05 - 2015 - ssc

AMTLICHE MITTEILUNGEN
Geschäftszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Anschrift
07:30 – 16:30 Uhr
09:00 – 18:00 Uhr
07:30 – 15:30 Uhr
09:00 – 18:00 Uhr
07:30 – 14:00 Uhr
Friedrich-Ebert-Straße 62
39114 Magdeburg
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Internet:
Nr. 05
2015
Ehrungen:
Das Präsidium des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt
verlieh die
Ehrennadel des FSA in Gold an
Peter Kos – LSG Kütten
Jubiläum:
Seinen 75. Geburtstag begeht am 14.06.2015
Sportkamerad
Richard
Stoy
–
Mitglied
des
Verbandsjugendsportgerichtes
Seinen 60. Geburtstag begeht am 27.06.2015
Sportkamerad Fritz Franke – Staffelleiter Landesliga
Junioren
Der Fußballverband Sachsen-Anhalt gratuliert
herzlich und wünscht für die Zukunft alles Gute.
0391 85028-0
0391 85028-99
[email protected]
www.fsa-online.de
sehr
Neue Änderungen in den Ordnungen des
FSA zum 01.07.2015 wurden beschlossen
Der Vorstand des FSA hat in seiner Sitzung am
24./25.04.2015 folgende Änderungen in den Ordnungen
des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt beschlossen,
welche zum 01.07.2015 gültig werden (Änderungen in fett
und kursiv gedruckt):
Spielordnung des FSA
§ 4 Spielerlaubnis – Spielerpass
Ziffer 1 e)
Ausländern und Spielern, die aus dem Ausland kommen.
Ihnen darf eine Spielerlaubnis für den Seniorenbereich
sowie den Juniorenbereich ab 10 Jahre nur mit
Zustimmung des Nationalverbandes bzw. unter Beachtung
der FIFA-Bestimmungen erteilt werden.
Seite: 1
§ 4 Spielerlaubnis – Spielerpass
Ziffer 2 e)
Die Mitgliedsverbände des DFB sind verpflichtet, sämtliche
Spielberechtigungszeiten
der
Spieler
in
ihrem
Verbandsbereich zu erfassen. Für die Festlegung der
Entschädigungen für einen Berufsspieler unter 23 Jahren
bei einem internationalen Vereinswechsel ist bei der
Erfassung der Spielberechtigungszeiten folgendes zu
beachten:
Auf einem Dokument, das dem aufnehmenden
Nationalverband zur Verfügung zu stellen ist, müssen die
Spielberechtigungszeiten aller Vereine vermerkt sein, für
die der Spieler seit der Spielzeit seines 10. Geburtstages
gespielt hat……
§ 4 Spielerlaubnis – Spielerpass
Ziffer 2 a)
Die Spielberechtigung wird grundsätzlich durch Vorlage
des Spielerpasses nachgewiesen. Ersatzweise kann der
Nachweis
der
Spielberechtigung
bei
fehlendem
Spielerpass auch in Form eines Ausdrucks aus der
zentralen Passdatenbank des DFBnet oder durch eine
Online-Überprüfung geführt werden. Die Identität des
Spielers soll bei einem fehlenden Spielerpass über einen
gültigen
Lichtbildausweis
nachgewiesen
werden.
Voraussetzung für die Spielberechtigung für Spielklassen,
in denen der elektronische Spielbericht zum Einsatz
kommt, ist außerdem, dass die Spieler/-innen auf einer
vom
zuständigen
Staffelleiter
bestätigten
Spielberechtigungsliste
aufgeführt
sind.
Die Spielberechtigungsliste hat der Verein bis zum
Beginn der Meisterschaftsspiele im DFBnet, mit seiner
Vereinskennung zu erstellen und dies dem Staffelleiter
anzuzeigen. Dieser prüft sodann die erstellte
Spielberechtigungsliste. Im Anschluss wird die
Spielberechtigungsliste vom Staffelleiter fixiert und
somit bestätigt. Nachträge und Veränderungen sind der
zuständigen spielleitenden Stelle rechtzeitig vor dem
beabsichtigten Einsatz des Spielers schriftlich oder per
elektronische Nachricht zu melden.
während des Spieljahres den Verein, wird er für den
aufnehmenden Verein erst im darauf folgenden Spieljahr
für die Erfüllung der Spielordnung wirksam. Als
einsatzfähiger Schiedsrichter kann nur anerkannt werden,
der die zugewiesenen angesetzten Spiele für den KFV
oder soweit er auf Verbands-, Regional- oder
Bundesebene aktiv ist, für den FSA erbringt in dem sein
Verein auch mit seinen Mannschaften aktiv ist.
§ 6 Spielerlaubnis beim Vereinswechsel von Amateuren
Ziffer 1, Absatz 3)
Geht einem Verein eine Abmeldung per Einschreiben zu,
so ist er verpflichtet, dem Spieler, oder dem neuen Verein
oder dem FSA den Spielerpass mit dem Vermerk über die
Freigabe oder Nicht-Freigabe innerhalb von 14 Tagen ab
dem Tag der Abmeldung gegen Empfangsbescheinigung
auszuhändigen oder per Einschreiben zuzusenden. Es gilt
das Datum des Poststempels. Auf dem Spielerpass muss
der Verein auch den Tag der Abmeldung und den Termin
des letzten Spiels vermerken. Eine fehlende Eintragung
auf dem Spielerpass gilt als Zustimmung des
abgebenden Vereins.
§ 23 Spielabbruch, Nichtantreten und Ausscheiden von
Mannschaften
Ziffer 6 letzter Satz
….
Im Falle der verspäteten Erklärung ist von einem
Zurückziehen im Sinne der Ziffer 5 auszugehen.
§ 32 Spielkleidung und Werbung
Ziffer 7
Die Genehmigung muss beim für den jeweiligen
Wettbewerb zuständigen DFB-Mitglieds verband beantragt
werden. Genehmigungen für die Mannschaften im FSABereich müssen in der Geschäftsstelle des FSA beantragt
werden. Hierfür sind entsprechende Vordrucke zu
verwenden.
Die Anträge sind mit dem Vordruck, in einfacher
Ausfertigung, einzureichen.
Die Gebühr ist verfallen, wenn dieser Antrag
zurückgewiesen wird. Die KFV/SFV treffen für ihre
Verantwortungsbereiche analoge Festlegungen
Schiedsrichterordnung des FSA
§ 4 Meldung, Ausbildung, Anerkennung
Ziffer 4
Für die Anerkennung als Schiedsrichter ist die Vollendung
des 12. Lebensjahres erforderlich, soweit § 12 nichts
anderes bestimmt.
§ 12 Jung-Schiedsrichter
1) Für Jung-Schiedsrichter gelten die Bestimmungen
dieser Ordnung entsprechend, sofern nachstehend nichts
anderes festgelegt ist.
2) Jung-Schiedsrichter ist, wer das 12. Lebensjahr
vollendet hat, aber noch nicht 16 Jahre alt ist. Ein
Schiedsrichter kann auch bis zum 18. Lebensjahr JungSchiedsrichter bleiben. Minderjährige Bewerber bedürfen
des Einverständnisses ihres gesetzlichen Vertreters.
3) Der Einsatz von Jung-Schiedsrichtern erfolgt als
Schiedsrichter bei Juniorenspielen und bei Nachweis
der Befähigung und Festlegung durch den
Kreisschiedsrichterausschuss auch als Assistent im
Erwachsenenspielbetrieb.
Ein
Einsatz
als
Schiedsrichter im Männer- und Frauenbereich ist
grundsätzlich ab der Vollendung des 16. Lebensjahres
zulässig. Hierfür ist zusätzlich die schriftliche
Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
vorzulegen.
4) In Ausnahmefällen ist ein Einsatz für Schiedsrichter,
die noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, im
Männer- und Frauenbereich möglich. Dazu bedarf es
eines empfehlenden Beschlusses des zuständigen
Schiedsrichterausschusses und der schriftlichen
Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters.
5)
Jung-Schiedsrichter
sind
von
erfahrenen
Schiedsrichtern (Paten) zu betreuen und bei ihren ersten
Spielen zu begleiten.
6) Jung-Schiedsrichter sollten nach Möglichkeit zur
Fortbildung in besonderen Gruppen zusammengefasst
werden, die durch Beauftragte des zuständigen
Schiedsrichterausschusses geleitet werden.
7) Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden die JungSchiedsrichter ohne besondere Prüfung von den
zuständigen Schiedsrichterausschüssen als Schiedsrichter
übernommen.
§
5
Spielberechtigung
von
Spielern
innerhalb
verschiedener Mannschaften eines Vereins/Abteilung
Ziffer 6
……..
Spieler höherklassiger Mannschaften in diesem Sinne sind
Spieler, die mindestens 50 Prozent der Pflichtspiele des
laufenden Spieljahres in höherklassigen Mannschaften
zum Einsatz kamen. Diese Regelung gilt ab dem dritten
Spieltag, wobei die Einsätze der betroffenen Spieler ab
dem ersten durchgeführten Pflichtspiel der laufenden
Spielserie als Berechnungsgrundlage dienen.
§ 13 Spielbetrieb
Ziffer 6
Jeder Verein hat für jede Männer- und Frauenmannschaft
sowie Alt-Herren-Mannschaft, die im Punktspielbetrieb
eingeordnet sind sowie die erste A- und BJuniorenmannschaft je einen einsatzfähigen Schiedsrichter
zu stellen. Die Zahl erhöht sich auf drei Schiedsrichter für
alle Männermannschaften, die ab der Landesklasse
aufwärts spielen. Bei Neugründungen von A- und BJuniorenmannschaften muss im ersten Spieljahr kein
Schiedsrichter gestellt werden.
Bei
Spielgemeinschaften
im
Männerund
Nachwuchsbereich (A- und B-Junioren) muss vor Beginn
des Spieljahres dem KFV mitgeteilt werden, welcher
Verein der Spielgemeinschaft einen Schiedsrichter für
diese Spielgemeinschaft stellt. Für das erste Jahr gilt die
Regelung des Satzes 3. Sollte eine Mannschaft einer
Spielgemeinschaft im Nachwuchsbereich im Vorjahr eine
eigene Nachwuchsmannschaft oder in eine andere
Spielgemeinschaft aktiv gewesen sein, gilt die Regelung
des Satzes 3 nicht. Sollte keine Mitteilung erfolgen, muss
der federführende Verein einen Schiedsrichter für diese
Spielgemeinschaft stellen.
Als einsatzfähige Schiedsrichter werden Sportkameraden
anerkannt, die im laufenden Spieljahr mindestens 15 durch
den
zuständigen
Schiedsrichterausschuss/Ansetzer
angesetzte Pflichtspiele angesetzte Einsätze als
Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistent oder Beobachter
wahrgenommen haben. Wechselt ein Schiedsrichter
Jugendordnung des FSA
§ 5 Spielerpass
1. Für alle Junioren/Juniorinnen, die am Pflichtspielbetrieb
teilnehmen, ist von ihrem Verein ein Antrag auf
Spielerlaubnis entsprechend § 4 der Spielordnung des
FSA zu stellen. Dieser Antrag ist bei Minderjährigen auch
von den Sorgeberechtigten zu unterschreiben.
Seite: 2
1.1. Die Jahrgänge der G-Junioren/Juniorinnen und
jünger benötigen für den Pflichtspielbetrieb in ihrer
Altersklasse keinen Spielerpass. Hier ist die Vorlage
eines amtlichen Dokumentes (Kopie Geburtsurkunde)
ausreichend.
Ziffern 2 – 3 bleiben
zulässig ist. Wird ein Mitglied nicht von seinem Vorstand
vertreten, so ist die Ausübung durch den Vertreter
ausschließlich durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
zulässig.
Diese
ist
zugleich
mit
der
Rechtsbehelfseinlegung vorzulegen. Das Gericht kann
die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht verlangen.
§ 17 Auswahlspiele des DFB, FSA und KFV
Neu Ziffer 5
Die vorfolgend genannten Punkte gelten auch für die
Fußball-Landesauswahl
des
Behindertenund
Rehabilitations-Sportverbandes
Sachsen-Anhalt
(BSSA)
§ 21 Fristen, Rechtsmittelbelehrung und Wiedereinsetzung
Ziffer 4 letzter Satz
…..
Bei fehlender oder fehlerhafter unvollständiger
Rechtsmittelbelehrung läuft die Frist für die Einlegung des
Rechtsmittels erst nach einem Monat ab.
§ 15 Spielzeit, Verlängerung und Wechselspieler
Ziffern 1 – 2 bleiben
Ergänzung in Ziffer 3
3. Ein Verein kann vor Beginn des Spieles bis zu 7
Auswechselspieler
nominieren,
die
auf
dem
Spielberichtsbogen vor dem Spiel zur Eintragung kommen
müssen. Für den Einsatz dieser Spieler trägt der Verein
selbst die Verantwortung. Von diesen können in allen
Altersklassen bis 4 Spieler eingewechselt werden. Bei den
A-Junioren/B-Juniorinnen und jüngeren Altersklassen
ist nur im Punktspielbetrieb (bis maximal Landesliga)
ein mehrmaliges Ein- und Auswechseln bei
Spielunterbrechung
gestattet.
Bei
Spielen
auf
Kreisebene der Altersklassen D-Junioren und jünger,
haben die KFV/SFV in ihren Ausführungsbestimmungen
über die Anzahl der Auswechselspieler zu entscheiden.
Für Fußballspiele in der Halle gelten die Vorschriften des
DFB und die Rahmenrichtlinie des NOFV sowie die
entsprechenden Ausschreibungen des Veranstalters.
Rahmenterminpläne des
Frauen und Junioren
FSA –
Beiliegend
zur
Information
Rahmenterminpläne beigefügt.
sind
die
Herren,
obigen
Der Ausschuss Freizeit- und Breitensport
des FSA informiert:
Die Sommerevents 2015 im Ü-Spielbetrieb und BeachSoccer rücken immer näher. Die eine oder andere
Mannschaft hat sich für den einen oder anderen
Wettbewerb bereits angemeldet. Hier ein Überblick und die
Meldetermine:
9. Landesmeisterschaft Ü 40 (Großfeld) in der
Bernburger Sparkassen-Arena am Samstag, 27. Juni, ab
10 Uhr
§ 6 Besondere Regelungen für die Spielerlaubnis von
Junioren
Ziffer 1 – 3.5 bleiben
Ziffer 3.6 neu
Eine landesübergreifende Gastspielgenehmigung darf
nur erteilt werden, wenn der Antrag einschließlich der
erforderlichen Zustimmungen bis zum 31.03. des
laufenden Spieljahres beim FSA eingeht.
Antrag:
- Zustimmung beider Vereine
- Zustimmung beider Verbandsjugendausschüsse
- Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen
Vertreters
Bisher angemeldet:
SV 1889 Altenweddingen (KFV Börde)
TV Askania Bernburg (KFV Salzland/Titelverteidiger)
Polizei SV Magdeburg (SFV Magdeburg)
Turbine Halle (SFV Halle)
Meldeschluss 13. Juni 2015 – Danach besteht nur noch
die Möglichkeit, wenn Startplätze frei sind.
Der Ü 40 LM, bei Verzicht der Nächstplatzierte, nimmt an
den NOFV-Meisterschaften am 8. August in Braunsbedra
teil.
Ziffer 3.7 neu
Eine
Gastspielgenehmigung
kann
auch
bei
Junioren/Juniorinnen
mit
wechselnden
Aufenthaltsorten unter folgenden Voraussetzungen
erteilt werden (z. B. wegen getrennt lebender Eltern,
Schüler in Internaten, Auszubildenden):
- Entfernung Stammverein zum Gastverein der
maximal bis zur Landesliga am Spielbetrieb
teilnimmt, mindestens 50 Kilometer
- Einverständniserklärung beider Elternteile
- Zustimmung beider Verbandsjugendausschüsse
- Bestätigung der Ausbildungsstätte (Schule, Internat,
Berufsschule)
3. Landesmeisterschaft Ü 50 (Kleinfeld) im Dessauer
Paul-Greifzu-Stadion am Samstag, 4. Juli, ab 10 Uhr
Bisher angemeldet:
SV Germania Wernigerode (KFV Harz)
TSV 1894 Mosigkau (KFV Anhalt)
Polizei SV Magdeburg (SFV Magdeburg)
Meldeschluss am 20. Juni 2015 - Danach besteht nur noch
die Möglichkeit, wenn Startplätze frei sind
Der Ü 50 LM, bei Verzicht der Nächstplatzierte, nimmt an
den NOFV-Meisterschaften am 15. August in Weimar teil.
3. Landesmeisterschaft Ü 60 (Kleinfeld) in Wernigerode,
Sportplatz Kohlgarten (eventuell Kunstrasen) am Samstag,
5. September, ab 10 Uhr
Rechts- und Verfahrensordnung des FSA
§ 13 Rechtsbehelf
Ziffer 2
Zur Ausübung eines Rechtsbehelfes ist jedes Mitglied,
welches von seinem Vorstand im Sinne § 26 BGB
vertreten wird, berechtigt. Dessen Mitglieder sind zur
Ausübung berechtigt, wenn dies nach dieser Ordnung
Bisher gemeldet:
SV Germania Wernigerode (KFV Harz)
Spielgemeinschaft Salzland (KFV Salzland)
Seite: 3
Meldeschluss am 1. Juli 2015 – Bleibt es bis dahin bei den
zwei Meldungen, wird zwischen beiden Mannschaften der
LM in Hin- und Rückspiel ausgetragen.
Alle Ausschreibungen und Turnierbestimmungen auf
der FSA-Homepage – Link Freizeit- und Breitensport
unter Veranstaltungen
1. LandesBestenErmittlung im Beach-Soccer
Termine Sonntag, 28. Juni, ab 10 Uhr oder Sonntag, 19.
Juli, ab 10 Uhr jeweils in Barby (bei Schönebeck),
Kiesschacht,
Sportanlage
der
Beach-Volleyballer
Pädagogik Schönebeck
Offen für Vereins- und Freizeitmannschaften. Eine
Spielberechtigung ist nicht notwendig. Die Sieger und
Zweitplatzierten der Turniere können sich in einer
Endrunde am Samstag, 25. Juli für die NOFV-SoccerBeach-Meisterschaft am 8./9. August in Zinnowitz
qualifizieren.
Meldeschluss jeweils eine Woche vor dem Turniertermin.
Danach sind nur noch bei freien Plätzen Anmeldungen
möglich.
Argumente für eine Teilnahme an der Fun-Sportart
„Beach-Soccer“






Teambildende Maßnahme
Sportevent gemeinsam mit Familie: Vati/Mutti
spielt Beach-Soccer, Mutti/Vati und Kind(er)
feuern Vati/Mutti an, anschließend geht die ganze
Familie baden oder beschäftigt sich mit anderen
Familienfreizeitmaßnahmen
Trainingseinheit für Vereinsmannschaften
(Kondition, Koordination)
Abwechslung in der Saisonvorbereitung, gerade
wenn es warm ist
Einfach Spaß haben
und eventuell Erfolg?
Die Ausschreibungen auf der FSA-Homepage – Link
Freizeit- und Breitensport unter Beach-Soccer
Der KFV Anhalt trauert
Der Kreisfachverband Anhalt trauert um Norbert Schulz,
ehemaliger
Spielausschuss-Vorsitzender
und
Ehrenmitglied des KFV.
Erinnerung
Meldung
zum
Anschriftenverzeichnis
FSA-KOMPAKT
2015/16
Für Vereine, die auf Landesebene spielen oder aufsteigen,
möchten wir hiermit freundlichst – falls noch nicht erfolgt –
an die Abgabe des beiliegenden Meldebogens bis
spätestens 15.06.2015 erinnern. Vielen Dank!
Seite: 4