Sicherheitsdatenblatt Lithium-Ionen-Batterien LiFePO4 1. Stoff- und Firmenbezeichnung Produktname: Lithium-Ionen-Batterie LiFePO4 Firmenbezeichnung: Adresse: Tel.: Fax: E-Mail: sonnen GmbH Am Riedbach 1 87499 Wildpoldsried 08304/92933-400 08304/92933-401 [email protected] Hotline: 08304/92933-444 2. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Stoffbezeichnung Graphit Kupfer Aluminium Lithiumhexafluorphosphat Symbol/chemische Formel LiFePO4 C Cu Al LiPF6 Diethylcarbonat/Ethylencarbonat ------ Polypropylen (C3H6)n Lithium-Eisenphosphat CAS-Nr. 15365-14-7 7782-42-5 7440-50-8 7429-90-5 21324-40-3 105-58-8 / 96-49-1 9003-07-0 Konzentration in Gewichtsprozent 31 18 12 8 4 8 19 Hinweis: Lithium-Ionen-Batterien sind Erzeugnisse, aus denen bei sachgemäßer Verwendung kein Stoff freigesetzt wird. Die eingesetzten Lithium-Ionen-Batterien enthalten kein metallisches Lithium!! 3. Mögliche Gefahren Alle Batteriezellen sind gasdicht verschlossen und unschädlich sofern bei Gebrauch und Handhabung die folgenden Vorschriften eingehalten werden. Warnung! Die Batteriezellen sind nur für den Einbau in die Sonnenbatterie geeignet. Nicht kurzschließen. Nicht mechanisch beschädigen (anstechen, deformieren, zerlegen, etc.) Nicht erhitzen oder verbrennen. Batteriezellen von kleinen Kindern fernhalten. Batteriezellen stets trocken und kühl lagern. Bei sachgemäßer Handhabung sind die Batteriezellen bei der Verwendung sicher. Durch Fehlbehandlungen oder Umstände, die zu einem nicht ordnungsgemäßen Betrieb führen, kann es zu Undichtigkeiten von Batterieinhaltsstoffen und Zersetzungsprodukten und damit verbunden die Gesundheit und die Umwelt gefährdenden heftigen Reaktionen kommen. Grundsätzlich kann durch den Kontakt mit ausgetretenen Batteriekomponenten eine Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt ausgehen. Es ist daher im Kontakt mit auffälligen Batteriezellen (Austritt von Inhaltsstoffen, Verformungen, Verfärbungen, Einbeulungen o.ä.) ein hinreichender Körper und Atemschutz erforderlich. Austretende Stoffe (gasförmig oder flüssig) können z .B. in Kombination mit Feuer heftig reagieren. Handhabung und Betriebssicherheit: Für die Batteriezellen gilt die Einhaltung der Grenzen für maximale Strombelastung, Lade- und Endladeschlussspannungen sowie mechanische und thermische Belastungen. Die Batteriezellen dürfen ausschließlich durch uns geladen und entladen werden. Unsere Produktpakete sind immer aufeinander abgestimmt. Diese Produkte dürfen in keinem Fall modifiziert oder manipuliert werden, da es dadurch zu erheblichen Sicherheitsrisiken kommen kann. Gefahr! Wie bei anderen Batterien auch gilt für diese Batteriezellen, dass sie auch im vermeintlich entladenen Zustand weiter eine Gefahrenquelle darstellen können. Sie können einen sehr hohen Kurzschlussstrom liefern. Zu tiefe Entladung führt meist zu einer nachhaltigen Schädigung. Tiefentladene Lithium-IonenBatterien dürfen nicht mehr geladen bzw. betrieben werden. Tiefentladene Batteriezellen müssen von uns untersucht werden! Zu hohe Ladespannungen und Überladung sind unter allen Umständen zu vermeiden. Sie können die Batterien schädigen und wirken sich negativ auf die Batterielebensdauer aus. 4. Erste Hilfe Maßnahmen Lithium-Ionen-Batterien stellen bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung keine Gefahrenquelle dar. Haut- oder Augenkontakt: Sollte es zu entsprechenden Kontakten mit Inhaltsstoffen kommen, so ist kontaminierte Kleidung auszuziehen und die betroffenen Bereiche gründlich, für mindestens 15 Minuten, mit Wasser zu spülen. Im Falle eines Augenkontaktes ist neben dem gründlichen Spülen mit Wasser in jedem Fall ein Arzt zu kontaktieren. Verbrennungen: Sollten Verbrennungen verursacht werden, sind diese entsprechend zu behandeln. Es wird ebenfalls dringend dazu geraten, einen Arzt zu kontaktieren. Atemwege: Bei intensiver Rauchentwicklung oder Gasfreisetzung sofort den Raum verlassen. Bei größeren Mengen und Reizung der Atemwege einen Arzt hinzuziehen. Nach Möglichkeit für ausreichende Belüftung sorgen. Verschlucken: Mund und Umgebung mit Wasser ausspülen. Sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Eine brennende „Sonnenbatterie“ und Batteriezellen können grundsätzlich mit Wasser gelöscht werden. Eine Differenzierung zwischen verschiedenen Systemen der Lithium-Batterie ist zum Zeitpunkt des Brandes i. d. R. nicht nötig. Aufgrund der Bauweise und der Batterieeigenschaften sind keine besonderen Löschmittel vorzuhalten. Umgebungsbrände der Batterien sind mit herkömmlichen Löschmitteln zu bekämpfen. Der Brand einer Batterie kann nicht vom Umgebungsbrand getrennt betrachtet werden. Durch die kühlende Wirkung von Wasser wird das Übergreifen eines Brandes auf Batteriezellen, die noch nicht die für eine Entzündung kritische Temperatur erreicht haben, wirkungsvoll gehemmt. Ungewöhnliche Brand-und Explosionsgefahren: Bei übermäßiger Hitze kann das Entlüftungsventil (zwischen den Batteriepolen) der Batteriezelle ausgelöst und Inhaltsstoffe werden freigesetzt. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Bei Beschädigung des Zellengehäuses kann Elektrolyt austreten. Der Gefahrenbereich ist sofort zu verlassen, bis die Dämpfe verflogen sind. Sorgen Sie für eine maximale Belüftung der Räume. Vermeiden Sie Haut-und Augenkontakt sowie das Einatmen von Dämpfen. Undichte Batterien sind zusammen mit Universal-Bindemittel luftdicht in einen Plastikbeutel einzuschließen. Elektrolytspuren können mit Universal-Bindemittel gebunden und trockenem Haushaltspapier aufgesaugt werden und sind anschließend luftdicht zu verpacken. Dabei ist ein direkter Hautkontakt durch Tragen von Schutzhandschuhen zu vermeiden. Es sollte mit reichlich Wasser nachgespült werden. Es ist der Situation angepasste persönliche Schutzausrüstung zu verwenden (Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Gesichtsschutz, Atemschutz). Defekte Zelle, Elektrolyt und Bindemittel werden durch uns der fachgerechten Entsorgung zugeführt. 7. Handhabung und Lagerung Ein Kurzschluss der Batteriepole ist durch eine geeignete Isolation wirksam zu verhindern. Batteriezellen sind vorzugsweise bei Raumtemperatur und trocken zu lagern, große Temperaturschwankungen sollten vermieden werden. (z.B. nicht in der Nähe von Heizungen lagern, nicht dauerhaft der Sonnenstrahlung aussetzen). Die Batterien sollten nicht geöffnet, zerstört oder verbrannt werden, dadurch können die Inhaltsstoffe aus dem hermetisch verschlossenen Behälter in die Umwelt freigesetzt werden. Batterien nicht kurzschließen, sowie Tiefenend- und Überladung. Ebenso nicht quetschen, punktieren und in Flüssigkeit tauchen. 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition und persönliche Schutzausrüstung Lithium-Ionen-Batterien sind Produkte (Erzeugnisse), aus denen unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Stoffe freigesetzt werden. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Nennspannung: Nennleistung: elektrische Energie: 3.2 V 180Ah/400Ah 576Wh/1280Wh Aussehen Zeichen: blau/grau, rechteckig im stabilen Gehäuse Die „Sonnenbatterie“ ist ein Niederspannungssystem mit 230/400 Volt Ausgangsspannung. Der Batteriepack arbeitet mit max. 60 Volt Schutzkleinspannung. Jede einzelne Batteriezelle hat eine Spannung von 3,2 Volt und kann bei Bedarf unter Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung von Kurzschlüssen gefahrlos getrennt werden. 10. Stabilität und Reaktivität Beim Überschreiten von 100o C besteht die Gefahr des öffnen des Sicherheitsventiles (zwischen den Batteriepolen) in der Batteriezelle und Freisetzung von Inhaltsstoffen. Beim Überschreiten von 3,7 Volt bei der Ladung der Batteriezelle kann es zu einem öffnen des Sicherheitsventiles führen und Inhaltsstoffe freigesetzt werden. Gleichfalls darf die Endladeschlussspannung der Batteriezelle nicht unterschritten werden. Auch hier besteht die Gefahr des öffnen des Sicherheitsventiles und Freisetzung von Inhaltsstoffen. 11. Angaben zur Toxikologie Durch das Freisetzen des Inhaltes können die ätzenden Dämpfe die Haut, Augen und Schleimhäute reizen. 12. Angaben zur Ökologie Die Batteriezellen sind fachgerecht zu entsorgen um Umweltschäden zu vermeiden. Halten Sie die Batteriezellen fern von Wasser, Regen und Schnee. 13. Hinweise zur Entsorgung Diese Batteriezellen dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden, das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne erinnert den Endnutzer daran. Gebrauchte Batteriezellen müssen bei uns oder unseren Verkaufsstellen kostenfrei zurück gegeben werden. Nehmen Sie hierzu bitte mit uns vorher Kontakt auf. Die Entsorgung erfolgt durch uns mit dem Entsorgungssystem „GRS Batterien“ 14. Angaben zum Transport Wichtiger Hinweis ! Der kommerzielle Transport von Lithium-Ionen-Batterien unterliegt dem Gefahrgutrecht. Die Transportvorbereitungen und der Transport sind ausschließlich von entsprechend geschulten Personen durchzuführen Bei dem Transport unserer Produktpakete „Sonnenbatterie“ ist hierzu unser „Merkblatt zum Transport und Lagerung von Sonnenbatterien Basic-XXL mit Lithium-IonenBatterien“ zu beachten! Der Transport von einzelnen Batteriezellen unterliegt folgenden Gefahrgutvorschriften und Ausnahmen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei! Klasse 9 UN 3480: LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien) Verpackungsgruppe: II, Tunnelkategorie E Sonder- und Verpackungsvorschriften: ADR, RID: 188, 230, 310, 636, P903, P903a, P903b IATA: A88, A99, A154, A164, P965, P966, P967, P968, P969, P970 IMDG Code: 188, 230, 310, P903 EmS: F-A, S-I Staukategorie A 15. Rechtsvorschriften In Deutschland gilt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) vom 25. Juni 2009. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG (Batterierichtlinie). 16. Weiter Informationen Die Hinweise geben Hilfestellung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, ersetzen diese aber nicht Die vorstehenden Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Zutreffende Gesetze und Vorschriften sind von den Vertreibern und Benutzern des Produkts in eigener Verantwortung zu beachten. Die REACH-Verordnung (1907/2006/EC) hat die EU-Richtlinie zu Sicherheitsdatenblättern (91/155/EU) abgelöst. Sowohl die nun gültige REACH-Verordnung als auch die nun nicht mehr gültige Richtlinie fordern die Erstellung und Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern für Stoffe und Zubereitungen. Für Erzeugnisse/Produkte - wie Lithiumbatterien - sind nach europäischem Chemikalienrecht keine EU-Sicherheitsdatenblätter erforderlich
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