EISEN 2016 CSR-Award powered by BHB Teilnahmebedingungen von A – Z Veranstalter: BHB – Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e.V. Hohenzollernring 14 50672 Köln Koelnmesse GmbH Messeplatz 1 50679 Köln (im Folgenden Veranstalter genannt). Weitere Einzelheiten zu den Teilnahmevoraussetzungen, Kategorien usw. können auch online eingesehen werden: http://www.eisenwarenmesse.de/EISEN2016_Aussteller Bewerbungsschluss / Einsendeschluss Der Bewerbungsschluss zum EISEN 2016 CSR-Award powered by BHB ist der 22. Januar 2016. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Bewerbung der CSR Konzepte sowie die Konzeptbeschreibung eingegangen sein. Es wird um Einsendung in deutscher oder englischer Sprache gebeten. • Online-Bewerbung mit einem Klick auf den Link: http://www.eisenwarenmesse.de/EISEN2016_BewerbungCSR Sie gelangen direkt zum Online-Formular. Einfach ausfüllen und auf „senden“ klicken. Sie erhalten umgehend eine Systembestätigung Ihrer Bewerbung, in der alle Inhalte Ihrer Bewerbung noch einmal aufgeführt sind. Sollten Sie innerhalb einer Woche keine Bestätigung von uns erhalten haben, bitten wir um kurze Nachricht per E-Mail. Datenschutzhinweis Koelnmesse nimmt den Schutz der persönlichen Daten, die die Teilnehmer ihr zur Verfügung stellen, sehr ernst. Die Teilnahme an dem EISEN 2016 CSR-Award powered by BHB erfordert eine Registrierung, für die die Angabe personenbezogener Daten (Nutzername, Email-Adresse) unerlässlich ist. Mit der Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter diese Daten für die Dauer des Wettbewerbs speichert und für die Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs 1 verwendet. Der Teilnehmer willigt mit der Akzeptanz der vorliegenden Teilnahmebedingungen ein, dass der Veranstalter die erhobenen Daten - im Rahmen der Durchführung des EISEN 2016 CSR-Award powered by BHB - an Dritte übermitteln darf. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Daten nicht ohne die Einwilligung des Teilnehmers für Zwecke zu nutzen, die nicht mit dem EISEN 2016 CSR-Award in Verbindung steht. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, über die Webseite die Einwilligung in die Speicherung zu widerrufen und von der Teilnahme zurückzutreten. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers beachtet der Veranstalter die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG), und verarbeitet die persönlichen Daten des Teilnehmers ausschließlich nach Maßgabe dieses Absatzes. Gewerbliche Schutzrechte Der Teilnehmer versichert, dass er die uneingeschränkten Verwertungsrechte an den Objekten, insbesondere an allen Produktinformationen, Fotos, Bildteilen und sonstigen Daten besitzt. Der Teilnehmer steht dafür ein, dass die von ihm angemeldeten Nachhaltigkeitsleistungen sowie alle damit im Zusammenhang überreichten Unterlagen und sonstigen Daten – z. B. Fotos, Pläne, Skizzen, Modelle etc. frei von Rechten Dritter sind. Objekte, die ein Schutzrecht – Marke, Gebrauchsmuster, Patent, Urheberrecht oder ähnliches verletzen, sind von einer Teilnahme ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer hat Koelnmesse mit der Bewerbung zu informieren, ob gegebenenfalls Gerichtsverfahren – wettbewerbsrechtliche, patentrechtliche, markenrechtliche oder urheberrechtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit dem angemeldeten Objekt stehen – im Hinblick auf das Objekt anhängig sind. Gleiches gilt in Bezug auf entsprechende außergerichtliche Auseinandersetzungen. Sollte Koelnmesse von Dritten mit der Begründung in Anspruch genommen werden, dass deren Rechte durch den Teilnehmer verletzt werden, stellt der Teilnehmer Koelnmesse von sämtlichen derartigen Ansprüchen frei. Für Schäden, insbesondere Forderungen Dritter, die aus der Verletzung dieser Bedingungen entstehen, haftet der Teilnehmer und stellt Koelnmesse in gleichem Umfang frei. Diese Verpflichtung zur Freistellung gilt insbesondere auch für Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht. Koelnmesse kann nach eigenem Ermessen geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Teilnehmer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verletzt, oder Koelnmesse ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere den Schutz anderer Benutzer vor betrügerischen Aktivitäten. Elektronisch oder analog bearbeitete Fotos dürfen keine Elemente enthalten, die mit Rechten oder Ansprüchen Dritter belegt sind – z. B. Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. Auch hier liegt die Haftung ausschließlich beim Teilnehmer. Diese Verpflichtungen zur umfassenden Freistellung der Koelnmesse bestehen auch dann fort, wenn die betroffenen Objekte, Produktinformationen, Fotos, Bildteile etc. bereits zurückgezogen worden sind. Besonderer Hinweis: Koelnmesse ist nicht verpflichtet, eine Löschung der Daten im Cache der Webseiten anderer Anbieter, insbesondere von Suchmaschinenanbietern nach entsprechenden Verlinkungen zu bewirken. Sollte Koelnmesse von Dritten mit der Begründung in Anspruch genommen werden, dass deren Rechte durch Daten des Teilnehmers im Cache der Webseiten anderer Anbieter, insbesondere von Suchmaschinenanbietern nach entsprechenden Verlinkungen verletzt werden, stellt der Teilnehmer Koelnmesse von sämtlichen derartigen Ansprüchen frei. Für Schäden, insbesondere Forderungen Dritter, die aus der Verletzung dieser Bedingungen entstehen, haftet der Teilnehmer und stellt Koelnmesse in gleichem Umfang frei. 2 Haftung Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet der Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – für alle Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten von Erfüllungsgehilfen des Veranstalters verursacht werden, ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss. Für Schäden, die durch den Veranstalter seine gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, haften der Veranstalter nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt wurde. Wesentlich ist eine Verpflichtung, die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Nutzer in besonderem Maße Vertrauen darf. In diesem Fall gilt die Haftungsbeschränkung bezüglich des zu ersetzenden Schadens. entsprechend. Soweit nach den vorstehenden Absätzen die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Mitarbeiter des Veranstalters oder Sponsoren bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Teilnehmer. Koelnmesse haftet nicht für Beschädigung oder Verlust der überlassenen Produkte oder sonstiger Gegenstände des Ausstellers oder der für ihn tätigen Personen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz. Jury Eine unabhängige Jury bestehend aus Repräsentanten aus Wirtschaft und Wissenschaft nominiert unter allen Bewerbungen maximal 5 Nachhaltigkeitseinreichungen. Die Jurysitzung findet einige Wochen vor der Messe statt. Sie ermittelt die Nominierten anhand der eingereichten Unterlagen. Das Ergebnis erfolgt bis Mitte Februar 2016. Die Nominierten werden schriftlich informiert. Nur die nominierten Nachhaltigkeitsleistungen werden vor Ort präsentiert. Koelnmesse haftet nicht für die Tätigkeit und die Entscheidungen der Jurymitglieder. Medien- und Pressearbeit Mit der Bewerbung zum EISEN 2016 CSR-Award powered by BHB erklärt sich das anmeldende Unternehmen mit der Veröffentlichung der überlassenen Dokumente sowie der Angaben über die Nachhaltigkeitsleistung laut der vorliegenden Bewerbungsunterlagen durch die Presse- und Medienpartner der Koelnmesse ab dem Messebeginn am 06.März 2016 einverstanden. Nutzungsrechte Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Produktinformationen, Fotos und sonstigen Daten ein. Dies gilt insbesondere für die folgenden Nutzungsarten: • das Recht zur Nutzung in anderen Medien, z. B. in Werbefilmen, Videos oder Büchern und Broschüren und im Internet; • das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h., das Recht, die Bildmaterialien beliebig zu vervielfältigen und zu verbreiten; • das Recht der Archivierung, d. h. das Recht, die Bildmaterialien zu sammeln und gegebenenfalls auch als messe- und / oder produktbezogene Sammlung herauszugeben; • das Recht zur teilweisen und vollständigen Übertragung der Koelnmesse eingeräumten Rechte auf Dritte; 3 • das Recht zur Bearbeitung oder sonstiger Änderung der Bildmaterialien. Soweit an den Produktinformationen, Fotos und sonstigen Daten Nutzungsrechte Dritter bestehen, die bei der Entwicklung und Fertigung mitgewirkt haben, überträgt der Teilnehmer auch diese Rechte auf Koelnmesse und übernimmt eine selbständige Garantie dafür, dass diese Rechtsübertragungen für alle aufgezählten Nutzungsarten wirksam sind. Der Teilnehmer trägt die Letztverantwortung für den wirksamen Rechtserwerb solcher Nutzungsrechte an Rechten Dritter. Soweit eine Rechtsübertragung nicht gelingt, steht der Teilnehmer garantiemäßig hierfür ein. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter frei von Nutzungshonoraren sowie von sämtlichen Ansprüchen Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund. Die Haftung des Teilnehmers richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Präsentation der nominierten Nachhaltigkeitskonzepte Die von der Jury für den EISEN 2016 CSR-Award powered by BHB nominierten Unternehmen werden den Fachbesuchern auf der INTERNATIONALEN EISENWARENMESSE KÖLN 2016 präsentiert. Es wird ein Präsentationsrahmen und eine Position vom Organisationsteam vorgegeben, einzelne Module oder Darstellungsarten (z.B. Film, Fotowand, Powerpointpräsentation etc.) werden mit den Nominierten zusammen erarbeitet. Ein Rechtsanspruch auf Präsentation besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Koelnmesse haftet nicht für die Präsentationsfähigkeit und technische Funktionsfähigkeit der Konzepte. Die Sonderfläche mit den nominierten Nachhaltigkeitskonzepten wird während der gesamten Veranstaltung vom Organisationsteam betreut. Koelnmesse sichert die Bewachung der Ausstellungsgüter während der Ausstellung. Eine Ausstellungsversicherung wird abgeschlossen. Siegerehrung Die Siegerehrung des Gewinners findet am Sonntag, den 06. März 2016 im Rahmen der Welcome Party im Theater am Tanzbrunnen statt. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Der Veranstalter behält sich nach freiem Ermessen vor, einzelne Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich unredlicher Hilfsmittel oder fremder Leistungen bei der Teilnahme bedienen. Zugelassene Konzepte Die Bewerbung für den EISEN 2016 CSR-Award sollte in mindestens einem dieser Handlungsfelder eingereicht werden. Die am EISEN 2016 CSR-Award teilnehmenden Nachhaltigkeitsstrategien und -maßnahmen können sich auf alle unternehmerischen Handlungsfelder erstrecken, wie verantwortliches unternehmerisches Handeln in den Beziehungen zu Mitarbeitern und deren Arbeitsbedingungen (Arbeitsplatz), in der eigentlichen Geschäftstätigkeit, wenn es generell um die Verantwortung in der Lieferkette geht (Markt), hinsichtlich ökologisch relevanter Aspekte (Umwelt) sowie im Engagement für das gesellschaftliche Umfeld (Gesellschaft/Gemeinwesen). 4 Zugelassene Unternehmen Teilnahmeberechtigt sind alle Aussteller der EISENWARENMESSE 2016 sowie deren Mitaussteller, deren verbindliche Bewerbung zum EISEN 2016 CSR-Award powered by BHB bis zum Bewerbungsschluss 22. Januar 2016 vorliegt. Die wichtigsten Terminen auf einen Blick 22. Januar 2016 10. Februar 2016 11. Februar 2016 Mitte Februar 2016 06. März 2016 06. – 08. März 2016 Bewerbungsschluss und Konzeptabgabe Jurysitzung Alle Bewerber werden über das Ergebnis informiert Start der Aufbereitung der nominierten Konzepte für die Präsentation auf der Messe Welcome Party, Verleihung des EISEN 2016 CSR-Award powered by BHB zusammen mit der Verleihung des EISEN 2016 Innovation-Award powered by ZHH Präsentation der nominierten Konzepte in der Sonderschau auf dem Mittelboulevard zusammen mit den nominierten Produkten des EISEN 2016 Innvoation-Award Koelnmesse im November 2015 5
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