Einladung Jagdgenossenschaftsversammlung Zell

Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur nicht-öffentlichen Versammlung
der Jagdgenossenschaften Bechingen und Zell
Am Donnerstag, den 09.03.2016 findet um 19.00 Uhr im Bürgerhaus Zell, eine nicht-öffentliche Versammlung der
Jagdgenossenschaften Bechingen und Zell statt. Saalöffnung ist um 18.00 Uhr
Tagesordnung:
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Eröffnung und Begrüßung
Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der von diesen gehaltenen Flächen.
Auflösung der Jagdgenossenschaften Zell und Bechingen und Neugründung der Jagdgenossenschaft ZellBechingen
Beschlussfassung nach §15 Abs. 7 Jagd- und Wildtiermanagement zur Übertragung der Verwaltung der
Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Jagdgenossenschaft Zell-Bechingen
Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Zell-Bechingen
Verschiedenes
Die Jagdgenossen werden hiermit zur Sitzung eingeladen. Eine persönliche Einladung erfolgt nicht.
Der Entwurf der Jagdgenossenschaftssatzung kann zu den Öffnungszeiten im Rathaus Riedlingen (Liegenschaftsamt)
eingesehen werden.
Stimmberechtigte Mitglieder der Jagdgenossenschaften sind alle Eigentümer von Grundflächen der Gemarkung Bechingen
und Gemarkung Zell, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, keinen Eigenjagdbezirk bilden und auf denen die
Jagd ausgeübt werden darf. Eigentümer von Grundflächen auf denen die Jagd ruht, gehören keiner der
Jagdgenossenschaften an. Dies sind insbesondere Wohngebäude/-flächen, Hofräume, Hausgärten usw. innerhalb der
Ortslagen.
Beschlüsse der jeweiligen Jagdgenossenschaft bedürften sowohl der Mehrheit der anwesenden und durch Vollmacht
vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen.
Die Stimmberechtigung der Mitglieder bzw. schriftlich Bevollmächtigten wird vor Beginn der Versammlung überprüft. Die
Mitglieder werden deshalb gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass bereit zu halten.
Im Falle von Unklarheiten hat der Jagdgenosse seine Vertretungsbefugnis und Stimmberechtigung durch Vorlage
entsprechender
Unterlagen
(neben
Ausweispapieren
ggfs.
auch
Grundbuchauszüge,
Erbscheine,
Zustimmungserklärungen von Miterben, oder ähnlichem) nachzuweisen.
Miteigentümer eines Grundstücks (auch Eheleute) können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich und mit
schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben.
Wegen der aufwändigen Überprüfung der Stimmberechtigung bzw. der Teilnahmeberechtigung an der Versammlung bitten
wir die Jagdgenossen um rechtzeitiges Erscheinen, da während des Einlasses die Stimmberechtigung geprüft und
Stimmzettel ausgegeben werden müssen. Der Versammlungsraum wird deshalb bereits um 18.00 Uhr geöffnet.
Für weitere Informationen zur Versammlung der Jagdgenossenschaft steht Ihnen Frau Neuburger, Bürgermeisteramt
Riedlingen, Tel.: 07371/183-42, E-Mail: [email protected] zur Verfügung.
Riedlingen, den 23.02.2016
gez. Marcus Oliver Schafft, Bürgermeister
als Vorsitzender des Gemeindevorstandes
Jagdgenossenschaft Bechingen
Jagdgenossenschaft Zell
Vertretungsvollmacht
Eigentümer (Vollmachtgeber)
Name(n):
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Anschrift:
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Geburtsdatum:
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Vollmacht
Hiermit bevollmächtige(n) ich/wir (Vollmachtnehmer)
Name(n):
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Anschrift:
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Geburtstdatum:
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mich bei der Versammlung der Jagdgenossenschaft Riedlingen
am 09.03.2016 zu vertreten.
Ort/Datum:
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Unterschrift:
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Hinweis:
Bei mehreren Miteigentümern müssen alle Unterschreiben.