Förderprogramm Elektro-Mobilität Fahren ohne Gestank und die Welt retten? nn ich. Elektrisch fahren, Ökostrom tanken. Sie sparen, wir fördern. Allerhöchste Eisenbahn. Die Maschinenfabrik Flocken in Coburg hat 1888 das ersten Elektro-Auto Deutschlands gebaut. Nein, nicht 1988. 1888! Rund 130 Jahre später ist es höchste Zeit, dass möglichst viele Menschen auf einen klimaschonenden Antrieb umsteigen. Sparen Sie Geld beim Tanken, bei Reparatur und Wartung, bei der Kfz-Steuer und retten Sie die Welt. Viel Kraft, kaum Geräusche. Elektrisch Auto fahren ist so, wie Auto fahren sein sollte. Ohne Krach, ohne giftige Abgase und mit viel Spaß. Elektro-Roller und –Fahr räder verbrauchen noch viel weniger Strom und sind für viele Strecken genau richtig. Sagen Sie zum Krach leise Servus und profitieren Sie von unseren Förderungen. Förderungen für NaturStrom-Kunden: Elektro-Autos und Plug-In-Hybrid-Autos mit 500 Euro Elektro-Roller mit 200 Euro Elektro-Fahrräder mit 50 Euro Laden und sparen. Mit dem Aufbau einer flächendeckenden Lade-Infrastruktur in Karlsruhe unterstützen die Stadtwerke Karlsruhe die Zielsetzung der Bundesregierung bis 2020 rund eine Million Elektro-Fahrzeuge auf die Straße zu bringen. Bereits heute gibt es in Karlsruhe über 20 öffentliche Ladestationen. Jetzt 500 Euro Förderung sichern! Beim Warten sparen. Ein Elektro-Auto hat keine Zylinderkopfdichtung, keine Zündkerzen, keinen Luftfilter, keine Nockenwelle und so weiter und so weiter. Viele Teile sind von vorneherein gar nicht notwendig bei ElektroFahrzeugen. Teile, die gar nicht erst produziert werden müssen, nicht transportiert, nicht eingebaut und natürlich auch nicht bezahlt. Die geringeren Wartungs- und Reapraturkosten relativieren den im Moment noch höheren Anschaffungspreis. Antrag auf Förderung der Elektro-Mobilität Stadtwerke Karlsruhe GmbH Energieberatung 76127 Karlsruhe Elektro-Fahrrad Wird von den Stadtwerken Karlsruhe ausgefüllt Elektro-Roller VK-Nr. SAP Eingang Zeichen zu zahlender Betrag in Euro geprüft Elektro-Auto Bitte den Förderantrag vollständig und gut lesbar in Druck buchstaben ausfüllen. Zur Bearbeitung benötigen wir eine Rechnungskopie des Elektro-Fahrzeuges, bei Elektro-Autos außerdem noch eine Kopie des Fahrzeugscheins. Antragsteller Fahrzeugbeschreibung Name, Vorname Hersteller Firma Modell / Typ Straße, Hausnummer Fahrgestellnummer PLZ, Ort Kaufdatum Telefon, Fax E-Mail Nur bei Elektro-Fahrrad oder Elektro-Roller anzugeben: Bankverbindung des Antragstellers Kontoinhaber (falls abweichend vom Antragsteller) Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich alle Förderbedingungen in vollem Umfang zur Kenntnis genommen habe. IBAN BIC Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers 1. G egenstand der Förderung 5. Höhe des Förderbetrages Gefördert wird der Neukauf eines Elektro-Fahrrades, -Rollers, -Bikes (Elektro- Bei Elektro-Zweirädern wird der Förderbetrag als einmaliger Zuschuss Zweiräder) oder Elektro-Auto. Der Kauf von Gebrauchtfahrzeugen wird nicht auf das im Förderantrag angegebene Konto überwiesen. Er beträgt: gefördert. 50 Euro bei Elektro-Fahrrädern 200 Euro bei Elektro-Rollern 2. Antragsberechtigung Bei Elektro-Autos beträgt der Förderbetrag 500 Euro. Er wird über Das Förderprogramm gilt nur für Energiekunden der Stadtwerke Karlsruhe zwei Jahre aufgeteilt und in der Energieabrechnung für die zugehörige GmbH (nachfolgend SWK genannt), die zum Zeitpunkt der Antragstellung Verbrauchsstelle verrechnet. einen Stromliefervertrag NaturStrom abgeschlossen und ihren Wohn- oder Bei vorzeitiger Beendigung des Stromliefervertrages mit der SWK entfällt Firmensitz in Karlsruhe haben. Weitere Voraussetzung ist, dass der Strom- ein eventueller Förder-Restbetrag. Die Förderung beinhaltet jeweils die liefervertrag mit dem Energiekunden ab dem genannten Zeitraum für die gesetzliche Mehrwertsteuer. Dauer von 2 Jahren wirksam ist. 6. Rückzahlungsverpflichtung 3. V oraussetzung für die Förderung Der Förderbetrag ist vom Antragsteller unverzüglich zurückzuzahlen, Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. Über die An wenn die Förderung durch unrichtige oder unvollständige Angaben träge entscheidet die SWK auf Grundlage dieser Bedingungen und im Rahmen erwirkt wurde oder der verfügbaren Mittel. wenn das geförderte Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung an den Lieferanten zurückgegeben und der Kaufpreis erstattet wird. 4. Förderantrag Der SWK ist mit dem Förderantrag eine Kopie der quittierten Rechnung des 7. Verfahren Fachhändlers für das gekaufte Elektro-Zweirad vorzulegen. Der Rechnung Die Anträge werden durch die SWK in der Reihenfolge ihres Eingangs muss eindeutig zu entnehmen sein, dass es sich um ein förderfähiges Fahr- bearbeitet. zeug gemäß dieser Förderbedingungen handelt. Bei Elektro-Auto muss dem Antrag eine Kopie des Fahrzeugscheines beigefügt werden. Der SWK ist ein 8. S onstige Regelungen komplett ausgefüllter und unterschriebener Förderantrag (umseitiger Vor- Eine Haftung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH in Zusammenhang mit der druck) vorzulegen. Der Antragsteller (bei Elektro-Auto der Halter des Fahr- Förderung ist ausgeschlossen. Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH behält sich zeuges) bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben sowie vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich zu ändern alle Förderbedingungen in vollem Umfang zur Kenntnis genommen zu haben. (Überschreitung des Gesamtfördervolumens). Der Kunde erklärt sich einver- Die SWK ist berechtigt, durch eine Besichtigung des geförderten Fahrzeuges standen, dass die von ihm erhobenen Daten zur Werbung und zur Markt- das Einhalten der Förderbedingungen zu überprüfen. bzw. Meinungsforschung für eigene Zwecke durch die Stadtwerke Karlsruhe Der Förderantrag muss bis spätestens 3 Monate nach Kauf bzw. Zulassung verarbeitet und genutzt werden können. des Fahrzeuges gestellt werden. Bei Elektro-Auto muss der Antrag bis spätestens 3 Monate nach der Erstzulassung gestellt werden. Zu spät ein gehende Anträge finden keine Berücksichtigung. Was können wir für Sie tun? Energieberatung Kundencenter, Kaiserstraße 182, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721 599-2121 [email protected] Stadtwerke Karlsruhe GmbH Daxlander Staße 72 76185 Karlsruhe www.stadtwerke-karlsruhe.de Konzept und Realisation: Hübner & Sturk Werbeagentur, Bensheim Allgemeine Förderbedingungen Elektro-Mobilität
© Copyright 2024 ExpyDoc