Regionalkonferenz 2016 Lourdes, 23.-26. Mai Geschwisterlich vereint für mehr Solidarität in Europa Die diesjährige Regionalkonferenz ist eine ganz besondere Auflage: Pro Mitgliedsorganisation (MO) der Caritas Europa sind jeweils 8 Teilnehmer(innen) eingeladen: die zwei statutarischen Teilnehmer wie üblich (Präsident, Generalsekretär, Geschäftsführer oder ihre Vertreter) plus sechs (6) Personen von der Caritas-Basis. Dies wirft natürlich die Kostenfrage auf, die dieses Dokument klären soll. Informationen über die Kosten Teilnahmegebühren für die 2 statutarischen Teilnehmer ............................................................................................... 150 € für die 6 Teilnehmer von der Basis ..................................................................................................... 0 € Unterbringungskosten pro Teilnehmer ................................................................................ 150 € Inbegriffen: 3 Übernachtungen vom 23. bis 25. Mai; Mittag- und Abendessen am 23., alle Mahlzeiten am 24. und 25.; Frühstück und Mittagessen am 26.; Kaffeepausen am Vormittag und Nachmittag. Falls eine finanzielle Unterstützung für die Unterbringungskosten der Teilnehmer von der Basis erforderlich ist: siehe unten „Regionalkonferenz-Solidaritätsfond‟. Kost und Logis an weiteren Tagen: Diese Kosten trägt die betreffende Mitgliedsorganisation (MO) der Caritas Europa oder der Teilnehmer selbst. Fahrtkosten pro Teilnehmer ........................................................ trägt die MO/der Teilnehmer Wenn die Mitgliedsorganisation der Caritas Europa die Fahrtkosten aufbringen kann, trägt sie diese selbst. Falls eine finanzielle Unterstützung für die Fahrtkosten der Teilnehmer von der Basis erforderlich ist: siehe unten „Regionalkonferenz-Solidaritätsfond‟. Abholservice (hin und zurück) Vom Bahnhof Lourdes, dem Pau Flughafen oder dem Tarbes-Lourdes Flughafen ............................... 0 € (organisiert wird dieser Service über das Sekretariat der Caritas Europa) Abholkosten von anderen Stellen aus ......................................................... trägt die MO/der Teilnehmer REGIONALKONFERENZ-SOLIDARITÄTSFOND Wenn eine Mitgliedsorganisation die Fahrt- oder Unterbringungskosten für die Teilnehmer von der Basis nicht oder nur teilweise aufbringen kann, kann sie die Erstattung des verbleibenden Fehlbetrags (d. h. je nach Fall der Gesamt- oder Teilbetrag der Fahrt- und/oder Unterbringungskosten vom 23. bis 25. Mai) bei der Caritas Europa beantragen. Die Mitgliedsorganisationen sind gebeten, gemeinsam mit ihren Organisationen an der Basis (z. B. Diözeseverband der Caritas, angegliederte Vereinigungen) auszuloten, ob sie die Kosten (mit-)tragen können. Die Mitgliedsorganisationen die einen Beitrag leisten können, sind zudem gebeten, Mittel für den Regionalkonferenz-Solidaritätsfond zuzusagen! Original in Englisch; 10. Februar 2016 Caritas Europa aisbl Rue de la Charité, 43 - 1210 Brussels - Belgium • T: +32 (0)2 280 02 80• F: +32 (0)2 230 16 58 • E-mail: [email protected] • www.caritas.eu
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