§ 1 Vertragsschluss Für Verträge mit der Werbeagentur Convince gelten ausschließlich diese Geschä sbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschä sbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Angebote von der Werbeagentur Convince in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Werbeagentur Convince recherchiert und kalkuliert für ihre Arbeit sorgfäl g. Dafür benö gt die Werbeagentur manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 20 Tage an seinen Au rag gebunden. Sollte Convince nicht binnen 3 Tage nach Au ragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestä gung als erteilt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schri formklausel, bedürfen der Schri form. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzei gen Selbstbelieferung abhängig. § 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse Liefertermine oder- fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schri form. Ist für die Leistung von Convince die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von: a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden, b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder So waredefizite), soweit sie Convince nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, c) Problemen mit Produkten Dri er (z. B. So ware anderer EDV- Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend. Soweit Convince ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für Convince unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Convince keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beau ragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orien eren, § 2 Leistungsumfang Die Werbeagentur Convince bietet folgende Leistungen an: Web-De- ihre Gül gkeit. sign, Print Design, Prospekte, Broschüren, Kataloge, Plakate, Corporate Design, CD-ROM Produk on; Messeau ri , We bewerbsanalysen, § 5 Abnahme Marke nglösungen, Kundenbetreuungskozepte u.v.m. Der Kunde wird die Leistungen von Convince nach Maßgabe der von Werbeagentur Convince erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wün- Convince zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzügschen und Angaben des Kunden. Installa on, Einweisung und Schulung lich abnehmen, sobald Convince die Abnahmebereitscha mi eilt. gehören nur zu den Leistungspflichten von Convince, wenn dies ver- Die Leistungen von Convince gelten als abgenommen, wenn Convince einbart ist. Änderungs- und Erweiterungs-wünsche muss Convince nur die Abnahmebereitscha unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterberücksich gen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, bleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat um den Vertragszweck zu erreichen. a) und der Kunde darau in nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Con- ihm bei der geforderten sorgfäl gen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehvince zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann Con- ler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme vince dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stel- erklärt oder unter Angabe von nach Krä en zu detaillierenden Mängeln len. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen verweigert, Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit b) oder der Kunde die Dienstleistungen oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dri e zugänglich ins Netz stellt oder Convince damit beaufConvince schri lich darauf hingewiesen hat. Convince ist zu Teillieferungen berech gt. tragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von Convince erbrachten Leistungen beruht. Wird die Abnahmebereitscha nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeit§ 3 Preise und Zahlung Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus bzw. Ablieferung. Fest- punktes der Mi eilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise preise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. Bsp. von den Leistungen hä e Kenntnis nehmen müssen . aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. § 6 Mitwirkungspflicht Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Ver- Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte sandkosten, Installa on, Schulung und sons ge Nebenleistungen sind für die Dienstleistungen zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfüim Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung gung stellen. getroffen wurde. Soweit Convince dem Kunden Entwürfe unter Angabe einer angemesDas Honorar berechnet sich aus dem administra ven Aufwand (EURO senen Frist von 5 Arbeitstagen für die Prüfung auf Rich gkeit und Voll68,-/h) und dem krea ven Aufwand (EURO 98,-/h). Für die Beratung ständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe mit Ablauf der Frist als ge(Workshops) wird ein Stundensatz von EURO 119,- angesetzt. nehmigt, soweit Convince keine Korrekturaufforderung erhält. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthal- Sowie Fehler oder Beeinträch gungen der Funk onalität der Leistunten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehr- gen von Convince wie z.B. einer Website au reten, wird der Kunde aufwand infolge: Convince unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezia.) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form, fika on sowie Name und Telekommunika onsdaten (Telefon, E-Mail) b.) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistun- des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten. gen Dri er, c.) von Aufwand für Lizenzmanagement, Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur d.) in Au rag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtli- Fernwartung und Pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und chen Prüfungen sowie Schni stellen verantwortlich. e.) außerhalb der Geschä szeiten erbrachter Dienstleistungen. f.) die Ausarbeitung von Design-Vorschlägen Befindet sich der Kunde § 7 Nutzungsrechte mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von Convince räumt dem Kunden ein einfaches/ ausschließliches/ mit Aus8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Über- nahme der Verwenderin ausschließliches und (nicht) übertragbares schreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Nutzungsrecht ein. Erbringt Convince Leistungen zur Gestaltung der Der Kunde muss damit rechnen, dass Convince Zahlungen zunächst auf Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet wie Mahnkosten entstanden, so kann Convince Zahlungen des Kun- beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung den zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die der Leistungen von Convince. Hauptleistung anrechnen. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Convince über den Umfang Convince ist berech gt, für sämtliche Dienstleistungen eine Vorauszah- der Nutzung schri lich Auskun zu erteilen. lung in Höhe von der Häl e des Gesamtau ragswerts zu verlangen. Convince geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dri er belastet sind oder der Kunde über das für den Au rag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Convince nimmt für die Dienstleistungen auch Rechte Dri er (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Kondi onen, auf die Convince keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Convince wird sich in diesem Fall nach besten Krä en bemühen, ähnliches Material zu verwenden. Convince kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service- Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus- gehender Ausweis mit Rechten Dri er belasteter Bestandteile der Dienstleistungen erfolgt nicht. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Dienstleistung nutzen. Wird Convince vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde Convince zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, Convince über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzter der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Convince dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Convince z. B. durch Abmahnungen Dri er bekannt, so wird er Convince unverzüglich darüber informieren. § 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise Der Kunde räumt Convince das Recht ein, das Logo von Convince und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von Convince zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutz-vermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber. Convince behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsenta onszwecken zu verwenden, insbesondere die Dienstleistungen des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und elektronisch entsprechende Links zu setzen. § 9 Gewährleistung Web-Design Mangelha e Lieferungen oder Leistungen werden von Convince innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mi eilung des Kunden durch Convince ausgebessert oder ausgetauscht. Convince behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet. Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. Bsp. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6 Abs. 4) beachten. Unter ungüns gen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funk onsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträch gen. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen. Offensichtliche Mängel, die einem durchschni lichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der Werbeagentur Convince binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mi els eines eingeschriebenen Brief rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei Convince innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Krä en detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle). § 10 HaŌung Für Rechtsmängel und Garan en ha et Convince unbeschränkt. Die Ha ung nach dem Produktha ungsgesetz bleibt unberührt. Für leichte Fahrlässigkeit ha et Convince und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Ha ung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfergung von Sicherungskopien) eingetreten wäre. Convince ha et nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Ha ung nicht erfasst. § 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstalla on von So ware, aber auch die Veränderung der installierten So ware das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstalla on oder Veränderung der installierten So ware durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen. § 12 Datenschutz und Geheimhaltung Convince speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benö gten Daten des Kunden (z. Bsp. Adresse und Bankverbindung). Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberech gtem Zugriff schützen. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informa onen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. So ware betreffende Unterlagen wie Dokumenta onen und vor allem der Source-Code sind vor unberech gtem Zugriff zu schützen. Convince weist darauf hin, dass es nach dem derzei gen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfäl gungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen op schen oder akus schen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern. § 13 Kündigung Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 6 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schri lich gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wich gem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 – Nutzungsrechte – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann Convince fristlos kündigen. § 14 MiƩeilungen Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wegeübermi elten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bes mmungen an. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Für unverschlüsselt im Internet übermi elte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abges mmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung. Eine im Rahmen der vorstehenden Bes mmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Tex orm gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Tex orm dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schri licher Form verlangt werden. § 15 Schiedsklausel Ein Schiedsgericht entscheidet endgül g und bindend unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit über alle Strei gkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Strei gkeiten über seinen Bestand oder seine Beendigung. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und wird für jeden Strei all besonders gebildet, wobei jede Partei einen Schiedsrichter benennt. Diese beiden so ernannten Schiedsrichter wählen den Obmann. Ort des Schiedsverfahrens ist Lörrach Sitzungen des Schiedsgerichts können auch an anderen Orten, insbesondere am Sitz des Obmannes sta inden. Das Verfahren, das vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bes mmt wird, leitet der Obmann. Vor Erlass des Schiedsspruches sind die Parteien mündlich zu hören, es sei denn, sie verzichten beide schri lich auf eine mündliche Verhandlung. Das Schiedsgericht entscheidet nach geltendem materiellen Recht. Es entscheidet auch über die Kosten des Schiedsverfahrens in entsprechender Anwendung der §§ 91 ff. ZPO. Es bemüht sich in jedem Verfahrensstadium um eine gütliche Beilegung des Rechtstreits. Die Schiedsrichter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz. Das Oberlandesgericht Freiburg wird als zuständiges Gericht im Sinne des § 1062 ZPO vereinbart. § 16 Anwendbares Recht und Erfüllungsort Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Als Erfüllungsort für alle beidersei gen Leistungen aus dem Vertrag wird Lörrach vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Freiburg i.Brsg. vereinbart. § 17 Salvatorische Klausel Sollte eine Bes mmung dieser Allgemeinen Geschä sbedingungen nich g sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nich ge Bes mmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtscha lich am nächsten kommt.
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