Meine Bank? Die hat früher sogar eigenes Geld

150 Jahre Luzerner Kantonalbank
Meine Bank? Die hat früher sogar eigenes
Geld gedruckt
von Stephan Kümin, Regionaldirektor der Luzerner Kantonalbank in Ebikon
Am Anfang, das heisst am 16. Januar 1850 stand ein
Dektret des Luzerner Grossen Rates, schon kurze Zeit später,
genau am 6. Mai 1850 öffnete sie ihren ersten Schalter:
die «Spar- und Leih-Cassa des Kantons Luzern», welche
150 Jahre später als «Luzerner Kantonalbank» nicht mehr
aus dem Wirtschafts- und Gesellschaftsleben von Luzern
wegzudenken ist. Heute kaum mehr vorstellbar ist, dass
diese Bank zwischen 1876 und 1910 sogar eigene Banknoten druckte! Doch davon später mehr.
Sparen und Vorsorge im Sinne der Selbsthilfe
Die Gründer der Luzerner Kantonalbank verfolgten klare
Ziele: Man wollte den kleinen und bescheidenen Leuten
eine Gelegenheit bieten, den Ertrag ihrer Arbeit sicher und
zinstragend anzulegen; auf diese Weise wollte man deren
Sparsinn fördern und sie anhalten, im Sinne der Selbsthilfe für die Zeiten des Alters und der Not nach Möglichkeit
vorzusorgen. Das Dekret sicherte daher die Annahme von
Spareinlagen bis zu Mindestbeträgen von fünf Batzen zu
und sah deren Verzinsung mit wenigstens 4 Prozent vor.
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Den Wucher bekämpfen
Andererseits bestimmte das Dekret, dass das zur Verfügung stehende Geld nur in Form von gedeckten Darlehen,
in der Regel zum Zinssatz von 5 Prozent, ausgeliehen
werden dürfe. Damit wollte man auch einen Beitrag
zur Bekämpfung des Wuchers leisten. Gemäss Geschäftsreglement durfte ein Darlehen 2000 Franken nicht übersteigen und nur in besonderen Fällen konnte der Regierungsrat die Erhöhung bis auf 6000 Franken bewilligen.
Neben den gedeckten Darlehen waren noch Bürgschaftsdarlehen zulässig, welche aber durch das Dekret für
Schuldner und Bürgen auf 200 Franken begrenzt wurden.
Der Grosse Rat wahrte sich ausdrücklich die Kompetenz,
über eine allfällige Erweiterung der Geschäftszweige
selbst zu beschliessen.
Luzern als Agrarkanton
Um diese Fakten im historischen Zusammenhang zu
sehen, lohnt sich ein Blick auf den Kanton Luzern, wie
er sich damals präsentierte: Im Jahre der KantonalbankGründung zählte der Kanton 132 843 Einwohner, davon
waren jedoch nur 6420 Personen im Gewerbe (Handwerk
und Kleinhandel) tätig. Die fast ausschliessliche Beschäftigung und Erwerbsquelle der Luzernerinnen und Luzerner
waren der Ackerbau und die Viehzucht. Die Finanzlage des
Kantons Luzern und der Gemeinden war bedenklich. Im
Kanton machten die unterstützten Armen in den Jahren
1851 und 1852 je rund 16% der Wohnbevölkerung aus.
Kantonalbanken:
Damals wie heute ein echtes Bedürfnis
Vor diesem Hintergrund erstaunt nicht, dass die Kantonalbank – damals wie heute – einem echten Bedürfnis von
grossen Teilen der Luzerner Bevölkerung entsprach. Der
ursprünglich gesetzte Rahmen genügte dem ständig
wachsenden Geschäftsverkehr immer weniger. Aus diesem Grund wurde das entsprechende Gesetz im Jahr 1876
einer umfassenden Überarbeitung unterzogen. Diese
Gesetzesrevision brachte der Bank eine erhebliche Erweiterung des Wirkungskreises. Neu konnte sie nun auch
Noten ausgeben, Wechsel diskontieren und Darlehen
ohne Realdeckung gewähren, letzteres jedoch unter
Vorbehalt der regierungsrätlichen Genehmigung und nur
an gut verwaltete Gemeinden und Genossenschaften
für eine klar bestimmte Zeitdauer und mit jährlichen
Amortisationsquoten.
Wirtschaftskrise in den 70er Jahren
des 19. Jahrhunderts
Die 70er Jahre des 19. Jahrhunderts waren gekennzeichnet von wirtschaftlichen Problemen, die unter anderem
auf Missernten zurückzuführen waren. Namentlich in der
Stadt Luzern führte die seit 1872 andauernde und besonders ab 1876 erheblich verschärfte Depression zu Preiseinbrüchen von einem Drittel und mehr des früheren
Verkehrswertes. Der Jahresbericht 1876 erwähnt die
Zunahme des Geldbedarfes und die Klagen aus verschiedenen Landesgegenden über die Nichteinbringlichkeit von
Forderungen, über Mangel an Verdienst, trotz Überhandnahme von Luxus und Genusssucht in bestimmten Kreisen
der Gesellschaft.
durch zwei Obligationenanleihen refinanziert wurde. Aus
jener Zeit (1876) stammt ein Teil der hier abgebildeten
Banknoten.
Am 19. Mai 1882 bewilligte der Bundesrat der Spar- und
Leihkasse des Kantons Luzern eine weitere Notenemission
im Gesamtbetrag von 2 Millionen Franken, mit Garantie
des Kantons Luzern. Diese Notenemission erforderte die
Schaffung eines Dotationskapitals von 1 Million Franken,
das erstmals in der Bilanz per 31. Dezember 1882 in Erscheinung trat.
1890: Die «Spar- und Leih-Cassa» ändert ihren
Namen in «Kantonalbank»
Am 30. Mai 1890 beschloss der Grosse Rat die Umwandlung des Firmennamens «Spar- und Leih-Cassa des Kantons Luzern» in «Luzerner Kantonalbank». Das entsprechende Gesetz trägt das Datum vom 8. März 1892.
1891 erteilte der Bundesrat die Bewilligung zur Erhöhung
der Notenemission von 2 Millionen auf 4 Millionen Franken. Das Dotationskapital wurde parallel dazu von 1 Million auf 2 Millionen Franken erhöht.
Am 1. Mai 1892 wurden dann Noten mit dem neuen Firmennamen «Luzerner Kantonalbank» ausgegeben. Auch in
den späteren 90er Jahren veranlasste der Kanton die
Luzerner Kantonalbank zu immer grösseren Notenemissionen. Erst im Jahre 1910 wurde das Notenemissionsrecht der Luzerner Kantonalbank abgeschafft.
Quellen:
«100 Jahre Luzerner Kantonalbank 1850-1950»
von Heinrich Zust-Schmid;
«Zur Geschichte des schweizerischen
Papiergeldes» von Dr. Hans-Ulrich Völlmy
Ausgabe von eigenen Banknoten
Die Bereitstellung von Zahlungsmitteln war dringlich geworden. So erhielt die Spar- und Leih-Cassa Luzern nun
auch die Kompetenz für die Ausgabe von Banknoten, vorerst in der Höhe von einer halben Million Franken, was
Die abgebildeten Banknoten wurden der Redaktion der Rontaler-Brattig
von der Schweizerischen Nationalbank zur Verfügung gestellt.
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