01_Bodenhaftung_Sachverhalt

JURISTISCHE FAKULTÄT
EXAMINATORIUM ZIVILRECHT
MÜNCHNER
EXAMENSTRAINING
Examinatorium – Arbeitsrecht
Sommersemester 2015
Fall 1: Bodenhaftung
Themenkreis: Arbeitnehmerhaftung; Arbeitgeberhaftung
Bruno Baumann (B) ist seit Jahren Inhaber eines gewinnbringenden Bauunternehmens in der
Nähe von Traunstein. Unter seinen Arbeitnehmern befindet sich seit 2003 auch Paula Panther (P), bestens bewährte Chefbaggerführerin bei Bruno. Im Juni 2014 erhielt Bruno von
Oswald Obermaier (O) den Auftrag, auf dessen neu erworbenem Hausgrundstück eine gemauerte Grundstückseinfriedung zu erstellen. Bruno betraute Paula mit den für die Fundamentierung erforderlichen Aushubarbeiten. Dabei erläuterte er Paula persönlich anhand von
Plänen, wo der Hausanschluss von der Gashauptleitung abzweigt und wies sie eindringlich
darauf hin, dort die Aushubarbeiten nur von Hand durchzuführen. Als die Arbeiten zu der
entsprechenden Stelle vorgedrungen waren, schätzte Paula jedoch die Lage der Gasleitung
falsch ein und baggerte ca. 1 m zu weit. Die Gasleitung wurde dabei durch die Kante der
Baggerschaufel aufgerissen. Bevor etwas unternommen werden konnte, entzündete sich das
ausströmende Gas durch einen Funken und explodierte.
Durch die Explosion entstand an dem Haus ein Schaden von € 100.000,-. Auch die Scheiben
des Baggers gingen zu Bruch. Paula selbst zog sich durch umherfliegende Gegenstände erhebliche Schürfwunden zu und beklagt neben ihren Verletzungen auch die Zerstörung ihrer
Armbanduhr. Nicht besser erging es der Schweißerin Roberta Rothfels (R), Arbeitnehmerin
von Viktor Vielmeier (V), eines anderen, gleichzeitig auf dem Grundstück des Oswald tätigen
Bauunternehmers. Sie war zum Zeitpunkt der Explosion in der Nähe des Baggers einem Kollegen von Paula gefälligkeitshalber beim Tragen einer Kiste behilflich, die dem Bagger im
Wege stand und fortgeschafft werden musste. Roberta erlitt ebenfalls einige kleinere Verletzungen, ist aber insbesondere deswegen betrübt, weil bei dem Unfall ihre Brille zerstört
wurde.
Frage 1: Nachdem Bruno den dem Oswald entstandenen Schaden beglichen hat, will er nun
dafür „Regress“ bei Paula nehmen. Auch will er von Paula Schadensersatz für den
beschädigten Bagger. Stehen ihm entsprechende Ansprüche zu?
Frage 2: Kann Paula von Bruno Ersatz für ihre Armbanduhr und die Heilungskosten verlangen? Hat Paula Ansprüche gegen Bruno, wenn Oswald sie und nicht Bruno auf
Schadensersatz in Anspruch nimmt und Paula selbst noch nicht an Oswald gezahlt
hat?
Frage 3: Hat Roberta wegen der Heilungskosten und der Brille Ansprüche gegen Bruno und
Paula? Kann sie Schmerzensgeld verlangen?
Frage 4: Ändert sich am Ergebnis von Frage 3 etwas, wenn Roberta selbst Arbeitnehmerin
des Bruno ist?
PROF. DR. HANS CHRISTOPH GRIGOLEIT, LL.M. · SOPHIE MITSCHKE · NELE BRIESEMEISTER · MAXIMILIAN LOTZ
DR. SEBASTIAN BERKEFELD · RICHARD RACHLITZ, LL.M · DR. LOVRO TOMASIC
BENEDIKT BERGER · DR. CHRISTIAN PICKER · JULIA PFROGNER
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