Heinrich-Lackmann-Straße

Abteilung Verträge / Verwaltung
Team Abwicklung / Steuerstelle
Rathaus Gelsenkirchen-Buer
45875 Gelsenkirchen
Auskunft erteilt: Herr Koch
Zimmer 265
65 – Referat Hochbau und Liegenschaften –
 02 09
Telefax: 02 09
1 69-43 01
1 69-48 22
1 69-45 21
E-Mail: [email protected]
Verkauf eines Baugrundstücks an der
Heinrich-Lackmann-Straße
im Stadtteil Horst
für die Errichtung eines Einfamilienreihenhauses (Endhaus)
Objektbeschreibung
Erschließungsbeiträge:
Das Grundstück wird von einer unfertigen Stichstraße
erschlossen. Angaben zu noch anfallenden Erschließungsbeiträgen können zurzeit noch nicht gemacht werden.
Kampfmitteluntersuchung:
Bei der Bezirksregierung Arnsberg vorliegende Luftbilder
lassen für diesen Bereich Bombardierungseinflüsse erkennen. Das Bauvorhaben ist daher zur individuellen
Einzeluntersuchung bei der Bezirksregierung Arnsberg
anzumelden.
Versickerungsanlage:
Die Oberflächenentwässerung ist an eine Versickerungsanlage anzuschließen. Hierfür fallen ein einmaliger Beitrag
und eine jährliche Unterhaltungspauschale an.
Altlasten:
Das Grundstück ist nicht als Altlasten-Verdachtsfläche
bekannt. Informationen zu Bodenbelastungen liegen
ebenso wie ein Bodengutachten nicht vor.
Größe des Grundstücks:
Das Baugrundstück ist 368 m² groß. Hinzu kommen ein
18 m² großes Garagengrundstück, ein 12 m² großes
Stellplatzgrundstück sowie zwei 1/16 Miteigentumsanteile
an einer 326 m² großen Gemeinschaftsgaragen- / Gemeinschaftsstellplatzanlage.
Kaufpreis:
Der Kaufpreis beträgt 160,00 Euro/m², insgesamt somit
70.200,00 Euro. Er ist nach der Vertragsbeurkundung vor
Eigentumsumschreibung zu zahlen.
Bauliche Ausnutzung des Grundstücks:
Das Grundstück ist entsprechend den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 223 mit einem zweigeschossigen
Einfamilienreihenhaus (Endhaus) mit Satteldach (GRZ 0,4
und GFZ 0,8) zu bebauen. Es wird auf die textlichen Festsetzungen verwiesen. Auskünfte hierzu erteilt das Referat
Bauordnung und Bauverwaltung, Frau Pinkwart (Tel. 1694510) und Frau Trachte (169-4591), im Rathaus Buer,
Zimmer 481.
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung:
Sollte für das Bauvorhaben die Fällung von Bäumen
erforderlich sein, ist die entsprechende Fällgenehmigung
bei Gelsendienste, Herrn Schotte, Tel. 954-4368, zu
beantragen. Diese Kosten und Kosten für entstehende
Ersatzpflanzungen gehen zu Lasten des Erwerbers.
Regelungen für die Gemeinschaftsgaragen- / Gemeinschaftsstellplatzanlage:
a) Dingliche Sicherungen
Zu Lasten der Gemeinschaftsgaragen- / Gemeinschaftsstellplatzanlage (Flurstück Nr. 550) wird eine Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht für die jeweiligen Stellplatzbzw. Garagengrundstücke) und eine Benutzungsregelung
sowie der Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft
nach § 1010 BGB dinglich gesichert.
b) Ausbau der Gemeinschaftsgaragen- / Gemeinschaftsstellplatzanlage
Das Flurstück Nr. 550 dient den jeweiligen Eigentümern
der Miteigentumsanteile als Zufahrt und Grünanlage zu
den 16 Garagen- bzw. Stellplatzgrundstücken. Die Regelung über den Ausbau, die Abrechnung und die Unterhaltung der Gemeinschaftsflächen ergibt sich aus Ziffern 2.1a
- 3 des Umlegungsbeschlusses AZ. U 89/1I des Referates
Vermessung und Kataster der Stadt Gelsenkirchen.
Diese Objektbeschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt, jedoch ohne Gewähr auf vollständige Richtigkeit. Ansprüche
gegen die Stadt Gelsenkirchen können nicht hieraus, sondern nur aufgrund vertraglicher Vereinbarungen hergeleitet werden.
Informationen zu Immobilienverkäufen durch die Stadt Gelsenkirchen finden Sie auch im Internet unter www.gelsenkirchen.de
in der folgenden Reihenfolge unter den Pfaden „Infrastruktur“, „Bauen und Wohnen“ und „Baugebiete und Baugrundstücke“.