GEMEINDE- VERSAMMLUNG

GEMEINDE EGG
GEMEINDEVERSAMMLUNG
Politische Gemeinde
Mo 21.3.2016
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Sie halten die erste Gemeindeversammlungsweisung des Jahres
2016 in den Händen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
¾ Neu wird ein Exemplar der Weisung in jeden Haushalt der Gemeinde Egg verschickt. Dies dient allen Einwohnerinnen und
Einwohnern der Gemeinde zur Information über das Geschehen
in der Gemeinde, unabhängig davon, ob sie stimmberechtigt
sind oder nicht.
¾ Stimmberechtigt sind weiterhin ausschliesslich in Egg wohnhafte
Schweizerbürger ab dem Alter 18. Nicht stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner sind jedoch jederzeit herzlich dazu
eingeladen, die Versammlung von der Zuschauertribüne aus zu
verfolgen.
¾ Durch diese Neuerung werden die Kosten für das Einpacken
der Weisungen gespart und die Versandkosten sinken. Pro Gemeindeversammlung können so zwischen Fr. 2'000.00 bis
Fr. 2'500.00 eingespart werden.
¾ Unabhängig davon hat die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde entschieden, ihren Weisungstext nicht mehr in dieser
Weisung abzudrucken. Dieser wird jedoch wie bis anhin in der
Kirche, im Chilehuus und in der Gemeinderatskanzlei aufgelegt
und kann neu auf Anfrage beim Sekretariat der Kirchgemeinde
angefordert sowie auch auf der Homepage eingesehen werden.
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zur Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Egg vom
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Seite
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1.
Sanierung Grund- und Quellwasserfassungen / Rahmenkredit /
Bauabrechnung / Genehmigung
2
2.
Zonenplan / Teilrevision / Genehmigung
4
3.
Kat. Nr. 4375 Swisscom-Gebäude / Verlegung Trafostation Dorf in
Tiefgarage Chilbiplatz und Verkaufsermächtigung / Genehmigung
6
13
Anträge Rechnungsprüfungskommission
Stimmregister und Akten liegen 14 Tage vor der Versammlung in der Gemeinderatskanzlei zur
Einsicht auf. Bezüglich der Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen.
Gemeinderatskanzlei Egg
Umschlag: Symbolbild Zonenplanänderung
1
Geschäft 1
Sanierung Grund- und Quellwasserfassungen / Rahmenkredit / Bauabrechnung /
Genehmigung
____________________________
Antrag
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung:
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Weisung
Ausgangslage
Der erforderliche Rahmenkredit von Fr. 2,4 Mio. für die Gesamtsanierung der Quellwasserversorgung wurde durch die Gemeindeversammlung am 2. April 2007 bewilligt. Die Ausführung der
Sanierungsarbeiten war in drei Bauetappen, verteilt über die Jahre 2007 bis 2010, vorgesehen.
Mit den Bauarbeiten für die 1. und 2. Sanierungsetappe wurde im Juni 2008 begonnen und diese
konnten Ende 2010 mit der Quellfassung Wydenmann und der Fertigstellung der Quellfassung
Vollikon weitgehend abgeschlossen werden.
Bei der Ausführung der Arbeiten zeigte sich, dass der Sanierungsaufwand vor allem bei der Erstellung der neuen Fassungsbauwerke grösser war als angenommen. Der Finanzrapport und die Zwischenabrechnung vom Februar 2011 zeigten auf, dass der aus der Realisierung der ersten beiden
Bauetappen verbleibende Kreditbetrag von Fr. 551'000.00 (exkl. MwSt.) für die Fertigstellung und
Sanierung der für die 3. Etappe vorgesehenen Bauarbeiten nicht ausreichen würde. Es wurde vereinbart, dass der Rahmenkredit von Fr. 2,4 Mio. nicht überschritten werden darf und stattdessen
Abstriche am Sanierungsumfang der restlichen Arbeiten und Anlagen der 3. Bauetappe vorzunehmen sind.
Die Bauarbeiten der 3. Bauetappe wurden bei der Quellfassung Herrliberg im Herbst 2011 weitergeführt. Mit den Sanierungsarbeiten bei den Quellfassungen Schaufelberg zwischen 2012 bis Dezember 2014 wurden diese abgeschlossen.
Bauabrechnung
(sämtliche Kosten inkl. MwSt.)
Baukosten gemäss Ingenieurbüro Hetzer, Jäckli und Partner AG
Fr. 2'500'563.30
Bewilligter Kredit gemäss Gemeindeversammlung vom 2. April 2007
Fr. 2'400'000.00
Kreditüberschreitung
Fr.
100'563.30
Erwägungen
Mit der Realisierung und der Durchführung des Sanierungsprojektes für die Quellwasseranlagen
der Wasserversorgung Egg konnte der aus hygienischen, technischen und baulichen Gründen
ungenügende Zustand der Anlagen behoben werden.
2
Durch die Neuerstellung der Fassungsanlagen wurde eine Verbesserung des baulichen Schutzes
erreicht. Die Oberflächenwassereinflüsse konnten teilweise reduziert und die mittleren und minimalen Quellwassererträge optimiert werden. Ungenutztes Quellwasserpotential konnte teilweise wieder reaktiviert werden. Die erfolgten Sanierungsarbeiten sind ein wichtiges Standbein für die
Trinkwasserversorgung in Notlagen und die Notwasserversorgung.
Die im Nutzungskonzept von 2006 geschätzten Quellwassermengen müssen nachträglich als zu
hoch eingestuft werden. Die Hochrechnung für das laufende Kalenderjahr ergeben eine totale
Quellschüttung von ca. 100'000 m³/a, wovon ca. 80'000 m³/a genutzt werden können. Durch eine
weiter angestrebte Minimierung der Verwurfmenge bei der Quellgruppe Vollikon kann für die Zukunft von einer insgesamt nutzbaren Quellwassermenge von 90'000 bis 100'000 m³/a ausgegangen werden.
Im Zuge der Sanierungsarbeiten konnten aus Kostengründen nicht alle vorgesehenen Anlagen
saniert werden. Die für die Trinkwasserversorgung nutzbaren Anlagen wurden dabei prioritär behandelt. Die dennoch entstandenen Mehrkosten resultieren aus Mehraufwendungen bei der Neuerstellung von bestehenden Fassungen durch zusätzliche Fassungsbauwerke und durch längere
und tiefere Fassungsgräben. Zudem mussten einige Quellableitungen zusätzlich zu dem durch die
Gemeindeversammlung genehmigten Projekt saniert werden.
Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung, die Bauabrechnung zu genehmigen.
Behördlicher Referent:
Markus Ramsauer, Infrastrukturvorstand
3
Geschäft 2
Zonenplan / Teilrevision / Genehmigung
Antrag
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung:
1.
Die Teilrevision der Nutzungsplanung bestehend aus dem Zonenplan und dem erläuternden
Bericht gemäss Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV) wird festgesetzt.
2.
Die Genehmigung der Teilrevision der Nutzungsplanung durch die Baudirektion des Kantons
Zürich bleibt vorbehalten.
3.
Der Gemeinderat wird ermächtigt, Änderungen, die sich aus allfälligen Rekurs- und Genehmigungsverfahren zwingend ergeben, nachträglich in eigener Kompetenz vorzunehmen; solche
Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen.
Weisung
Ausgangslage
Die Gemeindeversammlung setzte letztmals am 28. Mai 1994 im Rahmen der Nutzungsplanung
den Zonenplan fest. In den folgenden Jahren sind von der Gemeindeversammlung verschiedene
kleinere Zonenplanänderungen vorgenommen worden. Die letzten Änderungen traten im Sommer
2009 in Kraft.
Mit der umfassenden mehrjährigen Gesamtrevision der bereits in die Jahre gekommenen Richtund Nutzungsplanung soll gemäss Legislaturzielen des Gemeinderates noch in diesem Jahr begonnen werden. Aufgrund dringlicher Planungsvorhaben ist der Zonenplan jedoch vorgängig punktuell anzupassen. Aus diesem Grund wird eine Teilrevision des Zonenplans durchgeführt.
Teilrevision Zonenplan
Der Gemeinderat hat gestützt auf die Erkenntnisse der Ortsentwicklung egg+ beschlossen, folgende Gebiete einer Teilrevision zu unterziehen:
x
Umzonung Parzellen Kat.-Nrn. 660 und 661 an der Forchstrasse 153 von der Wohnzone W60
in die Zentrumszone: Im Zentrum von Egg sollen diese beiden Grundstücke von der Wohnzone W60 der Zentrumszone zugeteilt und die Arkade fortgeführt werden. Die Volkswirtschaftsdirektion hat die Verlängerung der Arkadenbaulinie bis an die Kreuzung Neue Meilenerstrasse
bereits festgesetzt.
x
Umzonung altes Schulhaus Esslingen: Das Grundstück Kat.-Nr. 1635 mit dem ehemaligen
Schulhaus an der Engelstrasse 10 soll von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die
Wohnzone W40 umgezont werden. Aufgrund der Zentralisation der Schulräume wird das
Schulhaus nicht mehr benötigt und soll anschliessend verkauft werden. Die entsprechende
Verkaufsermächtigung hat die Gemeindeversammlung bereits erteilt.
Zusätzlich sind noch diverse kleinere Zonenplankorrekturen aus der Vereinigung von Grundstücken oder sonstigen Anpassungen unterschiedlicher Nutzungszonen vorgesehen. Diese sind
wie folgt:
x
x
4
Hinteregg Büelstrasse: parzellenscharfe Abgrenzung der Nutzungszone Kat.-Nrn. 3885 und
3886
Egg Gewerbestrasse: parzellenscharfe Abgrenzung der Nutzungszone Kat.-Nrn. 4105 und
4106
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Egg Hof: flächengleicher Abtausch von Landwirtschaftsland mit Bauland (Wohnzone W30)
gemäss Quartierplan Nr. 12, Hof zur Ermöglichung einer zonenkonformen Überbauung des
Grundstücks Kat.-Nr. 4238
Egg Hof: parzellenscharfe Abgrenzung der Nutzungszone Kat.-Nrn.4333, 4340 und 4341
Egg Hofackerstrasse: parzellenscharfe Abgrenzung der Nutzungszone aufgrund der Arrondierung der Parzellen (Kat.-Nrn. 4226, 4227 und 4228)
Egg Radrainweg 11a: parzellenscharfe Abgrenzung der Nutzungszone Kat.-Nr. 3855
Egg Stegstrasse 19: parzellenscharfe Abgrenzung der Nutzungszone Kat.-Nrn. 4198 und
4106
Esslingen Forchstrasse: parzellenscharfe Abgrenzung der Nutzungszone Kat.-Nrn. 1470,
1476, 1477, 3506 und 3507
Esslingen Loo: parzellenscharfe Abgrenzung der Nutzungszone Kat.-Nrn. 3575 und 3576
Esslingen Vollikerbach: Durch die Verlegung des Vollikerbaches müssen die Nutzungszonen
korrigiert werden Kat.-Nrn. 4353, 4183 und 4254.
Esslingen ARA: Das Grundstück der ARA in Esslingen soll von der Landwirtschaftszone in die
Zone für öffentliche Bauten (ÖBA) umgezont werden.
Auflage/Vorprüfung
Während der öffentlichen Auflage und Anhörung vom 3. Juli bis 3. September 2015 gemäss § 7
des Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist eine Einwendung zur Umzonung der Abwasserreinigungsanlage in Esslingen (ARA) von der Landwirtschaftszone in die Zone für öffentliche Bauten
und Anlagen (ÖBA) eingegangen. Diese Einwendung betrifft das Betriebsgebäude der ARA, welches bei einer Einzonung des Grundstücks die Verordnung über Nichtionisierende Strahlung
(NISV) einhalten müsste. Aus diesem Grund wurde die Umzonung der ARA zurückgestellt. Das
Betriebsgebäude der ARA besteht bereits. Bauliche Erweiterungen, für welche eine Bauzone von
wesentlicher Bedeutung wäre, sind zurzeit nicht erforderlich. Daher wird auf diese Umzonung verzichtet.
Das Vorprüfungsverfahren der Baudirektion Kanton Zürich ist abgeschlossen. Die Zonenplanänderungen erfüllen sämtliche kantonalen und kommunalen Anforderungen und sind gemäss Amt für
Raumentwicklung genehmigungsfähig.
Erwägungen
Mit den vorgeschlagenen geringfügigen Zonenplanänderungen sollen ein zeitgemässes Orts- und
Landschaftsbild positiv beeinflusst werden. Es werden keine neuen Bauzonen geschaffen und somit ist auch nicht mit Mehrverkehr oder sonstigen spürbaren Auswirkungen auf die Umwelt zu
rechnen. Zudem hat die vorliegende Teilrevision der Nutzungsplanung keine Ausbauten der Versorgungsanlagen für Wasser und Elektrizität und der Entsorgungsanlagen für Abwasser zur Folge.
Die Teilrevision des Zonenplans ist angemessen, zweckmässig und rechtmässig. Der Gemeinderat empfiehlt daher die Annahme der Vorlage.
Behördlicher Referent:
Silvano Murchini, Hochbauvorstand
Weitere Informationen
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf den Abdruck der Pläne der Zonenplanänderungen in dieser Weisung verzichtet. Die Stimmberechtigten werden gebeten, die umfassenden
Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Egg, www.egg.ch, Link Politik, Gemeindeversammlung vom 21. März 2016, abzurufen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Unterlagen während der Auflagefrist vom 7. bis 21. März 2016 bei der Gemeinderatskanzlei einzusehen.
5
Geschäft 3
Kat. Nr. 4375 Swisscom-Gebäude / Verlegung Trafostation Dorf in Tiefgarage Chilbiplatz
und Verkaufsermächtigung / Genehmigung
Antrag
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung:
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Weisung
Ausgangslage
Die Gemeindeversammlung hat am 14. Juni 2010 dem Kauf über Fr. 1,05 Mio. der „SwisscomZentrale“, Stationsstrasse 21, Kat. Nr. 4375, zugestimmt. Dieser Kauf war eine Investition in die
Zukunft, da die Gemeinde dadurch längerfristig Handlungsspielraum im Zentrum erhalten hat. Ein
Verkauf an einen Dritten hätte Unsicherheiten mit sich gebracht und die Zentrumsplanung wäre
langfristig erschwert worden.
Durch die Annahme des Gestaltungsplans „Rietwis-West“ vom 31. März 2014 sowie die Kreditbewilligung der Tiefgarage Chilbiplatz vom 8. September 2014 durch die Gemeindeversammlung
konnte die Zentrumsentwicklung zielgerichtet weitergeführt werden.
Die Belegung der Liegenschaft an der heutigen Stationsstrasse 21 ist mit langjährigen Mietverhältnissen gesichert, insbesondere durch die Swisscom. Diese kann den Vertrag in vier Schritten bis
maximal 31. Dezember 2035 verlängern. Die sogenannte Telekommunikationsklausel garantiert
der Swisscom insbesondere den Bestand der Mobilfunkantenne. Der Fortbestand der Antennenanlage ist jedoch bis zum 31. Dezember 2040 beschränkt. Somit hat die Gemeinde die Gewissheit,
dass die Antenne bis spätestens zu diesem Zeitpunkt abgebrochen wird. Derzeit laufen Verhandlungen, ob die Swisscom nicht vorzeitig in die Tiefgarage Chilbiplatz umziehen wird.
Zudem ist derzeit die Forchbahn AG ebenfalls eingemietet. Dieses Mietverhältnis läuft jedoch am
31. März 2020 aus.
6
Ausschnitt aus dem Gestaltungsplan Rietiws-West
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
Die dritte Nutzerin sind derzeit die EKZ mit einer Transformatorenstation. Dabei besitzen die EKZ
seit dem Jahr 1965 das dauernde und uneingeschränkte Recht, diese Transformatorenstation zu
nutzen und bezahlen dabei ein Siebtel an die Unterhaltskosten des Gebäudes. Dieses Recht ist
mit einer Dienstbarkeit grundbuchlich gesichert. Dies heisst eigentlich, dass die EKZ die Räume
uneingeschränkt und unbeschränkt nutzen könnte.
Im Rahmen des Baus der Tiefgarage Chilbiplatz konnte mit den EKZ nun ausgehandelt werden,
dass die Transformatorenstation in einen Nebenraum der neuen Tiefgarage verlegt werden könnte. Dies obwohl die EKZ normalerweise ebenerdige Fertigstationen erstellt. Somit würde das Haus
um einen Nutzer entlastet und kann längerfristig verbindlich, nach Auszug der Swisscom, neu genutzt werden.
7
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Plan der bewilligten öffentlichen Tiefgarage gemäss Gemeindeversammlung vom 8. September 2014
Grundriss des vergrösserten Disponibelraum 1 für die geplante Trafostation
8
Verlegung in die Tiefgarage: Kosten
Die elektrische Ausrüstung der Trafostation wurde 1995 komplett saniert. Geplant ist eine Sanierung der heutigen Trafostation durch die Betreiberin EKZ erst im Jahre 2028.
Bei einer frühzeitigen Erneuerung der Anlage sind die Amortisationskosten durch den Nutzniesser,
in diesem Falle die Gemeinde Egg, zu tragen. Die Kosten werden mit Fr. 163'500.00 beziffert.
Durch den unterirdischen Einbau der Trafostation entstehen zusätzliche Unterhaltskosten von
Fr. 10'500.00, welche mit der einmaligen Pauschale abgegolten werden können. Für die vorzeitige
Auflösung der Dienstbarkeit entstehen Amortisations- und zusätzliche Unterhaltskosten von insgesamt Fr. 174'000.00 zulasten der Gemeinde als Nutzniesserin.
An der Gemeindeversammlung vom 8. September 2014 wurde der Baukredit für die öffentliche
Tiefgarage bewilligt. Der Baukredit beinhaltet die beiden Disponibelräume 1 und 2 zwischen der
öffentlichen Tiefgarage und dem Forchbahntrassé. Der Disponibelraum 1 wird mit einem zusätzlichen Kabelkeller von 1,2 m Höhe und Kabeleinführungsöffnungen für die Trafostation vorbereitet.
Damit könnten die baulichen Grundlagen für eine Verlegung der Trafostation geschaffen werden.
Die Baukosten für diese Erweiterungen werden mit Fr. 220'000.00 berechnet.
Die Baunebenkosten von Fr. 35'000.00 beinhalten die Bewilligungsgebühren, die zusätzlichen Anschlussgebühren und Kosten für die Baubegleitung. Als Reserve für Unvorhergesehenes und Übriges wird ein Betrag von Fr. 21'000.00 eingestellt.
Die Investitionskosten zeigen sich wie folgt:
Amortisationskosten
Unterhaltspauschale EKZ
Bauliche Anpassungen (Kabelkeller/Bauten für Kabeleinführungen usw.)
Zusätzliche Lüftungsöffnungen auf dem Platz und Perron
Baunebenkosten
Diverses und Unvorhergesehenes, ca. 5 %
Total Kosten Trafoumlegung inkl. 8 % MwSt.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
163'000.00
11'000.00
220'000.00
40'000.00
35'000.00
21'000.00
490'000.00
Die Folgekosten zeigen sich gemäss den Vorschriften über die Gemeindefinanzen wie folgt:
Abschreibungen (10 %)
Verzinsung (2 %)
Total Folgekosten im ersten Jahr
Fr.
Fr.
Fr.
49'000.00
9'800.00
59'800.00
Die Abschreibungen erfolgen jeweils 10 % vom Restwert, somit reduziert sich der Abschreibungsbetrag um diesen Prozentsatz in jedem weiteren Jahr. Betriebliche Folgekosten fallen keine an.
Die EKZ übernehmen ihrerseits Kosten von ungefähr Fr. 600'000.00 für das Projekt. Der heutige
Standort würde wiederum mit einer Dienstbarkeit gesichert.
Alternativprojekt
Der Gemeinderat hat auch Alternativen abgeklärt, um die Transformatorenstation ausserhalb des
Gebäudes platzieren zu können.
Zur Neunutzung der Liegenschaft Swisscom muss die bestehende Trafostation zur Einhaltung der
Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (1,69) ausserhalb des Baubereichs
umgelegt werden. Dies ist auch später mit einem Normbaukörper beim Kehrplatz möglich.
Die Kosten für die Umlegung in einen oberirdischen Fertigbetonkörper berechnen sich wie folgt
und gehen zu Lasten des Eigentümers (Gemeinde Egg):
9
Restbauwert, Amortisationskosten
Normtrafostation (10,5/6,0 m), gemäss Angaben EKZ
Normvorschacht
Tiefbauarbeiten und Fundamente
Baunebenkosten
Diverses und Unvorhergesehenes, ca. 5 %
Total Baukosten neue Trafostation bei Kehrplatz ohne Amortisation
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
163'000.00
116'000.00
5'000.00
50'000.00
20'000.00
21'000.00
375'000.00
Die Investitionskosten sind auf dem ersten Blick tiefer als bei der vom Gemeinderat vorgelegten
Variante. Eine oberirdische Platzierung der Transformatorenstation führt jedoch zu einem Minderwert des Grundstücks, welche bei einem Verkauf mit eingerechnet werden müssen:
Minderwert Grundstück durch die Einhaltung der Schutzabstände
zum Baufeld (Minderfläche/Geschoss 3 x 16,6 m = 49,8 m x
4 Geschosse = ca. 200 m²) 200 m² Nutzfläche x Fr. 1'046.00/m²
Total Kosten Umlegung Trafostation mit Fertigbetonbaukörper
Fr.
Fr.
209'000.00
579'000.00
Die Folgekosten zeigen sich gemäss den Vorschriften über die Gemeindefinanzen wie folgt:
Abschreibungen (10 %)
Verzinsung (2 %)
Total Folgekosten im ersten Jahr
Fr.
Fr.
Fr.
37'500.00
7'500.00
45'000.00
Trafostation mit Fertigbetonbaukörper bei „Swisscom-Gebäude“
Verkauf der Liegenschaft: Verkehrswert
Die Liegenschaft Swisscom-Zentrale wurde im Jahr 2010 mit Beschluss der Gemeindeversammlung zu einem Kaufpreis von Fr. 1,05 Mio. erworben. Die Grundstücksfläche des ursprünglichen
Grundstückes hat 1'320 m² betragen.
10
Die Liegenschaft war damals der Wohn- und mit Gewerbeerleichterung WG60 (drei Vollgeschosse/ ein Dachgeschoss, Ausnützung 60 %) zugeteilt. Entsprechend konnte eine reine Ausnützungsfläche (Vollgeschosse) von ca. 792 m² realisiert werden. Zusammen mit dem Dachgeschoss (ca.
80 % vom Vollgeschoss) hätte maximal eine Nutzfläche von ca. 1'003 m² realisiert werden können.
Bei einem Kaufpreis von Fr. 1'050'000.00 und einer Nutzfläche von 1'003 m² ergibt dies ca.
Fr. 1'046.00/m² Nutzfläche.
Mit der Rechtskraft des Gestaltungsplans Rietwis-West wurde die Grundstücksfläche auf 1'038 m²
zugunsten des Erschliessungsstrasse (Bahnhofweg) reduziert, gleichzeitig aber ein Baufeld (16,6/
32,0 m) mit einer Nutzfläche von 531 m²/Vollgeschoss definiert. Neu sind vier Vollgeschosse zulässig. Entsprechend ist eine maximal mögliche Nutzfläche von 2'124 m² möglich. Bei 1'046 m²
Nutzfläche ergibt dies einen Landwert von Fr. 2,22 Mio. oder ca. Fr. 2'140.00/m².
Im Zeitraum 2013 bis 2015 wurden Liegenschaften in unmittelbarer Zentrumslage mit einer Zonenzuteilung von W60 resp. WG60 und einer entsprechenden Ausnützung von 60 % mit Preisen um
ca. Fr. 1'500.00/m² gehandelt. Bei einer Umrechnung auf eine 100 % Ausnützung, wie im Gestaltungsplan Rietwis-West angewendet, ergibt dies einen Verkehrswert von ca. Fr. 2'000.00 bis
Fr. 2'500.00/m² für Bauland im Gestaltungsplangebiet Rietwis-West. Für die Liegenschaft
Swisscom kann somit heute von einem Baulandwert von Fr. 2 bis Fr. 2,5 Mio. (1'038 m² Grundstück) ausgegangen werden.
Somit ergibt sich für einen Verkauf der Liegenschaft die folgende Rechnung:
Baulandwert Swisscom (Annahme:1'038 m² à Fr. 2'000.00/m²) unbelastet,
ohne Mietverträge und Dienstbarkeit EKZ abgerundet
Fr.
abzügl. Abbruch des bestehenden Gebäudes
abzügl. Aufwendung Umlegung Trafostation EKZ
gemäss obigem Kreditantrag
abzügl. Kaufpreis Swisscomgebäude (2010)
abzügl. Vorinvestition Garageneinfahrt
Total Aufwendungen für den Verlauf des Baulands
2'070'000
Fr.
Fr.
100'000
490'000
Fr.
Fr.
Fr.
1'050'000
100'000
1'740'000
Mutmasslicher Ertrag bei Veräusserung der unbelasteten Liegenschaft ca. Fr.
330'000
Erwägungen
Längerfristig ist es das Ziel, die Liegenschaft ohne Lasten wieder zu verkaufen um damit die Weiterentwicklung des Gestaltungsplangebietes Rietwis-West zu ermöglichen. Verbleibt die EKZ am
heutigen Standort ist eine Wohn- oder Gewerbenutzung aufgrund der Strahlung der Transformatorenstation nicht möglich. Der Entscheid über die Verlegung der Transformatorenstation in die Nebenräume der öffentlichen Tiefgarage ist jetzt zwingend, da die baulichen Anpassungen mit dem
Bau der Tiefgarage vorzusehen sind.
Diese Vorinvestitionen können über den späteren Verkauf der Liegenschaft wiederum generiert
werden. Mit dem vorliegenden Geschäft erleidet die Gemeinde keinen finanziellen Verlust und
kann dabei sicherstellen, dass die Liegenschaft längerfristig einer Wohn- und/oder gewerblichen
Nutzung zugeführt werden kann.
Aus finanzieller und ortsplanerischer Sicht macht es Sinn, der Gemeindeversammlung einzig die
Variante Trafostation in die Tiefgarage vorzulegen. Gleichzeitig soll die Gemeindeversammlung die
Bewilligung erteilen, dass der Gemeinderat das Grundstück dem Meistbietenden, jedoch zu mind.
Fr. 1,8 Mio., verkaufen kann. Somit wären alle Vorinvestitionen zumindest kostenneutral abgegolten. Somit ist der Gemeinderat frei, auf die Marktbewegungen zu reagieren und die Liegenschaft
zum bestmöglichen Zeitpunkt verkaufen zu können.
Behördlicher Referent:
Rolf Rothenhofer, Liegenschaftenvorstand
11
Weitere Informationen
Die Details zur Kostenzusammenstellung können auf der Homepage der Gemeinde Egg,
www.egg.ch, Link Politik, Gemeindeversammlung vom 21. März 2016, abgerufen werden.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Unterlagen während der Auflagefrist vom 7. bis
21. März 2016 bei der Gemeinderatskanzlei einzusehen.
12
An die
Gemeindeversammlung der
Politischen Gemeinde Egg
8132 Egg
Egg, 25. Januar 2016
Gemeindeversammlung vom 21. März 2016
Anträge der Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat an ihrer Sitzung vom 25. Januar 2016 die nachstehenden Geschäfte mit dem Gemeindepräsidenten und dem Gemeindeschreiber besprochen und
stellt Folgendes fest:
1.
Sanierung Grund- und Quellwasserfassungen / Rahmenkredit / Bauabrechnung
1.1. Ausgangslage
Die Gesamtsanierung der Grund- und Quellwasserfassungen wurden im Dezember 2014 abgeschlossen. Allerdings konnten aus Kostengründen nicht alle vorgesehenen Anlagen saniert werden. Um den bewilligten Rahmenkredit von Fr. 2,4 Mio. im Wesentlichen einzuhalten, musste das
Sanierungsprojekt reduziert werden und der Gemeinderat verzichtete in der Folge auf die vollständige Umsetzung des ursprünglichen Projektes. Die restlichen Sanierungsarbeiten im Umfang von
Fr. 1,2 Mio. hätten nur noch Quellen mit geringer Wasserergiebigkeit betroffen und würden in keinem Verhältnis gegenüber dem Ertrag dieser Quellen und dem Wasserpreis stehen.
1.2. Beurteilung und Antrag
Trotz der oben erwähnten Projekt-Reduktion wurden die wesentlichsten Ziele der Sanierung, d.h.
die Behebung der ungenügenden hygienischen, technischen und baulichen Zustände der Anlagen,
die Verbesserung des baulichen Schutzes, die Verbesserung der Quellwasserträge sowie die Sicherstellung der Nutzung der Trinkwasser- und Notwasserversorgung erreicht. Aus diesen Gründen empfiehlt die RPK die Abrechnung mit Gesamtkosten von Fr. 2'500'563.00 (inkl. einer Kreditüberschreitung von Fr. 100'563.00) für die Gesamtsanierung der Grund- und Quellwasserfassungen zu genehmigen.
2.
Zonenplan / Teilrevision
Die Gemeindeversammlung setzte letztmals am 28. Mai 1994 im Rahmen der Nutzungsplanung
den Zonenplan fest. In den Folgejahren wurden weitere kleinere Zonenplanänderungen vorgenommen. Aus dem Projekt ‚Ortsentwicklung Egg‘ ergaben sich Erkenntnisse, die mit der vorliegenden Teilrevision teilweise umgesetzt werden sollen.
Es handelt sich im Wesentlichen um die Umzonung der Parzellen Kat. Nr. 660 und 661 (Forchstrasse 153) und der Parzelle Kat. Nr. 1635 (Altes Schulhaus Esslingen - Engelstrasse 10). Im
Weiteren sind kleinere Zonenplankorrekturen aus der Vereinigung von Grundstücken oder sonstigen Anpassungen unterschiedlicher Nutzungszonen vorgesehen. Auf die ursprünglich geplante
Umzonung der ARA Esslingen von der Landwirtschaftszone in die Zone für öffentliche Bauten wird
vorerst verzichtet. Da der Zonenplan keine unmittelbaren finanziellen Konsequenzen für den Gemeindehaushalt hat, verzichtet die RPK auf eine Beurteilung und einen Antrag.
13
3.
Kat. Nr. 4375 - Swisscom-*HElXGH9HUOHJXQJÃ7UDIRVWDWLRQ'RUIµLQGLH7LHIJDUDJH
Ã&KLOELSODW]µXQG9HUNDXIVHUPlFKWLJXng für das Swisscom-Gebäude
3.1. 9HUOHJXQJÃ7UDIRVWDWLRQ'RUIµLQ7LHIJDUDJHÃ&KLOELSODW]µ - Projektkredit von Fr. 490'000.00
Ausgangslage
An der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2010 wurde der Kreditantrag für den Kauf des
Swisscom-Gebäudes an der Stationsstrasse 21 (Kat. Nr. 4375) zum Preis von Fr. 1,05 Mio. von
einer Mehrheit der Stimmbürgern/innen gutgeheissen. Die RPK hat den damaligen Kreditantrag
abgelehnt, weil der Kauf von kommerziell genutzten Immobilien nicht zu den Kernaufgaben der
Gemeinde gehört und die Liegenschaft mit erheblichen Nachteilen in Form von Nutzungsbeschränkungen und Dienstbarkeiten belastet ist (‚Trafostation Dorf‘ der EKZ und Mobilfunkantenne
mit langjährigem Nutzungsrecht zu Gunsten der Swisscom).
Beurteilung und Antrag
Die Verlegung der ‚Trafostation Dorf‘ in die Tiefgarage hat gemäss Aussagen des Gemeinderates
zum Ziel, das Swisscom-Gebäude zu entlasten und dadurch die Möglichkeiten für den Verkauf
dieser Liegenschaft zu verbessern. Nach der Verlegung der ‚Trafostation Dorf‘ kann die im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit aufgehoben werden. Das EKZ hat erst nach langen Verhandlungen der vorliegenden Verlegungsmöglichkeit zugestimmt.
Obwohl die Verlegung einer Trafostation keine Kernaufgabe der Gemeinde darstellt und weitere
Kosten verursacht, geht es beim vorliegenden Projekt um eine Abwägung verschiedener Faktoren
(Standort der ‚Trafostation‘, Verkäuflichkeit des Swisscom-Gebäudes, Ortsbild im Zentrum von Egg
bzw. Weiterentwicklung des Gestaltungsplans Rietwis-West).
Gemäss den Angaben des Gemeinderates gegenüber der RPK wurde der Standort der Trafostation in der Tiefgarage sorgfältig abgeklärt und die Strahlung der Trafostation wird weder die Nutzung
der Tiefgarage noch des ‚Chiliplatz‘ beeinträchtigten. Die RPK konnte sich deshalb auf diese Abklärungsergebnisse des Gemeinderates verlassen und musste deshalb keinen externen Fachspezialisten zur Lagebeurteilung beiziehen. Diese wiederum hätte weitere Kosten und Projektverzögerungen zur Folge.
Unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse zwischen dem EKZ und dem Gemeinderat,
der Abwägung obenerwähnter Faktoren sowie dem Umstand, dass der spätere Verkauf der Liegenschaft die Projektkosten vollständig decken wird, kann die RPK dem Projektkredit von
Fr. 490'000.00 für die Finanzierung der Verlegung der ‚Trafostation Dorf‘ vom Swisscom-Gebäude
in die Tiefgarage ‚Chilbiplatz‘ zustimmen. Die RPK empfiehlt deshalb die Vorlage zur Annahme.
3.2. Verkaufsermächtigung der Liegenschaft Kat Nr. 4375 - Swisscom-Gebäude
Ausgangslage, Beurteilung und Antrag
Wie im Abschnitt 3.1. erwähnt, hat die RPK seinerzeit den Kauf des Swisscom-Gebäudes zum
Preis von Fr. 1,05 Mio. abgelehnt. Mit einer Ermächtigung zum Verkauf dieser Liegenschaft zum
Mindestpreis von Fr. 1,8 Mio. wird diese Investition bereits nach fünf Jahren wieder rückgängig
gemacht. Die RPK sieht sich aus den heute aufgeführten Verkaufsgründen in der damaligen Ablehnung des Kaufs bestätigt.
Wird das Gebäude zu diesem Mindestpreis verkauft, werden die für die Finanzierung der Verlegung der Trafostation verwendeten Mittel wieder eingebracht. Die RPK beantragt deshalb der Ermächtigung für den Verkauf der Liegenschaft Kat. Nr. 4375 (Swisscom-Gebäude) zu einem Mindestpreis von Fr. 1,8 Mio. zuzustimmen.
Rechnungsprüfungskommission
Der Präsident
Der Aktuar
Beat Rüegg
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Erich Haller
Gemeinde Egg
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Tageskarten Gemeinde
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