Stiften durch Testament und Erbschaft

Wissenswertes
Stiften spart Steuern
Noch ein gutes Motiv für Ihr Engagement:
Die steuerliche Abzugsfähigkeit hat sich in den
vergangenen Jahren deutlich erhöht.
Es ist ein angenehmes und tiefgehendes Gefühl, etwas
Besonderes für die Zukunft unserer Gesellschaft zu
tun. Unsere Stiftung wird Ihnen dieses Gefühl geben.
Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass sich Ihr
Engagement auch aus steuerlichen Gesichtspunkten
lohnt. Vor einiger Zeit hat der Gesetzgeber die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden deutlich besser gestellt. Diesen Vorteil können Sie im Rahmen unserer
Stiftung nutzen.
Stiften aus Mitteln einer Erbschaft oder
Schenkung
Für Vermögensgegenstände aus Erbschaften oder
Schenkungen, die binnen 24 Monaten nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer in eine gemeinnützige oder mildtätige
inländische Stiftung übertragen werden, erlischt die
Erbschaft-/Schenkungsteuer mit Wirkung für die
Vergangenheit. Das heißt, dass eine bereits geleistete
Erbschaftsteuer zurückzuerstatten wäre. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Zuwendung als Sonderausgabe
geltend gemacht wird.
Stiftung der Universität Bremen
(von links) Prof. Dr. Helge Bernd von Ahsen, Prof. Dr. Heiko Staroßom,
Prof. Dr. Gerold Wefer, Dr. Martin Mehrtens, Dr. Julie Smidt, Senator a.D. Manfred
Fluß, Prof. Dr. Bengt Beutler, Prof. Dr.-Ing. Bernd Scholz-Reiter
Stiftung der Universität Bremen
c/o Universität Bremen
Bibliothekstraße 1
28359 Bremen
Bankverbindung
Stiftung der Universität Bremen
IBAN DE46 2905 0101 0001 6125 14
Sparkasse Bremen
www.uni-bremen.de/stiftung
Ihre Ansprechpartner
Dr. Christina Jung
Fon 0421 218 - 60 33 6
christina.jung@
vw.uni-bremen.de
Derk H. Schönfeld (MBA)
Fon 0421 218 - 60 33 3
derk.schoenfeld@
vw.uni-bremen.de
Stiften durch Testament
und Erbschaft
Die Stiftung der Universität Bremen fördert den
wissenschaftlichen Nachwuchs, stärkt innovative
Forschungsprojekte und erschließt finanzielle
Ressourcen für Forschung und Lehre. Mit einer
testamentarisch beschlossenen Zustiftung oder
einer Treuhandstiftung unter dem Dach unserer
Stiftung unterstützen Sie diese Aufgaben dauerhaft und sicher.
Engagement über das Leben hinaus
Es gibt viele Möglichkeiten, Ihr Engagement für die
Universität Bremen dauerhaft und sicher zu bestimmen. Sie
können per Testament eine Zustiftung in den Vermögensstock der Stiftung vorsehen, Ihre eigene Treuhandstiftung
gründen oder bestimmen, dass die Erträge Ihres Nachlasses
zweckgebunden in einen Stiftungsfonds fließen, um z.B.
für ein Stipendium verwendet zu werden. Darüber hinaus
können Sie die Stiftung der Universität Bremen als Vermächtnisnehmerin oder (Mit-)Erbin einsetzen. In jedem
Zustiftung und Treuhandstiftung
Bei einer testamentarisch festgelegten Zustiftung wird das
Kapital Teil des Stiftungsstocks. Aus den Erträgen werden
für die Universität Bremen wichtige Projekte gefördert.
Eine zweckgebundene Zustiftung in einen Stiftungsfonds
oder eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Stiftung
der Universität Bremen sind sehr persönliche Wege, kluge
Köpfe unter Ihrem Namen zu fördern. Diese empfehlen
sich insbesondere dann, wenn es um höhere Summen geht
und Sie ein besonderes Themenfeld unterstützen möchten. Damit Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen
Verhältnis stehen, ist die Errichtung einer Treuhandstiftung ab einem Stiftungskapital von 100.000 Euro sinnvoll. Das Stiftungsvermögen wird von der Stiftung der
Universität Bremen als Sondervermögen verwaltet. Über
die Verwendung der Mittel entscheiden Sie oder ein von
Ihnen bestimmtes Kuratorium.
Gerne überlegen wir in einem persönlichen Gespräch mit
Ihnen, wie sich Ihre Wünsche und Vorstellungen am besten umsetzen lassen.
Zustiftung
Zweckgebunden in
einen Stiftungsfonds
In den Vermögensstock
Stiftung der
Universität Bemen
weitere Treuhandstiftung
Ihr Lebenswerk
in guten Händen
Fall wird Ihrer Persönlichkeit in Zukunft gedacht. Sie
wissen Ihr Lebenswerk auch über die kommenden Generationen in guten Händen.
Ihre Treuhandstiftung
Stiften durch Testament und Erbschaft
Universität Bremen
Zustiftung, Stiftungsfonds oder Ihre eigene Stiftung – Sie haben die Wahl.
Exzellent für unsere Region
Die Universität Bremen gehört zu den elf deutschen
Exzellenzuniversitäten. Sie ist stark in der Forschung.
Engagiert in der Lehre. Interkulturell und international.
Ambitioniert und agil. Weltweit geschätzt. Sie pflegt
intensiven Austausch mit Wissenschaft, Wirtschaft und
Kultur der Region. Sie stellt sich den Herausforderungen
unserer Zeit. Und sie ist geistige Heimat für Generationen von jungen Menschen, die hier mit Enthusiasmus
studieren. Ihrer Unterstützung würdig.