Sicherheitsdatenblatt Lithium-Ionen

Sicherheitsdatenblatt Lithium-Ionen-Batterien LiFePO4
1. Stoff- und Firmenbezeichnung
Produktname: Lithium-Ionen-Batterie LiFePO4
Firmenbezeichnung:
Adresse:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
sonnen GmbH
Am Riedbach 1
87499 Wildpoldsried
08304/92933-400
08304/92933-401
[email protected]
Hotline:
08304/92933-444
2. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Stoffbezeichnung
Graphit
Kupfer
Aluminium
Lithiumhexafluorphosphat
Symbol/chemische
Formel
LiFePO4
C
Cu
Al
LiPF6
Diethylcarbonat/Ethylencarbonat
------
Polypropylen
(C3H6)n
Lithium-Eisenphosphat
CAS-Nr.
15365-14-7
7782-42-5
7440-50-8
7429-90-5
21324-40-3
105-58-8 / 96-49-1
9003-07-0
Konzentration in
Gewichtsprozent
31
18
12
8
4
8
19
Hinweis: Lithium-Ionen-Batterien sind Erzeugnisse, aus denen bei sachgemäßer
Verwendung kein Stoff freigesetzt wird.
Die eingesetzten Lithium-Ionen-Batterien enthalten kein metallisches Lithium!!
3. Mögliche Gefahren
Alle Batteriezellen sind gasdicht verschlossen und unschädlich sofern bei Gebrauch und Handhabung
die folgenden Vorschriften eingehalten werden.
Warnung!
Die Batteriezellen sind nur für den Einbau in die Sonnenbatterie geeignet.
Nicht kurzschließen. Nicht mechanisch beschädigen (anstechen, deformieren, zerlegen, etc.)
Nicht erhitzen oder verbrennen. Batteriezellen von kleinen Kindern fernhalten. Batteriezellen stets
trocken und kühl lagern.
Bei sachgemäßer Handhabung sind die Batteriezellen bei der Verwendung sicher. Durch
Fehlbehandlungen oder Umstände, die zu einem nicht ordnungsgemäßen Betrieb führen, kann es zu
Undichtigkeiten von Batterieinhaltsstoffen und Zersetzungsprodukten und damit verbunden die
Gesundheit und die Umwelt gefährdenden heftigen Reaktionen kommen.
Grundsätzlich kann durch den Kontakt mit ausgetretenen Batteriekomponenten eine Gefahr für die
Gesundheit und die Umwelt ausgehen. Es ist daher im Kontakt mit auffälligen Batteriezellen (Austritt
von Inhaltsstoffen, Verformungen, Verfärbungen, Einbeulungen o.ä.) ein hinreichender Körper und
Atemschutz erforderlich.
Austretende Stoffe (gasförmig oder flüssig) können z .B. in Kombination mit Feuer heftig reagieren.
Handhabung und Betriebssicherheit:
Für die Batteriezellen gilt die Einhaltung der Grenzen für maximale Strombelastung, Lade- und
Endladeschlussspannungen sowie mechanische und thermische Belastungen.
Die Batteriezellen dürfen ausschließlich durch uns geladen und entladen werden.
Unsere Produktpakete sind immer aufeinander abgestimmt. Diese Produkte dürfen in keinem Fall
modifiziert oder manipuliert werden, da es dadurch zu erheblichen Sicherheitsrisiken kommen kann.
Gefahr!
Wie bei anderen Batterien auch gilt für diese Batteriezellen, dass sie auch im vermeintlich
entladenen Zustand weiter eine Gefahrenquelle darstellen können. Sie können einen sehr hohen
Kurzschlussstrom liefern.
Zu tiefe Entladung führt meist zu einer nachhaltigen Schädigung. Tiefentladene Lithium-IonenBatterien dürfen nicht mehr geladen bzw. betrieben werden. Tiefentladene Batteriezellen müssen
von uns untersucht werden!
Zu hohe Ladespannungen und Überladung sind unter allen Umständen zu vermeiden. Sie können die
Batterien schädigen und wirken sich negativ auf die Batterielebensdauer aus.
4. Erste Hilfe Maßnahmen
Lithium-Ionen-Batterien stellen bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung keine Gefahrenquelle
dar.
Haut- oder Augenkontakt:
Sollte es zu entsprechenden Kontakten mit Inhaltsstoffen kommen, so ist kontaminierte Kleidung
auszuziehen und die betroffenen Bereiche gründlich, für mindestens 15 Minuten, mit Wasser zu
spülen. Im Falle eines Augenkontaktes ist neben dem gründlichen Spülen mit Wasser in jedem Fall
ein Arzt zu kontaktieren.
Verbrennungen:
Sollten Verbrennungen verursacht werden, sind diese entsprechend zu behandeln. Es
wird ebenfalls dringend dazu geraten, einen Arzt zu kontaktieren.
Atemwege:
Bei intensiver Rauchentwicklung oder Gasfreisetzung sofort den Raum verlassen. Bei größeren
Mengen und Reizung der Atemwege einen Arzt hinzuziehen. Nach Möglichkeit für ausreichende
Belüftung sorgen.
Verschlucken:
Mund und Umgebung mit Wasser ausspülen. Sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Eine brennende „Sonnenbatterie“ und Batteriezellen können grundsätzlich
mit Wasser gelöscht werden.
Eine Differenzierung zwischen verschiedenen Systemen der Lithium-Batterie ist zum
Zeitpunkt des Brandes i. d. R. nicht nötig.
Aufgrund der Bauweise und der Batterieeigenschaften sind keine besonderen
Löschmittel vorzuhalten.
Umgebungsbrände der Batterien sind mit herkömmlichen Löschmitteln zu bekämpfen.
Der Brand einer Batterie kann nicht vom Umgebungsbrand getrennt betrachtet werden.
Durch die kühlende Wirkung von Wasser wird das Übergreifen eines Brandes auf Batteriezellen,
die noch nicht die für eine Entzündung kritische Temperatur erreicht haben, wirkungsvoll gehemmt.
Ungewöhnliche Brand-und Explosionsgefahren:
Bei übermäßiger Hitze kann das Entlüftungsventil (zwischen den Batteriepolen) der Batteriezelle
ausgelöst und Inhaltsstoffe werden freigesetzt.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Bei Beschädigung des Zellengehäuses kann Elektrolyt austreten. Der Gefahrenbereich ist sofort zu
verlassen, bis die Dämpfe verflogen sind. Sorgen Sie für eine maximale Belüftung der Räume.
Vermeiden Sie Haut-und Augenkontakt sowie das Einatmen von Dämpfen.
Undichte Batterien sind zusammen mit Universal-Bindemittel luftdicht in einen Plastikbeutel
einzuschließen. Elektrolytspuren können mit Universal-Bindemittel gebunden und trockenem
Haushaltspapier aufgesaugt werden und sind anschließend luftdicht zu verpacken. Dabei ist ein
direkter Hautkontakt durch Tragen von Schutzhandschuhen zu vermeiden. Es sollte mit reichlich
Wasser nachgespült werden.
Es ist der Situation angepasste persönliche Schutzausrüstung zu verwenden (Schutzhandschuhe,
Schutzkleidung, Gesichtsschutz, Atemschutz).
Defekte Zelle, Elektrolyt und Bindemittel werden durch uns der fachgerechten Entsorgung zugeführt.
7. Handhabung und Lagerung
Ein Kurzschluss der Batteriepole ist durch eine geeignete Isolation wirksam zu verhindern.
Batteriezellen sind vorzugsweise bei Raumtemperatur und trocken zu lagern, große
Temperaturschwankungen sollten vermieden werden. (z.B. nicht in der Nähe von Heizungen lagern,
nicht dauerhaft der Sonnenstrahlung aussetzen).
Die Batterien sollten nicht geöffnet, zerstört oder verbrannt werden, dadurch können die
Inhaltsstoffe aus dem hermetisch verschlossenen Behälter in die Umwelt freigesetzt werden.
Batterien nicht kurzschließen, sowie Tiefenend- und Überladung.
Ebenso nicht quetschen, punktieren und in Flüssigkeit tauchen.
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition und persönliche Schutzausrüstung
Lithium-Ionen-Batterien sind Produkte (Erzeugnisse), aus denen unter normalen und
vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Stoffe freigesetzt werden.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
Nennspannung:
Nennleistung:
elektrische Energie:
3.2 V
180Ah/400Ah
576Wh/1280Wh
Aussehen Zeichen:
blau/grau, rechteckig im stabilen Gehäuse
Die „Sonnenbatterie“ ist ein Niederspannungssystem mit 230/400 Volt Ausgangsspannung. Der
Batteriepack arbeitet mit max. 60 Volt Schutzkleinspannung. Jede einzelne Batteriezelle hat eine
Spannung von 3,2 Volt und kann bei Bedarf unter Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung von
Kurzschlüssen gefahrlos getrennt werden.
10. Stabilität und Reaktivität
Beim Überschreiten von 100o C besteht die Gefahr des öffnen des Sicherheitsventiles (zwischen den
Batteriepolen) in der Batteriezelle und Freisetzung von Inhaltsstoffen.
Beim Überschreiten von 3,7 Volt bei der Ladung der Batteriezelle kann es zu einem öffnen des
Sicherheitsventiles führen und Inhaltsstoffe freigesetzt werden.
Gleichfalls darf die Endladeschlussspannung der Batteriezelle nicht unterschritten werden. Auch hier
besteht die Gefahr des öffnen des Sicherheitsventiles und Freisetzung von Inhaltsstoffen.
11. Angaben zur Toxikologie
Durch das Freisetzen des Inhaltes können die ätzenden Dämpfe die Haut, Augen und Schleimhäute
reizen.
12. Angaben zur Ökologie
Die Batteriezellen sind fachgerecht zu entsorgen um Umweltschäden zu vermeiden.
Halten Sie die Batteriezellen fern von Wasser, Regen und Schnee.
13. Hinweise zur Entsorgung
Diese Batteriezellen dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden, das Symbol
mit der durchgestrichenen Mülltonne erinnert den Endnutzer daran.
Gebrauchte Batteriezellen müssen bei uns oder unseren Verkaufsstellen kostenfrei
zurück gegeben werden. Nehmen Sie hierzu bitte mit uns vorher Kontakt auf.
Die Entsorgung erfolgt durch uns mit dem Entsorgungssystem „GRS Batterien“
14. Angaben zum Transport
Wichtiger Hinweis !
Der kommerzielle Transport von Lithium-Ionen-Batterien unterliegt dem Gefahrgutrecht. Die
Transportvorbereitungen und der Transport sind ausschließlich von entsprechend geschulten
Personen durchzuführen
Bei dem Transport unserer Produktpakete „Sonnenbatterie“ ist hierzu unser
„Merkblatt zum Transport und Lagerung von Sonnenbatterien Basic-XXL mit Lithium-IonenBatterien“
zu beachten!
Der Transport von einzelnen Batteriezellen unterliegt folgenden Gefahrgutvorschriften und
Ausnahmen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei!
Klasse 9
UN 3480: LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien)
Verpackungsgruppe: II, Tunnelkategorie E
Sonder- und Verpackungsvorschriften:
ADR, RID: 188, 230, 310, 636, P903, P903a, P903b
IATA: A88, A99, A154, A164, P965, P966, P967, P968, P969, P970
IMDG Code: 188, 230, 310, P903
EmS: F-A, S-I
Staukategorie A
15. Rechtsvorschriften
In Deutschland gilt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) vom 25.
Juni 2009. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG (Batterierichtlinie).
16. Weiter Informationen
Die Hinweise geben Hilfestellung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, ersetzen diese aber nicht
Die vorstehenden Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt.
Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Zutreffende Gesetze und Vorschriften sind von
den Vertreibern und Benutzern des Produkts in eigener Verantwortung zu beachten.
Die REACH-Verordnung (1907/2006/EC) hat die EU-Richtlinie zu Sicherheitsdatenblättern (91/155/EU)
abgelöst. Sowohl die nun gültige REACH-Verordnung als auch die nun nicht mehr gültige Richtlinie
fordern die Erstellung und Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern für Stoffe und Zubereitungen. Für
Erzeugnisse/Produkte - wie Lithiumbatterien - sind nach europäischem Chemikalienrecht keine EU-Sicherheitsdatenblätter
erforderlich