Gemeinsamer Antrag und Vor-Ort-Kontrollen 2015 Info-Veranstaltungen am 25.02.15, 26.02.15, 02.03.15, 03.03.15 und 09.03.15 Klaus Gölz, Karin Berger, Emanuel Hensler Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 1 Seite 1 Einreichungsfrist für den Gemeinsamen Antrag 2015 (komprimierter Antrag aus FIONA mit den erforderlichen Anlagen) ist Freitag, den 15.05.2015 Neuantragsteller: Bei Beantragung einer neuen Unternehmensnummer bitte Kopie des Personalausweises und Nachweis vorlegen, dass der Neuantragsteller der Kontoinhaber ist. Ab dem Antragsjahr 2015 ist die Antragstellung nur noch online über FIONA möglich ! (kein Papierantrag mehr) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 2 Antragsunterlagen 2015, die der Antragsteller erhält • Allgemeines Anschreiben zur Veröffentlichung • Broschüre - Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland Ausgabe 2015 • Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag 2015 • Codeliste zum Gemeinsamen Antrag 2015 • Infobroschüre über die einzuhaltenden Cross Compliance- Verpflichtungen – Ausgabe 2015 • • • Wegweiser durch FIONA Infobroschüre FAKT Infobroschüre Artenreiches Grünland • Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening • • Infoblatt Natura 2000 Infoblatt zum Erosionskataster • Faltblatt GQSBW - Gesamtbetriebliche Qualitätssicherung für landwirtschaftliche Unternehmen in Baden-Württemberg • Faltblatt Beratung.Zukunft.Land PIN für FIONA vorhanden? Der Versand der Antragsunterlagen ist geplant in der Zeit vom 02. – 13.03.2015. Die Anwendung FIONA soll ab der 11. KW (ab 09.03.2015) zur Verfügung stehen. FIONA Start am Di. 17.03.2015 ab 12 Uhr! Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 3 Aufbau und Gliederung des Gemeinsamen Antrags (GA) 2015 • • • • • • Stammdaten Auswahl Maßnahmen Flurstücksverzeichnis (FSV) Allgemeine Daten die einzelnen Fördermaßnahmen Allgemeine Erklärungen Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 4 Die Stammdaten des GA 2015 Korrekturfelder Änderungen bitte mitteilen Die Stammdaten prüfen, bestätigen und speichern! Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 5 A6 Angaben nach § 16 der InVeKoSV hinsichtlich der Einhaltung grundlegender Anforderungen im Jahre 2014 wurde Klärschlamm ausgebracht und/oder im Jahr 2015 ist beabsichtigt, Klärschlamm auszubringen bzw. er wurde bereits ausgebracht.. ja nein Im Jahre 2014 wurde kommunaler Klärschlamm ausgebracht und/oder im Jahr 2015 ist beabsichtigt, kommunalen Klärschlamm auszubringen bzw. er wurde bereits ausgebracht. ja Änderungen bei den allgemeinen Daten Ziff. A 6 nein Es ist beabsichtigt, im Jahr 2015 aus Grundwasser oder oberirdischen Gewässern Wasser für die Bewässerung zu entnehmen. ja nein Im Jahr 2015 ist beabsichtigt, verarbeitete tierische Nebenprodukte, insbesondere Fleischmehl, Knochenmehl und Fleischknochenmehl (Hornprodukte, welche mechanisch bearbeitet (zerkleinert) wurden, zählen nicht hierzu), auf landwirtschaftlichen Flächen auszubringen bzw. solche wurden bereits ausgebracht. ja nein Die Verwendung der genannten Materialien unterliegt gemäß Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 der Informationspflicht bei der zuständigen Behörde. Durch die Angabe der Verwendung ist diese Information erfolgt. Die Angaben werden zu Ihrer Entlastung an das zuständige Landratsamt/Veterinäramt weitergeleitet Im Unternehmen ist eine Hoftankstelle vorhanden. ja nein Im Unternehmen ist eine Lagerstätte für Pflanzenschutzmittel vorhanden. ja A7 Ist eine Hoftankstelle vorhanden? nein Hinweis: Pflanzenschutzmittel dürfen nur in Originalverpackungen in verschlossenen Räumen oder Schränken ohne Abfluss, für Unbefugte unzugänglich, getrennt von Lebens- und Futtermitteln gelagert werden. Es dürfen keine beseitigungspflichtigen Pflanzenschutzmittel gelagert werden. Angaben zum Ökologischen Landbau - Angaben erforderlich, wenn Direktzahlungen und/oder die FAKTMaßnahme D2 beantragt wird Öko-Identifikations-Nr. Diese ist z.B. auf dem Kontrollvertrag vermerkt bzw. bei der Kontrollstelle zu erfragen. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft Lagerstätte für Pflanzenschutzmittel vorhanden? Angaben zum Öko-Landbau Angabe der Öko-Identifikations-Nr. erforderlich, wenn Direktzahlungen und/oder FAKT D2 beantragt wird 6 Ziff. A 8 Angaben zur Tierhaltung: Falls landwirtschafte Nutztiere gehalten werden - Ankreuzen in FIONA unter „Auswahl Maßnahmen“ – dann unter A 8 den Tierbestand eintragen. Es ist der durchschnittliche Bestand im Kalenderjahr 2015 einzutragen (einschl. Pensionstiere) Hinweis zur RGV- bzw. GV-Berechnung: Für Rinder sind die Daten der HIT-Rinderdatenbank Basis für die Berechnung des Tierbestandes bzw. Viehbesatzdichte. Für andere Tiere gelten die Angaben hier unter Ziff A 8 im GA (Rundung auf ganze Zahlen). Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 7 Angaben zur Aufnahme und Abgabe von Wirtschaftsdünger Ziff. A 9 Aufnahme von sonstigen organischen Düngemitteln z.B. Kompost, Grüngut, Gärreste, organische Handelsdünger wie Hornspäne etc. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 8 Angaben zum „aktiver Betriebsinhaber“, Ziff. AA Voraussetzung für den Erhaltung von Direktzahlungen, Ausgleichzulage für landw. benachteiligte Gebiete (AZL), FAKT D 2 „Ökologischer Landbau“ und/oder FAKT G-Maßnahmen „Besonders tiergerechte Haltungsverfahren“ Aktiver Betriebsinhaber = Natürliche Personen, jurist. Personen oder Vereinigungen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Keine Direktzahlungen erhalten • • • Betriebsinhaber, die keine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben Betriebsinhaber, die Flächen hauptsächlich (> 50 %) auf natürliche Weise in einem guten Zustand erhalten und nicht die geforderte Mindesttätigkeit (mind. 1 x jährlich mulchen oder 1 x jährlich mähen) ausüben. Grundsätzlicher Ausschluss aufgrund der Negativliste z.B. Flughafen, Wasserwerk, Eisenbahnverkehrsleistungen, Immobiliendienstleistungen, Bergbau, dauerhafte Sportund Freizeiteinrichtungen…… Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 9 „Aktiver Betriebsinhaber“ Keine Anwendung der Negativliste, wenn … (Kriterien zum „Herausprüfen“ ggfs. mittels überprüfbarer Nachweise). Herausprüfung ist erfolgreich, wenn 1 Kriterium erfüllt ist. • • • Geringfügigkeitsschwelle Negativliste nicht anzuwenden für Betriebsinhaber, die im Vorjahr lediglich Direktzahlungen bis 5.000,-- € erhielten. Nicht unwesentliche landwirtschaftliche Tätigkeit - ab 38 ha beihilfefähige landwirtschaftliche Fläche liegt eine wesentliche landw. Tätigkeit vor. Landwirtschaftliche Tätigkeit als Hauptgeschäfts- oder Unternehmenszweck, mögliche Nachweise hierfür: Versicherungspflicht bei Landw. Alterskasse, Gesellschaftervertrag, Eintrag im Handelsregister oder vergleichbarer Urkunde • Jährlicher Betrag der Direktzahlungen mind. 5 % der Gesamteinkünfte aus nicht landwirtschaftlicher Tätigkeit Angaben über Bruttobetrag aller Einkünfte, davon Einkünfte aus landw. Tätigkeit und sonstige Einkünfte. Einreichung von Belegen (jüngster Bescheid über Einkommens- oder Körperschaftssteuer ggfs andere geeignete Unterlagen). Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 10 Angaben zum Aktiven Betriebsinhaber Ziff. AA Regelfall (99 % der Antragsteller): Betrieb nicht in Negativliste = Zeile AA 01 Betriebe auf Negativliste = Zeile AA 02 Weitere Angaben unter Abschnitte AA1 bis AA3 erforderlich zum „Herausprüfen“ Bis 14 ha = Geringfügigkeitsschwelle (im Vorjahr Direktzahlungen unter 5.000 €) Über 14 ha und kleiner 17 ha = an der Schwellengrenze Über 17 ha = über Geringfügigkeitsschwelle von 5.000 € Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 11 Aktiver Betriebsinhaber Kriterium „nicht unwesentliche landw. Tätigkeit“, Abschnitt AA3.1 Beihilfefähige Fläche mind. 38 ha = wesentliche Tätigkeit Ausnahmeregelung für Betriebe mit Equiden, einschl. Pensionspferdehaltung (kleiner 38 ha) und Betreiber einer dauerhaften Sportund/oder Freizeiteinrichtung z.B. Reitplatz, Reithalle, Pensionspferdebetriebe Zeile 04 + 05 Statt 38-ha-Regelung ist GVE-Besatz als Kriterium möglich. Im Zeitraum Januar – April werden im Durchschnitt nicht mehr als 3 Großvieheinheiten je ha gehalten. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 12 Aktiver Betriebsinhaber AA3.2 Kriterium: Landw. Tätigkeit als Hauptgeschäftszweck z.B. Nachweis über Bescheid zur Feststellung der Versicherungspflicht bei Landw. Alterskasse, Gesellschaftervertrag, Eintrag im Handelsregister AA3.3 Kriterium: jährl. Betrag der Direktzahlungen mind. 5 % der Gesamteinkünfte aus nichtlandw. Tätigkeit z.B. Nachweis über jüngsten Steuerbescheid, Angabe aller Einkünfte (brutto, vor Abzug von Kosten und Steuern) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 13 Allgemeine Angaben bei Junglandwirt(inn)en (gemäß § 15 und § 21 Abs. 4 InVeKoSV - 2015) Hinweis: Angaben sind nur erforderlich, wenn die Zuweisung von Zahlungsansprüchen auf der Rechtsgrundlage "Junglandwirt/in" (siehe Abschnitt ZA1.2) oder die Junglandwirteprämie im Rahmen der Direktzahlungen beantragt wird. Für die Antragstellung 2015 besitzt eine Person die Eigenschaft "Junglandwirt", soweit sie nach dem 31.12.1974 geboren ist und sich frühestens am 01.01.2010 erstmals als Betriebsleiter/in in einem landwirtschaftlichen Betrieb niedergelassen hat. AJ1 Allgemeine Angaben bei Einzelunternehmern und sonstigen natürlichen Personen Allgemeine Angaben bei Junglandwirten, Abschnitt AJ Datum der erstmaligen Niederlassung in einem landwirtschaftlichen Unternehmen als Betriebsleiter/in AJ2 Allgemeine Angaben bei Personenvereinigungen und juristischen Personen Name Junglandwirt/in Unternehmens-Nr. Junglandwirt/in, falls diese/r bereits über eine eigene Unternehmens-Nr. verfügt Geburtsdatum T T MMJ J J J Erstmalige Niederlassung in 5 einem landwirtschaftlichen Unternehmen als Betriebsleiter/in ggf. Unternehmens-Nr. dieses Betriebes Es sind noch weitere Personen an dem Unternehmen beteiligt, die die Eigenschaft "Junglandwirt" besitzen. Für jede dieser Personen sind Angaben entsprechend Abschnitt AJ2, Zeile 01 bis 05 erforderlich. Diese Angaben habe ich auf einer Anlage zum komprimierten Gemeinsamen Antrag 2015 gemacht. AJ2.1 Ergänzende Angaben bei Gesellschaften Angaben nur erforderlich, wenn Junglandwirteprämie oder ZA-Zuteilung als Junglandwirt beantragt wird Wenn mehrere Junglandwirte am Unternehmen beteiligt sind – Angaben erforderlich in einer Anlage Gesellschaft bürgerlichen Rechts und offene Handelsgesellschaft Der Junglandwirt/die Junglandwirtin ist Gesellschafter/in und Geschäftsführer/in. Hinweis: Angaben zum Gesellschaftsvertrag sind in Abschnitt A4 zu machen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Der Junglandwirt/die Junglandwirtin ist Gesellschafter/in und Geschäftsführer/in der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hinweis: Angaben zum Gesellschaftsvertrag sind in Abschnitt A4 zu machen. Kommanditgesellschaft Abschnitt AJ 2.1 Ergänzende Angaben erforderlich bei Personenvereinigungen z.B. GbR und juristischen Personen Der Junglandwirt/die Junglandwirtin ist Komplementär/in und Geschäftsführer/in. Hinweis: Angaben zum Gesellschaftsvertrag sind in Abschnitt A4 zu machen. GmbH & Co. KG Der Junglandwirt/die Junglandwirtin ist Gesellschafter/in und Geschäftsführer/in. Hinweis: Angaben zum Gesellschaftsvertrag sind in Abschnitt A4 zu machen. Junglandwirt: • Darf im Laufe des Antragsjahres keine „41 Jahre alt“ werden • erstmalige Niederlassung keine 5 Jahre her • hat Vetorecht/Kontrolle bei einer GbR-Leitung Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 14 Die Förder- und Ausgleichsmaßnahmen im GA 2015 Hangneigung nicht in FAKT, sondern als eigene Landesmaßnahme Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 15 Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen (ZA) in 2015 Erstmalige Zuweisung an aktive Betriebsinhaber (BI), die in 2015 einen Antrag auf Zuweisung von ZA stellen und die im Jahr 2013 Antrag gestellt und zum Empfang von Betriebsprämie (EBP) berechtigt waren auf Basis der beihilfefähigen Flächen am 15.05.2015 = Standard-Fall Außerdem besondere Sonderfallkonstellationen: • BI, die in 2013 Rebflächen bewirtschaftet haben; • BI, die zum 15.05.2013 landwirtschaftlich tätig waren, aber niemals eigene oder gepachtete ZA besessen haben; • Empfänger von EBP 2013 mit betrieblichen Veränderungen nach dem 15.05.2013: Änderung der Bezeichnung, Änderung Rechtsstatus, Zusammenschluss, Aufteilung, Vererbung/vorweg. Erbfolge, privatrechtl. Vertrag mit Übertragung des Anrechts auf ZAZuteilung. Zuweisung von ZA aus der Nationalen Reserve an • Junglandwirte • Neueinsteiger (Betriebsinhaber, die nach dem 31.12.2012 eine landw. Tätigkeit aufgenommen haben • Fälle höherer Gewalt, außergewöhnlicher Umstände, abschließende Gerichtsurteile und Verwaltungsakte Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 16 Zahlungsansprüche 2015 Anforderungen an Zuteilung und Aktivierung Anforderungen an die beihilfefähige Fläche: • Mindestgröße an beihilfefähiger Fläche im Betrieb: 1 Hektar • Mindestschlaggröße einer landw. Parzelle in Ba-Wü: 0,10 ha • Landwirtschaftliche Fläche muss zum 15. Mai 2015 dem Antragsteller zur Verfügung stehen (Eigentum oder Pacht) • Landwirtschaftliche Fläche muss das komplette Kalenderjahr 2015 beihilfefähig sein • Antragstellung auf Zuweisung von ZA, Beantragung von Direktzahlungen und Aktivierung der ZA im FSV Neuerungen in Bezug auf die Merkmale (Aktivierung, Nutzung, Übertragung): • keine Rotation möglich • Einzug nicht genutzter ZA in die nationale Reserve nach 2 Jahren. • Übertragung (Kauf und Pacht) von ZA ab 2016 ohne Fläche möglich, sofern Übernehmer aktiver Betriebsinhaber ist. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 17 Zuweisung von ZA an Neueinsteiger Betriebsinhaber, die die landwirtschaftliche Tätigkeit nach dem 31.12.2012 aufgenommen haben und fünf Jahre zuvor (vor Aufnahme, tagesgenau) keine landwirtschaftliche Tätigkeit in eigenem Namen oder auf eigene Rechnung ausgeübt haben bzw. keine Kontrolle einer jurist. Person oder Personenvereinigung innegehabt haben. Antragstellung spätestens im zweiten Antragsjahr nach Aufnahme der landw. Tätigkeit Aufnahme der landw. Tätigkeit Antragsjahr 01.01.2013 – 31.12.2013 2015 01.01.2014 – 15.05.2015 2015 oder 2016 01.01.2015 – 17.05.2016 2016 oder 2017 18.05.2016 – 15.05.2017 2017 oder 2018 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 18 Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen (1) -verschiedene Möglichkeiten- Standardfall 98 % der Fälle (Aktiver Betriebsinhaber 2015 und 2013 Betriebsprämie erhalten) weil… oder… Sonderfall: landwirtschaftlich tätig zum 15.05.2013 aber niemals eigene o. gepachtete ZA besessen Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 19 Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen (2) -Neueinsteiger, JunglandwirtZA an Neueinsteiger landw. Tätigkeit nach dem 31.12.2012 aufgenommen. oder… Abfrage bei Einzelunternehmer Abfrage bei jurist. Person, Personengesellschaften ZA an Junglandwirt oder… Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 20 Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen (3) -Fälle betriebl. Veränderungen seit dem 15.05.2013- Vererbung/vorweggenommene Erbfolge nach dem 15.05.2013. oder… Zusammenschluss des früheren Betrieb mit anderem Betrieb nach dem 15.05.2013, d.h. ursprüngl. Betriebsinhaber kontrolliert neuen Betrieb oder… oder… Aufteilung eines Betriebs in zwei neue selbständige Betriebe nach dem 15.05.2013, d.h. einer der neuen Betriebe wird vom ursprüngl. Betriebsinhaber kontrolliert. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 21 Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen (4) -Fälle betriebl. Veränderungen seit dem 15.05.2013Kauf oder Pacht eines Unternehmens oder Unternehmensteil nach 15.05.2013 und Verkäufer/ Verpächter war mind. noch einen Tag im Jahr 2015 aktiver Betriebsinhaber – vertragliche Übertragung des Anrechtes auf ZAZuweisung. oder… Änderung der Rechtsform oder der Unternehmensbezeichnung nach dem 15.05.2013 Namensänderung aber gleicher Betriebsinhaber z.B. Änderung durch oder… Heirat oder Namensänderung der bestehenden GbR, Gründung einer Vater-Sohn-GbR (Anteilsinhaber des ursprüngl. Betriebs = Anteilsinhaber des neuen Betriebs) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 22 Neugründung einer Vater-Sohn-GbR nach dem 15.05.2013 Bei einer Vater-Sohn-GbR, die sich aus dem „ursprünglichen Vaterbetrieb ( DZ in 2013)“ nach dem 15.05.2013 entwickelt hat, entscheidet die Verteilung der Kontrollfunktion darüber (vgl. Inhalt des GbR-Vertrag), welcher Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann. Situation in 2015: Vater-Sohn GbR Situation in 2015: Vater-Sohn GbR Situation in 2015: Vater-Sohn GbR Vater hat die Kontrolle alleine inne. Vater und Sohn haben eine gemeinsame Kontrolle (d. h. beide haben ein Vetorecht). Sohn hat die Kontrolle alleine inne. Situation in 2013: Vater als Einzelunternehmer Situation in 2013: Vater als Einzelunternehmer Situation in 2013: Vater als Einzelunternehmer Rechtsanspruch auf ZA-Zuteilung: Rechtsanspruch auf ZA-Zuteilung: Rechtsanspruch auf ZA-Zuteilung: • • Änderung des Rechtsstatus • - • ggf. Junglandwirt • ggf. Junglandwirt • [ggf. Neueinsteiger ; Voraussetzung müssen Sohn und Vater erfüllen!] • ggf. Neueinsteiger (Sohn) Änderung des Rechtsstatus Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 23 Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen (4) Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände (ZA 1.4) Es handelt sich um die „Härtefälle/Fälle außergewöhnlicher Umstände, aufgrund derer der Betriebsinhaber nicht in der Lage ist seinen Rechtsanspruch auf ZA-Zuteilung geltend zu machen. Als „Härtefälle / außergewöhnliche Umstände" gemäß HZ-VO Nr. 1306/2013 werden insbesondere folgende Fälle bzw. Umstände anerkannt: a) Tod des Begünstigten; b) länger andauernde Berufsunfähigkeit des Begünstigten; c) eine schwere Naturkatastrophe, die den Betrieb erheblich in Mitleidenschaft zieht; d) unfallbedingte Zerstörung von Stallgebäuden des Betriebs; e) eine Seuche oder Pflanzenkrankheit, die den ganzen Tier- bzw. Pflanzenbestand des Begünstigten oder einen Teil davon befällt; f) Enteignung des gesamten Betriebes oder eines wesentlichen Teils davon, soweit diese Enteignung am Tag des Eingangs der Verpflichtung nicht vorherzusehen war. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 24 Neugestaltung/künftige Aufgliederung der Direktzahlungen ab 2015 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 25 Was sind Direktzahlungen? • Wert in BW: rd. 161 €/ha (2015) • alle aktivierten beihilfefähigen Flächen • CC-Verpflichtung • Wert: 50 €/ha (Hektar 1 -30) 30 €/ha (Hektar 31-46) auf Basis aktivierter ZA • bis zu 46 ha • CC-Verpflichtung Basisprämie Greening -prämie Umverteilungsprämie Junglandwirteprämie Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft • Wert: rd. 87 €/ha (2015) • alle aktivierten beihilfefähigen Flächen • CC-Verpflichtung • Anforderung: Greening Geburtsdatum nach dem 31.12.1974 • Wert: rd. 44 €/ha auf Basis aktivierter ZA • bis 90 ha • „Anforderung“ an Person 26 Prämiensätze Direktzahlungen in Ba-Wü bis 2020 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 27 Beantragung der Direktzahlungen (Basis- und Greeningprämie, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie) Basisprämie und Greeningprämie mit 1 Kreuz zu beantragen Aktivierung der ZA im FSV mit 0 = keine ZA-Zuweisung 1 = ZA-Zuweisung und Aktivierung Sonderkulturbetrieben mit jährlichem Flächentausch von mehr als 50 % z.B. Kartoffel-, Erdbeeranbaubetriebe Befreiung von der Verpflichtung Greening– Anbaudiversifizierung Ökobetriebe, die freiwillig am Greening teilnehmen möchten Hinweis: Nichteinhaltung wird sanktioniert! „x = nicht ratsam“ Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 28 Beantragung Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie Umverteilungsprämie für die ersten 46 Hektare • die ersten 30 ha = ca. 50 € • die nächsten 16 ha = ca. 30 € Junglandwirteprämie Teilnahme an Kleinerzeugerregelung Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 29 Junglandwirteprämie ab 2015 Anforderung an die „Person“ des Junglandwirts „erstmalige Niederlassung“ in einem landwirtschaftlichen Betrieb: Niederlassung (taggenau) nicht länger her wie 5 Jahren im Jahr der Erstantragsstellung nicht älter als 40 Jahre (Geburtsdatum nach dem 31.12.1974) Bei mehreren natürlichen Personen, die nicht ausschließlich Junglandwirte sind, erfordert die „Niederlassung“, dass der Junglandwirt in der Lage ist, die wirksame und langfristige Kontrolle allein oder gemeinschaftlich mit andern auszuüben (bezügl. Entscheidungen zur Betriebsführung, den Gewinn und die finanz. Risiken). Die Entscheidungen müssen einvernehmlich getroffen werden und bedingt somit ein Vetorecht des/der Junglandwirte. Junglandwirtezahlung auf Basis aktivierter Zahlungsansprüche Prämienhöhe je Hektar: rund 44 €/ha Umfang der Prämie: max. für die ersten 90 Hektare Höchstzeitraum von 5 Jahre: Zeitraum verkürzt sich entsprechend um die Anzahl der Jahre zwischen Niederlassung und Erstbeantragung Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 30 Junglandwirteprämie ab 2015 Geburtsjahr Erstantragsjahr 2015 ErstniederLassung (taggenau!) Junglandwirteprämie für die Antragsjahre … 1974 41. Lebensjahr 1975 40. Lebensjahr 2015 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 1975 40. Lebensjahr 2010 2015 1975 40. Lebensjahr 2009 Nein, Niederlassung länger als 5 Jahre 1976 39. Lebensjahr 2015 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 Nein, da älter wie 40 Jahre Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 31 Kleinerzeugerregelung 2015 als wichtige Entbürokratisierungsmaßnahme Teilnehmende Betriebe erhalten anstelle der Direktzahlungen eine jährliche Kleinerzeugerprämie (einschl. Greeningprämie, Umverteilungs- und ggfs. Junglandwirteprämie) Höhe der Kleinerzeugerprämie begrenzt auf max. 1.250 €/Betrieb Befreiung von Greeningverpflichtungen der 1. Säule und von CrossCompliance-Auflagen der 1. + 2. Säule (FAKT) Beantragung: Erstantragstellung nur im Rahmen des Gemeinsamen Antrags 2015 möglich Ausstieg möglich, aber keine Rückkehr/Wiedereinstieg möglich Freiwillig; Wahlmöglichkeit des Landwirts mit Festlegung für Folgejahre – Option für ca. 8.000 Antragsteller in Ba-Wü Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 32 Greening und Basisprämie: Allgemeine Bestimmungen EU-Vorgabe: • 30 % der nationalen Obergrenze (NOG) für Greening-Prämie • Grundvoraussetzung für den Erhalt der Basisprämie ist die Einhaltung der Greeningverpflichtungen • Greening-Vorschriften gelten für gesamte Betriebsfläche unabhängig von der Anzahl mit ZAs aktivierten Hektare • Ökobetriebe grundsätzlich freigestellt. • keine Auflagen für Dauerkulturflächen Die Komponenten des Greenings Anbaudiversifizierung (Anbauverhältnis) Erhalt von Dauergrünland Ökologische Vorrangflächen Programm zur Berechnung der einzelbetrieblichen Greeningverpflichtungen www.greeningcheck-bw.de Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 33 Greening (1): Anbaudiversifizierung Ackerfläche (AF) zw. 10 und 30 ha: • 2 Kulturen • Hauptkultur max. 75 % Flächenanteil Kultur = botanische Klassifizierung Alle Gräser u. Grünfutterpflanzen = 1 Kultur Acker aus Erzeugung (Brache) = 1 Kultur Sommer- und Winterung = getrennte Kulturen Ackerfläche über 30 ha: Es zählen die Kulturen, die im Zeitraum vom • 3 Kulturen 1. Juni bis 15. Juli auf der Fläche stehen. • Hauptkultur max. 75 % Flächenanteil • zwei Hauptkulturen zusammen max. 95 % Flächenanteil Freistellungen/Sonderregelungen: • • • • keine Pflicht für Betriebe unter 10 ha AF Sonderkulturbetriebe mit jährlichem Flächentausch von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Dauergrünland und Ackerfutter an der landw. Fläche (soweit die restliche Ackerfläche max. 30 ha umfasst) von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Futterpflanzen (außer Silomais) und/oder Brache an der Ackerfläche (soweit die restliche Ackerfläche max. 30 ha umfasst). Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 34 Greening (2): Grünlanderhaltungsgebot 1. Umweltsensibles Dauergrünland = Grünland in FFH-Gebieten • • • Absolutes Umwandlungs- und Pflügeverbot! Verbesserung der Grasnarbe nur, wenn Grasnarbe nicht zerstört wird. Ausweitung auf andere Gebiete möglich wie z.B. Moorböden, erosionsgefährdete Böden. 2. Beibehaltung des Dauergrünlandanteils außerhalb von FFH-Gebieten • • • Referenzjahr für Grünlanderhaltung ist 2012 Einzelbetriebliches Genehmigungssystem, d.h. der Betrieb der Grünland umwandelt muss auch Ersatzgrünland als Ausgleich anlegen. Die Neuanlage kann auch auf Flächen anderer Antragsteller erfolgen. Ersatzgrünland muss mindestens 5 Jahre erhalten werden. Umwandlung nur mit vorhandener Genehmigung erlaubt (unter Berücksichtigung der Belange von Wasserschutz, Naturschutz, Bodenschutz …) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 35 Greening (2): Grünlanderhaltungsgebot • • • • • Genehmigung ist ab dem ersten Quadratmeter notwendig. Es ist keine Bagatellregelung (20 Ar) vorgesehen. Verschärfung der derzeit gültigen Bestimmungen des LLG! Genehmigung ist grundsätzlich an eine Neuanlage einer entsprechenden Dauergrünlandfläche geknüpft. Bis Ende 2015 gilt zudem das bisherige Grünland-Umwandlungsverbot nach LLG uneingeschränkt weiter, auch für Ökobetriebe und Kleinerzeuger. Regelungen für Rückumwandlung von Dauergrünland für z.B. ohne Genehmigung umgewandeltes Grünland folgen. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn andere Rechtsvorschriften der Umwandlung entgegen stehen und wenn Dauergrünland gegenüber Referenzjahr 2012 um mehr als 5 % abgenommen hat. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 36 Greening (3): Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) Pflicht für Betriebe ab 15 ha Ackerfläche Basisanforderung zeitlich gestaffelt: 5 % ab 2015 (ggfs. 7 % ab 2018) der beihilfefähigen Ackerflächen sind als im Umweltinteresse genutzte Flächen auszuweisen. Freistellungen/Sonderregelungen: • • • keine Pflicht für Betriebe unter 15 ha AF von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Dauergrünland und Ackerfutter an der landw. Fläche (soweit die restliche Ackerfläche max. 30 ha umfasst) von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Futterpflanzen (außer Silomais) und/oder Brache an der Ackerfläche (soweit die restliche Ackerfläche max. 30 ha umfasst). Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 37 Greening (4): Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) ÖVF - Kategorie Brache (Stilllegung) Gewichtungsfaktor 1,0 (Begrünung oder Selbstbegrünung, keine landw. Erzeugung) Zwischenfruchtanbau/Begrünung 0,3 (Einsaat mind. 2 zugelassene Arten; Beweidung Schafe/Ziegen möglich, keine Schnittnutzung) Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen (Leguminosen, Eiweißpflanzen) 0,7 (Anbau von Reinsaaten o. Mischungen von Leguminosen, Klein- und großkörnige Leguminosen, Nutzung möglich) Beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern 1,5 (keine landw. Erzeugung, Schnittnutzung u. Beweidung möglich, Breite 1 – 10 m) Pufferstreifen entlang von Wasserläufen 1,5 (keine landw. Erzeugung, Schnittnutzung u. Beweidung möglich, Breite 1 – 20 m) Agroforstflächen 1,0 Niederwald mit Kurzumtrieb (KUP, NC 841) 0,3 Aufforstungsflächen NC 564 1,0 Feldrand (keine landw. Erzeugung, Breite 1 – 20 m) 1,5 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 38 Greening (5): Landschaftselemente als ÖVF Landschaftselemente auf Acker oder an Acker angrenzend Gewichtungsfaktor Hecken, Gehölzstreifen (als CC-LE, Mindestlänge 10 m, durchschn. Breite 15 m) 2,0 Einzelbäume (als CC-LE) 1,5 Baumreihen (als CC-LE) 2,0 Feldgehölze (als CC-LE, Größe: 50 – 2.000 m²) 1,5 Feldrain (als CC-LE, Gesamtbreite mehr als 2 m, keine landw. Erzeugung) 1,5 Tümpel, Sölle, Dolinen (als CC-LE, Größe max. 2.000 m²) 1,0 Feuchtgebiete (als CC-LE, Größe max. 2.000 m²) 1,0 Trocken- und Natursteinmauern (als CC-LE, mehr als 5 m Länge) 1,0 Fels- und Steinriegel (als CC-LE, Größe max. 2.000 m²) 1,0 Terrassen (als CC-LE) 1,0 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 39 ÖVF-Möglichkeiten auf beantragtem Ackerland Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 40 Änderungen bei der Definition von Dauergrünland ab 01.01.2015 EuGH-Vorabentscheidung vom 02.10.14: „Dauergrünland sind Flächen, die gegenwärtig und seit mind. 5 Jahren zum Bau von Gras oder anderen Grünpflanzen genutzt werden, auch wenn die Fläche in diesem Zeitraum umgepflügt und eine andere als die zuvor dort angebaute Grünfutterpflanzenart eingesät wird“. Gilt auch für aus der Erzeugung genommene Flächen. Bei Ackerfutter seit 2009 bzw. Brache seit 2009 entscheidet die Nutzung in 2015 über den Flächenstatus AL oder DGL! Bei ÖVF-Brache und FAKTBlühmischung bleibt Ackerstatus erhalten. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 41 FIONA 2015 www.fiona-antrag.de UD-Nr. nur 12-stellig! PIN Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 42 Das Flurstücksverzeichnis (FSV) Geplant: Maßnahmenabschnitte mit „Farben“ hinterlegt Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft Änderungen 2015 • Nutzflächen mit 4 Nachkommastellen (Auffüllen mit 00) • die Nutzung angeben, die am 01.06.15 auf der Fläche ist • weitere u. neue Nutzungscodes (NC) • NC entscheidet über Hauptfutterfläche (ist änderbar) • ZA Festsetzung und Aktivierung 0 = nein, 1 = ja • ÖVF-Codes • neue FAKT-Codes • Auswahl Kräuter bei FAKT-Artenvielfalt • NC 000 = Fläche 2015 nicht nutzbar (höhere Gewalt/ außergewöhnl. Umstände) 43 Beantragung Greening ÖVF im Flurstücksverzeichnis ÖVF-Flächen: Kennzeichnung mit ÖVF-Code ÖVF-Art Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft Code Antrag grafisch zu beantragen Fels- und Steinriegel 7 Ja Feuchtgebiete 8 Ja Lesesteinwälle 9 Ja Trockenmauer (CC-LE) 10 Ja Hecken Einzelbäume Baumreihen Feldgehölze Feldraine Terrassen Zwischenfrüchte 11 12 13 14 15 16 20 Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Untersaat mit Gras 30 Nein Pufferstreifen entlang Wasserläufen Waldrand Feldrand Ufervegetation KUP Stickstoffbinder Aufforstung Brache 41 Ja 42 43 50 60 70 80 90 Ja Ja Ja Ja Nein Ja Ja 44 Beantragung CC-LE als ÖVF • • Eigene Nutzungszeile Nutzungscode (NC) der angrenzenden Ackerkultur und entsprechendes ÖVF-Kennzeichen Beispiel: Hecke im Weizen-Schlag Hecke Winterweichweizen 115 Eigene Nutzungszeile für die Hecke mit Nutzungscode 115 und ÖVF Code 11, Schlag-Nr. des zugehörigen Ackerschlages Beantragung ÖVF-Streifen • • • Nutzungscode Eigene neue Nutzungscodes und entsprechendes ÖVF-Kennzeichen Schlag-Nr. des zugehörigen Ackerschlages Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft ÖVF-Art 054 Streifen am Waldrand 055 Ufervegetation ÖVF 056 Pufferstreifen ÖVF Acker 057 Pufferstreifen ÖVF Grünland 058 Feldrand 45 Sammel-Nutzcodes, Auffangcodes im FSV Sammel-Nutzcodes: 610 Gemüse, 650 Küchenkräuter, 720 Zierpflanzen. Hier sind ergänzende Untercodes möglich zur Unterscheidung der Gattungen/Arten Auffangcodes: 190 sonst. Getreide, 290 sonst. Hülsenfrüchte, 390 sonst. Ölfrüchte, 429 Grünfutterpflanze – ergänzende Angabe möglich, nur zu verwenden, wenn die Pflanze botanisch keinem anderen Code zuordenbar. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 46 FIONA – GIS Neukonzeption ab 2015 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 47 FIONA – GIS Neukonzeption ab 2015 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 48 FIONA – GIS Neukonzeption ab 2015 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 49 FIONA – GIS Neukonzeption ab 2015 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 50 Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) 2015 • • • • • AZL für benachteiligte Gebiete wird weiter gewährt. Die bisherige Gebietskulisse bleibt erhalten. Bis 2018 soll eine Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete außerhalb Berggebiete erfolgen. Ab 2015 Förderung nur noch für landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen (mind. 1 x jährlich gemäht oder beweidet). Antragsberechtigt ist der „Aktive Betriebsinhaber“. Mindestauszahlung wie bisher 250 Euro. Der bisherige Abzug von 14 % aus Haushaltsgründen entfällt. Staffelung künftig nach Ertragsmesszahl (EMZ). Die bisherige Förderung nach der landw. Vergleichszahl ist nach EU-Vorgabe nicht mehr möglich. Die bisherige Förderung der Handarbeitsstufe entfällt. AZL-Fördersätze im Berggebiet 100 € - 150 €, in benachteiligter Agrarzone 25 € - 120 €. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 51 Landschaftspflegerichtlinie (LPR) In FIONA werden alle gültigen LPR-Verträge aufgelistet, die zum Zeitpunkt der GA-Stellung vorliegen. Wegen der Umstellung im FSV auf ha mit 4 Nachkommastellen sind im FSV 2015 die Nutzflächen „leer“. Bitte die Vertragsfläche aus dem LPR-Vertrag übernehmen. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 52 Einkommensverlustprämie, Umweltzulage Wald, SchALVO Einkommensverlustprämie Seit 2014 keine Erstbeantragungen mehr möglich. Nur noch Folgebeantragungen möglich – Prämienzeitraum 15 Jahre. Umweltzulage Wald Seit 2014 nur noch Beihilfe für Umweltzulage N (Natura 2000 – Gebiet) SchALVO Ausgleich für Nutzungsbeschränkungen bei Flächen innerhalb Wasserschutzgebieten Änderungen 2015: • WSG 437095 Albergasse (Bad Saulgau) wird von Nitrat-Sanierungsgebiet in Nitrat-Problemgebiet zurückgestuft. • WSG 437053 (Krauchenwies-Lichtwiesen) wird von Normalgebiet zu Problemgebiet hochgestuft. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 53 Steillagenförderung Grünland • • • • • • 1-jährige Maßnahme Abstimmung mit beteiligten Ministerien und Landesrechnungshof läuft noch Mindestauszahlungsbetrag von 100 €; Fördersätze: Hangneigung 25-49 %: 120 €/ha, ab 50 %: 170 €/ha In FIONA als eigene Fördermaßnahme auszuwählen de-minimis-Regelung (Höchstgrenze im 3Jahreszeitraum max. 15.000 €) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 54 FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) Das neue Agrarförderprogramm und Nachfolger von MEKA ab 2015 * Die Ausführungen stehen noch unter Vorbehalt der EUGenehmigung, Änderungen sind noch möglich Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 55 FAKT 2015 A 1 fünfgliedrige Fruchtfolge (75 €/ha) Jährl. 5 Kulturen zw. 10% u. 30 %je Kultur, max. 2/3 Getreide, mind. 10 % Leguminosen in Reinsaat oder als Gemenge, nach Leguminosen Anbau einer über Winter vorhanden Folgekultur; Leguminosen in Reinsaat als ÖVF-Flächen anrechenbar ! A 2 Silageverzicht im gesamten Betrieb – Heumilch (80 €/ha) Für Milcherzeuger, keine Silagebereitung oder – einsatz im gesamten Unternehmen, Förderfähig sind Grünland und Ackerfutterflächen, nur in Kombi mit D1, D2 oder mind. 0,3 RGV/ha Grünland, max. 1,7 RGV je ha HFF Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 56 FAKT 2015 B 1.1 Extensive Bewirtschaftung Dauergrünland höchstens 1,4 RGV/ha HFF ohne mineralische Stickstoffdüngung (150 €/ha) B 1.2 Extensive Bewirtschaftung Dauergrünland mit mineralischer Stickstoffdüngung Änderungen – siehe nächste Folie B 2.1, B 2.2 Bewirtschaftung steilem Grünland > 25 % bzw. > 50 % - Änderungen, kommt als Landesmaßnahme „Steillagenförderung Grünland“ B 3.1, B 3.2 Artenreiches Grünland mit 4 bzw. 6 Kennarten (200 € bzw. 240 €/ha) Angabe der Kennarten im FSV, FAKT-Code 22 bzw. 23 B 5 Extensive Nutzung von kartierten FFHWiesen (260 €/ha) innerhalb und außerhalb Natura 2000-Gebieten, FAKT-Code 25 im FSV C 1 Erhaltung von Streuobstbeständen (2,50 €/Baum) max. 100 Bäume/ha, Stammhöhe > 1,40 m Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 57 B 1.2 Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes mit max. 1,4 RGV/ha Hauptfutterfläche mit mineralischer Stickstoffdüngung [120 €/ha*) Extensive Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen ohne Stickstoffdünung in Betrieben ab 0,3 RGV/ha DGL (150 €/ha*) Was wird verlangt? • keine Düngung mit mineralischem und organischem Stickstoff auf der Einzelfläche, mit Ausnahme der Ausscheidungen von weidenden Tieren. • Mindestbesatz von 0,3 RGV/ha Dauergrünland (keine Obergrenze). • Maßnahme ist über den gesamten Verpflichtungszeitraum auf derselben Fläche durchzuführen. • Fläche zählt als Hauptfutterfläche. • Durchführung der erforderl. Weidepflege, sofern keine jährl. Schnittnutzung erfolgt. • Verzicht auf Meliorationsmaßnahmen und Beregnung. • Keine flächige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. • Umbruchlose Grünlanderneuerung ausschließlich über Nachsaat. • Schlagbezogene Aufzeichnungen zu Düngung und Pflanzenschutz auf allen Grünlandflächen des Betriebes. FAKT-Code 21 im FSV Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 58 FAKT 2015 D 1 Verzicht chem.-synth. Produktionsmittel (190 €/ha) Kein Einsatz chem.-synthetischer Pflanzenschutzund Düngemittel im gesamten Unternehmen D 2 Ökologischer Landbau Einführung in 2-jähriger Umstellungszeit bzw. Beibehaltung Ökolandbau, Öko-Kontrollnachweis Ergänzende Angaben, wenn FAKT D 2.1 bzw. 2.2. beantragt wird Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 59 D 2 Ökologischer Landbau Einführung 2-jährige Umstellung Beibehaltung ÖkoKontrollnachweis EU-Öko-Verordnung EU-Öko-Verordnung EU-Öko-Verordnung Gesamtes Unternehmen Gesamtes Unternehmen Gesamtes Unternehmen mit Öko-Kontrollstelle gültig ab 01.01. mit Öko-Kontrollstelle gültig ab 01.01. mit Öko-Kontrollstelle gültig ab 01.01. Kontrollbericht Jährliche Vorlage Jährliche Vorlage Jährliche Vorlage Acker/Grünland 350 €/ha 230 €/ha Sommerschafweiden u.a. extensivste Flächen 150 €/ha 150 €/ha Gartenbauflächen 935 €/ha 550 €/ha 1.275 €/ha 750 €/ha Grundlage Vertrag Dauerkulturen 60 €/ha Max. 600 €/Betrieb Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 60 FAKT 2015 E Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer/biotechnischer Maßnahmen E1.1 Begrünung im Acker-/Gartenbau 40 E1.2 Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau 41 E2.1 Brachebegrünung mit Blühmischungen auf Bracheflächen, die nicht als öVF beantragt 42 E2.2 Brachebegrünung mit Blühmischungen auf Bracheflächen, die als öVF beantragt 43 E3 Herbizidverzicht im Ackerbau 44 E4 Ausbringung von Trichogramma im Mais 45 E5 Nützlingseinsatz unter Glas 46 E6 Pheromoneinsatz im Obstbau 47 F Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz F1 Winterbegrünung 50 F2 N-Depotdüngung mit Injektion 51 F3 Precision Farming 52 F4 Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip Till 53 F5 Freiwillige Hoftorbilanz E 1.1 Begrünung im Acker-/Gartenbau (70 €/ha) FAKT-Code 40 E 1.2 Begrünungsmischungen im Acker/Gartenbau (90 €/ha) FAKT-Code 41 E 2.1 und 2.2 Brachebegrünung mit Blühmischungen – siehe nächste Folie FAKT-Code 42 und 43 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 61 E 1 Begrünung im Acker-/Gartenbau E 1.1. Begrünung im Acker-/ Gartenbau E 1.2 Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau Aussaat Begrünungsaussaat in Form von Unteroder Blanksaaten. Keine Verwendung landwirtschaftliche Kulturpflanzen in Reinsaat für die Begrünung. Zur Begrünung werden vorgegebene Saatgutmischungen mit mind. 5 Mischungskomponenten verwendet. Aussaattermin bis Mitte September bis Mitte August Nutzung keine Nutzung des Aufwuchses (auch im Folgejahr); Ausnahme: Beweidung durch Wanderschäfer möglich. keine Nutzung des Aufwuchses; Ausnahme: Beweidung durch Wanderschäfer möglich. Mulchen/Einarbeiten nicht vor Ende November nicht vor Ende November Förderung Beantragung im FSV 70 €/ha 90 €/ha FAKT-Code 40 FAKT-Code 41 FAKT-Begrünung => nicht als ÖVF anrechenbar. Änderung: Im FSV sind die Begrünungsflächen verbindlich anzumelden. Änderungsmeldung im August des Jahres entfällt! Nur noch Abmeldung möglich. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 62 E 2 Brachebegrünung mit Blühmischungen ohne ÖVF-Anrechnung mit ÖVF-Anrechnung Voraussetzung Auf aus der Erzeugung genommenen Ackerflächen Auf aus der Erzeugung genommenen Ackerflächen Aussaat ein- oder überjährige Blühmischungen (siehe Liste) ein- oder überjährige Blühmischungen (siehe Liste) Aussaatzeitraum Herbst des Vorjahres (überjährig) oder im Frühjahr bis spätestens 15.05. Herbst des Vorjahres (überjährig) oder im Frühjahr bis spätestens 15.05. Mulchen/Einarbeiten nicht vor Ende November bzw. ab September bei Anbau einer Winterkultur nicht vor Ende November bzw. ab September bei Anbau einer Winterkultur Höchstfläche max. 5 ha je Betrieb unbegrenzt Förderung Beantragung im FSV 710 €/ha 330 €/ha FAKT-Code 42 FAKT-Code 43 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 63 C Sicherung besonders gefährdeter Tierrassen • • • • • • Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft C 1 Erhaltung von Streuobstbäumen C 2 Weinbausteillagen C 3 Vorderwälder Rind C 3 Hinterwälder/Limpurger/Brauvieh alter Zuchtrichtung C 3 Altwrttemberger/Schwarzwälder Fuchs C 3 Schwäbisch Hällisches Schwein 64 F Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz Änderung: jetzt 5-jährige Verpflichtung • • • • • F 1 Winterbegrünung (100 €/ha*) F 2 N-Depotdüngung mit Injektion, (60 €/ha) F 3 Precision Farming (80 €/ha) F 4 Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip Till (120 €/ha) F 5 Freiwillige Hoftorbilanz (180 €/Betrieb) Beantragte Flächen müssen in der „Wasserkulisse“ liegen. Ansprechpartner: unsere Wasserschutzberater Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 65 Flächen in gefährdeten Grundwasserkörpern (GWK) nach WRRL, außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 66 G Besonders tiergerechte Halteverfahren G 1 Sommerweideprämie (1-jährig) 50 €/GV, bei Kombi mit Ökolandbau 40 €/GV • Nur für Milchkühe und/oder weibl. Rinder ab 1 Jahr • Aufteilung in die Weidengruppen Milchkühe und weibl. Rinder ab 1 Jahr möglich • mind. 0,15 ha Weidefläche je beantragter RGV im Weidezeitraum vom 01.06.-30.09 und mind. 0,10 ha Weidefläche je sonstiger im Betrieb vorhandener Weidetiere • Tiere müssen mind. im Zeitraum vom 01.06. – 30.09. auf der Weide sein (tägl. Weidegang mind. 6 Stunden) • Führen eines Weidetagebuches • Freier Zugang zu einer Tränkevorrichtung • Weidefläche in ordnungsgemäßem Zustand G 1.1 Weidegruppe Milchkühe einer Milchrasse Förderung aktiver Betriebsinhaber, die Milcherzeuger sind und Unternehmenssitz in Ba-Wü G 1.2 Weidegruppe weibl. Rinder über 1 Jahr Förderung aktiver Betriebsinhaber, die Milcherzeuger sind oder Rindaufzuchtbetrieb Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 67 G Besonders tiergerechte Halteverfahren G 2 Tiergerechte Mastschweinehaltung – Einstiegsstufe oder Premiumstufe (1-jährig) • Förderung aktiver Betriebsinhaber mit Unternehmenssitz in Ba-Wü. • Zur Beurteilung, ob der Stall die Voraussetzungen der Einstiegs- oder Premiumstufe erfüllt ist vorab für jeden Stall ein Formblatt auszufüllen sowie Stall- und Buchtenpläne vorzulegen. • Stall mit mind. 30 Mastplätzen G 3 Tiergerechte Masthühnerhaltung – Einstiegsstufe oder Premiumstufe (1-jährig) • Förderung aktiver Betriebsinhaber mit Unternehmenssitz in Ba-Wü • Zur Beurteilung, ob der Stall die Voraussetzungen der Einstiegs- oder Premiumstufe erfüllt ist vorab für jeden Stall ein Formblatt auszufüllen sowie Stall- und Abteilpläne vorzulegen. • Stall mit mind. 300 Mastplätzen Für G 2.1. – 3.2 zusammen max. 25.000 €/Betrieb Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 68 Rechtsgrundlagen im Pflanzenschutz Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 69 Rechtsgrundlagen im Pflanzenschutz Sachkundenachweis: Was ist neu? EU– Regelung: Mit Inkrafttreten des Pflanzenschutzgesetzes am 14. Februar 2012 sind verschiedene Vorgaben der Pflanzenschutzrahmenrichtlinie 2009/128/EG der Europäischen Union umgesetzt worden: • Bundeseinheitlicher Nachweis in Deutschland „Scheckkartenformat“ • Pflicht der Sachkundigen sich alle 3 Jahre fortzubilden (Zeitdauer: Mindestens vier Stunden pro Fortbildungszeitraum) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 70 Rechtsgrundlagen im Pflanzenschutz Wer ist betroffen: • • • • Anwender Berater Verkäufer Personen, welche andere anleiten oder beaufsichtigen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 71 Rechtsgrundlagen im T Pflanzenschutz Termine und Fristen- festgelegt im Pflanzenschutzgesetz • 26. Mai 2015: Letzter Tag für Anträge auf Ausstellung des neuen Sachkundenachweises für Personen, die nach alter Sachkundeverordnung sachkundig sind (bis 06.07.2013) „Altsachkundige“ können einen Sachkundenachweis • für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln • für die Beratung • und für den Verkauf beantragen. • 26. Nov. 2015: Letzter Tag der Gültigkeit der alten Sachkundenachweise • ab 26.Nov. 2015: Es gilt nur noch der neue Sachkundenachweis. Abgabe von Pflanzenschutzmittel nur an Personen mit Checkkarte + Personalausweis Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 72 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 73 www.pflanzenschutz-skn.de Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 74 Rechtsgrundlagen im Pflanzenschutz Gültigkeit der Prüfplaketten (Übergangslösung) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 75 Umsetzung 16. Arzneimittelgesetz-Novelle Tierarzneimittel/Antibiotikadatenbank Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 76 Tierarzneimittel/Antibiotikadatenbank Meldepflicht ab: • Mastkälber < 8 Monate : 20 • Mastrinder > 8 Monate : 20 • Mastferkel < 30 kg LG : 250 • Mastschweine > 30 kg LG: 250 • Mastputen: 1.000 • Masthühner: 10.000 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft im Schnitt des HJ gehaltene Tiere 77 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 78 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 79 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 80 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 81 Tierarzneimittel/Antibiotikadatenbank • • • • Meldepflichtige Nutzungsart/en melden Anfangsbestand melden Bestandsveränderungen melden Einsatz von antibakteriellen Substanzen melden Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 82 Tierarzneimittel/Antibiotikadatenbank Wenn Dritte mit Eingabe beauftragt dann: • In Tierhaltererklärung in HIT Dritten benennen • Tierhalterversicherung an Vet.-Behörde Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 83 Vorortkontrollen 2014 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 84 Auffälligkeiten 2014 Fehler bei der Schlagbildung Was ist ein Schlag? Was ist zu beachten? Abweichungen zum Vorjahr? Bitte beachten: Bewilligung nur bei sachgerechter Schlagbildung möglich!!! s. Erläuterungen zum GA 2015 S. 9/10 Mögliche Fehler… Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 85 Auffälligkeiten 2014 Schlag Nr. 25 Die gesamte Grünlandfläche von 1,3 ha wurde als Schlag Nr. 25 beantragt, obwohl räumliche eine räumliche Trennung durch eine Weg- und Hoffläche vorliegt. Schlagfehler !! Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 86 Auffälligkeiten 2014 Schlag Nr. 54 Die Flst. 200, 201, 202, 203/3, 204/4, 205 und 206 wurden als Schlag Nr. 54 beantragt. Durch das Wegflurstück 601 und das Gewässerflurstück 698 ist der Schlag 54 räumlich in 3 Schläge unterteilt, obwohl die Bewirtschaftung der Flurstücke als Grünland mit erfolgt. Schlagfehler !! Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 87 Auffälligkeiten 2014 Schlag Nr. 37 Die Flst. 136, 142, 143 und 145/1 wurden als Schlag Nr. 37 beantragt, obwohl sie durch andere Flurstücke räumlich völlig getrennt sind und jedes Flurstück trotz gleicher Nutzung für sich ein Schlag bildet. Schlagfehler !! Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 88 Auffälligkeiten 2014 • Nach VOK, ermittelte Flächengröße im nächsten Jahr übernehmen • bei Flächenänderungen zum Vorjahr neue Zahlen verwenden!! Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 89 Auffälligkeiten 2014 Fehlende Unterlagen / Mangelnde Dokumentation Nitrat – RL und Bereich Phosphat: • Nährstoffvergleich für Stickstoff und Phosphat • Richtwerte zur Ermittlung des jährlichen Stickstoffdüngebedarfs für Ackerland (z.B. NID-Berichte) • Richtwerte zur Ermittlung des Gehaltes an Stickstoff und Phosphat von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft • Bodenuntersuchungsergebnisse auf Phosphat alle 6 Jahre Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 90 Auffälligkeiten 2014 Pflanzenschutzmittel – RL: • Aufzeichnungen über die Anwendung von PSM „alten Kruscht wegräumen“!!! Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 91 Auffälligkeiten 2014 Tierkennzeichnungsverstöße 2005-2014 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 92 Auffälligkeiten 2014 • HIT-Meldungen innerhalb 7 Tage bei Rindern Behobene Meldefristüberschreitungen führen zu Beanstandungen früher: Kontrolltag – jetzt: Kontrolljahr • Stichtagsmeldung Schaf/Ziege Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 93 Auffälligkeiten 2014• Aufbewahrung Tierarztbeleg (AuA-Beleg) • Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen Behandlung durch Tierarzt: kein Eintrag ins Bestandsbuch Behandlung durch Tierhalter: Eintrag ins Bestandsbuch • Arzneimittelrestmengen „Nullbeleg“ Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 94 Auffälligkeiten 2014 Pflanzenschutzrecht: • Nichteinhaltung von Gewässerabständen • Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen (Hofraum, Wegränder) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 95 Auffälligkeit 2015 !!! Düngeverordnung: Ausbringung von • Gülle • Jauche • Festmist auf nicht aufnahmefähige Böden Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 96 Haben Sie erosionsschutzgefährdete Flächen? Informationen sind in Fiona abrufbar Wassererosionsgefährdungsklassen Winderosionsgefährdungsklassen CCWasser0 CCWasser1 CCWasser2 CCWind0 CCWind1 keine Erosionsgefährdung Erosionsgefährdung hohe Erosionsgefährdung keine Erosionsgefährdung Erosionsgefährdung Erosionsgefährdete Ackerflächen dürfen vom 01. Dezember bis zum 15. Februar nicht gepflügt werden und sind zu begrünen (Winterung, Zwischenfrüchte) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 97 Unsere heutige Präsentation steht Ihnen im Internet unter www.ga-sig.de zum Download zur Verfügung. Weitere Infos finden Sie im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung unter www.landwirtschaft-bw.de Vielen Dank für Ihr Interesse Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 98
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