Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung Donnerstag, 18. Juni 2015, 19.30 Uhr Open-Air-Versammlung auf dem Pausenplatz des Schulhauses I, beim Eingang zur Mehrzweckhalle, bei schlechtem Wetter in der Mehrzweckhalle Widen www.widen.ch Willkommen zur Einwohnergemeindeversammlung Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Das erste Jahr der Amtsperiode 2014/17 gehört bereits der Geschichte an, und der Gemeinderat hat die Legislaturziele für die laufende Amtsperiode erarbeitet. Diesen kann entnommen werden, dass die Gemeinde Widen sich in den kommenden Jahren verschiedenen Herausforderungen stellen muss. Die Vorbereitungen für den Start des Projekts «Zukunft Mutschellen» konnten abgeschlossen werden. In acht Arbeitsgruppen erarbeiten rund 100 Personen (Behörden- und Kommissionsmitglieder, Abteilungsleiter der Gemeindeverwaltungen sowie Einwohnerinnen und Einwohner) ab Mai 2015 bis März 2016 die Grundlagen, damit in der Folge die Gemeinderäte von Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen gemeinsam das weitere Vorgehen beraten und festlegen können. Die Einwohnerinnen und Einwohner sollen regelmässig über den Stand der Arbeiten informiert werden. Der Rechenschaftsbericht sowie die Jahresrechnung, welche erstmals nach den Richtlinien und dem Kontenplan des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) erstellt wurden und viel umfangreicher ausfallen, sind in der Gemeindeversammlungsbroschüre nicht mehr vollumfänglich abgedruckt. Diese Unterlagen können auf der Homepage www.widen.ch – OnlineSchalter – eingesehen oder heruntergeladen werden. Ausserdem können diese Dokumente bei der Kanzlei Widen abgeholt oder angefordert werden. Wir freuen uns, Sie an der kommenden Gemeindeversammlung willkommen heissen zu dürfen. Zur Versammlungseröffnung tragen Kinder unter der Leitung von Frau Fabienne Rousselot Muther einen Liedermix aus der Kinder-Musical-Woche vor. Gemeinderat Widen Festwirtschaft Ab 18.00 Uhr bis zur Gemeindeversammlung sowie im Anschluss an die Versammlung führt der Damenturnverein Widen bei guter Witterung eine Open-Air-Wirtschaft und bei schlechter Witterung eine Festwirtschaft im Foyer der Mehrzweckhalle. Es werden Canapés, Getränke, Kaffee und selbstgebackene Kuchen verkauft. Der Gemeinderat dankt dem Damenturnverein Widen herzlich für die Bereitschaft zur Führung der Festwirtschaft. 1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2014 6. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an die Eheleute Gerhard und Christa Filipp 2. Genehmigung der Jahresrechnung 2014 7. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an die Eheleute Salvatore und Angela Di Natale Traktanden 3. Genehmigung folgender Kreditabrechnungen: 3.1 Sanierung Flachdach Vereinslokal 3.2 Realisierung Wanderweg Bellikon–Widen 3.3 Entwässerung Kreuzweid/Imbismatt 3.4 Gesamtrevision Bau- und Nutzungsplanung 3.5 Projektierungskredit Sanierung KSM 1 und Turnhalle 3.6 Sanierung Hasenbergweg (Strasse) 3.7 Sanierung Wasserleitung Hasenbergweg 3.8 Sanierung Abwasserleitung Hasenbergweg 8. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Herrn Anthony Di Natale 9. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Frau Samuela Di Natale 10. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an die Eheleute Mauro und Nadia De Santo mit den Kindern Gioara und Antonio 11. Verschiedenes und Umfrage 4. Genehmigung des Rechenschaftsberichts über das Jahr 2014 5. Grundsatzbeschluss über die Einführung erweiterter Tagesstrukturen in der Gemeinde Widen (Probeversuch über 3 Jahre) Aktenauflage Die Unterlagen zu den Geschäften liegen vom 4. bis 18. Juni 2015 während der Schalteröffnungszeiten auf der Kanzlei zur Einsichtnahme auf. 2 Schalteröffnungszeiten Montag: 8.00 –11.30, 14.00 –18.30 Uhr Dienstag bis Donnerstag: 8.00 –11.30, 14.00 –16.30 Uhr Freitag: 7.00 –14.00 Uhr durchgehend Botschaften Einwohnergemeindeversammlung vom 18. Juni 2015 Traktandum 1 Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2014 Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2014 liegt vom 4. Juni 2015 bis zur Einwohnergemeindeversammlung während der ordentlichen Bürostunden auf der Kanzlei zur Einsicht auf. Antrag Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2014 sei zu genehmigen. Traktandum 2 Genehmigung der Jahresrechnung 2014 ERLÄUTERUNGEN ZUR JAHRESRECHNUNG 2014 Die Jahresrechnung 2014 wurde erstmals nach den Richtlinien und dem Kontenplan des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) erstellt. Damit ein Vergleich mit dem neuen Kontenrahmen HRM2 möglich wird, musste die Jahresrechnung 2012 vollständig umgerechnet und neu aufgeteilt werden. Auf Empfehlung des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeinspektorat, wurde auf die Umrechnung der Jahresrechnung 2013 verzichtet. Aus diesem Grund ist die Jahresrechnung 2012 statt 2013 abgebildet. Dennoch ist ein direkter Vergleich mit den Vorjahren nicht möglich, da neu die Abschreibungen nicht mehr gesammelt in der Funktion Finanzen, sondern der jeweiligen Funktion zugeordnet werden. Weiter fanden durch die Umlagerung der Spitalfinanzierung auf die Besoldungsanteile der Lehrpersonen grosse Kostenverschiebungen statt. Die Abschreibungen haben sich, mit der Einführung von HRM2, im Vergleich zu den früheren Abschreibungen wesentlich verändert. Das heisst, der Abschreibungsbedarf mit HRM2 ist grösser als mit HRM1. Der Mehraufwand resultiert aus der Aufwertung der Verwaltungsvermögenswerte. Die Differenz aus der Aufwertung der Verwaltungsvermögenswerte zu den früheren Werten (stille Reserven) wurde in der Aufwertungsreserve verbucht, welche Ende 2014 einen Wert von CHF 50 858 128 aufweist. Dieser Betrag wird im Jahr 2015 ins Eigenkapital übertragen. Die Abschreibungsmehraufwendungen von CHF 1 625 060 konnten über die Aufwertungsreserve verbucht werden, was einem «ausserordentlichen Ertrag» entspricht und damit das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung verändert. Diese Entnahme wird nur einmalig im Jahr 2014 gemacht. Ab dem Jahr 2015 werden die gesamten Abschreibungen im Ergebnis verbucht, und ein allfälliger Aufwandüberschuss müsste dem Eigenkapital belastet werden. angeschlossenen Spezialfinanzierungen und Verbände neu bewertet. Die daraus resultierende Neubewertungsreserve von CHF 5 763 501 wird im Jahr 2015 ins Eigenkapital übertragen. Die Auf- und Neubewertungen führten zu einer Erhöhung der Bilanzsumme von CHF 25 Mio. per 1. 1. 2014 auf CHF 84 Mio. per 31. 12. 2014. Gegenüber dem Budget schliesst die Jahresrechnung um CHF 756 451 besser ab. Dieses gute Ergebnis kam vorwiegend durch einen um CHF 598 011 höheren betrieblichen Ertrag zustande. Ebenfalls konnte ein besseres Ergebnis aus Finanzierung von CHF 73 145 erzielt werden. Beim betrieblichen Aufwand wurden die Budgetvorgaben lediglich um CHF 35 183 unterschritten. Die Aktivierungsgrenze für Investitionen wurde von bisher rund CHF 110 000 auf CHF 50 000 (bis 5000 Einwohner) reduziert. Diese Grenze basiert auf der neuen Finanzverordnung. Die Jahresrechnung 2014 weist mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 86% einen Ertragsüberschuss von CHF 357 948 auf. Das relevante Eigenkapital stieg mit den Auf- und Neubewertungen sowie dem Rechnungsergebnis 2014 von CHF 9 985 159 auf CHF 59 223 673. Ebenfalls konnte die Nettoschuld Ende 2013 von CHF 2 172 400 dank der Neubewertung der Liegenschaften des Finanzvermögens in ein Nettovermögen von CHF 2 898 851 umgewandelt werden. Im Jahr 2014 wurden zudem sämtliche Grundstücke und Liegenschaften im Besitz der Gemeinde und der 3 ERFOLGSAUSWEIS Erfolgsrechnung Rechnung 2014 Budget 2014 Abweichung Rechnung 2012 Betrieblicher Aufwand 14 199 727 14 234 910 – 35 183 12 861 852 Betrieblicher Ertrag 12 774 065 12 176 054 598 011 13 359 501 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit – 1 425 662 – 2 058 856 633 194 497 649 155 801 82 656 73 145 124 692 – 1 269 861 – 1 976 200 706 339 622 341 1 627 809 1 577 697 50 112 1 227 357 948 – 398 503 756 451 623 569 Investitionsrechnung Rechnung 2014 Budget 2014 Abweichung Rechnung 2012 Investitionsausgaben 630 420 601 500 28 920 1 304 941 Investitionseinnahmen 243 466 0 243 466 330 296 – 386 954 – 601 500 214 546 – 974 645 Selbstfinanzierung 653 401 – 95 112 748 513 1 030 542 Finanzierungsergebnis (+ = Finanzierungsüberschuss/– = Finanzierungsfehlbetrag) 266 447 – 696 612 963 059 55 897 Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (+ = Ertragsüberschuss/– = Aufwandüberschuss) Ergebnis Investitionsrechnung ALLGEMEINE VERWALTUNG KULTUR, SPORT UND FREIZEIT Nettoaufwand CHF 2 032 881 Budget CHF 2 200 021 Nettoaufwand CHF 595 213 Budget CHF 635 933 Alle Dienststellen schlossen mit tieferen Nettokosten ab. Deutliche Kostenunterschreitungen sind dabei in den allgemeinen Diensten (– CHF 125 935), wegen tieferer Personal-, Drucksachen- und Honorarkosten sowie höherer Rückerstattungen, auszumachen. Dank höheren Einnahmen bei Kulturanlässen und dem Wegfall von budgetierten Abschreibungen fiel der Nettoaufwand in der Abteilung Kultur, Sport und Freizeit deutlich tiefer aus als budgetiert. GESUNDHEIT ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG Nettoaufwand CHF 734 288 Budget CHF 805 374 Geringere Kosten bei der Regionalpolizei (– CHF 32 661), der Feuerwehr (– CHF 19 611), der Zivilschutzorganisation Mutschellen (– CHF 23 645) sowie an das regionale Führungsorgan (– CHF 10 556) führten zu einer markanten Budgetunterschreitung. BILDUNG Nettoaufwand CHF 4 181 331 Budget CHF 4 356 175 Mit einer Budgetabweichung von CHF 174 844 oder einem 4% geringeren Aufwand ist sicherlich die Abteilung Bildung massgeblich am besseren Rechnungsabschluss beteiligt. Die grössten Kostenunterschreitungen sind mit CHF 140 238 bei den Schulliegenschaften dank geringeren Unterhaltskosten auszumachen. 4 Nettoaufwand CHF 461 021 Budget CHF 768 046 Der Kanton zahlte aufgrund der definitiven Abrechnung der Spitalgrundversorgung des Jahres 2013 letztmals eine Ausgleichszahlung von CHF 180 580. Überraschend sanken die Beiträge für die Pflegerestkosten gegenüber dem Vorjahr. SOZIALE SICHERHEIT Nettoaufwand CHF 1 532 450 Budget CHF 1 559 172 Auf Weisung des Departements des Innern müssen die Beiträge an die Gesamtmelioration der Patengemeinde Says von jährlich CHF 20 000 über die Erfolgsrechnung statt über die Investitionsrechnung gebucht werden. Trotz dieser Zusatzbelastung konnten die Kosten dank rund CHF 36 000 tieferen Kosten für die wirtschaftliche Hilfe und der Vollbelegung der Asylunterkunft reduziert werden. VERKEHR UND NACHRICHTENÜBERMITTLUNG VOLKSWIRTSCHAFT Nettoaufwand CHF 1 309 740 Budget CHF 1 342 477 Nettoaufwand CHF 86 991 Budget CHF 70 506 Obwohl beim Unterhalt der Gemeindestrassen zusätzlich zu den budgetierten Arbeiten mit der Sanierung der Tiefgaragenein- und -ausfahrten der Überbauung Schachenfeld auch der Gehweg in diesem Bereich für ca. CHF 49 000 saniert, wegen grösserer Schäden an der Gyrenstrasse Belagssanierungen in einem Teilbereich für rund CHF 16 000 gemacht, bei Fahrbahnabschlüssen (fehlende oder lose Abschlusssteine) für ca. CHF 26 000 saniert und im Zusammenhang mit einer Baubewilligung die Anpassung einer Rabatte an der Dorngasse für CHF 10 000 vorgenommen werden mussten, resultieren geringere Gesamtkosten beim Verkehr und bei der Nachrichtenübermittlung. Dies ist auf geringere Kosten bei den Kantonsstrassen zurückzuführen. Ebenfalls rund CHF 44 700 tiefer fiel der Beitrag an den öffentlichen Verkehr aus. Höhere Kosten für den Unterhalt der Flurstrassen von CHF 21 385 führen zu einer Budgetüberschreitung in der Volkswirtschaft. UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG Nettoaufwand CHF 335 425 Budget CHF 380 802 Der budgetierte Aufwand für den Unterhalt des Pflanzerbachs durch den Kanton von CHF 12 000 wurde nicht fakturiert. Ebenfalls konnten noch keine Ersatzmassnahmen für den Lärmschutz an der Bremgarterstrasse (Einbau von Schallschutzfenstern), welche mit CHF 15 000 budgetiert waren, ausgeführt werden. FINANZEN UND STEUERN Nettoertrag CHF 11 269 340 Budget CHF 12 118 506 Insgesamt konnten CHF 402 882 höhere Steuereinnahmen verzeichnet werden. Zusätzlich zu den budgetierten Finanzausgleichsbeiträgen mussten CHF 596 782 zusätzliche Ausgleichsabgaben an den Kanton für die übernommene Spitalfinanzierung bezahlt werden. Dank dem wesentlich besseren Jahresergebnis und der damit verbundenen guten Liquidität konnten höhere Zinserträge erwirtschaftet werden. Dies führte zu einem um rund CHF 36 500 besseren Ergebnis bei den Zinsen. Ebenfalls CHF 14 900 günstiger fiel das Ergebnis bei den Liegenschaften des Finanzvermögens aus, da die geplante Überbauungsstudie Liegenschaft Bellikonerstrasse 240 noch nicht abgeschlossen werden konnte (Budget CHF 20 000). Für die Mehrabschreibungen durch den Wechsel von HRM1 auf HRM2 konnten CHF 1 625 060 (Budget CHF 1 576 497) aus der Aufwertungsreserve entnommen werden. Entgegen einem budgetierten Aufwandüberschuss von CHF 398 503 resultierte ein Ertragsüberschuss von CHF 357 948, welcher ins Eigenkapital übertragen wird. ENTWICKLUNG DES NETTOAUFWANDES NACH DIENSTSTELLEN 4 500 000 Rechnung 2012 4 000 000 3 500 000 3 000 000 Budget 2014 Rechnung 2014 2 500 000 2 000 000 1 500 000 1 000 000 500 000 Öf Al lg em ei ne Ve f rw Si en ch tli al tu er ch ng he e it, Or Ve dn u rte n id g u ig nd un g Ku ltu Bi ld r, un Sp g or tu nd Fr ei ze it Ge su nd he So it zia le Ve Si rk ch eh er ru he nd it Na üb ch er ric m ht itt e Um lu nwe ng Ra ltsc um hu or tz dn un un d g Vo lk sw irt sc ha ft 0 5 NETTOAUFWAND DER ERFOLGSRECHNUNG Allgemeine Verwaltung 18% Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung 6 % Bildung 37 % Kultur, Sport und Freizeit 5% Gesundheit 4 % Soziale Sicherheit 14% Verkehr und Nachrichtenübermittlung 12% Umweltschutz und Raumordnung 3% Volkswirtschaft 1% STEUERABSCHLUSS 2014 Rechnung 2014 Budget 2014 10 925 865 10 598 000 327 865 8 168 061 8 465 925 – 297 864 – 3,52 % 666 204 434 150 232 054 53,45 % – 17 151 – 13 000 – 4 151 31,93 % 1 286 808 1 284 075 2 733 0,21 % 106 654 65 850 40 804 61,97 % 10 210 576 10 237 000 – 26 424 – 0,26 % Quellensteuern 188 194 100 000 88 194 88,19 % Aktiensteuern 538 721 300 000 238 721 79,57 % 10 937 491 10 637 000 300 491 2,82 % 23 269 0 23 269 – 43 607 – 40 000 – 3 607 9,02 % 8 713 1 000 7 713 771,26 % Sondersteuern 197 517 122 500 75 017 Nach- und Strafsteuern 23 559 50 000 – 26 441 – 52,88 % Grundstückgewinnsteuern 59 871 50 000 9 871 19,74 % Erbschafts- und Schenkungssteuern 94 404 5 000 89 404 1 788,09 % Hundetaxen 19 683 17 500 2 183 12,47 % 197 517 122 500 75 017 61,24 % Gemeindesteuern Einkommenssteuern Rechnungsjahr Einkommenssteuern Vorjahre Pauschale Steueranrechnungen Vermögenssteuern Rechnungsjahr Vermögenssteuern Vorjahre Total Einkommens- und Vermögenssteuern Total Allgemeine Gemeindesteuern ohne Forderungsverluste Wertberichtigungen auf Forderungen Abschreibungen von Steuern Eingang abgeschriebener Steuern Total Sondersteuern ohne Abschreibungen Abschreibungen Sondersteuern Gesamtsteuerertrag 6 Abweichung 0 11 123 382 10 720 500 402 882 3,76 % GEMEINDESTEUERN Erstmals wurde der Steuerertrag aufgrund der Rechnungslegungsgrundsätze von HRM2 in Einkommensund Vermögenssteuern aufgeteilt. Es zeigt sich nun, dass die Folgen der Teilrevision des Steuergesetzes und die weiterhin rückläufige Einwohnerzahl grösseren Einfluss haben als erwartet. Dank höheren Nachträgen aus Vorjahren konnte der tiefere Steuerertrag der Einkommens- und Vermögenssteuern des Rechnungsjahres jedoch weitgehend ausgeglichen werden. Erfreulicherweise konnten bei den Quellensteuern (+ CHF 88 194) sowie bei den Aktiensteuern (+ CHF 238 721) deutlich höhere Erträge verbucht werden. Dies führte insgesamt zu CHF 327 865 oder 3,09% höheren Gemeindesteuern. oder abgeschrieben werden. Erfreulich ist, dass durch die Rückzahlung von bereits abgeschriebenen Forderungen wieder Einnahmen in der Höhe von CHF 8713 (Vorjahr CHF 8927) vorliegen. SONDERSTEUERN Ebenfalls höhere Steuereinnahmen konnten bei den Sondersteuern verzeichnet werden, welche mit gesamthaft CHF 197 517 rund CHF 75 000 höher liegen als budgetiert. Dies ist vor allem auf die höheren Erbschafts- und Schenkungssteuern von CHF 94 404 (Budget CHF 5000) zurückzuführen. Hingegen konnten die angenommenen Nach- und Strafsteuern (Budget CHF 50 000) mit CHF 23 559 bei weitem nicht verrechnet werden. Im vergangenen Jahr mussten Forderungen für Gemeinde- und Sondersteuern im Gesamtbetrag von CHF 43 607 (Vorjahr CHF 23 047) erlassen INVESTITIONSRECHNUNG Auf Weisung des Departements des Innern müssen die Beiträge an die Gesamtmelioration der Patengemeinde Says von jährlich CHF 20 000 über die Erfolgsrechnung statt über die Investitionsrechnung gebucht werden. Mit der Auflösung bzw. Übertragung der Erneuerungsfonds beim Wasserwerk und der Abwasserbeseitigung ins jeweilige Eigenkapital entfallen auch die budgetierten Entnahmen von CHF 205 000 beim Wasserwerk und CHF 260 000 bei der Abwasserbeseitigung. Infolge verzögerter Inkraftsetzung der neuen BNO konnten geplante Bauvorhaben noch nicht ausgeführt werden. Statt Anschlussgebühren von CHF 216 000 beim Wasserwerk und CHF 486 000 bei der Zusammenzug Einwohnergemeinde Abwasserbeseitigung konnten nur CHF 93 845 beim Wasserwerk und CHF 209 945 bei der Abwasserbeseitigung eingenommen werden. Im vergangenen Jahr durften zusätzlich noch Kantonsbeiträge von CHF 29 475 an die Entwässerung Kreuzweid/Imbismatt und CHF 92 054 für die Revision der Bau- und Nutzungsordnung verbucht werden. Ebenfalls wurden die Grundeigentümerbeiträge für die neu eingezonten Gebiete von CHF 71 937 fakturiert und bezahlt. Die 2014 getätigten Investitionen konnten wie im Vorjahr zu 100 % selbst finanziert werden. Rechnung 2014 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Budget 2014 Einnahmen 1 397 539 2 238 500 2 238 500 1 397 539 Allgemeine Verwaltung 2 648 028 2 648 028 205 848 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Bildung Rechnung 2012 Ausgaben Einnahmen 6 359 345 543 301 500 128 289 3 067 Kultur, Sport und Freizeit 69 200 Gesundheit Soziale Sicherheit 20 000 20 000 248 000 373 427 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 242 933 Umweltschutz und Raumordnung 261 806 547 257 502 000 1 167 000 1 036 326 805 513 547 257 850 282 1 167 000 1 071 500 933 801 1 714 227 Volkswirtschaft Finanzen und Steuern 7 BILANZ Die Bilanzsumme hat sich im Jahr 2014 um 229 % auf rund CHF 84,096 Mio. erhöht. Das Eigenkapital steigt um den Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung von CHF 357 948, die Aufwertung des Verwaltungsvermögens um CHF 50,858 Mio., die Neubewertung des Finanzvermögens von CHF 5,763 Mio. und die Erhöhung der Verpflichtung gegenüber den Spezialfinanzierungen (Eigenwirtschaftsbetriebe) von CHF 603 098 auf CHF 76,631 Mio. Das für die Einwohnergemeinde relevante Eigenkapital beträgt Ende 2014 CHF 59,223 Mio. Bestand am 1. 1. 2014 Bestand am 31. 12. 2014 Aktiven 25 549 619 84 096 317 58 546 698 229 % Finanzvermögen 13 015 305 19 436 463 6 421 157 49 % Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen 8 233 101 8 028 043 – 205 058 –2% Forderungen 1 171 588 2 074 248 902 660 77 % Kurzfristige Finanzanlagen 110 000 110 000 0 0% Aktive Rechnungsabgrenzungen 296 401 256 455 – 39 945 – 13% 0 0 0 0% 200 200 0 0% 3 204 016 8 967 517 5 763 501 180 % 12 534 314 64 659 854 52 125 541 416 % 1 145 023 46 016 066 44 871 044 3 919 % 581 789 447 155 – 134 634 – 23 % Darlehen 0 0 0 0% Beteiligungen, Grundkapitalien 1 12 600 12 599 Investitionsbeiträge 7 853 517 18 184 033 10 330 516 132 % Abzuschreibendes VV 2 953 984 0 – 2 953 984 – 100 % 25 549 619 84 096 317 58 546 698 229 % Fremdkapital 6 500 758 7 464 781 964 023 15% Laufende Verbindlichkeiten 5 403 187 6 140 155 736 968 14 % 0 0 0 0% 38 641 362 592 323 951 838 % 399 195 29 157 –370 038 – 93 % 0 303 791 303 791 Langfristige Rückstellungen 430 000 430 000 0 0% Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdkapital 229 735 199 086 – 30 649 – 13 % 19 048 861 76 631 536 57 582 675 302% 9 063 702 9 666 800 603 098 7% Fonds 0 0 0 0% Aufwertungsreserve 0 50 858 128 50 858 128 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 0 5 763 501 5 763 501 9 985 159 10 343 108 357 948 Vorräte Finanzanlagen Sachanlagen FV Verwaltungsvermögen Sachanlagen VV Immaterielle Anlagen Passiven Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzungen Kurzfristige Rückstellungen Langfristige Finanzverbindlichkeiten Eigenkapital Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (–) gegenüber Spezialfinanzierungen Bilanzüberschuss/-fehlbetrag 8 In diesem Eigenkapital sind auch das Eigenkapital und die Aufwertungsreserven der Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall enthalten. Veränderung 4% EIGENKAPITAL 2013 2014 9 063 702 9 666 800 Aufwertungsreserve 0 50 858 128 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 0 5 763 501 9 985 159 10 343 108 19 048 861 76 631 536 Davon Spezialfinanzierungen 9 063 702 17 407 863 Relevantes Eigenkapital 9 985 159 59 223 673 Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (–) gegenüber Spezialfinanzierungen Bilanzüberschuss/-fehlbetrag Eigenkapital 80000000 70000000 Bilanzüberschuss/-fehlbetrag 60000000 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 50000000 Aufwertungsreserve 40000000 Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (–) gegenüber Spezialfinanzierungen 30000000 20000000 10000000 0 2013 2014 ENTWICKLUNG NETTOVERSCHULDUNG Bedingt durch die Neubewertung des Finanzvermögens bzw. der Liegenschaften und Grundstücke des Finanzvermögens und die daraus resultierende Neubewertungsreserve von CHF 5,763 Mio. verwandelte sich die Nettoschuld vom Vorjahr von CHF 2,172 Mio. in ein Nettovermögen von CHF 2,898 Mio. oder CHF 817 pro Einwohner. NETTOSCHULD/-VERMÖGEN JE EINWOHNER 1 200 900 929 904 600 612 300 0 –199 –300 – 600 –817 – 900 –1 200 –1 448 –1 500 2009 2010 2011 2012 2013 2014 9 ENTWICKLUNG SPEZIALFINANZIERUNGEN WASSERWERK Erfolgsrechnung Rechnung 2014 Budget 2014 Abweichung Rechnung 2012 Betrieblicher Aufwand 505 866 759 450 –253 584 594 835 Betrieblicher Ertrag 974 080 928 600 45 480 904 823 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 468 214 169 150 299 064 309 987 2 000 4 391 –2 391 1 759 470 214 173 541 296 673 311 747 91 163 85 047 6 116 0 561 377 258 588 302 789 311 747 Investitionsrechnung Rechnung 2014 Budget 2014 Abweichung Rechnung 2012 Investitionsausgaben 107 435 210 000 – 102 565 389 519 Investitionseinnahmen 93 845 421 000 – 327 155 303 370 Ergebnis Investitionsrechnung – 13 590 211 000 – 224 590 – 86 148 Selbstfinanzierung 561 377 463 588 97 789 514 998 Finanzierungsergebnis (+ = Finanzierungsüberschuss/– = Finanzierungsfehlbetrag) 547 787 674 588 – 126 801 428 850 Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (+ = Ertragsüberschuss/– = Aufwandüberschuss) Bilanz Nettoschuld/Nettovermögen per 1. 1. Finanzierungsüberschuss (+)/-fehlbetrag (–) Nettoschuld/Nettovermögen per 31. 12. (+ = Nettoschuld/– = Nettovermögen) Der Erneuerungsfonds wurde auf Weisung des Departements des Innern per 1. Januar 2014 ins Eigenkapital des Wasserwerks überführt. Damit verbunden ist auch der Wegfall der Einlagen in den Fonds. Dies führte zu der grossen Reduktion beim betrieblichen Aufwand. Ebenfalls mussten im vergangenen Jahr weniger Wasserleitungsbrüche verzeichnet werden. Schieber und Wasserpumpe im Reservoir Halde 10 2014 – 2 257 426 547 787 – 2 805 213 Das Vermögen des Wasserwerks stieg um den Finanzierungsüberschuss von CHF 547 787 auf CHF 2,8 Mio. per Ende 2014. Kläranlage Bremgarten ABWASSERBESEITIGUNG Erfolgsrechnung Rechnung 2014 Budget 2014 Abweichung Rechnung 2012 Betrieblicher Aufwand 480 306 642 289 – 161 983 644 169 Betrieblicher Ertrag 372 587 350 000 22 587 349 784 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit – 107 719 – 292 289 184 570 – 294 385 2 000 6 886 – 4 886 7 601 – 105 719 – 285 403 179 684 – 286 784 129 243 126 567 2 676 0 23 524 – 158 836 182 360 – 286 784 Investitionsrechnung Rechnung 2014 Budget 2014 Abweichung Rechnung 2012 Investitionsausgaben 112 427 260 000 – 147 573 19 767 Investitionseinnahmen 209 946 746 000 – 536 054 300 134 Ergebnis Investitionsrechnung 97 519 486 000 – 388 481 280 367 Selbstfinanzierung 23 524 – 37 036 60 560 – 162 327 Finanzierungsergebnis (+ = Finanzierungsüberschuss/– = Finanzierungsfehlbetrag) 121 043 448 964 – 327 921 118 040 Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (+ = Ertragsüberschuss/– = Aufwandüberschuss) Bilanz 2014 Nettoschuld/Nettovermögen per 1. 1. Finanzierungsüberschuss (+)/-fehlbetrag (–) Nettoschuld/Nettovermögen per 31. 12. (+ = Nettoschuld/– = Nettovermögen) Der Erneuerungsfonds wurde auf Weisung des Departements des Innern per 1. Januar 2014 ins Eigenkapital der Abwasserbeseitigung überführt. Damit verbunden ist auch der Wegfall der Einlagen in den Fonds. Dies führte zu der grossen Reduktion beim betrieblichen Aufwand. Im vergangenen Jahr wurden die Kosten für – 6 359 379 121 043 – 6 480 422 den Unterhalt der Regenbecken sowie der Kanalisationen und Schächte deutlich unterschritten. Das Vermögen der Abwasserbeseitigung stieg um den Finanzierungsüberschuss von CHF 121 043 auf CHF 6,4 Mio. per Ende 2014. Entsorgungsplatz beim Werkhofmagazin 11 ABFALLWIRTSCHAFT Erfolgsrechnung Rechnung 2014 Budget 2014 Abweichung Rechnung 2012 Betrieblicher Aufwand 392 967 416 907 – 23 940 406 695 Betrieblicher Ertrag 410 766 411 500 – 734 420 150 17 800 – 5 407 23 207 13 456 70 117 – 47 28 17 870 – 5 290 23 160 13 483 328 2 953 – 2 626 0 18 197 – 2 337 20 534 13 483 Investitionsrechnung Rechnung 2014 Budget 2014 Abweichung Rechnung 2012 Investitionsausgaben 0 0 0 0 Investitionseinnahmen 0 0 0 0 Ergebnis Investitionsrechnung 0 0 0 0 Selbstfinanzierung 20 823 – 2 337 23 160 13 483 Finanzierungsergebnis (+ = Finanzierungsüberschuss/– = Finanzierungsfehlbetrag) 20 823 – 2 337 23 160 13 483 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (+ = Ertragsüberschuss/– = Aufwandüberschuss) Bilanz Nettoschuld/Nettovermögen per 1. 1. Finanzierungsüberschuss (+)/-fehlbetrag (–) Nettoschuld/Nettovermögen per 31. 12. (+ = Nettoschuld/– = Nettovermögen) Auf die geplante Anschaffung einer Überwachungsanlage bei der Entsorgungsstelle wurde verzichtet. Dies führte zum tieferen betrieblichen Aufwand. Die detaillierten Zahlen der Jahresrechnung 2014 können im Internet unter www.widen.ch heruntergeladen oder bei der Kanzlei angefordert werden. 12 2014 – 70 164 20 823 – 90 986 Das Vermögen der Abfallwirtschaft stieg um den Finanzierungsüberschuss von CHF 20 823 auf CHF 90 986 per Ende 2014. Antrag Die Jahresrechnung 2014 der Einwohnergemeinde Widen sei zu genehmigen. Traktandum 3 Genehmigung von Kreditabrechnungen: 3.1 SANIERUNG FLACHDACH VEREINSLOKAL Verpflichtungskredit gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 22. November 2012 CHF 200 000 Bruttoanlagekosten CHF 253 465 Kreditüberschreitung 26,7 % oder CHF 53 465 Die Kreditüberschreitung resultiert, weil verschiedene Materialien nicht wiederverwendet werden konnten oder wegen Projektänderungen ersetzt werden mussten. Abbruch von Betonüberzug Fertig saniertes und neu begrüntes Flachdach 3.2 REALISIERUNG WANDERWEG BELLIKON –WIDEN Verpflichtungskredit gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 22. November 2007 CHF 76 000 Bruttoanlagekosten CHF 75 335 Kreditunterschreitung 0,9 % oder CHF 665 13 3.3 ENTWÄSSERUNG KREUZWEID/IMBISMATT Verpflichtungskredit gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 22. November 2007 CHF 273 333 Bruttoanlagekosten CHF 380 727 Kreditüberschreitung 39,3 % oder CHF 107 394 Bruttoanlagekosten Kantonsbeitrag Nettoinvestitionen CHF 380 727 – CHF 152 808 CHF 227 919 Die Kreditüberschreitung wird wie folgt begründet: • Erhöhte Aufwendungen an der Start- und Zielgrube im Zusammenhang mit dem Rohrvortrieb • Mehraufwendungen für Rohrvortrieb wegen des schlechten Bodens und eines Findlings • Umlegen von Werkleitungen im Bereich des Rohrvortrieb-Zielschachts • Mehrlängen aufgrund Kontrollschachtverschiebung • Zusätzliche Aufwendungen für Mehrtiefen der eingedolten Bachleitung im Bereich eines Sitzplatzes sowie Mehraufwand bei den Umgebungsanpassungen Offengelegter Kreuzweidbach Auslaufbereich 3.4 GESAMTREVISION BAU- UND NUTZUNGSPLANUNG Verpflichtungskredit gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 27. November 2008 und 25. November 2010 CHF 350 000 Bruttoanlagekosten CHF 611 146 Kreditüberschreitung 74,6 % oder CHF 261 146 Bruttoanlagekosten Beiträge an Grundeigentümer Kantonsbeitrag Nettoinvestitionen CHF 611 146 – CHF 71 937 – CHF 92 054 CHF 447 155 Die Kreditüberschreitung wird wie folgt begründet: • Umfassendere Arbeiten aufgrund des revidierten und per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzten Baugesetzes • Integration der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) der revidierten Bauverordnung (in Kraft seit 1. September 2011) • Vorgezogene Teiländerung der Nutzungsplanung «Schutzobjekte» • Erarbeitung eines kommunalen Verkehrskonzepts • Schaffen von verbindlichen Kostengrundlagen (Projektgrundlagen) für Einzonungen und Uferschutzzonen • Zusätzliche Einzonung Rebberg (für zweites Auflageverfahren) • Teilrevision Ausnützungsziffer-Erhöhung nötig • Zweifaches Auflageverfahren • Mitwirkungsverfahren und Behandlung aufwändig • Umfangreiche Einwendungen und dadurch aufwändige Einwendungsverhandlungen 14 Auszug aus dem revidierten Bauzonenplan 3.5 PROJEKTIERUNGSKREDIT SANIERUNG KSM 1 UND TURNHALLE Verpflichtungskredit gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 22. November 2012 CHF 135 102 Bruttoanlagekosten CHF 117 847 Kreditunterschreitung 12,8 % oder CHF 17 255 Der Bruttogesamtkredit von CHF 660 000 aller Verbandsgemeinden für die Projektierung der Sanierung KSM 1 und Turnhalle konnte um total CHF 94 966 tiefer abgerechnet werden, wodurch sich auch der Gemeindeanteil von Widen reduzierte. Rückbauarbeiten an der KSM 1 3.6 SANIERUNG HASENBERGWEG Verpflichtungskredit gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 21. November 2013 CHF 200 000 Bruttoanlagekosten CHF 188 910 Kreditunterschreitung 5,5 % oder CHF 11 090 Die Position «Unvorhergesehenes» musste kaum beansprucht werden, und das Ingenieurhonorar fiel günstiger aus. Hasenbergweg nach erfolgter Sanierung 3.7 SANIERUNG WASSERLEITUNG HASENBERGWEG Verpflichtungskredit gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 21. November 2013 CHF 210 000 Bruttoanlagekosten CHF 115 436 Kreditunterschreitung 45 % oder CHF 94 564 Die Kreditunterschreitung wird wie folgt begründet: • Die Installateurarbeiten (Sanitär) konnten günstiger vergeben und abgerechnet werden. • Andere Werke (Elektra Widen AG und Swisscom) führten gleichzeitig Anpassungen an ihren Anlagen durch. Diese Synergien (gemeinsamer Graben) führten zu Einsparungen. • Die Position «Unvorhergesehenes» musste kaum beansprucht werden, und das Ingenieurhonorar fiel günstiger aus. Graben für Wasser- und Strassenentwässerungsleitungen 15 3.8 SANIERUNG ABWASSERLEITUNG HASENBERGWEG Verpflichtungskredit gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 21. November 2013 CHF 110 000 Bruttoanlagekosten CHF 117 466 Kreditüberschreitung 6,8 % oder CHF 7 466 Die Kreditüberschreitung wird wie folgt begründet: • In der Kantonsstrasse musste eine bestehende Kanalisationsleitung wegen eines Lochs (fehlendes Rohrstück in der Sohle wegen einer Leitungskreuzung) ersetzt werden. • Eine weitere Kanalisationsleitung musste aufgrund der ungenügenden Höhe bei zwei bestehenden Leitungsquerungen eingebaut werden. Einlenker in die Kantonsstrasse Antrag Die vorstehenden acht Kreditabrechnungen seien zu genehmigen. Traktandum 4 Genehmigung des Rechenschaftsberichts über das Jahr 2014 Gemäss § 37 Abs. 2 lit. c) des Gemeindegesetzes hat der Gemeinderat die Pflicht, alljährlich einen Rechenschaftsbericht über sämtliche Zweige der Verwaltung zuhanden der Einwohnergemeindeversammlung zu erstatten. Der Rechenschaftsbericht wurde wie üblich in schriftlicher Form erstellt. Der Rechenschaftsbericht kann ausserdem bei der Kanzlei angefordert werden. Er kann während der Aktenauflage vom 4. bis 18. Juni 2015 bei der Kanzlei eingesehen oder im Internet unter www.widen.ch – Online-Schalter – heruntergeladen werden. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wollen den Rechenschaftsbericht über das Jahr 2014 genehmigen. Antrag Traktandum 5 Grundsatzbeschluss über die Einführung erweiterter Tagesstrukturen in der Gemeinde Widen (Probeversuch über 3 Jahre) Im Frühling 2014 reichten zwei Mütter eine Bedarfsanalyse mit Antrag zur Errichtung erweiterter Tagesstrukturen an der Schule Widen ein. Am 3. März 2014 nahm der Gemeinderat davon Kenntnis und lud anschliessend die Antragstellenden zu einem Gespräch 16 ein, unter Beizug der Schule und des Vereins Kinderbetreuung Mutschellen (VKBM). Daraus entwickelte sich ein Projekt mit einer gezielten Elternumfrage, welche nach den Sommerferien 2014 durchgeführt wurde und einen Rücklauf von 44 % ergab. Es darf zurzeit mit 123 potenziellen Nutzern gerechnet werden. Ziel der Umfrage war die Erfassung der Bedürfnisse. Parallel dazu erstellte der VKBM eine Kostenanalyse. Die vorläufige Belegung wird gestützt auf die Umfrage mit 4 bis 5 Kindern pro Nachmittag, bei ungleicher Verteilung über die ganze Woche, prognostiziert. Die befragten Eltern äusserten sich unisono, dass sie eine Unterstützung durch die Gemeinde erwarten und nicht die gesamten Vollkosten tragen können. Es sollen die gleichen Ansätze gelten, welche bereits seit Jahren erfolgreich im VKBM angewendet werden. Die Betreuung soll qualifiziert sein, was bedeutet, dass mindestens eine Betreuungsperson über eine passende pädagogische Ausbildung verfügt. Der Betrieb soll in einer Probephase über drei Jahre laufen, damit erhärtete Daten für den Antrag zur definitiven Einführung vorliegen. Konkret bedeutet dies, dass der Start ab Kalenderjahr 2016 erfolgt. Die interne Auswertung zur Betriebsführung ist auf Ende 2017 vorgesehen, damit an der Sommergemeindeversammlung 2018 entschieden werden kann, ob das provisorische Projekt ausläuft oder bei ausgewiesener Nachfrage ab Januar 2019 definitiv weitergeführt werden kann. Der Gemeinderat ist überzeugt, ein sinnvolles Angebot für die Betreuung der Schulkinder zu ermöglichen und damit auch etwas zur Attraktivität der Gemeinde Widen beizutragen (z.B. Standortmarketing). Als Räumlichkeiten stehen das blaue Haus, welches bereits für den Mittagstisch genutzt wird, und die Galerie der MZH gratis zur Verfügung. Damit ist die Nähe zur Schule gewährleistet, was die Betreuung erleichtert und mehr Sicherheit garantiert. Das Angebot sieht drei Nutzungsvarianten am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag vor: • Besuch des ganzen Nachmittags von 11.50 Uhr bis 18.00 Uhr, inklusive Mittagstisch, für CHF 53.50 • Besuch am frühen Nachmittag von 11.50 Uhr bis 16.00 Uhr, inklusive Mittagstisch, für CHF 35.50 • Besuch am späten Nachmittag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mit einem Zvieri, für CHF 27.00 Die Realisierung (Personalrekrutierung, Abrechnungswesen usw.) liegt beim VKBM, da der Verein bereits über Erfahrung und Angebote in diesem Bereich verfügt. In den Berechnungen gehen Gemeinderat und VKBM von jährlichen Betriebskosten von etwa CHF 65 100 aus. Die subventionierten Elternbeiträge werden zirka 26 800 ausmachen, was bedeutet, dass die jährlichen Subventionen durch die Gemeinde bei etwa CHF 38 300 liegen dürften. Je nach Anzahl der Benutzungen pro Tag der angebotenen erweiterten Tagesstrukturen können sich die Gesamtkosten verändern. S blaue Hus verfügt über geeignete Räumlichkeiten Antrag Der Gemeinderat beantragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, der Einführung von erweiterten Tagesstrukturen in der Gemeinde Widen (Probeversuch über 3 Jahre) zuzustimmen. Traktandum 6 Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an die Eheleute Gerhard und Christa Filipp Um das Bürgerrecht der Gemeinde Widen bewerben sich: Herr Gerhard Richard Filipp geb. 1952, deutscher Staatsangehöriger Frau Christa Herta Filipp, geb. Ronneburg geb. 1954, deutsche Staatsangehörige wohnhaft in Widen, Imbismattstrasse 56 Die Eheleute Filipp sind im September 1996 in die Schweiz eingereist und wohnen seit April 2006 in Widen. Herr Filipp arbeitet als Sales Manager in der Firma Ampegon AG, Turgi, und Frau Filipp ist als Pflegefachfrau HF bei der Perlavita AG Restelberg, Zürich, angestellt. Die Eheleute Filipp fühlen sich in der Schweiz sehr wohl, sind mit den Gegebenheiten unseres Landes vertraut und vollumfänglich integriert. Die staatsbürgerlichen Tests sowie die Einbürgerungsgespräche sind sehr positiv verlaufen. Aufgrund der getätigten Abklärungen werden alle Voraussetzungen von den Eheleuten Gerhard und Christa Filipp vollumfänglich erfüllt, und der Gemeinderat befürwortet ihre Einbürgerung. Antrag Der Gemeinderat beantragt, den Eheleuten Gerhard und Christa Filipp sei das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Widen zuzusichern. 17 Traktandum 7 Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an die Eheleute Salvatore und Angela Di Natale Um das Bürgerrecht der Gemeinde Widen bewerben sich: Herr Salvatore Di Natale geb. 1957, italienischer Staatsangehöriger Frau Angela Di Natale, geb. Azzara geb. 1957, italienische Staatsangehörige wohnhaft in Widen, Schachenfeldstrasse 18 Herr Di Natale ist im Januar 1962 und Frau Di Natale im März 1963 in die Schweiz eingereist, und sie haben die Schulen im Kanton Aargau besucht. Frau Di Natale ist in Widen aufgewachsen, und seit 1. Mai 1987 wohnen die Gesuchsteller gemeinsam in Widen. Herr Di Natale arbeitet als Flugzeugelektriker bei der SR Technics Switzerland Ltd., Kloten, und Frau Di Natale ist als Sachbearbeiterin/Assistentin bei der Sika Schweiz AG, Widen, angestellt. Die Eheleute Di Natale fühlen sich in der Schweiz sehr wohl, sind mit den Gegebenheiten unseres Landes vertraut und vollumfänglich integriert. Die staatsbürgerlichen Tests sowie die Einbürgerungsgespräche sind sehr positiv verlaufen. Aufgrund der getätigten Abklärungen werden alle Voraussetzungen von den Eheleuten Salvatore und Angela Di Natale vollumfänglich erfüllt, und der Gemeinderat befürwortet ihre Einbürgerung. Antrag Der Gemeinderat beantragt, den Eheleuten Salvatore und Angela Di Natale sei das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Widen zuzusichern. Traktandum 8 Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Herrn Anthony Di Natale Um das Bürgerrecht der Gemeinde Widen bewirbt sich: Herr Anthony Di Natale geb. 1987, italienischer Staatsangehöriger wohnhaft in Widen, Schachenfeldstrasse 18 Der Gesuchsteller wurde in Wettingen geboren und wohnt seit seiner Geburt in Widen. Er hat die Schule und seine Ausbildung in der Schweiz absolviert und arbeitet in der Forschungsabteilung des Universitätsspitals Zürich. Herr Di Natale fühlt sich in der Schweiz sehr wohl. Da er in der Schweiz aufgewachsen ist und hier die Schulen und seine Ausbildung absolvierte, ist er mit den Gegebenheiten unseres Landes vertraut und vollumfänglich integriert. Der durchgeführte staatsbürgerliche Test sowie das Einbürgerungsgespräch sind sehr positiv verlaufen. Aufgrund der getätigten Abklärungen werden alle Voraussetzungen von Herrn Anthony Di Natale vollumfänglich erfüllt, und der Gemeinderat befürwortet seine Einbürgerung. Antrag Der Gemeinderat beantragt, Herrn Anthony Di Natale sei das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Widen zuzusichern. Traktandum 9 Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Frau Samuela Di Natale Um das Bürgerrecht der Gemeinde Widen bewirbt sich: Frau Samuela Di Natale geb. 1991, italienische Staatsangehörige wohnhaft in Widen, Schachenfeldstrasse 18 Die Gesuchstellerin wurde in Wettingen geboren und wohnt seit ihrer Geburt in Widen. Sie hat die Schule in der Schweiz absolviert und studiert Humanmedizin an der Universität Zürich. Frau Di Natale fühlt sich in der Schweiz sehr wohl. Da sie in der Schweiz aufgewachsen ist und hier die Schulen und ihre Ausbildung absolviert, ist sie mit den Gegebenheiten unseres Landes vertraut und 18 vollumfänglich integriert. Der durchgeführte staatsbürgerliche Test sowie das Einbürgerungsgespräch sind sehr positiv verlaufen. Aufgrund der getätigten Abklärungen werden alle Voraussetzungen von Frau Samuela Di Natale vollumfänglich erfüllt, und der Gemeinderat befürwortet ihre Einbürgerung. Antrag Der Gemeinderat beantragt, Frau Samuela Di Natale sei das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Widen zuzusichern. Gyrenweiher Traktandum 10 Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an die Eheleute Mauro und Nadia De Santo mit den Kindern Gioara und Antonio Um das Bürgerrecht der Gemeinde Widen bewerben sich: Herr Mauro De Santo geb. 1973, italienischer Staatsangehöriger Frau Nadia De Santo, geb. Benvenuto geb. 1973, italienische Staatsangehörige mit ihren Kindern Gioara De Santo geb. 2001, italienische Staatsangehörige Antonio De Santo geb. 2004, italienischer Staatsangehöriger wohnhaft in Widen, Schachenfeldstrasse 18 Die Eheleute De Santo wurden in Affoltern am Albis bzw. Schlieren geboren und wohnen seither in der Schweiz. Die beiden Kinder kamen in Schlieren zur Welt, und die Familie ist am 1. Juni 2005 nach Widen gezogen. Herr De Santo arbeitet als selbständiger Unternehmer bei der Firma AkkuPoint AG, Villmergen, und Frau De Santo ist Hausfrau und war bis im letzten Jahr als Dentalassistentin (Teilzeitbeschäftigung) tätig. Gioara besucht die Sekundarschule an der Kreisschule Mutschellen, und Antonio absolviert die 5. Klasse an der Primarschule Widen. Die Familie De Santo fühlt sich in der Schweiz sehr wohl, ist mit den Gegebenheiten unseres Landes vertraut und vollumfänglich integriert. Die durchgeführten staatsbürgerlichen Tests sowie die Einbürgerungsgespräche mit den Eltern und den beiden Kindern sind sehr positiv verlaufen. Aufgrund der getätigten Abklärungen werden alle Voraussetzungen von den Eheleuten Mauro und Nadia De Santo sowie ihren Kindern vollumfänglich erfüllt, und der Gemeinderat befürwortet ihre Einbürgerung. Antrag Der Gemeinderat beantragt, den Eheleuten Mauro und Nadia De Santo und ihren Kindern Gioara und Antonio sei das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Widen zuzusichern. Traktandum 11 Verschiedenes und Umfrage Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Möglichkeit, das Anfrage-, Vorschlags- und Antragsrecht geltend zu machen. 19 P. P. Stimmrechtsausweis 8967 Widen zur Teilnahme an der Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag, 18. Juni 2015, 19.30 Uhr Open-Air-Versammlung auf dem Pausenplatz des Schulhauses I, beim Eingang zur Mehrzweckhalle, bei schlechtem Wetter in der Mehrzweckhalle Widen ig t l gü n u Bitte Stimmrechtsausweis abtrennen und am Eingang abgeben. Auftritt der Kinder aus der Kinder-Musical-Woche Während der Frühlingsferien hatte der Freizeitverein Mutschellen, Widen, Kindern die Möglichkeit zum Lernen eines Kinder-Musicals geboten. Sie haben mit grosser Freude unter der Woche geprobt und am Impressionen aus dem Kinder-Musical «Der Räuber Knatter Ratter» 20 Freitag eine gelungene Vorführung geboten. Diese Kinder eröffnen die Gemeindeversammlung mit einem Liedermix aus diesem Kinder-Musical unter der Leitung von Frau Fabienne Rousselot Muther.
© Copyright 2025 ExpyDoc