Orientierung an die Stimmberechtigten Versammlung der Einwohnergemeinde Hasliberg Montag, 14. Dezember 2015, 20.00 Uhr im Hasliberg Congress, Hasliberg Goldern Traktanden 1. Budget 2016 a) Genehmigung der Steueranlage der Gemeindesteuern 2016 b) Genehmigung der Steueranlage der Liegenschaftssteuern 2016 c) Genehmigung der Abschreibungsdauer bzw. des Abschreibungssatzes des bestehenden Verwaltungsvermögens per 1. Januar 2016 d) Genehmigung des Budgets 2016 2. Verschiedenes Das Budget 2016 liegt bei der Gemeindeverwaltung Hasliberg zur Einsichtnahme öffentlich auf und kann unter www.hasliberg.ch eingesehen werden. Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in kantonalen Abstimmungen stimmberechtigten Frauen und Männer, sofern sie mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Hasliberg Wohnsitz haben. Wer diese Voraussetzungen nicht oder noch nicht erfüllt, ist als Gast herzlich willkommen. Die Gäste werden gebeten, im „Gäste-Bereich“ Platz zu nehmen. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Das Protokoll der Versammlung liegt vom 22. Dezember 2015 bis 11. Januar 2016 bei der Gemeindeverwaltung Hasliberg öffentlich auf. Während der Auflage kann gegen das Protokoll schriftlich und begründet beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Traktandum 1 Budget 2016 Einführung HRM2 Sämtliche Einwohnergemeinden, Gemischte Gemeinden sowie Regionalkonferenzen des Kantons Bern stellen auf den 1. Januar 2016 ihr Rechnungsmodell auf die neuen Vorschriften gemäss dem Harmonisierten Rechnungsmodell 2 (HRM2) um. Einige Testgemeinden haben das HRM2 bereits auf den 1. Januar 2014 eingeführt, um wertvolle Erfahrungen für die übrigen Gemeinden zu sammeln. Das HRM2 ersetzt das aktuelle Harmonisierte Rechnungsmodell, das anfangs der 1980er-Jahre eingeführt worden ist. Zukünftig wird das System der harmonisierten Abschreibungen auf dem Restbuchwert des Verwaltungsvermögens ersetzt durch ein Abschreibungssystem nach Lebensdauer der Anlagegüter. Auch wird ein neuer Kontenrahmen eingeführt. Dazu kommen neue Instrumente, wie die Anlagebuchhaltung, die Geldflussrechnung sowie die ausgebaute Berichterstattung zur Jahresrechnung. Die Begriffe nähern sich der Rechnungslegung der Privatwirtschaft an, so dass das öffentliche Rechnungswesen sowohl für Behördenmitglieder wie aber auch für die Bevölkerung lesbarer und verständlicher wird. Infolge der Umstellung auf HRM2 und der Einführung des neuen Kontoplans ist ein Vergleich mit den Vorjahreszahlen nur begrenzt möglich. Abschreibungen auf dem bestehenden Verwaltungsvermögen Das bestehende Verwaltungsvermögen ist zum Zeitpunkt der Einführung des HRM2 innert acht bis sechzehn Jahren linear abzuschreiben. Die Gemeinde hat die Abschreibungsfrist zum Zeitpunkt der Budgetgenehmigung 2016 einmalig festzulegen. Die unterschiedlichen Abschreibungsdauern wurden im Finanzplan 2015-2020 berechnet. Aufgrund der finanziellen Tragbarkeit beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, die Abschreibungsdauer des bestehenden Verwaltungsvermögens auf elf Jahre festzulegen. In den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist das bestehende Verwaltungsvermögen ebenfalls linear abzuschreiben. Die Höhe bestimmt sich jedoch nach der Einlage in die jeweilige Spezialfinanzierung Werterhalt im 2015. Das Verwaltungsvermögen der Abwasserentsorgung ist per 31. Dezember 2015 voraussichtlich vollständig abgeschrieben. Die Abschreibungsdauern und –beträge auf dem bestehenden Verwaltungsvermögen sind wie folgt vorgesehen: Bereich Dauer CHF pro Jahr Allgemeiner Steuerhaushalt 11 Jahre 339‘300 Spezialfinanzierung Wasserversorgung besondere Vorschriften 216‘400 Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung kein Verwaltungsvermögen Spezialfinanzierung Abfallentsorgung 11 Jahre 0 2‘000 Aktivierungsgrenze Die gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass der Gemeinderat einzelne Investitionen der Erfolgsrechnung belasten kann, wenn sie die Aktivierungsgrenze nicht überschreiten. Für Gemeinden mit 1‘000 bis 5‘000 Einwohner/innen sieht der Kanton Bern eine Aktivierungsgrenze von CHF 50‘000 vor. Der Gemeinderat kann eine tiefere Aktivierungsgrenze festlegen, hat aber eine konstante Praxis zu verfolgen. 2 Aufgrund der finanziellen Tragbarkeit legte der Gemeinderat die Aktivierungsgrenze ab dem Jahr 2016 für den Allgemeinen Steuerhaushalt und für die drei Spezialfinanzierungen auf CHF 30‘000 fest. Steueranlage Nachdem die Steueranlage auf das Jahr 2006 von 2.04 auf 1.99 reduziert worden ist, wurde sie aufgrund des sehr engen finanziellen Handlungsspielraums auf das Jahr 2014 von 1.99 auf 2.10 Einheiten erhöht. Das Budget 2016 basiert auf der unveränderten Steueranlage von 2.10 Einheiten und der gleichbleibenden Liegenschaftssteueranlage von 1.5 Promille des amtlichen Wertes. Obwohl sowohl der Kanton Bern wie auch die Kantonale Planungsgruppe Bern einen positiven Zuwachs auf den Steuereinnahmen erwarten, wurden die Steuereinnahmen 2016 vorsichtig auf der Basis der letztbekannten Grösse, d.h. der Jahresrechnung 2014, budgetiert. Investitionen Für das Jahr 2016 sind Nettoinvestitionen von CHF 1,67 Mio. geplant. Davon fallen CHF 393‘000 in den Bereich Gemeindestrassen, CHF 893‘000 in die Spezialfinanzierung Wasserversorgung, CHF 179‘000 in die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung und CHF 20‘000 in die Spezialfinanzierung Abfallentsorgung. Erfolgsrechnung Die bisherige Laufende Rechnung heisst mit der Umstellung auf das HRM2 neu Erfolgsrechnung. Das Ergebnis wird zukünftig gestuft ausgewiesen und sieht im Budget 2016 wie folgt aus: Spezialfinanzierungen Allgemeiner Steuerhaushalt Gesamtergebnis - 1‘471‘560 - 4‘445‘255 - 5‘916‘815 1‘398‘300 4‘549‘330 5‘947‘630 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit - 73‘260 104‘075 30‘815 Finanzaufwand - 28‘500 - 121‘860 - 150‘360 Finanzertrag 39‘700 156‘485 196‘185 Ergebnis aus Finanzierung 11‘200 34‘625 45‘825 - 62‘060 138‘700 76‘640 Ausserordentlicher Aufwand 0 - 265‘000 - 265‘000 Ausserordentlicher Ertrag 0 306‘000 306‘000 Ausserordentliches Ergebnis 0 41‘000 41‘000 - 62‘060 179‘700 117‘640 Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Operatives Ergebnis Jahresergebnis Erfolgsrechnung Die für das Jahr 2015 vorgesehenen Verkäufe von Liegenschaften des Finanzvermögens werden erst anfangs des kommenden Jahres zum Verkauf ausgeschrieben. Mit dem Wechsel auf das HRM2 werden die Liegenschaften des Finanzvermögens per 1. Januar 2016 neu bewertet und allfällige Bewertungskorrekturen in die Bewertungsreserven eingelegt. Sofern die erzielten Verkäufe über dem ehemaligen Buchwert liegen, kann der entsprechende Betrag der Bewertungsreserve entnommen und allenfalls zusätzlich ein Buchgewinn erzielt werden. Aufgrund der geplanten Liegenschaftsverkäufe ist daher im 2016 mit einem ausserordentlichen Ertrag von CHF 300‘000 zu rechnen. Für die Liegenschaften des Finanzvermögens werden zudem jährlich rund CHF 40‘000 der Mieteinnahmen in eine Spezialfinanzierung Werterhalt eingelegt, um spätere Unterhaltsarbeiten an den Liegenschaften daraus zu finanzieren. Im 2016 ist daher im ausserordentlichen Aufwand wiederum die Einlage von 3 CHF 40‘000 vorgesehen und im ausserordentlichen Ertrag der Betrag von CHF 6‘000 für die entsprechende Entnahme der geplanten Unterhaltsarbeiten. Unter dem bisherigen Rechnungsmodell war es den Gemeinden freigestellt, z. B. bei guten Rechnungsabschlüssen zusätzliche Abschreibungen zu tätigen. Neu sind diese zusätzlichen Abschreibungen nur noch vorzunehmen wenn: a) b) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, sind die zusätzlichen Abschreibungen zwingend vorzunehmen. Da beide Voraussetzungen im 2016 voraussichtlich erfüllt sind, wurden CHF 225‘000 zusätzliche Abschreibungen budgetiert. Diese Abschreibungen reduzieren aber im Moment nicht den zukünftigen Abschreibungsbedarf, sondern müssen in einen sogenannten Werterhalt eingelegt werden. Eine Entnahme ist erst möglich, wenn das Werterhaltungskonto höher ist als das Verwaltungsvermögen. Dies dürfte jedoch mehrere Jahre dauern. Diese neue Regelung erweist sich aufgrund der ersten Erfahrungen der Testgemeinden als unbefriedigend. Die Bestimmungen werden zurzeit durch die Fachexperten überprüft und zu einem späteren Zeitpunkt allenfalls angepasst. Auch im neuen Kontoplan sind die Funktionen von „0 Allgemeine Verwaltung“ bis „9 Finanzen und Steuern“ gegliedert. Einzelne Positionen werden aber künftig nicht mehr in denselben Funktionen verbucht. So wurden z. B. bisher die harmonisierten Abschreiben auf dem Verwaltungsvermögen des Steuerhaushalts in der Funktion „9 Finanzen und Steuern“ budgetiert, die künftigen planmässigen Abschreibungen nach Nutzungsdauer werden jedoch den jeweiligen Funktionen belastet. So werden z. B. die Abschreibungen von neuer Brandschutzbekleidung zukünftig direkt der Funktion „1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit“ belastet. Somit macht ein direkter Vergleich mit den Vorjahreszahlen keinen Sinn. Für die Erfolgsrechnung 2016 sind in den einzelnen Funktionen folgende Nettoaufwände und –erträge budgetiert: Funktion Aufwand Ertrag Netto 0 Allgemeine Verwaltung 781'640 118'770 - 662‘870 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 176'400 211'300 34‘900 2 Bildung 928'390 137'550 - 790‘840 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche 124'670 30'500 - 94‘170 4 Gesundheit 5'050 4'000 - 1‘050 5 Soziale Sicherheit 904'840 5'100 - 899‘740 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 873'735 205'500 - 668‘235 7 Umweltschutz und Raumordnung 1'686'810 1'703'920 17‘110 8 Volkswirtschaft 97'040 95'000 - 2‘040 9 Finanzen und Steuern 1'146'660 4'213'595 3‘066‘935 Antrag Der Gemeinderat hat das Budget 2016 an seiner Sitzung vom 30. November 2015 genehmigt und beantragt der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2015: a) Die Steueranlage der Gemeindesteuern ist wie bisher auf 2.10 Einheiten festzulegen. b) Der Satz der Liegenschaftssteuern ist wie bisher auf 1.5 Promille des amtlichen Wertes festzulegen. c) Das per 1. Januar 2016 voraussichtlich bestehende Verwaltungsvermögen ist über die nächsten elf Jahre mit einem Abschreibungssatz von 9.09 % linear abzuschreiben. 4 d) Das Budget 2016 ist wie folgt zu genehmigen: Aufwand Ertrag Ergebnis 4‘832‘115 5‘011‘815 179‘700 Spezialfinanzierung Wasserversorgung 749‘870 734‘900 - 14‘970 Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung 527‘250 422‘800 - 104‘450 Spezialfinanzierung Abfallentsorgung 222‘940 280‘300 57‘360 6‘332‘175 6‘449‘815 117‘640 Allgemeiner Haushalt Gesamthaushalt Das detaillierte Budget 2016 inklusive Vorbericht liegt bei der Gemeindeverwaltung bis zur Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme öffentlich auf und kann unter www.hasliberg.ch eingesehen werden. Traktandum 2 Verschiedenes a) Informationen des Gemeinderates Strategische Zielsetzungen 2018+ und Massnahmenplan Anlässlich einer Klausur und eines Workshops hat der Gemeinderat strategische Zielsetzungen 2018+ festgelegt und den Massnahmenplan verabschiedet. Anlässlich der Gemeindeversammlung werden die Gemeinderatsmitglieder einige Schwerpunkte aus dem Massnahmenplan vorstellen. Stand des Projekts „Zukunft Hasliberg“ Aus erster Hand wird Projektleiter Alex Willener anlässlich der Gemeindeversammlung über den aktuellen Projektstand „Zukunft Hasliberg“ orientieren. Nach der Erarbeitung des umfangreichen Massnahmenplans bildeten sich in der Zwischenzeit neun Arbeitsgruppen, die sich für die Realisierung der Massnahmen engagieren: Baugewerbe/Holzbau, Generationenwohnen, Dorfzentren, Zweitwohnungsbesitzende, Hotellerie/Gastronomie/Parahotellerie, touristische Infrastruktur, Landwirtschaft, Hasliberg mobil sowie Kinder/Jugend. Erste kurzfristige Massnahmen waren die beiden Informationsanlässe Ende Oktober für renovationswillige Liegenschaftsbesitzende unter Beteiligung des lokalen Baugewerbes. Demnächst soll auch eine digitale Plattform für die Bevölkerung und die Gäste entstehen. Weitere Massnahmen werden nach und nach umgesetzt. Eine vielversprechende Massnahme bildet die vorgesehene Gründung einer Fördervereinigung „Netzwerk Hasliberg“, welche Andreas Corrodi anlässlich der Gemeindeversammlung vorstellen wird. Die Idee des Netzwerkes Hasliberg ist ganz einfach - es soll eine dauerhafte Vereinigung von Menschen auf dem Hasliberg sein, denen eine attraktive, lebendige Gemeinschaft von Einheimischen, Zweitwohnungsbesitzenden und weiteren interessierten und engagierten Personen und Organisationen am Herzen liegt. Hauptanliegen ist es, den Schwung und die vielen guten Ideen des Projektes Zukunft Hasliberg über das einmal festgelegte Ende im Jahr 2017 hinaus nachhaltig weiter zu führen und konkrete Massnahmen personell oder finanziell zu unterstützen. Dazu ist bereits ein Vorschlag für ein Leitbild entstanden, das an der Gemeindeversammlung von den Initianten persönlich vorgestellt wird. Unter www.zukunfthasliberg.ch sind weitere Informationen zum laufenden Projekt zu finden. 5 b) Verschiedenes Gerne gibt der Gemeinderat unter diesem Traktandum den Bürgerinnen und Bürgern das Wort. Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden der Einwohnergemeinde Hasliberg freuen sich auf zahlreiche Teilnehmende und eine konstruktive Versammlung. 6
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