Gamsblindheit beim Steinwild im Alpstein

Bau- und Umweltdepartement
Jagd- und Fischereiverwaltung
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Appenzell, 7. Oktober 2015
Medienmitteilung Jagd- und Fischereiverwaltung
Gamsblindheit beim Steinwild im Alpstein
Im Alpstein wurde beim Steinwild Gamsblindheit festgestellt. Die Krankheit ist hoch ansteckend
und steht im Zusammenhang mit der Alpschafhaltung.
Im Gebiet zwischen dem Hundstein und dem Altmann wurde beim Steinwild die Krankheit
Infektiöse Keratokonjunktivitis (IKK), im Volksmund bekannt als Gamsblindheit, festgestellt. Die
Gamsblindheit ist eine hochansteckende bakterielle Augenkrankheit, welche bei den betroffenen Tieren eine Entzündung der Hornhaut und der Bindehaut hervorruft. Der Krankheitsverlauf
ist in einer Wildtierpopulation weder behandelbar noch abschätzbar. Er kann jedoch bis zum
totalen und irreversiblen Verlust der Sehkraft führen. Dies ist dann der Fall, wenn es zu einer
Durchlöcherung der Hornhaut kommt. Dauerhaft erblindete Tiere sind nicht überlebensfähig; sie
verhungern oder stürzen ab.
Neue Epidemien beim Wild in einem bestimmten Raum entstehen höchstwahrscheinlich nur
dann, wenn der Erreger der Gamsblindheit aus einer Schafpopulation eingeführt wird. Um die
Wildtiere vor Krankheiten wie der Gamsblindheit zu schützen, ist die Jagdverwaltung interessiert bestimmte Gebiete schaffrei zu halten. Mit mehreren Alpgenossenschaften wurden deshalb Verträge zur Schaffreihaltung abgeschlossen und es fliessen jährlich finanzielle Mittel. Im
vergangenen Sommer wurden des Öfteren unbeaufsichtigte Schafe beobachtet, die sich über
mehrere Tage in fremden, eigentlich schaffreien Alpgebieten aufhielten. Im Zusammenhang mit
dem Auftreten der Gamsblindheit ist dies eine besonders unbefriedigende Situation.
Erkrankte Tiere sind daran zu erkennen, dass sie ins Leere oder im Kreis herum laufen, die
Vorderläufe anstossen und kein Furchtverhalten zeigen. Ein Hinweis für die Krankheit sind auch
verschmierte und/oder trübe Augen. Es ist wichtig, diese Tiere in Ruhe zu lassen, da sie bei
Fluchtversuchen abstürzen können. Bitte melden Sie entsprechende Beobachtungen (möglichst
mit Foto und Standortangaben) beim Wildhüter oder Jagdaufseher (Tel. 071 788 92 87).