Universität Augsburg – Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung An Marion Dombrowski Universität Augsburg alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten der Universität Universitätsstraße 2 86159 Augsburg im Hause Telefon +49 (0) 821 598 - 5147 Telefax +49 (0) 821 598 - 145147 [email protected] www.uni-augsburg.de/handicap Augsburg, den 09.12.2015 Versammlung der schwerbehinderten Menschen am 24. November 2015 um 10:00 Uhr im Auditorium des SGL-Carbonum (Geb I) - Protokoll - 1. Eröffnung und Begrüßung durch die Schwerbehindertenvertretung Frau Dombrowski begrüßt die anwesenden Kolleginnen und Kollegen sowie den Kanzler Herrn Zimmermann und die Referenten Frau Birgit Kowolik und Herr Johann Radlinger, Hauptschwerbehindertenvertretung, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst München. Frau Kowolik ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht anwesend. Herr Kanzler Zimmermann begrüßt die Anwesenden und spricht ein kurzes Grußwort zum Thema ‚Bayern barrierefrei 2023‘. Auch der Universität Augsburg sind in diesem Zusammenhang Mittel zugewiesen worden, die dazu verwendet worden sind bzw. verwendet werden, Barrieren zu beseitigen und barrierefreie Zugänge in den Gebäuden zu schaffen, z.B. durch andere Türmodelle oder neue Schließmechanismen, die die Gebäude leichter zugänglich machen. Da ein Großteil der Gebäude der Universität relativ neu ist, konnte hier bereits in der Planungsphase auf entsprechende Barrierefreiheit geachtet werden. 2. Bericht der Schwerbehindertenvertretung und Aussprache Frau Dombrowski berichtet über das vergangene Amtsjahr: • • Statistik der Personalabteilung vom 18.11.2015: o 1.913 Beschäftigte insgesamt, davon 100 Menschen mit Behinderung. o 11 schwerbehinderte/gleichgestellte Personen im Bereich Archiv/Bibliothek (3 behindert) o 38 schwerbehinderte/gleichgestellte Personen im Bereich der Verwaltung (16 behindert) o 10 schwerbehinderte/gleichgestellte Personen im Bereich des Technischen Dienstes (3 behindert) o 17 schwerbehinderte/gleichgestellte Personen wissenschaftlich/künstlerischen Bereich (2 behindert) o insgesamt 76 schwerbehinderte/gleichgestellte KollegInnen Betreuung von Bewerbungs-/Einstellungsverfahren o 110 Stellenauschreibungen, davon 1 • • • • • • • • • o 52 im wissenschaftsstützenden Bereich o 50 im Mittelbau o 8 im professoralen Bereich Bewerbungsgespräche o 269 Einzelgespräche, davon o 64 schwerbehinderte/gleichgestelle BewerberInnen o 21 behinderte BewerberInnen Frau Dombrowski weist in dem Zusammenhang auf Problematik der VielfachBewerberInnen hin, die aufgrund der fachlichen Eignung nicht in Frage kommen und beschreibt kurz die sehr unterschiedlichen Einstellungsverfahren, die individuell von der einstellenden Stelle gestaltet werden können. Neueinstellungen o 8 schwerbehinderte Personen o 3 gleichgestellte Personen o 4 behinderte Personen BEM: Teilnahme an einem Verfahren Gleichstellung: 4 Anträge auf Gleichstellung gestellt, davon 3 erfolgreich Baumaßnahmen in Abstimmung mit Abteilung V, staatl. Bauamt und Herrn Cyris/Sicherheit: o Eichleitnerstraße: barrierefreie Innensanierung o diverse Campusbegehungen im Rahmen von ‚Bayern barrierefrei 2023‘ o Neuplanung MRM Zusammenarbeit mit o Steuerungs- und Arbeitskreis Gesundheit o Personalrat o Personalabteilung o Hochschulleitung (gemeinschaftliche Sitzungen) o Arbeitskreis Aus- und Weiterbildung o Konvent des wissenschaftsstützenden Personals Fortbildungen: o Grundkurs für Vertrauenspersonen o Stadt Augsburg: Gewalt gegen Frau mit Behinderung o Infotreffs der Vertrauensleute der Region Schwaben Sonstiges: o Parkausweise o Betreuung erkrankter Angehöriger o vermehrt Anfragen von Studierenden mit Handicap -> Weiterleitung an den Behindertenbeauftragten der Universität Augsburg für die Studierenden Frau Dombrowski bedankt sich für die sehr gute Zusammenarbeit im Team. 3. Bericht zum PROMI-Projekt an der Universität Augsburg: Herr Ingo Binder Herr Binder begrüßt die anwesenden Kolleginnen und Kollegen und gibt einen kurzen Überblick über das PROMI-Projekt. Wie bereits im Vorjahr konnten auch aktuell wieder Stellen für Menschen mit Schwerbehinderung mit der Möglichkeit zur Promotion besetzt werden. Es handelt sich um zwei auf drei Jahre befristete 50%-Stellen. Herr Binder bedankt sich in diesem Zusammenhang für die gute und engagierte Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. 2 4. „Bericht aus der Arbeit der Hauptschwerbehindertenvertretung“ Referenten: Hauptvertrauensperson Frau Birgit Kowolik und Vertrauensperson Herr Johann Radlinger, Hauptschwerbehindertenvertretung, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst München Nachdem Frau Kowolik zu Beginn von Top 4 noch nicht anwesend ist, beginnt Herr Radlinger mit seinem Vortrag. In dessen Verlauf trifft Frau Kowolik ein, die sich entschuldigt, weil sie im Stau stand (3 Stunden für den Weg Augsburg-München wg. div. Unfälle). Herr Radlinger ist zum einen der örtliche Schwerbehindertenvertreter des Ministeriums (Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst) und zum anderen stellvertretendes Mitglied der Hauptschwerbehindertenvertretung. Er stellt kurz die Organisationsstruktur der verschiedenen Schwerbehindertenvertretungen vor. Betreut werden insgesamt 180.000 Personen mit 60.000 Pflichtarbeitsplätzen von Frau Kowolik und ihren sieben Stellvertretungen. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen in der Tätigkeit wird unterschieden zwischen dem schulischen Bereich und dem Hochschulbereich. Im schulischen Bereich findet eine Vielzahl von personellen Einzelmaßnahmen auf der Ebene der obersten Dienstbehörde statt. Anders ist es im Hochschulbereich. Hier finden die einzelnen Personalmaßnahmen auf der Ebene der einstellenden Stelle statt. Daher ist die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung in diesem Bereich eher auf grundsätzliche, alle Einrichtungen zentral betreffende Maßnahmen beschränkt. Ein weiteres Tätigkeitsfeld der Hauptschwerbehindertenvertretung im Bereich der Wissenschaft und Kunst besteht in der Vertretung in den Dienststellen, in denen es keine eigene, örtliche Schwerbehindertenvertretung gibt. Diese Aufgabe wird dann durch die Hauptschwerbehindertenvertretung übernommen. Zudem gehört die konkrete Information und Beratung von örtlichen Schwerbehindertenvertretungen zum Aufgabengebiet der Hauptschwerbehindertenvertretung. Herr Radlinger bittet an dieser Stelle die mittlerweile eingetroffene Referentin Frau Kowolik, den schulischen Bereich der Schwerbehindertenvertretung näher zu erläutern. Frau Kowolik ist gelernte Hauptschullehrerin. Sie hat einige Jahre im Ausland gearbeitet und dann die Bezirksstellenvertretung des Bezirks Oberbayern übernommen sowie die Stelle im Kultusministerium. Sie berichtet über Ihre Arbeit und die Vielzahl an Institutionen, mit denen die Hauptschwerbehindertenvertretung in Kontakt steht. Ihr Bestreben ist es, dass an jeder Dienststelle Schwerbehindertenvertretungen vorhanden sein sollten, die sich austauschen und vernetzen. Dies ist schwierig, da die Schwerbehindertenvertretung häufig nur aus einer Person besteht. Hier bieten die 2x pro Jahr stattfindenden Jahresversammlungen eine Plattform für Austausch und Networking. Frau Dombrowski dankt Frau Kowolik und Herr Radlinger für den Vortrag und eröffnet die Fragerunde. Herr Zimmermann weist darauf hin, dass nicht die Hauptschwerbehindertenvertretung für die Gymnasien zuständig sein sollte, sondern das Ministerium 3 Herr Binder fragt nach den Erfolgsaussichten auf Gleichstellung und einem möglichen Trend, ob mehr Menschen mit Behinderung eingestellt werden würden? Frau Kowolik weist darauf hin, dass die Anträge auf Gleichstellung zentral von vier Agenturen für Arbeit in Bayern bearbeitet werden. Immer mehr Beschäftigte stellten einen Antrag auf Gleichstellung, zum überwiegenden Teil erfolgreich. Den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst (sowohl Angestellte als auch Beamte) empfiehlt Frau Kowolik, auf jeden Fall einen Antrag zu stellen. Es sei jedoch immer eine Einzelfallentscheidung. Herr Radlinger schließt sich dieser Ansicht an. Eine weitere Frage: Bei Mittelbauauschreibungen steht drauf: Menschen mit Behinderung sollen bei gleicher Eignung bevorzugt werden. Es steht eigentlich nur drauf und hat nach meiner Meinung keine Wirkung. Frau Kowolik berichtet dazu aus ihrer Erfahrung mit Bewerbungsgesprächen. Zum einen müssen schwerbehinderte BewerberInnen zum Gespräch eingeladen werden, sofern nicht offensichtlich die fachliche Eignung fehle, was dazu führe, dass schwerbehinderte Menschen nur deshalb eingeladen werden, weil sie eingeladen werden müssen. Dies erfülle zwar den Ausschreibungstext, aber in vielen Fällen sind diese BewerberInnen im Wesentlichen nicht gleich geeignet. So kann z.B. nicht die Ausbildung zur Bürokauffrau, sondern nur die zur Bürokraft nachgewiesen werden. Diese BewerberInnen müssten im Gespräch derart überzeugen, um besser zu sein als die übrigen BewerberInnen und das sei sehr schwer. Zum anderen hänge es stark von der einstellenden Stelle bzw. der Person ab. Wenn der Wunsch da sei, einen schwerbehinderten Menschen einzustellen, ließe sich diese Einstellung sehr wohl realisieren, auch wenn es Anpassungen seitens der einstellenden Stelle erforderlich mache. Wortmeldung: Es heißt, dass es sehr von der Kommission abhängig sei. Wie kann man als Bewerber vorgehen? Frau Kowolik rät, durch die Qualifikation zu überzeugen und bereits im Vorfeld mit der Schwerbehindertenvertretung Kontakt aufzunehmen und auf spezielle Fähigkeiten hinzuweisen. Diese müsse man dann im Gespräch vermitteln. Eine Frage von Herrn Binder: Wir haben auch Gespräche im wissenschaftlichen Bereich. Die Schwerbehinderung ist die Eintrittskarte zum Vorstellungsgespräch. Wie ist das Qualifikationsprofil? Wenn jemand mit Behinderung eingeladen wird, weil SGB IX erfüllt werden muss, aber die einstellende Stelle sagt, es passt nicht so ganz? Es sind viele BewerberInnen mit Schwerbehinderung eingeladen worden, obwohl sie nicht auf die Stelle gepasst haben. Frau Kowolik berichtet, dass es auch für sie schwer sei, in den Gesprächen gegen fachliche Argumente vorzugehen. Wenn es hieße: Der Maier/Müller ersetze diese Qualifikation, dann sei es auch für sie schwierig, dass zu beurteilen, weil sie selbst eben kein Informatiker oder Physiker sei. Die Schwerbehindertenvertretung hat kein Entscheidungsrecht. Sie empfiehlt, die Chance der Einladung zum Vorstellungsgespräch zu nutzen und über die Qualifikation zu punkten. Es mache keinen Sinn für die Schwerbehindertenvertretung, gegen den Willen der einstellenden Stelle auf der Einstellung eines schwerbehinderten Menschen zu beharren. Dies führe häufig zu Konflikten am Arbeitsplatz und Kündigungen während der Probezeit. Man müsse versuchen, argumentativ und mit der Hervorhebung der fachlichen Leistung zu überzeugen. Herr Radlinger weist darauf hin, dass man sich in Grenzfällen darlegen lassen könne, warum der andere Bewerber/die andere Bewerberin den schwerbehinderten BewerberInnen überlegen sei. So ergäbe sich für die Schwerbehindertenvertretung ein stimmigeres Gesamtbild. 4 Herr Binder: Es gibt in München eine Initiative für Menschen mit Schwerbehinderung Stellen zu schaffen? Frau Kowolik erklärt, dass es sogenannte Vorbehaltsstellen gäbe. Das sei allerdings ein schwieriges Thema. Es sei so, dass es für jeden Geschäftsbereich der einzelnen Ministerien eine Zahl an Vorbehaltsstellen gäbe. Die würden nicht besetzt werden, wenn es keinen schwerbehinderten BewerberInnen gäbe. Es seien keine zusätzliche Stellen, sondern gesperrte Stellen, die nicht an eine Abteilung oder Dienststelle gekoppelt sein, sondern innerhalb der Geschäftsbereiche zur freien Verfügung stünden. Die schwerbehinderten Menschen würden diesen Stellen zugeordnet. Konkret würden derzeit nur aufgrund der Asylproblematik neue, zusätzliche Stellen im öffentlichen Dienst geschaffen. Herr Radlinger merkt in diesem Zusammenhang noch an, dass es zwar Initiativen gab, um zusätzliche Stellen zu schaffen, dies aber aus Kostengründen nicht realisiert werden konnte. 5. Verschiedenes Frau Dombrowski bedankt sich bei Frau Kowolik und Herrn Radlinger und bittet um Meldungen zum Punkt Verschiedenes. Es erfolgen keine Wortmeldungen. Frau Dombrowski bedankt sich bei allen anwesenden Personen für die Teilnahme und beendet gegen 10:50 Uhr die Versammlung. gez. Marion Dombrowski (Protokoll) 5
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