JURISTISCHE FAKULTÄT EXAMINATORIUM ZIVILRECHT MÜNCHNER EXAMENSTRAINING Examinatorium – Arbeitsrecht Sommersemester 2015 Fall 1: Bodenhaftung Themenkreis: Arbeitnehmerhaftung; Arbeitgeberhaftung Bruno Baumann (B) ist seit Jahren Inhaber eines gewinnbringenden Bauunternehmens in der Nähe von Traunstein. Unter seinen Arbeitnehmern befindet sich seit 2003 auch Paula Panther (P), bestens bewährte Chefbaggerführerin bei Bruno. Im Juni 2014 erhielt Bruno von Oswald Obermaier (O) den Auftrag, auf dessen neu erworbenem Hausgrundstück eine gemauerte Grundstückseinfriedung zu erstellen. Bruno betraute Paula mit den für die Fundamentierung erforderlichen Aushubarbeiten. Dabei erläuterte er Paula persönlich anhand von Plänen, wo der Hausanschluss von der Gashauptleitung abzweigt und wies sie eindringlich darauf hin, dort die Aushubarbeiten nur von Hand durchzuführen. Als die Arbeiten zu der entsprechenden Stelle vorgedrungen waren, schätzte Paula jedoch die Lage der Gasleitung falsch ein und baggerte ca. 1 m zu weit. Die Gasleitung wurde dabei durch die Kante der Baggerschaufel aufgerissen. Bevor etwas unternommen werden konnte, entzündete sich das ausströmende Gas durch einen Funken und explodierte. Durch die Explosion entstand an dem Haus ein Schaden von € 100.000,-. Auch die Scheiben des Baggers gingen zu Bruch. Paula selbst zog sich durch umherfliegende Gegenstände erhebliche Schürfwunden zu und beklagt neben ihren Verletzungen auch die Zerstörung ihrer Armbanduhr. Nicht besser erging es der Schweißerin Roberta Rothfels (R), Arbeitnehmerin von Viktor Vielmeier (V), eines anderen, gleichzeitig auf dem Grundstück des Oswald tätigen Bauunternehmers. Sie war zum Zeitpunkt der Explosion in der Nähe des Baggers einem Kollegen von Paula gefälligkeitshalber beim Tragen einer Kiste behilflich, die dem Bagger im Wege stand und fortgeschafft werden musste. Roberta erlitt ebenfalls einige kleinere Verletzungen, ist aber insbesondere deswegen betrübt, weil bei dem Unfall ihre Brille zerstört wurde. Frage 1: Nachdem Bruno den dem Oswald entstandenen Schaden beglichen hat, will er nun dafür „Regress“ bei Paula nehmen. Auch will er von Paula Schadensersatz für den beschädigten Bagger. Stehen ihm entsprechende Ansprüche zu? Frage 2: Kann Paula von Bruno Ersatz für ihre Armbanduhr und die Heilungskosten verlangen? Hat Paula Ansprüche gegen Bruno, wenn Oswald sie und nicht Bruno auf Schadensersatz in Anspruch nimmt und Paula selbst noch nicht an Oswald gezahlt hat? Frage 3: Hat Roberta wegen der Heilungskosten und der Brille Ansprüche gegen Bruno und Paula? Kann sie Schmerzensgeld verlangen? Frage 4: Ändert sich am Ergebnis von Frage 3 etwas, wenn Roberta selbst Arbeitnehmerin des Bruno ist? PROF. DR. HANS CHRISTOPH GRIGOLEIT, LL.M. · SOPHIE MITSCHKE · NELE BRIESEMEISTER · MAXIMILIAN LOTZ DR. SEBASTIAN BERKEFELD · RICHARD RACHLITZ, LL.M · DR. LOVRO TOMASIC BENEDIKT BERGER · DR. CHRISTIAN PICKER · JULIA PFROGNER WWW.EXAMINATORIUM.JURA.LMU.DE
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