Einwohnergemeinde- versammlung

Einladung zur
Einwohnergemeindeversammlung
Donnerstag, 18. Juni 2015, 19.30 Uhr
Open-Air-Versammlung auf dem Pausenplatz des Schulhauses I, beim Eingang zur Mehrzweckhalle,
bei schlechtem Wetter in der Mehrzweckhalle Widen
www.widen.ch
Willkommen zur Einwohnergemeindeversammlung
Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Das erste Jahr der Amtsperiode 2014/17 gehört bereits
der Geschichte an, und der Gemeinderat hat die Legislaturziele für die laufende Amtsperiode erarbeitet.
Diesen kann entnommen werden, dass die Gemeinde
Widen sich in den kommenden Jahren verschiedenen
Herausforderungen stellen muss.
Die Vorbereitungen für den Start des Projekts «Zukunft
Mutschellen» konnten abgeschlossen werden. In acht
Arbeitsgruppen erarbeiten rund 100 Personen (Behörden- und Kommissionsmitglieder, Abteilungsleiter
der Gemeindeverwaltungen sowie Einwohnerinnen
und Einwohner) ab Mai 2015 bis März 2016 die Grundlagen, damit in der Folge die Gemeinderäte von Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen gemeinsam
das weitere Vorgehen beraten und festlegen können.
Die Einwohnerinnen und Einwohner sollen regelmässig
über den Stand der Arbeiten informiert werden.
Der Rechenschaftsbericht sowie die Jahresrechnung,
welche erstmals nach den Richtlinien und dem Kontenplan des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2)
erstellt wurden und viel umfangreicher ausfallen,
sind in der Gemeindeversammlungsbroschüre nicht
mehr vollumfänglich abgedruckt. Diese Unterlagen
können auf der Homepage www.widen.ch – OnlineSchalter – eingesehen oder heruntergeladen werden.
Ausserdem können diese Dokumente bei der Kanzlei
Widen abgeholt oder angefordert werden.
Wir freuen uns, Sie an der kommenden Gemeindeversammlung willkommen heissen zu dürfen. Zur
Versammlungseröffnung tragen Kinder unter der
Leitung von Frau Fabienne Rousselot Muther einen
Liedermix aus der Kinder-Musical-Woche vor.
Gemeinderat Widen
Festwirtschaft
Ab 18.00 Uhr bis zur Gemeindeversammlung sowie im
Anschluss an die Versammlung führt der Damenturnverein Widen bei guter Witterung eine Open-Air-Wirtschaft und bei schlechter Witterung eine Festwirtschaft
im Foyer der Mehrzweckhalle.
Es werden Canapés, Getränke, Kaffee und selbstgebackene Kuchen verkauft. Der Gemeinderat dankt
dem Damenturnverein Widen herzlich für die Bereitschaft zur Führung der Festwirtschaft.
1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2014
6. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
an die Eheleute Gerhard und Christa Filipp
2. Genehmigung der Jahresrechnung 2014
7. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
an die Eheleute Salvatore und Angela Di Natale
Traktanden
3. Genehmigung folgender Kreditabrechnungen:
3.1 Sanierung Flachdach Vereinslokal
3.2 Realisierung Wanderweg Bellikon–Widen
3.3 Entwässerung Kreuzweid/Imbismatt
3.4 Gesamtrevision Bau- und Nutzungsplanung
3.5 Projektierungskredit Sanierung KSM 1
und Turnhalle
3.6 Sanierung Hasenbergweg (Strasse)
3.7 Sanierung Wasserleitung Hasenbergweg
3.8 Sanierung Abwasserleitung Hasenbergweg
8. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
an Herrn Anthony Di Natale
9. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
an Frau Samuela Di Natale
10. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
an die Eheleute Mauro und Nadia De Santo
mit den Kindern Gioara und Antonio
11. Verschiedenes und Umfrage
4. Genehmigung des Rechenschaftsberichts
über das Jahr 2014
5. Grundsatzbeschluss über die Einführung
erweiterter Tagesstrukturen in der Gemeinde
Widen (Probeversuch über 3 Jahre)
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen vom 4. bis
18. Juni 2015 während der Schalteröffnungszeiten
auf der Kanzlei zur Einsichtnahme auf.
2
Schalteröffnungszeiten
Montag: 8.00 –11.30, 14.00 –18.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 8.00 –11.30, 14.00 –16.30 Uhr
Freitag: 7.00 –14.00 Uhr durchgehend
Botschaften Einwohnergemeindeversammlung
vom 18. Juni 2015
Traktandum 1
Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung
vom 20. November 2014
Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung
vom 20. November 2014 liegt vom 4. Juni 2015 bis
zur Einwohnergemeindeversammlung während
der ordentlichen Bürostunden auf der Kanzlei zur
Einsicht auf.
Antrag
Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung
vom 20. November 2014 sei zu genehmigen.
Traktandum 2
Genehmigung der Jahresrechnung 2014
ERLÄUTERUNGEN ZUR JAHRESRECHNUNG 2014
Die Jahresrechnung 2014 wurde erstmals nach den
Richtlinien und dem Kontenplan des Harmonisierten
Rechnungsmodells 2 (HRM2) erstellt.
Damit ein Vergleich mit dem neuen Kontenrahmen
HRM2 möglich wird, musste die Jahresrechnung 2012
vollständig umgerechnet und neu aufgeteilt werden.
Auf Empfehlung des Departements Volkswirtschaft
und Inneres, Gemeindeinspektorat, wurde auf die
Umrechnung der Jahresrechnung 2013 verzichtet. Aus
diesem Grund ist die Jahresrechnung 2012 statt 2013
abgebildet. Dennoch ist ein direkter Vergleich mit den
Vorjahren nicht möglich, da neu die Abschreibungen
nicht mehr gesammelt in der Funktion Finanzen,
sondern der jeweiligen Funktion zugeordnet werden.
Weiter fanden durch die Umlagerung der Spitalfinanzierung auf die Besoldungsanteile der Lehrpersonen
grosse Kostenverschiebungen statt.
Die Abschreibungen haben sich, mit der Einführung
von HRM2, im Vergleich zu den früheren Abschreibungen wesentlich verändert. Das heisst, der Abschreibungsbedarf mit HRM2 ist grösser als mit HRM1.
Der Mehraufwand resultiert aus der Aufwertung der
Verwaltungsvermögenswerte. Die Differenz aus der
Aufwertung der Verwaltungsvermögenswerte zu den
früheren Werten (stille Reserven) wurde in der Aufwertungsreserve verbucht, welche Ende 2014 einen
Wert von CHF 50 858 128 aufweist. Dieser Betrag
wird im Jahr 2015 ins Eigenkapital übertragen. Die
Abschreibungsmehraufwendungen von CHF 1 625 060
konnten über die Aufwertungsreserve verbucht werden, was einem «ausserordentlichen Ertrag» entspricht
und damit das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung
verändert. Diese Entnahme wird nur einmalig im Jahr
2014 gemacht. Ab dem Jahr 2015 werden die gesamten
Abschreibungen im Ergebnis verbucht, und ein allfälliger Aufwandüberschuss müsste dem Eigenkapital
belastet werden.
angeschlossenen Spezialfinanzierungen und Verbände
neu bewertet. Die daraus resultierende Neubewertungsreserve von CHF 5 763 501 wird im Jahr 2015
ins Eigenkapital übertragen. Die Auf- und Neubewertungen führten zu einer Erhöhung der Bilanzsumme
von CHF 25 Mio. per 1. 1. 2014 auf CHF 84 Mio. per
31. 12. 2014.
Gegenüber dem Budget schliesst die Jahresrechnung
um CHF 756 451 besser ab. Dieses gute Ergebnis kam
vorwiegend durch einen um CHF 598 011 höheren
betrieblichen Ertrag zustande. Ebenfalls konnte ein
besseres Ergebnis aus Finanzierung von CHF 73 145
erzielt werden. Beim betrieblichen Aufwand wurden
die Budgetvorgaben lediglich um CHF 35 183 unterschritten.
Die Aktivierungsgrenze für Investitionen wurde von
bisher rund CHF 110 000 auf CHF 50 000 (bis 5000
Einwohner) reduziert. Diese Grenze basiert auf der
neuen Finanzverordnung.
Die Jahresrechnung 2014 weist mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 86% einen Ertragsüberschuss
von CHF 357 948 auf. Das relevante Eigenkapital
stieg mit den Auf- und Neubewertungen sowie dem
Rechnungsergebnis 2014 von CHF 9 985 159 auf
CHF 59 223 673. Ebenfalls konnte die Nettoschuld
Ende 2013 von CHF 2 172 400 dank der Neubewertung
der Liegenschaften des Finanzvermögens in ein Nettovermögen von CHF 2 898 851 umgewandelt werden.
Im Jahr 2014 wurden zudem sämtliche Grundstücke
und Liegenschaften im Besitz der Gemeinde und der
3
ERFOLGSAUSWEIS
Erfolgsrechnung
Rechnung
2014
Budget
2014
Abweichung
Rechnung
2012
Betrieblicher Aufwand
14 199 727
14 234 910
– 35 183
12 861 852
Betrieblicher Ertrag
12 774 065
12 176 054
598 011
13 359 501
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
– 1 425 662
– 2 058 856
633 194
497 649
155 801
82 656
73 145
124 692
– 1 269 861
– 1 976 200
706 339
622 341
1 627 809
1 577 697
50 112
1 227
357 948
– 398 503
756 451
623 569
Investitionsrechnung
Rechnung
2014
Budget
2014
Abweichung
Rechnung
2012
Investitionsausgaben
630 420
601 500
28 920
1 304 941
Investitionseinnahmen
243 466
0
243 466
330 296
– 386 954
– 601 500
214 546
– 974 645
Selbstfinanzierung
653 401
– 95 112
748 513
1 030 542
Finanzierungsergebnis
(+ = Finanzierungsüberschuss/– = Finanzierungsfehlbetrag)
266 447
– 696 612
963 059
55 897
Ergebnis aus Finanzierung
Operatives Ergebnis
Ausserordentliches Ergebnis
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
(+ = Ertragsüberschuss/– = Aufwandüberschuss)
Ergebnis Investitionsrechnung
ALLGEMEINE VERWALTUNG
KULTUR, SPORT UND FREIZEIT
Nettoaufwand CHF 2 032 881
Budget CHF 2 200 021
Nettoaufwand CHF 595 213
Budget CHF 635 933
Alle Dienststellen schlossen mit tieferen Nettokosten
ab. Deutliche Kostenunterschreitungen sind dabei
in den allgemeinen Diensten (– CHF 125 935), wegen
tieferer Personal-, Drucksachen- und Honorarkosten
sowie höherer Rückerstattungen, auszumachen.
Dank höheren Einnahmen bei Kulturanlässen und
dem Wegfall von budgetierten Abschreibungen fiel
der Nettoaufwand in der Abteilung Kultur, Sport
und Freizeit deutlich tiefer aus als budgetiert.
GESUNDHEIT
ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT,
VERTEIDIGUNG
Nettoaufwand CHF 734 288
Budget CHF 805 374
Geringere Kosten bei der Regionalpolizei (– CHF 32 661),
der Feuerwehr (– CHF 19 611), der Zivilschutzorganisation Mutschellen (– CHF 23 645) sowie an das regionale
Führungsorgan (– CHF 10 556) führten zu einer markanten Budgetunterschreitung.
BILDUNG
Nettoaufwand CHF 4 181 331
Budget CHF 4 356 175
Mit einer Budgetabweichung von CHF 174 844 oder
einem 4% geringeren Aufwand ist sicherlich die
Abteilung Bildung massgeblich am besseren Rechnungsabschluss beteiligt. Die grössten Kostenunterschreitungen sind mit CHF 140 238 bei den Schulliegenschaften dank geringeren Unterhaltskosten
auszumachen.
4
Nettoaufwand CHF 461 021
Budget CHF 768 046
Der Kanton zahlte aufgrund der definitiven Abrechnung der Spitalgrundversorgung des Jahres 2013
letztmals eine Ausgleichszahlung von CHF 180 580.
Überraschend sanken die Beiträge für die Pflegerestkosten gegenüber dem Vorjahr.
SOZIALE SICHERHEIT
Nettoaufwand CHF 1 532 450
Budget CHF 1 559 172
Auf Weisung des Departements des Innern müssen
die Beiträge an die Gesamtmelioration der Patengemeinde Says von jährlich CHF 20 000 über die Erfolgsrechnung statt über die Investitionsrechnung gebucht
werden. Trotz dieser Zusatzbelastung konnten die
Kosten dank rund CHF 36 000 tieferen Kosten für die
wirtschaftliche Hilfe und der Vollbelegung der Asylunterkunft reduziert werden.
VERKEHR UND NACHRICHTENÜBERMITTLUNG
VOLKSWIRTSCHAFT
Nettoaufwand CHF 1 309 740
Budget CHF 1 342 477
Nettoaufwand CHF 86 991
Budget CHF 70 506
Obwohl beim Unterhalt der Gemeindestrassen zusätzlich zu den budgetierten Arbeiten mit der Sanierung
der Tiefgaragenein- und -ausfahrten der Überbauung
Schachenfeld auch der Gehweg in diesem Bereich
für ca. CHF 49 000 saniert, wegen grösserer Schäden
an der Gyrenstrasse Belagssanierungen in einem Teilbereich für rund CHF 16 000 gemacht, bei Fahrbahnabschlüssen (fehlende oder lose Abschlusssteine) für
ca. CHF 26 000 saniert und im Zusammenhang mit
einer Baubewilligung die Anpassung einer Rabatte an
der Dorngasse für CHF 10 000 vorgenommen werden
mussten, resultieren geringere Gesamtkosten beim
Verkehr und bei der Nachrichtenübermittlung. Dies
ist auf geringere Kosten bei den Kantonsstrassen
zurückzuführen. Ebenfalls rund CHF 44 700 tiefer fiel
der Beitrag an den öffentlichen Verkehr aus.
Höhere Kosten für den Unterhalt der Flurstrassen von
CHF 21 385 führen zu einer Budgetüberschreitung in
der Volkswirtschaft.
UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG
Nettoaufwand CHF 335 425
Budget CHF 380 802
Der budgetierte Aufwand für den Unterhalt des Pflanzerbachs durch den Kanton von CHF 12 000 wurde
nicht fakturiert. Ebenfalls konnten noch keine Ersatzmassnahmen für den Lärmschutz an der Bremgarterstrasse (Einbau von Schallschutzfenstern), welche mit
CHF 15 000 budgetiert waren, ausgeführt werden.
FINANZEN UND STEUERN
Nettoertrag CHF 11 269 340
Budget CHF 12 118 506
Insgesamt konnten CHF 402 882 höhere Steuereinnahmen verzeichnet werden. Zusätzlich zu den
budgetierten Finanzausgleichsbeiträgen mussten
CHF 596 782 zusätzliche Ausgleichsabgaben an den
Kanton für die übernommene Spitalfinanzierung
bezahlt werden. Dank dem wesentlich besseren Jahresergebnis und der damit verbundenen guten Liquidität
konnten höhere Zinserträge erwirtschaftet werden.
Dies führte zu einem um rund CHF 36 500 besseren
Ergebnis bei den Zinsen. Ebenfalls CHF 14 900 günstiger fiel das Ergebnis bei den Liegenschaften des
Finanzvermögens aus, da die geplante Überbauungsstudie Liegenschaft Bellikonerstrasse 240 noch nicht
abgeschlossen werden konnte (Budget CHF 20 000).
Für die Mehrabschreibungen durch den Wechsel
von HRM1 auf HRM2 konnten CHF 1 625 060 (Budget
CHF 1 576 497) aus der Aufwertungsreserve entnommen werden. Entgegen einem budgetierten
Aufwandüberschuss von CHF 398 503 resultierte
ein Ertragsüberschuss von CHF 357 948, welcher ins
Eigenkapital übertragen wird.
ENTWICKLUNG DES NETTOAUFWANDES NACH DIENSTSTELLEN
4 500 000
Rechnung 2012
4 000 000
3 500 000
3 000 000
Budget 2014
Rechnung 2014
2 500 000
2 000 000
1 500 000
1 000 000
500 000
Öf
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5
NETTOAUFWAND DER ERFOLGSRECHNUNG
Allgemeine Verwaltung 18%
Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung 6 %
Bildung 37 %
Kultur, Sport und Freizeit 5%
Gesundheit 4 %
Soziale Sicherheit 14%
Verkehr und Nachrichtenübermittlung 12%
Umweltschutz und Raumordnung 3%
Volkswirtschaft 1%
STEUERABSCHLUSS 2014
Rechnung 2014
Budget 2014
10 925 865
10 598 000
327 865
8 168 061
8 465 925
– 297 864
– 3,52 %
666 204
434 150
232 054
53,45 %
– 17 151
– 13 000
– 4 151
31,93 %
1 286 808
1 284 075
2 733
0,21 %
106 654
65 850
40 804
61,97 %
10 210 576
10 237 000
– 26 424
– 0,26 %
Quellensteuern
188 194
100 000
88 194
88,19 %
Aktiensteuern
538 721
300 000
238 721
79,57 %
10 937 491
10 637 000
300 491
2,82 %
23 269
0
23 269
– 43 607
– 40 000
– 3 607
9,02 %
8 713
1 000
7 713
771,26 %
Sondersteuern
197 517
122 500
75 017
Nach- und Strafsteuern
23 559
50 000
– 26 441
– 52,88 %
Grundstückgewinnsteuern
59 871
50 000
9 871
19,74 %
Erbschafts- und Schenkungssteuern
94 404
5 000
89 404
1 788,09 %
Hundetaxen
19 683
17 500
2 183
12,47 %
197 517
122 500
75 017
61,24 %
Gemeindesteuern
Einkommenssteuern Rechnungsjahr
Einkommenssteuern Vorjahre
Pauschale Steueranrechnungen
Vermögenssteuern Rechnungsjahr
Vermögenssteuern Vorjahre
Total Einkommens- und Vermögenssteuern
Total Allgemeine Gemeindesteuern
ohne Forderungsverluste
Wertberichtigungen auf Forderungen
Abschreibungen von Steuern
Eingang abgeschriebener Steuern
Total Sondersteuern
ohne Abschreibungen
Abschreibungen Sondersteuern
Gesamtsteuerertrag
6
Abweichung
0
11 123 382
10 720 500
402 882
3,76 %
GEMEINDESTEUERN
Erstmals wurde der Steuerertrag aufgrund der Rechnungslegungsgrundsätze von HRM2 in Einkommensund Vermögenssteuern aufgeteilt. Es zeigt sich nun,
dass die Folgen der Teilrevision des Steuergesetzes
und die weiterhin rückläufige Einwohnerzahl grösseren Einfluss haben als erwartet. Dank höheren Nachträgen aus Vorjahren konnte der tiefere Steuerertrag
der Einkommens- und Vermögenssteuern des Rechnungsjahres jedoch weitgehend ausgeglichen werden.
Erfreulicherweise konnten bei den Quellensteuern
(+ CHF 88 194) sowie bei den Aktiensteuern (+ CHF
238 721) deutlich höhere Erträge verbucht werden.
Dies führte insgesamt zu CHF 327 865 oder 3,09%
höheren Gemeindesteuern.
oder abgeschrieben werden. Erfreulich ist, dass durch
die Rückzahlung von bereits abgeschriebenen Forderungen wieder Einnahmen in der Höhe von CHF 8713
(Vorjahr CHF 8927) vorliegen.
SONDERSTEUERN
Ebenfalls höhere Steuereinnahmen konnten bei den
Sondersteuern verzeichnet werden, welche mit gesamthaft CHF 197 517 rund CHF 75 000 höher liegen
als budgetiert. Dies ist vor allem auf die höheren
Erbschafts- und Schenkungssteuern von CHF 94 404
(Budget CHF 5000) zurückzuführen. Hingegen
konnten die angenommenen Nach- und Strafsteuern
(Budget CHF 50 000) mit CHF 23 559 bei weitem
nicht verrechnet werden.
Im vergangenen Jahr mussten Forderungen für
Gemeinde- und Sondersteuern im Gesamtbetrag
von CHF 43 607 (Vorjahr CHF 23 047) erlassen
INVESTITIONSRECHNUNG
Auf Weisung des Departements des Innern müssen
die Beiträge an die Gesamtmelioration der Patengemeinde Says von jährlich CHF 20 000 über die Erfolgsrechnung statt über die Investitionsrechnung gebucht
werden. Mit der Auflösung bzw. Übertragung der Erneuerungsfonds beim Wasserwerk und der Abwasserbeseitigung ins jeweilige Eigenkapital entfallen auch
die budgetierten Entnahmen von CHF 205 000 beim
Wasserwerk und CHF 260 000 bei der Abwasserbeseitigung. Infolge verzögerter Inkraftsetzung der neuen
BNO konnten geplante Bauvorhaben noch nicht ausgeführt werden. Statt Anschlussgebühren von CHF
216 000 beim Wasserwerk und CHF 486 000 bei der
Zusammenzug
Einwohnergemeinde
Abwasserbeseitigung konnten nur CHF 93 845 beim
Wasserwerk und CHF 209 945 bei der Abwasserbeseitigung eingenommen werden.
Im vergangenen Jahr durften zusätzlich noch Kantonsbeiträge von CHF 29 475 an die Entwässerung Kreuzweid/Imbismatt und CHF 92 054 für die Revision der
Bau- und Nutzungsordnung verbucht werden. Ebenfalls wurden die Grundeigentümerbeiträge für die neu
eingezonten Gebiete von CHF 71 937 fakturiert und
bezahlt.
Die 2014 getätigten Investitionen konnten wie im
Vorjahr zu 100 % selbst finanziert werden.
Rechnung 2014
Ausgaben Einnahmen
Ausgaben
Budget 2014
Einnahmen
1 397 539
2 238 500
2 238 500
1 397 539
Allgemeine Verwaltung
2 648 028
2 648 028
205 848
Öffentliche Ordnung und
Sicherheit, Verteidigung
Bildung
Rechnung 2012
Ausgaben Einnahmen
6 359
345 543
301 500
128 289
3 067
Kultur, Sport und Freizeit
69 200
Gesundheit
Soziale Sicherheit
20 000
20 000
248 000
373 427
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
242 933
Umweltschutz und
Raumordnung
261 806
547 257
502 000
1 167 000
1 036 326
805 513
547 257
850 282
1 167 000
1 071 500
933 801
1 714 227
Volkswirtschaft
Finanzen und Steuern
7
BILANZ
Die Bilanzsumme hat sich im Jahr 2014 um 229 % auf
rund CHF 84,096 Mio. erhöht. Das Eigenkapital steigt
um den Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung von
CHF 357 948, die Aufwertung des Verwaltungsvermögens um CHF 50,858 Mio., die Neubewertung des
Finanzvermögens von CHF 5,763 Mio. und die
Erhöhung der Verpflichtung gegenüber den Spezialfinanzierungen (Eigenwirtschaftsbetriebe) von
CHF 603 098 auf CHF 76,631 Mio.
Das für die Einwohnergemeinde relevante Eigenkapital
beträgt Ende 2014 CHF 59,223 Mio.
Bestand am
1. 1. 2014
Bestand am
31. 12. 2014
Aktiven
25 549 619
84 096 317
58 546 698
229 %
Finanzvermögen
13 015 305
19 436 463
6 421 157
49 %
Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen
8 233 101
8 028 043
– 205 058
–2%
Forderungen
1 171 588
2 074 248
902 660
77 %
Kurzfristige Finanzanlagen
110 000
110 000
0
0%
Aktive Rechnungsabgrenzungen
296 401
256 455
– 39 945
– 13%
0
0
0
0%
200
200
0
0%
3 204 016
8 967 517
5 763 501
180 %
12 534 314
64 659 854
52 125 541
416 %
1 145 023
46 016 066
44 871 044
3 919 %
581 789
447 155
– 134 634
– 23 %
Darlehen
0
0
0
0%
Beteiligungen, Grundkapitalien
1
12 600
12 599
Investitionsbeiträge
7 853 517
18 184 033
10 330 516
132 %
Abzuschreibendes VV
2 953 984
0
– 2 953 984
– 100 %
25 549 619
84 096 317
58 546 698
229 %
Fremdkapital
6 500 758
7 464 781
964 023
15%
Laufende Verbindlichkeiten
5 403 187
6 140 155
736 968
14 %
0
0
0
0%
38 641
362 592
323 951
838 %
399 195
29 157
–370 038
– 93 %
0
303 791
303 791
Langfristige Rückstellungen
430 000
430 000
0
0%
Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdkapital
229 735
199 086
– 30 649
– 13 %
19 048 861
76 631 536
57 582 675
302%
9 063 702
9 666 800
603 098
7%
Fonds
0
0
0
0%
Aufwertungsreserve
0
50 858 128
50 858 128
Neubewertungsreserve Finanzvermögen
0
5 763 501
5 763 501
9 985 159
10 343 108
357 948
Vorräte
Finanzanlagen
Sachanlagen FV
Verwaltungsvermögen
Sachanlagen VV
Immaterielle Anlagen
Passiven
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzungen
Kurzfristige Rückstellungen
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Eigenkapital
Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (–)
gegenüber Spezialfinanzierungen
Bilanzüberschuss/-fehlbetrag
8
In diesem Eigenkapital sind auch das Eigenkapital und
die Aufwertungsreserven der Spezialfinanzierungen
Wasser, Abwasser und Abfall enthalten.
Veränderung
4%
EIGENKAPITAL
2013
2014
9 063 702
9 666 800
Aufwertungsreserve
0
50 858 128
Neubewertungsreserve Finanzvermögen
0
5 763 501
9 985 159
10 343 108
19 048 861
76 631 536
Davon Spezialfinanzierungen
9 063 702
17 407 863
Relevantes Eigenkapital
9 985 159
59 223 673
Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (–) gegenüber Spezialfinanzierungen
Bilanzüberschuss/-fehlbetrag
Eigenkapital
80000000
70000000
Bilanzüberschuss/-fehlbetrag
60000000
Neubewertungsreserve
Finanzvermögen
50000000
Aufwertungsreserve
40000000
Verpflichtungen (+) bzw.
Vorschüsse (–) gegenüber
Spezialfinanzierungen
30000000
20000000
10000000
0
2013
2014
ENTWICKLUNG NETTOVERSCHULDUNG
Bedingt durch die Neubewertung des Finanzvermögens
bzw. der Liegenschaften und Grundstücke des Finanzvermögens und die daraus resultierende Neubewertungsreserve von CHF 5,763 Mio. verwandelte sich
die Nettoschuld vom Vorjahr von CHF 2,172 Mio. in
ein Nettovermögen von CHF 2,898 Mio. oder CHF 817
pro Einwohner.
NETTOSCHULD/-VERMÖGEN JE EINWOHNER
1 200
900
929
904
600
612
300
0
–199
–300
– 600
–817
– 900
–1 200
–1 448
–1 500
2009
2010
2011
2012
2013
2014
9
ENTWICKLUNG SPEZIALFINANZIERUNGEN
WASSERWERK
Erfolgsrechnung
Rechnung
2014
Budget
2014
Abweichung
Rechnung
2012
Betrieblicher Aufwand
505 866
759 450
–253 584
594 835
Betrieblicher Ertrag
974 080
928 600
45 480
904 823
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
468 214
169 150
299 064
309 987
2 000
4 391
–2 391
1 759
470 214
173 541
296 673
311 747
91 163
85 047
6 116
0
561 377
258 588
302 789
311 747
Investitionsrechnung
Rechnung
2014
Budget
2014
Abweichung
Rechnung
2012
Investitionsausgaben
107 435
210 000
– 102 565
389 519
Investitionseinnahmen
93 845
421 000
– 327 155
303 370
Ergebnis Investitionsrechnung
– 13 590
211 000
– 224 590
– 86 148
Selbstfinanzierung
561 377
463 588
97 789
514 998
Finanzierungsergebnis
(+ = Finanzierungsüberschuss/– = Finanzierungsfehlbetrag)
547 787
674 588
– 126 801
428 850
Ergebnis aus Finanzierung
Operatives Ergebnis
Ausserordentliches Ergebnis
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
(+ = Ertragsüberschuss/– = Aufwandüberschuss)
Bilanz
Nettoschuld/Nettovermögen per 1. 1.
Finanzierungsüberschuss (+)/-fehlbetrag (–)
Nettoschuld/Nettovermögen per 31. 12.
(+ = Nettoschuld/– = Nettovermögen)
Der Erneuerungsfonds wurde auf Weisung des Departements des Innern per 1. Januar 2014 ins Eigenkapital
des Wasserwerks überführt. Damit verbunden ist auch
der Wegfall der Einlagen in den Fonds. Dies führte zu
der grossen Reduktion beim betrieblichen Aufwand.
Ebenfalls mussten im vergangenen Jahr weniger Wasserleitungsbrüche verzeichnet werden.
Schieber und Wasserpumpe im Reservoir Halde
10
2014
– 2 257 426
547 787
– 2 805 213
Das Vermögen des Wasserwerks stieg um den Finanzierungsüberschuss von CHF 547 787 auf CHF 2,8 Mio.
per Ende 2014.
Kläranlage Bremgarten
ABWASSERBESEITIGUNG
Erfolgsrechnung
Rechnung
2014
Budget
2014
Abweichung
Rechnung
2012
Betrieblicher Aufwand
480 306
642 289
– 161 983
644 169
Betrieblicher Ertrag
372 587
350 000
22 587
349 784
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
– 107 719
– 292 289
184 570
– 294 385
2 000
6 886
– 4 886
7 601
– 105 719
– 285 403
179 684
– 286 784
129 243
126 567
2 676
0
23 524
– 158 836
182 360
– 286 784
Investitionsrechnung
Rechnung
2014
Budget
2014
Abweichung
Rechnung
2012
Investitionsausgaben
112 427
260 000
– 147 573
19 767
Investitionseinnahmen
209 946
746 000
– 536 054
300 134
Ergebnis Investitionsrechnung
97 519
486 000
– 388 481
280 367
Selbstfinanzierung
23 524
– 37 036
60 560
– 162 327
Finanzierungsergebnis
(+ = Finanzierungsüberschuss/– = Finanzierungsfehlbetrag)
121 043
448 964
– 327 921
118 040
Ergebnis aus Finanzierung
Operatives Ergebnis
Ausserordentliches Ergebnis
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
(+ = Ertragsüberschuss/– = Aufwandüberschuss)
Bilanz
2014
Nettoschuld/Nettovermögen per 1. 1.
Finanzierungsüberschuss (+)/-fehlbetrag (–)
Nettoschuld/Nettovermögen per 31. 12.
(+ = Nettoschuld/– = Nettovermögen)
Der Erneuerungsfonds wurde auf Weisung des Departements des Innern per 1. Januar 2014 ins Eigenkapital
der Abwasserbeseitigung überführt. Damit verbunden
ist auch der Wegfall der Einlagen in den Fonds. Dies
führte zu der grossen Reduktion beim betrieblichen
Aufwand. Im vergangenen Jahr wurden die Kosten für
– 6 359 379
121 043
– 6 480 422
den Unterhalt der Regenbecken sowie der Kanalisationen und Schächte deutlich unterschritten.
Das Vermögen der Abwasserbeseitigung stieg um
den Finanzierungsüberschuss von CHF 121 043 auf
CHF 6,4 Mio. per Ende 2014.
Entsorgungsplatz beim Werkhofmagazin
11
ABFALLWIRTSCHAFT
Erfolgsrechnung
Rechnung
2014
Budget
2014
Abweichung
Rechnung
2012
Betrieblicher Aufwand
392 967
416 907
– 23 940
406 695
Betrieblicher Ertrag
410 766
411 500
– 734
420 150
17 800
– 5 407
23 207
13 456
70
117
– 47
28
17 870
– 5 290
23 160
13 483
328
2 953
– 2 626
0
18 197
– 2 337
20 534
13 483
Investitionsrechnung
Rechnung
2014
Budget
2014
Abweichung
Rechnung
2012
Investitionsausgaben
0
0
0
0
Investitionseinnahmen
0
0
0
0
Ergebnis Investitionsrechnung
0
0
0
0
Selbstfinanzierung
20 823
– 2 337
23 160
13 483
Finanzierungsergebnis
(+ = Finanzierungsüberschuss/– = Finanzierungsfehlbetrag)
20 823
– 2 337
23 160
13 483
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
Ergebnis aus Finanzierung
Operatives Ergebnis
Ausserordentliches Ergebnis
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung
(+ = Ertragsüberschuss/– = Aufwandüberschuss)
Bilanz
Nettoschuld/Nettovermögen per 1. 1.
Finanzierungsüberschuss (+)/-fehlbetrag (–)
Nettoschuld/Nettovermögen per 31. 12.
(+ = Nettoschuld/– = Nettovermögen)
Auf die geplante Anschaffung einer Überwachungsanlage bei der Entsorgungsstelle wurde verzichtet.
Dies führte zum tieferen betrieblichen Aufwand.
Die detaillierten Zahlen der Jahresrechnung 2014
können im Internet unter www.widen.ch heruntergeladen oder bei der Kanzlei angefordert werden.
12
2014
– 70 164
20 823
– 90 986
Das Vermögen der Abfallwirtschaft stieg um den
Finanzierungsüberschuss von CHF 20 823 auf
CHF 90 986 per Ende 2014.
Antrag
Die Jahresrechnung 2014 der Einwohnergemeinde
Widen sei zu genehmigen.
Traktandum 3
Genehmigung von Kreditabrechnungen:
3.1 SANIERUNG FLACHDACH VEREINSLOKAL
Verpflichtungskredit gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 22. November 2012 CHF 200 000
Bruttoanlagekosten
CHF 253 465
Kreditüberschreitung 26,7 % oder
CHF 53 465
Die Kreditüberschreitung resultiert, weil verschiedene
Materialien nicht wiederverwendet werden konnten
oder wegen Projektänderungen ersetzt werden
mussten.
Abbruch von Betonüberzug
Fertig saniertes und neu begrüntes Flachdach
3.2 REALISIERUNG WANDERWEG
BELLIKON –WIDEN
Verpflichtungskredit gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 22. November 2007 CHF 76 000
Bruttoanlagekosten
CHF 75 335
Kreditunterschreitung 0,9 % oder
CHF
665
13
3.3 ENTWÄSSERUNG KREUZWEID/IMBISMATT
Verpflichtungskredit gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 22. November 2007 CHF 273 333
Bruttoanlagekosten
CHF 380 727
Kreditüberschreitung 39,3 % oder
CHF 107 394
Bruttoanlagekosten
Kantonsbeitrag
Nettoinvestitionen
CHF 380 727
– CHF 152 808
CHF 227 919
Die Kreditüberschreitung wird wie folgt begründet:
• Erhöhte Aufwendungen an der Start- und Zielgrube
im Zusammenhang mit dem Rohrvortrieb
• Mehraufwendungen für Rohrvortrieb wegen des
schlechten Bodens und eines Findlings
• Umlegen von Werkleitungen im Bereich des
Rohrvortrieb-Zielschachts
• Mehrlängen aufgrund Kontrollschachtverschiebung
• Zusätzliche Aufwendungen für Mehrtiefen der eingedolten Bachleitung im Bereich eines Sitzplatzes
sowie Mehraufwand bei den Umgebungsanpassungen
Offengelegter Kreuzweidbach
Auslaufbereich
3.4 GESAMTREVISION BAU- UND NUTZUNGSPLANUNG
Verpflichtungskredit gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 27. November 2008
und 25. November 2010
CHF 350 000
Bruttoanlagekosten
CHF 611 146
Kreditüberschreitung 74,6 % oder
CHF 261 146
Bruttoanlagekosten
Beiträge an Grundeigentümer
Kantonsbeitrag
Nettoinvestitionen
CHF 611 146
– CHF 71 937
– CHF 92 054
CHF 447 155
Die Kreditüberschreitung wird wie folgt begründet:
• Umfassendere Arbeiten aufgrund des revidierten und
per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzten Baugesetzes
• Integration der interkantonalen Vereinbarung
über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)
der revidierten Bauverordnung (in Kraft seit
1. September 2011)
• Vorgezogene Teiländerung der Nutzungsplanung
«Schutzobjekte»
• Erarbeitung eines kommunalen Verkehrskonzepts
• Schaffen von verbindlichen Kostengrundlagen
(Projektgrundlagen) für Einzonungen und Uferschutzzonen
• Zusätzliche Einzonung Rebberg (für zweites
Auflageverfahren)
• Teilrevision Ausnützungsziffer-Erhöhung nötig
• Zweifaches Auflageverfahren
• Mitwirkungsverfahren und Behandlung aufwändig
• Umfangreiche Einwendungen und dadurch aufwändige Einwendungsverhandlungen
14
Auszug aus dem revidierten Bauzonenplan
3.5 PROJEKTIERUNGSKREDIT SANIERUNG
KSM 1 UND TURNHALLE
Verpflichtungskredit gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 22. November 2012 CHF 135 102
Bruttoanlagekosten
CHF 117 847
Kreditunterschreitung 12,8 % oder
CHF 17 255
Der Bruttogesamtkredit von CHF 660 000 aller Verbandsgemeinden für die Projektierung der Sanierung
KSM 1 und Turnhalle konnte um total CHF 94 966
tiefer abgerechnet werden, wodurch sich auch der
Gemeindeanteil von Widen reduzierte.
Rückbauarbeiten an der KSM 1
3.6 SANIERUNG HASENBERGWEG
Verpflichtungskredit gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 21. November 2013 CHF 200 000
Bruttoanlagekosten
CHF 188 910
Kreditunterschreitung 5,5 % oder
CHF 11 090
Die Position «Unvorhergesehenes» musste kaum
beansprucht werden, und das Ingenieurhonorar
fiel günstiger aus.
Hasenbergweg nach erfolgter Sanierung
3.7 SANIERUNG WASSERLEITUNG
HASENBERGWEG
Verpflichtungskredit gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 21. November 2013 CHF 210 000
Bruttoanlagekosten
CHF 115 436
Kreditunterschreitung 45 % oder
CHF 94 564
Die Kreditunterschreitung wird wie folgt begründet:
• Die Installateurarbeiten (Sanitär) konnten günstiger
vergeben und abgerechnet werden.
• Andere Werke (Elektra Widen AG und Swisscom)
führten gleichzeitig Anpassungen an ihren Anlagen
durch. Diese Synergien (gemeinsamer Graben)
führten zu Einsparungen.
• Die Position «Unvorhergesehenes» musste kaum
beansprucht werden, und das Ingenieurhonorar
fiel günstiger aus.
Graben für Wasser- und Strassenentwässerungsleitungen
15
3.8 SANIERUNG ABWASSERLEITUNG
HASENBERGWEG
Verpflichtungskredit gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 21. November 2013 CHF 110 000
Bruttoanlagekosten
CHF 117 466
Kreditüberschreitung 6,8 % oder
CHF
7 466
Die Kreditüberschreitung wird wie folgt begründet:
• In der Kantonsstrasse musste eine bestehende
Kanalisationsleitung wegen eines Lochs (fehlendes
Rohrstück in der Sohle wegen einer Leitungskreuzung) ersetzt werden.
• Eine weitere Kanalisationsleitung musste aufgrund
der ungenügenden Höhe bei zwei bestehenden
Leitungsquerungen eingebaut werden.
Einlenker in die Kantonsstrasse
Antrag
Die vorstehenden acht Kreditabrechnungen seien
zu genehmigen.
Traktandum 4
Genehmigung des Rechenschaftsberichts über das Jahr 2014
Gemäss § 37 Abs. 2 lit. c) des Gemeindegesetzes hat
der Gemeinderat die Pflicht, alljährlich einen Rechenschaftsbericht über sämtliche Zweige der Verwaltung
zuhanden der Einwohnergemeindeversammlung zu
erstatten. Der Rechenschaftsbericht wurde wie üblich
in schriftlicher Form erstellt.
Der Rechenschaftsbericht kann ausserdem bei der
Kanzlei angefordert werden.
Er kann während der Aktenauflage vom 4. bis 18. Juni
2015 bei der Kanzlei eingesehen oder im Internet unter
www.widen.ch – Online-Schalter – heruntergeladen
werden.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wollen
den Rechenschaftsbericht über das Jahr 2014
genehmigen.
Antrag
Traktandum 5
Grundsatzbeschluss über die Einführung erweiterter Tagesstrukturen in der Gemeinde Widen
(Probeversuch über 3 Jahre)
Im Frühling 2014 reichten zwei Mütter eine Bedarfsanalyse mit Antrag zur Errichtung erweiterter Tagesstrukturen an der Schule Widen ein. Am 3. März 2014
nahm der Gemeinderat davon Kenntnis und lud anschliessend die Antragstellenden zu einem Gespräch
16
ein, unter Beizug der Schule und des Vereins Kinderbetreuung Mutschellen (VKBM). Daraus entwickelte
sich ein Projekt mit einer gezielten Elternumfrage,
welche nach den Sommerferien 2014 durchgeführt
wurde und einen Rücklauf von 44 % ergab. Es darf
zurzeit mit 123 potenziellen Nutzern gerechnet werden.
Ziel der Umfrage war die Erfassung der Bedürfnisse.
Parallel dazu erstellte der VKBM eine Kostenanalyse.
Die vorläufige Belegung wird gestützt auf die Umfrage
mit 4 bis 5 Kindern pro Nachmittag, bei ungleicher
Verteilung über die ganze Woche, prognostiziert.
Die befragten Eltern äusserten sich unisono, dass sie
eine Unterstützung durch die Gemeinde erwarten
und nicht die gesamten Vollkosten tragen können.
Es sollen die gleichen Ansätze gelten, welche bereits
seit Jahren erfolgreich im VKBM angewendet werden.
Die Betreuung soll qualifiziert sein, was bedeutet,
dass mindestens eine Betreuungsperson über eine
passende pädagogische Ausbildung verfügt.
Der Betrieb soll in einer Probephase über drei Jahre
laufen, damit erhärtete Daten für den Antrag zur definitiven Einführung vorliegen. Konkret bedeutet dies,
dass der Start ab Kalenderjahr 2016 erfolgt. Die interne
Auswertung zur Betriebsführung ist auf Ende 2017
vorgesehen, damit an der Sommergemeindeversammlung 2018 entschieden werden kann, ob das provisorische Projekt ausläuft oder bei ausgewiesener Nachfrage ab Januar 2019 definitiv weitergeführt werden
kann.
Der Gemeinderat ist überzeugt, ein sinnvolles Angebot
für die Betreuung der Schulkinder zu ermöglichen
und damit auch etwas zur Attraktivität der Gemeinde
Widen beizutragen (z.B. Standortmarketing).
Als Räumlichkeiten stehen das blaue Haus, welches
bereits für den Mittagstisch genutzt wird, und die
Galerie der MZH gratis zur Verfügung. Damit ist die
Nähe zur Schule gewährleistet, was die Betreuung
erleichtert und mehr Sicherheit garantiert.
Das Angebot sieht drei Nutzungsvarianten am Montag,
Dienstag, Donnerstag und Freitag vor:
• Besuch des ganzen Nachmittags von 11.50 Uhr bis
18.00 Uhr, inklusive Mittagstisch, für CHF 53.50
• Besuch am frühen Nachmittag von 11.50 Uhr bis
16.00 Uhr, inklusive Mittagstisch, für CHF 35.50
• Besuch am späten Nachmittag von 15.00 Uhr bis
18.00 Uhr, mit einem Zvieri, für CHF 27.00
Die Realisierung (Personalrekrutierung, Abrechnungswesen usw.) liegt beim VKBM, da der Verein bereits
über Erfahrung und Angebote in diesem Bereich
verfügt.
In den Berechnungen gehen Gemeinderat und VKBM
von jährlichen Betriebskosten von etwa CHF 65 100
aus. Die subventionierten Elternbeiträge werden zirka
26 800 ausmachen, was bedeutet, dass die jährlichen
Subventionen durch die Gemeinde bei etwa CHF 38 300
liegen dürften. Je nach Anzahl der Benutzungen pro
Tag der angebotenen erweiterten Tagesstrukturen
können sich die Gesamtkosten verändern.
S blaue Hus verfügt über geeignete Räumlichkeiten
Antrag
Der Gemeinderat beantragt den Stimmbürgerinnen
und Stimmbürgern, der Einführung von erweiterten
Tagesstrukturen in der Gemeinde Widen (Probeversuch über 3 Jahre) zuzustimmen.
Traktandum 6
Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an die Eheleute Gerhard und Christa Filipp
Um das Bürgerrecht der Gemeinde Widen bewerben
sich:
Herr Gerhard Richard Filipp
geb. 1952, deutscher Staatsangehöriger
Frau Christa Herta Filipp, geb. Ronneburg
geb. 1954, deutsche Staatsangehörige
wohnhaft in Widen, Imbismattstrasse 56
Die Eheleute Filipp sind im September 1996 in die
Schweiz eingereist und wohnen seit April 2006 in
Widen. Herr Filipp arbeitet als Sales Manager in der
Firma Ampegon AG, Turgi, und Frau Filipp ist als
Pflegefachfrau HF bei der Perlavita AG Restelberg,
Zürich, angestellt.
Die Eheleute Filipp fühlen sich in der Schweiz sehr
wohl, sind mit den Gegebenheiten unseres Landes
vertraut und vollumfänglich integriert. Die staatsbürgerlichen Tests sowie die Einbürgerungsgespräche
sind sehr positiv verlaufen. Aufgrund der getätigten
Abklärungen werden alle Voraussetzungen von den
Eheleuten Gerhard und Christa Filipp vollumfänglich
erfüllt, und der Gemeinderat befürwortet ihre Einbürgerung.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt, den Eheleuten Gerhard
und Christa Filipp sei das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Widen zuzusichern.
17
Traktandum 7
Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an die Eheleute Salvatore und Angela Di Natale
Um das Bürgerrecht der Gemeinde Widen bewerben
sich:
Herr Salvatore Di Natale
geb. 1957, italienischer Staatsangehöriger
Frau Angela Di Natale, geb. Azzara
geb. 1957, italienische Staatsangehörige
wohnhaft in Widen, Schachenfeldstrasse 18
Herr Di Natale ist im Januar 1962 und Frau Di Natale
im März 1963 in die Schweiz eingereist, und sie haben
die Schulen im Kanton Aargau besucht. Frau Di Natale
ist in Widen aufgewachsen, und seit 1. Mai 1987 wohnen die Gesuchsteller gemeinsam in Widen. Herr
Di Natale arbeitet als Flugzeugelektriker bei der SR
Technics Switzerland Ltd., Kloten, und Frau Di Natale
ist als Sachbearbeiterin/Assistentin bei der Sika
Schweiz AG, Widen, angestellt.
Die Eheleute Di Natale fühlen sich in der Schweiz sehr
wohl, sind mit den Gegebenheiten unseres Landes
vertraut und vollumfänglich integriert. Die staatsbürgerlichen Tests sowie die Einbürgerungsgespräche
sind sehr positiv verlaufen. Aufgrund der getätigten
Abklärungen werden alle Voraussetzungen von den
Eheleuten Salvatore und Angela Di Natale vollumfänglich erfüllt, und der Gemeinderat befürwortet ihre
Einbürgerung.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt, den Eheleuten
Salvatore und Angela Di Natale sei das Bürgerrecht
der Einwohnergemeinde Widen zuzusichern.
Traktandum 8
Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Herrn Anthony Di Natale
Um das Bürgerrecht der Gemeinde Widen bewirbt sich:
Herr Anthony Di Natale
geb. 1987, italienischer Staatsangehöriger
wohnhaft in Widen, Schachenfeldstrasse 18
Der Gesuchsteller wurde in Wettingen geboren und
wohnt seit seiner Geburt in Widen. Er hat die Schule
und seine Ausbildung in der Schweiz absolviert und
arbeitet in der Forschungsabteilung des Universitätsspitals Zürich.
Herr Di Natale fühlt sich in der Schweiz sehr wohl.
Da er in der Schweiz aufgewachsen ist und hier die
Schulen und seine Ausbildung absolvierte, ist er mit
den Gegebenheiten unseres Landes vertraut und
vollumfänglich integriert. Der durchgeführte staatsbürgerliche Test sowie das Einbürgerungsgespräch
sind sehr positiv verlaufen. Aufgrund der getätigten
Abklärungen werden alle Voraussetzungen von
Herrn Anthony Di Natale vollumfänglich erfüllt, und
der Gemeinderat befürwortet seine Einbürgerung.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt, Herrn Anthony Di Natale
sei das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Widen
zuzusichern.
Traktandum 9
Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Frau Samuela Di Natale
Um das Bürgerrecht der Gemeinde Widen bewirbt sich:
Frau Samuela Di Natale
geb. 1991, italienische Staatsangehörige
wohnhaft in Widen, Schachenfeldstrasse 18
Die Gesuchstellerin wurde in Wettingen geboren und
wohnt seit ihrer Geburt in Widen. Sie hat die Schule
in der Schweiz absolviert und studiert Humanmedizin
an der Universität Zürich.
Frau Di Natale fühlt sich in der Schweiz sehr wohl.
Da sie in der Schweiz aufgewachsen ist und hier die
Schulen und ihre Ausbildung absolviert, ist sie mit
den Gegebenheiten unseres Landes vertraut und
18
vollumfänglich integriert. Der durchgeführte staatsbürgerliche Test sowie das Einbürgerungsgespräch
sind sehr positiv verlaufen. Aufgrund der getätigten
Abklärungen werden alle Voraussetzungen von
Frau Samuela Di Natale vollumfänglich erfüllt, und
der Gemeinderat befürwortet ihre Einbürgerung.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt, Frau Samuela Di Natale
sei das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Widen
zuzusichern.
Gyrenweiher
Traktandum 10
Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an die Eheleute Mauro und Nadia De Santo
mit den Kindern Gioara und Antonio
Um das Bürgerrecht der Gemeinde Widen bewerben
sich:
Herr Mauro De Santo
geb. 1973, italienischer Staatsangehöriger
Frau Nadia De Santo, geb. Benvenuto
geb. 1973, italienische Staatsangehörige
mit ihren Kindern
Gioara De Santo
geb. 2001, italienische Staatsangehörige
Antonio De Santo
geb. 2004, italienischer Staatsangehöriger
wohnhaft in Widen, Schachenfeldstrasse 18
Die Eheleute De Santo wurden in Affoltern am Albis
bzw. Schlieren geboren und wohnen seither in der
Schweiz. Die beiden Kinder kamen in Schlieren zur
Welt, und die Familie ist am 1. Juni 2005 nach Widen
gezogen.
Herr De Santo arbeitet als selbständiger Unternehmer
bei der Firma AkkuPoint AG, Villmergen, und Frau
De Santo ist Hausfrau und war bis im letzten Jahr als
Dentalassistentin (Teilzeitbeschäftigung) tätig.
Gioara besucht die Sekundarschule an der Kreisschule
Mutschellen, und Antonio absolviert die 5. Klasse an
der Primarschule Widen.
Die Familie De Santo fühlt sich in der Schweiz sehr
wohl, ist mit den Gegebenheiten unseres Landes
vertraut und vollumfänglich integriert. Die durchgeführten staatsbürgerlichen Tests sowie die Einbürgerungsgespräche mit den Eltern und den beiden
Kindern sind sehr positiv verlaufen. Aufgrund der
getätigten Abklärungen werden alle Voraussetzungen
von den Eheleuten Mauro und Nadia De Santo sowie
ihren Kindern vollumfänglich erfüllt, und der Gemeinderat befürwortet ihre Einbürgerung.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt, den Eheleuten Mauro
und Nadia De Santo und ihren Kindern Gioara und
Antonio sei das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde
Widen zuzusichern.
Traktandum 11
Verschiedenes und Umfrage
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die
Möglichkeit, das Anfrage-, Vorschlags- und Antragsrecht geltend zu machen.
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P. P.
Stimmrechtsausweis
8967 Widen
zur Teilnahme an der
Einwohnergemeindeversammlung
vom Donnerstag, 18. Juni 2015, 19.30 Uhr
Open-Air-Versammlung auf dem Pausenplatz des
Schulhauses I, beim Eingang zur Mehrzweckhalle,
bei schlechtem Wetter in der Mehrzweckhalle Widen
ig
t
l
gü
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u
Bitte Stimmrechtsausweis abtrennen und am Eingang abgeben.
Auftritt der Kinder aus der Kinder-Musical-Woche
Während der Frühlingsferien hatte der Freizeitverein
Mutschellen, Widen, Kindern die Möglichkeit zum
Lernen eines Kinder-Musicals geboten. Sie haben mit
grosser Freude unter der Woche geprobt und am
Impressionen aus dem Kinder-Musical «Der Räuber Knatter Ratter»
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Freitag eine gelungene Vorführung geboten. Diese
Kinder eröffnen die Gemeindeversammlung mit
einem Liedermix aus diesem Kinder-Musical unter
der Leitung von Frau Fabienne Rousselot Muther.