Rechtliche Spielregeln bei Tätigkeiten in den Niederlanden Mönchengladbach, den 18. November 2015 6-1-2016 Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 1 Ihre Referentin mr. Esther Tromp Advocaat/ Rechtsanwältin Leiterin German Desk In D und NL anwaltlich zugelassen/ Dealmaking + Vertragsverhandlungen/ interkulturelle Brückenbauerin/Grotius Academie Gesellschafts- und Unternehmensrecht / Tätig bei Boels Zanders seit 2003/ European Law School –Maastricht University/zu Hause in Deutschland und den Niederlanden 6-1-2016 Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 2 Agenda 4 Themen I. Wie ticken denn die Niederländer? II. Allgemeine vertragsrechtliche Grundzüge III. Werkvertragsrecht IV. Durchsetzung von Ansprüchen 6-1-2016 Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 3 Verträge schließen und gestalten 4 Thesen Anregung zum Nachdenken Rechtliche Bedingungen Tips für die Praxis 6-1-2016 Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 4 These I Meine Geschäftspartner aus den Niederlanden werden genau so behandelt wie alle übrigen Kunden Das hat noch nie zu Problemen geführt… 6-1-2016 Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 5 Wie ticken denn die Niederländer? Meine Geschäftspartner in den Niederlanden werden genau so behandelt wie alle übrigen Kunden Das hat noch nie zu Problemen geführt 6-1-2016 • Kulturunterschiede • Networking • Verhandlungen • Konfliktmanagement Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 6 Wie ticken denn die Niederländer? Meine Geschäftspartner in den Niederlanden werden genau so behandelt wie alle übrigen Kunden Das hat noch nie zu Problemen geführt 6-1-2016 • Wie kommt ein Vertrag zustande? • Verhandlungen und Vorvertragliche Haftung • Formvorschriften Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 7 These II Ich schließe meine Verträge immer nach deutschem Recht 6-1-2016 Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 8 Allgemeine vertragsrechtliche Grundzüge Ich schließe meine Verträge immer nach deutschem Recht 6-1-2016 • Anwendbares Recht • Recht vs. Rechtsgefühl • Sprach- und Kulturbarrieren • Lieferantenkette und SubUnternehmer • Bei Werklieferverträgen UN Kaufvertrag (CISG) Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 9 Allgemeine vertragsrechtliche Grundzüge Ich schließe meine Verträge immer nach deutschem Recht • Ist ein deutscher Werkvertrag gleich einer niederländischen Aannemingsovereenkomst? • Abgrenzung zu Werkliefervertrag und overeenkomst van opdracht • ZZP-er…Selbständiger ohne Personal 6-1-2016 Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 10 Werkvertragsrecht Werkvertrag nach deutschem Recht 6-1-2016 § 631 BGB (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 11 Werkvertragsrecht Werkvertrag nach niederländischem Recht 6-1-2016 7:750 BW (übersetzt) 1. Die Annahme eines Werkes ist der Vertrag, bei der sich die eine Partei, der Unternehmer, sich gegenüber der anderen Partei, der Auftraggeber, verpflichtet außerhalb eines Dienstverhältnisses ein Werk stofflicher Natur zustande zu bringen und abzuliefern, zu einem durch den Auftraggeber zu zahlender Preis in Geld. 2. […] Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 12 Werkvertragsrecht Dienstvertrag nach niederländischem Recht 6-1-2016 7:400 BW 1. Die Annahme eines Werkes ist der Vertrag, bei der sich die eine Partei, der Unternehmer, sich gegenüber der anderen Partei, der Auftraggeber, verpflichtet außerhalb eines Dienstverhältnisses ein Werk stofflicher Natur zustande zu bringen und abzuliefern, zu einem durch den Auftraggeber zu zahlender Preis in Geld. 2. […] Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 13 Dienstvertrag vs. Werkvertrag DIENSTVERTRAG • Auftrag muss persönlich erbracht werden WERKVERTRAG • Unternehmer darf Subunternehmer beauftragen • Angemessener Lohn für • Angemessene Vergütung; Tätigkeiten + Mehrwerk darf – sofern nicht Kostenersatz (sofern nicht vorhersehbar bzw. im Lohn enthalten) verursacht durch Auftragnehmer – abgerechnet werden 6-1-2016 Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 14 Dienstvertrag vs. Werkvertrag DIENSTVERTRAG • Relative Weisungsgebundenheit WERKVERTRAG • Abnahme und Abnahmesubstitut • Haftung für Schaden • Mangelhaftung für selbst infolge der Manifestierung verursachte Mängel oder der mit einem Auftrag Unterlassen der verbundenen Gefahren Informationspflichten 6-1-2016 Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 15 Dienstvertrag vs. Werkvertrag DIENSTVERTRAG • Regelverjährungs-fristen (5 Jahre) WERKVERTRAG • Verjährung Ansprüche (2 Jahre nach Mängelrüge; 20 Jahre bei Bauwerken) • Jederzeitige Kündigungsmöglichkeit durch Auftraggeber; geschuldet wird angemessener Teil des Lohns (unter Berücksichtigung aller Umständen) • Jederzeitige Kündigungsmöglichkeit durch Auftraggeber; Wohl aber wird geschuldet: gesamte Werksvergütung – ersparte Aufwendungen 6-1-2016 Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 16 Dienstvertrag vs. Werkvertrag DIENSTVERTRAG • Nicht-Dispositives Recht bei Vertragsschluss mit Privatpersonen WERKVERTRAG • Verbraucherschutzrechte aus dem Kaufrecht finden z.T. Anwendung • UAV 2012 im Immobilienbau (vs. VOB) 6-1-2016 Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 17 These III Ich übersende meinen Kunden immer meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen 6-1-2016 Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 18 Vertragsschluss Übrige Sachen die zu beachten sind • Wet Ketenaansprakelijkheid (g-rekening) • 183-dagen regeling • Zeitarbeitsfirmen • Sonstiges 6-1-2016 Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 19 Allgemeine Grundzüge des Vertragsrechts Ich übersende meinen Kunden immer meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen • AGB vs. individualvertragliche Verabredungen • Angebot/Annahme • Vertragseinbindung AGB • 'battle of forms' • Bei Werklieferverträgen: UN Kaufvertrag (CISG) • Spezialregelung Auslandsparteien 6-1-2016 Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 20 These IV Wenn der Vertrag nicht erfüllt wird, schicke ich sofort meinen Anwalt los Vertrag ist Vertrag! 6-1-2016 Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 21 Wie ticken denn die Holländer? Wenn der Vertrag nicht erfüllt wird, schicke ich sofort meinen Anwalt los. Vertrag ist Vertrag! • Debitorenmanagement • Untersuchungs- und Rügefristen • Abnahme/Bauverzögerung en • Das ‘kopje koffie’ 6-1-2016 Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 22 Wie ticken denn die Holländer? Forderungsinkasso • Europäischer Mahnbescheid • Einstweilige Verfügung (‘Inkassokortgeding’) • Bewahrende Sicherungspfändung • Vollstreckung 6-1-2016 Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 23 Wie ticken denn die Holländer? Insolvenz des Vertragspartners • verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehal und Weiterverarbeitungsklausel • Auszahlungsquoten • Haftung 6-1-2016 Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 24 Los geht’s! 6-1-2016 Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 25 Noch weitere Fragen? Danke für Ihre Aufmerksamkeit! [email protected] Fon: +31 (0)88 304 01 85 Fax: +31 (0)77 354 53 30 Handy: +31 (0)6 55 74 12 67 Trencadis, Hulsterweg 82, 5912 PL Venlo Postbus 490, NL-5900 AL Venlo 6-1-2016 Boels Zanders German Desk - Esther Tromp 26
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