in 2015 - Infodienst - Landwirtschaft, Ernährung, Ländlicher Raum

Gemeinsamer Antrag
und
Vor-Ort-Kontrollen 2015
Info-Veranstaltungen
am 25.02.15, 26.02.15, 02.03.15, 03.03.15 und 09.03.15
Klaus Gölz, Karin Berger, Emanuel Hensler
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Seite 1
Einreichungsfrist für den Gemeinsamen
Antrag 2015 (komprimierter Antrag aus
FIONA mit den erforderlichen Anlagen)
ist
Freitag, den
15.05.2015
Neuantragsteller: Bei Beantragung einer neuen
Unternehmensnummer bitte Kopie des Personalausweises und Nachweis vorlegen, dass der Neuantragsteller der Kontoinhaber ist.
Ab dem Antragsjahr 2015 ist die
Antragstellung nur noch online
über FIONA möglich !
(kein Papierantrag mehr)
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Antragsunterlagen 2015, die der Antragsteller erhält
•
Allgemeines Anschreiben zur Veröffentlichung
•
Broschüre - Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland
Ausgabe 2015
•
Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag 2015
•
Codeliste zum Gemeinsamen Antrag 2015
•
Infobroschüre über die einzuhaltenden Cross Compliance- Verpflichtungen –
Ausgabe 2015
•
•
•
Wegweiser durch FIONA
Infobroschüre FAKT
Infobroschüre Artenreiches Grünland
•
Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening
•
•
Infoblatt Natura 2000
Infoblatt zum Erosionskataster
•
Faltblatt GQSBW - Gesamtbetriebliche Qualitätssicherung für landwirtschaftliche
Unternehmen in Baden-Württemberg
•
Faltblatt Beratung.Zukunft.Land
PIN für FIONA vorhanden?
Der Versand der Antragsunterlagen ist geplant in der Zeit vom 02. – 13.03.2015.
Die Anwendung FIONA soll ab der 11. KW (ab 09.03.2015) zur Verfügung
stehen. FIONA Start am Di. 17.03.2015 ab 12 Uhr!
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Aufbau und Gliederung des Gemeinsamen Antrags
(GA) 2015
•
•
•
•
•
•
Stammdaten
Auswahl Maßnahmen
Flurstücksverzeichnis (FSV)
Allgemeine Daten
die einzelnen Fördermaßnahmen
Allgemeine Erklärungen
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Die Stammdaten des GA 2015
Korrekturfelder Änderungen bitte mitteilen
Die Stammdaten prüfen,
bestätigen und speichern!
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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A6
Angaben nach § 16 der InVeKoSV hinsichtlich der Einhaltung grundlegender Anforderungen
im Jahre 2014 wurde Klärschlamm ausgebracht und/oder im Jahr 2015 ist beabsichtigt, Klärschlamm auszubringen bzw.
er wurde bereits ausgebracht..
ja
nein
Im Jahre 2014 wurde kommunaler Klärschlamm ausgebracht und/oder im Jahr 2015 ist beabsichtigt, kommunalen
Klärschlamm auszubringen bzw. er wurde bereits ausgebracht.
ja
Änderungen bei den
allgemeinen Daten Ziff. A 6
nein
Es ist beabsichtigt, im Jahr 2015 aus Grundwasser oder oberirdischen Gewässern Wasser für die Bewässerung zu
entnehmen.
ja
nein
Im Jahr 2015 ist beabsichtigt, verarbeitete tierische Nebenprodukte, insbesondere Fleischmehl, Knochenmehl und
Fleischknochenmehl (Hornprodukte, welche mechanisch bearbeitet (zerkleinert) wurden, zählen nicht hierzu), auf
landwirtschaftlichen Flächen auszubringen bzw. solche wurden bereits ausgebracht.
ja
nein
Die Verwendung der genannten Materialien unterliegt gemäß Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 der
Informationspflicht bei der zuständigen Behörde. Durch die Angabe der Verwendung ist diese Information erfolgt. Die
Angaben werden zu Ihrer Entlastung an das zuständige Landratsamt/Veterinäramt weitergeleitet
Im Unternehmen ist eine Hoftankstelle vorhanden.
ja
nein
Im Unternehmen ist eine Lagerstätte für Pflanzenschutzmittel vorhanden.
ja
A7
Ist eine Hoftankstelle vorhanden?
nein
Hinweis: Pflanzenschutzmittel dürfen nur in Originalverpackungen in verschlossenen Räumen
oder Schränken ohne Abfluss, für Unbefugte unzugänglich, getrennt von Lebens- und
Futtermitteln gelagert werden. Es dürfen keine beseitigungspflichtigen Pflanzenschutzmittel
gelagert werden.
Angaben zum Ökologischen Landbau - Angaben erforderlich, wenn Direktzahlungen und/oder die FAKTMaßnahme D2 beantragt wird
Öko-Identifikations-Nr. Diese ist z.B. auf dem Kontrollvertrag vermerkt bzw. bei
der Kontrollstelle zu erfragen.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
Lagerstätte für Pflanzenschutzmittel
vorhanden?
Angaben zum Öko-Landbau
Angabe der Öko-Identifikations-Nr.
erforderlich, wenn Direktzahlungen
und/oder FAKT D2 beantragt wird
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Ziff. A 8
Angaben zur Tierhaltung:
Falls landwirtschafte Nutztiere gehalten werden
- Ankreuzen in FIONA unter „Auswahl
Maßnahmen“ – dann unter A 8 den Tierbestand
eintragen.
Es ist der durchschnittliche Bestand im
Kalenderjahr 2015 einzutragen (einschl.
Pensionstiere)
Hinweis zur RGV- bzw. GV-Berechnung:
Für Rinder sind die Daten der HIT-Rinderdatenbank Basis für die Berechnung des Tierbestandes bzw. Viehbesatzdichte. Für andere
Tiere gelten die Angaben hier unter Ziff A 8 im GA
(Rundung auf ganze Zahlen).
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Angaben zur Aufnahme und Abgabe
von Wirtschaftsdünger Ziff. A 9
Aufnahme von sonstigen
organischen Düngemitteln
z.B. Kompost, Grüngut, Gärreste,
organische Handelsdünger wie
Hornspäne etc.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Angaben zum „aktiver Betriebsinhaber“, Ziff. AA
Voraussetzung für den Erhaltung von Direktzahlungen, Ausgleichzulage für landw.
benachteiligte Gebiete (AZL), FAKT D 2 „Ökologischer Landbau“ und/oder
FAKT G-Maßnahmen „Besonders tiergerechte Haltungsverfahren“
Aktiver Betriebsinhaber = Natürliche Personen, jurist. Personen oder Vereinigungen,
die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Keine Direktzahlungen erhalten
•
•
•
Betriebsinhaber, die keine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben
Betriebsinhaber, die Flächen hauptsächlich (> 50 %) auf natürliche Weise in einem guten
Zustand erhalten und nicht die geforderte Mindesttätigkeit (mind. 1 x jährlich mulchen
oder 1 x jährlich mähen) ausüben.
Grundsätzlicher Ausschluss aufgrund der Negativliste z.B. Flughafen, Wasserwerk,
Eisenbahnverkehrsleistungen, Immobiliendienstleistungen, Bergbau, dauerhafte Sportund Freizeiteinrichtungen……
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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„Aktiver Betriebsinhaber“
Keine Anwendung der Negativliste, wenn …
(Kriterien zum „Herausprüfen“ ggfs. mittels überprüfbarer Nachweise).
Herausprüfung ist erfolgreich, wenn 1 Kriterium erfüllt ist.
•
•
•
Geringfügigkeitsschwelle
Negativliste nicht anzuwenden für Betriebsinhaber, die im Vorjahr lediglich
Direktzahlungen bis 5.000,-- € erhielten.
Nicht unwesentliche landwirtschaftliche Tätigkeit - ab 38 ha beihilfefähige
landwirtschaftliche Fläche liegt eine wesentliche landw. Tätigkeit vor.
Landwirtschaftliche Tätigkeit als Hauptgeschäfts- oder Unternehmenszweck,
mögliche Nachweise hierfür:  Versicherungspflicht bei Landw. Alterskasse,
Gesellschaftervertrag, Eintrag im Handelsregister oder vergleichbarer Urkunde
•
Jährlicher Betrag der Direktzahlungen mind. 5 % der Gesamteinkünfte aus
nicht landwirtschaftlicher Tätigkeit
Angaben über Bruttobetrag aller Einkünfte, davon Einkünfte aus landw. Tätigkeit
und sonstige Einkünfte. Einreichung von Belegen (jüngster Bescheid über
Einkommens- oder Körperschaftssteuer ggfs andere geeignete Unterlagen).
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Angaben zum Aktiven
Betriebsinhaber Ziff. AA
Regelfall (99 % der Antragsteller):
Betrieb nicht in Negativliste = Zeile AA 01
Betriebe auf Negativliste = Zeile AA 02
Weitere Angaben unter Abschnitte
AA1 bis AA3 erforderlich zum „Herausprüfen“
Bis 14 ha = Geringfügigkeitsschwelle (im
Vorjahr Direktzahlungen unter 5.000 €)
Über 14 ha und kleiner 17 ha = an der
Schwellengrenze
Über 17 ha = über Geringfügigkeitsschwelle von 5.000 €
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Aktiver Betriebsinhaber
Kriterium „nicht unwesentliche landw. Tätigkeit“, Abschnitt AA3.1
Beihilfefähige Fläche mind. 38 ha =
wesentliche Tätigkeit
Ausnahmeregelung für Betriebe mit
Equiden, einschl. Pensionspferdehaltung
(kleiner 38 ha)
und Betreiber einer dauerhaften Sportund/oder Freizeiteinrichtung
z.B. Reitplatz, Reithalle, Pensionspferdebetriebe
Zeile 04 + 05
Statt 38-ha-Regelung ist GVE-Besatz als
Kriterium möglich. Im Zeitraum Januar –
April werden im Durchschnitt nicht mehr als
3 Großvieheinheiten je ha gehalten.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Aktiver Betriebsinhaber
AA3.2
Kriterium: Landw. Tätigkeit als
Hauptgeschäftszweck
z.B. Nachweis über Bescheid zur Feststellung
der Versicherungspflicht bei Landw.
Alterskasse, Gesellschaftervertrag, Eintrag im
Handelsregister
AA3.3
Kriterium: jährl. Betrag der
Direktzahlungen mind. 5 % der
Gesamteinkünfte aus nichtlandw. Tätigkeit
z.B. Nachweis über jüngsten Steuerbescheid,
Angabe aller Einkünfte (brutto, vor Abzug von
Kosten und Steuern)
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Allgemeine Angaben bei Junglandwirt(inn)en (gemäß § 15 und § 21 Abs. 4 InVeKoSV - 2015)
Hinweis: Angaben sind nur erforderlich, wenn die Zuweisung von Zahlungsansprüchen auf der Rechtsgrundlage
"Junglandwirt/in" (siehe Abschnitt ZA1.2) oder die Junglandwirteprämie im Rahmen der Direktzahlungen beantragt
wird.
Für die Antragstellung 2015 besitzt eine Person die Eigenschaft "Junglandwirt", soweit sie nach dem 31.12.1974
geboren ist und sich frühestens am 01.01.2010 erstmals als Betriebsleiter/in in einem landwirtschaftlichen Betrieb
niedergelassen hat.
AJ1
Allgemeine Angaben bei Einzelunternehmern und sonstigen natürlichen Personen
Allgemeine Angaben bei
Junglandwirten, Abschnitt AJ
Datum der erstmaligen Niederlassung in einem landwirtschaftlichen Unternehmen als
Betriebsleiter/in
AJ2
Allgemeine Angaben bei Personenvereinigungen und juristischen Personen
Name Junglandwirt/in
Unternehmens-Nr. Junglandwirt/in, falls diese/r bereits über eine
eigene Unternehmens-Nr. verfügt
Geburtsdatum
T T MMJ J J J
Erstmalige Niederlassung in
5
einem landwirtschaftlichen
Unternehmen als
Betriebsleiter/in
ggf. Unternehmens-Nr. dieses Betriebes
Es sind noch weitere Personen an dem Unternehmen beteiligt, die die Eigenschaft "Junglandwirt"
besitzen. Für jede dieser Personen sind Angaben entsprechend Abschnitt AJ2, Zeile 01 bis 05
erforderlich. Diese Angaben habe ich auf einer Anlage zum komprimierten Gemeinsamen Antrag 2015
gemacht.
AJ2.1 Ergänzende Angaben bei Gesellschaften
Angaben nur erforderlich, wenn
Junglandwirteprämie oder ZA-Zuteilung
als Junglandwirt beantragt wird
Wenn mehrere Junglandwirte am
Unternehmen beteiligt sind – Angaben
erforderlich in einer Anlage
Gesellschaft bürgerlichen Rechts und offene Handelsgesellschaft
Der Junglandwirt/die Junglandwirtin ist Gesellschafter/in und Geschäftsführer/in.
Hinweis: Angaben zum Gesellschaftsvertrag sind in Abschnitt A4 zu machen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Der Junglandwirt/die Junglandwirtin ist Gesellschafter/in und Geschäftsführer/in der
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Hinweis: Angaben zum Gesellschaftsvertrag sind in Abschnitt A4 zu machen.
Kommanditgesellschaft
Abschnitt AJ 2.1
Ergänzende Angaben erforderlich bei
Personenvereinigungen z.B. GbR und
juristischen Personen
Der Junglandwirt/die Junglandwirtin ist Komplementär/in und Geschäftsführer/in.
Hinweis: Angaben zum Gesellschaftsvertrag sind in Abschnitt A4 zu machen.
GmbH & Co. KG
Der Junglandwirt/die Junglandwirtin ist Gesellschafter/in und Geschäftsführer/in.
Hinweis: Angaben zum Gesellschaftsvertrag sind in Abschnitt A4 zu machen.
Junglandwirt:
• Darf im Laufe des Antragsjahres keine „41
Jahre alt“ werden
• erstmalige Niederlassung keine 5 Jahre her
• hat Vetorecht/Kontrolle bei einer GbR-Leitung
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Die Förder- und Ausgleichsmaßnahmen im GA 2015
Hangneigung nicht in FAKT,
sondern als eigene Landesmaßnahme
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
15
Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen (ZA) in 2015
Erstmalige Zuweisung an aktive Betriebsinhaber (BI), die in 2015 einen Antrag
auf Zuweisung von ZA stellen und die im Jahr 2013 Antrag gestellt und zum
Empfang von Betriebsprämie (EBP) berechtigt waren auf Basis der beihilfefähigen
Flächen am 15.05.2015 = Standard-Fall
Außerdem besondere Sonderfallkonstellationen:
• BI, die in 2013 Rebflächen bewirtschaftet haben;
• BI, die zum 15.05.2013 landwirtschaftlich tätig waren, aber niemals eigene oder
gepachtete ZA besessen haben;
• Empfänger von EBP 2013 mit betrieblichen Veränderungen nach dem 15.05.2013:
Änderung der Bezeichnung, Änderung Rechtsstatus, Zusammenschluss, Aufteilung,
Vererbung/vorweg. Erbfolge, privatrechtl. Vertrag mit Übertragung des Anrechts auf ZAZuteilung.
Zuweisung von ZA aus der Nationalen Reserve an
• Junglandwirte
• Neueinsteiger (Betriebsinhaber, die nach dem 31.12.2012 eine landw. Tätigkeit
aufgenommen haben
• Fälle höherer Gewalt, außergewöhnlicher Umstände, abschließende Gerichtsurteile und
Verwaltungsakte
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Zahlungsansprüche 2015
Anforderungen an Zuteilung und Aktivierung
Anforderungen an die beihilfefähige Fläche:
• Mindestgröße an beihilfefähiger Fläche im Betrieb: 1 Hektar
• Mindestschlaggröße einer landw. Parzelle in Ba-Wü: 0,10 ha
• Landwirtschaftliche Fläche muss zum 15. Mai 2015 dem Antragsteller zur
Verfügung stehen (Eigentum oder Pacht)
• Landwirtschaftliche Fläche muss das komplette Kalenderjahr 2015 beihilfefähig
sein
• Antragstellung auf Zuweisung von ZA, Beantragung von Direktzahlungen und
Aktivierung der ZA im FSV
Neuerungen in Bezug auf die Merkmale (Aktivierung, Nutzung, Übertragung):
• keine Rotation möglich
• Einzug nicht genutzter ZA in die nationale Reserve nach 2 Jahren.
• Übertragung (Kauf und Pacht) von ZA ab 2016 ohne Fläche möglich, sofern
Übernehmer aktiver Betriebsinhaber ist.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Zuweisung von ZA an Neueinsteiger
Betriebsinhaber, die die landwirtschaftliche Tätigkeit nach dem 31.12.2012
aufgenommen haben und fünf Jahre zuvor (vor Aufnahme, tagesgenau)
keine landwirtschaftliche Tätigkeit in eigenem Namen oder auf eigene
Rechnung ausgeübt haben bzw. keine Kontrolle einer jurist. Person oder
Personenvereinigung innegehabt haben.
Antragstellung spätestens im zweiten Antragsjahr nach Aufnahme der
landw. Tätigkeit
Aufnahme der landw. Tätigkeit
Antragsjahr
01.01.2013 – 31.12.2013
2015
01.01.2014 – 15.05.2015
2015 oder 2016
01.01.2015 – 17.05.2016
2016 oder 2017
18.05.2016 – 15.05.2017
2017 oder 2018
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen (1)
-verschiedene Möglichkeiten-
Standardfall 98 % der Fälle (Aktiver
Betriebsinhaber 2015 und 2013
Betriebsprämie erhalten)
weil…
oder…
Sonderfall:
landwirtschaftlich tätig zum 15.05.2013
aber niemals eigene o. gepachtete ZA
besessen
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen (2)
-Neueinsteiger, JunglandwirtZA an Neueinsteiger
landw. Tätigkeit nach dem
31.12.2012 aufgenommen.
oder…
Abfrage bei
Einzelunternehmer
Abfrage bei jurist. Person,
Personengesellschaften
ZA an Junglandwirt
oder…
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen (3)
-Fälle betriebl. Veränderungen seit dem 15.05.2013-
Vererbung/vorweggenommene
Erbfolge
nach dem 15.05.2013.
oder…
Zusammenschluss des
früheren Betrieb mit anderem
Betrieb nach dem 15.05.2013,
d.h. ursprüngl. Betriebsinhaber
kontrolliert neuen Betrieb
oder…
oder…
Aufteilung eines Betriebs in zwei
neue selbständige Betriebe nach
dem 15.05.2013, d.h. einer der neuen
Betriebe wird vom ursprüngl.
Betriebsinhaber kontrolliert.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen (4)
-Fälle betriebl. Veränderungen seit dem 15.05.2013Kauf oder Pacht eines Unternehmens
oder Unternehmensteil nach
15.05.2013 und Verkäufer/ Verpächter
war mind. noch einen Tag im Jahr 2015
aktiver Betriebsinhaber – vertragliche
Übertragung des Anrechtes auf ZAZuweisung.
oder…
Änderung der Rechtsform oder der
Unternehmensbezeichnung nach
dem 15.05.2013
Namensänderung aber gleicher
Betriebsinhaber z.B. Änderung durch
oder…
Heirat oder Namensänderung der
bestehenden GbR,
Gründung einer Vater-Sohn-GbR
(Anteilsinhaber des ursprüngl. Betriebs =
Anteilsinhaber des neuen Betriebs)
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Neugründung einer Vater-Sohn-GbR nach dem 15.05.2013
Bei einer Vater-Sohn-GbR, die sich aus dem „ursprünglichen Vaterbetrieb ( DZ in 2013)“
nach dem 15.05.2013 entwickelt hat, entscheidet die Verteilung der Kontrollfunktion
darüber (vgl. Inhalt des GbR-Vertrag), welcher Rechtsanspruch geltend gemacht
werden kann.
Situation in 2015: Vater-Sohn GbR
Situation in 2015: Vater-Sohn GbR
Situation in 2015: Vater-Sohn GbR
Vater hat die Kontrolle alleine inne.
Vater und Sohn haben eine
gemeinsame Kontrolle
(d. h. beide haben ein Vetorecht).
Sohn hat die Kontrolle alleine inne.
Situation in 2013:
Vater als Einzelunternehmer
Situation in 2013:
Vater als Einzelunternehmer
Situation in 2013:
Vater als Einzelunternehmer
Rechtsanspruch auf ZA-Zuteilung:
Rechtsanspruch auf ZA-Zuteilung:
Rechtsanspruch auf ZA-Zuteilung:
•
•
Änderung des Rechtsstatus
•
-
•
ggf. Junglandwirt
•
ggf. Junglandwirt
•
[ggf. Neueinsteiger ;
Voraussetzung müssen Sohn und
Vater erfüllen!]
•
ggf. Neueinsteiger (Sohn)
Änderung des Rechtsstatus
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen (4)
Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände (ZA 1.4)
Es handelt sich um die „Härtefälle/Fälle außergewöhnlicher Umstände, aufgrund derer
der Betriebsinhaber nicht in der Lage ist seinen Rechtsanspruch auf ZA-Zuteilung
geltend zu machen.
Als „Härtefälle / außergewöhnliche Umstände" gemäß HZ-VO Nr. 1306/2013 werden
insbesondere folgende Fälle bzw. Umstände anerkannt:
a) Tod des Begünstigten;
b) länger andauernde Berufsunfähigkeit des Begünstigten;
c) eine schwere Naturkatastrophe, die den Betrieb erheblich in Mitleidenschaft zieht;
d) unfallbedingte Zerstörung von Stallgebäuden des Betriebs;
e) eine Seuche oder Pflanzenkrankheit, die den ganzen Tier- bzw. Pflanzenbestand des
Begünstigten oder einen Teil davon befällt;
f) Enteignung des gesamten Betriebes oder eines wesentlichen Teils davon, soweit diese
Enteignung am Tag des Eingangs der Verpflichtung nicht vorherzusehen war.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
24
Neugestaltung/künftige Aufgliederung der
Direktzahlungen ab 2015
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
25
Was sind Direktzahlungen?
• Wert in BW:
rd. 161 €/ha (2015)
• alle aktivierten
beihilfefähigen Flächen
• CC-Verpflichtung
• Wert:
50 €/ha (Hektar 1 -30)
30 €/ha (Hektar 31-46)
auf Basis aktivierter ZA
• bis zu 46 ha
• CC-Verpflichtung
Basisprämie
Greening
-prämie
Umverteilungsprämie
Junglandwirteprämie
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
• Wert:
rd. 87 €/ha (2015)
• alle aktivierten
beihilfefähigen Flächen
• CC-Verpflichtung
• Anforderung: Greening
Geburtsdatum nach
dem 31.12.1974
• Wert:
rd. 44 €/ha
auf Basis aktivierter ZA
• bis 90 ha
• „Anforderung“ an
Person
26
Prämiensätze Direktzahlungen in Ba-Wü bis 2020
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
27
Beantragung der Direktzahlungen
(Basis- und Greeningprämie, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie)
Basisprämie und Greeningprämie
mit 1 Kreuz zu beantragen
Aktivierung der ZA im FSV mit
0 = keine ZA-Zuweisung
1 = ZA-Zuweisung und Aktivierung
Sonderkulturbetrieben mit jährlichem
Flächentausch von mehr als 50 %
z.B. Kartoffel-, Erdbeeranbaubetriebe
Befreiung von der Verpflichtung Greening–
Anbaudiversifizierung
Ökobetriebe, die freiwillig am Greening
teilnehmen möchten
Hinweis: Nichteinhaltung wird sanktioniert!
„x = nicht ratsam“
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Beantragung Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie
Umverteilungsprämie
für die ersten 46 Hektare
• die ersten 30 ha = ca. 50 €
• die nächsten 16 ha = ca. 30 €
Junglandwirteprämie
Teilnahme an Kleinerzeugerregelung
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
29
Junglandwirteprämie ab 2015
Anforderung an die „Person“ des Junglandwirts
 „erstmalige Niederlassung“ in einem landwirtschaftlichen Betrieb:
Niederlassung (taggenau) nicht länger her wie 5 Jahren
 im Jahr der Erstantragsstellung nicht älter als 40 Jahre (Geburtsdatum nach dem
31.12.1974)
 Bei mehreren natürlichen Personen, die nicht ausschließlich Junglandwirte sind,
erfordert die „Niederlassung“, dass der Junglandwirt in der Lage ist, die wirksame
und langfristige Kontrolle allein oder gemeinschaftlich mit andern auszuüben
(bezügl. Entscheidungen zur Betriebsführung, den Gewinn und die finanz. Risiken).
Die Entscheidungen müssen einvernehmlich getroffen werden und bedingt somit ein
Vetorecht des/der Junglandwirte.
Junglandwirtezahlung
 auf Basis aktivierter Zahlungsansprüche

Prämienhöhe je Hektar: rund 44 €/ha
 Umfang der Prämie: max. für die ersten 90 Hektare

Höchstzeitraum von 5 Jahre: Zeitraum verkürzt sich entsprechend um die Anzahl
der Jahre zwischen Niederlassung und Erstbeantragung
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
30
Junglandwirteprämie ab 2015
Geburtsjahr
Erstantragsjahr
2015
ErstniederLassung
(taggenau!)
Junglandwirteprämie für die
Antragsjahre …
1974
41. Lebensjahr
1975
40. Lebensjahr
2015
2015, 2016, 2017, 2018, 2019
1975
40. Lebensjahr
2010
2015
1975
40. Lebensjahr
2009
Nein, Niederlassung länger als
5 Jahre
1976
39. Lebensjahr
2015
2015, 2016, 2017, 2018, 2019
Nein, da älter wie 40 Jahre
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
31
Kleinerzeugerregelung 2015
als wichtige Entbürokratisierungsmaßnahme

Teilnehmende Betriebe erhalten anstelle der Direktzahlungen eine jährliche
Kleinerzeugerprämie (einschl. Greeningprämie, Umverteilungs- und ggfs.
Junglandwirteprämie)

Höhe der Kleinerzeugerprämie begrenzt auf max. 1.250 €/Betrieb

Befreiung von Greeningverpflichtungen der 1. Säule und von CrossCompliance-Auflagen der 1. + 2. Säule (FAKT)

Beantragung: Erstantragstellung nur im Rahmen des Gemeinsamen Antrags
2015 möglich

Ausstieg möglich, aber keine Rückkehr/Wiedereinstieg möglich

Freiwillig; Wahlmöglichkeit des Landwirts mit Festlegung für Folgejahre –
Option für ca. 8.000 Antragsteller in Ba-Wü
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
32
Greening und Basisprämie:
Allgemeine Bestimmungen
EU-Vorgabe:
• 30 % der nationalen Obergrenze (NOG) für Greening-Prämie
• Grundvoraussetzung für den Erhalt der Basisprämie ist die Einhaltung der
Greeningverpflichtungen
• Greening-Vorschriften gelten für gesamte Betriebsfläche unabhängig von
der Anzahl mit ZAs aktivierten Hektare
• Ökobetriebe grundsätzlich freigestellt.
• keine Auflagen für Dauerkulturflächen
Die Komponenten des Greenings
Anbaudiversifizierung
(Anbauverhältnis)
Erhalt von
Dauergrünland
Ökologische
Vorrangflächen
Programm zur Berechnung der einzelbetrieblichen
Greeningverpflichtungen www.greeningcheck-bw.de
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
33
Greening (1): Anbaudiversifizierung
Ackerfläche (AF) zw. 10 und 30 ha:
• 2 Kulturen
• Hauptkultur max. 75 % Flächenanteil
Kultur = botanische Klassifizierung
Alle Gräser u. Grünfutterpflanzen = 1 Kultur
Acker aus Erzeugung (Brache) = 1 Kultur
Sommer- und Winterung = getrennte Kulturen
Ackerfläche über 30 ha:
Es zählen die Kulturen, die im Zeitraum vom
• 3 Kulturen
1. Juni bis 15. Juli auf der Fläche stehen.
• Hauptkultur max. 75 % Flächenanteil
• zwei Hauptkulturen zusammen max. 95 % Flächenanteil
Freistellungen/Sonderregelungen:
•
•
•
•
keine Pflicht für Betriebe unter 10 ha AF
Sonderkulturbetriebe mit jährlichem Flächentausch
von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Dauergrünland und Ackerfutter an der
landw. Fläche (soweit die restliche Ackerfläche max. 30 ha umfasst)
von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Futterpflanzen (außer Silomais) und/oder
Brache an der Ackerfläche (soweit die restliche Ackerfläche max. 30 ha umfasst).
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
34
Greening (2): Grünlanderhaltungsgebot
1. Umweltsensibles Dauergrünland = Grünland in FFH-Gebieten
•
•
•
Absolutes Umwandlungs- und Pflügeverbot!
Verbesserung der Grasnarbe nur, wenn Grasnarbe nicht zerstört wird.
Ausweitung auf andere Gebiete möglich wie z.B. Moorböden,
erosionsgefährdete Böden.
2. Beibehaltung des Dauergrünlandanteils außerhalb von FFH-Gebieten
•
•
•
Referenzjahr für Grünlanderhaltung ist 2012
Einzelbetriebliches Genehmigungssystem, d.h. der Betrieb der Grünland
umwandelt muss auch Ersatzgrünland als Ausgleich anlegen. Die Neuanlage
kann auch auf Flächen anderer Antragsteller erfolgen. Ersatzgrünland muss
mindestens 5 Jahre erhalten werden.
Umwandlung nur mit vorhandener Genehmigung erlaubt (unter
Berücksichtigung der Belange von Wasserschutz, Naturschutz, Bodenschutz …)
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Greening (2): Grünlanderhaltungsgebot
•
•
•
•
•
Genehmigung ist ab dem ersten Quadratmeter notwendig. Es ist keine
Bagatellregelung (20 Ar) vorgesehen. Verschärfung der derzeit gültigen
Bestimmungen des LLG!
Genehmigung ist grundsätzlich an eine Neuanlage einer entsprechenden
Dauergrünlandfläche geknüpft.
Bis Ende 2015 gilt zudem das bisherige Grünland-Umwandlungsverbot
nach LLG uneingeschränkt weiter, auch für Ökobetriebe und Kleinerzeuger.
Regelungen für Rückumwandlung von Dauergrünland für z.B. ohne
Genehmigung umgewandeltes Grünland folgen.
Die Genehmigung ist zu versagen, wenn andere Rechtsvorschriften der
Umwandlung entgegen stehen und wenn Dauergrünland gegenüber
Referenzjahr 2012 um mehr als 5 % abgenommen hat.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
36
Greening (3): Ökologische Vorrangfläche (ÖVF)
Pflicht für Betriebe ab 15 ha Ackerfläche
Basisanforderung
zeitlich gestaffelt: 5 % ab 2015 (ggfs. 7 % ab 2018)
der beihilfefähigen Ackerflächen sind als im Umweltinteresse genutzte
Flächen auszuweisen.
Freistellungen/Sonderregelungen:
•
•
•
keine Pflicht für Betriebe unter 15 ha AF
von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Dauergrünland und Ackerfutter an der
landw. Fläche (soweit die restliche Ackerfläche max. 30 ha umfasst)
von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Futterpflanzen (außer Silomais) und/oder
Brache an der Ackerfläche (soweit die restliche Ackerfläche max. 30 ha umfasst).
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
37
Greening (4): Ökologische Vorrangfläche (ÖVF)
ÖVF - Kategorie
Brache (Stilllegung)
Gewichtungsfaktor
1,0
(Begrünung oder Selbstbegrünung, keine landw. Erzeugung)
Zwischenfruchtanbau/Begrünung
0,3
(Einsaat mind. 2 zugelassene Arten; Beweidung Schafe/Ziegen möglich, keine
Schnittnutzung)
Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen (Leguminosen,
Eiweißpflanzen)
0,7
(Anbau von Reinsaaten o. Mischungen von Leguminosen, Klein- und großkörnige
Leguminosen, Nutzung möglich)
Beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern
1,5
(keine landw. Erzeugung, Schnittnutzung u. Beweidung möglich, Breite 1 – 10 m)
Pufferstreifen entlang von Wasserläufen
1,5
(keine landw. Erzeugung, Schnittnutzung u. Beweidung möglich, Breite 1 – 20 m)
Agroforstflächen
1,0
Niederwald mit Kurzumtrieb (KUP, NC 841)
0,3
Aufforstungsflächen NC 564
1,0
Feldrand (keine landw. Erzeugung, Breite 1 – 20 m)
1,5
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
38
Greening (5): Landschaftselemente als ÖVF
Landschaftselemente auf Acker oder an Acker angrenzend
Gewichtungsfaktor
Hecken, Gehölzstreifen (als CC-LE, Mindestlänge 10 m, durchschn. Breite 15 m)
2,0
Einzelbäume (als CC-LE)
1,5
Baumreihen (als CC-LE)
2,0
Feldgehölze (als CC-LE, Größe: 50 – 2.000 m²)
1,5
Feldrain (als CC-LE, Gesamtbreite mehr als 2 m, keine landw. Erzeugung)
1,5
Tümpel, Sölle, Dolinen (als CC-LE, Größe max. 2.000 m²)
1,0
Feuchtgebiete (als CC-LE, Größe max. 2.000 m²)
1,0
Trocken- und Natursteinmauern (als CC-LE, mehr als 5 m Länge)
1,0
Fels- und Steinriegel (als CC-LE, Größe max. 2.000 m²)
1,0
Terrassen (als CC-LE)
1,0
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
39
ÖVF-Möglichkeiten auf beantragtem Ackerland
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
40
Änderungen bei der Definition von Dauergrünland ab 01.01.2015
EuGH-Vorabentscheidung vom 02.10.14: „Dauergrünland sind Flächen, die gegenwärtig und
seit mind. 5 Jahren zum Bau von Gras oder anderen Grünpflanzen genutzt werden, auch wenn
die Fläche in diesem Zeitraum umgepflügt und eine andere als die zuvor dort angebaute
Grünfutterpflanzenart eingesät wird“. Gilt auch für aus der Erzeugung genommene Flächen.
Bei Ackerfutter
seit 2009 bzw.
Brache seit 2009
entscheidet die
Nutzung in 2015
über den Flächenstatus AL oder
DGL!
Bei ÖVF-Brache
und FAKTBlühmischung
bleibt Ackerstatus
erhalten.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
41
FIONA 2015 www.fiona-antrag.de
UD-Nr. nur 12-stellig!
PIN
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
42
Das Flurstücksverzeichnis (FSV)
Geplant: Maßnahmenabschnitte mit „Farben“ hinterlegt
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
Änderungen 2015
• Nutzflächen mit 4
Nachkommastellen
(Auffüllen mit 00)
• die Nutzung angeben,
die am 01.06.15 auf der
Fläche ist
• weitere u. neue
Nutzungscodes (NC)
• NC entscheidet über
Hauptfutterfläche
(ist änderbar)
• ZA Festsetzung und
Aktivierung
0 = nein, 1 = ja
• ÖVF-Codes
• neue FAKT-Codes
• Auswahl Kräuter bei
FAKT-Artenvielfalt
• NC 000 = Fläche 2015
nicht nutzbar (höhere
Gewalt/ außergewöhnl.
Umstände)
43
Beantragung Greening ÖVF im Flurstücksverzeichnis
ÖVF-Flächen:
Kennzeichnung mit ÖVF-Code
ÖVF-Art
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
Code
Antrag
grafisch zu
beantragen
Fels- und Steinriegel
7
Ja
Feuchtgebiete
8
Ja
Lesesteinwälle
9
Ja
Trockenmauer (CC-LE)
10
Ja
Hecken
Einzelbäume
Baumreihen
Feldgehölze
Feldraine
Terrassen
Zwischenfrüchte
11
12
13
14
15
16
20
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Untersaat mit Gras
30
Nein
Pufferstreifen entlang
Wasserläufen
Waldrand
Feldrand
Ufervegetation
KUP
Stickstoffbinder
Aufforstung
Brache
41
Ja
42
43
50
60
70
80
90
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja 44
Beantragung CC-LE als ÖVF
•
•
Eigene Nutzungszeile
Nutzungscode (NC) der angrenzenden Ackerkultur und entsprechendes
ÖVF-Kennzeichen
Beispiel: Hecke im Weizen-Schlag
Hecke
Winterweichweizen
115
Eigene Nutzungszeile für die Hecke mit
Nutzungscode 115 und ÖVF Code 11,
Schlag-Nr. des zugehörigen Ackerschlages
Beantragung ÖVF-Streifen
•
•
•
Nutzungscode
Eigene neue Nutzungscodes
und entsprechendes ÖVF-Kennzeichen
Schlag-Nr. des zugehörigen Ackerschlages
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
ÖVF-Art
054
Streifen am Waldrand
055
Ufervegetation ÖVF
056
Pufferstreifen ÖVF Acker
057
Pufferstreifen ÖVF
Grünland
058
Feldrand
45
Sammel-Nutzcodes, Auffangcodes im FSV
Sammel-Nutzcodes:
610 Gemüse, 650 Küchenkräuter,
720 Zierpflanzen. Hier sind
ergänzende Untercodes möglich zur
Unterscheidung der Gattungen/Arten
Auffangcodes:
190 sonst. Getreide, 290 sonst. Hülsenfrüchte,
390 sonst. Ölfrüchte, 429 Grünfutterpflanze –
ergänzende Angabe möglich, nur zu verwenden,
wenn die Pflanze botanisch keinem anderen
Code zuordenbar.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
46
FIONA – GIS Neukonzeption ab 2015
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
47
FIONA – GIS Neukonzeption ab 2015
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
48
FIONA – GIS Neukonzeption ab 2015
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
49
FIONA – GIS Neukonzeption ab 2015
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
50
Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) 2015
•
•
•
•
•
AZL für benachteiligte Gebiete wird weiter gewährt. Die bisherige Gebietskulisse bleibt erhalten. Bis
2018 soll eine Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete außerhalb Berggebiete erfolgen.
Ab 2015 Förderung nur noch für landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen (mind. 1 x jährlich
gemäht oder beweidet).
Antragsberechtigt ist der „Aktive Betriebsinhaber“.
Mindestauszahlung wie bisher 250 Euro. Der bisherige Abzug von 14 % aus Haushaltsgründen entfällt.
Staffelung künftig nach Ertragsmesszahl (EMZ). Die bisherige Förderung nach der landw.
Vergleichszahl ist nach EU-Vorgabe nicht mehr möglich. Die bisherige Förderung der Handarbeitsstufe
entfällt. AZL-Fördersätze im Berggebiet 100 € - 150 €, in benachteiligter Agrarzone 25 € - 120 €.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
51
Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
In FIONA werden alle gültigen LPR-Verträge
aufgelistet, die zum Zeitpunkt der GA-Stellung
vorliegen.
Wegen der Umstellung im FSV auf ha mit 4
Nachkommastellen sind im FSV 2015 die
Nutzflächen „leer“. Bitte die Vertragsfläche aus
dem LPR-Vertrag übernehmen.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
52
Einkommensverlustprämie, Umweltzulage Wald, SchALVO
Einkommensverlustprämie
Seit 2014 keine Erstbeantragungen mehr
möglich. Nur noch Folgebeantragungen
möglich – Prämienzeitraum 15 Jahre.
Umweltzulage Wald
Seit 2014 nur noch Beihilfe für Umweltzulage
N (Natura 2000 – Gebiet)
SchALVO
Ausgleich für Nutzungsbeschränkungen bei
Flächen innerhalb Wasserschutzgebieten
Änderungen 2015:
• WSG 437095 Albergasse (Bad Saulgau) wird von
Nitrat-Sanierungsgebiet in Nitrat-Problemgebiet
zurückgestuft.
• WSG 437053 (Krauchenwies-Lichtwiesen) wird von
Normalgebiet zu Problemgebiet hochgestuft.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
53
Steillagenförderung Grünland
•
•
•
•
•
•
1-jährige Maßnahme
Abstimmung mit beteiligten Ministerien und
Landesrechnungshof läuft noch
Mindestauszahlungsbetrag von 100 €;
Fördersätze: Hangneigung 25-49 %: 120 €/ha, ab
50 %: 170 €/ha
In FIONA als eigene Fördermaßnahme
auszuwählen
de-minimis-Regelung (Höchstgrenze im 3Jahreszeitraum max. 15.000 €)
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
54
FAKT
(Förderprogramm für Agrarumwelt,
Klimaschutz und Tierwohl)
Das neue Agrarförderprogramm und Nachfolger von
MEKA ab 2015
* Die Ausführungen stehen noch unter Vorbehalt der EUGenehmigung, Änderungen sind noch möglich
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
55
FAKT 2015
A 1 fünfgliedrige Fruchtfolge (75 €/ha)
Jährl. 5 Kulturen zw. 10% u. 30 %je Kultur, max.
2/3 Getreide, mind. 10 % Leguminosen in
Reinsaat oder als Gemenge, nach Leguminosen
Anbau einer über Winter vorhanden Folgekultur;
Leguminosen in Reinsaat als ÖVF-Flächen
anrechenbar !
A 2 Silageverzicht im gesamten Betrieb –
Heumilch (80 €/ha)
Für Milcherzeuger, keine Silagebereitung oder –
einsatz im gesamten Unternehmen, Förderfähig sind
Grünland und Ackerfutterflächen, nur in Kombi mit D1,
D2 oder mind. 0,3 RGV/ha Grünland, max. 1,7 RGV je
ha HFF
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
56
FAKT 2015
B 1.1 Extensive Bewirtschaftung
Dauergrünland höchstens 1,4 RGV/ha HFF ohne
mineralische Stickstoffdüngung (150 €/ha)
B 1.2 Extensive Bewirtschaftung Dauergrünland
mit mineralischer Stickstoffdüngung Änderungen – siehe nächste Folie
B 2.1, B 2.2 Bewirtschaftung steilem Grünland
> 25 % bzw. > 50 % - Änderungen, kommt als
Landesmaßnahme „Steillagenförderung
Grünland“
B 3.1, B 3.2 Artenreiches Grünland mit 4
bzw. 6 Kennarten (200 € bzw. 240 €/ha)
Angabe der Kennarten im FSV, FAKT-Code 22 bzw. 23
B 5 Extensive Nutzung von kartierten FFHWiesen (260 €/ha)
innerhalb und außerhalb Natura 2000-Gebieten,
FAKT-Code 25 im FSV
C 1 Erhaltung von Streuobstbeständen
(2,50 €/Baum)
max. 100 Bäume/ha, Stammhöhe > 1,40 m
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
57
B 1.2 Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes mit max.
1,4 RGV/ha Hauptfutterfläche mit mineralischer Stickstoffdüngung
[120 €/ha*) Extensive Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen ohne Stickstoffdünung in Betrieben ab 0,3 RGV/ha DGL
(150 €/ha*)
Was wird verlangt?
• keine Düngung mit mineralischem und organischem Stickstoff auf der Einzelfläche, mit
Ausnahme der Ausscheidungen von weidenden Tieren.
• Mindestbesatz von 0,3 RGV/ha Dauergrünland (keine Obergrenze).
• Maßnahme ist über den gesamten Verpflichtungszeitraum auf derselben Fläche
durchzuführen.
• Fläche zählt als Hauptfutterfläche.
• Durchführung der erforderl. Weidepflege, sofern keine jährl. Schnittnutzung erfolgt.
• Verzicht auf Meliorationsmaßnahmen und Beregnung.
• Keine flächige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
• Umbruchlose Grünlanderneuerung ausschließlich über Nachsaat.
• Schlagbezogene Aufzeichnungen zu Düngung und Pflanzenschutz auf allen
Grünlandflächen des Betriebes.
FAKT-Code 21 im FSV
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
58
FAKT 2015
D 1 Verzicht chem.-synth. Produktionsmittel
(190 €/ha)
Kein Einsatz chem.-synthetischer Pflanzenschutzund Düngemittel im gesamten Unternehmen
D 2 Ökologischer Landbau
Einführung in 2-jähriger Umstellungszeit bzw.
Beibehaltung Ökolandbau, Öko-Kontrollnachweis
Ergänzende Angaben, wenn FAKT
D 2.1 bzw. 2.2. beantragt wird
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
59
D 2 Ökologischer Landbau
Einführung
2-jährige Umstellung
Beibehaltung
ÖkoKontrollnachweis
EU-Öko-Verordnung
EU-Öko-Verordnung
EU-Öko-Verordnung
Gesamtes Unternehmen
Gesamtes Unternehmen
Gesamtes Unternehmen
mit Öko-Kontrollstelle
gültig ab 01.01.
mit Öko-Kontrollstelle
gültig ab 01.01.
mit Öko-Kontrollstelle
gültig ab 01.01.
Kontrollbericht
Jährliche Vorlage
Jährliche Vorlage
Jährliche Vorlage
Acker/Grünland
350 €/ha
230 €/ha
Sommerschafweiden
u.a.
extensivste Flächen
150 €/ha
150 €/ha
Gartenbauflächen
935 €/ha
550 €/ha
1.275 €/ha
750 €/ha
Grundlage
Vertrag
Dauerkulturen
60 €/ha
Max. 600 €/Betrieb
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
60
FAKT 2015
E
Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer/biotechnischer Maßnahmen
E1.1
Begrünung im Acker-/Gartenbau
40
E1.2
Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau
41
E2.1
Brachebegrünung mit Blühmischungen auf Bracheflächen, die nicht als öVF beantragt
42
E2.2
Brachebegrünung mit Blühmischungen auf Bracheflächen, die als öVF beantragt
43
E3
Herbizidverzicht im Ackerbau
44
E4
Ausbringung von Trichogramma im Mais
45
E5
Nützlingseinsatz unter Glas
46
E6
Pheromoneinsatz im Obstbau
47
F
Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz
F1
Winterbegrünung
50
F2
N-Depotdüngung mit Injektion
51
F3
Precision Farming
52
F4
Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip Till
53
F5
Freiwillige Hoftorbilanz
E 1.1 Begrünung im Acker-/Gartenbau (70 €/ha)
FAKT-Code 40
E 1.2 Begrünungsmischungen im Acker/Gartenbau (90 €/ha)
FAKT-Code 41
E 2.1 und 2.2 Brachebegrünung mit
Blühmischungen – siehe nächste Folie
FAKT-Code 42 und 43
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
61
E 1 Begrünung im Acker-/Gartenbau
E 1.1.
Begrünung im Acker-/
Gartenbau
E 1.2
Begrünungsmischungen im
Acker-/Gartenbau
Aussaat
Begrünungsaussaat in Form von Unteroder Blanksaaten. Keine Verwendung
landwirtschaftliche Kulturpflanzen in
Reinsaat für die Begrünung.
Zur Begrünung werden vorgegebene
Saatgutmischungen mit mind. 5
Mischungskomponenten
verwendet.
Aussaattermin
bis Mitte September
bis Mitte August
Nutzung
keine Nutzung des Aufwuchses (auch
im Folgejahr); Ausnahme: Beweidung
durch Wanderschäfer möglich.
keine Nutzung des Aufwuchses;
Ausnahme: Beweidung durch
Wanderschäfer möglich.
Mulchen/Einarbeiten
nicht vor Ende November
nicht vor Ende November
Förderung
Beantragung im
FSV
70 €/ha
90 €/ha
FAKT-Code 40
FAKT-Code 41
FAKT-Begrünung => nicht als ÖVF anrechenbar.
Änderung: Im FSV sind die Begrünungsflächen verbindlich anzumelden.
Änderungsmeldung im August des Jahres entfällt! Nur noch Abmeldung
möglich.
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
62
E 2 Brachebegrünung mit Blühmischungen
ohne ÖVF-Anrechnung
mit ÖVF-Anrechnung
Voraussetzung
Auf aus der Erzeugung genommenen
Ackerflächen
Auf aus der Erzeugung
genommenen Ackerflächen
Aussaat
ein- oder überjährige
Blühmischungen (siehe Liste)
ein- oder überjährige
Blühmischungen (siehe Liste)
Aussaatzeitraum
Herbst des Vorjahres (überjährig)
oder im Frühjahr bis spätestens
15.05.
Herbst des Vorjahres (überjährig)
oder im Frühjahr bis spätestens
15.05.
Mulchen/Einarbeiten
nicht vor Ende November bzw.
ab September bei Anbau einer
Winterkultur
nicht vor Ende November bzw.
ab September bei Anbau einer
Winterkultur
Höchstfläche
max. 5 ha je Betrieb
unbegrenzt
Förderung
Beantragung im FSV
710 €/ha
330 €/ha
FAKT-Code 42
FAKT-Code 43
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
63
C Sicherung besonders
gefährdeter Tierrassen
•
•
•
•
•
•
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
C 1 Erhaltung von Streuobstbäumen
C 2 Weinbausteillagen
C 3 Vorderwälder Rind
C 3 Hinterwälder/Limpurger/Brauvieh
alter Zuchtrichtung
C 3 Altwrttemberger/Schwarzwälder
Fuchs
C 3 Schwäbisch Hällisches Schwein
64
F Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und
Erosionsschutz Änderung: jetzt 5-jährige Verpflichtung
•
•
•
•
•
F 1 Winterbegrünung (100 €/ha*)
F 2 N-Depotdüngung mit Injektion, (60 €/ha)
F 3 Precision Farming (80 €/ha)
F 4 Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip Till (120 €/ha)
F 5 Freiwillige Hoftorbilanz (180 €/Betrieb)
Beantragte Flächen müssen in der „Wasserkulisse“ liegen.
Ansprechpartner: unsere Wasserschutzberater
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
65
Flächen in gefährdeten Grundwasserkörpern (GWK) nach
WRRL, außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
66
G Besonders tiergerechte Halteverfahren
G 1 Sommerweideprämie (1-jährig) 50 €/GV, bei
Kombi mit Ökolandbau 40 €/GV
• Nur für Milchkühe und/oder weibl. Rinder ab 1
Jahr
• Aufteilung in die Weidengruppen Milchkühe und
weibl. Rinder ab 1 Jahr möglich
• mind. 0,15 ha Weidefläche je beantragter RGV im
Weidezeitraum vom 01.06.-30.09 und mind. 0,10
ha Weidefläche je sonstiger im Betrieb
vorhandener Weidetiere
• Tiere müssen mind. im Zeitraum vom 01.06. –
30.09. auf der Weide sein (tägl. Weidegang
mind. 6 Stunden)
• Führen eines Weidetagebuches
• Freier Zugang zu einer Tränkevorrichtung
• Weidefläche in ordnungsgemäßem Zustand
G 1.1 Weidegruppe Milchkühe einer Milchrasse
Förderung aktiver Betriebsinhaber, die Milcherzeuger
sind und Unternehmenssitz in Ba-Wü
G 1.2 Weidegruppe weibl. Rinder über 1 Jahr
Förderung aktiver Betriebsinhaber, die Milcherzeuger
sind oder Rindaufzuchtbetrieb
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
67
G Besonders tiergerechte Halteverfahren
G 2 Tiergerechte Mastschweinehaltung –
Einstiegsstufe oder Premiumstufe (1-jährig)
• Förderung aktiver Betriebsinhaber mit
Unternehmenssitz in Ba-Wü.
• Zur Beurteilung, ob der Stall die Voraussetzungen der Einstiegs- oder Premiumstufe
erfüllt ist vorab für jeden Stall ein Formblatt
auszufüllen sowie Stall- und Buchtenpläne
vorzulegen.
• Stall mit mind. 30 Mastplätzen
G 3 Tiergerechte Masthühnerhaltung –
Einstiegsstufe oder Premiumstufe (1-jährig)
• Förderung aktiver Betriebsinhaber mit
Unternehmenssitz in Ba-Wü
• Zur Beurteilung, ob der Stall die Voraussetzungen der Einstiegs- oder Premiumstufe
erfüllt ist vorab für jeden Stall ein Formblatt
auszufüllen sowie Stall- und Abteilpläne
vorzulegen.
• Stall mit mind. 300 Mastplätzen
Für G 2.1. – 3.2 zusammen max. 25.000 €/Betrieb
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
68
Rechtsgrundlagen
im
Pflanzenschutz
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
69
Rechtsgrundlagen im
Pflanzenschutz
Sachkundenachweis: Was ist neu?
EU– Regelung:
Mit Inkrafttreten des Pflanzenschutzgesetzes am 14. Februar 2012 sind verschiedene
Vorgaben der Pflanzenschutzrahmenrichtlinie 2009/128/EG der Europäischen Union
umgesetzt worden:
• Bundeseinheitlicher Nachweis in Deutschland
„Scheckkartenformat“
• Pflicht der Sachkundigen sich alle 3 Jahre fortzubilden
(Zeitdauer: Mindestens vier Stunden pro Fortbildungszeitraum)
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
70
Rechtsgrundlagen im
Pflanzenschutz
Wer ist betroffen:
•
•
•
•
Anwender
Berater
Verkäufer
Personen, welche andere anleiten oder beaufsichtigen,
die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines
Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit
anwenden
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
71
Rechtsgrundlagen im
T
Pflanzenschutz
Termine und Fristen- festgelegt im Pflanzenschutzgesetz
•
26. Mai 2015: Letzter Tag für Anträge auf Ausstellung des neuen Sachkundenachweises für Personen, die nach alter Sachkundeverordnung sachkundig sind (bis
06.07.2013)
„Altsachkundige“ können einen Sachkundenachweis
• für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
• für die Beratung
• und für den Verkauf beantragen.
•
26. Nov. 2015: Letzter Tag der Gültigkeit der alten Sachkundenachweise
•
ab 26.Nov. 2015: Es gilt nur noch der neue Sachkundenachweis.
Abgabe von Pflanzenschutzmittel nur an Personen mit
Checkkarte + Personalausweis
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
72
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
73
www.pflanzenschutz-skn.de
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
74
Rechtsgrundlagen im
Pflanzenschutz
Gültigkeit der Prüfplaketten (Übergangslösung)
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
75
Umsetzung
16. Arzneimittelgesetz-Novelle
Tierarzneimittel/Antibiotikadatenbank
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
76
Tierarzneimittel/Antibiotikadatenbank
Meldepflicht ab:
• Mastkälber < 8 Monate :
20
• Mastrinder > 8 Monate :
20
• Mastferkel < 30 kg LG :
250
• Mastschweine > 30 kg LG: 250
• Mastputen:
1.000
• Masthühner:
10.000
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
im
Schnitt
des HJ
gehaltene
Tiere
77
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
78
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
79
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
80
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
81
Tierarzneimittel/Antibiotikadatenbank
•
•
•
•
Meldepflichtige Nutzungsart/en melden
Anfangsbestand melden
Bestandsveränderungen melden
Einsatz von antibakteriellen Substanzen
melden
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
82
Tierarzneimittel/Antibiotikadatenbank
Wenn Dritte mit Eingabe beauftragt dann:
• In Tierhaltererklärung in HIT Dritten
benennen
• Tierhalterversicherung an Vet.-Behörde
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
83
Vorortkontrollen 2014
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
84
Auffälligkeiten 2014
Fehler bei der Schlagbildung
Was ist ein Schlag?
Was ist zu beachten?
Abweichungen zum Vorjahr?
Bitte beachten: Bewilligung nur bei sachgerechter
Schlagbildung möglich!!!
s. Erläuterungen zum GA 2015 S. 9/10
Mögliche Fehler…
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
85
Auffälligkeiten 2014
Schlag Nr. 25
Die gesamte Grünlandfläche von
1,3 ha wurde als Schlag Nr. 25
beantragt, obwohl räumliche eine
räumliche Trennung durch eine
Weg- und Hoffläche vorliegt.
Schlagfehler !!
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
86
Auffälligkeiten 2014 Schlag Nr. 54
Die Flst. 200, 201, 202, 203/3, 204/4,
205 und 206 wurden als Schlag Nr.
54 beantragt. Durch das Wegflurstück 601 und das Gewässerflurstück 698 ist der Schlag 54
räumlich in 3 Schläge unterteilt,
obwohl die Bewirtschaftung der
Flurstücke als Grünland mit erfolgt.
Schlagfehler !!
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
87
Auffälligkeiten 2014
Schlag Nr. 37
Die Flst. 136, 142, 143 und 145/1
wurden als Schlag Nr. 37 beantragt,
obwohl sie durch andere Flurstücke
räumlich völlig getrennt sind und
jedes Flurstück trotz gleicher
Nutzung für sich ein Schlag bildet.
Schlagfehler !!
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
88
Auffälligkeiten 2014
• Nach VOK, ermittelte Flächengröße im nächsten Jahr
übernehmen
• bei Flächenänderungen zum Vorjahr neue Zahlen verwenden!!
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Auffälligkeiten 2014
Fehlende Unterlagen / Mangelnde Dokumentation
Nitrat – RL und Bereich Phosphat:
• Nährstoffvergleich für Stickstoff und Phosphat
• Richtwerte zur Ermittlung des jährlichen Stickstoffdüngebedarfs für
Ackerland (z.B. NID-Berichte)
• Richtwerte zur Ermittlung des Gehaltes an Stickstoff und Phosphat von
Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft
• Bodenuntersuchungsergebnisse auf Phosphat alle 6 Jahre
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Auffälligkeiten 2014
Pflanzenschutzmittel – RL:
• Aufzeichnungen über die
Anwendung von PSM
„alten Kruscht wegräumen“!!!
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Auffälligkeiten 2014
Tierkennzeichnungsverstöße
2005-2014
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Auffälligkeiten 2014
• HIT-Meldungen innerhalb 7 Tage bei Rindern
Behobene Meldefristüberschreitungen
führen zu Beanstandungen
früher: Kontrolltag – jetzt: Kontrolljahr
• Stichtagsmeldung Schaf/Ziege
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Auffälligkeiten 2014• Aufbewahrung Tierarztbeleg (AuA-Beleg)
• Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen
Behandlung durch Tierarzt:
kein Eintrag ins Bestandsbuch
Behandlung durch Tierhalter:
Eintrag ins Bestandsbuch
• Arzneimittelrestmengen
„Nullbeleg“
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Auffälligkeiten 2014
Pflanzenschutzrecht:
• Nichteinhaltung von
Gewässerabständen
• Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln
auf nicht landwirtschaftlich genutzten
Flächen
(Hofraum, Wegränder)
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Auffälligkeit 2015 !!!
Düngeverordnung:
Ausbringung von
• Gülle
• Jauche
• Festmist
auf nicht aufnahmefähige Böden
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Haben Sie erosionsschutzgefährdete Flächen?
 Informationen sind in Fiona abrufbar
Wassererosionsgefährdungsklassen
Winderosionsgefährdungsklassen
CCWasser0
CCWasser1
CCWasser2
CCWind0
CCWind1
keine Erosionsgefährdung
Erosionsgefährdung
hohe Erosionsgefährdung
keine Erosionsgefährdung
Erosionsgefährdung
Erosionsgefährdete Ackerflächen dürfen vom 01. Dezember bis zum 15.
Februar nicht gepflügt werden und sind zu begrünen (Winterung,
Zwischenfrüchte)
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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Unsere heutige Präsentation steht Ihnen im Internet unter
www.ga-sig.de
zum Download zur Verfügung.
Weitere Infos finden Sie
im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung
unter www.landwirtschaft-bw.de
Vielen Dank für Ihr Interesse
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft
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