Förderprogramm Elektromobilität

 Förderprogramm Elektro-Mobilität
Fahren
ohne
Gestank
und die
Welt
retten?
nn ich.
Elektrisch fahren, Ökostrom tanken.
Sie sparen, wir fördern.
Allerhöchste Eisenbahn. Die Maschinenfabrik Flocken
in Coburg hat 1888 das ersten Elektro-Auto Deutschlands gebaut. Nein, nicht 1988. 1888! Rund 130 Jahre
später ist es höchste Zeit, dass möglichst viele Menschen auf einen klimaschonenden Antrieb umsteigen.
Sparen Sie Geld beim Tanken, bei Reparatur und
Wartung, bei der Kfz-Steuer und retten Sie die Welt.
Viel Kraft, kaum Geräusche.
Elektrisch Auto fahren ist so, wie Auto fahren sein sollte. Ohne Krach, ohne giftige Abgase und mit viel Spaß. Elektro-Roller und –Fahr­
räder verbrauchen noch viel weniger Strom und sind für viele Strecken genau richtig. Sagen Sie zum Krach leise Servus und profitieren
Sie von unseren Förderungen.
Förderungen für NaturStrom-Kunden:
Elektro-Autos und Plug-In-Hybrid-Autos mit 500 Euro
Elektro-Roller mit 200 Euro
Elektro-Fahrräder mit 50 Euro
Laden und sparen.
Mit dem Aufbau einer flächendeckenden Lade-Infrastruktur in Karlsruhe unterstützen die Stadtwerke Karlsruhe die Zielsetzung der Bundesregierung bis
2020 rund eine Million Elektro-Fahrzeuge auf die Straße zu bringen. Bereits
heute gibt es in Karlsruhe über 20 öffentliche Ladestationen.
Jetzt 500 Euro Förderung sichern!
Beim Warten sparen.
Ein Elektro-Auto hat keine Zylinderkopfdichtung,
keine Zündkerzen, keinen Luftfilter, keine Nockenwelle und so weiter und so weiter. Viele Teile sind
von vorneherein gar nicht notwendig bei ElektroFahrzeugen. Teile, die gar nicht erst produziert
werden müssen, nicht transportiert, nicht eingebaut
und natürlich auch nicht bezahlt. Die geringeren
Wartungs- und Reapraturkosten relativieren den
im Moment noch höheren Anschaffungspreis.
Antrag auf Förderung
der Elektro-Mobilität
Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Energieberatung
76127 Karlsruhe
Elektro-Fahrrad
Wird von den Stadtwerken Karlsruhe ausgefüllt
Elektro-Roller
VK-Nr.
SAP
Eingang
Zeichen
zu zahlender Betrag in Euro
geprüft
Elektro-Auto
Bitte den Förderantrag vollständig und gut lesbar in Druck­­
buchstaben ausfüllen. Zur Bearbeitung benötigen wir eine
Rechnungskopie des Elektro-Fahr­zeuges, bei Elektro-Autos
außerdem noch eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Antragsteller
Fahrzeugbeschreibung
Name, Vorname
Hersteller
Firma
Modell / Typ
Straße, Hausnummer
Fahrgestellnummer
PLZ, Ort
Kaufdatum
Telefon, Fax
E-Mail
Nur bei Elektro-Fahrrad oder Elektro-Roller anzugeben:
Bankverbindung des Antragstellers
Kontoinhaber (falls abweichend vom Antragsteller)
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich alle Förderbedingungen in
vollem Umfang zur Kenntnis genommen habe.
IBAN
BIC
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
1. G
egenstand der Förderung
5. Höhe des Förderbetrages
Gefördert wird der Neukauf eines Elektro-Fahrrades, -Rollers, -Bikes (Elektro-­
Bei Elektro-Zweirädern wird der Förderbetrag als einmaliger Zuschuss
Zweiräder) oder Elektro-Auto. Der Kauf von Gebrauchtfahrzeugen wird nicht
auf das im Förderantrag angegebene Konto überwiesen. Er beträgt:
gefördert.
50 Euro bei Elektro-Fahrrädern
200 Euro bei Elektro-Rollern
2. Antragsberechtigung
Bei Elektro-Autos beträgt der Förderbetrag 500 Euro. Er wird über
Das Förderprogramm gilt nur für Energiekunden der Stadtwerke Karlsruhe
zwei Jahre aufgeteilt und in der Energieabrechnung für die zugehörige
GmbH (nachfolgend SWK genannt), die zum Zeitpunkt der Antragstellung
Verbrauchsstelle verrechnet.
einen Strom­liefervertrag NaturStrom abgeschlossen und ihren Wohn- oder
Bei vorzeitiger Beendigung des Stromliefervertrages mit der SWK entfällt
Firmensitz in Karlsruhe haben. Weitere Voraussetzung ist, dass der Strom-
ein eventueller Förder-Restbetrag. Die Förderung beinhaltet jeweils die
liefervertrag mit dem Energiekunden ab dem genannten Zeitraum für die
gesetzliche Mehrwertsteuer.
Dauer von 2 Jahren wirksam ist.
6. Rückzahlungsverpflichtung
3. V
oraussetzung für die Förderung
Der Förderbetrag ist vom Antragsteller unverzüglich zurückzuzahlen,
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. Über die An­
wenn die Förderung durch unrichtige oder unvollständige Angaben
träge entscheidet die SWK auf Grundlage dieser Bedingungen und im Rahmen
erwirkt wurde oder
der verfügbaren Mittel.
wenn das geförderte Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung
an den Lieferanten zurückgegeben und der Kaufpreis erstattet wird.
4. Förderantrag
Der SWK ist mit dem Förderantrag eine Kopie der quittierten Rechnung des
7. Verfahren
Fachhändlers für das gekaufte Elektro-Zweirad vorzulegen. Der Rechnung
Die Anträge werden durch die SWK in der Reihenfolge ihres Eingangs
muss eindeutig zu entnehmen sein, dass es sich um ein förderfähiges Fahr-
bearbeitet.
zeug gemäß dieser Förderbedingungen handelt. Bei Elektro-Auto muss dem
Antrag eine Kopie des Fahrzeugscheines beigefügt werden. Der SWK ist ein
8. S
onstige Regelungen
komplett ausgefüllter und unterschriebener Förderantrag (umseitiger Vor-
Eine Haftung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH in Zusammenhang mit der
druck) vor­zu­legen. Der Antragsteller (bei Elektro-Auto der Halter des Fahr-
Förderung ist ausgeschlossen. Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH behält sich
zeuges) bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben sowie
vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich zu ändern
alle Förder­bedingungen in vollem Umfang zur Kenntnis genommen zu haben.
(Überschreitung des Gesamtfördervolumens). Der Kunde erklärt sich einver-
Die SWK ist berechtigt, durch eine Besichtigung des geförderten Fahrzeuges
standen, dass die von ihm erhobenen Daten zur Werbung und zur Markt-
das Einhalten der Förderbedingungen zu überprüfen.
bzw. Meinungsforschung für eigene Zwecke durch die Stadtwerke Karlsruhe
Der Förderantrag muss bis spätestens 3 Monate nach Kauf bzw. Zulassung
verarbeitet und genutzt werden können.
des Fahrzeuges gestellt werden. Bei Elektro-Auto muss der Antrag bis
spätestens 3 Monate nach der Erstzulassung gestellt werden. Zu spät ein­
gehende Anträge finden keine Berücksichtigung.
Was können wir für Sie tun?
Energieberatung
Kundencenter, Kaiserstraße 182, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721 599-2121
[email protected]
Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Daxlander Staße 72 76185 Karlsruhe
www.stadtwerke-karlsruhe.de
Konzept und Realisation: Hübner & Sturk Werbeagentur, Bensheim
Allgemeine Förderbedingungen
Elektro-Mobilität