Abteilung Verträge / Verwaltung Team Abwicklung / Steuerstelle Rathaus Gelsenkirchen-Buer 45875 Gelsenkirchen Auskunft erteilt: Herr Koch Zimmer 265 65 – Referat Hochbau und Liegenschaften – 02 09 Telefax: 02 09 1 69-43 01 1 69-48 22 1 69-45 21 E-Mail: [email protected] Verkauf eines Baugrundstücks an der Heinrich-Lackmann-Straße im Stadtteil Horst für die Errichtung eines Einfamilienreihenhauses (Endhaus) Objektbeschreibung Erschließungsbeiträge: Das Grundstück wird von einer unfertigen Stichstraße erschlossen. Angaben zu noch anfallenden Erschließungsbeiträgen können zurzeit noch nicht gemacht werden. Kampfmitteluntersuchung: Bei der Bezirksregierung Arnsberg vorliegende Luftbilder lassen für diesen Bereich Bombardierungseinflüsse erkennen. Das Bauvorhaben ist daher zur individuellen Einzeluntersuchung bei der Bezirksregierung Arnsberg anzumelden. Versickerungsanlage: Die Oberflächenentwässerung ist an eine Versickerungsanlage anzuschließen. Hierfür fallen ein einmaliger Beitrag und eine jährliche Unterhaltungspauschale an. Altlasten: Das Grundstück ist nicht als Altlasten-Verdachtsfläche bekannt. Informationen zu Bodenbelastungen liegen ebenso wie ein Bodengutachten nicht vor. Größe des Grundstücks: Das Baugrundstück ist 368 m² groß. Hinzu kommen ein 18 m² großes Garagengrundstück, ein 12 m² großes Stellplatzgrundstück sowie zwei 1/16 Miteigentumsanteile an einer 326 m² großen Gemeinschaftsgaragen- / Gemeinschaftsstellplatzanlage. Kaufpreis: Der Kaufpreis beträgt 160,00 Euro/m², insgesamt somit 70.200,00 Euro. Er ist nach der Vertragsbeurkundung vor Eigentumsumschreibung zu zahlen. Bauliche Ausnutzung des Grundstücks: Das Grundstück ist entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 223 mit einem zweigeschossigen Einfamilienreihenhaus (Endhaus) mit Satteldach (GRZ 0,4 und GFZ 0,8) zu bebauen. Es wird auf die textlichen Festsetzungen verwiesen. Auskünfte hierzu erteilt das Referat Bauordnung und Bauverwaltung, Frau Pinkwart (Tel. 1694510) und Frau Trachte (169-4591), im Rathaus Buer, Zimmer 481. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung: Sollte für das Bauvorhaben die Fällung von Bäumen erforderlich sein, ist die entsprechende Fällgenehmigung bei Gelsendienste, Herrn Schotte, Tel. 954-4368, zu beantragen. Diese Kosten und Kosten für entstehende Ersatzpflanzungen gehen zu Lasten des Erwerbers. Regelungen für die Gemeinschaftsgaragen- / Gemeinschaftsstellplatzanlage: a) Dingliche Sicherungen Zu Lasten der Gemeinschaftsgaragen- / Gemeinschaftsstellplatzanlage (Flurstück Nr. 550) wird eine Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht für die jeweiligen Stellplatzbzw. Garagengrundstücke) und eine Benutzungsregelung sowie der Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft nach § 1010 BGB dinglich gesichert. b) Ausbau der Gemeinschaftsgaragen- / Gemeinschaftsstellplatzanlage Das Flurstück Nr. 550 dient den jeweiligen Eigentümern der Miteigentumsanteile als Zufahrt und Grünanlage zu den 16 Garagen- bzw. Stellplatzgrundstücken. Die Regelung über den Ausbau, die Abrechnung und die Unterhaltung der Gemeinschaftsflächen ergibt sich aus Ziffern 2.1a - 3 des Umlegungsbeschlusses AZ. U 89/1I des Referates Vermessung und Kataster der Stadt Gelsenkirchen. Diese Objektbeschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt, jedoch ohne Gewähr auf vollständige Richtigkeit. Ansprüche gegen die Stadt Gelsenkirchen können nicht hieraus, sondern nur aufgrund vertraglicher Vereinbarungen hergeleitet werden. Informationen zu Immobilienverkäufen durch die Stadt Gelsenkirchen finden Sie auch im Internet unter www.gelsenkirchen.de in der folgenden Reihenfolge unter den Pfaden „Infrastruktur“, „Bauen und Wohnen“ und „Baugebiete und Baugrundstücke“.
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