Ort der Produktion, nicht alle Teil der EVG
Prinzip-Schema: Empfehlung VSE
WV 10 Anhang C: Version 2.0
© 2015 EW Rothrist AG
WV 2.3 C – 10.1/1
Ausgabe 2015
WV 2.0 - 014
Eigenverbrauchsregelung
Mehrere Endverbraucher am Ort der Produktoin, nicht alle Teil der EVG
WV 2.3 C – 10.1/2
Ausgabe 2015
Beispiel: Vorbereitung Zählerverteilung
WV 10 Anhang C: Version 2.0
© 2015 EW Rothrist AG
WV 2.0 - 015
1
3
EWR WP
EWR WA
Boiler
EWR
Boiler
EWR
EEA-Lastmanagement
Prinzip-Schema:
Ein direkter Eingriff in die EWRRundsteuerung ist nicht erlaubt.
WV 10 Anhang C: Version 2.0
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WV 2.3 C – 10.1/3
Ausgabe 2015
WV 2.0 - 016