Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Donnerstag, 03. Dezember 2015, 20.00 Uhr, Mehrzweckhalle Vorsitz Peter Haslebacher, Gemeindepräsident Protokoll Susanne Simon Wildi, Gemeindeschreiberin Stimmberechtigte 198 Stimmberechtigte anwesende Stimmberechtigte 29 Personen Der Gemeindepräsident begrüsst die Anwesenden und besonders die JungbürgerInnen. Bis auf Lydia Kohler sind alle anwesend. Der Gemeindepräsident war diesen Sommer zur Premiere des Spitexfilms eingeladen. Dieser eindrückliche 30-minütige Film wird im Anschluss an die Gemeindeversammlung gezeigt. Der Vorsitzende orientiert, dass die Versammlung vorschriftsgemäss publiziert wurde, nämlich je 1 x im Anzeiger vom 22. Oktober 2015 und 29. Oktober 2015. Er verweist auf die Botschaft, die jeder Haushaltung zugestellt wurde. Der Vorsitzende orientiert, dass diejenigen BürgerInnen stimmberechtigt sind, die das 18. Altersjahr erreicht haben und mindestens 3 Monate in der Gemeinde angemeldet und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Susanne Simon Wildi, Gemeindeschreiberin, und Karin Rohrer, (schreibt für den Unter Emmentaler und die BZ) sind nicht stimmberechtigt. Den übrigen Anwesenden wird das Stimmrecht nicht bestritten. Als Stimmenzählerin vorgeschlagen und einstimmig gewählt wird: Anna Rosa Steiner Gegen das Protokoll vom 04. Juni 2015 der ordentlichen Versammlung wurden keine Einsprachen eingereicht. Der Gemeinderat hat das Protokoll genehmigt. Das Protokoll der heutigen Versammlung liegt spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Der Vorsitzende verweist auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz. Wer gegen die Versammlungsführung oder Beschlüsse der Versammlung Beschwerde erheben will, muss dies sofort bekannt geben und zusätzlich innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalter Oberaargau, Wangen, schriftlich einreichen. Gegen die vorgeschlagene Traktandenliste werden keine Einwendungen angebracht. Sie wird wie folgt abgewickelt: 74 Traktandenliste 1. Genehmigung des Voranschlages 2016 mit Festsetzung der Steueranlagen Beratung und Beschlussfassung 2. Wahlen - Neuwahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderates Oeschenbach 3. Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 110‘000.00 für die Verlegung des Baumrütibächlis Beratung und Beschlussfassung 4. Verschiedenes - Übergabe der Jungbürgerbriefe 1. Genehmigung des Voranschlages 2016 mit Festsetzung der Steueranlagen Beratung und Beschlussfassung Der Finanzverwalter orientiert über das Budget. Vorbericht Budget 2016 Auf einen Blick Das Budget 2016 wird nach HRM2 dargestellt und weist neu Ergebnisse des Gesamthaushaltes, des allgemeinen Haushaltes (steuerfinanziert) und der Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall aus. Das Budget des allgemeinen Haushaltes (bisher Ergebnis Voranschlag) schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 27‘750.00 ab. Der Gesamthaushalt, steuerfinanzierter Bereich und Spezialfinanzierungen zusammen, weisen einen Aufwandüberschuss von CHF 45‘950.00 aus. Bisher wurde nur das Ergebnis des allgemeinen Haushaltes ausgewiesen. Gesamthaushalt CHF -45‘950.00 Spezialfinanzierungen CHF -18‘200.00 Allgemeiner Haushalt CHF -27‘750.00 Wasser CHF -20‘000.00 Abwasser CHF 1‘000.00 Kehricht CHF 800.00 75 2 Erläuterungen 2.1 Allgemeines Das Budget 2015 schliesst mit einem Aufwandüberschuss des allgemeinen Haushaltes von CHF 58‘450.00 ab. Unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnisses 2014 wird das Eigenkapital per 31. Dezember 2015 einen Bestand von CHF 448‘735.23 ausweisen. Mit dem im Budget 2016 geplanten Aufwandüberschuss wird das Eigenkapital weiter schrumpfen. 2.2 Erfolgsrechnung 2.2.1 Erläuterungen zum Personalaufwand Der Personalaufwand entspricht mit einer minimalen Abweichung von CHF 200.00 demjenigen des Voranschlages 2015. 2.2.2 Erläuterungen zum Sachaufwand Der Sachaufwand erhöht sich gegenüber 2015 um CHF 16‘800.00. Dies vor allem auf Grund der voraussichtlichen Unterhaltskosten der Wasserversorgung Bleuen. 2.2.3 Erläuterungen zu den Abschreibungen Die Abschreibungen werden neu linear nach Nutzungsdauer vorgenommen. Dies wird die ersten Rechnungen entlasten, da bisher auf den Buchwerten (ohne Wasser und Abwasser) generell 10% harmonisierte Abschreibungen vorgenommen werden mussten. Zudem hat der Gemeinderat auf Grund des noch bestehenden Verwaltungsvermögens und dessen voraussichtlicher Lebensdauer die Abschreibungen des bestehenden Verwaltungsvermögens auf 8.33%, das heisst lineare Abschreibung über 12 Jahre, beschlossen. Diese neue Abschreibungspraxis hat im 2016 CHF 10‘000.00 Minderaufwand für Abschreibungen des Verwaltungsvermögens zur Folge. 2.2.4 Erläuterungen zum Steuerertrag Die Budgetierung des zu erwartenden Steuerertrages ist wie immer schwierig. Die Steuern werden detaillierter dargestellt und auf mehr Konten verteilt als bisher. Über alle Steuern wird mit einem Zuwachs von 1.3% oder CHF 5‘500.00 gerechnet. 2.2.5 Erläuterungen zur Funktionalen Gliederung 0 Allgemeine Verwaltung in CHF Aufwand Ertrag Nettoaufwand Budget 2016 141‘000.00 12‘100.00 129‘500.00 Budget 2015 144‘200.00 12‘100.00 132‘100.00 0220 Allgemeine Dienste Die Personalkosten wurden auf Grund der anzunehmenden Teuerung berechnet, fallen aber wegen der im 2015 ausgerichteten Dienstaltersentschädigungen im 2016 tiefer aus. 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung in CHF Aufwand Ertrag Nettoaufwand Budget 2016 28‘150.00 13‘800.00 14‘350.00 Budget 2015 32‘250.00 14‘300.00 17‘950.00 76 1506 Regionale Feuerwehrorganisation Der erwartete Minderaufwand ist auf den um CHF 4‘000.00 tieferen Beitrag an die Regionalfeuerwehr RUWO zurückzuführen. 2 Bildung in CHF Aufwand Ertrag Nettoaufwand Budget 2016 288‘000.00 110‘200.00 177‘800.00 Budget 2015 293‘900.00 110‘900.00 183‘000.00 2110 – 2130 Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe Die erwarteten Abweichungen resultieren zum grössten Teil aus schwankenden Schülerzahlen. 2195 Für Schülertransporte werden CHF 4‘000.00 Minderausgaben netto erwartet. 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche in CHF Aufwand Ertrag Nettoaufwand Budget 2016 1‘200.00 00.00 1‘200.00 Budget 2015 1‘500.00 00.00 1‘500.00 Die einzige Abweichung gegenüber dem Vorjahr besteht darin, dass die Jungbürgerfeier neu in der Funktion 0120 geführt wird. 4 Gesundheit in CHF Aufwand Ertrag Nettoaufwand Budget 2016 800.00 0.00 800.00 Budget 2015 800.00 0.00 800.00 Keine Abweichungen. 5 Soziale Sicherheit in CHF Aufwand Ertrag Nettoaufwand Budget 2016 193‘200.00 500.00 192‘700.00 Budget 2015 184‘700.00 1‘000.00 183‘700.00 Auf Grund der Prognoseannahmen muss hier mit höheren Beitragszahlungen in die Lastenausgleichssysteme, insbesondere Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe, gerechnet werden. 77 6 Verkehr in CHF Aufwand Ertrag Nettoaufwand Budget 2016 51‘600.00 2‘100.00 49‘500.00 Budget 2015 52‘600.00 2‘100.00 50‘500.00 6291 Gemeindeanteil öffentlicher Verkehr Der Gemeindeanteil an den Lastenausgleich «öffentlicher Verkehr» fällt um CHF 1‘000.00 tiefer aus. 7 Umweltschutz und Raumordnung in CHF Aufwand Ertrag Nettoaufwand Budget 2016 94‘700.00 79‘750.00 14‘950.00 Budget 2015 78‘600.00 59‘650.00 18‘950.00 7716 Regionale Friedhoforganisation Im Budget 2016 wird mit einem um CHF 4‘000.00 tieferen Beitrag an den Friedhofgemeindeverband Ursenbach-Oeschenbach als im Vorjahr gerechnet. Spezialfinanzierung Wasserversorgung in CHF Aufwand Ertrag Nettoaufwand Budget 2016 20‘450.00 450.00 20‘000.00 Budget 2015 1‘450.00 450.00 1‘000.00 Der erwartete Nettoaufwand für die neue Quellfassung Schattseite von CHF 20‘000.00 kann durch eine Entnahme aus der Spezialfinanzierung gedeckt werden. Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung in CHF Aufwand Ertrag Nettoertrag Budget 2016 37‘500.00 38‘500.00 1‘000.00 Budget 2015 37‘400.00 34‘200.00 -3‘200.00 Der Nettoertrag von CHF 1‘000.00 wird der Spezialfinanzierung zugewiesen. Spezialfinanzierung Abfallentsorgung in CHF Aufwand Ertrag Nettoertrag Budget 2016 19‘000.00 19‘700.00 800.00 Budget 2015 18‘500.00 19‘700.00 1‘300.00 Die Abfallrechnung rechnet im Jahr 2016 mit einem kleinen Ertragsüberschuss von CHF 800.00, welcher der Spezialfinanzierung Abfallentsorgung gutgeschrieben wird. 78 8 Volkswirtschaft in CHF Aufwand Ertrag Nettoertrag Budget 2016 2‘100.00 13‘300.00 11‘200.00 Budget 2015 2‘100.00 13‘300.00 11‘200.00 In dieser Funktion wird Aufwand und Ertrag wie im Vorjahr erwartet. 9 Finanzen und Steuern in CHF Aufwand Ertrag Nettoertrag Budget 2016 191‘850.00 761‘450.00 569‘600.00 Budget 2015 122‘150.00 699‘450.00 577‘300.00 9100 Allgemeine Gemeindesteuern Im Budget 2016 wird bei gleichbleibender Steueranlage mit einem leichten Zuwachs von 1.3% gerechnet. 9300 Finanz- und Lastenausgleich Die Erträge werden auf Grund der Finanzplanungshilfe des Kantons um 2.9% höher budgetiert. 9630 Liegenschaften des Finanzvermögens Der Gemeinderat sieht vor, die Wohnung im 2. Stock des Gemeindehauses im 2016 zu renovieren und geht dabei von Gesamtausgaben von rund CHF 100‘000.00 aus. Diese Kosten werden mit einer Entnahme aus der Spezialfinanzierung Gemeindehaus, welche in den letzten Jahren kontinuierlich auf rund CHF 120‘000.00 geäufnet wurde, finanziert. 9900 Abschreibungen Das System der Abschreibungen wurde mit HRM2 verändert. Der Vergleich mit dem Budget 2015 ist nicht aussagekräftig. An dieser Stelle orientiert der Finanzverwalter über die folgenden Kreditabrechnungen: Belagung Chüehgasse: Abweichung zu Gunsten der Einwohnergemeinde Oeschenbach CHF 28‘615.75 (Bruttokredit vom 01. Dezember 2011 von CHF 100‘000.00 und Rechnungen von CHF 71‘384.25) Renaturierung Bach Steinerloch: Abweichung zu Gunsten der Einwohnergemeinde Oeschenbach CHF 11‘913.95 (Bruttokredit vom 05. Dezember 2013 von CHF 93‘000.00 und Rechnungen von CHF 81‘086.05) Renovation Wohnung Schulhaus: Abweichung zu Gunsten der Einwohnergemeinde Oeschenbach CHF 4‘397.90 (Bruttokredit vom 05. Juni 2014 von CHF 55‘000.00 und Rechnungen von CHF 50‘602.10) 79 Antrag a) Genehmigung der Steueranlage von 2.0 Einheiten für die Gemeindesteuern (wie bisher). b) Genehmigung der Steueranlage für die Liegenschaftssteuer mit 1o/oo des amtlichen Wertes (wie bisher). c) Das per 1. Januar 2016 bestehende Verwaltungsvermögen wird über die nächsten 12 Jahre mit einem Abschreibungssatz von 8.33 % linear abgeschrieben. d) Genehmigung Budget 2016 bestehend aus: Aufwand Ertrag Gesamthaushalt CHF Aufwandüberschuss 934‘050.00 CHF CHF 888‘100.00 45‘950.00 Allgemeiner Haushalt CHF Aufwandüberschuss 858‘150.00 CHF CHF 830‘400.00 27‘750.00 Wasser CHF Aufwandüberschuss 20‘450.00 CHF CHF 450.00 20‘000.00 Abwasser Ertragsüberschuss CHF CHF 37‘500.00 1‘000.00 CHF 38‘500.00 Abfall Ertragsüberschuss CHF CHF 19‘000.00 800.00 CHF 19‘800.00 Die Diskussion wird nicht verlangt und der Vorsitzende schreitet zur Abstimmung. Beschluss Die Gemeindeversammlung genehmigt: a) die Steueranlage von 2.0 Einheiten für die Gemeindesteuern (wie bisher). b) die Steueranlage für die Liegenschaftssteuer mit 1o/oo des amtlichen Wertes (wie bisher). Die Gemeindeversammlung beschliesst, c) dass das per 1. Januar 2016 bestehende Verwaltungsvermögen über die nächsten 12 Jahre mit einem Abschreibungssatz von 8.33 % linear abgeschrieben wird. Die Gemeindeversammlung genehmigt: d) das Budget 2016 bestehend aus: Aufwand Ertrag Gesamthaushalt CHF Aufwandüberschuss 934‘050.00 CHF CHF 888‘100.00 45‘950.00 Allgemeiner Haushalt CHF Aufwandüberschuss 858‘150.00 CHF CHF 830‘400.00 27‘750.00 Wasser CHF Aufwandüberschuss 20‘450.00 CHF CHF 450.00 20‘000.00 Abwasser Ertragsüberschuss CHF CHF 37‘500.00 1‘000.00 CHF 38‘500.00 Abfall Ertragsüberschuss CHF CHF 19‘000.00 800.00 CHF 19‘800.00 80 2. Wahlen Neuwahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderates Oeschenbach Die Bestimmungen betreffend Amtsdauern und Amtszeitbeschränkung befinden sich in Art. 44 bis 51 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Oeschenbach: Wählbarkeit Unvereinbarkeit Art. 44 Wählbar sind a) in den Gemeinderat, in das Präsidium und das Vizepräsidium der Versammlung die in der Gemeinde Stimmberechtigten, b) in Kommissionen mit Entscheidbefugnis die in eidgenössischen Angelegenheiten Stimmberechtigten, a) in Kommissionen ohne Entscheidbefugnis alle urteilsfähigen Personen, b) in die Organe der Rechnungsprüfung die nach den Bestimmungen der kantonalen Gemeindeverordnung befähigten Personen. Art. 45 1 Dem unmittelbar übergeordneten Organ darf eine durch die Gemeinde beschäftigte Person nicht angehören, wenn ihre Entschädigung das Minimum der obligatorischen Versicherung gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge erreicht. 2 Der Gemeinderat stellt die Unterordnungsverhältnisse in einem Organigramm dar. 3 Mitglieder des Rechnungsprüfungsorgans dürfen nicht gleichzeitig dem Gemeinderat, einer Kommission oder dem Gemeindepersonal angehören. Verwandtenausschluss Art. 46 Der Verwandtenausschluss für den Gemeinderat und die Rechnungsprüfungsorgane richtet sich nach den Vorschriften des Gemeindegesetzes (vgl. Anhang I). Ausscheidungsregeln Art. 47 1 Besteht zwischen gleichzeitig Gewählten ein Ausschlussgrund gemäss Art. 46, gilt mangels freiwilligem Verzicht diejenige Person als gewählt, die am meisten Stimmen erhalten hat. Die Präsidentin oder der Präsident zieht bei Stimmengleichheit das Los. 2 Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes zwischen gleichzeitig im Mehrheits- und Verhältniswahlverfahren gewählten Personen, gilt die Erstere als gewählt. Vorbehalten bleibt der freiwillige Verzicht. 3 Besteht zwischen einer neu gewählten und einer bereits im Amt stehenden Person ein Ausschlussgrund, ist die neue Wahl ungültig, wenn die bereits im Amt stehende Person nicht freiwillig zurücktritt. Offenlegungspflicht Art. 48 Jede Kandidatin und jeder Kandidat für den Gemeinderat, das Rechnungsprüfungsorgan oder eine Kommission mit Entscheidbefugnis hat vor ihrer oder seiner Wahl Interessenbindungen offen zu legen, die sie oder ihn in der Ausübung des Amtes beeinflussen können. 81 Amtsdauer Art. 49 1 Die Amtsdauer gewählter Organe beträgt vier Jahre. Sie beginnt und endet mit dem Kalenderjahr. 2 Die Mitglieder des Gemeinderates werden gestaffelt gewählt. Es finden alle zwei Jahre Gemeinderatswahlen statt. Amtszeitbeschränkung Art. 50 1 Die Amtszeit ist auf drei Amtsdauern beschränkt. Eine erneute Wahl ist frühestens nach vier Jahren möglich. 2 Angebrochene Amtsdauern fallen ausser Betracht. 3 Für die Präsidentin oder den Präsidenten des Gemeinderates fallen die Amtsdauern als Gemeinderatsmitglied ausser Betracht. Dies gilt nicht für Kommissionen. 4 Die Amtszeitbeschränkung gilt nicht für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsorgans. Amtszwang Art. 51 1 Jede in der Gemeinde stimmberechtigte Person, die in ein Organ der Gemeinde gewählt wird, ist verpflichtet, dieses Amt während wenigstens zwei Jahren auszuüben, wenn dieses nebenamtlich zu versehen und für die betroffene Person zumutbar ist, und wenn kein Ablehnungsgrund nach Abs. 2 vorliegt. 2 Ablehnungsgründe sind: a) das zurückgelegte 60. Altersjahr oder b) Krankheit oder andere wichtige Gründe, welche die Ausübung des Amtes verhindern oder unzumutbar machen. 3 Das Ablehnungsgesuch ist innert zehn Tagen seit dem Empfang der Wahlanzeige oder seit dem nachträglichen Eintritt des Ablehnungsgrundes schriftlich an den Gemeinderat zu richten. 4 Wer sich weigert, ein Amt der Gemeinde gemäss Abs. 1 zu versehen, wird mit Busse bis CHF 5‘000.00 bestraft. Das Verfahren richtet sich nach Art. 59 f. des Gemeindegesetzes. 5 Die Verpflichtung zur Mitwirkung als nichtständiges Mitglied eines Stimm- und Wahlausschusses richtet sich gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte. Massgebend für das Wahlverfahren sind Art. 52 bis 57 und 59 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Oeschenbach: Wahlverfahren Art. 52 a) Die Präsidentin oder der Präsident gibt die Vorschläge des Gemeinderates bekannt. Die anwesenden Stimmberechtigten können weitere Vorschläge machen. b) Die Präsidentin oder der Präsident lässt die Vorschläge gut sichtbar darstellen. c) Liegen nicht mehr Vorschläge vor als Sitze zu besetzen sind, erklärt die Präsidentin oder der Präsident die Vorgeschlagenen als gewählt. d) Liegen mehr Vorschläge vor, wählt die Versammlung geheim. e) Die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler verteilen die Zettel. Sie 82 melden die Anzahl der Gemeindeschreiberin oder dem Gemeindeschreiber. f) Die Stimmberechtigten dürfen soviele Namen auf den Zettel schreiben, als Sitze zu besetzen sind; nur wählen, wer vorgeschlagen ist. g) Die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler sammeln die Zettel wieder ein. h) Die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler sowie die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber prüfen, ob sie nicht mehr Zettel haben, als verteilt worden sind (Art. 53) scheiden ungültige Zettel von den gültigen (Art. 54) und ermitteln das Ergebnis (Art. 56). Ungültiger Wahlgang Art. 53 Die Präsidentin oder der Präsident lässt den Wahlgang wiederholen, wenn die Zahl der eingesammelten Zettel die der ausgeteilten übersteigt. Ungültige Zettel Art. 54 Ein Zettel ist ungültig, wenn er keine Namen von Vorgeschlagenen enthält. Ungültige Namen Art. 55 1 Ein Name ist ungültig, wenn er nicht eindeutig einem Vorschlag zugeordnet werden kann, mehr als ein Mal auf einem Zettel steht oder überzählig ist, weil der Zettel mehr Namen enthält als Sitze zu vergeben sind. 2 Die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler sowie die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber streichen zuerst die Wiederholungen. Sind dann immer noch mehr Namen auf dem Zettel als Sitze zu besetzen sind, werden die letzten Namen gestrichen. Ermittlung Art. 56 1 Die Zahl der gültigen Zettel wird halbiert. Die nächsthöhere, ganze Zahl ist das absolute Mehr. 2 Wer das absolute Mehr erreicht hat, ist gewählt. Erreichen zu viele Vorgeschlagene das absolute Mehr, sind diejenigen gewählt, die am meisten Stimmen haben. Zweiter Wahlgang Art. 57 1 Haben im ersten Wahlgang zu wenig Personen das absolute Mehr erreicht, ordnet die Präsidentin oder der Präsident einen zweiten Wahlgang an. 2 Im zweiten Wahlgang bleiben höchstens doppelt so viele Vorgeschlagene, als Sitze zu besetzen sind. Massgebend ist die Stimmenzahl des ersten Wahlgangs. 3 Gewählt sind diejenigen mit den höchsten Stimmenzahlen. 83 Los Art. 59 Die Präsidentin oder der Präsident zieht bei Stimmengleichheit das Los. Neuwahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderates Oeschenbach Anna Rosa Flückiger wurde am 17. November 2005 zum Mitglied des Gemeinderates gewählt. Sie hat vom 01. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007 die Amtsdauer ihrer Vorgängerin, Therese Appoloni, beendet und wurde dann am 13. Dezember 2007 für weitere 4 Jahre (01. Januar 2008 bis 31. Dezember 2011) bestätigt und am 01. Dezember 2011 noch einmal für 4 Jahre (01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2015) gewählt. Anna Rosa Flückiger hat nun per 31. Dezember 2015 ihre Demission eingereicht. Sie hat das Ressort Schule und Erziehung inne und war in den letzten Jahren Gemeindevizepräsidentin. Paul Scheidegger wurde am 03. Dezember 2009 für die Beendigung der Amtszeit vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011 von Hans Rudolf Messerli gewählt und am 01. Dezember 2011 für weitere vier Jahre (01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2015) bestätigt. Paul Scheidegger hat nun per 31. Dezember 2015 seine Demission eingereicht. Er hat das Ressort Landwirtschaft, Ver- und Entsorgung inne. Anna Rosa Flückiger und Paul Scheidegger wird ihr Engagement für die Einwohnergemeinde Oeschenbach in den vergangenen 10 resp. 6 Jahren bestens verdankt. Wahlvorschläge des Gemeinderates für Gemeinderatsmitglieder Der Gemeinderat schlägt zur Wahl vor: - Flückiger Niklaus, Jg. 1972, Hinterer Stampbach 8 - Schneeberger Thomas, Jg. 1988, Sonnhalde 81 Es gehen keine weiteren Vorschläge ein. Gewählt sind: - Flückiger Niklaus, Jg. 1972, Hinterer Stampbach 8 - Schneeberger Thomas, Jg. 1988, Sonnhalde 81 3. Genehmigung Verpflichtungskredit von CHF 110‘000.00 für die Verlegung des Baumrütibächlis Beratung und Beschlussfassung Das Gewässer fliesst als Seitenarm des Oeschenbachs ab der Gemeindegrenze der Einwohnergemeinde Wynigen aus Richtung Friesenberg in Richtung Rausimatt (Gesamtlänge 145m). Das Gewässer fliesst heute in einer künstlich angelegten Hochlage, die aus Bewirtschaftungsgründen so angelegt wurde. Im Laufe der Zeit wurden längere Abschnitte eingedohlt. Das Wasser fliesst mit wenig Gefälle in einem schmalen Gerinne, das nur den Normalwasserstand aufnehmen kann. Anschliessend mündet der Seitenarm ins Hauptgerinne, das sich in der Talsohle befindet. Der hohe Unterhaltsbedarf wegen Versandung und Verkrautung im „Normalfall“ gab schon länger Anlass zu Diskussionen mit den Landeigentümern. Zusätzlich wird bei jedem stärkeren Gewitter Humus ausgeschwemmt und Geröll im Kulturland abgelagert, da das Wasser das Gerinne verlässt und über den tiefsten Punkt in der Topografie den Weg in den Hauptarm sucht. Zudem sind die Betonrohre der Eindohlungsstrecke undicht geworden, und es entstehen ausgeschwemmte Krater. Damit das Problem nachhaltig gelöst werden kann, soll das Gewässer wieder dem Geländetiefpunkt folgen. Dazu wird das Gewässer in die Mulde verlegt. Zusätzlich soll der Bachlauf ökologisch aufgewertet werden. Die Sohlenstruktur sowie der Uferbereich werden natürlich angelegt. Das Projekt bringt das Gerinne wieder in seine ursprüngliche Lage. Die 84 Linienführung soll grundsätzlich der tiefsten Stelle der Mulde folgen, dies aber in schlängelndem Verlauf. Verbauungen sind minimal nur im Anprallbereich mit Blöcken oder Holz/Totfaschinen. Die Böschungen sind zu variieren (Aussenkurven etwas steiler, Innenkurven flacher). Im ehemaligen Gerinne wird eine Sickerleitung eingelegt, damit die Hangentwässerung weiterhin gewährleistet ist. Anschliessend wird der alte Verlauf eingedeckt und angesät. Die heute vorliegende Hecke im unteren Abschnitt des Baumrütibächlis wird gerodet und entlang des neuen Gewässerverlaufs gruppenweise wieder gepflanzt. Dazu werden nur einheimische, standortgerechte Pflanzen verwendet. Zwischen alter und neuer Einmündung in das Hauptgerinne wird das Hauptgerinne für Fische durchgängig gemacht. Das heisst, der alte Übergang mit grossem Überfall wird durch einen neuen ersetzt. Damit entsteht rund 350 m neuer Lebensraum für die Bachforelle, und es wird die freie Fischwanderung ermöglicht. Der Bewirtschaftungsweg wird verlegt und entlang dem neuen Bachverlauf angelegt. Es wird sich um einen normalen Kiesweg mit Grünstreifen in der Mitte handeln. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: - Bruttokredit - Subventionen Bund und Kanton 50% - Renaturierungsfonds CHF 110‘000.00 CHF 44‘588.00 CHF 60‘506.00 Restkosten Gemeinde CHF 4'906.00 Antrag Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, den Verpflichtungskredit von CHF 110‘000.00 für die Verlegung des Baumrütibächlis zu genehmigen. Die Diskussion wird nicht verlangt und der Gemeindepräsient schreitet zur Abstimmung. Beschluss Die Gemeindeversammlung genehmigt den Verpflichtungskredit von CHF 110‘000.00 für die Verlegung des Baumrütibächlis. 4. Verschiedenes Der Gemeindepräsident möchte die JungbürgerInnen motivieren, ihre politischen Rechte auszuüben. An dieser Stelle werden die Jungbürgerbriefe überreicht. Der Gemeindepräsident bedankt sich bei Paul Scheidegger für seinen Einsatz im Gemeinderat mit einem Wurststrauss der Metzgerei Tschanz, Kleindietwil, und einem Gutschein. Er war eine grosse Stütze bei den verschiedensten Bauprojekten, die die Einwohnergemeinde Oeschenbach in den letzten Jahren realisiert hat (Chüehgasse, Büchsenhubel, neue ARA-Leitungen etc.). Weiter bedankt sich Peter Haslebacher bei Anna Rosa Flückiger, welche heute abwesend ist, für ihren grossen Einsatz im Ressort Schule. Sie hat eine grosse Wandlung des Schulwesens mitgemacht. Ihr Abschlussgeschenk wird ihr anlässlich der letzten Gemeinderatssitzung überreicht. Rudolf Heiniger konnte im Frühling 2015 sein 15-jähriges Jubiläum und Susanne Simon Wildi im Dezember ihr 10-jähriges Jubiläum feiern. Weiter bedankt sich Peter Haslebacher beim neuen Abwartsehepaar, welches seit einem Jahr im Amt ist. Eine Rose überreicht Peter Haslebacher auch bei Vreni Christen, welche viel zum Spitex-Film beigetragen hat. Weiter ist sie Delegierte beim Alterszentrum Lotzwil, ist in der Feuerwehr Ruwo sowie dem Verbandsrat Oberstufenzentrum Kleindietwil. Die Diskussion wird nicht verlangt. 85 Der Vorsitzende schliesst die Versammlung um 20.50 Uhr. GEMEINDEVERSAMMLUNG Der Gemeindepräsident: P. Haslebacher Die Gemeindeschreiberin: S. Simon Wildi 86 Bescheinigung Das Protokoll der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Oeschenbach vom 03. Dezember 2015 ist vom 10. Dezember 2015 bis am 09. Januar 2016 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegen. Einsprachen sind keine eingegangen. 4943 Oeschenbach, Die Gemeindeschreiberin S. Simon Wildi Genehmigung Das vorstehende Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung Oeschenbach vom 03. Dezember 2015 ist an der heutigen Sitzung vom Gemeinderat Oeschenbach genehmigt worden. 4943 Oeschenbach, GEMEINDEVERSAMMLUNG Der Gemeindepräsident: P. Haslebacher Die Gemeindeschreiberin: S. Simon Wildi 87
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