150 Jahre Luzerner Kantonalbank Meine Bank? Die hat früher sogar eigenes Geld gedruckt von Stephan Kümin, Regionaldirektor der Luzerner Kantonalbank in Ebikon Am Anfang, das heisst am 16. Januar 1850 stand ein Dektret des Luzerner Grossen Rates, schon kurze Zeit später, genau am 6. Mai 1850 öffnete sie ihren ersten Schalter: die «Spar- und Leih-Cassa des Kantons Luzern», welche 150 Jahre später als «Luzerner Kantonalbank» nicht mehr aus dem Wirtschafts- und Gesellschaftsleben von Luzern wegzudenken ist. Heute kaum mehr vorstellbar ist, dass diese Bank zwischen 1876 und 1910 sogar eigene Banknoten druckte! Doch davon später mehr. Sparen und Vorsorge im Sinne der Selbsthilfe Die Gründer der Luzerner Kantonalbank verfolgten klare Ziele: Man wollte den kleinen und bescheidenen Leuten eine Gelegenheit bieten, den Ertrag ihrer Arbeit sicher und zinstragend anzulegen; auf diese Weise wollte man deren Sparsinn fördern und sie anhalten, im Sinne der Selbsthilfe für die Zeiten des Alters und der Not nach Möglichkeit vorzusorgen. Das Dekret sicherte daher die Annahme von Spareinlagen bis zu Mindestbeträgen von fünf Batzen zu und sah deren Verzinsung mit wenigstens 4 Prozent vor. 30 Den Wucher bekämpfen Andererseits bestimmte das Dekret, dass das zur Verfügung stehende Geld nur in Form von gedeckten Darlehen, in der Regel zum Zinssatz von 5 Prozent, ausgeliehen werden dürfe. Damit wollte man auch einen Beitrag zur Bekämpfung des Wuchers leisten. Gemäss Geschäftsreglement durfte ein Darlehen 2000 Franken nicht übersteigen und nur in besonderen Fällen konnte der Regierungsrat die Erhöhung bis auf 6000 Franken bewilligen. Neben den gedeckten Darlehen waren noch Bürgschaftsdarlehen zulässig, welche aber durch das Dekret für Schuldner und Bürgen auf 200 Franken begrenzt wurden. Der Grosse Rat wahrte sich ausdrücklich die Kompetenz, über eine allfällige Erweiterung der Geschäftszweige selbst zu beschliessen. Luzern als Agrarkanton Um diese Fakten im historischen Zusammenhang zu sehen, lohnt sich ein Blick auf den Kanton Luzern, wie er sich damals präsentierte: Im Jahre der KantonalbankGründung zählte der Kanton 132 843 Einwohner, davon waren jedoch nur 6420 Personen im Gewerbe (Handwerk und Kleinhandel) tätig. Die fast ausschliessliche Beschäftigung und Erwerbsquelle der Luzernerinnen und Luzerner waren der Ackerbau und die Viehzucht. Die Finanzlage des Kantons Luzern und der Gemeinden war bedenklich. Im Kanton machten die unterstützten Armen in den Jahren 1851 und 1852 je rund 16% der Wohnbevölkerung aus. Kantonalbanken: Damals wie heute ein echtes Bedürfnis Vor diesem Hintergrund erstaunt nicht, dass die Kantonalbank – damals wie heute – einem echten Bedürfnis von grossen Teilen der Luzerner Bevölkerung entsprach. Der ursprünglich gesetzte Rahmen genügte dem ständig wachsenden Geschäftsverkehr immer weniger. Aus diesem Grund wurde das entsprechende Gesetz im Jahr 1876 einer umfassenden Überarbeitung unterzogen. Diese Gesetzesrevision brachte der Bank eine erhebliche Erweiterung des Wirkungskreises. Neu konnte sie nun auch Noten ausgeben, Wechsel diskontieren und Darlehen ohne Realdeckung gewähren, letzteres jedoch unter Vorbehalt der regierungsrätlichen Genehmigung und nur an gut verwaltete Gemeinden und Genossenschaften für eine klar bestimmte Zeitdauer und mit jährlichen Amortisationsquoten. Wirtschaftskrise in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts Die 70er Jahre des 19. Jahrhunderts waren gekennzeichnet von wirtschaftlichen Problemen, die unter anderem auf Missernten zurückzuführen waren. Namentlich in der Stadt Luzern führte die seit 1872 andauernde und besonders ab 1876 erheblich verschärfte Depression zu Preiseinbrüchen von einem Drittel und mehr des früheren Verkehrswertes. Der Jahresbericht 1876 erwähnt die Zunahme des Geldbedarfes und die Klagen aus verschiedenen Landesgegenden über die Nichteinbringlichkeit von Forderungen, über Mangel an Verdienst, trotz Überhandnahme von Luxus und Genusssucht in bestimmten Kreisen der Gesellschaft. durch zwei Obligationenanleihen refinanziert wurde. Aus jener Zeit (1876) stammt ein Teil der hier abgebildeten Banknoten. Am 19. Mai 1882 bewilligte der Bundesrat der Spar- und Leihkasse des Kantons Luzern eine weitere Notenemission im Gesamtbetrag von 2 Millionen Franken, mit Garantie des Kantons Luzern. Diese Notenemission erforderte die Schaffung eines Dotationskapitals von 1 Million Franken, das erstmals in der Bilanz per 31. Dezember 1882 in Erscheinung trat. 1890: Die «Spar- und Leih-Cassa» ändert ihren Namen in «Kantonalbank» Am 30. Mai 1890 beschloss der Grosse Rat die Umwandlung des Firmennamens «Spar- und Leih-Cassa des Kantons Luzern» in «Luzerner Kantonalbank». Das entsprechende Gesetz trägt das Datum vom 8. März 1892. 1891 erteilte der Bundesrat die Bewilligung zur Erhöhung der Notenemission von 2 Millionen auf 4 Millionen Franken. Das Dotationskapital wurde parallel dazu von 1 Million auf 2 Millionen Franken erhöht. Am 1. Mai 1892 wurden dann Noten mit dem neuen Firmennamen «Luzerner Kantonalbank» ausgegeben. Auch in den späteren 90er Jahren veranlasste der Kanton die Luzerner Kantonalbank zu immer grösseren Notenemissionen. Erst im Jahre 1910 wurde das Notenemissionsrecht der Luzerner Kantonalbank abgeschafft. Quellen: «100 Jahre Luzerner Kantonalbank 1850-1950» von Heinrich Zust-Schmid; «Zur Geschichte des schweizerischen Papiergeldes» von Dr. Hans-Ulrich Völlmy Ausgabe von eigenen Banknoten Die Bereitstellung von Zahlungsmitteln war dringlich geworden. So erhielt die Spar- und Leih-Cassa Luzern nun auch die Kompetenz für die Ausgabe von Banknoten, vorerst in der Höhe von einer halben Million Franken, was Die abgebildeten Banknoten wurden der Redaktion der Rontaler-Brattig von der Schweizerischen Nationalbank zur Verfügung gestellt. 31 32 33
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