Richtlinien und Anforderungen Regionales Leistungszentrum Die zurzeit pauschalisierten Nachwuchsfördergelder vom BASPO werden für die Saison 15/16 neu berechnet und jährlich angepasst. Dies gilt voraussichtlich bis maximal 2019 wenn das neue System vom BASPO und/oder Swiss Olmypic steht. Konkret werden rund 70% dieser Pauschale an die Regionalkader und die restlichen maximal 30% der Pauschale an die Regionalen Leistungszentren verteilt. Leistungen Swiss Badminton • • • • • Zugang zu Finanzierung Nachwuchsförderung Ansprechperson auf der Geschäftsstelle(Enger Kontakt zu der Steuergruppe, politische Unterstützung bezüglich Finanzierung in der Region) Fachliche Unterstützung (Zusammenarbeit mit Jugendnationaltrainerteam, Ausbildung der Trainer) Zusammenarbeit/ Hilfestellung bezüglich Traineranstellung Trainerkurse vom Elite Nationaltrainer Anforderungen Regionales Leistungszentrum • • • • • Mitfinanzierung (Budget) Steuerungsgruppe (politische und sportliche Leitung des Regionalen Leistungszentrums, verantwortlich für den Kontakt zu den Clubs) Zusammenarbeit mit Ansprechperson auf der Geschäftsstelle Sportliches Konzept incl. Anforderung an Athleten – Sicherstellung der nötigen Trainingsqualität (Trainingspartner, Intensität,…) und Trainingsquantität (Anzahl Trainingsstunden nach Rahmentrainingsplan) Hauptkompetenz U23 – U17 (Wichtig ist, dass die jungen Athleten über das Juniorenalter hinaus im Leistungszentrum trainieren können.) • • • Infrastrukturen für Badminton- und Krafttraining Professioneller Trainer (Anstellung inkl. Arbeitsvertrag) Zusammenarbeit mit Physio/Arzt-Team • • Tägliche Badmintoneinheiten Begleitetes Krafttraining • • Ausbildung der Trainer in dem Einzugsgebiet Trainer sind verpflichtet die Trainerkurse vom Elite Nationaltrainer zu besuchen Erst möglicher Eingabetermin des Konzeptes ist der 30.04.2016. In diesem Konzept müssen die oben erwähnten Anforderungen nachvollziehbar enthalten sein. Der Entscheid über die Anerkennung als Regionales Leistungszentrum, sowie die Höhe des Betrages wird Ende August 2016 gefällt. Die Erfüllung der Anforderungen wird stetig überprüft, so dass die Zusicherung der Gelder über 3 Jahre gerechtfertigt ist. Ob nachträgliche oder zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Unterlagen eines Regionalen Leistungszentrums, bereits früher als nach diesen 3 Jahren anerkannt werden, liegt im Ermessen des Verbandes. 01.02.2016 01.02.2016
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