Rechtliche Spielregeln bei Tätigkeiten in den Niederlanden

Rechtliche Spielregeln
bei Tätigkeiten in den
Niederlanden
Mönchengladbach, den 18. November 2015
6-1-2016
Boels Zanders German Desk - Esther Tromp
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Ihre Referentin
mr. Esther Tromp
Advocaat/ Rechtsanwältin
Leiterin German Desk
In D und NL anwaltlich zugelassen/ Dealmaking +
Vertragsverhandlungen/ interkulturelle
Brückenbauerin/Grotius Academie Gesellschafts- und
Unternehmensrecht / Tätig bei Boels Zanders seit 2003/
European Law School –Maastricht University/zu Hause in
Deutschland und den Niederlanden
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Agenda
4 Themen
I.
Wie ticken denn die Niederländer?
II. Allgemeine vertragsrechtliche Grundzüge
III. Werkvertragsrecht
IV. Durchsetzung von Ansprüchen
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Verträge schließen und gestalten
4 Thesen
Anregung zum Nachdenken
Rechtliche Bedingungen
Tips für die Praxis
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These I
Meine Geschäftspartner aus den
Niederlanden werden genau so behandelt
wie alle übrigen Kunden
Das hat noch nie zu Problemen geführt…
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Wie ticken denn die Niederländer?
Meine Geschäftspartner in
den Niederlanden werden
genau so behandelt wie
alle übrigen Kunden
Das hat noch nie zu
Problemen geführt
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• Kulturunterschiede
• Networking
• Verhandlungen
• Konfliktmanagement
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Wie ticken denn die Niederländer?
Meine Geschäftspartner in
den Niederlanden werden
genau so behandelt wie
alle übrigen Kunden
Das hat noch nie zu
Problemen geführt
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• Wie kommt ein Vertrag
zustande?
• Verhandlungen und
Vorvertragliche Haftung
• Formvorschriften
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These II
Ich schließe meine Verträge immer nach
deutschem Recht
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Allgemeine vertragsrechtliche
Grundzüge
Ich schließe meine
Verträge immer nach
deutschem Recht
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• Anwendbares Recht
• Recht vs. Rechtsgefühl
• Sprach- und
Kulturbarrieren
• Lieferantenkette und SubUnternehmer
• Bei Werklieferverträgen 
UN Kaufvertrag (CISG)
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Allgemeine vertragsrechtliche
Grundzüge
Ich schließe meine
Verträge immer nach
deutschem Recht
• Ist ein deutscher
Werkvertrag gleich einer
niederländischen
Aannemingsovereenkomst?
• Abgrenzung zu
Werkliefervertrag und
overeenkomst van
opdracht
• ZZP-er…Selbständiger
ohne Personal
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Werkvertragsrecht
Werkvertrag
nach
deutschem
Recht
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§ 631 BGB
(1) Durch den Werkvertrag wird der
Unternehmer zur Herstellung des
versprochenen Werkes, der Besteller
zur Entrichtung der vereinbarten
Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Werkvertrags kann
sowohl die Herstellung oder
Veränderung einer Sache als auch ein
anderer durch Arbeit oder
Dienstleistung herbeizuführender
Erfolg sein.
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Werkvertragsrecht
Werkvertrag nach
niederländischem
Recht
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7:750 BW (übersetzt)
1. Die Annahme eines Werkes ist
der Vertrag, bei der sich die
eine Partei, der Unternehmer,
sich gegenüber der anderen
Partei, der Auftraggeber,
verpflichtet außerhalb eines
Dienstverhältnisses ein Werk
stofflicher Natur zustande zu
bringen und abzuliefern, zu
einem durch den Auftraggeber
zu zahlender Preis in Geld.
2. […]
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Werkvertragsrecht
Dienstvertrag nach
niederländischem
Recht
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7:400 BW
1. Die Annahme eines Werkes ist
der Vertrag, bei der sich die
eine Partei, der Unternehmer,
sich gegenüber der anderen
Partei, der Auftraggeber,
verpflichtet außerhalb eines
Dienstverhältnisses ein Werk
stofflicher Natur zustande zu
bringen und abzuliefern, zu
einem durch den Auftraggeber
zu zahlender Preis in Geld.
2. […]
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Dienstvertrag vs. Werkvertrag
DIENSTVERTRAG
• Auftrag muss persönlich
erbracht werden
WERKVERTRAG
• Unternehmer darf
Subunternehmer beauftragen
• Angemessener Lohn für
• Angemessene Vergütung;
Tätigkeiten +
Mehrwerk darf – sofern nicht
Kostenersatz (sofern nicht
vorhersehbar bzw.
im Lohn enthalten)
verursacht durch
Auftragnehmer –
abgerechnet werden
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Dienstvertrag vs. Werkvertrag
DIENSTVERTRAG
• Relative
Weisungsgebundenheit
WERKVERTRAG
• Abnahme und
Abnahmesubstitut
• Haftung für Schaden
• Mangelhaftung für selbst
infolge der Manifestierung
verursachte Mängel oder
der mit einem Auftrag
Unterlassen der
verbundenen Gefahren
Informationspflichten
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Dienstvertrag vs. Werkvertrag
DIENSTVERTRAG
• Regelverjährungs-fristen
(5 Jahre)
WERKVERTRAG
• Verjährung Ansprüche (2
Jahre nach Mängelrüge; 20
Jahre bei Bauwerken)
• Jederzeitige
Kündigungsmöglichkeit
durch Auftraggeber;
geschuldet wird
angemessener Teil des
Lohns (unter
Berücksichtigung aller
Umständen)
• Jederzeitige
Kündigungsmöglichkeit durch
Auftraggeber; Wohl aber wird
geschuldet: gesamte
Werksvergütung – ersparte
Aufwendungen
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Dienstvertrag vs. Werkvertrag
DIENSTVERTRAG
• Nicht-Dispositives Recht
bei Vertragsschluss mit
Privatpersonen
WERKVERTRAG
• Verbraucherschutzrechte aus
dem Kaufrecht finden z.T.
Anwendung
• UAV 2012 im Immobilienbau
(vs. VOB)
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These III
Ich übersende meinen Kunden immer meine
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Vertragsschluss
Übrige Sachen die zu beachten sind
• Wet Ketenaansprakelijkheid (g-rekening)
• 183-dagen regeling
• Zeitarbeitsfirmen
• Sonstiges
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Allgemeine Grundzüge des
Vertragsrechts
Ich übersende
meinen Kunden
immer meine
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
• AGB vs. individualvertragliche
Verabredungen
• Angebot/Annahme
• Vertragseinbindung AGB
• 'battle of forms'
• Bei Werklieferverträgen: UN
Kaufvertrag (CISG)
• Spezialregelung Auslandsparteien
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These IV
Wenn der Vertrag nicht erfüllt wird, schicke
ich sofort meinen Anwalt los
Vertrag ist Vertrag!
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Wie ticken denn die
Holländer?
Wenn der Vertrag nicht
erfüllt wird, schicke ich
sofort meinen Anwalt los.
Vertrag ist Vertrag!
• Debitorenmanagement
• Untersuchungs- und
Rügefristen
• Abnahme/Bauverzögerung
en
• Das ‘kopje koffie’
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Wie ticken denn die
Holländer?
Forderungsinkasso
• Europäischer Mahnbescheid
• Einstweilige Verfügung (‘Inkassokortgeding’)
• Bewahrende Sicherungspfändung
• Vollstreckung
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Wie ticken denn die
Holländer?
Insolvenz des
Vertragspartners
• verlängerter und
erweiterter
Eigentumsvorbehal und
Weiterverarbeitungsklausel
•
Auszahlungsquoten
• Haftung
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Los geht’s!
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Noch weitere Fragen?
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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Fon: +31 (0)88 304 01 85
Fax: +31 (0)77 354 53 30
Handy: +31 (0)6 55 74 12 67
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Postbus 490, NL-5900 AL Venlo
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