Richtlinien und Anforderungen Regionales

Richtlinien und Anforderungen Regionales Leistungszentrum
Die zurzeit pauschalisierten Nachwuchsfördergelder vom BASPO werden für die Saison 15/16 neu
berechnet und jährlich angepasst. Dies gilt voraussichtlich bis maximal 2019 wenn das neue System
vom BASPO und/oder Swiss Olmypic steht. Konkret werden rund 70% dieser Pauschale an die
Regionalkader und die restlichen maximal 30% der Pauschale an die Regionalen Leistungszentren
verteilt.
Leistungen Swiss Badminton
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Zugang zu Finanzierung Nachwuchsförderung
Ansprechperson auf der Geschäftsstelle(Enger Kontakt zu der Steuergruppe, politische
Unterstützung bezüglich Finanzierung in der Region)
Fachliche Unterstützung (Zusammenarbeit mit Jugendnationaltrainerteam, Ausbildung der
Trainer)
Zusammenarbeit/ Hilfestellung bezüglich Traineranstellung
Trainerkurse vom Elite Nationaltrainer
Anforderungen Regionales Leistungszentrum
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Mitfinanzierung (Budget)
Steuerungsgruppe (politische und sportliche Leitung des Regionalen Leistungszentrums,
verantwortlich für den Kontakt zu den Clubs)
Zusammenarbeit mit Ansprechperson auf der Geschäftsstelle
Sportliches Konzept incl. Anforderung an Athleten – Sicherstellung der nötigen Trainingsqualität
(Trainingspartner, Intensität,…) und Trainingsquantität (Anzahl Trainingsstunden nach
Rahmentrainingsplan)
Hauptkompetenz U23 – U17 (Wichtig ist, dass die jungen Athleten über das Juniorenalter
hinaus im Leistungszentrum trainieren können.)
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Infrastrukturen für Badminton- und Krafttraining
Professioneller Trainer (Anstellung inkl. Arbeitsvertrag)
Zusammenarbeit mit Physio/Arzt-Team
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Tägliche Badmintoneinheiten
Begleitetes Krafttraining
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Ausbildung der Trainer in dem Einzugsgebiet
Trainer sind verpflichtet die Trainerkurse vom Elite Nationaltrainer zu besuchen
Erst möglicher Eingabetermin des Konzeptes ist der 30.04.2016. In diesem Konzept müssen die oben
erwähnten Anforderungen nachvollziehbar enthalten sein. Der Entscheid über die Anerkennung als
Regionales Leistungszentrum, sowie die Höhe des Betrages wird Ende August 2016 gefällt. Die
Erfüllung der Anforderungen wird stetig überprüft, so dass die Zusicherung der Gelder über 3 Jahre
gerechtfertigt ist.
Ob nachträgliche oder zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Unterlagen eines Regionalen
Leistungszentrums, bereits früher als nach diesen 3 Jahren anerkannt werden, liegt im Ermessen des
Verbandes.
01.02.2016
01.02.2016