Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter in

Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter in Zulassungsangelegenheiten
Wichtig! Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter in Zulassungsangelegenheiten gilt nicht für das
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz.-Steuer. Dies hat der Halter selbst zu unterschreiben als
Zahlungspflichtiger und bei abweichendem Steuerzahler dann der Kontoinhaber/Zahlungspflichtige
und der Halter!
Zum Formular: Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter in Zulassungsangelegenheiten