Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter in Zulassungsangelegenheiten Wichtig! Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter in Zulassungsangelegenheiten gilt nicht für das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz.-Steuer. Dies hat der Halter selbst zu unterschreiben als Zahlungspflichtiger und bei abweichendem Steuerzahler dann der Kontoinhaber/Zahlungspflichtige und der Halter! Zum Formular: Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter in Zulassungsangelegenheiten
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