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Restaurants gegen den Hunger 2015:
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Daten zu Ihrem Restaurant
(Diese Informationen werden auf der Kampagnen-Webseite veröffentlicht)
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Beschreibung Ihres Restaurants (Art der Küche, Ambiente etc.):
Ansprechpartner
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Ihre unterstützung
√ In unserem Restaurant können Kunden ihrer Rechnung 1 Euro beifügen.
In unserem Restaurant bieten wir Charity-Gerichte an.
Anzahl der Charity-Gerichte:
Spende pro Charity-Gericht (50 Cent bis 2 Euro), die wahlweise vom
Kunden oder Restaurant übernommen werden kann:
Adresse, an die die Kommunikationsmaterialien gesendet werden:
(falls abweichend von oben angegebener Anschrift)
Straße:
Postleitzahl:
Ort:
Hausnummer:
Anzahl der Tische in Ihrem Restaurant/ Anzahl der benötigten Infokarten,
die Sie auf Ihren Tischen aufstellen können:
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Unterschrift Restaurant
Jan Sebastian Friedrich-Rust
Name:
Ort/ Datum:
Executive Director
Aktion gegen den Hunger
Kooperationsvereinbarung
Das teilnehmende Restaurant sowie Aktion gegen den Hunger
stimmen folgenden Punkten zu:
1.
Aktion gegen den Hunger ist eine gemeinnützige Organisation mit dem Ziel, den Hunger weltweit
durch Nothilfeeinsätze und Projektarbeit zu Ernährung und Gesundheit, Wasser und Hygiene, Lebensgrundlagen sowie politischer Arbeit zu beenden.
2.
Das Restaurant, das diese Vereinbarung unterzeichnet, kooperiert mit Aktion gegen den Hunger im
Rahmen der Kampagne Restaurants gegen den Hunger. Die Kampagne möchte auf den Hunger in der
Welt aufmerksam machen und Spenden für die Arbeit von Aktion gegen den Hunger sammeln.
3.
Die Kampagne Restaurants gegen den Hunger wird von Aktion gegen den Hunger gemeinsam mit allen
teilnehmenden Restaurants im Zeitraum vom 1. November bis 31. Dezember 2015 durchgeführt. Die
teilnehmenden Restaurants können selbst entscheiden, wann sie innerhalb dieses Zeitraums Spenden
sammeln.
4.
Die teilnehmenden Restaurants machen ihre Kunden auf die Kampagne aufmerksam und ermöglichen
ihnen, ihrer Rechnung 1 Euro hinzuzufügen. Zudem können teilnehmende Restaurants ein oder
mehrere Charity-Gericht(e) mit einem Spendenanteil von 50 Cent bis 2 Euro anbieten.
5.
Aktion gegen den Hunger stellt den teilnehmenden Restaurants vor Beginn der Kampagne folgende
Kommunikationsmaterialien zur Verfügung: einen Leitfaden zur Durchführung der Spendenaktion, Tischkarten, Rechnungsbeileger, ein Poster, einen Fenstersticker und Informationen zu Aktion gegen den
Hunger. Wenn ein Restaurant keine Kommunikationsmaterialien vor Beginn der Kampagne erhalten
hat, wendet sich das Restaurant eigenständig an Aktion gegen den Hunger (Ansprechpartnerin:
Hannah Schindler, Tel: 030 2790 997 13, E-Mail: [email protected]).
6.
Die teilnehmenden Restaurants verpflichten sich, alle erhaltenen Spenden bis zum 15. Januar 2016 an
Aktion gegen den Hunger zu überweisen (Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE89100205000001377701,
BIC: BFSWDE33BER).
7.
Aktion gegen den Hunger veröffentlicht die vom Restaurant im Anmeldeformular angegeben
Informationen unter der Rubrik „Angaben zu Ihrem Restaurant“ (siehe Anmeldeformular) auf der
Kampagnen-Webseite. Alle weiteren Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte
weitergegeben.
8.
Aktion gegen den Hunger und die teilnehmenden Restaurants verpflichten sich, im Rahmen der
Kooperation das Interesse der anderen Partei an der Pflege und dem Erhalt einer guten Wahrnehmung
in der Öffentlichkeit (Reputation) zu berücksichtigen. Jede Verletzung dieser Verpflichtung berechtigt zur
sofortigen und fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung.
Unterschrift Restaurant
Jan Sebastian Friedrich-Rust
Name:
Ort/ Datum:
Executive Director
Aktion gegen den Hunger
Bitte unterschreiben Sie beide Seiten der Vereinbarung und schicken Sie das ausgefüllte Dokument an:
Aktion gegen den Hunger | ACF International
Hannah Schindler
Pariser Platz 6 (Stiftungsforum), 10117 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 2790 997 13
Fax: +49 (0) 30 2790 997 29
E-Mail: [email protected]