Öffentliche Bekanntmachung Einladung zur nicht-öffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaften Bechingen und Zell Am Donnerstag, den 09.03.2016 findet um 19.00 Uhr im Bürgerhaus Zell, eine nicht-öffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaften Bechingen und Zell statt. Saalöffnung ist um 18.00 Uhr Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Eröffnung und Begrüßung Feststellung der form- und fristgerechten Einladung Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der von diesen gehaltenen Flächen. Auflösung der Jagdgenossenschaften Zell und Bechingen und Neugründung der Jagdgenossenschaft ZellBechingen Beschlussfassung nach §15 Abs. 7 Jagd- und Wildtiermanagement zur Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Jagdgenossenschaft Zell-Bechingen Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Zell-Bechingen Verschiedenes Die Jagdgenossen werden hiermit zur Sitzung eingeladen. Eine persönliche Einladung erfolgt nicht. Der Entwurf der Jagdgenossenschaftssatzung kann zu den Öffnungszeiten im Rathaus Riedlingen (Liegenschaftsamt) eingesehen werden. Stimmberechtigte Mitglieder der Jagdgenossenschaften sind alle Eigentümer von Grundflächen der Gemarkung Bechingen und Gemarkung Zell, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, keinen Eigenjagdbezirk bilden und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Eigentümer von Grundflächen auf denen die Jagd ruht, gehören keiner der Jagdgenossenschaften an. Dies sind insbesondere Wohngebäude/-flächen, Hofräume, Hausgärten usw. innerhalb der Ortslagen. Beschlüsse der jeweiligen Jagdgenossenschaft bedürften sowohl der Mehrheit der anwesenden und durch Vollmacht vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen. Die Stimmberechtigung der Mitglieder bzw. schriftlich Bevollmächtigten wird vor Beginn der Versammlung überprüft. Die Mitglieder werden deshalb gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass bereit zu halten. Im Falle von Unklarheiten hat der Jagdgenosse seine Vertretungsbefugnis und Stimmberechtigung durch Vorlage entsprechender Unterlagen (neben Ausweispapieren ggfs. auch Grundbuchauszüge, Erbscheine, Zustimmungserklärungen von Miterben, oder ähnlichem) nachzuweisen. Miteigentümer eines Grundstücks (auch Eheleute) können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Wegen der aufwändigen Überprüfung der Stimmberechtigung bzw. der Teilnahmeberechtigung an der Versammlung bitten wir die Jagdgenossen um rechtzeitiges Erscheinen, da während des Einlasses die Stimmberechtigung geprüft und Stimmzettel ausgegeben werden müssen. Der Versammlungsraum wird deshalb bereits um 18.00 Uhr geöffnet. Für weitere Informationen zur Versammlung der Jagdgenossenschaft steht Ihnen Frau Neuburger, Bürgermeisteramt Riedlingen, Tel.: 07371/183-42, E-Mail: [email protected] zur Verfügung. Riedlingen, den 23.02.2016 gez. Marcus Oliver Schafft, Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeindevorstandes Jagdgenossenschaft Bechingen Jagdgenossenschaft Zell Vertretungsvollmacht Eigentümer (Vollmachtgeber) Name(n): ___________________________________ Anschrift: ___________________________________ Geburtsdatum: ____________________________________ Vollmacht Hiermit bevollmächtige(n) ich/wir (Vollmachtnehmer) Name(n): _____________________________________ Anschrift: _____________________________________ Geburtstdatum: _____________________________________ mich bei der Versammlung der Jagdgenossenschaft Riedlingen am 09.03.2016 zu vertreten. Ort/Datum: _____________________________________ Unterschrift: _____________________________________ Hinweis: Bei mehreren Miteigentümern müssen alle Unterschreiben.
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