European Candle Association ASBL

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28. Juli 2015
Deutsche Marktüberwachungsbehörden kündigen vermehrte Kontrollen
von Adventskränzen und Gestecken mit Kerzen an
Im Herbst und Winter 2015 werden Marktüberwachungsbehörden verstärkt in Nordrhein-Westfalen und in
weiteren Bundesländern Adventskränze und Gestecke mit Kerzen kontrollieren, sowohl bei großen Handelsketten und in Gartencentern als auch bei kleinen Floristen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Produktsicherheit drohen im schlimmsten Fall Verkaufsverbot und Rückruf. Durch die Verwendung von
„selbst(ver)löschenden“ Kerzen oder hitzeresistenten Untersetzern und die Sicherheitskennzeichnung gemäß
DIN EN 15494 können Beanstandungen vermieden werden.
Die Flamme einer Kerze ist ein offenes Feuer und entsprechend muss unbedingt auf ausreichend Abstand
zu brennbaren Gegenständen geachtet werden. Bei der Anbringung von Kerzen auf traditionellen Adventskränzen oder der Verwendung in einem Gesteck oder Arrangement kann die Flamme aber nahe an entzündliche Bestandteile kommen, weshalb Produzenten und Verbraucher bei Herstellung und Verwendung
dieser Artikel besondere Sorgfalt an den Tag legen müssen. So dürfte jedem klar sein, dass Kerzen während
des gesamten Abbrands genügend Abstand zu Zweigen und Dekoration haben und so angebracht werden
müssen, dass sie nicht umkippen können. Zudem sollten die Kerzen gelöscht werden, bevor sie vollständig
heruntergebrannt sind.
Ein für den Verbraucher weniger offensichtliches Risiko besteht gegen Ende der Nutzung falls Kerzen direkt
und ohne weitere Schutzmaßnahme mit Metalldrähten auf Kränze oder Gestecke gesteckt werden. Brennt
die Kerze zu weit herunter, kann sich der Draht durch die Flamme erhitzen. Um den Draht herum kann sich
das Wachs verflüssigen und schnell nach unten abfließen. Dem Docht fehlt dadurch die notwendige Stabilität und er kann unter Umständen noch brennend umkippen und das darunter liegende Material entzünden.
Kerzenhersteller und Marktüberwachungsbehörden informieren schon seit 2006 über diese Problematik. Es
gibt zwei Möglichkeiten, wie diesem Risiko wirksam begegnet werden kann:
(I)
Verwendung von „selbst(ver)löschenden“ Kerzen oder Kerzen mit Durchbrandschutz
Spezielle konstruktive Maßnahmen erzwingen das Verlöschen der Flamme bei einer bestimmten
Resthöhe und/oder verhindern, dass der noch brennende Docht auf das darunter liegende Material
gelangt, z.B. durch eine in die Kerze integrierte Hülle oder Sperrschicht aus Metall. Solche Kerzen
werden gerne verwendet, wenn separate Untersetzer aus Designgründen unerwünscht sind. Die Kerzen können teilweise wie gewohnt mit Steckdrähten verwendet werden oder die Hersteller liefern
passendes Befestigungsmaterial mit.
(II)
Anbringung von Kerzen auf ausreichend großen, hitzeresistenten Untersetzern
Das können beispielsweise Teller aus Metall oder Keramik sein, die zwischen Kerzen und
Kranz/Gesteck angebracht werden.
Die deutschen Marktüberwachungsbehörden erkennen beide Maßnahmen als grundsätzlich geeignet an.
Werden aber weder hitzeresistente Unterlagen noch selbst(ver)löschende Kerzen bzw. Kerzen mit Durchbrandschutz für Adventskränze und Gestecke verwendet, kann das aus Sicht der Marktüberwachungsbehörden einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz darstellen und bis hin zum
sofortigen Verkaufsverbot und einem Rückruf führen. Die Marktüberwachungsbehörden haben angekündigt, hierauf im Herbst und Winter 2015 besonders zu achten und entschieden gegen mangelhafte Artikel
ECA Information - verstärkte Kontrolle von Adventskränzen und Gestecken (lang)
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vorzugehen. Verantwortlich im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes ist der Hersteller oder Inverkehrbringer der Kränze oder Gestecke, in der Regel also Händler, Kranzbinder oder Florist.
Neben dem Minimieren des Brandrisikos durch solche konstruktiven Maßnahmen muss der Verbraucher
auch über Risiken informiert werden, die er nicht unmittelbar erkennen kann. Nach Ansicht von Vertretern
der Marktüberwachungsbehörden schließt das auch die Kennzeichnung nach DIN EN 15494 Kerzen - Produktsicherheitskennzeichnung ein. Diese europäische Norm enthält sowohl verbindliche als auch wahlfreie
Sicherheitsinformationen, die in Textform oder in Form von Symbolen verwendet werden können:
1. Verbindliche Sicherheitsinformationen
Symbol
Text
(kein Text)
Allgemeines Warnzeichen (farbig oder s/w)
Eine brennende Kerze nie ohne Aufsicht lassen.
Eine hitzeresistente Unterlage oder eine selbst(ver)löschende Kerze
bietet ein zusätzliches Maß an Sicherheit nur während der letzten
Momente der Nutzung. Während der restlichen Nutzungsdauer gilt
die gleiche Sorgfaltspflicht wie bei jeder Kerze.
Die Kerze außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren
brennen lassen.
Immer mindestens XX cm zwischen den brennenden Kerzen belassen.
XX bedeutet den minimalen Sicherheitsabstand, der vom Kerzenhersteller empfohlen wird.
Die Kerze nicht auf oder in der Nähe von leicht entflammbaren Gegenständen brennen lassen.
Kränze oder Gestecke sollten einen ausreichenden Abstand zu Gegenständen wie Gardinen oder Dekoartikeln haben. Befinden sie sich
auf einer entzündlichen Unterlage wie z.B. einem Holztisch oder eine
Tischdecke, sollte eine hitzeresistente Unterlage für den kompletten
Kranz bzw. das komplette Gesteck verwendet werden.
2. Wahlfreie Sicherheitsinformationen (Auszug)
Symbol
Text
Kerzen nicht in Zugluft stellen.
Zugluft kann zu einem einseitigen Abbrand und Auslaufen führen und die
Flamme kann zu nahe an brennbare Gegenstände kommen. Außerdem
steigt das Risiko des Rußens.
Kerzen nicht in die Nähe von Wärmequellen stellen.
Bei einer zu großen Wärmeeinwirkung kann sich eine Kerze verbiegen und
dadurch eventuell zu nahe an brennbare Gegenstände kommen.
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Kerzen senkrecht aufstellen.
Während des Transports und des Verkaufs kann sich die Befestigung der
Kerzen eventuell lösen und die Kerzen können sich neigen.
Immer die Flamme ersticken. Nicht ausblasen.
Neben dem Risiko durch Verbrennungen mit heißem Wachs könnten auch
noch brennende oder glühende Dochtfragmente auf den Kranz / das Gesteck geblasen werden und ihn entzünden.
Das geschmolzene Wachs frei von Streichhölzern und anderen Verunreinigungen halten, um das Entflammen zu vermeiden.
Streichhölzer, Dochtreste und andere Verunreinigungen wie z.B. Insekten
können sich entzünden und wie ein zusätzlicher Docht fungieren.
Eine brennende Kerze nicht bewegen.
Die genauen Vorgaben für die Kennzeichnung finden sich in der DIN EN 15494, die z.B. über den Beuth Verlag (www.beuth.de) erhältlich ist. Selbstverständlich können aber auch andere bzw. weitere Warnhinweise
Sinn machen.
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (www.gdv.de) hat sich die
Zahl der Brände zur Adventszeit zwischen 2006 und 2013 auf etwa 11.000 halbiert. Obwohl hier auch andere Brandursachen berücksichtigt sind, haben die Aufklärung durch die Kerzenhersteller und Kontrollen der
Behörden bei Adventskränzen und Gestecken sicherlich auch dazu beigetragen. Von den jetzt angekündigten Kontrollen versprechen sich die Behörden eine weitere Absenkung dieser Zahlen.
Auf Wunsch stellen wir gerne weitere Informationen zur Verfügung.
Die European Candle Association ASBL (ECA) wurde 2008 gegründet und vertritt die Interessen der führenden europäischen Kerzenhersteller. Zusammen produzieren sie Kerzen in 12 europäischen Ländern und
stehen für mehr als 50% der in Europa hergestellten Kerzen. Das Fördern von Qualitätskerzen und die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des hohen Verbraucherschutzniveaus in Europa gehören zu den
wichtigsten Zielen der ECA. Für deren Erfüllung sucht sie den Kontakt zu allen relevanten Marktteilnehmern.
Bitte besuchen Sie www.eca-candles.eu für weitere Informationen.
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