- Schule Obersiggenthal

Ferienplan Schule Obersiggenthal 2015 - 2018
Schulferien
2015/16
2016/17
2017/18
Beginn des Schuljahres: Montag, 10. August 2015
Herbstferien
Samstag, 26. September 2015
Weihnachtsferien
Samstag, 19. Dezember 2015
Sportferien
Samstag, 06. Februar 2016
Frühlingsferien
Samstag, 09. April 2016
Sommerferien
Samstag, 02. Juli 2016
-
Sonntag,
Sonntag,
Sonntag,
Sonntag,
Sonntag,
11. Oktober 2015
03. Januar 2016
21. Februar 2016
24. April 2016
07. August 2016
Beginn des Schuljahres: Montag, 08. August 2016
Herbstferien
Samstag, 01. Oktober 2016
Weihnachtsferien
Samstag, 24. Dezember 2016
Sportferien
Samstag, 04. Februar 2017
Frühlingsferien
Samstag, 08. April 2017
Sommerferien
Samstag, 08. Juli 2017
-
Sonntag,
Sonntag,
Sonntag,
Sonntag,
Sonntag,
16. Oktober 2016
08. Januar 2017
19. Februar 2017
23. April 2017
13. August 2017
Beginn des Schuljahres: Montag, 14. August 2017
Herbstferien
Samstag, 30. September 2017
Weihnachtsferien
Samstag, 23. Dezember 2017
Sportferien
Samstag, 03. Februar 2018
Frühlingsferien
Samstag, 07. April 2018
Sommerferien
Samstag, 07. Juli 2018
-
Sonntag,
Sonntag,
Sonntag,
Sonntag,
Sonntag,
15. Oktober 2017
07. Januar 2018
18. Februar 2018
22. April 2018
12. August 2018
Schulfreie Feiertage:
Karfreitag, Ostermontag, Auffahrtsbrücke (Donnerstag/Freitag),
Pfingstmontag, Fronleichnamsbrücke (Donnerstag/Freitag)
Zusätzliche schulfreie Tage/Halbtage:
Montag, 12. Oktober 2015, ganzer Tag (Weiterbildung Lehrpersonen)
Freitagnachmittag, 5. Februar 2016 (vor den Sportferien)
Freitagnachmittag, 1. Juli 2016 (vor den Sommerferien)
Besuchstage Kindergarten und Primarschule: Jeweils am 25. des Monats
Besuchstage Oberstufe:
Mi/Do/Fr, 09./10./11. September 2015 und Mo/Di, 29. Februar/1. März 2016
Tagesstrukturen www.kita-obersiggenthal.ch
- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 07:00 bis 08:20 und 11:50 bis 18:30. Während den Ferien durchgehend von 07:00 bis 18:30.
- Ferienbetreuung: Gilt für alle Kinder aus Obersiggenthal, auch wenn sie das Jahr durch die Tagesstrukturen nicht besuchen.
- Geschlossen: 3./4. Sommerferienwochen; beide Weihnachtsferienwochen; 1. Sportferienwoche; 2. Frühlingsferienwoche
sowie an den gesetzlichen Feiertagen (Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 1. August).
Regeln für den Urlaub von Schülerinnen und Schülern von Kindergarten, Primar- und Oberstufe
- Die Eltern bzw. die Pflegeeltern können ihr Kind 4-mal pro Jahr einen Halbtag vom Unterricht abmelden. Diese 4 Halbtage
können beliebig zusammengefasst und auch vor oder nach den Ferien bezogen werden (nach § 38 Schulgesetz). Die Eltern
bzw. die Pflegeeltern informieren die Klassenlehrperson mindestens 2 Tage vorher schriftlich.
- Zusätzliche Dispensationen gemäss § 13 Verordnung Volksschule liegen ebenfalls in der Kompetenz der Klassenlehrperson.
- Alle anderen Urlaubsgesuche richten Sie zwei Schulwochen im Voraus über die Klassenlehrperson an die Schulleitung.
- Ferienverlängerungen:
- Für Ferienverlängerungen benutzen Sie bitte die freien Halbtage gemäss § 38 Schulgesetz.
- Weitere Ferienverlängerungen werden dreimal pro Schullaufbahn bewilligt.
Schulversäumnisse (§ 37 Schulgesetz)
1. Die Eltern bzw. die Pflegeeltern sind verantwortlich, dass ihr schulpflichtiges Kind die Schule regelmässig besucht.
2. Bei vorsätzlichem unentschuldigtem Fernhalten des Kindes von der Schule bis höchstens drei Schultage werden die Eltern
bzw. die Pflegeeltern von der Schulpflege gemahnt und im Wiederholungsfall mit einer Busse bestraft.
3. Sofern das Fernhalten des Kindes gemäss Absatz 2 länger als drei Schultage dauert, erstattet die Schulpflege von Amtes
wegen Strafanzeige beim Bezirksamt und nötigenfalls Meldung an die Vormundschaftsbehörde gemäss Art. 307 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Die Eltern bzw. die Pflegeeltern sind mit einer Busse von mindestens Fr. 600.-- bis höchstens
Fr. 1'000.--, im Wiederholungsfall mit einer Busse von mindestens Fr. 1'000.-- bis höchstens Fr. 2'000.-- zu bestrafen.
08.15/11.15/Schulpflege und Schulleitung Obersiggenthal
M ai