Teilnahmebedingungen von A - Internationale Eisenwarenmesse

EISEN 2016 CSR-Award powered by BHB
Teilnahmebedingungen von A – Z
Veranstalter:
BHB – Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e.V.
Hohenzollernring 14
50672 Köln
Koelnmesse GmbH
Messeplatz 1
50679 Köln (im Folgenden Veranstalter genannt).
Weitere Einzelheiten zu den Teilnahmevoraussetzungen, Kategorien usw. können auch online eingesehen
werden:
http://www.eisenwarenmesse.de/EISEN2016_Aussteller
Bewerbungsschluss / Einsendeschluss
Der Bewerbungsschluss zum EISEN 2016 CSR-Award powered by BHB ist der 22. Januar 2016.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Bewerbung der CSR Konzepte sowie die Konzeptbeschreibung
eingegangen sein. Es wird um Einsendung in deutscher oder englischer Sprache gebeten.
• Online-Bewerbung mit einem Klick auf den Link:
http://www.eisenwarenmesse.de/EISEN2016_BewerbungCSR
Sie gelangen direkt zum Online-Formular. Einfach ausfüllen und auf „senden“ klicken. Sie erhalten
umgehend eine Systembestätigung Ihrer Bewerbung, in der alle Inhalte Ihrer Bewerbung noch einmal
aufgeführt sind.
Sollten Sie innerhalb einer Woche keine Bestätigung von uns erhalten haben, bitten wir um kurze Nachricht
per E-Mail.
Datenschutzhinweis
Koelnmesse nimmt den Schutz der persönlichen Daten, die die Teilnehmer ihr zur Verfügung stellen, sehr
ernst.
Die Teilnahme an dem EISEN 2016 CSR-Award powered by BHB erfordert eine Registrierung, für die die
Angabe personenbezogener Daten (Nutzername, Email-Adresse) unerlässlich ist.
Mit der Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter diese
Daten für die Dauer des Wettbewerbs speichert und für die Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs
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verwendet. Der Teilnehmer willigt mit der Akzeptanz der vorliegenden Teilnahmebedingungen ein, dass der
Veranstalter die erhobenen Daten - im Rahmen der Durchführung des EISEN 2016 CSR-Award powered by
BHB - an Dritte übermitteln darf.
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Daten nicht ohne die Einwilligung des Teilnehmers für Zwecke zu
nutzen, die nicht mit dem EISEN 2016 CSR-Award in Verbindung steht. Es steht dem Teilnehmer
jederzeit frei, über die Webseite die Einwilligung in die Speicherung zu widerrufen und von der Teilnahme
zurückzutreten. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers
beachtet der Veranstalter die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG), und verarbeitet die persönlichen Daten
des Teilnehmers ausschließlich nach Maßgabe dieses Absatzes.
Gewerbliche Schutzrechte
Der Teilnehmer versichert, dass er die uneingeschränkten Verwertungsrechte an den Objekten, insbesondere
an allen Produktinformationen, Fotos, Bildteilen und sonstigen Daten besitzt. Der Teilnehmer steht dafür ein,
dass die von ihm angemeldeten Nachhaltigkeitsleistungen sowie alle damit im Zusammenhang überreichten
Unterlagen und sonstigen Daten – z. B. Fotos, Pläne, Skizzen, Modelle etc. frei von Rechten Dritter sind.
Objekte, die ein Schutzrecht – Marke, Gebrauchsmuster, Patent, Urheberrecht oder ähnliches verletzen, sind
von einer Teilnahme ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer hat Koelnmesse mit der Bewerbung zu informieren, ob
gegebenenfalls Gerichtsverfahren – wettbewerbsrechtliche, patentrechtliche, markenrechtliche oder
urheberrechtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit dem angemeldeten Objekt stehen – im Hinblick
auf das Objekt anhängig sind. Gleiches gilt in Bezug auf entsprechende außergerichtliche
Auseinandersetzungen.
Sollte Koelnmesse von Dritten mit der Begründung in Anspruch genommen werden, dass deren Rechte durch
den Teilnehmer verletzt werden, stellt der Teilnehmer Koelnmesse von sämtlichen derartigen Ansprüchen frei.
Für Schäden, insbesondere Forderungen Dritter, die aus der Verletzung dieser Bedingungen entstehen, haftet
der Teilnehmer und stellt Koelnmesse in gleichem Umfang frei. Diese Verpflichtung zur Freistellung gilt
insbesondere auch für Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht.
Koelnmesse kann nach eigenem Ermessen geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte
dafür bestehen, dass ein Teilnehmer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verletzt, oder
Koelnmesse ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere den Schutz anderer Benutzer vor
betrügerischen Aktivitäten.
Elektronisch oder analog bearbeitete Fotos dürfen keine Elemente enthalten, die mit Rechten oder Ansprüchen
Dritter belegt sind – z. B. Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. Auch hier liegt die Haftung
ausschließlich beim Teilnehmer.
Diese Verpflichtungen zur umfassenden Freistellung der Koelnmesse bestehen auch dann fort, wenn die
betroffenen Objekte, Produktinformationen, Fotos, Bildteile etc. bereits zurückgezogen worden sind.
Besonderer Hinweis:
Koelnmesse ist nicht verpflichtet, eine Löschung der Daten im Cache der Webseiten anderer Anbieter,
insbesondere von Suchmaschinenanbietern nach entsprechenden Verlinkungen zu bewirken. Sollte
Koelnmesse von Dritten mit der Begründung in Anspruch genommen werden, dass deren Rechte durch Daten
des Teilnehmers im Cache der Webseiten anderer Anbieter, insbesondere von Suchmaschinenanbietern nach
entsprechenden Verlinkungen verletzt werden, stellt der Teilnehmer Koelnmesse von sämtlichen derartigen
Ansprüchen frei. Für Schäden, insbesondere Forderungen Dritter, die aus der Verletzung dieser Bedingungen
entstehen, haftet der Teilnehmer und stellt Koelnmesse in gleichem Umfang frei.
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Haftung
Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet der Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – für
alle Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, seiner gesetzlichen Vertreter,
Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
Für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten von Erfüllungsgehilfen des Veranstalters verursacht
werden, ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden
Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.
Für Schäden, die durch den Veranstalter seine gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, haften der Veranstalter nur, sofern eine wesentliche
Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt wurde. Wesentlich ist eine Verpflichtung, die für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Nutzer in besonderem Maße
Vertrauen darf. In diesem Fall gilt die Haftungsbeschränkung bezüglich des zu ersetzenden Schadens.
entsprechend.
Soweit nach den vorstehenden Absätzen die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
gilt dies auch zugunsten der Mitarbeiter des Veranstalters oder Sponsoren bei deren direkter Inanspruchnahme
durch den Teilnehmer.
Koelnmesse haftet nicht für Beschädigung oder Verlust der überlassenen Produkte oder sonstiger
Gegenstände des Ausstellers oder der für ihn tätigen Personen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz.
Jury
Eine unabhängige Jury bestehend aus Repräsentanten aus Wirtschaft und Wissenschaft nominiert unter allen
Bewerbungen maximal 5 Nachhaltigkeitseinreichungen. Die Jurysitzung findet einige Wochen vor der Messe
statt. Sie ermittelt die Nominierten anhand der eingereichten Unterlagen. Das Ergebnis erfolgt bis Mitte
Februar 2016. Die Nominierten werden schriftlich informiert.
Nur die nominierten Nachhaltigkeitsleistungen werden vor Ort präsentiert.
Koelnmesse haftet nicht für die Tätigkeit und die Entscheidungen der Jurymitglieder.
Medien- und Pressearbeit
Mit der Bewerbung zum EISEN 2016 CSR-Award powered by BHB erklärt sich das anmeldende Unternehmen
mit der Veröffentlichung der überlassenen Dokumente sowie der Angaben über die Nachhaltigkeitsleistung
laut der vorliegenden Bewerbungsunterlagen durch die Presse- und Medienpartner der Koelnmesse ab dem
Messebeginn am 06.März 2016 einverstanden.
Nutzungsrechte
Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht
ausschließliche Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Produktinformationen, Fotos und sonstigen
Daten ein. Dies gilt insbesondere für die folgenden Nutzungsarten:
• das Recht zur Nutzung in anderen Medien, z. B. in Werbefilmen, Videos oder Büchern und Broschüren
und im Internet;
• das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h., das Recht, die Bildmaterialien beliebig zu
vervielfältigen und zu verbreiten;
• das Recht der Archivierung, d. h. das Recht, die Bildmaterialien zu sammeln und gegebenenfalls auch
als messe- und / oder produktbezogene Sammlung herauszugeben;
• das Recht zur teilweisen und vollständigen Übertragung der Koelnmesse eingeräumten Rechte auf
Dritte;
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das Recht zur Bearbeitung oder sonstiger Änderung der Bildmaterialien.
Soweit an den Produktinformationen, Fotos und sonstigen Daten Nutzungsrechte Dritter bestehen, die bei der
Entwicklung und Fertigung mitgewirkt haben, überträgt der Teilnehmer auch diese Rechte auf Koelnmesse
und übernimmt eine selbständige Garantie dafür, dass diese Rechtsübertragungen für alle aufgezählten
Nutzungsarten wirksam sind. Der Teilnehmer trägt die Letztverantwortung für den wirksamen Rechtserwerb
solcher Nutzungsrechte an Rechten Dritter. Soweit eine Rechtsübertragung nicht gelingt, steht der Teilnehmer
garantiemäßig hierfür ein.
Der Teilnehmer stellt den Veranstalter frei von Nutzungshonoraren sowie von sämtlichen Ansprüchen Dritter,
gleich aus welchem Rechtsgrund.
Die Haftung des Teilnehmers richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Präsentation der nominierten Nachhaltigkeitskonzepte
Die von der Jury für den EISEN 2016 CSR-Award powered by BHB nominierten Unternehmen werden den
Fachbesuchern auf der INTERNATIONALEN EISENWARENMESSE KÖLN 2016 präsentiert.
Es wird ein Präsentationsrahmen und eine Position vom Organisationsteam vorgegeben, einzelne Module oder
Darstellungsarten (z.B. Film, Fotowand, Powerpointpräsentation etc.) werden mit den Nominierten zusammen
erarbeitet.
Ein Rechtsanspruch auf Präsentation besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Koelnmesse haftet
nicht für die Präsentationsfähigkeit und technische Funktionsfähigkeit der Konzepte.
Die Sonderfläche mit den nominierten Nachhaltigkeitskonzepten wird während der gesamten Veranstaltung
vom Organisationsteam betreut. Koelnmesse sichert die Bewachung der Ausstellungsgüter während der
Ausstellung. Eine Ausstellungsversicherung wird abgeschlossen.
Siegerehrung
Die Siegerehrung des Gewinners findet am Sonntag, den 06. März 2016 im Rahmen der Welcome Party im
Theater am Tanzbrunnen statt.
Vorzeitige Beendigung, Ausschluss
Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne
Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann der Veranstalter
insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen
eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.
Der Veranstalter behält sich nach freiem Ermessen vor, einzelne Teilnehmer von der Teilnahme
auszuschließen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen
verstoßen oder sich unredlicher Hilfsmittel oder fremder Leistungen bei der Teilnahme bedienen.
Zugelassene Konzepte
Die Bewerbung für den EISEN 2016 CSR-Award sollte in mindestens einem dieser Handlungsfelder eingereicht
werden.
Die am EISEN 2016 CSR-Award teilnehmenden Nachhaltigkeitsstrategien und -maßnahmen können sich auf
alle unternehmerischen Handlungsfelder erstrecken, wie verantwortliches unternehmerisches Handeln in den
Beziehungen zu Mitarbeitern und deren Arbeitsbedingungen (Arbeitsplatz), in der eigentlichen
Geschäftstätigkeit, wenn es generell um die Verantwortung in der Lieferkette geht (Markt), hinsichtlich
ökologisch relevanter Aspekte (Umwelt) sowie im Engagement für das gesellschaftliche Umfeld
(Gesellschaft/Gemeinwesen).
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Zugelassene Unternehmen
Teilnahmeberechtigt sind alle Aussteller der EISENWARENMESSE 2016 sowie deren Mitaussteller, deren
verbindliche Bewerbung zum EISEN 2016 CSR-Award powered by BHB bis zum Bewerbungsschluss
22. Januar 2016 vorliegt.
Die wichtigsten Terminen auf einen Blick
22. Januar 2016
10. Februar 2016
11. Februar 2016
Mitte Februar 2016
06. März 2016
06. – 08. März 2016
Bewerbungsschluss und Konzeptabgabe
Jurysitzung
Alle Bewerber werden über das Ergebnis informiert
Start der Aufbereitung der nominierten Konzepte für die Präsentation auf der Messe
Welcome Party, Verleihung des EISEN 2016 CSR-Award powered by BHB zusammen
mit der Verleihung des EISEN 2016 Innovation-Award powered by ZHH
Präsentation der nominierten Konzepte in der Sonderschau auf dem Mittelboulevard
zusammen mit den nominierten Produkten des EISEN 2016 Innvoation-Award
Koelnmesse im November 2015
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