Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Ordentliche Versammlung
der Einwohnergemeinde
Donnerstag, 03. Dezember 2015, 20.00 Uhr,
Mehrzweckhalle
Vorsitz
Peter Haslebacher, Gemeindepräsident
Protokoll
Susanne Simon Wildi, Gemeindeschreiberin
Stimmberechtigte
198 Stimmberechtigte
anwesende
Stimmberechtigte
29 Personen
Der Gemeindepräsident begrüsst die Anwesenden und besonders die JungbürgerInnen. Bis
auf Lydia Kohler sind alle anwesend. Der Gemeindepräsident war diesen Sommer zur
Premiere des Spitexfilms eingeladen. Dieser eindrückliche 30-minütige Film wird im
Anschluss an die Gemeindeversammlung gezeigt. Der Vorsitzende orientiert, dass die
Versammlung vorschriftsgemäss publiziert wurde, nämlich je 1 x im Anzeiger vom
22. Oktober 2015 und 29. Oktober 2015. Er verweist auf die Botschaft, die jeder Haushaltung
zugestellt wurde. Der Vorsitzende orientiert, dass diejenigen BürgerInnen stimmberechtigt
sind, die das 18. Altersjahr erreicht haben und mindestens 3 Monate in der Gemeinde
angemeldet und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.
Susanne Simon Wildi, Gemeindeschreiberin, und Karin Rohrer, (schreibt für den Unter
Emmentaler und die BZ) sind nicht stimmberechtigt. Den übrigen Anwesenden wird das
Stimmrecht nicht bestritten. Als Stimmenzählerin vorgeschlagen und einstimmig gewählt
wird:

Anna Rosa Steiner
Gegen das Protokoll vom 04. Juni 2015 der ordentlichen Versammlung wurden keine
Einsprachen eingereicht. Der Gemeinderat hat das Protokoll genehmigt. Das Protokoll der
heutigen Versammlung liegt spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen
öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat
eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt
das Protokoll. Der Vorsitzende verweist auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a
Gemeindegesetz. Wer gegen die Versammlungsführung oder Beschlüsse der Versammlung
Beschwerde erheben will, muss dies sofort bekannt geben und zusätzlich innert 30 Tagen
beim Regierungsstatthalter Oberaargau, Wangen, schriftlich einreichen. Gegen die
vorgeschlagene Traktandenliste werden keine Einwendungen angebracht. Sie wird wie folgt
abgewickelt:
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Traktandenliste
1. Genehmigung des Voranschlages 2016 mit Festsetzung der Steueranlagen
Beratung und Beschlussfassung
2. Wahlen
- Neuwahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderates Oeschenbach
3. Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 110‘000.00 für die Verlegung des
Baumrütibächlis
Beratung und Beschlussfassung
4. Verschiedenes
- Übergabe der Jungbürgerbriefe
1.
Genehmigung des Voranschlages 2016 mit Festsetzung der
Steueranlagen
Beratung und Beschlussfassung
Der Finanzverwalter orientiert über das Budget.
Vorbericht Budget 2016
Auf einen Blick
Das Budget 2016 wird nach HRM2 dargestellt und weist neu Ergebnisse des
Gesamthaushaltes, des allgemeinen Haushaltes (steuerfinanziert) und der
Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall aus.
Das Budget des allgemeinen Haushaltes (bisher Ergebnis Voranschlag) schliesst mit einem
Aufwandüberschuss von CHF 27‘750.00 ab. Der Gesamthaushalt, steuerfinanzierter Bereich
und Spezialfinanzierungen zusammen, weisen einen Aufwandüberschuss von
CHF 45‘950.00 aus. Bisher wurde nur das Ergebnis des allgemeinen Haushaltes
ausgewiesen.
Gesamthaushalt
CHF -45‘950.00
Spezialfinanzierungen
CHF -18‘200.00
Allgemeiner Haushalt
CHF -27‘750.00
Wasser
CHF -20‘000.00
Abwasser
CHF 1‘000.00
Kehricht
CHF 800.00
75
2 Erläuterungen
2.1 Allgemeines
Das Budget 2015 schliesst mit einem Aufwandüberschuss des allgemeinen Haushaltes von
CHF 58‘450.00 ab. Unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnisses 2014 wird das
Eigenkapital per 31. Dezember 2015 einen Bestand von CHF 448‘735.23 ausweisen. Mit
dem im Budget 2016 geplanten Aufwandüberschuss wird das Eigenkapital weiter
schrumpfen.
2.2 Erfolgsrechnung
2.2.1 Erläuterungen zum Personalaufwand
Der Personalaufwand entspricht mit einer minimalen Abweichung von CHF 200.00
demjenigen des Voranschlages 2015.
2.2.2 Erläuterungen zum Sachaufwand
Der Sachaufwand erhöht sich gegenüber 2015 um CHF 16‘800.00. Dies vor allem auf Grund
der voraussichtlichen Unterhaltskosten der Wasserversorgung Bleuen.
2.2.3 Erläuterungen zu den Abschreibungen
Die Abschreibungen werden neu linear nach Nutzungsdauer vorgenommen. Dies wird die
ersten Rechnungen entlasten, da bisher auf den Buchwerten (ohne Wasser und Abwasser)
generell 10% harmonisierte Abschreibungen vorgenommen werden mussten. Zudem hat der
Gemeinderat auf Grund des noch bestehenden Verwaltungsvermögens und dessen
voraussichtlicher Lebensdauer die Abschreibungen des bestehenden
Verwaltungsvermögens auf 8.33%, das heisst lineare Abschreibung über 12 Jahre,
beschlossen. Diese neue Abschreibungspraxis hat im 2016 CHF 10‘000.00 Minderaufwand
für Abschreibungen des Verwaltungsvermögens zur Folge.
2.2.4 Erläuterungen zum Steuerertrag
Die Budgetierung des zu erwartenden Steuerertrages ist wie immer schwierig. Die Steuern
werden detaillierter dargestellt und auf mehr Konten verteilt als bisher. Über alle Steuern wird
mit einem Zuwachs von 1.3% oder CHF 5‘500.00 gerechnet.
2.2.5 Erläuterungen zur Funktionalen Gliederung
0 Allgemeine Verwaltung
in CHF
Aufwand
Ertrag
Nettoaufwand
Budget 2016
141‘000.00
12‘100.00
129‘500.00
Budget 2015
144‘200.00
12‘100.00
132‘100.00
0220 Allgemeine Dienste
Die Personalkosten wurden auf Grund der anzunehmenden Teuerung berechnet, fallen aber
wegen der im 2015 ausgerichteten Dienstaltersentschädigungen im 2016 tiefer aus.
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung
in CHF
Aufwand
Ertrag
Nettoaufwand
Budget 2016
28‘150.00
13‘800.00
14‘350.00
Budget 2015
32‘250.00
14‘300.00
17‘950.00
76
1506 Regionale Feuerwehrorganisation
Der erwartete Minderaufwand ist auf den um CHF 4‘000.00 tieferen Beitrag an die
Regionalfeuerwehr RUWO zurückzuführen.
2 Bildung
in CHF
Aufwand
Ertrag
Nettoaufwand
Budget 2016
288‘000.00
110‘200.00
177‘800.00
Budget 2015
293‘900.00
110‘900.00
183‘000.00
2110 – 2130 Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe
Die erwarteten Abweichungen resultieren zum grössten Teil aus schwankenden
Schülerzahlen.
2195
Für Schülertransporte werden CHF 4‘000.00 Minderausgaben netto erwartet.
3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche
in CHF
Aufwand
Ertrag
Nettoaufwand
Budget 2016
1‘200.00
00.00
1‘200.00
Budget 2015
1‘500.00
00.00
1‘500.00
Die einzige Abweichung gegenüber dem Vorjahr besteht darin, dass die Jungbürgerfeier neu
in der Funktion 0120 geführt wird.
4 Gesundheit
in CHF
Aufwand
Ertrag
Nettoaufwand
Budget 2016
800.00
0.00
800.00
Budget 2015
800.00
0.00
800.00
Keine Abweichungen.
5 Soziale Sicherheit
in CHF
Aufwand
Ertrag
Nettoaufwand
Budget 2016
193‘200.00
500.00
192‘700.00
Budget 2015
184‘700.00
1‘000.00
183‘700.00
Auf Grund der Prognoseannahmen muss hier mit höheren Beitragszahlungen in die
Lastenausgleichssysteme, insbesondere Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe, gerechnet
werden.
77
6 Verkehr
in CHF
Aufwand
Ertrag
Nettoaufwand
Budget 2016
51‘600.00
2‘100.00
49‘500.00
Budget 2015
52‘600.00
2‘100.00
50‘500.00
6291 Gemeindeanteil öffentlicher Verkehr
Der Gemeindeanteil an den Lastenausgleich «öffentlicher Verkehr» fällt um CHF 1‘000.00
tiefer aus.
7 Umweltschutz und Raumordnung
in CHF
Aufwand
Ertrag
Nettoaufwand
Budget 2016
94‘700.00
79‘750.00
14‘950.00
Budget 2015
78‘600.00
59‘650.00
18‘950.00
7716 Regionale Friedhoforganisation
Im Budget 2016 wird mit einem um CHF 4‘000.00 tieferen Beitrag an den
Friedhofgemeindeverband Ursenbach-Oeschenbach als im Vorjahr gerechnet.
Spezialfinanzierung Wasserversorgung
in CHF
Aufwand
Ertrag
Nettoaufwand
Budget 2016
20‘450.00
450.00
20‘000.00
Budget 2015
1‘450.00
450.00
1‘000.00
Der erwartete Nettoaufwand für die neue Quellfassung Schattseite von CHF 20‘000.00 kann
durch eine Entnahme aus der Spezialfinanzierung gedeckt werden.
Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung
in CHF
Aufwand
Ertrag
Nettoertrag
Budget 2016
37‘500.00
38‘500.00
1‘000.00
Budget 2015
37‘400.00
34‘200.00
-3‘200.00
Der Nettoertrag von CHF 1‘000.00 wird der Spezialfinanzierung zugewiesen.
Spezialfinanzierung Abfallentsorgung
in CHF
Aufwand
Ertrag
Nettoertrag
Budget 2016
19‘000.00
19‘700.00
800.00
Budget 2015
18‘500.00
19‘700.00
1‘300.00
Die Abfallrechnung rechnet im Jahr 2016 mit einem kleinen Ertragsüberschuss von
CHF 800.00, welcher der Spezialfinanzierung Abfallentsorgung gutgeschrieben wird.
78
8 Volkswirtschaft
in CHF
Aufwand
Ertrag
Nettoertrag
Budget 2016
2‘100.00
13‘300.00
11‘200.00
Budget 2015
2‘100.00
13‘300.00
11‘200.00
In dieser Funktion wird Aufwand und Ertrag wie im Vorjahr erwartet.
9 Finanzen und Steuern
in CHF
Aufwand
Ertrag
Nettoertrag
Budget 2016
191‘850.00
761‘450.00
569‘600.00
Budget 2015
122‘150.00
699‘450.00
577‘300.00
9100 Allgemeine Gemeindesteuern
Im Budget 2016 wird bei gleichbleibender Steueranlage mit einem leichten Zuwachs von
1.3% gerechnet.
9300 Finanz- und Lastenausgleich
Die Erträge werden auf Grund der Finanzplanungshilfe des Kantons um 2.9% höher
budgetiert.
9630 Liegenschaften des Finanzvermögens
Der Gemeinderat sieht vor, die Wohnung im 2. Stock des Gemeindehauses im 2016 zu
renovieren und geht dabei von Gesamtausgaben von rund CHF 100‘000.00 aus. Diese
Kosten werden mit einer Entnahme aus der Spezialfinanzierung Gemeindehaus, welche in
den letzten Jahren kontinuierlich auf rund CHF 120‘000.00 geäufnet wurde, finanziert.
9900 Abschreibungen
Das System der Abschreibungen wurde mit HRM2 verändert. Der Vergleich mit dem Budget
2015 ist nicht aussagekräftig.
An dieser Stelle orientiert der Finanzverwalter über die folgenden Kreditabrechnungen:



Belagung Chüehgasse: Abweichung zu Gunsten der Einwohnergemeinde
Oeschenbach CHF 28‘615.75 (Bruttokredit vom 01. Dezember 2011 von
CHF 100‘000.00 und Rechnungen von CHF 71‘384.25)
Renaturierung Bach Steinerloch: Abweichung zu Gunsten der Einwohnergemeinde
Oeschenbach CHF 11‘913.95 (Bruttokredit vom 05. Dezember 2013 von
CHF 93‘000.00 und Rechnungen von CHF 81‘086.05)
Renovation Wohnung Schulhaus: Abweichung zu Gunsten der Einwohnergemeinde
Oeschenbach CHF 4‘397.90 (Bruttokredit vom 05. Juni 2014 von CHF 55‘000.00 und
Rechnungen von CHF 50‘602.10)
79
Antrag
a) Genehmigung der Steueranlage von 2.0 Einheiten für die Gemeindesteuern (wie bisher).
b) Genehmigung der Steueranlage für die Liegenschaftssteuer mit 1o/oo des amtlichen
Wertes (wie bisher).
c) Das per 1. Januar 2016 bestehende Verwaltungsvermögen wird über die nächsten 12
Jahre mit einem Abschreibungssatz von 8.33 % linear abgeschrieben.
d) Genehmigung Budget 2016 bestehend aus:
Aufwand
Ertrag
Gesamthaushalt
CHF
Aufwandüberschuss
934‘050.00
CHF
CHF
888‘100.00
45‘950.00
Allgemeiner Haushalt CHF
Aufwandüberschuss
858‘150.00
CHF
CHF
830‘400.00
27‘750.00
Wasser
CHF
Aufwandüberschuss
20‘450.00
CHF
CHF
450.00
20‘000.00
Abwasser
Ertragsüberschuss
CHF
CHF
37‘500.00
1‘000.00
CHF
38‘500.00
Abfall
Ertragsüberschuss
CHF
CHF
19‘000.00
800.00
CHF
19‘800.00
Die Diskussion wird nicht verlangt und der Vorsitzende schreitet zur Abstimmung.
Beschluss
Die Gemeindeversammlung genehmigt:
a) die Steueranlage von 2.0 Einheiten für die Gemeindesteuern (wie bisher).
b) die Steueranlage für die Liegenschaftssteuer mit 1o/oo des amtlichen Wertes (wie
bisher).
Die Gemeindeversammlung beschliesst,
c) dass das per 1. Januar 2016 bestehende Verwaltungsvermögen über die nächsten
12 Jahre mit einem Abschreibungssatz von 8.33 % linear abgeschrieben wird.
Die Gemeindeversammlung genehmigt:
d) das Budget 2016 bestehend aus:
Aufwand
Ertrag
Gesamthaushalt
CHF
Aufwandüberschuss
934‘050.00
CHF
CHF
888‘100.00
45‘950.00
Allgemeiner Haushalt CHF
Aufwandüberschuss
858‘150.00
CHF
CHF
830‘400.00
27‘750.00
Wasser
CHF
Aufwandüberschuss
20‘450.00
CHF
CHF
450.00
20‘000.00
Abwasser
Ertragsüberschuss
CHF
CHF
37‘500.00
1‘000.00
CHF
38‘500.00
Abfall
Ertragsüberschuss
CHF
CHF
19‘000.00
800.00
CHF
19‘800.00
80
2.
Wahlen
Neuwahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderates Oeschenbach
Die Bestimmungen betreffend Amtsdauern und Amtszeitbeschränkung befinden sich in
Art. 44 bis 51 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Oeschenbach:
Wählbarkeit
Unvereinbarkeit
Art. 44 Wählbar sind
a) in den Gemeinderat, in das Präsidium und das Vizepräsidium der
Versammlung die in der Gemeinde Stimmberechtigten,
b) in Kommissionen mit Entscheidbefugnis die in eidgenössischen Angelegenheiten Stimmberechtigten,
a) in Kommissionen ohne Entscheidbefugnis alle urteilsfähigen Personen,
b) in die Organe der Rechnungsprüfung die nach den Bestimmungen der
kantonalen Gemeindeverordnung befähigten Personen.
Art. 45 1 Dem unmittelbar übergeordneten Organ darf eine durch die Gemeinde beschäftigte Person nicht angehören, wenn ihre Entschädigung
das Minimum der obligatorischen Versicherung gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge erreicht.
2
Der Gemeinderat stellt die Unterordnungsverhältnisse in einem Organigramm dar.
3
Mitglieder des Rechnungsprüfungsorgans dürfen nicht gleichzeitig dem
Gemeinderat, einer Kommission oder dem Gemeindepersonal angehören.
Verwandtenausschluss
Art. 46 Der Verwandtenausschluss für den Gemeinderat und die Rechnungsprüfungsorgane richtet sich nach den Vorschriften des
Gemeindegesetzes (vgl. Anhang I).
Ausscheidungsregeln
Art. 47 1 Besteht zwischen gleichzeitig Gewählten ein Ausschlussgrund
gemäss Art. 46, gilt mangels freiwilligem Verzicht diejenige Person als
gewählt, die am meisten Stimmen erhalten hat. Die Präsidentin oder der
Präsident zieht bei Stimmengleichheit das Los.
2
Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes zwischen gleichzeitig im
Mehrheits- und Verhältniswahlverfahren gewählten Personen, gilt die
Erstere als gewählt. Vorbehalten bleibt der freiwillige Verzicht.
3
Besteht zwischen einer neu gewählten und einer bereits im Amt
stehenden Person ein Ausschlussgrund, ist die neue Wahl ungültig,
wenn die bereits im Amt stehende Person nicht freiwillig zurücktritt.
Offenlegungspflicht
Art. 48 Jede Kandidatin und jeder Kandidat für den Gemeinderat, das
Rechnungsprüfungsorgan oder eine Kommission mit Entscheidbefugnis
hat vor ihrer oder seiner Wahl Interessenbindungen offen zu legen, die
sie oder ihn in der Ausübung des Amtes beeinflussen können.
81
Amtsdauer
Art. 49 1 Die Amtsdauer gewählter Organe beträgt vier Jahre. Sie
beginnt und endet mit dem Kalenderjahr.
2
Die Mitglieder des Gemeinderates werden gestaffelt gewählt. Es finden
alle zwei Jahre Gemeinderatswahlen statt.
Amtszeitbeschränkung
Art. 50 1 Die Amtszeit ist auf drei Amtsdauern beschränkt. Eine erneute
Wahl ist frühestens nach vier Jahren möglich.
2
Angebrochene Amtsdauern fallen ausser Betracht.
3
Für die Präsidentin oder den Präsidenten des Gemeinderates fallen die
Amtsdauern als Gemeinderatsmitglied ausser Betracht. Dies gilt nicht für
Kommissionen.
4
Die Amtszeitbeschränkung gilt nicht für die Mitglieder des
Rechnungsprüfungsorgans.
Amtszwang
Art. 51 1 Jede in der Gemeinde stimmberechtigte Person, die in ein Organ der Gemeinde gewählt wird, ist verpflichtet, dieses Amt während
wenigstens zwei Jahren auszuüben, wenn dieses nebenamtlich zu versehen und für die betroffene Person zumutbar ist, und wenn kein Ablehnungsgrund nach Abs. 2 vorliegt.
2
Ablehnungsgründe sind:
a) das zurückgelegte 60. Altersjahr oder
b) Krankheit oder andere wichtige Gründe, welche die Ausübung des
Amtes verhindern oder unzumutbar machen.
3
Das Ablehnungsgesuch ist innert zehn Tagen seit dem Empfang der
Wahlanzeige oder seit dem nachträglichen Eintritt des Ablehnungsgrundes schriftlich an den Gemeinderat zu richten.
4
Wer sich weigert, ein Amt der Gemeinde gemäss Abs. 1 zu versehen,
wird mit Busse bis CHF 5‘000.00 bestraft. Das Verfahren richtet sich
nach Art. 59 f. des Gemeindegesetzes.
5
Die Verpflichtung zur Mitwirkung als nichtständiges Mitglied eines
Stimm- und Wahlausschusses richtet sich gemäss den Bestimmungen
des Gesetzes über die politischen Rechte.
Massgebend für das Wahlverfahren sind Art. 52 bis 57 und 59 des
Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Oeschenbach:
Wahlverfahren
Art. 52
a) Die Präsidentin oder der Präsident gibt die Vorschläge des Gemeinderates bekannt. Die anwesenden Stimmberechtigten können weitere
Vorschläge machen.
b) Die Präsidentin oder der Präsident lässt die Vorschläge gut sichtbar
darstellen.
c) Liegen nicht mehr Vorschläge vor als Sitze zu besetzen sind, erklärt
die Präsidentin oder der Präsident die Vorgeschlagenen als gewählt.
d) Liegen mehr Vorschläge vor, wählt die Versammlung geheim.
e) Die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler verteilen die Zettel. Sie
82
melden die Anzahl der Gemeindeschreiberin oder dem Gemeindeschreiber.
f) Die Stimmberechtigten dürfen
 soviele Namen auf den Zettel schreiben, als Sitze zu besetzen sind;
 nur wählen, wer vorgeschlagen ist.
g) Die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler sammeln die Zettel
wieder ein.
h) Die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler sowie die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber
 prüfen, ob sie nicht mehr Zettel haben, als verteilt worden sind
(Art. 53)
 scheiden ungültige Zettel von den gültigen (Art. 54) und
 ermitteln das Ergebnis (Art. 56).
Ungültiger Wahlgang
Art. 53 Die Präsidentin oder der Präsident lässt den Wahlgang wiederholen, wenn die Zahl der eingesammelten Zettel die der ausgeteilten
übersteigt.
Ungültige Zettel
Art. 54 Ein Zettel ist ungültig, wenn er keine Namen von Vorgeschlagenen enthält.
Ungültige Namen
Art. 55 1 Ein Name ist ungültig, wenn er
 nicht eindeutig einem Vorschlag zugeordnet werden kann,
 mehr als ein Mal auf einem Zettel steht oder
 überzählig ist, weil der Zettel mehr Namen enthält als Sitze zu vergeben sind.
2
Die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler sowie die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber streichen zuerst die Wiederholungen. Sind dann immer noch mehr Namen auf dem Zettel als Sitze
zu besetzen sind, werden die letzten Namen gestrichen.
Ermittlung
Art. 56 1 Die Zahl der gültigen Zettel wird halbiert. Die nächsthöhere,
ganze Zahl ist das absolute Mehr.
2
Wer das absolute Mehr erreicht hat, ist gewählt. Erreichen zu viele
Vorgeschlagene das absolute Mehr, sind diejenigen gewählt, die am
meisten Stimmen haben.
Zweiter Wahlgang
Art. 57 1 Haben im ersten Wahlgang zu wenig Personen das absolute
Mehr erreicht, ordnet die Präsidentin oder der Präsident einen zweiten
Wahlgang an.
2
Im zweiten Wahlgang bleiben höchstens doppelt so viele Vorgeschlagene, als Sitze zu besetzen sind. Massgebend ist die Stimmenzahl des
ersten Wahlgangs.
3
Gewählt sind diejenigen mit den höchsten Stimmenzahlen.
83
Los
Art. 59 Die Präsidentin oder der Präsident zieht bei Stimmengleichheit
das Los.
Neuwahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderates Oeschenbach
Anna Rosa Flückiger wurde am 17. November 2005 zum Mitglied des Gemeinderates
gewählt. Sie hat vom 01. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007 die Amtsdauer ihrer
Vorgängerin, Therese Appoloni, beendet und wurde dann am 13. Dezember 2007 für weitere
4 Jahre (01. Januar 2008 bis 31. Dezember 2011) bestätigt und am 01. Dezember 2011
noch einmal für 4 Jahre (01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2015) gewählt. Anna Rosa
Flückiger hat nun per 31. Dezember 2015 ihre Demission eingereicht. Sie hat das Ressort
Schule und Erziehung inne und war in den letzten Jahren Gemeindevizepräsidentin.
Paul Scheidegger wurde am 03. Dezember 2009 für die Beendigung der Amtszeit vom
01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011 von Hans Rudolf Messerli gewählt und am
01. Dezember 2011 für weitere vier Jahre (01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2015)
bestätigt. Paul Scheidegger hat nun per 31. Dezember 2015 seine Demission eingereicht. Er
hat das Ressort Landwirtschaft, Ver- und Entsorgung inne.
Anna Rosa Flückiger und Paul Scheidegger wird ihr Engagement für die
Einwohnergemeinde Oeschenbach in den vergangenen 10 resp. 6 Jahren bestens verdankt.
Wahlvorschläge des Gemeinderates für Gemeinderatsmitglieder
 Der Gemeinderat schlägt zur Wahl vor:
- Flückiger Niklaus, Jg. 1972, Hinterer Stampbach 8
- Schneeberger Thomas, Jg. 1988, Sonnhalde 81
Es gehen keine weiteren Vorschläge ein.
Gewählt sind:
- Flückiger Niklaus, Jg. 1972, Hinterer Stampbach 8
- Schneeberger Thomas, Jg. 1988, Sonnhalde 81
3.
Genehmigung Verpflichtungskredit von CHF 110‘000.00 für die
Verlegung des Baumrütibächlis
Beratung und Beschlussfassung
Das Gewässer fliesst als Seitenarm des Oeschenbachs ab der Gemeindegrenze der
Einwohnergemeinde Wynigen aus Richtung Friesenberg in Richtung Rausimatt
(Gesamtlänge 145m). Das Gewässer fliesst heute in einer künstlich angelegten Hochlage,
die aus Bewirtschaftungsgründen so angelegt wurde. Im Laufe der Zeit wurden längere
Abschnitte eingedohlt. Das Wasser fliesst mit wenig Gefälle in einem schmalen Gerinne, das
nur den Normalwasserstand aufnehmen kann. Anschliessend mündet der Seitenarm ins
Hauptgerinne, das sich in der Talsohle befindet. Der hohe Unterhaltsbedarf wegen
Versandung und Verkrautung im „Normalfall“ gab schon länger Anlass zu Diskussionen mit
den Landeigentümern. Zusätzlich wird bei jedem stärkeren Gewitter Humus ausgeschwemmt
und Geröll im Kulturland abgelagert, da das Wasser das Gerinne verlässt und über den
tiefsten Punkt in der Topografie den Weg in den Hauptarm sucht. Zudem sind die Betonrohre
der Eindohlungsstrecke undicht geworden, und es entstehen ausgeschwemmte Krater.
Damit das Problem nachhaltig gelöst werden kann, soll das Gewässer wieder dem
Geländetiefpunkt folgen. Dazu wird das Gewässer in die Mulde verlegt. Zusätzlich soll der
Bachlauf ökologisch aufgewertet werden. Die Sohlenstruktur sowie der Uferbereich werden
natürlich angelegt. Das Projekt bringt das Gerinne wieder in seine ursprüngliche Lage. Die
84
Linienführung soll grundsätzlich der tiefsten Stelle der Mulde folgen, dies aber in
schlängelndem Verlauf. Verbauungen sind minimal nur im Anprallbereich mit Blöcken oder
Holz/Totfaschinen. Die Böschungen sind zu variieren (Aussenkurven etwas steiler,
Innenkurven flacher). Im ehemaligen Gerinne wird eine Sickerleitung eingelegt, damit die
Hangentwässerung weiterhin gewährleistet ist. Anschliessend wird der alte Verlauf
eingedeckt und angesät. Die heute vorliegende Hecke im unteren Abschnitt des
Baumrütibächlis wird gerodet und entlang des neuen Gewässerverlaufs gruppenweise
wieder gepflanzt. Dazu werden nur einheimische, standortgerechte Pflanzen verwendet.
Zwischen alter und neuer Einmündung in das Hauptgerinne wird das Hauptgerinne für
Fische durchgängig gemacht. Das heisst, der alte Übergang mit grossem Überfall wird durch
einen neuen ersetzt. Damit entsteht rund 350 m neuer Lebensraum für die Bachforelle, und
es wird die freie Fischwanderung ermöglicht. Der Bewirtschaftungsweg wird verlegt und
entlang dem neuen Bachverlauf angelegt. Es wird sich um einen normalen Kiesweg mit
Grünstreifen in der Mitte handeln.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
- Bruttokredit
- Subventionen Bund und Kanton 50%
- Renaturierungsfonds
CHF 110‘000.00
CHF 44‘588.00
CHF 60‘506.00
Restkosten Gemeinde
CHF
4'906.00
Antrag
Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, den Verpflichtungskredit
von CHF 110‘000.00 für die Verlegung des Baumrütibächlis zu genehmigen.
Die Diskussion wird nicht verlangt und der Gemeindepräsient schreitet zur Abstimmung.
Beschluss
Die Gemeindeversammlung genehmigt den Verpflichtungskredit von CHF 110‘000.00 für die
Verlegung des Baumrütibächlis.
4.
Verschiedenes
Der Gemeindepräsident möchte die JungbürgerInnen motivieren, ihre politischen Rechte
auszuüben. An dieser Stelle werden die Jungbürgerbriefe überreicht.
Der Gemeindepräsident bedankt sich bei Paul Scheidegger für seinen Einsatz im
Gemeinderat mit einem Wurststrauss der Metzgerei Tschanz, Kleindietwil, und einem
Gutschein. Er war eine grosse Stütze bei den verschiedensten Bauprojekten, die die
Einwohnergemeinde Oeschenbach in den letzten Jahren realisiert hat (Chüehgasse,
Büchsenhubel, neue ARA-Leitungen etc.). Weiter bedankt sich Peter Haslebacher bei Anna
Rosa Flückiger, welche heute abwesend ist, für ihren grossen Einsatz im Ressort Schule.
Sie hat eine grosse Wandlung des Schulwesens mitgemacht. Ihr Abschlussgeschenk wird ihr
anlässlich der letzten Gemeinderatssitzung überreicht.
Rudolf Heiniger konnte im Frühling 2015 sein 15-jähriges Jubiläum und Susanne Simon
Wildi im Dezember ihr 10-jähriges Jubiläum feiern. Weiter bedankt sich Peter Haslebacher
beim neuen Abwartsehepaar, welches seit einem Jahr im Amt ist. Eine Rose überreicht
Peter Haslebacher auch bei Vreni Christen, welche viel zum Spitex-Film beigetragen hat.
Weiter ist sie Delegierte beim Alterszentrum Lotzwil, ist in der Feuerwehr Ruwo sowie dem
Verbandsrat Oberstufenzentrum Kleindietwil.
Die Diskussion wird nicht verlangt.
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Der Vorsitzende schliesst die Versammlung um 20.50 Uhr.
GEMEINDEVERSAMMLUNG
Der Gemeindepräsident:
P. Haslebacher
Die Gemeindeschreiberin:
S. Simon Wildi
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Bescheinigung
Das Protokoll der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Oeschenbach vom
03. Dezember 2015 ist vom 10. Dezember 2015 bis am 09. Januar 2016 auf der
Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegen.
Einsprachen sind keine eingegangen.
4943 Oeschenbach,
Die Gemeindeschreiberin
S. Simon Wildi
Genehmigung
Das vorstehende Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Oeschenbach vom
03. Dezember 2015 ist an der heutigen Sitzung vom Gemeinderat Oeschenbach genehmigt
worden.
4943 Oeschenbach,
GEMEINDEVERSAMMLUNG
Der Gemeindepräsident:
P. Haslebacher
Die Gemeindeschreiberin:
S. Simon Wildi
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