Positionspapier 4 - Entwicklung der Geschaeftsstelle seit 1997

Organisation der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO
August 2015
Entwicklung 1997 – 2015
Ausgangslage
Nachfolgend wird die organisatorische und personelle Entwicklung der Ausgleichsfonds
AHV/IV/EO („compenswiss“ seit Februar 2014) seit der 10. AHV-Revision nachgezeichnet und
insbesondere aufgezeigt, wie sich Aufgaben und Mittel der Ausgleichsfonds und der dafür
operativen Geschäftsstelle (GS) in diesem Kontext entwickelt haben.
Seit dem 1. Januar 1997 hat der Gesetzgeber die Anlagemöglichkeiten der Ausgleichsfonds der
AHV im Rahmen der 10. AHV-Revision erweitert. Seit der Gründung der AHV in 1948 waren nur
Franken-Obligationen und -Darlehen an Kantonen und Gemeinden zulässig. Mit der Änderung
von Artikel 108 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG;
SR 831.10) auf den 1. Februar 2001 zu den Anlagevorschriften wurden die Anlagemöglichkeiten
der Fonds auf internationale Wertschriften erweitert.
Gleichzeitig wurde auch die Rolle des Verwaltungsrates der Fonds und seine Aufsicht über die
Geschäftsstelle gestärkt. Mit der Änderung der Verordnung über die Verwaltung der
Ausgleichsfonds vom 23. Mai 2001 (V Ausgleichsfonds; SR 831.192.1) entkoppelte der
Bundesrat die Geschäftsstelle von der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) (Artikel 7 und 7a der
Verordnung). Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2001 unterstellte der Bundesrat die Geschäftsstelle dem
Verwaltungsrat der Ausgleichsfonds. Damit wurden die Kompetenzen des Verwaltungsrates mit
seinen Verantwortungen in Einklang gebracht.
Der Personalaufwand und die Funktionsausgaben der Ausgleichsfonds werden nicht durch den
Bundeshaushalt finanziert, sondern anteilsmässig durch die drei Sozialversicherungen getragen.
Entsprechend sind die Vermögensverwaltungs- und Betriebskosten der Ausgleichsfonds nicht
Bestandteil der Staatsrechnung des Bundes, sondern sie werden im separaten Jahresbericht der
Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO ausgewiesen.
Die Ausgleichsfonds unterstehen der Aufsicht des Bundesrates sowie der Kontrolle der EFK.
Seit Februar 2014 treten die Ausgleichsfonds im Interesse eines zeitgemässen, einheitlichen wie
auch differenzierenden Erscheinungsbildes mit dem Logo „compenswiss“ nach aussen auf.
Entwicklung der Geschäftsstelle seit 1997
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Rolle des Verwaltungsrats
Die Rolle des Verwaltungsrats von compenswiss unterscheidet sich in wichtigen Punkten von der
Oberleitungsfunktion in einer Vermögensverwaltungsgesellschaft. Im Gegensatz zu einer
klassischen Vermögensverwaltungsgesellschaft, wo sich der Verwaltungsrat auf die eigentliche
Überwachungstätigkeit beschränkt und die Kompetenz sowie die Verantwortung der
Vermögensverwaltung in der Regel ganz auf der operativen Ebene angesiedelt ist, ist die Rolle
des Verwaltungsrats der Ausgleichsfonds kraft gesetzlicher Bestimmungen anders definiert. So
trägt der Verwaltungsrat von compenswiss nebst der Oberleitungsfunktion auch eine klar
zugewiesene Verantwortung für Vermögensverwaltungsentscheide und Prozesse, die er über
eine genau definierte Kompetenzarchitektur stufengerecht delegiert und kontrolliert. Die
Oberverantwortung für die Vermögensverwaltung und die strategischen Entscheide liegt also bei
ihm (vgl. deshalb die Kompetenz in Art. 7. der Fondsverordnung, Wahl der Direktorin / des
Direktors, der Mitglieder der Geschäftsleitung, die Überwachung und Kompetenz auf operativer
und organisatorischer Ebene). compenswiss eins zu eins mit anderen Gesellschaften oder
Institutionen zu vergleichen wäre demzufolge zu kurz gegriffen.
Organisatorische Verselbständigung von der ZAS
Im Jahr 2004 genehmigte der Verwaltungsrat eine Stärkung der operativen Verantwortung der
Geschäftsstelle, welche bis dato aus weniger als zehn Angestellten bestand. Gleichzeitig bezog
die Geschäftsstelle neue Büros und der Verwaltungsrat beschloss die Einführung eines neuen
eigenen Informatiksystems.
Aufgrund dieses Aufbaus einer eigenen Infrastruktur wurde per 2005 eine entsprechende
Vereinbarung zwischen Ausgleichsfonds und ZAS aufgelöst. Seitdem sind die Ausgleichsfonds
mit gegenwärtig rund fünfzig Mitarbeitenden in eigenen, von der ZAS getrennten Räumlichkeiten
untergebracht. Die ZAS liefert noch immer einen grossen Teil der Zahlen für die Buchhaltung.
Alle Tresorerie Flüsse für die Zahlung der Ausgaben (Renten, Subventionen, usw.) fliessen durch
die ZAS.
Entwicklung des Aufgabenkatalogs für die Geschäftsstelle
Für die Entwicklung der Geschäftsstelle in den vergangenen 10 Jahren waren nebst der
erwähnten Verselbständigung drei wichtige, strategische Entscheide wegweisend.
Erweiterung der Anlagemöglichkeiten:
Mit der Erweiterung der Anlagemöglichkeiten (s.o.) wurde ein schrittweiser Ausbau der
Geschäftsstelle unabdingbar. Der Verwaltungsrat hat dies ab 2004 sichergestellt, um das
zusätzliche Ertragspotenzial erschliessen zu können und eine einwandfreie Governance
sicherzustellen.
Auch ist das zu bewirtschaftende Anlagevermögen in den vergangenen 10 Jahren von rund 20
Mrd. CHF auf rund 34 Mrd. CHF gewachsen.
Vermehrte Internalisierung der Vermögensverwaltung:
Ebenfalls im Jahr 2004 entschied sich der Verwaltungsrat dafür, wo sinnvoll, schrittweise Teile
des Vermögens mit der entsprechenden Gewährleistung und Kompetenz über dessen
Bewirtschaftung intern bei der Geschäftsstelle verwalten zu lassen. Von grosser Relevanz für
diesen strategischen Entscheid waren insbesondere folgende Überlegungen:
Entwicklung der Geschäftsstelle seit 1997
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Die Ausgleichsfonds müssen gegenüber schweizerischen und ausländischen
Finanzdienstleistern (Vermögensverwaltern, Depotbanken), aber auch gegenüber
anderen „Stakeholdern“, so unabhängig wie möglich bleiben, damit die Verwaltung des
Vermögens der 1. Säule jederzeit möglichst selbständig stattfindet.
Damit die externen Dienstleistungserbringer besser überwacht und beurteilt werden
können, bedingt dies den Aufbau eines internen Anlageverwaltungs-Know-hows. Dies hat
den gewünschten Zusatzeffekt, das Gesamtrisiko zu vermindern. Man baut aber auch
eine eigene Expertise für die Vermögensverwaltung auf, die genutzt werden soll.
Es sollen, wo möglich und sinnvoll, Synergien ausgeschöpft werden, die mit der
Internalisierung verbunden sind, was bei Beibehaltung von Qualität und Rendite ein
vorteilhafteres Kosten/Nutzen-Verhältnis ergibt und zu tieferen Kosten führen kann.
Der frühere Entscheid des Verwaltungsrats, über eigene Infrastruktur, Back Office-Prozesse und
Informatiklösungen zu verfügen („Ownership“), wurde vom Verwaltungsrat aus Unabhängigkeitsüberlegungen im August 2014 erneut bestätigt.
Aufteilung in drei unabhängige Fonds:
Der Volksentscheid vom 27. September 2009, der unter anderem zur Aufteilung in drei rechtlich
unabhängige Ausgleichsfonds führte, bedingte die Schaffung eines neuen, strategischen
Anlageprozesses. Das Vermögen wird aus Kosten- und Effizienzüberlegungen zwar immer noch
gemeinsam verwaltet. Jedes Sozialwerk (AHV, IV, EO) verfügt jedoch seit 2011 gemäss
Entscheid des Verwaltungsrats und basierend auf den unterschiedlichen Profilen der Sozialwerke
und deren Entwicklungen, über seine eigene Anlagestrategie (mit gesondertem
Evaluationsprozess und Risikoprofil pro Sozialwerk). In der technischen Umsetzung bedeutete
dies die Schaffung einer virtuellen Fondsstruktur mit Berechnung von Nettoinventarwerten und
einer gesonderten Buchführung pro Vermögen jedes einzelnen Sozialwerkes.
Strukturelle und ressourcenmässige Weiterentwicklung der Geschäftsstelle
Derzeit wird über die Hälfte des Vermögens intern bewirtschaftet. Aufgrund der Internalisierung,
der wachsenden Komplexität der Vermögensverwaltung sowie der Sicherstellung und des
Ausbaus
eines
Risikomanagements
mit
einer
soliden
und
vertrauenswürdigen
Operationsplattform, mussten die Strukturen der Geschäftsstelle schrittweise den neuen
Anforderungen und Begebenheiten angepasst werden (Einführung einer Geschäftsleitung,
interne Revision, Compliance, internes Controlling, Reporting und Überwachung, operationelles
und finanzielles Risiko-Monitoring und -Management, usw.). Dies ebenfalls als Konsequenz der
Eigenständigkeit und der „Ownership“ über die Systeme und Prozesse, also der strukturellen und
operationellen Unabhängigkeit.
Noch bis 2008 war die Geschäftsstelle der Ausgleichsfonds stark auf die Überwachung der
extern delegierten Vermögensverwaltungsmandate ausgerichtet. Sie führte mit limitierten,
eigenen Vermögensverwaltungskompetenzen die Aufteilung in den vom Verwaltungsrat
bestimmten Investitionen in den verschiedenen Anlageklassen aus und war vornehmlich für das
„Rebalancing“ verantwortlich, was im Krisenjahr 2008 Spuren hinterlassen hat. Aufgrund der
während Krise gesammelten Erfahrung hat man mit dem Ziel flexiblerer Eingriffsmöglichkeiten mit
den dafür geeigneten Steuerungsmechanismen, einer verbesserten Kontrolle und verbesserter
Anlageresultate die Internalisierung stärker forciert.
Seit 2009 sind die Strukturen der Ausgleichsfonds, speziell die Geschäftsleitung als deren
operativen Teil, deshalb stark ausgebaut und professionalisiert worden. Folgende Aufzählung, die
nicht abschliessend ist, gibt einen Einblick in die Themen und Funktionen, die zu diesem Ausbau
geführt haben:
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Einführung eines stufengerecht gesteuerten Vermögensverwaltungsprozesses mit
separatem, systematischem Anlagestrategieprozess (Risikobudget) für jedes Sozialwerk.
Einführung zusätzlicher Steuerungsmechanismen innerhalb der Vermögensverwaltung
für die Risikokontrolle (z.B. Absicherung von Währungs- und Zins-Exposures, Steuerung
der Risiken).
Übernahme und selbständige Einführung des IV-Fonds seit 01.01.2011.
Aufbau einer modernen Governancestruktur mit internen und externen „checks and
balances“ und in diesem Zusammenhang Aufbau von separaten Risikomanagement-,
Compliance- und Reporting-Abteilungen.
Einführung einer Geschäftsleitung sowie eines Generalsekretariats im 2010.
Verstärkung der Strukturen (Professionalisierung und Stellvertreter-Regelungen) in den
verschiedenen Fachabteilungen und Anpassung des Stimmrechtsreglements und der
Stimmrechtsausübung.
Ausbau der eigenen Vermögensverwaltungs-Kompetenzen (inkl. Anstellung von
Fachspezialisten, Aufbau Portfolio Management System, Back Office), und parallel dazu
weitere Internalisierung von Mandaten.
Kosten / Nutzen Bilanz
Trotz des aufgabenbedingten Ausbaus des Personalbestandes bei der Geschäftsstelle von rund
20 Personen im Jahr 2008 auf heute rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Übernahme
von weiteren Aufgaben sowie der Konsolidierung und Professionalisierung der
„Fondsorganisation“, sind die Betriebskosten im Vergleich zu 2007 nicht gestiegen, sondern
haben sogar leicht abgenommen, wie nachfolgende Grafiken zeigen:
Entwicklung GS 2004-2014
50
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Anzahl Mitarbeiter
Kosten in b.p.
Die Grafik oben vergleicht das Wachstum des Mitarbeiterbestandes (blaue Linie) mit den
Gesamtkosten für die Vermögensverwaltung (rote Linie) zwischen 2004 bis 2014. Die Kosten
sind heute tiefer als vor zehn Jahren. Die „Kosten in b.p.“ (in Basispunkten des Vermögens)
entsprechen den gesamten Betriebskosten inkl. Verwaltungsrat, Personal, Raum/Büro,
Informatik, interne und externe Vermögensverwaltung sowie der Stempelsteuern in Relation zum
angelegten Vermögen.
Entwicklung der Geschäftsstelle seit 1997
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Aufteilung der Kosten für die Verwaltung der Fonds
Mio CHF
40
30
20
10
0
2007
2008
2009
Gesamtkosten
2010
Externe Kosten
2011
2012
Personalaufwand
2013
2014
Sachaufwand
Die Grafik zur Kostenaufteilung zeigt, dass die Zunahme der internen Kosten (Personal- und
Sachaufwand) durch den Rückgang der externen Kosten mehr als kompensiert werden konnte.
Das Ziel, das Vermögen der 1. Säule so effizient wie möglich zu verwalten, ist trotz internen
Ressourcenaufbaus und trotz Kostenanstiegs beim Sachaufwand als Folge der Entwicklung der
Governancestruktur, keineswegs aus den Augen verloren worden. Dank dieser effizienten
Verwaltung und wie bereits aus der vorhergehenden Grafik ersichtlich ist, liegen die
Gesamtkosten im Verhältnis zum Vermögen sogar unter dem Niveau von 2007.
Ein im 2014 durchgeführter Marktvergleich der Vermögensverwaltungskosten von compenswiss
mit anderen institutionellen Anlegern durch den externen Controller PPCmetrics AG ist auf einen
Kostensatz von lediglich 0.14% p.a. (im Vergleich zum Vorstehenden unter Ausklammerung der
Kosten für Steuern) gekommen. Der Vergleich mit den Kosten in der 2. Säule von im
Durchschnitt 0.35% (ohne Steuern) zeigt, dass die Vermögensanlage von compenswiss zu
attraktiven Konditionen umgesetzt wird. Andere Marktvergleiche (C-ALM, ASIP) kommen zum
selben Schluss.
Auf der Performance-Seite konnten die Ausgleichsfonds seit dem Ausbauschritt in der
Vermögensverwaltung im Jahre 2009 trotz des immer kürzer werdenden Anlagehorizonts, mit
vergleichsweise risikoarmen Anlageprofilen, vornehmlich Investitionen in liquiden Wertschriften
(praktisch keine Investitionen in direkte Immobilien, keine Hedge Funds) und hoher
Liquiditätshaltung netto kumuliert über 36% Rendite erwirtschaften (Stand Ende 2014).
Obwohl sich weder die Entwicklung der Aktivitäten, noch die Zunahme der Aufgaben mit der
Situation von vor 2004 oder vor 2009 vergleichen lässt, darf festgestellt werden, dass die
„Fondsorganisation“ die gesetzten Ziele und Vorgaben erreicht hat. Die aus eigener Initiative
ausgelösten, internen Ausbauschritte haben sich sozusagen selbst finanziert. Zudem hat
compenswiss heute eine von den Banken unabhängige Geschäftsstelle mit einer integrierten
Asset-Management Abteilung sowie dazugehörigem, ausgereiftem Controlling und Reporting.
compenswiss hat im Markt bei den Banken und Asset Managern den Ruf eines kompetenten und
fordernden Kunden erlangt. Nebenbei sind rund 50 hochwertige Arbeitsplätze mit eigenen Büros
in Genf entstanden.
Lugano/Genf, im August 2015
Ausgleichsfonds AHV/IV/EO
Marco J. Netzer
Präsident des Verwaltungsrats
Eric Breval
Geschäftsleiter
Ersetzt die Version von Oktober 2014.
Entwicklung der Geschäftsstelle seit 1997
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