Liste der häufig gestellten Fragen zum Praxissemester zum

Die nachfolgende Auflistung häufig gestellter Fragen zum Praxissemester und die dargestellten Antworten sind lediglich zusätzliche Informationen und dienen der Erläuterung etwaiger Fragen. Die FAQs entfalten keine rechtliche Bindungswirkung. Es zählen weiterhin alleine die Ordnungen, Richtlinien und
Leitfäden. Für Fragen steht Ihnen das Praxisbüro des Fachbereichs Wirtschaft zur Verfügung.
Verzeichnis der häufig gestellten Fragen zum Praxissemester
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Formulare“ .................................................................... 4
1.
Wo finde ich wichtige Unterlagen zum Praxissemester, wie beispielsweise die
Praxisvereinbarung? ................................................................................................................... 4
2.
An welcher Stelle ist die Praxisordnung hinterlegt? ...................................................................... 4
3.
Wo kann ich eine Bescheinigung über die Dauer des Pflichtpraktikums anfordern, um diese
beim Unternehmen vorzulegen? .................................................................................................. 4
4.
Ich möchte mich während des Praxissemesters beurlauben, wo finde ich das entsprechende
Formular? ................................................................................................................................... 4
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Anrechnung von Berufs- oder Praxiserfahrung“ ............... 4
5.
Kann eine Berufsausbildung angerechnet werden, sodass die Durchführung des
Pflichtpraktikums entfällt? .......................................................................................................... 4
6.
Kann meine Werkstudententätigkeit mit dem Pflichtpraktikum verrechnet werden? ....................... 4
7.
Ich habe bereits ein Pflichtpraktikum an einer anderen Hochschule durchgeführt, wird dieses
Pflichtpraktikum angerechnet? .................................................................................................... 4
8.
Kann ich das Praktikum im Rahmen meiner Selbständigkeit durchführen? .................................... 5
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Suche von Stellenangeboten und Bewerbungsprozess“ ... 5
9.
Wo kann ich nach passenden Stellenangeboten suchen? ............................................................. 5
10.
Wo bekomme ich Unterstützung, wenn ich Fragen oder Probleme beim Bewerbungsprozess
habe? ......................................................................................................................................... 5
11.
Gibt es die Möglichkeit meine Bewerbungsunterlagen professionell prüfen zu lassen? .................. 5
12.
Wo erhalte ich Unterstützung beim Verfassen einer Auslandsbewerbung?..................................... 5
Häufig gestellte Fragen zu den Themen „Planung, Fristen, Anmeldung und Zulassung“ ............ 5
13.
Wie viel Zeit sollte ich für die Vorbereitung des Praxissemesters einplanen? ................................. 5
14.
Ist es möglich das Praxissemester im Studiengang Betriebswirtschaft (B.A.) zu einem anderen
Zeitpunkt, als im Studienverlauf vorgesehen, zu absolvieren? ...................................................... 5
15.
Wo und wann muss ich mich für das Praxissemester anmelden? ................................................... 6
16.
Ich habe vergessen mich zum Praxissemester anzumelden, ist eine nachträgliche Anmeldung
noch möglich? ............................................................................................................................ 6
1
17.
Ich habe mich für das Praxissemester angemeldet aber keinen Praktikumsplatz gefunden, wie
muss ich jetzt weiter fortfahren?.................................................................................................. 6
18.
Wann muss der Praktikumsvertrag beim Praxisbüro abgegeben werden? ...................................... 6
19.
Welche Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um zum Praxissemester zugelassen zu
werden? ..................................................................................................................................... 6
20.
Welche Punkte muss der Praktikumsvertrag für die Genehmigung zwingend abdecken? ................ 6
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Durchführung des Praxissemesters“ ............................... 7
Dauer und Beendigung des Praktikums ................................................................................................ 7
21.
Umfasst der Praktikumszeitraum 20 Wochen oder 750 Stunden? .................................................. 7
22.
Kann ich das Pflichtpraktikum auch länger als 20 Wochen absolvieren?........................................ 7
23.
Kann ich das Praxissemester abbrechen, wenn ich mit meinen Aufgaben oder dem
Unternehmen unzufrieden bin? ................................................................................................... 7
Aufteilung des Praktikums................................................................................................................... 7
24.
Kann das Praktikum in mehreren Unternehmensabteilungen absolviert werden? ........................... 7
25.
Kann das Praktikum aufgeteilt, sprich gesplittet durchgeführt werden? ......................................... 7
26.
Kann das Praktikum bei 2 verschiedenen Unternehmen absolviert werden? .................................. 7
27.
Ist es möglich das Praktikum in Teilzeit zu absolvieren? ............................................................... 7
Anspruch auf Urlaub ............................................................................................................................ 7
28.
Habe ich während des Praxissemesters Anspruch auf Urlaub? ...................................................... 7
29.
Falls ich Urlaub gewährt bekomme, verlängert sich das Praktikum entsprechend um den
Urlaubszeitraum?........................................................................................................................ 8
Beurlaubung ....................................................................................................................................... 8
30.
Ist es möglich sich während des Praxissemesters beurlauben zu lassen? ...................................... 8
31.
Wenn ich mich beurlauben lasse, zählt das Praxissemester zu der Anzahl meiner
Fachsemester?............................................................................................................................ 8
Mindestlohn, Sozialabgaben, Versicherung, BAföG .............................................................................. 8
32.
Greift beim Pflichtpraktikum der Mindestlohn? ............................................................................ 8
33.
Bin ich während des Praktikums durch die FH Dortmund oder den Betrieb versichert? ................... 8
34.
Wird mein Praktikumsgehalt auf das BAföG angerechnet? ............................................................ 8
35.
Ich benötige für das BAföG-Amt die Bescheinigung der Prüfungsstelle zum Auslandspraktikum
(Formblatt 6), an wen muss ich mich wenden? ............................................................................. 8
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Teilnahme an Prüfungen und Anmeldung zur Thesis
während des Praxissemesters“ ............................................................................................. 9
36.
Besteht die Möglichkeit während des Praxissemesters an Prüfungen teilzunehmen? ..................... 9
37.
Kann ich meine Bachelorthesis bereits während des Praxissemesters anmelden und parallel
zum Praxissemester verfassen? ................................................................................................... 9
2
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Praxisbericht und Praktikumszeugnis“ ........................... 9
38.
Wann ist der Praktikumsbericht einzureichen? ............................................................................. 9
39.
Kann das Praktikumszeugnis nachgereicht werden? ..................................................................... 9
40.
Was muss das Praktikumszeugnis beinhalten? ............................................................................ 9
41.
Welchen Umfang muss der Praxisbericht aufweisen? .................................................................... 9
42.
Worauf ist im Rahmen des Praxisberichtes zu achten? .................................................................. 9
43.
Wer ist mein Mentor an der FH Dortmund? ................................................................................. 10
44.
Wo erhalte ich Hilfe, wenn ich Fragen zum wissenschaftlichen Arbeiten habe? ............................ 10
45.
Was passiert, wenn ich den Praktikumsbericht im Erstversuch nicht bestehe?............................. 10
46.
Ich habe mein Praktikum im Ausland durchgeführt, kann ich den Bericht in der jeweiligen
Landessprache verfassen? ........................................................................................................ 10
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Auslandspraktikum“ .................................................... 10
47.
Wo erhalte ich Informationen zum Auslandspraktikum?.............................................................. 10
48.
Was muss ich bei einem Auslandspraktikum beachten? ............................................................. 10
49.
Welche Fördermöglichkeiten habe ich im Rahmen eines Auslandspraktikums?............................ 11
Zusätzlich häufig gestellte Fragen zum Praxissemester von IB-Studierenden......................... 11
50.
In welcher Sprache muss der Praktikumsbericht verfasst werden? .............................................. 11
51.
Wo finde ich die Vorgaben für den Praxisbericht in den IB-Studiengängen? ................................. 11
52.
Ich habe meinen Praxisbericht an einer Partnerhochschule verfasst, muss ich einen
zusätzlichen Praxisbericht für die FH Dortmund verfassen?......................................................... 11
53.
Darf ich das Praxissemester im deutschsprachigen Raum durchführen? ...................................... 11
3
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Formulare“
1.
Wo finde ich wichtige Unterlagen zum Praxissemester, wie beispielsweise die Praxisvereinbarung?
Die Unterlagen zum Praxissemester finden Sie auf der Internetseite zum Praxissemester.
2.
An welcher Stelle ist die Praxisordnung hinterlegt?
Die Ordnung über das Praxissemester ist im Internet auf der Seite Ihres Studiengangs bei
Ordnungen, Formulare und weitere Dokumente im Bereich der Prüfungsordnung hinterlegt.
3.
Wo kann ich eine Bescheinigung über die Dauer des Pflichtpraktikums anfordern, um diese beim Unternehmen vorzulegen?
Eine entsprechende Bescheinigung können Sie beim Praxisbüro anfordern. Dafür müssen
Sie dem Praxisbüro Ihren Namen und Studiengang, Ihre Matrikelnummer sowie Ihr Geburtsdatum mitteilen.
4.
Ich möchte mich während des Praxissemesters beurlauben, wo finde ich das entsprechende Formular?
Auf der Internetseite des Studienbüros finden Sie im Bereich Formulare das Beurlaubungsformular.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Anrechnung von Berufs- oder Praxiserfahrung“
5.
Kann eine Berufsausbildung angerechnet werden, sodass die Durchführung des Pflichtpraktikums entfällt?
Eine dem Studium vorangegangene Berufsausbildung kann nicht als Praxissemester angerechnet werden.
6.
Kann meine Werkstudententätigkeit mit dem Pflichtpraktikum verrechnet werden?
Nein, aber ggf. kann im selben Unternehmen das Pflichtpraktikum absolviert werden.
7.
Ich habe bereits ein Pflichtpraktikum an einer anderen Hochschule durchgeführt, wird
dieses Pflichtpraktikum angerechnet?
Wenn es unter den gleichen Voraussetzungen sowie im gleichen Umfang erfolgte, ist dies
auf Antrag, inklusive der notwendigen Nachweise, möglich.
4
8.
Kann ich das Praktikum im Rahmen meiner Selbständigkeit durchführen?
Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. Die genauen Voraussetzungen und Auflagen
können der Internetseite des Praxissemesters entnommen werden.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Suche von Stellenangeboten und Bewerbungsprozess“
9.
Wo kann ich nach passenden Stellenangeboten suchen?
Wir haben in den Newslettern des Praxisbüros entsprechende Informationen für Sie zusammengefasst. Darüber hinaus beinhaltet die Stellenbörse des Career Services zahlreiche Stellenangebote.
10. Wo bekomme ich Unterstützung, wenn ich Fragen oder Probleme beim Bewerbungsprozess habe?
Der Career Service bietet zahlreiche Veranstaltungen und Beratungsangebote rund um
das Thema „Bewerbung und Vorstellungsgespräch“ an.
11. Gibt es die Möglichkeit meine Bewerbungsunterlagen professionell prüfen zu lassen?
Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen im Rahmen des Bewerbungsmappenchecks im
Career Service prüfen lassen.
12. Wo erhalte ich Unterstützung beim Verfassen einer Auslandsbewerbung?
Auf der Seite vom International Office finden Sie zahlreiche Bewerbungsvorlagen in verschiedenen Sprachen.
Häufig gestellte Fragen zu den Themen „Planung, Fristen, Anmeldung und Zulassung“
13. Wie viel Zeit sollte ich für die Vorbereitung des Praxissemesters einplanen?
Der Bewerbungsprozess und die Stellensuche sowie die Klausurphase nehmen viel Zeit
in Anspruch. Daher sollten Sie sich spätestens ein Semester vor Beginn des Praktikums
mit der Planung des Praxissemesters auseinandersetzen.
14. Ist es möglich das Praxissemester im Studiengang Betriebswirtschaft (B.A.) zu einem anderen Zeitpunkt, als im Studienverlauf vorgesehen, zu absolvieren?
Es ist zwar möglich aber nicht zu empfehlen, da der Zeitpunkt im Hinblick auf ein spezifisches damit verfolgtes Ziel, nämlich die Vertiefungsfächer im fünften Semester professioneller planen zu können, abgestimmt ist. Außerdem ist mit dem Schieben des Praxissemesters eine Schlechterstellung im Priorisierungsverfahren verbunden.
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15. Wo und wann muss ich mich für das Praxissemester anmelden?
Anmeldezeitraum ist vom 01.04. bis 01.06. für das kommende Wintersemester und vom
01.10. bis 01.12. für das kommende Sommersemester. Bis zu diesem Zeitpunkt muss
noch kein Praktikumsplatz vorhanden sein! Sie müssen sich über ODS für das Inlandsoder Auslandspraxissemester anmelden.
16. Ich habe vergessen mich zum Praxissemester anzumelden, ist eine nachträgliche Anmeldung noch möglich?
Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht mehr möglich.
17. Ich habe mich für das Praxissemester angemeldet aber keinen Praktikumsplatz gefunden,
wie muss ich jetzt weiter fortfahren?
Melden Sie sich spätestens zu Beginn des neuen Semesters beim Praxisbüro. Sie werden
dann von uns wieder abgemeldet und können dann regulär an Vorlesungen teilnehmen.
18. Wann muss der Praktikumsvertrag beim Praxisbüro abgegeben werden?
Der Praktikumsvertrag sollte mindestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn beim Praxisbüro eingereicht werden. Der Vertrag muss in jedem Fall vor Beginn des Praktikums vorliegen, da der Vertrag auf Vollständigkeit und Inhalt durch das Praxisbüro begutachtet
wird.
19. Welche Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um zum Praxissemester zugelassen
zu werden?
Im Studiengang Betriebswirtschaft (B.A.) müssen Sie bis zur Anmeldefrist mindestens 40
ECTS erreicht sowie das Mentoring und Studienstandsgespräch bestanden haben.
Im Studiengang Betriebswirtschaftliche Logistik (B.Sc.) und Finance, Accounting, Controlling and Taxes (B.Sc.) müssen Sie jeweils 105 ECTS erreicht sowie das Mentoring 1 und 2
sowie das Studienstandsgespräch bestanden haben.
In den Studiengängen International Business (B.A., Double Degree) und International Business Management (B.A.) müssen alle Modulprüfungen der ersten drei Semester und
mindestens 13,5 ECTS des vierten Semesters sowie das erste Mentoring und das Studienstandsgespräch bestanden sein.
20. Welche Punkte muss der Praktikumsvertrag für die Genehmigung zwingend abdecken?
Der Vertrag muss mindestens folgende Inhalte haben: Bezeichnung und Anschrift der
Praxisstelle, Ansprechpartner/in des/ der Studierenden mit Kontaktdaten, Art und Aufgaben sowie Dauer der Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit, Pflichten der Praxisstelle gegenüber dem/ der Studierenden, die Pflichten des/ der Studierenden gegenüber der Praxisstelle, eine eventuelle Vergütung, eine Regelung über den Versicherungsschutz des/ der
Studierenden und die Voraussetzungen einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema „Durchführung des Praxissemesters“
Dauer und Beendigung des Praktikums
21. Umfasst der Praktikumszeitraum 20 Wochen oder 750 Stunden?
Das Praktikum muss mindestens 20 zusammenhängende Wochen umfassen, die mindestens 750 Stunden entsprechen.
22. Kann ich das Pflichtpraktikum auch länger als 20 Wochen absolvieren?
Ja, das Pflichtpraktikum kann auch über die 20 Wochen hinausgehen.
23. Kann ich das Praxissemester abbrechen, wenn ich mit meinen Aufgaben oder dem Unternehmen unzufrieden bin?
Wenn es zu dieser Situation kommen sollte, halten Sie mit dem Praxisbüro Rücksprache.
Wir suchen mit Ihnen nach einer gemeinsamen Lösung.
Aufteilung des Praktikums
24. Kann das Praktikum in mehreren Unternehmensabteilungen absolviert werden?
Sie können sich zwar mehrere Abteilungen anschauen, jedoch sollten Sie beachten, dass
die Einarbeitung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und die Mitarbeit an komplexen
Aufgaben sich dann als schwierig erweist. Wir empfehlen Ihnen daher maximal zwei Abteilungen während Ihres Praktikums zu durchlaufen.
25. Kann das Praktikum aufgeteilt, sprich gesplittet durchgeführt werden?
Nein, das Praktikum muss zusammenhängend absolviert werden.
26. Kann das Praktikum bei 2 verschiedenen Unternehmen absolviert werden?
Nein, das Praktikum muss innerhalb eines Unternehmens absolviert werden.
27. Ist es möglich das Praktikum in Teilzeit zu absolvieren?
Ja, in Härtefällen kann das Praktikum in Teilzeit absolviert werden. Sie müssen dann aber
die Anzahl der Wochen entsprechend anpassen, da Sie trotzdem die 750 Stunden absolvieren müssen.
Anspruch auf Urlaub
28. Habe ich während des Praxissemesters Anspruch auf Urlaub?
Im Rahmen eines Pflichtpraktikums haben Sie keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Anderweitige Regelungen mit dem Unternehmen sind jedoch möglich.
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29. Falls ich Urlaub gewährt bekomme, verlängert sich das Praktikum entsprechend um den
Urlaubszeitraum?
Sollten Sie mehr als eine Woche Urlaub für die 20 Wochen und 750 Stunden gewährt bekommen, müssen Sie das Praktikum um die weiteren Tage verlängern.
Beurlaubung
30. Ist es möglich sich während des Praxissemesters beurlauben zu lassen?
Ja, sie können sich über das Studienbüro beurlauben lassen. Bitte beachten Sie, dass im
Falle einer Beurlaubung das Semesterticket nicht in Anspruch genommen werden kann.
Der Beitrag für das Studentenwerk muss jedoch entrichtet werden (Höhe des Beitrags
siehe Antrag auf Beurlaubung).
31. Wenn ich mich beurlauben lasse, zählt das Praxissemester zu der Anzahl meiner Fachsemester?
Ja, da Ihnen für das Bestehen des Praxissemesters ECTS vergeben werden und das Praxissemester ein integrativer Bestandteil des Studiengangs ist.
Mindestlohn, Sozialabgaben, Versicherung, BAföG
32. Greift beim Pflichtpraktikum der Mindestlohn?
Nein, Studierende, die im Rahmen des Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren, haben
keinen Anspruch auf den Mindestlohn.
33. Bin ich während des Praktikums durch die FH Dortmund oder den Betrieb versichert?
Die Beiträge zur Unfallversicherung trägt in jedem Falle das Unternehmen/der Praktikumsbetrieb.
34. Wird mein Praktikumsgehalt auf das BAföG angerechnet?
Bitte beachten Sie, dass die Praktikumsvergütung im Rahmen eines Pflichtpraktikums auf
Ihre BAföG-Zahlung angerechnet wird. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das BAföG-Amt.
35. Ich benötige für das BAföG-Amt die Bescheinigung der Prüfungsstelle zum Auslandspraktikum (Formblatt 6), an wen muss ich mich wenden?
Bitte kommen Sie mit dem Formblatt 6 in die Sprechstunde des Praxisbüros. Bitte beachten Sie, dass Ihnen das Auslandspraktikum seitens des Praxisbüros erst dann bestätigt
werden kann, wenn dem Praxisbüro ein Praktikumsvertrag vorliegt.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema „Teilnahme an Prüfungen und Anmeldung zur
Thesis während des Praxissemesters“
36. Besteht die Möglichkeit während des Praxissemesters an Prüfungen teilzunehmen?
Sie können im Praxissemester nur an Prüfungen im Zweitversuch teilnehmen. Die Zulassung zu Prüfungen im Erstversuch ist gesperrt, daher sind Sie während der Ableistung
des Auslandsstudien- bzw. Praxissemesters nicht berechtigt, an Prüfungen im Erstversuch teilzunehmen.
37. Kann ich meine Bachelorthesis bereits während des Praxissemesters anmelden und parallel zum Praxissemester verfassen?
Nein, die Zulassung zur Bachelorthesis ist erst möglich, wenn u. a. das Praxissemester
erfolgreich abgeschlossen wurde (weitere Zulassungsvoraussetzungen siehe Prüfungsordnung!).
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Praxisbericht und Praktikumszeugnis“
38. Wann ist der Praktikumsbericht einzureichen?
Der Praxisbericht ist spätestens 4 Wochen nach Praktikumsende (laut Vertrag) per E-Mail
an das Praxisbüro zu senden.
39. Kann das Praktikumszeugnis nachgereicht werden?
Ja, das Praktikumszeugnis kann nachgereicht werden. Das Praxissemester wird jedoch
erst mit „bestanden“ bewertet, wenn sämtliche notwendigen Unterlagen vorliegen und
positiv bewertet wurden.
40. Was muss das Praktikumszeugnis beinhalten?
Das Praktikumszeugnis muss Inhalt, Dauer und Erfolg der praktischen Tätigkeit bescheinigen.
41. Welchen Umfang muss der Praxisbericht aufweisen?
Der Schriftteil des Berichts muss ca. 20.000 bis 25.000 mit Leerzeichen umfassen. Das
entspricht ca. 8-10 Seiten. Deckblatt, die Inhalts- Abbildungs- und Quellenverzeichnisse
sowie Anhänge und Schaubilder gehören nicht zum Schriftteil.
42. Worauf ist im Rahmen des Praxisberichtes zu achten?
Es müssen die formalen Anforderungen eingehalten werden (Layout) sowie die Inhalte,
die in den Vorgaben für den Praxisbericht aufgeführt werden, thematisiert werden. Darüber hinaus müssen die Aussagen mit Quellenverweisen hinterlegt werden.
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43. Wer ist mein Mentor an der FH Dortmund?
Ihr Mentor bzw. Ihre Mentorin wurde Ihnen nach dem ersten Semester zugewiesen und
Sie führten mit Ihm oder Ihr das Studienstandsgespräch beziehungsweise in den Studiengängen Finance, Accounting, Controlling, Taxes (B.Sc.) und Betriebswirtschaftliche Logistik (B.Sc.) das 2. Mentoringgespräch.
44. Wo erhalte ich Hilfe, wenn ich Fragen zum wissenschaftlichen Arbeiten habe?
Die Schreibwerktstatt bietet zahlreiche Veranstaltungen zum wissenschaftlichen Schreiben an. Bitte nehmen Sie diese in Anspruch, wenn Unsicherheiten beim wissenschaftlichen Arbeiten bestehen oder Sie den Praxisbericht im Erstversuch nicht bestanden haben.
45. Was passiert, wenn ich den Praktikumsbericht im Erstversuch nicht bestehe?
Bestehen Sie den Praxisbericht im Erstversuch nicht, dann haben Sie 4 Wochen Zeit, um
den Bericht zu überarbeiten. Dafür sollten Sie mit dem Mentor einen Termin zur Besprechung des Praktikumsberichts vereinbaren.
46. Ich habe mein Praktikum im Ausland durchgeführt, kann ich den Bericht in der jeweiligen
Landessprache verfassen?
Studierende der Studiengänge Betriebswirtschaft, Betriebswirtschaftliche Logistik und
Finance, Accounting, Controlling, Taxes können den Bericht auf Deutsch oder Englisch
formulieren.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Auslandspraktikum“
47. Wo erhalte ich Informationen zum Auslandspraktikum?
Informationen zum Auslandspraktikum erhalten Sie auf der Seite des International
Offices. Studierende des Studiengangs International Business Double Degree und International Business Management finden zudem Informationen auf der Seite zum AuslandsPraktikum des jeweiligen Studiengangs.
48. Was muss ich bei einem Auslandspraktikum beachten?
Sie müssen unter anderem rechtzeitig ein ggf. notwendiges Visum beantragen, sich frühzeitig um eine Wohnung kümmern, Versicherungsfragen klären, Impfempfehlungen beachten sowie ggf. die Beurlaubung vom Studium abklären. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden zum Auslandspraktikum.
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49. Welche Fördermöglichkeiten habe ich im Rahmen eines Auslandspraktikums?
Hinsichtlich der verschiedenen Fördermöglichkeiten können Sie sich auf der Seite zum
Auslands-Praktikum des International Offices sowie bei Frau Hösch vom International
Office erkundigen.
Zusätzlich häufig gestellte Fragen zum Praxissemester von IB-Studierenden
50. In welcher Sprache muss der Praktikumsbericht verfasst werden?
Studierende, die Ihr Studium an der Fachhochschule Dortmund begannen (Heimathochschule), müssen den Praxisbericht in Englisch verfassen.
51. Wo finde ich die Vorgaben für den Praxisbericht in den IB-Studiengängen?
Die Vorgaben für den Praxisbericht finden Sie auf der Seite zum Auslands-Praxissemester
der Studiengänge International Business Management und International Business (Double Degree).
52. Ich habe meinen Praxisbericht an einer Partnerhochschule verfasst, muss ich einen zusätzlichen Praxisbericht für die FH Dortmund verfassen?
Nein, Sie müssen nur einen Praxisbericht verfassen. Zur Anerkennung des Praxissemesters benötigen wir Ihrerseits einen Nachweis der Partnerhochschule über das Bestehen
des Praxissemesters sowie ein Praktikumszeugnis.
53. Darf ich das Praxissemester im deutschsprachigen Raum durchführen?
Studierende, die ihr Studium in Deutschland begonnen haben, müssen ihr Praktikum in
einem nicht deutschsprachigen Raum durchführen.
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