Leitfaden zur Ereignis - Ereignis

Leitfaden zur Ereignis- und
Krisenkommunikation
Richtig kommunizieren
bei Katastrophen, in Notlagen
und bei Grossereignissen
Kommunikation Kanton Bern | Staatskanzlei
Inhalt
1
Einleitung
4
2
Dazu dient dieser Leitfaden
5
3
Wie man die Information eines Ereignisses vorbereiten kann
6
4
Zuständigkeiten für die Information
7
5
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
5.8
5.9
5.10
5.11
5.12
5.13
5.14
5.15
5.16
Grundsätze
Pro-aktive Information
Intern vor extern
Regelmässige Information
One-voice-Prinzip
Information ist Chefsache
Gleichbehandlung der Medien
Komplementäre Information
Zentrale Aussagen festhalten
Transparente Information
Glaubwürdige Information
Über Fakten informieren
Emotionen berücksichtigen
Medienberichterstattung beobachten
Verständliche Sprache
Internet nutzen
Soziale Medien beachten
9
9
9
9
10
10
10
10
10
11
11
11
12
12
12
13
13
6
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
15
15
15
16
17
18
6.7
Checklisten
Hinweise zur Benutzung der Checklisten
Checkliste: Inhalte des Kommunikationskonzepts
Checkliste: Organisation einer Medienkonferenz im Ereignisfall
Checkliste: Erstellen einer Medienmitteilung
Checkliste: Mögliche Inhalte eines Flugblatts
Checkliste: Koordination der Information zwischen Führungsorganen und
Behörden
Checkliste: Umgang mit sozialen Medien
7
7.1
7.2
Glossar
Zentrale Begriffe
Abkürzungen
21
21
22
8
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
Rechtsgrundlagen
Verfassung des Kantons Bern
Gesetz über die Information der Bevölkerung (Informationsgesetz)
Verordnung über die Information der Bevölkerung (Informationsverordnung)
Kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz
Kantonale Verordnung über den Bevölkerungsschutz (Kantonale
Bevölkerungsschutzverordnung, KBSV)
23
23
23
23
23
Anhang
Beispiel: Inhalte des Kommunikationskonzepts
Beispiel: Medienmitteilungen eines Ereignisses
24
24
25
9
9.1
9.2
Stand: 12. März 2016
3 Inhalt | www.be.ch/krise
18
19
23
1
Einleitung
In den letzten Jahren hat sich das Umfeld in der Kommunikation stark verändert. Das hat auch
Auswirkungen auf die Ereignis- und Krisenkommunikation. Dank Mobiltelefon, Internet und sozialer
Medien hat die Bevölkerung heute die Möglichkeit, sich unmittelbar zu informieren und stellt den
Anspruch an die Behörden, die Informationen rasch zur Verfügung zu stellen. Auch die Medienschaffenden erwarten, dass die Behörden rasch und umfassend über alle die heute zur Verfügung
stehenden Kanäle informieren. Dies wiederum stellt einen hohen Anspruch an die Verantwortlichen
der Führungsorgane aller Stufen.
Dieser «Leitfaden zur Ereignis- und Krisenkommunikation» trägt diesem Wandel Rechnung. Ziel
des Leitfadens ist es, den Verantwortlichen der Führungsorgane auf allen Stufen ein praxisbezogenes Instrument mit den allgemein gültigen Grundsätzen der modernen Krisenkommunikation in fein
portionierten Textteilen ergänzt mit Checklisten zur Verfügung zu stellen.
Auch die neuen technischen Informationsmittel sind berücksichtigt. Zudem werden diese gleich für
die Publikation genutzt. Der neue Leitfaden ist auf www.be.ch/krise online und mobiletauglich verfügbar. Damit kann er von den Verantwortlichen jederzeit und überall, auch auf dem Schadenplatz,
per Tablet oder Smartphone zur Unterstützung beigezogen werden.
Der Leitfaden ist nicht verbindlich, sondern dient den betroffenen Stellen als Hilfsmittel. Das Amt für
Kommunikation (KomBE) passt die Online-Version laufend der neusten Entwicklung an.
Der Leitfaden ist ein Angebot für die Vorbereitung und Bewältigung der Kommunikation und der
Information der Bevölkerung bei Katastrophen, in Notlagen und bei Grossereignissen. Er dient den
Informationsverantwortlichen der Führungsorgane als geeignete Grundlage für die Erarbeitung
eines Kommunikationskonzepts. Dieses bildet die Basis, um das Ereignis oder die Krise aus kommunikativer Sicht bestmöglich zu bewältigen. Auch wenn der kantonale Leitfaden für die Führungsorgane gemacht ist, kann er auch anderen Behörden, Organisationen oder Institutionen wie zum
Beispiel Gemeinden, Spitäler oder Schulen für ihre Kommunikationstätigkeit dienen. Der Leitfaden
dient auch als Schulungsdokument des Kantonalen Führungsorgans (KFO).
DER LEITFADEN IST EIN ANGEBOT
FÜR DIE VORBEREITUNG UND
BEWÄLTIGUNG DER KOMMUNIKATION.
4 Einleitung | www.be.ch/krise
2
Dazu dient dieser Leitfaden
Hochwasser, schwere Lawinenniedergänge, orkanartige Stürme, Murgänge, schwere Hagelniederschläge, Chemieunfälle oder weitere Ereignisse, die den Einsatz eines Führungsorgans erfordern,
können sich jederzeit ereignen. Die Bewältigung solcher Ereignisse steht selbstverständlich im
Vordergrund aller Bemühungen. Dazu gehört auch die Information der Bevölkerung als eine der
entscheidenden Aufgaben. Dieser Leitfaden unterstützt die Chefinnen und die Chefs Information (C
Info) der Führungsorgane aller Stufen sowohl bei der Vorbereitung ihrer Kommunikations- und
Informationstätigkeit als auch im Ernstfall.
Die Bedeutsamkeit der Information der Bevölkerung und der internen Kommunikation bei einem
ausserordentlichen Ereignis ist heute unumstritten. Klar definierte Kommunikationswege innerhalb
und zwischen allen im Einsatz stehenden Führungsorganen, Behörden, Organisationen und Institutionen auf allen Stufen sowie eine sach- und zeitgerechte Information der Bevölkerung sind tragende Eckpfeiler einer erfolgreichen Ereignisbewältigung. Eine aktive, offene, transparente, ehrliche
und klar verständliche Information trägt zur Glaubwürdigkeit bei und schafft damit Vertrauen in der
Bewältigung von Katastrophen, Notlagen und Grossereignissen durch die Behörden.
Dieser Leitfaden ist kein fixfertiges Drehbuch, sondern ein Hilfsmittel für die Kommunikations- und
Informationstätigkeit. Kein Ereignis läuft genau gleich ab wie ein anderes. Ein Chemieunfall kann
nicht mit einem Hochwasser, ein Bahnunfall nicht mit den Folgen eines orkanartigen Sturms verglichen werden. Die Information der Bevölkerung muss stets der jeweiligen Situation angepasst werden. Dennoch: Es gibt allgemeine Grundsätze für die Kommunikation und Information bei ausserordentlichen Ereignissen, und es gibt gleichbleibende Abläufe, egal welches Ereignis zu bewältigen
ist. Diesen allgemein gültigen Grundsätzen widmet sich dieser Leitfaden.
IN DEN LETZTEN JAHREN HAT SICH
DAS UMFELD IN DER KOMMUNIKATION
STARK VERÄNDERT. DAS HAT AUCH
AUSWIRKUNGEN AUF DIE EREIGNISUND KRISENKOMMUNIKATION.
5 Dazu dient dieser Leitfaden | www.be.ch/krise
3
Wie man die Information eines Ereignisses vorbereiten
kann
Jedes Ereignis ist einzigartig. Eine maximal detaillierte Vorbereitung auf alle möglichen Überraschungen bei einer Katastrophe, Notlage oder einem Grossereignis ist daher nicht machbar. Dennoch: Entscheidende Grundlagen für die internen Kommunikationsabläufe und die Information der
Bevölkerung sind bei allen Ereignissen gleich. Sie können und müssen vorbereitet werden. Daher
schreibt die Informationsverordnung des Kantons Bern vor, dass die Führungsorgane auf allen
Stufen ein Konzept für die Informationsvermittlung (Kommunikationskonzept) zu erstellen haben.
Darin soll das Grundsätzliche vorbereitet und geregelt sein, um im Ernstfall möglichst viel Raum für
die Bearbeitung des Unerwarteten zur Verfügung zu haben.
Das Kommunikationskonzept soll insbesondere die Zuständigkeiten und die Abläufe definieren.
Ebenfalls sollen die erforderliche Infrastruktur, die möglichen Mittel für die Information der Bevölkerung sowie die möglichen Ereignisse und ihre Auswirkungen geklärt werden. Das ermöglicht im
Ernstfall eine rasche Aufnahme der Informationstätigkeit.
Wichtige Partner bei der Information der Bevölkerung sind die Medien. Sie werden rasch Informationen einholen und womöglich Bilder des Ereignisses und Statements von Betroffenen online, im
Fernsehen oder über Radio publizieren. Von Beginn weg richtig zu agieren und zu reagieren, setzt
eine gute Vorbereitung voraus. Eine kompetente Initialkommunikation prägt das Image für die weitere Informationstätigkeit der jeweiligen Institution. Das Informationsbedürfnis der Medien bleibt in
der Regel über die gesamte Dauer eines Ereignisses hoch; dies widerspiegelt das Anliegen der
Bevölkerung, die bei Ereignissen und Krisen laufend über die letzte Entwicklung informiert sein
möchte.
DAS KOMMUNIKATIONSKONZEPT SOLL
INSBESONDERE DIE ZUSTÄNDIGKEITEN
UND DIE ABLÄUFE DEFINIEREN.
6 Wie man die Information eines Ereignisses vorbereiten kann | www.be.ch/krise
4
Zuständigkeiten für die Information
Bei Katastrophen, Notlagen oder Grossereignissen stehen jeweils Führungsorgane, Behörden und
Organisationen auf verschiedenen Stufen im Einsatz. Die Zuständigkeiten für die Bewältigung der
Ereignisse sind nach dem Subsidiaritätsprinzip geregelt.
Als Grundprinzip gilt, dass die Zuständigkeiten im operativen und im kommunikativen Bereich immer bei demselben Organ liegen. Das heisst: Die jeweiligen Führungsorgane übernehmen im Auftrag der Gemeinden bzw. des Regierungsstatthalters oder der Regierungsstatthalterin die Information der Bevölkerung über die Beschlüsse, Massnahmen und Verhaltensanweisungen in ihrem
eigenen Zuständigkeitsbereich.
Da bei Katastrophen, Notlagen oder Grossereignissen vielfach mehrere Führungsorgane auf mehreren Stufen sowie weitere Akteure (z.B. Transportunternehmen, kantonale Ämter, private Firmen)
im Einsatz stehen, muss die Information der Bevölkerung koordiniert erfolgen. Jedes Führungsorgan muss in Kenntnis sein über den Inhalt und den Zeitpunkt der Information der anderen Führungsorgane. Die Führungsorgane sind daher verpflichtet, die benachbarten Führungsorgane auf
der gleichen Stufe sowie die über- und untergeordneten Führungsorgane in jedem Fall über ihre
Kommunikationstätigkeit zu informieren. Ebenfalls muss jedes Führungsorgan seine politische
Behörde informieren.
Das heisst konkret:
– In der Regel übernimmt die Kantonspolizei bei Katastrophen und Grossereignissen sowie teilweise auch in Notlagen die erste Führung vor Ort. Parallel dazu trifft die Kommunikation der Kantonspolizei die Sofortmassnahmen zur Information der Bevölkerung. Sie informiert über erste
Verhaltensanweisungen und stellt die Primärinformation sicher. Die Kommunikation der Kantonspolizei übergibt die Führung in der Kommunikation an das zuständige Führungsorgan, sobald
dieses in der Lage ist, den Informationsauftrag selber zu erfüllen. Diese Übergabe erfolgt gleichzeitig mit der Übergabe der operativen Führung in gegenseitiger Absprache.
– Sind mehrere Führungsorgane auf Gemeindestufe im Einsatz, koordiniert der Regierungsstatthalter oder die Regierungstatthalterin den Informationsaustausch oder delegiert diesen an das Führungsorgan des Verwaltungskreises.
– Die Regierungsstatthalterinnen oder Regierungsstatthalter informieren das zuständige Amt des
Kantons, das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM). Dieses leitet die Informationen ans Lagezentrum und ans Amt für Kommunikation (KomBE) weiter, das die Information der
Bevölkerung auf kantonaler Ebene führt und koordiniert sowie die Information betroffener Nachbarkantone sicherstellt.
– Der Kanton informiert die Regierungstatthalterin oder den Regierungsstatthalter und der Führungsorgane über seine Informationstätigkeit und kann in Absprache mit ihnen die Zuständigkeiten für die Kommunikation ereignisbezogen neu regeln sowie eine Sprachregelung definieren.
– Kommt das Kantonale Führungsorgan zum Einsatz koordiniert und führt es die Information der
Bevölkerung.
Die Kommunikation von Ereignissen, welche gerichtspolizeilich relevant sind und somit eine strafrechtliche Untersuchung zur Folge haben können, unterliegt teilweise den Strafverfolgungsbehörden. Dazu zählen u.a. ausserordentliche Todesfälle oder Ereignisse, welchen möglicherweise eine
Straftat zugrunde liegt. Die Staatsanwaltschaft bzw. in deren Einverständnis die Kantonspolizei
Bern informieren dabei gestützt auf die geltende Strafprozessordnung.Als Ansprechpartner gilt
daher bei Auskünften zu Todesfällen, Verletzten sowie zu möglichweise strafbaren Ursachen von
Ereignissen die Medienstelle der Kantonspolizei Bern.
Sie steht unter der Nummer +41 31 638 90 90 oder ausserhalb der Bürozeiten via Einsatzzentrale
zur Verfügung.
7 Zuständigkeiten für die Information | www.be.ch/krise
8 Zuständigkeiten für die Information | www.be.ch/krise
5
Grundsätze
Bei Katastrophen, in Notlagen und bei Grossereignissen gelten in der Kommunikation, bei der
Information der Bevölkerung und im Umgang mit den Medien die nachfolgenden allgemein gültigen
Grundregeln und Grundsätze:
5.1
Pro-aktive Information
Bei Katastrophen, in Notlagen und bei Grossereignissen gilt es, so rasch wie möglich die Medien
und damit die Bevölkerung zu informieren. Idealerweise erfolgt die erste Information bevor die
ersten Anfragen der Medien eintreffen. Den Lead in der Kommunikation zu haben, ist das primäre
Ziel. Dies gilt sowohl bei Beginn der schwierigen Situation, als auch während der gesamten Bewältigung des Ereignisses. Der Grundsatz «Wer nicht handelt, wird behandelt» gilt besonders während
Krisen. Über Entscheide, Massnahmen, Beschlüsse oder eine veränderte Lage ist stets möglichst
rasch zu informieren. Zu Beginn soll nur informiert werden, was man wirklich sieht. Auch bei der
proaktiven Kommunikation ist darauf zu achten, dass der Persönlichkeits- und Datenschutz eingehalten wird.
Ein langes Zuwarten bis zur ersten Information kann bei den Medien und der Bevölkerung den
Eindruck von Ratlosigkeit wecken. Das führt zu Verunsicherung in der Bevölkerung und einer äusserst kritischen Haltung gegenüber den Informierenden.
Direktbetroffene sollen sofern möglich vor den Medien informiert werden.
Erste Informationen sollen auf demselben Kanal publiziert werden wie im weiteren Verlauf des
Ereignisses.
5.2
Intern vor extern
Bevor Informationen veröffentlicht werden, muss deren Inhalt intern bekannt sein. Als intern gelten
nicht allein die eigene Organisation, sondern alle Akteure aller Stufen, Behörden oder Organisationen, die im Einsatz stehen. Der interne, regelmässige Informationsfluss ist eine zentrale Voraussetzung für das One-voice-Prinzip.
5.3
Regelmässige Information
Bei Katastrophen, in Notlagen und bei Grossereignissen besteht ein grosses Informationsbedürfnis
der Bevölkerung und der Medien. Damit nicht zu lange Informationslücken entstehen, kann es nötig
sein, eine Information ohne neue Fakten durchzuführen. In einem solchen Fall wird der gegenwärtige Stand der Bewältigung der Situation kommuniziert und/oder die Verhaltensmassnahmen wiederholt. Es ist ebenfalls möglich, terminierte Informationszeitpunkte für die Medien festzulegen, die
am Schluss jeder Informationsveranstaltung bekannt gegeben werden.
Dabei gilt es zu beachten, dass auch die Websites und allfällige weitere Online-Kanäle regelässig
aktualisiert werden. Medienschaffende, Betroffene und die Bevölkerung erwarten jederzeit aktuelle
Informationen auf allen Kanälen. Der Aktualitätsstand muss bei allen Informationskanälen stets
identisch sein.
DIREKTBETROFFENE SOLLEN
SOFERN MÖGLICH VOR
DEN MEDIEN INFORMIERT WERDEN.
9 Grundsätze | www.be.ch/krise
5.4
One-voice-Prinzip
Idealerweise übernimmt innerhalb der lokalen, regionalen oder kantonalen Ereignis- und Krisenorganisation eine bestimmte Person die Verantwortung für die Information nach aussen. Als «Gesicht» dieses Gremiums sollte sie diese Arbeit möglichst über die gesamte Dauer des Ereignisses
wahrnehmen. Wenn das Ereignis oder die Krise über längere Zeit dauert, braucht es für diese
Arbeit mehr als eine Person. In diesem Fall gilt es, die Informationen sorgfältig zu koordinieren und
abzugleichen.
Widersprüchliche und unkoordinierte Aussagen müssen vermieden werden.
Grundsätzlich gilt: Jeder Akteur informiert nur über die Entscheide, Massnahmen und Aktivitäten in
seinem Bereich. Allen Akteuren sind der Inhalt und der Zeitpunkt der Information aller anderen
Informationsstellen bekannt. Diese interne Information hat vor der Publikation zu erfolgen. Für
diesen internen Informationsaustausch können Rapporte oder Absprachen dienen, die im Rahmen
der Ereignisbewältigung sowieso durchgeführt werden, um den Aufwand zu minimieren.
5.5
Information ist Chefsache
Um Vertrauen zu schaffen, sollten bei Katastrophen, in Notlagen und bei Grossereignissen nach
Möglichkeit die obersten Verantwortlichen der Führungsorgane sowie der Behörden und politischen
Gremien die Öffentlichkeit informieren. Dazu gehören auch Auftritte vor den Medien. Es ist die
Aufgabe des Chefs / der Chefin Information, die gegen Aussen auftretende Person auf die Auftritte
vorzubereiten.
5.6
Gleichbehandlung der Medien
Es gilt das Prinzip der Gleichbehandlung der Medien. Die Medien erhalten zeitgleich die gleichen
Informationen.
5.7
Komplementäre Information
Die Informationen sollen für die verschiedenen Informationsmittel kanalgerecht bereitgestellt werden. Wichtig ist dabei, dass der Inhalt der Informationen übereinstimmend ist.
Medienmitteilungen, Merkblätter oder Dokumentationen sollen auf der Website zugänglich sein.
Wichtige Botschaften können auch speziell für Online-Kanäle (Website, Intranet, soziale Medien)
aufbereitet und publiziert werden.
5.8
Zentrale Aussagen festhalten
Kernaussagen sind im Voraus festzuhalten.
Dies dient einerseits dem internen Informationsaustausch und andererseits als Erinnerung. Müssen
einmal gemachte Aussagen aufgrund einer geänderten Situation rückgängig gemacht werden, ist
dies zu begründen.
KERNAUSSAGEN SIND IM VORAUS
FESTZUHALTEN.
10 Grundsätze | www.be.ch/krise
5.9
Transparente Information
Die Information soll vollständig und möglichst umfassend sein. Auch Probleme oder Schwierigkeiten sind aktiv zu kommunizieren. Geheimniskrämerei wirkt sich besonders in Katastrophen, Notlagen und bei Grossereignissen negativ aus und kann Anlass zu Spekulationen geben.
Wenn zum Beispiel wegen Ermittlungen, Persönlichkeitsschutz oder fehlender Fakten keine Auskunft gegeben werden kann, ist dies zu begründen.
5.10 Glaubwürdige Information
Auf Schönfärberei und Propaganda ist zu verzichten. Zu Fehlern und Pannen sofort stehen. Der
Absender einer Botschaft muss immer klar und bekannt sein.
5.11 Über Fakten informieren
Im Vordergrund stehen immer die Fakten. Alle Informationen müssen eine hohe Qualität haben.
Vor der Publikation müssen Fakten allenfalls konsolidiert werden. Es gilt das Vier-Augen-Prinzip,
auch in Stresssituationen und auf Onlinekanälen. Die Medien werden die Fakten hinterfragen und
überprüfen.
Tabu sind Gerüchte, Vermutungen oder Schuldzuweisungen. Müssen Annahmen geäussert werden, damit keine Verunsicherung in der Bevölkerung entsteht, sind diese als solche zu bezeichnen.
Die von Medienschaffenden geäusserten Gerüchte sind zu überprüfen und bei der nächsten aktiven Information ist darauf einzugehen.
Fakten stehen bereits von Anfang an im Vordergrund. Auch wenn Medienanfragen eintreffen, bevor
die Verantwortlichen überhaupt Kenntnisse des Ereignisses haben, müssen die Fakten und die
Informationshoheit geklärt werden. Bei einem Erstkontakt keine inhaltlichen Aussagen machen,
sofern diese nicht geklärt sind. Raschen Rückruf zusichern.
FAKTEN STEHEN BEREITS VON ANFANG
AN IM VORDERGRUND.
11 Grundsätze | www.be.ch/krise
5.12 Emotionen berücksichtigen
Im Zentrum stehen stets Betroffene und Opfer. Katastrophen, Notlagen und Grossereignisse lösen
immer starke Emotionen aus. Diese sind bei der Informationstätigkeit zu berücksichtigen. Betroffenheit zeigen.
Demgegenüber kann eine Sprecherin oder ein Sprecher, die oder der vor der Kamera nervös wirkt,
die Bevölkerung verunsichern. Wer sich beim Auftritt für sein Führungsorgan hinter einer Maske
von Gelassenheit oder Lockerheit versteckt, wirkt zynisch.
5.13 Medienberichterstattung beobachten
Die Berichterstattung in allen Medien (print und online) sollte systematisch beobachtet werden, um
wenn nötig frühzeitig kommunikativ aktiv zu werden, um allfällige Missverständnisse zu klären.
Bedürfnisse der Betroffenen, der Bevölkerung und der Medienschaffenden können auch über die
Sozialen Medien (inkl. Leserkommentare) eruiert und allenfalls befriedigt werden.
5.14 Verständliche Sprache
Bei der Information ist auf eine allgemein verständliche Sprache und auf die Zweisprachigkeit zu
achten. Bei grösseren Katastrophen mit ausländischen Beteiligten, vor allem in Tourismusdestinationen im Oberland, soll wenn möglich auch in Englisch kommuniziert werden, insbesondere auf
Flugblättern und Internet (planbare, langanhaltende Ereignisse). Bei Fremdsprachen sind Übersetzer zu organisieren. Die Inhalte sind entsprechend dem Medienkanal aufzubereiten.
KATASTROPHEN, NOTLAGEN UND
GROSSEREIGNISSE LÖSEN
IMMER STARKE EMOTIONEN AUS.
12 Grundsätze | www.be.ch/krise
5.15 Internet nutzen
Die vorhandene Website, z.B. Website der Gemeinde, für die Informationsvermittlung nutzen. Die
Informationen sind webtauglich aufzubereiten. Die Leserschaft erwartet aktuelle und korrekte Inhalte. Veraltetes löschen und nur fundierte Inhalte aufschalten. Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte sind einzuhalten.
Klare Absprachen mit den Akteuren treffen: wer hat wofür die Kommunikationshoheit? Die Anderen
leiten nur weiter oder verlinken.
WICHTIG
Die Bevölkerung kennt die internen Absprachen nicht: Sie muss bei allen Akteuren dieselben
Informationen finden.
5.16 Soziale Medien beachten
Eine aktive Kommunikation in den sozialen Medien kann nur ergänzend zu den klassischen Kanälen erfolgen. In den sozialen Medien ist die Interaktion wichtig. Man muss bereit sein, sachlich mit
Kritik umzugehen und auch in Stresssituationen sachlich Auskunft zu geben.
Wenn bereits vor einem Ereignis eine Vertrauensbasis geschaffen wurde, Kontakte zu wichtigen
Personen/Organisationen in den sozialen Medien gepflegt und eine Community aufgebaut wurde,
kann die Community im Krisenfall helfen, Informationen zu verbreiten.
Missliebige Kommentare löschen, stumm bleiben oder auf Fragen nicht reagieren sind keine Optionen. Wenn die Ressourcen gerade nicht zur Verfügung stehen, kann dies offen gesagt werden.
KLARE ABSPRACHEN MIT DEN
AKTEUREN TREFFEN: WER HAT WOFÜR
DIE KOMMUNIKATIONSHOHEIT?
DIE ANDEREN LEITEN NUR WEITER
ODER VERLINKEN.
13 Grundsätze | www.be.ch/krise
14 Grundsätze | www.be.ch/krise
6
Checklisten
6.1
Hinweise zur Benutzung der Checklisten
Die Checklisten unterstützen die Arbeiten sowohl bei der Vorbereitung und Erstellung des Kommunikationskonzepts gemäss Art. 23a ff. der kantonalen Verordnung über die Information der Bevölkerung (Informationsverordnung IV) als auch im Ereignisfall.
Sie liefern den Verantwortlichen für die Kommunikation konkrete Grundlagen für den Aufbau eines
auf ihr Einsatzgebiet zugeschnittenes Kommunikationskonzepts.
Die Checklisten sind in zwei Teile gegliedert:
1. Der erste Teil dient dazu, die Grundlagen (Zielgruppen, Verantwortlichkeiten usw.) für das Konzept zur Informationsvermittlung zu erarbeiten.
2. Im zweiten Teil finden sich Checklisten, die im Ereignisfall konkret angewendet werden können,
damit nichts vergessen geht.
6.2
Checkliste: Inhalte des Kommunikationskonzepts
Definieren Sie, was Ihr Kommunikationskonzept enthalten muss, damit es Ihnen und Ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern im Ereignisfall einen möglichst grossen Nutzen bringt. Sie können
die Inhalte mit Hilfe der untenstehenden Checklisten definieren.
Definieren Sie die Verantwortungsbereiche
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Legen Sie fest, wer für die Kommunikation nach innen und aussen zuständig ist
Legen Sie fest, für welche Informationsaufgaben der Chef des Führungsorgans oder eine
andere Person und für welche der Fachbereichsleiter Information zuständig ist
Erstellen Sie ein Adressverzeichnis
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Erstellen Sie ein Verzeichnis mit Telefon, Handy, Fax, E-Mail von allen relevanten Medienredaktionen
Erstellen Sie ein Verzeichnis mit Telefon, Handy, Fax, E-Mail von Personen, die im Ereignisfall
für die Erfüllung der Informationstätigkeit relevant sind
Definieren Sie die Zielgruppen Ihrer Öffentlichkeitsarbeit und
Ereigniskommunikation
Um sicherzustellen, dass Sie im Ereignisfall alle Ihre wichtigen Zielgruppen zum richtigen Zeitpunkt
informieren können, sollten diese im Kommunikationskonzept klar festgelegt werden. Es ist zudem
sinnvoll zu definieren, wer wann informiert werden muss.
Auch im Ereignisfall gilt: Intern vor extern! Informieren Sie immer zuerst ihre internen Partnerinnen
und Partner (Mitglieder des Führungsorgans, Gemeinde, Regierungsstatthalteramt usw.), bevor Sie
beispielsweise eine Mitteilung an die Medien versenden.
Die folgenden Checklisten sind nicht abschliessend, helfen Ihnen jedoch, die für Sie wichtigen
internen und externen Zielgruppen festzulegen.
15 Checklisten | www.be.ch/krise
Intern (Gemeinde)
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Behörden und Partnerorganisationen
Kadermitarbeitende der Gemeinde
Mitarbeitende
Angehörige der Mitarbeitenden
Gemeinderat, Gemeindeparlamentarier, Kommissionen
Angehörige des Führungsorgans inkl. allfällig involvierte weitere Dienste (Schnittstellen beachten)
Schulen
Instanzen, gegenüber denen eine Orientierungspflicht besteht (z.B. Regierungsstatthalter,
Oberingenieurkreis)
Extern (Öffentlichkeit)
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6.3
Direktbetroffene
Angehörige der Direktbetroffenen
Bevölkerung
Printmedien, Radio, TV, Internet, soziale Medien
Checkliste: Organisation einer Medienkonferenz im Ereignisfall
Infrastruktur
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Lokalität mit genügend Tischen und Stühlen
Hinweisschilder «Medienzentrum»
Parkplätze für Medienschaffende kennzeichnen
Ja nach Möglichkeit Präsentationsmittel wie Flipchart, Laptop, Beamer, Prokischreiber, Leinwand und Bildmaterial
Organisatorisch
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Ort und Zeit bestimmen
Teilnehmer (2 bis 4) und Moderator festlegen
Inhalte definieren
Festlegen, wer in welcher Reihenfolge informiert
Prüfen und allfällige Organisation einer Vor-Ort-Besichtigung (Transportmittel im Voraus organisieren)
Einzelinterviews im Anschluss an die Medienorientierung
Aufschaltung der Dokumentation im Internet vorbereiten
Inhaltlich
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Kurze, aussagekräftige Statements von 3 bis 5 Minuten
Vorgängig festlegen, über welche Bereiche (noch) nichts bekanntgegeben werden kann (z.B.
Ursachen und Verursacher des Ereignisses)
Angaben zu den Referierenden (Vorname, Name und Funktion) während der einleitenden
Begrüssung
Sprachproblematik beachten
Auf klare Aussagen achten
Die wichtigsten Fakten am Ende der Referate zusammenfassend wiederholen
Fragerunde nach Abschluss der Referate
Am Ende bekannt geben, wie und wann weiter informiert wird
Liste mit möglichen (unbequemen) Fragen und entsprechenden Antworten
Berichterstattung in den Medien nach einer Medienorientierung auswerten und auf allfällige
Missverständnisse überprüfen
16 Checklisten | www.be.ch/krise
6.4
Checkliste: Erstellen einer Medienmitteilung
Formelles
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Kurze Medienmitteilungen; ideal 1 A4-Seite
Hintergrundinformationen und Fotos können als Beilage zur Medienmitteilung versandt
und/oder online zugänglich gemacht werden
Vornamen, Namen und Funktionen der Leute ausschreiben
Aufpassen mit Abkürzungen, die nicht allgemein geläufig sind; solche Begriffe das erste Mal
ausschreiben (und die Abkürzung in Klammern hinzufügen)
Die Medienmitteilung mit Datum (plus ev. Uhrzeit) sowie am Schluss mit Telefonnummern und
Mailadressen der Auskunftspersonen versehen
Abgestufte Medienmitteilungen fortlaufend nummerieren und mit Datum und Uhrzeit der Veröffentlichung versehen
Auch wenn‘s pressiert: Vor dem Versand die Medienmitteilung nochmals durchlesen und
durch eine zweite Person auf Fehler überprüfen lassen (4-Augen-Prinzip)
Publikation im Internet
Inhaltlich
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Vor dem Schreiben die zentralen Botschaften festlegen
Kurzer, aussagekräftiger Titel (zentrale Botschaft)
Das Wichtigste zuerst
Im ersten Abschnitt werden die wichtigsten
Fragen (Wer, was, wann, wo, warum) beantwortet
Im Hauptteil der Medienmitteilung wird auf verschiedene Aspekte vertiefter eingegangen
Darauf achten, dass die zentralen Botschaften im Text enthalten sind
Auf elektronische Informationsmöglichkeiten (Internet, soziale Medien) hinweisen
Zeitpunkt und Form der nächsten Meldung (so konkret wie möglich)
Je nach Ereignis: Stellungnahme von Fachleuten
Achtung: Allfällige erste Ursachen dürfen nur nach Absprache mit den Untersuchungsbehörden bekannt gegeben werden!
Abschlussmedienmitteilung: Gesamtüberblick über das Ereignis, Expertenberichte und –
meinungen, aktueller Stand zu den Ursachen (in Absprache mit den Untersuchungsbehörden,
geplante resp. eingeleitete Präventivmassnahmen; Bekanntgabe, wann welche Instanzen weitere Informationen veröffentlichen werden)
AUCH WENN’S PRESSIERT: VOR DEM
VERSAND DIE MEDIENMITTEILUNG
NOCHMALS DURCHLESEN UND DURCH
EINE ZWEITE PERSON AUF FEHLER
ÜBERPRÜFEN (4-AUGEN-PRINZIP)
17 Checklisten | www.be.ch/krise
6.5
Checkliste: Mögliche Inhalte eines Flugblatts
GRUNDSATZ
Kurze, klare Sätze auf maximal einem einseitig beschriebenen A4-Blatt
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6.6
Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung
 Lebensmittel, Trinkwasser, allgemeine Versorgung
 Unterkünfte und Betreuung
 Schulbetrieb
 Zustand des Telefonnetzes, Internetzugang (ev. Verhindern eines Zusammenbruchs durch
«unnötige» Anrufe)
 Verkehrssituation, Transportmöglichkeiten
 Hotline
Kurze Zusammenfassung der aktuellen Situation
Zeitpunkt und Ablauf des Ereignisses (Was ist wann und wo geschehen?)
Ursache des Ereignisses (Achtung: Nur bei eindeutiger, geklärter Sachlage; möglicher Konflikt
mit Untersuchungsbehörden)
Wie bedrohlich wird die Situation eingeschätzt
Umfang des betroffenen Gebietes
Ausmass der Schadenslage (soweit bereits bekannt)
Ebenso erwähnen, was man noch nicht weiss
Betroffene Personen (Tote, Verletzte – nur wenn Untersuchungsbehörden bereits informiert
haben -, Evakuierte, jedoch ohne Namen zu nennen!)
Momentane Verkehrssituation
Bislang getroffene Massnahmen (wie viele Helfer vor Ort, inkl. allfällig bereits erzielter Wirkung)
Weitere geplante Massnahmen (was, wann, wer?)
Absender dieses Flugblattes und aktueller Standort des Führungsorgans
Erreichbarkeit des verantwortlichen Führungsorgans, resp. der Informations- und Meldestellen
in Notfällen (z.B. Kranke und Verletzte)
Treffpunkt für freiwillige Helfer
Zeitpunkt und Art der nächsten Information
Bei Verteilung das Flugblatt auch im Internet und ev. auch auf den Kanälen der sozialen Medien publizieren
Checkliste: Koordination der Information zwischen Führungsorganen und
Behörden
Im Ereignisfall geben vielfach verschiedene Stellen auf verschiedenen Stufen Informationen an die
Öffentlichkeit. Damit alle Stellen mit einer Sprache (One-Voice-Prinzip) sprechen, müssen allen
Beteiligten die Inhalte bekannt sein. Diese Absprache soll nach Möglichkeit erfolgen, bevor die
Öffentlichkeit informiert wird. Schnittstellen beachten!
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Wer hat bereits informiert?
Welche Informationen sind bereits bekannt?
Wer informiert öffentlich?
Anlass der Information
Zeitpunkt der Information
Wer wird informiert?
Wie wird informiert? (Medienkonferenz, Medienmitteilung, telefonische Auskünfte)
Kernaussagen der Information
Neue Fakten im Vergleich zu früheren Informationen
Korrekturen früherer Aussagen (Begründung)
Zentrale Fragen der Bevölkerung, von Medienvertretern oder in den sozialen Medien
Geäusserte Kritik oder Vorwürfe - Reaktionen
Geäusserte Gerüchte – Reaktionen
Termin der nächsten öffentlichen Information
Inhalt dieser Information
Allfällige Hintergrundinformationen
18 Checklisten | www.be.ch/krise
6.7
Checkliste: Umgang mit sozialen Medien
Betroffene, Medienschaffende und die Öffentlichkeit informieren sich oft zuerst online (Websites,
Twitter, Facebook usw.). Alle Kanäle, die vorhanden sind und im Normalfall bedient werden (Gemeindewebsite, Website des Regierungsstatthalteramts, Facebook- oder Twitter-Konten), müssen
auch im Ereignisfall zumindest mit Grundinformationen bewirtschaftet werden.
Der oder die Kommunikationsverantwortliche des Führungsorgans muss vorgängig abklären, wer
die entsprechenden Kanäle bedient und eine Betreuung im Ereignisfall sicherstellen. Eventuell sind
Schulungen oder Trainings nötig.
Ebenfalls muss er oder sie im Ereignisfall wissen, welche relevanten Themen aktuell auf den sozialen Medien diskutiert werden. So kann die aktive Kommunikation darauf abgestimmt werden. Dazu
muss idealerweise schon vor dem Ereignis ein Monitoring eingerichtet werden.
Beim Einsatz von Onlinekanälen und sozialen Medien müssen insbesondere die folgenden Aspekte
berücksichtigt werden:
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Zuständigkeiten sind geklärt (Redaktion Online/soziale Medien, Kommunikationsbeauftragte)
und allen Beteiligten bekannt
Logins und Passwörter sind den Verantwortlichen zugänglich
Impressum ist korrekt
Monitoring ist sichergestellt. Kommunikationsverantwortliche werden mit den wichtigsten
Themen bedient und leiten sie bei Bedarf an das Führungsorgan weiter
Die Inhalte sind aktuell und werden laufend aktualisiert
Die Inhalte stimmen mit jenen anderer Gefässe (Internet, Intranet, Medienmitteilung usw.)
überein. Sie sind entsprechend dem Medienkanal aufbereitet
Veraltete Infos sind entfernt
Hashtags (#) sind bekannt und werden benutzt
Interaktion ist gewährleistet und verläuft kontinuierlich. Nicht jede Äusserung muss kommentiert werden. Ein erfahrener Redaktor für die sozialen Medien weiss, wann wie reagiert werden
muss.
Gibt es weitere Organisationen, auf deren Onlinekanälen die Information gestreut werden
kann (Kanton Bern, Nachbargemeinden, Institutionen, Schulen usw.)?
HASHTAGS (#) SIND BEKANNT UND
WERDEN BENUTZT
19 Checklisten | www.be.ch/krise
20 Checklisten | www.be.ch/krise
7
Glossar
7.1
Zentrale Begriffe
Community
(= Gemeinschaft)
Eine Gruppe von Personen, die im Internet miteinander kommunizieren
und interagieren. Meistens zeichnen sich die Mitglieder durch ähnliche
Ansichten oder Interessen aus.
Grossanlässe
Planbare, organisierte und zeitlich begrenzte Ereignisse, die den Einsatz
des Verbundsystems Bevölkerungsschutz notwendig machen können.
Grossereignisse
Überraschend eintretende Ereignisse mit grossem Schadenausmass, zu
deren Bewältigung einzelne oder mehrere Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes unterstützend beigezogen werden können.
Hashtag #
Eine Form der Verschlagwortung, die vor allem in sozialen Medien verwendet wird. Beiträge zum gleichen Thema lassen sich so leichter sammeln und finden.
Katastrophen
Überraschend eintretende Ereignisse, die mit den für den Normalfall bestimmten Mitteln und Befugnissen allein nicht mehr bewältigt werden können.
Notlagen
Unmittelbar drohende Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
oder soziale Notstände, die mit den für den Normalfall bestimmten Mitteln
und Befugnissen allein nicht mehr bewältigt werden können.
Online Medien
Medien, die über das Internet verbreitet und genutzt werden können. Dazu
gehören unter anderem E-Mail, Websites, soziale Medien. Kommunikationsmittel sind Text, Bild, Ton oder Filme.
Social Media
(= Soziale Medien)
Digitale Medien und Technologien, die es den Nutzerinnen und Nutzern
ermöglichen, sich untereinander auszutauschen und mediale Inhalte einzeln oder in Gemeinschaft zu erstellen, zu bearbeiten und zu verteilen.
Dabei steht nicht der Monolog (one to many) sondern der Dialog (many to
many) im Vordergrund. Die grösste Verbreitung haben Blogs und
Microblogs (wie Twitter), Foren und soziale Netzwerke (wie Facebook).
21 Glossar | www.be.ch/krise
7.2
Abkürzungen
BSM
Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär
GFO
Gemeindeführungsorgan
IG
Gesetz über die Information der Bevölkerung (Informationsgesetz)
IV
Verordnung über die Information der Bevölkerung (Informationsverordnung)
KAPO
Kantonspolizei
KBSV
Kantonale Verordnung über den Bevölkerungsschutz (Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung)
KBZG
Kantonales Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz
KFO
Kantonales Führungsorgan
KomBE
Amt für Kommunikation
RFO
Regionales Führungsorgan
VKFO
Verwaltungskreisführungsorgan
22 Glossar | www.be.ch/krise
8
Rechtsgrundlagen
Für die Kommunikation und die Information der Bevölkerung sind die nachfolgenden Erlasse von
Bedeutung:
8.1
Verfassung des Kantons Bern
(Art. 70)
8.2
Gesetz über die Information der Bevölkerung (Informationsgesetz)
(Art. 14; Art. 16; Art. 17; Art. 25; Art. 26)
8.3
Verordnung über die Information der Bevölkerung (Informationsverordnung)
(Art. 17; Art. 23a bis 23f)
8.4
Kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz
(Art. 7e; Art. 35)
8.5
Kantonale Verordnung über den Bevölkerungsschutz (Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung, KBSV)
(Art. 7; Art. 34; Art. 37)
23 Rechtsgrundlagen | www.be.ch/krise
9
Anhang
9.1
Beispiel: Inhalte des Kommunikationskonzepts
Das Kommunikationskonzept dient den Informationsverantwortlichen und ihren Stellvertreterinnen
und Stellvertretern im Ereignisfall für die interne Kommunikation und die Information der Bevölkerung. Es soll übersichtlich sein und die wichtigsten Angaben über die Zuständigkeiten, Abläufe,
Informationsmittel und die Adressen für die interne und externe Kommunikation enthalten (siehe
auch Checkliste). Zudem soll es gewährleisten, dass die Kommunikation auch dann reibungslos
erfolgt, wenn der oder die Kommunikationsverantwortliche abwesend ist, und eine Stellvertreterin
oder ein Stellvertreter übernehmen muss.
Das Kommunikationskonzept kann durchaus als Ergänzung zum «Leitfaden zur Ereigniskommunikation» aufgebaut sein.
Der nachfolgende Vorschlag für die Struktur eines Konzeptes enthält diejenigen Kapitel, die unbedingt erwähnt werden sollten. Je nach Besonderheit oder Bedarf können selbstverständlich weitere
Kapitel beigefügt werden.
Vorschlag für die Struktur des Konzepts:
– Ausgangslage/Grundsätzliches
 Ziel des Konzepts
 Inhalt des Konzepts
 Was das Konzept regelt
– Ziele der internen und externen Kommunikation
 Was wollen wir mit der internen Information erreichen?
 Was wollen wir mit der externen Information erreichen?
– Zielgruppen
 Interne Kommunikation (BSP: Gemeinde, Region, eigenes Führungsorgan, andere im Einsatz
stehende Führungsorgane…..)
 Externe Information (Bevölkerung, Bevölkerungsgruppen, Betroffene, Medien….)
– Zuständigkeiten/Verantwortlichkeiten
 Verantwortlichkeiten für die interne Kommunikation und die entsprechenden Zielgruppen
 Verantwortlichkeiten für die externe Information und die entsprechenden Zielgruppen
– Abläufe
 Grundsätzliche Abläufe der internen und externen Kommunikation
 Abläufe der zentralen Informationstätigkeiten (BSP: Erstellen und bereinigen einer Medienmitteilung, organisieren einer Medienkonferenz….)
– Informationsmittel
 Informationsmittel für die interne Kommunikation (BSP: Rapporte, Mail, Intranet)
 Informationsmittel für die externe Information/Information der Bevölkerung (BSP: Medienmitteilung, Medienkonferenz, Flugblätter, Internet)
– Adresslisten
 Adressen für die interne Kommunikation
 Adressen für die externe Kommunikation
 Adressen der Medien
– Anhänge
 Checklisten
 Vorlagen (z.B.: Medienmitteilungen…..)
24 Anhang | www.be.ch/krise
9.2
Beispiel: Medienmitteilungen eines Ereignisses
Als Beispiel der Medieninformation sind nachfolgend die Medienmitteilungen vom Juli 2014 im
Emmental abgedruckt:
24. Juli 2014
Medienmitteilung des Regierungsstatthalters, des Gemeinderates und der
Führungsorgane der Gemeinde von Schangnau
Überschwemmungen in der Gemeinde Schangnau
Am Donnerstagmorgen, 24. Juli 2014, ging ein Unwetter mit sehr starken Niederschlägen über der
Gemeinde Schangnau nieder. Betroffen ist das ganze Gemeindegebiet, ab dem Hof Schache,
Räbebrücke, über Bumbach bis ins Chemmeribodenbad.
Die enormen Regenmengen von 70 bis 100 mm innert drei Stunden führten insbesondere im Gebiet Bumbach zu Überschwemmungen grossen Ausmasses. Zufahrten sind blockiert, Teile des
Gemeindegebietes vom Verkehr abgeschnitten und Strassen und Wege teilweise unpassierbar.
Der Verkehr wird grossräumig umgeleitet, die Zufahrt ist nur noch für die Einsatzkräfte und die
Einheimischen möglich.
Seit dem Morgen steht die Feuerwehr Schangnau im Einsatz. Vor Ort ist vorsorglich ebenfalls ein
Ambulanzteam des Regionalspitals Emmental. Aufgrund des Ausmasses der Schäden wurden
auch das Regionale Führungsorgan Langnau, die regionale Zivilschutzorganisation Langnau und
das Care Team des Kantons Bern aufgeboten. Zur Unterstützung der involvierten Einsatzkräfte
wurden unter anderem der Chef des Verwaltungsführungsorgans Emmental und Führungskoordinatoren des Amts für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär beigezogen.
Das Schadenausmass kann noch nicht beziffert werden. Gemäss ersten Schätzungen dürfte die
Schadenssumme mehrere Millionen Franken betragen. Nach aktuellen Erkenntnissen gibt es keine
Verletzten. Eine eingeschlossene Person musste mit dem Helikopter aus dem Gefahrengebiet
ausgeflogen werden. Mehrere Tiere konnten leider nicht gerettet werden.
Die starken Niederschläge über dem Gebiet Schangnau-Marbach führten nicht nur zu Schäden in
der Gemeinde Schangnau. Im Einzugsgebiet der Emme wurde Hochwasseralarm ausgelöst. Es
stehen bzw. standen ebenfalls die Feuerwehren Eggiwil, Region Langnau und Lützelflüh im Einsatz.
Rückfragen sind an den
Regierungsstatthalter Name Vorname | Telefonnummer 079 xxx, oder
Gemeindepräsident Name Vorname | Telefonnummer 079 xxx zu richten.
25 Anhang | www.be.ch/krise
25. Juli 2014
Medienmitteilung des Regierungsstatthalters, des Gemeinderates und der Führungsorgane der Gemeinde von Schangnau
Überschwemmungen in der Gemeinde Schangnau
Nach den sehr starken Niederschlägen vom Donnerstagmorgen hat sich die Situation in der Nacht
auf Freitag im Gemeindegebiet Schangnau stabilisiert. Die betroffene Bevölkerung konnte zum Teil
wieder in ihre Häuser und Wohnungen zurückkehren.
Seit Freitagmorgen sind die Angehörigen der Zivilschutzorganisationen Langnau, Biel und ab
Samstag auch Langenthal mit Volldruck daran blockierte Bachläufe freizulegen und verschüttete
Verkehrswege zu öffnen. Ebenfalls sind die Einsatzkräfte daran überschwemmte Keller auszupumpen und die betroffene Bevölkerung bei den Arbeiten zu unterstützen. Insgesamt sind rund 100
Einsatzkräfte an der Arbeit. Die Wasser- und Stromversorgung ist gewährleistet, ebenso funktioniert die Kanalisation.
Das Schadengebiet Bumbach ist vorläufig für den Allgemeinverkehr immer noch ab Schangnau
gesperrt und die Zufahrt nur für die Einsatzkräfte und die Einheimischen möglich. Der öffentliche
Verkehr fährt für Einheimische kursgemäss bis zum Schulhaus Bumbach. Die Kantonsstrasse
Wiggen-Siehen-Schallenberg ist wieder normal befahrbar. Die Wanderwege im Schadensgebiet
sind aufgrund der instabilen Hänge und des instabilen Flussufers gesperrt.Die Gemeinden
Schangnau und Eggiwil planen für die weggerissenen Brücken Rossegg und Sorbach in Zusammenarbeit mit der Armee Notbrücken zu erstellen. Ein Termin für die Fertigstellung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorausgesagt werden.
Für die betroffene Bevölkerung wurde unter der IBAN-Nr. CHxxx dem Vermerk «Unwetterschäden»
von der Gemeinde Schangnau ein Bankspendenkonto eingerichtet.
Zu einiger Besorgnis gib Anlass, dass ab Samstag bis Sonntag im Schadengebiet gemäss Wettervorhersage wieder mit erheblichen Regenfällen zu rechnen ist.
Rückfragen sind an den Chef RFO Name Vorname | Telefonnummer 079 xxx zu richten.
26 Anhang | www.be.ch/krise
26. Juli 2014
Medienmitteilung des Regierungsstatthalters, des Gemeinderates und
der Führungsorgane der Gemeinde von Schangnau
Überschwemmungen in der Gemeinde Schangnau
Nach den sehr starken Niederschlägen vom Donnerstagmorgen hat sich die Situation im Gemeindegebiet Schangnau nach einer Entspannung am Freitag nach den heftigen Regenfällen vom
Samstagmorgen wieder verschärft.
Der Wasserstand der Emme ist erneut gestiegen und auch die Seitenbäche sind wieder angeschwollen. Einige Seitenbäche treten bereits wieder über die Ufer. Die bis anhin getätigten Arbeiten
und Fortschritte wurden zum Teil durch die erneuten Niederschläge zunichtegemacht oder zumindest zurückgeworfen. Die bereits kurz vor der Eröffnung stehend Strasse ins Kemnneribodenbad
wurde erneut verschüttet.
Das Schadengebiet Bumbach ist für den Allgemeinverkehr ab Schangnau gesperrt und die Zufahrt
nur für die Einsatzkräfte und die Einheimischen möglich. Der öffentliche Verkehr fährt für Einheimische kursgemäss bis zum Schulhaus Bumbach. Die Kantonsstrasse Wiggen-Siehen-Schallenberg
ist normal befahrbar. Die Wanderwege im Schadensgebiet sind aufgrund der instabilen Hänge und
des instabilen Flussufers weiterhin gesperrt. Trotzdem gibt es leider Schaulustige, die sich auf
lebensgefährliche Weise auf die brüchigen Uferböschungen begeben.
Die Schwierigkeit besteht momentan darin, die im Einsatz stehenden Hilfskräfte nicht in Gefahr zu
bringen. Es sind nur noch die nötigsten und dringlichsten Arbeiten möglich.
Die Situation, insbesondere die erneuten Regenfälle, belastet die Bevölkerung, aber auch die Einsatzkräfte zunehmend. Zur Unterstützung ist bereits das Care Team des Kantons Bern wieder vor
Ort. Es wird laufend verstärkt.
Für Sonntag sind gemäss Wettervorhersage keine Niederschläge zu erwarten. Da aber für nächste
Woche im Schadengebiet wieder mit erheblichen Regenfällen zu rechnen ist, wird morgen Sonntag
mit rund 47 Einsatzkräften mit Hockdruck an stark gefährdeten Stellen weitergearbeitet. Ab Montag
werden rund 150 Angehörige der Feuerwehr und des Zivilschutzes im Einsatz stehen.
Die Solidarität unter den Feuerwehren, nicht nur in der Region, sondern auch überregional ist
enorm, ebenfalls die Unterstützungsangebote aus der ganzen Schweiz. Zum jetzigen Zeitpunkt
kann aus Sicherheitsgründen noch nicht auf die zahlreichen Hilfsangebote zurückgegriffen werden.
Helfende Hände werden aber in einigen Wochen dringen gebraucht. Freiwillige Helfer können ihre
Hilfe über die E-Mail xxx@xxx anmelden.
Am Samstagmorgen besuchten Bundesrat Johann Schneider-Ammann und der Berner Regierungsrat Hans-Jürg Käser das schwer getroffene Schadensgebiet im Bumbach. Beide Magistraten
waren sehr beeindruckt von der professionell geführten Krisenorganisation. Wirtschaftsminister
Schneider-Ammann gab zu verstehen, dass solche Schicksalsschläge auch die Landesregierung
nicht kalt lassen. Der Gemeindepräsident Ueli Gfeller war sehr bewegt über diesen Besuch, der für
ihn genau zur rechten Zeit kam. Er dankte den Magistraten für ihre Anteilnahme. Auch die Hilfsbereitschaft aus der ganzen Schweiz bewege die Bevölkerung im Schangnau sehr. Er spricht allen
seinen tiefen Dank aus.
Für die betroffene Bevölkerung wurde unter der IBAN-Nr. CHxxx mit dem Vermerk «Unwetterschäden» von der Gemeinde Schangnau ein Bankspendenkonto eingerichtet.
Rückfragen sind an den Medienverantwortlichen Name Vorname | Telefonnummer 079 xxx zu
richten.
27 Anhang | www.be.ch/krise
28. Juli 2014
Medienmitteilung Informationschef Führungsstab Emmental
Unwetter Schangnau-Bumbach
Die Aufräumarbeiten im Schangnau-Bumbach sind voll im Gange. Der vom Wetter her ruhige
Sonntag wurde von den Einsatzkräften genutzt, um den Rückschlag vom Samstag wieder aufzuholen. Den erneut für diese Nacht angesagten Regenfällen wird mit einiger Besorgnis entgegengesehen.
Seit Montagmorgen stehen rund 150 Angehörige der Feuerwehr und des Zivilschutzes im Einsatz.
Ebenfalls vor Ort war ein Stab der Armee, um den Einsatz rund um die Erstellung der Notbrücken
zu planen und organisieren. An der Roseggbrücke im Bumbach wird ab morgen teilweise rund um
die Uhr mit Hochdruck gearbeitet. Die zerstörte Brücke im Eggiwil wird nächste Woche durch zwei
Fussgängerstege ersetzt.
Für die kommende Nacht sind wieder intensive Regenmengen angekündigt. Deshalb wurde nun
mit Hochdruck in allen Seitengräben und an der Emme gearbeitet, um ein erneutes Übertreten der
Bäche und des Flusses zu verhindern. Die Situation wird genaustens im Auge behalten.Die Zufahrt
ist bis zum Alpenrösli im Bumbach auch für den Allgemeinverkehr möglich. Das von den Wassermassen verschonte Kennmeribodenbad ist weiterhin nur im Konvoi zu bestimmten Zeiten erreichbar. Der öffentliche Verkehr fährt kursgemäss bis zum Schulhaus Bumbach. Die Kantonsstrasse
Wiggen-Siehen-Schallenberg ist normal befahrbar. Die Wanderwege im Schadensgebiet sind aufgrund der instabilen Hänge und des instabilen Flussufers weiterhin gesperrt.
Am nächsten Mittwoch, 30. Juli 2014, 20.00 Uhr, findet in der Mehrzweckhalle Bumbach eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung der Gemeinden Eggiwil und Schangnau statt.
Freiwillige Helfer können ihre Hilfe über die E-Mail xx@xx anmelden.
Für die betroffene Bevölkerung wurde unter der IBAN-Nr. CHxxx mit dem Vermerk «Unwetterschäden» von der Gemeinde Schangnau ein Bankspendenkonto eingerichtet. Spenden können auch
über das Postkonto xx-xx der Gemeinde Schangnau mit dem Vermerk «Unwetterschäden» eingezahlt werden.
Rückfragen sind an den Medienverantwortlichen Name Vorname | Telefonnummer 079 xxx zu
richten.
28 Anhang | www.be.ch/krise
31. Juli 2014
Medienmitteilung Informationschef Führungsstab Emmental
Unwetter Schangnau-Bumbach
Die Schadensbewältigung im Raum Schangnau-Bumbach ist so weit fortgeschritten, dass heute
Vormittag das Regionale Führungsorgan Langnau (RFO) die Stabsführung an das Gemeindeführungsorgan (GFO) Schangnau übergeben konnte.
Heute sind nochmals 100 Zivilschutzangehörige im Einsatz. Vom 1. August bis und mit Sonntag, 3.
August, werden die Aufräum-und Instandstellungsarbeiten vorübergehend eingestellt. Ab kommenden Montag kommen wieder neue Zivilschutzkräfte zum Einsatz. Die Armee arbeitet weiterhin rund
um die Uhr an der Erstellung der provisorischen Brücke nach Rossegg. Schon morgen, am 1. August, dürfte sie fertig gestellt sein und in Betrieb genommen werden können.
Am Mittwochabend fand in der Turnhalle Bumbach ein Informationsabend für die betroffene Bevölkerung statt. Extra angereist zu diesem wichtigen Anlass waren auch Nationalratspräsident Ruedi
Lustenberger und die Berner Regierungspräsidentin Barbara Egger. Für den höchsten Schweizer
war die Teilnahme als Entlebucher auch ein Akt der regionalen Solidarität. Die Bevölkerung wurde
umfassend und auch sehr detailliert über sämtliche Fragen der finanziellen und operationellen
Wiederaufbauarbeiten informiert. Es nahmen rund 200 Personen aus Schangnau-Bumbach und
Eggiwil an diesem Informationsabend teil.
Nach nochmals intensiven Niederschlägen in der Nacht auf Donnerstag hat sich die Lage in den
Seitengräben und der Emme wieder beruhigt. Anlass zu grosser Sorge bieten nach wie vor die
völlig durchnässten Böden. Es kann weiterhin zu spontanen grösseren und kleineren Erdrutschen
kommen.
Die Wanderwege im Grossraum Schangnau / Eggiwil sind grösstenteils wieder begehbar. Eine
Ausnahme bildet der Weg von Marbachegg zum Kemmeribodenbad. Die Strasse ins Kemmeribodenbad ist offen und wieder gut befahrbar. Zu meiden sind die meisten Uferwege entlang der Emme.
Für die betroffene Bevölkerung wurde unter der IBAN-Nr. CHxxx von der Gemeinde Schangnau ein
Bankspendenkonto eingerichtet. Spenden können auch über das Postkonto xx-xx der Gemeinde
Schangnau eingezahlt werden. Soll die Spende der Gemeinde Schangnau zukommen, ist der Vermerk «Unwetterschäden Schangnau», sollen auch andere von den Regenfällen der letzten Woche
betroffene Gemeinden im Emmental profitieren, ist der Vermerk «Unwetterschäden Emmental»
anzubringen.
Kontakt: Name Vorname | Telefonnummer Gemeindepräsident Schangnau 079 xxx
29 Anhang | www.be.ch/krise
02. August 2014
Medienmitteilung des Regierungsstatthalteramts Emmental
Das Unwettergebiet Schangnau-Bumbach kommt nicht zur Ruhe. Nach einem heftigen Gewitter in
den frühen Morgenstunden des Samstags sind leider wieder Schäden entstanden. Insbesondere ist
der Bumbach erneut über die Ufer getreten. Bereits abgeschlossene Aufräumarbeiten wurden
wieder weitgehend zunichte gemacht. Im Raum Schulhaus, Turnhalle waren wieder überflutete
Keller zu beklagen. Auf der Lochseite ist der oberste Hof auch am Nachmittag noch abgeschnitten,
weil die Zufahrtsstrasse unterspült ist. Die Feuerwehr wurde aufgeboten für erste Sofortmassnahmen. Kurzzeitig musste auch der Emmenalarm ausgelöst werden. Angekündigte weitere Gewitter
im Verlauf der nächsten Tage geben zu Besorgnis Anlass.
Kontakt: Name Vorname | Telefonnummer Gemeindepräsident Schangnau 079 xxx
30 Anhang | www.be.ch/krise
Impressum
Kommunikation Kanton Bern
Staatskanzlei
Postgasse 68 | 3011 Bern
Telefon +41 31 633 75 91
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Stand: 12. März 2016
31 Anhang | www.be.ch/krise