AMTLICHE MITTEILUNGEN Geschäftszeiten Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Anschrift 07:30 – 16:30 Uhr 09:00 – 18:00 Uhr 07:30 – 15:30 Uhr 09:00 – 18:00 Uhr 07:30 – 14:00 Uhr Friedrich-Ebert-Straße 62 39114 Magdeburg Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: Nr. 05 2015 Ehrungen: Das Präsidium des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt verlieh die Ehrennadel des FSA in Gold an Peter Kos – LSG Kütten Jubiläum: Seinen 75. Geburtstag begeht am 14.06.2015 Sportkamerad Richard Stoy – Mitglied des Verbandsjugendsportgerichtes Seinen 60. Geburtstag begeht am 27.06.2015 Sportkamerad Fritz Franke – Staffelleiter Landesliga Junioren Der Fußballverband Sachsen-Anhalt gratuliert herzlich und wünscht für die Zukunft alles Gute. 0391 85028-0 0391 85028-99 [email protected] www.fsa-online.de sehr Neue Änderungen in den Ordnungen des FSA zum 01.07.2015 wurden beschlossen Der Vorstand des FSA hat in seiner Sitzung am 24./25.04.2015 folgende Änderungen in den Ordnungen des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt beschlossen, welche zum 01.07.2015 gültig werden (Änderungen in fett und kursiv gedruckt): Spielordnung des FSA § 4 Spielerlaubnis – Spielerpass Ziffer 1 e) Ausländern und Spielern, die aus dem Ausland kommen. Ihnen darf eine Spielerlaubnis für den Seniorenbereich sowie den Juniorenbereich ab 10 Jahre nur mit Zustimmung des Nationalverbandes bzw. unter Beachtung der FIFA-Bestimmungen erteilt werden. Seite: 1 § 4 Spielerlaubnis – Spielerpass Ziffer 2 e) Die Mitgliedsverbände des DFB sind verpflichtet, sämtliche Spielberechtigungszeiten der Spieler in ihrem Verbandsbereich zu erfassen. Für die Festlegung der Entschädigungen für einen Berufsspieler unter 23 Jahren bei einem internationalen Vereinswechsel ist bei der Erfassung der Spielberechtigungszeiten folgendes zu beachten: Auf einem Dokument, das dem aufnehmenden Nationalverband zur Verfügung zu stellen ist, müssen die Spielberechtigungszeiten aller Vereine vermerkt sein, für die der Spieler seit der Spielzeit seines 10. Geburtstages gespielt hat…… § 4 Spielerlaubnis – Spielerpass Ziffer 2 a) Die Spielberechtigung wird grundsätzlich durch Vorlage des Spielerpasses nachgewiesen. Ersatzweise kann der Nachweis der Spielberechtigung bei fehlendem Spielerpass auch in Form eines Ausdrucks aus der zentralen Passdatenbank des DFBnet oder durch eine Online-Überprüfung geführt werden. Die Identität des Spielers soll bei einem fehlenden Spielerpass über einen gültigen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Voraussetzung für die Spielberechtigung für Spielklassen, in denen der elektronische Spielbericht zum Einsatz kommt, ist außerdem, dass die Spieler/-innen auf einer vom zuständigen Staffelleiter bestätigten Spielberechtigungsliste aufgeführt sind. Die Spielberechtigungsliste hat der Verein bis zum Beginn der Meisterschaftsspiele im DFBnet, mit seiner Vereinskennung zu erstellen und dies dem Staffelleiter anzuzeigen. Dieser prüft sodann die erstellte Spielberechtigungsliste. Im Anschluss wird die Spielberechtigungsliste vom Staffelleiter fixiert und somit bestätigt. Nachträge und Veränderungen sind der zuständigen spielleitenden Stelle rechtzeitig vor dem beabsichtigten Einsatz des Spielers schriftlich oder per elektronische Nachricht zu melden. während des Spieljahres den Verein, wird er für den aufnehmenden Verein erst im darauf folgenden Spieljahr für die Erfüllung der Spielordnung wirksam. Als einsatzfähiger Schiedsrichter kann nur anerkannt werden, der die zugewiesenen angesetzten Spiele für den KFV oder soweit er auf Verbands-, Regional- oder Bundesebene aktiv ist, für den FSA erbringt in dem sein Verein auch mit seinen Mannschaften aktiv ist. § 6 Spielerlaubnis beim Vereinswechsel von Amateuren Ziffer 1, Absatz 3) Geht einem Verein eine Abmeldung per Einschreiben zu, so ist er verpflichtet, dem Spieler, oder dem neuen Verein oder dem FSA den Spielerpass mit dem Vermerk über die Freigabe oder Nicht-Freigabe innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen oder per Einschreiben zuzusenden. Es gilt das Datum des Poststempels. Auf dem Spielerpass muss der Verein auch den Tag der Abmeldung und den Termin des letzten Spiels vermerken. Eine fehlende Eintragung auf dem Spielerpass gilt als Zustimmung des abgebenden Vereins. § 23 Spielabbruch, Nichtantreten und Ausscheiden von Mannschaften Ziffer 6 letzter Satz …. Im Falle der verspäteten Erklärung ist von einem Zurückziehen im Sinne der Ziffer 5 auszugehen. § 32 Spielkleidung und Werbung Ziffer 7 Die Genehmigung muss beim für den jeweiligen Wettbewerb zuständigen DFB-Mitglieds verband beantragt werden. Genehmigungen für die Mannschaften im FSABereich müssen in der Geschäftsstelle des FSA beantragt werden. Hierfür sind entsprechende Vordrucke zu verwenden. Die Anträge sind mit dem Vordruck, in einfacher Ausfertigung, einzureichen. Die Gebühr ist verfallen, wenn dieser Antrag zurückgewiesen wird. Die KFV/SFV treffen für ihre Verantwortungsbereiche analoge Festlegungen Schiedsrichterordnung des FSA § 4 Meldung, Ausbildung, Anerkennung Ziffer 4 Für die Anerkennung als Schiedsrichter ist die Vollendung des 12. Lebensjahres erforderlich, soweit § 12 nichts anderes bestimmt. § 12 Jung-Schiedsrichter 1) Für Jung-Schiedsrichter gelten die Bestimmungen dieser Ordnung entsprechend, sofern nachstehend nichts anderes festgelegt ist. 2) Jung-Schiedsrichter ist, wer das 12. Lebensjahr vollendet hat, aber noch nicht 16 Jahre alt ist. Ein Schiedsrichter kann auch bis zum 18. Lebensjahr JungSchiedsrichter bleiben. Minderjährige Bewerber bedürfen des Einverständnisses ihres gesetzlichen Vertreters. 3) Der Einsatz von Jung-Schiedsrichtern erfolgt als Schiedsrichter bei Juniorenspielen und bei Nachweis der Befähigung und Festlegung durch den Kreisschiedsrichterausschuss auch als Assistent im Erwachsenenspielbetrieb. Ein Einsatz als Schiedsrichter im Männer- und Frauenbereich ist grundsätzlich ab der Vollendung des 16. Lebensjahres zulässig. Hierfür ist zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen. 4) In Ausnahmefällen ist ein Einsatz für Schiedsrichter, die noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, im Männer- und Frauenbereich möglich. Dazu bedarf es eines empfehlenden Beschlusses des zuständigen Schiedsrichterausschusses und der schriftlichen Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters. 5) Jung-Schiedsrichter sind von erfahrenen Schiedsrichtern (Paten) zu betreuen und bei ihren ersten Spielen zu begleiten. 6) Jung-Schiedsrichter sollten nach Möglichkeit zur Fortbildung in besonderen Gruppen zusammengefasst werden, die durch Beauftragte des zuständigen Schiedsrichterausschusses geleitet werden. 7) Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden die JungSchiedsrichter ohne besondere Prüfung von den zuständigen Schiedsrichterausschüssen als Schiedsrichter übernommen. § 5 Spielberechtigung von Spielern innerhalb verschiedener Mannschaften eines Vereins/Abteilung Ziffer 6 …….. Spieler höherklassiger Mannschaften in diesem Sinne sind Spieler, die mindestens 50 Prozent der Pflichtspiele des laufenden Spieljahres in höherklassigen Mannschaften zum Einsatz kamen. Diese Regelung gilt ab dem dritten Spieltag, wobei die Einsätze der betroffenen Spieler ab dem ersten durchgeführten Pflichtspiel der laufenden Spielserie als Berechnungsgrundlage dienen. § 13 Spielbetrieb Ziffer 6 Jeder Verein hat für jede Männer- und Frauenmannschaft sowie Alt-Herren-Mannschaft, die im Punktspielbetrieb eingeordnet sind sowie die erste A- und BJuniorenmannschaft je einen einsatzfähigen Schiedsrichter zu stellen. Die Zahl erhöht sich auf drei Schiedsrichter für alle Männermannschaften, die ab der Landesklasse aufwärts spielen. Bei Neugründungen von A- und BJuniorenmannschaften muss im ersten Spieljahr kein Schiedsrichter gestellt werden. Bei Spielgemeinschaften im Männerund Nachwuchsbereich (A- und B-Junioren) muss vor Beginn des Spieljahres dem KFV mitgeteilt werden, welcher Verein der Spielgemeinschaft einen Schiedsrichter für diese Spielgemeinschaft stellt. Für das erste Jahr gilt die Regelung des Satzes 3. Sollte eine Mannschaft einer Spielgemeinschaft im Nachwuchsbereich im Vorjahr eine eigene Nachwuchsmannschaft oder in eine andere Spielgemeinschaft aktiv gewesen sein, gilt die Regelung des Satzes 3 nicht. Sollte keine Mitteilung erfolgen, muss der federführende Verein einen Schiedsrichter für diese Spielgemeinschaft stellen. Als einsatzfähige Schiedsrichter werden Sportkameraden anerkannt, die im laufenden Spieljahr mindestens 15 durch den zuständigen Schiedsrichterausschuss/Ansetzer angesetzte Pflichtspiele angesetzte Einsätze als Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistent oder Beobachter wahrgenommen haben. Wechselt ein Schiedsrichter Jugendordnung des FSA § 5 Spielerpass 1. Für alle Junioren/Juniorinnen, die am Pflichtspielbetrieb teilnehmen, ist von ihrem Verein ein Antrag auf Spielerlaubnis entsprechend § 4 der Spielordnung des FSA zu stellen. Dieser Antrag ist bei Minderjährigen auch von den Sorgeberechtigten zu unterschreiben. Seite: 2 1.1. Die Jahrgänge der G-Junioren/Juniorinnen und jünger benötigen für den Pflichtspielbetrieb in ihrer Altersklasse keinen Spielerpass. Hier ist die Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Kopie Geburtsurkunde) ausreichend. Ziffern 2 – 3 bleiben zulässig ist. Wird ein Mitglied nicht von seinem Vorstand vertreten, so ist die Ausübung durch den Vertreter ausschließlich durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zulässig. Diese ist zugleich mit der Rechtsbehelfseinlegung vorzulegen. Das Gericht kann die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht verlangen. § 17 Auswahlspiele des DFB, FSA und KFV Neu Ziffer 5 Die vorfolgend genannten Punkte gelten auch für die Fußball-Landesauswahl des Behindertenund Rehabilitations-Sportverbandes Sachsen-Anhalt (BSSA) § 21 Fristen, Rechtsmittelbelehrung und Wiedereinsetzung Ziffer 4 letzter Satz ….. Bei fehlender oder fehlerhafter unvollständiger Rechtsmittelbelehrung läuft die Frist für die Einlegung des Rechtsmittels erst nach einem Monat ab. § 15 Spielzeit, Verlängerung und Wechselspieler Ziffern 1 – 2 bleiben Ergänzung in Ziffer 3 3. Ein Verein kann vor Beginn des Spieles bis zu 7 Auswechselspieler nominieren, die auf dem Spielberichtsbogen vor dem Spiel zur Eintragung kommen müssen. Für den Einsatz dieser Spieler trägt der Verein selbst die Verantwortung. Von diesen können in allen Altersklassen bis 4 Spieler eingewechselt werden. Bei den A-Junioren/B-Juniorinnen und jüngeren Altersklassen ist nur im Punktspielbetrieb (bis maximal Landesliga) ein mehrmaliges Ein- und Auswechseln bei Spielunterbrechung gestattet. Bei Spielen auf Kreisebene der Altersklassen D-Junioren und jünger, haben die KFV/SFV in ihren Ausführungsbestimmungen über die Anzahl der Auswechselspieler zu entscheiden. Für Fußballspiele in der Halle gelten die Vorschriften des DFB und die Rahmenrichtlinie des NOFV sowie die entsprechenden Ausschreibungen des Veranstalters. Rahmenterminpläne des Frauen und Junioren FSA – Beiliegend zur Information Rahmenterminpläne beigefügt. sind die Herren, obigen Der Ausschuss Freizeit- und Breitensport des FSA informiert: Die Sommerevents 2015 im Ü-Spielbetrieb und BeachSoccer rücken immer näher. Die eine oder andere Mannschaft hat sich für den einen oder anderen Wettbewerb bereits angemeldet. Hier ein Überblick und die Meldetermine: 9. Landesmeisterschaft Ü 40 (Großfeld) in der Bernburger Sparkassen-Arena am Samstag, 27. Juni, ab 10 Uhr § 6 Besondere Regelungen für die Spielerlaubnis von Junioren Ziffer 1 – 3.5 bleiben Ziffer 3.6 neu Eine landesübergreifende Gastspielgenehmigung darf nur erteilt werden, wenn der Antrag einschließlich der erforderlichen Zustimmungen bis zum 31.03. des laufenden Spieljahres beim FSA eingeht. Antrag: - Zustimmung beider Vereine - Zustimmung beider Verbandsjugendausschüsse - Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters Bisher angemeldet: SV 1889 Altenweddingen (KFV Börde) TV Askania Bernburg (KFV Salzland/Titelverteidiger) Polizei SV Magdeburg (SFV Magdeburg) Turbine Halle (SFV Halle) Meldeschluss 13. Juni 2015 – Danach besteht nur noch die Möglichkeit, wenn Startplätze frei sind. Der Ü 40 LM, bei Verzicht der Nächstplatzierte, nimmt an den NOFV-Meisterschaften am 8. August in Braunsbedra teil. Ziffer 3.7 neu Eine Gastspielgenehmigung kann auch bei Junioren/Juniorinnen mit wechselnden Aufenthaltsorten unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden (z. B. wegen getrennt lebender Eltern, Schüler in Internaten, Auszubildenden): - Entfernung Stammverein zum Gastverein der maximal bis zur Landesliga am Spielbetrieb teilnimmt, mindestens 50 Kilometer - Einverständniserklärung beider Elternteile - Zustimmung beider Verbandsjugendausschüsse - Bestätigung der Ausbildungsstätte (Schule, Internat, Berufsschule) 3. Landesmeisterschaft Ü 50 (Kleinfeld) im Dessauer Paul-Greifzu-Stadion am Samstag, 4. Juli, ab 10 Uhr Bisher angemeldet: SV Germania Wernigerode (KFV Harz) TSV 1894 Mosigkau (KFV Anhalt) Polizei SV Magdeburg (SFV Magdeburg) Meldeschluss am 20. Juni 2015 - Danach besteht nur noch die Möglichkeit, wenn Startplätze frei sind Der Ü 50 LM, bei Verzicht der Nächstplatzierte, nimmt an den NOFV-Meisterschaften am 15. August in Weimar teil. 3. Landesmeisterschaft Ü 60 (Kleinfeld) in Wernigerode, Sportplatz Kohlgarten (eventuell Kunstrasen) am Samstag, 5. September, ab 10 Uhr Rechts- und Verfahrensordnung des FSA § 13 Rechtsbehelf Ziffer 2 Zur Ausübung eines Rechtsbehelfes ist jedes Mitglied, welches von seinem Vorstand im Sinne § 26 BGB vertreten wird, berechtigt. Dessen Mitglieder sind zur Ausübung berechtigt, wenn dies nach dieser Ordnung Bisher gemeldet: SV Germania Wernigerode (KFV Harz) Spielgemeinschaft Salzland (KFV Salzland) Seite: 3 Meldeschluss am 1. Juli 2015 – Bleibt es bis dahin bei den zwei Meldungen, wird zwischen beiden Mannschaften der LM in Hin- und Rückspiel ausgetragen. Alle Ausschreibungen und Turnierbestimmungen auf der FSA-Homepage – Link Freizeit- und Breitensport unter Veranstaltungen 1. LandesBestenErmittlung im Beach-Soccer Termine Sonntag, 28. Juni, ab 10 Uhr oder Sonntag, 19. Juli, ab 10 Uhr jeweils in Barby (bei Schönebeck), Kiesschacht, Sportanlage der Beach-Volleyballer Pädagogik Schönebeck Offen für Vereins- und Freizeitmannschaften. Eine Spielberechtigung ist nicht notwendig. Die Sieger und Zweitplatzierten der Turniere können sich in einer Endrunde am Samstag, 25. Juli für die NOFV-SoccerBeach-Meisterschaft am 8./9. August in Zinnowitz qualifizieren. Meldeschluss jeweils eine Woche vor dem Turniertermin. Danach sind nur noch bei freien Plätzen Anmeldungen möglich. Argumente für eine Teilnahme an der Fun-Sportart „Beach-Soccer“ Teambildende Maßnahme Sportevent gemeinsam mit Familie: Vati/Mutti spielt Beach-Soccer, Mutti/Vati und Kind(er) feuern Vati/Mutti an, anschließend geht die ganze Familie baden oder beschäftigt sich mit anderen Familienfreizeitmaßnahmen Trainingseinheit für Vereinsmannschaften (Kondition, Koordination) Abwechslung in der Saisonvorbereitung, gerade wenn es warm ist Einfach Spaß haben und eventuell Erfolg? Die Ausschreibungen auf der FSA-Homepage – Link Freizeit- und Breitensport unter Beach-Soccer Der KFV Anhalt trauert Der Kreisfachverband Anhalt trauert um Norbert Schulz, ehemaliger Spielausschuss-Vorsitzender und Ehrenmitglied des KFV. Erinnerung Meldung zum Anschriftenverzeichnis FSA-KOMPAKT 2015/16 Für Vereine, die auf Landesebene spielen oder aufsteigen, möchten wir hiermit freundlichst – falls noch nicht erfolgt – an die Abgabe des beiliegenden Meldebogens bis spätestens 15.06.2015 erinnern. Vielen Dank! Seite: 4
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